zur begutachtung der reisefähigkeit bei psychischen...

Download Zur Begutachtung der Reisefähigkeit bei psychischen …bvoegdkon.rh-kunde.de/wp-content/uploads/sites/7/2016/05/Richartz... · Fachärztin für Psychiatrie, Psychotherapie, Klinische

If you can't read please download the document

Upload: phamkhue

Post on 06-Feb-2018

218 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

  • 66. Wissenschaftlicher Kongress des BVGDReutlingen, 30. April 2016

    Zur Begutachtung der Reisefhigkeit bei psychischen StrungenPD Dr. E. Richartz-SalzburgerFachrztin fr Psychiatrie, Psychotherapie, Klinische GeriatrieReferat fr Gesundheit und Umwelt, LH Mnchen

  • SubsidirerSchutz

    Todesstrafe,Folter,

    menschen-erniedrigende Behandlung

    60 II AufenthG

    GFK

    Verfolgung wg. Rasse, Religion,

    Nationalitt, polit.

    Gesinnung

    3 I + IVAsylVfG 60 I

    AufenthG

    Nationale Abschiebungs-

    VerboteErhebliche

    Gefahr fr Leib, Leben oder Freiheit im

    Herkunftsland

    60 V + VIIAufenthG

    Asyl-Gesetz

    Anerkennung als politisch verfolgter

    Asyl-berechtigter

    Art 16a IGG

    4 Sulen des Verfolgungsschutzes

  • InlandsbezogenesAbschiebehindernis

    Erhebliche und konkreteVerschlechterung desGesundheitszustandes

    durch den Abschiebevorgangselbst

    Entscheidung durch die rtliche Auslnderbehrde

    ZielstaatbezogenesAbschiebehindernis

    Wesentliche oderlebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes z.B.aufgrund fehlender Behandlungsmglichkeiten Gefahr der Retraumatisierung

    im HerkunftslandEntscheidung durch BAMF

    Krankheit als Abschiebehindernis

  • Reisefhig?

    Transportfhig?

    Rckkehrfhig?

    Flugfhig?

    Transferfhig?

  • Innenministerielle Forderungen:

    Verbesserung =Beschleunigung der Rckfhrung von ausreisepflichtigen Auslndern

    Einsatz von Flugrztenzur Beurteilung der Flugtauglichkeit

    Beurteilung der alleinigen Reisefhigkeit i.S. von Transportfhigkeit nicht ausreichend:Sowohl zielstaats- als auch inlandsbezogene Abschiebehindernisse sind im Einzelfall zu bercksichtigen

    Kritik an der Beurteilung durch Flugrzte

    Deutscher rztetag:

  • Erweiterte Reisefhigkeit

    Keine isolierte Betrachtung der Transportfhigkeit Bercksichtigung der Auswirkungen einer

    Ankndigung der Abschiebung Bercksichtigung der Krankheitsprognose im

    Zielstaat

    25 Abs. 5 AufenthG: Schutz bei schwerer Erkrankung Schutz vor wesentlichen durch den Reisevorgang

    oder die Abschiebung als solche bedingte Gesundheitsgefahren.

  • Fragen der Auslnderbehrde an die Gutachter

    1. Welche Medizinische Diagnose ist erhoben worden?2. Folgt aus dem Untersuchungsergebnis Reisetauglichkeit?3. Kann die Reisetauglichkeit mit begleitenden

    Vorsorgemanahmen bejaht werden? (e.g. pflegerische Betreuung...)4. Welche Behandlung ist erforderlich?

    Welche Dauer betrgt diese voraussichtlich?5. Besteht im Falle der Rckfhrung ein Suizidrisiko?6. Gehen von dem Probanden erkennbare Gefhrdungen fr

    Dritte aus (e.g. Infektionsrisiko)?

  • Gutachten-AufbauRahmenbedingungenAuftraggeber, Fragestellung, zugrundeliegende Befunde, Ort und Zeit der Begutachtung, Angaben zu DolmetscherNB: Krankheitsspezifische und kulturelle

    Besonderheiten

    Anamnesea) Fremdanamnese (e.g. Therapieberichte)b) Eigenanamnese

    BefunderhebungPsychischer Befund (AMDP)Persnlichkeits- und Verhaltensbeobachtung

    ggf. ZusatzuntersuchungenDiagnoseBeantwortung der Zuleitungsfragen

  • Psychischer Befund

    Befunderhebung gem. AMDPBewusstseinslage, Orientierung, Kognitive Leistungen: Gedchtnis, Aufmerksamkeitsspanne, Konzentration, formale und inhaltliche Denkstrungen, Wahrnehmungsstrungen, Ich-Strungen, Antrieb, Psychomotorik, Grundstimmung, affektive Auslenkbarkeit, Suizidalitt

    Persnlichkeits- und VerhaltensbeobachtungEingangsszene: ueres Erscheinungsbild, Auftreten,

    Beziehungsgestaltung, szenische InformationenIdentifizierung bewusster Copingstrategien und unbewusster Abwehrmechanismen (Bagatellisierung, Verleugnung, Rationalisierung, Projektion)bertragungs- und Gegenbertragungsphnomene

  • Diagnose

    Diagnosen gem. ICD 10 /DSM VComorbiditten

    Funktionelle Diagnose (cf. ICFDH) mit Beschreibung von Leistungseinschrnkungen

    Mini-ICF fr psychische Erkrankungen(Linden M et al., 2005)Spezifische Fhigkeitsstrungen als Folge bestimmter psychopathologischer Symptome

