die eigene praxis 2016 - aeksh.de · = angestellt in praxis/mvz §103 (4b) sgb v verzichtet ein...
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Referent: Rechtsanwalt Theo SanderKanzlei: Prof. Bicanski & Sander, Münster
Die eigene Praxis 2016:Gestaltungschancen optimal nutzen
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf
IWP Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster
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© Rechtsanwalt Dipl. Betriebswirt Theo Sander Bad Segeberg, 18. Juni 2016
Ein Selbstcheck
Verfügen Sie über diese Eigenschaften?• Leistungsstärke• Risikobewusstsein• Problemlösungsorientierung• Durchsetzungsvermögen• emotionale Intelligenz• Einfühlungsvermögen• Führungsstärke
Dann sind Sie ..
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Das Wort kommt von Selbst und Ständig!Ein Mensch, der bereit ist, beim Arbeiten nicht auf die Uhr zu schauen,
um nicht 8 Stunden pro Tag für einen anderen arbeiten zu müssen.
… ein potenzieller Selbstständiger
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Angestellt bleiben, selbständig werden?
Quelle: Deutsche Apotheker-und Ärztebank & DocCheck Research: Chance Niederlassung, Online Befragung von 414 angestellten und selbständigen Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern, 12. März bis 10. April 2014
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Wunschvorstellung:Weniger Hierarchien, guter Verdienst und möglichst flexible Arbeitszeiten
Ist das in der Niederlassung realisierbar?
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Quelle: Ärztemonitor 2014
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… über Geld darf man sprechen
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Immer wieder zu hören:
Die Arbeit als niedergelassener Kassenarzt im Vergleich zur Anstellung in der Klinik ist finanziell wenig attraktiv.
Stimmt das ?NEIN !
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Quelle: Silvia Löbach, Kienbaum Management Consulting: Vergütungsstudie – Durchschnittliches Gesamtgehalt des Oberarztes in 2014 auf 124.000 €gestiegen, in: Oberarzt heute, Ausgabe 2-2015, 3. Juni 2015
Was verdienen Klinikärzte?
?
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Was verdienen niedergelassene Ärzte ?Hausärztliche Gemeinschaftspraxis, Großstadt im Ruhrgebiet
3 Zulassungen2 Vertragsärztinnen, Gesellschafterinnen 1 angestellte Fachärztin
Praxisöffnungs-zeiten(geteilter Dienst)
Dr. AAlleinstehend 2 Kinder
Dr. BVerheiratet, 4 Kinder
Dr. C
Alleinstehend,1 Kind
Montag 9 4,5 10 5
Dienstag 9 frei 5 9
Mittwoch 5 5 frei 5
Donnerstag 9 10 5 8
Freitag 5 5 5 frei
Sprechzeit gesamt 37 24,5 25 27
Jahresarbeitszeit44 Arbeitswochen
1078 1100 1188
Umsatz: 672.194 €Gewinn: 329.470 €Gewinn je Ärztin: 164.735,00 €
Dr. C. bekommt ein Festgehalt von 5.000 €,
keine umsatzabhängige Vergütung *
• zzgl. AG Nebenkosten
• Extravergütung f. Bereitschafts-dienste
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Privateinahmen57 %
Branche31 %
Einzelpraxis für Gynäkologie 2014
GKV 159.867,01 €
PKV 144.120,00 €
IGEL 68.787,98 €
Praxiseinnahmen gesamt 372.774,99 €
Praxisausgaben 198.920,48 €
Gewinn v. Steuern 173.854,51 €
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Voraussetzung der Leistungserbringung (GKV)
Eintritt in die GKV ambulante Versorgung geht über den Zulassungsausschuss
• Einen Anspruch auf Zulassung haben grds. alle approbierten Ärzte
• … die die im SGB V und in der Ärzte-ZV etc. genannten Voraussetzungen erfüllen.
