1 neuordnung der industriellen elektroberufe präsentation
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1
Neuordnung der industriellen ElektroberufePräsentation
2
• Zunehmende Bedeutung prozessorientierter Arbeitsformen (technische, kaufmännisch-organisatorische Anforderungen, IT-Kompetenzen, Qualitätsmanagementsysteme)
• Wachsende Komplexität und Vernetzung der Technologien
• Umfangreichere, kundenorientierte Dienstleistungen
• Abnehmende Attraktivität der 1987 erlassenen Ausbildungsberufe
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusgangslage - Notwendigkeit der Neuordnung
3
Elektroberufe VO ‘87/ ’92 IT-Berufe VO ‘97
Elektroberufe VO ‘97/ ’98 (inkl. Mechatroniker)
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
1991 1993 1995 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Au
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeEntwicklung der Berufsausbildungsverhältnisse
Que
lle: B
IBB
/ D
IHK
IT-System-Elektroniker und Fachinformatiker
4
ELMM Elektromaschinenmonteur/in
EEAN Energieelektroniker/in Fachrichtung Anlagentechnik
EEBE Energieelektroniker/in Fachrichtung Betriebstechnik
IEPR Industrieelektroniker/in Fachrichtung Produktionstechnik
IEGE Industrieelektroniker/in Fachrichtung Gerätetechnik
KEIN Kommunikationselektroniker/in Fachrichtung Informationstechnik
KEFU Kommunikationselektroniker/in Fachrichtung Funktechnik
KETE Kommunikationselektroniker/in Fachrichtung Telekommunikationstech.
PRLE Prozessleitelektroniker/in
ITSE IT-Systemelektroniker/in
FISI Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration
FIAE Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung
ELAM Elektroanlagenmonteur/in
FLGE Fluggeräteelektroniker/in
MIKT Mikrotechnologe/in Halbleitertechnik / Mikrosystemtechnik
METR Mechatroniker/in
Neuordnung der industriellen ElektroberufeBerufe der Verordnungen von ’87/ ’92 und ’97/ ‘98
5
Verordnung ‘87
Verordnungen ’97/ ’98
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusgangslage Berufsprofile
ELMM EEAN EEBE
ITSEMIKTELAMMETR
KEIN KEFU KETE
METALL IT
FISI FIAEFLGE
IEPR IEGE
ELEKTRO ITMETALL
6
Neuordnung der industriellen ElektroberufeGestaltungsprinzipien
Geschäftsprozesse bestimmenAusbildungsberufe und -inhalte
Gestaltung der Ausbildung inbetrieblicher Disposition
Qualifikationsvermittlung im direktenKontext betrieblicher Anforderungen
Kompetenzentwicklung für erfahrungs-geleitetes Arbeiten u. selbstgesteuerteVorbereitung auf einen lebens-begleitenden Qualifizierungsprozess
Prozesse
Flexibilität
BeruflicheHandlungskompetenz
Lernen in der Arbeit
7
Neuordnung der industriellen ElektroberufeGestaltungsprinzip: Prozesse
• Neue Technologien
• Neue Beschäftigungsfelder
• Neue Qualifikationsanforderungen
Geschäftsprozesse bestimmen Ausbildungsberufe und -inhalte
8
Neuordnung der industriellen ElektroberufeGestaltungsprinzip: Flexibilität
• breit angelegte Qualifikationsprofile
• ganzheitlich angelegte Handlungskompetenz
• gestaltungsoffene Ausbildungsstruktur
Flexible Anpassung der Ausbildungsinhalte an die Erfordernisse des Ausbildungsbetriebes
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeGestaltungsprinzip: Berufliche Handlungskompetenz
• Lösung konkreter Arbeitsaufgaben / Aufträge
• Sicherung und Optimierung von Prozessabläufen und Produktionsprozessen
• Bereichsübergreifende Kooperationen
Qualifikationsvermittlung im direkten Kontext betrieblicher Anforderungen
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeGestaltungsprinzip: Lernen in der Arbeit
• Verknüpfung von Fach- und Erfahrungswissen
• eigenverantwortliches, flexibles Handeln
• Umgang mit Unwägbarkeiten
Kompetenzentwicklung für erfahrungsgeleitetes Arbeiten und selbst gesteuertes Lernen
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Neuordnung von Ausbildungsberufen
Eckdatenberatungen Sozialpartner
Eckdatenvorschlag
Antragsgespräch Koordinierungsausschuss Bund-Länder
Initiative aus der Wirtschaft: Betriebe, Kammern, Gewerkschaften,Verbände
RahmenlehrplanentwurfSachverständige Länder
Rechtsförmliche Prüfung, Erlass, Veröffentlichung
ggf. BIBB-Vorverfahren mit AG-/AN-Sachverständigen
Vo
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Benennung SVKWB, DGB
13. Febr. 2003
