usgabe kreis weimarer land · die tun nix. ein viertel eurer beschäftigten soll beim staat...
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17. Jahrgang 12. November 2011 Nummer 07/11
AMTSKREIS
BLATTWEIMARER LAND
Nächste Ausgabe
17.12.2011
Griechen!Macht das.Macht einen Volksentscheid. Folgt denen, die euch vorblasen:„Wir sind ein stolzes Volk!“„Wir lassen uns von den anderen nichtsvorschreiben!“Wenn es sein muss, verziert das Bild derdeutschen Bundeskanzlerin mit Haken-kreuzen – wie gehabt. Die Deutschen sind bekanntlich sowieso anallem schuld.Verhindert, dass eure Beamten kündbargemacht werden. Unkündbare Beamte, die nicht in der Lagesind, Steuern einzutreiben, mit denen ihreure Schulden bezahlen könnt, sind dasDringendste, was Griechenland braucht.Behaltet eure Staatsdiener, die mit Abstandmeisten in Europa. Die tun nix.Ein Viertel eurer Beschäftigten soll beimStaat beschäftigt sein.Das tut gut.Das ist sicher. Dass euer Staatswesen deswegen trotzdemschlechter funktioniert, ist ja so schlimmnicht.Demonstriert weiter auf den Straßen fürWohltaten, die sich kein anderes europäi-sches Land leistet, für soziale Regelungen,bei denen sich selbst in Deutschland jederan den Kopf griffe.
Wenn ihr eine Mehrheit durch Volksent-scheid kriegt, dass alles bei euch so bleibenmuss, wie es bisher war, müssen wir nichtsoder nicht so viel bezahlen, Summen, dieschon hinsichtlich ihrer Höhe für unsschwindelerregend sind. Dann gibt es keine Bürgschaftsregelungen,die kein Mensch mehr versteht, Rettungsan-ker, bei denen wir alle nur noch das dump-fe Gefühl haben, dass das sehr sehr dickeEnde noch kommt – und zwar bald.
Zeigt durch eure tapfere Haltung, dass manauch erhobenen Hauptes in eine Pleitegehen kann, die man sich selber einge-brockt hat.„Auf eines fremden Mannes Arsch ist gutdurchs Feuer reiten.“, sagt der altdeutscheSpruchbeutel. Zeigt mit Stolz, dass ihrbereit seid, zumindest einen Teil der Suppeauszulöffeln, die ihr euch selber und eurerRegierung mit dauernden Versprechungenauf Wohltaten zu einer Zeit, in der längstbekannt war, dass das Geld dafür nicht dasein kann, eingebrockt habt.
„Wir lassen uns nichts diktieren, auch wenndie anderen dreistellige Milliardenbeträgezu opfern bereit gemacht worden sind.“,wäre ein stolzer Satz.Bleibt stolz, liebe Griechen, zur Warnungaller späteren Dummköpfe.
2. November 2011
Fünf Jahre Wirtschaftsentwicklungskonzept (Masterplan) Weimar/Weimarer Land
Fazit und Ausblick gelebter Partnerschaft
Auf eine fünfjährige Partnerschaft bei derUmsetzung des Wirtschaftsentwicklungskon-zeptes Weimar/Weimarer Land (Masterplan),welches 2006 mit Hilfe der Industrie- undHandelskammer Erfurt (IHK) ins Leben gerufenwurde, blickten am 03.11.2011 Landrat Hans-Helmut Münchberg, Bürgermeister ChristophSchwind und der Präsident der Industrie- undHandelskammer Erfurt, Dieter Bauhaus (aufdem Foto v. r.n. l. mit Frau Dr. Cornelia Haase-Lerch, IHK Erfurt), zurück. Landrat Münchberg verwies in seinen Aus-führungen auf Erreichtes und zog ein positivesFazit über die gewachsene Partnerschaft, die inden verschiedensten Projekten und durch ver-schiedenste Akteure gelebt und umgesetztwird.
Als Beispiele nannte er u.a. die gemeinsameDurchführung von Tagen der offenen Tür inden Gewerbegebieten B87, U.N.O., Weimar-Nord und Kromsdorf; die stärkere Integrationdes Landkreises bei der alle zwei Jahre statt-findenden Verleihung des Weimarer Wirt-schaftspreises und die Beteiligung der StadtWeimar bei der Kreismesse in Apolda; die Mit-gliedschaft von Weimarer Betrieben im 2001gebildeten Cluster Kunststoff/Chemie; dieDurchführung von Unternehmensstammti-schen; die langjährige erfolgreiche Kooperationim Tourismusbereich sowie auch die gemein-samen Auftritte zur Grünen Woche in Berlinund zur Expo Real in München. Da auch dieFachkräftesicherung einen immer größerenStellenwert für die Unternehmen besitzt,wurde mit Hilfe einer im Jahr 2007 ins Lebengerufenen Arbeitsgruppe ein umfassendes Kon-zept zur Fachkräftesicherung in der RegionWeimar/Weimarer Land vorgelegt, das inzwi-schen in Kooperation mit der Arbeitsagenturund dem Kultusministerium zu einem Modell-projekt für Thüringen entwickelt wird.
Landrat Münchberg: „Der Start vor fünf Jahrenwurde als Chance für eine engere Zusammen-arbeit zwischen der Stadt Weimar und demKreis Weimarer Land auf dem Gebiet der wirt-schaftlichen Entwicklung und Vermarktung derGewerbestandorte gesehen und auf vielfältigenGebieten zusammen umgesetzt.“
Dass dieses Potential auch in den nächsten Jah-ren genutzt und ausgebaut werden soll, darü-ber informierte Bürgermeister Christoph
Schwind in seinem Ausblick. Unter Feder-führung der IHK Erfurt hat die Lenkungsgruppeeine Evaluierung der Projekte vorgenommenund den veränderten Bedingungen angepasstund auch Prioritäten verändert. So werden sichin Zukunft die Aktivitäten auf Kernfelder bzw.auf sechs Maßnahmen konzentrieren:
1. die Arbeit der „Lenkungsgruppe“ selbst,2. „Vermarktung der Wirtschaftsregion“, 3. Fortsetzung der Förderung des Clusters:
„Kunststoff/Chemie/Pharmazie“,4. Gründung eines neuen Clusters „Förderung
des Clusters: Metallverarbeitung/Maschi-nenbau/Elektrogewerbe“,
5. „Verbesserung der regionalen Verkehrs-infrastruktur“,
6. „Unterstützung bei der Sicherung des zu-künftigen Fachkräfte- und Ausbildungsbe-darfs“.
„Regionale Zusammenarbeit hat eine großeBedeutung für Standorte und für Verwaltun-gen, weil sie sich auswirkt auf die Standort-bedingungen für Unternehmen, auf die Zahlund Qualität der Arbeitsplätze und letztlich aufdie Lebensqualität der Menschen einer Regi-on.“, so Bürgermeister Christoph Schwind inseinen Ausführungen. „Wir wollen die Ent-wicklung des „Kooperationsraums Weimar –Weimarer Land“ – bekannt unter dem Namen„Masterplan“ – weiter vorantreiben. Die guteZusammenarbeit knüpft an die bestehendenVerbindungen an und – nicht zuletzt – ist guteZusammenarbeit der Mitte wichtig für dieImpulsregion.“
IHK Präsident Dieter Bauhaus machte deutlich,dass eine Menge an sichtbaren Ergebnissenerreicht wurde. Neben den Inhalten sei esbesonders wichtig, dass sich die Akteure regel-mäßig an einen Tisch setzen und damit zeigen,dass sie zusammen an der Entwicklung desgemeinsamen Wirtschaftsstandortes arbeiten.„Es ist für mich von sehr hoher Symbolkraft,wenn zu Gewerbegebietsfesten im Landkreisder Oberbürgermeister und zu denen in derStadt der Landrat anwesend ist. Oder wennsich die Unternehmer in Branchenverbündenzusammenschließen und dabei Verwaltungs-grenzen außen vor lassen. Wir werden die Zukunft nur im Verbundbewältigen!“, unterstrich Dieter Bauhaus inseinen Ausführungen.
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Termine 15.11.2011 Kultur-, Bildungs- und Sportausschuss16.11.2011 Finanzausschuss17.11.2011 Wirtschafts- und Verkehrsausschuss21.11.2011 Kreisausschuss22.11.2011 Ausschuss für Umwelt- u. Naturschutz sowie Landwirtschaft23.11.2011 Finanzausschuss28.11.2011 Rechnungsprüfungsausschuss01.12.2011 Kreistag07.12.2011 Bau- und Vergabeausschuss
Änderungen vorbehalten
Weiterbildungen für Ehrenamtliche bei rund 30 Thüringer Anbietern
Kunsthaus auf Erfolgskurs–30.000ster Besucher im Ausstellungsjahr 2011 begrüßt
Tag der Zahngesundheit 2011 mit Bastelwettbewerb in Kindertagesstätten
Im Bildungsnetz für bürgerschaftlich Engagierteu/ü 50 können Interessierte Bildungsveranstal-tungen finden, die nützliche Hintergrundinfor-mationen und anwendbares Wissen für dasfreiwillige Engagement in vielen Einsatzberei-chen vermitteln. Die Bandbreite der Angebotereicht von Themen wie Betreuung und Beglei-tung Demenzkranker über Öffentlichkeitsar-beit, Zeitmanagement bis hin zu Haftungsrisi-ken im Ehrenamt. Insbesondere für Seniorengibt es zahlreiche Qualifizierungsveranstaltun-gen im November 2011. Das Bildungsnetzrichtet sich an Junge und Senioren gleicher-maßen. Dank der benutzerfreundlichen Such-maske können leicht und schnell Bildungsan-gebote in einer Stadt bzw. Region gesucht wer-den und die Anmeldung direkt beim Anbieter
erfolgen. Bildungsanbieter haben die Chance,ihre Angebote kostenfrei einzustellen unddamit neue Teilnehmer zu gewinnen. Das Bildungsnetz wurde im Sommer 2011durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung insLeben gerufen. Es wird monatlich von rund 400unterschiedlichen Internet-Nutzern besucht,Tendenz steigend. Das Bildungsnetz finden Sieunter www.bildungsnetz-fuer-engagierte.de.
