umsetzungsfahrpläne wrrl · Änderung des whg im märz 2010 u.a. § 39 whg gewÄsserunterhaltung...
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Abschlussveranstaltung am 29. Februar 2012
Umsetzungsfahrpläne WRRL
1. Begrüßung
Herr Nils Hanheide, Dezernent für Recht, Ordnung und Umwelt, Kreis Mettmann
2. Der Umsetzungsfahrplan liegt vor, wie geht es weiter?
Herr Detlev Reinders, Bezirksregierung Düsseldorf
Diskussion
3. Umsetzungsfahrpläne im wasserwirtschaftlichen Vollzug
Herr Oliver Thiele, Abteilungsleiter Untere Wasserbehörde
Diskussion - Pause
4. Vorstellung des Umsetzungsfahrplans
Herr Hans-Peter Henter, Planungsbüro Koenzen
Diskussion
5. Schlusswort
Herr Hans-Bernd Schumacher, Geschäftsführer BRW
Tagungsablauf
Begrüßung Herr Nils Hanheide
Dezernent für Recht, Ordnung und Umwelt
Kreis Mettmann
Abschlussveranstaltung am 29. Februar 2012
1. Begrüßung
Herr Nils Hanheide, Dezernent für Recht, Ordnung und Umwelt, Kreis Mettmann
2. Der Umsetzungsfahrplan liegt vor, wie geht es weiter?
Herr Detlev Reinders, Bezirksregierung Düsseldorf
Diskussion
3. Umsetzungsfahrpläne im wasserwirtschaftlichen Vollzug
Herr Oliver Thiele, Abteilungsleiter Untere Wasserbehörde
Diskussion -Pause
4. Vorstellung des Umsetzungsfahrplans
Herr Hans-Peter Henter, Planungsbüro Koenzen
Diskussion
5. Schlusswort
Herr Hans-Bernd Schumacher, Geschäftsführer BRW
Tagungsablauf
www.brd.nrw.de 5 Seite Februar 2012
Abschlussveranstaltung UFP
Der Umsetzungsfahrplan liegt vor,
wie geht es jetzt weiter?
Detlef Reinders -Dez 54.1 Umsetzung der WRRL
www.brd.nrw.de 6 Seite Februar 2012
Abschlussveranstaltung UFP
Zeitplan 2012
Januar – März April – Juni Juli – September Dezember
Endfassung
Umsetzungsfahrplan
Prüfung des
UFP
Zusammenfassend
er Bericht für Politik
und Öffentlichkeit in
NRW
Bericht über die
Implementierung der
Maßnahmen-
programme an die
EU-Kommission
Mitglieder der
Kooperation/Maß-
nahmenträger
Bezirksregierung
/ UWB
MKNULV /
Bezirksregierung MKNULV
www.brd.nrw.de 7 Seite Februar 2012
Abschlussveranstaltung UFP
Endfassung UFP - Beschlussfassung
Erstellung der Endfassung des Umsetzungsfahrplans nach Vorgabe des
Musterumsetzungsfahrplans: (Textteil, Tabellen, Karten)
Zustimmung der Kooperationsmitglieder zu dem erarbeiteten
Umsetzungsfahrplan einholen.
Vorlage des Umsetzungsfahrplans formal an die zuständigen Untere
Wasserbehörden und an die Bezirksregierung.
www.brd.nrw.de 8 Seite Februar 2012
Abschlussveranstaltung UFP
Endfassung UFP - Beschlussfassung
Beschlussfassung der Gremien der Maßnahmenträger
• Die Beschlussfassung durch die Gremien der Maßnahmenträger (bzw.
Pflichtigen) bedeutet eine Absichtserklärung, die Maßnahmen des
Umsetzungsfahrplans, mit der gebotenen Flexibilität, umzusetzen.
• Die Form der Beschlussfassung wird nicht vorgegeben.
(eine Möglichkeit: Thema auf der Tagesordnung des Gremiums und Beschluss
in Form der Niederschrift der Sitzung)
• Vorlage des Beschlusses der Maßnahmenträger an die Kooperationsleitung
und die Bezirksregierung.
• Der Beschluss kann auch nachgereicht werden.
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Abschlussveranstaltung UFP
Zeitplan 2012
Januar – März April – Juni Juli – September Dezember
Endfassung UFP
Beschluss der
Gremien
Prüfung des
UFP
Zusammenfassend
er Bericht für Politik
und Öffentlichkeit in
NRW
Bericht über die
Implementierung der
Maßnahmen-
programme an die
EU-Kommission
Mitglieder der
Kooperation/Maß-
nahmenträger
Bezirksregierung
/ UWB
MKNULV /
Bezirksregierung MKNULV
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Abschlussveranstaltung UFP
Prüfung des Umsetzungsfahrplans
Prüfung durch die Untere Wasserbehörde:
Einschätzung, ob mit der Maßnahmenplanung bei den sonstigen
Gewässern die behördenverbindlichen Ziele der WRRL
vorraussichtlich erreicht werden können.
Prüfung der Begründungen für die Gewässerstrecken, bei denen
keine Maßnahmenplanung erfolgt ist, oder eine Umsetzung für nicht
machbar eingeschätzt wurde.
Einschätzung möglicher Engpässe bei der Genehmigungserteilung.
