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Dialogveranstaltung mit Jens Spahn Seite 4 info.service Offizielle Bekanntmachungen Seite 20 AUF DEN PUNKT . Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 1 / Feb. 2019 Vom Konzept zum Erfolgsmodell? Seite 10

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Dialogveranstaltungmit Jens SpahnSeite 4

info.serviceOffizielle Bekanntmachungen

Seite 20

AUF DEN

PUNKT.Das Servicemagazin für unsere Mitglieder Nr. 1 / Feb. 2019

Vom Konzept zum Erfolgsmodell?Seite 10

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 20192

INHALT

STANDPUNKT

Tempolimit für Bundesminister 3

AKTUELLES„Niemand von Ihnen und niemand, den Sie kennen“ 4Zeit für Neues 6Harmlose Flecken? 6„Hausaufgaben machen, vor der eigenen Tür kehren!“ 8

TITELTHEMAVersorgung vom Reißbrett? 10Heute wissen, was wir morgen brauchen 12Der Pionier 18„Es wird nicht in jedem Dorf ein Arzt sein“ 23Gesundheitspakt 3.0 27Zwischen Sprechstunde und Hausbesuch 29

GUT INFORMIERT Aus dem Labor 32

PRAXISTIPPSWenn der Patient zum Provokateur wird 34Wie war das? Fragen aus der Praxis 35

QUALITÄTGemeinsam stark mit QEP® 36

VERANSTALTUNGEN Treffpunkt – Fortbildungsveranstaltungen und Termine 37

SERVICE Ihr Kontakt zu uns/Impressum 39

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 3

STANDPUNKT

Tempolimit für Bundesminister

Anfang dieses Jahres wurde im Zusammenhang mit der endlosen Diesel- und Feinstaubdebatte mal wieder ein Tempolimit auf Autobahnen diskutiert. Der zustän-dige Bundesverkehrsminister flüchtete sich prompt in Aktionismus und sagte die Sitzung einer Regierungs-kommission ab, die diesen Vorschlag gemacht hat-te. So etwas ist – ganz unabhängig vom Nutzen, den wir hier gar nicht diskutieren wollen – in Deutschland unpopulär und wird deshalb nicht gemacht. Die Pa-rallele zur Gesundheitspolitik liegt auf der Hand: Die Deutschen gehen gern zum Arzt, viel lieber als die „Mitbürger“ im befreundeten europäischen Ausland. Dass das die ohnehin knapper werdende Ressour-ce Arzt weiter verknappt, ist Gewissheit und kein Er-gebnis komplizierter Rechenwege. Die KBV hat dies Ende Januar sogar mit einer griffigen Zahl hinterlegt. Pro Minute sinke die zur Verfügung stehende Arzt-zeit um 474 Arztminuten, hieß es aus Berlin – durch die „Umwandlung“ freier, selbstständiger Arztsitze in die Angestellter zum Beispiel. Und dadurch, dass Ärz-te früher aus dem System ausscheiden, weil sie die Selbstausbeutung endgültig satt haben.

Zurück zur Therapieempfehlung der Politik. Diese nennt sich schlank TSVG, kommt in Wahrheit aber als regelrechtes Vorgabenungetüm daher. Den Deut-schen den Arztbesuch zu verbieten oder diesen zu-mindest einzuschränken – auf diese eigentlich na-heliegende Idee ist Minister Spahn vielleicht zwar gekommen. Niederschlag in seiner Politik hat die-se Idee jedenfalls nicht gefunden. Denn er weiß, wie unpopulär dies wäre. Und deshalb wird es natürlich nicht gemacht. Der Aufschrei an allen Fronten wäre wahrscheinlich noch lauter, als wenn es um ein Tem-polimit auf den Autobahnen ginge.

Vielleicht bringt uns dies aber trotzdem zu einem ver-nünftigen Vorschlag. Wir fordern als Vorstand der KVH ein Tempolimit für Bundesminister! Hier geht es nicht darum, dass Jens Spahn nicht – so er denn will – auf dem Berliner Ring auch mal das Gaspedal

durchdrücken soll. Das ist natürlich kein Problem! Viel problematischer ist aber das Tempo, mit dem der Minister gerade durch die ambulante Versorgung „holzt“ und eine Veränderung nach der anderen auf den Weg bringt. Sicher, den Vorwurf des Nichtstuns wird Herrn Spahn niemand machen. Das ist gewiss auch im Hinblick auf seine weiteren politischen Am-bitionen wichtig. Aber wir müssen ihm leider vorwer-fen, das, was er tut, ohne die notwendige Sorgfalt zu tun. „Versorgung ohne Ärzte kann nicht funktio-nieren, Herr Minister“, und er ist gerade dabei, ein weiteres Ärztefrustgesetz zu finalisieren. Honorarzu-wächse anzukündigen, ohne dass es auch wirklich mehr Geld gibt, ist in unseren Augen ebenfalls nicht besonders seriös. Und den Gemeinsamen Bundesaus-schuss zu entmachten, um fragwürdige Behandlun-gen per Dekret in den Katalog der GKV zu bekom-men, ist vor allem ein Zeichen von Rastlosigkeit und einem offensichtlich eingeklemmten Gaspedal. „Run-ter vom Gas!“ lautet deshalb unsere dringende Emp-fehlung, nein Forderung. Nur so sind zahlreiche Opfer auf Ärzteseite zu verhindern.

Mit kollegialen Grüßen,

Ihre

Frank Dastych Dr. Eckhard StarkeVorstandsvorsitzender stv. Vorstandsvorsitzender

Liebe Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Damen und Herren,

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 20194

AKTUELLES

„Niemand von Ihnen und niemand, den Sie kennen“

Bei einer Dialogveranstaltung mit Vertretern von KVen, Fachgesellschaften und Be-rufsverbänden versuchte Bundesgesundheitsminister Spahn, die Wogen in Sachen TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) zu glätten. Gelungen ist ihm das kaum.

Wie groß die Bereitschaft Jens Spahns tatsächlich am Ende sein wird, auf Einwände der Ärzteschaft einzu-gehen, war zu dem Zeitpunkt, an dem dieser Arti-kel geschrieben wurde, noch völlig offen. Trotzdem blieb der Eindruck, dass der Minister die Tür zu Ver-änderungen zwar nicht vollständig schließen, den Grad etwaiger Zugeständnisse aber selbstverständ-lich selbst bestimmen wollte. Beispiel: Die emotiona-le Diskussion rund um die Erhöhung der Sprechstun-denzeiten von 20 auf 25 Stunden. Gleich zweimal, zu Beginn und am Ende des knapp zweistündigen Dia-logs, artikulierte der Minister sein Unverständnis über das Thema: „Niemand von Ihnen und niemand, den Sie kennen, ist davon betroffen. Das ist das, was ich immer wieder von Ärztevertretern höre. Wenn aber niemand betroffen ist, dann verstehe ich die Aufre-gung nicht.“ Mit dieser leicht ironischen Eröffnung gelang es dem Minister zumindest, an dieser Front für Klarheit zu sorgen. Es handele sich beim The-ma Arzttermine um eines, das im Koalitionsvertrag

dahingehend geregelt sei, dass Ärzte mehr Sprech-zeiten anbieten müssten. Ein Wortbruch in der Ko-alition komme nicht in Frage, deshalb gebe es hier keinen Spielraum. Das Thema schnellerer Arzttermi-ne sei einfach ein relevantes Thema, ob gefühlt oder tatsächlich. Und wenn die Politik den Eindruck habe, dass die Selbstverwaltung es auch über Jahre nicht löse, dann müsse die Politik eben handeln.

Ähnlich hatte dies KBV-Chef Dr. Andreas Gassen ein-geschätzt, der die Anwesenden vor Erscheinen des Ministers eingestimmt hatte: „Mein Eindruck aus den Gesprächen der letzten Wochen ist, dass der Minister durchaus an den einen oder anderen Stel-len des Gesetzes noch bereit ist, Veränderungen vor-zunehmen. Dies wird jedoch mit großer Sicherheit nicht das Thema Sprechstunden sein, was die SPD besonders pusht. Ich glaube vielmehr, dass wir uns auf die Themenbereiche ‚offene Sprechstunden’ und ‚Budgetierung’ konzentrieren sollten.“

„WIR BEZAHLEN IHRE VERSPRECHUNGEN“

Tatsächlich zeigte sich der Minister zumindest bei den offenen Sprechstunden konzilianter und stellte Änderungen für den Fall in Aussicht, dass die Ärzte-schaft bessere Lösungen vorschlage. Einige Teilneh-mer hatten die bisher vorgesehenen Pläne als praxis-fern und wenig praktikabel dargestellt. Wiederholt versuchten die Diskutanten auch, den Minister auf die wenig ausgegorenen Honorierungsvorgaben von neuen, alten und chronisch kranken Patienten hinzu-weisen. Spahn betonte immer wieder, das Gesetz sei alles andere als kostenneutral, sodass in Summe mit Honorarzuwächsen zwischen 600 und 700 Millionen Euro zu rechnen sei.

Bundes gesund - heits minister

Jens Spahn sucht den Dialog

mit Ärzten und Psychotherapeuten.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 5

AKTUELLES

Hessens KV-Chef Frank Dastych hingegen warf dem Minister vor, das TSVG sei finanziell gesehen eine Mogelpackung: „Wir Ärztinnen und Ärzte bezahlen Ihre Versprechen, Herr Minister!“ Dastych wies nach, dass durch die „offenen Sprechstunden“ zwar nomi-nell vielleicht mehr Umsatz in den Praxen durch neue Patienten generiert werde, dies aber durch Mengen-begrenzungseffekte und steigende Praxiskosten ins-gesamt nicht zu Zuwächsen, sondern Verlusten beim Erlös führe.

Unnachgiebig blieb der Minister auch in seiner star-ren Haltung, was die Frage nach einem Ende der Budgetierung anging. „Ohne Budgets wird es nicht gehen. Das Gleiche gilt für Regresse. Auch wenn wir an der Stelle Verbesserungen vornehmen, werden wir sie nicht ganz abschaffen. Bei den Budgets ist das auch so: Würden wir die Budgets, zum Beispiel beim Ultraschall, wegnehmen, käme es hier wahr-

scheinlich zu einer spürbaren Mengenausweitung. Auch wenn ich weiß, dass es nicht Sie betrifft und niemanden, den Sie kennen …“ Aber das hatte der Minister ja bereits gesagt. n Karl M. Roth

EINE RECHNUNG, DIE NICHT AUFGEHT

Folgende Annahmen werden getroffen:

• Eine dermatologische Praxis mit 1.500 Patienten erwirtschaftet im Quartal einen Umsatz in der mGV von 33.000 Euro.

• Nach Abzug der Praxiskosten (50 Prozent des Umsatzes) beträgt der Überschuss 16.500 Euro.

• Die Grundpauschale beträgt 14,60 Euro und der mGV Fallwert beträgt 22 Euro.

Nach Einführung der offenen Sprechstunde:

• Die Fachgruppe erhöht die Behandlungsfallzahl um 10 Prozent.

• Die Praxis liegt mit nun 1.650 Patienten genau im Durchschnitt.

• Durch die mGV-Mechanismen bleibt der Umsatz in Höhe von 33.000 Euro unverändert.

• Die Praxiskosten erhöhen sich durch die Behandlung der erhöhten Patientenzahl auf 18.150 Euro.

Vorläufiges Betriebsergebnis: 33.000 Euro - 18.150 Euro = 14.850,00 Euro

150Patienten

X14,60 Euro

GrundpauschaleX

15 Prozent Zuschlag für offene Sprechstunde

= 328,50 Euro

Vorläufiges Betriebsergebnis: 14.850 Euro + 328,50 Euro = 15.178,50 Euro

Fazit:

• Der Arzt behandelt 150 Patienten zusätzlich, bietet fünf Sprechstunden mehr an und vermindert dafür seinen Überschuss um rund 1.300 Euro.

• Für die GKV werden 150 Patienten zusätzlich für 2,19 Euro pro Fall behandelt.

• Und den Zuschlag für die offene Sprechstunde gibt es nur, wenn eine Überweisung vom Hausarzt vorliegt.

Mit diesem Rechen-beispiel belegt Frank Dastych die Schwach-stellen des geplanten Gesetzes.

KV-Chef Frank Dastych rechnet dem Bundes-gesundheitsminister vor, warum das TSVG unterm Strich zu Ver-lusten beim Erlös führen könne.

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AKTUELLES

Zeit für Neues

In der letzten Sitzung des Jahres hat die Vertreterver-sammlung (VV) der KV Hessen einen Mitstreiter aus ihren Reihen verabschieden müssen. Der Wiesbade-ner Kinder- und Jugendarzt Dr. med. Christof Stork legte zum Jahresende 2018 sein Mandat nieder und beendete seine berufspolitische Tätigkeit, um sich zukünftig neuen Aufgaben zu widmen. Er war seit 2011 Mitglied der Vertreterversammlung und im BFA Hausärzte. n

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte An-spruch auf die „Früher-kennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Dabei geht es darum, frühzei-tig zu entdecken, ob ein Patient ein malignes Me-lanom (schwarzer Haut-krebs), Basalzellkarzinom oder spinozelluläres Karzi-nom hat.

Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkas-sen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für

jüngere Patienten an. Vertragsärzten kommt bei der Ansprache der Patienten und bei der Erhöhung der Teilnahmeraten eine wichtige Rolle zu.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat da-her für Arztpraxen einige Informationen zusammen-gestellt und optisch überarbeitet. Der Patienten-Flyer zum Thema Hautkrebs-Früherkennung „Die meisten Flecken sind harmlos“, die zugehörigen Kopiervorla-gen in sechs Sprachen sowie das Wartezimmerplakat wurden an das neue Design der Patienten-Flyer ange-passt. Inhaltlich wurde beim Flyer nichts geändert. n KBV

INFORMIEREN SIE SICH ÜBER

DIE HAUTKREBS- FRÜHERKENNUNG.

DIE MEISTEN FLECKEN SIND HARMLOS. WELCHE NICHT, SAGT IHNEN IHR HAUS- ODER HAUTARZT.

Harmlose Flecken?

Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen kann Leben retten. Helfen Sie mit und klären Sie Ihre Patienten über die Risiken auf. Die KBV stellt Materialien in verschie-denen Sprachen bereit.

Alle Dokumente finden Sie unter: www.kbv.de/html/hautkrebsvorsorge.php

V. l.: Dr. med. Klaus-Wolfgang Richter, VV-Vorsitzender, Dr. med. Christof Stork und Armin Beck, stellvertretender VV-Vorsitzender.

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AKTUELLES

Samstag, 25.05.2019Fachtag Frühe Hilfen –Kooperation Jugendhilfe und Gesundheitswesen

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the

date!

Kooperationspartner dieser Veranstaltung sind:Organisation:

Hessische Arbeitsgemeinschaftfür Gesundheitsförderung e.V.

Im Auftrag von:

Fortbildungspunkte sind bei der Landesärztekammer Hessen beantragt.

Es erwarten Sie Vorträge und Fachforen mit Experten und Expertinnen aus der Medizin zu folgenden Themen:

➜ Nationales Gesundheitsziel „Rund um die Geburt“

➜ Vorsorge, Nachsorge und Fürsorge

➜ Frühgeborene und Mehrlingsgeburten

➜ Frühkindliche Entwicklungs- und Regulations-störungen

➜ Psychisch kranke Eltern

➜ Medizinischer Kinderschutz

➜ Lotsenmodelle und gelungene Übergänge

➜ Kommunale Präventionsstrategien u.v.m.

Die Fachtagung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, des Sozialwesenssowie der Medizin und des Gesundheitswesens.

Thema: Familien, Medizin, Jugendhilfe – Zukunftsmöglichkeiten einer intersektoralen Kooperation in Frühe Hilfen

Ort: Fortbildungszentrum der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim

Uhrzeit: 09:00 bis 17:00 Uhr

Die ärztliche Leitung der Tagung übernimmt Dr. med. Thies Häfner.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:www.hage.de/veranstaltungen/fachtag-fruehe-hilfen-2019.html

Fachliche Auskunft:Frau Rajni Aggarwal

069 713 76 78 - 24

[email protected]

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Sehr geehrte Frau Bär,

vielleicht sind die Dinge ja doch nicht immer so ein-fach, wie sie scheinen. Und manches ist es wert, im Nachhinein noch einmal genauer betrachtet zu wer-den. Dazu gehört für uns das, was Sie kurz vor Weih-nachten in der „Welt am Sonntag“ zur Digitalisierung im Gesundheitswesen im Allgemeinen und zur Arbeit der gemeinsamen Selbstverwaltung im Speziellen an-gemerkt haben. Damals war von „Blockade“, „inef-fizient arbeitender Selbstverwaltung“ und „Selbstbe-schäftigung“ die Rede. Eigentlich wollten wir dieses Ärzte-Bashing, wenn Sie es denn in eigener Sache für nötig halten, nicht weiter kommentieren.

„Hört, hört!“, mag man da jetzt als Leser sagen, denn im Lichte des aktuellen Datenskandals, in dem mut-maßlich ein mittelmäßig begabter Hacker in der Lage war, Teile der politischen und sonstigen Prominenz dieses Landes bloßzustellen und deren sämtliche „Da-tensicherungsmaßnahmen“ der Lächerlichkeit preis-zugeben, erscheinen Ihre Äußerungen doch noch ein-mal in einem ganz anderen Licht.

Wie kann es denn sein, dass diejenigen, die sich hier öf-fentlich immer wieder als die Experten inszenieren und jede Kritik an Datensicherheit, insbesondere im Zusam-menhang mit Gesundheitsdaten, als Blockade der ärzt-lichen Selbstverwaltung abtun, von einem Scriptkiddie aus dem Kinderzimmer vorgeführt werden? Ist das die Expertise, mit der auch die Standards bei den elektroni-schen Gesundheitsakten bewertet werden?

Welche Sicherheitsmaßnahmen des zuständigen Bun-desamts für Sicherheit in der Informationstechnik ha-ben hier eigentlich versagt? Aus unserer Sicht sind das nur einige der zentralen Fragen rund um diesen Da-tenskandal. Und wahrscheinlich hätten Sie oder der zuständige Innenminister gut daran getan, sich schon im Dezember mit Antworten auf diese Fragen zu be-schäftigen, anstatt die Ärzteschaft bzw. die Selbstver-waltung ohne Not kollektiv „abzuwatschen“.

Stellen wir uns doch nur einmal vor, dieser Daten-skandal beträfe Patientendaten – eine wahrhaft gruselige Vorstellung! Denn wenn Politiker oder anderweitig im Licht der Öffentlichkeit Stehende Leid-tragende solcher Skandale sind, ist dies für die Betrof-fenen zwar bedauerlich, oft jedoch lediglich Ergebnis fehlender Sorgfalt. Würden Patientendaten in ver-gleichbarem oder gar größerem Ausmaß „geleakt“, wäre das Problem ungleich größer, wenn nicht im Einzelfall sogar dramatisch. Denn mutmaßlich wäre es kein Verschulden von Ärzten, Praxismitarbeitern oder gar Patienten, das zum Datenklau führen würde. Stattdessen wäre dies insuffizienten Regeln und Sys-temen geschuldet, bei denen Sie, Frau Bär, Deutsch-land glänzend aufgestellt sehen und gar fordern, „an der einen oder anderen Stelle abzurüsten, einige Re-geln zu streichen und andere zu lockern“. Meinen Sie das wirklich, insbesondere jetzt noch, ernst, Frau Bär?

Das Vertrauen in die Digitalisierung ist doch auch und gerade bei Ärzten deshalb so gering, weil wir eine si-chere technische Basis im Sinne unserer Patienten,

AKTUELLES

„Hausaufgaben machen, vor der eigenen Tür kehren!“

Kurz vor Weihnachten veröffentlichte die „Welt am Sonntag“ ein Interview mit Dorothee Bär (CSU), Staatsministerin für Digitalisierung. Das Thema: Die Chancen und Gefahren der digitalen Zukunft – Elektronische Gesundheitsakte und Teleme-dizin. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen reagierte darauf mit deutlichen Worten. Lesen Sie hier den offenen Brief der beiden Vorstandsvorsit-zenden an die Staatsministerin.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 9

wirkliche Datensicherheit eben, brauchen. Und die gibt es bisher nicht. Die Strukturen dafür stellen Sie eben nicht zur Verfügung, so sehr Sie dafür auch an-dere verantwortlich machen wollen, Frau Bär! Das ge-radezu grausamste Beispiel ist dafür übrigens die VIVY, die digitale Patientenakte. Die Datenschutz-Bruchlan-dung schlechthin. Schlimm genug, dass all die Defizite von den selbsternannten Experten nicht gesehen wur-den. Sogar nach der Offenlegung der ganzen Sicher-heitslücken durch echte Datenschutzexperten wurde zunächst erst einmal alles abgestritten, was offenbar zu Recht kritisiert wurde.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihre Hausaufga-ben macht. Zum Beispiel ist es gerade mal ein halbes Jahr her, dass im Digital Economy and Society Index (DESI) der Europäischen Kommission festgestellt wur-de, wie gering die digitale Interaktion zwischen Be-hörden und Bürgern in Deutschland ist. Platz 23 von 24 nimmt Deutschland in dieser europaweiten Rang-liste ein – ein beeindruckend schlechtes Ergebnis und gleichzeitig ein Tätigkeitsfeld, in dem es offensichtlich eine Menge zu tun gibt.

