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Unterweisung für Arbeitssicherheit,
Umwelt- und Brandschutz
Standort Spenge
Standardunterweisung – Fremdfirmen HR 0025.01.DE
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Koordination von Fremdfirmen
Gründe für Unfälle mit Mitarbeitern von Fremdfirmen:
- wechselnde Arbeitsbedingungen,
- unbekannte Umgebung,
- nicht bekannte Betriebsgefahren,
- wechselnde Organisationsstrukturen,
- Verständigungsprobleme,
- unzureichende Arbeitsvorbereitung.
Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
Erforderlich dafür:
- Planung sicherer Arbeitsabläufe,
- Information der Beteiligten über
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen,
- Motivation zu sicherem Verhalten.
3
Vorschriften
3
Arbeitsschutzgesetz “Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz
tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, … zusammenzuarbeiten ....
und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.”
BGV A 1 „Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige
Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer
hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten, .... zusammenzuarbeiten.
Insbesondere haben sie, so weit es zur Vermeidung einer möglichen
gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen,
die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer
Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.“
BGI 528 „Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren“ – Fachliche
Erläuterungen
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Zutrittsregelungen
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Das Betriebsgelände ist nur mit
Genehmigung und erstmalig je Einsatz, nur
über die Zentrale zu betreten. Bitte melden
Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner an. Alle
an den Arbeiten beteiligten Personen
erhalten eine Zutrittsberechtigung.
Die Zutrittsberechtigung erfolgt in Form
eines Ausweises, unterschieden nach
Besucher oder Servicepartner.
Der Zutrittausweis ist ein persönliches
Dokument. Der Ausweis ist sichtbar am
Körper zu tragen. Mit ihm darf anderen
Personen kein Zugang gewährt werden.
Es ist darauf zu achten, das keine fremden
oder unberechtigten Personen auf das
Betriebsgelände gelangen.
Nach Beendigung der Arbeiten, ist der
Ausweis Ihrem Ansprechpartner
abzugeben
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Werkverkehr
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Es gilt die StVO
Die Geschwindigkeitsbegrenzung
(10 km/h) ist einzuhalten.
Parkverbote für Zufahrten, Flucht- und
Rettungswege sind zu beachten
Eine Ladungssicherung ist immer
vorzunehmen.
Die Sicherung der eigenen
Arbeitsstelle gegenüber dem
öffentlichen oder sonstigem
Werkverkehr muss ständig
gewährleistet sein.
Das Parken ist nur auf den
gekennzeichneten Parkflächen oder
zugewiesenen Stellflächen erlaubt.
FÜR DIE
FEUERWEHR
FREIHALTEN
RETTUNGSWEG
Bei groben Verstößen gegen Werkverkehrsregeln kann die Einfahrerlaubnis entzogen werden.
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Zufahrten und Eingänge
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Die Zugangstüren sind mit Zutrittsterminals
ausgestattet, welche mit der Karte für
Service-Partner zu öffnen sind.
Das Betriebsgelände darf erst nach der
Anmeldung und Erhalt des Service-Partner-
Ausweises befahren werden.
Vor Zufahrten, Notausgängen, und
entsprechend gekennzeichneten Flächen ist
das Parkverbot zu beachten!
FÜR DIE
FEUERWEHR
FREIHALTEN
RETTUNGSWEG
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Rauchverbot und Raucherplätze
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Auf dem Gelände des
Hettich-Standortes in
Spenge besteht
absolutes Rauchverbot.
Als Ausnahme gelten die
als Raucherplatz
gekennzeichneten
Bereiche.
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Flucht- und Rettungswege
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Im Brand- und Evakuierungsfall ist das Gebäude
auf dem kürzesten Weg zu verlassen und der
Sammelplatz aufzusuchen.
Fluchtwegepläne hängen in jedem Gebäude in den
Eingangsbereichen. Auf diesen Plänen ist der
jeweilige Sammelplatz angegeben.
Nur dort kann festgestellt werden, ob alle vorher
anwesenden Kollegen das Gebäude verlassen
haben. Dieses Ergebnis muss dann den
Einsatzkräften der Feuerwehr vom jeweiligen
Verantwortlichen mitgeteilt werden.
Türen und Tore dürfen nicht verkeilt oder anderweitig
am schließen gehindert werden
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Leitern, Gerüste und Hubarbeitsbühnen
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Nur für die jeweiligen Arbeiten geeignete Gerüste, Hubarbeitsbühnen oder Leitern
benutzen – Einsatzgrenzen berücksichtigen.
