donnerwetter q1 / 2012 - bilderwelten
DESCRIPTION
Für Unternehmen spielen Bilder eine nicht zu verachtende Rolle: Bilderwelten, Produktabbildungen oder Bildmarken: Bilder transportieren Informationen, Wissen und Emotionen gleichermaßen. Ein Grafiker oder Fotograf verbindet allerdings noch mehr mit einem Bild. Da geht es nicht nur um Ästhetik, sondern auch um Bildformate, Bildrechte oder entsprechende Bearbeitungsprogramme. Mit dieser Ausgabe der DonnerWetter möchten wir Sie ein Stückchen mitnehmen in die Welt der Bilder und Ihnen spannende Fakten und Hintergrundwissen vermitteln.TRANSCRIPT
Marktübersicht
Welche Stock-Archive bringen es?
Urheberrecht
Welche Fotos darf ich verwenden?
Leitfaden Wie komme ich zur eigenen Bilderwelt?
biLderweLten
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Q1 /
2012
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W E R B E A G E N T U R G M B H
„Kein Star sieht auf den Titeln der Zeitschriften mehr wie er selbst aus. In der Werbung
ist das Montage-Prinzip Standard. All das verdanken wir einem Programm: Photoshop.“
Thomas Lindemann
DonnerWetter Q1-12 02
Ein Bild sagt mehr als tausend WorteDiese Redensart kennt jeder und vermutlich hat auch jeder eine Vorstellung davon, was mit „Bild“ gemeint ist. Wie groß ist der Spielraum dieses Wortes in Wirklichkeit? Das versuchen wir in dieser Ausgabe der DonnerWetter zu beleuchten. Wir möchten darstellen, welche unterschiedlichen Methoden es gibt, Bilder zu erstellen, wie sich fertige Bilder finden lassen, worauf bei der Suche zu achten ist und warum es gut ist, immer einen Spezialisten für das Bild seiner Wahl in der Nähe zu haben.
Eine weitere spannende Frage, der wir uns wid-men möchten, ist: Wann ist der Gebrauch eines Bildes sinnvoll? Kann es wirklich mehr sagen, als eine treffend formulierte Headline? Viele glau-ben: Ja. Ich stelle mir gerade die Text-Creative-Direktoren vor, wie sie wild vor sich hin schimpfen und entschieden der Meinung sind, dass eine Werbebotschaft sich vortrefflich(er) mit Worten ausdrücken lässt. Doch Fakt ist auch: Es gibt ausgezeichnete Anzeigen, die komplett ohne Text auskommen – und eine hohe Wirkung erzielen.
Malerei, Kunst, Foto, Stock-Foto, Graffiti, 3D-Mo-delling, Fotomontage, Illustration ... dies sind nur ein paar der Begriffe, welche in einer Bilderwelt auftauchen. Können Sie auf Anhieb sagen, wie sich die Begriffe exakt voneinander unterschei-den? Falls ja, dann dürfen Sie Seite 4 gerne über-springen. Allen anderen versuchen wir, einige der Begriffe auf dieser Seite zu erklären.
03 DonnerWetter Q1-12
inhaLt
Intro
Bilderwelt-Module
Urheberrecht
Rechtswanwalt KrAA
Emer erklaert
"Urheberrecht"
Donner Top 2
Bilderwelten
Spezialisten
Filipe Ribeiro – F
ashion-Fotograf
Spezialisten
Marc Wiegelmann –
Wedding-Fotograf
MarktUEbersicht
Aktuelle Stock-Arc
hive im Vergleich
Case
Die Eternit Bilderwelt
Gastbeitrag
Warum Redakteure PR-Fotos mOEgen
Designer – Deutsch – Designer
Eine UEbersetzung von Fach-Chinesisch
Checkliste
Eine Anleitung zu Ihrer
individuellen Bilderwelt
Schlusswort
Impressum, Vorschau
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INHALT
DonnerWetter Q1-12 04
intro
Foto Früher wurde ein Bild anhand einer Kamera mit Film „geschossen“. Heute geschieht dies vielerorts mittels einer Digital-Kamera, eines Handys, einer Webcam. Und in Zukunft werden Bilder vielleicht sogar mit einer im Auto installierten Kamera gemacht. Doch nicht nur die Hilfsmittel ändern sich, auch die Bilder selbst. Das Foto ist und bleibt eine realistische Momentauf- nahme. Ist diese Aussage haltbar? Oder doch nicht? Denn eine noch relativ neue Technik namens HDR-Belichtung (High Desinsity Range) ermöglicht es, ein Bild aus vier verschieden belichteten Fotos zu erzeugen. Das Ergebnis sieht zwar wiede-rum nach einem Fotos aus, es ist aber vielmehr ein so genanntes Composing.
ComposingEin Composing ist eine Bildkollage, die digital entsteht. Diese kann Foto-Elemente, aber auch Kunst, Illustration oder 3D- modellierte Elemente beinhalten.
Waren die Composings Anfang der Jahr- tausendwende sehr beliebt, so findet sich diese Art von Bild mittlerweile eher selten.
FotomontageNahezu alle Fotos auf den Titelseiten von Zeitschriften sind heutzutage „Fotomontagen“. Beruhigend zu wissen, dass die Stars auf den Covern auch nachträgliche Retuschen nötig haben. Das Fachwort hierfür ist übrigens „hübschen“. Ursprünglich stellten – in Foto-Qualität – Fotomontagen unrealis-tische Szenen dar, welche in einem Bildbearbeitungsprogramm erstellt wurden.