Der Gipfel der Unverschämtheit ist aber, wenn Sie die Skepsis von großen Teilen der Ärzteschaft gegenüber der Digitalisierung damit begründen, dass dann eine Falschabrechnung nicht mehr so leicht möglich sei. Wir sind uns sicherlich einig, dass ein solcher Satz so nie gesagt werden darf – schon gar, wenn wir uns die aktuellen Probleme in Sachen Datenschutz anschau-en. Und hier erwarten wir eigentlich auch von der Bundeskanzlerin, dass sie dafür sorgt, dass aus ihrem Haus solche Aussagen nicht mehr getätigt werden.

Wir brauchen die Digitalisierung im Gesundheitswe-sen – daran haben wir hier als hessischer KV-Vorstand schon früh nie einen Zweifel gelassen und uns dafür zum Teil auch erheblichen Unmut unserer eigenen Mitglieder zugezogen.

Dabei war diese Kritik übrigens nie von Wunschvor-stellungen nach mehr Intransparenz oder besseren Betrugsmöglichkeiten geprägt, sondern stets im Sin-ne der Patienten eine Kritik, die sich an Sicherheitsbe-denken orientiert hat.

Denn klar ist: Wir dürfen uns nicht vorschnell von Pa-tientenwünschen, Zeitgeist und Applikationswut und

schon gar nicht von politischem Populismus treiben lassen. Nur weil bestimmte Dinge derzeit chic sind, muss man sie deswegen nicht auch gleich in der Ge-sundheitsbranche und – das auch noch weitgehend ungeprüft – machen. Hier geht Sorgfalt im Umgang mit höchst sensiblen Daten vor Eile und Umfrageer-gebnissen.

Und Hektik ist beim Versuch, die massiven Versäum-nisse in der Digitalisierung in Deutschland aus den letzten 15 Jahren zu beseitigen, sicher der schlech-teste aller Berater. Deshalb benötigen wir an dieser Stelle die höchsten Sicherheitsstandards im Interes-se unserer Patienten. Neben bewährten Systemen im Ausland hat das KV-System in Deutschland mit dem SNK, dem Sicheren Netz der KVen, eine Infrastruktur geschaffen, die vieles in der digitalen Welt jetzt schon möglich macht. Und dies so sicher, wie wir und unse-re Patienten es brauchen. Dieses sichere Netz ist jetzt übrigens schon seit gut zehn Jahren sicher (!) online. Darauf sollten, ja müssten wir aufbauen und dies wei-terentwickeln. Schade, dass dies politisch bis heute kaum Wertschätzung erfährt.

Bis dahin gilt unsere dringende Empfehlung: die ei-genen Hausaufgaben erst mal machen und zweimal hinsehen!

Es gibt viel zu tun – gerade in der Digitalisierung! n Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke

AKTUELLES

Sorge um Gesund-heitsdaten –Unter diesem Titel berichtete die Frank furter Neue Presse am 11. Januar ausführlich über den offenen Brief an die Staats ministerin.

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TITELTHEMATITELTHEMATITELTHEMA

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 11

TITELTHEMATITELTHEMA

Versorgung vom Reißbrett?Jede Innovation hat ihren Ursprung in einer gu-ten Idee – das ist zumindest im Wirtschaftsleben so. Anschließend wird die Idee in einer ersten Entwurfsskizze konkretisiert und dokumentiert. Lässt sich dieser Ansatz auf die ambulante Versor-gung übertragen? Denn auch in Hessen sind der-zeit gute Ideen gefragt, um die ambulante Ver-sorgung fit für die Zukunft zu machen. In unserer ersten Ausgabe des Jahres richten wir daher den Fokus auf hessische Modellprojekte, innovative Versorgungsformen und neue Konzepte für eine zukunftsfähige Patientenversorgung.

Was die von uns beleuchteten hessischen Ent-würfe miteinander gemein haben, ist der deutli-

che Trend zu mehr Kooperation. Das gilt für das genossenschaftliche Medizinische Versorgungs-zentrum (MVZ) im Odenwald genauso wie für das neu geknüpfte Bündnis zwischen dem Land-kreis Marburg und der KV Hessen oder auch für den Hessischen Gesundheitspakt mit seinen 16 Paktpartnern.

Der Blick aufs hessische „Reißbrett“ zeigt: Einzel-praxis war gestern, auch wenn es sie natürlich weiterhin gibt und geben wird. Aber heute sind vorrangig gemeinschaftliche Ansätze gefragt, um den sich verändernden Berufsanforderungen auch morgen noch gerecht werden zu können. n Marilena Demarez-Bandeh

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201912

Spielt die statistische Datenanalyse in finanz- und be-triebswirtschaftlichen Fragestellungen seit jeher eine bedeutende Rolle, haben sich Versorgungsanalysen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) erst in

den letzten fünf Jahren, dann aber rasant, mani-festiert. Zwischenzeitlich sind vier Mitarbeiter – Geographen, Mathema-tiker und Gesundheits-ökonomen – in der Ab-teilung Sicherstellung als Versorgungsstatistiker da- mit beschäftigt, die am-bulante Versorgung ge-nauer unter die Lupe zu nehmen.

So konnte im Jahr 2018 bereits in zweiter Aufla-ge die Publikation „Fo-kus Gesundheit“ veröf-fentlicht werden. „Fokus

Gesundheit“ ist eine aufwändige Analyse der regio-nalen ambulanten Versorgungsstrukturen in Hessens Landkreisen und kreisfreien Städten.

Mit Zahlen allein gelingt natürlich keine Sicherstellung. Aber in Zeiten, in denen die Ressource „Arzt“ immer wertvoller wird, weil zu wenig ärztliches Personal aus-gebildet wird, ist eine effektive Planung der Zukunft umso wichtiger. Neben der Betrachtung des Status quo als Ausgangsbasis werden verschiedene Szena-

rien analysiert, um zu wissen, was die Versorgungs-konzepte der Zukunft sein können. Dabei spielen neben der Bevölkerungs- und Arztentwicklung bei-spielsweise auch die gewünschten flexiblen Arbeits-zeitmodelle der Ärzteschaft eine wesentliche Rolle.

DIE ÄRZTLICHE VERSORGUNG – BESSER ALS IHR RUF

Kein Tag vergeht ohne eine Zeitungsmeldung über den akuten Ärztemangel. Tatsächlich wird die Suche nach Nachfolgern für die bestehende Ärzteschaft ge-rade in ländlichen Regionen immer schwieriger. Da schon heute in manchen hessischen Gemeinden Ärz-te fehlen, ist langfristig der Erhalt des Versorgungs-standards in Gefahr.

Die beiden Landkarten bilden den heutigen Stand der hausärztlichen Versorgung in Hessen ab. Zeigen sich bei einer Betrachtung der hausärztlichen Planungsbe-reiche nahezu alle Regionen mit einem guten Versor-gungsangebot, offenbaren sich bei einer gemeinde-bezogenen Betrachtung die regionalen Unterschiede. In einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss be-auftragten Gutachten zur Weiterentwicklung der Be-darfsplanung i. S. d. §§ 99 ff. SGB V (April 2018) wur-de festgestellt, dass die aktuelle durchschnittliche Wegzeit zu Hausärzten je nach Kreistyp zwischen 12 und 14 Minuten beträgt, wobei in den ländlichen Re-gionen etwa zwei Minuten längere Wege zurückge-legt werden. 99,8 Prozent der Bevölkerung erreichen nach dem Gutachten einen Hausarzt in maximal zehn Minuten Entfernung. Die mögliche Erreichbarkeit der

TITELTHEMA

Heute wissen, was wir morgen brauchen

Damit es auch morgen genug Ärztinnen und Ärzte in Hessen gibt, müssen schon heute die richtigen Weichen gestellt werden. Dabei können statistische Datenana-lysen und Prognosen helfen. Wie es aktuell um die ambulante Versorgungsland-schaft bestellt ist, welches Arbeitszeitmodell hoch im Kurs steht und welche neuen Versorgungsformen gefragt sind, lesen Sie hier.

So viele Patienten behandelt durchschnittlich jeder hessische Haus- und Kinderarzt in länd-lichen Gebieten mehr als seine Kollegen im städtischen Raum.

6 %

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nächsten hausärztlichen Arztpraxis fällt danach noch gut aus.

Für die Versorgungslandschaft von morgen gilt es also, den Wunsch der Ärzte nach Kooperation oder auch Anstellung in Teilzeit zu berücksichtigen und gleichzeitig geringere Wegzeiten für die Patienten zu erhalten. Auf den folgenden Seiten finden Sie Kon-zepte, die diese Herausforderung meistern könnten. Zunächst gilt es aber, noch einen Blick auf den Bedarf der Zukunft unter Berücksichtigung der Bevölkerungs-entwicklung zu werfen.

ARZTAUSBILDUNG WIRD VOM BEVÖLKERUNGSZUWACHS ABGEHÄNGT

In den vergangenen drei Jahren wurde die Schere zwi-schen den bestehenden Versorgungsaufträgen und dem Bevölkerungszuwachs immer größer.

Die Anzahl der Versorgungsaufträge bei Hausärzten korrelierte bis zum Jahr 2015 positiv mit der Bevöl-kerungsanzahl in Hessen seit dem Jahr 2003. In der Regel stiegen beziehungsweise sanken die ärztlichen Versorgungsaufträge bei steigender beziehungsweise sinkender Bevölkerungszahl. Ab dem Jahr 2015 ver-kehrt sich die Entwicklung ins Gegenteil und der Be-völkerungszuwachs wird von den stagnierenden Ver-sorgungsaufträgen überholt.

Auf Basis der Prognose des Statistischen Landesam-tes zur Entwicklung der Bevölkerungszahl lässt sich in fünf Jahren zum 31. Dezember 2023 eine Bevölke-rungszahl von rund 6.298.875 Bürgern annehmen. Danach ergibt sich für das Jahr 2023 ein Bedarf von rund 3.863 hausärztlichen Versorgungsaufträgen hes-senweit. In fünf Jahren werden also 32 hausärztliche Versorgungsaufträge mehr benötigt, um den heuti-gen Versorgungsstandard zu erhalten.

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DatengrundlageArztstand: 01.10.2018Bevölkerungsstand: 31.12.2017

Versorgungsgrad in %Stand 22.11.2018

unter 75,00 75,00 bis unter 100,00 100,00 bis unter 110,00 110,00 und mehr

DatengrundlageArztstand: 01.10.2018Bevölkerungsstand: 31.12.2017

Fiktiver Versorgungsgradje Gemeinde in %

unter 75,00 75,00 bis unter 100,00 100,00 bis unter 110,00 110,00 und mehr

Hausärztlicher Versorgungsgrad nach Planungsbereichen Hausärztlicher Versorgungsgrad je Gemeinde

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201914

Bereits heute wissen wir, dass die Absolventenzahlen hinter diesem Bedarf zurückbleiben werden. Mit um-fangreichen Werbe- und Fördermaßnahmen kann die Entwicklung hoffentlich gebremst werden. Fehlt letzt-lich aber der ärztliche Nachwuchs, wird die ärztliche Versorgung zur Mangelverwaltung.

VERZÖGERTER PRAXISAUSSTIEG SICHERT (NOCH) DIE VERSORGUNG

Ein wichtiger Baustein der Versorgung bleiben also die bereits vertragsärztlich tätigen Ärzte. Seit 2017 fördert die KV Hessen daher in bestimmten Regio-nen den verzögerten Praxisausstieg von Vertragsärz-

ten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. So kann die vertragsärztliche Versorgung übergangsweise im Rahmen der bestehenden Strukturen aufrechterhal-ten werden.

Auf den ersten Blick etwas befremdlich wirkt der im-mer wiederkehrende Begriff der Versorgungsaufträge. Werden Ärzte nur als statistische Größe gesehen? Wir können versichern: Das ist nicht der Fall! Seit der Ein-führung der Teilzulassung zur vertragsärztlichen Ver-sorgung (§ 19a Ärzte-ZV) im Jahr 2007 mit dem Ver-tragsarztrechtsänderungsgesetz wird diese Flexibilität jedoch stetig mehr genutzt, sodass eine Darstellung nach Köpfen die Versorgungsrealität nicht mehr wi-

TITELTHEMA

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1.5302002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018

Bevö

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Jahr

Bis 2015 korrelierte die Bevölkerungszahl

mit der Anzahl der Versorgungsaufträge

bei Hausärzten.

  Versorgungsaufträge   Bevölkerung

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6.250.000

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6.100.000

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6.000.000

5.950.0002000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020

Vers

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uftr

äge

Bevö

lker

ung

Jahr

Ab 2015 „überholt“ der

Bevölkerungs zuwachs die stagnierenden

Versorgungsaufträge.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 15

derspiegeln würde. Bei gleichbleibenden Versor-gungsaufträgen ist die Anzahl der Köpfe daher in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Einen großen Vorteil für Ärzte stellt die rege genutz-te Möglichkeit der „Altersteilzeit“ dar, die einen sanf-ten Übergang in den Ruhestand ermöglicht. So waren Ende 2018 bereits 16,7 Prozent der Ärzte in Teilzeit über 64 Jahre alt (siehe Diagramm oben). NEUE IDEEN SIND GEFRAGT – VORTEILE DURCH KOOPERATION NUTZEN

Die Zusammenarbeit der Ärzte ist heute alltäglich. Der Anteil an Einzelpraxen ist in den letzten Jahren konti-nuierlich kleiner geworden. Die Vorteile von Koope-rationen liegen auf der Hand: Neben dem kollegialen fachlichen Austausch und der möglichen gegenseiti-gen Vertretung ergeben sich wirtschaftliche Synergien bei den Personal- und Gerätekosten.

Seit dem Jahr 2015 werden Praxisnetze in Hessen an-erkannt und gefördert. Zwischenzeitlich sind in Hes-sen fünf Praxisnetze anerkannt. Ein Praxisnetz ist der Zusammenschluss von selbstständig tätigen Vertrags-ärzten, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Medizi-nischem Versorgungszentrum (MVZ) und anderen Ge-sundheitsfachberufen verschiedener Fachrichtungen. Die Zusammenarbeit in einem Praxisnetz kann ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Eine Patientenzen-trierung, kooperative Berufsausübung und eine ver-besserte Effizienz und Prozessoptimierung sieht die Richtlinie zur Anerkennung verbindlich vor. Darüber hinaus werden innovative Versorgungsprojekte ge-sondert gefördert.

Als besondere Kooperationsformen wurden im ver-gangenen Jahr ein kommunales MVZ in Schwar-zenborn (Schwalm-Eder-Kreis) und ein genossen-schaftliches MVZ in Lindenfels (Kreis Bergstraße) mit Nebenstandorten in Rimbach, Alsbach-Hähnlein und

TITELTHEMA

Info

bo

x

In Teilzeit tätige Ärzte

1Versorgungsaufträge ohne Übernahmepraxen (= Praxen, die sich aktuell im Ausschreibungsverfahren befinden)

n 65 Jahre und älter n unter 65 Jahren

Vers

orgu

ngsa

uftr

äge1

2.500

1.500

500

2.000

1.000

31.12.2015

14,9 %

85,1 %

31.12.2016

15,6 %

84,4 %

31.12.2017

16,3 %

83,7 %

31.12.2018

16,7 %

83,3 %

0

Kurz notiert• Jeder sechste Arzt in Teilzeit ist über 64 Jahre

• Die Anzahl der Versorgungsaufträge weist in den letzten Jahren nur geringe Veränderungen auf

• Ein Trend zur Teilzeit ist deutlich erkennbar – auch bei den Ärzten über 64 Jahre

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201916

© Kassenärztliche Vereinigung Hessen© Kartengrundlage: Lutum+Tappert 2013

Bevölkerung(Stand: 31.12.2017 unter 2.500 2.500 bis unter 5.000 5.000 bis unter 7.500 7.500 bis unter 10.000 10.000 bis unter 20.000 20.000 bis unter 50.000 50.000 bis unter 100.000 100.000 und mehr

Medibus

Praxisnetz

Kommunales MVZ

Genossenschaftliches MVZ

TITELTHEMA

In ganz Hessen verteilt gibt es inzwischen besondere Einrichtungen der medizinischen Versorgung wie beispielsweise den Medibus oder ein genossenschaftliches MVZ.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 17

Lorsch zugelassen (siehe dazu den Beitrag ab Seite 18). Die Projekte werden von der KVH positiv be-gleitet.

DIE ZUKUNFT KOMMT BESTIMMT

Bevölkerungszuwachs, Demographie, Digitalisierung, erhöhte Inanspruchnahme, veränderte Mobilität sind nur ein paar Faktoren, die unsere Gesundheitsversor-gung der Zukunft beeinflussen. Unser Blick auf die hessische Versorgungslandschaft hat gezeigt, wie sich die ambulante Versorgung in den letzten Jahren ge-wandelt hat und welche Herausforderungen sich in naher Zukunft abzeichnen.

Wie aber wird die Gesundheitsversorgung im Jahr 2050 aussehen? Sind Wegstrecken überhaupt noch relevant oder werden Entfernungen aufgrund selbst- fahrender Autos beliebig? Ersetzt die Videosprech-stunde den Weg zum Arzt? Welche technischen An-wendungen werden sich durchsetzen? Und wel-che Rolle wird gar die Künstliche Intelligenz bei

der Gesundheitsversor-gung einnehmen? Vie-le spannende Fragen, die zu beantworten je-doch dem sprichwörtli-chen Blick in die Glasku-gel gleichen würde.

Eines ist jedoch sicher: Die Gesundheitsversor-gung wird sich in den kommenden Jahren schneller verändern, als so manchem lieb ist. Da-tenbasierte Prognosen und daraus abgeleitete mögliche Zukunftsszena-rien sind dabei wichtige Arbeitsinstrumente, um auch zukünftig die ambulante Versorgung sicherstel-len zu können. n Maja Zink

BESONDERE VERSORGUNGSFORMEN

Medibus

• Arzt im Medibus: Dr. Matthias Roth, Facharzt für Allgemeinmedizin• Insgesamt sechs Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg werden

angefahren• Unterstützung der Hausärzte in der wohnortnahen Versorgung in Form einer mobilen Hausarzt-

praxis (analog einer hausärztlichen Praxis ausgestattet)• Medibus-Projekt startete im Juli 2018 (Dauer: mindestens 2 Jahre)

Kommunales MVZ

• Zulassung des Gesundheitszentrums im Knüll (Träger: Gemeinde Schwarzenborn) seit Anfang Oktober 2018

Genossenschaftliches MVZ

• ÄGIVO hat als erste Ärztegenossenschaft Deutschlands eine Zulassung zum Betrieb eines MVZ erhalten

• Zulassung der MVZ-Praxis in Lindenfels im Juli 2018; im September folgte die Zulassung für die Zweigpraxis in Rimbach; Anfang 2019 folgten zudem die Zulassungen für die MVZ in Alsbach- Hähnlein und Lorsch

Praxisnetze

• Regionale Zusammenschlüsse von Vertragsärzten können sich bei der KVH als Praxisnetz aner-kennen lassen

• Es gibt drei Anerkennungsstufen (Basis-Stufe, Stufe I und Stufe II); die Anforderungen steigen von Stufe zu Stufe

TITELTHEMA

So viele Patienten behandeln die fachärztlichen Grundversor-ger in ländlichen Gebieten durch-schnittlich mehr als ihre Kolle-gen im städtischen Raum. Zu den fachärztlichen Grundversorgern gehören Gynäkologen, Orthopä-den, Urologen, Dermatologen, HNO-Ärzte und Augenärzte.

7 %

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201918

Der Pionier

In Lindenfels im Odenwald hat Dr. Gerhard Wetzig das erste genossenschaftliche MVZ in Deutschland initiiert. Für das Modell gibt es viel Lob und positive Presse. Doch hat das Konstrukt tatsächlich eine Chance oder ist es die Verzweiflungstat einiger Idealisten auf dem Land?

Dr. Wetzig benötigt keine Anlaufzeit. Das mag daran liegen, dass sich in seiner Praxis im Odenwald mittler-weile die Redaktionen und Fernsehteams die Klinke in die Hand geben. So ist Wetzig auf dem Feld in-novativer Versorgungssicherung zu einer Art „Me-dienstar“ geworden. Zwei Tage ist es Anfang Januar her, dass die Tagesthemen über die ÄGIVO eG (Ärzte-genossenschaft Gesundheitsversorgung im Vorderen Odenwald) berichteten, die Liste der Berichterstatter darüber hinaus ist be-achtlich. Er ist also voll „im Thema“, wenn es um sein Baby, das ers-te genossenschaftlich organisierte Medizi-nische Versorgungs-zentrum (MVZ) in Deutschland geht, das es seit Juli 2018 gibt. Dabei wurde er zusammen mit sei-nem Kollegen Dr. Carl-Reinhard Albilt fast gezwungener-maßen zum Pionier. Denn zur klassischen Sicherung der ärztli-chen Versorgung durch Übergabe der Praxen an ei-nen Nachfolger in Lindenfels und Umgebung fehlten den beiden schlicht die Interessenten. Während Wet-zig mit 62 Jahren darüber nachdenkt, in den nächsten Jahren peu à peu in der Praxis kürzerzutreten, ist Al-bilt mit 71 Jahren in einem Alter, in dem man schon längst etwas anderes machen könnte als Hausbesu-che. Bei beiden war es das über Jahrzehnte gewach-sene Verhältnis zu ihren Patienten und die Sorge, dass diese in Zukunft nicht versorgt sein würden, die die Suche nach möglichen Alternativen forcierte.

