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Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

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Page 1: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

• Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft?

Bundestagswahl 2013

Page 2: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 2 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

• florierende Wirtschaft = Steuereinnahmen auf

Rekordniveau

• steigende Ausgaben/leere Staatskassen

• Kluft zwischen Arm und Reich wird größer

Gerechtigkeitsdebatte/Umverteilungsbestrebungen

Aktuelle Situation im Wahlkampf

Page 3: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 3 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

1. Änderungen der Einkommensteuer

2. Änderungen der Abgeltungsteuer

3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten

Immobiliengeschäften

4. Änderungen der Erbschaftsteuer

5. Einführung einer Vermögensteuer

6. Sonstige Steuersteine

Welche Steuersteine drohen nach der Bundestagswahl 2013?

Page 4: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 4 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

1.1. Änderungen Einkommensteuer aktuelle Rechtslage: ESt-Tarif

2012 2013 2014Grundfreibetrag

Eingangssteuersatz

Spitzensteuersatz 42%Reichensteuer 45%

8.004 € 8.130 € 8.354 €

14%

52.882-249.999 €

Beseitigung der kalten Progression

ab 250.000 €

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Folie 5 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

ab 100 T€/200 T€ Ledige/Ehegatten

ab 80 T€/160 T€ Ledige/Ehegatten

Spitzensteuersatz 42%

Spitzensteuersatz 49%

Spitzensteuersatz 49%

ab 55.209 €/110.418 € aber Anpassung Tarifverlauf (Beseitigung kalte Progression) Reichensteuer 45% ab 250 T€/500 T€

1.2. Änderungen Einkommensteuer Welche Steuersteine drohen ab

2014?

Page 6: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 6 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

1.3.Änderungen Einkommensteuertarif vorausschauende Gestaltung

• Einkünfteerzielung in 2013 vorziehen

• Erträge in 2013 realisieren

Gewinnrealisierung aus laufenden Geschäften

z.B. Fertigstellung bzw. Abnahme noch in 2013;

kein IAB bilden

• Aufwendungen in Zukunft schieben

z.B. Instandhaltung, Werbemaßnahmen, Zahlung

Gratifikationen etc.

• Sonderabschreibungen nicht 2013 beanspruchen

• IAB auflösen?

Page 7: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 7 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Abgeltungsteuer 25% mit Veranlagungsoption

2.1. Änderungen der AbgeltungsteuerWelche Steuersteine drohen ab

2014?

Erhöhung der Abgeltungsteuer von 25% auf 32%Veranlagungs-option bleibt be-stehen

Rückkehr zum individuellen ESt-Satz (Teileinkünfte-verfahren)

Page 8: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 8 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

2.2. Änderungen der Abgeltungsteuer aktuelle Rechtslage/Ausblick

Ertrag-steuern%

100,00

70,17

17,54

14,00

0,83

15,00

14%

Einkommen der KapG vor GewSt/KSt

Gewerbesteuer (Hebes. 400%)Körperschaftsteuer

Solidaritätszuschlag

Ertragsteuern KapGes

Brutto-Dividende Gesellschafter

Einkommensteuer/AbgeltungsteuerSolidaritätszuschlag

Ertragsteuern GesellschafterErtragsteuern gesamt

15%

5,5%

25%

5,5%

29,83

0,96

18,50

48,33

2013 2014

14,00

15,00

0,83

29,83

25%

32%

Besteuerung der Kapitalgesellschaften

22,45

1,24

23,69

53,52

Page 9: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 9 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

2.3. Änderungen der Abgeltungsteuer vorausschauende Gestaltung

• bei KapG

• möglicherweise Gewinnvorträge vor Erhöhung der

Abgeltungsteuer an Gesellschafter ausschütten

• Vorabausschüttungen auf Gewinne 2013

• bei Aktien

• Veräußerungsgewinne aus Aktien vor Erhöhung der

Abgeltungsteuer realisieren

Page 10: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 10 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

3.1. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privaten Immobiliengeschäften

Welche Steuersteine drohen ab 2014?

• 2002 war Abschaffung der 10 Jahres-Spekulationsfrist geplant

• Europa (Spanien, Griechenland, Frankreich, Österreich) besteuert Veräußerungsgewinne aus Grundstücken

• Daniela Wagner, Sprecherin BT Fraktion,

Die Spekulationsfrist soll „zumindest bei vermieteten Immobilien abgeschafftund der Veräußerungsgewinn gänzlich der Steuer unterworfen werden, weil so ein bedeutendes und ungerechtfertigtes Steuerschlupfloch geschlossen wird.“

Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Grundstücken wird kommen, die Frage ist nur wann!

!

Page 11: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 11 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

3.2. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften

Welche Steuersteine drohen ab 2014?

