xii. verteidigung und sicherheit. 1. prinzipien der deutschen sicherheitspolitik - oberstes ziel...

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XII. Verteidigung und XII. Verteidigung und Sicherheit Sicherheit

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Page 1: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

XII. Verteidigung und XII. Verteidigung und SicherheitSicherheit

Page 2: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik

- Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und

Bürger zu schützenBürger zu schützen

- Gemeinsame Arbeit mit Verbündeten und Partnern der NATO und Gemeinsame Arbeit mit Verbündeten und Partnern der NATO und

EU zur Verhütung der Krisen und KonflikteEU zur Verhütung der Krisen und Konflikte

- Grundlage deutscher Sicherheit: transatlantische Partnerschaft bleibtGrundlage deutscher Sicherheit: transatlantische Partnerschaft bleibt

- breit angelegte, kooperative und wirksame Sicherheits- und breit angelegte, kooperative und wirksame Sicherheits- und

Verteidigungspolitik der EU stärkt den Raum Europa bzw. Verteidigungspolitik der EU stärkt den Raum Europa bzw.

DeutschlandDeutschland

- aktive Beteiligung an der Arbeit der Vereinten Nationen und der aktive Beteiligung an der Arbeit der Vereinten Nationen und der

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Page 3: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

2. Die Bundeswehr2. Die Bundeswehr

1) Struktur der Bundeswehr1) Struktur der Bundeswehr

- HeerHeer

- MarineMarine

- LuftwaffeLuftwaffe

- StreitkräftebasisStreitkräftebasis

- der Zentrale Sanitätsdienstder Zentrale Sanitätsdienst

Page 4: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

2) Geschichte der Bundeswehr2) Geschichte der Bundeswehr

- 23. Januar 1951, Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht 23. Januar 1951, Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht

durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte,

Dwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad AdenauerDwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer

- Aufbau des Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951Aufbau des Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951

- Gründung der Bundeswehr und Wiederbewaffnung am 5. Mai 1955Gründung der Bundeswehr und Wiederbewaffnung am 5. Mai 1955

- nach der Wiedervereinigung: Aufnahme einiger Soldaten der nach der Wiedervereinigung: Aufnahme einiger Soldaten der

ehemaligen NVA(die Nationale Volksarmee) der DDR in die ehemaligen NVA(die Nationale Volksarmee) der DDR in die

BundeswehrBundeswehr

Page 5: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

3) Auftrag und Aufgaben der 3) Auftrag und Aufgaben der

BundeswehrBundeswehr

- die Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff sicherndie Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff sichern

- internationale Konflikte und Krisen verhüten und bewältigeninternationale Konflikte und Krisen verhüten und bewältigen

- gesicherte Zustände aufrechterhaltengesicherte Zustände aufrechterhalten

- Rettung und EvakuierungRettung und Evakuierung

- Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere

Unglücksfälle) Unglücksfälle)

Page 6: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

4) Auslandseinsatz der Bundeswehr4) Auslandseinsatz der Bundeswehr A. Wende in der Geschichte der BundeswehrA. Wende in der Geschichte der Bundeswehr

Grundgesetz, Abs. 2, Art. 24:Grundgesetz, Abs. 2, Art. 24:Art 24 Art 24 

(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.übertragen.

(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung (1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.übertragen.

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger (2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen (3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

-- http://bundesrecht.juris.de/gg/art_24.html, 13. 10. 2008 -- http://bundesrecht.juris.de/gg/art_24.html, 13. 10. 2008

Page 7: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

B. die AuslandseinsätzeB. die Auslandseinsätze

- humanitäre Hilfsaktion und Hilfsleistung seit langemhumanitäre Hilfsaktion und Hilfsleistung seit langem

- das 1. Mal: Die ersten derartigen(friedenshaltung und –sichernde das 1. Mal: Die ersten derartigen(friedenshaltung und –sichernde

Maßnahme) Einsätze waren 1991 eine Minenräumaktion der Maßnahme) Einsätze waren 1991 eine Minenräumaktion der

Deutschen Marine nach dem Zweiten Golfkrieg im Persischen GolfDeutschen Marine nach dem Zweiten Golfkrieg im Persischen Golf

- weitere Missionen im EU-, NATO oder UN-Rahmen im Irak, in weitere Missionen im EU-, NATO oder UN-Rahmen im Irak, in

Bosnien-Herzegowina, Somalia, Libanon, Sudan, Afghanistan usw.Bosnien-Herzegowina, Somalia, Libanon, Sudan, Afghanistan usw.

