startseite | - geologisches bÜro dr. behringer...2017/10/11 · modul erd- feucht [kn/m³]...
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GEOLOGISCHES BÜRO D R. BEHRINGER
UNABHÄNGIGE BAUINGENIEURE UND GEOLOGEN
BAUGRUND ALTLASTEN GEBÄUDERÜCKBAU HYDROGEOLOGIE
Titel: BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle, Au 1 (Flst. Nr. 4658), Ditzingen Auftraggeber: Tennisclub Ditzingen e. V. Im Lontel 18 71254 Ditzingen Stuttgart, den 11. Oktober 2017 Aktenzeichen: S-17 1043 be/bi
Verteiler: Tennisclub Ditzingen e. V. 3fach 1fach pdf
Geol. Büro Dr. Behringer * Rotenbergstraße 20 * 70190 Stuttgart
(0711) 26 34 393 Fax (0711) 26 34 395
Stuttgart
Ulm
Aalen
Baugeologisches
Gutachten
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INHALTSVERZEICHNIS
ANLAGEN 3
QUELLEN 3
1. VORGANG 4
2. INGENIEURGEOLOGIE 4
3. HYDROGEOLOGIE 7
4. BODENKLASSEN 7
5. BODENKENNWERTE 8
6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG 8
6.1 GRÜNDUNG AUF STREIFENFUNDAMENTEN 9
6.2 GRÜNDUNG AUF EINZELFUNDAMENTEN 9
6.3 ALTERNATIVE GRÜNDUNGSMÖGLICHKEITEN 10
6.4 AUFBAU UNTER BODENPLATTE 11
7. BAUGRUBENBÖSCHUNG 11
8. DRAINAGE 11
9. VERSICKERUNG 12
10. ALTLASTEN UND ERDAUSHUB 12
11. ERDBEBEN 13
12. BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE 13
13. SCHLUSSBEMERKUNG 16
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ANLAGEN
Anlage 1 Lageplan M 1 : 500
Anlage 2.1 Schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung B 1
Anlage 2.2 Schwere Rammsondierung SRS 2 und geologische Abschätzung
Anlage 2.3 Schwere Rammsondierung SRS 3 und Bohrung B 3
Anlage 2.4 Schwere Rammsondierung SRS 4 und geologische Abschätzung
Anlage 2.5 Schwere Rammsondierung SRS 5 und geologische Abschätzung
Anlage 2.6 Schwere Rammsondierung SRS 6 und geologische Abschätzung
Anlage 2.7 Schwere Rammsondierung SRS 7 und geologische Abschätzung
Anlage 2.8 Schwere Rammsondierung SRS 8 und Bohrung B 8
Anlage 3.1 Geologische Profilskizze A – A‘
Anlage 3.2 Geologische Profilskizze B – B‘
Anlage 3.3 Geologische Profilskizze C – C‘
Anlage 4 Hochwasserrisikomanagement – Abfrage
QUELLEN
/1/ Herr Dipl.-Ing. (FH) Georg Kuntz: Lageplan – Einmessung der
Erkundungspunkte nach Höhe und Lage; vom 05.10.2017
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1. VORGANG
Der Tennisclub Ditzingen e. V. plant den Neubau einer 2-Feld-Tennishalle auf dem Vereinsgelände
in der Au 1 in Ditzingen (Flst. 4658; vgl. Anlage 1).
Die geplante 2-Feld-Tennishalle soll nicht unterkellert werden. Das Planum liegt gemäß den
vorliegenden Planunterlagen bei ca. 293,0 mNN.
Fundamentpläne standen zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht zur Verfügung. Der AG und
der Tragwerksplaner müssen prüfen, ob diese ergänzend mit dem Unterzeichner abzustimmen sind.
Am Standort erfolgten zunächst insgesamt acht schwere Rammsondierungen (SRS 1 bis SRS 8)
mit Tiefgang von 6 m bzw. 7 m zur Charakterisierung des Baugrunds.
Weiter wurden drei Bohrungen (B 1, B 3 und B 8) ausgeführt. Die Bohrungen erreichten einen
Tiefgang von je 6 m unter Gelände.
In den Bohrungen wurde nach Abschluss der Arbeiten außerdem eine mögliche
Grundwasserführung geprüft. Die Bohrlöcher wurden nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß
verfüllt.
Die maximale Erkundungstiefe liegt bei 286,7 mNN (SRS 1).
Das Vorhaben wird nach EC 7 bzw. VOB / Teil C der geotechnischen Kategorie GK 2 zugeordnet.
Nach VOB 2016 bzw. DIN 4022 ist ab GK 2 vom AG zu prüfen, ob nach der hier vorgelegten
Erstuntersuchung des Baugrunds eine Haupt- (oder abschließende) Untersuchung notwendig ist.
Dies kann bei Bedarf, z. B. nach Vorlage der Fundamentpläne, mit uns ergänzend abgestimmt bzw.
beauftragt werden.
2. INGENIEURGEOLOGIE
Die ingenieurgeologische Modellvorstellung ist aus den Anlagen 3.1 bis 3.3 zu entnehmen. Es
handelt sich hier um eine Skizzierung mit Modellcharakter auf der Grundlage der hier durchgeführten
Untersuchungen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um keine Zeichnungen im technischen Sinne.
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Es handelt sich um eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Abweichungen im
Rahmen der natürlichen geologischen Schwankungen sind also möglich.
Allgemeine Geologie: Talablagerungen der Glems, auf
Lettenkeuper (ku) und Oberem Hauptmuschelkalk (mo2)
Die Einteilung der Schichten erfolgt auf Grund der ingenieurgeologisch relevanten Eigenschaften
der jeweiligen Schicht bzw. des jeweiligen Bodens oder Felses (= Einteilung in sogenannte
Homogenbereiche nach VOB / Teil C). Die Schichtgrenzen stellen teilweise auch
Verwitterungsgrenzen dar.