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IllustrationHierbei handelt es sich um eine Art von Bilderzeugung, die viel mit handwerk-lichem Können zu tun hat, denn der Designer zeichnet die Illustration entweder erst auf Papier oder direkt am Computer mit Hilfe einer Software. In jedem Fall aber ist sein zeichnerisches Talent gefragt.
Perfekte Illustrationen werden mit vektorbasierten Programmen erstellt, wodurch dem Designer alle Produktions-möglichkeiten offen stehen. Mehr zum Thema Vektor lesen Sie auf Seite 22 (Fach-Chinesisch).
3D-DesignMit speziellen Programmen lassen sich Figuren aller Art dreidimensional erzeugen. Sie bilden die Grundlage für moderne Filme mit unrealistischen Szenen. Diese komplexe Technik kann aber auch in kleinem Rahmen verwendet werden, beispielsweise um Standbilder zu erzeugen. Zudem lassen sich so auch Produkte fotografieren, die noch gar nicht hergestellt wurden. Dieses Verfah-ren, bei dem sich Fotos anhand eines 3D-Programms konstruieren und in fotorealistischer Qualität ausgeben lassen, nennt sich übrigens „Rendering-Verfahren“.
Bewegt-BildDieses Thema möchten wir in der Ausgabe nicht behandeln, es sei aber der Vollstän-digkeit halber erwähnt.
Filme sind nichts anderes als aneinander- gereihte Fotos. 25 Bilder in einer Sekunde, um genau zu sein. Moderne Video-Kame-ras filmen mit einer solch hohen Auf- lösung, dass sich einzelne Standbilder als Fotos exportieren lassen um beispiels-weise in der Größe DIN A4 gedruckt zu werden.
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Urheberrecht-speziaL
Rechtsanwalt Florian Krämer, Heidelberg
Herr Rechtsanwalt Florian Krämer ist seit 2006 Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Krämer in Heidelberg. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und hat zusätzlich einen Fachanwaltslehrgang im Bereich Medizinrecht erfolgreich absolviert. Daneben ist Herr Krämer auch als Berater für mehrere Werbeagenturen in der Metropolregion Rhein-Neckar tätig.
Mehr Informationen zum Autor finden Sie auf der Internetseite www.kanzlei-kraemer.de.
Bilder spielen in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Das Internet hält eine nahezu unbegrenzte Auswahl von Bildern bereit, die problemlos vom Internet-Nutzer herunter geladen werden können. Anschließend werden diese Bilder oft ohne jede Veränderung auf der eigenen Internetseite, in Beiträgen in sozialen Netzwerken, in Werbebroschüren, in Werbeanzeigen, im Briefkopf oder der Visitenkarte verwen-det.
Oftmals sind sich die Nutzer solcher Bilder jedoch nicht bewusst, dass die meisten der im Internet veröffentlichten Bilder gesetzlichen Schutzrechten unterliegen und ihre Ver-wendung deshalb häufig nur nach vorheriger Zustimmung des Fotografen und unter Einhaltung bestimmter Nutzungs-bedingungen zulässig ist.
Wer ohne die Zustimmung des Fotografen oder entgegen der vereinbarten Nutzungsbedingungen ein Bild verwendet, riskiert, dass er kostenpflichtig von einem Rechtsanwalt abge-mahnt wird und auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Bilder können durch die Vorschriften des Urheberrechtsge-setzes geschützt sein. Zudem können Bilder auch als Marke im Markenregister eingetragen werden und somit zusätzlich über die Vorschriften des Markengesetzes geschützt sein. Inhalt dieses Beitrages soll der Urheberrechtsschutz sein.
Bild- RechteBild- Rechte
Autor
7 DonnerWetter Q1-12
§1. Welche Bilder unterfallen dem Urheberrechtsschutz:Nicht alle Bilder unterfallen automatisch dem Urheberrechtsschutz. Geschützt werden nur Lichtbildwerke und lichtbildwerkähnliche Erzeugnisse, Lichtbilder und lichtbildähnliche Erzeugnisse sowie Werke der bildenden Kunst.
Lichtbildwerke und lichtbildwerkähnliche Erzeugnisse setzen voraus, dass es sich um eine analoge oder digitale Fotografie handelt und es sich bei dem Bild um eine persönliche geistige Schöpfungen han-delt. Diese Voraussetzung liegt nur dann vor, wenn sich das Bild von der bloßen Durchschnittsgestaltung anderer Abbildungen abhebt und diese deutlich überragt. Es bedarf somit eines künstlerischen Schaffens, damit ein Bild als Lichtbildwerk oder lichtbildwerkähn-liches Erzeugnis eingeordnet werden kann.
Zu den Lichtbilder und lichtbildähnlichen Erzeugnissen gehören alle analogen und digitalen Fotografien, bei denen das Merkmal der persönlichen geistigen Schöpfung fehlt und die deshalb keine Lichtbildwerke und lichtbildwerkähnliche Erzeugnisse darstellen. Hierzu gehören typischerweise Schnappschüsse und Urlaubsfotos von Fotoamateuren, die diese auf ihrer Internetseite oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Die Unterscheidung zwischen Lichtbildwerk und Lichtbild ist deshalb von Bedeutung, da die Schutzfrist für erstere 70 Jahre seit der Erstveröffentlichung und bei letzteren nur 50 Jahre seit der Erst-veröffentlichung beträgt. Nach Ablauf dieser Schutzfristen können sowohl Lichtbildwerke als auch Lichtbilder frei genutzt werden.
