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17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 1
Deutsche Kodierrichtlinien2006
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 2
Deutsche Kodierrichtlinien 2006
Bearbeitet von:• Monika Mack, Ärztin
Medizin-Controlling, Diakonie-Krankenhaus Marburg-Wehrda• Dr. med. Beate Marquardt
Fachärztin für Chirurgie, Medizin-Controlling, Ev. Krankenhaus Elisabethenstift, Darmstadt
• Dr. med. Herta Neumann-Wilfert, MPHFachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen;Medizin-Controlling, Kliniken des Main-Taunus-Kreises, Hofheim/Ts.
• Dr. med. Petra Stockkamp,Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Medizin-Controlling, Kliniken des Main-Taunus-Kreises, Hofheim/Ts.
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Deutsche Kodierrichtlinien 2006Änderungen
• Streichung von Redundanzen, redaktionelle Überarbeitung, Anpassung an ICD-10-GM Version 2006, OPS Version 2006, G-DRG-Klassifikation Version 2006, inhaltliche Klarstellung
• Kennzeichnung durch Balken• Neue Kodierrichtlinien und inhaltlich geänderte
Kodierrichtlinien sind am Ende mit „e“ bezeichnet• Streichung der Übergangsregelungen für die
Abrechnung gemäß der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D001 a - Allgemeine KodierrichtlinienDer Abschnitt zur Bedeutung einer konsistenten, vollständigen Dokumentation in der Krankenakte wurde aus D002 d übernommen.
D002 d – HauptdiagnoseWie bisher: Patient stellt sich mit Symptom vor, zugrunde liegende Erkrankung bekannt, bzw. wird während des Aufenthaltes diagnostiziert, Hauptdiagnose ist die zugrunde liegende Erkrankung.Zur Kodierung eines Symptoms als NebendiagnoseAufnahme eines Verweises auf DKR D003 d.
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D003 d – NebendiagnosenÜbernahme von Beispiel 4 und 5 aus DKR D002 d in den Abschnitt „Symptome als Nebendiagnose“ (jetzt Beispiel 5 und 6)Beispiel 5: HD: Hirnarterienaneurysma
ND: Zerebraler KrampfanfallBeispiel 6: HD: Hirntumor
ND: Zerebraler Krampfanfall
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D004 d – Syndrome Keine Änderung
D005 d – Folgezustände und geplante EingriffeAufnahme des neuen ICD-10-GM Kodes O94 Folgen von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett in die Tabelle „spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen“
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D006 e – Akute und chronische Krankheiten
• Anpassung von Beispiel 1 an die neuen Kodes der ICD-10-GM aus K 85.- Akute Pankreatitis
• Austausch des Beispiels zur Kodierung eines akuten Schubs einer chronischen Erkrankung;neues Beispiel:I 88.0 Mesenteriale Lymphadenitis (akut)(chronisch)anstatt des Beispiels der chronischen Bronchiolitis in Absatz „C“, da dieses im Widerspruch stand zu der in der ICD-10-GM empfohlenen Verschlüsselung
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D010 a – Kombinations-SchlüsselnummernKeine Änderung
D011 d – DoppelkodierungKeine Änderung
D012 e – MehrfachkodierungKlarstellung, dass die Reihenfolge für die Ätiologie-/ Manifestationsverschlüsselung nur für das Kreuz-/Stern-System gilt.
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D012 e – MehrfachkodierungAnpassung von Beispiel 6 an den ICD-10-GM Kode
Erläuterung zu J 91* Pleuraerguss bei andernorts klassifizierten Krankheitenals Ausnahme besonders erwähnt:C 78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der PleuraInkl.: maligner Pleuraerguss
Aufnahme von Sekundärkodes in Tabelle 2:R65.-! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom (SIRS)U60,-! Klinische Kategorien der HIV-KrankheitU 61.-! Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D013 c – Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale VereinbarungenKeine Änderungen
D014 d – Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale VereinbarungenKeine Änderungen
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
P001 e - Allgemeine Kodierrichtlinien für ProzedurenBluttransfusionen: werden immer kodiert, auch bei Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine(Gestrichen: Absatz „Bluttransfusionen“ )
P003 d – Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPSAnpassung an die Veränderungen bei den OPS Kodes aus 5-448 Andere Rekonstruktion am Magen und 5-820 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
P005 e – Multiple/Bilaterale ProzedurenAnpassung des Textes von Kode 1-265 aus Tabelle 1 an den Wortlaut des OPS. Aufnahme des Kodes C 97.-! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen in Beispiel 1.