Weiter gelten die weiterführenden Angaben im Abschnitt 12.
Die punktuellen Angaben aus Anlage 2.1 ff. sind hier räumlich und gutachterlich abgeschätzt.
Schicht Auffüllung, inhomogen
Bodenklassen: BK 3 und BK 4
Die Auffüllung ist im nicht befestigten Bereich von wenigen dm durchwurzeltem Oberboden
überdeckt.
In befestigten Bereichen besteht die Auffüllung aus Asphalt sowie Pflasterbereichen mit
Schotterunterbau oder aus rotem Splitt (Sandplatz) mit Schotterunterbau der Bodenklasse BK 3.
Darunter wurde eine Auffüllung aus standorttypischem, mittel- bis dunkelbraunem Ton, teilweise
schottrig und / oder wenig Ziegelschutt angetroffen. Der Ton weist weiche bis steife oder steife
Konsistenz auf und wird der Bodenklasse BK 4 zugeordnet.
Für die Ausschreibung und Kalkulation empfehlen wir für Schicht von bis zu 10 Vol.-% Fremdanteil
(z. B. Ziegel- und Bauschutt, Glas, Keramik etc.) auszugehen.
Schicht weist in den Erkundungspunkten eine Mächtigkeit von ca. 1 m bis etwa 2 m aus. Die
Schichtunterkante verläuft nach gutachterlicher Einschätzung in etwa zwischen 291 mNN und
293 mNN.
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Auf Grund der Inhomogenität der Auffüllungen können Abweichungen in Zusammensetzung,
Stoffgehalt und Mächtigkeit auch auf kürzester Distanz nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Schicht Ton, teilweise schluffig bis stark schluffig, vorwiegend steif, teilweise
auch Sand, locker oder locker bis mitteldicht
Bodenklassen: BK 4, tw. BK 3
Schicht besteht aus mittel- bis dunkelbraunem, teilweise schluffigem bis stark schluffigem Ton.
Dieser liegt in vorwiegend steifer, teilweise auch weicher bis steifer Konsistenz vor und wird der
Bodenklasse BK 4 zugeordnet. In Teilbereichen liegt der Ton eventuell umgelagert vor. In Bohrung
B 3 wurden im Bereich der Schicht auch geringe Anteile an Ziegelschutt angetroffen.
Nach unten hin kann teilweise auch schwach kiesiger bzw. schottriger, bereichsweise auch
schluffiger Sand auftreten. Dieser liegt in lockerer oder lockerer bis mitteldichter Lagerung vor und
wird der Bodenklasse BK 3 zugeordnet.
Schicht weist eine Mächtigkeit von ca. 3 m bis etwa 5 m auf. Die Schichtunterkante verläuft in
etwa zwischen 288 mNN und 289 mNN.
Schicht Sand und Kies bzw. Schotter, vorwiegend mitteldicht, teilweise Schluff
und Ton, schottrig, halbfest
Bodenklassen: BK 3 und BK 5
Schicht besteht aus kiesigem Sand bzw. sandigem Kies, der teilweise schwach schluffig vorliegen
kann. Der Sand und Kies weist vorwiegend mitteldichte Lagerung auf. Lagenweise kann hier auch
graubrauner, sandiger bis stark sandiger Schluff oder schwach sandiger, schottriger Ton eingelagert
sein. Der Schluff und Ton weisen hier halbfeste Konsistenz auf.
Schicht wird den Bodenklassen BK 3 und BK 5 zugeordnet. Die Schichtoberkante verläuft in etwa
zwischen 288 mNN und 289 mNN.
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3. HYDROGEOLOGIE
Bei den Erkundungsarbeiten am 05.10.2017 wurde in Bohrung B 8 bei 5,55 m unter Gelände bzw.
ca. 287,75 mNN Grundwasser angetroffen.
Das Baufeld liegt ca. 5 m östlich der Glems. Der Wasserspiegel der Glems lag am 05.10.2017 bei
290,04 mNN.
Das HQ100 der Glems liegt bei ca. 292,8 mNN. Es wird empfohlen den HQ100 als
Bemessungswasserspiegel zu Grunde zu legen.
Das Baufeld liegt im Bereich der Überflutungsfläche des sogenannten HQEXTREM. Der HQEXTREM liegt
am Standort bei ca. 293,6 mNN (vgl. Anlage 4). Es handelt sich dabei um den Stand eines
Hochwassers mit eine Wiederkehrwahrscheinlichkeit von deutlich mehr als 100 Jahren.
4. BODENKLASSEN
Für die Ausschreibung sowie für die Kalkulation bzw. Wiederverwendung des Aushubes können
folgende Bodengruppen und Bodenklassen berücksichtigt werden (Mittelwertbildung).
Tabelle 1: Zuordnung der Schichten in Bodengruppen und Bodenklassen
Schicht /
Homogenbereich
(vgl. Abschnitt 2)
Tiefe [mNN]
vgl. Anl.
3.1 – 3.3
Bodenart
nach
DIN18196
Bodenklasse
nach
DIN18300
Bodenklasse
nach
DIN18301/2012
Frostklasse
nach
ZTVE-StB
Schicht tw. bis ca.
291 mNN
GW / GI,
TM / TL
BK 3
und BK 4
BN 1 – 2 /
BB 2 F 2 – 3
Schicht tw. bis ca.
288 mNN
TM / TL;
tw. SW / SE
BK 4,
tw. BK 3
BB 2;
BN 1 – 2 F 3
Schicht tw. ab ca.
