wudu mit socken
TRANSCRIPT
Das ersatzweise Bestreichen
der Socken be im Wu ḍūʾ
nach den vier Rechtsschulen
Abū Bilāl al-Mālikī
Korrektur: Kadīscha b. Turābī
w w w . s u n n a n e t . d e
Sunnanet.de
2
%
Vorwort
Das rituelle Gebet [Ṣalāh] ist eine der Säulen des Dīn, wie der Prophet uns
übermittelt hat. Es gibt einige Bedingungen, die zu erfüllen sind, damit Allah
unser rituelles Gebet annimmt. Darüber gibt es keine
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gelehrten. Eine dieser Bedingungen
ist die Reinheit [die Ṭahāra]. Durch das Verrichten des Wuḍūʾ [rituelle kleine
Waschung] oder durch den Ghusl [rituelle große Waschung] wird der Ṭahāra-
Zustand hergestellt. Der Wuḍūʾ und der Ghusl haben wiederum Bedingungen,
die erfüllt werden müssen. Das Waschen der Füße ist eine der
Hauptbestandteile der rituellen Waschung. Wenn man die Fußwaschung nicht
vollzieht, dann ist die gesamte Waschung ungültig und daher auch das Gebet,
welches danach durchgeführt wird.
Nach der Mutawātir1 Sunna ist es erlaubt, statt die Füße zu waschen, über die
Khuffayn2 zu streichen. Diese Erlaubnis [rukhsa] ist von allen Gelehrten der
Ahlu Sunna akzeptiert worden.
Was die Socken betrifft, über die man ersatzweise streichen darf, so haben die
Gelehrten der Ahlu Sunna verschiedene Bedingungen aufgestellt, die sie
erfüllen müssen, und zwar aus verschiedenen Gründen.
In dieser Abhandlung wollen wir die Meinung der Ahlu Sunna über dieses
Thema darstellen, denn in der letzten Zeit sind Fatwas von wahhabitischen3
1 Mehrfach überlieferte Ahadith, über deren Echtheit es keine Zweifel gibt.
2 Ledersocken, damals benutzte man sie nicht nur als Socken, sondern auch als Schuhe.
Sunnanet.de
3
oder modernistischen Gelehrten aufgetaucht, welche es erlauben, über jede
Art von Socken zu streichen, auch über die heutzutage gängigen Socken, die
fast keine von den Bedingungen erfüllen, welche die Gelehrten der vier
klassischen Rechtsschulen dafür aufgestellt haben.
Diese Fatwas widersprechen völlig den vier Rechtsschulen und durchbrechen
mehrere Konsense, die wir inschallah in diesem Artikel aufzeigen werden.
Möge Allah unsere Arbeit annehmen. Amin!
Wa ilā-llāhi-l-Muschtakā
Abū Bilāl Al-Mālikī
Duisburg [möge Allah seine Bewohner zum Islam rechtleiten], 1432
3 Damit sind Gelehrte wie Ibn Uthaymin, Ibn Bāz, Albāni oder Al-MunAdschid gemeint. Nicht alle Wahhabiten
aber vertreten diese Meinung, Gelehrte wie Ibn Dschibrīn oder Ash-shangītī haben dieselbe Einstellung wie der vier klassischen Ahlu Sunna- Rechtsschulen
Sunnanet.de
4
Der Mālikī Madhab
Imām Al-Ḥāfiẓ Ibn ʽAbd Al Barr sagte in dem Buch Al-Kāfī fī Fiqhi Ahli Al
Madīna [Das Ausreichende im Fiqh der Leute von Madina]:
وال ميسح بحد عىل اجلوربني فإن اكن اجلورابن جمدلين اكخلفني مسح علهيام وقد روي عن مإكل مع املسح
احصعىل اجلوربني وان اكان جمدلين والول
„Man darf nicht über die Socken streichen. Wenn sie aber eine Lederschicht
haben wie die Khufayn [Ledersocken], dann kann man über sie streichen. Es
wurde auch von Imām Mālik überliefert, dass es verboten ist, über die Socken
zu streichen, auch wenn sie eine Lederschicht haben. Die erste Meinung aber
ist die richtige.‛4
Die Hauptmeinung der Mālikīten wird von Imam Khalil in seinem
Standartwerk „al-Mukhtasar‛ erwähnt:
وابطي ظإر جدل جورة مسح: سفر بو حبرض مس تحإضة وان وامربت مرجل رخص
„Erlaubt ist für Männer und Frauen, auch für eine Mustaḥāḍa, ungeachtet
dessen ob man sich in der Sesshaftigkeit oder auf der Reise befindet, das
Streichen über die Socken, die eine Lederschicht oben sowie unten haben.‛ 5
Wie man sieht, erlauben die Mālikī- Rechtsgelehrten das Bestreichen nur,
wenn die Socken eine Lederschicht oben und unten haben.
