abteilung wirtschaftsrecht und umwelt konsumentenrecht für unternehmer dr. hanspeter rieser mag....
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Abteilung Abteilung WirtschaftsrechWirtschaftsrech
t und Umweltt und Umwelt
Konsumentenrecht für Unternehmer Dr. Hanspeter Rieser
Mag. Stefan Elmer
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t und Umweltt und Umwelt
Anwendungsbereich
Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Verbrauchergeschäfte!
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t und Umweltt und UmweltAnwendungsbereich
KSchG ist zwingendes Recht
Die „wesentlichsten“ Bestimmungen des KSchG können nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgeändert werden (solche Vertragsbestimmungen sind unwirksam)
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t und Umweltt und Umwelt
Begriffe
Was ist ein Verbrauchergeschäft?
Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens den Vertrag schließt,
und
jemandem, für den das nicht gilt (sog. "Verbraucher" oder "Konsument")
Es kommt auf das Geschäft an (nicht auf die Person)!
Keine Anwendung des KSchG: Geschäfte nur zwischen Kaufleuten oder nur zwischen Privaten
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t und Umweltt und Umwelt
Begriffe
Unternehmen istauf Dauer angelegte Organisation selbständiger,
wirtschaftlicher Tätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht muss nicht vorliegen) z.B. Gewerbetreibende, Landwirte, Rechtsanwälte, Ärzte, ...
Juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind immer Unternehmer (z.B. Bund, Land, Gemeinden, Kammern)
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t und Umweltt und UmweltKostenvoranschläge
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Detaillierte Aufgliederung
nach Arbeitskosten,
Materialkosten und
sonstigen Kosten,
die dem Besteller eine Übersicht über Art und Umfang der Leistung und die Richtigkeit der Gesamtforderung ermöglicht
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t und Umweltt und UmweltKostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind
unentgeltlich und
verbindlich
wenn nicht vorher ausdrücklich anderes vereinbart wird!
Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag ist Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag ist der Unternehmer jedenfalls an den genannten der Unternehmer jedenfalls an den genannten Preis gebunden!Preis gebunden!
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t und Umweltt und UmweltKostenvoranschläge/Pläne
Bei Planungen empfiehlt sich vorher
die Kostenpflichtigkeit zu vereinbaren und
auf das Urheberrecht ausdrücklich hinzuweisen
(„Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne unsere Zustimmung in keiner wie immer gearteten Weise verwendet werden!“)
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t und Umweltt und UmweltKostenvoranschläge
Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages
unverzügliche Benachrichtigung des AG bei beträchtlicher Überschreitung (15%)
AG kann Überschreitung billigen => voller Entgeltanspruch oder
ablehnen => Anspruch auf angemessene Vergütung der geleisteten Arbeit
Bei unterlassener oder verspäteter Bei unterlassener oder verspäteter Verständigung kein Anspruch auf erhöhtes Verständigung kein Anspruch auf erhöhtes Entgelt!Entgelt!
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t und Umweltt und Umwelt
Vertragsabschluss
Wann kommt (k)ein Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Erklärung
• frei, d. h., ohne Irrtum, List oder Zwang,
• ernstlich (aus der Sicht des redlichen Erklärungsempfängers),
• bestimmt, d. h., die wesentlichen Vertragspunkte stehen fest,
• verständlich,
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t und Umweltt und Umwelt
Vertragsabschluss
• die Leistung möglich und
• erlaubt (weder gesetzlich verboten noch sittenwidrig)
ist
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t und Umweltt und UmweltUnzulässige Vertragsbestandteile
Das KSchG listet Vertragsbestandteile auf, die
jedenfalls ungültig
oder
nur dann gültig sind, wenn sie nachweislich individuell ausgehandelt wurden
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t und Umweltt und UmweltUnzulässige Vertragsbestandteile
Ungültige Klauseln:
• Unternehmer bedingt sich unangemessen lange Fristen für seine Entscheidungen aus
• Verhalten des Verbrauchers gilt – ohne ausdrückliche Vereinbarung – als Abgabe oder Nichtabgabe einer Erklärung
• Empfangsvermutung zu Ungunsten des Verbrauchers
• Verstrengerung der Schriftform zu Lasten des Verbrauchers („Einschreibeverbot“)
• undifferenzierte Preisgleitklauseln
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t und Umweltt und UmweltUnzulässige Vertragsbestandteile
• Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes des Verbrauchers bis zur Sicherstellung
• Ausschluss eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechtes des Verbrauchers
• Aufrechnungsverbot (bei Insolvenz des Unternehmers, bei konnexer, rechtskräftiger oder anerkannter Gegenforderung)
• Ausschluss des Ersatzes von Personenschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Sachschäden (leicht fahrlässig herbeigeführte Sachschäden können abbedungen werden!)