Herr Dr. Wetzig, sind Sie ein Pionier?Wetzig: So sehe ich mich eigentlich nicht, wenn, dann als Pionier aus der Not heraus.

Wie sind Sie auf die Idee für ein genossen-schaftliches MVZ gekommen? Wetzig: Eigentlich hatten wir das Konzept schon vor drei Jahren zur Rettung des hiesigen Luisen-krankenhauses anwenden wollen. Das hat aber aus ver-

schiedenen Gründen nicht funktioniert, so-dass wir das Konzept schon ein paar Mo-nate in der Schubla-de hatten, um es dann umsetzen zu können.

Was war Ihr Auf-hänger?Wetzig: Nun, wir ha-ben uns überlegt, wel-che Hauptzielgrup-pe wir als potenzielle Nachfolger für unsere Praxen haben. Und da war schnell klar, dass dies vor allem Frau-

en sind, die eine Niederlassung scheuen, die – wenn man so sagen will – ein passgenaues Angebot brau-chen, um den Schritt in die ambulante Versorgung zu wagen. Und das heißt: kein finanzielles Risiko, ein fes-tes Gehalt, große Flexibilität bei den Arbeitsstunden, bitte keinen Nacht- und Wochenenddienst, kein Re-gressrisiko, wenn möglich keine Belastung durch Ar-beitsschutzvorschriften, QM- oder Hygienefragen. Sie wollen auch keine Personalverantwortung und nichts mit der Verwaltung einer Praxis zu tun haben – ein Nest sozusagen.

TITELTHEMA

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 19

Warum haben Sie nicht einfach einen Arzt an-gestellt?Wetzig: In meinem Alter, also mit 62, muss derjeni-ge, den ich anstellen würde, doch nur eins und eins zusammenzählen und wüsste, dass er in vier Jahren seinen Job wieder los wäre. Auf diesem Weg findet man niemanden. Eine Gemeinschaftspraxis kam auch nicht in Frage, weil man da kurz vor der Rente das vol-le unternehmerische Risiko und das volle Regressrisiko zu tragen hat. Das wollte ich nicht. Und das Gleiche galt für Dr. Albilt, der noch ein bisschen arbeiten woll-te, aber eben nicht mehr unter Volllast.

Wie ging es dann weiter?Wetzig: Wir haben zunächst mit neun Kollegen aus der Umgebung die Genossenschaft gegründet, so wie man das vom Gesellschaftsrecht her machen muss. Wir haben eine Lücke im SGB V gefunden und aus-genutzt.

Inwiefern?Wetzig: Das SGB V macht ja Vorgaben, wer ein MVZ gründen kann: Kommunen, Kreise, Ärzte und Kran-kenhäuser, die dürfen. Auch sind nur bestimmte Ge-sellschaftsformen zugelassen: GbR, GmbH und die Genossenschaft, die explizit genannt wird. Das We-sen einer Genossenschaft ist natürlich ganz anders als eine GbR oder eine GmbH. Eine Genossenschaft hat für die Mitglieder eine relativ niedrige Eintrittsschwel-le, bei uns sind das 1.000 Euro Einlage. Auch die mo-natlichen Beiträge mit 100 Euro/Mitglied sind nicht hoch.

Was bekomme ich als Genosse dafür?Wetzig: Ich bin erst mal Mitglied in der Genossen-schaft. Die Genossenschaft ist quasi die Dachorgani-sation, die alles macht, was ärztliche Genossenschaf-

ten ohnehin tun: Material einkau-fen, Verwaltungs-verbünde gründen. Das Neue bei uns ist, dass wir durch die Tatsache, dass

alle unsere Mitglieder Vertragsärzte sind, in der Lage sind, ein MVZ zu betreiben.

Wie sieht Ihr Konzept genau aus?Wetzig: Wir sind im Moment 18 Mitglieder, nicht nur ältere Hausärzte, sondern auch einige Fachärzte. Die Mitglieder treten der Genossenschaft bei, man ist voll

stimmberechtigt. Wir haben also niemanden von ei-ner Pharmafirma oder den Geschäftsführer einer Kli-nik dabei, es gibt keine wirtschaftliche Gewinner-wartung, wie es vielleicht woanders der Fall ist. Wir versprechen keine Rendite, wir sind nur Vertragsärzte. Die einen haben ein Interesse, dass Versorgung wei-terhin funktioniert, die anderen wollen nicht das, was sie sich über Jahrzehnte aufgebaut haben, einfach so abschließen. Es geht folgendermaßen: Kollegen, die keinen Nachfolger finden, treten der Genossenschaft bei, immer unter der Prämisse, dass wir in den Regi-onen immer der Freiberuflichkeit den Vorrang geben. Wir sehen uns nicht als Konkurrenz zur Freiberuflich-keit, wenn ein Arzt sagt, ich bin 50 Jahre alt und stel-le zwei Ärztinnen an, dann gehen wir wieder. Aber wenn man in einer Region wie hier ist, wo das nicht geht, braucht man eine Alternative. Und da passt un-ser Modell …

Was würde passieren, wenn Sie schließen?Wetzig: Natürlich wären die Patienten nicht versorgt. Aber auch die Altenheime hier in der Region müss-ten schließen. Mindestens eine der Apotheken hät-te zugemacht. Das setzt einen Kreislauf in Gang, an dessen Ende auch junge Familien sich hier nicht mehr ansiedeln. Auch Firmen kommen nicht mehr, wenn in der Nähe keine Krankmeldungen geschrieben wer-den können.

Zurück zum Konzept: Man tritt also der Genossen-schaft bei, an die ich zu einem sehr geringen Preis meine Praxis verkauft habe. Der Preis war nied-rig im Vergleich zu meinen Erwartungen vor zwan-zig Jahren. Ich war aber froh, dass ich sie überhaupt verkaufen konnte. Dr. Albilt ist den gleichen Weg gegangen. Wir haben die Praxen räumlich zusam-mengetan, indem wir meine alte Praxis um die Hälf-te erweitert haben. Der Clou besteht nun darin, dass wir als MVZ bis zu einer Viertelstelle ärztliche Tätig-

TITELTHEMA

Neue Umstände erfordern neue Ideen – die ÄGIVO ist Träger des ersten genossenschaft-lichen MVZ.

„Das Neue bei uns ist, dass wir durch die Tatsache, dass alle unsere Mitglieder Ver-tragsärzte sind, in der Lage sind, ein MVZ zu betreiben.“

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201920

keit anbieten können, also passgenau auch für Pend-ler, Teilzeitler etc. Unser Angebot: Lieber Arzt, lie-be Ärztin, wir machen dir die Arbeitszeiten so, wie

du sie gerne hättest. Da sind wir ganz flexibel. Dr. Albilt und ich ziehen uns viertelstellenwei-se in den nächsten Jahren im-mer mehr zurück und versu-chen, weitere Interessenten für

unser Modell zu finden. Wir verstehen uns dabei als Mentoren … Warum ist die ÄGIVO für Sie das „Schweizer Messer“ gegen den Landarztmangel?Wetzig: Es hilft uns, dass wir nicht überlastet sind oder ohne Nachfolger aufgeben. Es hilft der Bevöl-kerung und den Altenheimen. Es hilft Ärztinnen, die maßgeschneiderte Modelle bekommen, ärztlich tätig zu bleiben. Es hilft unseren Helferinnen. Es hilft der Gemeinde hier.

Im Gegensatz zum klassischen MVZ, das ja per Defi-nition eine Konzentration der Versorgung enthält, ist unsere Idee die eines dezentralen MVZ. Unser Ziel ist, dass der Arzt beim Patienten bleibt. Das ist hier im Odenwald mit langen Wegen und wenig ÖPNV der sinnvollste Ausweg.

Was ist denn jetzt der Vorteil des Modells?Wetzig: Ich bin jetzt seit vier Monaten angestell-ter Arzt in der Genossenschaft mit Festgehalt. Ich bin ärztlicher Leiter, wir haben einen Geschäftsfüh-rer. Über den laufen sämtliche Personalthemen. Un-ser Problem bisher: Trotz diverser Fördertöpfe muss-ten wir unser Projekt vollfinanzieren, weil wir bisher auf taube Ohren gestoßen sind. Wir haben dafür ei-nen Partner auf Bankenseite gefunden, dies allerdings zu entsprechend hohen Zinssätzen. Unsere Lage stellt sich also so dar, dass wir eine Idee haben, die zwar von allen Seiten gelobt wird, alle paar Wochen fra-gen Ärzte an, die gerne beitreten wollen, aber letzt-lich werden es die paar Silberrücken mit ihrem Spar-schwein nicht stemmen können.

Was müsste passieren?Wetzig: Unsere beiden Praxen laufen. Vor Kurzem haben wir eine zusätzliche Praxis in Rimbach (11 km entfernt) reaktiviert. Die war geschlossen worden und wir haben sie wiedereröffnet. Da war eine Men-ge an Investition nötig. Natürlich muss man auch je-den Monat Gehälter bezahlen, man muss den Pati-

entenstamm erst langsam wieder aufbauen, der ist nicht von jetzt auf gleich da. Auch die Abschlagszah-lungen von der KV sind natürlich am Anfang nicht ausreichend, sodass vieles auf Pump finanziert wer-den muss. Wenn eine solche Struktur wächst, wird sie auch irgendwann Synergieeffekte erzeugen. Aber das ist mittel- und langfristig. Unsere Idee ist toll, aber am Anfang hat man Verluste – wie jedes Start-up auch. Hier wären wir dankbar, wenn die Verantwortlichen – wie das HMSI – ein Modell, das aus der Ärzteschaft kommt und in dem es nicht um Zuweiser geht, unter-stützen würden. Erst mal alles über Banken zu finan-zieren ist natürlich schwierig. Deshalb ist es mir so wich-tig, an dieser Stel-le noch einmal die Vorzüge unseres Modells darstellen zu können. Wir bauen hier ein Nest! Man kann hier Medizin machen, um die Helferinnen, die Abrechnung und das sonstige Drumherum muss man sich nicht kümmern. Aber es wird nur funktionieren, wenn wir Ärztinnen und Ärzte finden. Die Idee ist genial, aber wir können noch nicht sagen, wie es ausgeht.

Gab es weitere Hürden zu überwinden?Wetzig: Normalerweise muss man beim Zulassungs-ausschuss eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter-schreiben. Wir haben als Genossenschaft keine Bürg-schaft unterschreiben müssen, denn das würde den genossenschaftlichen Gedanken konterkarieren. Bei einer GmbH oder GbR sieht das selbstredend anders aus. Eine Genossenschaft aber lebt davon, dass Leute eintreten und Leute austreten, und das bei einer rela-tiv niedrigen Schwelle. Und wenn dann die AOK zum Beispiel kommt, so wie bei mir vor einiger Zeit, und ei-nen dicken Regress adressiert, wer muss dann zahlen? Die Leute, die schon vor Jahren Mitglied der Genos-senschaft waren? Oder die aktuellen Mitglieder? Da-mit wäre eine Genossenschaft als solche nicht prakti-kabel. An der Stelle haben uns Dr. Eckhard Starke und das Justiziariat der KV unterstützt, schließlich kann der Medibus nicht durch ganz Hessen touren. So sind wir in die Sitzung des Zulassungsausschusses mit etwas Rückenwind gegangen. Mit der Unterstützung des Vorstands ist es uns dann auch gelungen, die Kassen-seite zu überzeugen. Der Knackpunkt war also, dass wir keine selbstschuldnerische Bürgschaft abgeben mussten. Wir haben stattdessen eine Versicherung

TITELTHEMA

„Unser Angebot: Lieber Arzt, liebe Ärztin, wir machen dir die Arbeitszeiten so, wie du sie gerne hättest.“

„Wir bauen hier ein Nest! Man kann hier Medizin machen, um die Helferinnen, die Abrech-nung und das sonstige Drum-herum muss man sich nicht kümmern.“

Nr. 1 – Februar 2019

info.service Offi zielle Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Abrechnung2

6

7

EBM aktuell

EBM-Änderungen seit 1. Januar 2019

Onkologie-Vereinbarung

Neue Kostenpauschalen seit 1. Januar 2019

Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen

Neue Fassung mit Absatz zur Abrechnungsinfo

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel 10

Verordnungen

Das neue Infoportal Verordnungen ist da

Qualität11

11

12

13

Qualitätssicherung

Dokumentationsprüfung bei speziellen Laboratoriumsuntersuchungen

Änderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie

Onkologie-Vereinbarung

Onkologische Versorgung dauerhaft sichergestellt

Substitution

Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen

Honorarverteilung14

Honorarverteilungsmaßstab (HVM)Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Sonstiges16

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)Zulassung zum Durchgangsarztverfahren

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 20192

ABRECHNUNG

EBM aktuell

EBM-Änderungen seit 1. Januar 2019

Höhere Pauschale für Mehraufwand bei häus-licher Krankenpfl ege

Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass ab 01.01.2019 im hausärztlichen Bereich die Versicher-tenpauschalen 03000 und 04000 in der Altersklasse ab dem 76. Lebensjahr um einen Punkt auf 211 Punk-te (22,84 €) angehoben werden. Der zu erwartende Verordnungsanstieg für häusliche Krankenpflege wur-de damit berücksichtigt.

Durch Änderungen der häuslichen Krankenpflege- Richtlinie können Vertragsärzte im Rahmen der häus-lichen Krankenpflege auch Unterstützungspflege verordnen. Der Leistungsanspruch für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ist zudem um die Kompressionsklasse I erweitert worden. Es wurde deshalb mit einem Verordnungsanstieg bei der häusli-chen Krankenpflege gerechnet.

Für den fachärztlichen Bereich hat der Bewertungs-ausschuss festgelegt, die Verordnungsentwicklung zu prüfen und dann über eine Anpassung zu entschei-den. Fachärzte rechnen die Verordnung häuslicher Krankenpflege weiterhin mit der GOP 01420 ab.

Zweitmeinungsverfahren

Der Beschluss zur Aufnahme der ärztlichen Zweitmei-nung in den EBM trat zum 01.01.2019 in Kraft. Für den indikationsstellenden Arzt wurde die neue GOP 01645 in den Abschnitt 1.6 EBM aufgenommen. Für die ärztliche Zweitmeinung wurde der neue Abschnitt 4.3.9 in den Allgemeinen Bestimmungen des EBM aufgenommen.

Durch eine zweite ärztliche Meinung soll das Risiko einer zu weiten Indikationsstellung und damit einer zu hohen Anzahl bestimmter planbarer „mengenanfälliger“ Ein-griffe, die nicht immer medizinisch geboten sind, ver-ringert werden. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht bei einer Mandeloperation (Tonsillotomie oder Tonsillektomie) sowie bei einer Gebärmutterentfernung (Hysterektomie). Weitere Eingriffe sollen folgen.

GOP 01645 für indikationsstellenden Arzt

Ärzte müssen Patienten über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung informieren, wenn sie die In-

dikation für einen der oben genannten planbaren Ein-griffe stellen (Zweitmeinungsrichtlinie des Gemeinsa-men Bundesausschusses – G-BA).

In der Praxis heißt das: Rät ein HNO-Arzt einem Patien-ten zu einer Tonsillektomie, Tonsillotomie oder ein Gynä-kologe einer Patientin zu einer Hysterektomie, muss er den Patienten darauf hinweisen, dass dieser sich vor dem Eingriff eine Zweitmeinung einholen kann. Er hän-digt ihm dazu alle für die Zweitmeinungsberatung nöti-gen Befunde sowie ein Merkblatt des G-BA aus. Der in-dikationsstellende Arzt muss den Patienten auf die Liste der Zweitmeiner hinweisen. Die KV Hessen veröffent-licht die Kontaktdaten der genehmigten Zweitmeiner auf ihrer Homepage ( www.kvhessen.de) oder in der Arztsuche Hessen (www.arztsuche-hessen.de).

Der indikationsstellende Arzt rechnet für die Aufklä-rung zur Zweitmeinung mit den oben aufgeführten Bestandteilen die neue GOP 01645 ab. Die Leistung ist mit 8,12 € bewertet (75 Punkte, bundeseinheit-licher Orientierungspunktwert 2019 von 10,8226 ct) und soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Die GOP 01645 kann einmal im Krankheitsfall abgerech-net werden. Die Aufklärung zur Zweitmeinung soll vom indikationsstellenden Arzt mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.

GOP 01645 benötigt ein Suffi x

Bei der Aufklärung zur Zweitmeinung bei einer bevor-stehenden Mandeloperation setzt der HNO-Arzt das Suffix „A“ an. Er rechnet also die GOP 01645A ab.

Bei der Aufklärung zur Zweitmeinung bei einer bevor-stehenden Gebärmutterentfernung setzt der Gynäkolo-ge das Suffix „B“ an. Er rechnet also die GOP 01645B ab.

Zweitmeinung

Im neuen Abschnitt 4.3.9 der Allgemeinen Bestim-mungen EBM wurde festgelegt, dass der Zweitmeiner die arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen seiner Arztgruppe beim ers-ten Arzt-Patienten-Kontakt abrechnet.

Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht vorliegen-der Befunde des indikationsstellenden Arztes und ein

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 2019 3

ABRECHNUNG

Anamnesegespräch. Hinzu kommen ärztliche Unter-suchungen, sofern sie zur Befunderhebung und Über-prüfung der Indikationsstellung erforderlich sind. Die medizinische Notwendigkeit der Untersuchungen muss im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) angegeben werden.

Leistungen müssen gekennzeichnet werden

Der Zweitmeiner kennzeichnet alle Leistungen zum Zweitmeinungsverfahren. Die Kennzeichnung erfolgt als Begründung im freien Begründungsfeld (Feldken-nung 5009).

Bei der bevorstehenden Mandeloperation wird die Kennzeichnung 88200A in das freie Begründungsfeld gesetzt, bei der bevorstehenden Gebärmutterentfer-nung die Kennzeichnung 88200B.

Zweitmeiner benötigen Genehmigung

Seit Januar 2019 kann eine Zweitmeinung zu den planbaren Eingriffen (Mandeloperationen oder Ge-bärmutterentfernung) von HNO-Ärzten oder Gynäko-logen durchgeführt werden.

Für die Teilnahme am Zweitmeinungsverfahren als Zweitmeiner wird eine Genehmigung der KV Hessen benötigt und ggf. eine Ermächtigung zur Teilnahme am Zweitmeinungsverfahren (für Nichtvertragsärzte). Zum Erhalt der Genehmigung (und ggf. Ermäch tigung) senden Ärzte das ausgefüllte Antragsformular, das als ausfüllbares Muster auf der Homepage der KV Hes-sen eingestellt ist (www.kvhessen.de/ genehmigung/zweitmeinungsverfahren), per Mail, Fax oder Post an:

Kassenärztliche Vereinigung HessenTeam AntragsverfahrenEuropa-Allee 90, 60486 Frankfurt

F. 069 24741-68847E. [email protected]

Überweisung vom Zweitmeiner

Im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens können (wenn medizinisch zwingend notwendig) Aufträge an weitere Vertragsärzte erfolgen. Der Arzt, der beauf-tragt wird, muss seine Leistungen auch kennzeichnen (88200A bei einer bevorstehenden Mandeloperation

oder 88200B bei einer bevorstehenden Gebärmut-terentfernung). Der Zweitmeiner gibt hierfür auf der Überweisung bei dem Auftrag „Zweitmeinung“ an.

Anpassungen Humangenetik und Tumor-diagnostik

Der Bewertungsausschuss hat zur Humangenetik und Tumordiagnostik Neuerungen im EBM beschlossen. Zum 01.01.2019 trat der Beschlussteil A in Kraft.

Die GOP 11235 und 11236 (Kapitel 11) können wei-terhin ohne Genehmigung abgerechnet werden (die Ankündigung einer Qualitätssicherungsvereinbarung wurde gestrichen).

Die GOP 19461 wurde neu in das Kapitel 19 (pathologi-sche Gebührenordnungspositionen) aufgenommen und kann im Zusammenhang für die Indikationsstellung bei bestimmten Lungenkarzinomen abgerechnet werden.

Leistungsinhalt GOP 11235 und GOP 11236

Es wurde im obligaten Leistungsinhalt verdeutlicht, dass die schriftliche Zusammenfassung für den Pa-tienten gut verständlich sein muss. Dies betrifft die GOP 11235 (Zuschlag zur GOP 11233 für die hu-mangenetische Beurteilung in Bezug auf komple-xe genetisch bedingte Erkrankungen) und die GOP 11236 (Zuschlag zur GOP 11233 für die humange-netische Beurteilung in Bezug auf manifeste unkla-re und schwer abgrenzbare genetische Syndrome und Störungen bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebens jahr). Bei beiden GOP wurde die konsilia-rische Erörterung mit anderen Ärzten im fakultativen Leistungsinhalt ergänzt.

Neue GOP 19461 für die Tumordiagnostik

Die GOP 19461 für den spezifischen Mutationsnach-weis unter Verwendung zirkulierender Tumor-DNA wurde zum 01.01.2019 neu in den Abschnitt 19.4.4 EBM aufgenommen.