Letztlich verbleibt noch die Kategorie der Werke der angewandten Kunst. Zu dieser Kategorie gehören Bilder, die weder analoge noch digitale Fotografien sind und damit weder Lichtbildwerke noch Lichtbilder sein können. Hierzu gehören z. B. Bilder die ausschließ-lich mit Hilfe eines Computers hergestellt wurden, dies gilt auch dann, wenn das fertige Bild so realistisch wirkt, als sei es mit einer Kamera aufgenommen worden. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt, also um ein Bild, das sich von der bloßen Durchschnittsgestaltung abhebt und deutlich überragt. Dies ist bei einfachen Computergrafiken ohne jeden gestalterischen und künstlerischen Anspruch in der Regel nicht der Fall. Handelt es sich hingegen um eigene Fotografien, die nur mittels eines Bildbearbeitungsprogrammes bearbeitet werden, so unterfallen diese als Lichtbildwerke oder Lichtbilder bereits dem Urheberrechtsschutz. Auch für Werke der angewandten Kunst gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren seit der Erstveröffentlichung, nach deren Ablauf die Bilder frei genutzt werden dürfen.
2. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Urheberrechtsschutz:Besteht für ein Bild Urheberrechtsschutz ( hierzu siehe 1. ), so darf dieses ohne Zustimmung seines Schöpfers, also des Fotografen nicht vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt oder öffentlich zugäng-lich gemacht werden. Zudem hat der Schöpfer des Bildes ein Urheberpersönlichkeitsrecht, welches ihn zur Erstveröffentlichung berechtigt und den Verwender des Bildes zur Nennung des Schöp-fers verpflichtet.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Bilder die dem Urheberrechts-schutz unterliegen, ohne Zustimmung des Fotografen nicht einfach aus dem Internet herunter geladen, abgescannt oder abfotografiert werden dürfen und anschließend auf der eigenen Internetseite oder in einer Werbebroschüre oder in sonstiger Wei-se verwendet werden dürfen. Bereits das Herunterladen des Bildes aus dem Internet und die Speicherung im Arbeitsspeicher oder auf der Festplatte eines Computers stellt eine Verletzung dieser Schutzrechte dar.
Im Unterschied zur unzulässigen Bearbeitung und Veränderung eines geschützten Werkes, ist die freie Benutzung des Werkes als Anregung und Vorlage für die Schaffung eines eigenen, neuen Werkes grundsätzlich zulässig und unterfällt nicht dem Urheber-rechtsschutz. Die freie Benutzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Bild nicht in identischer oder umgestalteter Form über-nommen wird, sondern lediglich als Anregung für die Schaffung eines eigenen neuen Werkes dient.
Freie Benutzung kann z. B. durch eine Veränderung des Original-bildes durch Bildbearbeitung auf dem PC oder Colage oder durch Verwendung von Teilausschnitten aus dem Originalbild erfolgen. Ob die für eine freie Benutzung erforderliche Neuschöpfung gelingt und der notwendige Abstand zu dem als Vorlage verwen-deten Originalbild erreicht wurde, muss durch einen Vergleich des Grades der Individualität der Vorlage gegenüber dem neu geschaffenen Werk geklärt werden. Je individueller die Vorlage ist, desto höher sind die Anforderungen an die Individualität des durch Änderung geschaffenen neuen Werkes. Eine Nutzung eines Bildausschnittes des Originals ohne sonstige Veränderung ist nur dann zulässig, wenn der Bildausschnitt für sich genommen nicht hinreichend individuell ist.
Hier wird wiederum die Unterscheidung zwischen Lichtbildwerk und Lichtbild deutlich. Während beim Lichtbild wegen des feh-lenden künstlerischen Charakters bereits kleine Veränderungen ausreichen um ein neues Werk zu schaffen, sind die Anforde-rungen bei einem Lichtbildwerk sehr viel höher anzusetzen, so, dass von einem neuen Werk nur dann auszugehen ist, wenn die
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§Wesenszüge des Originals gegenüber dem neu geschaffenen Werk vollständig verblassen.
Die an eine solche Neuschaffung von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen sind teilweise sehr hoch, wie eine Entscheidung des Landgerichtes München I zeigt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, weil ein Künstler eine Fotografie unter Hinzufügung zu-sätzlicher Details in ein Ölgemälde übertragen hatte. Das Gericht bejahte in diesem Fall einen Urheberechtsverstoß und sah das bloße Hinzufügen von Details nicht als ausreichend an, um von einer Neuschöpfung zu sprechen.
Auch die Erstellung von so genannten „Thumbnails“, bei denen stark verkleinerte Versionen des Originals zur Kennzeichnung einer Verlinkung auf die Internetseite mit dem Originalbild verwendet werden, stellen eine unzulässige Vervielfältigung dar. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Thumbnail auf der Internetseite einer reinen Bildsuchmaschine verwendet wird. Die Verwendung von Thumbnails auf einer normalen Internetseite, bei der es sich nicht um eine reine Bildsuchmaschine handelt, ist daher grundsätzlich unzulässig.
