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SICHERHEITSKENNZEICHNUNG
Gebotsschilder
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Gebotsschilder sind Sicherheitsschilder, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefah-ren für Menschen bestehen, aber auch, um Schäden an Maschinen und Geräten durch unsachgemäße Bedienung zu vermeiden.
Gebotsschilder weisen darauf hin, dass bestimmte Handlungen ausgeführt oder Vorge-hensweisen befolgt werden müssen.
Gebotsschilder sind als einzelne, runde Gebotszeichen oder rechteckige Kombinations-schilder mit zusätzlichen, die jeweiligen Gebote näher erläuternden Textinformationen erhältlich.
Die Grundfarbe aller Gebotszeichen ist stets blau mit einem umlaufenden weißen Rand und mittig angeordneten Symbol.
GEBOTSSCHILDER
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Augenschutzbenutzen
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Die Norm ISO 7010 wurde von der internationalen Organisation für Normung (ISO) entwi-ckelt, um die Wirkung von Sicherheitsschildern für den Brandschutz, die Unfallverhütung und Notfallevakuierung zu maximieren sowie für den internationalen Gebrauch zu verein-heitlichen. Sie wurde 2012 vom europäischen Komitee für Normung (CEN) übernommen und in Deutschland unter DIN EN ISO 7010 eingeführt.
Die Norm DIN EN ISO 7010 ist kein Gesetz, so dass Betriebe nicht verpflichtet sind, Gebots-zeichen aus dieser Norm zu nutzen – dennoch wird eine Beschilderung nach ISO 7010 von den Behörden empfohlen und von Sicherheits- und Rettungsorganisationen sogar aus-drücklich gefordert.
Die Norm ISO 7010 entspricht auch den aktuellen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 1.3 von 2013).
Gebotsschilder nach ISO 7010 sollten daher stets bevorzugt werden:
• bei Neubeschilderungen von Betrieben und Maschinen
• wenn verblasste oder abgenutzte Schilder ersetzt werden müssen
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GENORMT NACH ISO 7010
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Praxisbewährte Gebotszeichen können grafisch angepasste Zeichen aus älteren oder aktuellen Gebotszeichennormen sein, die aufgrund der Anpassung das gewünschte Gebot treffender darstellen als bestehende Gebotszeichen, oder fach- oder gefahrspezifi-sche Eigenentwicklungen, die in dieser Form von keiner Norm abgedeckt werden.
Auch bei diesen Zeichen ist die Nutzung gestattet, sofern sie in ihrer grafischen Erschei-nung den gewünschten oder geforderten Zweck erfüllen.
PRAXISBEWÄHRTE GEBOTSZEICHEN
Gebotszeichen aus älteren Normen (BGV A8 und ASR A 1.3 von 2007 sowie DIN 4844) sind trotz der neuen Norm weiterhin gültig, sollten jedoch nur für bestehende Beschilderun-gen genutzt werden, um das einheitliche Bild der Gesamtbeschilderung zu wahren.
Es wird jedoch empfohlen, die bestehende Sicherheitskennzeichnung durch Schilder nach ISO 7010 /ASR A 1.3 (2013) zu ersetzen.
Die Norm DIN 4844 enthielt früher alle relevanten Gebotszeichen, die durch Zeichen der Norm ISO 7010 ersetzt wurden. Jedoch wurden nicht alle Gebotszeichen in die neue Normübernommen, wie z.B. die Zeichen für den Wassersport. Diese Zeichen sind ohne Einschränkungen weiterhin gültig.
ÄLTERE NORMEN
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Übersicht aller momentan erhältlichen Gebotszeichen nach ISO 7010 mit den jeweiligen Namen und Kennnummern.
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GEBOTSZEICHEN NACH ISO 7010
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AllgemeinesGebotsschild
M001*
Gebrauchsanweisungbeachten
M002
Gehörschutzbenutzen
M003
Augenschutzbenutzen
M004
Erdungerforderlich
M005
Vor ÖffnenNetzstecker ziehen
M006
Weitgehend lichtundurch-lässigen Augenschutz
benutzenM007
Fußschutzbenutzen
M008
Handschutzbenutzen
M009
Schutzkleidungbenutzen
M010
Händewaschen
M011
Handlaufbenutzen
M012
Gesichtsschutzbenutzen
M013
Kopfschutzbenutzen
M014
Warnwestebenutzen
M015
Maskebenutzen
M016
Atemschutzwaschen
M017
Auffanggurtbenutzen
M018
Schweißmaskebenutzen
M019
Sicherheitsgurtbenutzen
M020
Vor Wartung und Reparaturfreischalten
M021
Hautschutzmittelbenutzen
M022
Übergangbenutzen
M023
Fußgängerwegbenutzen
M024
Kleinkinder d. weitgehendlichtundurchlässige Augen-
abschirmung schützenM025
Schutzschürzebenutzen
M026
Schutzeinrichtungprüfen
M027
Verschlossenhalten
M028
Akustisches Signalgeben
M029
Abfallentsorgen
M030
* Darf nur in Kombination mit einem anderen Gebotszeichen oder einer Textinformation verwendet werden.