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16. April 2002 StellungnahmeKWB, DGB
Benennung SVKWB, DGB
StellungnahmeKWB, DGB
AusbildungsordnungsentwurfSachverständige Bund
Länderausschuss, Ständiger Ausschuss,Koordinierungsausschuss Bund-Länder
Gemeinsame SitzungSV Bund/Länder
3. Juli2003
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsberufe für Hersteller und Anwender
in den Branchen- und Systemfeldern
• Gebäude- und Infrastrukturtechnik (neu)
• Betriebstechnik
• Automatisierungstechnik (neu)
• Luftfahrttechnische Systeme
• Geräte und Systeme
• Informationstechnische Systeme
• Maschinen / Antriebstechnik
jeweils mit systemadäquater Zuordnung der spezifischen Industriedienstleistungen
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
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EGI Elektroniker/in für Gebäude und Infrastruktursysteme
EBT Elektroniker/in für Betriebstechnik
EAT Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
ELS Elektroniker/in für luftfahrttechnische Systeme
EGS Elektroniker/in für Geräte und Systeme
SYI Systeminformatiker/in
EMA Elektroniker/in für Maschinen u. Antriebstechnik *)
*) VO nach BBiG und HwO
Neuordnung der industriellen ElektroberufeBerufe der Neuordnung 2003
14
Ver
ord
nu
ng
200
3
Elektroniker/infür
Betriebstechnik
(EBT)
Elektroniker/infür
Auto-matisierungs-
technik
(EAT)
Elektroniker/in für
Gebäude- und Infrastruktur-
systeme
(EGI)
Neuordnung der industriellen ElektroberufeÜberleitung der Berufe VO 1987 - VO 2003
Ver
ord
nu
ng
198
7
AN BE
Energie-elektroniker/in
(EE)
15
Ver
ord
nu
ng
200
3V
ero
rdn
un
g 1
987
Elektroniker/infür
luftfahrt-technischeSysteme
(ELS)
Elektroniker/infür
Geräte und Systeme
(EGS)
System-informatiker/in
Industrial Information Technology
Elektroniker/in für
Maschinen u. Antriebstechnik
(EMA)
Fluggeräte-elektroniker/in
(FLGE)
PR GE
Industrie-elektroniker/in
(IE)
IN FU TE
Kommunika-tions-
elektroniker/in
(KE)
Elektro-maschinen-monteur/in
(ELMM)
Mechatroniker/in IT-Berufe
(SYI)
Neuordnung der industriellen ElektroberufeÜberleitung der Berufe VO 1987 - VO 2003
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Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Arbeitsgebiet
Elektroniker/Elektronikerinnen für Gebäude- und Infrastruktursysteme realisieren technische und organisatorische Dienstleistungen. Sie warten, überwachen, steuern und sichern Gebäude- und Infrastruktursysteme und können auch bei der Erstellung von Gebäude- und Infrastruktursystemen eingesetzt werden.
• Wohn- und Geschäftsgebäude
• Betriebsgebäude
• Funktionsgebäude und -anlagen
• Infrastrukturanlagen
• Industrieanlagen
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsprofile
Einsatzgebiete
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• Energieverteilungsanlagen/ -netze
• Gebäudeinstallationen/ -netze
• Betriebsanlagen, Betriebsausrüstungen
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsprofile
Elektroniker/in für Betriebstechnik
Arbeitsgebiet
Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik montieren Systeme / Anlagen der Energieversorgungstechnik, der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, der Kommunikationstechnik, der Meldetechnik, der Antriebstechnik sowie der Beleuchtungstechnik, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand. Weitere Aufgaben sind das Betreiben dieser Anlagen.
• Produktions-/ verfahrenstechnische Anlagen
• Schalt- und Steueranlagen
• Elektrotechnische Ausrüstungen
Einsatzgebiete
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsprofile
• Produktions- und Fertigungsautomation
• Verfahrens- und Prozessautomation
Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
Arbeitsgebiet
Elektroniker/Elektronikerinnen für Automatisierungstechnikimplementieren Automatisierungslösungen, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand.
• Netzautomation
• Verkehrsleitsysteme
• Gebäudeautomation
Einsatzgebiete
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsprofile
• Informations- und kommunikationstechnische Geräte
• Medizinische Geräte
• Automotiv-Systeme
Elektroniker/in für Geräte und Systeme
Arbeitsgebiet
Elektroniker/Elektronikerinnen für Geräte und Systeme stellen Komponenten und Geräte her, nehmen sie in Betrieb und halten siein Stand.
