16.5606 · regierungsrat des kantons basel-stadt rathaus, marktplatz 9 ch-4001 basel tel.: +41 61...

31
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Rathaus, Marktplatz 9 CH-4001 Basel Tel.: +41 61 267 80 16 Fax: +41 61 267 85 72 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs.ch Basel, 2. November 2016 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Büro des Grossen Rates Rathaus, Marktplatz 9 CH-4001 Basel Regierungsratsbeschluss vom 1. November 2016 Staatsbeitrag an die Regio Basiliensis (Interkantonale Koordinationsstelle): Information betreffend eine Änderung des Kostenrahmens für die Finanzierung 2017 und 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Mit Beschluss Nr. 14/37/15G vom 10. September 2014 hat der Grosse Rat für die Jahre 2015 - 2018 Beiträge an den Verein Regio Basiliensis zu Gunsten der Interkantonalen Koordina- tionsstelle (IKRB) in der Höhe von 349'860 Franken pro Jahr bewilligt. Dieser Beschluss wurde unter der Bedingung gefasst, dass die Kantone Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn ihre Beiträge im vereinbarten Umfang ebenfalls bewilligen würden, was zum damaligen Zeitpunkt geschehen ist. Aufgrund von Sparprogrammen haben die Kantone Jura und Basel-Landschaft Anfang 2016 den Partnerkantonen und der Regio Basiliensis mitgeteilt, dass sie ab 2017 bei der IKRB Kürzungen vornehmen werden. In der Folge entschloss sich aufgrund der dadurch entstandenen Dynamik auch der Kanton Aargau für eine solche Kürzung. Mit vorliegendem Schreiben setzen wir Sie über diese Kürzungsbeschlüsse und den daraus re- sultierenden neuen Kostenrahmen für die Jahre 2017 und 2018 sowie entsprechenden Änderun- gen am Leistungsauftrag zur Kenntnis. Da der bereits bewilligte Staatsbeitrag des Kantons Basel- Stadt unverändert bleibt, bedarf es keines neuen Ausgabenbeschlusses durch den Grassen Rat, sondern lediglich einer Kenntnisnahme der Beschlüsse des Regierungsrates für den erwähnten neuen Kostenrahmen mit überarbeitetem Leistungsauftrag. Wie den weiterführenden Erläuterungen in den Kapiteln 2 und 3 entnommen werden kann, hatten nach dem definitiven Entscheid einer Kürzung der Beiträge an die IKRB in den Jahren 2017 und 2018 durch die Kantone Basel-Landschaft und Jura, auch die Kantone Basel-Stadt, Aargau und Solothurn Kürzungen in Erwägung gezogen, um den heute geltenden Verteilschlüssel aufrecht zu erhalten. Von diesen drei Kantonen hat schliesslich nur noch der Kanton Aargau an seinem Kür- zungsentscheid festgehalten. Wogegen die Kantone Basel-Stadt und Solothurn, aufgrund der nicht vertretbaren Finanzierungslücke, die bei der Regio Basiliensis entstanden wäre, auf die Kürzungen verzichteten. Seite 1/4 16.5606.01 Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 16. Dezember 2016

Upload: doanthuan

Post on 05-Jun-2018

213 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Rathaus, Marktplatz 9 CH-4001 Basel

Tel.: +41 61 267 80 16 Fax: +41 61 267 85 72 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs.ch

Basel, 2. November 2016

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Büro des Grossen Rates Rathaus, Marktplatz 9 CH-4001 Basel

Regierungsratsbeschluss vom 1. November 2016

Staatsbeitrag an die Regio Basiliensis (Interkantonale Koordinationsstelle): Information betreffend eine Änderung des Kostenrahmens für die Finanzierung 2017 und 2018

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Beschluss Nr. 14/37/15G vom 10. September 2014 hat der Grosse Rat für die Jahre 2015 - 2018 Beiträge an den Verein Regio Basiliensis zu Gunsten der Interkantonalen Koordina­tionsstelle (IKRB) in der Höhe von 349'860 Franken pro Jahr bewilligt. Dieser Beschluss wurde unter der Bedingung gefasst, dass die Kantone Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn ihre Beiträge im vereinbarten Umfang ebenfalls bewilligen würden, was zum damaligen Zeitpunkt geschehen ist.

Aufgrund von Sparprogrammen haben die Kantone Jura und Basel-Landschaft Anfang 2016 den Partnerkantonen und der Regio Basiliensis mitgeteilt, dass sie ab 2017 bei der IKRB Kürzungen vornehmen werden. In der Folge entschloss sich aufgrund der dadurch entstandenen Dynamik auch der Kanton Aargau für eine solche Kürzung.

Mit vorliegendem Schreiben setzen wir Sie über diese Kürzungsbeschlüsse und den daraus re­sultierenden neuen Kostenrahmen für die Jahre 2017 und 2018 sowie entsprechenden Änderun­gen am Leistungsauftrag zur Kenntnis. Da der bereits bewilligte Staatsbeitrag des Kantons Basel­Stadt unverändert bleibt, bedarf es keines neuen Ausgabenbeschlusses durch den Grassen Rat, sondern lediglich einer Kenntnisnahme der Beschlüsse des Regierungsrates für den erwähnten neuen Kostenrahmen mit überarbeitetem Leistungsauftrag.

Wie den weiterführenden Erläuterungen in den Kapiteln 2 und 3 entnommen werden kann, hatten nach dem definitiven Entscheid einer Kürzung der Beiträge an die IKRB in den Jahren 2017 und 2018 durch die Kantone Basel-Landschaft und Jura, auch die Kantone Basel-Stadt, Aargau und Solothurn Kürzungen in Erwägung gezogen, um den heute geltenden Verteilschlüssel aufrecht zu erhalten. Von diesen drei Kantonen hat schliesslich nur noch der Kanton Aargau an seinem Kür­zungsentscheid festgehalten. Wogegen die Kantone Basel-Stadt und Solothurn, aufgrund der nicht vertretbaren Finanzierungslücke, die bei der Regio Basiliensis entstanden wäre, auf die Kürzungen verzichteten.

Seite 1/4

16.5606.01

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 16. Dezember 2016

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Die Nordwestschweizer Kantone pflegen seit vielen Jahren eine gute Zusammenarbeit mit dem Verein Regie Basiliensis. Nebst seinen privatrechtlichen Vereinsaktivitäten betreibt die Regie Ba­siliensis im Auftrag von Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura eine interkan­tonalen Koordinationsstelle (IKRB) zur Abstimmung an der grenzüberschreitenden Zusammenar­beit am Oberrhein, im Trinationalen Eurodistrict Basel (TEB) und auf europäischer Ebene sowie zur Koordinierung der Beteiligung an den Förderprogrammen des Bundes (NRP) und der Europä­ischen Union (INTERREG). Die IKRB ist damit als Koordinationsstelle der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) tätig, die die fünf NWCH-Kantone bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entlastet und gewährleistet, dass die Nordwestschweiz in den trinationalen Gremien möglichst mit einer konsolidierten Schweizer Position vertreten ist.

Mit den eingangs erwähnten Sparmassnahmen präsentiert sich die Situation zwei Jahre vor Ab­lauf des laufenden Rahmenvertrages mit der Regie Basiliensis so, dass der Kanton Basel­Landschaft per Anfang 2017 die vereinbarte Finanzierungsbeteiligung an die IKRB um jährlich knapp 23% von 349'860 Franken auf 269'860 Franken kürzen wird. Beim Kanton Jura handelt es sich für dieselbe Laufzeit um eine Kürzung von je 20% beziehungsweise von 50'000 Franken auf 40'000 Franken und beim Kanton Aargau um eine Kürzung von 112'000 Franken auf 90'000 Franken pro Jahr. Dies hat für die Jahre 2017 und 2018 eine Reduktion der Staatsbeiträge für die IKRB im Umfang von jährlich 112'000 Franken bzw. von 906'720 Franken auf 794'720 Franken zur Folge.