289 mNN
SW / GW,
tw. UM / TM BK 3 und BK 5
BN 1 – 2 /
BB 3 F 2 – 3
Es gelten die zusätzlichen Angaben im Text. Auf Wunsch unserer Kunden werden die Bodenklassen nach
DIN 18300 und DIN 18301 weiterhin aufgeführt. Dies führt in der Baupraxis zu einer besseren Charakterisierung
des Baugrunds gegenüber den neuen Homogenbereichen in der VOB 2016.
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5. BODENKENNWERTE
Für die beschriebenen Schichten können die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellten,
bodenmechanischen Kennwerte angesetzt werden. Die Werte sind Mischwerte und bilden die
Grundlage für die erdstatischen Berechnungen und Nachweise und sind an Hand von
gutachterlichen Erfahrungen mit ähnlichen Bodenverhältnissen vergleichbarer geologischer
Formationen sowie mit Laboruntersuchungen festgesetzt. Sie sind bzgl. der Homogenität als
ungefährer Mittelwert zu verstehen. Werden für die Kalkulation Bandbreiten der Bodenkennwerte
sowie weitere Bodenkennwerte benötigt, so bitten wir um Rücksprache.
Tabelle 2: Zusammenstellung der Bodenkennwerte
Schicht /
Homogenbereich
(vgl. Abschnitt 2)
Tiefe [mNN]
vgl. Anl.
3.1 – 3.2
Raumgewicht Scherparameter Steife-
modul
erd-
feucht
[kN/m³]
unter
Auftrieb
´
[kN/m³]
Reibungs-
winkel
´
[°]
Kohäsion
c´
[kN/m²]
undrainierte
Kohäsion
c´u
[kN/m²]
ES
[MN/m²]
Schicht tw. bis ca.
291 mNN 18,5 9 25 1 - 3
Schicht tw. bis ca.
288 mNN 20 10 25 6 80 5
Schicht tw. ab ca.
289 mNN 19 10 29 2 - 25
Es gelten die zusätzlichen Angaben im Text.
6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG
Ingenieurgeologische Inhomogenitäten – soweit bekannt – sind hier mit berücksichtigt.
Die Gründung ist als Gründung über Einzel- und Streifenfundamente geplant. Die Werte des
aufnehmbaren Sohldrucks sind hierfür in Abschnitt 6.1 und 6.2 angegeben.
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Da die Gründung über Einzel- und Streifenfundamente nach gutachterlicher Einschätzung auf Grund
der voraussichtlich anfallenden Lasten nicht möglich sein wird, sind in Abschnitt 6.3 alternative
Gründungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Fundamentsohlen sind vom Gutachter abzunehmen (2 Arbeitstage Vorlauf).
Witterungsbedingt aufgeweichte Bodenabschnitte im Gründungsbereich wären
auszutauschen.
Falls höhere Lasten für Streifen- und Einzelfundamente anfallen, wie im Folgenden angegeben, so
sind die Fundamente in Abstimmung mit dem Gutachter zu vergrößern. Sollte eine Tiefgründung
notwendig werden, ist mit dem Gutachter vorher und rechtzeitig Rücksprache zu halten.
Bei abweichender Gründung zu den unten angegebenen Gründungsvorschlägen ist ebenfalls mit
dem Gutachter rechtzeitig Rücksprache zu halten.
6.1 Gründung auf Streifenfundamenten
Für die Gründung auf Streifenfundamenten auf bzw. in Schicht (Höhenlage vgl. Anlage 3.1 bis
3.3) mit einer Einbindetiefe von insgesamt mindestens 1 m gelten folgende Werte. Zwischen den
Fundamentbreiten darf linear interpoliert werden.
Fundamentbreite aufnehmbarer Sohldruck1 Last / m Setzung s
0,6 m 140 kN/m² 85 kN ca. 2,5 cm
0,8 m 115 kN/m² 90 kN ca. 2,5 cm
1,0 m 100 kN/m² 100 kN ca. 2,5 cm
1,2 m 90 kN/m² 110 kN ca. 2,5 cm
1,4 m 80 kN/m² 115 kN ca. 2,5 cm
6.2 Gründung auf Einzelfundamenten
Für die Gründung auf Einzelfundamenten auf bzw. in Schicht (Höhenlage vgl. Anlage 3.1 bis
3.3) mit einer Einbindetiefe von insgesamt mindestens 1 m gelten folgende Werte. Zwischen den
Fundamentgrößen darf linear interpoliert werden.
1 Die Bestimmung des aufnehmbaren Sohldrucks erfolgt nach DIN 1054:2005. Früher: "zulässige Bodenpressung".
Hierbei handelt es sich somit um charakteristische Werte. Sollten die Werte des Sohlwiderstands nach EC7 benötigt werden, ist Rücksprache mit dem Unterzeichner zu halten.
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Fundamentgröße aufnehmbarer Sohldruck1 Last Setzung s
2 x 2 m² 105 kN/m² 420 kN ca. 2,5 cm
2,5 x 2,5 m² 90 kN/m² 560 kN ca. 2,5 cm
3 x 3 m² 75 kN/m² 675 kN ca. 2,5 cm
6.3 Alternative Gründungsmöglichkeiten
Alternativ zu einer Flachgründung über Einzel- und Streifenfundamente kann ggf. bei höheren
anfallenden Lasten ein Pfahl- oder Tiefgründung erfolgen.
Aus gutachterlicher Sicht eignet sich am Standort eine Bodenverbesserung aus dem
Spezialtiefbau (z. B. VBS-Säulen, Rüttelstopfsäulen o. Ä.) wesentlich besser.
Alternativ sind duktile Verpresspfähle grundsätzlich möglich. Vom Tragwerksplaner ist zu prüfen, ob
hier auf Grund der zu Grunde liegenden Lasten sowie der örtlichen Gegebenheiten eine
wirtschaftlichere Tiefgründung möglich ist. Ggf. ist Rücksprache mit dem Unterzeichner zu halten.
