teil 1: umsetzungsstand der vvg-reform information rund um die vvg-reform
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Teil 1: Umsetzungsstand der VVG-Reform
Information „Rund um die VVG-Reform“
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VVG-Reform
Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia
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VVG-Reform
Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia
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Ausgangslage und Zeitschiene
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Ausgangslage und Zeitschiene
07.06.2000 Einsatz der Kommission zur Reform des
Versicherungsvertragsrechts
19.04.2004 Abschlussbericht der Kommission
13.03.2006 Referentenentwurf zur Reform des VVG
13.10.2006 Regierungsentwurf und Gesetzgebungsverfahren
18.06.2007 Entwurf einer Informationsverordnung
05.07.2007 Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag
21.09.2007 Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat
27.11.2007 Bundespräsident unterzeichnet VVG
01.01.2008 Inkrafttreten des Gesetzes
01.07.2008 Inkrafttreten der Informationsverordnung
31.12.2008 Ende der Übergangsfrist für Altverträge
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VVG-Reform
Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia
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Zielsetzung
Verbesserung des Verbraucherschutzes
Transparenz für den Verbraucher
Gerechter Interessenausgleich
Modernisierung der Lebensversicherung
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VVG-Reform Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia
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Highlights der Reform im Überblick
Abschaffung des Policenmodells
Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherers
Abschaffung des Grundsatzes der Unteilbarkeit der Prämie:
Anspruch auf Prämie nur noch pro rata temporis
Einheitliche Verjährungsfristen von drei Jahren
Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten
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Highlights der Reform im Überblick
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Gefahrerhöhung
Laufzeit von Versicherungsverträgen wird auf drei Jahre
verkürzt
Mahnfristen bei Zahlungsverzug werden in KV und LV von
2 Wochen auf 2 Monate verlängert
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Vorvertragliche Anzeigepflicht des VN
Im Zeitraum zwischen der Antragsstellung des VN und der
Annahme durch das VU, muss der VN risikoerhebliche Umstände
nur noch anzeigen, wenn er vom VU danach gefragt wird
Keine Verpflichtung zur Nachmeldung!
Dies gilt nur für solche Umstände, nach denen das
VU in Textform gefragt hat
Deutlich eingeschränkte Möglichkeiten des Rücktritts
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Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
Derzeitige Regelung VVG-Reform
Alles-Oder-Nichts-Prinzip
NEU
Kündigungsrecht nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit
Leistungsfreiheit nur bei VorsatzBei grober Fahrlässigkeit erfolgt
Quotelung an Hand des Verschuldensmaßstabes
Keine Vorgaben durch Gesetzgeber; Ausgestaltung durch spätere Rechtsprechung;
dadurch ggf. Prämienerhöhungen! Einfache Fahrlässigkeit ist unschädlichKausalitätsnachweis zw. Verletzung und
Schaden erforderlichHinweis auf Rechtsverluste an VN in Textform
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Beratungs- und Dokumentationspflichten des VU
Die Pflichten des Vermittlers zur
Beratung und
Dokumentation
treffen zukünftig auch das Versicherungsunternehmen
Gilt nicht für VU, sofern Antrag von Makler aufgenommen wurde!
NEU
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VVG-Reform
Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia
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Änderungen für die Sach/HUK-V
Wegfall des Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots
Einführung des Direktanspruchs bei allen Pflichtversicherungen
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Änderungen für die Sach/HUK-V
Der VN kann den Haftpflichtanspruch
des Geschädigten anerkennen
Dies führt nicht zum Verlust seines
Versicherungsschutzes in der
Haftpflichtversicherung
Wegfall des Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots
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Änderungen für die Sach/HUK-V
1. Über das Vermögen des Schädigers wird ein
Insolvenzverfahren eröffnet, der Eröffnungsantrag wird
mangels Masse abgewiesen oder ein vorläufiger
Insolvenzverwalter wird bestellt oder
2. der Aufenthaltsort des Schädigers ist unbekannt.
