verfahren zur sicherstellung der unabhängigkeit und unparteilichkeit von...
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Verfahren zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von
Konformitätsbewertungsstellen unter besonderer Berücksichtigung
des Neuen Konzepts
Vortrag im Rahmen des Sonderkolloquiumsder Abteilung S
von Dr. Tilman Denkler
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 2
Gliederung
1. Vorstellung
2. Einführung in die Problematik
3. Analyse von Ansätzen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von KBS
4. Strategien im Rahmen des Neuen Konzepts und seiner Revision
5. Qualitätspreise am Beispiel des EFQM Excellence Awards
6. Zusammenfassung
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 3
1. Vorstellung:
Tilman Denkler
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfungReferat S.3 "Internationaler Technologietransfer" - iCATT
Diplom-GeologeM.A. Ökonomie und ManagementDr. rer. nat. (Fachgebiet Petrologie)
Leitender Begutachter bei der DAP Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 4
2. EinleitungBegriffe:
Unparteilichkeit ist „tatsächliche und empfundene Objektivität“
Andere Begriffe, die bei der Vermittlung von Unparteilichkeits-elementen zweckmäßig sind: Objektivität, Unabhängigkeit, Freisein von Interessenkonflikten, Vorurteilen und Voreingenommenheit und Neutralität, Fairness, Aufgeschlossenheit, Geradlinigkeit, Abstandswahrung, Ausgewogenheit. (vgl. DIN EN ISO/IEC 17021:2006, Abschn. 3.2)
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 5
Akkreditierungs-stelle
Konformitätsbewertungsstellen
Konformitätsbewertungen
Zertifizierungs-stellen
Inspektions-stellen
Prüf- und Kalibrier-
laboratorien
bestätigt Kompetenz in einem klar beschriebenen
Geltungsbereich
belegt, dass bestimmte, festgelegte
Anforderungen erfüllt werden
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Säulen für das Vertrauen in eine
KBS
Säulen für das Vertrauen in eine
KBS
Technische Kompetenz
Technische Kompetenz
Ressourcen(Organisation,
Personal,Geräte)
Ressourcen(Organisation,
Personal,Geräte)
Unparteilichkeit(und je nach
Fragestellung auch Unabhängigkeit)
Unparteilichkeit(und je nach
Fragestellung auch Unabhängigkeit)
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Gefährdungen für die Unparteilichkeit von KBS spielen sich auf 2 Ebenen ab:
Unparteilichkeit der KBS
Beein
fluss
ung von
Einze
lper
sonen
Beeinflussung
der Organisation
(finanzieller) Eigennutz
Selbstbewertung
Vertrautheit
Einschüchterung
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 9
3. Ansätze zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von KBS
Regelwerke:
- DIN EN ISO/IEC 17020:2004 für Inspektionsstellen (wortgleicher Ersatz für DIN EN 45004:1995)
- DIN EN 45011:1998 für Zertifizierungsstellen für Produkte
- DIN EN ISO/IEC 17024:2003 für Zertifizierungsstellen für Personen
- DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Prüf- und Kalibrierlaboratorien
- DIN EN ISO/IEC 17021:2006 für Zertifizierungsstellen von Managementsystemen
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 10
Ansätze zur Wahrung der
Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit
Inspektions-stellen (Typ A)
(DIN EN
ISO/IEC 17020:2004)
Zertifizierungs-stellen
für Produkte
(DIN EN 45011:1998)
Zertifizierungs-stellen für
Personen
(DIN EN ISO/IEC 17024:2003)
Prüf- und Kalibrier-
laboratorien
(DIN EN ISO/IEC 17025:2005)
Zertifizierungs-stellen für
Management-systeme (DIN EN ISO/IEC 17021:2006)
1.
Verhältnis zum bewerteten Objekt
Typ A ist Third Party (4.2.1), Nennung untersagter Beziehungen (Anh. A)
Third Party (1.1) unabhängig und unparteiisch(4.2.1 a)); jährliche Evaluierung der Fairness der Prüfungen (4.3.6)
gilt ohne Einschränkung für First, Second und Third Parties (1.2)
Third Party (4.1.2)
2.
