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Leistungsbemessungskriterien Biologie
I. Gewichtung der Leistungen
Schriftliche Leistungen – Sonstige Leistungen
o Klasse 5-10 und zweistündige Kurse 1:1
o in vierstündigen Kursen 2:1
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
o mindestens zwei schriftliche Leistungsmessungen
b) Art/Inhalt
o Operatoren sollen in jeder Klassenstufe in angemessener Form eingesetzt werden.
o Transferaufgaben sollen gestellt werden (der jeweiligen Klassenstufe angepasst).
o Bei den Antworten soll auf vollständige Sätze Wert gelegt werden.
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistungen.
b) praktische Leistungen
o Protokolle und praktisches Arbeiten
c) Unterrichtsvorbereitung - und nachbereitung
o Hausaufgaben
o Heftführung: einsammeln in Klassenstufe 5-7 mit Rückmeldung zur fachlichen Richtigkeit und
Vollständigkeit
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien zur GFS.
Bei Punkt 5 gilt folgende Änderung hinsichtlich der Bewertungskriterien:
„Bei der Bewertung einer GFS bilden die inhaltliche, methodische und sprachliche Qualität der
Präsentation, das Handout sowie die Leistungen im Kolloquium den Schwerpunkt.“
Leistungsbemessungskriterien Chemie
I. Gewichtung der Leistungen
Schriftliche Leistungen – Sonstige Leistungen
o In den Klassen 8 bis 10 und in den zweistündigen Kursen wird 1:1 gewertet
o In vierstündigen Kursen wird 3:2 gewichtet
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
o mindestens zwei Arbeiten pro Schuljahr (max. vier schriftliche Leistungen möglich)
b) Art/Inhalt
o Operatoren sollen bei den Arbeiten eingesetzt werden.
o Transferaufgaben sollen gestellt werden.
o Bei den Antworten soll auf vollständige Sätze Wert gelegt werden.
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
o Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistungen.
b) praktische Leistungen
o Protokolle und praktisches Arbeiten
c) Unterrichtsvorbereitung - und nachbereitung
o Hausaufgaben und Heftführung
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien zur GFS. Bei Punkt 5 gilt folgende Änderung hinsichtlich der
Bewertungskriterien:
„Bei der Bewertung einer GFS bilden die inhaltliche, methodische und sprachliche Qualität der
Präsentation, das Handout sowie die Leistungen im Kolloquium den Schwerpunkt.“
Weitere Ergänzungen: Eine Gliederung mit Quellenangaben wird eingefordert. Für die Endnote werden
vor allem die Leistungen aus dem Kolloquium in Betracht gezogen.
Leistungsbemessungskriterien Deutsch
I. Gewichtung der Leistungen
a) Notenermittlung in den Klassenstufen 5 – J2
o schriftliche Leistungen 50% - sonstige Leistungen 50%
o Drei schriftliche Tests sollten wie eine Klassenarbeit gewertet werden, ersetzen jedoch keine
Klassenarbeit.
o Bei der Bewertung der Diktate gilt die 10%- Fehlerreglung
(Fehleranzahl=10% der Wörteranzahl ergibt die Note 6).
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl, Art und Inhalt der Klassenarbeiten in den Klassenstufen 5-10 sowie Verhältnis von Aufsätzen
zu Nachschriften:
o In den Klassenstufen 5 – 10 werden jeweils vier Klassenarbeiten geschrieben, zwei im ersten und
zwei im zweiten Schulhalbjahr.
o In der Klassenstufe 5 werden zwei Aufsätze und zwei Nachschriften geschrieben, dazu optional
drei Tests.
o In der Klassenstufe 6 werden zwei Aufsätze und zwei Nachschriften geschrieben, dazu optional
drei Tests.
o In der Klassenstufe 7 werden drei Aufsätze (darunter eine Inhaltsangabe), eine Nachschrift sowie
die zentrale Vergleichsarbeit geschrieben, dazu optional drei Tests.
o In der Klassenstufe 8, 9 und 10 werden jeweils vier Aufsätze geschrieben, dazu optional drei Tests.
b) Anzahl, Art und Inhalt der Klausuren in der Kursstufe
Es werden in jedem Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. Eine Klausur in J2/1 geht über sechs
Schulstunden und bietet ähnlich dem Abitur verschiedene Themen zur Auswahl. Sollte ein Schüler eine
Klausur versäumen, kann er die versäumte Klausur am zentralen Termin nachschreiben, der jeweils
zum Schuljahresende hin angeboten wird.