Alternative Spezialgründungen sind je nach Herstellerangaben in Abhängigkeit des Lastenplans zu
prüfen und ggf. ebenfalls fachtechnisch und kostenmäßig zu werten.
Eine vergleichende Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Spezialgründungen ist stets vorzunehmen.
Sollte eine Pfahl- oder Tiefgründung ausgeführt werde, müssen ergänzende
Baugrunderkundungen, insbesondere zur Tiefe hin, ausgeführt werden (Gebäude mit
geotechnischer Kategorie GK 2).
Die zu beauftragende Firma zur Erstellung der Pfahl- oder Tiefgründung muss prüfen, ob alle
ingenieurgeologischen Daten für die Kalkulation hinreichend zur Verfügung stehen. Insbesondere
muss die ausführende Firma / GU prüfen, ob noch Erkundungsbohrungen in der Fläche und /
oder zur Tiefe hin notwendig sind und ob die vorliegenden Ergebnisse für die nachhaltige
Kalkulation ausreichend sind. Falls nicht ausreichend, müssen vorher umgehend in der Fläche oder
zur Tiefe hin ergänzende Erkundungen vorgenommen werden.
Unsere fachtechnischen Aussagen sind nur gültig bis zur jeweiligen Bohrtiefe. Ggf. muss der AG
bzw. der GU also weitere Erkundungen zur Tiefe hin vornehmen.
Weiter weisen wir darauf hin, dass Pfahlgründungen beim zuständigen LRA anzeigepflichtig sind.
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6.4 Aufbau unter Bodenplatte
Sofern eine Bodenplatte in der geplanten 2-Feld-Tennishalle vorgesehen ist, gilt Folgendes.
Das Erdplanum im Bereich des geplanten Bauvorhabens weist keine hinreichende Tragfähigkeit auf
und muss eventuell verbessert werden (z. B. Einfräsen von Dorosol C30 auf ca. 40 cm Höhe).
Alternativ zur Bodenverbesserung kann hier ein Bodenaustausch mit weit gestuftem, gut
verdichtbarem Material (Bodengruppe: GW; z. B. 8 / 45 mm; auf einer Höhe von mind. 40 cm)
ausgeführt werden.
Zwischen der Bodenplatte aus Beton des geplanten Bauvorhabens und dem bodenverbesserten
oder ausgetauschten, tragfähigen Untergrund muss eine Tragschicht aus mindestens 40 cm
weitgestuftem, gut verdichtbarem Schotter eingebracht werden. In die Tragschicht kann die
kapillarbrechende Schicht mit integriert werden (vgl. Abschnitt 8).
Die Tragfähigkeit des Untergrunds sowie die Dicke der Tragschicht hängen von der anfallenden Last
ab. Die genaue Dimensionierung soll ergänzend in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner erfolgen.
7. BAUGRUBENBÖSCHUNG
Sollte entgegen dem derzeitigen Planungsstand doch eine Baugrubenböschung notwendig werden,
ist ergänzend mit dem Gutachter Rücksprache zu halten.
8. DRAINAGE
Auf eine kapillarbrechende Schicht mindestens á 20 cm (Bodengruppe: GW nach DIN 18196 bzw.
weitgestufter Schotter; z. B. 8 / 45 mm) unterhalb der Bodenplatte wird hingewiesen.
Weiter soll nach DIN 4095 bei Gebäuden, wie bei vorliegendem Bauvorhaben, mit einer überbauten
Fläche > 200 m² eine Flächendrainage vorgesehen werden.
Darüber hinaus gelten die Vorgaben der DIN 4095.
Eine geordnete Ableitung von Hof- und Dachwasser bleibt davon unberührt.
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Die Funktion eventuell bestehender Drainagestränge ist zu erhalten. Diese sind ggf. funktionstüchtig
umzuleiten.
9. VERSICKERUNG
Bei den anstehenden, wenig durchlässigen Schichten (geschätzter kf-Wert: < 1 x 10-5 m/s) raten wir
von einer Versickerung am Standort ab.
Sollte dennoch eine Versickerung am Standort angestrebt werden, empfehlen wir einen Nachweis
der Versickerungsfähigkeit über Versickerungstests an den beabsichtigten Stellen zu führen.
Ein Notüberlauf am Versickerungsschacht ist stets einzuplanen.
Darüber hinaus gelten die Vorgaben des zuständigen LRA.
10. ALTLASTEN UND ERDAUSHUB
Von unserer Seite wurde eine Mischprobe aus den Bohrungen entnommen. Diese Probe wird als
Rückstellprobe bei uns aufbewahrt. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Rückstellprobe nach
VwV Boden untersucht werden um die Bewertung nach Zuordnungsklassen vorzunehmen.
Für die Verwertung / Entsorgung des Bodens empfehlen wir, falls dieser teilweise umgelagert wurde,
folgende Alternativpositionen im LV auszupreisen bzw. bei der Kalkulation zumindest für
Teilbereiche des Aushubs zu berücksichtigen:
Zwischenlager zur Haufwerksbeprobung für bis zu 15 Arbeitstage
Verwertung von Erdaushub und / oder Bauschutt als Z1.1-Material
Verwertung von Erdaushub und / oder Bauschutt als Z1.2-Material
Entsorgung des Aushubs auf einer normalen Erddeponie der Klasse DK0 oder einer
genehmigten Abreinigungs- / Entsorgungsanlage; anteilig 10 % des Aushubs (nur alternative
Preisabfrage im Vorfeld)
Der Erdbauer soll dem Bauherrn vor Vergabe mitteilen, wo der Erdaushub verwertet oder entsorgt
werden soll. Die Entsorgung / Verwertung ist zwischen Bauherrn und Erdbauer vor Vergabe genau
abzustimmen. Andernfalls kann dies zu Mehrkosten für den Bauherrn führen. Ggf. ist der Gutachter
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zu kontaktieren. Weiter soll der Erdbauer mitteilen, ob er für seinen Entsorgungsweg weitere und,
wenn ja, welche (VwV Boden oder Deponieverordnung) und wie viele Analysen benötigt.
