201403 flyer verpflichtungserklaerungen

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 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Personenstands- und Einwohnerwesen Zentrale Einwohnerangelegenheiten Verpflichtungserklärun gen nach § 68 sowie nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes (Verpflichtungserklärung max. 3 Monate  Be- suchsaufenthalt und Geschäftsreisen )  Anträge auf Abgabe einer V erpflichtungserkl ärung werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung entge- gengenommen. Terminbuchungen erhalten Sie über das Berli- ner Bürgertelefon unter der Rufnummer 115 oder über das Internet unter www.berlin.de/labo/service/terminvereinbarung.html  Bitte buchen Sie für jede Verpflichtungserklär ung einen Termin. Allgemeine Informationen Die Erteilung eines Einreisevisums setzt in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt des/der ausländischen Staatsangehö- rigen während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicher ungsschutzes ohne I nan- spruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann. Kann bei Beantragung des Visums gegenüber der deutschen  Auslandsvertretung ( Botschaft oder Konsul at) kein Nachw eis ausreichender Mittel erbracht werden, können Dritte (Verpflich- tungsgeber) mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärun g umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und im Krankheitsfall, bei Pflegebe- dürftigkeit oder für die Ausreise aufgewendet werden müssen. Bitte füllen Sie das Formular "Angaben zur Verpflichtungs- erklärung" möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar aus. Die Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig. Fehlende Angaben haben möglicherweise die Ablehnung des Visums zur Folge. Vorsätzlich unrichtig oder unvollständig gemachte Angaben sind strafbar und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).  Für die Erteilung eines Schengen-Visums ist eine Reisekranken- versicherung vorgeschrieben, die gegenüber der deutschen  Auslandsvertretung ( Botschaft bzw . Konsulat) nachzuw eisen ist. Der von Ihnen eingeladene Gast muss eine Kopie der Verpflich- tungserklärung anfertigen lassen und die Kopie sowie das Original im Rahmen des Visumverfahrens bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) vorle- gen. Das Original erhält er anschließend wieder ausgehändigt und sollte es bei Reiseantritt und während des Aufenthaltes im Bundesgebiet mit sich führen, damit er es beim Grenzübertritt oder aus sonstigen Gründen auf Verlangen vorweisen kann. Für die Entscheidung über den Visumantrag ist ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) zuständig. In der Re- gel wird die Verpflichtungserklärung dort bis zu 6 Monaten ab Ausstellungsdatum anerkannt.  Erforderliche Unterlagen  Personalauswei s / Pass des Gastg ebers  Nachweis der finanziellen Leistungsfä higkeit  Bei juristischen Per sonen: Nachweis der Vertr etungsbefugnis  Vordruck „Angaben zur Verpflichtungserklärung“  Für jeden Gast ist eine Verpflichtungserklär ung abzugeben. Begleitende Ehegatten und minderjährige Kinder bis zum voll- endeten 16. Lebensjahr können in derselben Verpflichtungs- erklärung aufgeführt werden. Gebühren Die Verwaltungsgebühr beträgt: Verpflichtungserkl ärung 25 EUR Voraussetzungen für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung  Persönliche Vorspr ache des Gastgebers (keine Ver tretungs- möglichkeit)  Der Gastgeber muss in Berlin gemel det sein  Eine juristische Person (Firma / Unternehmen / Verein) muss den Geschäfts- bzw. Vereinssitz in Berlin haben. Es ist ein Nachweis der Vertretungsbefugnis vorzulegen, Handelsregis- terauszug (zwingend erforderlich, wenn für die Unternehmens- form die Eintragung im Handelsregister vorgeschrieben ist) oder bei Vereinen der Auszug aus dem Vereinsregister  Ausländische Staat sangehörige müssen als Gastgeber im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (nicht möglich: Fik- tionsbescheinigung, Duldung oder Visum). Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Für jede Kopie, die hier gefertigt werden muss, fallen Gebühren in Höhe von 0,50 Euro an. Im Rahmen der Bearbeitung erfolgt eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Bonitätsprüfung ) des Gastgebers. Hierfür ist ein aktueller Einkommensnachweis vorzulegen. Um die finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft zu machen ist für einen erwachsenen Gast ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von mindestens 1000 EUR erforderlich. Für jeden weiteren Erwachsenen erhöht sich der Be trag um 320 EUR, je weiteres Kind um 225 EUR. Der Nachweis kann erfolgen durch Vorlage:  der letzten drei Nettoverdien stbescheinigungen (Origi nal und Kopie) / bei elektronischen Bescheinigungen s ind Kontoaus- züge mit vorzulegen. - bei Sozialversi cherungsfreiheit den Feststellungsbescheid des sozialversicher ungsrechtliche n Status -ggf. Police der privaten Krankenversicheru ng mit Pflegeversi- cherung unter Angabe der Beitragshöhe . oder -Bescheinigung der gesetzliche n Krankenversicherung über die freiwillige Krankenversicherung mit Pflegeversicherung un- ter Angabe der Beitragshöhe.  des Rentenbescheide s (Original und Kop ie)  des Festsetzungsbe scheides ALG I (Ori ginal und Kopie)  Selbständige sowie frei beruflich tätige Personen müssen folgende Nachweise vorlegen: -letzter Steuerbescheid( bis zum Juni eines Jahres der Steu- erbescheid vom vorvergangenen Jahr, ab Juli eines Jahres der Steuerbescheid vom vergangenen Jahr),d.h. Antragstel- lung bis 30.06.2015 Steuerbescheid aus 2013, ab 01.07.2015 der Steuerbescheid aus 2014 (Original und Kopie) oder  Eine Bescheinigung von einer/einem: -Steuerberaterin/S teuerberater /oder -Wirtschaftsprü ferin/Wirtschafts prüfer /oder -Rechtsanwälti n/Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfah- rung im Steuerrecht, über das ungefähre aktuelle Nettoein- kommen. (nicht möglich mit betriebswirtsc haftlicher Auswertung)  durch den Na chweis über Spar  oder Festgeldkonto (Ori ginal und Kopie). Um die finanzielle Leistungsfähigke it glaubhaft zu machen ist für einen erwachsenen Gast Sparguthaben in Hö- he von 12.000 EUR nachzuweisen. Für jeden weiteren Er- wachsenen erhöht sich der Betrag um 3.850 EUR, je weiteres Kind um 2.700 EUR. Kann die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft gemacht werden, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt . Erfolgt die Einladung durch eine juristische Person entfällt die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit.   Hinweise Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden!  Wo müssen Sie hin? Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Friedrichstr .219, 10969 Berlin  Etage 2  U Kochstr./Checkpoint Charlie M 29, N 6 U Kochstr. / Checkpoint Charlie (Stand 02/2015)