• Systemkomponenten, Sensoren, Aktoren, Mikrosysteme
• Electric Manufactoring Services
• Mess- und Prüftechnik
Einsatzgebiete
20
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsprofile
• Automatisierungssysteme
• Signal- und Sicherheitssysteme
• informations- und kommunikationstechnische Systeme
Systeminformatiker/in
Arbeitsgebiet
Systeminformatiker/Systeminformatikerinnen entwickeln und implementieren industrielle informationstechnische Systeme und halten siein Stand.
• Funktechnische Systeme
• Embedded Systems
Einsatzgebiete
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsprofile
Elektroniker/in für luftfahrttechnische Systeme
Arbeitsgebiet
Elektroniker / Elektronikerinnen für luftfahrttechnische Systemearbeiten in der Herstellung, Instandhaltung und Ausrüstung von Fahrzeugenund Systemen der Luftfahrttechnik.
Einsatzgebiete
• Fluggeräteproduktion
• Fluggeräteinstandhaltung
• Fluggeräteüberholung
• Flugtechnische Ausrüstungen
• Raumfahrtsysteme
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsprofile
• Fertigung
• Prüffelder
• Produktionsanlagen
Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik
Arbeitsgebiet
Elektroniker/Elektronikerinnen für Maschinen und Antriebstechnik stellen Wicklungen her, montieren elektrische Maschinen und Antriebssysteme, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand.
• Montagebaustellen
• Servicebereiche
• Instandhaltung
Typische Einsatzschwerpunkte
Gemeinsamer Beruf für Industrie und HandwerkNeuregelung erfolgt nach HwO und BBiG
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Elektromaschinenmonteur/in
Energieelektroniker/inFR AnlagentechnikEnergieelektroniker/inFR Betriebstechnik
Prozessleitelektroniker/in VO ‘92
Industrieelektroniker/inFR ProduktionstechnikIndustrieelektroniker/inFR Gerätetechnik
Kommunikationselektroniker/inFR InformationstechnikKommunikationselektroniker/inFR FunktechnikKommunikationselektroniker/inFR Telekommunikationstechnik
Fluggeräteelektroniker/in VO ‘97
Elektroniker/in fürMaschinen- u. Antriebstechnik
Elektroniker/in fürGebäude- u. Infrastruktursysteme
Elektroniker/in fürBetriebstechnik
Elektroniker/in fürAutomatisierungstechnik
Mechatroniker/in VO ‘98
Elektroniker/in fürGeräte und Systeme
Elektroniker/in fürluftfahrttechnische Systeme
Systeminformatiker/in
IT-System-Elektroniker/in VO ‘97
Neuordnung der industriellen ElektroberufeÜbergänge in die neuen Ausbildungsberufe 2003
24
0
1
2
3
Au
sbild
ungs
daue
r (J
ahr
e)
berufsspezifische
Fachqualifikation
21 Monate inkl. Fach-aufgaben im betriebl. Einsatzfeld
1987 2003
3,5
Neuordnung der industriellen ElektroberufeVergleich der Ausbildungsstrukturen
Fachrichtungs-spezifische Fachbildung
0
1
2
3
3,5
Grundbildung
Berufsübergreifende Fachbildung
Berufsspezifische Fachbildung
Fachrichtungs-spezifische Fachbildung
Fachrichtungs-spezifische Fachbildung
gemeinsame
Kernqualifikation21 Monate
Integrierte Vermittlung
25
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz 4. Umweltschutz
17. Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet
5. Betriebliche u. technische Kommunikation6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse7. Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel8. Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen9. Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln10. Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen11. Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
Berufsspezifische Fachqualifikationen(zeitlicher Umfang 21 Monate)
12. technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung13. Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen14. Konfigurieren und Programmieren von Steuerungen15. Instandhalten von Anlagen und Systemen16. Technischer Service und Betrieb
Integrierte Vermittlung
Neuordnung der industriellen ElektroberufeStruktur der Ausbildung und Berufsbilder
Beispiel: Elektroniker/in für Betriebstechnik
Gemeinsame Kernqualifikationen (zeitlicher Umfang 21 Monate)
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Elektroniker/infür
Betriebstechnik
(EBT)
Elektroniker/infür Auto-
matisierungs-technik
(EAT)
Elektroniker/in für
Gebäude- und Infrastruktur-
systeme
(EGI)