Standfestigkeit gewährleisten – Aufstellung auf tragfähigem, möglichst ebenem
Untergrund, gegen Wegrutschen oder Einsinken gesichert.
Zulässige Tragfähigkeit beachten.
Auf intakte Absturzsicherung achten.
Benachbarte oder unterhalb der Arbeitsstelle
liegende Bereiche sichern (Warnung, Absperrung,
Kennzeichnung).
Besondere Vorsicht bei Aufstellung auf oder
in der Nähe von Verkehrswegen.
Aufbau-, Verwendungs- bzw. Bedienanleitung
des Herstellers beachten.
Gerüste erst nach Freigabe betreten –
Gerüstkennzeichnung.
Gerüste gegen unbefugtes Betreten sichern!
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Höhensicherung bei Absturzgefahr
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Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen),
müssen nach DGUV Vorschrift 38, vorhanden sein:
bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, an
– freiliegenden Treppenläufen und -absätzen,
– Wandöffnungen,
– Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen;
bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen
Arbeitsplätzen und Verkehrswegen;
bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe an
Arbeitsplätzen auf Dächern;
bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe
beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
ist durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen
und die Mitarbeiter sind vor Beginn der Tätigkeit durch ihn
in der korrekten Nutzung zu unterweisen.
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Erlaubnis für das Führen von Hubarbeitsbühnen
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Für das Führen von Hubarbeitsbühnen auf
dem Betriebsgelände, ist neben dem
Führerschein, eine schriftliche Erlaubnis (HF
10022) notwendig.
Diese kann vom Auftraggeber, gegen Vorlage
des Hubarbeitsbühnen-Führerscheins und der
Beauftragung (HF 10021), welche durch den
Auftragnehmer ausgestellt wurde, erteilt
werden.
Die gerätespezifische Einweisung und eine
Unterweisung auf betriebliche Gegebenheiten
erfolgt durch den Verleiher der
Hubarbeitsbühne.
Die auf der Beauftragung aufgeführten Regeln
und die Anweisungen des Verleihers sind
unbedingt zu beachten.
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Hubarbeitsbühnen und Verkehrswege
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Benachbarte oder unterhalb der Arbeitsstelle
liegende Bereiche sind zu sichern. Die Absperrung
muss eindeutig und der Art der Arbeiten entsprechen
(Absperrbaken, Sicherheitsgitter, Folien, Trennwände,
usw.)
Besondere Vorsicht bei Aufstellung auf oder
in der Nähe von Verkehrswegen und
Arbeitsplätzen.
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Maschinen, Werkzeuge, Geräte
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Nur Arbeitsmittel benutzen, für die
- eine Beauftragung erteilt und
- eine Unterweisung erfolgt ist.
Arbeitsmittel nicht zweckentfremden!
Schutz- und Not-Befehlseinrichtungen immer
funktionsfähig halten.
Nur sicherheitstechnisch einwandfrei funktionierende
Arbeitsmittel benutzen.
Schadhafte Arbeitsmittel austauschen oder instand
setzen lassen.
E-Geräte sind nach DGUV Vorschrift 3 zu prüfen
Bewegliche Leitungen müssen
Gummischlauchleitungen vom Typ H07RN-F oder
mind. gleichwertiger Bauart sein
SO NICHT!
Benutzen Sie nur sichere und geeignete Arbeitsmittel – es ist in Ihrem eigenen Interesse.
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Mobile Schutzschaltgeräte
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Elektrische Handwerkzeuge und Maschinen
sind grundsätzlich nur mit einem
Schutzschaltgerät (PRCD-S) zu betreiben.
Der PRCD-S erkennt alle denkbaren Fehler
in der Festinstallation und lässt sich im
erkannten Fehlerfall nicht einschalten.
Die intakten Schutzleiterfunktionen werden
vor dem Einschalten überprüft und während
des Betriebes überwacht. Dadurch wird eine
Schutzpegelerhöhung gegen gefährliche
Körperströme erreicht.
Eine Unterspannungsauslösung verhindert
das selbständige Wiedereinschalten nach
Spannungswiederkehr.
Mobile Schutzschaltgeräte sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Es erfolgt kein Verleih durch den Auftraggeber.
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Untersagungen
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Alkohol-/Drogenverbot
Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände
(Ausnahmen: Gekennzeichnete Raucherzonen)
Zutrittsverbot für Bereiche, die nicht mit der
Arbeit der Fremdfirma im Zusammenhang stehen,
Film- und Fotografierverbot
Sicherheits-, Brandmelde- und
Rettungseinrichtungen, sowie Flucht-
und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden.
