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VEFK Aktuell Neues aus der Elektrotechnik Jahrgang 2010 INHALT: Editorial Pumpen in Heizungsanlagen privater Haushalte Blitz- und Überspannungsschutz 10. Fachtagung Elektrotechnik Gelegentliches Handhaben durch EuP Fachkraft für Explosionsschutz Brandschutz / -bekämpfung Gültigkeit der EN 954-1 verlängert Wussten Sie, dass … Ausstattung von Schalt- und Verteilerräumen Die neue VDE 0105-100:2009-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ Umlauf Elektroabteilung Abteilung Technik ........................................................... ........................................................... Guten Tag, liebe Fachkolleginnen und -kollegen, bei der Erfassung von Stromunfällen bis 1000 V führen Erweiterungs-, Änderungs- und Umbauarbeiten die Unfallstatistik an. Viele Rückkehrgespräche mit verunglück- ten Elektrofachkräften zeigten, dass es oft betriebliche oder fachliche Lücken gab, die ursächlich für die Unfälle waren. Diese Schwachstellen gilt es zu schließen. Nur regelmäßig und gut durchgeführte Unter- weisungen sorgen hier für Abhilfe. Wie Sie wissen, ist die Durchführung von Unterweisungen eine Forderung des Ge- setzgebers, die im Arbeitsschutzgesetz § 12 festgeschrieben ist. Die UVV BGV A1 ist noch konkreter und fordert, dass die Unterweisung mindestens einmal jährlich durchzuführen ist und dokumentiert wer- den muss. In der Betriebssicherheitsver- ordnung §9 heißt es, dass die mit der Durchführung von Instandsetzungs-, War- tungs- und Umbauarbeiten beauftragten Personen – also Ihre Elektrofachkräfte – regelmäßig eine angemessene, spezielle Unterweisung erhalten müssen. Sollte es in Ihrem Zuständigkeitsbereich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem untersuchungspflichtigen Unfall kommen, ist es unverzichtbar, über den Nachweis der gesetzlich geforderten Unterweisun- gen nach § 4 der BGV A1 zu verfügen. An- sonsten bewegen Sie sich direkt im Be- reich der groben Fahrlässigkeit. Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen! Mit bester Empfehlung Ihr Franz Swoboda Pumpen in Heizungsanlagen privater Haushalte Wie Sie wissen, sind Umwälzpumpen in Heizungsanlagen Dauerläufer. Wenn Ihre Heizungsanlage an ca. 250 Tagen im Einsatz ist, bedeutet das bei einem Standardwert von 65 W Anschlussleis- tung einen Gesamtverbrauch von 390 kWh pro Jahr aufsummiert. Durch den Einsatz „Intelligenter Pum- pen“ lässt sich dieser Verbrauch auf ca. 85 kWh p. A. reduzieren. Bei diesen Pumpen kommen Gleichstrommotoren mit Permanentmagneten zum Einsatz, deren Drehzahl sich über die integrierte elektronische Regelung anhand der Druckdifferenz zwischen Einlauf und Auslauf automatisch regelt. Der Ver- brauch schwankt zwischen 0 und 8 Watt. So lassen sich pro Jahr leicht bis zu 70,-- sparen. Die Investition für einen Pumpentausch liegt im Schnitt bei 330,-- . In vier Jahren hat sich die Investition be- reits gerechnet. Die Bundesregierung fördert den Pumpentausch mit ca. 25 % der Kosten. Die Förderung kann über die KfW beantragt werden, d. h., dass sich die Investition dann bereits in 3 Jahren amortisiert. Auf der vom Um- weltministerium geförderten Website www.sparpumpe.de bekommen Sie alle weiteren Informationen. Das Antragsfor- mular an die KfW kann man dort gleich online ausfüllen. Übrigens: Noch ist der Einsatz intelli- genter Pumpen freiwillig, von 2013 an wird er europaweit zur Pflicht. Weitere 2 Jahre Aufschub gibt es dann nur für Pumpen, die fest im Heizkessel inte- griert sind. Diese Informationen gelten nur für Privathaushalte. Industrie- und Dienstleistungsunternehmen erhalten keine Förderung. Trotzdem sollten Sie eine Umrüstung der Pumpen in Ihrem Zuständigkeitsbereich in Erwägung zie- hen, denn nirgendwo sonst ist Kli- maschutz so schnell und so billig zu haben. Ausgabe 1 März 2010