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Schutzklappe fürSägeblatt verwenden
M031
Antistatisches Schuhwerkbenutzen
M032
Sicherheitsbügel desSessellifts schließen
M033
Sicherheitsbügel desSessellifts öffnen
M034
Im Falle eines Sturzes,Schleppspur
sofort verlassenM035
Skispitzenanheben
M036
Öffnungen schließen undsichern beim Aussetzvorgang
M037
Motor startenbeim Aussetzvorgang
M038
Rettungsboot fierenbeim Aussetzvorgang
M039
Rettungsfloß fierenbeim Aussetzvorgang
M040
Bereitschaftsboot fierenbeim Aussetzvorgang
M041
Fallen lösenbeim Aussetzvorgang
M042
Wassersprühanlage einschaltenbeim Aussetzvorgang
M043
Luftversorgung einschaltenbeim Aussetzvorgang
M044
Rettungsboot-Laschings lösenbeim Aussetzvorgang
M045
Gasflaschensichern
M046
UmgebungsluftunabhängingenAtemschutz benutzen
M047
Gasmelderverwenden
M048
Schutzausrüstung fürRollsport benutzen
M049
Links aus Rodelschlittenaussteigen
M050
Rettungswestebenutzen
WSM 001
Kinder inWassereinrichtungen
beaufsichtigenWSM 002
Rechts aus Rodelschlittenaussteigen
M051
Abstand halten
M052
GEBOTSZEICHEN NACH DIN 4844-2, ISO 70712-1
Übersicht der Gebotszeichen für den Wassersport und Gewässer mit den jeweiligenNamen und Kennnummern.
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GEBOTSZEICHEN AUS ÄLTEREN NORMEN UND PRAXISBEWÄHRTE GEBOTSZEICHEN
Übersicht der Gebotszeichen älterer Normen und praxisbewährten Zeichen mit den jewei-ligen Namen und Kennnummern.
Anstoßkappetragen
GEB-01
Augen-, Kopf- undGehörschutz benutzen
GEB-02
Augen- und Gehörschutzbenutzen
GEB-03
Sicherheitsschuhebenutzen
GEB-04
Druckgasflasche
GEB-05
Explosionswarnermitführen
GEB-06
Fahrradwegbenutzen
GEB-07
Für Rollstuhlfahrer
GEB-08
Hände desinfizierennicht vergessen
GEB-09
Handbremse beimAbstellen benutzen
GEB-10
Handlaufbenutzen
GEB-11
Hebepunkt
GEB-12
Hunde andie Leine
GEB-13
HundeLeinenzwang
GEB-14
Hunde müssengetragen werden
GEB-15
Hundekotentfernen
GEB-16
Kinderwagenerlaubt
GEB-17
Hebepunkt
GEB-18
Kopf- undAtemschutz benutzen
GEB-19
Kopf- und Gehörschutzbenutzen
GEB-20
Kopfhaubetragen
GEB-21
Ladezone
GEB-22
Wendekreis
GEB-23
Lastenaufzug
GEB-24
Leichten Atemschutztragen
GEB-25
Maulkorb undLeinenzwang
GEB-26
Mobiltelefonierenerlaubt
GEB-27
Nur mit Einweiserrangieren
GEB-28
Personenaufzug
GEB-29
Pulsschutzbenutzen
GEB-30
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Rauchengestattet
GEB-31
Rauchen in begrenztenBereichen gestattet
GEB-32
Richtungsangaben
GEB-33
Ruhe bitte
GEB-34
Sauerstoffwarnermitführen – O2
GEB-35
Schneidwerkölen
GEB-36
Schutzhaubebenutzen
GEB-37
Schutzkleidungtragen 1
GEB-38
Schutzkleidungtragen 2
GEB-39
Schutzkleidungtragen 1
GEB-40
Schutzschildbenutzen
GEB-41
Toximetermitführen
GEB-42
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Trinkwasser
GEB-43
Überschuhetragen
GEB-44
Unterlegkeil benutzenhinten
GEB-45
Unterlegkeil benutzenvorne
GEB-46
Drehrichtung gegenUhrzeigersinn
GEB-47
Drehrichtung imUhrzeigersinn
GEB-48
In die Armbeugeniesen
GEB-54
1,5 m Abstandhalten
GEB-55
In die Armbeuge niesen- auch mit Maske
GEB-56
2 m Abstandhalten
GEB-57
Einkaufen nur mit Einkaufs-wagen und Schutzmaske
GEB-58
Einkaufen nur mitEinkaufswagen
GEB-59
Bargeldlose Zahlungbevorzugt
GEB-60
Bitte nur einzelneintreten
GEB-61
RegistrierungEmpfang quittieren
GEB-62
