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Seite 1 Prüfungsinfoveranstaltung Veranstalter: Referat Soziales

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Prüfungsinfoveranstaltung

Veranstalter:

Referat Soziales

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Gliederung1. Beratung allgemein

2. Studienorganisation• Ordnungen

• Prüfungsanmeldung

• Urlaubssemester

• Freiwillige Leistungen

3. Prüfungsantritt• Fristen

• Krankmeldungen

• Freiversuche

• Schieben

• Die zweite Wiederholungsprüfung

• Noteneinsicht

4. Unterstützung• Vorbeugung Blackout

• Psychosozialer Beratung

• Nachteilsausgleich

• Sonderstudienpläne

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1. BERATUNG ALLGEMEIN

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1. Beratung allgemein

Beratungsstruktur

Erstis mit Fragen und Problemen

TUTOR Erste Ansprechpartner zum

Studienbeginn

FachschaftsratPrüfungsamtStudienfachberatung

Referat Soziales

Referat Soziales

Referat Soziales

Beratungskonzept TU Ilmenau

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1. Beratung allgemein

Studienordnungen/Formelles

Diese Veranstaltung beinhaltet die Ordnungen (StO, PO) des Jahres

2013. Alle Studierenden ab Matrikel 2013 haben diese Version mit der

Ausnahme BMT, WIW die eine abgewandelte StO Version haben.

Lieber direkt zitieren, anstatt was Falsches zu sagen!

Hier werden die Ordnungen nur direkt zitiert und alle mündlichen

Umschreibungen sind Interpretationen. Es gilt immer der direkte

(Gesetzes-)Text in der jeweiligen Ordnung.

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1. Beratung allgemein

Das Referat Soziales des Studierendenrates

• soziale Betreuung:• zweite Wiederholungsprüfung

• Exmatrikulation

• Probleme mit Abschlussarbeiten

• sonstige Studienprobleme

• Studienfinanzierung:• BaföG

• Wohngeld

• Kredite

• Stipendien

• Langzeitstudiengebühren

• Studieren mit Kind

• Wohnen im Studentenwerk

Kontakt: Oder wöchentliche Sitzungen:

[email protected] Do, 18:30 Uhr StuRa-Büro

(Keller Haus A, Raum 013)

Bei Interesse kann die Präsentation per Mail als PDF zugeschickt werden

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2. STUDIENORGANISATION

Ordnungen

Prüfungsanmeldung

Urlaubssemester

Freiwillige Leistungen

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2. Studienorganisation

Ordnungen Studienordnung (StO):

- regelt den Studienverlauf

Studienplan (SP): - meist in der Studienordnung oder als „Anlage 1“ angehängt

Prüfungsordnung – Allgemeine Bestimmungen (PO-AB): - regelt das Prüfungsrecht für alle Studierenden der TU Ilmenau

Prüfungsordnung – Besondere Bestimmungen (BPO-BB/MPO-BB): - studiengangspezifische Zusätze (z.B. Anzahl Freiversuche)

Modultafel (MT): - Übersicht aller Module entsprechend Studienplan

Modulhandbuch (MH): - darin sind Voraussetzungen, Ablauf und Prüfungsformen für jedes Modul

beschrieben

www.tu-ilmenau.de Studierende Quick Links• Einfach nach dem jeweiligen Anfangsbuchstaben suchen

• Auswahl des Studiengangs und anschließend der zeitlich letzten Ordnung vor der eigenen Immatrikulation

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2. Studienorganisation

PrüfungsanmeldungIm Modulhandbuch sind für manche Prüfungen fachspezifische Voraussetzungen wie z.B. Bestehen von Belegen oder Grundlagenfächern geregelt.

und die Prüfungsform ist dort festgelegt

Anmeldung am Thoska-Terminal/Karten-Lesegerät:

- bei regulären Prüfungen im Studienplan

- bei Studienleistungen/Scheinen

Schriftliche Anmeldung im Prüfungsamt:

- bei der Bachelorarbeit

- bei Studienarbeiten (Projektseminar)

- bei Zusatzleistungen

- bei Freiversuchen

- bei zweiten Wiederholungsprüfungen(Jede Prüfung wird beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs angemeldet, das Prüfungsamt verwaltet lediglich)