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  • VEFKAktuell

    Neues aus der Elektrotechnik Jahrgang 2010

    INHALT:

    • Editorial

    • Pumpen in Heizungsanlagen privater Haushalte

    • Blitz- und Überspannungsschutz

    • 10. Fachtagung Elektrotechnik

    • Gelegentliches Handhaben durch EuP

    • Fachkraft für Explosionsschutz

    • Brandschutz / -bekämpfung

    • Gültigkeit der EN 954-1 verlängert

    • Wussten Sie, dass …

    • Ausstattung von Schalt- und Verteilerräumen

    • Die neue VDE 0105-100:2009-10„Betrieb von elektrischen Anlagen“

    Umlauf

    ❒ Elektroabteilung

    ❒ Abteilung Technik

    ❒ ...........................................................

    ❒ ...........................................................

    Guten Tag,liebe Fachkolleginnen und -kollegen,

    bei der Erfassung von Stromunfällen bis1000 V führen Erweiterungs-, Änderungs-und Umbauarbeiten die Unfallstatistik an.Viele Rückkehrgespräche mit verunglück-ten Elektrofachkräften zeigten, dass es oftbetriebliche oder fachliche Lücken gab,die ursächlich für die Unfälle waren. DieseSchwachstellen gilt es zu schließen. Nurregelmäßig und gut durchgeführte Unter-weisungen sorgen hier für Abhilfe.

    Wie Sie wissen, ist die Durchführung vonUnterweisungen eine Forderung des Ge-setzgebers, die im Arbeitsschutzgesetz§12 festgeschrieben ist. Die UVV BGV A1ist noch konkreter und fordert, dass dieUnterweisung mindestens einmal jährlichdurchzuführen ist und dokumentiert wer-den muss. In der Betriebssicherheitsver-ordnung §9 heißt es, dass die mit derDurchführung von Instandsetzungs-, War-tungs- und Umbauarbeiten beauftragtenPersonen – also Ihre Elektrofachkräfte –regelmäßig eine angemessene, spezielleUnterweisung erhalten müssen.

    Sollte es in Ihrem Zuständigkeitsbereichtrotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einemuntersuchungspflichtigen Unfall kommen,ist es unverzichtbar, über den Nachweisder gesetzlich geforderten Unterweisun-gen nach §4 der BGV A1 zu verfügen. An-sonsten bewegen Sie sich direkt im Be-reich der groben Fahrlässigkeit. LassenSie es gar nicht erst so weit kommen!

    Mit bester Empfehlung

    Ihr Franz Swoboda

    Pumpen in Heizungsanlagen privaterHaushalte

    Wie Sie wissen, sind Umwälzpumpen inHeizungsanlagen Dauerläufer. WennIhre Heizungsanlage an ca. 250 Tagenim Einsatz ist, bedeutet das bei einemStandardwert von 65 W Anschlussleis-tung einen Gesamtverbrauch von 390kWh pro Jahr aufsummiert.

    Durch den Einsatz „Intelligenter Pum-pen“ lässt sich dieser Verbrauch auf ca.85 kWh p.A. reduzieren. Bei diesenPumpen kommen Gleichstrommotorenmit Permanentmagneten zum Einsatz,deren Drehzahl sich über die integrierteelektronische Regelung anhand derDruckdifferenz zwischen Einlauf undAuslauf automatisch regelt. Der Ver-brauch schwankt zwischen 0 und 8Watt. So lassen sich pro Jahr leicht biszu 70,-- € sparen. Die Investition füreinen Pumpentausch liegt im Schnitt bei 330,-- €.