• Wegfall der Spekulationsfrist für Immobilien = Besteuerung aller Immobilienveräußerungen (ausn. Eigenheim)

Pauschalsteuer 3,5% auf Veräußerungspreis Abgeltungsteuer 25% auf Veräußerungsgewinn

• Problem ÜbergangsregelungEinbeziehung von Immobilien, die länger als 10 Jahre im Eigentum

Page 12: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 12 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

3.3. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung

steuerfreie Hebung der stillen Reserven in privaten Immobilien durch Veräußerung in der Familie vor Wegfall der Spekulationsfrist

• Immobilie weniger als 10 Jahre im Eigentum = Versteuerung der stillen Reserven gewinnrealisierende Veräußerung in 2013 idR nicht zu empfehlen

• Immobilie mehr als 10 Jahre im Eigentum, Veräußerung sinnvoll, soweit AfA Volumen aufgebraucht bzw. Wertsteigerung erheblich

durch Verkauf noch in 2013 können stille Reserven steuerfrei realisiert werden.

Erwerber hat neues höheres AfA Volumen

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Folie 13 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

3.4.Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobiliengeschäften vorausschauende Gestaltung

Anschaffung 1963, MEinnahmen p.a. 100 T€ GruBo VW 500 T€, Gebäude, VW 2 Mio €,

Kaufpreis 2,5 Mio. €

Vermietung Vater

Einnahmen 100.000 €

AfA 2% 0

Zinsen 3% 0

Saldo 0

ESt, Soli 44,31% 44.310 €

MFH

Sohn

100.000 €

-40.000 €

-75.000 €

-15.000 €

-6.647 €

steuerfreier Verkauf innerhalb der Familie vor 2014

0

0

Vermietung Vater

Einnahmen 75.000 €

AfA 2% 0

Zinsen 3% 0

Saldo 75.000 €

ESt, Soli 44,31% 33.233 €

ESt Saldo jetzt 26.586 € 17.724 €

Steuervorteil

V S

ESt V bisher 44.310 €

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Folie 14 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, MUAnteilen an gewerblichem, land- u. forstwirtschaftlichem oder freiberuflichem Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften, größer als 25% werden verschont von ErbSt:

Steuerbefreiung

Verwaltungsvermögen

BehaltensfristMindest-Lohnsumme ab 21

AN

Regelverschonung

85%

max. 50%

5 Jahre

400%

Optionsverschonung

100%

max. 10%

7 Jahre

700%

Übertragung von Betriebsvermögen auf Kinder ist unter Ausnutzung persönlicher Freibeträge und der Regelverschonung bis zu 2.780.000 € erbschaftsteuerfrei!

4.1. Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle Rechtslage: Verschonungsregeln für die Übertragung von Betriebsvermögen

!

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Folie 15 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

V errichtet eine C-GmbH mit erheblichem Geldvermögen. Die C-GmbH legt das Geld auf Festgeldkonten an. Kann der Sohn die Verschonungs-regeln für Betriebsvermögen in Anspruch nehmen?

4.2.Änderungen der Erbschaftsteuer aktuelle RechtslageVerschonung von Cash-GmbH‘s

Bargründung

mit 2 Mio. €

•Schenkung GmbH-Anteile an Sohn

•Antrag auf Vollverschonung keine ErbSt

Auflösung der GmbH und

Rückzahlung der Einlagen

Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3:

Cash-GmbH Cash-GmbHCash-GmbH

7 Jahre

BMF: Wertpapiere = VVermögen; Geld, Sparanlagen, Festgeld ≠ VVermögen

Page 16: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 16 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

4.3. Änderungen Erbschaftsteuer BFH Vorlagebeschluss

• Beschluss des BFH vom 05.10.2012 = ErbStG ist verfassungswidrig wegen Überprivilegierung des BetriebsvermögensVorlage an das BVerfG zur Entscheidung

• Jahressteuergesetz 2013= Geld, Guthaben und andere Forderungen sind Verwaltungs-vermögen, soweit sie 10% des Unternehmenwertes übersteigen

• Gesetzesänderung bei Regierungswechsel nach der BT Wahl

Schließung Steuerschlupfloch Cash-GmbH!

Beseitigung, Einschränkung oder Absenkung der Verschonungsregeln?

Verlängerung der Behaltensfristen?

Ablehnung JStG

2013

Page 17: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 17 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

4.4. Änderungen Erbschaftsteuer vorausschauende Gestaltung

Wie können Sie auf drohende Änderungen der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen reagieren?•Cash-GmbH kann noch genutzt werden•Übertragungen von Unternehmen, die ohnehin in dennächsten 3-5 Jahren angedacht sind, sollten vorgezogen werden

Wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft?• mit Rückwirkung?

vorausschauende Gestaltung:Rückforderungsklausel für den Fall, dass SchSt entsteht bzw. Verschonungsregeln keine Anwendung finden.

Page 18: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 18 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

5.1.Welche Steuersteine drohen ab 2014?