Verbot von sicherheitswidrigem Verhalten (Verstoß
gegen UVV, keine PSA-Benutzung)
Verstöße gegen die Untersagungen können zum Verweis vom Betriebsgelände führen.
Grundsätzlich sind Verbote bzw. Untersagungen, die auch für die eigenen Beschäftigten gelten, für die Mitarbeiter der Fremdfirmen gültig:
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Lärm
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In vielen Bereichen am Standort, besteht die
Tragepflicht für persönlichen Lärmschutz.
Kennzeichnung beachten!
Der Schallpegel liegt hier über 80 – 85 dB(A)
Persönliche Schutzausrüstung steht als
Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.
Die Spender für Gehörschutz sind an
markanten Stellen in den Hallenbereichen,
hauptsächlich an den Eingängen
angebracht.
Gehörschutzstöpsel müssen ausreichend tief
im Gehörgang getragen werden, um eine
ausreichende Dämmwirkung zu erzielen!
Tragen Sie Gehörschutz! Es geht um Ihre Gesundheit! Gehörschäden sind nicht heilbar!
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Türen, Tore, Fußwege
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Fußgänger nutzen grundsätzlich die
Türen.
Tore sind ausschließlich
Flurförderzeugen und
Transportfahrzeugen vorbehalten.
In den Hallenbereichen und auf dem
Betriebsgelände ist auf Staplerverkehr zu
achten.
Achtung, Unfallgefahr !
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Fahrwege für Flurförderzeuge
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Die für Staplerfahrer geltende
Einbahnstraßen-Regelung ist in den
jeweiligen Hallenbereichen unbedingt
zu beachten.
Schlecht einsehbare Einmündungen und
Kreuzungen sind mit einem
Panoramaspiegel ausgerüstet.
Achtung, Unfallgefahr !
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Beauftragung für das Führen von Flurförderzeugen
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Für das Führen von Flurförderzeugen
(Gabelstapler) auf dem Betriebsgelände, ist
neben dem Führerschein, eine schriftliche
Beauftragung notwendig.
Diese kann in der Instandhaltung (Gebäude
Halle), gegen Vorlage des Stapler-
Führerscheins ausgestellt werden.
(Tel. 05225/ 8794-122 oder -124)
Die gerätespezifische Einweisung und eine
Unterweisung auf betriebliche
Gegebenheiten erfolgt durch den Verleiher
des Flurförderzeuges.
Die auf der Beauftragung aufgeführten
Regeln und die Anweisungen des Verleihers
sind unbedingt zu beachten.
ist beauftragt, in unserem Betrieb/Betriebsteil
das Flurförderzeug
zu fahren.
Sie/Er ist verpflichtet, die Betriebsanwei-
sungen und die Unfallverhütungsvorschrift
"Flurförderzeuge" (BGV D27) zu beachten.
Hersteller Typ
Frau/Herr
Beauftragung
Ausbildung
Datum Stempel/Unterschrift
Datum Stempel/Unterschrift
Datum Stempel/Unterschrift
Datum Stempel/UnterschriftDatum Stempel/Unterschrift Bestell-Nr.: AW1 Großhandels- und Lagerei-
Berufsgenossenschaft68145 Mannheim
BG
Fahrerausweisfür
Flurförderzeuge+
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Brandschutz
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Beachten Sie, dass das Einatmen von Brandrauchen und -gasen eher zum Tode führt, als das Verbrennen in den Flammen.
Über den Verlauf von Flucht- und
Rettungswegen vorab
informieren.
• Bereiche mit erhöhter
Brandgefahr nicht mit offenem
Feuer betreten.
• Brennbare Flüssigkeiten
höchstens bis zur Menge eines
Tagesbedarfs am Arbeitsplatz
bereithalten.
Brennbare Gegenstände oder
Flüssigkeiten aus dem
Arbeitsbereich entfernen.
• Geeignete Löschmittel für
Brandbekämpfung vorhalten.
• Brandwachen organisieren.
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Schweißarbeiten
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Eine Schweißerlaubnis ist Pflicht und vor
Arbeitsbeginn bei der Instandhaltung (Hr.
Schwarz oder Hr. Osterhold (Tel. 05225 –
8794-122 o. –124) einzuholen.
Über Rauchmelder und Sprinkleranlagen
Informationen einholen.
Gefahrenbereich absperren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Brennbare Gegenstände oder
Flüssigkeiten entfernen.
Wenn dies nicht möglich ist, die
Gegenstände abdecken.
Geeignete Feuerlöscher bereithalten.