• Energieverteilungs-anlagen/ -netze
• Gebäude- installationen/ -netze
• Betriebsanlagen Betriebsausrüstungen
• Produktions-/ verfahrenstechnische Anlagen
• Schalt- und Steueranlagen
• Elektrotechnische Ausrüstungen
• Produktions- und Fertigungs- automation
• Verfahrens- und Prozessautomation
• Netzautomation
• Verkehrsleitsysteme
• Gebäudeautomation
• Wohn- und Geschäftsgebäude
• Betriebsgebäude
• Funktionsgebäude und -anlagen
• Infrastrukturanlagen
• Industrieanlagen
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsberufe - Einsatzgebiete
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Elektroniker/infür luftfahrt-technischeSysteme
(ELS)
Elektroniker/infür
Geräte und Systeme
(EGS)
Systeminfor-matiker/in
(SYI)
Elektroniker/in für
Maschinen u. Antriebstechnik
(EMA)
• Fluggeräteproduktion
• Fluggeräteinstand-haltung
• Fluggeräteüberholung
• Flugtechnische Ausrüstungen
• Raumfahrtsysteme
• Informations- u. kommunikationstech. Geräte
• Medizinische Geräte
• Automotive Systeme
• Systemkomponenten, Sensoren, Aktoren, Mikrosysteme
• Mess- und Prüftechnik
• Electronic Manufacturing Services
• Automatisier-ungssysteme
• Signal- und Sicherheitssysteme
• Informations- und Kommunikations- systeme
• Funktechnische Systeme
• Embedded Systems
• Verordnung nach BBIG/ HWO
Einsatz-schwerpunkte:
• Fertigung
• Prüffelder• Produktionsanlagen• Montage-Baustellen• Servicebereiche• Instandhaltung
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAusbildungsberufe - Einsatzgebiete
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Vernetzung:- Produktion/ Dienstleistung- IT-Systeme
aktuell im Sinne- Werkzeuge- Methoden, Technikenumfassend/ komplex i. S.- fachliche Anforderungen- Einflussfaktoren, Kriterienganzheitlich im Sinne- einer vollständigen beruflichen Handlung
Schnittstellen:- vor- u. nachgelagerte Bereiche- externe u. interne Kunden
Qualitätssicherung:- Produkte/ Prozesse- Q-Dokumentation
Arbeitsgestaltung:- Kooperation- Kommunikation
Systemkompetenz:- Funktion, Verknüpfung- Integration
planen
kontrol-lieren
durch-führen
Teil-prozess
Neuordnung der industriellen ElektroberufeProzessqualifikationen
Berufsprofiltypische Arbeitsprozesse
Teil-prozess
29
FachqualifikationenGeschäfts-prozesse
Kernqualifikation
Neuordnung der industriellen ElektroberufeZeitrahmen-Methode
Integrative Verknüpfung von Kern- und Fachqualifikationen im Kontext der berufstypischen Geschäftsprozesse
Kernqualifikation Kernqualifikation
Kernqualifikation
30
2. Schritt :
Synthese der Qualifikationsinhalte
Zeitrahmen (zeitliche Gliederung)
im Sinne von Arbeits-/ Tätigkeitsfeldern
im Kontext berufstypischer Geschäftsprozesse
Ein
satz
feld
er
Fach
qual
ifika
tione
n
Ker
nqua
lifik
atio
nen
1. Schritt :
Analyse der Qualifikations-anforderungen
Berufsbildpositionen (sachliche Gliederung)
- Kernqualifikationen
- Fachqualifikationen +
Einsatzgebiete /
Handlungsfelder
Neuordnung der industriellen ElektroberufeZeitrahmen-Methode
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berufstypische Arbeitsprozesse
Ausbildungs-rahmenplan(ARP)
i.S.Betrieblicher Arbeitsfelder
Ausbildungs-betrieb
Teil-prozess
Einsatz-gebiet
Lernfeld
Synchroni-sierung
Rahmenlehr-plan (RLP)
Schulische Lernfelder
Berufsschule
Fach
qual
ifika
tione
n
Ker
nqua
lifik
atio
nen
Neuordnung der industriellen ElektroberufeLernort-Kooperation Ausbildungsbetrieb - Berufsschule
Teil-prozess
Teil-prozess
Zeitrahmen
32
1 Baugruppen bearbeiten, zusammenbauen, messen 2-4
2 Installationen auswählen, montieren, anschließen 3-5
3 Steuerungen einbauen, prüfen 2-4
4 IT-Systeme installieren, konfigurieren 1-3
5 Anlagenteile installieren, in Betrieb nehmen; Sicherheit beurteilen 3-5
6 Energietechnische Anlagenteile inspizieren, warten 1-3
7 Steuerungen konfigurieren, programmieren 2-4
8 Antriebe installieren, parametrieren 2-4
9 Netze installieren, warten 3-5
10 Betriebstechnische Anlagen betreiben, instandhalten 2-4
11 Einsatzfeld 10-12
Summe Monate
Ø 12 Ø 12 Ø 18
1. 2. 3. / 4. Ausbildungsjahr
Neuordnung der industriellen ElektroberufeÜbersicht Zeitrahmen Elektroniker/in f. Betriebstechnik
33
1 Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen 80