P006 a –Laparaskopische/arthroskopische Prozeduren Keine Änderung
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
P007 a – Endoskopie multipler Gebiete (Panendoskopie)Anpassung von Beispiel 1 an die neuen Kodes des OPS aus 1-636 Diagnostische Intestinoskopie (Endoskopie des tiefen Jejunums und Ileums).
P008 a – Klinische Untersuchung in AllgemeinanästhesieKeine Änderung
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
P009 a – AllgemeinanästhesieKeine Änderung
P012 d – Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder AnzahlKeine Änderung
P013 d – Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/ReoperationKeine Änderung
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Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
P014 e – Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werdenErgänzung von Ausnahmen bei den medikamentösen Therapien in Tabelle 1
P015 e – Organentnahme und TransplantationHinweis auf die neu eingeführte Kreuz-/Stern-Systematik in der ICD-10-GM bei einer Organmanifestation einer Graft-versus-host-reaction (GVHD)
P016 d – VerbringungKeine Änderung
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Spezielle Kodierrichtlinien1 Infektionskrankheiten
0101d - HIV/AIDSUmformulierung des Abschnitts HIV-Krankheit (AIDS) –B20, B21, B22, B23.8, B24 Aufnahme des Hinweises, dass bei einer HIV-Krankheit alle bestehenden Manifestationen entgegen der Definition einer Nebendiagnose grundsätzlich zu kodieren sind.
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Spezielle Kodierrichtlinien1 Infektionskrankheiten
0101d - HIV / AIDSHIV-Krankheit (AIDS) – B20, B21, B22, B23.8, B24
Zur Kodierung von Patienten mit einer HIV-assoziierten Erkrankung (dies kann eine AIDS-definierende Erkrankung sein oder nicht) stehen folgende Kodes zur Verfügung:B20 Infektiöse und Parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit
[Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]B21 Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane
Immundefizienz-Viruskrankheit]B22 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten infolge HIV-Krankheit
[Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]B23.8Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-
KrankheitB24 Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane
Immundefizienz-Viruskrankheit]Die Kodes R75 und Z21 sind in diesem Fall nicht zu verwenden.
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Spezielle Kodierrichtlinien1 Infektionskrankheiten
0102 a - VirushepatitisStreichung dieser DKR aus Gründen der Redundanzvermeidung
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0201e - Auswahl und Reihenfolge der Kodes: Der Malignom-Kode gilt als Hauptdiagnose
• Für jeden KH-Aufenthalt einschl. Folgebehandlung und –diagnostik (Chemo, Folge-OP, Staging, etc.) bis die Behandlung „endgültig“abgeschlossen ist.
• Bei systemischer Chemo- oder systemischer Strahlentherapie des Malignoms und / oder der Metastasen.
• Bei lokaler Chemo- oder lokaler Strahlentherapie.
• Auch wenn, bei späterer Excision keine Tumorzellen mehr nachweisbar sind.
• Auch wenn, Tumorzellen nur in der anfänglichen Biopsie und nicht im anschließenden Resektat vorhanden sind.
• Rezidiv ist wie Primarius zu kodieren.
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0201e - Auswahl und Reihenfolge der Codes:Der Metastasen-Kode gilt als Hauptdiagnose
• Aufnahme zur Behandlung nur von Metastasen.- Wenn Primarius bekannt, dann als Nebendiagnose kodieren.- Wenn Primarius unbekannt, dann C80 (Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation) kodieren.
• Aufnahme zur lokalen Chemotherapie oder lokalen Bestrahlungstherapie der Metastasen (Primarius als Nebendiagnose).
• Wenn Primärtumor und Metastasen gleichzeitig behandelt werden und die Behandlung der Metastasen mehr Resourcen verbraucht.