    In vier Jahren hat sich die Investition be-reits gerechnet. Die Bundesregierungfördert den Pumpentausch mit ca. 25%der Kosten. Die Förderung kann überdie KfW beantragt werden, d.h., dasssich die Investition dann bereits in 3Jahren amortisiert. Auf der vom Um-weltministerium geförderten Websitewww.sparpumpe.de bekommen Sie alleweiteren Informationen. Das Antragsfor-mular an die KfW kann man dort gleichonline ausfüllen.

    Übrigens: Noch ist der Einsatz intelli-genter Pumpen freiwillig, von 2013 anwird er europaweit zur Pflicht. Weitere 2Jahre Aufschub gibt es dann nur fürPumpen, die fest im Heizkessel inte-griert sind. Diese Informationen geltennur für Privathaushalte. Industrie- undDienstleistungsunternehmen erhaltenkeine Förderung. Trotzdem sollten Sieeine Umrüstung der Pumpen in IhremZuständigkeitsbereich in Erwägung zie-hen, denn nirgendwo sonst ist Kli-maschutz so schnell und so billig zuhaben.

    Ausgabe 1März 2010

  • VEFK Aktuell Seite 2

    Blitz- und Überspannungsschutz

    Der Verfügbarkeit technischer Anlagenist eine immer größere Bedeutung bei-zumessen.

    Das technische Regelwerk zu Blitz- undÜberspannungsschutz bietet zuverläs-sige Möglichkeiten, Schäden an techni-schen Anlagen und die damit verbunde-nen Ausfallzeiten zu vermeiden.

    Unsere Experten haben dabei die fol-genden Teilgebiete definiert und helfenIhnen bei der Lösung von Problemen beiden Themen:

    • Gesetze und technisches Regelwerk• Risikobeurteilung• Äußerer Blitzschutz

    – Fangeinrichtungen– Ableitungen– Erdungsanlage

    • Innerer Blitzschutz– Potenzialausgleich– Trennungsabstand– Überspannungsschutz

    • Erst- und Wiederholungsprüfungen• Sonderbauten

    Haben Sie Fragen zum Thema Blitz- undÜberspannungsschutz, hilft Ihnen HerrDipl.-Ing. Wolfgang Schwinn gerne wei-ter (Telefon: 06897/506-514). Für unsist besonders wichtig, dass bei der Lö-sung von Problemen durch unsere Ex-perten die Produktunabhängigkeit vonentscheidender Bedeutung ist.

    10. Fachtagung Elektrotechnik

    Am 29. und 30. Oktober 2009 fand in Hat-tingen /Ruhr unsere 10. Fachtagung Elek-trotechnik statt. Wie in den Jahren zuvorwar die Veranstaltung mit 220 Teilnehmernausgebucht.

    Bei dieser letztjährigen Veranstaltung hat-ten wir auch eine Reihe von „Jubilaren“ zuehren. Es handelte sich hierbei um Perso-nen, die entweder bereits bei der erstenVeranstaltung dabei waren oder bis 2009achtmal oder öfter teilgenommen hatten.

    Zehn Personen konnten wir die TÜV-Eh-rennadel in Verbindung mit einem Gut-schein für die kostenfreie Teilnahme aneinem zweitägigen Seminare nach Wahl,einschließlich zwei Übernachtungen imDoppelzimmer überreichen. Zwölf Fach-kollegen haben ein VDE-Fachbuch als An-erkennung für ihre Treue erhalten.

    In diesem Jahr stehen übrigens siebenweitere Kollegen für die TÜV-Ehrennadelmit Seminargutschein an. Für die diesjäh-rige 11. Fachtagung, die in der Zeit vom18.– 19. November 2010 in Hagen stattfin-

    det, haben sich bereits über 100 Teilneh-mer angemeldet.

    Verpassen Sie es nicht, sich rechtzeitiganzumelden oder einen Platz reservie-ren zu lassen. Diesen Platz halten wirIhnen gerne bis 4 Wochen vor der Ver-anstaltung frei.