Stellungnahme an Sachgebiet WRRL der Bezirksregierung Düsseldorf.
www.brd.nrw.de 11 Seite Februar 2012
Abschlussveranstaltung UFP
Prüfung des Umsetzungsfahrplans
Prüfung durch die Obere Wasserbehörde:
Einschätzung, ob mit der Maßnahmenplanung bei den
Gewässern 1. und 2. Ordnung
die behördenverbindlichen Ziele der WRRL voraussichtlich erreicht
werden können.
Prüfung der Begründungen für die Gewässerstrecken, bei denen
keine Maßnahmenplanung erfolgt ist, oder eine Umsetzung für nicht
machbar eingeschätzt wurde.
Einschätzung möglicher Engpässe bei der Genehmigungserteilung.
Stellungnahme an Sachgebiet WRRL der Bezirksregierung Düsseldorf.
www.brd.nrw.de 12 Seite Februar 2012
Abschlussveranstaltung UFP
Prüfung des Umsetzungsfahrplans
Prüfung durch das Sachgebiet WRRL :
Prüfung der Kohärenz der einzelnen Umsetzungsfahrpläne innerhalb
des Regierungsbezirks.
Prüfung, ob alle HYMO-Programmmaßnahmen der Planungs-
einheitensteckbriefe berücksichtigt wurden.
Prüfung der Stellungnahmen der Wasserbehörden.
Abstimmung innerhalb der Teileinzugsgebiete mit den
Geschäftsstellen WRRL anderer Bezirksregierungen.
Rückmeldung zu notwendigen Plausibilisierungen und Aggregationen
für die landesweite Auswertung.
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Abschlussveranstaltung UFP
Wasserkörpersteckbriefedatenbank
Erfassung aller Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL aus den
Programmen „Lebendige Gewässer“, „Abwasser“ und „Landwirtschaft“
Datenbank zur landesweiten Übersicht der Maßnahmenplanung und
Maßnahmenumsetzung.
Datenbank für die Berichterstattung gem. WRRL
Erstmalige Einspielung der tabellarischen Umsetzungsfahrpläne durch
Excelimport.
Anschließend Pflege der Datenbank durch zuständige
Wasserbehörde und Geschäftsstelle WRRL.
www.brd.nrw.de 14 Seite Februar 2012
Abschlussveranstaltung UFP
Zeitplan 2012
Januar – März April – Juni Juli – September Dezember
Endfassung UFP
Beschluss der
Gremien
Prüfung des
UFP
Zusammenfassend
er Bericht für Politik
und Öffentlichkeit in
NRW
Bericht über die
Implementierung der
Maßnahmen-
programme an die
EU-Kommission
Mitglieder der
Kooperation/Maß-
nahmenträger
Bezirksregierung
/ UWB
MKULNV /
Bezirksregierung MKULNV
www.brd.nrw.de 15 Seite Februar 2012
Abschlussveranstaltung UFP
regionale Kooperation
Der UFP hat für den 1. Bewirtschaftungszyklus (bis 2015)
bestand.
Überarbeitung und Fortschreibung des UFP erfolgt offiziell in
2014 und 2020 für den dann jeweils nachfolgenden
Bewirtschaftungszyklus.
Einmal im Jahr Sitzung der Mitglieder der regionalen
Kooperation mit Rückblick und Ausblick über die Umsetzung der
Maßnahmen.
Öffentlichkeitsarbeit „Tue Gutes und rede drüber!!“
Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der
Gewässerunterhaltung oder Antragsstellung bei
genehmigungspflichtigen Maßnahmen.
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Abschlussveranstaltung UFP
Gemeinden, Städte, kreisfreie Städte
- haben die originäre Pflicht zum Ausbau- und Unterhaltung
- unterliegen damit auch der Behördenverbindlichkeit zur Umsetzung der WRRL
Wasser- und
Bodenverbände gemäß Satzung zu
Ausbau + Unter-
haltung verpflichtet
Sondergesetzliche Wasserverbände
Übertragen der
Ausbau- +
Unterhaltungspflicht
Wasser- und
Bodenverbände gemäß Satzung nur
zur Unterhaltung
verpflichtet
Übertragen nur der
Unterhaltungspflicht
Übertragen nur der
Ausbaupflicht
Bei
Nichterfüllung
der
Verpflichtung
durch die
Verbände
Verbandsaufsicht
durch UWB (auch)
mit dem Ziel der
Umsetzung WRRL
Verbandsaufsicht durch MKUNLV Aufsicht durch
Bezirksregierung als
OWB
Schema Ausbau- und Unterhaltungspflicht
und Behördenverbindlichkeit
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Abschlussveranstaltung UFP
Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses und ökologische
Gestaltung sind gleichwertig
Änderung des WHG im März 2010 u.a.
§ 39 WHG GEWÄSSERUNTERHALTUNG
(1) 2. die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer
standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den
Wasserabfluss,
4. die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
(2) Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe
der §§ 27-31 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie
muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach §82 an die
Gewässerunterhaltung gestellt sind.