Klausurgegenstände:
o Texterörterung mit Schwerpunkt Analyse
o Texterörterung mit Schwerpunkt Erörterung
o Essay
o Gedichtinterpretation und Gedichtvergleich
o drei Klausuren zu den Sternchenthemenlektüren
o Interpretation eines Kurzprosatextes
III. Sonstige Leistungen
a) Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistungen
siehe nächste Seite
b) Unterrichtsvorbereitung - und nachbereitung
IV. GFS
Bei der Anfertigung einer GFS gelten die allgemeinen
Schulrichtlinien.
Eine GfS kann jedoch in Deutsch auch aus einer
Präsentation bestehen, die eine Schulstunde
Leistungseinschätzung Note
Leistungsbemessungskriterien (2) Deutsch
umfasst.Leistungsmerkmale: Die Schülerin / Der Schüler …
� setzt sich inhaltlich sehr differenziert mit dem
Unterrichtsthema auseinander
� drückt sich sprachlich korrekt, differenziert und
angemessen aus
� nimmt bei schülerzentrierten Arbeitsformen eine
koordinierende und leitende Rolle ein
� bereitet sich intensiv und selbstständig vor
� folgt dem Unterricht permanent
Die Leistung entspricht in
besonderem Maße den
Anforderungen.
Note 1
13.15 NP
� setzt sich inhaltlich differenziert mit dem
Unterrichtsthema auseinander
� drückt sich sprachlich überwiegend korrekt, differenziert
und angemessen aus
� nimmt bei schülerzentrierten Arbeitsformen eine aktive
und konstruktive Rolle ein
� bereitet sich gut und gewissenhaft vor
� folgt dem Unterricht meist
Die Leistung entspricht in vollem
Umfang den Anforderungen.
Note 2
10-12 NP
� ist mit den Unterrichtsinhalten vertraut
� drückt sich sprachlich noch hinreichend differenziert und
angemessen aus
� nimmt bei schülerzentrierten Arbeitsformen eine
unterstützende Rolle ein
� bereitet sich solide vor
� folgt dem Unterricht (mit Ausnahmen)
Die Leistung entspricht im
Allgemeinen den Anforderungen.
Note 3
7.9 P
� hat Schwierigkeiten beim Verständnis der
Unterrichtsinhalte
� drückt sich sprachlich teilweise undifferenziert und
unangemessen aus
� zeigt sich bei schülerzentrierten Arbeitsformen nur
gelegentlich unterstützend
� bereitet sich wenig umfangreich vor
� folgt dem Unterricht wenig
Die Leistung weist zwar Mängel
auf, entspricht im Ganzen aber
noch den Anforderungen.
Note 4
04-06 NP
� ist unzureichend mit dem Unterrichtsthema vertraut
� drückt sich sprachlich fehlerhaft bzw. undifferenziert aus
� bringt sich bei schülerzentrierten Arbeitsformen kaum
erkennbar ein
� ist lückenhaft vorbereitet
� folgt dem Unterricht kaum
Die Leistung entspricht den
Anforderungen nicht, notwendige
Grundkenntnisse sind jedoch
vorhanden und die Mängel in
absehbarer Zeit behebbar.
Note 5
01-03 NP
� ist mit den Unterrichtsinhalten nicht erkennbar vertraut
� bringt sich bei schülerzentrierten Arbeitsformen nicht ein
� drückt sich sprachlich nahezu unverständlich bzw. nicht
mehr angemessen aus
� bereitet sich nicht vor
� folgt dem Unterricht nicht
Die Leistung entspricht den
Anforderungen nicht. Selbst
Grundkenntnisse sind so
lückenhaft, dass die Mängel in
absehbarer Zeit nicht behebbar
sind.
Note 6
00 NP
Leistungsbemessungskriterien Englisch, Französisch, Spanisch
I. Gewichtung der Leistungen
Bewertung des Verhältnisses von schriftlichen zu mündlichen Leistungen: 50 : 50 oder 60 : 40
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
In der Regel werden vier Klassenarbeiten bzw. Klausuren pro Schuljahr geschrieben.
b) Art/Inhalt
Klassenarbeiten:
Sekundarstufe 1:
o In jeder Klassenarbeit wird schwerpunktmäßig mindestens eine Kompetenz abgeprüft.
o Jede Klassenarbeit enthält mindestens eine Aufgabe zur freien Textproduktion.
o Der Anteil geschlossener Aufgaben (Wortschatz, Grammatik) wird im Verlauf der Sekundarstufe I
reduziert zugunsten der freien Textproduktion.
o Ab dem ersten Lernjahr werden – soweit möglich – bei der Aufgabenstellung die vorgegebenen
Operatoren verwendet.
o Die Korrektur frei produzierter Texte erfolgt kriteriengestützt.
o Um noch die Note 4 zu erreichen, müssen je nach Schwierigkeitsgrad der Arbeit 50-60% der
Gesamtzahl der Verrechnungspunkte erreicht werden.