    Entsperren von Relais– (Unter- /Über-) Spannungsrelais,– (Über-)Stromrelais,– Fehlerspannungs-,

    Fehlerstromschutzschalter,

    Auswechseln von:– Schraubsicherungen, – Feinsicherungen,– Anzeigelampen, -röhren

    Hier noch eine dringende Empfehlung: Er-stellen Sie für alle Tätigkeiten, die vonEuP's ausgeführt werden, eine Arbeitsan-weisung. Hilfestellungen hierfür finden Sieim Internet unter www.sicherheitshand-buch.de

    Beim Einsatz von Elektrotechnisch unter-wiesenen Personen – EuP – gibt es oft Un-klarheit über die Forderung: EuP‘s arbei-ten unter Leitung und Aufsicht einerElektrofachkraft. Unter „Leitung und Auf-sicht einer Elektrofachkraft“ ist nicht zuverstehen, dass diese ständig zugegensein muss; sie muss sich vielmehr in ange-messenen Zeitabschnitten davon über-zeugen, ob die erteilten Anweisungen be-achtet werden und sicherheitsgerechtgearbeitet wird. Die Elektrofachkraft ist in-soweit für die übertragenen Tätigkeitenverantwortlich.

    qualifiziert sind, im Bedarfsfall durchge-führt werden:

    Betätigen von Schutzeinrichtungen an:– Leitungsschutzschaltern,– Überstromauslösern, – Motor- und Steuerschaltern.

    10. Fachtagung Elektrotechnik. Die ersten Teilnehmer treffen ein

    Gelegentliches Handhaben durch Elektrotechnisch unterwiesenePersonen – EuP

    Gelegentliches Handhaben sind Tätig-keiten an Elementen (z.B. Druckknöp-fen, Kipphebeln, Drehknöpfen), die inder Nähe berührungsgefährlicher Teileangeordnet sind und die vorgesehensind, die Sollfunktion eines Betriebs-mittels oder einer Anlage herzustellen.Diese Tätigkeiten sind keine betriebs-mäßigen Vorgänge. Daher werden dieBedienelemente nicht selten innerhalbvon Schaltanlagen untergebracht.

    Für die Durchführung dieser Tätigkeitenist in Industrie- und Dienstleistungsbe-trieben eine Mindestqualifikation alsElektrotechnisch unterwiesene Person –EuP – erforderlich. Die Qualifikation er-fordert eine besondere Schulung. BeiInhouse-Schulungen dauert die Ausbil-dung dieser Personen mindestens 16Unterrichtseinheiten. Davon acht Unter-richtseinheiten (UE) Theorie und acht UEfür die praktischen Übungen und dieörtliche Einweisung.

    Beispiele (nicht abschließende Aufzäh-lung) für Tätigkeiten, wie sie z.B. von Ma-schinenführern oder Fachkräften aus dermechanischen Instandhaltung, die als EuP

  • VEFK Aktuell Seite 3

    Empfehlung: Lassen Sie ein Arbeitsbuchführen (DIN A5-Kladde), in dem die EuPjede Tätigkeit stichwortartig aufschreibt.Diese Kladde lassen Sie sich in festgeleg-ten Zeitabständen vorlegen.

    Fachkraft für Explosionsschutz –ExFa®

    Die Fachkraft für Explosionsschutz -ExFa® (m/w) ist der zentrale Ansprech-partner für alle Maßnahmen, die den be-trieblichen Explosionsschutz betreffen.Sie analysiert den Ist-Zustand, koordi-niert Maßnahmen und Prüfungen, stimmtsich mit den verantwortlichen Personenund Stellen ab und überwacht die Aus-führung aller Maßnahmen und Prüfungen,welche von internen oder externen befä-higten Personen gemäß TRBS 1203durchgeführt werden. Bei der Wahrneh-mung ihrer Aufgaben wird sie von denVerantwortlichen aus Verfahrenstechnik,Fertigung und Produktion sowie externenStellen unterstützt. Im Bedarfsfall ist sieauch der direkte Ansprechpartner für diezuständige Behörde.