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0201e - Auswahl und Reihenfolge der Codes:Der Symptom-Kode gilt als Hauptdiagnose
• Stellt sich der Patient mit einem Symptom eines bekannten Malignoms vor und nur das Symptom wird behandelt, dann das Symptom als HD und das Malignom als ND kodieren
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0206 a - Benachbarte Gebiete:Bekannte Primärlokalisation• Bei Ausbreitung auf Nachbargebiete wird nur die Primärlokalisation
kodiert.
Unbekannte Primärlokalisation:• Neubildung, die mehrere anatomische Teilbereiche überlappt und
deren Ursprung unbekannt ist, wird mit ICD _ _ .8 (mehrere Teil-bereiche überlappend) klassifiziert.
Nicht näher bezeichnete Lokalisation:• C76._ (Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter
Lokalisation)
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0207a - Bösartige NB an mehreren Lokalisationen:
• C97! (Bösartige NB an mehreren Lokalisationen) ist nur als Nebendiagnosezulässig.
• Wenn mehr als ein Primärtumor die Definition der Hauptdiagnose erfüllt:Dann ein Malignom als Hauptdiagnose und das andere Malignom als Nebendiagnose, plus C97! kodieren.
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0209 d - Malignom in der Eigenanamnese:
Z85._ (Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese)• Z85._ nur als Nebendiagnose, wenn Aufwand verursacht wird.• Wenn von einer definitiven Heilung auszugehen ist.
Z08._ (Nachuntersuchung bei Malignom in der Eigenanamnese)• Z08._ ist als Hauptdiagnose verwendbar.• Wenn Patient zur Nachuntersuchung aufgenommen.• Wenn keine Tumor nachgewiesen werden kann.
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0211 d - Chemotherapie bei Neubildungen:Diagnosen• Hauptdiagnose ist das Malignom (bzw. die Grunderkrankung).• Unabhängig von der Applikationsform der Chemo.• Z51.1 (Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung) ist nicht zu kodieren.
Prozeduren• Kode ist aus 8-54_ . _ (Zytostatische Chemotherapie) zu wählen.
Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie• Hauptdiagnose ist das Malignom.• Z51.82 (Komb. Strahlen- u. Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung)
ist nicht zu kodieren.• Prozeduren aus 8-52_ . _ (Strahlentherapie) oder 8-53_ . _ (Nuklear-
medizinische Therapie) kodieren, so oft wie sie im Aufenthalt durchgeführt wurden. Und einmal Kode aus 8-54_ . _
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0213 d - Strahlentherapie:
Diagnosen• Hauptdiagnose ist die maligne Erkrankung.• Der Kode Z51.0 (Strahlentherapie-Sitzung) ist nicht zu kodieren.
Prozeduren• Strahlentherapie: 8-52_ . _ _• Nuklearmedizinische Therapie: 8-53_ . _ _• Werden so oft zugewiesen, wie sie im Aufenthalt durchgeführt werden.
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Spezielle Kodierrichtlinien2 Neubildungen
0214 d - Lymphangiosis carcinomatosa:• Lymphangiosis carcinomatosa wird analog einer Metastasierung kodiert.• Beispiel: C78.2 (Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura).
0215 d - Lymphom:• Extranodale Lymphome werden nicht wie eine Metastasierung kodiert.• Daher keinen Kode aus C77._ bis C79._ (Sekundäre bösartige
Neubildung) kodieren.• Außer: C79.5 (Sekundäre bösartige NB des Knochens und
Knochenmarkes) bei Knochenbeteiligung.
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Spezielle Kodierrichtlinien3 Krankheiten des Blutes und der Blutbildenden Organe
sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
Keine Änderungen
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Spezielle Kodierrichtlinien4 Endokrine, Ernährungs- und
Stoffwechselkrankheiten
Keine Änderungen
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Spezielle Kodierrichtlinien5 Psychische und Verhaltensstörungen
0501 e – Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin)Änderung HD in Beispiel 2 in von K 85.0 Akute Pankreatitis in
K 20 Ösophagitis0502 a – Nikotinabhängigkeit
Keine Änderung0504 a – Panikattacken mit Phobie
Streichung dieser DKR wegen fehlender Bedeutung
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Spezielle Kodierrichtlinien6 Krankheiten des Nervensystems
0601e SchlaganfallKlarstellung der Kodierung von „alten Schlaganfällen“ durch Anpassung von Beispiel 2:Ein Patient wurde mit einer Pneumokokken-Pneumonie aufgenommen.Der Patient hatte vor drei Jahren einen akuten Schlaganfall und erhält seitdem Thrombozytenaggregationshemmer zur Rezidivprophylaxe. Es besteht eine residuale spastische Hemiparese. Diese verursachte erhöhten Pflegeaufwand.