Einführung des Direktanspruchs bei allen Pflichtversicherungen
Der Direktanspruch wird für bestimmte Sondersituationen
eingeführt:
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Änderungen für die KV
Unkündbarkeit wird auch auf die nicht substitutive
Krankenversicherung ausgedehnt
Zusätzliche Dienstleistungen können zum VT-Bestandteil
werden und auch entsprechend in die Kalkulation einfließen
(z.B. Beratung über Leistungen)
Es können feste Vertragsdauern vereinbart werden,
z. B. in der Krankentagegeldversicherung
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Änderungen für die KV
Unkündbarkeit wird auch auf die nicht substitutive
Krankenversicherung ausgedehnt
In allen nach Art der Lebensversicherung betriebenen
Krankenversicherungen muss der Versicherer auf das
ordentliche Kündigungsrecht verzichten
Dies galt bisher nur für die substitutive Krankenversicherung
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Änderungen für die KV
Zusätzliche Dienstleistungen als Vertragsbestandteil:
Beratung zu Leistungen der Krankenversicherung
Beratung zur Berechtigung von Entgeltansprüchen von
Leistungserbringern (z. B. Ärzten)
Abwehr unberechtigter Forderungen
Durchsetzung von Ansprüchen bei ärztlichen Fehlern
Unmittelbare Leistungsabrechnung mit Leistungserbringern
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Änderungen für die LV
Reglementierung der Überschussbeteiligung/Teilhabe an den
Bewertungsreserven
Reglementierung des Rückkaufswertes (Mindestrückkaufswert)
Abschluss- und Vertriebskosten müssen im Fall der
Vorzeitigen Beendigung auf 5 Jahre verteilt werden
Einführung von Modellrechnungen mit jährlichen Updates
Information über Abweichungen der tatsächlichen
Entwicklung von dem Angebot
Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Änderungen für die LV
Reglementierung der Überschussbeteiligung/Teilhabe an
den Bewertungsreserven
Kunde ist an den Überschüssen (Überschuss + ½
Bewertungsreserven) zu beteiligen
Kunde hat Anspruch auf jährliche Info über die Entwicklung
seiner Ansprüche
(garantierte Leistungen + Überschussbeteiligung)
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Änderungen für die LV
Reglementierung des Rückkaufswertes (Mindestrückkaufswert):
Bei der Berechnung des Rückkaufswertes
ist das vorhandene Deckungskapital
(inkl. Überschussanteile) zu Grunde zu legen
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Änderungen für die LV
VU ist zur Erstellung einer Modellrechnung verpflichtet
Ausnahme: Risikolebensversicherungen und fondsgebundene
Lebensversicherungen
Modellrechnung muss 3 verschiedene Ablaufleistungen enthalten
auf Basis der Zinssätze von 2,75 %, 3,75 % und 4,75 %.
Zusätzlich ausdrücklicher Hinweis erforderlich, dass
Modellrechnung unter fiktiven Annahmen erfolgte und
Modellrechnung keine vertraglichen Ansprüche gegen VU
begründet
Einführung von Modellrechnungen
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Änderungen für die LV
BU erstmalig als eigenständige Versicherung im VVG
Eigene Regelungen für BU, sofern keine Anlehnung an
Regelungen zur Lebensversicherung möglich
Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
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VVG-Reform
Ausgangslage und Zeitschiene Zielsetzung Highlights der Reform im Überblick Änderungen für die Sach/HUK-V Änderungen für die KV Änderungen für die LV Neuerungen bei der Barmenia
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VVG-Reform
Alle Anträge sind den neuen Anforderungen angepasst:
bis Antragsstellung 31.12.2007 sind die derzeitigen
ab Antragsstellung 01.01.2008 sind die neuen
Antragsformulare einzusetzen
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ÜbergangsregelungenAntragsformular aus 2007 wird 2008 verwendet
Vermittler ist von der MD darauf hinzuweisen, dass
alte Formulare zu vernichten sind
neue Formulare verwendet werden sollen
Antragsunterlagen gehen zur Antragsprüfung an den Fachbereich
Fachbereich entscheidet über weiteres Verfahren
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Übergangsregelungen
Der Vertrag unterfällt komplett neuem Recht
Übergabe der Informationsunterlagen mit der Police
Sonderregelung in der LV
Alle 2007 vermittelten LV-Anträge werden
noch 2007 angenommen
Infos folgen per Rundschreiben
Antragsstellung 2007 – Policierung 2008
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Neuerungen
Hinweis auf Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
(Belehrungspflicht vor Beantwortung der Gesundheitsfragen nach § 19 (5) VVG)
Hinweise inkl. Belehrung zum neuen Widerrufsrecht
(§ 8 VVG-Neu), welches das bisherige Widerspruchsrecht
(§ 5a VVG-Alt) ersetzt, wurden mit aufgenommen.