BS BL AG JU so Gesamt

IKRB 2017-2018 349'860 269'860 90'000 40'000 45'000 794'720 (bisher 2015-2016) (349'860) (349'860) (112'000) (50'000) (45'000) (906'720)

Gemäss Ziffer 3.1 des oben erwähnten Rahmenvertrags ist es unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jedem Kanton grundsätzlich möglich, seinen kantonalen Beitrag auf Beginn eines neuen Kalenderjahres zu ändern. Aufgrund des partnerschaftlichen Charakters des Geschäftes und da im vorliegenden Fall die beschlossenen Kürzungen eine Änderung des Kastenrahmens während der laufenden Vertragsperiode zur Folge haben, muss jedoch dieser neue Kostenrahmen in einem separaten Anhang zum Rahmenvertrag festgehalten und durch die Regierungen genehmigt werden. Darüber hinaus müssen die Regierungsräte auf der Basis des neuen Kastenrahmens auch einem mit der Regie Basiliensis neu ausgehandelten Leistungsauf­trag zustimmen. Dies ist im Kanton Basel-Stadt mit Beschluss vom 25. Oktober 2016 geschehen.

Der Beschlussfassung ging eine mehrmonatige Verhandlungsphase zwischen den Nordwest­schweizer Kantonen und der Regie Basiliensis voraus. Für den Regierungsrat des Kantons Ba­sel-Stadt galt es insbesondere auch die Frage zu klären, wie er auf die Sparankündigung aus dem Kanton Basel-Stadt reagieren und sich im Verbund der Nordwestschweizer Regierungskon­ferenz gegenüber der Regie Basiliensis positionieren sollte. Der geltende Rahmenvertrag trägt aus juristischer Sicht nicht zu einer abschliessenden Klärung bei, welche Folgen Sparbeschlüsse eines Kantons für die restlichen Kantone nach sich ziehen. Wie in Kapitel 2 erwähnt, erlaubt es der Vertrag gemäss Ziff. 3.1 einerseits, die kantonalen Beiträge auf den Beginn eines neuen Ka­lenderjahres zu ändern und diese Änderungen des Kastenrahmens in einem separaten Anhang zum Rahmenvertrag festzuhalten. Andererseits gibt der Vertrag gemäss Ziff. 2.3 vor, dass Ände­rungen am Leistungsauftrag nur kostenneutral erfolgen dürfen, was je nach Lesart auch als au­tomatische Senkung des Beitrages durch alle Kofinanzierer in Anlehnung an den Verteilschlüssel interpretiert werden kann.

Seite 2/4

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Nach mehreren Gesprächen und Verhandlungsrunden mit den übrigen NWCH-Kantonen, im Speziellen auch mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, sowie mit dem Präsidium und einem Vorstandsausschuss der Regie Basiliensis, gelangte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zum Schluss, dass es sich bei diesen Sparbeschlüssen um eine de jure zwar legale, de facto aber nicht gerechtfertigte Verletzung einer bestehenden Vereinbarung handelt. Deshalb hat er entschieden, sich für die restliche Laufzeit der Vertragsperiode weiterhin an die vertraglich eingegangenen finanziellen Verpflichtungen zu halten. Hinzu kommt, dass eine zusätzliche Re­duktion der Staatsbeiträge per Anfang 2017 einen nicht verantwortbaren Eingriff in das bisherige gute Funktionieren der IKRB zur Folge gehabt hätte. Evtl. wäre sogar in Frage gestellt gewesen, ob die Regie Basiliensis dieses Mandat überhaupt noch weiter hätte wahrnehmen können. Dass dieses Szenario letztlich nicht eingetreten ist, darf mitunter auch dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt verdankt werden, der sich für den Verzicht auf eine solche paritätische Kürzung ent­schieden hat.

In Anlehnung an diesen Beschluss hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bei den Ver­handlungen zur Reduktion des Leistungsauftrages aufgrund des neuen Kostenrahmens darauf hingewirkt, dass dem Kanton Basel-Stadt bezgl. Leistungserbringung durch die IKRB möglichst wenige Nachteile entstehen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der reduzierte Leistungsauf­trag für die Jahre 2017 und 2018 keine nachhaltige Schwächung der grenzüberschreitenden Zu­sammenarbeit zur Folge haben wird. Nichtsdestotrotz führen die beschlossenen Kürzungen ge­samthaft zu einem Abbau des bisherigen Dienstleistungsumfangs im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die sich der Regierungsrat weder aus interkantonaler Sicht noch mit Blick auf die zunehmend wichtiger werdende Kooperation mit den Partnern in Deutschland und Frankreich gewünscht hätte.

Auf einen knappen Nenner gebracht kann festgehalten werden, dass der Regierungsrat des Kan­tons Basel-Stadt für sich selber ein gutes Verhandlungsergebnis erzielen konnte, mit dem sich gleichzeitig auch die wesentlichen Dienstleistungen und Koordinationsaufgaben der IKRB auf­rechterhalten liessen. Dazu zählen ein Grossteil der im bisherigen Rahmen in Anspruch genom­menen Leistungen bei der institutionellen Oberrheinkooperation (Oberrheinkonferenz, Regie­rungskommission, lnterreg VA, Neue Regionalpolitik NRP), als auch die Dienstleistungen für den Trinationalen Eurodistrict Basel und die lnfobest Palmrain. Abstriche mussten hingegen im Be­reich der institutionellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene (Dienstleistungs- und Bera­tungsplattform für VRE, AGEG, Eures-T), bei einem Teil der Förderprogramme des Bundes und der EU (lnterreg VB, lnterreg Europe, INTERACT, ESPON, URBACT) sowie bei der Öffentlich­keitsarbeit und den Beratungsdienstleistungen in Kauf genommen werden, wo die IKRB in den Jahren 2017 und 2018 den Austausch und die Kontakte zu europäischen regionalen Netzwerken sowie die Beiträge zur Meinungsbildung reduzieren wird.

Seite 3/4

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Für die Fortführung des Mandats in den Jahren 2019-2022 wird sich der Regierungsrat dafür ein­setzen, dass die heute geltende Parität mit dem Kanton Basel-Landschaft auch in Bezug auf die Finanzierung der IKRB wieder hergestellt wird. Er begründet dies damit, dass die beiden Kantone in der Vergangenheit mit den wechselnden Präsidien bei der Oberrheinkonferenz und beim TEB, den lnterreg-Projekten oder der lnfobest Palmrain - und damit generell in Fragen der grenzüber­schreitenden Zusammenarbeit - stets gleichermassen profitiert haben.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

;(~; ,,a{ Guy Morin

// Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

/""

/

Beilagen:

- Neuer Kostenrahmen zum Rahmenvertrag 2015-2018 zwischen den Nordwestschweizer Kan­tonen und der Regio Basiliensis für die IKRB-Finanzierung 2017 bis und 2018 (Anhang 1)

- Leistungsauftrag der IKRB für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein für die Jahre 2017 und 2018 (Anhang 2)

- Synoptische Darstellung der vorgenommenen Änderungen im Vergleich zum laufenden Leis­tungsauftrag (Anhang 3)

Seite 4/4

ANHANG 1 ZUM RAHMENVERTRAG 2015-2018 - NEUER KOSTENRAHMEN

Anhang zum Rahmenvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn als Leistungsbesteller nachstehend „Vertragskantone" genannt und dem Verein Regio Basiliensis als Leistungserbringerin über den Betrieb der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) für die Jahre 2015-2018