Zulassung
Zulassung Zulassung
Privat = ÄK
Bedarfsplanung ist nur geändert, nicht
abgeschafft
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� Arztregistereintrag
� Ordnungsgemäßer Antrag (§ 18 Zahn/Ärzte-ZV)
� Keine Ungeeignetheit (§ 20 Zahn/Ärzte-ZV)
� Keine unvereinbare Tätigkeit (§ 20 Zahn/Ärzte-ZV)
� Schwerwiegende persönliche Mängel (§ 21 Zahn/Ärzte-ZV)
Erfüllt man die Voraussetzungen der Zulassung?
Das schleswig-holsteinische Landessozialgericht (LSG) hatte Ende März 2009 zu entscheiden, ab
welchem Umfang ein pathologisches Trinkverhalten als „Trunksucht“ anzusehen ist und unter welchen Umständen dies zur Entziehung der
vertragsärztlichen Zulassung führen kann. LSG SH: (Beschluss vom 30.03.2009, Az.: L 4 B 542/08 KA ER)
Urteilszitat: „… er lud am helllichten Tage vor seinem Domizil Passanten auf ein Gläschen Weißwein ein“
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Wenn gesperrt, … evtl. Job Sharing
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Partner 1Partner
2
Chef
Angestellter
� Wegfall der Beschränkung für den Partner nach 10 Jahren gemeinsamer Tätigkeit
� privilegierte Berücksichtigung des Partners bei Praxisabgabe nach mindestens5-jähriger gemeinsamer Tätigkeit.
� Erstarken bei Gebietsöffnung (Chronologisch)
� Budgetierung: 3% Grenze
� Zulassung des „Job-Sharers“ ist auf die Dauer der gemeinsamen Tätigkeit beschränkt.
� fachgebietsidentität
� Kein Wegfall der Beschränkung für den Angestellten nach 10 Jahren angestellter Tätigkeit
� KEINE Regelung zur privilegierten Berücksichtigung [aber Berücksichtigung über „bisheriger Angestellter“]
� Wegfall der Beschränkung für den Angestellten bei Gebietsöffnung(Chronologisch)
Job Sharing = nur „abgeleitete“ Zulassung
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Unterscheide: Job Sharing vs. Teilzulassung
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Partner A Partner B1/2
Teilversorgungsauftrag gem. § 19 a Ä-ZV
1/2
1/2
� ½ Zulassung kann ausgeschrieben werden� Einzelpraxis kann mit ½ Zulassung geführt werden
� Präsenzzeit 10 Std./Woche� BAG bestehend aus zwei ½ Zulassungen möglich
Ärzte: ... Vollzeit = 20 Std./W – Teilzeit = 10 Std./W
... also Variabilität für weitergehende Tätigkeiten
KLINIK
§ 20 I S.1 ZV-Ä
=
reglementierte Vorgaben für eine Nebentätigkeit
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Praxisübertragung nach dem VSTG
Sozialrecht
Ausschreibung
?
Nicht möglich wenn
Übernehmer:
- Kind, Gatte, Lebenspartner
- bish. Angstellter
- bish. Partner
Kann/soll (gegen Entschädigung)
abgelehnt
werden, wenn aus
Versorgungsgründen
nicht erforderlich
Vertrags -
arzt
§ 103 III a SGB V
Mindestens 3 Jahre (VSTG)
Z.B.:
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Das Modell: „Arztstelle“
= angestellt in Praxis/MVZ
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Das Modell: „Arztstelle“
= angestellt in Praxis/MVZ
§ 103 (4b) SGB V
Verzichtet ein Vertragsarzt in einem Planungsbereich, für den Zulassungs-beschränkungen angeordnet sind, auf seine Zulassung, um bei einem Vertragsarzt als nach § 95 Abs. 9 Satz 1 angestellter Arzt tätig zu werden, so hat der Zulassungsausschuss die Anstellung zu genehmigen, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen.