Die Anwendung von Osimertinib (Tagrisso®) setzt den Nachweis einer bestimmten Mutation im Tumor-gewebe voraus. Bei einer fehlenden Gewebeprobe kann der Nachweis auch anhand einer Flüssigbiop-sie (Untersuchung von freier DNA im Plasma) erfol-gen und seit Januar 2019 über die GOP 19461 abge-rechnet werden.

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 20194

ABRECHNUNG

Die GOP 19461 ist zweimal im Krankheitsfall berech-nungsfähig. Die Leistung ist mit 425,76 € bewertet (3.934 Punkte, bundeseinheitlicher Orientierungs-punktwert 2019 von 10,8226 ct).

Die GOP 19461 kann dann abgerechnet werden, wenn ein nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom histolo-gisch nachgewiesen ist, aber nicht mehr genügend Tumorgewebe als Untersuchungsmaterial zur Verfü-gung steht oder gewonnen werden kann.

Die neue Leistung dient der Indikationsstellung ei-ner gezielten Behandlung von erwachsenen Patien-ten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom.

Stoßwellentherapie bei Fersensporn

Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 30440 für die ambulante extrakorporale Stoßwellenthera-pie (ESWT) bei Patienten mit Fasciitis plantaris (Fersen-sporn) wurde in den EBM aufgenommen. Die GOP 30440 ist mit 26,73 € bewertet (247 Punkte, bun-deseinheitlicher Orientierungspunktwert 2019 von 10,8226 ct).

Die ESWT ist je Fuß in höchstens zwei aufeinander-folgenden Quartalen berechnungsfähig. Die Leistung kann je Fuß insgesamt dreimal im Krankheitsfall abge-rechnet werden.

Patienten, für die diese Behandlungsmethode in Fra-ge kommt, müssen schon mindestens sechs Monate unter Fersenschmerzen bei Fasciitis plantaris (ICD-10-Code M72.2) leiden und dadurch in ihrer gewohn-ten körperlichen Aktivität eingeschränkt sein. Wäh-rend dieser Zeit müssen zudem unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Be-schwerdebesserung angewandt worden sein. Erst dann dürfen Ärzte eine Stoßwellentherapie als zusätz-liche Maßnahme durchführen.

Wichtig: Für die Abrechnung der ESWT muss der ge-sicherte ICD-10-Code M72.2G vorliegen und ange-geben werden. Die Diagnose muss bereits seit min-destens zwei Quartalen vor dem Behandlungsquartal vorgelegen haben.

Die neue GOP 30440 wird in den Abschnitt 30.4 in den EBM aufgenommen und kann von Fachärzten für Orthopädie, Fachärzten für Orthopädie und Unfallchi-rurgie sowie Fachärzten für Physikalische und Rehabi-litative Medizin abgerechnet werden.

Höhere Vergütung Knochendichtemessung

Der Bewertungsausschuss hat die Neubewertung der GOP 34600 (Osteodensitometrie I) und 34601 (Osteo densitometrie II) vorgenommen.

KBV und GKV-Spitzenverband hatten bereits 2013 in einer Protokollnotiz zum damaligen Beschluss des Be-wertungsausschusses vereinbart, die Leistungen im Rahmen der EBM-Weiterentwicklung neu zu bewer-ten. Diese Anpassungen erfolgten nun.

Mitbetreuung bei Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Pflegeheime können ihren Bewohnern eine ge-sundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Le-

GOP Kurzbeschreibung Bewertung bis 31.12.2018* gemäß bundeseinheit lichem Orientierungspunktwert 2018 (10,6543 ct)

Bewertung ab 01.01.2019* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2019 (10,8226 ct)

34600Osteodensitometrische Untersuchung I

17,15 €*(161 Punkte)

29,00 €*(268 Punkte)

34601Osteodensitometrische Untersuchung II

17,15 €*(161 Punkte)

29,00 €*(268 Punkte)

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 2019 5

ABRECHNUNG

bensphase anbieten. Für die Zusammenarbeit mit dem qualifizierten Berater nach der Vereinbarung § 132g Abs. 3 SGB V können Haus- und Fachärzte seit Januar 2019 die neue GOP 37400 abrechnen.

Die Leistung ist mit 10,82 € bewertet (100 Punkte, bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2019 von 10,8226 ct). Die GOP 37400 wurde in den neu-en Abschnitt 37.4 im EBM aufgenommen und kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.

Bei der Abrechnung der GOP 37400 geben Ärzte im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) den Na-men des Beraters an. Grund: Der EBM fordert den Nachweis, dass eine Zusammenarbeit mit dem Bera-ter des Patienten für die Versorgungsplanung stattge-funden hat.

Inhalt der GOP 37400 ist die Teilnahme an einem durch den Berater durchgeführten patientenorientier-ten Beratungsgespräch, die Teilnahme an einer Fall-besprechung und/oder die Abstimmung der schrift-lichen Patientenverfügung für Notfallsituationen mit dem Berater. Die Patientenverfügung wird von dem Berater erstellt und von dem betreuenden Arzt un-terschrieben.

Ärzte können die GOP 37400 auch abrechnen, wenn das Beratungsgespräch telefonisch erfolgt.

Nur ein Vertragsarzt kann die GOP 37400 im Behand-lungsfall für die Zusammenarbeit mit dem Berater ab-rechnen.

Detailänderungen

Im EBM wurden noch inhaltliche und redaktionelle Änderungen (Detailänderungen) vorgenommen. Die-se gelten entweder seit dem 01.01.2019 oder rück-wirkend seit dem 01.10.2018.

Radiologen und Strahlentherapeuten dürfen Samstagszuschlag abrechnen

Seit Januar 2019 können auch Radiologen und Strah-lentherapeuten, wenn sie an Samstagen zwischen 7.00 und 14.00 Uhr Patienten behandeln, die GOP 01102 als Samstagszuschlag abrechnen. Die GOP 01102 ist mit 10,93 € bewertet (101 Punkte, bun-deseinheitlicher Orientierungspunktwert 2019 von 10,8226 ct).

Screening auf Bauchaortenaneurysmen

Die kurative Uro-Genital-Sonographie GOP 33043 ist neu neben dem Screening auf Bauchaorten-aneurysmen GOP 01748 am gleichen Behandlungs-tag berechnungsfähig. Der bisherige Abrechnungs-ausschluss wurde zum 01.01.2019 aufgehoben. Patienten müssen also nicht mehr an zwei Tagen ein-bestellt werden.

Bei der Nebeneinanderabrechnung der GOP 33043 und der GOP 01748 wird wegen der entfallenden Wechselseiten (die Untersuchung kann sich direkt anschließen) ein Abschlag auf die GOP 33043 von acht Punkten vorgenommen (die GOP 33043 wird in dem Fall mit 79 Punkten anstelle von 87 Punk-ten bewertet).

Früherkennungsuntersuchung Hautkrebs

Die elektronische Dokumentation zum Hautkrebs wurde zum 01.01.2019 angepasst. Über die Anpas-sung der Vergütung soll im Rahmen der EBM-Weiter-entwicklung beraten werden. In einer Protokollnotiz wurde festgehalten, dass der Dokumentationsauf-wand im Rahmen der möglichen Aufnahme der Der-matoskopie als Leistung in den EBM überprüft und ggf. neu bewertet werden soll.

Neuropädiatrische Betreuung Zusatzpauschale

Die Zusatzpauschale für die neuropädiatrische Betreu-ung (GOP 04433) ist seit 01.01.2019 auch für Patien-ten mit dem ICD-10-Code G90.60 (Komplexes regio-nales Schmerzsyndrom der oberen Extremität, Typ II: Kausalgie) berechnungsfähig.

Hintergrund ist, dass das Deutsche Institut für Medizi-nische Dokumentation und Information (DIMDI) den ICD-10-Code G56.4 (Mononeuropathien der oberen Extremität: Kausalgie) gestrichen hat. Der medizini-sche Inhalt des ICD-10-Codes G56.4 wird über den neuen ICD-10-Code G90.60 abgebildet.

Elektronischer Medikationsplan

Mit dem E-Health-Gesetz wurde festgelegt, dass Ver-sicherte seit Januar 2019 Anspruch auf Speicherung des Medikationsplans auf der elektronischen Gesund-heitskarte (eGK) haben, sofern sie dies wünschen. Technisch ist dies zwar noch nicht umsetzbar, der Be-

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 20196

ABRECHNUNG

wertungsausschuss hat aber bereits die nötigen An-passungen im EBM beschlossen.

Notfalldatensatz

Für die Anlage und Löschung eines Notfalldatensatzes auf der eGK ist vorgesehen, dass Ärzte einen Zuschlag zur Grund- bzw. Versichertenpauschale erhalten (GOP 01640 bis 01642). Diese Zuschläge sind nach Anhang 3 des EBM Bestandteil der fachärztlichen Grundver-sorgung. Der Bewertungsausschuss hat klargestellt, dass die Zuschläge zur internistischen Grundver-sorgung – konkret die GOP 13294, 13344, 13394, 13543, 13594, 13644 und 13694 – auch in Behand-lungsfällen berechnungsfähig sein werden, in denen ausschließlich die Zuschläge für die Anlage und Lö-schung eines Notfalldatensatzes berechnet werden.

Hyperbare Sauerstofftherapie

Rückwirkend zum 01.10.2018 hat der Bewertungs-ausschuss beschlossen, dass auch Dermatologen die Betreuung eines Patienten zwischen den Druckkam-merbehandlungen bei der hyperbaren Sauerstoffthe-rapie bei diabetischem Fußsyndrom (GOP 30214) berechnen dürfen. Der neue Abschnitt 30.2.2 zur hy-perbaren Sauerstofftherapie für Patienten mit diabe-tischem Fußsyndrom wurde zum 01.10.2018 in den EBM aufgenommen.

Messung der myokardialen fraktionellen Fluss-reserve bei koronarer Herzkrankheit

Ebenfalls rückwirkend zum 01.10.2018 wurde vom Bewertungsausschuss klargestellt, dass die Sachkos-tenpauschale 40301 für die Durchführung der Mes-sung der myokardialen fraktionellen Flussreserve be-legärztlich nicht berechnungsfähig ist. Dazu wurde die Sachkostenpauschale 40301 in die Nummer 3 der EBM-Präambel aufgenommen. Die Messung der myo-kardialen fraktionellen Flussreserve bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit wurde zum 01.10.2018 in den EBM aufgenommen. EBM-FR

Praxistipp:Zu allen EBM-Änderungen fi nden Sie aktuel-le und weiterführende Informationen auf un-serer Homepage unter www.kvhessen.de/ebm-aenderungen

Reinschauen lohnt sich!Info

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Onkologie-Vereinbarung

Neue Kostenpauschalen seit 1. Januar 2019

Die Kostenpauschale 86520 für die orale zytosta-tische Tumortherapie wurde zum 01.01.2019 neu in die Onkologie-Vereinbarung aufgenommen. Die 86520 ist ein Zuschlag zu den Kostenpauscha-len 86510 und 86512 und kann einmal im Behand-lungsfall abgerechnet werden. Ausnahme: Es liegen mehrere voneinander unabhängige Tumorerkran-kungen vor und die Leistung wird von onkologisch qualifizierten Ärzten unterschiedlicher Fachgruppen erbracht und abgerechnet.

Voraussetzung für die Abrechnung der Kostenpau-schale 86520 ist die Angabe des Medikaments im freien Begründungstext (Feldkennung 5009) in der Abrechnung. Bei einer ausschließlich hormonell

bzw. antihormonell wirkenden Therapie (ATC- Klasse L02-Endokrine Therapie) ist die Kostenpauschale 86520 nicht berechnungsfähig. Gespräche bei einer peroralen zytostatischen Tumortherapie sind in der Kostenpauschale 86510 inbegriffen.

Die Kostenpauschale 86518 für die Palliativversor-gung kann weiterhin auch nach erfolgter Operation abgerechnet werden (die Befristung der Regelung wird aufgehoben).

Um die Leistungen aus der Onkologie-Vereinbarung abrechnen zu können, wird eine Genehmigung der KV Hessen benötigt. EBM-FR

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 2019 7

ABRECHNUNG

Abrechnungsrichtlinie der KV Hessen

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ver-steht sich als Dienstleistungsorganisation für ihre Mit-glieder. Mit zu den wichtigsten Aufgaben zählt die Erstellung der Honorarabrechnung für die durch-geführten Leistungen. Die KVH sieht es als obers-te Pflicht und Aufgabe an, die Honorarabrechnung kompetent und für ihre Mitglieder zeitnah, verständ-lich und nachvollziehbar zu erbringen. In diesem Sin-ne beschließt die Vertreterversammlung die Abrech-nungsrichtlinie mit der Auflage, diese regelmäßig den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.

Präambel

1Diese Abrechnungsrichtlinie regelt die Einzelheiten der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen. 2Sie sind für alle im Bereich der KVH zugelassenen Ver-tragsärzte1, Psychologischen Psychotherapeuten, Kin-der- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Medizini-schen Versorgungszentren, angestellten Ärzte sowie ermächtigten Ärzte, ermächtigten Psychologischen Psychotherapeuten, ermächtigten Kinder- und Ju-gendlichenpsychotherapeuten2, ermächtigten ärzt-lich geleiteten Einrichtungen sowie Laborgemein-schaften verbindlich. 3Sie gelten auch für in Notfällen in Anspruch genommene Ärzte, die nicht an der ver-tragsärztlichen Versorgung teilnehmen, in Notfällen in Anspruch genommene Krankenhäuser sowie Leis-tungserbringer, die im Rahmen von § 75 Abs. 1a und

1b SGB V tätig werden, verbindlich.

§ 1 Abrechnung von Leistungen

(1) 1Abrechnungsfähig sind die vom Arzt bzw. Psycho-therapeuten persönlich und die unter seiner Über-wachung und Verantwortung von Hilfspersonen erbrachten Leistungen. 2Jeder an der vertragsärzt-lichen Versorgung teilnehmende Arzt bzw. Psy-chotherapeut ist verpflichtet, die vertragsärzt liche Tätigkeit persönlich auszuüben. 3Persönliche Leis-tungen sind auch ärztliche bzw. psychotherapeu-tische Leistungen durch genehmigte Assistenten nach § 32 Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte (Ärzte-ZV) sowie angestellte Ärzte bzw. an-gestellte Psychotherapeuten gemäß § 95 Abs. 9 und Abs. 9a SGB V i. V. m. § 32b Ärzte-ZV, so-weit sie dem Praxisinhaber als Eigenleistung zuge-ordnet werden können. 4Persönliche Leistungen sind ferner Hilfeleistungen nichtärztlicher Mitar-beiter, die der an der vertragsärztlichen Versor-gung teilnehmende Arzt bzw. Psychotherapeut, ein angestellter Arzt bzw. ein angestellter Psycho-therapeut oder ein genehmigter Assistent, anord-net und fachlich überwacht, wenn der nichtärzt-liche Mitarbeiter zur Erbringung der jeweiligen Hilfeleistung qualifiziert ist. 5Die erbrachten Leis-tungen sind von dem für die Leistungserbringung persönlich verantwortlichen Arzt oder Psycho-

Abrechnungsrichtlinie

Neue Fassung mit Absatz zur Abrechnungsinfo

Zum 01.01.2019 trat die nachfolgende Fassung der Abrechnungsrichtlinie der Kassenärztlichen Verei-nigung Hessen (KVH) in Kraft. Die am 01.12.2018 von der Vertreterversammlung der KVH beschlosse-ne Abrechnungsrichtlinie löst damit die Fassung vom 01.07.2016 ab. Die neue Fassung wird nachfolgend veröffentlicht.

Neu sind der Absatz 4 in § 2 zur Abrechnungsinfo – be-kannt als Arzt-Info-Brief – und die textuelle Anpassung an die Telematikinfrastruktur (§ 2 Absatz 1). Redakti-onelle Anpassungen wurden ebenfalls vorgenommen.

Die Richtlinie regelt die Einzelheiten der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen innerhalb der KVH. Sie ist auch online auf unserer Website zu finden: www.kvhessen.de/abrechnung EBM-FR

1 In der vorliegenden Richtlinie wird durchgängig die männliche Form benutzt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sind diese Bezeichnungen nicht als ge-schlechtsspezifi sch zu betrachten.

2 Wird in der vorliegenden Richtlinie von Psychotherapeuten gesprochen, gelten die hiermit verbundenen Regelungen gleichermaßen für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sofern für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeuten spezielle Regelungen gelten, ist dies explizit erwähnt.

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 20198

ABRECHNUNG

therapeuten nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesmantelvertrags (BMV-Ä) und des Ein-heitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zu kenn-zeichnen.

(2) 1Für Leistungen von Ärzten, die im Rahmen ei-ner Ermächtigung gemäß den Bestimmungen des BMV-Ä oder der §§ 31 und 31a Ärzte-ZV er-bracht werden, gilt – vorbehaltlich abweichender vertragsärztlicher Regeln – der vorstehende Abs.1 entsprechend. 2Insbesondere dürfen ermächtigte Krankenhausärzte, die aufgrund einer Ermächti-gung zur persönlichen Teilnahme an der vertrags-ärztlichen Versorgung berechtigt sind, Leistun-gen, die von anderen Ärzten erbracht worden sind, nicht abrechnen.

(3) 1Während der stationären Behandlung eines Pa-tienten können grundsätzlich keine ambulanten Leistungen abgerechnet werden. 2Dies gilt auch für ein Gespräch mit Angehörigen über den in sta-tionärer Behandlung befindlichen Patienten. 3Leis-tungen, die in der Regel mit einer sich unmittelbar anschließenden stationären Aufnahme verbun-den sind, können grundsätzlich nicht als ambu-lante Leistungen abgerechnet werden. 4Gleiches gilt für ambulant erbrachte Leistungen, die Be-standteil stationärer Fallpauschalen sind.

(4) 1Soweit aufgrund von Richtlinien des Gemeinsa-men Bundesausschusses, von Verträgen zwischen den Partnern des BMV-Ä oder der Gesamtverträ-ge, von Bestimmungen der Kassenärztlichen Bun-desvereinigung (KBV) sowie von Beschlüssen des Vorstands der KVH für bestimmte vertragsärztli-che Leistungen Abrechnungsvoraussetzungen de-finiert sind, bedarf die Abrechnung der jeweiligen Leistungen der vorherigen Genehmigung durch die KVH.

(5) 1Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die nicht nach den gesetzlichen, vertraglichen und satzungsgemäßen Bestimmungen und Richt-linien erbracht worden sind, gehören nicht zur vertragsärztlichen Versorgung und dürfen des-halb nicht als solche abgerechnet werden. 2Wird im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung sowie der Qualitäts-sicherung nachträglich festgestellt, dass die ab-gerechneten Leistungen nicht den vorgenann-

ten Bestimmungen und Richtlinien entsprechen, so können diese Leistungen nachträglich von der Abrechnung ausgeschlossen und die Abrechnung berichtigt werden.

§ 2 Abgabe, Fristen und Rechnungslegung

(1) 1Die Abrechnung erbrachter vertragsärztlicher Leistungen und Kosten erfolgt kalenderviertel-jährlich für jeden Behandlungsfall als Onlineab-rechnung entsprechend den Richtlinien der KBV für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung. 2Nach § 1 Abs. 1 S. 3 Richtlinien der KBV für den Einsatz von IT-Syste-men in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V ist es verpflichtend, die Abrechnung online einzureichen und dies un-ter Berücksichtigung der zukünftigen Funktionali-täten der Telematikinfrastruktur im sicheren Netz der KVen durchzuführen.

(2) 1Abrechnungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (Quartal).

(3) 1Die Abrechnungsunterlagen sind vollständig, spätestens zehn Tage nach Ende des Abrech-nungsquartals bei der KVH einzureichen.

(4) 1Die KVH kann den Arzt bzw. Psychotherapeu-ten quartalsweise über eine Auswahl vorgese-hener Korrekturen der Abrechnung informieren. 2Mit der Rückmeldung auf diese Information über vorgesehene Korrekturen wird dem Arzt bzw. Psychotherapeuten die Möglichkeit eröff-net, innerhalb von zehn Kalendertagen schrift-lich Änderungswünsche mitzuteilen. 3Die zehn Kalendertage der Rückmeldefrist beginnen nach Ablauf des dritten Tags nach Versand der Infor-mation über vorgesehene Korrekturen. 4In be-gründeten Einzelfällen kann die KVH, soweit die Bearbeitung der Abrechnung nicht beeinträch-tigt wird, die nachträgliche Mitteilung der Än-derungswünsche auch nach Ablauf der Frist von zehn Kalendertagen berücksichtigen. 5Die Ver-antwortlichkeit für die Richtigkeit und Vollstän-digkeit der Abrechnung verbleibt ungeachtet der Information über vorgesehene Korrekturen nach Satz 1 bei dem Vertragsarzt bzw. Psychothera-peuten.

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 2019 9

ABRECHNUNG

(5) 1Die KVH kann gestatten, dass ein Arzt bzw. Psy-chotherapeut innerhalb der ersten sechs Wochen nach Ende eines Abrechnungsquartals seine be-reits eingereichten Abrechnungsunterlagen be-richtigt. 2Die Berichtigung ist schriftlich zu bean-tragen. 3In begründeten Einzelfällen kann die KVH auf Antrag, soweit die Bearbeitung der Abrech-nung nicht beeinträchtigt wird, eine nachträg-liche Berichtigung der Abrechnungsunterlagen über den Zeitraum von sechs Wochen hinaus ge-statten.