In Ergänzung zum Rahmenvertrag zwischen den Vertragskantonen und der Regie Basiliensis

wird folgendes beschlossen :

Artikel 1 Gegenstand

Gegenstand dieses Anhangs ist die Änderung des Kostenrahmens für die Finanzierung der

Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regie Basiliensis gemäss Ziffer 3.1. des

Rahmenvertrags:

BS BL AG JU so Gesamt

IKRB 2017-2018 349'860 269'860 90'000 40'000 45'000 794'720

(bisher 2015-2016) (349'860) (349'860) (112'000) (50'000) (45'000) (906'720)

ORK-Sekretariat 22'941 € 22'941 € 5'883 € 1'177 € 1'177 € 54'119 €

(max. CHF) (32'117) (32'117) (8'237) (1 '648) (1 '648) (75'767)

ORK-CH-Personal 34'118 € 34'118€ 11'765 € 1'177 € 1 '177 € 82'355 €

(max. CHF) (47'765) (47'765) (16'471) (1 '648) (1 '648) (115'297)

ORK- 14'000 € 14'000 € 4'000 € 667€ 667€ 33'355 €

Kooperationsfonds (19'600) (19'600) (5'600) (934) (934) (46'669)

(max. CHF)

Total ORK 71'059 € 71'059 € 21'648 € 3'021 € 3'021 € 169'808 €

(99'482) (99'482) (30'308) (4'230) (4'230) (237'732)

Gesamttotal (CHF) 449'342 369'342 120'308 44'230 49'230 1'032'452

Artikel 2 Verhältnis zum Rahmenvertrag

Alle anderen Regelungen des Rahmenvertrags zwischen den Vertragskantonen und der Regie

Basiliensis bleiben von dieser Zusatzvereinbarung unberührt. Die Reduktion der Beiträge der

Kantone wird im Leistungsauftrag der IKRB ab 1.1.2017 berücksichtigt.

Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Zusatzvereinbarung tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ist gültig bis zum 31. Dezember

2018.

ANHANG 1 ZUM RAHMENVERTRAG 2015-2018 - NEUER KOSTENRAHMEN

Basel,

Liestal,

Aarau,

Delemont,

Solothurn,

Basel,

Für die Regierung des Kantons Basel-Stadt

Präsidialdepartement

Der Vorsteher:

Für die Regierung des Kantons Basel-Landschaft

Sicherheitsdirektion

Der Vorsteher:

Für die Regierung des Kantons Aargau

Departement Finanzen und Ressourcen

Der Vorsteher:

Für die Regierung des Kantons Jura

Departement de l'economie et de la sante

Le Ministre :

Für die Regierung des Kantons Solothurn

Volkswirtschaftsdepartement

Die Vorsteherin :

Regio Basiliensis

Die Präsidentin:

Der Geschäftsführer:

Leistungsauftrag der Interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

Produktgruppen und Produkte

A Kooperation am Oberrhein ....... ... .... .... ......... .......... .... ....... ... .......... ...................................... . 2 1. Oberrheinkonferenz und Regierungskommission ..... ......... ..... ..... .. .. ......... ...... ..... .............. 3 2. Trinationaler Eurodistrict Basel .......................................................................................... 5 3. lnfobest Palmrain ... .................... ..... .... ..... .................. ... ........... .. ...................... ......... ...... ... 6

B Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.. ..................................... 7 1. lnterreg Oberrhein ......... .... ..... ... ....... .......... .. ..... ... ............ ... ... .. .... ...... .... ...................... ...... 8 2. Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend) ............................................................. 9

C Supportprodukte und Kommunikation ................................................................................. 10 1. Administration ................... ....... ............. ........ ... ........... ... .... .......... ............. .... .. .... ......... .... 11 2. Information an die Kantone und Knowhow-Pflege .......... ........ ........ ................................. 12 3. Öffentlichkeitsarbeit ..... ....... ... ............... ... ............. ... ...... ..... ...... .............. .................... ..... 13 4. Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain .......... ...... ............ ..... ....... .. .. ... .. .. ..... .... ................. .. ................ ...... .. ....... .. .... 14

D Übersicht Produktrechnung und Ressourceneinsatz .............................. ......... ................... 15

Seite 1 von 15

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle fllr die grenzüberscl1reitende Zusammenarbeit am Oberrhein

A Kooperation am Oberrhein

Produktegruppe Kooperation am Oberrhein

Umschreibung der Produktegruppe: Koordination und Vertretung der Nordwestschweizer Kantone in den Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein

Leistungsempfänger:

Ziel der Produktegruppe:

Produkte der Gruppe:

Verantwortung: Stellvertretung:

Seite 2 von 15

Alle Nordwestschweizer Kantone

Den Nordwestschweizer Kantonen ist eine aktive Be­teiligung an der grenzüberschreitenden Zusammen­arbeit im Oberrheinraum ermöglicht und ihre Interes­sen werden durch die IKRB aktiv vertreten.

Oberrheinkonferenz und Regierungskommission

Trinationaler Eurodistrict Basel lnfobest Palmrain

Geschäftsführer/in Stv. Geschäftsführer/in

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

1. Oberrheinkonferenz und Regierungskommission

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Oberrheinkonferenz und Regierungskommission

Kooperation am Oberrhein

Aufgaben des Schweizer Delegationssekretariats1:

- Sicherstellung des Konferenzbetriebs von Schwei­

zer Seite

- Vor- und Nachbereitung und Koordination der poli­

tischen Sitzungen der Deutsch-französisch­schweizerischen Oberrheinkonferenz und der Re­gierungskommission

- Betreuung der Schweizer AG-Vorsitzenden

- Betreuung des Schweizer ORK Präsidiums

- Information an die Kantone über aktuelle Entwick-

lungen in der TMO

Aufgaben der Koordinationsstelle:

- Aufbereitung und Koordination der kantonalen

strategischen Positionen und Interessen für die

Oberrheinzusammenarbeit sowie Begleitung der

Umsetzung

- Subsidiäre Vertretung der Nordwestschweizer Kantone in Arbeitsgruppen-Sitzungen sofern zur

Sicherstellung der Nordwestschweizer Interessen erforderlich

- Inhaltliche und formale Führung und Begleitung

des Schweizer Delegationssekretariates

- Situative weitere Unterstützung der Kantone und des Schweizer Delegationssekretariats im Rah­men der Oberrheinkonferenz, insbesondere bei der Wahrnehmung von besonderen Funktionen

Gemeinsame Aufgaben: Mitwirkung und Vertretung der Kantone im Koordina­

tionsausschuss KOA der Oberrheinkonferenz

Alle Nordwestschweizer Kantone:

Schweizer Delegationsleitung, regierungsrätliche De­legationsmitglieder, kantonale Ansprechstellen für

Aussenbez~hungen

1 Die Leistungen des Schweizer Delegationssekretariates werden nicht über die Finanzierung der IKRB,

sondern über die Kantonsbeiträge an das Sekretariat der Oberrheinkonferenz abgegolten.

