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Wie leicht bricht Glas ?Kurzseminar im IBB am 15.11.01Seite 2. C) Rechtliche Situation C1) Allgemeine rechtliche Situation im Bauwesen C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen C3) Zusammenfassung Recht C4) Grundlagen der TRLV - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
K urzse min aram 15. Nov 2001 im
I ng e n ie u r b ü r oDipl.-Ing. W. BrandlF r e i s i n g
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C1) Allgemeine rechtliche Situation im Bauwesen
C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen
C3) Zusammenfassung Recht
C4) Grundlagen der TRLV
C5) Grundlagen der TRAV
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
C7) Betretbare bzw. begehbare Verglasungen
C8) Literatur
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen
1) Bauprodukt
a) geregelte Bauprodukte
DIN 1249-3 SpiegelglasDIN 1249-4 GußglasDIN 1249-12 Einscheiben Sicherheitsglas
(ESG)DIN 1286 Mehrscheiben IsolierglasDIN EN ISO 12543-1 Verbund-Sicherheitsglas
(VSG) mit PVB-Folie
b) nicht geregelte Bauprodukte
Allgemeine bauaufsichtliche ZulassungAllgemeines bauaufsichtliches PrüfzeugnisZustimmung im Einzelfall
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen
2) Bauarten
a) geregelte Bauarten
ETB-Richtline Absturzsichernde Bauteile(Juni 1985)
DIN 18516 Teil4 Außenwandverkleidungenaus ESG, hinterlüftet
TRLV Technische Regeln für die Verwendung von linienförmiggelagerten Verglasungen(September 1998)
TRAV Technische Regeln für die Verwendung von absturz-sichernden Verglasungen(Entwurfsfassung März 2001)
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen
2) Bauarten
b) nicht geregelte Bauarten
- geklebte Glasfassaden- punktförmig gelagerte Überkopfverglasungen- punktförmig gelagerte Vertikalverglasungen- betretbare und begehbare Verglasungen- Verglasungen mit TVG- tragende Glasschwerter, Glasbalken Glasstützen- usw.
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis- Zustimmung im Einzelfall
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C2) Rechtliche Lage hinsichtlich der Verwendung von Glas im Bauwesen
2) Bauarten
b) nicht geregelte BauartenBeispiel: punktförmig gelagerte Überkopfverglasung
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C4) Grundlagen der TRLV
- Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen, aktuelle Fassung vom September 1998
- Gültig für: an mindestens zwei gegenüber liegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagerte Verglasungen
- Einteilung nach ihrer Neigung zur Vertikalen:
- Überkopfverglasungen: Neigung > 10° - Vertikalverglasungen: Neigung < 10°
In der TRLV sind folgende Punkte geregelt:
- Baustoffe (Glas, PVB-Folie)- Anwendungsbedingungen- Zusätzliche Regelungen für Überkopfverglasungen- Zusätzliche Regelungen für Vertikalverglasungen- Einwirkungen- Angaben zu den Standsicherheits- und Durchbiegungsnachweisen
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C4) Grundlagen der TRLV
Die TRLV muß bei folgenden Anwendungennicht beachtet werden:
- Dachflächenfenster in Wohnungen und Räumen ähnlicher Nutzung mit einer Lichtfläche bis zu 1,6 m²
- Sonstige liniengelagerte Überkopfverglasungen von Wohnungen (z.B. Wintergärten, Balkon- überdachungen) mit einer Scheibenspannweite bis zu 80 cm und einer Einbauhöhe bis zu 3,5 m. Hier dürfen aber nur bestimmte Glaserzeugnisse verwendet werden.
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C5) Grundlagen der TRAV
- Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen, Entwurfsassung vom März 2001
- folgende Anwendungsfälle / Kategorien
Kategorie A:Vertikalverglasungen im Sinne der TRLV, die zur unmittelbaren Aufnahme von Holmlasten dienen.
Kategorie B:An ihrem Fusspunkt mittels einer Klemmkonstruktion linienförmig gelagerte, tragende Verglasungselemente, welche mittels eines aufgesteckten, durchgehenden, tragenden Handlaufs verbunden sind.
Kategorie C:Absturzsichernde Verglasungen, die nicht der Abtragung von Holmlasten dienen und einer der folgenden Gruppen C1, C2 oder C3 entsprechen
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C5) Grundlagen der TRAV
Kategorie C:Absturzsichernde Verglasungen, die nicht der Abtragung von Holmlasten dienen und einer der folgenden Gruppen C1, C2 oder C3 entsprechen
- Kategorie C1: An mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig und/oder punktförmig gelagerte Geländerausfachungen
- Kategorie C2: Unterhalb eines in Holmhöhe angeordneten, lastabtragenden Querriegels befindlichen und an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten linienförmig gelagerte Vertikalverglasung.