Kontaktdaten:Natália Caldeira-SchützThüringer EhrenamtsstiftungLöberwallgraben 8, 99096 Erfurt Tel.: 0361/26 27 99 40E-Mail: [email protected]
Robert-Koch-Krankenhaus Apolda GmbHKlinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Stillcafe feiert einjähriges Bestehen
Bereits seit 20 Jahren findet immer am 25. Sep-tember der Tag der Zahngesundheit statt. Bun-desweit werden rund um dieses Datum vielekleine und große Veranstaltungen mit dem Zieldurchgeführt, über Zahnerkrankungen und dierichtigen Präventionsmaßnahmen aufzuklären.„Gesund beginnt im Mund“, der mittlerweilebewährte Slogan des „Aktionskreis Tag derZahngesundheit“ wird jedes Jahr um ein aktu-elles Motto ergänzt, welches den Schwerpunktder Aktionen und auch die besonders anzu-sprechende Zielgruppe bestimmt. In diesem Jahr steht die Zahngesundheit derKinder im Mittelpunkt. Zwar kann die Bundes-zahnärztekammer gute Teilerfolge bei derMundgesundheit von Kindern vorweisen,immerhin hat sich Karies bei 12-Jährigen inden vergangenen 25 Jahren um 80% verrin-gert, doch vor allem Kinder aus sozial schwa-chen Schichten weisen noch immer gravieren-de Mängel bei der Zahngesundheit auf. Außer-dem ist ein drastischer Anstieg von Karies beiKindern bis zu 3 Jahren festzustellen. Diesersogenannte „Nuckelflaschenkaries“ ist vor allem
auf die mangelnde Aufgeklärtheit und Vorsorgedurch die Eltern zurückzuführen. Die Veran-stalter rufen dazu auf, die Zahngesundheit vonKindern stärker in das gesellschaftliche Interes-se zu rücken.
Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund –je früher, desto besser!“, hat der ArbeitskreisJugendzahnpflege und der zahnärztlicheDienst des Gesundheitsamtes Weimarer Landin einigen Kindertagesstätten des Nordkreiseseinen Bastelwettbewerb initiiert. Unter demMotto „Macht mit-seid zahnfit“ wurden dieKinder und Erzieher aufgefordert, ihrer Kreati-vität zum Thema „Gesunde Zähne – gesundeErnährung“ freien Lauf zu lassen. Zur Beloh-nung gingen die Kinder am 23. September2011 im Gemeindehaus in Großobringengemeinsam mit „Heidis Koffertheater“ aufSuche nach „Theo Backenzahn“.Den 1. Preis im Wettbewerb hat die Kinder-tagesstätte „Paulinenstift“ aus Ramsla gewon-nen. Aber eigentlich sind alle TeilnehmerGewinner, denn mit Bastelarbeiten und ande-ren Beschäftigungen zum Thema Zähne wurdeden Kindern spielerisch nahegebracht, wie ihreZähne gesund bleiben.
Dipl.-Stom. Romana SchwerzGesundheitsamt Weimarer Land
Im November des letzten Jahres wurde aus derIdee, einen Treffpunkt für Mütter und ihreBabys bis zum ersten Geburtstag des Kindesanzubieten, Wirklichkeit: unser Stillcafe aufder Wochenstation feiert am 24.11.2011 seineinjähriges Bestehen. Ab 10:00 Uhr bis 15:00Uhr sind alle Interessierten an diesem Tag zueinem Besuch herzlich eingeladen.In gemütlicher Atmosphäre erhalten hier dieMütter fachkompetente Beratung rund umsStillen, Ernährung, Hilfe bei Problemen undSorgen sowie fürsorgliche Betreuung rund umihr Baby. Möglich wurde dies durch SchwesterBeate Kämmerer. Sie hat eine internationalanerkannte Zusatzqualifikation zur Still- undLaktationsberaterin IBCLC* erfolgreich abge-schlossen.Das Stillcafe wird von den Müttern gut ange-nommen, der wöchentliche Besuch ist fest ein-geplant. Es werden Erfahrungen ausgetauscht,Vorschläge gemacht, Ideen eingebracht und eshaben sich Freundschaften entwickelt.An dieser Stelle soll aber auch nicht versäumtwerden, allen Dank auszusprechen, durch diedas Projekt Stillcafe umgesetzt werden konnte:der Krankenhausleitung, besonders der Pflege-dienstleiterin Frau Uta Ducke sowie dem Teamder Frauenklinik einschließlich der Hebam-men. Besonderen Dank gilt aber den Müttern,die mit ihren Besuchen und Anregungen dasStillcafe beleben. Es findet dienstags und don-nerstags, jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr,ohne Voranmeldung auf der Wochenstationstatt. Wir freuen uns über jeden neuen Besu-cher.
Letztendlich danken wir der Fa. Thüfleiwa fürdie kulinarische Ausgestaltung unseres Jubilä-umstages.
Beate Kämmerer
* IBCLC steht für „International Board CertifiedLactation Consultant“ = international geschütz-ter Titel für examinierte Still- und Laktationsbe-raterinnen
Das Kunsthaus Apolda Avantgarde kann in die-sem Jahr einen erfreulich hohen Besucher-zuspruch verzeichnen. Die Ausstellungsprojekte„Helmut Newton“, „Willy Bogner“, „Die Weima-rer Malerschule und das Weimarer Land“ sowiedie gegenwärtig noch laufende Ausstellung „Rei-
selust und Sinnesfreude“ haben regionale undüberregionale Besucherströme in die KreisstadtApolda gelenkt. Aus diesem Grund konnte am 4.November 2011 der 30.000 Besucher des Aus-stellungsjahres 2011 im Kunsthaus durch denLandrat Hans-Helmut Münchberg, den Beigeord-neten der Stadt Apolda, Volker Heerdegen undden Geschäftsführer des Kunstvereins, Hans Jür-gen Giese, begrüßt werden. Gitta Walthers ausMarburg ist seit 13 Jahren Thüringensüchtig. DasKunsthaus kennt sie seit ca. sechs Jahren und warzuletzt in der „Newton“-Ausstellung. Sie bekameinen Katalog der aktuellen Schau, eine Jahres-karte für 2012 und Blumen überreicht. Damitüberschreitet das Kunsthaus erstmals seit 1999(35.820 Besucher) sowie 2006 (31.505 Besucher)wieder die 30.000-Grenze.
Beschlüsse der Apoldaer Wasser GmbHIn der 41. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom29.08.2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1/2011 Feststellung ordnungsgemäße Ladung/Zustimmung zur Tagesordnung
2/2011 Zustimmung zum Protokoll der 40. Gesellschafterver-sammlung vom 15.11.2010
3/2011 Feststellung Jahresabschluss 2010
4/2011 Verwendung Jahresergebnis 2010
5/2011 Entlastung Aufsichtsrat und Geschäftsführung für dasWirtschaftsjahr 2010
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Beschlüsse
AMTLICHER TEIL
Beschlüsse der Sitzung desKreistages vom 06.10.2011Die Veröffentlichung der nachfolgendenBeschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Niederschriften durch den Kreistag.
Beschluss-Nummer: 157-XIX/2011Der Kreistag beschließtdie Beteiligung der PVG mbH Apolda alsGesellschafter an der VMT GmbH.Der Geschäftsführer der PVG mbH Apoldawird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag derVMT GmbH zu unterschreiben. Der Geschäfts-führer erhält die Vollmacht für redaktionelleÄnderungen.
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Beschluss-Nummer: 158-XIX/2011Der Kreistag beschließt die Beteiligung der OVG Weimar mbH alsGesellschafter an der VMT GmbH.Der Geschäftsführer der OVG Weimar mbHwird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag derVMT GmbH zu unterschreiben. Der Geschäfts-
führer erhält die Vollmacht für redaktionelleÄnderungen.
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Beschluss-Nummer: 159-XIX/2011Der Kreistag beschließt 1. den beiliegenden Änderungsvertrag zumVertrag vom 07.04.2009 zwischen OVG Wei-mar mbH und Landkreis in Höhe von 60.000 €(Anlage 1).
2. den beiliegenden Änderungsvertrag zumVertrag vom 11.05.2010 zwischen OVG Wei-mar mbH und Landkreis in Höhe von 250.000 €(Anlage 2).
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Beschluss-Nummer: 160-XIX/2011Der Kreistag beschließt1. der Jahresabschluss zum 31.12.2010 desSeniorenheimes Tannroda wird festgestellt,
2. der Jahresverlust in Höhe von 770.531,80 €wird auf das Jahr 2011 vorgetragen.
Beschluss-Nummer: 161-XIX/2011Der Kreistag beschließt:Der Jahresabschluss zum 30. 06. 2011 desSeniorenheimes Tannroda wird festgestellt.
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Beschluss-Nummer: 162-XIX/2011Der Kreistag beschließt:Gemäß Thüringer Kommunalordnung § 114i. V. m. § 81 Abs. 4 Satz 1 wird Frau Anne-Kathrin Köhler mit Wirkung vom 01.10.2011als Prüferin im Rechnungsprüfungsamt desLandratsamtes berufen.
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Beschluss-Nummer: 163-XIX/2011Der Kreistag beschließtden Beschluss Nr. 98-VII/95 vom 03.03.1995aufzuheben.
Münchberg KSLandrat
Die Anlagen können während der üblichenDienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag,eingesehen werden.
Beschlüsse des Bau- und Ver-gabeausschusses vom 06.07.,17.08. und 14.09.2011Die Veröffentlichung der nachfolgendenBeschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Niederschriften durch den Bau- undVergabeausschuss.