• Verbindliche Feststellung der Vertragsgemäßheit der Leistung obliegt dem Unternehmer oder einer seinem Einflussbereich unterliegende Stelle
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t und Umweltt und UmweltUnzulässige Vertragsbestandteile
• Beweislast wird zu Lasten des Verbrauchers verschoben
• unangemessen kurze Verfallsfristen für übergebene Sachen
• Verzugszinsen von mehr als 5% p.a. über vereinbartem (Regulär)Zinssatz (gesetzliche Zinsen: 4%)
• Ausschluss der Geltendmachung von Irrtum oder des Wegfalles der Geschäftsgrundlage
• Inkassokostenverpflichtung, sofern diese Kosten nicht detailliert aufgeschlüsselt vereinbart oder nicht notwendig sind
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t und Umweltt und UmweltBedingt zulässige Vertragsbestandteile
Folgende Klauseln sind zulässig, wenn sie im einzelnen ausverhandelt (d.h. nicht in AGB!) werden:
• jederzeitiger – unbegründeter - Rücktritt des Unternehmers
• Unternehmer kann mit schuldbefreiender Wirkung Auftrag an Dritten übertragen
• Unternehmer kann seine Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen
• Unternehmer kann für innerhalb von zwei Monaten zu erbringende Leistungen höheres Entgelt fordern
• Ausschluss des Schadenersatzes an einer zur Bearbeitung übernommenen Sache
• Ausschluss der Rückforderung des Angeldes in doppelter Höhe
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t und Umweltt und UmweltTransparenzgebot für AGB
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Klauseln sind unwirksam, wenn sie
unklar oder
unverständlich
abgefasst sind
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Eigentumsvorbehalt ist die Vereinbarung, dass der Kaufgegenstand bzw. die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum des Verkäufers bleibt
Der EV muss ausdrücklich vereinbart werden!
Formulierung: "Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch
ohne Zustimmung des Käufers abzuholen."
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Als Gerichtstand kann für Verbraucherstreitigkeiten nur vereinbart werden der Gerichtsstand
des Wohnsitzes,
des gewöhnlichen Aufenthaltes oder
des Beschäftigungsortes
Andere Gerichtsstandsvereinbarungen sind unzulässig!Andere Gerichtsstandsvereinbarungen sind unzulässig!
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Terminsverlust
erst nach sechswöchigem Verzug und
nach erfolgter Androhung unter
gleichzeitiger Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Angeld wird bei Abschluß eines Vertrages zum Nachweis und zur Sicherung der Vertragserfüllung erlegt.
Bei schuldhaftem Rücktritt des Angeldgebers verfällt es zugunsten der anderen Vertragspartei. Umgekehrt hat der Angeldempfänger das doppelte Angeld zu bezahlen.
Reugeld (Stornogebühr) ist die Vergütung, die für die Ausübung eines Rücktrittsrechts vereinbart wird
Richterliches Mäßigungsrecht von Angeld und Reugeld!
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Vertretungsumfang
• keine Beschränkung der Vertretungsmacht des Bevollmächtigten des Unternehmers
• kein Ausschluss formloser Erklärungen zum Nachteil des Verbrauchers
Der Unternehmer ist an die Zusagen seines Vertreters Der Unternehmer ist an die Zusagen seines Vertreters gebunden!gebunden!
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Verbot der Gehaltsabtretung
Zur Sicherung oder Befriedigung noch nicht fälliger Forderungen ist eine Gehaltsabtretung unzulässig!
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Sonderbestimmungen hinsichtlich der Vertragsform
• Abzahlungsgeschäfte
• Kreditgeschäfte
• Maklerverträge
bedürfen immer der Schriftlichkeit!
• Wohnungsverbesserungsverträge
• Verträge über wiederholte Lieferung von Druckwerken
dann, wenn sie als Haustürgeschäft abgeschlossen werden
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Sonderbestimmungen für Abzahlungsgeschäfte
• Abzahlungsgeschäft: Anzahlung + mindestens 2 Teilzahlungen
• Ratenbrief: schriftlicher Vertrag
• Mindestanzahlung bei Barzahlungspreis bis € 220: mindestens 10%,
darüber: mindestens 5%
• Gewährleistungsanspruch kann bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung geltend gemacht werden
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Lieferungen von Druckwerken schriftlicher Vertrag, wenn
• wiederholte Lieferung und
• wiederholte Geldzahlung und
• Haustürgeschäft und
• Gesamtpreis unbestimmt oder weniger als € 25.000,-
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t und Umweltt und UmweltSonderregelungen im KSchG
Bereicherungsverbot
Bei aus Verschulden des Verbrauchers unterbliebenen Werkverträgen muss Unternehmer begründet mitteilen, weshalb er sich weder etwas erspart noch anderweitig erworben hat
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t und Umweltt und UmweltRücktrittsrecht
Ein Rücktritt des Verbrauchers ist möglich bei Vertragserklärung
• außerhalb der dauernd benützten Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers,
• außerhalb eines auf einer Messe oder auf einem Markt benützten Standes,
• in den Geschäftsräumen im Rahmen einer Werbefahrt oder Ausflugsfahrt oder
• nach Ansprechen auf der Straße
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t und Umweltt und UmweltRücktrittsrecht
• wegen Nichteintritts „maßgeblicher Umstände“ z.B.
in Aussicht gestellte Zustimmung eines Dritten,
Steuervorteile,
Förderungen,
Krediteinräumung
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen!
