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ARGE SuedLink c./o. ILF Beratende Ingenieure GmbH Werner-Eckert-Straße 7, D-81829 München DEUTSCHLAND Tel.: 089-25 55 94 - 0 Fax: 089-25 55 94 - 144 Email: [email protected] Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission. A100_ARGESL_P8_V3_E_ONB_0004 V3.0 Bundesfachplanung SuedLink VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG VERSCHIEBUNG TKS 120 AB- SCHNITT E VORHABEN 3 07.08.2018

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ARGE SuedLink

c./o. ILF Beratende Ingenieure GmbH

Werner-Eckert-Straße 7, D-81829 München DEUTSCHLAND Tel.: 089-25 55 94 - 0 Fax: 089-25 55 94 - 144 Email: [email protected]

Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission.

A100_ARGESL_P8_V3_E_ONB_0004 V3.0

Bundesfachplanung SuedLink

VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG VERSCHIEBUNG TKS 120 AB-

SCHNITT E VORHABEN 3

07.08.2018

BERA TEN D E

IN GENIEU RE

CONSULTING

EN G I N EERS

I NGEN IEU RS

C O N S E I L S

Bundesfachplanung SuedLink A100_ArgeSL_P8_V3_E_ONB_0004 V3.0 Vorschlag und Begründung Verschiebung TKS 120 Abschni t t E Vorhaben 3 07.08.2018

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INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG 3

2 VERLAUF DES TKS 120 IM ANTRAG NACH § 6 NABEG 3

2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs 3

2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs 4

3 VORSCHLAG FÜR EINEN VERÄNDERTEN VERLAUF DES TKS 120 IN DEN

UNTERLAGEN NACH § 8 NABEG 5

3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse 5

3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen 6

3.3 Vorgeschlagene Anpassung des Verlaufs des TKS 120 7

3.4 Neue Betroffenheiten 8

3.5 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente 8

4 FAZIT UND EMPFEHLUNG 8

5 ANHANG 9

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Verlauf des TKS 120 im Antrag nach § 6 NABEG 4

Abbildung 2: TKS 120 im Bereich des Wasserschutzgebiets bei Werneck mit den Zonen I

und II 5

Abbildung 3: Bereich des TKS 120, in dem das Wasserschutzgebiet Zone III das TKS

verschließt 6

Abbildung 4: Vorschlag des veränderten Verlaufs des TKS 120 im Antrag nach § 8 NABEG 7

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1 EINLEITUNG

Im Zuge der Bearbeitung der Unterlagen nach § 8 NABEG führt der Erkenntnisgewinn

aus den hydrogeologischen Fachgutachten zur Schutzfunktion der Grundwasserüberde-

ckung sowie zur Ermittlung der spezifischen Empfindlichkeit in Wasserschutzgebieten in

Bayern zur Notwendigkeit, das Trassenkorridorsegment (TKS) 120 südlich von Werneck

geringfügig anzupassen.

Gemäß Punkt 3.5 der Festlegung nach § 7 Abs. 4 vom 20.12.2017 für den Abschnitt E

des Vorhabens Nr. 3 gem. BBPlG informieren die Vorhabenträger mit dem vorliegenden

Dokument die Bundesnetzagentur hierüber und begründen die erforderliche Anpassung.

2 VERLAUF DES TKS 120 IM ANTRAG NACH § 6 NABEG

2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs

Das Trassenkorridorsegment 120 beginnt nordwestlich von Arnstein und verläuft von

West nach Ost bis nördlich von Waigolshausen. Wie in Abbildung 1 ersichtlich bildet das

TKS die Querspange zwischen dem Gelenkpunkt der TKS 113 (Abschnitt D), 119 und

125 und dem Gelenkpunkt der TKS 114b und 127. Das TKS stellt eine beidseitige Ver-

bindung dar und verbindet den Korridor östlich der Rhön mit dem westlich der Rhön ge-

führten Korridor. Im Gegensatz zu Abbildung 1 sind die nachfolgenden Detailabbildun-

gen nur mehr abschnitts- und vorhabenbezogen.

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Abbildung 1: Verlauf des TKS 120 im Antrag nach § 6 NABEG

2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs

Auf der gesamten Länge des TKS besteht eine Bündelungsoption mit der 380 kV-

Höchstspannungsleitung „Aschaffenburg – Bergrheinfeld“. Aufgrund der dichten Sied-

lungsstruktur muss mehreren Siedlungen (RWK I*) ausgewichen werden. Dem Sied-

lungsraum und Verkehrsknotenpunkt um Werneck/Zeuzleben wird großräumig ausgewi-

chen. Außerdem verursacht der Siedlungsraum Waigolshausen einen Schwenk des TKS

nach Norden. Dadurch kann der Passageraum zwischen den Siedlungen genutzt wer-

den.

Im TKS 120 liegt ein Wasserschutzgebiet Zone I (RWK I*) und Zone II (RWK I). Es ver-

bleibt jedoch genügend Raum, um diese Flächen zu umgehen. Die Querung der großen

Verkehrswege (Bundesstraße (B) 26a, B 26, Bundesautobahn (BAB) 7, B 19) sowie des

Fließgewässers Wern wird auf möglichst direktem Weg geführt.

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Abbildung 2: TKS 120 im Bereich des Wasserschutzgebiets bei

Werneck mit den Zonen I und II

(Legende RWK I*/I siehe Anhang)

3 VORSCHLAG FÜR EINEN VERÄNDERTEN VERLAUF DES TKS 120 IN DEN UN-

TERLAGEN NACH § 8 NABEG

3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse

Die INTERGEO Ingenieurgesellschaft mbH wurde durch die ARGE SuedLink beauftragt,

für die im Land Bayern durch die Bundesfachplanung der Projekte Nr. 3 und 4 gem.