    Für unseren Lehrgang Fachkraft für Ex-plosionsschutz – ExFa® haben wir alsfachlichen Beirat Herrn Dr.-Ing. BertholdDyrba, Leiter des Referates „Betriebssi-cherheit“ und Herausgeber des Werkes„Kompendium Explosionsschutz“ (CarlHeymanns Verlag KG, Köln) gewinnenkönnen.

    Mit Datum vom 31.07.2009 hat dasDeutsche Patent- und Markenamt denBegriff ExFa® als Abkürzung für denTitel „Fachkraft für Explosionsschutz“(analog zum Kürzel „SiFa“ für die Fach-kraft für Arbeitssicherheit) als ge-schützte Wortmarke mit der Urkunde Nr. 302009035473 für die TÜV Saar-land Bildung + Consulting GmbH einge-tragen.

    Brandschutz / -bekämpfung

    Das Thema Brandschutz und Brandbe-kämpfung darf in keiner Sicherheitsun-terweisung fehlen. Der Gesetzgeber for-dert den Arbeitgeber /Unternehmer – imElektrobereich ist das die VEFK – auf, inAbhängigkeit von der Anzahl der Be-schäftigten geeignete Maßnahmen zutreffen, die zur Brandbekämpfung erfor-derlich sind (Arbeitsschutzgesetz §10).Konkretisiert wird diese Forderungdurch die UnfallverhütungsvorschriftBGV A1, §22.1. Da heißt es: „Der Unter-nehmer hat eine ausreichende Anzahlvon Mitarbeitern durch Unterweisung

    und Übung im Umgang mit Feuerlösch-einrichtungen zur Bekämpfung von Ent-stehungsbränden vertraut zu machen.Nicht auszudenken, welche Konse-quenzen es haben kann, wenn im Ereig-nisfall der Sachversicherer Ihres Unter-nehmens den Nachweis der gesetzlichgeforderten Unterweisung verlangt unddieser nicht vorgelegt werden kann.

    Für den Elektrobereich lautet deshalbdie Empfehlung: alle Elektrofachkräfte(EFK) und Elektrotechnisch unterwiese-nen Personen (EuP) werden hälftig jähr-lich durch eine Schulung auf den Ernst-fall vorbereitet. Die Forderung aus derBGV A1 wird auch in der VDE 0105-100:2009-10 erhoben. Da wiederumheißt es, dass für die Brandbekämpfunggeeignete Arbeitskräfte – EFK und EuP -in der Bedienung der Löschgeräte, ins-besondere bei der Anwendung unterSpannung stehender Anlagen und Be-triebsmittel zu unterweisen sind. Weiter-hin wird in dem Zusammenhang daraufverwiesen, dass bei der Anwendung vonFeuerlöschern und Feuerlöschsystemender Mindestabstand einzuhalten ist.Beim Einsatz von Wasser, z.B. über denim Betrieb vorhandenen Wandhydran-ten gelten folgende Mindestabstände:

    Sprühstrahl Vollstrahl

    NS-Anlagen 1 m 5 mbis 1000 V

    HS-Anlagen über

    5 m 10 m

    1000 V

    Beim Ausbruch eines Brandes solltengefahrbringende oder gefährdende Teileder elektrischen Anlage ausgeschaltetwerden, soweit sie nicht für die Brand-bekämpfung unter Spannung gehaltenwerden müssen oder die Abschaltungneue Gefahren verursacht. Das richtigeVerhalten im Brandfall muss jeder Mitar-beiter in der Elektroabteilung so beherr-schen, wie z. B. die Anwendung der fünfSicherheitsregeln.

    Die Jahresunterweisung ist hierfür dasrichtige Forum.