Bevor ein Bild in der oben beschriebenen Form heruntergeladen und genutzt wird, muss daher grundsätzlich erst ein Nutzungs-vertrag mit dem Urheber des Werkes abgeschlossen werden. In diesem Vertrag wird meist auch die Art der Nutzung und die zeitliche Dauer geregelt. Wird gegen die in dem Vertrag verein-barten Regelungen verstoßen, liegt wiederum eine Urheber-rechtsverletzung vor, die zu Schadensersatzansprüchen des Urhebers gegen den Verwender des Bildes führen kann.
Selbst wenn dem Verwender des Bildes die Nutzung durch einen entsprechenden Nutzungsvertrag eingeräumt wurde, so ist die-ser zur Nennung des Namens des Künstlers verpflichtet, außer der Nutzungsvertrag enthält eine ausdrückliche Regelung, die eine Nutzung auch ohne Namensnennung zulässt. Zudem wird oft verkannt, dass auch wenn ein vertragliches Nutzungsrecht an einem Bild erworben wurde, dies den Verwender nicht dazu berechtigt das geschützte Werke zu verändern oder über den im Vertrag geregelten Nutzungszweck oder die Nutzungsdauer hinaus zu verwenden.3. Welche Bilder unterfallen dem Urheberrechtsschutz:Das Urheberrecht sieht Ausnahmefälle vor, in denen der Urhe-berrechtsschutz nicht gilt. Dies ist der Fall bei der Verwendung von Fotografien in amtlichen Werken wie z. B. Gerichtsentschei-dungen.
Der Urheberrechtsschutz gilt auch nicht für Fotografien, die zur Berichterstattung über Tagesereignisse in der Presse genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Berichterstattung in einer Zeitung, einer Zeitschrift oder einem anderen Medium erfolgt, das im Wesentlichen dem Tagesinteresse Rechnung trägt. Eine Berichterstattung auf der eigenen Internetseite über ein einzelnes Tagesereignis reicht hierzu nicht aus.
Bilder dürfen zudem zu Zitatzwecken verwendet werden. Die Verwendung kann sowohl in wissenschaftlichen als auch in nicht wissenschaftlichen Werken wiedergegeben werden. Die Bilder müssen jedoch vollständig wiedergegeben werden und nur als Beleg oder zur Erläuterung des Inhalts des zitierten Werkes verwendet werden. Es ist somit nicht möglich den Ur-heberrechtsschutz zu umgehen, indem man unter die Fotogra-fien in einem Bildband eine entsprechende Fußnote anbringt, da in diesem Fall die verwendeten Bilder nicht der Erläuterung des Inhalts dienen, sondern der eigentliche Gegenstand des Buches sein sollen.
Zulässig ist auch eine Vervielfältigung von Fotografien für den privaten Gebrauch. Dient die Vervielfältigung jedoch zugleich auch beruflichen Zwecken greift wieder der Urheberrechts-schutz ein.
Zulässig ist auch eine Vervielfältigung und Verbreitung von Bildnissen durch Besteller und Abgebildete. Hierzu gehören z. B. Passbilder oder Portraitfotos. Diese dürfen sowohl vom Auf-traggeber des Fotos als auch von der Person, die auf dem Foto abgebildet ist beliebig vervielfältigt und verbreitet werden. Dies gilt jedoch ausschließlich für den privaten Gebrauch und nicht für den gewerblichen Gebrauch.4. Fazit:Da der Laie nur selten feststellen kann, ob die Schutzfristen eines Werkes bereits abgelaufen sind oder ob ein Werk mit einem besonderen künstlerischen Wert vorliegt, muss er grundsätzlich davon ausgehen, dass das von ihm verwendete Bild dem Urheberrechtsschutz unterliegt und seine Verwen-dung somit der Zustimmung des Fotografen bedarf. Da auch die Anforderungen an die Schaffung eines neuen Werkes durch Bearbeitung eines Bildes, außer bei einfachen Lichtbildern (sie-he hierzu 1.) sehr hoch sind, sollte auch nicht versucht werden, den Urheberrechtsschutz durch Bildbearbeitung oder durch Nachstellen zu umgehen. Im Zweifel sollte immer Kontakt mit dem Fotografen oder der jeweiligen Bildagentur aufgenommen werden und ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlos-sen werden. Dieser sollte aus Beweisgründen immer schriftlich abgeschlossen werden.
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9 DonnerWetter Q1-12
donner-top 2
Donner-Top 2 Bilderwelten
SCA ist ein international aufgestellter Papierkonzern mit Firmensitz in Mannheim. 2007 wurde die Marke Tempo von Svenska Cellulosa (SCA) für 512 Mio. EUR übernommen.
Die aktuelle Kampagne, welche aus dem TV bekannt sein dürfte, hat den passenden Slogan „Wie das Leben sich auch entfaltet“. Die sympathische Bildsprache erinnert an Rohr-Schach-Tests oder auch Tintenkleks-Malerei. Passenderweise findet die gesamte Geschichte, welche die Malerei erzählt, auf einem Taschentuch statt, das sich mehrfach in verschiedene Richtungen faltet. Alle Situationen spiegeln auf emotionale Weise die Einsatzgebiete von Tempo wider. Marke emotional aufgeladen: CHECK! Authentisch und sympathisch kommuni-ziert: CHECK!
Und wie finden Sie die Bilderwelt? http://bit.ly/sOuoil
RWE zählt zu den fünf führenden Strom- und Gasanbietern in Europa und ist die Nr. 1 der Stromerzeuger in Deutschland.