(6) 1Sofern einzelne Betriebsstättenabrechnungen nach Ablauf der ersten sechs Wochen nach Ende eines Abrechnungsquartals eingereicht werden, so können diese Betriebsstättenabrechnungen noch in der laufenden Abrechnung berücksichtigt werden, soweit die Bearbeitung der Abrechnung nicht beeinträchtigt wird und über diese Betriebs-stätte in der Vergangenheit regelmäßig abgerech-net wurde. 2Kann die Betriebsstättenabrechnung nicht in der laufenden Abrechnung berücksichtigt werden, so wird diese in einem Folgequartal bear-beitet, soweit über diese Betriebsstätte in der Ver-gangenheit regelmäßig abgerechnet wurde und der hierauf beruhende Honoraranspruch noch nicht verwirkt ist.

(7) 1Für verspätet eingereichte Abrechnungen be-steht kein Anspruch auf Bearbeitung in der laufen-den Abrechnung. 2Wird die Abrechnung quartals-versetzt bearbeitet, werden die Regelungen des ursprünglichen Abrechnungsquartals angewandt. 3Für Abrechnungen, die ohne hinreichende Be-gründung verspätet oder unvollständig eingereicht werden, werden zur Deckung der hiermit ver-bundenen zusätzlichen Verwaltungskosten überden allgemeinen Verwaltungskostensatz hinaus für jeden Tag der Fristüberschreitung 50,00 € er-hoben. 4Dieser Abzug wird auf max. 2.500,00 € bzw. höchstens 10 % des gesamten abgerechne-ten Nettohonorars begrenzt.

(8) 1Abrechnungsunterlagen, die nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem in § 2 Abs. 3 vorge-schriebenen Abgabetermin eingereicht werden, sind von der Abrechnung ausgeschlossen. 2Hier-auf beruhende Honoraransprüche sind verwirkt. 3In begründeten, nicht vom Arzt bzw. Psycho-

therapeuten zu vertretenden Einzelfällen kann der Vorstand der KVH Ausnahmen zulassen. 4Ab-rechnungsunterlagen, die nicht den gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen sowie den Ab-rechnungsvorgaben der KVH entsprechen, sind von der laufenden Abrechnung ausgeschlossen. 5Sie werden zur Korrektur an die Praxis zurück-gereicht. 6Hierdurch werden keine neuen Fristen nach § 2 in Gang gesetzt.

(9) 1Bei der Rechnungslegung sind die Grundsät-ze der Weiterbildungsordnung in der jeweils gül-tigen Fassung zu beachten, wonach Ärzte, die eine Gebietsbezeichnung führen, grundsätzlich nur in diesem Gebiet und Ärzte, die eine Teilge-biets- bzw. Schwerpunktbezeichnung führen, im Wesentlichen nur in diesem Teilgebiet bzw. Schwerpunkt tätig werden dürfen. 2Für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Psy-chotherapeuten finden diese Vorgaben entspre-chend Anwendung. 3Wenn die eingereichten Be-handlungsfälle eindeutig erkennen lassen, dass sie nicht dem Fachgebiet des behandelnden Arz-tes zuzuordnen sind, können diese ausnahms-weise mit bis zu 3 % der Gesamtfallzahl in die Abrechnung einbezogen werden, soweit die ent-sprechenden Leistungen nach den Vorgaben des EBM für die betreffenden Fachgruppen abrech-nungsfähig sind.

§ 3 Erklärung zur Quartalsabrechnung

(1) 1Im Rahmen der Abgabe der Abrechnung bestä-tigt der Arzt bzw. Psychotherapeut mit der Erklä-rung zur Quartalsabrechnung, dass die zur Ab-rechnung eingereichten Leistungen nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen er-bracht worden sind, notwendig waren und die eingereichte Abrechnung sachlich richtig und voll-ständig ist.

(2) 1Bei Medizinischen Versorgungszentren haben der ärztliche Leiter sowie der Träger des Zentrums die entsprechende Erklärung abzugeben.

(3) 1Wird die Abrechnung eines ermächtigten Kran-kenhausarztes vom Krankenhausträger gemäß § 120 Abs. 1 SGB V erstellt, so haben Kranken-hausträger und ermächtigter Krankenhausarzt die

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 201910

vorgenannte Erklärung abzugeben. 2Für die Ab-rechnung ärztlich geleiteter Einrichtungen bzw. psychologischer Ausbildungsinstitute haben der Träger und der jeweilige (ärztliche) Leiter dieser Einrichtung die in Abs. 1 Satz 1 genannte Erklä-rung abzugeben. 3Bei Laborgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen müssen jeweils alle Mitglie-der die Erklärung abgeben. 4Es besteht jedoch die Möglichkeit, einzelne Personen der Laborgemein-schaft oder der Gemeinschaftspraxis zu bevoll-mächtigen (§ 164 BGB), um die entsprechende Erklärung abzugeben. 5Die Vollmacht ist gegen-über der KVH nachzuweisen.

§ 4 Besondere Abrechnungsbestimmungen

1Der Vorstand der KVH kann die Anerkennung von qualitätsgesicherten Leistungen auch von der Teilnah-me an einem Online-Qualitätssicherungsverfahren ab-hängig machen.

§ 5 Abschlagszahlung und Restzahlung

(1) 1Auf die Honorarforderungen des zugelassenen Arztes bzw. Psychotherapeuten werden monat-

liche Abschlagszahlungen geleistet, deren Höhe sich an der zu erwartenden Honorargutschrift orientieren. 2Die Restzahlung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten an der jeweiligen Quartalsabrechnung.

(2) 1Einzelheiten zur Ermittlung der Höhe der Ab-schlagszahlungen sowie zu den Zahlungsmodali-täten regelt der Vorstand der KVH.

§ 6 Salvatorische Klausel

1Sollten Bestimmungen dieser Abrechnungsricht linie ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, wird dadurch die Geltung der übrigen Be-stimmungen nicht berührt. 2An die Stelle der unwirk-samen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem Willen des Normge-bers sowie dem Sinn und Zweck entspricht.

§ 7 Inkrafttreten

1Diese Abrechnungsrichtlinie der KVH tritt zum 01.01.2019 mit Wirkung für die Abrechnung des ers-ten Quartals 2019 in Kraft.

ABRECHNUNG/ARZNEI-, HEIL- UND HILFSMITTEL

Verordnungen

Das neue Infoportal Verordnungen ist da

Seit Jahresbeginn gibt es ein neues digitales Angebot der KV Hessen rund um das Thema „Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen“. Im neuen Info-portal Verordnungen finden Sie ab sofort alle wich-tigen Informationen zu sämtlichen Verordnungsberei-chen: den Arzneimitteln, den Heil- und Hilfsmitteln, aber auch Verband- und Impfstoffen, dem Sprech-stundenbedarf und vielem mehr.

Um den Service nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren und anmelden. Denn der Zu-gang zum Portal ist den Mitgliedern der KV Hessen vorbehalten. Zusätzlich werden wir Sie regelmäßig mit einem Newsletter über interessante Neuigkei-ten im Portal informieren. Mitglieder, die KV-Rund-schreiben bereits per Mail erhalten, sind automatisch auch für den Newsletter registriert. Möchten auch Sie künftig alle Rundschreiben sowie den Infopor-

tal-Newsletter per Mail erhalten, dann melden Sie Ihre Adresse an: [email protected]

Anmelden im Infoportal: Das geht ganz ein-fach!

Anmeldeseite öffnen: www.kvhaktuell.de > 7-stel-lige LANR eingeben > Postleitzahl (an die wir Ihnen offizielle Schreiben senden) eingeben > E-Mail-Adres-se eingeben > Nutzungsbedingungen zustimmen > registrieren > Passwort vergeben

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Arz-nei-, Heil- und Hilfsmittel. T. 069 24741-7333 E. [email protected] KMR

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Qualitätssicherung

Dokumentationsprüfung bei speziellen Laboratoriumsunter-suchungen

Die zum 01.04.2018 in Kraft getretene Qualitäts-sicherungsvereinbarung (QSV) Spezial-Labor regelt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung spezieller la-boratoriumsmedizinischer Leistungen.

In der QSV Spezial-Labor sind die Anforderungen für die Überprüfung der internen und externen Qualitäts-sicherung für Leistungen des EBM-Abschnitts 32.3 und entsprechender laboratoriumsmedizinischer Leis-tungen des Abschnitts 1.7 festgelegt. Diese basieren auf der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qua-litätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersu-chungen (Rili-BÄK).

Ab dem zweiten Quartal 2019 beginnt die Dokumen-tationsprüfung bei speziellen Laboratoriumsuntersu-chungen nach § 5 Abs. 2 der Vereinbarung in Form einer Stichprobenprüfung.

Stichprobenprüfung

Im Rahmen der Stichprobenprüfung werden jährlich die Dokumentationen von mindestens 15 % aller Ärz-te angefordert, die Laborleistungen nach § 1 QSV Spe-zial-Labor erbringen und abrechnen. Die Kassenärzt-

liche Vereinigung Hessen begutachtet hierbei, ob die Anforderungen an das interne und externe Qualitäts-management entsprechend der Rili-BÄK erfüllt sind.

Ärzte, die diese Anforderungen ohne Beanstandun-gen erfüllen, werden im Rahmen der Stichprobenprü-fung frühestens nach fünf Jahren erneut berücksich-tigt.

Wird vom Arzt eine gültige Akkreditierungsurkunde entsprechend der DIN EN ISO 15189 vorgelegt, gilt der Nachweis zum internen und externen Qualitäts-management als erfüllt.

Weitere Informationen zum Thema Speziallabor fin-den Sie auf unserer Homepage unter www.kvhessen.de/genehmigung/labormedizin

Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team Qua-litätssicherung Substitution & weitere Geneh-migungen gerne zur Verfügung.T. 069 24741-6673F. 069 24741-68673E. [email protected] AA, EW

QUALITÄT

Qualitätssicherung

Änderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie

Seit dem 01.01.2019 ist die überarbeitete Qualitäts-sicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie in Kraft. Die wesentlichen Änderungen werden im Folgenden kurz dargestellt.

Fristverlängerung Jahresstatistik

Die Fristen für die Datenübertragung der Jahressta-tistik wurden verlängert. Der Termin für zytologie-

verantwortliche Ärzte zur Übertragung der Daten für das Berichtsjahr an ihre jeweilige Länder-KV ist jetzt der 31.08. des Folgejahres. Die KVen haben bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, die Daten an die KBV zu übermitteln. Durch diese Fristanpassung soll der Pro-zess für die Bereitstellung valider und aussagekräf-tiger Daten unterstützt werden.

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 201912

QUALITÄT

Onkologie-Vereinbarung

Onkologische Versorgung dauerhaft sichergestellt

Die Bundesempfehlung zur Onkologie-Vereinbarung sieht für die teilnehmenden Ärzte hohe Qualifikati-onsanforderungen, beispielsweise den Nachweis ei-ner Mindestpatientenzahl mit intravasaler Chemothe-rapie, für den Erhalt und die Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung onko-logischer Leistungen vor.

Mit der ergänzenden Onkologie-Vereinbarung zwi-schen der KV Hessen und den Krankenkassen wur-den die Anforderungen und Mindestzahlen ange-passt. Allerdings war es aus Sicherstellungsgründen erforderlich, darüber hinaus eine hessische Sonder-regelung durch die Vertragspartner zu schließen. Somit konnte die Teilnahme von Fachgruppen wie beispielsweise den Urologen an der „kleinen Onko-logie“ und die flächendeckende, wohnortnahe Ver-sorgung der betreffenden Patienten gewährleistet werden.

Die Vorgaben der jährlich befristeten hessischen Sonderregelung wurden nun rückwirkend zum 01.01.2018 unbefristet in die ergänzende Onkolo-gie-Vereinbarung integriert – zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Versorgung.

Die ergänzende Onkologie-Vereinbarung beinhaltet die Aufteilung in zwei Leistungsbereiche:

Leistungsbereich „große Onkologie“

Der erste Leistungsbereich, die sogenannte „große On-kologie“, umfasst alle onkologischen Leistungen inklu-sive der intravasalen Chemotherapien. Zur Zuerken-nung ist – vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Anforderungen – der vollumfängliche Nachweis der vorgeschriebenen Mindestpatientenzahlen notwendig.

Leistungsbereich „kleine Onkologie“

Der zweite Leistungsbereich, die sogenannte „klei-ne Onkologie“, umfasst die sonstigen onkologischen Leistungen ohne die intravasalen Chemotherapien. Zur Zuerkennung ist – vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Anforderungen – der Nachweis der vorge-schriebenen Mindestpatientenzahlen ohne die intra-vasalen Chemotherapien notwendig.

Für Fragen steht Ihnen das Team Qualitäts-sicherung Substitution & weitere Genehmigun-gen gerne zur Verfügung.

T. 069 24741-6584F. 069 24741-68819E. [email protected] AA

Überprüfung Präparatequalität und ärztliche Dokumentation – Verlängerung des Prüfzyklus

Bei der Überprüfung der Präparatequalität wurde der Prüfzyklus verlängert. Bei Ärzten, die zweimal in Fol-ge die Kriterien erfüllt haben, verlängert sich zukünf-tig der Rhythmus von zwei auf nun vier Jahre. Im Fall einer Beanstandung setzt nach einer erneuten Begut-achtung der Zwei-Jahres-Zyklus wieder ein.

Weitere Informationen zum Thema Zervix-Zyto-logie finden Sie unter www.kvhessen.de/genehmigung/zervix-zytologie

Für Fragen steht Ihnen das Team Qualitäts-sicherung Substitution & weitere Genehmigun-gen gerne zur Verfügung.

T. 069 24741-6673F. 069 24741 68673E. [email protected] AA, EW

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 2019 13

QUALITÄT

Substitution

Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen

Zum 07.12.2018 ist nach Anpassung der Betäu-bungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) im Mai 2017 und der Richtlinie der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) im Oktober 2017 die aktualisierte Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung (MVV-RL) in Kraft getreten.

Die zentralen Änderungen mit Relevanz für die Qua-litätssicherung, die verschiedentlich eine Entlastung für den substituierenden Arzt bzw. die substituieren-de Einrichtung bedeuten, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Defi nition der Behandlung

In der Präambel der Richtlinie wird die Opioidabhän-gigkeit als eine schwere chronische Erkrankung defi-niert, welche in der Regel einer lebenslangen Behand-lung bedarf. Die Behandlung ist im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzepts zu sehen, welches, soweit erforderlich, psychiatrische und psychothera-peutische Behandlungsmaßnahmen beinhalten soll.

Die Ziele der substitutionsgestützten Behandlung wer-den in § 3 Abs. 1 MVV-RL neu gefasst. Als oberstes Ziel wird die Sicherstellung des Überlebens definiert; eine Opioidabstinenz ist anzustreben und mit zielorientier-ten und motivierenden Gesprächen zu unterstützen.

Meldeverfahren

Zukünftig erfolgt das Meldeverfahren ausschließlich in pseudonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Nach § 6 der EU-DSGVO entfällt daher zukünftig die Mitteilung über Beginn und Ende der Substitutionsbehandlung an die Kassenärztliche Vereinigung sowie an die leis-tungspflichtige Krankenkasse.

Qualitätssicherung

Die Stichprobenprüfung von mindestens 2 % der abge-rechneten Behandlungsfälle im Quartal hat weiter Be-stand. Die einzureichenden patientenbezogenen Do-kumentationen sind künftig nach demselben Verfahren zu pseudonymisieren, wie es bereits bei der Übermitt-lung der Meldedaten an das Substitutionsregister an-zuwenden ist. Die Überprüfung der Substitutionsbe-handlungen nach Ablauf von fünf Behandlungsjahren entfällt. Darüber hinaus ist bei einer erst kürzer als zwei Jahre bestehenden Opioidabhängigkeit sowie bei Opi-oidabhängigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht voll-endet haben, eine Überprüfung zu Beginn der Behand-lung nicht mehr erforderlich.

Kontingente

Die Begrenzung, dass in der Regel nicht mehr als 50 Opioidabhängige behandelt werden sollen, bleibt be-stehen. In geeigneten Fällen kann zur Sicherstellung der Versorgung der Genehmigungsumfang erweitert werden.

Für Fragen steht Ihnen das Team Qualitäts-sicherung Substitution & weitere Genehmigun-gen gerne zur Verfügung.

T. 069 24741-6610/-6606/-6611F. 069 24741-68816E. [email protected]

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 201914

HONORARVERTEILUNG

Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Gültig ab dem 1. April 2018

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Ver-einigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 01.12.2018 einen Beschluss zu Änderungen des Honorarvertei-lungsmaßstabs gefasst. Diese Änderungen werden hiermit veröffentlicht.

Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kasse-närztlichen Vereinigung Hessen gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V in der bis zum 31.03.2018 geltenden Fas-sung wird wie folgt geändert:

I) Abschnitt II Teil A Nr. 3 Buch-stabe b) wird mit Wirkung ab 1. April 2018 geändert und lautet wie folgt:

„b) Anpassung im Grundbetrag Labor in den Quartalen 2/2018 – 1/2019:

Der Ausgangswert des Grundbetrags Labor wird bis auf veranlasste Labor-leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 (ohne Gebührenordnungspositio-nen 32860 bis 32865, 32902, 32904, 32906, 32908, 32931, 32932, 32937, 32945 und 32946) EBM (Anforderun-gen über Muster 10) und den Labor-wirtschaftlichkeitsbonus (GOP 32001 EBM) vermindert um:

- Finanzmittel für eigenerbrachte La-borleistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM werden entsprechend der Zuordnung des abrechnenden Arztes zum jeweiligen Versorgungs-bereich in den haus- bzw. fachärztli-chen Grundbetrag überführt.

- Finanzmittel für von Laborgemein-schaften abgerechnete Laborleis-tungen (Anforderung über Mus-ter 10A) werden im Verhältnis des bestimmbaren Anteils des jeweili-gen Versorgungsbereichs an der Zu-ordnung des beziehenden Arztes zum jeweiligen Versorgungsbereich in den haus- bzw. fachärztlichen Grundbetrag überführt.

- Finanzmittel für die Laborgrundpau-schalen (GOP 12210 und 12220 EBM) werden in den fachärztlichen Grundbetrag überführt.

Die Höhe der jeweils zu überführen-den Finanzmittel zu jedem aufgeführ-ten Sachverhalt ergibt sich durch die Multiplikation des angeforderten Leis-tungsbedarfs (vor Anwendung Quo-te Q und P) nach regionaler Euro- Gebührenordnung der Leistungen für diesen Sachverhalt für die Behandlung bereichs eigener Versicherter im Vor-jahresquartal mit der „rechnerischen Quote Labor“ divi diert durch die An-zahl der Versicherten im jeweiligen Vor-jahresquartal. Die „rechnerische Quote Labor“, wird als durchschnittliche jah-resweise bestimmte rechnerische Quo-te ermittelt und ergibt sich durch die Division des Vergütungsvolumens des bisherigen Grundbetrags „Labor“ durch den angeforderten Leistungsbedarf (vor Anwendung Quote Q und P) nach regi-onaler Euro-Gebührenordnung für die Behandlung bereichs eigener Versicher-ter der dem bisherigen Grundbetrag „Labor“ unterliegenden Leistungen der letzten vier verfügbaren Quartale. Die Festlegung der vier Quartale zur Be-stimmung dieser rechnerischen durch-schnittlichen Quote erfolgt durch den Vorstand der Kassenärztlichen Vereini-gung Hessen.“

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AUF DEN PUNKT INFO.SERVICE NR. 1 / FEB 2019 15

HONORARVERTEILUNG

II) Abschnitt II Teil B Nr. 2.2.2 wird mit Wirkung ab 1. April 2018 geändert und lautet wie folgt:

„2.2.2 Vergütung der veranlassten Laborleis-tungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM

Die veranlassten Laborleistungen der Ab-schnitte 32.2 und 32.3 (ohne Gebührenord-nungspositionen 32860 bis 32865, 32902, 32904, 32906, 32908, 32931, 32932, 32937, 32945 und 32946) EBM (Anforderun-gen über Muster 10) werden mit einer Aus-zahlungsquote in Höhe von 89 % vergütet.“

III) Abschnitt II Teil B Nr. 4.12 wird mit Wirkung ab 1. April 2018 geändert und lautet wie folgt:

„4.12 Steuerung von speziellen Laboratoriums untersuchungen von Nicht-Laborärzten

Für Vertragsärzte, die zur Abrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen berechtigt sind und nicht Fachärzte für Laboratoriums-medizin, Mikrobiologie und Infektionsepi-demiologie, Transfusionsmedizin, ermäch-tigte Fachwissenschaftler der Medizin (kurz: „Nicht-Laborärzte“) sind sowie aufgrund der Arztgruppenzugehörigkeit von nachfolgen-den Regelungen erfasst werden, unterliegen die Kostenerstattungen für spezielle Labora-toriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.3 (ohne Gebührenordnungspositionen 32860 bis 32865, 32902, 32904, 32906, 32908, 32931, 32932, 32937, 32945 und 32946) EBM einer fallwertbezogenen Budgetierung. Die in den Budgets enthaltenen Kostenerstat-tungen sind je Arztpraxis und Abrechnungs-quartal nur bis zu einem begrenzten Gesamt-honorarvolumen zu vergüten.“

IV) II Teil B Nr. 6.2 wird mit Wir-kung ab 1. April 2018 geändert und lautet wie folgt:

„6.2 Vergütung

Die Vergütung der technischen Leistun-gen der Humangenetik (GOP 11230, 11233 bis 11236 sowie 32860 bis 32865, 32902, 32904, 32906, 32908, 32931, 32932, 32937, 32945 und 32946, Abschnitt 11.4 und Abschnitt 19.4 EBM) erfolgt aus dem Grundbetrag „Genetisches Labor“, welcher sich nach Abschnitt II Teil A 3. ergibt.“

V) Anlage 2 wird mit Wirkung ab 1. Oktober 2018 wie folgt ge-ändert:

Für das QZV 03 „Behandlung des diabetischen Fußsyndroms“ wird bei allen relevanten Arzt-gruppen die GOP 30214 ergänzt. Das QZV 03 ist der Arztgruppe 1 „vollzugelassene Hausärz-te“, der Arztgruppe 15 „vollzugelassene Inter-nisten mit SP Endokrinologie“ und der Arzt-gruppe 38 „vollzugelassene fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunkt“ zugeordnet.