- Kategorie C3: Verglasungen der Kategorie A mit vorgesetztem Holm
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C5) Grundlagen der TRAV
Grundsätzlich sind für absturzsicherndeVerglasungen Bauteilversuche (Pendelschlagversuch)erforderlich.
Bei Einhaltung folgender Regelungen kann auf einen kostenintensiven Versuch verzichtet werden:
A) Glasaufbau und Abmessungen entsprechen den Regelausführungen der TRAV
B) Rechnerischer Nachweis mit den in der TRAV festgelegten Einwirkungen (stoßartige Lasten)
Eine Zustimmung im Einzelfall ist bei Bauteil-versuchen nicht erforderlich, wenn die Versuchs-bedingungen der TRAV eingehalten werden.
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
1 Überkopfverglasungen
Definition
Vertikale (90°)
Horizontale (0°)
0°-80° Überkopfverglasung
80°-90° Vertikalverglasung
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
1 Überkopfverglasungen
Scheibenaufbau
a) Einfachverglasung:
b) Isolierverglasung:
VSG aus 2x Float oder TVG
PVB-Folie min d = 0,76 mm
VSGPVB-Folie
ESG oder Float
SZR 12 - 16 mm
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
1) Überkopfverglasungen
Lagerung
a) zweiseitig linienförmige Lagerung
Bei Spannweiten A>1,20m ist eine Zustimmung imEinzelfall erforderlich.Resttragfähigkeit sind durch Bauteilversuche nachzuweisen
A
B
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
1) Überkopfverglasungen
Lagerung
b) allseitig linienförmige Lagerung
Seitenverhältnis: B < 3 x A
A
B
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
2) Vertikalverglasungen nach TRLV ohne ZIE
Definition
Scheibenaufbau- Floatglas (Siegelglas SPG)- Einscheiben-Sicherheisglas (ESG)- VSG mit PVB Folie
Vertikale (90°)
Horizontale (0°)
-10° +10°
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
2) Vertikalverglasungen nach TRLV ohne ZIE
Anwendungsfall
- zweiseitig oder allseitig linienförmig gelagert- Bemessung für äußere Lasten (Wind) und innere Lasten (Klimalasten)- Verglasung darf nicht der Absturzsicherung dienen, unabhängige Konstruktion (Holm+Kniestab) erforderlich
OG
EG2.50
2.50
unabhΣngiges GelΣnder
WIND
mit KnieholmUnabhängiges Geländermit Knieholm
Win
dlas
t
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
2) Vertikalverglasungen nach TRLV ohne ZIE
Beispiel: allseitig liniengelagerte Vertikalverglasung
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE
- Absturzsichernde Verglasungen ohne Zustimmung im Einzelfall
- Bei Einhaltung der beschriebenen Randbedingungen sind keine kostenintensiven Bauteilversuche oder Nachweise gemäß der TRAV erforderlich.
- Einteilungen in Kategorien A, B, C1, C2, C3
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE3.1) Kategorie A
Vertikalverglasung gemäß TRAV mit mittelbaren Holmlasten
Scheibenaufbau entsprechend Tabelle 2 der TRAV
OG
EG hhANGRIFFSEITEABSTURZSEITE
(innen)(au▀en)
b
h
allseitige Lagerung
Innen
Allseitige Lagerung
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE3.2) Kategorie B
Am Fußpunkt linienförmig gelagerte (=eingespannte)Glasbrüstung mit durchgehendem tragendem, Handlauf
- Ausbildung von Opferscheiben oder Randpfosten- Handlauf muß bei vollständigem Ausfall eines Brüstungs- elementes in der Lage sein, die Holmlasten auf die Nachbarscheibe zu übertragen
>100
h > 900mm< 1100mm
t=12mm
tragendes U-Profil
Klotzung
=100>
KLEMMBLECH>
a=300mm<
VSG aus 2 x 10mm ESG+ 1,52mm PVB
Schnitt Auflagerdetail
h > 900mmh > 1100mm
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE3.2) Kategorie B
Beispiel: Am Fußpunkt linienförmig eingespannte Glas-brüstung mit durchgehendem tragendem, Handlauf
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C) Rechtliche SituationC) Rechtliche Situation
C6) Darstellung geregelter Bauarten nach TRLV und TRAV
3) Vertikalverglasungen nach TRAV ohne ZIE3.2) Kategorie B
Beispiel: Am Fußpunkt linienförmig eingespannte Glas-brüstung mit durchgehendem tragendem, Handlauf