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Zwischenprüfung Bauten und Objektbeschichter/ Bauten- und
Objektbeschichterin• .(1) Während der Berufsausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter/zur
Bauten- und Objektbeschichterin ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.
• .(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1, Abschnitt I für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
• .(3) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens acht Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens zehn Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Weiter soll er in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stehen, schriftlich lösen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbe sondere das Beschichten von Oberflächen unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen in Betracht.
• .(4) Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsaufgabe planen, notwendige Werkstoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz einrichten, den Unfallschutz, den Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz beachten kann.
Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf
Bauten- und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin
Prüfungsbereiche Teil A
•Arbeitsaufgabe 85%
•Fachgespräch 15%•höchstens 14 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens zehn Minuten hierüber ein Fachgespräch führen
Prüfungsbereiche Teil B
•Oberflächentechnik (40%) zeitliche Höchstwerte 150 Minuten
•Instandsetzung (40%) zeitliche Höchstwerte 150 Minuten
•Wirtschafts- und Sozialkunde (20%) zeitliche Höchstwerte 60 Minuten
Bestehen der Abschlussprüfung
•Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen Teil A (praktischer Prüfungsteil)
und Teil B (theoretischer Prüfungsteil)
mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
•Weiterhin sind in zwei der PrüfungsbereicheOberflächentechnik
InstandsetzungWirtschafts- und Sozialkunde
mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Werden Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Beispiele
Teil A (praktische Prüfung)
Teil B (theoretische Prüfung)Prüfungsbereich:Oberflächentechnik
Prüfungsbereich:Instandsetzung
Prüfungsbereich:Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungsergebnis
Abschlussprüfung bestandenausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besser
ausreichend und bessermangelhaftausreichend und besser
mangelhaftausreichend und besserausreichend und besser
ausreichend und besser ausreichend und bessermangelhaft
Abschlussprüfung nicht bestandenmangelhaftmangelhaftausreichend und besserungenügendausreichend und besser
mangelhaftausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besser
mangelhaftausreichend und besserungenügendausreichend und besserausreichend und besser
ausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserungenügend
nicht bestandenTeil B bestandenTeil A bestandenTeil B bestandenTeil A bestanden
Zwischenprüfung Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin
Die Zwischenprüfung für den Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin ist inhaltlich identisch mit der
Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes Bauten-und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin.
Eine bestandene Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin führt nicht zum Abschluss des Ausbildungsberufes Bauten- und Objektbeschichter/Bauten-und
Objektbeschichterin.
Gesellenprüfung Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin
Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: Gestalten und Bearbeiten eines Objektes unter Anwendung von Beschichtungs-, Bekleidungs-, Applikations- und Instandhaltungs techniken.
Teil A
Das Ergebnis der Arbeitsaufgabe ist mit 85 Prozent
und das Fachgespräch ist mit 15 Prozent zu gewichten.
Teil B
Für den Teil B der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:
1. im Prüfungsbereich Gestaltung 120 Minuten, (35%)
2. im Prüfungsbereich Instandhaltung und Bautenschutz 180 Minuten,(45%)
3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.(20%)
Gesellenprüfung Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 24 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen.
Teil A
Das Ergebnis der Arbeitsaufgabe ist mit 85 Prozent
und das Fachgespräch ist mit 15 Prozent zu gewichten.
Teil B
Für den Teil B der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:
1. im Prüfungsbereich Gestaltung 120 Minuten, (35%)
2. im Prüfungsbereich Instandhaltung und Reproduktion 180 Minuten,(45%)
3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.(20%)
Gesellenprüfung Fachrichtung Bauten und Korrosionsschutz
Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen.
Teil A
Das Ergebnis der Arbeitsaufgabe ist mit 85 Prozent
und das Fachgespräch ist mit 15 Prozent zu gewichten.
Teil B
Für den Teil B der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:
1. im Prüfungsbereich Korrosionsschutz 120 Minuten, (35%)
2. im Prüfungsbereich Bautenschutz 180 Minuten,(45%)
3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.(20%)
Bestehen der Abschlussprüfung
•Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen Teil A (praktischer Prüfungsteil)
und Teil B (theoretischer Prüfungsteil)
mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
•Weiterhin sind in zwei der Prüfungsbereiche
Gestaltung,Korrosionsschutz, Instandhaltung und Bautenschutz,Instandhaltung und Reproduktion,
Bautenschutz, Wirtschafts- und Sozialkunde
mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Werden Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Beispiele
Teil A (praktische Prüfung)
Teil B (theoretische Prüfung)Prüfungsbereich:GestaltungKorrosionsschutz
Prüfungsbereich:Instandhaltung und BautenschutzInstandhaltung und ReproduktionBautenschutz
Prüfungsbereich:Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungsergebnis
Abschlussprüfung bestandenausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besser
ausreichend und bessermangelhaftausreichend und besser
mangelhaftausreichend und besserausreichend und besser
ausreichend und besser ausreichend und bessermangelhaft
Abschlussprüfung nicht bestandenmangelhaftmangelhaftausreichend und besserungenügendausreichend und besser
Abschluss Bauten und Objektbeschichter/in
ausreichend und besserausreichend und besser
mangelhaftausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besser
ausreichend und bessermangelhaft
mangelhaftausreichend und besserungenügendausreichend und besserausreichend und besser
mangelhaftausreichend und besser
ausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserUngenügend
bleibt unberücksichtigtbleibt unberücksichtigt
nicht bestandenTeil B bestandenTeil A bestandenTeil B bestandenTeil A bestanden
Fachgespräch
Leitfaden zur Durchführung des Fachgesprächs
Themenkomplex 1: Gestaltung und Präsentation
-Farbplan -Präsentation
Themenkomplex 2: Durchführung
-Ausführung der Arbeitsaufgabe -Arbeitsabläufe wie bspw. Netzmittelwäsche -Arbeitssicherheit und persönliche Schutzausrüstung
Themenkomplex 3: Kontrolle und Beurteilung
-Arbeitsergebnisse -fachbezogene Probleme und deren Lösungen -für die Arbeitsaufgabe relevante fachliche Hintergründe