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1 Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Sozialstaffel Stand: 11.06.2008

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Page 1: 1 Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Sozialstaffel Stand: 11.06.2008

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Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit

Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe

Sozialstaffel

Stand: 11.06.2008

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Beschlusslage

Gem. Beschluss des Kreistages vom 06.12.2007

auf Empfehlung des JHA vom 21.11.2007sind folgende Eckpunkte zu

berücksichtigen:

Die einkommensunabhängige Geschwister-ermäßigung ist auf mindestens 50 % der Regeleltern-beiträge heraufzusetzen.

Der Bericht des Landesrechnungshofes vom 15.10.2007 ist auszuwerten und die Ergebnisse im Rahmen der neu zu erarbeitenden Richtlinien zu würdigen.

Die neuen Sozialstaffel-Richtlinien (SozStRL) sind zum Kindergartenjahr 2008/2009 in Kraft zu setzen.

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Geschwisterermäßigung

Die Geschwisterermäßigung wird unabhängig von einer

Einkommensüberprüfung gewährt und beträgt für jedes

beitrags- oder gebührenpflichtige Geschwisterkind

50 %

(Nr. 5.1 der SozStRL)

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Veränderungen aufgrund der Empfehlung des LRH Festlegung des maximalen erstattungsfähigen

Regelelternbeitrages (Nr. 5.2 SozStRL)- 35 % der anerkannten Betriebskosten- Zwecks annähernd gleicher Beteiligung der

Personensorgeberechtigten an den Betriebskosten- Zur besseren Planbarkeit der finanziellen Belastung

Regelung der Rückforderungsmodalitäten (Nr. 4, 6.5 SozStRL)- Bei Abwesenheit des Kindes von mehr als 4 Wochen- Rückforderungsansprüche gegen den

Personensorgeberechtigten (nicht gegen die KiTa)

Geltungsbereich (Nr. 2 SozStRL)- Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem

gewöhnlichen Aufenthalt (g. A.) des Personensorgeberechtigten

Prüfungsrechte (Nr. 7 SozStRL)- Jährliche fachaufsichtliche Prüfungen bei den

Bewilligungsbehörden

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Weitere Veränderungen

• Herauslösen der Kinderbetreuungsstellen (Kibs) aus den Sozialstaffelrichtlinien– Neuzuordnung zu den Tagespflegerichtlinien

gemäß § 23 SGB VIII

– Fachliche Betreuung und Betriebserlaubnis zukünftig über die Tagespflegebörse

• Grundsätzliche Ermäßigungsgewährung im Rahmen der Regelgruppenöffnungszeit (4 Std./Tag)– Gewährung im Falle verlängerter

Öffnungszeiten vorrangig in den gesetzlich begründeten Ausnahmefällen (bei Erwerbstätigkeit, Eingliederung in Arbeit, Schulmaßnahmen, berufliche Bildungsmaß-nahmen, etc.)

– Möglichkeit der Gewährung einer Ermäßigung über den Regelfall hinaus wurde eröffnet.

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