bücherei der deutschen ornithologischen gesellschaft

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Bilcherei ~er I)eutschen Ornithologischen 6esellschaft. 135 .Rhynchops, stets genau hintereinander dicht fiber das Wasser hinfiiegen. Herr Stresemann berichtet dasselbe yon den Trauerenten, und Herr Baron L ou d o n hat beobacbtet, dafs Kormorane sich zu Tausenden in einer langen Linie anordnen, die dicht fiber den Boden hinfiiegt und Hindernisse nicht durch seit- lichen Ausbiegen, sondern durch Uebersteigen fiberwindet. Diese VSgel fliegen dabei ganz genau auf Vordermann. Zum Schlusse bittet der Vorsitzende, zu den kfinftigen Sitzungen stets pfinktlich um 8 Uhr, also nicht wie bisher iiblich, mit akademischem u zu erscheinen. O. Heinroth. BUeherei der Deutsehen Ornithologischen Gesellsehaft. In der Sitzung am 3. Oktober wurde die Grfindung einer u beschlossen und der Vorstand beauftragt, die ftir Errichtung und Verwaltung der Biicherei erforderlichen Mafs- nahmen und Bestimmungen zu treffen. Dieser hat folgende Bfichereiordnung aufgestellt: Biioherelordnung. w 1. Die Biicherei wird auf dem Museum fiir l~aturkunde in Berlin, Invalidenstr. 43, aufbewahrt und von einem vom Vor- stande der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft gew~hlten Bficherwart verwaltet. Dieser ist fiir die ordnungsmiifsige huf- bewahrung und Verwaltung der Bficherei verantwortlich. Er stellt ein nach Verfassernamen geordnetes Verzeichnis auf und hat bei Jahresschlufs dem Vorstande iiber den Stand der Biicherei und fiber die laufenden Einnahmen und Ausgaben Bericht zu erstatten. w 2. Dio Biicherei steht den Mitgliedern der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft uuentgeltlich, ~ichtmitgliedern gegen eine vom Vorstande bestimmte Leihgebfihr zur Ver[iigung. w 3. Die Ausleihefrist betriigt 4 Wochen. Eine VerlLtngerung dieser Frist ist sp~testens 8 Tage vor Ablauf beim Biicherwart schriftlich zu beantragen. Ffir jede weitere Woche ist pro Band eine Gebtihr zu entrichten. w 4. Beim Entleihen eines Buches hat der Entleiher eine eigenhiindig unterzeichnete Empfangsbescheinigung auszustellen, die nach Riickgabe des Buehes zurfickerstattet wird. w 5. Die Bficher kSnnen auch nach ausw~trts verliehen werden. Die Kosten der Verpackung und der versicherteu Hin- und Rficksendung tr~igt der Besteller. Der Betrag ist im voraus einzuzahlen. w 6. Der Entleiher haftet ffir jedes entliehene Buch. Er ist bei Besch;,idigung des Baches za Schadenersatz verpflichtet.

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Page 1: Bücherei der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft

Bilcherei ~er I)eutschen Ornithologischen 6esellschaft. 135

.Rhynchops, stets genau hintereinander dicht fiber das Wasser hinfiiegen. Herr S t r e s e m a n n berichtet dasselbe yon den Trauerenten, und Herr Baron L ou d o n hat beobacbtet, dafs Kormorane sich zu Tausenden in einer langen Linie anordnen, die dicht fiber den Boden hinfiiegt und Hindernisse nicht durch seit- lichen Ausbiegen, sondern durch Uebersteigen fiberwindet. Diese VSgel fliegen dabei ganz genau auf Vordermann.

Zum Schlusse bittet der Vorsitzende, zu den kfinftigen Sitzungen stets p f i n k t l i c h um 8 Uhr, also nicht wie bisher iiblich, mit akademischem u zu erscheinen.

O. H e i n r o t h .

BUeherei der Deutsehen Ornithologischen Gesellsehaft.

In der Sitzung am 3. Oktober wurde die Grfindung einer u beschlossen und der Vorstand beauftragt, die ftir Errichtung und Verwaltung der Biicherei erforderlichen Mafs- nahmen und Bestimmungen zu treffen. Dieser hat folgende Bfichereiordnung aufgestellt:

Biioherelordnung. w 1. Die Biicherei wird auf dem Museum fiir l~aturkunde

in Berlin, Invalidenstr. 43, aufbewahrt und von einem vom Vor- stande der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft gew~hlten Bficherwart verwaltet. Dieser ist fiir die ordnungsmiifsige huf- bewahrung und Verwaltung der Bficherei verantwortlich. Er stellt ein nach Verfassernamen geordnetes Verzeichnis auf und hat bei Jahresschlufs dem Vorstande iiber den Stand der Biicherei und fiber die laufenden Einnahmen und Ausgaben Bericht zu erstatten.

w 2. Dio Biicherei steht den Mitgliedern der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft uuentgeltlich, ~ichtmitgliedern gegen eine vom Vorstande bestimmte Leihgebfihr zur Ver[iigung.

w 3. Die Ausleihefrist betriigt 4 Wochen. Eine VerlLtngerung dieser Frist ist sp~testens 8 Tage vor Ablauf beim Biicherwart schriftlich zu beantragen. Ffir jede weitere Woche ist pro Band eine Gebtihr zu entrichten.

w 4. Beim Entleihen eines Buches hat der Entleiher eine eigenhiindig unterzeichnete Empfangsbescheinigung auszustellen, die nach Riickgabe des Buehes zurfickerstattet wird.

w 5. Die Bficher kSnnen auch nach ausw~trts verliehen werden. Die Kosten der Verpackung und der versicherteu Hin- und Rficksendung tr~igt der Besteller. Der Betrag ist im voraus einzuzahlen.

w 6. Der Entleiher haftet ffir jedes entliehene Buch. Er ist bei Besch;,idigung des Baches za Schadenersatz verpflichtet.

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156 Btlcherei der Deutlehen Ornithologischen Gesellschaft.

Bei Verlust eines Buches hat er den vollen jeweiligen Wert desselben, sowie alle durch die Wiederbeschaffung entstehenden Kosten zu ersetzen.

w 7. Die Ausgabe der Bficher erfolgt wSchentlich am Montag zwischen 10 und 12 Uhr vormittags.

w 8. Die BesteUung der Bticher hat stets schriftlich zu erfolgen und mu[s die genaue Angabe des Titels enthalten.

w 9. Da zur Anschaffung yon Biichern keine grSfseren Geldmittel zur Verftigung stehen, werden alle Mitglieder und GSnner der Deutschen Ornithologischen Gesellscbaft gebeten, Sonderabdrucke ihrer Arbeiten oder einen Abzug ihrer selbst~ndig im Buchhandel erschienenen Biicher der Bticherei zu stiften. Die Sendungen sind an die Deutsche Ornithologische Gesellschaft, Berlin N 4, Invalidenstr. 43, Museum far Naturkunde, ohne weitere Namensnennung zu richten.

Den Eingang solcher Sendungen hat der Bticherwart sofort nach Empfang dem Absender schriftlich zu best~itigen.

B e r l i n , im November 1920.

Der Vorstand der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft. v. Luoanus . Re tohenow.

Das zwei te u n d d r i t t e H e f t des J o u r n a l fiir Orn i -

t ho log ie 1922 w i r d als D o p p e l h e f t e r sche inen .

Dr-,ok yon Otto Dornbltlth NaohL in Borabttr~.