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t und Umweltt und UmweltFrist für Rücktrittserklärung
Die Erklärung des Rücktrittes ist möglich
• bis zum Zustandekommen des Vertrages
• oder danach binnen einer Woche
Frist beginnt mit Ausfolgung der Urkunde samt Rücktrittsbelehrung, frühestens jedoch mit Zustandekommen des Vertrages zu laufen
Rücktrittsrecht erlischt jedenfalls ein Monat nach vollständiger beidseitiger Vertragserfüllung
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t und Umweltt und UmweltKein Rücktrittsrecht
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
• Verbraucher selbst Geschäftskontakt angebahnt hat, oder
• dem Vertragsabschluss keine Besprechung vorausgegangen ist, oder
• Leistung sofort erbracht wird, und sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden und das Entgelt € 15,- bzw.
• € 45,- nicht übersteigt und das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird
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t und Umweltt und UmweltKein Rücktrittsrecht
• Verbraucher bereits bei Vertragsverhandlung wusste, dass maßgebliche Umstände nicht eintreten werden
• der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im einzelnen ausgehandelt worden ist
• der Unternehmer sich zu einer angemessenen Vertragsanpassung bereit erklärt
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t und Umweltt und UmweltRücktrittsfolgen
Folgen des Rücktrittes
• Unternehmer:
stellt empfangene Leistung samt Zinsen zurück
erstattet Verbraucher notwendige und nützliche Aufwendungen
• Verbraucher:
gibt Zug um Zug empfangene Leistung zurück
zahlt angemessenes Benützungsentgelt (samt Wertminderung)
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t und Umweltt und UmweltKündigung im KSchG
Erweiterte Kündigungsmöglichkeit bei Verträgen über
• wiederkehrende Leistungen
• bei unbestimmter Laufzeit oder
• Laufzeit länger als 1 Jahr
kann bei zweimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des ersten Jahres und dann zum Ende jeden Halbjahres gekündigt werden
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t und Umweltt und UmweltGewährleistung/Garantie/Schadenersatz/Produkthaftung
Gewährleistung
Gesetzlich vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung des Veräußerers für Mängel, die die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist (betrifft nur Sache selbst)
Gewährleistungsfrist: 2 Jahre für bewegliche, 3 Jahre für unbewegliche Sachen, bei gebrauchten beweglichen Sachen kann auf 1 Jahr verkürzt werden
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe oder im Falle der Verbesserung mit dieser zu laufen
Gewährleistung kann nicht abbedungen werden
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t und Umweltt und UmweltGewährleistung/Garantie/Schadenersatz/Produkthaftung
Garantie
freiwillig übernommene Haftung für einen bestimmten Erfolg
beschränkt sich auf die vertraglich zugesicherte Zeit
keine gesetzliche Verpflichtung
wird häufig vom Hersteller gewährt => kein Anspruch gegen Händler
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t und Umweltt und UmweltGewährleistung/Garantie/Schadenersatz/Produkthaftung
Schadenersatz
Gesetzliche Verpflichtung den schulhaft herbeigeführten Schaden zu ersetzen (betrifft ein anderes Gut als die Sache)
Setzt Verschulden des Schädigers oder seiner Gehilfen voraus
Verjährt innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schädiger und Schaden, jedenfalls nach 30 Jahren
Kann nur für leicht fahrlässig herbeigeführte Sachschäden abbedungen werden
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t und Umweltt und UmweltGewährleistung/Garantie/Schadenersatz/Produkthaftung
Produkthaftung
Gesetzlich vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung für durch fehlerhafte bewegliche körperliche Sachen und Energie ausgelöste Folgeschäden (betrifft immer andere Güter als die Sache)
Haftung eingeschränkt auf Hersteller bzw. bei Nicht-EWR-Produkten auf EWR-Importeur
Umfasst Personenschäden und Sachschäden (dabei gilt ein Selbstbehalt von € 500,-)
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t und Umweltt und UmweltVerzug des Verbrauchers
Mahnung
Mahnung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber üblich
Mahnkosten können verrechnet werden
Inkassokosten und Mahnkosten durch RA nur dann, wenn sie notwendig und zweckentsprechend sind
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t und Umweltt und UmweltVerzug des Verbrauchers
Gerichtliche Geltendmachung
Bis € 4.000,- kann ohne RA eine (Mahn)Klage eingebracht werden
Mahnverfahren bis € 10.000,- wird bei Bezirksgericht eingeleitet (Formular)
Bei Streitwert über € 10.000,- bis € 30.000,- ist das Landesgericht zuständig
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t und Umweltt und UmweltHilfe
Gesetzestexte: http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Unterlagen, Servicedokumente: http://wko.at/tirol/ (z.T. PIN erforderlich)
Individuelle Hilfe und Beratung:
Ihre Bezirksstelle oder Servicepoint der KTirol
T 0590905-1111
F 0590905-1386
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t und Umweltt und Umwelt
Wichtige Aspekte des Vertragsrechtes
Danke für Ihre Aufmerksamkeit !