Seite 3 von 15

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberscl1reitende Zusammenarbeit am Oberrhein

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Ziel 2 des Produkts:

Indikator 1 zum Ziel 2:

Standard zum Indikator 1:

Indikator 2 zum Ziel 2:

Standard zum Indikator 2:

Verantwortung:

Stellvertretung: Ausführung

Produktrechnung

Seite 4 von 15

Die Interessen der Nordwestschweizer Kantone wer­den gebündelt in den Gremien von Oberrheinkonfe­renz (KOA, Präsidium und Plenum) und Regierungs­

kommission aktiv eingebracht. Durchgeführte Koordinationsprozesse vor politischen Sitzungen von Oberrheinkonferenz und Regierungs­

kommission über die Sitzungen BL-BS-IKRB (mit nachrichtlichem Einbezug aller NWRK-Kantone) Erfolgter Koordinationsprozess zur Zufriedenheit der

Kantone vor jeder politischen Sitzung

Koordination der Vertretung und Unterstützung der

Fachleute aus den Nordwestschweizer Kantonalver­

waltungen in den Arbeitsgruppen der Oberrheinkonfe­

renz. Anzahl Arbeitsgruppen der ORK mit aktiver Mitwir­kung mindestens einer Fachperson einer Nordwest­

schweizer Kantonalverwaltung. Aktive Vertretung durch mindestens eine Fachperson

aus den Verwaltungen ist in Zusammenarbeit mit den

Kantonen in 1 O von 12 Arbeitsgruppen gewährleistet.

Nordwestschweizer Vorsitze in Arbeitsgruppen der

ORK Im langjährigen Schnitt sind in Zusammenarbeit mit den Kantonen 3-4 von 12 Arbeitsgruppen unter akti­

vem Schweizer Vorsitz

Geschäftsführer/in

Stv. Geschäftsführer/in Schweizer Delegationssekretariat bei ORK (primär)

IKRB (sekundär)

190'972 CHF und 80 %-Dotierung bei IKRB

Leistungsauftrag der interkantonalen Koord inationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

2. Trinationaler Eurodistrict Basel

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Verantwortung :

Stellvertretung: Ausführung

Produktrechnung

Seite 5 von 15

Trinationaler Eurodistrict Basel

Kooperation am Oberrhein

- Organisation der Schweizer Koordinationsrunde

im Vorfeld der Vorstandssitzungen

- Komplementäre Vertretung der Kantone an den

Sitzungen der FKG und des Vorstands

- Situative weitere Unterstützung nach Absprache mit den Kantonen

Kantone AG, BL, BS Schweizer Delegationsleitung, regierungsrätliche De­legationsmitglieder, kantonale Ansprechstellen für

Aussenbeziehungen

Sicherstellung des Informationsflusses an die Kanto­

ne und der Abstimmung und Vertretung der Interes­

sen im Hinblick auf Entscheide im TEB

Organisation der Sitzungen der Schweizer Koordina­

tionsrunde und komplementäre Vertretung der betei­ligten Kantone an den Sitzungen von FKG und Vor­

stand Organisation einer Schweizer Koordinationsrunde zu

jeder Sitzungsstaffel FKGNorstand

Stv. Geschäftsführer/in

Geschäftsführer/in

IKRB

32'500 CHF und 1 O %-Dotierung

Leistungsauftrag der interkantonalen Koord inationsste lle fDr die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

3. lnfobest Palmrain

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Verantwortung :

Stellvertretung:

Ausführung

Produktrechnung

lnfobest Palmrain

Kooperation am Oberrhein

Aufgaben der/s Schweizer Mitarbeiters/Mitarbeiterin 2:

Vor- und Nachbereitung der jährlichen Sitzung des Aufsichtsgremiums und der Projektgruppe

Aufgaben der Koordinationsstelle:

- Rechnungsstelle und Kassenverantwortung

- Inhaltliche und formale Führung und Begleitung

der/s Schweizer Mitarbeiters/Mitarbeiterin bei Info­

best Palmrain

Bevölkerung und Wirtschaft der Grenzregion (Träger­

schaft BS und BL sowie Drittbeiträge von weiteren Partnern)

Der Betrieb der lnfobest Palmrain ist gewährleistet. Sicherstellung der Schweizer Finanzierung und der

Rechnungslegung für die trinationale Einrichtung. Keine Beanstandungen seitens der Kantone BS/BL

Geschäftsführer/in

Stv. Geschäftsführer/in

Schweizer lnfobest-Mitarbeiter/in (primär) IKRB (sekundär)

62'500 CHF und 20 %-Dotierung bei IKRB

2 Die Leistungen der/des Schweizer Mitarbeiters/Mitarbeiterin bei der lnfobest Palmrain werden nicht über die Kantonsbeiträge an die IKRB abgegolten, sondern über die trinationale Finanzierung der Info­

best Palmrain.

Sei te 6 von 15

Leistungsauftrag der interkantonalen Koord inationsstelle für die grenzliberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

B Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Produktegruppe Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zu­sammenarbeit

Umschreibung der Produktegruppe: Regionalmanagement und Koordination der Beteili­gung der Kantone an den Förderprogrammen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Leistungsempfänger:

Ziel der Produktegruppe:

Produkte der Gruppe:

Verantwortung: Stellvertretung:

Seite 7 von 15

Alle Nordwestschweizer Kantone

Initiierung, Lancierung und Umsetzung von grenz­überschreitenden Projekten mit Beteiligung und Mit­wirkung von Akteuren aus der Nordwestschweiz

lnterreg Oberrhein Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)

Leiter/in Förderprogramme Geschäftsführer/in

Leistungsauftrag der interkantonalen Koord inationsstelle für die grenzDberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

1. lnterreg Oberrhein

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator 1 zum Ziel 1:

Standard zum Indikator 1:

Indikator 2 zum Ziel 1: Standard zum Indikator 2:

Verantwortung: Stellvertretung:

Ausführung

Produktrechnung

Seite 8 von 15

lnterreg Oberrhein

Förderprogramme der grenzüberschreitenden Zu­

sammenarbeit

- Schweizer Kontaktstelle

- Information und Beratung für (potentielle) Projekt-

träger

- Formale Prüfung von Projektanträgen

- Koordination der Nordwestschweizer Projektbetei-

ligungen

- Vertretung der Kantone in den lnterreg-Gremien

Alle Nordwestschweizer Kantone: Kantonale lnterreg-Fachstellen

Aktive Beteil igung von Nordwestschweizer Kantonen

an 1 nterreg-Projekten Anzahl und Volumen der lnterreg-Projekte mit Nord­westschweizer Beteiligung

Anteil der fest zugesprochenen kantonalen lnterreg­

Kredite beträgt in Relation zu den Nordwestschweizer Drittmitteln (ohne Bundesmittel , aber inklusive kanto­

nale Ämtermittel) höchstens 40% Zielvorgaben aus dem Wirkungsmodell werden erfüllt.

Positives Evaluationsergebnis am Ende der Laufzeit von lnterreg V Oberrhein.

Leiter/in Förderprogramme

Geschäftsführer/in

IKRB

161'500 CHF und 85 %-Dotierung

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzü1Jerscl1reitende Zusammenarbeit am Oberrhein

2. Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Ausführung

Produktrechnung

Seite 9 von 15

Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)

Förderprogramme der grenzüberschreitenden Zu­

sammenarbeit

- Verwaltung des regionalen Bundeskredits

- Umsetzung der Programmvereinbarung

- Information und Beratung für (potentielle) Projekt-

träger

- Aufbereitung der Entscheidgrundlagen für die Mit­telzusprache durch die Delegationsleitungskanto­

ne

- Vertretung der Kantone in den NRP-Gremien

Alle Nordwestschweizer Kantone:

Kantonale 1 nterreg-F achstellen

Umsetzung einer den verfügbaren NRP-Fördermitteln

angemessener Zahl an NRP-kompatiblen Projekten Beurteilung der Mittelverwaltung und -verwendung

durch das Seco a) Positive Beurteilung, keine substantiellen Bean­

standungen b) Weiterführung der Zusammenarbeit des Bundes mit der Region im Rahmen von NRP (grenzüber­

schreitend) nach der aktuellen Laufzeit im selben o­

der erhöhten Umfang

Leiter/in Förderprogramme

Geschäftsführer/in

IKRB

142'500 CHF und 75 %-Dotierung

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

C Supportprodukte und Kommunikation

Produktegruppe Supportprodukte und Kommunikation

Umschreibung der Produktegruppe: Unterstützung der Leistungserbringung in den vorher­gehenden Produktgruppen

Leistungsempfänger: Alle Nordwestschweizer Kantone

Ziel der Produktegruppe: Die Leistungserbringung der Interkantonalen Koordi­nationsstelle wird optimal unterstützt.

