aufgaben und leistungen der unfallversicherungsträger - berufsgenossenschaft -

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Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherungsträger

- Berufsgenossenschaft -

Geschichte der gesetzlichen Versicherung

Geschichte der gesetzlichen Versicherung

Die Sozialgesetzbücher

Das Sozialversicherungssystem

Kranken-versicherung

Renten-versicherung

Arbeitslosen-versicherung

Gesetzliche

Unfall-versicherung

Sozialversicherungen

Pflege-versicherung

Arbeitgeber u. Arbeitnehmer

je 50 %

Arbeitnehmer u. Arbeitgeber

Arbeitgeber

100 %

BG

Das Sozialversicherungssystem

Die Berufsgenossenschaften

Die Unternehmer-Haftpflicht

Die Berufsgenossenschaft löst einen möglichen Haftungsanspruch der Beschäftigten an den Unternehmer ab.

Anspruch Unternehmer/-innenBeschäftigte

Freiste

llung

von Haftung

Leistungs-

anspruch

Beiträ

ge

Verfassung der Berufsgenossenschaften

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Recht zur Selbstverwaltung

Gebunden an Gesetz und Satzung

Selbstverwaltung

010663

Prinzip: Die Träger der Sozialversicherung verwalten sich selbst

Vertreter Vertreter

Arbeitgeber wählenVersicherte wählen

Vertreterversammlung *Geschäftsführung

Vorstand

*Bei den Ersatz-kassen werden

die Vertreternur von denVersicherten

gewählt

schlägt vor

wählt

wählt

005 AZUBI 03 PPS 0002

Finanzierung

Finanzierung

Finanzierung

Finanzierung

Kreis der Versicherten

Beispiel §2 Abs. 2 SGB VII

Beispiel §2 Abs. 2 SGB VII

Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit

Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit

Arbeitsunfall

Wegeunfall

Wegeunfall / Häuslicher Bereich

Wegeunfall / Häuslicher Bereich

Wegeunfall / Häuslicher Bereich

Unmittelbarer Weg

Arbeitsunfall / Berufskrankheit

Berufskrankheit

Berufskrankheit

Berufskrankheit

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