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Neuerungen in der BK
Anpassung der Barmenia – KV-Anträge
VVG-konforme Schweigepflichtsentbindungserklärung
Änderungen in den Schlusserklärungen
Hinweis und Belehrung auf die Folgen einer
Anzeigepflichtverletzung
Mindestvertragsdauer (zu Krankheitskosten- und KH-Tarifen)
ist reduziert auf zwei Jahre
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Neuerungen in der BK
Die Risikoprüfung und die Gesundheitsfragen sind
unverändert
Ggf. ergibt die Rechtsprechung einen Anpassungsbedarf
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Neuerungen in der BK
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Neuerungen in der BL
Gesundheitsfragen in neuen Antragsformularen sind erweitert
Anlass:
Neue Regelungen zur Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflichtverletzung
Alle VU werden Gesundheitsfragen erweitern
Hohes Risiko gerade im BU-Bereich
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Neuerungen in der BA
Im Hinblick auf nicht versicherbare Personen in UV sind die
Gesundheitsfragen ergänzt worden:
„Liegt bereits eine Einstufung in eine Pflegestufe der
Pflegepflichtversicherung vor oder wurde eine beantragt?“
und
„ Welche Pflegestufe?“
Teil 2: VVG-Reform und nun? Rund um den Antrag
Schulung „Rund um die VVG-Reform“
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VVG-Reform
Derzeitiger Vertriebsprozess Informationspflichten Neue Abschlussmodelle ab 2008 Technische Unterstützung der Barmenia
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Derzeitiger Vertriebsprozess
Vielfältige, verschiedene „Verkaufsrituale“
I.d.R. erfolgt Beratung und Vermittlung in einem Kundenbesuch
Evtl. vorgeschaltete Bedarfsermittlung (auch telefonisch)
Kunde muss sich einmal für den Vermittler, das Produkt und
den Versicherer entscheiden
Notwendige Informationen erhält der Kunde aktuell mit der
Police (Policenmodell)
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Ablauf bisheriges Policenmodell
Versicherungsschein einschließlich der
Verbraucherinformation
Risikoprüfung und Erstellen des
Versicherungsscheins einschließlich der Ver-braucherinformation
Antrag
InteressentVertriebspartner
1
2
3
ggf. Widerspruch
4
5
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Ablauf bisheriges Policenmodell
Beratung des Interessenten durch den Vertriebspartner ggf. inkl.
Versorgungsanalyse
i. d. R. Erstellung mehrerer Angebote für den Interessenten
Interessent entscheidet sich für einen Vorschlag
Vertriebspartner erstellt Beratungsprotokoll
Vertriebspartner nimmt Antrag auf - der Interessent unterschreibt
den Antrag. Der Antrag wird der Barmenia zugeleitet
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Ablauf bisheriges Policenmodell
Im Vertragsbereich erfolgt die Risiko-/Vertragsprüfung, die
technische Erfassung und die Erstellung des Versicherungsscheins
inkl. der gesetzlich geforderten Verbraucherinformation.
Versand des Versicherungsscheins mit der Verbraucherinformation
an den Interessenten (wahlweise über den Vertriebspartner):
Damit beginnt die Widerspruchsfrist.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde von seinem
Widerspruchsrecht Gebrauch macht.
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VVG-Reform
Derzeitiger Vertriebsprozess Informationspflichten Neue Abschlussmodelle ab 2008 Technische Unterstützung der Barmenia
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§ 7 VVG „Information des VN“ Dem VN sind rechtzeitig vor Abgabe seiner Willenserklärung
folgende Informationen zu übergeben
„seine“ Vertragsbestimmungen inkl. der AVB
Einzelheiten des VT (Produktinformationsblatt ab 01.07.08)
Informationen zum Versicherer und zur
angebotenen Leistung (Kundeninformation)
Belehrung Widerrufsrecht
zu erwartende Leistungen, Modellrechnung in LV
Abschluss- und Vertriebskosten (KV & LV)
Information über die zu erwartende Beitragsentwicklung KV
NEU
VVG-InfoV wird auf den 01.07.2008 verschoben!