VI) Anlage 2 wird mit Wirkung ab 1. Oktober 2018 ferner wie folgt geändert:

Die freie Leistung 15 „Proktologie“ mit den GOPen 30600 und 30601 wird bei der Arzt-gruppe 6 „vollzugelassene Chirurgen“ durch das entsprechende QZV 15 „Proktologie“ mit den GOPen 30600 und 30601 ersetzt.

Die Änderungen treten zum 01.04.2018 bzw. 01.10.2018 in Kraft.

Der stellvertretende Vorsitzende der Vertre-terversammlung der Kassenärztlichen Verei-nigung Hessen

gez. Armin BeckHVM kompaktEine Komplettfassung des Honorar-verteilungsmaßstabs liegt dieser Ausgabe 1/2019 als info.service- Sonderausgabe 1a bei. In

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Zulassung zum Durchgangsarztverfahren

Dr. med. Kevin Wilhelmi, Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, wird für Dr. med. Christoph Czerny als ständiger Vertreter im Durchgangsarztverfahren aner-kannt.

Talal Talli, Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, wird für Dr. med. Arne Fittje als ständiger Vertreter im Durchgangsarztverfahren anerkannt.

Dr. med. Vera Stodden, Ärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, wird für Prof. Dr. Dr. med. habil. Rein-hard Hoffmann als ständige Vertreterin im Durch-gangsarztverfahren anerkannt.

Reinhold Skwirba hat seine durchgangsärztliche Tätigkeit zum 31.12.2018 aufgegeben.

Dr. med. Christiane Erdmann, Limburg, hat ihre durchgangsärztliche Tätigkeit mit sofortiger Wirkung aufgegeben.

Dr. med. Nikolai Fleiter, Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, wird für Prof. Dr. Dr. med. habil. Rein hard Hoffmann als ständiger Vertreter im Durch-gangsarztverfahren anerkannt.

Dr. med. Konstantinos Giannadakis ist seit dem 01.01.2019 als niedergelassener Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie am Standort Praxis für Unfallchir-urgie und Orthopädie Treysa GmbH in Schwalmstadt am Durchgangsarztverfahren beteiligt.

Dirk Brandauer ist ab sofort als niedergelassener Arzt für Chirurgie am Standort Gotenstraße 6-8 in Frankfurt am Durchgangsarztverfahren beteiligt. DGUV

SONSTIGES

www.kvhessen.de/aufdenpunkt

Sie fi nden uns im Internet unter:

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in beträchtlicher Höhe abgeschlossen und letztend-lich wurde eine Avalversicherung verlangt, die eben-falls Geld kostet und Kassen und KV gegen das Aus-fallrisiko absichert, falls es einen Regress geben sollte. Aber ich kann meinen genossenschaftlichen Mitglie-dern sagen, dass sie nicht um Haus und Hof fürchten müssen. Das ist eminent wichtig. Und natürlich ach-ten wir auf die Wirtschaftlichkeit.

Wie machen Sie das denn?Wetzig: Letzten Endes ist es so, dass wir älteren Ärz-te und unsere sehr erfahrenen Helferinnen das im Blick haben. Das ist ja ein weiterer Vorteil unseres Mo-dells, dass sich Erfahrene und Unerfahrene gegensei-tig unterstützen und vor Fehlern bewahren. Natürlich

halten wir unsere Mitglieder zu wirtschaftlichem Ver-ordnen an – aber es beruhigt die Mitglieder und un-sere angestellten Ärzte sehr, dass wir eine Versiche-rung haben. Denn die Regressangst ist einfach sehr, sehr ausgeprägt! Die Einzelregresse, die es in der nor-malen Praxis immer wieder gibt, die bedrohen zwar nicht die Existenz, aber sie machen wahnsinnig wü-tend. Und die Kassen, die diese Regresse anstrengen, machen sich wahrscheinlich keine Vorstellung davon, wie sehr sie damit die Versorgung gefährden und die Ärzte vergraulen.

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„WIR HABEN EIN ARZT-ZEIT-PROBLEM“

Ein Kommentar von Dr. Eckhard Starke, Vorstand der KV Hessen

Es kann unterschiedliche Ansichten darüber geben, ob die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte für die drohenden Versorgungsengpässe in Deutschland im Vordergrund steht oder nicht. Tatsache ist jedoch, dass wir ein Arzt-Zeit-Problem haben. Während in der Vergangenheit der basisversorgende Arzt morgens in seine Praxis kam und erst spätabends wieder zu Hause erschien, ist die-se Arbeitsbelastung in Zeiten der gemeinsamen Verantwortung für Haushalt und Familie nicht mehr ver-mittelbar.

Dazu kommt die selbstverständliche Grundhaltung, dass sowohl die Frau als auch der Mann ihren einmal erlernten Beruf ausüben möchten und trotzdem soziale Errungenschaften wie Teilzeit, Elternzeit und vieles mehr in Anspruch nehmen möchten. Außerdem ist der Tätigkeitsumfang deutlich gewachsen durch die besondere Berücksichtigung gesunder Menschen im Rahmen der Prävention. Das führt dazu, dass mehr junge Menschen als früher im Arztberuf lieber in angestellter Funktion arbeiten möchten – mit risikolosem Einkommen und geregelter Arbeitszeit. Diesen Paradigmenwechsel müssen wir akzeptieren und Lösungen für die Versorgung suchen, die dieser gesellschaftlichen Veränderung gerecht werden.

Es ist dabei dringend zu fordern, dass die gesetzlichen Regeln für die Zulassung von Ärzten und für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen an die neuen Bedingungen angepasst werden. Darüber hinaus muss mei-nes Erachtens auch die Gebührenordnung überarbeitet werden, um die Arbeitsbedingungen von heute besser darzustellen. Erst dann ist es zum Beispiel möglich, Teamstrukturen in der medizinischen Versor-gung zu entwickeln.

Insofern begrüße ich ausdrücklich neue Ideen im Gesundheitssystem und Initiativen wie die in Lindenfels. Unabhängig davon, ob es ein überregionales Erfolgsrezept sein wird oder nicht, verbleiben auf jeden Fall die Erfahrung und die damit verbundene Basis für neue Ideen. Außerdem erreichen wir, dass ältere Kol-leginnen und Kollegen unbelastet von der betriebswirtschaftlichen Komponente ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen können, wenn sie dies tun möchten.

Ich habe das Projekt gerne unterstützt und wünsche den Kollegen viel Erfolg und alles Gute. n

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Wie viele Interessenten für Ihr „Nest“ konnten Sie denn bereits gewinnen?Wetzig: Wir haben ja das Modell erst seit einem hal-ben Jahr etabliert und danach Mitte November mit der Praxis in Rimbach begonnen. Dort ist eine Ärztin in

Teilzeit tätig. In dieser Woche hat eine weitere hausärztliche Kollegin angefangen, die jetzt erst einmal zehn Stunden pro Woche arbeitet. Sie ent-lastet uns in der Versorgung der Patienten und vor allem in den Altenheimen, weil sie das gerne macht. Wenn das gut läuft, stockt sie hoffent-lich auf. Das A und O ist, das Ganze mit seinen Vorteilen bekannt zu machen. Dass der Markt leergefegt ist, ist ja klar.

Wir müssen schauen, wie wir es auf Dauer finanziert bekom-men: Will die KV, wollen die Kassen, will die Gesellschaft weiter Versorgung haben? Das

kann gut gehen, es kann aber auch schlecht laufen. Und das zweite ist: Das Angebot muss angenommen werden. Passiert das nicht, muss ich in ein paar Jahren die Praxis abschließen. Und kann aber sagen: Ich habe alles versucht!

Wie nehmen Sie die KV in diesem Zusammen-hang wahr?Wetzig: Ich bin nicht mehr bis ins Letzte informiert, aber wir hatten im vergangenen Jahr neben der KV auch mit Entscheidungsträgern des Ministeriums und der Gesundheitsdezernentin des Kreises diverse Ge-spräche, die leider nach dem Motto verliefen: Schön, dass wir geredet haben. Schauen wir mal, es kann gut gehen, dann haben wir etwas Tolles geschaffen. Es kann schlecht ausgehen, dann ist die Versorgung eben versenkt. Eigentlich machen wir die Arbeit der Politik und der KV – das darf man nicht vergessen.

Was halten Sie von Eigeneinrichtungen der KV?Wetzig: Das finde ich gut, aber man muss dann eben auch die Verluste auffangen. Der Medibus ist nice to have, aber sicherlich nicht die Lösung unse-res Problems.

Wie geht es weiter?Wetzig: Wir könnten auf der Stelle weitere Sitze übernehmen und zehn Teilzeitärztinnen einstellen. Sicher spielt auch das Honorar eine Rolle, denn die jungen Leute haben auch da gewisse Ansprüche. Pri-mär wollen die aber vernünftig arbeiten. Es geht aber lange nicht nur ums Geld.

Haben Sie eine Vision, wo ist die Grenze für die ÄGIVO?Wetzig: Es ist erstaunlich, wie viel durch die Öffent-lichkeitsarbeit passiert. Wir haben sehr viele Anfra-gen. Das Ganze wird aber nur funktionieren, wenn wir eine gewisse Größe haben. Deshalb brauchen wir auch mehr als nur moralische Unterstützung, denn es besteht das Risiko, dass das Ganze – wenn es denn läuft – an finanziellen Fragen scheitert.

Am Ende des ausführlichen Gesprächs stellt sich Dr. Wetzig für ein Foto noch neben sein Praxisschild. Er hat den weißen Arztkittel übergezogen. Es schneit. Für mindestens zwei Ärzte ist auf den Praxisschildern noch Platz. n Die Fragen stellte Karl M. Roth

Weitere Informationen unter: www.aegivo.de

KONTAKT

ÄGIVO eGVorstand: Thomas Fuckner, Dr. Klaus-Ulrich HenßAufsichtsratsvorsitzender: Dr. Carl-Reinhard Albilt

ÄGIVO-BüroGeschäftsführer: Frank BletgenFriedrich-Ebert-Straße 40, 68167 Mannheim

T. 0621 33909320E. [email protected]

ÄGIVO-Ärzteteam LindenfelsÄrztlicher Leiter: Dr. med. Gerhard WetzigNibelungenstraße 103, 64678 Lindenfels

T. 06255 2478E. [email protected]

Das Praxisschild kann noch gefüllt

werden.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 23

„Es wird nicht in jedem Dorf ein Arzt sein“

Um den Versorgungsauftrag im Landkreis Marburg-Biedenkopf sicherzustellen, haben der Landkreis und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen eine gemein-same Erklärung für ein Versorgungsprojekt formuliert. Unterstützt wird dieses Modellprojekt vom Hessischen Sozialministerium.

Aufgrund des Ärztemangels sind innovative Versor-gungskonzepte gefragt, die man maßgeschneidert zu den örtlichen Gegebenheiten entwickeln und realisie-ren muss. Im Interview mit Auf den PUNKT. erklären die Landrätin Kirsten Fründt und Dr. Eckhard Starke, Vorstand der KV Hessen, wie ihr Versorgungsprojekt aufgesetzt ist.

Frau Fründt, Sie haben die Kooperation mit der KV Hessen angestoßen. Warum ist dieses Bündnis wichtig?Fründt: In unserem Flächenlandkreis ist die ärztliche Versorgung ein großes Thema. Wir brauchen mehr Ärzte. Und erfahrungsgemäß können wir große The-men mit einer nachhaltigen Wirkung nur erfolgreich voranbringen, wenn wir mit allen handelnden Ak-

teuren, wie der KV Hessen, in einem guten Netzwerk zusammenarbeiten.

Herr Dr. Starke, worauf haben Sie sich in dem sogenannten „Letter of Intent“ verständigt?Dr. Starke: Wir möchten eine Strategie entwickeln, die auch adaptierbar ist auf andere Regionen und wir möchten unsere Daten rund um die regionale Versorgung mit den Daten der örtlichen Strukturen zusammenbringen. Zudem wollen wir die lokalen Angebote der pflegerischen, medizinischen und so-zialen Versorgung mit einbeziehen. Es wird zukünf-tig nicht in jedem Dorf ein Arzt sein können. Daher müssen wir überlegen, wie wir die ärztliche Versor-gung zentralisieren können. Das geht nur gemein-sam, daher der „Letter of Intent“. Zunächst werden

Landrätin Kirsten Fründt will bei der Versorgung im Mittelbereich Biedenkopf neue Wege gehen.

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wir uns mit dem Projekt auf den Mittelbereich Bie-denkopf konzentrieren.

Warum gerade dieser Mittelbereich mit seinen 6,5 freien Hausarztsitzen? Anderen Mittelbe-reichen fehlen noch mehr Ärzte?Dr. Starke: Biedenkopf ist interessant und an sich gut angebunden. Von dort ist man schnell in Marburg. Das zeigt, dass nicht die Entfernung zu einer Großstadt ausschlaggebend ist, sondern andere gesellschaftli-che Veränderungen zum Ärztemangel beitragen. Zu-dem wollen wir mit einer Zunge sprechen. Das ist ein wichtiges Signal für jüngere Kolleginnen und Kollegen, denn das vermittelt Sicherheit und macht hoffentlich die Region interessant für eine Niederlassung.

Fründt: Wir wollen neue Wege gehen abseits der bisherigen Pfade. Biedenkopf ist unmittelbar von ei-ner Unterversorgung bedroht. Dabei ist die Offenheit aller Partner unerlässlich. Diese Offenheit soll auch durch den „Letter of Intent“ signalisiert werden. Un-ser Vorhaben ist zudem eingebunden in ein Modell-projekt, das vom Land Hessen gefördert wird. Wir ha-ben eine Versorgungskoordinatorin eingestellt, die eng mit einem Mitarbeiter der KV zusammenarbeitet und den Auftrag hat, Themen zu setzen und das Kon-zept voranzubringen. Für uns ist es damit auch eine Art Modellregion, um dieses Konzept perspektivisch auf andere Regionen ausweiten zu können. Ärzte feh-len in ländlichen Regionen und hessenweit haben wir zu fast 50 Prozent ländliche Strukturen.

Das Projekt heißt „Innovative Versorgungs-planung im Landkreis Marburg-Biedenkopf“. Haben Sie schon konkrete Ideen?Fründt: Zunächst machen wir eine fundierte Ist-Ana-lyse anhand der Daten und der Versorgungssituation. Nur so erhalten wir ein gutes Bild davon, wie die Ver-hältnisse vor Ort sind. Natürlich beziehen wir uns da-bei auch auf statistische Daten. Es ist ja ein sehr emo-tionales Thema auch in der politischen Diskussion. Aktuell werden wir mit Forderungen nach einem MVZ konfrontiert. Eins ist aber sicher: Ein kommunales MVZ sehen wir nicht als Lösung, auch wenn wir massiv den Druck von Anbietern spüren, die Werbung machen bei den Bürgermeistern nach dem Motto: „Ich stelle euch ein MVZ hin und eure Probleme sind gelöst“. An dieser Stelle haben wir auch eine Aufklärungsfunktion. Es ist nicht damit getan, dass der Unternehmer XY kommt und ein MVZ hinstellt. Das ist lediglich ein Gebäude, in dem sich Ärzte niederlassen können, aber dadurch ist

noch kein Arzt in die Kommune gekommen. Zudem will ich die ärztliche Versorgung nicht in die unterneh-merische Hand von Immobilieninvestoren geben.

Dr. Starke: Dem stimme ich absolut zu. Auch wenn mal ein privater Träger schwarze Zahlen schreibt, muss man fragen, wie diese schwarzen Zahlen zu-standekommen, ob er sich die lukrativsten Stückchen aus dem Kuchen herausgeholt hat und damit aber ei-nen Großteil der Gesundheitsversorgung liegen lässt und eben nicht versorgt, wie chronisch Kranke bei-spielsweise. Das ist der Unterschied zwischen einer Gesundheitsversorgung und einer Marktwirtschaft im Geschäftsbetrieb. Gesundheitsversorgung darf nie rei-ne Marktwirtschaft sein und Spekulationen und Ren-ditewünschen unterliegen.

Was wäre denn Ihre Idealvorstellung für eine innovative Versorgung? Dr. Starke: Wir haben keine Idealvorstellung. Wir brauchen immer den regionalen Bezug und wir haben auch politisch einige Fragen zu klären. Wir gehen davon aus, dass wir Regionen finden, in denen wir gemein-sam etwas entwickeln, was aber trotzdem nicht unbe-dingt große schwarze Zahlen schreibt. Da müssen wir dann fragen, wer das finanziert. Das kann keine Kom-mune allein stemmen oder die KV aus den Honorar-geldern finanzieren. Hier ist die Politik in Berlin gefragt. Eine denkbare Lösung für den Mittelbereich Bieden-kopf wäre meiner Meinung nach eine Art Gesundheits-zentrum, aus dem heraus dann die umliegenden Kom-munen in einem Teilzeit-Modell mit versorgt werden könnten. Und das Ganze in einer engen Zusammenar-beit mit anderen nicht-ärztlichen Kräften, seien es die Nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPas), der Physician Assistant oder auch ambulante Pflegekräfte. Hier müs-sen wir die Synergien noch weiter stärken. Mit einem Gesundheitszentrum können wir auch erreichen, dass wir mehr in Teamstrukturen denken und auch arbei-ten. So könnte man idealerweise hier etwas aufbauen. Das würde auch den Wünschen der jungen Mediziner Rechnung tragen, die sich eine Anstellung mit geregel-ten Arbeitszeiten wünschen. Deshalb müssen wir weg kommen von der Einzelpraxen-Struktur, die in einem kleinen Einzugsgebiet arbeitet.

Für das zweijährige Projekt wurde eine Versor-gungskoordinatorin eingestellt. Was sind ihre konkreten Aufgaben?Fründt: Die Versorgungskoordinatorin analysiert zu-nächst in enger Zusammenarbeit mit der KV Hes-

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sen die Bevölkerungsdaten und die Patientenströ-me. Dann werden verschiedene Leitfäden erarbeitet für Interviews mit allen Stakeholdern, wie den nieder-gelassenen Ärzten, den Pflegediensten oder den Bür-germeistern und natürlich auch den Bürgerinnen und Bürgern. Diese Fragen werden gemeinschaftlich ent-wickelt, um ein breites Bild zu bekommen. Das ist un-ser Weg, den wir gehen wollen für eine innovative Versorgungsplanung.

Welchen ersten Meilenstein will das Projekt-team erreichen?Fründt: Bis Ende März 2019 wird die Versor-gungskoordinatorin die Interviews mit den Stakehol-dern führen. Dann werden die Antworten bis zum Sommer ausgewertet und es wird in Abstimmung mit der KV geschaut, welche Möglichkeiten in den ein-zelnen Kommunen umsetzbar sind. Es wird Dinge ge-ben, die schneller umsetzbar sind, andere Dinge brau-chen sicherlich mehr Zeit. Innerhalb der zwei Jahre, das ist unser Ziel, muss sich daraus etwas für den Landkreis entwickeln.

Sie brauchen also zunächst eine Handlungs-empfehlung?Fründt: Genau. Diese Handlungsempfehlung soll sukzessive ab Herbst 2019 in den einzelnen Kom-munen umgesetzt werden. Tatsächlich müssen wir aber zunächst die Ergebnisse der Befragung abwar-ten. Es kann sein, dass wir zu dem Ergebnis kommen, dass nicht mehr jeder Ort eine eigene Hausarztpra-xis braucht, sondern dass es vielleicht eher Satelliten-praxen geben wird. Das kann sich jedoch nur ganz individuell entscheiden nach den leitfadengestützten Interviews. Deshalb ist es so wichtig, sich zu Beginn Gedanken zu machen, wer befragt wird, was gefragt wird und welche Daten erhoben werden müssen, um einen umfassenden Überblick zu bekommen.