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2. Studienorganisation

Prüfungsanmeldung

bis 16.01.2017

• die Prüfungstermine sind jeweils dem Vorlesungsverzeichnis/der Klausurenliste zu entnehmen (verbindlich)

• es gibt einen „normalen“ Prüfungszeitraum und einen „Nachholzeitraum“ für die im Sommersemester stattfindenden Veranstaltungen

Anmeldung der Prüfung oder Scheinleistung

(nicht des Moduls: BPO-AB § 3)

Anmeldebestätigung ausdrucken/speichern

Am Thoska-Portal:

Prüfungsorganisation Prüfungsan- und Abmeldung

[1]

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2. Studienorganisation

Prüfungsabmeldung

BPO-AB § 14 Abs. 6:

„Der Studierende kann sich bis vier Tage vor dem

Prüfungstermin elektronisch oder beim Prüfungsamt

abmelden, ohne dass ihm hierdurch Nachteile entstehen.“

4 Tage (inklusive Wochenende)

mit Thoska-System/Kartenlesegerät oder im Prüfungsamt

daher im Zweifel anmelden!

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2. Studienorganisation

Urlaubssemester• Anmeldung bis zum Beginn Prüfungsanmeldezeitraum

• Einreichung beim ASC

• rückwirkende Beurlaubung ist nach der Immatrikulationsordnung ausgeschlossen

• Formulare als grüner Zettel beim ASC abholbar:

http://www.tu-ilmenau.de/fileadmin/media/studierende/STS_Formulare/antrag-beurlaubung.pdf

Bedingungen:

• maximal 2 Semester (regulär)

• nur Prüfungen bis zum vorhergehenden Semester ablegbar

• Antrittsfristen werden verschoben

• Wiederholungsfristen bleiben erhalten

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2. Studienorganisation

Freiwillige Leistungen• nicht im Studienplan enthaltene Fächer (z.B. aus dem

konsekutiven Master)

• jeder Studierende darf an jeder Lehrveranstaltung der TU Ilmenau teilnehmen sofern es organisatorisch möglich ist

• Teilnahme an der Prüfung darf nicht verwehrt werden

• werden als Studienleistungen/Scheine abgelegt

• sind auf dem Hochschulzeugnis zu sehen

Vorsicht:

• "offenes Prüfungsverfahren“

• Wahlpflichtfächer müssen absolviert werden, wenn sie einmal angetreten wurden.

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3. PRÜFUNGSANTRITT

Fristen

Krankmeldungen

Freiversuche

Schieben

Die zweite Wiederholungsprüfung

Noteneinsicht

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3. Prüfungsantritt

Erstantrittsfristen

BPO-AB § 19:

„Alle Modulprüfungen sollen zu den im Studienplan empfohlenen

Fachsemester abgelegt werden. Werden sie nicht bis zum

Ablauf des vierten, auf die Regelstudienzeit folgenden

Semesters vollständig abgelegt, so gelten die dann noch nicht

abgelegten Prüfungsleistungen, mit Ausnahme der

Abschlussarbeit, als erstmals abgelegt und nicht bestanden, es

sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu

vertreten.“

Regelstudienzeit + 4 Semester

• Prüfungsabmeldung/Rücktritt bis 4 Tage vor der Prüfung

• Versäumnis: Note 5,0

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3. Prüfungsantritt

Wiederholungsfristen

BPO-AB § 18 Abs. 1:

„Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.“

BPO-AB § 18 Abs. 2:

„Die Wiederholung einer Prüfungsleistung ist innerhalb der folgenden zwei

Semester vorzunehmen (Wiederholungsfrist). […] Werden

Wiederholungsprüfungen nicht innerhalb der Wiederholungsfrist angetreten,

gelten sie als abgelegt und nicht bestanden [...] es sei denn, der Studierende

hat das Versäumnis nicht zu vertreten.“

2 Semester nach dem regulären Termin!

• Studienleistungen/Scheine können beliebig oft wiederholt werden

• nur die Prüfung, nicht das Modul muss wiederholt werden (BPO-AB § 18 Abs. 3)

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3. Prüfungsantritt

Krankmeldung

BPO-AB § 18 Abs. 2:

„[…] es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. […]“

• gilt für Fristen und Prüfungsanmeldungen

• unverzügliche Meldung in schriftlicher Form an das Prüfungsamt

• mit ärztlichem Attest

• auf Verlangen des Prüfungsausschusses auch amtsärztliches Attest (BPO-AB § 21

Abs. 2)

BPO-AB § 21 Abs. 1:

„Bei Rücktritt oder Versäumnis wegen Krankheit ist unverzüglich ein ärztliches Attest

unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit

vorzulegen.“

unverzüglich = am gleichen Tag!