Diskriminie-rungsverbot
vorhanden (Anh. A.3)
vorhanden (4.1.1)
indirekt („fair und gerecht“) (4.1.1)
nicht gefordert Ausdrücklich nur bezüglich Einspruchführern (9.7.4)
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 11
Ansätze zur Wahrung der
Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit
Inspektions-stellen (Typ A)
(DIN EN
ISO/IEC 17020:2004)
Zertifizierungs-stellen
für Produkte
(DIN EN 45011:1998)
Zertifizierungs-stellen für
Personen
(DIN EN ISO/IEC 17024:2003)
Prüf- und Kalibrier-
laboratorien
(DIN EN ISO/IEC 17025:2005)
Zertifizierungs-stellen für
Management-systeme (DIN EN ISO/IEC 17021:2006)
3.
wirtschaftliche Vorgaben
unabhängige Rechnungs-prüfung (3.6)
notwendige finanzielle Stabilität und Ausstattung (4.2 i))
genügend finanzielle Mittel (4.2.4 a))
keine Aussagen Unparteilichkeit nicht durch wirtschaftlichen, finanziellen Druck gefährdet (5.3.2)
4.
Tätigkeiten der Stelle
Aufschlüsselung untersagter Tätigkeiten (Anh. A.2)
Nennung unter-sagter Tätig-keiten (4.2o)1)-2)) sowie keine die Vertraulich-keit, Objektivität und Unparteilich-keit gefährdende Leistungen (4.2o)3))
Schulungen/ vorbereitende Dienstleistungen nur unter einge-schränkten Bedingungen anbietbar (4.2.5)
Vermeidung solcher Tätig-keiten, die Ver-trauen in Kom-petenz, Unpar-teilichkeit, Ur-teilsvermögen oder Integrität herabsetzen könnten (4.1.4d))
Aufschlüsselung untersagter Tätigkeiten (5.2)
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Ansätze zur Wahrung der
Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit
Inspektions-stellen (Typ A)
(DIN EN
ISO/IEC 17020:2004)
Zertifizierungs-stellen
für Produkte
(DIN EN 45011:1998)
Zertifizierungs-stellen für
Personen
(DIN EN ISO/IEC 17024:2003)
Prüf- und Kalibrier-
laboratorien
(DIN EN ISO/IEC 17025:2005)
Zertifizierungs-stellen für
Management-systeme (DIN EN ISO/IEC 17021:2006)
5.
Personal frei von entschei-dungsbeein-flussendem Druck
gefordert (4.1) gefordert (4.2 m))
Prüfer frei von allen Einflüssen, um unparteiisch zu beurteilen (5.2.1 e))
gefordert (4.1.5 b))
gefordert (5.2.12)
6.
Struktur zur Wahrung der Unparteilichkeit
nicht gefordert gefordert (4.2 e)), muss maßgebliche Seiten repräsentieren
gefordert (4.2.2), muss maßgebliche Kreise repräsentieren
nicht gefordert Ausschuss mit Vertretung ausgewogener Interessen (6.2)
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Ansätze zur Wahrung der
Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit
Inspektions-stellen (Typ A)
(DIN EN
ISO/IEC 17020:2004)
Zertifizierungs-stellen
für Produkte
(DIN EN 45011:1998)
Zertifizierungs-stellen für
Personen
(DIN EN ISO/IEC 17024:2003)
Prüf- und Kalibrier-
laboratorien
(DIN EN ISO/IEC 17025:2005)
Zertifizierungs-stellen für
Management-systeme (DIN EN ISO/IEC 17021:2006)
7.
Leistungs-unabhängige Entlohnung
gefordert (8.6) keine Aussagen keine Aussagen keine Aussagen keine Aussagen
8.