Soweit möglich, kann dieses Material kostenneutral vor Ort verwertet werden.
11. ERDBEBEN
Das Baufeld liegt in der Erdbebenzone 0; für den Statiker gelten folgende Angaben:
Erdbebenzone 0
Einteilung nach DIN EN 1998-1 / EC 8:
Schicht / Schicht Baugrundklasse C
Schicht (bis 20 m Tiefe) Baugrundklasse B
Tiefe unterhalb 20 m Untergrundklasse R
12. BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE
Für die Kalkulation und für die spätere Bauausführung sind vom AG und vom AN (GU) folgende
wichtige Hinweise zu berücksichtigen:
Der hier aufgezeigte Grundwasserspiegel unterliegt saisonalen Schwankungen.
Der Bemessungswasserspiegel wurde anhand von unseren gutachterlichen Erfahrungen
geschätzt; langfristige Beobachtungen des maximalen Grundwasserspiegels liegen uns nicht
vor. Weiter gelten die Angaben aus Abschnitt 3.
Sollten kurzfristig genauere Angaben zum Bemessungswasserspiegel gewünscht werden,
empfehlen wir die dauerhafte Errichtung eines 2" – Pegels zur kontinuierlichen Erfassung der
Grundwasserschwankungen sowie des Bemessungswasserspiegels.
Zur Ableitung von plötzlich auftretenden Wässern (Starkregen, Hangsickerwässer nach
Schneeschmelzen usw.) sind ausreichend Schmutzwasserpumpen für die notwendige
Ableitung auf der Baustelle vorrätig zu halten und bei Bedarf bzw. bei Starkregen vom AN
unaufgefordert einzusetzen. Die Erlaubnis einer Regenwasserableitung ist vom AN mit den
zuständigen Behörden, ggf. mit der Bauleitung des Bauherrn abzustimmen. Bei sandigen oder
bindigen Böden sind entsprechende Absetzbecken in Abhängigkeit der Baustellengröße
vorrätig zu halten. Vor Ableitung darf augenscheinlich keine Trübung auftreten (vgl. auch
Abschnitt 3).
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Weiter gelten die behördlichen Auflagen (LRA) zu einer eventuellen Wasserableitung aus der
Baugrube.
Die Baugrubensohle ist mit Gefälle so herzustellen, dass ein dauerhaftes Einstauen bzw.
tiefgründiges Aufweichen des Planums, infolge von Niederschlägen, nicht möglich ist.
Bindige Böden sowie lehmige Kiese können durch Nässe in ihrer Konsistenz verändert werden.
Steife Böden können sich dadurch kurzfristig in weiche, bis zu breiige Konsistenz
(Verschlammung!) verändern. Bei nasser Jahreszeit oder zu erwartenden Niederschlägen
oder Frost darf das Planum nicht offen liegen. Ggf. sind Gründungsarbeiten zeitlich zu
verschieben oder entsprechend höhere Mehrkosten, infolge von zusätzlichem Bodenaushub
oder Bodenverbesserung, dann einzukalkulieren.
Auf gefrorenem Untergrund darf nicht gegründet werden. Gefrorener Boden ist zur Tiefe hin
vollständig auszukoffern und durch gut verdichtbares Material zu ersetzen und zu verdichten.
Die geologische Abschätzung der schweren Rammsondierungen ist eine fachtechnische
Annäherung an den tatsächlichen Schichtaufbau.
Bei gegebenem Untersuchungsraster sind Abweichungen in dem Schichtprofil in Anlage 3.1 bis
3.3 möglich. Insbesondere ist es denkbar, dass kleinflächige Änderungen bei gegebenem
Untersuchungsraster nicht erfasst wurden (z. B. Auffüllungen in Geländesenken, weiche
Sedimente in alten Bachläufen und alten Tümpeln usw.).
Eine geordnete Trockenhaltung des Bauplanums ist in der Verantwortung des Bauherrn und
dessen Auftragnehmer. Das endgültige Planum ist bei schlechter Witterung nur kurzfristig offen
zu halten und soll zeitgleich, entsprechend durch die überlagernde Schicht (z.B. Vlies mit mind.
20 cm KFT-Schicht) bedeckt werden. Auf keinen Fall darf das Planum bei bindigen Böden
witterungsbedingt eingestaut sein. Dieses Planum neigt dann, entgegen den gutachterlichen
Konsistenzangaben, zum Aufweichen und zum Verschlammen.
Ggfs. ist dann witterungsabhängig eine zusätzliche Tragschicht (z.B. Schroppen; 45 / 80 bis
80/120 mm) mit einer Schichtmächtigkeit von 20 – 30 cm in die Baustelleneinrichtung mit
einzuplanen und bei Bedarf auszuführen.
Oberboden (tw. humos) ist auf eine Stärke von mind. 30 cm abzuschieben. Auf humosem
Oberboden dürfen weder Parkplätze errichtet, noch Lasten abgetragen werden.
Auf eine frostsichere Überdeckung der UK Fundamente von mind. 1 m unter GOK wird
hingewiesen.
Werden entgegen diesen, hier vom Gutachter empfohlenen Flachgründungen, alternative
Gründungen, wie Tiefgründungen u. a., vom Bauherrn oder vom GU ausgeführt, so sind diese
vorher mit dem Unterzeichner abzustimmen. Insbesondere ist es denkbar, dass bei Alternativen
noch ergänzende bodenmechanische oder baugeologische Untersuchungen notwendig
werden.