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� Verzichtserklärung und Übernahme� Anstellung tatsächlich ausüben für gewisse
Dauer � Drittwiderspruch unzulässig � Austauschbarkeit des „Angestellten“
Senior Praxis
Arztstelle = Angestellter Arzt
Angestellter Arzt
Au
ssch
eid
en
Geldzahlung
• MVZ oder Vertragsarzt
Planungsbereich
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Geldzahlung
• Vertragsarzt (oder MVZ)
PlanungsbereichBundessozialgericht - B 6 KA 21/15 R -
SeniorDie zu fordernde Absicht des (ehemaligen) Vertragsarztes, im MVZ tätig zu werden, wird sich - wie der Senat für die Zukunft klarstellt - grundsätzlich auf eine Tätigkeitsdauer im MVZ von drei Jahren beziehen müssen, wobei die schrittweise Reduzierung des Tätigkeitsumfangs um ¼ Stelle in Abständen von einem Jahr unschädlich ist.
3 Jahre
Jahr 2 3/4
Jahr 3 1/2
Jahr 1 1/1
Neu Mai 2016
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Reaktivierung der Anstellung zur Vertragsarztzulassung
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Arztstelle
Angestellter Arzt
MVZ oder Vertragsarzt
Vertragsarzt
Das ist aber technisch keine „Ausschreibung“ wenn der bisherige Angestellte die Zulassung „übernimmt“
Die Angestelltenzulassung kann später wieder aufgewertet werden
Wer darauf spekuliert, der muss sich das
sichern !
Den Antrag stellt der Arbeitgeber
!
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Arztstelle
Angestellter Arzt
MVZ oder Vertragsarzt
Die Angestelltenzulassung kann später wieder aufgewertet werden
„Falls ……………, ist der Vertragsarzt nach schriftlicher Aufforderung durch den Angestellten, verpflichtet,
innerhalb von vierzehn Tagen beim ZA gemäß § 95 Abs. 2 Satz 8 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 9 b SGB V,
unter Verzicht auf die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens, zugunsten des Angestellten einen Um(Auf)wertungsantrag bzgl. der einschlägigen
Arztstelle, in eine Zulassung zu stellen, so dass der Angestellte (wieder) bzw. erstmalig Inhaber dieser
(entstehenden) Zulassung wird.“
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Arztstelle
Angestellter Arzt
MVZ oder Vertragsarzt
Insgesamt gibt es ca. 5073 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein. Ein schon in den vergangenen Jahren erkennbarer Trend hat sich weiter fortgesetzt: Es gibt immer mehr angestellte Ärzte in der
Niederlassung. Ihre Zahl wuchs innerhalb eines Jahres von 689 auf 861.
Aber:Aus angestellten Ärzten werden später oft Praxisinhaber.
Unter den in 2015 neu niedergelassenen Ärzten (401) waren 66, die zuvor im Angestelltenverhältnis in der ambulanten Versorgung gearbeitet hatten.
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… auf mehreren Schultern
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Entlastungs[Sicherstellungs]-assistent(in)
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Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung einesSicherstellungsassistenten im Rahmen der Elternzeit
Erklärung1. Hiermit erklärt der Unterzeichner, dass die beantr agte Assistenz im Rahmen der
Elternzeit durchgeführt wird.
� Es wurden noch keine Zeiten im Rahmen der Elternzeit genommen.� Es wurden bereits Zeiten im Rahmen der Elternzeit genommen:
vom bis von welchem Elternteil (Mutter/Vater)vom bis von welchem Elternteil (Mutter/Vater)
Zutreffendes bitte ankreuzen.Antragsmuster
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Entlastungs[Sicherstellungs]-assistentin:
§ 32 ZV Ä dient einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um Vertrags(zahn)ärzten und Vertrags(zahn)ärztinnen auch nach der Geburt eine bessere an den jeweiligen Bedürfnissen und Er-fordernissen ausgerichtete Balance zwischen ihrer freiberuflichen Tätigkeit und ihrer Familie zu ermöglichen,
� Es wird die Möglichkeit für die Beschäftigung eines Entlastungs-assistenten für die Erziehung von Kindern für bis zu 36 Monategeschaffen.