Beschluss-Nummer: 108-24/2011Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Standortstudie für die Grundschule BadBerka wird an das
Architektur und Planungsbüro SeidelFreiherr-vom-Stein-Allee 23
99425 Weimarvergeben.
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Beschluss-Nummer: 113-26/2011Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Bauleistung Freianlagen am Berufsschul-standort Schwerstedt, Ersatzneubau Schulge-bäude werden an die
Landschaftsbau Erfurt Simonsen & Montag GmbH & Co. KG
Augustenburger Straße 599094 Erfurt-Bischleben
zum Angebotspreis von 100.796,87 € vergeben.
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Beschluss-Nummer: 114-26/2011Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Lieferungen von allgemeinen Möbeln fürSchulen des Kreises Weimarer Land werden andie Firma
Sponeta GmbHGartenstraße 52
99994 Schlotheim
zum geprüften Angebotspreis in Höhe von35.475,21 € vergeben.
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Beschluss-Nummer: 117-27/2011Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Bauleistung Elektroinstallation 1. und 2.OG im Zuge des Umbaus der GrundschuleBlankenhain zum Förderschulzentrum wird andie Firma
Lytec GmbHErnst-Thälmann-Str. 9a
99441 Mellingenzum geprüften Angebotspreis von 132.699,75€, inklusive der Nebenangebote 1, 2 und 3vergeben.
Dirk Schütze Ausschussvorsitzender
Beschlüsse des AbwasserzweckverbandesApoldaIn der 41. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apoldaam 29.08.2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
I/2011 Feststellung ordnungsgemäße Ladung/Zustimmung zurTagesordnung
II/2011 Zustimmung zum Protokoll der 40. Verbandsversammlungvom 15.11.2010
III/2011 Feststellung Jahresabschluss 2010
IV/2011 Entlastung Verbandsausschuss und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2010
V/2011 1. Änderung Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)
VI/2011 Neufassung Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB)
VII/2011 Neufassung Ergänzende Bestimmungen zu den AEB
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Satzungen
Aufgrund der §§ 87 Abs. 1 und 98 der Thürin-ger Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin-ger Kommunalordnung – ThürKO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 28. Januar2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durchArtikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2010 (GVBl.S. 113), erlässt der Kreis Weimarer Land fol-gende Satzung:
§ 1Allgemeines
(1) Die Kreis- und Fahrbibliothek ist eineöffentliche Einrichtung des Kreises WeimarerLand, die mit anderen Gebietskörperschaftengemeinsam betrieben werden kann. Sie dientdem allgemeinen und politischen Bildungs-interesse, der Information, der Aus- und Wei-terbildung, der Kommunikation und Freizeit-gestaltung. Sie hat die Aufgabe, Bücher undandere Druckerzeugnisse sowie Tonträger undelektronische Medien zu erschließen undzugänglich zu machen.(2) Die Einrichtung besteht aus einer Fahrbi-bliothek, die die Gemeinden des Landkreisesmit Medien auf der Grundlage abgestimmterTourenpläne versorgt. (3) Die Nutzung der Kreis- und Fahrbibliothekrichtet sich nach dem öffentlichen Recht.(4) Einzelne Gebühren und Schadenersatzleis-tungen werden nach der zu dieser Bibliotheks-satzung gehörenden Gebührensatzung in derjeweils gültigen Fassung erhoben.(5) Die Haltepunkt- und Öffnungszeiten derKreis- und Fahrbibliothek in den jeweiligenGemeinden werden durch Informationsblätter,Aushänge und Veröffentlichungen in der Pressebekannt gegeben.(6) Die Bibliothek kann für die Nutzung desBücherbusses besondere Bestimmungen erlas-sen.
§ 2Nutzerkreis
Die Nutzung der Kreis- und Fahrbibliothek imRahmen der gültigen Bibliotheks- und Gebüh-rensatzung ist jedermann ab vollendetem7. Lebensjahr gestattet.
§ 3Anmeldung
(1) Der Nutzer meldet sich persönlich unterVorlage seines Personalausweises oder andererDokumente, aus denen sich Name und An-schrift ergeben, an.(2) Bei Kindern und Jugendlichen bis zum voll-endeten 18. Lebensjahr bestätigt ein Erzie-hungsberechtigter durch Unterschrift, dass ermit der Anmeldung einverstanden ist und dieHaftung übernimmt.(3) Mit erfolgter Anmeldung erhält jeder Nutzerdie Bibliotheks- und Gebührensatzung aus-gehändigt. Mit seiner Unterschrift auf der An-meldekarte erkennt der Nutzer bzw. seingesetzlicher Vertreter die Bibliotheks- und Ge-bührensatzung an.Gleichzeitig erteilt er damit die Einwilligung,dass die Angaben zur Person gespeichert wer-den können. Die Daten werden nicht an Dritteweitergegeben.
(4) Dienststellen, juristische Personen, Instituteund Firmen beantragen die Zulassung zurBibliotheksnutzung schriftlich. Die Antragstel-ler haben bis zu drei Unterschriften von Bevoll-mächtigten zu hinterlegen, die die Bibliotheks-nutzung für den Antragsteller wahrnehmen.
§ 4Nutzerausweis
(1) Nach Anmeldung erhält jeder Nutzer einenkostenlosen Nutzerausweis, der Eigentum derBibliothek bleibt. Der Ausweis ist bei Entlei-hung und Rückgabe von Medien vorzulegen.Der Nutzerausweis ist nicht übertragbar. SeinVerlust ist der Bibliothek unverzüglich anzu-zeigen. Für die Ausstellung eines Ersatzauswei-ses wird eine Gebühr erhoben (siehe Gebüh-rensatzung).(2) Namens- und Wohnungsänderungen sindder Bibliothek durch den Nutzer umgehendmitzuteilen.(3) Die Gültigkeitsdauer des Nutzerausweisesbeträgt entsprechend der gewählten Jahresge-bührvariante sechs bzw. zwölf Monate vom Tagder Ausstellung an. Sie kann durch erneuteZahlung der Jahresgebühr gemäß Gebühren-satzung um weitere sechs bzw. zwölf Monateverlängert werden.
§ 5Formen der Nutzung
(1) Die Nutzung der Medien kann unmittelbarim Bücherbus sowie durch Ausleihe erfolgen.(2) Mit dem Nutzerausweis ist der Leser auchberechtigt, Medien in der StadtbibliothekApolda zu entleihen sowie Medien der Fahrbi-bliothek zurückzugeben. Gleichzeitig sindauch Leser der Stadtbibliothek Apolda berech-tigt, nach Vorlage ihres Nutzerausweises,Medien in der Fahrbibliothek zu entleihensowie Medien der Stadtbibliothek Apoldazurückzugeben. Entstandene Säumnisge-bühren sind dabei nach dem Ortsprinzip derAusleihe zu entrichten.(3) Wenn darüber hinaus weitere Serviceleis-tungen der Stadtbibliothek Apolda, wie z.B.Internet, Fernleihe, Kopierer u.a., in Anspruchgenommen werden, sind Extragebühren gemäßGebührensatzung der Stadtbibliothek Apoldazu entrichten.
§ 6Ausleihe
(1) Die Ausleihe erfolgt nur gegen Vorlage desNutzerausweises. (2) Für die Einhaltung der urheberrechtlichenBestimmungen hinsichtlich der entliehenenMedien ist die entleihende Person verantwort-lich.(3) Für die Ausleihe wird eine einmalige Jahres-gebühr erhoben (siehe Gebührensatzung).(4) In begründeten Einzelfällen kann die An-zahl der zu entleihenden Medien oder dieLeihfrist durch die Bibliotheksleitung begrenztwerden.(5) Ausgeliehene Medien können vorbestelltwerden. Sie werden in der Reihenfolge desVorbestelldatums entliehen.(6) Ausleihe von Spielen– Spiele sind durch den Nutzer vor der Auslei-
he auf die Vollständigkeit aller Teile, entspre-chend der Inhaltsverzeichnisse, zu prüfen.(7) Die Bibliothek macht die Ausleihe weitererMedien von der Rückgabe angemahnter Me-dien sowie der Begleichung entstandenerGebühren abhängig.
§ 7Leihfristen
(1) Die Leihfrist für Bücher, Zeitschriften, CD,Kassetten, DVD, CD-ROM u.a. elektronischeMedien beträgt in der Regel vier Wochen. Fürdie Kreis- und Fahrbibliothek gilt der Turnusder Haltetermine als Grundlage für die Festset-zung der Leihfristen aller Medien. Die Rück-gabe der entliehenen Medien hat bis spätestenszum letzten Tag der Ausleihfrist zu erfolgen.Das Rückgabedatum ist dem Fristblatt bzw.dem Ausgabebeleg zu entnehmen.(2) Auf Wunsch des Nutzers kann die Leihfristvor Ablauf höchstens zweimal verlängert wer-den, wenn keine Vorbestellung vorliegt. AufVerlangen der Bibliothek sind die Medien beiVerlängerung vorzulegen. (3) Die Bibliothek ist berechtigt, entlieheneMedien jederzeit zurückzufordern.
§ 8Überschreitung der Leihfrist
(1) Bei Überschreitung der Leihfrist erfolgen inder Regel bis zu zwei schriftliche Rückgabe-erinnerungen. Es sind die laut Gebührensat-zung festgesetzten Gebühren zu zahlen. DieseGebühren sind unabhängig davon zu zahlen,ob der Nutzer eine schriftliche Rückgabeerin-nerung erhalten hat. Das Erinnerungsverfahrenwird eine Woche nach Ablauf der Leihfrist inGang gesetzt. (2) Bleibt auch die zweite Rückgabeerinne-rung bis zur festgesetzten Frist ohne Resultat,erhält der Nutzer einen Gebührenbescheid.Zuzüglich sind alle bis dahin entstandenenund im Gebührenbescheid benannten Ge-bühren zu zahlen.(3) Bleibt der Gebührenbescheid bis zur festge-setzten Frist ohne Resultat, wird der Vorgangder Kreiskasse zur Betreibung der Forderungübergeben. Mit Vollstreckung müssen alle bisdahin angefallenen Nebenforderungen entrich-tet werden.(4) Bei Minderjährigen wird die Rückgabeer-innerung an die Erziehungsberechtigten gerich-tet.