HD: J13 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniaeND: G81.1 Spastische Hemiparese und Hemiplegie
I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
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Spezielle Kodierrichtlinien7 Krankheiten des Auges und der
Augenanhangsgebilde
Keine Änderungen
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 33
Spezielle Kodierrichtlinien 8 Krankheiten des Ohres und des
Warzenfortsatzes
Keine Änderungen
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 34
Spezielle Kodierrichtlinien9 Krankheiten des Kreislaufsystems
• 0901e - Ischämische Herzkrankheit
Streichung des letzten Absatzes zur Kodierungeiner embolischen oder nicht atherosklerotischen Okklusion eines Koronarbypasses(T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen)
da dieser im Widerspruch steht zur Regelung der Kodierung von „Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen“ in DKR D002d.
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 35
Spezielle Kodierrichtlinien9 Krankheiten des Kreislaufsystems
0908 d - Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen
Streichung des Verweises auf DKR 0911d.
Temporärer Herzschrittmacher, temporäre ElektrodenDa die Implantation der Sonden zur temporären Herzfrequenzstimulation ein Routinebestandteil einer Bypassoperation ist, ist sie nicht gesondert zu kodieren.( S.a. DKR0911d Schrittmacher, Defibrillatoren)
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 36
Spezielle Kodierrichtlinien9 Krankheiten des Kreislaufsystems
0911 d - Schrittmacher/DefibrillatorenAnpassung des Textes des Kodes T82.1 an den Wortlaut in der ICD-10-GM.
T82.1 Mechanische Komplikationen durch ein kardiales elektronisches Gerät
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 37
Spezielle Kodierrichtlinien10 Krankheiten des Atmungssystems
1001 d – Maschinelle BeatmungDatensatz bedingte Streichung des Satzes „Als Bezugsdatum ist der Tag der ersten Leistung zu wählen...“ im Hinblick auf die Angabe der Gesamtbeatmungszeit.
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 38
Spezielle Kodierrichtlinien11 Krankheiten des Verdauungssystems
Keine Änderungen
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 39
Spezielle Kodierrichtlinien12 Krankheiten der Haut und Unterhaut
Keine Änderungen
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 40
Spezielle Kodierrichtlinien14 Krankheiten des Urogenitalsystems
1401 e – Dialyse
• Prozeduren:
Ergänzung des Kodes für kontinuierlich durchgeführte Peritonealdialysen (8-857.1, .2)
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 41
Spezielle Kodierrichtlinien14 Krankheiten des Urogenitalsystems
Ohne Änderung:
1403 d – Anogenitale Warzen
1406 a – Rekonstruktionsoperation bei weiblicher Genitalmutilation (FGM)
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 42
Spezielle Kodierrichtlinien15 Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
1505 a - Vorzeitige Beendigung der SchwangerschaftEntsprechende Ergänzung der neuen/textlich geänderten KodesO60.- Vorzeitige Wehen u. Entbindung
• O60.0 Vorzeitige Wehen ohne Entbindung• O60.1 Vorzeitige Wehen mit vorzeitiger
Entbindung • O60.2 Vorzeitige Wehen mit termingerechter
Entbindung• O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne Wehen
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 43
Spezielle Kodierrichtlinien15 Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
1507e – Resultat der Entbindung
• Für jede Entbindung ist von dem Krankenhaus, in dem die Geburt stattgefunden hat, der passende Kode ausZ37.-! Resultat der Entbindungbei der Mutter zu kodieren. Er darf nicht die Hauptdiagnose sein.