4 Ibn Abd Al-Barr. Al Kāfī fī Fiqhi Ahli Al Madina, S. 27, Dar Al Kutun Al ‘ilmiyya, Lebanon
5 Sheikh Khalil b. Isħāq al-Maliki, Al Mukhtsar, S.20 , Dar Ar-Rashād al-ħadithiyya, 2003, Casablanca
Sunnanet.de
5
Der Ḥanafī Madhab
Die ḥanafitischen Gelehrten erlauben das Streichen über die Socken, wenn sie
bestimmte Bedingungen erfüllen.
إ اممسح عىل ن مم بمإبيإ وا بل خلف عيد بص زي ين ، بو معلني ، ي ن اكان مجدل
يكوان امجوربني ، فإ
مإ اب ن اكان رقيقني يشفإن اممإء ، ال يوز اممسح علهيين ، وال معلني ، فإ نيني ال مجدل ن اكان
إ ، وا
ال
د يوز نفة وعيد بب يوسف ، ومحم . يوز عيد بب ح
Al-Kasānī sagt in Badāʾiʽ Aṣ-Ṣanāʾiʽ:
„Was das Streichen über die Socken betrifft, wenn die ein Lederschicht oder
eine Sohle haben, dann ist es erlaubt, darüberzustreichen, ohne
Meinungsverschiedenheit in unserem Madhab. Im Fall dessen, dass sie keine
Lederschicht oder eine Sohle haben, [hat man zwei Möglichkeiten]. Sind sie so
dünn, dass sie wasserdurchlässig sind , dann ist es durch Konsens verboten
[Übereinstimmung der Gelehrten], über sie zu streichen, sollten sie jedoch
dick sein, dann ist es bei Abū Ḥanīfa6 verboten, über sie zu streichen, bei Abū
Yūsuf und Muḥammad aber ist es aber erlaubt.‛7
Die zwei Bedingungen, die die Ḥanafīten aufgestellt haben sind:
Die Socken sollen so dick sein, dass sie nicht wasserdurchlässig sind
Man soll in diesen Socken einen Farsakh8 laufen können, ohne dass die
Socken reißen.9
6 Es wird aber überliefert, dass Imam Abu Hanifa diese Meinung änderte und sich der Meinung seiner beiden
Schülern anschloss. (überliefert von Al Kassani in Al Badā'i‘)lt;/span> 7 Al Kassānī , Badā'i‘ Aś-Śanā'i‘ , بدائع الصنائع في ترتيب الشرائع , Buch der Tahāra, Kapitel über das Streichen über
die Socken. 8 Ein Farsakh ist ungefähr 5,5 Km
Sunnanet.de
6
In Ad-Dur al Mukhtār Scharḥ Tanwīr al-Abṣār, einem der Hauptwerke der
Hanafīten, steht, dass man nur über folgende Socken streichen darf:
Socken, die dick sind und mit denen man ohne Schuhe laufen kann.
Socken, die eine Lederschicht haben.
Socken, die eine Sohle haben.
Dünne Socken sind ausgeschlossen wie Ibn Abidin in seinem Kommentar
zum oben genannten Werk erklärt hat.10
9 Siehe Rad Al Muħtār von Ibn Abidin, Buch der Tahāra, Kapitel über die Bedingungen für die Gültigkeit des
Streichen über Khuf (Ledersocken) 10
Ibn Abidin, Raḍ Al Muḥtār, S. 291. Band 1. Dar Al Fikr , 1995, Libanon
Sunnanet.de
7
Der Schāfi‘ī Madhab
In der Shāfi‘ī Madhab gibt es unterschiedliche Meinungen.
Die Hauptmeinung ist jene, die Imām An-Nawawī in al-Madschmū‘ erklärt hat.
امطحنح من مذبيإ ان اجلورة ان اكن ضفيقإ ميكن متإبعة امليش علن جإز املسح علنقد ذكران ان
Imam An-Nawawī sagt: „Wir haben schon erwähnt, dass die richtige Meinung
in unserem Madhab ist, dass, wenn die Socken wasserdicht sind und man mit
ihnen laufen kann, es erlaubt ist, über sie zu streichen.‛ 11
Die andere Meinung ist die, welche Imam Asch-Schāfi‘i in Al-Umm darlegte.