Produkte der Gruppe: Administration

Verantwortung: Stellvertretung:

Seite 10 von 15

Information Öffentlichkeitsarbeit Personaladministration für die Schweizer Mitarbeiten­den in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain

Geschäftsführer/in Stv. Geschäftsführerin

Leislungsauflrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberscl1rei lende Zusammenarbeit am Oberrhein

1. Administration

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator 1 zum Ziel 1:

Standard zum Indikator 1:

Indikator 2 zum Ziel 1:

Standard zum Indikator 2:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Produktrechnung

Seile 11von15

Administration

Supportprodukte und Kommunikation

Sekretariatsarbeiten (inklusive interner Leitung, In­

formatik, Personal, Rechnungswesen, Controlling und

Sicherstellung interner Betriebsabläufe)

Alle Nordwestschweizer Kantone, insb. kantonale

Ansprechstellen für Aussenbeziehungen

Ressourcenschonende Gewährleistung optimaler

Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der in­

haltlichen Aufgaben der Interkantonalen Koordinati­

onsstelle

Erreichbarkeit der Geschäftsstelle für Anfragen der

Kantone über E-Mail oder Telefon (Montag bis Don­

nerstag 9-12 und 14-17 Uhr und Freitag von 9-12

Uhr)

Quittieren von Anfragen der Kantone innerhalb 24h

Elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit

den Kantonen

Anteil Briefpost und postalisch übermittelter Doku­

mente der IKRB an die Kantone < 1 %

Leiter/in Administration

Geschäftsführer/in

152'248 CHF und 90 %-Dotierung

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzülJerschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

2. Information an die Kantone und Knowhow-Pflege

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Produktrechnung

Seite 12 von 15

Information an die Kantone und Knowhow-Pflege

Supportprodukte und Kommunikation

- Stete Information an die Kantone über den Stand

und kommende Entwicklungen in der grenzüber­schreitenden Zusammenarbeit von Interesse für

die Oberrheinregion.

- Interne Knowhow-Pflege bei der Regio Basiliensis über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

am Oberrhein.

- Netzwerkpflege zu potentiellen Kooperationspart­

nern am Oberrhein

Alle Nordwestschweizer Kantone, insb. kantonale

Ansprechstellen für Aussenbeziehungen

Personal der Koordinationsstelle

Die relevanten Stellen sind prospektiv über Entwick­

lungen und Veränderungen von politischer oder stra­tegischer Bedeutung in der grenzüberschreitenden

Zusammenarbeit informiert. Periodischer Informationsfluss im Rahmen von Sit­zungen NWRK/IKRB sowie über den elektronischen

Korrespondenzweg Zufriedenheit der Informationsempfänger

Geschäftsführer/in Stv. Geschäftsführer/in

75'000 CHF und 30 %-Dotierung

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsste lle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

3. Öffentlichkeitsarbeit

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Ziel 2 des Produkts:

Indikator zum Ziel 2:

Standard zum Indikator:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Produktrechnung

Seite 13 von 15

Öffentlichkeitsarbeit über die grenzüberschreitende

Zusammenarbeit der Kantone und aktuelle Entwick­

lungen am Oberrhein

Supportprodukte und Kommunikation

Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Sensibilisie­

rung über die Notwendigkeit und Wirkung der grenz­

überschreitenden Zusammenarbeit der Kantone

Alle Nordwestschweizer Kantone

In den Medien (Print, Online und TV/Radio) wird über

die gemeinsamen Aktivitäten der Nordwestschweizer

Kantone in der grenzüberschreitenden Zusammenar­

beit berichtet.

Von der IKRB in die Wege geleitete Beiträge in den

Printmedien und/oder TV/Radio über die Kooperation

der Kantone.

2 /Jahr > 1 '500 Zeichen

Transparente und eigenständige Information auf der

Website der Regio Basiliensis über die Produkte ge­

mäss dem interkantonalen Leistungsauftrag und ak­

tuelle Entwicklungen am Oberrhein

Vollständigkeit und Nachfrage nach den Informatio­

nen

Ausrichtung des Informationsangebots an der Websi­

tenutzung und Anzahl der Hits

Stv. Geschäftsführer/in

Geschäftsführer/in

50'000 CHF und 20 %-Dotierung

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein

4. Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain

Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Produktrechnung

Seite 14 von 15

Personaladministration für die Schweizer Mitarbeiten­

den in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain

Supportprodukte und Kommunikation

- Administrative Betreuung des Anstellungsverhält­nisses der Schweizer Mitarbeitenden in der Info­

best Palmrain und der Oberrheinkonferenz

- Gewährleistung des Wissenstransfers und der Einarbeitung bei Stellenwechseln obengenannter

Stellen

Alle Nordwestschweizer Kantone

Die inhaltliche Arbeit der Schweizer Mitarbeitenden ist

sichergestellt. Überbrückung von Vakanzen, Ferien , Ausfällen und

Stellenwechseln 100% (gegebenenfalls reduzierter Wert nach Rück­sprache mit BS/BL)

Geschäftsführer/in

Stv. Geschäftsführer/in

25'000 CHF und 1 O %-Dotierung

Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberscl1reitende Zusammenarbeit am Oberrhein

D Übersicht Produktrechnung und Ressourceneinsatz

Produktgruppe A: Kooperation am Oberrhein

CHF Stelleneinsatz3

Oberrheinkonferenz und Regierungskommission 190'972 80 Trinationaler Eurodistrict Basel 32'500 10 lnfobest Palmrain 62'500 20

Total 1 285'972 110

Produktgruppe B: Förderprogramme in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit4

lnterreg Oberrhein

Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)

Total 2

Produktgruppe C: Supportprodukte und Kommunikation

Administration

Information und Knowhow-Pflege

Öffentlichkeitsarbeit

Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain

Total 3

Gesamttotal IKRB 5

davon kantonale Mittel davon Bundesmittel

CHF Stelleneinsatz 161'500 85

142'500 75

304'000 160

CHF 152'248

75'000

50'000

25'000

302'248

Stelleneinsatz 90

30

20

10

150

CHF 892'220.-

CHF 794'720.­CHF 97'500.-

3 Exklusive Schweizer Delegationssekretär/in bei der Oberrheinkonferenz resp. Schweizer Mitarbeiter/in

bei der lnfobest Palmrain; Stelleneinsatz enthält ein Trainee-Stelle mit Arbeitsschwerpunkt Produkt B 4 Inklusive Bundesmittel gemäss der Programmvereinbarung der NWCH-Kantone und der Regio Basili­ensis mit dem Seco über die Förderung des Operationellen Programms lnterreg V Oberrhein im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) 5 Kostenstruktur: IKRB ca. 77% Personalkosten (Löhne, Sozialversicherungen, Reisekosten), 13% Sach­

kosten (Büro, EDV, Material, Porto, Strom etc.) und 10% Mietkosten, Basis Kostenrechnung 2015.

