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Gestaltungsmöglichkeiten
der ÖPP in Polen
R.pr. / RA Zbigniew Jara
R.pr. Radomir Perski
Warschau, den 5. November 2012
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Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
I. Einleitung
Vertrag
Projektgesellschaft
II. Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
III. Kontakt
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I. Einleitung - Überblick
2005: erstes Gesetz betreffend öffentlich- private Partnerschaften
seit 2008: Gesetz über die öffentlich-private Partnerschaft
seit 2009: polenweit 33 öffentlich-private Partnerschaften
wichtigste anstehende Projekte:
Bau eines Krankenhauses in Westpolen
Bau 3 unterirdischer Parkplätze im Zentrum Warschaus
Modernisierung der Haltestellen der Verkehrsbetriebe Warschau
Bau eines Aquaparks in Kattowitz
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I. Einleitung - Großer Bedarf an ÖPP-Projekten
Beschränkung des politischen Einflusses auf Investitionsentscheidungen
Darum braucht PolenÖPP-Projekte
-Vorteile
Verbesserte Qualität durch Inanspruchnahme
internationaler Erfahrung
Transparenz(Finanzierung)
Optimale Risikoverteilung
Größere Anzahl an Investitionen in die
Infrastruktur
Aktivierung des Privatsektors
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I. Einleitung - Überblick
Auswahl des privaten Partners (Sponsors), d.h. praktisch Vertragsgestaltung bedingt durch Vergütungsmodell
Grundsätzlich soll das ÖPP-Gesetz nur Anwendung finden, wenn die Vergütung ausschließlich vom öffentlichen Partner kommt
Vergütung des Sponsors Fruchtziehung und ggf. anderweitige Bezahlung durch den öffentlichen Partner Anwendung des Gesetzes über Bau- und Dienstleistungskonzessionen auf Auswahl des privaten Partners und Vertrag, sofern nicht im ÖPP-Gesetz geregelt
alle anderen Fälle Anwendung des Vergabegesetzes auf Auswahl des privaten Partners und Vertrag, sofern nicht im ÖPP-Gesetz geregelt
finden weder das Gesetz über Bau- und Dienstleistungskonzessionen noch das Vergabegesetz Anwendung:
Auswahl des privaten Partners unter Garantie des lauteren und freien Wettbewerbs sowie Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, Transparenz und Proportionalität, der Vorschriften des ÖPP-Gesetzes, sowie des Gesetzes über die Grundstücksbewirtschaftung bei Einbringung eines Grundstücks durch den öffentlichen Partner
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Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
II. Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
Vertrag
Projektgesellschaft
I. Einleitung
III. Kontakt
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Beteiligte und ihre Interessen
II. Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
öffentlicher Auftraggeber
FremdkapitalgeberProjektgesellschaft
Sponsoren/ Finanzinvestoren
Nachunternehmer Betrieb und
Instandhaltung
Nachunternehmer BauPlanungs- und Bauvertrag
Betriebs- und Instandhaltungsvertrag
Projekt- oder Konzessionsvertrag
Fremdkapital
Eigenkapital/ Gesellschafterdarlehen
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Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
Vertrag
II. Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
Projektgesellschaft
I. Einleitung
III. Kontakt
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Entgeltlicher Vertrag besonderer Art (sui generis) Finanzierung durch
Drittfinanzierung möglich Öffentlicher Partner (Eigenanteil / Subvention)
Vertragsgegenstand: Bau oder Renovierung eines Bauobjekts, Dienstleistungen, Herstellung eines Werks, andere Leistungen (z.B. Müllentsorgung, Kläranlagen etc.), die mit der Herstellung oder Verwaltung von Vermögensbestandteilen verbunden sind
Modelle BOT (Build-Operate-Transfer) DBFO (Design-Built-Finance-Operate) Konzessionsmodell
Der Vertrag
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Der Vertrag
Vergütung: hängt von Beanspruchung bzw. tatsächlichen Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes ab
1. Gruppe: Vorhaben, die kommerziellen Vorhaben ähnlich sind, bei denen Nutzer Entgelte entrichten müssen Koppelung der Vergütung an tatsächliche Beanspruchung des Partnerschaftsgegenstandes
2. Gruppe: Vorhaben, bei denen die Erhebung von Entgelten ausgeschlossen/erschwert/verzichtet wird Vergütung des privaten Partners richtet sich nach effektiver Verfügbarkeit
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Bereits in der ersten Verhandlungsphase
Festlegung allgemeiner Eckpunkte: Rechte und Pflichten der Partner Risikoverteilung (idR Festlegung von Ereignissen, bei deren Eintritt durch
einen Partner Schadensersatz geltend gemacht werden kann) Standards und Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung Zahlungsmodalitäten (Tarife, Subventionen, Zuwendungen o.Ä.) Vertragsstrafen / Prämien Vertragsdauer / Vertragsbeginn Sicherungsmittel Recht zur Übernahme des Projekts sowohl durch Kreditgeber als auch – in
Notsituationen – durch den öffentlichen Partner Höhere Gewalt Streitbeilegung
Tipps zur Verhandlungsführung
Der Vertrag
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Gesetzliche Vorgaben zum Mindestinhalt des Vertrages (zwingend !)