Schweißerarbeitsplätze durch Aufstellen
von Schutzblenden abtrennen.
Elektrische Leitungen gegen
mechanische Beschädigung sichern.
Brandwache festlegen.
Mangelhafte Sorgfalt bei Schweißarbeiten führt immer wieder zu schweren Bränden mit verheerenden Folgen.
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Bohren, Befestigen, Abbrucharbeiten
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Arbeitsdurchführung nur durch
befugte Personen.
Bohr- und Abbrucharbeiten sind nur
nach Freigabe durch das Facility
Management erlaubt.
Das Bohren an tragenden
Elementen oder Bauteilen ist
verboten oder nur nach Freigabe
durch das Facility Management
erlaubt.
Der Arbeitsbereich ist deutlich zu
kennzeichnen und gegen unbefugtes
Betreten abzusichern.
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Umweltgefährdung
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Wassergefährdende Stoffe dürfen
weder in Grund und Boden, in das
Grundwasser noch in das
Entwässerungsnetz am Standort geleitet
werden.
Bei Fragen zur Entsorgung von
Gefahrstoffen, sind die Vorgaben am
Standort zu beachten.
(Umweltkoordinator, Tel.
05223 / 77-1524)
Umwelt-Notfall-Sets mit
Kanalabdeckungen und Ölbindemitteln
sind an Lagerstellen von Gefahrstoffen
(Ladestraßen) vorhanden und bei Bedarf
zu nutzen
Ein Gefahrfall muss über die interne
Notrufnummer 1000 gemeldet werden.
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Abfallbeseitigung
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Die Fremdfirma als Abfallverursacher hat alle
anfallenden Abfälle und Reststoffe
grundsätzlich in eigener Verantwortung zu
entsorgen.
Bei Bedarf sind Abstimmungen mit den
Abfallbeauftragten am Standort
vorzunehmen.(Tel. 05223 / 77-1524)
Die Erfüllung dieser Pflicht ist bei Verlangen
nachzuweisen (Beförderungserlaubnis,
Annahmeerklärung, Entsorgungsnachweis).
Die Benutzung von Sammelbehältern am
Standort kann vereinbart werden.
Auf strikte Mülltrennung und Beachtung der
Vorgaben am Standort ist zu achten.
Wer seine Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt, muss mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Stammfirma rechnen.
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Dacharbeiten
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Schutzmaßnahmen gegen Abrutschen und Abstürzen sowie gegen Herabfallen
von Baustoffen und Werkzeugen nach außen und nach innen treffen.
Brandschutzmaßnahmen bei Flammarbeiten
- Feuerlöscher an der Arbeitsstelle bereit halten,
- Brandwache organisieren.
Informationen über
Zugangsmöglichkeiten und
Tragfähigkeit des Daches
beim Auftraggeber (Facility
Management) einholen.
Das Betreten der Dachflächen
und Dacharbeiten sind erst
nach Freigabe durch das
Facility Management erlaubt.
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Tiefbauarbeiten
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Vor Beginn der Arbeiten über Lage und Schutzabstände erdverlegter Leitungen
informieren und Vorgehensweise mit FM abstimmen;
Erlaubnisse für die Arbeiten beim Facility Management einholen.
Zum Auffinden von Leitungen, Suchgräben oder Ortungsgeräte einsetzen.
Gruben und Grabenwände sichern, Schutzstreifen (0,6 m) lastfrei halten.
Gefahrenbereiche von Erdbaumaschinen sichern und nicht betreten.
Leitungsverlauf eindeutig kennzeichnen
und Schutzabstände einhalten.
Reihenfolge der Maßnahmen im
Gefahrfall beachten (Gerät aus
Gefahrenzone, Dritte warnen,
Leitungen freischalten lassen).
Hinweisschilder oder andere
Markierungen nicht ohne vorherige
Zustimmung der Stammfirma
verdecken, versetzen oder entfernen.
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Gefährliche Alleinarbeit
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Gefährliche Alleinarbeit ist zu vermeiden!
Gefährliche Alleinarbeiten sind, nach
Installation eines geeigneten Notfall –
Meldesysteme, am Standort Spenge
nur in Sonderfällen mit vorheriger
Zustimmung des zuständigen Hettich –
Mitarbeiters zulässig.
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Arbeiten in Kranbereichen
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Alle Arbeiten an Kranen und im
Kranfahrbereich bedürfen einer
Genehmigung durch die Stammfirma.
Aufenthalt unter schwebender Last ist
verboten!