J1 / J2 - Konzeption:
o In jeder Klausur werden mindestens zwei der drei Anforderungsbereiche der Abiturprüfung
abgeprüft (Ausnahme: Hör- / Hör-Sehverstehensklausur).
o Wortschatz und Grammatik werden in keiner Klausur in Form von extra Aufgaben abgeprüft.
o Korrektur: Gewichtung Inhalt-Sprache und Notenskala erfolgt entsprechend der
Abiturkorrekturrichtlinien.
Vokabel- bzw. Grammatiktests:
o Es werden mindestens zwei Vokabeltests pro Halbjahr geschrieben.
o Es wird empfohlen, dem einsprachigen Teil (Synonyme, Antonyme, Umschreibungen etc.) im Verlauf
der Sekundarstufe I mehr Raum zu geben.
o Eine sinnvolle Gewichtung der Tests als schriftliche Leistung wird empfohlen.
o Mindestens in den ersten drei Lernjahren werden alle Vokabeln als Hausaufgabe handschriftlich geschrieben (in Englisch und Französisch).
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
o Es werden mindestens zwei Eindrucksnoten („Epochalnoten“) pro Halbjahr gemacht.
o Diese werden in regelmäßigen Abständen schriftlich mitgeteilt.
Leistungsbemessungskriterien (2) Englisch, Französisch, Spanisch
Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistungen in den modernen Fremdsprachen:
Leistungsmerkmale: Die Schülerin / Der Schüler … Leistungseinschätzung Note
� setzt sich inhaltlich sehr differenziert mit dem
Unterrichtsthema auseinander
� verfügt über eine hohe kommunikative Kompetenz in der
Fremdsprache
o (v.a. im Hinblick auf Aussprache, Wortschatz, idiomatische
und grammatikalische Korrektheit, Komplexität und
Flüssigkeit des sprachlichen Ausdrucks)
� nimmt bei schülerzentrierten Arbeitsformen eine
koordinierende und leitende Rolle ein
� bereitet sich intensiv und selbstständig vor
� folgt dem Unterricht permanent
Die Leistung entspricht in
besonderem Maße den
Anforderungen.
Note 1
13.15 NP
� setzt sich inhaltlich differenziert mit dem
Unterrichtsthema auseinander
� verfügt über eine gute kommunikative Kompetenz in der
Fremdsprache
� nimmt bei schülerzentrierten Arbeitsformen eine aktive
und konstruktive Rolle ein
� bereitet sich gut und gewissenhaft vor
� folgt dem Unterricht meist
o
Die Leistung entspricht in vollem
Umfang den Anforderungen.
Note 2
10-12 NP
� ist mit den Unterrichtsinhalten vertraut
� kann sprachliche Fehler in der Regel mit Unterstützung
berichtigen und sich so in der Fremdsprache verständlich
ausdrücken
� nimmt bei schülerzentrierten Arbeitsformen eine
unterstützende Rolle ein
� bereitet sich solide vor
� folgt dem Unterricht (mit Ausnahmen)
Die Leistung entspricht im
Allgemeinen den Anforderungen.
Note 3
7.9 P
� hat Schwierigkeiten beim Verständnis der
Unterrichtsinhalte
� kann floskelhafte Satzbauteile zur Aufrechterhaltung eine
Gesprächs in der Fremdsprache anwenden
� zeigt sich bei schülerzentrierten Arbeitsformen nur
gelegentlich unterstützend
� bereitet sich wenig umfangreich vor
� folgt dem Unterricht wenig
o
Die Leistung weist zwar Mängel
auf, entspricht im Ganzen aber
noch den Anforderungen.