Corona - Covid 19Nur mit negativem Ergebnis
GEB-63
Umkleidekabinennutzen
GEB-64
Badesandalen - Flip-Flopsanziehen
GEB-65
Treppe - Leiter imSchwimmbecken - benutzen
GEB-66
Dusche benutzen
GEB-67
Schwimmbekleidungtragen
GEB-68
GrillplatzGrillen erlaubt
GEB-69
Nur in Rückenlage, Füßevoraus rutschen
GEB-70
Mit Kind Rückenlage, Füßezuerst, das Kind sitzt zwischen
den Beinen rutschenGEB-71
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Bitte Abstandhalten
GEB-72
Ampelsignal beachten
GEB-73
Sofort aus demZielbereich entfernen
GEB-74
Sofort aus demZielbereich entfernen
GEB-75
Kinder in Wassereinrichtungenbeaufsichtigen – Nichtschwimmern
Schwimmflügel anziehenGEB-76
Nur Barfußbetreten
GEB-77
Arme und Beine beimRutschen kreuzen
GEB-78
Erst rutschen, wenn dieBahn frei ist
GEB-79
Mindestalter8 Jahre
GEB-80
Abheben von derRutschoberfläche möglich
GEB-81
Sitzend, Füße vorausrutschen
GEB-82
Rückenlage, Füße voraus,schnelle Rutschgeschwindigkeit
GEB-83
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Sitzend, Füße voraus,langsame Rutschgeschwindigkeit
GEB-84
Sitzend, Füße vorausrutschen
GEB-85
2 Personen sitzend, Füßevoraus rutschen
GEB-86
Bitte Abstandhalten
GEB-87
Ampelsignalbeachten
GEB-88
Sofort aus dem Zielbereichentfernen
GEB-89
Nur mit Rutschringrutschen
GEB-90
Nutzung erst ab8 Jahren
GEB-91
Sofort aus dem Zielbereichentfernen
GEB-92
Sofort aus dem Zielbereichentfernen
GEB-93
Nutzung erst ab:
8 Jahren
Kleinkindern inWassereinrichtungen
Schwimmflügel anziehenGEB-94
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WÄHLEN SIE DIE RICHTIGE ZEICHENGRÖßE
Um die optimale Erkennung von Gebotsschildern sicherzustellen, ist die Kenntnis des Standortes der Beschilderung sowie die maximale Entfernung zu dem Gebotsschild, aus der es noch gut erkennbar sein soll, zwingend erforderlich.
Hinsichtlich dieses Sichtabstands, auch Erkennungsweite genannt, geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 1.3) die folgenden Größen in Abhängigkeit zur Erken-nungsweite vor.
Maximale Erkennungsweite (in m)
4 m 8 m 12 m 16 m 20 m
Erforderliche Zeichengröße (Ø in mm)
100 mm 200 mm 300 mm 400 mm 500 mm
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BESTIMMTES GEBOTSZEICHEN NICHT GEFUNDEN?
Sie benötigen ein Gebotszeichen aus älteren Normen, das in dieser Übersicht nicht abge-bildet ist, oder ein individuelles Zeichen, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist?
Dann fragen Sie uns!
Wir führen alle Gebotszeichen und fertigen auch Gebotszeichen mit reinen Textinhalten.Grafische Symbole setzen wir gemäß Ihrer Vorgaben um, nach Möglichkeit passend zur aktuellen Norm ISO 7010. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
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BITTE BEACHTEN SIE
Unsere Informationen zu Gebotsschildern und zur Sicherheitskennzeichnung sind ledig-lich ein grober Leitfaden zur Orientierung – eine rechtliche Verbindlichkeit ist ausge-schlossen. Für eventuelle Fehler oder Irrtümer können wir nicht haftbar gemacht werden.
Verbindliche Informationen zur Sicherheitskennzeichnung erhalten Sie bei geprüften Sicherheitsbeauftragten bzw. Sachverständigen. Auskünfte zum Thema und zur Planung Ihrer Sicherheitsbeschilderung erteilt Ihnen häufig auch die örtliche Feuerwehr.