Seite 15 von 15

ANHANG 5 ZUM RAHMENVERTRAG 2015-2018- NEUER KOSTENRAHMEN 2017 UND 2018

Anhang zum Rahmenvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn als Leistungsbesteller nachstehend „Vertragskantone"

genannt und dem Verein Regio Basiliensis als Leistungserbringerin über den Betrieb der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) für die Jahre 2015-2018

In Ergänzung zum Rahmenvertrag zwischen den Vertragskantonen und der Regio Basiliensis

wird folgendes beschlossen:

Artikel 1 Gegenstand

Gegenstand dieses Anhangs ist die Änderung des Kostenrahmens für die Finanzierung der

Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis gemäss Ziffer 3.1. des

Rahmenvertrags:

BS BL AG JU so Gesamt

IKRB 2017-2018 349'860 269'860 90'000 40'000 45'000 794'720

(bisher 2015-2016) (349'860) (349'860) (112'000) (50'000) (45'000) (906'720)

ORK-Sekretariat 22'941 € 22'941 € 5'883 € 1'177€ 1'177 € 54'119 €

(max. CHF) (32'117) (32'117) (8'237) (1 '648) (1 '648) (75'767)

ORK-CH-Personal 34'118 € 34'118 € 11'765 € 1'177 € 1'177 € 82'355 €

(max. CHF) (47'765) (47'765) (16'471) (1 '648) (1 '648) (115'297)

ORK- 14'000 € 14'000 € 4'000 € 667€ 667€ 33'355 €

Kooperationsfonds (19'600) (19'600) (5'600) (934) (934) (46'669)

(max. CHF)

Total ORK 71'059 € 71'059 € 21'648 € 3'021 € 3'021 € 169'808 €

(99'482) (99'482) (30'308) (4'230) (4'230) (237'732)

Gesamttotal (CHF) 449'342 369'342 120'308 44'230 49'230 1'032'452

Artikel 2 Verhältnis zum Rahmenvertrag

Alle anderen Regelungen des Rahmenvertrags zwischen den Vertragskantonen und der Regio

Basiliensis bleiben von dieser Zusatzvereinbarung unberührt. Die Reduktion der Beiträge der

Kantone wird im Leistungsauftrag der IKRB ab 1.1.2017 berücksichtigt.

Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Zusatzvereinbarung tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ist gültig bis zum 31. Dezember

2018.

ANHANG 5 ZUM RAHMENVERTRAG 2015-2018 - NEUER KOSTENRAHMEN 2017 UND 2018

Basel,

Liestal,

Aarau,

Delemont,

Solothurn,

Basel,

Für die Regierung des Kantons Basel-Stadt

Präsidialdepartement

Der Vorsteher:

Für die Regierung des Kantons Basel-Landschaft

Sicherheitsdirektion

Der Vorsteher:

Für die Regierung des Kantons Aargau

Departement Finanzen und Ressourcen

Der Vorsteher:

Für die Regierung des Kantons Jura

Departement de l'economie et de la sante

Le Ministre :

Für die Regierung des Kantons Solothurn

Volkswirtschaftsdepartement

Die Vorsteherin :

Regio Basiliensis

Die Präsidentin:

Der Geschäftsführer:

~ - Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

Leistungsauftrag IKRB: Synopse zwischen bestehender Fassung (gültig seit dem 1.1.15) und präzi­sierter, neu strukturierter Fassung (gültig für die Jahre 2017/18)

Bestehende Fassung

Produkt: Schweizer Beteiligung an Kooperations­gremien

1. Erste Priorität ca. 60%

a) Institutionelle Zusammenarbeit am Oberrhein: - Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz

Deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission

Änderungen per Anfang 2017 gemäss neuer Struktur

Neu: it] _drei e__rggukl_({fJ& IW.en A, _§ u!Jsi Q ~J!.§E.mmengfZfB.~~t /IJJd n~_h_t mehr ag_m_PnoriJfilfl.[1 g~gliedf#Ji.

Produktgruppe A: Kooperation am Oberrhein Umschreibung der Produktegruppe: Koordination und Vertretung der Nordwestschweizer Kantone in den

Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein Leistungsempfänger: Alle Nordwestschweizer Kantone

Ziel der Produktegruppe:

Produkte der Gruppe:

Trinationaler Eurodistrict Basel Info best Palmrain Verantwortung:

Stellvertretung:

Den Nordwestschweizer Kantonen ist eine aktive Beteiligung an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheinraum ermög­licht und ihre Interessen werden durch die IKRB aktiv vertreten . Oberrheinkonferenzund Regierungskommission

Geschäftsführer/in

Stv. Geschäftsführer/in

Produkt A1 : Oberrheinkonferenz und Regierungskommission Produkt der Produktgruppe: Kooperation am Oberrhein

Umschreibung des Produkts: Aufgaben des Schweizer Delegationssekretariats: • Sicherstellung des Konferenzbetriebs von Schweizer Seite • Vor- und Nachbereitung und Koordination der politischen Sit­

zungen der Deutsch-französisch- schweizerischen Oberrhein­konferenz und der Regierungskommission

• Betreuung der Schweizer AG-Vorsitzenden • Betreuung des Schweizer ORK Präsidiums • Information an die Kantone über aktuelle Entwicklungen in der

TMO Aufgaben der Koordinationsstelle: • Aufbereitung und Koordination der kantonalen strategischen

Positionen und Interessen für die Oberrheinzusammenarbeit sowie Begleitung der Umsetzung

• Subsidiäre Vertretung der Nordwestschweizer Kantone in Ar­beitsgruppen-Sitzungen sofern zur Sicherstellung der Nord­westschweizer Interessen erforderlich

• Inhaltliche und formale Führung und Begleitung des Schweizer Deleciationssekretariates

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Seite 2

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Ziel 2 des Produkts:

Indikator 1 zum Ziel 2:

Standard zum Indikator 1:

Indikator 2 zum Ziel 2: Standard zum Indikator 2:

Verantwortung :

Stellvertretung:

Ausführung

Produktrechnung

• Situative weitere Unterstützung der Kantone und des Schweizer Delegationssekretariats im Rahmen der Oberrheinkonferenz, insbesondere bei der Wahrnehmung von besonderen Funktio­nen

Gemeinsame Aufgaben: Mitwirkung und Vertretung der Kantone im Koordinationsausschuss KOA der Oberrheinkonferenz

Alle Nordwestschweizer Kantone: Schweizer Delegationsleitung, regierungsrätliche Delegationsmit­glieder, kantonale Ansprechstellen für Aussenbeziehungen

Die Interessen der Nordwestschweizer Kantone werden gebündelt in den Gremien von Oberrheinkonferenz (KOA, Präsidium und Ple­num) und Regierungskommission aktiv eingebracht. Durchgeführte Koordinationsprozesse vor politischen Sitzungen von Oberrheinkonferenz und Regierungskommission über die Sitzungen BL-BS-IKRB (mit nachrichtlichem Einbezug aller NWRK-Kantone) Erfolgter Koordinationsprozess zur Zufriedenheit der Kantone vor jeder politischen Sitzung Koordination der Vertretung und Unterstützung der Fachleute aus den Nordwestschweizer Kantonalverwaltungen in den Arbeitsgrup­pen der Oberrheinkonferenz. Anzahl Arbeitsgruppen der ORK mit aktiver Mitwirkung mindestens einer Fachperson einer Nordwestschweizer Kantonalverwaltung . Aktive Vertretung durch mindestens eine Fachperson aus den Ver­waltungen ist in Zusammenarbeit mit den Kantonen in 10 von 12 Arbeitsgruppen gewährleistet. Nordwestschweizer Vorsitze in Arbeitsgruppen der ORK Im langjährigen Schnitt sind in Zusammenarbeit mit den Kantonen 3-4 von 12 Arbeitsgruppen unter aktivem Schweizer Vorsitz

Geschäftsführer/in

Stv. Geschäftsführer/in

Schweizer Delegationssekretariat bei ORK (primär) IKRB (sekun­där)

190'972 CHF und 80 %-Dotierung bei IKRB

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

b) Förderprogramme:

INTERREG VA-Programm „Oberrhein"

