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Wahlrecht Analyse der Bundestagswahl 2013 05.11.2013 1

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WahlrechtAnalyse der Bundestagswahl 2013

05.11.2013

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Gliederung

• Geschichtlicher Abriss des Wahlrechts• Aktives Wahlrecht• Passives Wahlrecht• Stimmenzahl• Reform des Wahlrechts

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Geschichte des Wahlrechts

• 1949: Erste Bundestagswahl• 1953: Veränderung des Wahlgesetzes• 1957: Dritte Bundestagswahl• 1965: Fünfte Bundestagswahl• 1972: Siebte Bundestagswahl• 1987: 11. Bundestagswahl

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Geschichte des Wahlrechts

• 1990: 12. Bundestagswahl• 1998: Beschluss des

Bundesverfassungsgerichts• 2002: 15. Bundestagswahl• 2008: Einführung Divisorverfahren• 2013: Ausgleich von Überhangmandaten

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Aktives Wahlrecht

• Recht zu wählen, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist

• Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist möglich (bei Fehlen ist ein Antrag auf Aufnahme zu stellen)

• Bei Verhinderung am Wahltag ist Briefwahl oder mit Wahlkarte ein anderes Wahllokal möglich

• Nach Art. 38 GG: es gelten die demokratischen Wahlgrundsätze

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Ausschluss/ Einschränkungen

• Entzug des aktiven Wahlrechts für 2-5 Jahre in Folge einer politischen Straftat

• Personen, welche unter gesetzlicher Total- bzw. Vollbetreuung stehen

• Wer sich in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in Haft befindet

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Ausschluss/Einschränkung

• Einschränkung des „geheimen“ Wahlgrundsatzes, wenn Menschen beim Wahlvorgang geholfen werden muss

• Auslandsdeutsche (am 31.1.13 beschlossene 21. Änderung des Bundeswahlgesetzes)

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Passives Wahlrecht

• Recht sich wählen zu lassen

• Auf Bundesebene ab 18 Jahre

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Ausschluss/Einschränkung

• Entzug des passiven Wahlrechts für 2-5 Jahre in Folge einer politischen Straftat

• Wenn Person zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt ist, verliert sie das Wahlrecht für 5 Jahre

• während eines Haftaufenthaltes

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Stimmenzahl

• Zweistimmenwahlrechtssystem• Bundesweit 299 Wahlkreise

Erststimme (Personenstimme)Zweitstimme (Parteistimme)

Danach komplexes Sitzverteilungsverfahren (Sainte-Laguë)

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Auftretendes Problem

• Parteien können durch Direktmandate mehr Sitze im Bundestag stellen, als ihnen nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen

• Auftreten von Überhangmandaten

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Missständen durch Überhangmandate

• Wählerwille wurde nicht mehr 1:1 in Mandate übersetzt

• Phänomen des negativen StimmgewichtsVom Bundesverfassungsgericht 2008 und

2012 als verfassungswidrig erklärt

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Beispiel negatives Stimmgewicht

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Aktuelles Sitzverteilungsverfahren

• Am 21.02.2013 wurde die Einführung der Ausgleichmandate beschlossen

Bei Auftreten von Überhangmandaten wird Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis Parteienproporz mit abgebenen Zweitstimmen übereinstimmt

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Quellen

• Rudzio Wolfgang,(2011), das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 8 aktuelle Auflage, VS Verlag

• http://www.wahlrecht.de/lexikon/aktives-passives-wahlrecht.html#aktives-wahlrecht

• http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html • http://www.wahlrecht.de/lexikon/

erststimme.html • http://www.wahlrecht.de/lexikon/history.html

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Quellen

• http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/163311/das-neue-wahlrecht

• http://www.wahlrecht.de/bundestag/verfassungsbeschwerde-bundeswahlgesetz.html#verkuendung-urteil

• http://www.wahlrecht.de/systemfehler/unterverteilung.html

• http://www.wahlrecht.de/verfahren/stlague.html• http://www.spiegel.de/politik/deutschland/der-

bundestag-die-sitzverteilung-nach-dem-neuen-wahlrecht-a-923831.html