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Treten während der Baumaßnahme andere Boden- oder Felsklassen auf als hier im Gutachten
aufgezeigt worden sind, so ist der Unterzeichner wie auch der Bauherr unverzüglich davon in
Kenntnis zu setzen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen. Änderungen in der
Klassifizierung werden gegenüber dem AN nur dann anerkannt, wenn sie auch vom
Auftraggeber und vom Unterzeichner abgenommen worden sind.
Wird das Gründungsniveau – auch nur in Teilbereichen – verändert, so müssen die
Gründungsempfehlungen mit dem Gutachter neuerlich abgestimmt werden.
Falls das Baugrundgutachten abweichend vom Auftraggeber an Dritte (z. B. GU) veräußert wird,
ist rechtzeitig vorher der Unterzeichner zu benachrichtigen. Evtl. sind dann noch
Nachuntersuchungen vorzunehmen.
Analytische Untersuchungen von Gebäudebestand, Straßen- und Hofbefestigungen im Baufeld
wurden auftragsbedingt nicht ausgeführt. Ob in diesen Bauteilen möglicherweise Schadstoffe
enthalten sind, kann nicht beurteilt werden.
Auf Wunsch des Bauherrn können wir hier ergänzende Untersuchungen vornehmen.
Bei Ausführen von Pfahlgründungen ist in die Gesamtkalkulation die Durchführung von
Probebelastungen vor Beginn der Baumaßnahme einzurechnen. Sie ist notwendig um dem
Bauherrn eine verlässliche Kostenschätzung im Vorfeld aufzuzeigen. Die Ergebnisse sind
rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Falls dies nicht ausgeführt wird, muss der Bauherr damit
einverstanden sein.
Bei einer Gründung mit Pfählen müssen nach DIN 1054 an mindestens 3 % der Pfähle, jedoch
wenigstens an zwei Pfählen, eine Probebelastung vorgenommen werden.
Werden Probebelastungen ausgeführt, so ist der jeweilige Pfahl vorher mit dem Unterzeichner
abzustimmen.
Sofern Pfahlgründungen ausgeführt werden, ist im Vorfeld zu prüfen, ob bis zur geplanten
Einbindetiefe der Pfähle felsartige Steinbänke oder Fels und / oder gespannte
Grundwasserverhältnisse anzutreffen sind, sofern dies verfahrensbedingt relevant ist (z. B.
GEWI-Pfähle u. a.).
Auftragsgemäß wurden die vorgenannten Untersuchungen (vgl. Anlage 2.1ff.) bis zur
vereinbarten Erkundungstiefe ausgeführt. Nach endgültiger Tragwerksplanung muss
abgestimmt werden, ob die Bohrtiefe ausreichend ist.
Insbesondere ist dies bei Verbauträgern und bei Pfahlgründungen, deren Länge über die hier
ausgeführte, jeweilige Erkundungstiefe hinausgeht der Fall.
Die Fundamentsohlen der Einzel- und Streifenfundamente sind bei Bedarf vom Unterzeichner
abzunehmen. Weiter sind eventuelle Pfahlgründungen mit dem Gutachter vorher und rechtzeitig
abzustimmen.
Der Statiker soll grundsätzlich prüfen, ob die hier angesetzten zulässigen Setzungen gemäß
den Gründungsempfehlungen gebäude- und maschinenverträglich sind.
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Die anstehenden Böden haben nach gutachterlicher Einschätzung eine natürliche, geologisch
bedingte Stoffzusammensetzung.
Sollten beim Erdaushub wider Erwarten Anzeichen von Bodenkontaminationen oder
Fremdmaterial auftreten, ist der Gutachter neuerlich zu benachrichtigen.
Vor Verwertung des Erdaushubs kann bei Bedarf eine analytische Untersuchung nach VwV-
Boden angefertigt werden.
Rückstellproben hierzu sind bis drei Monate nach Gutachtenerstellung in unserem Büro
vorhanden.
In Schicht (inklusive Oberboden) ist ein Fremdstoffanteil (Ziegelschutt, Betonbrocken,
verrottete Holzreste u.a.) mit einem geschätzten, mittleren Anteil von < 10 % nicht
auszuschließen.
Beim evtl. Rückbau der Tennisplätze darf humusführender Oberboden nicht mit der
Platzbefestigung aus dem Rückbau vermischt werden (wegen möglicher Mehrkosten bei der
Entsorgung).
Die gutachterlichen Aussagen beschränken sich auf die jeweilige Erkundungstiefe.
Sobald ein objektbezogener Fundamentplan vorliegt, ist vom Unterzeichner zu prüfen, welche
ergänzenden Baugrunduntersuchungen und baugeologischen Bewertungen zusätzlich
vorzunehmen sind.
13. SCHLUSSBEMERKUNG
Die hier vorgenommene gutachterliche Bewertung beschränkt sich auf die in Anlage 1 aufgezeigten
Standorte der Aufschlüsse. Die Beschreibung des Baugrunds ist stets eine Annäherung an die
tatsächlichen Gegebenheiten im Boden. Soll die Informationsdichte den Untergrund betreffend
erhöht werden, so empfehlen wir dem AG weitere Erkundungen zu beauftragen. Prinzipiell sind
Abweichungen in Bezug auf Schichtmächtigkeit und -ausbildung zwischen bzw. außerhalb der
Aufschlusspunkte nicht völlig auszuschließen. Sollten bei großflächigem Aufschluss während der
Bauarbeiten wider Erwarten wesentlich andere Untergrundverhältnisse als die dem Gutachten
zugrunde liegenden angetroffen werden, so ist unser Büro sofort zu verständigen, um die im
Gutachten genannten Empfehlungen zu überprüfen und ggf. ergänzen zu können.