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Neue, erweiterte Informationspflichten nach § 7 VVG Informationspflichten müssen erfüllt werden, bevor VN seine
Willenserklärung abgibt („rechtzeitig“) Informationen müssen in Textform übergeben werden
Bisheriges Policenmodell ist nicht mehr uneingeschränkt möglich!
(außer bei Fernabsatz oder mit Verzichtserklärung)
§ 7 VVG „Information des VN“NEU
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Rechtzeitig bedeutet vor Antragstellung.
Aushändigung oder Zusendung
§ 7 VVG „Information des VN“
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Verzicht auf Aushändigung bei Antragstellung
in Ausnahmefällen möglich
Aushändigung erfolgt durch Versicherer mit Police
Verzicht des VN
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Abgrenzung Neu-/Veränderungsgeschäft…in der Praxis schwierig. Barmenia-Lösung:
Neugeschäft Veränderungsgeschäft
- Neuanträge
- Hinzunahme von Personen (KV)
- Hinzunahme von Tarifen
(KV und LV)
- Fahrzeugwechsel (Kfz)
- zusätzl. Vertrag bei gebündelten
Verträgen (Sach/HUK)
- Neuordnung eines Vertrages
mit neuen Bedingungen
Alle Veränderungen zu bestehenden Verträgen
Folge: Volle Informationspflicht!
- Fahrzeugwechsel (Kfz)
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VVG-Reform
Derzeitiger Vertriebsprozess Informationspflichten Neue Abschlussmodelle ab 2008 Technische Unterstützung der Barmenia
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Lösungsansätze
Antragsmodell
Druckstückmodell
Invitatiomodell
VVG-Reform
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Leitgedanken der Barmenia
Möglichst geringe Veränderungen des Verkaufsprozesses
Keine Störung des Verkaufsprozesses
Ausgabe aller Informationen nach Möglichkeit vor
Vertragserklärung (= Antragstellung)
Maximale Unterstützung des Vertriebs
Positionierung der Barmenia als Servicepartner
VVG-Reform
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Antragsmodell
Vermittler wird in die Lage versetzt, dem Kunden
vor Antragstellung alle erforderlichen, teilweise
individualisierten Informationen/Unterlagen auszuhändigen!
Dies wird durch die Erstellung des Infopakets
sichergestellt.
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Ablauf des Antragsmodells
Versicherungsschein
Risikoprüfung und Erstellen des
Versicherungsscheins
Antrag
InteressentVertriebspartner
1
2
3
ggf. Widerruf
4
5
1
1
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Ablauf des AntragsmodellsBeratung des Interessenten durch den Vertriebspartner ggf.
mit Hilfe der Versorgungsanalyse
i. d. R. Erstellung mehrerer Vorschläge für den Interessenten
(inkl. der Kundeninformationen)
softwaregestützte Zusammenstellung des Infopaketes
inkl. Beiblatt (=Empfangsbestätigung)
Interessent entscheidet sich für einen Vorschlag
Vertriebspartner erstellt Beratungsprotokoll
Vertriebspartner nimmt Antrag auf - der Interessent unterschreibt
den Antrag und das Beiblatt
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Ablauf des Antragsmodells
Der Antrag und das Beiblatt werden der Barmenia ggf. mit dem
Beratungsprotokoll zugeleitet
Im Vertragsbereich erfolgt die Antrags- und Risikoprüfung, die
technische Erfassung und die Erstellung des Versicherungsscheins
Versand des Versicherungsscheins an den Antragsteller
(wahlweise über den Vermittler): Mit Erhalt des Versicherungsscheins
beginnt der Lauf der allgemeinen und besonderen Widerrufsfrist
Es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch macht
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AntragsmodellWas verbirgt sich hinter dem Infopaket?