Die Kranbedienung ist nur unterwiesenen
und schriftlich beauftragten Mitarbeitern
gestattet.
Bei Arbeiten im Kranbereich ist auf
mögliche Quetschgefahr zu achten. Muss
in diesen Bereichen gearbeitet werden, so
ist der Kran am Hauptschalter
auszuschalten.
Sicherung des Hauptschalters mit Schloss
und Kennzeichnung durch Schild „Nicht
einschalten! Wartungsarbeiten“
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Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
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Zutritt nur für befugte Personen.
Arbeitsbereiche stets gut belüften;
offene Zündquellen, offenes Licht
und Rauchen verboten.
Arbeitsbeginn und -ende beim Anlagen-
verantwortlichen bekanntgeben.
Gebrauch von funkenarmen bzw.
explosionsgeschützten Arbeitsmitteln.
Ist mit Funkenbildung zu rechnen,
ist ein EX-Messgerät zur Überwachung
zu verwenden.
Wird bei Arbeiten in der Zone 1 oder 2
der EX-Schutz aufgehoben, muss ein
Mitarbeiter während der gesamten Zeit
als Aufsichtsführender anwesend sein.
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Persönliche Schutzausrüstung
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Jeder Auftragnehmer muss seinen
Beschäftigten die erforderliche Persönliche
Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Das Tragen von Schutzschuhen ist
grundsätzlich Pflicht!
In Gefahrenbereichen (bei Baustellenbetrieb)
Schutzhelm tragen.
In Abhängigkeit auftretender Gefährdungen
sind weitere Persönliche Schutzausrüstungen
zu tragen.
Zuwiderhandelnde Personen können nach
Ermahnung vom Werksgelände gewiesen
werden.
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Wer muss bei Gefahrfällen informiert werden?
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Angaben der Notruftafel entnehmen!
Inhalt der Meldung:
- Wo geschah es?
- Was geschah?
- Wie viele Verletzte?
- Welche Verletzung?
- Warten auf Rückfragen?
Ansprechpartner am Standort:
Gas, Wasser, Heizung Hr. Schwarz / Osterhold
Tel. 05225 / 8794 – 122 oder -124 oder 0151 / 12047578
Elektro Hr. Schwarz / Osterhold
Tel. 05225 / 8794 – 122 oder -124 oder 0151 / 12047578
Brandschutz Hr. Schwarz / Osterhold
Tel. 05225 / 8794 – 122 oder -124 oder 0151 / 12047578
Umweltschutz Herr Kott
Tel. 05223 / 77 – 1524 oder 05225 / 8794 - 100
Arbeitssicherheit ihr Hettich - Ansprechpartner
vor Ort
oder
Herr Kott
Tel. 05223 / 77 – 1524 oder 05225 / 8794 - 100
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Dokumentation der Unterweisung!
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Die Durchführung und Teilnahme an
dieser Unterweisung ist auf dem hier
abgebildeten Formblatt HF 0110.XX.DE
zu dokumentieren.
Der Unterwiesene bestätigt mit seiner
Unterschrift, dass ihm die Inhalte dieser
Unterweisung in einem persönlichen
Gespräch erläutert wurden.
Die Unterschrift bestätigt das
Verständnis der Inhalte und die
Bereitschaft die notwendigen
unfallverhütenden Maßnahmen
einzuhalten.
Eine Kopie des unterschriebenen
Unterweisungsprotokolls (jünger als 12
Monate) ist auf dem Hettich-
Betriebsgelände, ständig bei sich zu
tragen und auf Verlangen vorzulegen.
Energiemanagement bei Hettich - Heinze
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Energiemanagement bei Hettich-Heinze
Hettich – Heinze hat ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO
50001 implementiert.
Somit sind auch Sie aufgefordert uns bei Dienstleistungen an
unserem Standort zu unterstützen.
Achten Sie daher bei Ihren Tätigkeiten unbedingt auf Energieeffizienz.
Sollten Ihnen Verbesserungspotenziale bei unseren Prozessen und
Abläufen auffallen bitten wir Sie uns anzusprechen.
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
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Helfen Sie uns Energie zu sparen!
Sparen Sie Energie ein durch:
• Schalten Sie beim Verlassen der Baustelle das Licht aus!
• Sperren Sie bei nicht Gebrauch die Druckluft ab!
• Benutzen Sie Heizungs- / Kälte- und Lüftungsgeräte nur wenn diese
notwendig sind.
Melden Sie uns Energieverluste wie:
• Leckagen
• Dauerlicht
• Heizung zu warm, zu lange an,…
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Auf eine gute Zusammenarbeit!