training of serbian police dealing with drug prevention in schools: cooperation between police and...
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Training of Serbian police dealing with drug prevention in schools:
Cooperation between police and schools in terms of drug abuse and addiction prevention in Germany
Martin Kobusynski (Polizei Hamburg)
Hermann Schlömer (Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg)
Cooperation between police and schools in terms of drug abuse and addiction prevention in Germany
1.1. Verankerung von Suchtprävention an Verankerung von Suchtprävention an Schulen in Deutschland Schulen in Deutschland
2.2. Rollen und Aufgaben der Polizei im Rahmen Rollen und Aufgaben der Polizei im Rahmen schulischer Suchtprävention in Deutschlandschulischer Suchtprävention in Deutschland
3.3. Hamburger ModellHamburger Modell
4.4. Best practice example „FreD“Best practice example „FreD“
Verankerung von Suchtprävention an Schulen in Deutschland
Kultusministerium: Ressourcen, Schulgesetz, Lehr/Rahmenpläne, Erlasse, Lehrerausbildung, …
Public HealthInstitutions
Suchtberatungs-stellen
Polizei
ElternJugendhilfe
Verankerung von Suchtprävention Verankerung von Suchtprävention an Schulen in Deutschland am Beispiel Hamburg an Schulen in Deutschland am Beispiel Hamburg
Verbindliches Thema im AufgabengebietVerbindliches Thema im Aufgabengebiet Gesundheitsförderung gemäß § 5 Schulgesetz Gesundheitsförderung gemäß § 5 Schulgesetz
•Rahmenplan Gesundheitsförderung mit Vorgaben von zu vermittelnden Rahmenplan Gesundheitsförderung mit Vorgaben von zu vermittelnden Kompetenzen Kompetenzen •Überprüfung der Einhaltung durch Schulaufsicht und SchulinspektionÜberprüfung der Einhaltung durch Schulaufsicht und Schulinspektion•Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zur SuchtpräventionAus- und Fortbildung von Lehrkräften zur Suchtprävention•Qualifizierung + Beauftragung der Beratungslehrer/innen für die Initiierung und Qualifizierung + Beauftragung der Beratungslehrer/innen für die Initiierung und Koordinierung der Suchtprävention an SchulenKoordinierung der Suchtprävention an Schulen
Regelungen des Jugendschutzgesetzes und Regelungen des Jugendschutzgesetzes und Betäubungsmittelrechts Betäubungsmittelrechts
Hamburger Rahmenpläne für das Aufgabengebiet Gesundheitsförderung
Mindestanforderungen Ende Jahrgangsstufe 10 an Stadtteilschulen und Gymnasien für Suchtprävention
Erkennen Bewerten Handeln
Bewältigung von Konflikten und Be-lastungen erproben
Krisen- und Gefähr-dungssituationen von sich und anderen wahrnehmen
Bewältigung von Konflikt- und Belastungsituationen
Risiken des Konsums legaler und illegaler Drogen, Ursachen von Suchtproblemen, Konsumalternativen, Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten, Regeln des Jugend-schutz- und Betäu-bunsmittelgesetzes
Risiken des Rau-chens einschätzen, kontrollierten Um-gang mit Alkohol und Abstinenz von illegalen Drogen befürworten, kritisch eigenes und das Konsumverhalten anderer reflektieren
vermeiden von Konsum- und Suchtrisiken oder bei Bedarf Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen
•11 interaktive Unterrichts- einheiten für die Klassen- stufen 7 bis 10
•zum Einstieg in das Thema Sucht und Drogen, zu Nikotin,
Alkohol, Cannabis und Ess- störungen
•zur Gruppenentwicklung und zum Klassenklima
•zu Angst, Stress und zum Problemlösen
• zum Thema ganze Kerle und starke Mädchen
Vorstellung des Referenten
KOBUSYNSKI - Kriminalhauptkommissar -
Stab des Polizeipräsidenten - PSt 324Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg, Deutschland, Tel.: +49-40-428658311,
Hamburg
• Seit 30 Jahren Polizeibeamter
• 14 Jahre Schutzpolizei
• 16 Jahre Kriminalpolizei
• Koordinator des Präventionsprogramms
Prävention in Hamburg
Die Bundesländer im Vergleich (1)
Föderales System
Polizei und Schule sind Ländersache
Unterschiedliche Verfahrensweisen
Prävention in Hamburg
Hamburger Modell