Seite 3

Produktgruppe B: Förderprogramme für die grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Umschreibung der Produktegruppe: Regionalmanagement und Koordination der Beteiligung der Kanto­

ne an den Förderprogrammen der grenzüberschreitenden Zusam­menarbeit

Leistungsempfänger:

Ziel der Produktegruppe:

Produkte der Gruppe:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Produkt 81: lnterreg Oberrhein Produkt der Produktgruppe: Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator 1 zum Ziel 1:

Standard zum Indikator 1:

Indikator 2 zum Ziel 1: Standard zum Indikator 2:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Ausführung

Produktrechnung

Alle Nordwestschweizer Kantone

Initiierung, Lancierung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten mit Beteiligung und Mitwirkung von Akteuren aus der Nordwestschweiz

lnterreg Oberrhein, Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschrei­tend)

Leiter/in Förderprogramme

Geschäftsführer/in

Förderprogramme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Schweizer Kontaktstelle

• Information und Beratung für (potentielle) Projektträger • Formale Prüfung von Projektanträgen • Koordination der Nordwestschweizer Projektbeteil igungen • Vertretung der Kantone in den lnterreg-Gremien

Alle Nordwestschweizer Kantone: Kantonale lnterreg-Fachstellen

Aktive Beteiligung von Nordwestschweizer Kantonen an lnterreg­Projekten Anzahl und Volumen der lnterreg-Projekte mit Nordwestschweizer Beteiligung Anteil der fest zugesprochenen kantonalen lnterreg-Kredite beträgt in Relation zu den Nordwestschweizer Drittmitteln (ohne Bundesmit­tel , aber inklusive kantonale Ämtermittel) höchstens 40% Zielvorgaben aus dem Wirkungsmodell werden erfüllt. Positives Evaluationsergebnis am Ende der Laufzeit von lnterreg V Oberrhein .

Leiter/in Förderprogramme

Geschäftsführer/in

IKRB

161 '500 CHF und 85 %-Dotierung

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) - regionale Ko­ordinationsstelle für die NRP für alle Vertragskantone be­treffend INTERREG sowie Abwicklung und Koordination des Umsetzungsprogramms zur NRP der Kantone Basel­Stadt und Basel-Landschaft

2. Zweite Priorität ca. 30%

a) Institutionelle Zusammenarbeit auf regionaler und europäischer Ebene:

Trinationale Metropolregion Oberrhein (in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der D-F-CH Oberrheinkonferenz)

Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen

INFOBEST PALMRAIN

Seite 4

Produkt 82: Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend) Produkt der Produktgruppe: Förderprogramme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Umschreibung des Produkts: Verwaltung des regionalen Bundeskredits

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1: Standard zum Indikator:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Ausführung

Produktrechnung

• Umsetzung der Programmvereinbarung Information und Beratung für (potentielle) Projekt- träger Aufbereitung der Entscheidgrundlagen für die Mittelzusprache durch die Delegationsleitungskantone Vertretung der Kantone in den NRP-Gremien

Alle Nordwestschweizer Kantone: Kantonale lnterreg-Fachstellen

Umsetzung einer den verfügbaren NRP-Fördermitteln angemesse­ner Zahl an NRP-kompatiblen Projekten Beurteilung der Mittelverwaltung und -verwendung durch das Seco a) Positive Beurteilung, keine substantiellen Beanstandungen b) Weiterführung der Zusammenarbeit des Bundes mit der Region im Rahmen von NRP (grenzüberschreitend) nach der aktuellen Laufzeit im selben oder erhöhten Umfang

Leiter/in Förderprogramme

Geschäftsführer/in

IKRB

142'500 CHF und 75 %-Dotierung

Produktgruppe A: Kooperation am Oberrhein

Fällt weg bzW,JJ1.J[1Jmif TJQO'!JiJ1dige7}i§n§Jj_~i.ß.ßi!Jgr;m wercf.e_IJ nfill ausschf(e§§l{ch VQ.IJI $_chwel zer Qflk-Sekretari?J W.§/](g!J­QQlil...fVgri

Fä!J.t 1.r~g

Produkt A3: lnfobest Palmrain Produkt der Produktgruppe: Umschreibung des Produkts:

Kooperation am Oberrhein Aufgaben der/s Schweizer Mitarbeiters/Mitarbeiterin : Vor- und Nachbereitung der jährlichen Sitzung des Aufsichtsgremiums und der Projektgruppe Aufgaben der Koordinationsstelle: • Rechnungsstelle und Kassenverantwortung • Inhaltliche und formale Führung und Begleitung der/s Schweizer

Mitarbeiters/Mitarbeiterin bei lnfobest Palmrain

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

Tri nationaler Eurodistrict Basel (TEB)

b) Regionale Förderprogramme:

EURES-T Oberrhein

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts: Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator: Verantwortung : Stellvertretung: Ausführung Produktrechnung

Seite 5

Produkt A2: Tri nationaler Eurodistrict Basel Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Verantwortung :

Stellvertretung:

Ausführung

Produktrechnung

F&J.t w..eg

Bevölkerung und Wirtschaft der Grenzregion (Trägerschaft BS und BL sowie Drittbeiträge von weiteren Partnern) Der Betrieb der lnfobest Palmrain ist gewährleistet. Sicherstellung der Schweizer Finanzierung und der Rechnungsle­gung für die trinationale Einrichtung. Keine Beanstandungen seitens der Kantone BS/BL Geschäftsführer/in Stv. Geschäftsführer/in Schweizer lnfobest-Mitarbeiter/in (primär) IKRB (sekundär) 62'500 CHF und 20 %-Dotierung bei IKRB

Kooperation am Oberrhein

Organisation der Schweizer Koordinationsrunde im Vorfeld der Vor­standssitzungen • Komplementäre Vertretung der Kantone an den Sitzungen der

FKG und des Vorstands • Situative weitere Unterstützung nach Absprache mit den Kanto-

nen

Kantone AG, BL, BS, Schweizer Delegationsleitung, regierungsrätli­che Delegationsmitglieder, kantonale Ansprechstellen für Aussen­beziehungen

Sicherstellung des Informationsflusses an die Kantone und der Ab­stimmung und Vertretung der Interessen im Hinblick auf Entscheide imTEB Organisation der Sitzungen der Schweizer Koordinationsrunde und komplementäre Vertretung der beteiligten Kantone an den Sitzun­gen von FKG und Vorstand Organisation einer Schweizer Koordinationsrunde zu jeder Sit­zungsstaffel FKGNorstand

Stv. Geschäftsführer/in

Geschäftsführer/in

IKRB

32'500 CHF und 10 %-Dotierung

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Seite 6

Produktgruppe C: Supportprodukte und Kommunikation Umschreibung der Produktegruppe: Unterstützung der Leistungserbringung in den vorhergehenden Pro-

duktgruppen

Leistungsempfänger: Alle Nordwestschweizer Kantone

Ziel der Produktegruppe: Die Leistungserbringung der Interkantonalen Koordinationsstelle wird optimal unterstützt.

Produkte der Gruppe: Administration Information Öffentlichkeitsarbeit, Personaladminist-ration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain

Verantwortung: Geschäftsführer/in

Stellvertretung: Stv. Geschäftsführerin

c) Dienstleistungsplattform (Informations- und Vermittlungs- Produkt C2: Information an die Kantone und Knowhow-Pflege massnahmen im Hinblick auf eine Verbreitung der Kenntnisse Produkt der Produktgruppe: Supportprodukte und Kommunikation über Ziele, Instanzen, Partner und Resultate der grenzüber- Umschreibung des Produkts: Stete Information an die Kantone über den Stand und kommende schreitenden Zusammenarbeit der Vertragskantone) Entwicklungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von

Interesse für die Oberrheinregion.