Dr. Starke: Wir müssen ferner nachdenken, ob wir eine Planung für die Errichtung von Pflegeheimen brauchen. Diese darf nicht daran orientiert sein, ob es hier oder da ein günstiges Grundstück gibt, auf dem ein Investor ein Gebäude errichtet, sondern die Pla-nung muss sich nach dem Bedarf der Bevölkerung richten. Wir müssen uns auch überlegen, ob es sinn-voll ist, die wirklich segensreiche Entwicklung der Hos-pize nur karitativen oder privaten sozialen Organisati-onen zu überlassen. Patienten, die im Sterben liegen, sollten auch nicht zu weit weg von der Familie unter-gebracht sein. Wenn ich mir ein Gesundheitszentrum

vorstelle mit Satellitenpraxen für die Umgebung, dann wird bei dem Gesundheitszentrum sicherlich auch eine Kita mit einkalkuliert, damit die Kinderbetreuung von berufstätigen Ärztinnen und Ärzten gesichert ist. Diese Schwerpunkte können wir dort viel besser er-möglichen als in der Stadt. Den jungen Kolleginnen

und Kollegen kann ich nur sagen, dass es auch attrak-tiv sein kann, als angestellter Arzt in der ambulanten Versorgung tätig zu sein. Es muss also ein Modell ge-schaffen werden, in dem Ärzte – falls gewünscht – auch dauerhaft angestellt arbeiten können. Ich hoffe aber auch, dass es Ärztinnen und Ärzte gibt, die sich vorstellen können, eine eigene Praxis zu betreiben.

Bislang ist diese Kooperation einmalig. Kann sie Vorreiter für weitere Regionen sein?Dr. Starke: Ja, das Projekt hat sich schon rumgespro-chen. Mit dem Schwalm-Eder-Kreis und auch der Me-dibus-Region führen wir bereits Gespräche.

Fründt: Auch die Gesundheitsämter sind untereinan-der vernetzt und tauschen sich aus. Wenn etwas neu, vielversprechend und zukunftsfähig ist – die ärztliche Versorgung ist ja Thema in allen Kreisen –, sind natür-lich alle neugierig. Unser politischer Auftrag ist es, Le-bensbedingungen und Versorgungsleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, die überall gleich sind. Insofern ist es gut, wenn sich etwas Erfolgreiches

Kirsten Fründt und Dr. Eckhard Starke haben viele Ideen, wie die Versor-gung im Landkreis ver bessert werden kann.

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multipliziert. Mit Sicherheit gibt es rechtliche Themen, die angefasst werden müssen, auch auf Landes- und Bundesebene. Je höher der Druck und die politischen Forderungen aus der kommunalen Ebene sind, des-to eher findet man Gehör auf der Landesebene. Nicht jede Fragestellung können wir selbst beantworten.

Dr. Starke: Wichtig ist zudem auch, dass wir das Prüfwesen ändern. Wenn ich hohe Sicherheitsleistun-gen geben muss, um dem Prüfwesen zu genügen, habe ich in vielen Bereichen das Problem, überhaupt etwas aufzubauen, weil ich keine Ärzte finde. Darü-ber hinaus sind fast alle Ärzte, die als Niedergelasse-ne oder auch in Krankenhäusern arbeiten, häufig mit Verwaltungstätigkeiten beschäftigt, für die sie eigent-lich überqualifiziert sind. Zudem müssen wir eine in-nerärztliche Diskussion führen: Wie kann die ärztliche Beschäftigung der Zukunft aussehen? Wie werden Haus- oder Fachärzte arbeiten und passt das auch zu dem, was die Patienten benötigen und wollen?

Fründt: Eben deshalb ist es wichtig, dass wir die Inter-views auch mit den niedergelassenen Ärzten und den zwei Ärztenetzwerken im Landkreis führen. Wir haben mit dem Gesundheitsamt und dem öffentlichen Ge-sundheitsdienst nicht nur den Präventionsauftrag. Aus meiner Sicht hat der Gesundheitsdienst auch den Auf-trag, die ärztliche Versorgung zu klären. Hier wird gera-de eine politische Diskussion über die Aufgabe des öf-fentlichen Gesundheitsdienstes geführt. Wir möchten als Gesundheitsamt des Landkreises diesen Prozess mit-

gestalten und ich bin dankbar, dass wir mit der KV den „Letter of Intent“ vereinbaren konnten.

Dr. Starke: Wir stoßen hier mit der Aufgabe der Ge-sundheitsämter eine wichtige Diskussion an. Als Bei-spiel nenne ich die Hygienevorschriften, die sich in-zwischen so verändert haben, dass ein Hausarzt, der früher Wunden nähte, das heute aus hygienischen Gründen nicht mehr tun darf. Dann muss der Patient mit einer Platzwunde ins Krankenhaus, obwohl es kei-nen stationären Bedarf gibt. Das müssen wir bespre-chen. Insofern bin ich froh, dass in dieses Projekt auch das Gesundheitsamt einbezogen ist mit einer sehr en-gagierten Kollegin.

Was ist für Sie das Besondere an der Hausarzt-tätigkeit in ländlichen Gebieten?Dr. Starke: Die allgemeinmedizinische Tätigkeit ist abwechslungsreich. Man behandelt oft über Jahr-zehnte mehrere Generationen einer Familie vom Neu-geborenen bis zum Opa. Das ist sehr erfüllend, denn so ein breites Aufgabenspektrum hat man in keiner anderen Fachrichtung.

Fründt: Was man von Niedergelassenen häufig hört, ist, dass es bei uns eben nicht die Anonymität wie in der Großstadt gibt. Sie werden auf dem Land als Ärz-tin oder Arzt völlig anders wahrgenommen. Es erge-ben sich viel schneller Kontakte, gerade wenn man mit der Familie dorthin zieht.

Was sagen Sie Skeptikern, die monieren, es würden überzogene Erwartungen geschürt?Fründt: Skeptiker gibt es immer. Wenn wir mit allen Stakeholdern sprechen, sind wir sichtbar und werden wahrgenommen über die Landkreisgrenzen hinweg. Eine Aktivität muss sich auf sinnvolle Fundamen-te stützen. Man baut ja auch nicht zuerst das Haus und dann den Keller. Ärzte wollen praktizieren und sie wollen neue Formen der Tätigkeit haben. Da kommen wir ihnen ein Stück entgegen.

Dr. Starke: Ein Patentrezept hat keiner. Wir wollen aber eine Lösung schaffen für diese Region und wenn diese Lösung nicht hundertprozentig gut ist, werden wir sie hundertprozentig gut machen. Da möchte ich den italienischen Schriftsteller di Lampedusa zitieren, der gesagt hat: „Wenn alles so bleiben soll, wie es ist, dann muss vieles verändert werden.“n Die Fragen stellten Petra Bendrich

und Marilena Demarez-Bandeh

TITELTHEMA

Warum sollten sich Ärztinnen oder Ärzte im Mittel bereich Biedenkopf niederlassen?

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist einer der wirtschaftsstärksten Landkreise in Hessen. Seine Wirtschaftskraft ergibt sich aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Es gibt hier viele Weltmarktführer und genügend Ar-beitsplätze. Zudem gibt es eine Hochschule und Wohnraum, der auch bezahlbar ist. Und dennoch ist man in 45 Minuten mit dem Zug oder Auto in Frankfurt. Zudem hat die Regi-on auch einen hohen Freizeitwert. Es gibt dort fast wie im Allgäu ein hohes Mittelge birge, das einlädt zum Skifahren, Wandern oder Mountainbiken.

Info

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TITELTHEMA

Gesundheitspakt 3.0

„Versorgung sichern, kooperative Versorgungsstrukturen stärken“ – unter die-sem Motto steht die Neuauflage des Hessischen Gesundheitspakts für die Jahre 2019 bis 2022. Am 17. Dezember 2018 trafen sich in Wiesbaden Vertreter der Landesregierung, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) und der weite-ren Pakt-Partner zur Unterschrift. Ihr Ziel: Zukunftsfeste Antworten für eine gute medi zinische Versorgung.

Vereinbart wurde ein ganzes Bündel an Maßnah-men, um die Gesundheitsversorgung für die hes-sischen Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu sichern. Das reicht von der Erhöhung der Medizin-studienplätze über die Ausweitung des Leistungsan-gebots des Kompetenzzentrums Allgemeinmedizin bis hin zur Entwicklung eines Coachings von Praxis-abgebern und -übernehmern sowie diverser Schrit-te zur Sicherung der Pflegefachkräfte. Im Bereich Di-alog und Datengrundlage beispielsweise steht das

Thema Datenvernetzung als Basisbaustein für wei-tere Analysen und Prognosen im Vordergrund. Alle Partner stellen ihre Daten zur Verfügung; die KVH ihre Publikationsreihe „Fokus Gesundheit“. Ziel ist es, einen Gesundheitsdatenpool zur kleinräumigen Ver-sorgungsforschung in Form eines Onlineportals mit klaren Zugriffsregelungen zu schaffen. Zudem sollen unter der Federführung der KVH sektorenübergrei-fende Dialogstrukturen aufgebaut werden. In einer weiteren Arbeitsgruppe, die ebenfalls von der KV ge-

Zu den Unter-zeichnern zählen neben dem ehem. hessischen Gesundheits minister, Stefan Grüttner, unter anderem auch der Präsident der Landesärztekammer, Dr. Edgar Pinkowski, und der Vorsitzende der KV Hessen, Frank Dastych.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201928

leitet wird, soll ein Maßnahmenkatalog mit Empfeh-lungen zum Erhalt einer angemessenen Versorgungs-struktur erarbeitet werden, der dann den Kommunen an die Hand gegeben werden kann.

Ein wesentlicher Fokus des Gesundheitspakts liegt auf der besseren Zusammenarbeit von Niedergelassenen, Delegationskräften und Pflegekräften der ambulanten Pflege. Dazu wird es von der Hessischen Landesregie-rung, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Kassenärztlichen Vereini-gung Hessen ein Modellprojekt namens „Synergien im Fokus“ geben. Ziel ist es, das Leistungsspektrum der einzelnen arztentlastenden Hilfeangebote zu prü-fen. Lesen Sie dazu auch unser Interview mit den bei-den Projektverantwortlichen Ralf Geisel, bpa-Landes-gruppe Hessen, und Dr. Eckhard Starke, KV Hessen (Seite 29). n Cornelia Kur

TITELTHEMA

Die Partner des Hessischen Gesundheitspakts:• Kassenärztliche Vereinigung Hessen• Landesärztekammer Hessen• Junge Hessische Allgemeinmedizin (HESA) e. V.• Hessische Krankenhausgesellschaft e. V.• Hessischer Apothekerverband e. V.• Landesapothekerkammer Hessen•LigaderFreienWohlfahrtspflegeinHessene.V.• Bundesverband privater Anbieter sozialer

Dienste e.V. – Landesgruppe Hessen• Landesverbände der Krankenkassen

und Ersatzkassen in Hessen

• Hessischer Landkreistag• Hessischer Städtetag• Hessischer Städte- und Gemeindebund e. V.• Institut für Allgemeinmedizin der

Goethe-Universität Frankfurt am Main• Abteilung Allgemeinmedizin, Präventive

und Rehabilitative Medizin der Philipps- Universität Marburg

• Hessische Landesregierung

Info

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Den Gesundheitspakt finden Sie hier:www.soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/neues-massnahmenpaket- unterzeichnet

„KLEINER GEMEINSAMER NENNER“

Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke erklä-ren, worin sie die Schwächen dieser Koopera-tion ausmachen und warum es dennoch wich-tig war, den Pakt zu unterzeichnen:

„Man kann den Hessischen Gesundheitspakt aus Sicht der ambulanten Versorgung kritisch sehen: zu vage, oft auf Absichtsebene, zu we-nig konkrete Verbesserungen der Zusammenar-beit der einzelnen Versorgungssektoren. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass es natürlich richtig und wichtig ist, dass das Land alle Betei-ligten an einen Tisch holt, um sich besser zu ver-netzen, Kräfte zu bündeln und die Zusammen-arbeit zu stärken.

Doch hier beginnt schon die Schwierigkeit: Die Spannbreite der Pakt-Partner ist weit, beson-ders thematisch. Da kann man in einen Pakt oft nur den gefundenen gemeinsamen Nenner einbringen – und der ist aus unserer Sicht eben sehr klein.

Dass wir dennoch unterschrieben haben, liegt daran, dass wir uns nicht grundsätzlich verschlie-ßen wollen. Allein dem Versuch, alle Partner im Gesundheitswesen unter einen Hut zu bringen, zollen wir Respekt. Doch ob mit diesen – wie wir finden – nicht sehr weit reichenden Beschlüssen und an vielen Stellen eher nur vage formulierten Absichtserklärungen viel bewegt werden kann, bleibt aus unserer Sicht zweifelhaft.“ n

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TITELTHEMA

Im vergangenen Dezember wurde der Hessi-sche Gesundheitspakt 3.0 unterzeichnet. Ein Baustein ist das Modellprojekt „Synergien im Fokus“. Was muss man sich darunter vor-stellen? Dr. Starke: Wie der Projekttitel bereits andeutet, sollen mit dem Projekt mögliche Synergien zwischen niedergelassenen Ärzten, Delegationskräften und den ambulanten Pflegekräften vor Ort ausgelotet werden. Ein Ziel dabei ist es, niedergelassene Ärz-te durch verschiedene pflegerische Hilfsangebote zu entlasten. Das wird zukünftig immer wichtiger, denn das Tätigkeitsfeld von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten hat sich im Vergleich zu früher stark verän-dert. Wir sprechen viel zu selten über diese Verände-rungen und über den Aufgabenbereich von Ärzten in der ambulanten Versorgung von morgen.

Wie kann das Projekt dabei helfen, die ambu-lante Versorgung zukunftsfähig zu machen?Dr. Starke: Um es deutlich zu sagen: Es besteht zwar auch ein Nachwuchsproblem, aber in erster Li-nie haben wir heutzutage ein Arbeitszeitproblem. Deswegen ist eine Entlastung der Ärzte wichtig, da-mit sie sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzent-rieren können. Mit den qualifizierten medizinischen Fachangestellten (MFA) wurde schon ein erster Schritt getan. Hier geht es beispielsweise um die Be-treuung von älteren, chronisch kranken Patienten

im häuslichen Umfeld, um die Dokumentation von Leistungen wie etwa Befunde für Disease-Manage-ment-Programme oder den Impfstatus wie auch um die Aufklärung zu Präventivleistungen sowie die Vorbereitung zur Erstellung eines regelmäßigen Me-dikationsplans. Meines Erachtens rechnet sich aber eine hochqualifizierte MFA aus betriebswirtschaftli-cher Sicht nicht für jede Praxis. Deswegen sind alter-nativ auch Kooperationen mit entsprechend qualifi-

Zwischen Sprechstunde und Hausbesuch

Sprechstunden, Patiententelefonate, Dokumentation, Hausbesuche – der Termin-kalender von niedergelassenen Ärzten ist voll, die zeitlichen Ressourcen sind knapp. Das Modellprojekt „Synergien im Fokus“ soll hier gegensteuern. Wie das gelingen kann, erläutern die Projektverantwortlichen Dr. Eckhard Starke, stell-vertretender Vorstandsvorsitzender der KV Hessen, und Ralf Geisel, Landesvor-standsmitglied des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes.

Wie kann die Pflegekraft den Hausarzt entlasten? Darauf soll das Modellprojekt „Synergien im Fokus“ Antworten geben.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201930

zierten Pflegekräften in der ambulanten Pflege gut denkbar. Welche Möglichkeiten es da geben kann, wollen wir gemeinsam mit der bpa-Landesgruppe Hessen erarbeiten.

Welche Synergien erhoffen Sie sich durch die Zusammenarbeit von ambulanten Pflege-diensten und niedergelassenen Ärzten?Geisel: Bereits jetzt arbeiten niedergelassene Ärz-te und ambulante Pflegedienste eng zusammen, da sich der Patientenstamm in großen Teilen über-schneidet und die Pflegedienste in der häuslichen Krankenpflege auf Grundlage einer ärztlichen Ver-ordnung tätig werden. Im Projekt wollen wir die strukturelle Stärke der ambulanten Pflege, näm-lich die oftmals über Jahre andauernde intensive Betreuung der pflegebedürftigen Patienten in de-ren Häuslichkeit für den behandelnden Arzt nutz-bar machen. Insbesondere in ländlichen Gebieten sind ärztliche Hausbesuche oft mit weiten und zeit-aufwändigen Anreisen verbunden. Diese Zeit fehlt dann für die Versorgung der Patienten in der Arzt-praxis. Wenn immobile Patienten nicht in die Pra-xis kommen können, bietet es sich daher an, dass in vielen Fällen zunächst eine Pflegefachkraft vor Ort eine Visite macht und mit dem behandelnden Arzt die weiteren notwendigen Maßnahmen abstimmt.

Diese wertvolle pflegerische Infrastruktur gilt es ins-besondere im ländlichen Raum zu stärken und für den Arzt nutzbar zu machen. Es gibt dafür ein praktisches Vorbild: Im Schwalm-Eder-Kreis wird diese Form der ko-operativen Zusammenarbeit bereits prakti-ziert. Welche Erfahrungen konnten Sie dort machen?Geisel: Als sich vor einigen Jahren ein Arzt in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet hat und die beiden verbliebenen Kollegen dessen Patienten übernehmen sollten, herrschte zunächst große Rat-losigkeit, wie dies bewerkstelligt werden kann, da beide Praxen bereits ausgelastet waren. Wir sind dann gemeinsam auf die Idee gekommen, zumin-dest für diejenigen Patienten, die von meinem Pfle-gedienst pflegerisch betreut werden, Hausbesuche durch Pflegefachkräfte durchzuführen und struk-turiert an die Arztpraxis zu übermitteln. Dadurch konnte eine Reihe von ärztlichen Hausbesuchen vermieden werden. Die Zusammenarbeit wird bis heute niedrigschwellig fortgeführt, es ist aber nun Zeit, das Ganze auf konzeptionelle Grundlagen zu stellen. Wir freuen uns daher darauf, das Projekt im Rahmen des Gesundheitspakts zu vertiefen und zu ergänzen.

TITELTHEMA

Dr. Eckhard Starke ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit 2017 stellvertretender Vorstandsvorsitzender und hausärztlicher Vorstand der KV Hessen.

Ralf Geisel ist Geschäftsführer des Pflegeteams Geisel und exa-minierter Krankenpfleger. Als Landesvorstandsmitglied des bpa ist er zuständig für die ambulanten Pflegedienste in Hessen.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 31

TITELTHEMA

Das genannte Praxisbeispiel zeigt, dass beide Seiten von einer Kooperation profitieren kön-nen. Welche arztentlastenden Hilfsangebote wären aus Ihrer Sicht denkbar?Dr. Starke: Durch die Delegation bestimmter Aufga-ben kann viel Zeit für den Arzt gewonnen werden, die wiederum effektiver für andere Aufgaben eingesetzt werden kann. Hier ein paar Beispiele: Fordern bei-spielsweise ein Patient oder dessen Angehörige einen Hausbesuch an, kann zunächst die Pflegekraft eine Beurteilung der Dringlichkeit vornehmen und in zahl-reichen Fällen würde das bereits den „dringenden“ Hausbesuch einsparen. Auch die Sichtung der vor-handenen Medikamente im häuslichen Umfeld, bevor ein Medikationsplan erstellt wird, ist entlastend und muss nicht durch den Arzt selbst erfolgen. Ebenso gilt das für den Routinebesuch im Pflegeheim, bei dem es oft genug darum geht, bestimmte länger durch-geführte Therapieanweisungen erneut abzuzeichnen. Weitere Aspekte sind die Verordnung von Pflegemaß-nahmen und die Notwendigkeit von Hilfsmitteln. Eine erfahrene Pflegekraft kann diese oftmals sogar besser abschätzen als die Mitarbeiter in den Praxen, weil die-se andere Tätigkeitsschwerpunkte haben.

Können bei diesem Projekt nicht auch teleme-dizinische Anwendungen eine wichtige Rolle spielen?Geisel: Absolut. Der Telemedizin wird ja bei allen Vorteilen der modernen Technik manchmal nachge-sagt, dass dadurch der unmittelbare Patientenkon-takt verloren ginge und die oftmals älteren Patien-ten mit der Technik leicht überfordert sein könnten. Die Verbindung eines telemedizinisch zugeschalte-ten Arztes mit einer Pflegefachkraft vor Ort könnte – wo immer es notwendig erscheint – beide Probleme lösen und den behandelnden Arzt dennoch wirksam zeitlich entlasten.

Warum ist es wichtig, dass dieses Thema in die Agenda des Hessischen Gesundheitspakts aufgenommen wurde? Dr. Starke: Es gilt hier, einen Anfang zu machen, um den sich verändernden Tätigkeiten der niedergelasse-nen Ärzte besser gerecht zu werden – gerade dort, wo die ärztliche Versorgung schon heute sehr ausge-dünnt ist. Wir müssen davon wegkommen, dass jeder alles alleine macht. Die zukünftige medizinische und pflegerische Versorgung und Betreuung liegt in einer gemeinsam entwickelten Teamarbeit, in der die ein-zelnen Kompetenzbereiche definiert sind. Damit das Ziel aber erreicht werden kann, muss dringend auch der Mangel an qualifiziertem Nachwuchs in der Pflege angegangen werden. Der Berufsstand braucht mehr Chancen, um selbstständig zu arbeiten im Rahmen der delegierbaren Leistungen. Eine Reduzierung der verantwortungsvollen Pflege auf „Hilfstätigkeiten“ würde den Beruf nicht attraktiver machen. Eines ist ganz klar: Wir Ärztinnen und Ärzte benötigen mehr Hilfe bei der Betreuung unserer Patienten, damit wir uns wieder besser auf die eigentliche ärztliche Tätig-keit konzentrieren können.