2 Elektrische Installationen planen und ausführen 80
3 Steuerungen analysieren und anpassen 80
4 Informationstechnische Systeme bereitstellen 80
5 Energieversorgung u. Sicherheit v. Betriebsmitteln gewährleisten 80
6 Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen 60
7 Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren 80
8 Antriebsysteme auswählen und integrieren 60
9 Gebäudetechnische Anlagen ausführen und in Betrieb nehmen 80
10 Energietechnische Anlagen errichten und in Stand halten 100
11 Automatisierte Anlagen in Betrieb nehmen und in Stand halten 100
12 Elektrotechnische Anlagen planen und realisieren 80
13 Elektrotechnische Anlagen in Stand halten und ändern 60
Summe Stunden
320 280 280 140
1. 2. 3. 4. Ausbildungsjahr
Neuordnung der industriellen ElektroberufeÜbersicht Lernfelder Elektroniker/in für Betriebstechnik
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Neuordnung der industriellen ElektroberufeZeitrahmen (6) Elektroniker/in für Betriebstechnik
Berufs-bild-position
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind
Zeit-Rahmen
in Monaten
1 2 3 4
5 betriebliche und technische Kommunikation
f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen,deutsche und englische Fachbegriffe anwendeng) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
1 bis 3
8 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellenh) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
11 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
c) Störungsmeldungen aufnehmen
13 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
t) Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellenu) Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen
15 Instandhalten von Anlagen und Systemen
a) Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen planenb) Systeme inspizieren, Funktionen der Anlage und Sicher- heitseinrichtungen prüfen sowie Prüfungen protokollierenc) Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
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Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen und organisieren nach Kundenanforderungen Änderungs- und Instandsetzungsaufträge an Geräten und Baugruppen von Anlagen und legen Arbeitsschritte zur Durchführung von Arbeitsaufträgen fest.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Geräte, Baugruppen sowie Wirkungszusammenhänge zwischen den Komponenten der Anlage. Dabei nutzen sie Fachliteratur, Datenblätter und Gerätebeschreibungen, auch in englischer Sprache. Sie bestimmen Funktion und Betriebsverhalten von Baugruppen der Anlage.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Messwerte und Signalverläufe auf und beurteilen diese im Hinblick auf eine betriebssichere Funktion der Geräte und Baugruppen.
Die Schülerinnen und Schüler grenzen Fehler systematisch ein und beseitigen Störungen in den Komponenten der Anlage. Sie führen Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten an Geräten und Baugruppen durch, kontrollieren und prüfen diese.
Die Schülerinnen und Schüler wenden Normen, Vorschriften und Regeln für die Änderung und Instandsetzung von Geräten und Baugruppen an und beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen rechnergestützt technische Unterlagen für die Dokumentation der Änderungs- oder Instandsetzungsarbeit. Sie begründen, präsentieren und bewerten die Arbeitsergebnisse.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeLernfeld 6 – Elektroniker/in für Betriebstechnik
Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen
36
Inhalte:
• Betriebs- und Gebrauchsanleitungen
• Methoden der Schaltungsanalyse
• analoge und digitale Baugruppen
• schaltungstechnischeStandardlösungen
• Methoden der Fehlereingrenzung
• Simulationssoftware
• Mess- und Prüfverfahren
• Prüfvorschriften, Prüfprotokolle
• technische Schaltungsunterlagen
• Arbeits-, Gesundheitsschutz
• elektromagnetische Verträglichkeit
• Gesprächsführung und-protokollierung
Neuordnung der industriellen ElektroberufeLernfeld 6 – Elektroniker/in für Betriebstechnik
Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen
37
1. HJ
1 Baugruppen bearbeiten, zusammenbauen, messen
1 Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