Der RWE-Energie-Riese gehört zu den imposantesten Key Visuals in den Bilderwelten des Jahres 2011. Kaum einer anderen Marke gelang es, selbige so emotional darzustellen und mit freund-lichem Charme zu belegen. Die Bilderwelt ist mit viel Liebe zum Detail entstanden und war sicherlich eine sehr komplexe Auf-gabenstellung für die umsetzenden Agenturen.
Leider beantwortete die Marketing-Abteilung am Telefon unse-re Fragen zur Ideenfindung und Umsetzung nicht. Es liegt der Verdacht nahe, dass das KeyVisual von RWE im Zuge der Anti-Kernkraft-Debatte stark in die Kritik geraten war und deshalb kurzfristig in Rente geschickt wurde.
Und wie finden Sie die Bilderwelt? http://bit.ly/sAN3He
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fashion-speziaList
11 DonnerWetter Q1-12
FashionFilipe, was zeichnet deine Arbeit aus und macht dich damit zu einem Spezialisten auf deinem Gebiet? Die jahrelange (knapp 20 Jahre) Erfahrung in diesem Job. Nach so vielen Jahren erkenne ich den Zeitgeist in der Fotografie und setze diesen auch in meiner Arbeit um. Mode verändert sich sowie die Fotografie auch!
Reicht eine gute technische Ausstattung aus, um perfekte Fotos zu schießen?Nein, das Wichtigste ist das eigene Auge und die damit verbun-dene Art, die Dinge zu sehen. Was nutzt mir die beste und teuerste Technik, wenn ich die Dinge nicht so sehe, um ein perfektes Foto zu schießen?
Wie empfindest du die Entwicklung des Marktes in den letzten 3 Jahren?Einerseits sehr rasant, andererseits aber auch bedenklich. Im Zeitalter der digitalen Fotografie neigen immer mehr Leute dazu eine Kamera zu kaufen, sich „Fotograf“ oder „Fotodesigner“ zu
schimpfen und unter Wert zu arbeiten. Diese Erfahrung habe ich leider auch in Berlin oft machen müssen, Kunden sprachen nicht selten von „einem, der es billiger macht!“. Größtenteils kamen sie aber danach trotzdem wieder, da sie mit dem „Billigeren“ schlechte Erfahrung machten.
Welche Fotos schießt du sehr gerne?Irgendwie schieße ich jegliche Art von Fotos sehr gerne. Aber am liebsten sind mir Mode-Kampagnen im Ausland.
Welchen Traum wird dir die Fotografie noch erfüllen?Keine! Das hat sie bereits. Fotografieren ist mein Traumjob!
Was liebst du an der Fashion-Fotografie?Das kann sich, glaube ich, jeder denken! Man lernt viele interes-sante Menschen kennen, reist viel ins Ausland und hat sehr viel Spaß an der Arbeit.
Name Filipe RibeiroWebseite www.vanity-pictures.comErfahrung 20 Jahre / spezialisiert im Bereich people / fashion / beautyGeschossene Fotos über 1.000.000 Bekannt durch diverse Beiträge in TV und Modemagazinen
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wedding-speziaList
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Name Marc WiegelmannWebseite www.der-wiegelmann.deErfahrung 3 Jahre Hochzeits-FotografieGeschossene Fotos ca. 8.000 bei 15 Hochzeiten Bekannt durch Titelseite der Singapur Airlines, Blogs
WeddingMarc, was zeichnet deine Arbeit aus und macht dich damit zu einem Spezialisten auf deinem Gebiet?Ich bereite mich perfekt vor, um nichts dem Zufall zu überlas-sen. Nicht nur was den Hochzeitstag selbst angeht, sondern auch z. B. im Vorgespräch. Die Beziehung zwischen Brautpaar und Fotograf spielt hierbei, genauso wie das Wissen um die Location und eventuelle Ausweichmotive, eine große Rolle.
Reicht eine gute technische Ausstattung aus, um perfekte Fotos zu schießen?Sie reicht bestimmt aus um technisch perfekte Aufnahmen zu machen. Meiner Meinung nach kommt es aber vor der tech-nischen Perfektion mehr auf das Motiv, den Schnitt, die Bildauf-teilung und nicht zuletzt auf den eigenen Stil an.
Wie empfindest du die Entwicklung des Marktes in den letzten 3 Jahren?Entgegen der landläufigen Meinung kann ich steif und fest behaupten: Es wird immer noch geheiratet. Durch meine stärkere Fokussierung auf die Hochzeitsfotografie kommt es mir ein bisschen so vor, als wird es von Jahr zu Jahr mehr. Laut dem
statistischen Bundesamt täuscht mich hier mein Gefühl auch nicht. Es wurden die letzten drei Jahre von Jahr zu Jahr mehr Eheschließungen.
Welche Fotos schießt du sehr gerne?Ich fotografiere natürlich gerne Menschen. Darüber hinaus macht es auch immer wieder Spaß, gerade Menschen und Architektur oder Landschaften mit einander zu verbinden und fotografisch zu verschmelzen.
Welchen Traum wird dir die Fotografie noch erfüllen?Sie lässt mich immer weiter fotografieren, mehr an meine Grenzen gehen, mich tolle Dinge sehen.
Was liebst du an der Hochzeitsfotografie?Ich liebe es, wie schon erwähnt, zu fotografieren … was kann es schöneres geben, als Menschen zu fotografieren die sich lieben? Die leuchtenden Augen beim Betrachten der Bilder nach der Bildübergabe zu sehen, ist ein tolles Gefühl. Das macht es nach viel Schweiß und Herzblut eines langen Hochzeitstages wohl zu einem der schönsten Jobs, den es gibt.