Das Modellprojekt ist zeitlich an den Hessi-schen Gesundheitspakt 3.0 gekoppelt. Wo wol-len Sie mit dem Projekt in vier Jahren stehen?Geisel: Zunächst gilt es, ein überzeugendes Konzept zu erarbeiten und mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) abzustimmen. Hierbei können wir auf die gesammelten Erfahrun-gen im Schwalm-Eder-Kreis zurückgreifen und die-se weiterentwickeln. Wenn wir in vier Jahren ein ab-gestimmtes und praxiserprobtes Konzept hätten, das niedergelassene Ärzte und Pflegedienste bei Bedarf und Interesse hessenweit einsetzen können, wären wir absolut zufrieden. n Die Fragen stellte Marilena Demarez-Bandeh

BPA UND KV HESSEN KOOPERIEREN BEIM THEMA PFLEGE

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mit-gliedseinrichtungen (davon über 1.200 in Hessen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter so-zialer Dienstleistungen in Deutschland. Bereits seit September 2009 arbeiten die KV Hessen und die bpa Landesgruppe Hessen zusammen. Durch eine offizielle Kooperation sollen die ärztliche und pflegeri-sche Versorgung optimiert und das gegenseitige Verständnis von niedergelassenen Ärzten und Pflege-einrichtungen gefördert werden.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201932

GUT INFORMIERT

Aus dem Labor

Radiologische Untersuchungen erfordern mitunter verschiedene Laborwerte des Patienten. Wer aber ist zuständig für die Veranlassung von notwendigen Laborpa-rametern: der Radiologe oder der überweisende Arzt?

Nach der Laborreform zum 1. April 2018 und der Neugestaltung des Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) ist die Frage nach der Zuständigkeit für die Laborver-anlassung wieder aufgekommen. Bei Unsicherheiten in der Vorgehensweise ist es ratsam, dass im Vor-feld zu radiologischen Untersuchungen notwendige Laborparameter von der überweisenden Haus- oder Facharztpraxis erhoben werden.

RADIOLOGEN VERLASSEN SICH AUF LABORWERTE

Bei radiologischen Untersuchungen wie beispiels-weise einer MRT-Untersuchung kann es sein, dass

die Kreatinin-Werte oder der Wert des Thyreoidea- stimulierenden Hormons (TSH) im Vorfeld bestimmt werden müssen.

• Bestimmung Kreatinin-Wert: Bei kernspintomographischen Untersuchungen besteht bei Verwendung von gadoliniumhaltigen Kontrastmitteln für Patienten mit eingeschränk-ter Nierenfunktion das Risiko einer sogenann-ten nephrogenen systemischen Fibrose (NSF).Um dieses Risiko auszuschließen, kann vor ei-ner MRT-Untersuchung die Bestimmung des ak-tuellen Kreatinin-Werts des Patienten notwendig werden.

Radiologen sind bei Patienten mit

Risikofaktoren auf bestimmte Labor-

werte angewiesen.

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 33

GUT INFORMIERT

• Bestimmung TSH-Wert: Vor einer Untersuchung mit jodhaltigem Kont-rastmittel kann die Bestimmung des TSH-Werts notwendig sein, um eine manifeste oder drohen-de Schilddrüsenüberfunktion auszuschließen.

Die Struktur einer radiologischen Praxis ist für die Ein-bestellung, Durchführung und Veranlassung von La-boruntersuchungen im Vorfeld zur radiologischen Untersuchung meistens kaum geeignet. Die not-wendigen Laborparameter bei einer Laborpraxis zu veranlassen, ist aufgrund des einmaligen Arzt-Pati-enten-Kontakts organisatorisch kompliziert und an-gesichts von oftmals langen Anfahrtswegen für die Patienten wenig sinnvoll.

Um die radiologische Untersuchung im Rahmen ei-nes einmaligen Termins durchführen zu können, sind Radiologen somit bei Patienten mit Risikofaktoren auf die Übermittlung des Kreatinin-Werts oder des TSH-Werts durch die überweisende Praxis angewie-sen. Zuständig für die notwendigen Laborparameter sind deshalb die überweisenden Praxen.

DOPPELUNTERSUCHUNGEN VERMEIDEN

Der überweisende Arzt für die radiologische Unter-suchung kann der Hausarzt oder Facharzt des Pa-tienten sein. Der Hausarzt ist in der Regel jedoch der „Gatekeeper“ und Koordinator in der Patien-tenbehandlung, insbesondere bei chronischen Er-krankungen. Um Doppeluntersuchungen bei der Bestimmung des Kreatinin- oder des TSH-Werts zu vermeiden, sollten daher generell bereits vorlie-gende aktuelle Befunde zwischen den Haus- und

Fachärzten bei Überweisungen beigefügt werden – unabhängig davon, wer die radiologische Untersu-chung dann veranlasst.

Wir empfehlen Ihnen, eine kollegiale Absprache zwi-schen dem auf Überweisung in Anspruch genom-menen Radiologen und dem überweisenden Arzt zu gewährleisten. So ist die Aktualität der Laborwerte auch bei einer längeren Wartezeit auf die radiologi-sche Untersuchung gegeben und unnötige Belastun-gen oder Verzögerungen für die betroffenen Patien-ten werden vermieden.

NEVER CHANGE A RUNNING SYSTEM

Wenn Sie bereits gut funktionierende und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und dem Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) erlaub-te kollegiale Strukturen für die Bestimmung von La-borparametern vor radiologischen Untersuchungen haben, bleiben Sie natürlich gerne dabei. Die oben-stehende Klarstellung soll lediglich eine Hilfestellung bei unklarer Vorgehensweise oder noch bestehen-den Fragen geben.

In dem Zusammenhang auch noch eine kurze Be-trachtung des WiBo. Da diese Untersuchungen bis-her auch in dieser Weise durchgeführt worden sind, sind sie auch bei der Berechnung des WiBo, also den begrenzenden Fallwerten, berücksichtigt. Die Wer-tigkeit dieser Untersuchungen ist dabei so gering, dass sich durch das weitere Veranlassen oder durch eine komplette Verlagerung auch nach der neuen Berechnung keine wesentlichen Veränderungen des WiBo ergeben würden. n Emma Lundgren

Weitere Informationen unter: www.kvhessen.de/abrechnung-labor

KONTAKT

Bei Fragen zum Thema helfen Ihnen die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der EBM-Hotline gerne weiter.

T. 069 24741-7777E. [email protected]

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 201934

PRAXISTIPPS

Wenn der Patient zum Provokateur wird

Jeder von Ihnen kennt die Situation, sich in der Praxis mit schwierigen Patienten auseinandersetzen zu müssen. Wie soll sich das Praxisteam in solch einer Situation verhalten? Und wie können Sie sich am besten darauf vorbereiten?

Das Telefon klingelt, das Wartezimmer ist voll und am Empfang steht ein Patient, der sich darüber är-gert, dass er erst in zwei Wochen den nächsten Ter-min bekommt. Jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren, den Patienten ausreden zu lassen, sachlich zu bleiben und um Verständnis zu bitten. Die meisten Problem-fälle lassen sich mit wenigen einfachen „Regeln“ lö-sen. Wichtig ist, dass sich alle Mitglieder des Pra-xisteams dieser Vorgehensweisen bewusst sind und professionell agieren.

In seltenen Fällen drohen Situationen zu eskalieren. Das Verhalten eines Patienten, der beispielsweise unter starkem psychischen Druck steht oder Schmer-zen verspürt, ist gegebenenfalls zeitweise nicht mehr

berechenbar. In solchen Situationen sind die Praxis-inhaber gefragt. Der Patient sollte schnellstmöglich aus dem Empfangsbereich gebracht und von ande-ren Patienten und dem Praxisteam separiert werden. Hier sollte der Praxisinhaber empathisch und wert-schätzend handeln, um so den Patienten zu beru-higen und die Situation in den Griff zu bekommen. Verständnis für das Problem des Patienten kann da-bei ein Schlüssel zum Erfolg sein. Gelingt es nicht, die brenzlige Situation zu überwinden, besteht je-derzeit die Möglichkeit, den psychiatrischen Not-dienst zu kontaktieren.

Entscheidend ist, im Vorfeld festzulegen, ab wel-chem Zeitpunkt der Praxisinhaber hinzuzuziehen ist und das Verhalten des gesamten Teams zu definie-ren. Dazu gehören die Festlegung von Vorgehens-weisen und Prozessen sowie die klare Definition ei-nes Beschwerdemanagements. Kritische Situationen sollten immer wieder in den Teamsitzungen reflek-tiert und analysiert werden, um das Verhalten in Notsituationen zu optimieren.

Um auf die beschriebenen Szenarien gut vorberei-tet zu sein, bietet die Kassenärztliche Vereinigung regelmäßige Fortbildungen für Ärzte, Psychothera-peuten und Praxismitarbeiter an. Informieren Sie sich auf unserer Website und im neuen Fortbildungspro-gramm für 2019. n Henning Schettulat

FORTBILDUNGEN

„Deeskalation in der Praxis“ (10 Fortbildungspunkte sind genehmigt)

Termin für ärztliche Praxen: 07.09.19 Termine für psychotherapeutische Praxen: 09.03.19 oder 23.11.19

„Umgang und Interaktion mit anspruchs-vollen Patienten“ (6 Fortbildungspunkte sind genehmigt)

Termine: 15.03.19 oder 23.10.19

Die Fortbildungen finden in der Europa-Allee 90 in Frankfurt statt. Online-Anmeldung unter: www.kvhessen.de/veranstaltungsbuchung

Das Fortbildungsprogramm finden Sie unter: www.kvhessen.de/fortbildungsprogramm

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PRAXISTIPPS

HABEN SIE WEITERE FRAGEN?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer info.line sind montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr für Sie erreichbar.

T. 069 24741-7777E. [email protected]

Kann ich bei einer Mehrlingsschwangerschaft die Sonographieleistung und Fruchtwasserun-tersuchung je Mehrling abrechnen? Ja, bei Mehrlingsschwangerschaften können Sie Leis-tungen der Mutterschaftsvorsorge je Mehrling abrech-nen – zwingend ist die Angabe der Mehrlingsschwan-gerschaft als Diagnose über die ICD-10-Kodierung aus dem Bereich O30.- bis O30.9. Dies betrifft die Leistungen zur Sonographie (GOP 01771, 01772, 01773, 01774 und 01775) sowie die Fruchtwasser-entnahme durch Amniozentese unter Ultraschallsicht (GOP 01781).

Die Quartalsabrechnung wurde online an die KV Hessen übermittelt. Welche Unterlagen müssen noch in Papierform eingereicht werden? In Papierform reichen Sie bitte mit der Quartalserklä-rung per Post folgende Unterlagen ein: Behandlungs-scheine sonstiger Kostenträger, Scheine ausgestellt im Ersatzverfahren und Mitgliedsbestätigungen bei nicht eingelesener eGK. Auf Folgendes bitten wir zu ver-zichten: Büroklammern, Banderolen, Papiertüten, gel-be Kassenleitblätter, Patientenlisten, Fallzahlmeldun-gen und KBV-Prüfmodul.

Wichtig: Alle von Ihnen eingereichten Behandlungs-scheine müssen mit Ihrem Arztstempel versehen sein.Alles Weitere zur Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung finden Sie ganz einfach online: www.kvhessen.de/quartalsabrechnung

Können alle Patienten aus europäischen Ländern behandelt werden wie gesetzlich Versicherte?Nein, nicht grundsätzlich. Ab 1. Oktober 2018 unter-scheidet man zwischen· Patienten aus der EU/EWR und der Schweiz, · Patienten aus einem Herkunftsland mit bilateralen

Sozialversicherungsabkommen und

· Patienten aus der EU/EWR und der Schweiz, die sich zur Behandlung nach Deutschland begeben.

Alle Informationen dazu finden Sie online: www.kvhessen.de/abrechnung

Erhält ein Patient eine AU-Bescheinigung, wenn er für die Betreuung oder Haushaltsfüh-rung von Angehörigen (z. B. Ehegatte) von der Arbeit fern bleiben muss?Bleibt der Betreffende zur Betreuung seines Kindes zu Hause, ist Muster 21 für die Beanspruchung von Kran-kengeld wegen Erkrankung des Kindes zu verwenden. Ist der Ehe- oder Lebenspartner erkrankt, kann nach Überprüfung durch den Leistungsträger (beispielswei-se die Krankenkasse) eine Haushaltshilfe infrage kom-men – nicht jedoch die Krankschreibung des gesun-den Partners.

Welche Angaben gehören auf den Praxis-stempel?Die Betriebsstättennummer gehört unter anderem auf den Praxisstempel, jedoch nicht die lebenslange Arzt-nummer (LANR). Die notwendigen Pflichtangaben für den Stempel von Vertragsärzten und -psychothera-peuten sind über die Stempel-Firmen zu erfahren. Auf unserer Website haben wir verschiedene Anbie-ter verlinkt:www.kvhessen.de/bestellservice

Wie war das?

In unserer Rubrik „Wie war das?“ beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um Ihren Praxisalltag. Bei allen weiteren Fragen ist die info.line Ihr direkter Draht zur KV Hessen: 069 24741-7777 (Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr).

Antworten!Fragen?

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QUALITÄT

Gemeinsam stark mit QEP®

Qualität und Entwicklung in Praxen, kurz QEP®, ist ein Qualitätsma-nagementsystem, das explizit für den ambulanten Sektor entwickelt wurde. Das System bietet Ihnen einen profitablen, schnellen Zugang zum Qua-litätsmanagement (QM) und liefert hilfreiche Tipps für die konkrete Umsetzung. Mit der Einführung von QEP® kommen auch Herausforderungen auf Sie zu. Ge-treu dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ hat die KV Hessen zwei Unterstüt-zungsangebote entwickelt.

1. Angebot: QM – in vier Schritten mit QEP®

In der Zusammenarbeit mit Praxen hat sich gezeigt, dass die größte Herausforderung darin besteht, den Auftakt für die Etablierung eines Qualitätsmanage-mentsystems zu finden. Des Weiteren ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt, auf unvorhergesehene Umstände flexibel und zielführend zu reagieren, bei-spielsweise den Wegfall einer Arbeitskraft.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die hilf-reichsten Instrumente für Ihren Praxisalltag heraus-zuarbeiten und freuen uns, Ihnen diese im Rahmen dieser Veranstaltung näherbringen zu können. Sie werden mithilfe der Veranstaltung „QM – in vier Schritten mit QEP®“ dazu befähigt, den Herausfor-derungen „Herr“ oder „Frau“ zu werden. Eine An-meldung erfolgt über unsere Website: www.kvhessen.de/veranstaltungs buchung

2. Angebot: Gemeinsam mit QEP®

Auf dem ersten Angebot aufbauend oder aber auch losgelöst davon, bieten wir ab Sommer 2019 einen weiteren komplett neuen Service an. Die QM-Bera-ter der KV Hessen stehen Ihnen an fünf Berater tagen

in einem Zeitraum von rund sechs Monaten zur Sei-te und etablieren mit Ihnen gemeinsam das Qualitäts-managementsystem QEP® in Ihrer Praxis. Die Berater-tage finden vor Ort bei Ihnen in der Praxis statt, um gemeinsam den bestmöglichen Erfolg zu erzielen.

Unser Serviceangebot umfasst: Erarbeitung eines Or-ganigramms inklusive Aufgabenverteilung, individu-elle Analyse der Kapazitäten sowie die Sichtung be-reits bestehender Arbeitsabläufe und vorhandener QM-Dokumente. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen einen Zeit- und Maßnahmenplan, aus dem wir nach jedem Beratertag ein Aufgabenpaket herausfil-tern, das auf die Kapazitäten und den Wissensstand des Praxisteams zugeschnitten ist. Diese Dokumente stellen wir Ihnen zur Verfügung, klären Fragen und sichten die erarbeiteten Dokumente.

Das sind Ihre Aufgaben: Sie sind als Praxisinhaber be-reit, die beteiligten Personen des Praxisteams an den Beratertagen freizustellen und Kapazitäten für die Er-arbeitung der Aufgabenpakete zu schaffen. Sie möch-ten QM innerhalb von sechs Monaten mit uns etab-lieren, wobei die inhaltliche Verantwortung natürlich weiterhin in Ihren Händen liegt.

Die neuen Unterstützungsangebote sind für Mitglie-der der KV Hessen kostenfrei.n Janna Rambow

Weitere Informationen unter: www.kvhessen.de/qep

FRAGEN?

Das Team Qualitäts- und Veranstaltungsmanage-ment hilft Ihnen gerne weiter.T. 069 24741-7551E. [email protected]

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VERANSTALTUNGEN

Fortbildungsveranstaltungen

und Termine

Treffpunkt

Reisemedizinische Gesundheitsberatung – Basisseminar

Beratung und medizinische Vorbereitung von Reisenden. Basisseminar (32 Std.) gemäß Curriculum der Bundesärztekammer.

Zielgruppe: Dieser Kurs richtet sich an Ärzte/Ärztinnen, die sich in Praxen, Institutionen, Ämtern oder Betrieben mit der Beratung und medizinischen Vorbereitung von Reisen-den befassen.

Leitung: Dr. med. U. Klinsing, Frankfurt am Main

Teilnahmegebühr: 560,00 Euro

Fortbildungspunkte: 32

Termine: Fr., 20.03.20 + Sa., 21.03.20 sowieFr., 24.04.20 + Sa., 25.04.20

Veranstaltungsort: Fortbildungszentrum der Landesärztekammer Hessen, Carl-Oelemann-Weg 5, Bad Nauheim

Anmeldung unter: www.laekh.de/aerzte/aerzte-fortbildung/akademie

13. Tag der Allgemeinmedizin Marburg/Kassel

Termin: Mi., 20.03.19, 09.00 – 16.30 Uhr

Veranstaltungsort: Dr. Reinfried Pohl – Zentrum für Medizinische Lehre des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg

Fortbildung für den Praxisalltag: Pharmaunabhängig

Zielgruppen: Hausärzte, Ärzte in Weiterbildung, PJ Allgemeinmedizin und Medizinische Fachangestellte

Geboten werden zahlreiche Workshops, praktische Übungen und Seminare

Programm und Anmeldung unter:www.uni-marburg.de/fb20/allgprmed

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VERANSTALTUNGEN

Führungsqualitäten und Mitarbeitermotivation

Wie kann ich meine Mitarbeiter motivieren?Welche Qualitäten muss ich als Führungskraft mitbringen?

Führungsqualitäten und Mitarbeitermotivation sind zentrale Punkte, die den Erfolg und die Außenwir-kung einer Praxis stark beeinflussen. Der entscheiden-de Faktor bei der Mitarbeitermotivation ist das Füh-rungsverhalten der vorgesetzten Person. Man kann seine Praxismitglieder nicht motivieren, sie können sich nur selbst motivieren.

Sie lernen• Feedback zu geben und zu empfangen• Kritikgespräche souverän zu führen• mit Konfliktsituationen professionell umzugehen

Sie erfahren• die Grundlagen zielorientierter Mitarbeiterführung• wie Sie den Motivationsfaktor Information ein-

setzen• wie das eigene Menschenbild wirkt• welche Kommunikationsgrundlagen existieren• welche Kommunikationstypen es gibt• wie Sie die Rolle der Führungskraft im Mitarbeiter-

gespräch einnehmen

Zielgruppe: Ärzte, Psychotherapeuten, Berufsein-steiger, Mitarbeiter

Referent: Holger Haug oder Michael Schäfenacker

Teilnahmegebühr: 210,00 Euro

Fortbildungspunkte: 10

Termine: Sa., 23.03.19, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr (Kurs 2478), KVH FrankfurtSa., 09.11.19, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr (Kurs 2596), KVH Frankfurt

Anmeldung unter: www.kvhessen.de/veranstaltungsbuchung

Pleiten, Pech und Pannen

Wozu brauche ich in meiner Praxis ein Fehler-berichtssystem? Wie kann ein solches System in den Praxis-alltag integriert werden?

In diesem Workshop, der auch sehr gut für Praxis-teams geeignet ist, erfahren Sie nach einer kurzen theoretischen Einführung, wie sich ein Berichtssystem gewinnbringend im Hinblick auf zukünftige Fehler-vermeidung in den Praxisalltag integrieren lässt. Der Workshop richtet sich ausdrücklich sowohl an Ärzte als auch an MFA, da ein umfassendes Fehlermanage-ment nur im gesamten Team möglich ist.

Sie lernen• welche Fehlerberichtssysteme es gibt• wie mithilfe des SAFE-Schemas Fehler analysiert

werden• wie Ergebnisse der Analyse umgesetzt werden

Sie erfahren• welche fehlerbegünstigenden Faktoren es gibt• wie Sie Fehler erfassen• wie Sie Fehler analysieren

Zielgruppe: Ärzte, Berufseinsteiger (Ärzte), Mitarbeiter

Referent: Dr. med. Armin Wunder

Teilnahmegebühr: 70,00 Euro

Fortbildungspunkte: 5

Termine: Mi., 10.04.19, 15.00 – 18.00 Uhr (Kurs 2483), KVH Frankfurt

Anmeldung unter: www.kvhessen.de/veranstaltungsbuchung

Anmeldung und Informationen zu unseren Veranstaltungen: www.kvhessen.de/veranstaltungsbuchungwww.kvhessen.de/fortbildung

AUF DEN PUNKT NR. 1 / FEB 2019 39

IMPRESSUM

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GrafikKatja Friehe (Media Cologne Kommunikationsmedien GmbH)Judith Scherer (KV Hessen)

DruckMedia Cologne Kommunikationsmedien GmbH

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