    Im Rahmen der Brandschutzunterwei-sung sollten auch alle Brandschutzzei-chen erläutert werden. Neben denselbsterklärenden Zeichen sollte beson-ders auf die weniger bekannten ZeichenF07 und F08 hingewiesen werden.Flucht- und Rettungspläne sind bereit-zuhalten. Die Bedeutung von Fluchtwe-gen und Sammelplätzen ist ebenso zubehandeln, wie wichtige Telefonnum-

    Für eine wirksame Brandbekämpfungist die schnelle und richtige Brandmel-dung von entscheidender Bedeutung.Der Aushang „Brände verhüten“ nachDIN 14096A ist unverzichtbarer Be-standteil jeder Unterweisung. Nach derVerhaltensregel „Melden, Retten, Lö-schen“ ist bei Meldungen wie folgt vor-zugehen:

    Melden:• Feuermelder benutzen oder die

    Feuerwehr über Notruf 112 benach-richtigen

    • Bei telefonischer Meldung sind deut-liche, genaue und vollständige Anga-ben unverzichtbar:– Wo brennt es? (Gebäude,

    Stockwerk, Raum)– Was brennt? (Hinweise auf

    Besonderheiten, wie: elektrische Anlagen, Gase, Flüssigkeiten etc.)

    – Angaben zu Verletzten odereingeschlossenen Personen

    – Hinweise auf Verständigung folgender Stellen:– hier ist die VEFK oder der

    Anlagenverantwortliche mit Telefon-Nr. zu nennen)

    – Wer meldet? (Name, Abteilung, Telefon-Nr.)

    mern. Hierzu gehören z.B. der Werk-schutz und die Ersthelfer.

    F03 Löschschlauch F04 Leiter

    F 05 Feuerlöscher F06 Brandmeldetelefon

    F07 Mittel und Gerätezur Brandbekämpfung

    F 08 Brandmelder(manuell)

  • 4. Das Kapitel 6.3 „Arbeiten unterSpannung“ wurde vollständig überarbeitet.

    Die Punkte 1 und 4 enthalten die wich-tigsten Änderungen.

    Punkt 1:Der Anlagenbetreiber ist der Unterneh-mer oder eine von ihm beauftragte na-türliche oder juristische Person, die dieUnternehmerpflicht für den sicheren Be-trieb und ordnungsgemäßen Zustandder elektrischen Anlagen wahrnimmt. Inder Regel ist das die VerantwortlicheElektrofachkraft.

    Punkt 4:Allgemein gilt nach der Norm: „Nurdurch Anwendung geeigneter Arbeits-verfahren und gut ausgebildetes undausgerüstetes Personal, kann die si-chere Ausführung der Arbeiten unterSpannung erreicht werden“.

    Weiter sagt die Norm: „Besondere tech-nische und organisatorische Maßnah-men nach 6.3.2.ff. sind in der Regelnicht erforderlich bei folgenden Arbeitenunter Spannung (AuS) (…)“

    Danach erfolgt eine Auflistung von Tä-tigkeiten, für die keine Spezialausbil-dung erforderlich ist.

    Die Kategoriebildung a) bis c) der altenNorm (Absatz 6.3) entfällt.

    Näheres dazu in unserem Seminar „Dieneue VDE 0105-100“ oder bei HerrnWolfgang Schwinn.

    Unsere aktuellen Seminarbeschrei-bungen finden Sie im Internet unterwww.tuev-seminare.de

    Ihre fachlichen Fragen beantworten:

    Herr Franz SwobodaTel.-Nr. 0 68 97 / 5 06 - 5 10

    Herr Wolfgang SchwinnTel.-Nr. 0 68 97 / 5 06 - 5 14

    VEFK aktuellGerne senden wir die „VEFK aktuell“auch an Ihnen bekannte Fachkollegin-nen und -kollegen.Bitte mailen Sie uns Ihre Anforderung an [email protected] „VEFK aktuell“ ist kostenfrei.