Gewässerunterhaltung
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Abschlussveranstaltung UFP
Lebendige Gewässer und Flüsse des Tieflandes
(14.03. – 15.03.2012)
Veranstaltungsorte: Duisburg (Theorie) und Brüggen (Exkursion)
Weitere Infos zur Anmeldung: BEW-Programm 2012 / Seite 60, aktuell auf
www.bew.de
Neue Wege der Gewässerunterhaltung
(20.04.2012)
Veranstalter: Wassernetz NRW, Netteverband)
Weitere Infos zur Anmeldung: NUA-Bildungsprogramm 2012 / Seite 24, aktuell auf
www.nua.nrw.de
Zielgruppe beider Veranstaltungen:
Meister, Facharbeiter und Angelernte der Wasser- und Bodenverbände …
…sowie deren direkte Vorgesetzte
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Abschlussveranstaltung UFP
Vielen Dank für Ihr Interesse
Diskussion
1. Begrüßung Herr Nils Hanheide, Dezernent für Recht, Ordnung und Umwelt, Kreis Mettmann
2. Der Umsetzungsfahrplan liegt vor, wie geht es weiter? Herr Detlev Reinders, Bezirksregierung Düsseldorf
Diskussion
3. Umsetzungsfahrpläne im wasserwirtschaftlichen Vollzug Herr Oliver Thiele, Abteilungsleiter Untere Wasserbehörde
Diskussion -Pause
4. Vorstellung des Umsetzungsfahrplans Herr Hans-Peter Henter, Planungsbüro Koenzen
Diskussion
5. Schlusswort Herr Hans-Bernd Schumacher, Geschäftsführer BRW
Tagungsablauf
1
Umsetzungsfahrpläne (UFP) im wasserwirtschaftlichen Vollzug
Wie geht die Untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann im
wasserwirtschaftlichen Vollzug mit den Umsetzungsfahrplänen um?
29/02/2012
2
� Der UWB Mettmann obliegt die Gewässeraufsicht für die oberirdischen Gewässer im Kreis Mettmann.
� Grundlage ist der § 116 LWG„Gewässeraufsicht“.
29/02/2012
3
� Nach Prüfung der UFP werden diese den Städten zur Kenntnisnahme und Information deren politischen Gremien übersandt.
� Eine Stellungnahme und Zustimmung der politischen Gremien ist vom Land NRW nicht vorgesehen.
� Ebenso wird die UWB Mettmann die politischen Gremien des Kreises Mettmann informieren.
29/02/2012
4
� In der Regel bedürfen alle Maßnahmen der Umsetzungsfahrpläne einer wasserrechtlichen Genehmigung .
� Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG, u. U. UVP-pflichtig
� Genehmigung nach § 99 LWG Anlagen im und am Gewässer
� Genehmigung nach § 113 LWG in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG)
29/02/2012
5
� Bei einigen, insbesondere kleinräumigen Maßnahmen kommt auch deren Umsetzung im Rahmen der Gewässerunterhaltung in Betracht.
� Jede Maßnahme wird einzelfallbezogen im Hinblick auf die Genehmigungspflicht durch die UWB geprüft.
29/02/2012
6
� Maßnahmenträger können sein:
� - Bergisch-Rheinischer Wasserverband (BRW)
� - Städte
� - private Grundstückseigentümer
� - Untere Landschaftsbehörde (ULB)
29/02/2012
7
� Im Vorfeld der Umsetzung erfolgt die Abstimmung mit:
� Betroffenen Grundstückseigentümern� Diversen Trägern öffentlicher Belange , z. B.
Untere Landschaftsbehörde, Städte, Landwirtschaftskammer, Naturschutzverbände, Fischereibehörde, Denkmalschutzbehörde, etc.
29/02/2012
8
� Wasserrechtliche Anträge Dritter auf Zulassung oder Genehmigung werden seitens der UWB Mettmann dahingehend geprüft, ob diese den vorgesehenen Maßnahmen der UFP entgegenstehen oder widersprechen.
� Gegebenenfalls müssen die Anträge zum Erreichen der Genehmigungsfähigkeit überarbeitet werden.
� Andernfalls müssen Anträge abgelehnt werden.
29/02/2012
9 29/02/2012
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Diskussion
1. Begrüßung Herr Nils Hanheide, Dezernent für Recht, Ordnung und Umwelt, Kreis Mettmann
2. Der Umsetzungsfahrplan liegt vor, wie geht es weiter? Herr Detlev Reinders, Bezirksregierung Düsseldorf
Diskussion
3. Umsetzungsfahrpläne im wasserwirtschaftlichen Vollzug Herr Oliver Thiele, Abteilungsleiter Untere Wasserbehörde
Diskussion -Pause
4. Vorstellung des Umsetzungsfahrplans Herr Hans-Peter Henter, Planungsbüro Koenzen
Diskussion
5. Schlusswort Herr Hans-Bernd Schumacher, Geschäftsführer BRW
Tagungsablauf
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Umsetzungsfahrplan für die
Planungseinheit RHE 1300 im BRW-
Verbandsgebiet
Abschlussveranstaltung
29.02.2012, Mettmann
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
TOP 4
Vorstellung des Umsetzungsfahrplans
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Verlauf und Stand
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Das Untersuchungsgebiet
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Gemeinden im
nördlichen Bereich
und
südlichen Bereich
Das Untersuchungsgebiet
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Einteilung in einen
nördlichen Bereich
mit rund 85 km Fließlänge
und
südlichen Bereich
mit rund 120 km Fließlänge
Das Untersuchungsgebiet
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Inhalte und Ziele des Vorhabens
• Ermittlung des notwendigen Maßnahmenbedarfs, so dass die
strukturellen Voraussetzungen zur Erreichung des „Guten
Ökologischen Zustands/Guten ökologischen Potenzials“ (i.S. der
WRRL) gegeben sind
• Praktische Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes
• Entwicklung eines konkreten „Fahrplans“ für die Umsetzung von
hydromorphologischen Maßnahmen
• Nutzung und Konkretisierung bestehender Planungen
• Nutzung von Hintergrund- und spezifischem Expertenwissen sowie
der Vor-Ort-Kenntnisse der Workshop-Teilnehmer
• Transparenz der Maßnahmenplanung
Verlauf und Stand des Projektes
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Verlauf und Stand des Projektes
Vorarbeiten Zusammentragen der Grundlagendaten (Qualitätskomponenten, FFH-Daten, u.a.)