2 Installationen auswählen, montieren, anschließen
2 Elektrische Installationen planen und ausführen
2. HJ3 Steuerungen einbauen, prüfen 3 Steuerungen analysieren und anpassen
4 IT-Systeme installieren, konfigurieren 4 Informationstechnische Systeme bereitstellen
3. HJ
5 Anlagenteile installieren, in Betrieb nehmen; Sicherheit beurteilen
5 Energieversorgung u. Sicherheit v. Betriebsmitteln gewährleisten
6 Energietechnische Anlagenteile inspizieren, warten
6 Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen
4. HJ7 Steuerungen konfigurieren, programmieren 7 Steuerungen programmieren und realisieren
8 Antriebe installieren, parametrieren 8 Antriebsysteme auswählen und integrieren
5. – 7. HJ
9 Netze installieren, warten 9 Gebäudeanlagen ausführen und in Betrieb nehmen
10 Betriebstechnische Anlagen betreiben, instandhalten
10 Energietechnische Anlagen errichten und in Stand halten
11 Einsatzfeld 11 Automatisierte Anlagen in Betrieb nehmen und in Stand halten
12 Elektrotechnische Anlagen planen und realisieren
13 Elektrotechnische Anlagen in Stand halten und ändern
Neuordnung der industriellen ElektroberufeÜbersicht Zeitrahmen/ Lernfelder – Beispiel EBT
38
Gemeinsame Kernqualifikationen
• Systementwurf• Funktions- und
Systemanalyse• WiSo
Komplexe Aufgabe
Abschluss-prüfung
Teil 2
Abschluss-prüfung
Teil 1
0
1
2
3
3,5
• ArbeitsauftragVarianten: Betrieb-licher Auftrag oder Praktische Aufgabe
Berufsspezifische
Fachqualifikationen
Ausbildungs-dauer
Neuordnung der industriellen ElektroberufeGestreckte Abschlussprüfung
39
Schriftliche Aufgabenstellungen
höchstens 120 Minuten
Arbeitsauftrag
Variante 1: Betrieblicher Auftrag
höchstens 18 bis 30 Stunden (je nach Beruf) und Fachgespräch von höchstens 30 Minuten
Variante 2: Praktische Aufgabe
höchstens 18 Stunden; davon 7 Stunden Durchführungszeit ein-schließlich begleitendes Fachge-spräch von höchstens 20 Minuten
Komplexe Arbeitsaufgabe
insgesamt höchstens 10 Stunden
Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender
situativer Gesprächsphasen*
*Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten
4 Prüfungsbereiche
System-entwurf
höchstens 120
Minuten
Funktions- u. System-analyse
Höchstens120
Minuten
WiSo
höchstens 60
Minuten
Neuordnung der industriellen ElektroberufePrüfungsstruktur
Abschluss-prüfung
Teil 1
40 %
Abschluss-prüfung
Teil 2
60 %
40
1. technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
2. Anlagenteile, einschließlich elektrische Betriebsmittel, montieren, demontieren,verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungs-vorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
3. die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
4. elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen, Betriebswerte einstellen und messen,
5. Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführungdokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle, erstellen kann.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAbschlussprüfung Teil 1 - Komplexe Arbeitsaufgabe
Beispiel: Elektroniker/in für Betriebstechnik
Nachweis: An einem funktionsfähigen Anlagenteil der elektrischen Betriebstechnik
Anforderungen: soll der Prüfling zeigen, dass er
41
a) Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
b) Auftragsabläufe planen und abstimmen, Teilaufgaben festlegen, Planungsunter-lagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
c) Aufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Anlagen beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch suchen und beheben,
d) Produkte frei- und übergeben, Fachauskünfte erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen dokumentieren und bewerten, Leistungen abrechnen und Anlagendaten und -unterlagen dokumentieren kann.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAbschlussprüfung Teil 2 - Arbeitsauftrag
Beispiel: Elektroniker/in für Betriebstechnik
Nachweis: Errichten, Ändern oder Instandhalten elektrischer Anlagen oder das Herstellen elektrischer Anlagenteile
Anforderungen: Der Prüfling soll zeigen, dass er
42
•technische Problemanalysen durchführen
•Lösungskonzepte entwickeln
•Anlagenspezifikationen anwendungsgerecht festlegen