Rechtsfolgen der Schlecht- und Nichterfüllung, insbesondere Vertragsstrafen oder Minderung der Vergütung des privaten Partners bzw. der Projektgesellschaft
Grundsätze und detaillierte Verfahrensweise der laufenden Kontrolle der Projektrealisierung durch den privaten Partner
Art und Weise der Einbringung/Nutzung der einzelnen eingebrachten Vermögensbestandteile sowie Grundsätze der Rückzahlung und Abrechnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
Frist und Grundsätze der Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück durch den privaten Partner, welches eine Einlage des öffentlichen Partners darstellt
Möglichkeit der Gründung einer Projektgesellschaft zur Ausübung des Vertrages Ziel und Tätigkeitsgegenstand der Projektgesellschaft, Gründungsdatum
Gesetzlicher Mindestinhalt
Der Vertrag
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Über den Mindestinhalt hinaus: freie Gestaltungsmöglichkeiten Empfehlung:
Genaue Definition der Parteien / einzelne im Vertrag verwendete Begrifflichkeiten Art und Weise der Zusammenarbeit (Projektverlauf) Vertragsdauer (Vertragsbeginn und –beendigung) Erklärungen und Zusicherungen Detaillierte Beschreibung der Projektdokumentation (Dokumente und Verträge) Bei Bedarf: z.B. Ausstattung des Vertragsgegenstandes, Grundsätze der Wartung
und Renovierung, zulässige Störanfälligkeit einzelner Geräte, Arbeitsbedingungen des Personals des jeweiligen Vertragsgegenstandes, Sicherheitsvorschriften betr. den Objektbetrieb
Auswirkungen von Gesetzesänderungen Versicherungspflicht Sicherungsmittel bei Investitionen auf Grundstücken der öffentlichen Hand
(superficies solo cedit) Fälle, in denen die Auflösung des Vertrages möglich sein soll sowie Rechtsfolgen
(Vertragsstrafen, Haftungsfragen, Zahlungen etc.) Gegenseitige Abrechnung bei (vorzeitiger) Beendigung des Vertrages festlegen.
Tipps zur Vertragsgestaltung
Der Vertrag
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Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
Projektgesellschaft
II. Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPP
Vertrag
I. Einleitung
III. Kontakt
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1. Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen
Equity Joint Venture
Contracutal Joint Venture
Konsortialvertrag
2. Projektgesellschaft
SPV Sp. z o.o.
Personengesellschaft
Die Projektgesellschaft
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Wenn Neugründung einer Projektgesellschaft, dann zwingend im Vertrag vorzusehen Vertrag bestimmt Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft
Mögliche Gesellschaftstypen Kapitalgesellschaft
GmbH (poln. Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder Sp. z o.o.) AG (poln. Spółka Akcyjna oder S.A.)
Personengesellschaft KG (poln. Spółka komandytowa oder Sp.k.) KGaA (poln. Spółka komandytowo-akcyjna oder Sp.k.a.)
Öffentlicher Partner kann nicht Komplementär sein Vorkaufsrecht des öffentlichen Partners an den Anteilen des privaten Partners Beachtung der auf Selbstverwaltungseinheiten anwendbaren Vorschriften In der Praxis: Gesellschaft wird allein durch privaten Partner gegründet – öffentliche
Hand ist gegen Anteilshaberschaft: Risikominimalisierung Für privaten Investor: Gesellschaftsgründung günstig wegen Risikoverlagerung
Die Projektgesellschaft
3. Gesetzliche Vorgaben
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Zbigniew Jara
Radca prawny / Rechtsanwalt
E-mail: [email protected]
Kontakt
Radomir Perski
Radca prawny
E-mail: [email protected]
Dorota Dąbrowska
Doradca podatkowy
E-mail: [email protected]
JARA & PARTNERS l ul. Bonifraterska 17 l 00-203 Warszawa l T: +48 22 246 00 30 l F: +48 22 246 00 31 l E: [email protected]
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!