Note 4
04-06 NP
� ist unzureichend mit dem Unterrichtsthema vertraut
� kann nur fehlerhaft in der Fremdsprache kommunizieren
� bringt sich bei schülerzentrierten Arbeitsformen kaum
erkennbar ein
� ist lückenhaft vorbereitet
� folgt dem Unterricht kaum
Die Leistung entspricht den
Anforderungen nicht, notwendige
Grundkenntnisse sind jedoch
vorhanden und die Mängel in
absehbarer Zeit behebbar.
Note 5
01-03 NP
Leistungsbemessungskriterien (3) Englisch, Französisch, Spanisch
� ist mit den Unterrichtsinhalten nicht erkennbar vertraut
� bringt sich bei schülerzentrierten Arbeitsformen nicht ein
� ist nicht bereit, sich auf fremdsprachliche Äußerungen
einzulassen
� bereitet sich nicht vor
� folgt dem Unterricht nicht
Die Leistung entspricht den
Anforderungen nicht. Selbst
Grundkenntnisse sind so
lückenhaft, dass die Mängel in
absehbarer Zeit nicht behebbar
sind.
Note 6
00 NP
b) Unterrichtsvorbereitung - und nachbereitung
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien, zudem die folgenden Bewertungskriterien:
o Maßgeblich für die Bewertung sind folgende drei Bereiche: Sprache, Inhalt, Präsentation.
o Wertigkeit der einzelnen Bereiche zueinander hängt von der jeweiligen Thematik ab und wird nicht
einheitlich festgelegt
1. Formale Fehler
o Formale Fehler können zu bis zu einer Note bzw. 2 NP Abzug führen.
2. Ausarbeitung
Ausschließlich schriftliche Ausarbeitung wird nicht akzeptiert.
3. Präsentation
o Präsentation nur unter Zuhilfenahme von Notizen, Vortrag soll weder abgelesen noch auswendig
gelernt vorgetragen werden.
o Empfehlung: Im Anschluss an den Vortrag sollte der Proband eine Aktivität mit der Klasse initiieren, die zeigt, inwieweit alles verstanden worden ist.
Leistungsbemessungskriterien Ethik
I. Gewichtung der Leistungen
Die schriftlichen und die sonstigen Leistung bestimmen jeweils 50 % der Note.
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
In allen Klassenstufen wird eine schriftliche Arbeit pro Halbjahr geschrieben. Bis einschließlich Klasse
10 kann eine schriftliche Arbeit auch durch eine GFS (z.B. Portfolio) ersetzt werden.
b) Art/Inhalt
o In schriftlichen Arbeiten werden alle drei Anforderungsniveaus verlangt (Reproduktion –
Reorganisation - Transfer / Urteil).
o Ab Klasse 10 enthält jede schriftliche Arbeit eine Textarbeit.
o Ab Klasse 10 werden in schriftlichen Arbeiten die Operatoren verwendet, die auch im schriftlichen
Abitur im Fach Ethik zur Verwendung kommen.
III. Sonstige Leistungen
Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistungen.
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien, wobei der zeitliche Umfang abhängig von der Themenstellung
auch etwas länger ausfallen kann.
Leistungsbemessungskriterien Geographie
I. Gewichtung der Leistungen
Empfehlung schriftliche Leistungen : sonstige Leistungen zwischen 50 : 50 und 60 : 40
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
o mindestens eine schriftliche Arbeit pro Halbjahr
b) Art/Inhalt
o Ab Klasse 5 werden bei der Aufgabenstellung die vorgegebenen Operatoren (der Klassenstufe
entsprechend) verwendet.
o Korrekturzeichen sind so zu setzen, dass der Schüler die Möglichkeit hat, sich zu verbessern.
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung mündlicher Leistungen.
b) Unterrichtsvorbereitung - und nachbereitung
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien zur GFS mit einem Zusatz bei den Bewertungsrichtlinien: „Bei der
Bewertung einer GFS bilden die inhaltliche, methodische und sprachliche Qualität der Präsentation …“
Leistungsbemessungskriterien
Geschichte und Gemeinschaftskunde
I. Gewichtung der Leistungen
Wertungsempfehlung: Schriftlich/ Sonstiges 6-Jgst. 2st. (1/1)
Schriftlich/ Sonstiges Jgst. 4st. Ge (1/1)
Schriftlich/ Sonstiges Jgst. 4st. Gmk (2/1)
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl sowie b) Art und Inhalt
Es werden zwei schriftliche Leistungsmessungen empfohlen, dabei ist insbesondere auf den Einsatz der
angemessenen Operatoren zu achten.