Diese besagt, dass die Socken wasserdicht sein und eine Sohle haben müssen.
Diese Meinung wird auch von Abū Ḥāmid Al Ghazālī, Al-Muḥāmilī , Ibn Aṣ-
Ṣabbāgh , Al Mutwallī und anderen Schāfi‘ī Gelehrten vertreten.12
Eine dritte Meinung, welche aber nicht stark in der Schafiʽitische Rechtsschule
ist, stammt von al-Muzanī. Er erlaubte das Streichen über die Socken nur,
wenn sie eine Lederschicht haben.13
Imam Nawawī sagte über dünne Socken:
بمإ مإ ال ميكن متإبعة امليش علن مرقت فل يوز املسح علن بل خلف
„Über Die Socken, mit denen man nicht laufen kann [außerhalb des Hauses],
weil sie dünn sind, darf man nicht streichen. Darüber gibt es keinen
Meinungsunterschied.‛14
11
Imam An-Nawawi, Al-Madschmū‘, S.499 B.1 , Dar Al-Fikr, Libanon. 12
Ibid. 13
Ibid. 14
Imam An-Nawawi, Al-Madschmū‘, S.501 B.1 , Dar Al-Fikr, Libanon.
Sunnanet.de
8
Imam Ibn Hadschar al-Haythamī sagte über die Bedingungen von Khuf und
Socken:
وبن يكون مإهعإ من هفوذ املإء مو ضب علن ، فإمعربت مبإء امغسل ، فل يزئ حنو مسوج ال ضفإقة هل
„Sie dürfen das Wasser nicht einlassen, damit ist das Wuḍūʾ Wasser gemeint.
Ein genähtes Teil, welches nicht dicht ist, reicht nicht, um darüber streichen
zu dürfen.‛15
Die Bedingungen über welche sich die Schāfiʽiten einig sind, sind die
folgenden:
Die Socken sollen wasserdicht sein.
Sie sollen so dick sein, dass man in ihnen laufen kann.
15
Ibn Hadschar al-Haythamī, Al Minhaj al Qawim, S.78
Sunnanet.de
9
Der Ḥanbalī Madhab
Imām Ibn Qudāma al-Maqdisī sagte in al-Mughnī:
ين ذكرانهإ ف امخف ، بحدهإ بن يكون طني انل مإ يوز اممسح عىل امجورة ابمش اه ضفيقإ ، ال يبدو م
ء م . ن امقدم .امثإن بن يمكن متإبعة امميش فيش
„Man darf über die Socken streichen, wenn sie die zwei Bedingungen, die bei
den Khuffayn [Ledersocken] vorhanden sein sollen, erfüllen. Die erste ist, sie
sollen dicht sein, und nichts vom Fuß zeigen. Die zweite ist, man soll in ihnen
laufen können.‛16
Weiter sagte er:
.فأم ، ويمكن متإبعة امميش في إ يثبت بيفس اال بن يكون مم ر ال يوز اممسح علن سإ فل قي . إ امر
„Man darf nur über die Socken streichen, wenn sie von alleine an den Füßen
bleiben, und man in ihnen laufen kann. Die dünnen sind aber nicht
verkleidend.‛17
Imam Aḥmad Ibn Ḥanbal sagte:
اممسح عىل امجورة حت يك زئ ون جوراب ضفيقإ ، يقوم قإئمإ ف رجل ال قإل بحد ، ف موضع : ال ي
ل امخف اكن عيده بمن مإ مسح امقوم عىل امجوربني به ، يقوم مقإم امخف ف ييكس مثل امخفني ، اه
امر ب في جل ، يذ يء رجل امر جل وي
„Man darf nur über eine Socke streichen, wenn sie dicht ist. Die Socke soll fest
an dem Fuß sitzen und sie darf nicht wie die Khuffayn knickbar sein. Diese 16
Ibn Qudama al-Maqdissi, Al Mughni sharħ Mukhtassar al Kharqi, Kapitel " das Streichen über die Socken, mit denen man laufen kann". 17
Ibid.
