1 stiften, aber wie rechtliche und steuerliche grundlagen der stiftungserrichtung ra evelin...
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Stiften, aber wie
Rechtliche und steuerliche Grundlagen der
Stiftungserrichtung
RA Evelin Manteuffel
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Agenda
1.Anforderungen an die Stiftungssatzung
2.Steuerliche Behandlung der Stiftung
3.Steuervorteile für Stifter
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
1.1 Zivilrechtliche Anforderungen
1.2 Steuerrechtliche Anforderungen
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
1.1 Zivilrechtliche Anforderungen, § 81 BGB
Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung
Name der Stiftung
Sitz der Stiftung
Zweck der Stiftung
Vermögen der Stiftung
Bildung des Vorstandes der Stiftung
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
1.1 Zivilrechtliche Anforderungen, § 81 BGB
Praxistipp: Keep it simple
Anzahl und Größe der Stiftungsorgane
Besetzungsregelungen
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
1.2 steuerliche Anforderungen, §§ 59, 60 AO
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung, §§ 59, 60 AO
Die Steuervergünstigung wird gewährt, wenn sich aus
der Stiftungssatzung, dem Stiftungsgeschäft ….
ergibt,
welchen Zweck die Körperschaft verfolgt
dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 (AO) entspricht
dass er ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird
und die tatsächliche Geschäftsführung diesen Satzungs-
bestimmungen entspricht, § 59 AO
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
1.2 steuerliche Anforderungen, §§ 59, 60 AO
Praxistipp: Mustersatzung, Anlage 1 zu
§ 60 AO: verbindlich ab 1.1.09
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
1.2 steuerliche Anforderungen
Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO
Gemeinnützige Zwecke, § 52 AO
Mildtätige Zwecke, § 53 AO
Kirchliche Zwecke, § 54 AO
selbstlos, § 55, ausschließlich, § 56 und unmittelbar,
§ 57
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
1.2 steuerliche Anforderungen
Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO
Praxistipp: Alle in Aussicht genommenen steuerlichen Zwecke
In die Satzung aufnehmen
Aber Achtung:
Die Stiftung muss alle in der Satzung genannten Zwecke auch irgendwann verwirklichen
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung gegeben sind, § 60 AO
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1. Anforderungen an die Stiftungssatzung
1.2 steuerliche Anforderungen
Förderung steuerbegünstigter Zwecke, §§ 51ff AO
Gemeinnützige Zwecke, § 52 AO
Mildtätige Zwecke, § 53 AO
Kirchliche Zwecke, § 54 AO
selbstlos, § 55, ausschließlich, § 56 und unmittelbar,
§ 57
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1. Anforderungen and die Stiftungssatzung
Praxistipp: Förderstiftungsformulierung
Die Stiftung erfüllt diesen Auftrag auch durch die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung von ……… für die Verwirklichung der Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder, soweit sie nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, indem sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO verwirklicht.
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2. Steuerliche Behandlung der Stiftung
Die Errichtung einer steuerbegünstigten Stiftung erfolgt erbschaft- und schenkungsteuerfrei, § 13 Nr. 16 ErbStG
Die Stiftung selbst ist steuerbegünstigt, §§ 5 Nr. 9 KStG, 3 Nr. 6 GewStG. Soweit sie in ihrem ideellen Bereich, d.h. im Bereich der Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke, tätig ist, fallen keine Ertragsteuern an
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3. Steuervorteile für Stifter
3.1 Allgemeiner Spendenabzug, §§ 10b Abs.1 EStG,
9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG
Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an eine steuerbegünstigte Körperschaft können als Sonderausgaben abgezogen werden
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3. Steuervorteile für Stifter
3.1 Allgemeiner Spendenabzug, §§ 10b Abs.1 EStG,
9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG
Der Sonderausgabenabzug gilt nicht unbeschränkt sondern nur in Höhe von bis zu
20 v.H. des Gesamtbetrages der Einkünfte oder
4 v.T. der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
Aber: Möglichkeit des Spendenvortrags
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3. Steuervorteile für Stifter
3.2 Besonderer Spendenabzug bei Zuwendungen
in das Vermögen einer Stiftung, § 10 Abs. 1a EStG
Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung können bis zur Höhe von 1 Mio Euro zusätzlich abgezogen und nach Antrag des Zuwendenden auf insgesamt 10 Veranlagungszeiträume verteilt werden
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Jahr Zahlung Abziehbar
2006 307.000 307.000
2007
2008 800.000 693.000
2009 0
2010 0
2011 0
2012 0
2013 0
2014 0
2015 0
2016
2017
Rest 107.000
107.000
10 Jahre
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3. Steuervorteile für Stifter
3.3 Erbschaftsteuerbefreiung , § 29 Abs. 1 Nr. 4
ErbStG
Wer sich entschließt, innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Steuer das Ererbte oder das Geschenk in eine steuerbegünstigte Stiftung zu geben kann sich nachträglich von der Erbschaftsteuer befreien lassen