BBPlG betroffenen Wasserschutzgebiete einschl. deren Einzugsgebiete hydrogeologi-

sche Fachgutachten zu erstellen. Hierbei soll die Schutzfunktion der Grundwasserüber-

deckung nach HÖLTING ET AL. (1995)1 und die spezifische Empfindlichkeit der Schutz-

gebiete ermittelt werden. Die gutachterliche Einstufung des Wasserschutzgebiets bei

Werneck ergab, dass für eine Querung des Wasserschutzgebiets auch in Zone III vo-

raussichtlich keine behördliche Genehmigung erhalten wird. Da die Zone III des Wasser-

1 HÖLTING, B. (1995). Konzept zur Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung. In BGR,

Geologisches Jahrbuch. Reihe C. Heft 63 (S. 5-24). Hannover: E. Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung.

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schutzgebiets jedoch über die gesamte Breite des TKS 120 reicht, führt diese Einstufung

zu einem Riegel im TKS 120, der nicht überwunden werden kann.

3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen

Aufgrund der großflächigen Ausdehnung des Wasserschutzgebiets Zone III ist eine Rea-

lisierung des geplanten Vorhabens „SuedLink“ im Trassenkorridorsegment 120 voraus-

sichtlich nicht möglich.

Da das TKS 120 die einzige Verbindung zwischen dem westlich durch Hessen und dem

östlich durch Thüringen verlaufenden Korridorstrang darstellt, wäre bei einem Wegfall

des TKS hier kein Wechsel zwischen den Strängen mehr möglich.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Lage des Wasserschutzgebietes im TKS 120.

Abbildung 3: Bereich des TKS 120, in dem das Wasserschutzgebiet Zo-

ne III das TKS verschließt

(Legende RWK I*/I und II siehe Anhang)

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3.3 Vorgeschlagene Anpassung des Verlaufs des TKS 120

Der im Zuge des Antrags nach § 6 NABEG abgegrenzte Verlauf des TKS 120 zwischen

nördlich Arnstein und Südlich Werneck orientiert sich an einer vorhandenen Freileitung

als Bündelungsoption. Aufgrund der dichten Siedlungsstruktur wurde jedoch mehreren

Siedlungsbereichen ausgewichen.

In nachfolgender Abbildung sind der neue vorgeschlagene Verlauf des TKS 120 sowie

die Lage einer potenziellen Trassenachse dargestellt. Dieser Verlauf stellt eine Ver-

schiebung des Korridorendes bei Werneck in Richtung Süden um maximal 450 m auf ei-

ner Länge von etwas mehr als einem Kilometer dar. Durch diese geringfügige Anpas-

sung des Korridors kann die Querung des Wasserschutzgebietes Ettleben Zone III ver-

mieden werden. Die Gefahr, dass ein unüberwindbares Hindernis entsteht, das die Wei-

terverfolgung des TKS unmöglich macht, besteht demnach nicht mehr.

Abbildung 4: Vorschlag des veränderten Verlaufs des TKS 120 im

Antrag nach § 8 NABEG

(Legende RWK I*/I und II siehe Anhang)

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3.4 Neue Betroffenheiten

Aufgrund der sehr kleinräumigen Verschiebung des TKS 120 kommt es zu keiner neuen

Betroffenheit einer Gemeinde oder sonstigen Gebietskörperschaft. Sowohl der bisherige

Verlauf als auch der vorgeschlagene befinden sich in den Gemeinden Werneck, Wai-

golshausen sowie Bergrheinfeld.

Auch weitere Belange von sehr hoher Bedeutung werden durch die räumliche Verschie-

bung nicht in größerem Umfang als beim bisherigen Verlauf berührt.

3.5 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente

Das hier besprochene, als Querspange zwischen den westlich der Rhön durch Hessen

und östlich der Rhön durch Thüringen verlaufenden Korridorsträngen, fungierende TKS

120 besitzt kein direkt räumlich korrespondierendes TKS. Als Verbindung zwischen dem

östlich und westlich verlaufenden Strang fungiert nur das dem Abschnitt D zugehörige

TKS 113 (in § 8 nun in a und b unterteilt). Allerdings ist über dieses Segment lediglich

eine direkte Verbindung vom östlichen zum westlichen Strang möglich. In Abschnitt E

wäre ohne TKS 120 eine Verbindung zwischen dem westlichen und östlichen Verlauf

erst wieder südlich von Würzburg möglich.

4 FAZIT UND EMPFEHLUNG

Aufgrund von Erkenntnissen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Antrags nach § 6

NABEG noch nicht vorlagen, ist davon auszugehen, dass es bei dem bisher vorgesehe-

nen Verlauf des TKS 120 zu einem unüberwindbaren Hindernis durch das nicht durch-

querbare Wasserschutzgebiet Zone III bei Werneck kommt.

Da das TKS 120 keine direkte räumliche Alternative aufweist, wäre mit dem Wegfall die-

ses Segmentes eine Verbindung des westlich der Rhön verlaufenden Stranges mit dem

östlich Würzburg Richtung Süden verlaufenden Korridorstrang nur unter Inkaufnahme

von Umwegen möglich.

Durch eine geringfügige Verschiebung des TKS 120 im Bereich des Endpunktes zwi-

schen Werneck und Waigolshausen kann sichergestellt werden, dass es zu keinem Ver-

schluss des TKS kommt und die Möglichkeit eines Wechsels auf den östlichen Korri-

dorstrang weiter bestehen bleibt.

Es wird daher vorgeschlagen, den bisherigen Verlauf des TKS 120 im Bereich des Was-

serschutzgebiets bei Werneck zu ändern und das TKS hier um ca. 450 m in Richtung

Süden zu verschwenken.

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5 ANHANG