    VEFK Aktuell Seite 4

    Danach setzen, soweit ohne Eigenge-fährdung möglich, die Löschversucheein.• Türen und Fenster schließen• mit den Löschversuchen – wie

    geübt – beginnen, wenn möglich, so lange bis die alarmierten Rettungskräfte der Feuerwehr eintreffen

    Abschließend noch ein besonders wich-tiger Hinweis: Besser als jede Brandbekämpfung istdie Minderung der Brandlast, d.h. keineAnsammlung brennbarer Stoffe oderFlüssigkeiten über den Normalbedarf hi-naus. Bevorraten sollten nicht Sie, son-dern ihr Lieferant.Und hier noch ein gut gemeinter Rat:Keine Zweckentfremdung von Schalt-und Verteilerräumen als temporäresZwischenlager.

    Gültigkeit der EN 954-1 verlängert

    Nach den langen Diskussionen zu demThema ist die Gültigkeit der EN 954-1„Sicherheit von Maschinen – Sicher-heitsbezogene Teile von Steuerungen“nun verlängert worden.Die EN ISO 13849-1:2008 ist die Norm,die nach der Maschinenrichtlinie2006/42/EC die Konformitätsvermutungmit sich bringt. Das Gleiche gilt für dieEN ISO 13849-1:2006 und die EN 954-1:1996. Die Konformitätsvermutung ent-fällt für die beiden letztgenannten Nor-men zum 01.01.2012.Den aktuellen Stand der harmonisiertenNormen zu EU-Richtlinien finden Sie imInternet unter folgender Adresse:http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/harmonised-standards-legislation/list-references/Näheres dazu in unserer Seminarreihe„CE-Beauftragter für Maschinen“ undim Seminar „Gefährdungsabhängigeelektrische Maschinensteuerungen“oder bei Herrn Wolfgang Schwinn.

    Wussten Sie, dass …

    seit dem 01.06.2007 für Steckdosen-stromkreise in Laienbereichen und für Endstromkreise im Außenbereich 30mA Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen(RCDs) vorgeschrieben sind? Im Einzel-fall kann die Entscheidung, ein Gerät imLaienbereich, z.B. einen Händetrocknerauf Festanschluss umzustellen, die ein-fachere Lösung gegenüber einem Anschluss über die Steckdose sein.

    Übrigens gelten für RCDs die VDE-Be-stimmungen der Reihen 0661 und 0664.

    Ausstattung von Schalt- und Verteilerräumen imNiederspannungsbereichBitte denken Sie daran: PersönlicheSchutzausrüstungen, isolierte Werk-zeuge und Hilfsmittel werden in derRegel benutzt, wenn sie an der Arbeits-stelle verfügbar sind. Dies gilt beson-ders für den Schutzhelm mit Visier undfür den NH-Sicherungsaufsteckgriff mitUnterarmschutz.

    Wenn diese Hilfsmittel im Schaltraumnicht verfügbar sind und in der Werkstattvergessen wurden, wird in der Regel im-provisiert. Das nachfolgende Bild dürfteIhnen nicht ganz unbekannt sein.

    Es ist die gern praktizierte Alternative,wenn die vorgenannten Voraussetzun-gen nicht erfüllt sind.

    Verantwortlich für den Inhalt:Franz Swoboda,TÜV SaarlandBildung + Consulting GmbH,66280 Sulzbach / SaarTelefon: 0 68 97 / 5 06 - 5 10E-Mail: franz.swoboda@

    tuev-seminare.de

    Die neue VDE 0105-100:2009-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen“Diese Norm ist beginnend mit ihrem Erscheinungsdatum vom 01.10.2009gültig. Die bisherigen Normen VDE0105-100:2005-06 und VDE 0105-100/A1:2008-06 dürfen noch bis zum01.11.2010 angewendet werden.Folgende Änderungen wurden vorge-nommen:1. Der Begriff des Anlagenbetreibers

    wurde neu aufgenommen2. Der Begriff des Anlagenver -

    antwortlichen wurde umdefiniert3. Die Kapitel 4.3 „Organisation“

    und 5.1 „Allgemeines“ wurden überarbeitet