Sunnanet.de
10
Leute [damit sind die Sahaba gemeint] haben über die Socken gestrichen, weil die
Socken für sie wie die Khuffayn waren. Man zog sie anstatt den Khuffayn an
und man konnte sich in ihnen hin und her bewegen.‛18
Scheikh Ibn Taymiyya sagte: „Man darf über die Socken streichen, wenn man
in ihnen läuft.‛19
‘Alāʾ ad-Dīn al Mardāwi erwähnte in dem Werk Al Inṣāf andere Bedingungen
für das Streichen über die Socken in der ḥanbalitischen Madhab. Die Socken
sollen wasserdicht sein. Man muss in ihnen drei Tage laufen können und sie
sollen nicht durchsichtig sein.20
18
Ibid. 19
Ibn Taymiya, Madschmu‘ al-Fatāwā, 20
Al Mardāwī, Al Inśāf, Buch der Tahara, Kapitel über das Bestreichen über die Socken.
Sunnanet.de
11
Der Idschmā‘ [Der Konsens]
Wie schon oben erwähnt, Imam Al Kassāni und Imam An-Nawawī haben den
Konsens überliefert, dass das Streichen über dünne Socken unerlaubt ist.
Imam Ibn al-Qattān überlieferte in seinem Werk über den Konsens der
Gelehrten:
نفني مل يز املسح علهياموبع امجلنع بن اجلوربني اذا مل يكوان كث
„Alle Gelehrten sind sich darüber einig, dass, wenn die Socken nicht dicht
sind, man nicht über sie streichen darf.‛21
Und wie man aus den Usūl [Rechtslehrefundamente] weiß ist der Konsens
einer der stärksten Beweise, welchem man auf keinen Fall widersprechen soll.
21
Ibn Al-Qattan, Al Iqnā‘ fī-Massā'ili al-Idschmā‘. Punkt Nummer 351
Sunnanet.de
12
Die Ahadith bezüglich des
Streichens über die Socken
At-Tirmidhī überlieferte:
ومسح عىل امجوربني و وسل علن أ اميب ضىل الل اميعلني عن اممغريت بن شعبة قإل ثوض
Al Mughīra b. Shu‘ba sagte: „Der Prophet vollzog den Wuḍuʾ und dabei strich
er über die Socken und Schuhe.‛
Imam al-Bayhaqī sagte: „Dieser Ḥadīth ist fehlerhaft und unterbrochen. Er
wurde als schwach eingestuft von Sufyān ath-Thawrī , Imam Aḥmad ,Yaḥyā b.
Ma‘īn , Ali b. Al Madaniy sowie Imām Muslim b. Al Hadschadsch.‛22
Imām an-Nawawi sagte: „Jeder Imām von diesen Gelehrten hat den Vorrang
vor At-Tirmidhī. Die Ḥuffaẓ sind darüber einig, dass der Ḥādith schwach ist.‛23
Die Version von Imam Muslim widerspricht dem Wortlaut dieses Ḥadith. Dort
steht, dass der Prophet über die Ledersocken gestrichen hat.
Imām Al-Bayhaqi sagte: „Alle Überlieferer sagen, dass der Prophet über die
Ledersocken gestrichen hat, außer Huzayl b. Scharḥabīl, er überlieferte von Al-
Mughīra: „Er strich über die Socken und Schuhe."24
Das gleiche wurde von Yaḥya Ibnu Ma‘īn überliefert.
Die anderen Aḥādith, die von Bilāl sowie Abū Mūsā überliefert sind, wurden
ebenfalls als schwach eingestuft.25 22
Al Mubārakfūrī, Tuħfat al Aħwadī Sharħ Sunan Ath-thirmidi. Buch der Tahara, , Kapitel über "was über das Streichen über Socken überliefet wurde" Hadith N° 92 23
Imam An-Nawawi, Al-Madschmū‘, S.501 B.1 , Dar Al-Fikr, Lebanon. 24
Al Mubārakfūrī, Tuħfat al Aħwadī Sharħ Sunan Ath-thirmidi. Buch der Tahara, , Kapitel über "was über das Streichen über Socken überliefet wurde" Hadith N° 92
Sunnanet.de
13
Der Ḥadīth von Bilāl enthält zwei Da’if- Überlieferer und der Hadith- Gelehrte
und Kommentator der Sunan Ath-thirmidi sagte nach einer langen
Abhandlung über die Aḥādith bezüglich des Streichens über Socken:
ف ابة اممسح عىل م م وامحإضل : به نح خإل عن املك ص امجوربني حديث مرفو
„Die Schlussfolgerung ist, dass es über das Thema ‚Streichen über die Socken‘
keinen Ḥadīth gibt, der bis auf den Propheten zurückgeht und der
authentisch und frei von Kritik ist.‛26
Wenn Imām An-Nawawī sagt, dass jeder Imām der Ḥādithwissenschaft,
welcher den Hadith von al-Mughīra als schwach einstuft, den Vorrang vor
Imām at-Tirmdhī hat, wo bleibt dann Albānī27 im Vergleich zu Imām at-
Tirmidhī. Ist es überhaupt gestattet, Imam Muslim oder Imam Sufyān Ath-
Thawri it al-Albānī im Bereich der Ḥadīthwissenschaft zu vergleichen?!