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verpflichungserklarung

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  • Landesamt fr Brger- und Ordnungsangelegenheiten Personenstands- und Einwohnerwesen Zentrale Einwohnerangelegenheiten

    Verpflichtungserklrungen nach 68 sowie nach 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes

    (Verpflichtungserklrung max. 3 Monate Be-suchsaufenthalt und Geschftsreisen )

    Antrge auf Abgabe einer Verpflichtungserklrung werden grundstzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung entge-gengenommen. Terminbuchungen erhalten Sie ber das Berli-

    ner Brgertelefon unter der Rufnummer 115 oder ber das Internet unter

    www.berlin.de/labo/service/terminvereinbarung.html Bitte buchen Sie fr jede Verpflichtungserklrung einen Termin.

    Allgemeine Informationen Die Erteilung eines Einreisevisums setzt in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt des/der auslndischen Staatsangeh-rigen whrend des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Lebensunterhalt einschlielich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inan-spruchnahme ffentlicher Mittel bestritten werden kann. Kann bei Beantragung des Visums gegenber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) kein Nachweis ausreichender Mittel erbracht werden, knnen Dritte (Verpflich-tungsgeber) mit ausreichender finanzieller Leistungsfhigkeit eine Verpflichtungserklrung abgeben. Die Verpflichtungserklrung umfasst die Erstattung smtlicher ffentlicher Mittel, die fr den Lebensunterhalt einschlielich der Versorgung mit Wohnraum und im Krankheitsfall, bei Pflegebe-drftigkeit oder fr die Ausreise aufgewendet werden mssen. Bitte fllen Sie das Formular "Angaben zur Verpflichtungs-erklrung" mglichst vollstndig, richtig und deutlich lesbar aus. Die Angaben in der Verpflichtungserklrung sind freiwillig. Fehlende Angaben haben mglicherweise die Ablehnung des Visums zur Folge.

    Vorstzlich unrichtig oder unvollstndig gemachte Angaben sind strafbar und mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ( 95 des Aufenthaltsgesetzes). Fr die Erteilung eines Schengen-Visums ist eine Reisekranken-versicherung vorgeschrieben, die gegenber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) nachzuweisen ist. Der von Ihnen eingeladene Gast muss eine Kopie der Verpflich-tungserklrung anfertigen lassen und die Kopie sowie das Original im Rahmen des Visumverfahrens bei der zustndigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) vorle-gen. Das Original erhlt er anschlieend wieder ausgehndigt und sollte es bei Reiseantritt und whrend des Aufenthaltes im Bundesgebiet mit sich fhren, damit er es beim Grenzbertritt oder aus sonstigen Grnden auf Verlangen vorweisen kann.

    Fr die Entscheidung ber den Visumantrag ist ausschlielich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) zustndig. In der Re-gel wird die Verpflichtungserklrung dort bis zu 6 Monaten ab Ausstellungsdatum anerkannt.

    Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis / Pass des Gastgebers

    Nachweis der finanziellen Leistungsfhigkeit

    Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis

    Vordruck Angaben zur Verpflichtungserklrung Fr jeden Gast ist eine Verpflichtungserklrung abzugeben. Begleitende Ehegatten und minderjhrige Kinder bis zum voll-endeten 16. Lebensjahr knnen in derselben Verpflichtungs-erklrung aufgefhrt werden.

    Gebhren Die Verwaltungsgebhr betrgt:

    Verpflichtungserklrung 25 EUR

    Voraussetzungen fr die Entgegennahme der Verpflichtungserklrung

    Persnliche Vorsprache des Gastgebers (keine Vertretungs-mglichkeit)

    Der Gastgeber muss in Berlin gemeldet sein

    Eine juristische Person (Firma / Unternehmen / Verein) muss den Geschfts- bzw. Vereinssitz in Berlin haben. Es ist ein Nachweis der Vertretungsbefugnis vorzulegen, Handelsregis-terauszug (zwingend erforderlich, wenn fr die Unternehmens-form die Eintragung im Handelsregister vorgeschrieben ist) oder bei Vereinen der Auszug aus dem Vereinsregister

    Auslndische Staatsangehrige mssen als Gastgeber im Besitz eines gltigen Aufenthaltstitels sein (nicht mglich: Fik-tionsbescheinigung, Duldung oder Visum).

    Nachweis der finanziellen Leistungsfhigkeit Fr jede Kopie, die hier gefertigt werden muss, fallen Gebhren in Hhe von 0,50 Euro an. Im Rahmen der Bearbeitung erfolgt eine Prfung der finanziellen Leistungsfhigkeit (Bonittsprfung) des Gastgebers. Hierfr ist ein aktueller Einkommensnachweis vorzulegen. Um die finanzielle Leistungsfhigkeit glaubhaft zu machen ist fr einen erwachsenen Gast ein monatliches Nettoeinkommen in Hhe von mindestens 1000 EUR erforderlich. Fr jeden weiteren Erwachsenen erhht sich der Betrag um 320 EUR, je weiteres Kind um 225 EUR. Der Nachweis kann erfolgen durch Vorlage:

    der letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen (Original und Kopie) / bei elektronischen Bescheinigungen sind Kontoaus-zge mit vorzulegen. - bei Sozialversicherungsfreiheit den Feststellungsbescheid des sozialversicherungsrechtlichen Status -ggf. Police der privaten Krankenversicherung mit Pflegeversi-cherung unter Angabe der Beitragshhe . oder -Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung ber die freiwillige Krankenversicherung mit Pflegeversicherung un-ter Angabe der Beitragshhe.

    des Rentenbescheides (Original und Kopie)

    des Festsetzungsbescheides ALG I (Original und Kopie)

    Selbstndige sowie freiberuflich ttige Personen mssen folgende Nachweise vorlegen: -letzter Steuerbescheid( bis zum Juni eines Jahres der Steu-erbescheid vom vorvergangenen Jahr, ab Juli eines Jahres der Steuerbescheid vom vergangenen Jahr),d.h. Antragstel-lung bis 30.06.2015 Steuerbescheid aus 2013, ab 01.07.2015 der Steuerbescheid aus 2014 (Original und Kopie) oder Eine Bescheinigung von einer/einem: -Steuerberaterin/Steuerberater /oder -Wirtschaftsprferin/Wirtschaftsprfer /oder -Rechtsanwltin/Rechtsanwalt mit einschlgiger Berufserfah-rung im Steuerrecht, ber das ungefhre aktuelle Nettoein-kommen. (nicht mglich mit betriebswirtschaftlicher Auswertung)

    durch den Nachweis ber Spar oder Festgeldkonto (Original und Kopie). Um die finanzielle Leistungsfhigkeit glaubhaft zu machen ist fr einen erwachsenen Gast Sparguthaben in H-he von 12.000 EUR nachzuweisen. Fr jeden weiteren Er-wachsenen erhht sich der Betrag um 3.850 EUR, je weiteres Kind um 2.700 EUR.

    Kann die finanzielle Leistungsfhigkeit nicht glaubhaft gemacht werden, wird dies auf der Verpflichtungserklrung vermerkt. Erfolgt die Einladung durch eine juristische Person entfllt die Prfung der finanziellen Leistungsfhigkeit.

    Hinweise Im Einzelfall knnen weitere Unterlagen gefordert werden!

    Wo mssen Sie hin? Landesamt fr Brger- und Ordnungsangelegenheiten Friedrichstr.219, 10969 Berlin Etage 2

    U Kochstr./Checkpoint Charlie

    M 29, N 6 U Kochstr. / Checkpoint Charlie

    (Stand 02/2015)