§ 9Behandlung der Bibliotheksmedien
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die Bibliotheks-medien sorgfältig zu behandeln und vor Verän-derung, Beschädigung und Verschmutzung zubewahren.(2) Bei der Ausleihe hat der Nutzer den Zu-stand und die Vollständigkeit der Medien zuüberprüfen und sichtbare Mängel sofort, ande-re Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellungder Bibliothek anzuzeigen. (3) Entliehene Medien dürfen nicht an Dritteweitergegeben werden.
Der Kreistag Weimarer Land beschloss mit Beschluss Nr. 146-XVIII/2011 vom 01.09.2011 die Satzung über die Nutzung der Kreis- und FahrbibliothekWeimarer Land – Bibliotheksatzung, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgelegen hat und nachfolgend bekannt gemacht wird.
KREIS WEIMARER LAND
Satzung über die Nutzung der Kreis- und Fahrbibliothek Weimarer Land(Bibliothekssatzung)
Fortsetzung auf Seite 5
12. November 2011 – Nummer 07/11 Seite 5
§ 10Schadenersatz und Haftung
(1) Für verlorene, beschädigte oder ver-schmutzte Medien ist der Nutzer schadener-satzpflichtig (siehe Gebührensatzung). DerNutzer hat auch dann Schadenersatz zu leis-ten, wenn ihn persönlich kein Verschuldentrifft.(2) Der Verlust entliehener Medien ist derBibliothek umgehend mitzuteilen. Es ist unter-sagt, Beschädigungen selbst zu beheben oderbeheben zu lassen. (3) Wird als verloren gemeldetes Bibliotheksgutnachträglich und in unbeschädigtem Zustandzurückgegeben, so hat der Nutzer Anspruchauf Übergabe des Ersatzexemplars.
(4) Der Kreis Weimarer Land haftet nicht fürSchäden, die dem Nutzer durch die Nutzungder entliehenen Medien entstehen.(5) Für Schäden, die durch den Missbrauch desBenutzerausweises entstehen, ist der eingetra-gene Benutzer haftbar. Bei Minderjährigen, diedas 7. Lebensjahr vollendet haben, ist die Haf-tung nach Maßgabe des § 828 Abs. 2 und 3BGB beschränkt.
§ 11Ausschluss von der Nutzung
Nutzer, die gegen die Bibliotheks- undGebührensatzung verstoßen, können von derweiteren Nutzung der Bibliothek zeitweisebzw. dauernd ausgeschlossen werden. DerNutzerausweis wird eingezogen.
§ 12Ausnahmen
Von den Bestimmungen dieser Satzung kanndie Bibliothek in begründeten Einzelfällen undsofern kein öffentliches Interesse entgegenstehtauf Antrag Ausnahmen zulassen.
§ 13Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentli-chen Bekanntmachung in Kraft. An diesem Tagtritt die Bibliothekssatzung der Kreis- und Fahr-bibliothek vom 06.01.2003 außer Kraft.
Apolda, den 15. September 2011
Münchberg KSLandrat
Fortsetzung von Seite 4
Aufgrund der §§ 87 Abs. 1 und 98 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassungder Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän-dert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113) undaufgrund von §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes(ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301),zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Mai 2011 (GVBl. S. 61), erlässtder Kreis Weimarer Land folgende Satzung:
§ 1Gebührenpflicht
(1) Für die Nutzung der Kreis- und Fahrbibliothek sind Gebühren undAuslagen nach § 4 dieser Satzung zu entrichten.(2) Für die Nutzung der Kreis- und Fahrbibliothek sind gesonderte Ver-einbarungen mit den jeweiligen Gebietskörperschaften abzuschließen.
§ 2Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist derjenige, der die Entstehung der Gebühren ver-ursacht oder rechtlich zu vertreten hat. Der Gebührenschuldner ist auchzur Zahlung der Auslagen verpflichtet.
§ 3Entstehung und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen
(1) Die Jahresgebühr entsteht mit der Ausstellung des Nutzerausweises.Die übrigen Gebühren entstehen mit Verwirklichung des gebührenpflich-tigen Tatbestandes.(2) Auslagen, die im Zusammenhang mit der Bibliotheksnutzung entste-hen, sind in voller Höhe zu entrichten. Die Verpflichtung zur Erstattungvon Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.(3) Gebühren und Auslagen werden mit Bekanntgabe des Gebühren-und Auslagenbescheids fällig.
§ 4Gebühren und Auslagen
lfd. Nr. Gegenstand Betrag (€)
1 Jahresgebühr– Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 3,00– Erwerbslose, Auszubildende, Studenten
und Schwerbehinderte 4,50– Erwachsene ab 18 Jahre 9,00– Erwachsene ab 18 Jahre (sechs Monate) 5,00– Schulen, Kindertageseinrichtungen und Vereine 10,00– Juristische Personen, Firmen, Institute 20,00– Vorbestellung von Medien aller Art 1,50
2 Familienausweise– Familienausweis – 2 Erwachsene,
Kinder unbegrenzt 18,00– Familienausweis – 1 Erwachsener,
Kinder unbegrenzt 11,00
3 Überschreitung der Leihgebühr– erste Rückgabeerinnerung 1,00
+ PortozuzüglichSäumnisgebühren pro Medium pro Tag 0,10
– zweite Rückgabeerinnerung 1,50+ Porto
zuzüglichSäumnisgebühren pro Medium pro Tag 0,25
4 Ersatzleistungen des Nutzers– Nutzerausweisersatz 4,00– Ersatz für verlorene oder stark
beschädigte MedienErsatzexemplar oder Wiederbeschaffungswert,zuzüglich Einarbeitungskosten je Medium 3,00
– Gebühren für gering beschädigte Medien 0,50
Fällige Gebühren werden nach den Vorschriften des Thüringer Verwal-tungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThVwZVG) i. d. F. derBekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 24), zuletzt geändert durchArt. 2 RL 2006/123/EG-UmsetzungsG vom 08.07.2009 (GVBl. S. 592),beigetrieben.
§ 5Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung inKraft. An diesem Tag tritt die Gebührensatzung der Kreis- und Fahrbiblio-thek vom 17.03.2003 außer Kraft.
Apolda, den 15. September 2011
Münchberg KSLandrat
Der Kreistag Weimarer Land beschloss mit Beschluss Nr. 147-XVIII/2011 vom 01.09.2011 die Gebührensatzung der Kreis- und Fahrbibliothek Wei-marer Land, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgelegen hat und nachfolgend bekannt gemacht wird.
KREIS WEIMARER LAND
Gebührensatzung der Kreis- und Fahrbibliothek Weimarer Land
Seite 6 12. November 2011 – Nummer 07/11
Amtliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 21 Abs. 2 Thüringer Gesetzüber die kommunale Doppik (ThürKDG) vom27. November 2008 (GVBl. S. 381) in derjeweils gültigen Fassung des § 81 Abs. 2 und§ 98 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalord-nung – ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. §§ 1,2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabga-bengesetzes (ThürKAG) vom 19. September2000 (GVBl. S. 301) in der jeweils gültigen Fas-sung erlässt der Kreis Weimarer Land folgende1. Änderungssatzung:
Artikel 1Die Allgemeine Verwaltungskostensatzung des
Kreises Weimarer Land vom 20. November2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom03. 05. 2003 (Amtsblatt Nr. 03/03) wird wiefolgt geändert:
Laufende Nummer 18 des Gebührenverzeich-nisses zur Verwaltungskostensatzung des Krei-ses Weimarer Land erhält nachfolgende Fas-sung:
Lfd. Nr. 18Örtliche Prüfung der Jahresrechnungen, Jahres-abschlüsse, Gesamtabschlüsse sowie der Eröff-nungs- und Schlussbilanz der Kommunen, Ver-waltungsgemeinschaften, Zweckverbände und
Eigenbetriebe durch das Rechnungsprüfungs-amt
Pro Tag 100,00 €
Artikel 2Die 1. Satzung zur Änderung der AllgemeinenVerwaltungskostensatzung des Kreises Weima-rer Land tritt am Tag nach ihrer Bekannt-machung in Kraft.
Apolda, 15. September 2011
Münchberg KSLandrat
Der Kreistag Weimarer Land beschloss mit Beschluss Nr. 148-XVIII/2011 vom 01.09.2011 die 1. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungs-kostensatzung des Kreises Weimarer Land, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorgelegen hat und nachfolgend bekannt gemacht wird.
KREIS WEIMARER LAND
1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung des Kreises Weimarer Land
Landratsamt Weimarer LandKommunalaufsicht
Amtliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Zweckvereinbarungzur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätzein Kindertageseinrichtungen auf die Verwaltungsgemeinschaft Buttel-stedt“ zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt und der StadtButtelstedt, den Gemeinden Großobringen, Heichelheim, Kleinobrin-gen, Leutenthal, Rohrbach, Sachsenhausen und Wohlsborn sowie derenGenehmigung.
Die Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt hat die 1. Änderung der vorge-nannten Zweckvereinbarung dem Landratsamt Weimarer Land zur Ge-
nehmigung vorgelegt. Das Landratsamt Weimarer Land hat mit Bescheidvom 29.09.2011 die 1. Änderung dieser Zweckvereinbarung genehmigt.Nachfolgend wird die 1. Änderung der Zweckvereinbarung gemäß § 12Abs. 1 Satz 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.