[2]

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3. Prüfungsantritt

Krankmeldung

qualifizierte Attestmeldung:

• Prüfungsämter verlangen Atteste mit Symptome und Diagnose!

• WM hat hierzu ein vorgefertigten Zettel

• (vom Arzt auszufüllen)

• Hintergrund: Gebrochener Arm verhindert keine mdl. Prüfung

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3. Prüfungsantritt

Krankmeldung• zu Beginn jeder Prüfung sind die Prüfer verpflichtet zu fragen, ob sich alle

Teilnehmenden gesundheitlich in der Lage dafür fühlen

• Formulare werden abhängig vom Prüfungsamt geregelt, z.B.:

http://www.tu-ilmenau.de/fileadmin/media/mb/studium/div/Formulare/Formular_Attest.pdf

• wiederholte Krankmeldungen fallen auf

Wie verhalte ich mich bei Krankheit/Prüfungsunfähigkeit während der Prüfung?

• Prüfer ansprechen

• evtl. um Glas Wasser bitten

• die Arbeit abgeben

• Krankmeldung und Attest beim Prüfungsamt einreichen (sonst gilt Prüfung als nicht bestanden)

Hinweis: Auf Toilette zu gehen während der Prüfung darf nicht verboten werden.

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3. Prüfungsantritt

„Schieben“

• Begriff für das Verschieben einer Prüfung innerhalb der Fristen oder

mit einer Krankmeldung

Vorsicht: „Schneeballeffekt“:

• ein einzelner Schneeball kann eine ganze Lawine auslösen

• „geschobene“ Prüfungen kommen in nächsten Semestern zu den

regulären hinzu

• Aufstau von Prüfungen

• führt häufig zur Studienverlängerung

[3]

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3. Prüfungsantritt

Freiversuche

BPO-AB § 20 Abs. 1:

„Die PO-BB können regeln, dass eine erstmals nicht bestandene

Prüfungsleistung als nicht unternommen gilt, wenn sie erstmalig vor oder zu

dem in der Studienordnung (Anlage Studienplan) empfohlenen Fachsemester

abgelegt worden ist. “

nicht bestandene Prüfungen werden nicht bewertet

nur wenn Prüfung vor oder im regulären Semester angetreten wurde

BPO-AB § 20 Abs. 2:

„Bestandene Prüfungsleistungen können zur Notenverbesserung einmal

wiederholt werden, wenn sie erstmalig vor oder zu dem in der Studienordnung

(Anlage Studienplan) empfohlenen Fachsemester abgelegt worden sind. In

diesem Fall zählt das bessere Ergebnis.“

Notenverbesserungsversuche

[4]

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3. Prüfungsantritt[4]

Freiversuche

BPO-AB § 20 Abs. 1:

„Die Erklärung zur Inanspruchnahme eines Freiversuchs hat

unwiderruflich, bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die erste

Wiederholungsprüfung, schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu

erfolgen.“

Anmeldung vor der ersten Wiederholungsprüfung!

Anzahl Freiversuche und Notenverbesserungsversuche in den PO-BB

(§ 20 Abs. 1 und 2):

z.B.:

Freiv.: IN: 5, MA: 2, MB: 3, MW: 1 und WIW: 1

Notenverbesserungsv.: IN: 2, MA: 2, MB: 2, MW: 4 und WIW: 4

Summe: AMK: 5 und EIT: 10

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3. Prüfungsantritt

Die zweite Wiederholungsprüfung (2. W.)