Zum jeweilig gewählten Tarif werden alle notwendigen Unterlagen
(z.B. AVB, BB, BVB, TB) als „Info-Paket“ zusammengestellt
Diese können dann dem Kunden zusammen mit dem Angebot
ausgehändigt werden
Im Einzelfall auch Verzicht auf die Unterlagen durch Erklärung des
Kunden
Erzeugen eines Beiblattes mit Inhaltsangabe der relevanten
Informationen zur Unterschrift des Kunden
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Vorschlag Beiblatt AVB+ KlauselnKlauseln
Klauseln
etc.etc.
etc.etc.
Umsetzbar nur online !
+
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Antragsmodell
Was verbirgt sich hinter dem Beiblatt?
Beiblatt enthält eine Auflistung aller ausgehändigten Unterlagen
Anhand des Beiblatts überprüft der Interessent die Vollständigkeit/
Aktualität der Unterlagen
Die Unterzeichung führt zur Rechtssicherheit, dass Interessent
alle Unterlagen erhalten hat
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Entwurf: Beiblatt
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Antragsmodell
Was passiert mit einem Antrag ohne Beiblatt?
…ungewiss, ob Kunde Info-Paket erhalten hat
keine Rechtssicherheit
drohende dauerhafte Widerruflichkeit
Antragsunterlagen werden zur Antragsprüfung an
den Fachbereich weitergeleitet
MD weist Vermittler auf die Rechtsfolgen hin und
fordert das Beiblatt nach
Vertragsabteilung der HV ist zu informieren, wenn
das Beiblatt beim Vermittler angefordert wird
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Antragsmodell
Wie ist der Weg zum Antragsmodell?
…Einstieg über eBASIS:
Über eine Authentifizierung (Token) erreicht der Vermittler das
Angebotsmodul
Vorteil: Info-Paket für Vermittler immer reproduzierbar, da
diese zum Partner gespeichert sind
…Web-Tarifierung:
Über www.maklerservice.de erreicht der Vermittler ohne
Authentifizierung das Angebotsmodul
Vorteil: „Last-Minute-Lösung“ vor Ort beim Kunden
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Freie Webtarifierung
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Antragsmodell
Wie erhält der Interessent das Infopaket?
Vermittler entscheidet situationsabhängig:
E-Mailversand an den Kunden
Speicherung des Ausdrucks der Unterlagen auf elektronischem
Datenträger vor Ort oder beim Kunden (CD, USB-Stick)
Druck der Unterlagen durch die Barmenia und Versand an den
Vermittler oder Kunden
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Drucken Vorschlag
Versand Angebot (VVG)
Ansicht Angebot (VVG)
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AnschreibenBeiblattVorschlag (mit/ohne Antragsformular)ProduktinformationsblattKundeninformationenAllg. BedingungenBesondere BedingungenSteuermerblatt der LVDatenschutzmerkblatt
Entwurf Vorschlagsdruck VVG-konform
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Antragsmodell
Vorteile des Antragsmodells inkl. Infopaket:
.. der Kunden erhält alle relevanten Informationen
.. führt zur direkten Rechtssicherheit des Antrags
.. keine Nachbearbeitung der Police notwendig
.. keine Prozessanpassung im Verkauf notwendig
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Antragsmodell
Fazit: Der bisherige Verkaufsprozess bleibt erhalten! Die Barmenia liefert die technische Unterstützung!
Die Barmenia versteht sich als
der Servicepartner Nr. 1
des Vertriebes!