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Marktübersicht stockarchive suchenanmerkung der designer abrechnung abonnement Vertragspartner
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Marktübersicht stockarchive suchen
15 DonnerWetter Q1-12
Der Markt digitaler Bildarchive ist in den vergangenen zehn Jahren gewaltig gewachsen und hat sich zudem inhaltlich stark verändert. Wurde damals noch ein Papierbuch gescannt um den Kunden sein Wunsch-Bild zu zeigen, reicht heute die Einga-be eines Suchbegriffes und Sekunden später findet das Layout-Bild in der Broschüre seinen Platz. Oftmals gibt es inzwischen sogar monatliche Download-Pauschalen mit Foto-Flatrate. Die folgende Marktübersicht hat keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit sondern soll einen Einblick in den Stock-Archiv-Dschungel geben.
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case
DonnerWetter Q1-12 16
AufgabeIm Januar 2010 ging die neue Eternit-Webseite (http://bit.ly/yqywXw) online. Eine wesentliche Änderung spiegelte sich in der neuen Bilderwelt wieder, die sie durch unverkennbar individuelle Bilder von Zielgruppen und Einsatzbereichen klar vom Wettbewerb abgrenzte. Darüber hinaus kamen die Werte des Unterneh-mens – z. B. Umweltschutz und Qualität – deutlich zum Ausdruck.
Das UnternehmenDas Traditionsunternehmen Eternit bietet seit über 80 Jahren Qualität in Sachen bauen. Die Produkte aus den Bereichen Dach, Fassade, Ausbau, Photo-voltaik sowie Garten richten sich vor allem an Bau-Profis (B2B). Firmensitz des Unternehmens ist Heidelberg. Wei-tere Standorte befinden sich in Berlin, Beckum und Neuburg an der Donau. Eternit gehört seit 1990 zur weltweit agierenden Etex Group.
Composing amBeispiel eternit
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UmgebungDer Hintergrund der Bilderwelt zeigte im-mer einen Teil „der Welt, in der wir leben“. In diesem Beispiel ist es ein heimischer Garten an einem See. Auf anderen Mo-tiven gab es auch: Eine Alm in den Bergen und eine urbane Stadt. Bühnen, die eine optimale Grundlage für das Einsetzen weiterer Komponenten (Composing) bilden.
MenschJede Zielgruppe hat ihre eigenen Bedürf-nisse und Ansprüche. Diese kommen durch verschiedene Charaktere zum Ausdruck, welche wir in verschiedenen Bildern kommuniziert hatten. So sieht die junge Familie ihr Glück in einem Einfa-milienhaus im Grünen, während z. B. der Dachdecker in einem anderen Bild sofort die massive Schneelast auf dem Dach erkannte. (http://bit.ly/zuWxz4)
ProduktNatürlich macht auch bei diesem Foto-Mix das Produkt diese Bilderwelt unweigerlich zum Unikat, da die Beispiel-Gebäude mit Eternit-Produkten reali-siert wurden. Zielgruppenorientierung, Authentizität und Originalität machen diese Composings zu einer unverwech-selbaren und für den Wettbewerb nicht zu kopierenden Bilderwelt.
Composing amBeispiel eternit
realisierung
DonnerWetter Q1-12 18
gastbeitrag
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PR-B
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Über den Autor: Herr Michael Treffeisen, PR-Berater der Heidelberger PR-Agentur verclas & friends. Er hat über 15 Jahre PR-Erfahrung. Herr Treffeisen studierte Technische Betriebswirt-schaft, ist diplomierter PR-Fachwirt BAW (Bayerische Akademie für Werbung und Marketing) sowie ausgebildeter Fachjournalist. In Heidelberg und München war er unter anderem für Waggener Edstrom Worldwide, eine der international größten, inhabergeführten Kommuni-kationsagenturen, tätig.
Michael Treffeisen berichtet, warum PR-Bilder bei Redakteuren beliebt sind.
PR-Bilder bei Redakteuren beliebtMit PR-Bildern ist das so eine Sache. Sie sind ungeheuer beliebt bei Journalisten und Redaktionen, das zeigen immer wieder Befragungen unter den Vertre-tern der schreibenden Zunft. Dennoch tun sich nach wie vor viele Unternehmen schwer damit. Warum? Schließlich ziehen Bilder Leser an.
Nun, eine Erklärung ist die Ausrichtung der Unternehmen. Traditionell sind Unternehmen aus dem B2C-Umfeld offener für die Bilderwelt, haben diese doch ein großes Feld an Möglichkeiten und Motiven vor sich. Sicherlich sind die typischen Produkte für den Endkunden – Autos, Kleider, Nahrungsmittel, LED-Fernseher, Smartphones, Tablet-PCs, Digital-Kameras … – fotogen und schön anzuschauen. Das stimmt zweifelsohne, ist aber kurz gedacht.
Denn auch eine Druckerpresse oder eine Landmaschine kann eine gute Figur abgeben, wenn sie ins rechte Licht gerückt wird. Leider bekommt sie dazu nur selten Gelegenheit. Das gleiche gilt für weiche Ware, zum Beispiel Computer-programme und Unternehmenssoftware.