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 44
Spezielle Kodierrichtlinien15 Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
1519 e - Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen - Zusätzlicher Abschnitt:
Vorzeitige Wehen mit Wirkung auf die Zervix vor der abgeschlossenen37.SSW, die zu einer termingerechten Entbindung beim selben Krankenhausaufenthalt führen, werden mit
• O60.2 vorzeitige Wehen mit termingerechter Entbindungkodiert.
• Ist der Grund für die vorzeitigen Wehen bekannt, ist dieser als HD zu verschlüsseln, gefolgt von
• O60.2 als ND• Zusätzlich als ND ein Kode aus
O09.-! Schwangerschaftsdauer
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 45
Spezielle Kodierrichtlinien15 Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
Streichung von Kodierrichtlinien wegen fehlender Bedeutung
1516 a - Ältere Erstgebärende1517 a - Vielgebärende1522 a - Geburtseinleitung1525 c - Primärer und sekundärer Kaiserschnitt
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 46
Spezielle Kodierrichtlinien15 Schwangerschaft,Geburt, Wochenbett
Keine Änderung der Kodierrichtlinien
1501a, 1504b, 1508d, 1509a, 1510b, 1511a, 1512d, 1514c, 1515a, 1518a, 1520a, 1521a, 1524a
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 47
Spezielle Kodierrichtlinien16 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der
Perinatalperiode haben1601 a bis 1605 aKeine Änderung der Kodierrichtlinien
1606 e Hypoxisch-ischämische EnzephalopathieNeuer Kode:P91.6 Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie beim
Neugeborenen (HIE)Die Kodes für den jeweiligen Schweregrad der HIE sind weiterhin zusätzlich zu kodieren.
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 48
Spezielle Kodierrichtlinien18 Symptome und abnorme klinische u. Labor-befunde, die andernorts nicht klassifiziert sind
1803 a – StürzeStreichung aus Gründen der Redundanzvermeidung
1804 d – InkontinenzKeine Änderung
1805 d – FieberkrämpfeKeine Änderung
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 49
Spezielle Kodierrichtlinien18 Symptome und abnorme klinische u. Labor-befunde, die andernorts nicht klassifiziert sind
1806 d – Schmerzbekämpfung und SchmerzbehandlungsverfahrenAnpassung des Beispiel 1 an OPS: 5-039.20 Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation, Einkanalsystem, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 50
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1902 a - Oberflächliche Verletzungen:• Werden nicht kodiert, wenn sie mit schweren Verletzung im
gleichen Gebiet zusammenhängen.• Außer, sie erhöhen den Aufwand.
1903 a - Fraktur und Luxation:• Fraktur oder Luxation mit Weichteilschaden sind mit 2 Kodes
anzugeben: zuerst Kode für Fraktur, dann Grad des Weichteil-schadens (Geschlossene Fraktur = 0. Grades).
• Kode für Weichteilschaden aus Sx1.84! Bis Sx1.89!.• Luxationsfraktur: ist Kode für Fraktur (1.) und Luxation (2.) anzu-
geben. Ausnahme Monteggia-Luxationsfraktur = S52.21.
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 51
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1905 d - Offene Verletzungen:
• Werden zusätzlich zur Fraktur / Luxation kodiert (ICD Kapitel XIX).
• Kodierreihenfolge bei drohendem Verlust der betroffenen Gliedmaße:– 1. Verletzung Arterie– 2. Verletzung Nerv– 3. Verletzung Sehne– 4. Verletzung restl. Weichteile
• Kodierreihenfolge ohne Verlust der betroffenen Gliedmaße:– Reihenfolge nach der Schwere der Verletzung.
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 52
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1905d - Offene Verletzungen:
• Offene Frakturen mit intracavitärer Verletzung:- Kode der Fraktur- Kode Schweregrad des Weichteilschadens- Kode der intracavitären Verletzung- Kode zusätzlich:
S01.83! (Offene Wunde Kopf und intracranielle Verletzung)oder
S21.83! (Offene Wunde Thorax und intrathorakale Verletzung)oder
S32.83! (Offene Wunde Abdomen, Lumbosakralbereich, Becken und intraabdominelle Verletzung)
• Offene Wunde mit Komplikation: zusätzlich Nebendiagnose T89.0-(Komplikation einer offenen Wunde).