Weitergehende Qualitätsforderungen durch den Bauherrn und dessen Vertreter gegenüber der
Baufirma haben darüber hinaus ebenfalls Bestand.
DR.BEHRINGER S-17 1043
Seite 17
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Das Gutachten besitzt nur in seiner Gesamtheit Verbindlichkeit. Abschnitt 12 ist Teil dieses
Gutachtens und fachtechnisch verbindlich.
Dr. J. Behringer Andrea Bihr (Dipl.-Geol.)
Sachbearbeiterin
A
A‘
B3/SRS3
B8/SRS8
C‘ C
B B‘
S-17 1043
Anlage 1
Geologisches BüroDr. Behringer
Lageplan, M 1: 500BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
N
OS
W
Legende: B1/ Bohrung/ SRS1 schwere Rammsondierung
A A‘ geol. Profilskizze (vgl. Anlage 3)
WasserspiegelGlems: 290,04 mNNam 05.10.2017
WasserspiegelGlems: 290,02 mNNam 05.10.2017
B1/SRS1SRS2
SRS4 SRS5
SRS6 SRS7
Geologisches Büro Dr. Behringer
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Bohrung Nr. : B1/SRS1Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be
Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
Anlage Nr. : 2.1Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung: B1
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
7
NN +293.70 m
0.50
Auffuellung, (durchwurzelter Ober-boden, Ton, schottrig), weich
1.50
Auffuellung, (Ton, schwachschottrig, mittelbraun), steif
4.40
Ton, tw. schluffig, steif, mittel- bisdunkelbraun
5.70
Sand, stark schottrig, graubraun,locker-mitteldicht oder mitteldicht
6.00Schluff, sandig bis stark sandig,graubraun, steif oder steif-halbfest
NN +286.70 m
7.00
Geologisches Büro Dr. Behringer
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Bohrung Nr. : SRS2Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be
Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
Anlage Nr. : 2.2Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS2
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
NN +293.60 m
1.30
Auffuellung, inhomogen
5.20
Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorw. steif, tw. auch Sand, lockeroder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3
NN +287.60 m
6.00
Sand und Kies bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5
Geologisches Büro Dr. Behringer
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Bohrung Nr. : B3/SRS3Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be
Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
Anlage Nr. : 2.3Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung SRS 3 und Bohrung: B3
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
NN +293.30 m
0.40Auffuellung, (roter Splitt undSchotterunterbau)
0.70Auffuellung, (Ton, sandig, schwachschottrig, mittelbraun), steif
1.60
Auffuellung, (Ton, mittelbraun,wenig Ziegelschutt), weich-steif
4.40
Ton, mittelbraun, steif, wenig Ziegel-schutt, evtl. umgelagert
4.90
Sand, schottrig, locker-mitteldicht
5.50
Schotter, sandig, schwach schluffig,graubraun, mitteldicht
NN +287.30 m
6.00
Ton, schottrig, schwach sandig,steif bis halbfest, gelbbraun
Geologisches Büro Dr. Behringer
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Bohrung Nr. : SRS4Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be
Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
Anlage Nr. : 2.4Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS4
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
NN +293.20 m
0.40Auffuellung (roter Splitt undSchotterunterbau)
2.00
Auffuellung, inhomogen
5.40
Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorw. steif, tw. auch Sand, lockeroder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3
NN +287.20 m
6.00
Sand und Kies bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5
Geologisches Büro Dr. Behringer
www.dr-behringer.deE-Mail: [email protected]
Bohrung Nr. : SRS5Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be
Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
Anlage Nr. : 2.5Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS5
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
NN +293.20 m
0.40Auffuellung (roter Splitt undSchotterunterbau)
2.00
Auffuellung, inhomogen
5.00
Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorw. steif, tw. auch Sand, lockeroder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3
NN +287.20 m
6.00
Sand und Kies bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5
Geologisches Büro Dr. Behringer
www.dr-behringer.deE-Mail: [email protected]
Bohrung Nr. : SRS6Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be
Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
Anlage Nr. : 2.6Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS6
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
NN +293.30 m
1.00
Auffuellung, inhomogen
5.50
Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorw. steif, tw. auch Sand, lockeroder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3
NN +287.30 m
6.00
Sand und Kies bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5
Geologisches Büro Dr. Behringer
www.dr-behringer.deE-Mail: [email protected]
Bohrung Nr. : SRS7Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be
Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
Anlage Nr. : 2.7Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS7
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
NN +293.30 m
0.90
Auffuellung
5.50
Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorwiegend steif, tw. auch Sand,locker oder locker-mitteldicht,BK4, tw. BK3