Festlegungen bezüglich bestimmter Mitarbeiter
bei potentiellen Interessen-konflikt von Prüfern sind Maßnahmen zu ergreifen (5.2.2))
Verantwortlich-keiten von Organisations-mitgliedern offen legen, um Interessen-konflikte zu erkennen (4.1.4)
Nur wenn die Zertifizierungs-stelle das Fehlen von Interessen-konflikten nachweisen kann, darf Personal entsprechend eingesetzt werden (5.2.13)
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 14
Ansätze zur Wahrung der
Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit
Inspektions-stellen (Typ A)
(DIN EN
ISO/IEC 17020:2004)
Zertifizierungs-stellen
für Produkte
(DIN EN 45011:1998)
Zertifizierungs-stellen für
Personen
(DIN EN ISO/IEC 17024:2003)
Prüf- und Kalibrier-
laboratorien
(DIN EN ISO/IEC
17025:2005)
Zertifizierungs-stellen für
Management-systeme (DIN EN
ISO/IEC 17021:2006)
9.
Offenlegung von Verbin-dungen zu Kunden
keine Aussagen Personal ist vertraglich verpflichtet (5.2.2 b))
angestellte oder vertraglich gebundene Mitarbeiter sind vertraglich verpflichtet (5.1.2)
keine Aussagen
externes Personal ist vertraglich verpflichtet (7.3); über externes wie internes Personal sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen (7.4)
10.
Tätigkeit verbundener Stellen
ILAC-IAF-A4: Auflistung von Tätigkeiten, die verbundene Stellen nicht ausführen dürfen (G4.5)
keine, die Ver-traulichkeit, Ob-jektivität und Un-parteilichkeit der Zertifizierungen beeinflussen könnte (4.2 o))
keine, die Vertraulichkeit und Unparteilich-keit der Zertifizierungen in Frage stellen (4.2.4 c))
keine Aussagen
Gefährdungen der Unparteilichkeit sind zu beseitigen oder zu minimieren, keine Zertifizierungen bei nicht akzeptablen Gefährdungen (5.2.2)
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Dann müsste die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der KBS genügend
abgesichert sein-
oder etwa nicht?
Ein Grund für die Revision des Neuen Konzepts ist „... das schwindende Vertrauen der Interessengruppen in die Konformitätsbewertungsstellen.“
(Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2007: SEK(2007) 174, S. 2 – Folgenabschätzung zur Revision des Neuen Konzepts).
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 16
Und warum ist ein schwindendes Vertrauen zu verzeichnen?
Die Tatsache, dass Produkte von verschiedenen Konformitätsbewertungsstellen auf
unterschiedliche Art und Weise bewertet werden, „… könnte … auch das Ergebnis unlauterer
Praktiken und einer nachlässigen Durchführung kostspieliger Verfahren sein, wodurch
Bescheinigungen zu wesentlich niedrigeren Preisen ausgestellt werden können.“ (Ebd., S. 3).
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Umfrage: Gründe für unfairen Wettbewerb unter KBS
Unrealistisch tiefe Preise fürangeboteneDienstleistungen
Weniger strenge Anwendungvon Konformitätsbewertungs-verfahren
Weniger strenge Auslegungvon grundlegendenAnforderungen
Illegale Vorgehensweisen
Angebot vonDienstleistungen, für diekeine Notifizierung vorliegt
Andere Gründe
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Analyse möglicher Optionen für dieLösung dieses Problemkomplexes
Erfolgversprechendster Ansatz:• die Bewertung und Überwachung der
Konformitätsbewertungsstellen auf nationaler Ebene durch Akkreditierungsstellen
• auf Grundlage eines Rechtsrahmens für Akkreditierung und Koordinierung auf europäischer Ebene
• mit Unterstützung einer dies koordinierenden europäischen Infrastruktur erfolgen
Ansatz1
Ansatz2
Ansatz3
Ansatz4
Ansatz5
Statusquo
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Die Revision des Neuen Konzepts besteht als ein Bestandteil des sogenannten „Goods Package“ aus:
• Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Akkreditierung und MarktüberwachungZiel:Neuordnung und Systematisierung des Akkreditierungswesens innerhalb der EU sowie wirkungsvolle Marktüberwachung
• Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten Ziel: Rechtsrahmen für künftige Rechtsvorschriften vorgeben. Unter anderem: Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen (Art. R17)