BPO-AB § 18 Abs. 1:

„Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden.“

BPO-AB § 18 Abs. 1:

„Die zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung ist in Bachelorstudiengängen

in sechs, in Masterstudiengängen in drei Fällen zulässig. Die PO-BB können

hierbei eine höhere Anzahl bis zu 40 vom Hundert der in dem Studiengang

vorgesehenen Prüfungsleistungen bestimmen. “

2. W. ist schon Härtefall, kein Regelfall (muss nicht erfolgen)

Anmeldung schriftlich im Prüfungsamt

bei Nichtbestehen Verlust Prüfungsanspruch Bachelor ≡ Exmatrikulation

Empfehlung des Ref Soz:

Fragt uns vorher und macht auch eine Konsultation mit dem Prüfer vorher

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3. Prüfungsantritt

Noteneinsicht

BPO-AB § 17 Abs. 2:

„Das Bewertungsverfahren muss zwei Wochen nach Beginn des folgenden

Semesters abgeschlossen sein.“

BPO-AB § 30 Abs. 1:

„Nach Bekanntgabe der Note für eine Prüfungs- bzw. Studienleistung hat der

Studierende in der Regel bis nach Ablauf von acht Wochen nach Beginn des

folgenden Vorlesungszeitraumes Gelegenheit zur Einsicht in die korrigierten

Arbeiten oder das Protokoll der mündlichen Prüfung.“

Einsicht in die Prüfungsakte (BPO-AB § 30 Abs. 2):

• Es ist erlaubt, privat Fotos/Kopien des Inhaltes zu machen(Erwägung eines Verfahrens, Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 4 K 2096/09)

• man kann sich bei Einsicht von einem Mitglied des Fachschaftsrates oder

dem Referat Soziales begleiten lassen

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3. Prüfungsantritt

Bonuspunkte

PO-AB §14 Abs. 4:

Insbesondere können Bonuspunkte vergeben werden für während des

Semesters erbrachte Studienleistungen, […] dies jedoch maximal bis zu einem

Wert von 30 von Hundert am Gesamtergebnis der Prüfung. Die

Studienleistungen, welche zur Vergabe von Bonuspunkten führen, sind jeweils

vor Beginn eines Semesters in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben.

Erworbene Bonuspunkte verfallen nicht vor Ablauf des zweiten Semesters,

welches auf das Semester folgt, in welchem der Bonus vergeben worden ist.

Bonuspunkte sind nicht Bestandteil der Modulprüfung und können

ausschließlich zur Verbesserung der Modulnote führen.

• Maximal 30%

• Nur als Bonus

• Verfällt erst nach einem Jahr

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4. UNTERSTÜTZUNG

Vorbeugung Blackout

Psychosozialer Beratung

Nachteilsausgleich

Sonderstudienpläne

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Seite 27

4. Unterstützung

Blackout-Vorbeugung

Falls Prüfungsangst ausbricht:

• Wovor hast du Angst?

• vor dem Prüfer, vor Enttäuschung (vor Eltern, Kommilitonen), vor

Verlust, …

Im Vorfeld:

• gute Vorbereitung, effiziente Lerntechniken, realistischer Zeitplan

• genügend Essen, Trinken, Schlafen

• mental vorher Prüfungssituation durchgehen

• Eselsbrücken für kritische Stellen

Merken, was im Ernstfall zu tun ist

(nächste Seite)

[5]

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4. Unterstützung

Blackout-Vorbeugung

Hilfe im Falle des Falles: Klausuren

Dampf ablassen!

• wenn möglich: Raum verlassen, bewegen, auch fluchen

• unauffälliger: Zehen und Füße unterm Tisch bewegen

Beschäftigen und ablenken!

• etwas essen, Aufgabe abschreiben, Blätter sortieren, Fenster öffnen

• Denken wieder in Fluss bringen (z.B. Zählen, Primzahlen, Alphabet aufsagen)

Hilfe im Falle des Falles: Mündliche Prüfung

etwas trinken!

Prüfer bitten, Frage zu wiederholen!

um Bedenkzeit bitten!

Prüfer sagen, dass man Blackout hat und Themenwechsel erbitten

• mit Verweis auf späteres Aufgreifen der alten Frage

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4. Unterstützung

Psychosoziale BeratungSandra Hild:

Meitnerbau, Zimmer 1.2.116

[email protected],

Sprechstunde nach Vereinbarung

Beratungsangebot:

• Selbstwertprobleme

• Kontaktschwierigkeiten, depressive Verstimmungen mit negativer Auswirkung auf die

eigene Studienmotivation

• Stresssymptome

• Psychische Krisen

• Anforderungen der Eltern oder Schwierigkeiten mit dem sozialen Umfeld

• Prüfungs- und Zukunftsängste

• Anregungen zu Lern- und Arbeitstechniken

• Umgang mit Schreibblockaden

• Suchtprobleme

Es ist nicht schlimm, sich beraten zu lassen!