Auswerten der Grundlagendaten
Auftaktveranstaltung Vorstellen des Bearbeitungskonzeptes
Vorstellen des Planungsraumes und der Grundlagendaten/des Ist-Zustandes
Zwischenphase
Entwurf der Karte mit den Funktionselementen und ersten
Maßnahmenvorschlägen
Rückmeldung der Teilnehmer zu weiteren Daten, Planungen und planerischen
Randbedingungen
1. Workshop Vorstellung der Maßnahmenkarte mit überarbeiteten Funktionselementen
Einschätzung der technischen Machbarkeit in „Kleingruppen“
Zwischenphase
Einarbeiten der Ergebnisse des 1. Workshops in die Karten
Veröffentlichung der überarbeiteten Karte für die Workshopteilnehmer/Beteiligten
Stellungnahme der Workshopteilnehmer/Beteiligten
Überarbeitung der Karte mit Verortung von Maßnahmen und beispielhaften
Planungszuständen
Aufstellen einer groben Kosteneinschätzung
Aufstellen einer tabellarischen Maßnahmenübersicht
2. Workshop Vorstellen der Maßnahmenkarte und der tabellarischen Übersicht
Einschätzen der konkreten Umsetzbarkeit der Maßnahmen
Einschätzen der zeitlichen Umsetzbarkeit der Maßnahmen und Priorisierung
Zwischenphase
Stellungnahme der Workshopteilnehmer/Beteiligten
Abschließende Bearbeitung der Karten und Tabellen
Erstellen eines Berichtes
Abschlussveranstaltung Verlauf des Umsetzungsfahrplans
Vorstellung der Ergebnisse
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Umsetzungsfahrplan – Zeitplan
• Auftaktveranstaltung (07.04.2011)
• 1. Workshop - Nord (07.07.2011)
• 1. Workshop - Süd (20.07.2011)
• 2. Workshop - Nord (15.12.2011)
• 2. Workshop - Süd (12.12.2011)
• Vorstellung/Abstimmung Landwirtschaft (14.09.2011)
• Abschlussveranstaltung (29.02.2012)
Verlauf und Stand des Projektes
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Umsetzungsfahrplan – Zeitplan
• Auftaktveranstaltung (07.04.2011)
• 1. Workshop - Nord (07.07.2011)
• 1. Workshop - Süd (20.07.2011)
• 2. Workshop - Nord (15.12.2011)
• 2. Workshop - Süd (12.12.2011)
• Vorstellung/Abstimmung Landwirtschaft (14.09.2011)
• Abschlussveranstaltung (29.02.2012)
Verlauf und Stand des Projektes
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
1. Workshop
9 Maßnahmenkarten (DIN A0) – Nord
16 Maßnahmenkarten (DIN A0) – Süd
Bildung von regionalen Kleingruppen (Bsp.: WS – Nord)
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Bewertung und Einstufung der Maßnahmen
keine Einwände:
machbar bedingte Einwände:
Machbarkeit ist
weitergehend zu prüfen
Einwände:
nicht umsetzbar
1. Workshop
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
1. Workshop
Vorhandene Strahlursprünge und Trittsteine (Bsp. Süd)
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Verteilung der Strahlursprünge und Trittsteine
1. Workshop
Aufgrund der Experten-Einschätzung im 1. Workshop wurden die Funktionselemente (Strahlursprünge und Trittsteine) angepasst
Vor Workshop 1 Nach Workshop 1
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
vor 1. Workshop
1. Workshop
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
nach 1. Workshop
1. Workshop
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Umsetzungsfahrplan – Zeitplan
• Auftaktveranstaltung (07.04.2011)
• 1. Workshop - Nord (07.07.2011)
• 1. Workshop - Süd (20.07.2011)
• 2. Workshop - Nord (15.12.2011)
• 2. Workshop - Süd (12.12.2011)
• Vorstellung/Abstimmung Landwirtschaft (14.09.2011)
• Abschlussveranstaltung (29.02.2012)
Verlauf und Stand des Projektes
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
• Bildung von regionalen Kleingruppen
• Diskussion der Priorisierungsvorschläge
• Diskussion des Umsetzungszeitraums
• Aufnahme weiterer Informationen zu möglichen Maßnahmen
2. Workshop
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
2. Workshop
Maßnahmentabelle
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
2. Workshop
Maßnahmentabelle (Grundlagen für die Priorisierung)
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Vorstellung der Ergebnisse
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
• Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht
• allgemeinverständliche Darstellung des Prozesses und seiner
Ergebnisse (Karten und Tabellen)
Vorstellung der Ergebnisse
Endergebnis: Bericht
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Gliederung
• Einleitung
• Vorgehensweise
• Charakterisierung des Planungsraums
• Analyse des IST-Zustandes
• Planerische Rahmenbedingungen
• Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes
• Hydromorphologische Maßnahmen
• Kostenschätzung
• Hinweise für Maßnahmen anderer Fachplanungen
• Angaben zur Zielerreichung, Fazit und Ausblick
Vorstellung der Ergebnisse
Endergebnis: Bericht
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Vorstellung der Ergebnisse
Endergebnis: Maßnahmentabelle Absch
nitt Maßnahmen Umsetzung Bemerkungen Maßnahmenträger
MZ
B
Fis
ch
e
FE 1 Nord Anger_SU_1 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.454-459 117500 II machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 Sicherstellung des Hochwasserschutzes in SiedlungslageBRW
FE 1 Nord Anger_SU_1 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze VN-03.91 0 III machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 Sicherstellung des Hochwasserschutzes in SiedlungslageBRW
FE 1 Nord Anger_SU_1 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze VN-03.17 0 III machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 Sicherstellung des Hochwasserschutzes in SiedlungslageBRW
FE 1 Nord Anger_SU_1 Neutrassierung des Gewässerlaufs HA-01.111 990000 I machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 Sicherstellung des Hochwasserschutzes in SiedlungslageBRW