Unparteilichkeit der KBS wird auf zwei Ebenen abgesichert:
• Anforderungen an die Stellen selbst
• Organisation und Stärkung der Überwachung der KBS
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Anforderungen an KBS:
• ähnliche Anforderungen, wie sie an Zertifizierungsstellen bzw. Inspektionsstellen (Typ A) gestellt werden
• Regelungen für akkreditierte interne Stellen sind vorhanden (beschränkt auf bestimmte Module – Anforderungen ähneln denen an Inspektionsstellen Typ B)
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Überwachung der KBS:
• Stärkung der Bedeutung der Akkreditierung – Grundlage für die Notifizierung
• Akkreditierung als hoheitliche Aufgabe
• Festlegung von Anforderungen an Akkreditierungsstellen
• Gegenseitige Überwachung der Akkreditierungsstellen
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5. Qualitätspreise am Beispiel des EFQM Excellence Awards:
Sicherstellung der Unparteilichkeit bei der Vergabe von Qualitätspreisen für Business Excellence Modelle
European Foundation for Quality Management:European Excellence Award (EEA)
Europäischer Qualitätspreis für Total Quality Management (TQM) / Business Excellence basiert auf dem EFQM-Modell für Excellence
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Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen normbasierten QM-Systemen und TQM-Modellen
TQM/Business Excellence QM-Normen (z.B. ISO 9001)
„Immer-besser-Modell“ „Gut-genug-Modell“
Maximalpunktzahl praktisch nie erreichbar
Zertifikat oder kein Zertifikat
Selbstbewertung und Qualitätspreise (interne und externe) Audits
rechtliche Relevanz (Produkthaftung)
Kunden-, Mitarbeiter- und Prozessorientierung
Prozessorientierung
gesellschaftliche Verantwortung hat einen relevanten Stellenwert
stetige Verbesserung mittels Innovation und Lernen steht im Vordergrund
Erfüllung von Vorgaben und (Mindest-) Anforderungen steht im Vordergrund
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Bewertung im Rahmen der Vergabe des EFQM Excellence Awards
1. Teamarbeit:
• Die Bewertungen werden über den gesamten Prozess der Preisverleihung hinweg von Teams mit 4 bis 8 Mitgliedern getroffen. Dabei wird ein Konsens im Team geschaffen.
• Die Fähigkeit zur Teamarbeit ist ein zentraler Bestandteil einer der fünf Kernkompetenzen von EEA-Assessoren.
• Die Tatsache, dass jeder Assessor eigene Perspektiven und Werte einbringt, wird als Gewinn verstanden. Der Prozess der Konsensfindung innerhalb der Teams soll die einheitliche Punktevergabe erreichen .
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2. Wirtschaftliche Unabhängigkeit:
• Die Assessoren sind wirtschaftlich nicht von der Audittätigkeit für die EFQM abhängig - es erfolgt keine Vergütung
• Assessoren werden in der Regel nur für eine einzige Bewerbung eingesetzt
• Es werden weitgehend nur „Senior Manager“ als Assessoren eingesetzt
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Unparteilichkeit
Beein
fluss
ung von
Einze
lper
sonen
Beeinflussung
der Organisation
(finanzieller) Eigennutz
Selbstbewertung
Vertrautheit
Einschüchterung
WirtschaftlicheUnabhängigkeit
Teamarbeit/ systematischer Wechsel in den
Teams (job rotation)
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6. Zusammenfassung:
Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von KBS wird in den Normen der ISO-CASCO-Toolbox durch das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen abgesichert.
Im Rahmen des Neuen Konzepts werden vergleichbare Ansätze gewählt, zusätzlich wird die Überwachung der KBS systematisiert und über die Akkreditierung zur hoheitlichen Aufgabe.
Dr. Tilman Denkler25.11.2008 – Folie 28
Aber:
Die Problematik der wirtschaftlich Abhängigkeit der KBS und ihrer (externen) Mitarbeiter besteht weiter.
Möglichkeiten der Teamarbeit und job rotation werden nicht systematisch eingesetzt.
Es bestehen sehr hohe Erwartungen an die Einflussmöglichkeiten der nationalen Akkreditierungsstellen.