Zudem sollen bereits ab Klasse 6 Transferaufgaben ein Bestandteil der schriftlichen Leistungsmessung
sein.
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung mündlicher Leistungen.
IV. GFS
Die GFS-Kriterien des OHG werden ergänzt um „der Bewertung einer GFS bilden die inhaltliche und
sprachlich-methodische Qualität der Präsentation“.
Leistungsbemessungskriterien Informatik
I. Gewichtung der Leistungen
Klasse 5, 9, 10 ITG: ohne Noten
Oberstufe Informatik:
schriftlich : sonstige Leistungen 1 : 1
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
5 – 10: entfällt
Jahrgangsstufe: eine Klausur pro Halbjahr; 90 min
b) Beurteilung von Leistungen
5 – 10: entfällt
Jahrgangsstufe: Abiturskala Mathematik
III. Sonstige Leistungen
Teilnahme an Wettbewerben z.B. Bundeswettbewerb Informatik
IV. GFS
Siehe die allgemeinen Richtlinien, sowie ...
Jahrgangsstufe:
Gliederung, Handout mit Quellenangabe, je nach Thema schriftliche Ausarbeitung; immer mit
Kolloquium; eigene Vortragszeit: minimal 20 Minuten
Leistungsbemessungskriterien Latein
I. Gewichtung schriftliche Leistungen – sonstige Leistungen
Die Gewichtung schriftlicher Leistungen zu mündlichen Leistungen entspricht einem Verhältnis von 2
zu 1. Geringe Abweichungen hiervon sind möglich, sofern der schriftliche Anteil stärker gewichtet
bleibt (z. B. 3 zu 2, nicht 1 zu 1). Diese Regelung gilt für sämtliche Klassenstufen sowie für die beiden
Jahrgangsstufen.
(zu sonstigen Leistungen: siehe unten, III.)
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
Klasse 6 bis 10:
o vier Klassenarbeiten
o mehrere schriftliche Wiederholungsarbeiten
Jahrgangsstufe 1 und 2:
o je zwei Klausuren in J1.1, J1.2 und J2.1; eine Klausur in J2.2
o mehrere schriftliche Wiederholungsarbeiten in jedem Halbjahr
b) Aufgabentypen
Für die Klassenstufen 6 bis 8 (Lehrbuchphase) gilt: Jede Klassenarbeit umfasst
o einen Übersetzungsteil (Text nicht zu geringen Schwierigkeitsgrades, Länge: ca. 60 bis 100 Wörter)
o einen Aufgabenteil (mehrere Aufgaben zur Grammatik [z. B. Formenbildung, Formenbestimmung,
Regeln, Füllen von Lückentexten], zum Wortschatz [z. B. Lehnwörter in der deutschen und
englischen Sprache] und zur antiken Kultur [z. B. zur griechischen und römischen Geschichte]; die
Form der Aufgaben orientiert sich dabei an den im Unterricht behandelten Aufgabentypen)
o einen freiwilligen Teil (nach Belieben der Lehrkraft; inhaltlich orientiert am Aufgabenteil)
Für die Klassenstufen 9 und 10 (Lektürephase I) gilt: Jede Klassenarbeit umfasst
o einen Übersetzungsteil (Text nicht zu geringer Länge; das Wörterbuch ist nicht zugelassen)
o einen Aufgabenteil (mehrere Aufgaben zur Grammatik [s. o.], zum Wortschatz [s. o.], zur antiken
Kultur [s. o.], zur Interpretation, zur stilistischen Gestaltung [z. B. rhetorische Mittel], zur Metrik [z.
B. Versskandierung]; die Form orientiert sich dabei an den im Unterricht behandelten
Aufgabentypen)
o einen freiwilligen Teil (nach Belieben der Lehrkraft; inhaltlich orientiert am Aufgabenteil)
Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 (Lektürephase II) gilt:
o Eine der beiden in jedem Halbjahr von J1.1 bis J2.1 geschriebenen Klausuren ist eine reine
Übersetzungsaufgabe (Text von ca. 120 bis 140 Wörtern; das Wörterbuch ist zugelassen).
o Die andere der beiden Klausuren ist eine reine Interpretationsaufgabe (Grundlage ist ein
lateinischer Text mit einer beigefügten deutschen Übersetzung; dazu werden Aufgaben zur
sprachlichen, stilistischen und inhaltlichen Gestaltung, zur Metrik [im Falle eines Gedichts], zur
Grammatik, zur Gesamtthematik gestellt [vgl. o. Klassenstufen 9 und 10]. Das Wörterbuch ist nicht
zugelassen). Die Aufgabenformulierungen orientieren sich an den Vorgaben des EPA-Operatoren-
Katalogs der KMK und entsprechen dabei den im Unterricht behandelten Aufgabentypen.
o Die Klausur in J2.2 entspricht einem der beiden genannten Typen oder einer Kombination aus
beiden in angepasstem Umfang.