Page 8: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

3. 3.

BundesverteidigungsministeriumBundesverteidigungsministerium

- Das Bundesverteidigungsministerium hat einen doppelten Das Bundesverteidigungsministerium hat einen doppelten

Aufgabenbereich: Einerseits ist es eine zivile Bundesbehörde, Aufgabenbereich: Einerseits ist es eine zivile Bundesbehörde,

andererseits kümmert es sich um die Organisation und Führung der andererseits kümmert es sich um die Organisation und Führung der

Bundeswehr. Dabei ist das Ministerium verantwortlich für die drei Bundeswehr. Dabei ist das Ministerium verantwortlich für die drei

Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine sowie für die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine sowie für die

militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler

Sanitätsdienst. Darüber hinaus kümmert sich das Sanitätsdienst. Darüber hinaus kümmert sich das

Verteidigungsministerium um die WehrverwaltungVerteidigungsministerium um die Wehrverwaltung

Page 9: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

4. Wehrpflicht der BRD4. Wehrpflicht der BRD

1) Gesetzliche Grundlage der Wehrpflicht1) Gesetzliche Grundlage der WehrpflichtGrundgesetz, Art. 12a:Grundgesetz, Art. 12a:

Art 12a Art 12a 

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. übersteigen.

-- http://bundesrecht.juris.de/gg/art_12a.html, 13. 10. 2008-- http://bundesrecht.juris.de/gg/art_12a.html, 13. 10. 2008

Page 10: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

2) Befreiung vom Wehrdienst2) Befreiung vom Wehrdienst

- PolizeivollzugsbeamtePolizeivollzugsbeamte- Eine Freistellung vom Grundwehrdienst ist auch bei einer mindestens sechsjähEine Freistellung vom Grundwehrdienst ist auch bei einer mindestens sechsjäh

rigen Verpflichtung zum Ersatzdienst im Katastrophenschutz möglich, bei der rigen Verpflichtung zum Ersatzdienst im Katastrophenschutz möglich, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei Hilfsorganisationen, dem Deutschen Roten KFreiwilligen Feuerwehr oder bei Hilfsorganisationen, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Malteser Hilfsdienst geleistet werden kannreuz oder dem Malteser Hilfsdienst geleistet werden kann

- der dritte Sohn einer Familie, sofern die beiden älteren Brüder ihren Wehrdieder dritte Sohn einer Familie, sofern die beiden älteren Brüder ihren Wehrdienst bzw. einen Ersatzdienst abgeleistet habennst bzw. einen Ersatzdienst abgeleistet haben

- Männer, die verheiratet sind (jedoch nur auf Antrag)Männer, die verheiratet sind (jedoch nur auf Antrag)- Männer, die für ein Kind sorgen müssen (jedoch nur auf Antrag)Männer, die für ein Kind sorgen müssen (jedoch nur auf Antrag)- Männer, die eine Berufsausbildung durchlaufen (bei Hochschulstudien erst ab Männer, die eine Berufsausbildung durchlaufen (bei Hochschulstudien erst ab

Beginn des 3.Semesters)Beginn des 3.Semesters)- Männer, die schon in der Armee eines anderen Landes Wehrdienst geleistet haMänner, die schon in der Armee eines anderen Landes Wehrdienst geleistet ha

benben- Männer, die mindestens einen Vorfahren (bis zu drei Generationen zurück) haMänner, die mindestens einen Vorfahren (bis zu drei Generationen zurück) ha

ben, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurdeben, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde- Männer, die Theologie studieren mit dem Ziel katholischer Pfarrer oder Männer, die Theologie studieren mit dem Ziel katholischer Pfarrer oder

evangelischer Pastor zu werdenevangelischer Pastor zu werden

Page 11: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

5. 5. Innere Sicherheit und die Polizei in DeutschlandInnere Sicherheit und die Polizei in Deutschland

1) Sache der Länder1) Sache der Länder

- Polizeiwesen und Polizeirecht sind im wesentlichen Sache der Länder; Polizeiwesen und Polizeirecht sind im wesentlichen Sache der Länder; nur in bestimmten Bereichen weist das Grundgesetz dem Bund eigene nur in bestimmten Bereichen weist das Grundgesetz dem Bund eigene polizeiliche Kompetenzen zu.polizeiliche Kompetenzen zu.