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 53
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1909 c - Bewusstlosigkeit:
• Bewusstlosigkeit und Verletzung:- Erst Kode der Verletzung- Dann S06.7_ (Dauer der Bewusstlosigkeit bei SHT)
• Bewusstlosigkeit ohne Verletzung:- R40.0 (Somnolenz)- R40.1 (Sopor)- R40.2 (Koma nicht näher bezeichnet)
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 54
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1910 d - Verletzung Rückenmark:- Akut:• 1. Kode Art: komplette oder inkomplette Querschnittsverletzung• 2. Kode funktionale Höhe: S14.7! (zervikal)
S24.7! (thorakal) S34.7! (lumbosakral)
• 3. Kode für die evtl. bestehende Wirbelkörperfraktur / -luxation• 4. Ort der Luxation• 5. Schweregrad des Weichteilschadens
- Chronisch:• Meist Aufnahme wegen Begleiterkrankung = Hauptdiagnose• G82._ _ (Paraparese u. Paraplegie / Tetraparese u. Tetraplegie)
als Nebendiagnose.
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 55
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1911 a - Mehrfachverletzungen:- Diagnosen:• Verletzungen einzeln kodieren, schwerwiegendste zu erst.• Wenn übermittelbare Anzahl überschritten Kombinationsziffern
verwenden: T00 – T07 (Verletzung mit Beteilig. mehrerer KörperregionenS00 – S99 und „7“ an vierter Stelle (multiple Verletzung)
• T07 (Polytrauma) ist unspezifisch und nach Möglichkeit nicht zu verwenden.
- Prozeduren: durchgeführten Prozeduren plus Zusatzkode:• 5-981 (Versorgung bei Mehrfachverletzung)• 5-982 (Versorgung bei Polytrauma)
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 56
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1914 d - Verbrennung und Verätzung:• Bei mehreren Verbrennung / Verätzung zuerst den schwersten Grad
der kodieren.• Bei unterschiedlich starker Verbrennung / Verätzung desselben
Gebietes den am höchsten vorkommenden Grad kodieren.• Bei mehreren Verbrennungen desselben Grades, ist die mit der
größten Ausbreitung zuerst zu kodieren.• Verbrennung, die eine Hauttransplantation erfordert, ist vor
Verbrennung ohne Notwendigkeit der Transplantation, zu kodieren.• Können nicht alle Kodes übermittelt werden: T29._ (Verbrennung /
Verätzung mehrerer Körperregionen)• Ausmaß KOF immer zusätzlich kodieren:
- T31._! (Verbrennung nach Ausmaß der betroffenen KOF)- T32._! (Verätzung nach Ausmaß der betroffenen KOF)
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 57
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1916 e - Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen u.a. Substanzen:• Bei irrtümlicher Einnahme.• Bei unsachgemäßer Anwendung.• Bei Tötung / Selbsttötung.• Bei Nebenwirkung verordneter Medikamente in Verbindung mit
Eigenmedikation: als Vergiftung durch beide Wirkstoffe zu kodieren, optional zusätzlich X49.9! (Akzidentelle Vergiftung)
• Kode aus T36 – T50 (Vergiftungen) oder• Kode aus T51 – T65 (Toxische Wirkung) verwenden.• Zusätzlich Manifestation kodieren, z.B. Arrhythmie, Koma.• Nicht verwenden: X84.9! (Selbsttötung).• Ausnahme: Bei Insulin-Überdosierung Kode aus E10.-- bis E14.--
und an 4. Stelle „6“ (mit sonstiger näher bezeichneter Komplikation) verwenden, T38.3 (Insulin-Überdosis) ist nur Nebendiagnose.
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 58
Spezielle Kodierrichtlinie19 Verletzungen / Vergiftungen
1917 d - Unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln:• Bei Einnahme gemäß Verordnung indizierter Medikamente.• 1. Kode: Manifestation.• 2. Kode: Y57.9! (Komplikation durch Arzneimittel oder Droge).
17.11.05 Workshop AG MedCo GMDS 59
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!