FE 1 Nord Anger_SU_1 Totholz belassen/einbringen HG-02.110 52875 I machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 Sicherstellung des Hochwasserschutzes in SiedlungslageBRW
FE 1 Nord Anger_SU_1 Ufer abflachen HG-11.58 20250 II machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 Sicherstellung des Hochwasserschutzes in SiedlungslageBRW
D 1 Nord Anger_SU_1 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes D-04.48 6000 I machbar Sehr günstig gering k.A. A 2013 -2018 Örtlichkeit prüfen, Sicherstellung des Hochwasserschutzes in SiedlungslageBRW/Kommunen/Privat
FE 1 Nord Anger_SU_2 Totholz belassen/einbringen HG-02.76 36225 I machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_2 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.14 0 I machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_2 Neutrassierung des Gewässerlaufs HA-01.95 966000 I machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_2 Erhalt/Entwicklung von lebensraumtypischer (Ufer-) Vegetation VN-02.86 0 II machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_2 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.576 322000 II machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_2 Deich/Verwallung rückbauen/schlitzen/absenken HA-04.2 303000 I machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 Anm. BRW: von Stat. 7.150 bis 7.500 nur rechtsseitig in den Wald realisierbarBRW
FE 1 Nord Anger_SU_2 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze VN-03.18 0 III machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 1 Nord Anger_SW_2 Erhalt/Entwicklung von lebensraumtypischer (Ufer-) Vegetation VN-02.81 0 II machbar Günstig gering k.A. 2019 - 2027 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_3 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.446 - 450 110000 II prüfen Günstig gering k.A. B 2019 - 2027 Anm. BRW: Uferstreifen ggf. unter Berücksichtigung der Restriktionen realisierbarBRW
FE 1 Nord Anger_SU_3 Ufer abflachen HG-11.12 24750 II umgesetzt Günstig gering k.A. umgesetzt bis 2012 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_3 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze VN-03.19 0 III umgesetzt Günstig gering k.A. umgesetzt bis 2012 BRW
FE 1 Nord Anger_SW_3 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.573 12500 II prüfen Bedingt günstig gering k.A. B 2019 - 2027 BRW
D 1 Nord Anger_SW_3 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes D-04.36 I umgesetzt umgesetzt gering k.A. umgesetzt bis 2012 Örtlichkeit prüfen BRW/Kommunen/Privat
FE 1 Nord Anger_SU_4 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze VN-03.14 0 III machbar Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_4 Totholz belassen/einbringen HG-02.77 I nicht machbarBedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_4 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.15 0 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 BRW
FE 1 Nord Anger_SU_4 Neutrassierung des Gewässerlaufs HA-01.110 990000 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 HW und GW-Verträglichkeit prüfen BRW
FE 1 Nord Anger_SU_4 Ufer abflachen HG-11.58 74250 II prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 BRW
FE 3 Nord Anger_SW_4 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.572 20000 II prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 HW und GW-Verträglichkeit prüfen BRW
FE 3 Nord Anger_SW_4 Neutrassierung des Gewässerlaufs HA-01.109 240000 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 HW und GW-Verträglichkeit prüfen BRW
FE 3 Nord Anger_SU_5 Ausweisung eines Uferstreifens VN-01-02.6 170000 II prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 HW-Schutz BRW
FE 3 Nord Anger_SU_5 Ufer abflachen HG-11.9 38250 II prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 HW-Schutz BRW
FE 3 Nord Anger_SU_5 Deich/Verwallung rückbauen/schlitzen/absenken HA-04.1 255000 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 HW-Schutz BRW
FE 3 Nord Anger_SU_5 Totholz belassen/einbringen HG-02.8 5625 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 BRW
FE 3 Nord Anger_SU_5 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.16 0 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 HW-Schutz BRW
D 3 Nord Anger_SU_5 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes D-04.45 6000 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. A 2013 -2018 Prüfen - Querbauwerk ist unbekannt - kann ggf. als Maßnahme raus!BRW/Kommunen/Privat
FE 3 Nord Anger_SW_5 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.481 6000 II machbar Sehr günstig gering k.A. A 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_6 Totholz belassen/einbringen HG-02.78 16875 I machbar Günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_6 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.17 0 I machbar Günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_6 Aufweitung des Gerinnes HG-09.21 56250 II machbar Günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_6 Ufer abflachen HG-11.47 33750 II machbar Günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SW_6 Ufer abflachen HG-11.57 11250 II prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 Ortslage; Priorisierng/Zeiträume im 2. WS angepasstBRW
FE 4 Nord Anger_SW_6 Totholz belassen/einbringen HG-02.109 5625 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 Ortslage; Priorisierng/Zeiträume im 2. WS angepasstBRW
FE 4 Nord Anger_SW_6 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.37 0 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. 2019 - 2027 Ortslage; Priorisierng/Zeiträume im 2. WS angepasstBRW