Apolda, den 29.09.2011
Im Auftrag
HellnerAmtsleiter
1. Änderung – Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt und den Mitgliedsgemeindender Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt
Diese Zweckvereinbarung, seit dem 4. Febru-ar 2007 durch Veröffentlichung im Amtsblattdes Kreises Weimarer Land, Ausgabe 01/07vom 3. Februar 2007, in Kraft, wird in der1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Über-tragung der „Bereitstellung der erforderlichenPlätze in Kindertageseinrichtungen“ wie folgtgeändert:
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Hier wird das Wort „zweiten“ durch das Wort„ersten“ ersetzt.
Der zweite Textabsatz von „Für Kinder …Tagesbetreuung erfordern.“ wird ersatzlosgestrichen.
§ 3 Abs. 3wird wie folgt ergänzt: „Wird die jeweilige Einrichtung von einem frei-en Träger betrieben, ist dieser für die Einzie-hung der Elternbeiträge verantwortlich.“
§ 6Dieser Paragraph wird wie folgt komplett neuformuliert und umgestaltet:
Abs. 1„Die für Investitionen aufzubringenden Kostenzur Schaffung, Erhaltung und Gewährleistungder baulichen Voraussetzungen zur Erlangungder zum Betrieb einer Kindertagesstätte erfor-derlichen behördlichen Genehmigung werdendurch die Gemeinden, die Eigentümer der
Immobilie sind, getragen.“
Abs. 2„Im Ausnahmefall kann die Verwaltungs-gemeinschaft Buttelstedt der Mitgliedsgemein-de, die Eigentümer der Immobilie ist, eineninvestiven Zuschuss gewähren, der durch dieAbtretung der Mieteinnahmen an die Verwal-tungsgemeinschaft Buttelstedt zu refinanzierenist.“
Abs. 3„In dem Fall, dass die VerwaltungsgemeinschaftButtelstedt Eigentümer einer Kindertagesstätteist, werden die Kosten gemäß § 6 Abs. 1 dieserZweckvereinbarung nach Abzug von Investi-tionskostenzuschüssen, Mieteinnahmen undsonstigen Leistungen auf die an dieser Zweck-vereinbarung beteiligten Gemeinden anteilignach der Kinderzahl umgelegt. Maßgebend istdie Zahl der Kinder gemäß § 4 Abs. 1 dieserZweckvereinbarung.“
Verwaltungsgemeinschaft ButtelstedtButtelstedt, den 13.09.2011gez. WagnerGemeinschaftsvorsitzender
Stadt ButtelstedtButtelstedt, den 13.09.2011gez. UlrichBürgermeister
Gemeinde GroßobringenButtelstedt, den 13.09.2011gez. SchröderBürgermeister
Gemeinde HeichelheimButtelstedt, den 13.09.2011gez. HageBürgermeister
Gemeinde KleinobringenButtelstedt, den 13.09.2011gez. SchauerhammerBürgermeister
Gemeinde LeutenthalButtelstedt, den 13.09.2011gez. SteinhäuserBürgermeister
Gemeinde RohrbachButtelstedt, den 13.09.2011gez. OttoBürgermeister
Gemeinde SachsenhausenButtelstedt, den 13.09.2011gez. ScheideBürgermeister
Gemeinde WohlsbornButtelstedt, den 13.09.2011gez. ThomasBürgermeister
12. November 2011 – Nummer 07/11 Seite 7
Amtliche Bekanntmachung
Verordnung
Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Apolda
Abwasserbeseitigungskonzept1. Änderung vom 29.08.2011
Die überregionale Planung zur Abwasserableitung und Abwasserbe-handlung des Abwasserzweckverbandes Apolda wurde überarbeitet undangepasst.
Diese Rahmenplanung einschließlich abgegebener Stellungnahmen liegtzusätzlich zur öffentlichen Einsichtnahme vom 14. 11. 2011 bis09.12.2011 während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle derApoldaer Wasser GmbH in Apolda, Königstraße 10–14, Raum 2.3, aus.
gez. BaumbachGeschäftsführer
Verordnungüber den geschützten Landschafts-
bestandteil „Erfurter Tal“
vom 31.08.2011
Aufgrund der §§ 20 Abs. 2 Nr. 7, 22, 29 desGesetzes über Naturschutz und Landschafts-pflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), der §§ 19Abs. 3, 20, § 36 Abs. 4 sowie § 56 Abs. 1 desThüringer Gesetzes für Natur und Landschaft(ThürNatG) vom 30. August 2006 (GVBI. S.421), geändert durch das Erste Gesetz zurÄnderung des Thüringer Gesetz für Natur undLandschaft vom 9. März 2011 (GVBl. S. 25)sowie aufgrund der §§ 88 Abs. 1, 107 Abs. 2Satz 1 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- undLandkreisordnung (Thüringer Kommunalord-nung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),zuletzt geändert durch das 5. Änderungsgesetzvom 8. April 2009 (GVBl. S. 345), verordnetder Landrat des Kreises Weimarer Land alsUntere Naturschutzbehörde:
§ 1Schutzgegenstand, Schutzgebietsgrenzen
(1) Die in der Gemeinde Bad Berka gelegenenOrchideenbestände im Erfurter Tal nordwest-lich von Bad Berka werden unter der Bezeich-nung „Erfurter Tal“ in den in den Absätzen 2und 3 näher beschriebenen Grenzen als ge-schützter Landschaftsbestandteil geschützt. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hateine Größe von ca. sechs Hektar. Er umfasst dienachstehend aufgeführten Flurstücke, wobeiTeilflächen mit „(T)“ gekennzeichnet sind:
Gemarkung Bad Berka, Flur 16, Flurstück 2291(T)Gemarkung Bad Berka, Flur 16, Flurstück 2292(T)
(3) Die Grenzen des geschützten Landschafts-bestandteils ergeben sich aus der Schutzge-bietskarte im Maßstab 1:5000. Der Geltungs-bereich ist mit einer durchgehenden Linieumrandet. Maßgeblich für den Grenzverlauf istdie Eintragung in dieser Karte mit der Innen-kante des Begrenzungsstriches. Die Schutzge-bietskarte ist Bestandteil der Verordnung. DieKarte wird bei der Unteren Naturschutzbehör-de niedergelegt, archivmäßig verwahrt undkann während der Dienststunden von jeder-mann eingesehen werden.
(4) Die örtliche Lage des geschützten Land-schaftsbestandteiles ergibt sich aus der alsAnlage zu dieser Verordnung im Maßstab
1:10.000 veröffentlichten Übersichtskarte, inder der geschützte Landschaftsbestandteil miteiner durchgehenden Linie mit innenliegenderSchraffur umrandet ist. Die Karte ist Bestandteilder Verordnung und dient der Unterrichtungüber die Lage des Gebietes im Raum.(5) Der geschützte Landschaftsbestandteil istdurch amtliche Schilder gekennzeichnet. DieKennzeichnung ist jedoch nicht Voraussetzungfür die Gültigkeit der Verordnung.
§ 2Schutzzweck und Schutzziel
Der geschützte Landschaftsbestandteil umfasstFreiflächen und lichte Edellaubholzbestände.Diese Flächen besitzen eine reiche Ausstattungan seltenen Orchideenarten, z.B.: Orchis pal-lens, Orchis mascula. Das Gebiet erhält zudemeine besondere ökologisch-geographischeBedeutung durch das Auftreten des Winterlings(Eranthis hyemalis), welche dort seit dem Jahre1900 bekannt sind.
Durch die Unterschutzstellung als geschützterLandschaftsbestandteil soll1. der Edellaubholzmischwald mit den bedeu-
tenden Orchideen- und Winterlingsvorkom-men erhalten, vor nachteiligen Veränderun-gen geschützt und die natürliche Entwick-lung gewährleistet werden.
2. das Gebiet als Lebensraum, Brut- und Nah-rungsplatz für geschützte Tierarten gesichertund entwickeln werden.
3. die durch die dortigen Lebensgemeinschaf-ten bestimmte natürliche Eigenart desGebietes bewahrt und dessen natürlicheEntwicklung dauerhaft gesichert werden.
4. die Freiflächen in ihrer Ausdehnung als glie-dernde und Struktur belebende Elementedes Landschaftsbildes sowie als Lebens-raum für geschützte Tier- und Pflanzenartenerhalten werden.
Zum dauerhaften Erhalt und zur Entwicklungder Orchideenbestände sind die Förderungund die Entwicklung lichter Edellaubholz-bestände erforderlich.
§ 3Verbote
Nach § 29 Abs. 2 BNatSchG sind die Beseiti-gung sowie alle Handlungen, die zu einer Zer-störung, Beschädigung oder Veränderung desgeschützten Landschaftsbestandteils und seinerFunktionen für den Naturhaushalt führen kön-nen, verboten.
Es ist deshalb insbesondere verboten,1. bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer
Bauordnung vom 16. März 2004 (GVBl.
2004, S. 349) in der jeweils gültigen Fas-sung zu errichten, zu beseitigen oderwesentlich zu ändern oder ihre Nutzungwesentlich zu ändern, auch wenn diessonst keiner öffentlich-rechtlichen Erlaub-nis bedarf.
2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüt-tungen, Ablagerungen, Grabungen, Spren-gungen oder Bohrungen vorzunehmenoder die Bodengestalt in sonstiger Weisezu verändern.
3. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätzeneu anzulegen oder bestehende zu verän-dern.
4. Grundwasser zu entnehmen, zutage zufördern, zutage zu leiten oder abzuleiten.
5. Leitungen zu errichten oder zu verlegen.6. die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und
Pflanzen zu stören oder nachteilig zu ver-ändern.
7. wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zufangen, aufzunehmen, zu verletzen, zutöten oder ihre Entwicklungsformen, Brut-oder Wohnstätten oder Gelege der Naturzu entnehmen oder zu beschädigen.
8. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu ent-nehmen oder zu beschädigen.
9. Pflanzen einzubringen und Tiere auszuset-zen.
10. zu düngen, zu kalken, Klärschlämme aus-zubringen und Pflanzenschutzmittel anzu-wenden, Freigärhaufen und Silagen sowieHolzlagerplätze anzulegen.