Leistungsbemessungskriterien (Seite 2) Latein
2
c) Beurteilung von Leistungen
Verwendet wird zur Bewertung der Übersetzungsteile eine Fehler-Noten-Skala (Negativkorrektur), die
sich an den Abiturkorrekturrichtlinien orientiert und an das Niveau und die Länge der Klassenarbeiten
bzw. Klausuren angepasst ist. Ebenso verhält es sich mit den verwendeten Korrekturzeichen.
Die Aufgabenteile in den Klassenarbeiten bzw. die Interpretationsklausuren werden nach einem
Punkte-Noten-Schema korrigiert (Positivkorrektur); dabei sind weder die maximale Anzahl der Punkte
noch die „Schärfe“ des Schemas festgelegt. Als Richtlinie gilt die Regelung, dass für die Hälfte der
Punktzahl die Note „ausreichend“ erteilt wird.
Schriftliche Wiederholungsarbeiten werden ebenfalls nach einem Punkte-Notenschema korrigiert.
III. Sonstige Leistungen
d) Mündliche Leistungen
Empfohlen wird, mündliche Noten aufgrund von Eindrücken aus dem Unterrichts-geschehen eines
längeren Zeitraums zu generieren; eine Orientierung an den „Kriterien zur Beurteilung der mündlichen
Leistungen“ wird empfohlen.
In den Klassenstufen 6 bis 10 sollen im gesamten Schuljahr, in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen in
jedem Halbjahr wenigstens zwei mündliche Noten erteilt werden; diese sollten den Schüler(inne)n
mitgeteilt werden, z. B. durch Vermerk im Heft bei der Rückgabe einer Klassenarbeit bzw. Klausur oder
im Gespräch.
e) Weitere Leistungen
Für sonstige Leistungen (Hausaufgaben, Kurzreferate, Heftführung) wird keine eigenständige Note erteilt. Sie fließen durch positive oder negative Gewichtung in den Gesamteindruck der Leistungen des
Schülers bzw. der Schülerin ein (beim Stand zwischen zwei Noten positiver oder negativer Einfluss auf
die Gesamtnote).
IV. GFS
Eine GFS im Fach Latein besteht in einer ca. 20-minütigen mündlichen Präsentation eines lateinischen
Textes zu einem nach Vorgaben der Lehrkraft zu wählenden Thema und einem anschließenden,
maximal 10-minütigen Prüfungsgespräch im Unterricht.
Der Text hat i. d. R. eine Länge von ca. 15 bis 20 Zeilen, die übersetzt werden müssen. Zusätzlich ist die
Aufarbeitung des Textes in Form einer Interpretation bzw. des ihm zugrundeliegenden Inhalts anhand
von Hintergrund- und Sachinformationen erforderlich. An die Präsentation schließt sich eine Befragung
zum Text bzw. zum Thema durch die Lehrkraft an („Kolloquium“).
Zu erstellen ist vom Schüler / der Schülerin ein Handout von mindestens einer DIN-A4-Seite, das spätestens eine Woche vor der Präsentation der Lehrkraft abgegeben werden muss; die Abgabe einer
ausführlichen Gliederung des Vortrags wird nicht verlangt. Bzgl. der formalen Gestaltung des
Handouts, des Verfahrens sowie der Bewertungsrichtlinien wird ansonsten eine Orientierung an den
„GFS-Richtlinien“ empfohlen.
Andere von der NVO eröffnete Formen der GFS (z. B. schriftliche Hausarbeiten, Projekte) werden nicht
empfohlen.
Leistungsbemessungskriterien
Mathematik
I. Gewichtung der Leistungen
schriftliche Leistungen : sonstige Leistungen = 2 : 1 bis 3 : 1
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
mindestens vier
b) Art/Inhalt
Klassenarbeiten:
ab Klasse 8 mindestens eine Arbeit mit GTR/WTR (ab Abiturjahrgang 2019)ab Klasse 9 mindestens 2 Arbeiten mit Wahl- und Pflichtteil
ab Klasse 10 mindestens 3 Arbeiten mit Wahl- und Pflichtteil
Wenn möglich, in den Klassenarbeiten Stoff aus den vorangegangenen Schuljahren
wiederholen.