  • Psychoreaktive Traumafolgen

    Akute Belastungsreaktion (F43.0) Posttraumatische Belastungsstrung (F43.1) Anpassungsstrung (F43.2) Rezidivierende depressive Strungen (F33) Angststrungen (F40, F41) Dissoziative Strungen (F44) Andauernde Persnlichkeitsstrung nach

    Extrembelastung (F62.9) Dissoziative Identittsstrung (Multiple

    Persnlichkeitsstrung) (F 44.81)

  • Traumafolge-Strungen: Komorbiditt

    Depressive Strungen Angst- und Panikstrungen Suchterkrankungen Somatisierungsstrungen: Somatoforme

    Schmerzstrung! Essstrungen Sexuelle Dysfunktion Borderline-Persnlichkeitsstrung

  • Posttraumatische BelastungsstrungEingangskriterium: Trauma

    DSM IV

    A 1: Konfrontation mit tatschlichem oder drohendem Tod oder ernsthafter Verletzung oder Gefahr fr eigene oder fremde krperliche Unversehrtheit (objektiv)

    A 2: Subjektive Reaktion: Intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen

    ICD 10

    Der Betroffene war (kurz oder lang anhaltend) einem belastenden Ereignis von auergewhnlicher Bedrohung oder mit katastrophalem Ausma ausgesetzt, das bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen wrde.

  • Besonderheiten der Begutachtung von Probanden mit psychoreaktiven Traumafolgen

    Traumatische Erinnerungen Teil des impliziten Gedchtnisses:nonverbal, nicht symbolisierbar

    Schuld- und Schamgefhle Angst vor unertrglichen, unkontrollierbaren Affekten Bei Thematisierung u.U. Intrusionen, flashbacks,

    Dissoziationen

  • Traumaspezifische Beziehungsaspekte

    Angst, Unsicherheit, Misstrauen des Probanden Mangelnde Mentalisierungsfhigkeit des

    Traumatisierten Wirksamkeit archaischer Abwehrmechanismen

    (Spaltung, Ungeschehenmachen, Identifikation mit dem Aggressor)

    Containment

  • Beantwortung der Zuleitungsfragen1. Medizinische Diagnose

    ICD 10-DiagnosenAnschauliche Darstellung von Symptomen und resultierenden Funktionseinschrnkungen (vgl. ICF)

    2. ReisetauglichkeitDifferenzierte uerung zur erweiterten Reisefhigkeit(zu erwartende Auswirkungen auf aktuelle Symptomatik,u.U. Hinweis auf eingeschrnkte Kompensationsfhigkeit)

    3. Vorsorgemanahmen 4. Behandlung

    Therapievorschlag mit Zeitangabe

    5. Suizidrisikoz.B. unwgbar, nicht auszuschlieen, mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen...

    6. Erkennbare Gefhrdungen fr Dritte

  • Asylpaket II Unverndert: Aussetzung der Abschiebung bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Erkrankung

    Im Gesetzentwurf (2/2016) vorgesehene Neuerungen:Psychische Erkrankungen: schwer diagnostizier- und berprfbar. Abschiebung bei PTBS regelmig mglich auer im Fall einer wesentlichen Gesundheits- oder SelbstgefhrdungMedizinische Versorgung im Zielstaat muss nicht dem deutschen Standard entsprechenQualifizierte rztliche Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen

  • nderung des Aufenthaltsgesetzes v. 11.3.2016 lt. Bundesgesetzblatt v. 16.3.2016 60 (7)1 Von der Abschiebung eines Auslnders in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort fr diesen Auslnder eine erhebliche konkrete Gefahr fr Leib, Leben oder Freiheit besteht. Es ist nicht erforderlich, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat mit der Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist

    60 a (2c) Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Grnden liegt nur vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern wrden.

    Der Auslnder muss eine Erkrankung, die die Abschiebung beeintrchtigen kann, durch eine qualifizierte rztliche Bescheinigung glaubhaft machen

    (2d) Der Auslnder ist verpflichtet, eine entsprechende rztliche Bescheinigung unverzglich vorzulegen

  • Berufsordnung fr rzte

    2 Allgemeine rztliche Berufspflichten(1) rztinnen und rzte ben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der rztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie drfen keine Grundstze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten knnen.

  • ....Ich werde rztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fhigkeit und meinem Urteil, hten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden...

    66. Wissenschaftlicher Kongress des BVGDReutlingen, 30. April 2016 4 Sulen des VerfolgungsschutzesKrankheit als AbschiebehindernisFoliennummer 5Innenministerielle Forderungen:Erweiterte ReisefhigkeitFragen der Auslnderbehrde an die GutachterGutachten-AufbauPsychischer BefundDiagnosePsychoreaktive TraumafolgenTraumafolge-Strungen: KomorbidittPosttraumatische BelastungsstrungEingangskriterium: TraumaBesonderheiten der Begutachtung von Probanden mit psychoreaktiven TraumafolgenTraumaspezifische Beziehungsaspekte Beantwortung der ZuleitungsfragenAsylpaket II nderung des Aufenthaltsgesetzes v. 11.3.2016 lt. Bundesgesetzblatt v. 16.3.2016Berufsordnung fr rzte