•Elektrotechnische Komponenten auswählen
•Schaltungsunterlagen anpassen und
•Standardsoftware anwenden kann.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAbschlussprüfung Teil 2 - Systementwurf
Beispiel: Elektroniker/in für Betriebstechnik
Nachweis: In einer Anlage der Betriebstechnik nach vorgegebenen Anforderungen Änderungen entwerfen
Anforderungen: Der Prüfling soll zeigen, dass er
43
• Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen auswerten
• Funktionelle Zusammenhänge in elektrischen Anlagen analysieren
• Steuerungsprogramme interpretieren und ändern
• Mess- und Prüfverfahren auswählen
• Signale an Schnittstellen funktionell zuordnen
• netzwerkspezifische Diagnosen auswerten
• Fehlerursachen bestimmen und
• Elektrische Schutzmaßnahmen bewerten kann.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAbschlussprüfung Teil 2 – Funktions- u. Systemanalyse
Beispiel: Elektroniker/in für Betriebstechnik
Nachweis: Elektrische Anlage analysieren
Anforderungen: Der Prüfling soll zeigen, dass er
44
• Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeAbschlussprüfung Teil 2 – Wirtschafts- u. Sozialkunde
Beispiel: Elektroniker/in für Betriebstechnik
Nachweis: Praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben bearbeiten
Anforderungen: Der Prüfling soll zeigen, dass er
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Neugestaltung der Ausbildung = Neugestaltung der Prüfung
Prüfung der Prozesskompetenz durch einen Arbeitsauftrag
in betrieblichen Kontexten, mit stets aktuellen Inhalten
Variante 1: Betrieblicher Auftrag
Konkreter betrieblicher Auftrag aus dem Einsatzgebiet des Prüflings
Variante 2: Praktische Aufgabe
Betriebsübergreifende, überbetrieblich entwickelte praktische Aufgabe
Ausbildungsbetrieb entscheidetüber die Prüfungsvariante
Neuordnung der industriellen ElektroberufeVarianten des Arbeitsauftrages
46
I Arbeitskommunikation
• Informationen beschaffen, bewerten• Dokumentation nutzen und bearbeiten Planen Teamarbeit• Arbeitsergebnisse doku- mentieren, bewerten und übergeben Fachauskünfte erteilen
II Auftragsplanung
• Auftragsziele festlegen Teilaufgaben definieren• Planen von Arbeitsabläufen Material-, Termin-, Werkzeug-, Sachmittel- und Kostenplanung
III Auftragsdurchführung
• Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten beachten• Fachgerechter Einsatz von Material und Werkzeug• Zusammenarbeit mit internen und externenStellen• Qualitätssysteme anwenden
IV Auftragskontrolle
• Sicherheitsüberprüfung und -dokumentation Funktionsprüfung und -dokumentation• Zielerreichung kontrollieren Soll-Ist-Vergleich • Freigabe für die Benutzung Übergabe an Kunden• Dokumentation Arbeitsabläufe• Leistungen abrechnen
... im gewählten Einsatzgebiet:
Neuordnung der industriellen ElektroberufeGeschäftsprozesse und Qualitätsmanagement
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Fachgespräch (prozessreflektierend) auf der Grundlage der Dokumentation zur
konkrete betriebliche Aufträge berufstypische Arbeitsprozesse
Steuerlernziele / Prozessqualifikationen für die Fachaufgaben im Einsatzgebiet
Dokumentation der Auftragsausführung mit praxisbezogenen Unterlagen
Bewertung der prozessqualifikationsrelevanten Aussagen:
Arbeitskommunikation, Auftragsplanung, Auftragsdurchführung, Auftragskontrolle
Teil-prozess
Neuordnung der industriellen ElektroberufeArbeitsauftrag zur Prüfung der Prozessqualifikationen
Teil-prozess
Variante 1 : Betrieblicher Auftrag
48
BetrieblichenAuftrag
bearbeiten
Instrument zur
Bewertung
derAnforderungen
ProzessrelevanteKompetenzen
Grundlage fürFachgespräch
Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen
in höchstens18 / 24 oder 30 Stundenje nach Beruf
max. 30 Min.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeBewertungsinstrumente Betrieblicher Auftrag (Variante 1)
49
EGI Elektroniker/in für höchstens 30 Std.
Gebäude u. Infrastruktursysteme EBT Elektroniker/in für höchstens 18
Std. BetriebstechnikEAT Elektroniker/in für höchstens 18
Std. AutomatisierungstechnikEGS Elektroniker/in für höchstens 24
Std. Geräte und SystemeSYI Systeminformatiker/in höchstens 18
Std.
ELS Elektroniker/in für höchstens 24 Std.