11. Wiesen, Weiden oder Brachflächen umzu-brechen, deren Nutzung zu ändern oderDränmaßnahmen durchzuführen.
12. vor dem 15. August zu mähen oder zubeweiden.
13. Weidetiere zu pferchen oder in Koppeln zuhalten.
14. Sachen im Gelände zu lagern und Abfälleabzulagern oder das Gebiet in andererWeise zu verunreinigen.
15. eine andere als die nach § 4 zugelassenewirtschaftliche Nutzung auszuüben.
16. zu zelten, zu lagern, Wohnwagen und-mobile aufzustellen.
17. das Gebiet außerhalb der befestigten Wegezu betreten oder zu befahren, ausgenom-men durch Grundeigentümer oder Nut-zungsberechtigte.
18. Schmuckreisig- und Christbaumkulturenanzulegen.
19. Erstaufforstungen, insbesondere mit für denStandort untypischen Gehölzarten, Kahl-schläge sowie Rodungen vorzunehmen.
20. Wildfütterungen, Kirrungen oder Wild-äcker anzulegen.
Fortsetzung auf Seite 8
Seite 8 12. November 2011 – Nummer 07/11
§ 4Ausnahmen
Ausgenommen von den Verboten nach § 3 die-ser Verordnung sind1. Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pfle-
ge-, Entwicklungs- sowie Forschungs- undWiederherstellungsmaßnahmen im Einver-nehmen mit oder mit Zustimmung der Unte-ren Naturschutzbehörde.
2. die ordnungsgemäße landwirtschaftlicheBodennutzung in Form von Hutung odereinschüriger Mahd. Es gilt jedoch § 3 Satz 2Nr. 10 – 15. Der Zeitpunkt der Bewirtschaf-tung kann im Einvernehmen oder mit Zu-stimmung der Unteren Naturschutzbehördebei Veränderungen des Pflanzenbestandessowie in Anpassung der Pflegemaßnahmenfür die Dauer einer Bewirtschaftungsperiodegeändert werden.
3. die landwirtschaftliche Bodennutzung, beider der Nutzer bereit ist, sich zu den zurErreichung des Schutzzweckes erforderli-chen oder mit dem Schutzzweck zu verein-barenden Maßnahmen freiwillig und nachAnzeige bei der Unteren Naturschutzbehör-de zu verpflichten.
4. die ordnungsgemäße forstwirtschaftlicheBodennutzung, unter Anwendung des Habi-tat- und Totholzkonzeptes für den Staats-wald des Freistaates Thüringen sowie unterWahrung der Entwicklungsziele desgeschützten Landschaftsbestandteils. Es giltjedoch § 3 Satz 2 Nr. 10, 14, 18 und 19.
5. das Ablagern von Einzelstämmen sowie dasPoltern von Holz aus ordnungsgemäßerforstwirtschaftlicher Nutzung im Bankett-bereich des Lkw-befahrbaren Hauptweges.Außerhalb des Bankettbereiches gilt jedoch§ 3 Satz 2 Nr. 10 und Nr. 14.
6. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichenoder Schildern, die auf den Schutz oder dieBedeutung des geschützten Landschaftsbe-standteiles hinweisen oder von Wegmarkie-rungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperr-zeichen oder sonstigen Absperrungen, wenndie Maßnahmen auf Veranlassung oder mitGenehmigung der Unteren Naturschutz-behörde erfolgen.
7. Unterhaltungsmaßnahmen an bestehendenunterirdischen Versorgungsleitungen sowieersatzweise Neuverlegung in den bestehen-den Trassenkorridoren im Einvernehmen mitoder mit Zustimmung der Unteren Natur-schutzbehörde.
8. Unterhaltungsmaßnahmen an bestehendenWegen oder Gräben im Einvernehmen mitoder mit Zustimmung der Unteren Natur-schutzbehörde.
9. die Ansitzjagd auf Haarwild, weitergehendeFormen der Jagd und die den Schutzzweckberührende Maßnahmen des Jagdschutzesbedürfen des Einvernehmens mit der Unte-ren Naturschutzbehörde. Es gilt jedoch § 3Satz 2 Nr. 20. Die Neuerrichtung von jagd-lichen Einrichtungen bedarf der Genehmi-gung durch die Untere Naturschutzbehörde.
Fortsetzung von Seite 7
§ 5Befreiungen
Von den Verboten des § 3 kann unter den Vor-aussetzungen des § 67 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2,Abs. 3 Satz 1 BNatSchG auf Antrag Befreiungerteilt werden. Über den Antrag entscheidetdie Untere Naturschutzbehörde. Die Befreiungkann mit Nebenbestimmungen versehen wer-den.
§ 6Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 54 Abs. 1Nr. 1 ThürNatG handelt, wer vorsätzlich oderfahrlässig einem Verbot des § 3 Nr. 1 – 20 zu-widerhandelt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1Nr. 6 ThürNatG handelt, wer vorsätzlich oderfahrlässig eine vollziehbare Nebenbestim-mung in Form einer Auflage zu einer Befreiungnach § 5 überhaupt nicht, nicht vollständig,nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäßerfüllt.(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet wer-den, soweit die Handlung nicht als Straftat mitStrafe bedroht ist.(4) Zuständig für die Verfolgung und Ahndungder o.g. Ordnungswidrigkeiten ist gem. § 54Abs. 4 ThürNatG i. V. m. §§ 35 bis 37 desGesetzes über Ordnungswidrigkeiten in derFassung der Bekanntmachung vom 19. Februar1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durchArt. 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. IS. 2353), der Kreis Weimarer Land.
§ 7Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Ver-kündung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt § 1Abs. 1 Nr. 1.16 der Verordnung des Landratesdes Kreises Weimar vom 17.06.1994 über dieUnterschutzstellung des „Erfurter Tals“ alsgeschützter Landschaftsbestandteil, veröffent-licht im Amtsblatt des Kreises Weimar, erschie-nen im Allgemeinen Anzeiger Weimar/Apoldaam 22.06.1994, außer Kraft.
Apolda, den 31.08.2011
MünchbergLandrat
Hinweis gem. § 21 Abs. 8 ThürNatG zur Unter-schutzstellung von Teilgebieten des „ErfurterTals“ Bad Berka als geschützter Landschaftsbe-standteil:
Eine Verletzung von Verfahrensschritten zurUnterschutzstellung nach § 21 Abs. 1 – 4Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) istunbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner-halb eines Jahres nach Inkrafttreten der Rechts-verordnung gegenüber dem Landratsamt Wei-marer Land, Untere Naturschutzbehörde, gel-tend gemacht wird. Der Sachverhalt, der dieVerletzung begründen soll, ist darzulegen.
12. November 2011 – Nummer 07/11 Seite 9
Öffentlicher Teil
Informationen
Auf zum 14. Apoldaer Lichterfest 2011 Das Bürgerinformationszentrum„Erneuerbare Energien“ begehteinjähriges Jubiläum
Daasdorf feiert seine1225-jährige Ersterwähnung
AWO Kreisverband Jena-Weimar e.V., Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Schließung der Beratungsstelle für Eltern, Kinder undJugendliche in Apolda
Wir, der Apoldaer Innenstadtverein e. V., wollengemeinsam mit der Stadt Apolda und der Wirt-schaftsförder-Vereinigung Apolda-WeimarerLand e.V. sowie mit verschiedenen Vereinender Stadt und Region Apolda das diesjährige14. Lichterfest vom 25. 11. 2011 bis27.11.2011 auf dem Apoldaer Marktplatz ver-anstalten.
Am Freitag, dem 25.11.2011, bringt unser Bür-germeister, Herr Rüdiger Eisenbrand, um 17:00Uhr den Weihnachtsbaum auf dem Marktplatzfeierlich zum Leuchten.Die Vereinigten Männerchöre Apolda sowiedie Evangelische Grundschule unterstützendies mit ihren weihnachtlichen Programmen.Der Apoldaer Innenstadtverein e.V. organisiertgemeinsam mit der Agentur „Rest of bestRoland Rynkowski“ für diese drei Tage eineLichtshow, durch welche das Rathaus und eini-ge Hausfassaden um den Marktplatz in einstimmungsvolles Ambiente versetzt werden.Bestimmt ein Augenschmaus für die ganzeFamilie. Zusätzlich wollen wir alle Händlerund Hausbesitzer der Stadt aufrufen, ihreLäden bzw. Häuser schön zu schmücken undfestlich zu beleuchten.Am Samstag, dem 26.11.2011, eröffnet Bürger-meister Rüdiger Eisenbrand mit dem Stollenan-schnitt das Fest.Die Kindergärten, Schulen, das Kinder- undJugendhaus „An der Glockengießerei Apolda“,das Kinderfreizeitzentrum „Lindwurm“, dieMusikschule „Ottmar Gerster“, Tanzgruppensowie Chöre haben sich mit viel Freude undBegeisterung auf dieses Ereignis vorbereitet.
Die Apoldaer Eisenbahnfreunde stellen wiederan allen drei Tagen ihre Eisenbahnmodelle aus.Bei einem Ratespiel sind tolle Preise zu gewin-nen. Ebenfalls am Samstag findet ein Straßengottes-dienst mit dem Pfarrer Dr. Felix Leibrock statt,Beginn 16:00 Uhr.Auch der Posaunenchor der evangelischenKirchgemeinde spielt am Samstagnachmittagweihnachtliche Klänge.Die evangelische und die katholische Kirchewerden zusammen im Foyer des Rathauseseine Bastelstraße aufbauen, wo Groß und Kleinrund um Weihnachten basteln können.Selbstverständlich findet auch in diesem Jahram Samstag der traditionelle Lampionumzugdurch die Innenstadt von Apolda statt, Start16:30 Uhr. Anschließend sorgen die 1. Apolda-er Gugge Musiker auf dem Markt für tolle Stim-mung. Gegen 19:00 Uhr wird ein Feuerwerk, gespon-sert von der Wirtschaftsförder-VereinigungApolda-Weimarer Land e.V., hell über ApoldasInnenstadt leuchten.