Präventions-programm
Cop4U
Meldebogen
Kooperationim Alltag
Vergleich derBundesländer
Die Bundesländer im Vergleich (2)
Regionale Polizei, nach Bedarf, ohne Themenvorgaben
PIT
Kooperationsverträgemit Schulen
PräventionsunterrichteKlasse 1 - 6
Kontaktbeamte ab Klasse 3 / 4, Gewaltprävention auf Anfrage,
keine SuchtpräventionSenatskonzept
PIT
Einheitliche Richtlinie kommt, ansonsten ab Klasse 3
(einschließlich Suchtprävention)
PIT
Kommunale Polizeibehörden, keine Einheitlichkeit
PIT
Keine Aktivitäten, früher auch
Suchtprävention
Präventionsunterrichte bis 2015(Gewalt, Drogen, Neue Medien)
Schule auf Anfrage(keine Suchtprävention)
PIT
Nur Verkehrsprävention(Kontaktbereichsbeamte)
Prävention in Hamburg
Hamburger Modell
Präventions-programm
Cop4U
Meldebogen
Kooperationim Alltag
Vergleich derBundesländer
Hamburger Modell
Du
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Regierungskonzept
10-Säulen-Konzept
Präven
tion
spro
gram
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Op
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Prävention in Hamburg
Hamburger Modell
Präventions-programm
Cop4U
Meldebogen
Kooperationim Alltag
Vergleich derBundesländer
Präventionsprogramm „Kinder und Jugenddelinquenz“
Präven
tion
spro
gram
m
• Erhöhung der Verbindlichkeit Rahmenvereinbarung / Kooperationsverträge
• Abrechnung, Nebenamt (in ziviler Kleidung)
• Verbindliche Fortbildung
• Primärprävention, keine Sekundärprävention, keine Krisenintervention
• 5. - 8. Klassen mit feststehenden Themen: Opfer, Zivilcourage, Gewalt, Folgen von Straftaten +ggf. Sucht
• 2 Doppelstunden in jeder Klasse pro Schuljahr (2 x 90 Min.)
• ~ 64.000 Schüler in ~ 2500 Schulklassen
• Qualitätssicherung, Evaluation, Feedbackverfahren, Controlling
Hamburger Modell
Präventions-programm
Cop4U
Meldebogen
Kooperationim Alltag
Vergleich derBundesländer
Prävention in Hamburg
Cop4U
234 Cop4U an knapp 500 Schulen
Teilnahme an Elternabenden
Teilnahme an Lehrer- und Elternkonferenzen
Verstärkung der Präsenz in Schule und Schulumfeld
Präsenz in Schule auch Nachmittags
Teilnahme an Erziehungskonferenzen
Orientierung an Situation im Stadtteil
Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu
Eindämmung der Jugendkriminalität
(in Kooperation mit Schule)
Prävention in Hamburg
Hamburger Modell
Präventions-programm
Cop4U
Meldebogen
Kooperationim Alltag
Vergleich derBundesländer
(Gewalt-)Meldebogen
Standardisierter Meldebogen
Versendung (per Fax) an Polizei entspricht einer Anzeige
Inhalt: Darstellung des Vorfalls inklusive Datum, Zeit, Ort Beteiligte Personen Delikt Folgen und Verletzungen / Ärztliche Hilfe Hintergründe Polizeiliche Maßnahmen Presse und Medien Unterstützungsbedarf Deliktskatalog (Kategorie I und II) auch Drogendelikte
• Unbedingte / bedingte Meldepflicht
Prävention in Hamburg
Hamburger Modell
Präventions-programm
Cop4U
Meldebogen
Kooperationim Alltag
Vergleich derBundesländer
Kooperation im Alltag
Präventionsprogramm Flächendeckende und verbindliche Unterrichte
durch Polizeibeamte in Schulen
Cop4U Direkter polizeilicher Ansprechpartner, tägliche
Präsenz in Schule (einschließlich Anzeigenaufnahme)
Fallkonferenzen Beteiligung von Polizei und Schule bei Planung von
Maßnahmen bezüglich straffälliger Jugendlicher
Jugendbeauftragte der Polizei Regionaler polizeilicher Ansprechpartner für Schulen,
andere Behörden und Institutionen
Prävention in Hamburg
Hamburger Modell
Präventions-programm
Cop4U
Meldebogen
Kooperationim Alltag
Vergleich derBundesländer
Kooperation im Alltag: Drogen & Sucht
Vermutung von Drogenweitergabe:
Beratung mit dem Cop4U
Hinweise auf Drogenkonsum im Schulumfeld:
Information an die Polizei / Cop4U
Schüler werden vorab über mögliche Folgen informiert
Zwingende Information der Polizei bei Drogenhandel,
schweren Straftaten und Drogenfunden
Prävention in Hamburg
Hamburger Modell
Präventions-programm
Cop4U
Meldebogen
Kooperationim Alltag
Vergleich derBundesländer