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
Es gelten die allgemeinen Richtlinien.
b) praktische Leistungen
entfällt
c) Unterrichtsvorbereitung - und nachbereitung
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien.
Leistungsbemessungskriterien Musik
I. Gewichtung der Leistungen
Die Fachkonferenz empfiehlt, sich an einem der folgenden Molle zu orientieren, abhängig von der
Unterrichtspraxis und der angekündigten Art der Leistungsmessungen.
A) Schriftliche und sonstige Noten
Schriftlich 50% - Sonstiges 50%
B) Schriftliche, mündliche und praktische Noten
Schriftlich 40% - Mündlich 40% - Praktisch 20%
C) Schriftliche, mündliche, praktische Noten und Betonung von Leistungen aus Hausaufgaben
Schriftlich 40% - Mündlich 20% - Praktisch 20% - Hausaufgaben 20%
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
Es werden mindestens zwei und maximal vier schriftliche Leistungen pro Schuljahr angefertigt.
b) Art/Inhalt
Der Inhalt und die Art der Ausgestaltung sind dem Fachlehrer freigestellt.
III. Sonstige Leistungen
Die sonstigen Leistungen teilen sind in folgende Untergruppen auf:
a) mündliche Leistungen (Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung der mündlichen
Leistungen)
b) praktische Leistungen
c) Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
IV. GFS
Bei der Anfertigung einer GFS gelten die allgemeinen Schulrichtlinien.
Zudem:
Hör- und Notenbeispiele sind notwendig.
Alternativ zur Form der Präsentation ist auch die Vorstellung einer praktischen Arbeit möglich.
Eine GFS kann biographische Anteile enthalten.
Eine schriftliche Ausarbeitung kann vom Fachlehrer verlangt werden.
Leistungsbemessungskriterien Naturwissenschaft und Technik (NwT)
I. Gewichtung der Leistungen
Schriftliche Leistungen – Sonstige Leistungen
o Klasse 8 – 10 1 : 1
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
o mindestens vier schriftliche Arbeiten; davon kann eine durch eine fachpraktische Arbeit
(Projektarbeit) ersetzt werden
b) Art/Inhalt
o Operatoren sollen in den Aufgabenstellungen zunehmend eingesetzt werden
o Transferaufgaben sollen der jeweiligen Klassenstufe und dem jeweiligen Thema angepasst gestellt
werden.
o Bei den Antworten wird auf vollständige Sätze Wert gelegt
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
o Es gelten die allgemeinen Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistungen.
b) praktische Leistungen
o Praktische Arbeiten, Versuchsprotokolle, Kurzpräsentationen von Recherchearbeiten
c) Unterrichtsvorbereitung - und nachbereitung
o schriftlich und mündlich Hausaufgaben, planende Vorbereitungsarbeiten, Besorgung von
Materialien
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien zur GFS. Bei Punkt 5 gilt folgende Änderung hinsichtlich der
Bewertungskriterien:
„Bei der Bewertung einer GFS bilden die inhaltliche, methodische und sprachliche Qualität der
Präsentation, das Handout sowie die Leistungen im Kolloquium den Schwerpunkt.“
Weitere Ergänzung: Eine Gliederung mit Quellenangabe wird eingefordert.
Leistungsbemessungskriterien Physik
I. Gewichtung der Leistungen
schriftliche Leistungen : sonstige Leistungen
für die Klassenstufen 7-10 eine Gewichtung von 1:1 bis zu 7:3
für die zweistündige Jahrgangstufe von 1:1 bis zu 2:1
für die vierstündige Jahrgangstufe von 2:1 bis zu 3:1
II. Schriftliche Leistungen
a) Anzahl
mindestens zwei
b) Art/Inhalt
o Schriftliche Wiederholungsarbeit: Dauer <20 min, nicht zwingend angekündigt, Stoff des
unmittelbar vorangehenden Unterrichts.
o Klassenarbeit: Dauer >20 min, angekündigt
o relative Gewichtung: angemessen
Aufgabenblatt:
o Operatoren sollten in den Aufgabenstellungen zunehmend verwendet werden.
o Einheitliche Anforderungen (Sätze, Genauigkeit) sollten in einem Block im Kopf der Arbeit
angegeben sein.