Verkaufsoffener Sonntag am 27.11.2011von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Öffnungszeiten der Verkaufsstände auf demMarkt:Freitag: 10:00 Uhr–20:00 UhrSamstag: 10:00 Uhr–21:00 UhrSonntag: 13:00 Uhr–18:00 Uhr
Ines RaboldApoldaer Innenstadtverein e.V.
19 Jahre und wenige Tage nach der Eröffnungder Beratungsstelle im November 1992 inApolda muss diese ihre Türen für die Bürgerund Ratsuchenden zum 31.12.2011 schließen.
Ab 01. 01. 2012 soll es nur noch eine Bera-tungsstelle im Landkreis geben. Diese Entschei-dung trafen Jugendamt und Jugendhilfeaus-schuss vor dem Hintergrund notwendiger Ein-sparungen. Mit der Schließung einher geht dieReduzierung der Beratungs- und Verwaltungs-fachkräfte, was ab 2012 gravierende Auswir-kungen auf die inhaltliche Arbeit und dieErreichbarkeit der Beratungsstelle haben wird.So rechnen die Mitarbeiterinnen zum einen miteinem Anstieg der Wartezeiten, zum anderenaber auch damit, dass Ratsuchende aus derUmgebung von Apolda die Fahrtwege nachWeimar scheuen bzw. nicht realisieren können.Ab 01.01.2012 können sich Ratsuchende andie Beratungsstelle für Eltern, Kinder undJugendliche in Weimar, in der Lisztstraße 19,Tel. 03643/502121, wenden.
Gerne möchte sich das Team der ApoldaerBeratungsstelle von den langjährigen Wegbe-
gleitern, Kooperationspartnern und Unterstüt-zern sowie aktuellen und ehemaligen Klientenverabschieden. Dazu laden wir alle Genanntenund Interessierten zu einem „TAG DERSCHLIESSENDEN TÜR“ am 30. November2011 von 14 Uhr bis 16 Uhr in die Beratungs-stelle in der Karl-August-Straße 2 ein. Rück-blickend auf 19 Jahre Beratungstätigkeit inApolda möchten wir mit allen Besuchern trotz-dem einen Ausblick in die Zukunft wagen. Wir laden alle ein, gemeinsam mit uns zuüberlegen, wie die bestehenden Angebote unddie aufgebauten Strukturen und Netzwerketrotz Aufgabe des Standortes weitestgehend imInteresse der zukünftigen ratsuchenden Famili-en erhalten und bewahrt werden können.
Auf einen gut besuchten Nachmittag freut sichdas Team der Beratungsstelle in Apolda.
AWO Kreisverband Jena-Weimar e.V.Beratungsstelle für Eltern, Kinder undJugendlicheKarl-August-Straße 299510 Apolda
Seit dem 1. September 2010 arbeitet in derRatskellerpassage am Erfurter Fischmarkt dasBürgerinformationszentrum „Erneuerbare Ener-gien“.Seitdem hat die Einrichtung eine Vielzahl vonBürgern aus Erfurt und seinem Umland bei derKlärung von allgemeinen und speziellen Fra-gen zu Erneuerbaren Energien und ihrer An-wendung beraten und informiert.Schwerpunkte waren dabei:– die Photovoltaik und die Solarthermie –
Strom bzw. Wärme von der Sonne,– die Wärmepumpen-Energie aus der Umwelt,– Fördermöglichkeiten und Konditionenund – die Herstellung von Beziehungen zu Fach-
betrieben Erneuerbarer Energien.
Ergänzt und unterstützt wurden diese Aktivitä-ten durch eine umfangreiche Öffentlichkeits-arbeit, die auf die Arbeit des, von vielen Seitenunterstützten und geförderten, Bürgerinforma-tionszentrums aufmerksam machten.Auch in Zukunft ist das Zentrum bestrebt, inZusammenarbeit mit seinen Partnern ausHandwerk und anderen gesellschaftlichenBereichen kompetent und zuverlässig deninteressierten Bürgern Hilfe und Unterstützungbei der Nutzung von regenerativen Energienzu bieten.Stärker als bisher soll aber in den Beratungenzu dieser Problematik die Verbindung von öko-logischem Nutzen und ökonomischem Effekt,d.h. Geldersparnis, hergestellt werden.
Kontakt: Fischmarkt 5, 99084 ErfurtAnsprechpartner: Hanns GrothTel.: 0361/55049957E-Mail: [email protected]: www.hwk-erfurt.de
Der Ortsteil Daasdorf der Stadt Buttelstedt fei-ert, wie viele andere Orte, in diesem Jahr seine1225-jährige Ersterwähnung.
Aus diesem Grund wird am Samstag, dem19.11.2011, 14.00 Uhr, eine kleine Ausstel-lung im Daasdorfer Gemeindesaal über dieGeschichte des Ortes mit alten Fotos und ver-schiedenen Exponaten eröffnet. Highlight isteine kleine Modenschau – gestaltet von Ein-wohnern der Gemeinde.Für das leibliche Wohl sorgt der Heimatverein. Am 20.11.2011 wird nach dem Gottesdienstin der Daasdorfer Kirche um 15.00 Uhr daserneuerte Denkmal für die Opfer der zweiWeltkriege eingeweiht.
Die Ausstellung ist noch an folgenden Tagengeöffnet: 19. 11. 2011 und 20. 11. 2011 sowie26. 11. 2011 und 27. 11. 2011, jeweils von14.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Es laden ein:Heimatverein Daasdorf,
Eberhard Schmidt und interessierte Bürger
Seite 10 12. November 2011 – Nummer 07/11
Landrat Münchberg setzte im Oktober seine Besuche in Betrieben des Weimarer Landes fort
40 Jahre und mehr im Dienste der FeuerwehrLandrat Hans-Helmut Münchberg ehrte 30 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren des Kreises Weimarer Landfür ihre langjährige aktive Mitgliedschaft
Verdienstmedaille in Gold für 40 Dienstjahreerhielten: Udo Antosik, Schwerstedt; Wolfgang Apel,Flurstedt; Fritz Billig, Berlstedt; Matthias Denn-stedt, Niederreißen; Gunther Dobermann,Magdala/OT Ottstedt; Frank Fiedler, Hetsch-burg; Hartmut Fischer, Sohnstedt; Werner Jahn-ke, Blankenhain/OT Saalborn; Konrad Kleber,Wormstedt; Reiner Künzel, Bad Sulza; HaraldReisch, Magdala/OT Göttern; Kurt Riese, Blan-kenhain/OT Thangelstedt; Jürgen Scheidt, Blan-kenhain/OT Hochdorf; Reinhard Schröper,
Heichelheim; Inge Spangenberg, Tonndorf;Frank Steinhäuser, Wormstedt; Ulrich Stiebritz,Kleinromstedt; Wolfram Stieg, Bad Sulza;Lutz Streuber, Großromstedt; Klaus Ungelenk,Blankenhain/OT Hochdorf; Dieter Werlich,Stedten a.d. Ilm; Michael Witzmann, Kranich-feld; Bernhard Zeugner, Großromstedt
Verdienstmedaille in Silber für Verdienste imBrandschutz erhielten:Volker Schubert, Bechstedtstraß; Ralf Streiber,Heichelheim
Großes Brandschutz-Ehrenzeichen am Bandefür 50 Jahre erhielten:Gerhard Herrmann, Großobringen; Edgar Häus-chen, Kranichfeld; Heinz Licht, Kranichfeld
Großes Brandschutz-Ehrenzeichen Stufe 1 für60 Jahre erhielten:Horst Kränzler, Apolda/OT Oberroßla; FritzWerner, Apolda/OT Oberroßla
Am 11.10.2011 besuchte Landrat Hans-Helmut Münchberg im Rahmenseiner Wirtschaftstour die Firma Wiegel Pulverbeschichtung GmbH &Co. KG in Isseroda. Der Landrat und die Geschäftsführung tauschten sichim Rahmen des Besuches über die aktuelle Wirtschaftssituation im Land-kreis aus. Darüber hinaus informierte Landrat Hans-Helmut Münchbergüber die Aktivitäten des Landkreises im Rahmen des Masterplanes undüber konkrete Projekte im Jahre 2012. Seit der Gründung am 1. Januar 2001 als neuer Standort der Wiegel-Gruppe hat das Unternehmen sich durch eine große Anwendungsvielfaltim Bereich der Pulverbeschichtung für Stahl, Aluminium und feuerver-zinkte Oberflächen einen guten Namen gemacht und sich bei vielen Auf-traggebern in Deutschland etabliert. Mit gegenwärtig 30 Beschäftigtenzählt der Betrieb auf Grund seiner Spezifik zu einem wichtigen Leis-tungsträger des Weimarer Landes.
Auf dem Foto v. l. n. r. Landrat Hans-Helmut Münchberg, Hans Jürgen Giese (Amts-leiter Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege), Uwe Heller (BereichsleiterNord), Volker Ostrowski (Werksleiter)
Am 12.10.2011 besuchte Landrat Hans-Helmut Münchberg die FirmaS + D Polymer GmbH in Magdala. Seit dem Umzug nach Magdala hat die Firma mit bedeutenden Investi-tionen ihre Produktionskapazitäten am neuen Standort mehr als verdop-pelt und die Lagerkapazität verdreifacht. S + D Polymer GmbH beschäf-tigt sich mit der Fertigung von Kunststoffgranulaten und ist seit 1993 aufdem Gebiet der technischen Kunststoffe tätig. Die Firma hat es dabei ver-standen, sich vom klassischen Kunststoffrecycling zu lösen und durchneue innovative Produkte europaweit zu etablieren.