� Dieser Zeitraum muss nicht zusammenhängend genommen werden.
� Weiterhin wird, auch in Anlehnung an das Pflegezeitgesetz, dieBeschäftigung eines Entlastungsassistenten für die Pflege vonAngehörigen für sechs Monate eröffnet.
� Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen erhalten zudem dieMöglichkeit, die jeweiligen Zeiträume zu verlängern.
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Gruppenpraxen
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PraxisBAG/Praxis-
gemeinschaftoder MVZ
Einzelpraxis Gruppenpraxis MVZ
Nur für Ärzte zulässig
Nur für Ärzte zulässig
Kann von� Ärzten� Kliniken
gegründet werden
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Die Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)
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Berufsausübungsgemeinschaft
ein Auftritt ggü. K(Z)V und Patienten
-Ein Behandlungsvertrag
-Eine Abrechnung mit der K(Z)V
� Gemeinsame Ausübung der Tätigkeit
� getrennte vertragsärztliche Zulassungen
� Gemeinsame Nutzung von Geräten, Räumen und Personal
� Gesamtschuldnerische Haftung� Gewinnverteilung gem. privat
autonomer Regelung
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Berufsausübungsgemeinschaft
Anteil an der Gesellschaft : ein Einkauf ist nicht zwingend notwendig
Heute ist maßgeblich die Entscheidung des BSG vom 23.06.2010
„alle Partner müssen beruflich und persönlich selbstständig und gemeinschaftlich tätig seien, das wirtschaftliche Risiko der Praxis mittragen und am (immateriellen) Wert der Praxis beteiligt seien.
Wer bin ich
• Partner• Angestellter• „freier“ Mitarbeiter
?
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Weitere Aspekte einer BAG:
Zulässig, wenn vertraglich vereinbart:
Hinauskündigung eines Partners
• Wenn Kennenlernzeit vereinbart
• (max. 3 Jahre) BGH 2007
Vereinbarung eines Zulassungsverzichtes
• Wenn Kennenlernzeit vereinbart
• (max. 2 Jahre) BGH 2002
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Die Praxisgemeinschaft
= Organisationsgemeinschaft
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Praxisgemeinschaft
In dieser Gesellschaft werden:• Investitionsgüter
erworben, • Räume gemietet, • Personal angestellt jeweils eigener Auftritt
ggü. KV und Patienten
- eigener Behandlungsvertrag
- eigene Abrechnung
Überlassung
Gesellschaftszweck:• Getrennte Ausübung der
Tätigkeit • getrennte vertragsärztliche
Zulassungen• Gemeinsame Nutzung von
Geräten, Räumen und Personal• Keine Gesamtschuldnerische
Haftung für Arzthaftung• keine Gewinnverteilung
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MVZ
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M V Z T r ä g e r g e s e l l s c h a f t
Konkrete Behandler
Gründer/BetreiberZugelassene Ärzte/Zahnärzte/Psychoth.Zugelassene Krankenhäusergemeinnützige Trägerorganisationen (z.B. im Bereich der Dialyse)
KV
Fachübergreifend weggefallenseit VSTG August 2015
„Der ärztliche Leiter muss in dem medizinischen Versorgungszentrum selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein; er ist in medizinischen Fragen weisungsfrei.“
Abrechnung
1 2 3 4
1 x Gründer =
ausreichend
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„Ich kam verwirrt, ich gehe verwirrt, aber auf höherem Niveau“
Prof. Bicanski & Sander
Heidegrund 41, 48159 Münster
www.iwp.de
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Danke für Ihre Ausdauer !