25
Ibid. 26
27 Ibid. 27
28 Ein moderner Gelehrter, der den Hadith von Al Mughira als sahih eingestuft hat und damit der Meinung der Väter der Hadithwissenschaft der Salaf widersprochen hat.
Sunnanet.de
14
Die Begründung der
Meinungen der Rechtsschulen
Wie oben schon dargestellt, haben unsere Gelehrten bestimmte Bedingungen
aufgestellt, die es zulässig machen, über die Socken zu streichen.
نح ال بأحإديث ص ال يوز ا ر امقربن وامعدول عي و ظإ جلني مك و غسل امر عىل صتإ الضل ف ة اث
ة امحديث كحإديث اممسح عىل ل اممسح عىل امخفني بل بئمامخفني فجإز امعدول عن غسل امقدمني ا
ة امفن مك عرف م عيد بئم إ بحإديث اممسح عىل امجوربني ففي صتإ لك ت ، فكيف يوز خلف . وبم
ل اممسح عىل امجوربني مطلقإ امعدول . عن غسل امقدمني ا
„Die Grundlage ist das Waschen der Füße, wie es im Wortlaut des Korans steht.
Man darf den Wortlaut des Korans nur außer Acht lassen, wenn es Ṣaḥīḥ
Aḥādīth gibt, über deren Echtheit sich die Gelehrten des Ḥādiths einig sind,
wie es bei den Ahadith bezüglich des Streichens über die Ledersocken
(Khffayn) der Fall ist. In diesem Fall ist es erlaubt das Waschen durch das
Streichen über die Khuffayn zu ersetzen, ohne dass ein Meinungsunterschied
existiert.
Die Aḥādith bezüglich des Streichens über die Socken, wurden aber nicht als
Ṣāḥīḥ eingestuft und sind von den Experten des Hadith kritisiert worden und
keiner von den Fiqh Gelehrten, deren Meinung in den Konsensen
berücksichtigt wird, hat nach diesen Aḥādīth gehandelt.
Sunnanet.de
15
Wie könnte es also in diesem Fall zulässig sein, das Waschen der Füße zu
unterlassen und es statt dessen durch das Streichen über die Socken ohne
Bedingung zu ersetzen ?‛28
زيل اىتى . فل و ر امقربن بمثل بب ق ك ظإ ذا بشإر مسل بقوهل ال يت ل اشتطوا جواز جل ذكل وا
ت بحإديث امخف م بن اممسح عىل امجوربني بتل امقيود منكوان ف معن امخفني ويدخل ت ني ، فرب بع
ين اكان ف معن امخفني ذا اكان مجدلذا اكن معلني اكان ف معيإهإ ، وعيد امجوربني ا
مإ ا م بن ، ورب بع
ين وال م ن مم يكوان مجدلنيني اكان ف معيإهإ وا ذا اكان ضفيقني
مإ ا م بن ثعإل بع بع . ل علني والل
Imam Muslim wies darauf hin, als er sagte: „Wir verlassen den Wortlaut des
Korans nicht 29 um das zu übernehmen, was Abū Qays und Huzayl30
überlieferten. Beide wurden von Ḥadīth-Experten wie z.B. Muslim, des
Verfassers des Ṣaḥīḥ, kritisiert.
Aus diesem Grund haben die Gelehrten das Streichen über die Socken zwar
beschränkt erlaubt, aber sie haben diese Erlaubnis an bestimmte Bedingungen
geknüpft, damit sie unter die Kategorie von Khuf, sowie unter die Aḥādith
bezüglich den Khuffayn fallen.