• Interne Knowhow-Pflege bei der Regie Basiliensis über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein .

• Netzwerkpflege zu potentiellen Kooperationspartnern am Ober-rhein

Leistungsempfänger: Alle Nordwestschweizer Kantone, insb. kantonale Ansprechstellen für Aussenbeziehungen Personal der Koordinationsstelle

Ziel 1 des Produkts: Die relevanten Stellen sind prospektiv über Entwicklungen und Ver-änderungen von politischer oder strategischer Bedeutung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit informiert.

Indikator zum Ziel 1: Periodischer Informationsfluss im Rahmen von Sitzungen NWRK/IKRB sowie über den elektronischen Korrespondenzweg

Standard zum Indikator: Zufriedenheit der Informationsempfänger

Verantwortung: Geschäftsführer/in

Stellvertretung: Stv. Geschäftsführer/in

Produktrechnung 75'000 CHF und 30 %-Dotierung

3. Dritte Priorität ca. 10 % Fillf_t ~~g - INTERREG VB und VC - Weitere EU- und Bundes-Programme zur regionalen und eu-

ropäischen Zusammenarbeit (z.B. INTERACT, ESPON, URBACT)

- Austausch und Kontakte zu europäischen regionalen Netzwer-ken

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

Teilprodukte

11 Interessenvertretung (Aufbereitung von Entschei­dungsgrundlagen. Inhaltliche Beiträge in Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Hinblick auf die grenzüberschreitende Integration des Oberrheins unter Berücksichtigung der regionalpolitischen Interessen der Nord­westschweiz, inkl. Leitungs- und Geschäftsführungsfunktionen für bestimmte Gremien)

12 Schriftliche Beiträge für Schweizer Delegationen (Interkan­tonal bzw. zwischen den Schweizer Partnern koordinierte Entscheidungsgrundlagen und Dokumente: Triage, Briefings, Berichte, Beschlussvorschläge, Stellungnahmen, Konzepte, Reden, Statements, u.a.)

13 Projektberatung und -begleitung (Vermittlung von Kenntnis­sen über Beteiligungsmöglichkeiten und erfolgreiche Be­teiligungen von Schweizer Partnern an grenzüberschreitenden Initiativen und Programmen, insbesondere INTERREG- und NRP-Projektberatung)

14 Beratung für Dritte (im Hinblick auf den Zugang zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Förderpro­grammen sowie auf erfolgreiche Kooperationsprojekte; Wirtschafts- und Sozialpartner, Verbände, Vereine, Bild­ungs- und Forschungs- einrichtungen, Kommunen, Bevölkerung, andere Grenzregionen)

15 Sekretariat und Finanzmonitoring (Übernahme von Sekretariatsfunktionen sowie Bereitstellung von Finanzüber­sichten für die Schweizer Beteiligung an grenzüberschreitenden Vorhaben, Personalmanagement für Schweizer Mitarbeiter/in INFOBEST PALMRAIN und ORK­Sekretariat)

16 PR-Massnahmen und Öffentlichkeitsarbeit (im Hinblick auf eine bessere grenzüberschreitende Vernetzung unserer Region im Interesse von Bevölkerung, Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft)

17 Beiträge zur Meinungsbildung (Wahrnehmung von lnfor-

Seite 7

Produktgruppe C: Supportprodukte und Kommunikation

Produkt C1: Administration Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator 1 zum Ziel 1:

Standard zum Indikator 1: Indikator 2 zum Ziel 1: Standard zum Indikator 2:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Produktrechnung

Supportprodukte und Kommunikation

Sekretariatsarbeiten (inklusive interner Leitung, Informatik, Perso­nal, Rechnungswesen, Controlling und Sicherstellung interner Be­triebsabläufe)

Alle Nordwestschweizer Kantone, insb. kantonale Ansprechstellen für Aussenbeziehungen

Ressourcenschonende Gewährleistung optimaler Rahmenbedin­gungen für die Wahrnehmung der inhaltlichen Aufgaben der Inter­kantonalen Koordinationsstelle Erreichbarkeit der Geschäftsstelle für Anfragen der Kantone über E­Mail oder Telefon (Montag bis Donnerstag 9-12 und 14-17 Uhr und Freitag von 9-12 Uhr) Quittieren von Anfragen der Kantone innerhalb 24h Elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Kantonen Anteil Briefpost und postalisch übermittelter Dokumente der IKRB an die Kantone < 1 %

Leiter/in Administration

Geschäftsführer/in

152'248 CHF und 90 %-Dotierung

Produkt C2: Information an die Kantone und Knowhow-Pflege (Beschreibung siehe oben)

Produkt C3: Öffentlichkeitsarbeit Produkt:

Produkt der Produktgruppe:

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Öffentlichkeitsarbeit über die grenzüberschreitende Zusammenar­beit der Kantone und aktuelle Entwicklungen am Oberrhein

Supportprodukte und Kommunikation

Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Sensibilisierung über die Notwendigkeit und Wirkung der grenzüberschreitenden Zusam­menarbeit der Kantone

Alle Nordwestschweizer Kantone

In den Medien (Print, Online und TV/Radio) wird über die gemein­samen Aktivitäten der Nordwestschweizer Kantone in der grenz­überschreitenden Zusammenarbeit berichtet. Von der IKRB in die Wege geleitete Beiträge in den Printmedien und/oder TV/Radio über die Kooperation der Kantone.

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

mations- und Vermittlungsmassnahmen im Auftrag der Ver­tragskantoneim Hinblick auf eine Verbreitung der Kenntnisse über Ziele, Instanzen, Partner und Resultate der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Vertragskan­tone im Interesse von Bevölkerung, Wirtschaft, Politik, Ver­waltung und Wissenschaft)

18 Überprüfung bestehender lnitativen (im Hinblick auf Ver­meidung von Doppelspurigkeiten bzw. zwecks optimaler Ar­beitsteilung sowie Prüfung im Rahmen der NWRK der Idee eines Hauses der Region)

19 Dokumentation

20 Supportprodukte: Administration und Sekretariat für die IKRB

21 Diverses

Standard zum Indikator: Ziel 2 des Produkts:

Indikator zum Ziel 2: Standard zum Indikator:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Produktrechnung

Seite 8

2 I Jahr > 1 '500 Zeichen Transparente und eigenständige Information auf der Website der Regio Basiliensis über die Produkte gemäss dem interkantonalen Leistungsauftrag und aktuelle Entwicklungen am Oberrhein Vollständigkeit und Nachfrage nach den Informationen Ausrichtung des Informationsangebots an der Websitenutzung und Anzahl der Hits

Stv. Geschäftsführer/in

Geschäftsführer/in

50'000 CHF und 20 %-Dotierung

Produkt C4: Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain Produkt der Produktgruppe: Supportprodukte und Kommunikation

Umschreibung des Produkts:

Leistungsempfänger:

Ziel 1 des Produkts:

Indikator zum Ziel 1:

Standard zum Indikator:

Verantwortung:

Stellvertretung:

Produktrechnung

Administrative Betreuung des Anstellungsverhältnisses der Schwei­zer Mitarbeitenden in der lnfobest Palmrain und der Oberrheinkon­ferenz • Gewährleistung des Wissenstransfers und der Einarbeitung bei

Stellenwechseln obengenannter Stellen

Alle Nordwestschweizer Kantone

Die inhaltliche Arbeit der Schweizer Mitarbeitenden ist sicherge­stellt. Überbrückung von Vakanzen, Ferien, Ausfällen und Stellenwech­seln 100% (gegebenenfalls reduzierter Wert nach Rücksprache mit BS/BL)

Geschäftsführer/in

Stv. Geschäftsführer/in

25'000 CHF und 10 %-Dotierung