luftfahrttechnische Systeme
EMA Elektroniker/in für höchstens 18 Std. Maschinen u. Antriebstechnik
Neuordnung der industriellen ElektroberufeArbeitsauftrag – Zeitlicher Umfang
Betrieblicher Auftrag (bearbeiten und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren)
Arbeitsaufgabe(die einem Kundenauftrag entspricht)
50
zur
überbetrieblich entwickelte betriebsübergreifende Aufgaben berufstypische Arbeitsprozesse
Steuerlernziele / Prozessqualifikationen für die Fachaufgaben im Einsatzgebiet
begleitendes Fachgespräch
Beobachtungen der Durchführung
Bewertung der prozessqualifikationsrelevanten Aussagen:
Arbeitskommunikation, Auftragsplanung, Auftragsdurchführung, Auftragskontrolle
Teil-prozess
Dokumentation der Auftragsdurchführung mit aufgabenspezifischen Unterlagen
Neuordnung der industriellen ElektroberufeArbeitsauftrag zur Prüfung der Prozessqualifikationen
Variante 2 : Praktische Aufgabe
Teil-prozess
51
Praktische Aufgabevorbereiten, durch-
führen u. nachbereiten
ProzessrelevanteKompetenzen
begleitendesFachgespräch
Beobachtungender Durchführung
Dokumentation mitaufgabenspezi-fischen Unterlagen
in höchstens 18 Std. -davon Durchführung 7 Std.
Instrumente zur
Bewertung
derAnforderungen
max. 20 Min.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeBewertungsinstrumente Praktische Aufgabe (Variante 2)
52
Schriftliche Aufgabenstellungen
Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender
situativer Gesprächsphasen
4 Prüfungsbereiche
System-entwurf
20 %
Funktions- u. System-analyse
20 %
WiSo
10 %
Abschluss-prüfung
Teil 1
40 %
Abschluss-prüfung
Teil 2
60 %
Arbeitsauftrag
Varianten
50 %
Neuordnung der industriellen ElektroberufeGewichtung
Komplexe Arbeitsaufgabe
53
Die Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Neuordnung der industriellen ElektroberufeBestehensregelung
Mündliche Ergänzungsprüfung § 31 (2) / § 2 (4) ErprobVO
54
Schriftliche Aufgabenstellungen
Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender
situativer Gesprächsphasen
Komplexe Arbeitsaufgabe
Abschluss-prüfung
Teil 2
60 %
min
de
ste
ns
au
sre
ich
en
de
Le
istu
ng
en
Abschluss-prüfung
Teil 1
40 %
Σ mindestens ausreichende Leistungen;in zwei Prüfungsbereichen
Mindestens ausreichende Leistungen –im dritten Prüfungsbereich
keine ungenügenden Leistungen
Neuordnung der industriellen ElektroberufeBestehensregelung
mindestens
ausreichende Leistungen
System-entwurf
20 %
Funktions- u. System-analyse
20 %
WiSo
10 %
Arbeitsauftrag
Varianten
50 %
4 Prüfungsbereiche
55
AbschlussprüfungTeil 1 40%
Abschlussprüfung Teil 2 60%
Arbeitsauftrag
50%
System-entwurf
20%
Funktions- u. System-
analyse 20%
WISO
10%
40% 30% 12% 12% 6%
Komplexe Arbeitsaufgabe
30%
BestehensregelungGewichtungen
Gewichtung der Prüfungsteile und der Prüfungsbereiche
Anteile am Gesamtergebnis
56
Prüfungsteil 1 Prüfungsteil 2 mit Prüfungsbereichen
Rü
ckb
esti
mm
un
g f
ür
Tei
l 1
Arbeitsauftrag System-entwurf
Funktions- u. System-
analyse
WISO
Komplexe Arbeitsaufgabe
40% 30% 30%
Anteile am Gesamtergebnis
Erfüllung der Mindestkriterien zum Bestehen
erforderlich mind. 50 Pkt.
min. Note 4 (50 Pkt.) min. Note 4 (50 Pkt.)+ 2 x mind. ausreichende,
keine ungenügende Leistungen
min. 15 Pkt. min. 15 Pkt.
Anteile am Gesamtergebnis in gewichteten Punkten
min. Note 4 50 Punkte, gewichtet )
20 Pkt.
BestehensregelungBeispiel für Mindest-Noten / Punktwerte
57
• VO‘en nach § 25 und § 28 BBiG (Erprob.VO) treten zum 1.8.2003 in Kraft
• Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.12.2003 beginnen, können nach denbisherigen Vorschriften vereinbart werden
• Erprob.VO trittzum 31.7.2008außer Kraft
Mai 2003 31.12.2003Veröffentlichungim BGBl ca. 1.8.2003
Neuordnung der industriellen ElektroberufeÜbergangsregelung in die neuen Berufe
Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse1./ 2./ 3. Ausbildungsjahr
2./ 3./ 4. Ausbildungsjahr(alt)
Berufsausbildungsverträge nach den„alten“ Vorschriften
1. Ausbildungsjahr(alt)
Verträge nach den„alten“ Vorschriften
Umschreibung nach den„neuen“ Vorschriften
1. Ausbildungsjahr(neu)
1. Ausbildungsjahr(neu)
Verträge nach den„neuen“ Vorschriften