FE 4 Nord Anger_SU_7 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.444 22500 II machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_7 Rückbau/Ersatz von Uferverbau HG-07.39 10500 II-III machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_7 Ufer abflachen HG-11.48 22500 II machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_7 Verlegung/Absenkung des Weges S-01.28 13500 III machbar Sehr günstig gering k.A. 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SW_7 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.18 0 I machbar Günstig gering k.A. A 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_8 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.36 0 I machbar Günstig gering k.A. A 2013 -2018 BRW
D 4 Nord Anger_SU_8 Rückstau beseitigen/minimieren D-05.16 I umgesetzt umgesetzt gering k.A. umgesetzt bis 2012 Örtlichkeit prüfen BRW/Kommunen/Privat
D 4 Nord Anger_SU_8 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes D-04.49 I umgesetzt umgesetzt gering k.A. umgesetzt bis 2012 Örtlichkeit prüfen BRW/Kommunen/Privat
FE 4 Nord Anger_TS_1 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.19 0 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. A 2013 -2018 Örtlichkeit prüfen; Priorisierng/Zeiträume im 2. WS angepasstBRW
D 4 Nord Anger_TS_1 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes D-04.35 6000 I prüfen Bedingt günstig gering k.A. A 2013 -2018 Örtlichkeit prüfen; Priorisierng/Zeiträume im 2. WS angepasstBRW/Kommunen/Privat
FE 4 Nord Anger_SW_9 Erhalt/Entwicklung von lebensraumtypischer (Ufer-) Vegetation VN-02.6 0 II machbar Sehr günstig gering k.A. B 2013 -2018 Priorisierng/Zeiträume im 2. WS angepasstBRW
FE 4 Nord Anger_SU_9 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.438-441 75000 II machbar Sehr günstig gering mittel A 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SW_10 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.437 14000 II machbar Sehr günstig gering mittel 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SW_10 Ufer abflachen HG-11.8 5400 II machbar Sehr günstig gering mittel 2013 -2018 Rechtsseitig machbar BRW
FE 4 Nord Anger_SW_10 Verlegung/Absenkung des Weges S-01.13 25200 III machbar Sehr günstig gering mittel 2013 -2018 BRW
FE 4 Nord Anger_SW_10 Verlegung/Absenkung des Weges S-01.14 7200 III prüfen Sehr günstig gering mittel 2013 -2018 Örtlichkeit prüfen BRW
D 4 Nord Anger_SW_10 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes D-04.6 6000 I prüfen Bedingt günstig gering mittel A 2013 -2018 Prüfen wg Denkmalschutz / Staurecht BRW/Kommunen/Privat
FE 4 Nord Anger_SU_10 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens VN-01.433-436 75000 II prüfen Bedingt günstig gering mittel 2019 - 2027 Parkanlage BRW
FE 4 Nord Anger_SU_10 Extensivierung/Aufgabe der Nutzung VN-06.9 9000 III prüfen Bedingt günstig gering mittel 2019 - 2027 Parkanlage BRW
FE 4 Nord Anger_SU_10 Verlegung/Absenkung des Weges S-01.10 45000 III prüfen Bedingt günstig gering mittel 2019 - 2027 Parkanlage BRW
FE 4 Nord Anger_SU_10 Totholz belassen/einbringen HG-02.79 11250 I prüfen Bedingt günstig gering mittel 2019 - 2027 Parkanlage BRW
FE 4 Nord Anger_SW_11 Rückbau/Ersatz von Uferverbau HG-07.38 14000 II-III machbar Bedingt günstig gering mittel B 2019 - 2027 BRW
D 4 Nord Anger_SW_11 Rückstau beseitigen/minimieren D-05.17 I nicht machbarUngünstig gering mittel B 2019 - 2027 Örtlichkeit prüfen BRW/Kommunen/Privat
FE 4 Nord Anger_SU_11 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen HG-06.19 0 I prüfen Bedingt günstig gering mittel 2019 - 2027 Örtlichkeit prüfen BRW
FE 4 Nord Anger_SU_11 Aufweitung des Gerinnes HG-09.22 22500 II prüfen Bedingt günstig gering mittel 2019 - 2027 BRW
FE 4 Nord Anger_SU_11 Erhalt/Entwicklung von lebensraumtypischer (Ufer-) Vegetation VN-02.82 0 II prüfen Bedingt günstig gering mittel 2019 - 2027 BRW
FE 7 Nord Anger_SW_12 Aufweitung des Gerinnes HG-09.23 47250 II prüfen Bedingt günstig gering mittel B 2019 - 2027 BRW
D 6 Nord Anger_SW_12 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes D-04.198 6000 I machbar Günstig gering mittel A 2013 -2018 Örtlichkeit prüfen BRW/Kommunen/Privat
FE 6 Nord Anger_SU_12 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze VN-03.11 0 III machbar Günstig gering mittel A 2013 -2018 BRW
D 7 Nord Anger_SU_12 Rückstau beseitigen/minimieren D-05.6 1500 I machbar Günstig gering mittel A 2013 -2018 Örtlichkeit prüfen BRW/Kommunen/Privat
A
A
A
A
B
Typspezifisches
Arteninventar
B
B
B
A
A
B
Maß
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Maß
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Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Endergebnis: Maßnahmenkarten
Vorstellung der Ergebnisse
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
• Insgesamt wurden im Rahmen des Projektes 1381 Einzelmaßnahmen
vorgestellt und diskutiert
• Davon entfielen 383 auf Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Durchgängigkeit
Vorstellung der Ergebnisse
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Abschätzung der Zielerreichung
Auf der Basis der Defizite wurden Gewässerentwicklungs-maßnahmen
(strukturelle Verbesserung und Durchgängigkeit) ermittelt. Damit werden
die strukturellen Voraussetzungen zur Erreichung des „Guten
ökologischen Zustands/Potenzials“ geschaffen. Diese sind im Nachgang
mit den anderen bewirtschaftungsrelevanten Maßnahmenprogrammen
(Abwasser und Landwirtschaft) abzustimmen und abzugleichen.