Dies erfordert zweifelsohne mehr Kreativität, ist aber möglich. Zumal es ja andere Spielarten wie Infografiken, Montagen oder Alltagssituation gibt, die im Bild festgehalten werden können. Auch ein „Analogbild“ ist eine Möglich-keit, dem Visuellen den Weg in die PR zu erleichtern. Ein simples Beispiel: Sie
beschreiben einen kritischen Projektver-lauf, um auf mögliche Fehler aufmerk-sam zu machen (Neudeutsch: Lesson‘s Learned). Die Headline eines Artikels könnte lauten: Da haben wir den Salat!Und … was liegt da näher, als einen Salatkopf abzulichten und die Geschich-te aussagekräftig zu unterstützen und Leser in den Text zu ziehen? Vor dieser Art von Ideenreichtum scheuen sich Unternehmen. Oftmals, weil ihnen die Fantasie fehlt oder im Lauf der Zeit abhandengekommen ist, Bilder auch losgelöst vom eigentlichen Produkt einzusetzen.
Dabei wäre es leicht, (wieder) dort hinzukommen. „Auf geht’s!“ Lassen wir uns auf Bilder ein. Erfreuen wir uns an ihnen. Denn es scheint fast so, als ob sich Kunden, Agenturen und Journalisten – teilweise sicherlich gezwungenermaßen – daran gewöhnt haben, Presseinforma-tionen bilderlos oder mit untauglichen Bildern zu verarbeiten. Denn denjenigen, die welche nutzen, fehlt es oft am Feinsinn. Sie erkennen in selbstgemach-ten Porträtfotos, an unscharfen Pro-duktbildern, an langweiligen Veranstal-tungsbildern oder an der „Notlösung“, an eher drögen Screenshots, eine gute Art und Weise, das Unternehmen zu präsentieren.
Es gilt, zu sensibilisieren. Die Hoffnung und den Glauben nicht aufzugeben. Nachzuhaken, einzufordern, anzuregen. Das gilt für alle Beteiligten. Dann kommen wir dahin, dass gute PR-Bilder
zum Standard werden und bilderlose Presseinformationen eher die Ausnahme, als die Regel sind. Das ist es, was mir vorschwebt. Pressebereiche jeweils mit einer vernünftigen Anzahl von guten, aktuellen, aussagekräftigen, abwechs-lungsreichen und bisweilen witzigen Illustrationen. Egal, ob die Unternehmen aus dem B2B- oder aus dem B2C-Bereich kommen.
Anders ausgedrückt: Das Feld ist bestellt. Wir müssen nur anfangen, es flächendeckend zu kultivieren.
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DonnerWetter Q1-12 20DonnerWetter Q1-12 20
fach-chinesisch
300 dpi: dpi ist eine Abkürzung, die für „dots per inch“ steht – also die Anzahl der Punkte auf einer Strecke von 2,54 cm. Zum Drucken von Bildern in ansehnlicher Qualität braucht man mindestens 150 dpi . Weil die Druckindustrie Qualitätsfetischisten sind, wurde der Qualitäts-faktor 2 verabschiedet. Das heißt, alle Fotos die gedruckt werden, sollen mindestens 300 dpi haben. Diese Angabe ist immer abhängig von der Abbildungsgröße eines Bildes. Wenn also das nächste Mal jemand zu Ihnen sagt „Ich brauche das Bild in 300 dpi“, dann kontern Sie entsprechend mit der Frage: „Für welche Abbildungsgröße?“!
72dpi: Ist das Geheimwort für „Internet-Foto“ oder auch: Das Bild wird nur am Bildschirm betrachtet und daher reichen 72 dpi.
Vektor: Der Vektor ist des Designers Liebling! Ein „Vektor“ ist ein grafisches Element, das sich aus so genannten grafischen Primitiven – Linien, Kreisen, Polygonen oder allgemeinen Kurven (Splines) – zusammensetzt. Er unterscheidet sich von einem Foto insofern, als dass er keine Pixel hat. Als Gegenstück zu diesem ist er daher in der Design-Branche beliebt. Ein Foto, wie wir wissen, braucht immer eine gewisse dpi-Anzahl, um sauber gedruckt werden zu können. Ein Vektor hingegen kann beliebig groß abgebildet werden, ohne dass die Qualität darunter leidet. Denken Sie also bei der nächsten Logo-Entwicklung daran, das Wort „Vektor-Logo“ mit in die Ausschreibung zu nehmen!
Buy outs: Buy outs, oder auch Buy-Out-Gebühren fallen an, wenn ein Fotograf oder ein Model dafür entlohnt wird, dass er oder es auf die Rechte an einem Foto verzichtet und man daher selbst zum Lizenzinhaber wird.
4C und 5C: Das „C“ steht in diesem Fall für Color. Die Zahl davor steht für die Anzahl der Farben, welche in einer Datei bzw. Drucksache verwendet werden. CYMK-Farben (auch Euroskala genannt) bestehen aus Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz, welche in Prozentschrit-ten zwischen 0 und 100 beigemischt werden. Wie jeder weiß, ergeben gelb und blau grün; ergo ist das „Donner & Doria“-Grün ein Mix aus : 50 % Cyan, 0 % Magenta, 100 % Gelb und 0 % Schwarz. Wenn man nun eine Sonderfarbe hinzunimmt, wie z. B. Ihre Firmen-Hausfarbe, dann kommt zu den 4 Grundfarben (4C) ein C als Sonderfarbe hinzu. Im Designer-Deutsch ist Ihre Drucksache dann 5C. Kommen zwei Sonderfarben hinzu, sind wir bei 6C usw.