Vermögensteuer Vermögensabgabe

Vermögensteuer = jährl. Erhebung zu Beginn des Kalenderjahres

Nettovermögen im In- u. Ausland Grds. Bewertung Verkehrswerte Ausn. KapG Halbvermögensverfahren bei KapG u. Gester

Vermögensabgabe= einmalige Festsetzung zum Stichtag Verteilung der Zahlung auf 10 J.Nettovermögen im In- und Ausland

Deckelung der Steuerlast p.a. max. 30% des Gewinns

Deckelung Steuerlast p.a. max. 35% des Gewinns

kein betrieblicher Freibetrag betr. Freibetrag 5 Mio €

Steuersatz 1% Steuersatz 15%2 Mio €/4 Mio € Ledige/Ehegatten Abschmelzung bis auf 500 T€/1.000 T€

1 Mio € p. Person250 T€ p. Kind

nat. Personen, KapG nat. Personen

BReg prüft, ob „über die Progression in der ESt hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann.“

Page 19: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 19 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

1 Mio €

4 Mio €

2 Mio €

100 T€900 T€

5.2. Einführung einer Vermögensteuer Welche Steuersteine drohen ab

2014?

Rohvermögen

8 Mio €- Schulden

-1 Mio €=Gesamtvermögen

7 Mio €-Freibeträge

-1 Mio €stpfl. Vermögen

6 Mio €

Aufwand

Kosten?

1% VermSt = 60 T€

Vermögen-steuer

Rendite = 400 T€ 40% ESt =

160 T€

160 T€ 64 T€

60 T€ 77,5%

Verkehrswertejährlicher

Bewertungsstichtag

Steuerbelastung = 55%

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Folie 20 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

5.3. Kritik an Vermögensteuer/ Vermögensabgabe

• zeitnahe jährliche Bewertung erfordert hohen administrativen Aufwand

• hohe Erhebungs- und Verwaltungskosten• hohe Beratungskosten für Unternehmen

• Trennung/Zuordnung Privatvermögen/Betriebsvermögen schwierig

• BDI: 90% der VSt entfällt auf Betriebsvermögen

• VSt nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig

• VSt ist ertragsunabhängig; ertragsschwache Unternehmen besonders belastet

• Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen

Page 21: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 21 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

6.1. Steuerabkommen Deutschland Schweiz aktuelle Rechtslage

• Personen mit Wohnsitz/gew. Aufenthalt in Deutschland sind mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig

• bei Entdeckung der unterlassenen Erklärung der Kapitalerträge Nachversteuerung der Kapitalerträge des nicht versteuerten Kapitalstammes (ESt, GewSt, KSt,

USt, ErbSt) Nacherhebung Sozialversicherungsabgaben Verzinsung der hinterzogenen Steuern und Abgaben Strafbarkeit §§ 370, 371 AO Steuerhinterziehung

• strafbefreiende Selbstanzeige

Page 22: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 22 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Abgeltungsteuer 25%

• Zinsen, Dividende, Veräußerungsgewinne etc.

• anonyme Abgeltung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Abgeltung durch dt. FVerwaltung

Zukunft

6.2. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz

geplante Regelung

Vergangenheit 01.01.2013

Selbstanzeige der KErträge der letzten 10 J.

• Nachversteuerung mit ind. StSatz

• Verzinsung der StSchuld 6% p.a.

• Straffreiheit pauschale Einmalzahlung StAbk. DCH

• Nachversteuerung 2013 zwischen 19% und 41% des Kapitals Stand 31.12.2010

• anonyme Abführung durch Schweiz oder freiwillige Meldung und Einmalzahlung an dt. FVerwaltung

• Abgeltung der ESt, USt, VSt, GewSt, ErbSt

• Straffreiheit

Ablehnung im

Bundesrat

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Folie 23 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

6.3.Steuerabkommen Deutschland – Schweiz

Wie geht es weiter?

alte Rechtslage gilt weiter!

• kein Informationsaustausch mit Schweiz

• Zufallsfunde durch illegal erworbene CD‘s

• neue Verhandlungen nach einer „gewissen Schamfrist“

nach der

BT Wahl

• Einführung Schweizer Steuerabkommen frühestens

01.01.2015 uU mit etwas höherer Steuerbelastung

Page 24: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 24 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

6.4. Steuerabkommen Deutschland – Schweiz vorausschauende Gestaltung

Besteuerungsver-meidung durch Umschichtung

Offenlegung durch

Selbstanzeige

Warten auf Schw. Steuer-

abkommen

geschützte Anlageformen

in Unter-nehmen

andere LänderSingapore,

Dubai

! Umschichtung

risikobehaftet

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Folie 25 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

7.0. sonstige Steuersteine

• deutsch-schweizerisches Steuerabkommen

• Finanztransaktionssteuer

• Mövenpick-Steuer

Page 26: Welche Steuersteine drohen der Wirtschaft? Bundestagswahl 2013

Folie 26 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Es kommt nicht darauf an, die Zukunft

vorauszusagen,

sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet

zu sein.Perikles, 500-429 v. Chr.

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Folie 27 | © 2013 Dr. Jörg Lehr

Steuerkanzlei Dr. Jörg Lehr

Steuerberater/Rechtsanwalt

www.dr-lehr.com

Bei den angesprochenen Themen handelt es sich um allgemeine Gestaltungsempfehlungen, die keine Einzelberatung durch einen Steuerberater ersetzen können.

Die Präsentation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.

Rechtsstand 31.01.2013