Auf dem Foto v. l.n. r. Uwe und Claudia Pergelt (Geschäftsführung S + D PolymerGmbH Magdala), Michael Leiprecht (Geschäftsführer, Jobcenter Weimarer Land),Hans Jürgen Giese (Amtsleiter, Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege),Landrat Hans-Helmut Münchberg
12. November 2011 – Nummer 07/11 Seite 11
Informationen
Wirtschaft im Gespräch mit dem Landrat
Es hat sich mittlerweile zu einer guten Traditionim Weimarer Land entwickelt, dass sich Ge-schäftsführer verschiedenster Unternehmen mitdem Landrat und der Industrie- und Handels-kammer Erfurt (IHK) zu ausgewählten Themenaustauschen. In diesem Sinne wurde am 5. Oktober 2011 imGewerbegebiet U.N.O. der 2. Wirtschafts-stammtisch sowie am 6. Oktober 2011 in derFirma Technische Kunststoffteile und Werk-zeugbau & Co. KG (TKW) in Blankenhain das9. Branchengespräch des Clusters Kunststoff-verarbeitung/Chemie (Foto) durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der IHK Erfurt, denArbeitsagenturen und Jobcentern wurde sich
über die konjunkturelle und Arbeitsmarkt-situation sowie über das Problem der Energie-effizienz als Wettbewerbsvorteil ausgetauscht.Die beteiligten Geschäftsführer bekundetenihre Bereitschaft, sich gemeinsam mit derKreisverwaltung dafür einzusetzen, die Verbin-dung von Wirtschaft und Bevölkerung nochweiter zu vertiefen und durch attraktive Ausbil-dungs- und Arbeitsplätze eine Zukunft für dieJugend der Region zu sichern. Es wurde dabeiEinverständnis erzielt, am 15. September 2012den dritten Tag der offenen Tür im Gewerbege-biet U.N.O. sowie am 5. Oktober 2012 einenTag der offenen Betriebe der Branche Kunst-stoff/Chemie durchzuführen.
Kreiswettbewerb 2011
Auszeichnungen fürSchwarza, Mellingen undTonndorf
Am 1. Oktober 2011 erhielten die Preisträgerdes Kreiswettbewerbes „Unser Dorf hat Zu-kunft“ ihre Urkunden und eine finanzielleZuwendung. Landrat Hans-Helmut Münchberggratulierte dem Blankenhainer OT Schwarzazum 1. Platz (im Bild mit Ortsteilbürgermeiste-rin Annett Weise und dem 5-jährigen MoritzScherff), der Gemeinde Mellingen zum 2. Platzund Tonndorf zum 3. Platz.Schwarza hatte auch noch einen weiterenGrund zur Freude – das Landwirtschaftsminis-terium krönte den Sieg mit 750 Euro aus demFördertopf.
Frisuren und Mode„Young Generation“ des Landratsamtes zeigte zum Apoldaer Zwiebelmarkt 2011 eine Show voller Lebendigkeit
Auch in diesem Jahr bot die „Young Generati-on“ des Landratsamtes wieder Ausgefallenesauf der Bühne in der Bahnhofstraße. Die Models stellten wieder einmal ihr Könnenauf dem Laufsteg unter Beweis und präsentier-ten ausgefallene kreative Haarfrisuren, welchebei den Zwiebelmarktbesuchern für staunendeGesichter und tosenden Beifall sorgten. Denbesonderen Rahmen bildeten Outfits desModelabels „KASEEE“, der „Schule für Modeund Design Apolda“ und des KostümverleihsGerlinde Burkhardt.Die Haarkünstler aus Apolda und Weimarließen ihrer Fantasie freien Lauf und schufenmit Accessoires wie Stiften, Blumen, Zwiebeln,Federn, Schmuck, CD’s und vielem anderenFrisurenkreationen der besonderen Art. DenZwiebelmarktbesuchern wurde bei strahlen-dem Sonnenschein und guter Laune eine Frisu-renshow der Superlative präsentiert.Für die großartige Zusammenarbeit bedankensich die Organisatoren bei:Sophie Bachor, Beate Bergholz, Carolin Bock,Christin Bosse, Tanja Bunke, Karina Fink, AnjaFischer, Felicitas Göbel, Luise Göbel, Julia
Güpner, Thomas Haubold, Heike Helbig, JanaHoppe, Claudia Kahle, Sandra John (Fotorechts), Dominique Kämmerer, Marcel Klein,Heiko Knobbe, Sarah Koch, Petra Krug, ElkeKürbs, Peter Liebenthal, Silke Mielke, KathrinMüller, Robert Nautsch, Susanne Otto (Fotolinks), Carina Pietsch, Natalie Ranke, TinaReinke, Lina Rischling, Eric Rosenhain, Rebec-ca Schramm, Claudia Siebert, Lylia Siebert,Josefine Tietze, Christian Vopel, Katja Weigend,Michelle Wiedemann, Lars Wiedemann-Kranz
Schule für Mode und Design Apolda, Lutz Lie-becke; Modelabel „KASEEE“, Katrin Sergejew;AFC, Silke Paprotni; Kostümverleih GerlindeBurkhardt
Christine Blumstengel & Team, Dirk Georgie,Lothar Burkhardt Schlüsseldienst, SilkeSchmidt, Dirk Schütze, Beate Wiedemann,Mareen Wiedemann
Friseursalon Reime, Friseursalon Yvonnes Haar-oase, Haarstudio Lommatzsch & Sohn, Haar-studio Silke Hüttig, Friseursalon Peter Melcher,Haarstudio Wichmann (alle Apolda), Friseur-salon Marlies Kamm, Salon Geide, Mrs. Jones(alle Weimar)
Beate Wiedemann
Seite 12 12. November 2011 – Nummer 07/11
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12. November 2011 – Nummer 07/11 Seite 13
Herzlichen Glückwunsch
Wir gratulieren nachträglich
Christine und Georg Kupischaus Bad Berka zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 27. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Erika und Otto Krumbholzaus Kranichfeld zur
Eisernen Hochzeit,die sie am 26. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Herta und Heinz Schwarzeraus Blankenhain zur
Eisernen Hochzeit,die sie am 26. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Ilse und Heinz Rösneraus Ettersburg zur
Eisernen Hochzeit,die sie am 26. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Ursula und Rolf Casparaus Krautheim zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 5. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Christiane und Ernst Henkelaus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 11. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Christa und Willi Bräutigamaus Hohenfelden zur
Eisernen Hochzeit,die sie am 12. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Emma und Robert Heinickeaus Mellingen zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 13. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Brunhilde und Siegfried Stöckelaus Neumark zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 20. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Edith und Günther Arnoldaus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 20. Oktober 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Ursula und Werner Beyeraus Schmiedehausen zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 29. September 2011 gefeiert haben.
Seite 14 12. November 2011 – Nummer 07/11
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12. November 2011 – Nummer 07/11 Seite 15
Herzlichen Glückwunsch
Impressum:
Herausgeber:Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer LandSilke Schmidt
Anschrift:Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 03644/540110Fax: 03644/540115, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:In der Regel sieben mal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haus-halte des Kreises Weimarer Land.Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beimLRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,bestellt werden.
Redaktionsschluss:In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,Tel. 03644/5033-0, Fax: 03644/503399,e-mail: [email protected]
Vertrieb:Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
Hans Löhnert Heichelheimzum 100. Geburtstag
Irma Sonnekalb Rödigsdorfzum 99. Geburtstag
Charlotte Böhm Blankenhainzum 98. Geburtstag
Elisabeth Dießner KranichfeldElsa Reichardt LengefeldMargarete Walther Bad BerkaAnna Langguth DarnstedtMartha Edner Großobringen
zum 97. Geburtstag
Marianne Schmidt Bad Sulzazum 94. Geburtstag
Hildegard Luft ApoldaMarie Ruhlig Tannroda
zum 93. Geburtstag
Gustav Birke ApoldaRolf Trübner ApoldaKurt Lappius MattstedtCharlotte Franke PfiffelbachSenta Hünger BlankenhainAnna Grün MechelrodaRosa Pfister WickerstedtKurt Hubold Gebstedt
zum 92. GeburtstagFritz Döhring ApoldaRuth Schramm ApoldaKlara Kirchner ApoldaMarianne Hüttenrauch ApoldaHedwig Liebrich HohenfeldenMarie Berger Bad BerkaGertraude Maul Bad BerkaHildegard Thürmer Bad BerkaElisabeth Leimer KapellendorfEdith Belger Bad Sulza
zum 91. Geburtstag
Otto Büchner ApoldaGerhard Ganßauge ApoldaUrsula Scholz ApoldaUrsula Kittel ApoldaAnna Bamberg ApoldaWaltraud Triebe ApoldaIlse Urban ApoldaRolf Kunze ApoldaRosa Nöthlich BlankenhainMeta Müller BlankenhainMartin Kämpfe Bad BerkaWanda Röhr Bad BerkaUrsula Stuhl GötternGerda Maiwald Bad SulzaHerta Blank GroßobringenGertrud Alexandrowicz Buttelstedt
zum 90. Geburtstagim November 2011
Wir gratulieren nachträglich
Ingeborg und Oswald Soeberdtaus Tonndorf zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 10. November 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Helga und Alfred Rosneraus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 10. November 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Anneliese und Horst Kranichaus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 10. November 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Elly und Martin Clausaus Pfuhlsborn zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 10. November 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Waltraud und Gerhard Grünaus Thangelstedt zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 3. November 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Elsbeth und Siegfried Grafeaus Berlstedt zur
Eisernen Hochzeit,die sie am 6. November 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Charlotte und August Puschaus Ballstedt zur
Eisernen Hochzeit,die sie am 10. November 2011 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wanda und Günther Schmidtaus Kranichfeld zur
Diamantenen Hochzeit,die sie am 27. Oktober 2011 gefeiert haben.
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Seite 16 12. November 2011 – Nummer 07/11
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