Manche Gelehrten [die Malikīten und manche Schafʽīten sowie Imām Abū Ḥanīfa] meinten,
wenn die Socken eine Lederschicht haben, dann sind sie eine Art Khuf
geworden. Andere [Manche Schafiʽīten und die Ḥanafiten] meinten, wenn sie eine
Sohle haben, dann sind sie eine Art Khuf geworden. Wieder andere [die
Schāfiʽtens und die Ḥanbaliten] meinten, wenn sie dicht und dick sind, dann sind sie
eine Art Khuf, auch wenn sie keine Lederschicht oder eine Sohle haben.‛31
28
Kommentar zu Sunan at-Tirmidhī von al-Mubārakfūrī Ḥadīth 29 29
O die ihr glaubt! Wenn ihr zum Gebet hintretet, waschet euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellbogen und fahrt euch über den Kopf und waschet eure Füße bis zu den Knöcheln. 5:6 30
Zwei Überlieferer des Hadith bezüglich des Streichens über die Socken. Beide wurden von Hadithexperten wie Muslim, des Verfassers des Sahih kritisiert. 31
Kommentar zu Sunan at-Tirmidhī von al-Mubārakfūrī Ḥadīth 29
Sunnanet.de
16
Es wurde von den Gefährten überliefert, dass sie über die Socken gestrichen
haben, aber man darf dabei nicht vergessen, dass ihre Socken nicht wie unsere
heutigen Socken waren. Imam Aḥmad sagte: „Die Leute (die Ṣaḥāba) haben
über die Socken gestrichen, weil die Socken für sie wie Khuffayn waren. Man
zog sie anstatt der Khuffayn an und man konnte sich in ihnen hin und her
bewegen.‛ 32
Wenn die Ṣāḥāba über Socken [Dschawrabayn] sprachen, dann nicht über
Socken von H&M oder Puma, sondern über dicke Socken, in denen man auch
ohne Schuhe gehen kann.
Al Bayhaqī sagte: „Die Überlieferung [die schwach ist] bedeutet nicht, er hat
über seine zwei Socken und dann über seine Schuhe gestrichen, sondern er hat
über Socken, die eine Sohle hatten, gestrichen.‛33 Al-Bayhaqi zitierte eine
Überlieferung [Athar] von dem Gefährten Anas b. Mālik, der diese Meinung
bestätigt.
د بن جننح قإل ربيت بو بن مإكل دخل اخللء وعلن جورابن بسفلام جلود وبعلام خز مفسح عن راش
.علهيام
Rāschid b. Nudschayḥ sagte: „Ich sah Anas ibn Malik, als er den Khala' betrat
und er hatte zwei Socken, über die er strich, die Unterseite war aus Leder und
die Oberseite war aus einem dickem34 Tuch‛35.
32
Siehe Fußnote 15. 33
Überliefert von Al Bayhaqi in As-Sunan al Kubrā , Band 1 , S. 285, Dar Al Fikr, Lebanon. 34
Auf Arabisch wird das Wort Khazz verwendet, das ist ein Art Tuch, welches hart ist 35
Überliefert von Al Bayhaqi in As-Sunan al Kubrā , Band 1 , S. 285, Dar Al Fikr, Lebanon.
Sunnanet.de
17
Eine Fatwa vom Ministerium für religiöse
Angelegenheiten von Kuwait36
فإجلورابن امعإداين ال يوز املسح علهيام بدال من امغسل ف اموضوء، بمإ اجلورابن امسمناكن جدا انلان
لهيام مش هبام ابخلفميكن امليش فهيإ ف امشإر بدون حذاء فيجوز املسح ع
Über die normalen Socken darf man nicht streichen, und man soll in diesem
Fall das Waschen nicht unterlassen. Über die dicken Socken, mit denen man
auf der Straße ohne Schuhe gehen kann, kann man streichen, denn sie ähneln
den Khuffayn.
Die Heutigen Socken
Die heutigen Socken erfüllen folgende Bedingung, worüber es einen Konsens gibt, nicht:
Sie sind nicht wasserdicht / nicht dick genug.
Man kann in ihnen nicht ohne Schuhe laufen.
Sie sind dünn (entgegen dem Konsens aller Gelehrten)
Sie erfüllen auch die anderen Bedingungen, über welche sich die Rechtsschulen uneinig sind, nicht.
Sie haben keine Lederschicht [entgegen der Meinung von Imām Mālik]
Sie haben keine Sohle [entgegen der Meinung von Imām Schāfi‘ī und Imām Abū Ḥanīfa]
Sie sind durchsichtig und zeigen die Form des Fußes.[entgegen der Meinung der Ḥanbaliten, wie Al Mardāwī erklärt hat]
36
http://www.islam.gov.kw/site/fatwaa/fatwaa_detail.php?fatwaa_id=1365