Lorem ipsum: Der Name steht als Synonym für den bekanntesten simulierenden Text, auch Blindtext gen-
annt, den es wohl im lateinisch schreibenden Teil der Welt gibt. Oftmals nutzen Designer Blindtexte , um ein
finales Schriftbild zu simulieren. Das kommt Ihnen spanisch vor? Eigentlich ist der Text größtenteils lateinisch!
Designer-Deutsch für Jedermann
Jede Branche hat ihr eigenes Fach-Chinesisch. Auf dieser Seite werden einige Begriffe erklärt, die brenzlige Missverständnisse vermei-den und Sie als lockeren Kompetenz-Bolzen erscheinen lassen.
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irgendwie muss es gehen!!!
Leitfaden
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JA
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JA
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NEIN
NEIN
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NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
NEINNEIN
NEINJA
JA
JA
Bei Ihren Fotografien handelt es sich um reine Produktfotos („Packshots“)?
Es müssen immer Personen im Bild sein?
Ihre Kollegen? Ihre Produkte müssen ins Bild integriert werden?
Immer die gleichen Personen?
Sie möchten direkten Eingriff in die Fotoregie?
Ihr Budget pro Foto ist relativ gering
Ihnen ist egal, wenn man „Ihr“ Bild irgendwoanders nochmal entdeckt?
Aber aufgrund Ihres Budgets ist Ihnen letztendlich doch „egal“?
Details Ihrer Produkte ändern sich regelmäßig und oft?
In direkter Interaktion mit der Umgebung?
Aber „mit Photo-shop kriegt man das schon hin“ ?
Es liegen CAD-Daten
vor?Sie möchten flexibel sein in der Einstellung und der Ansicht der Produkte?
Ihre Produkte sind sehr komplex?
21 DonnerWetter Q1-12
DonnerWetter Q1-12 22
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
„Die Seele ... denkt nie ohne bildliche Vorstellung“. Aristoteles
Diese und viele hundert weitere Bild-Zitate verdeutlichen, wie wichtig das Thema für unsere Kommunikation ist. Neben vielen marketingrelevanten Kriterien wie Abgren-zung, Nische, Zielgruppenrelevanz und vielen weiteren mehr muss eine Bilderwelt vor allem der jeweiligen Marke gut zu Gesicht stehen.
Ein ausgiebiger Workshop in dem Zeit für eine Ableitung von Markenkern bzw. den Unternehmenswerten im Hinblick auf die Bilderwelt ist, sollte eine fundamentale Grundlage für jeden neuen Gedanken an eine Bilderwelt sein.
Egal ob Illustration, Foto, 3D-Design oder Bewegtbild: Solange die Bilderwelt ihren Ursprung nicht in Google, Flickr oder Wikipedia hat und alle Lizenzrechte mit Foto-graf, Model und Bildagentur geklärt sind, steht einer klagefreien und imagebildenden Zukunft nichts im Wege. Das Thema professionelles Rechte-Management wird dank Internet – dem Inbegriff der Globalisierung – immer wichtiger. Da könnte es schnell passieren, dass die automatisch arbeitende Bildsuchmaschine einer abmahnwütigen Anwaltskanzlei Ihre digitale Imagebroschüre auf der Webseite findet und das lizenz-pflichtige Titelbild aber leider nur für „Print“ lizensiert wurde.
Um dieses Horror-Szenario zu vermeiden, konsultieren Sie am besten einen Spezia-listen, der Sie dabei begleitet sich dem Thema Bilderwelt anzunehmen. Einen, den ich Ihnen sehr ans Herz legen kann, sitzt ungefähr 15 Meter von mir entfernt und ist mein Geschäftspartner, Dirk Breunich.
Viele Grüße aus Mannheim
Christian Strunz
23 DonnerWetter Q1-12
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Herausgeber und Verleger
Donner & Doria ® Werbeagentur GmbH
Hafenstr. 86, 68159 Mannheim
Fon 06 21 | 30 97 88 - 00
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Projektleitung
Redaktion: Christian Strunz
Design: Birgit Rampe
Text: Michael Treffeisen
Mitwirkende in dieser Ausgabe
Tatjana Beutel, Christian Scheu
Bildnachweise
www.donner-doria.de; www.shutterstock.com;
Filipe Ribeiro; Marc Wiegelmann
Copyright
Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Alle
Rechte liegen, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei:
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Jedwede unerlaubte Verwendung ist nicht gestattet. Dies gilt insbe-
sondere für die Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung oder die
Verwendung in elektronischen Systemen / digitalen Medien.
WettervorhersageDie nächste Ausgabe der DonnerWetter erscheint im April 2012.
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In der Reihe DonnerWetter sind bisher die unten abgebildeten Titel erschienen. Wenn Sie einen Blick in eine der Ausgaben werfen möchte, dann rufen Sie uns an oder registrieren Sie sich unter: www.facebook.com/DonnerDoria
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FAceliFtfacebook: vorher – nachher
WAs kommt 2012?6 Trends für den B2B Social Media Marken-Radar
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Selektive Ansprache Auf gut Glück!
Ziel Gruppen MarketinG 2.0
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e-Mail MarketinGDas Comeback des E-Mail Newsletters
iM DialoGPeter Verclas: Ein-Kanal-Strategien haben ausgedient
MeDia-MixFangemeinde statt Zielgruppe
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