Page 12: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

2) 2) LandespolizeiLandespolizei - Die Die SchutzpolizeiSchutzpolizei übernimmt vor allem allgemeine Aufgaben der Aufrechterhaltung der übernimmt vor allem allgemeine Aufgaben der Aufrechterhaltung der

öffentlichen Sicherheit und Ordnung, allgemeine Strafverfolgung und Straßenverkehrsüöffentlichen Sicherheit und Ordnung, allgemeine Strafverfolgung und Straßenverkehrsü

berwachung. Ferner sind sie bei Eilbedürftigkeit für die Verkehrslenkung und Verkehrsberwachung. Ferner sind sie bei Eilbedürftigkeit für die Verkehrslenkung und Verkehrs

regelung zuständig.regelung zuständig.

- Die Die VerkehrspolizeiVerkehrspolizei zeigt sich vor allem für Überwachung des fließenden Verkehrs, der zeigt sich vor allem für Überwachung des fließenden Verkehrs, der

Unfallaufnahme und großangelegte Verkehrskontrollen (z. B. des Schwerlastverkehrs) vUnfallaufnahme und großangelegte Verkehrskontrollen (z. B. des Schwerlastverkehrs) v

erantwortlich.erantwortlich.

- Die Die KriminalpolizeiKriminalpolizei ist auf die Prävention und Verfolgung von Verbrechen und Vergehe ist auf die Prävention und Verfolgung von Verbrechen und Vergehe

n spezialisiert.n spezialisiert.

- Die Die BereitschaftspolizeiBereitschaftspolizei unterstützt den polizeilichen Einzeldienst bei seiner Aufgabenwa unterstützt den polizeilichen Einzeldienst bei seiner Aufgabenwa

hrnehmung im täglichen Dienst und insbesondere bei außergewöhnlichen Einsätzen: Grhrnehmung im täglichen Dienst und insbesondere bei außergewöhnlichen Einsätzen: Gr

oßeinsätze (Naturkatastrophen, Fußballspiele, Konzerte, Demonstrationen, Objektschutoßeinsätze (Naturkatastrophen, Fußballspiele, Konzerte, Demonstrationen, Objektschut

z usw.).z usw.).

- Die Die WasserschutzpolizeiWasserschutzpolizei ist zuständig für schifffahrtsbezogene Kriminalitätsvorbeugung, ist zuständig für schifffahrtsbezogene Kriminalitätsvorbeugung,

die Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung, den Umweltschutz und die Verkehrssicdie Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung, den Umweltschutz und die Verkehrssic

herheit im Wasser. herheit im Wasser.

Page 13: XII. Verteidigung und Sicherheit. 1. Prinzipien der deutschen Sicherheitspolitik - Oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik: die Bürgerinnen und Bürger

3) Bundespolizei3) Bundespolizei

- Die Die BundespolizeiBundespolizei (BPol) ist eine Polizei des Bundes in der (BPol) ist eine Polizei des Bundes in der

Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesrepublik Deutschland und gehört zum Geschäftsbereich des

Bundesministeriums des Innern, welches durch seine Abteilung B auch die Bundesministeriums des Innern, welches durch seine Abteilung B auch die

Rechtsaufsicht über die Behörden der Bundespolizei ausübt. Rechtsaufsicht über die Behörden der Bundespolizei ausübt. Im SicherheitsIm Sicherheits

system des Bundes nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige system des Bundes nimmt die Bundespolizei umfangreiche und vielfältige

sonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, asonderpolizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei, a

ber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. im Aufenthaltber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. im Aufenthalt

sgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz geregelt sinsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz geregelt sin

d. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung d. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung BundesgrenzschutzBundesgrenzschutz..