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Druckstückmodell
Die relevanten
Bedingungsdruckstücke und
Verbraucherinformationen
werden mit dem Antrag im Prospektfolder integriert
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Druckstückmodell
Geeignet für Produkte, bei denen wenige individualisierte
Informationen für den Einzelvertrag gelten:
vorwiegend in den Sach/HUK-Versicherungen und
in der ergänzenden Krankenversicherung
LV durch hohen Individualisierungsgrad nicht machbar
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Druckstückmodell
In der ergänzenden Krankenversicherung:
„Elefantenfolder“
Ergänzungsversicherungen mit den Tarifen AN, ZG, AZ, S, SW,
KH, T 42, PT 1 und PT 3 – WK 1082
ZG – Zahnergänzungsversicherung – WK 1227
PT – Pflegetagegeldversicherung – WK 1203
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Druckstückmodell
In der BA:
Unfall
Unfallversicherung mit Treuebonus – A 2203
Unfallversicherung für Personen ab 50 – A 2123
KISS-Antrag – A 2866
Unfall-Einfach-Antrag – A 2876
Unfallversicherung nach dem Courtagetarif – A 2201
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Druckstückmodell
In der BA:
Haftpflicht/Haushalt
Haushaltversicherung mit Schadenfreiheitsbonus – A 1291
Haushaltversicherung für Pesonen ab 50 – A 2124
Haftpflicht-Privatrisiken – A 2270
Kraftfahrt
nur Pkw – A 2128
alle Risiken – 2101
Wohngebäudeversicherung mit Schadenfreiheitsbonus – A 2387
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Invitatiomodell
Bisheriges Policenmodell:
Interessent gibt die erste Willenserklärung zum Zu-Stande-
Kommen eines Versicherungsvertrages ab
Invitatiomodell:
Abgabe der ersten Willenserklärung verlagert sich auf den
Versicherer
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Invitatiomodell
Vertragsbestätigung
③ Erstellung des Angebotes inkl. aller Informationen⑦ Nach Eingang der Annahmeerklärung Druck + Versand der VT-Bestätigung
Erhebungsbogen
InteressentVertriebspartner
Annahme-erklärung
4
7
1
2
3
65
7
ggf. Widerruf
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InvitatiomodellErster Kundenbesuch/-kontakt:
Beratung des Interessenten durch den Vertriebspartner ggf. inkl.
Versorgungsanalyse
Erstellung eines oder mehrerer Vorschläge für den Interessenten
Interessent entscheidet sich für einen Vorschlag/Vertriebspartner
erstellt Beratungsprotokoll
Vertriebspartner nimmt Kunden-/Risiko-Daten im Erhebungsbogen
auf - der Interessent unterschreibt diese Daten
(entspricht bisherigem Antrag)
Der Erhebungsbogen geht an die Barmenia
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Invitatiomodell
Im Vertragsbereich erfolgt die Prüfung des Versicherungswunsches,
die technische Erfassung und der Druck des Angebotes inkl. aller
gesetzlich geforderten Informationen.
Versand eines verbindlichen Angebotes (Versicherungsschein)
an den Interessenten, wahlweise an Vertriebspartner
Zweiter Kundenbesuch/-kontakt:
Annahme des Angebotes durch den Interessenten;
Annahmeerklärung wird an die Barmenia gegeben.
Im Vertragsbereich wird eine Vertragsbestätigung erstellt und
versandt (mit Zugang beginnt die Widerrufsfrist).
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Invitatiomodell
Vermittler entscheidet situationsabhängig:
Versand an den Vermittler
Versand an den Kunden
Vermittler erhält eine Information per E-Mail, dass das
Versicherungsangebot an den Kunden erfolgt ist
Wie erhält der Interessent das verbindliche Angebot und seine
vorbereitete Annahmeerklärung?
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Beurteilung aus Vertriebssicht
Kunde muss zweimal „JA-SAGEN“ Kunde muss i.d.R. einmal mehr aufgesucht werden Starker Eingriff in die geübte Vertriebspraxis Vertriebsprozess wird verzögert und muss nachgearbeitet
werden Wirtschaftlichkeit einzelner Produkte sinkt erheblich Kunde erhält vollständige Unterlagen/Informationen
Wird durch die Barmenia vorgehalten Ungewiss, ob Gesetzgeber Invitatiomodell auf Dauer hinnimmt
Invitatiomodell
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VVG-Reform
Derzeitiger Vertriebsprozess Informationspflichten Neue Abschlussmodelle ab 2008 Technische Unterstützung der Barmenia
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Technische Unterstützung
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Technische Unterstützung der Barmenia
Unser technischer Service an den Vermittler
Nutzung des Vertriebsportals eBASIS über einen Token
Web-Tarifierung ohne gesonderte Authentifizierung unter
www.maklerservice.de
Link-Lieferung für eine Web-Tarifierung ohne gesonderte
Authentifizierung in eigenen Systemen
Einsatz von eigenen Softwarelösungen
Lieferung von Grunddaten und Steuerinformationen für die KV
LV-Rechenkern für die LV
Lieferung der BASIS-CD zur offline Beitragsberechnung ohne
Dokumentenservice
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Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!