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4. Unterstützung

Nachteilsausgleich

BPO-AB § 11 Abs. 4:

„Macht ein Studierender glaubhaft, dass er wegen einer länger andauernden

oder ständigen Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage ist,

Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form oder

Zeit abzulegen, so wird ihm durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf

Antrag gestattet, die Prüfungsleistungen in einer die persönliche

Beeinträchtigung berücksichtigenden Weise zu erbringen (Nachteilsausgleich).

Der Nachteilsausgleich kann sich insbesondere auf Form und Dauer der

Prüfungsleistung oder die Verwendung zulässiger Hilfsmittel erstrecken. Er ist

mit geeigneten Nachweisen, im Regelfall mit fachärztlichem Attest, an den

Prüfungsausschuss zu richten.“

• Studieren mit Kind

• Studieren mit chronischer Erkrankung/Behinderung

Erstellung von Sonderstudienplänen möglich

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4. Unterstützung

KontakteZentrale Studienberatung

Frau Irene Peter

Tel.: +49 3677 69-2021

[email protected]

Dr. Reiner Mund

Tel.: +49 3677 69-2022

[email protected]

Campusfamilie

Frau Andrea Krieg

Tel.: +49 3677 1710

[email protected]

tu-ilmenau.de/beratungskompass/

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4. Unterstützung

Doppel-/Teilzeit-/Fernstudium

Doppelstudium:

Immatrikulationsordnung § 11

Teilzeitstudium:

z.B. zeitgleicher Arbeitnehmertätigkeit, besonderen familiären Bedingungen

oder gesundheitlichen Gründen

Immatrikulationsordnung § 12

Fernstudium:

BPO-AB § 6 Abs. 2:

„Das Studium kann als Fernstudium durchgeführt werden, soweit die PO-BB dies zulassen und

die jeweilige Studienordnung einen Studienplan hierfür vorsieht. Näheres Prüfungsordnung

regelt die Rahmenprüfungs- und Studienordnung für das Fernstudium der Universität.“

Ergebnis: Sonderstudienpläne

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ZUSAMMENFASSUNG

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Zusammenfassung• Beratung: nur Paragraphen zählen

• P-Anmeldung: bis Montag, den 16.01.2017

• P-Abmeldung: bis vier Tage vor der Prüfung

• Urlaubssemester: Antrittsfristen verschoben,

Wiederholungsfristen bleiben erhalten

• Erstantrittsfrist: 4 Semester nach Regelstudienzeit

• Wiederholungsfrist: 2 Semester nach Nichtbestehen

• Freiversuche: vor der ersten Wiederholungsprüfung anmelden

• Blackouts durch gute Vorbereitung vermeiden (Ernstfall-Aktionen merken)

• Nachteilsausgleich und Sonderstudienpläne möglich

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Scheut euch nicht das Ref Soz zu fragen!

Kontakt: Oder wöchentliche Sitzungen:

[email protected] Do, 18:30 Uhr, StuRa-Büro

(Keller Haus A, Raum 013)

Im Web:

stura.tu-ilmenau.de Bereiche Soziales

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Quellen:

Die aktuellen Ordnungen der TU Ilmenau

[1] Foto von: http://www.tu-ilmenau.de/studierende/studium/studienverlauf/asc-

leistungen-und-angebote/

[2] Foto von: "William Brawley" [CC-Lizenz]

[3] Foto von: "Alaskan Dude" [CC-Lizenz]

[4] Foto von: "GoShows" [CC-Lizenz]

[5] Foto von: "Lel4nd" [CC-Lizenz]

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Haftungsausschluss

Die in der vorliegenden Ausarbeitung bereit

gestellten Informationen entsprechen

unserem Stand der Kenntnisse und wurden

nach besten Wissen und Gewissen

aufgearbeitet. Der Student trägt die alleinige

Verantwortung sich seine Ordnungen

durchzulesen und nach diesen sein Studium

zu gestalten.