Vorstellung der Ergebnisse
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Einschätzung der
Zielerreichung
(bei Umsetzung
der grünen und
gelben Maßnahmen)
Vorstellung der Ergebnisse Aus-
Wird die
Gewässerstruktur die
weisung
Zielerreichung
wahrscheinlich
limitieren?
Garather Mühlenbach/
Urdenbacher Altrhein
DE_NRW_273742_0 Garather Mühlenbach HMWB ja nein
DE_NRW_273742_5534 Garather Mühlenbach HMWB ja nein
DE_NRW_2737422_0 Viehbach HMWB ja nein
DE_NRW_2737422_2800Viehbach HMWB ja nein
DE_NRW_2737424_0 Galkhausener Bach HMWB nein* GÖP noch nicht definiert
DE_NRW_2737424_6307Galkhausener Bach natürlich ja nein
DE_NRW_2738_0 Itter HMWB nein* GÖP noch nicht definiert
DE_NRW_2738_6375 Itter HMWB nein* GÖP noch nicht definiert
DE_NRW_2738_8375 Itter HMWB ja nein
DE_NRW_27392_10654 Düssel natürlich ja nein
DE_NRW_27392_8597 Düssel HMWB ja nein
DE_NRW_273924_0 Mettmanner Bach HMWB ja nein
DE_NRW_273926_0 Hubbelrather Bach HMWB ja nein
DE_NRW_273928_0 Eselsbach HMWB ja nein
DE_NRW_273928_5123 Eselsbach HMWB ja nein
DE_NRW_273928_8979 Eselsbach/Hühnerbach HMWB ja nein
DE_NRW_2739288_0 Hoxbach HMWB ja nein
DE_NRW_2739288_6318Hoxbach HMWB ja nein
DE_NRW_2754_0 Schwarzbach HMWB ja nein
DE_NRW_2754_14575 Schwarzbach natürlich ja nein
DE_NRW_2756_16121 Anger natürlich ja nein
DE_NRW_2756_32315 Anger HMWB nein** GÖP noch nicht definiert
DE_NRW_2756_3637 Anger HMWB ja nein
DE_NRW_27562_0 Eigener Bach künstlich nein*** GÖP noch nicht definiert
DE_NRW_27566_4500 Rahmer Bach HMWB ja nein
DE_NRW_2758_11955 Dickelsbach HMWB ja nein
DE_NRW_2758_14605 Dickelsbach natürlich ja nein
DE_NRW_2758_2798 Dickelsbach HMWB ja nein
DE_NRW_27582_0 Breitscheider Bach HMWB ja nein
DE_NRW_27582_2100 Breitscheider Bach HMWB ja nein
DE_NRW_27582_4101 Breitscheider Bach HMWB ja nein
*** Vor allem zeitlich kritisch, da planfestgestellte Gewässerverlegung (Kalkabbau)
OFWK Gewässer
Werden die
strukturellen
Anforderung des
Strahlwirkungskonze
ptes erfüllt?