Korrektur:
o Der GTR soll sinnvoll eingesetzt werden.
o Die Dokumentation der Lösungen soll erkennbar die Komponenten „gegeben“, „gesucht“, Ansatz,
Auflösen des Ansatzes, Einsetzen von Werten und Antwort enthalten.
o Zeichnungen und Graphen mit Blei-/Farbstift, Skizzen auch mit Füller/Kugelschreiber
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
Es gelten die allgemeinen Richtlinien.
b) praktische Leistungen
Leistungen in den Praktika
c) Unterrichtsvorbereitung - und nachbereitung
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien.
Leistungsbemessungskriterien Religion
I. Gewichtung der Leistungen
Gewichtung von „Sonstige Noten“ – „Schriftliche Noten“ im Verhältnis 1:1 in allen Klassen/Kursen
II. Schriftliche Leistungen
Schriftliche Leistungen im Fach Religion können sein:
o Klassenarbeiten (bis zu 2 Klassenarbeiten im Schuljahr )
o Heftführung
o Test (höchstens 20 min) zum Abfragen von Leistungen
o Schriftliche Hausarbeiten
In Klasse 5 und 6 wird die Heftnote als schriftliche Leistung in die Gesamtnote eingerechnet.
In den höheren Klassenstufen kann die Heftnote als schriftliche Note in die Gesamtnote einfließen.
III. Sonstige Leistungen
a) mündliche Leistungen
Es gelten die allgemeinen Kriterien zu mündlichen Leistungen.
b) weitere Noten
o Referate
o Plakate
o Projektvorstellungen etc.
Diese müssen entweder unter sonstiger oder schriftlicher Note in die 1:1 Bewertung eingearbeitet
werden
IV. GFS
Es gelten die allgemeinen Richtlinien zur GFS.
Zudem:
In der Regel: GfS = Präsentation mit Handout und ggf. schriftlicher Ausarbeitung
weitere Ideen: Kirchenführung, Museumsführung o.ä.
Jede GfS muss eine Erklärung zum selbständigen Arbeiten beinhalten.
Jede Gfs wird wie eine Klassenarbeit gewertet.
Leistungsbemessungskriterien Sport
I. Gewichtung der Leistungen
a) Orientierung für die Notenbildung in der Sekundarstufe
1/4 Spielsport, 1/4 Individualsport, 1/4 Fitness und Ausdauer, 1/4 andere Aspekte wie
Trainingsbereitschaft, Kooperationsfähigkeit, Verhalten in der Gruppe, Geräteauf- und abbau etc.
b) Jahrgangsstufen
Die Note in den Jahrgangsstufen setzt sich zusammen aus der Leistung in den gewählten Sportarten,
der Theorienote (1/4) sowie dem Ausdauertest (1/4).
II. Schriftliche Leistungen sowie Leistungsbewertung
a) Anzahl schriftlicher Leistungskontrollen
vgl. Theorienote unter I b)
b) Art und Inhalt der Leistungsbewertung
Die Fachschaft hat eine verbindliche Bewertungstabelle für die Leichtathletik sowie für den
Ausdauertest in der Sekundarstufe.
In der Jahrgangsstufe J1 und J2 gelten bei der Leistungsbewertung folgende Absprachen:
o Der Ausdauertest wird mindestens 1x in Jahrgangsstufe J1 und 1x in Jahrgangsstufe J2
abgenommen. Es werden in J1, abweichend von der Abiturtabelle, 2 Bonuspunkte gegeben, und in
J2 dann 1 Bonuspunkt.
o Der Ausdauertest geht mit einem Viertel in die Sportnote ein.
o Auf die Abiturtabelle Schwimmen und Leichtathletik werden in J1 2 Bonuspunkte, in J2 1
Bonuspunkt gegeben.
o In J/1 wird eine Klausur über das Thema „Ausdauer“ geschrieben, in J1/2 über das Thema „Kraft“
und in J2/1 über „Sport und Ernährung“. Die Klausurnoten bilden ein Viertel der Sportnote.
III. Sonstige Leistungen
Vgl. praktische Leistungen und sonstige Aspekte unter I a) und b).
IV. GFS
Die GFS wird überwiegend als Präsentationsprüfung durchgeführt. Die Dauer einer GFS kann jedoch
den durch die Schulvorlage GFS vorgegebenen Zeitumfang erheblich überschreiten und eine
Schulstunde, z.B. bei Turnierorganisation und -leitung auch eine Schuldoppelstunde, umfassen.