DE_NRW_27374_0 natürlich ja nein
GÖP = Gutes Ökologisches Potenzial
* Zahlreiche Restriktionsbereiche aufgrund enger Bebauung in Siedlungslage
** Lange Verrohrung unter Siedlungslage
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Kostenprognose
Maßnahmen-
NummerMaßnahmen-Name Einheitspreisreis Einheit Prämissen
D-01 Anlage eines Umgehungsgerinnes/Fischpasses EFB Stück Einzelfallbewertung *
D-02 Optimierung des Umgehungsgerinnes/Fischpasses EFB Stück Einzelfallbewertung *
D-04 Rückbau/Umbau eines Querbauwerkes 2000 - 10000 Stück Einzelfallbewertung *
D-05 Rückstau beseitigen/miniemieren 300 m -
D-06 Rückbau/Umbau von Verrohrungen/Durchlässen 8000 - 20000 Stück Einzelfallbewertung *
D-07 Rückbau/Umbau eines Teiches 12500 StückEinzelfallbewertung *; abhängig von Größe und
Lage (Haupt- oder Nebenschluss) des Teiches
HA-01 Neutrassierung des Gewässerlaufes 600 m -
HA-03Erhalt/Entwicklung/Anbindung von
Auengewässern/Auenstrukturen150 m -
HA-04 Deich/Verwallung rückbauen/schlitzen/absenken 300 m -
HA-04-04 Deich zurückverlegen 300 m -
Anlage einer Sekundäraue 45 m³ bei einer Abgrabungstiefe von 1 m
Eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue 0 m kostenneutral
HA-06 Reaktivierung der Primäraue EFB
Länge
Sohlanhebung/Deichschlitzen
(300€/m)
+ Flächensicherung (3€/m²)
Einzelfallbewertung *
HG-01 Rückbau/Ersatz von Sohlverbau 45 mfür punktuellen Verbau wird eine Länge
von ca. 10 m angenommen
HG-02 Totholz belassen/einbringen 22,53 Totholz (je 750 €)
auf 100 m = 22,5 €/m -
HG-04 Sohlanhebung 300 m -
HG-05 Wiederherstellung naturnaher Gefälleverhältnisse 300 m -
HG-06 Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/ Uferstrukturen 0 m im Rahmen der Unterhaltung
HG-07 Rückbau/Ersatz von Uferverbau 70 mfür punktuellen Verbau wird eine Länge
von ca. 10 m angenommen
HG-08Rückbau/Ersatz von Uferverbau oberhalb der
Mittelwasserlinie/HSWk.A. m -
HG-09 Aufweitung des Gerinnes 75 m -
HG-11 Ufer abflachen 45 m -
HG-12Naturnahe/durchgängige Anbindung
des Nebengewässers5000 Stück Einzelfallbewertung *
S-01 Verlegung/Absenkung des Weges 90 m -
S-02 Verlegung von Versorgerleitungen k.A. - Einzelfallbewertung *
S-04 Wiederherstellung/Erhalt naturnaher Quellstrukturen 7500 StückEinzelfallbewertung *,
abhängig von der zu sichernden Fläche
S-07Ökologische Optimierung/Entwicklung
von SekundärbiotopenEFB Stück Einzelfallbewertung *
S-09 (Wieder-)Herstellung naturnaher Abflussverhältnisse 300 m -
S-12 Naturnahe Fließgewässergestaltung 150 m -
S-13 Raum für Gewässerentwicklung 5 m² -
VN-01 Anlage/Ausweisung/Entwicklung eines Uferstreifens 5 m²
30% Initialpflanzung, 70% Sukzession,
Anwuchspflege in den ersten Jahren, 10 m breiter
Streifen
VN-02Erhalt/Entwicklung von lebensraumtypischer
(Ufer-) Vegetation0 m kostenneutral
VN-03 Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze 0 Stück kostenneutral durch Holzverkauf
VN-05Erhalt/Entwicklung naturnaher
Auengebüsche/Auwälder4 m²
20 % Initialpflanzungen, 80 % Sukzession;
Anwuchspflege in den ersten Jahren
VN-06 Extensivierung/Aufgabe der Nutzung 3 m² -
*Die Einzelfallbetrachtungen können für die Maßnahmen, für die aktuell schon Kostenschätzungen vorliegen (z.B. aufgrund von Planungen, Studien oder detaillierter Ortskenntnis
des BRW), durch diese Werte ersetzt werden.
HA-05
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Kostenprognose
Zeitraum 2013 - 2027(ohne Maßnahmen zur
Durchgängigkeit)
Zeitraum 2013 - 2027(nur Maßnahmen zur
Durchgängigkeit)
Zeitraum 2013 - 2027
Gesamt
Anger 7.615.450 119.500 7.734.950
Breitscheider Bach 2.540.563 245.000 2.785.563
Dickelsbach *,** 7.336.375 249.000 7.585.375
Düssel 6.904.588 927.500 7.832.088
Eigener Bach* 1.205.625 34.000 1.239.625
Eselsbach 987.500 182.500 1.170.000
Galkhausener Bach 663.800 194.000 857.800
Garather Mühlenbach 1.655.700 160.000 1.815.700
Hoxbach 1.428.775 127.500 1.556.275
Hubbelrather Bach 2.644.838 289.000 2.933.838
Hühnerbach 333.600 138.000 471.600
Itter 4.675.050 353.000 5.028.050
Mettmanner Bach 1.767.988 383.500 2.151.487
Rahmer Bach 160.000 14.000 174.000
Schwarzbach 11.021.700 1.194.000 12.215.700
Urdenbacher Altrhein 380.500 0 380.500
Viehbach 1.688.450 200.000 1.888.450
GESAMT 53.010.500 4.810.500 57.821.000
** Kostenanpassung bei der Einzelmaßnahme "Rückstau beseitigen/minimieren" auf die reale Rückstaulänge
Gewässer
Kosten
* Maßnahmen aus Maßnahmenfallgruppen beziehen sich immer auf die gesamte Funktionselementlänge
-> reale Maßnahmenlänge potenziell kürzer -> Kosten potenziell geringer
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Weiteres Vorgehen
• Überführung der Maßnahmen in die Wasserkörpersteckbriefe
• Abstimmung/Abgleich
der unterschiedlichen
Maßnahmenprogramme
• Fortschreibung des Umsetzungsfahrplans
• Validierung/Monitoring der ergriffenen Maßnahmen
Quelle: Bez. Reg. Düsseldorf (Reinders)
Umsetzungsfahrplan PE-RHE-1300 Rechte Rheinzuflüsse
Herzlichen Dank für die
Aufmerksamkeit!
Diskussion
Schlusswort Hans-Bernd Schumacher
Geschäftsführer BRW
Abschlussveranstaltung am 29. Februar 2012
Vielen Dank für Ihr Interesse
und Ihre Mitarbeit.
Abschlussveranstaltung am 29. Februar 2012