NN +287.30 m
6.00
Sand und Kies, bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5
Geologisches Büro Dr. Behringer
www.dr-behringer.deE-Mail: [email protected]
Bohrung Nr. : B8/SRS8Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be
Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen
Anlage Nr. : 2.8Maßstab : 1:50
schwere Rammsondierung SRS 8 und Bohrung: B8
5 15 25 35 45 55 65 75
SondierungSchlz./10cm
Teufe 0
1
2
3
4
5
6
NN +293.30 m
0.30Auffuellung, (roter Splitt)
0.60Auffuellung, (Ton, schwach schottrig)
4.40
Ton, mittelbraun, weich bis steif
5.00
Sand, schluffig, schwach kiesig,locker
5.5505.10.17 5.70
Sand, kiesig bis stark kiesig,schwach schluffig, mitteldicht
NN +287.30 m
6.00Kies, sandig bis stark sandig,mitteldicht-dicht
S-17 1043 Geol. Profilskizze A-A‘, M 1: 250 (2,5 fach überhöht)BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle, Au 1, Ditzingen Anlage 3.1
291
295
mNN
294
293
292
290
289
288
287
286
ca. Planum (ca. 293,0 mNN)
ca. gepl. 2-Feld-Tennishalle
ca. GOK
A A’
Legende:
nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt
weiterführende Erläuterung siehe Textteil
SRS2 SRS4Schnitt B-B‘
SRS7Schnitt C-C‘
B6/SRS8
1 Auffüllung, inhomogen
2 Ton, tw. schluffig bis stark schluffig, vorwiegend steif, tw. auch Sand, locker oder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3
3 Sand und Kies bzw. Schotter, vorwiegend mitteldicht, tw. Schluff und Ton, schottrig, halbfest, BK3 und BK5
286,7 mNN
max. Erkundungstiefe (SRS1)
3
2
1
Geologisches Büro Dr. Behringer
ca. 287,75 mNN
GW B8 am 06.10.17
292,8 mNN
Bemessungswasserspiegel (=HQ ) 100
293,6 mNNHQ Extrem (vgl. Anlage 4)
Geologisches BüroDr. Behringer
ca. GOK
m NN
B B’
Legende:
nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt
weiterführende Erläuterung siehe Textteil
2
1
SRS4 SRS5Schnitt A-A‘
S-17 1043 Geol. Profilskizze B-B‘,M 1: 250 (2,5 fach überhöht)BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle, Au 1, Ditzingen Anlage 3.2
291
295
294
293
292
290
289
288
287
286
ca. Planum (ca. 293,0 mNN)
ca. gepl. 2-Feld-Tennishalle
1 Auffüllung, inhomogen
2 Ton, tw. schluffig bis stark schluffig, vorwiegend steif, tw. auch Sand, locker oder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3
3 Sand und Kies bzw. Schotter, vorwiegend mitteldicht, tw. Schluff und Ton, schottrig, halbfest, BK3 und BK5
286,7 mNN
max. Erkundungstiefe (SRS1)
ca. 287,75 mNNGW B8 am 06.10.17
292,8 mNN
Bemessungswasserspiegel (=HQ )100
WasserspiegelGlemsam 05.10.17
290,02 mNN
3
Geologisches BüroDr. Behringer
ca. GOK
C C’
Legende:
nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt
weiterführende Erläuterung siehe Textteil
2
1
WasserspiegelGlemsam 05.10.17
290,04 mNN
SRS7 SRS6Schnitt A-A‘
S-17 1043 Geol. Profilskizze C-C‘,M 1: 250 (2,5 fach überhöht)BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle, Au 1, Ditzingen Anlage 3.3
m NN
291
295
294
293
292
290
289
288
287
286
ca. Planum (ca. 293,0 mNN)
ca. gepl. 2-Feld-Tennishalle
1 Auffüllung, inhomogen
2 Ton, tw. schluffig bis stark schluffig, vorwiegend steif, tw. auch Sand, locker oder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3
3 Sand und Kies bzw. Schotter, vorwiegend mitteldicht, tw. Schluff und Ton, schottrig, halbfest, BK3 und BK5
286,7 mNN
max. Erkundungstiefe (SRS1)
ca. 287,75 mNNGW B8 am 06.10.17
292,8 mNN
Bemessungswasserspiegel (=HQ )100
3
S-17 1043
Anlage 4
(2 Seiten)
Hochwasserrisikomanagement - Abfrage
gedruckt am 10.10.2017
Koordinate:
Rechtswert 3504795
Hochwert 5410714
UF UT [m] WSP [müNN]
10jährliches Hochwasser (HQ10)
50jährliches Hochwasser (HQ50)
100jährliches Hochwasser (HQ100)
Extrem Hochwasser (HQEXTREM) 0,4 m 293,6 m
UF: Überflutungsflächen, UT: Überflutungstiefen, WSP: WasserspiegellagenHinweis: Die angegebenen Werte sind auf Dezimeter gerundet. Überflutungstiefenkleiner 10cm werden auf 10cm gerundet. Es ist zu beachten, dass Werte inGebäuden mit Unsicherheiten behaftet sind.
Hochwasserrisikomanagement‐Abfrage
Im Folgenden erhalten Sie das Ergebnis zu Ihrer Abfrage an der von Ihnen gewählten Koordinate.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema HochwasserrisikoManagement in BadenWürttemberg sind unter www.hochwasserbw.de zu finden.
Information zu Überflutungsflächen und tiefen
mögliche Änderung /Fortschreibung
HWGK in Bearbeitung
10jährliches Hochwasser (HQ10)
100jährliches Hochwasser (HQ100)
Überflutungsflächen
50jährliches Hochwasser (HQ50)
Extrem Hochwasser (HQEXTREM)
Geländeinformation
der Hochwassergefahrenkarte 293,2 müNN
Hinweise:Digitales Geländemodell der Hochwassergefahrenkarte (HWGKDGM). Es wurden alle hydraulisch relevanten Strukturen (z. B.terrestrisch vermessene Querprofile, Dämme und Durchlässe) indas DGM des Landes BadenWürttemberg eingearbeitet.Die angegebenen Werte sind auf Dezimeter gerundet. Es ist zubeachten, dass Werte innerhalb von Gebäuden mitUnsicherheiten behaftet sind.
Geländeinformation
Dokumente
Zu der markierten Koordinate konnten folgende Dokumente gefunden werden:
Endfassung
ÜberflutungsflächenKarte M10.000
HWGK_UF_M100_092072.pdf
ÜberflutungstiefenKarte HQ100 M10.000
HWGK_UT100_M100_092072.pdf
Hochwasserrisikokarte (HWRK)
Hochwasserrisikobewertungskarte (HWRBK)
Hochwasserrisikosteckbrief (HWRSt)
HWRK_GMD_8118011_Ditzingen.pdf
Maßnahmenbericht – Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen und des Vorgehens
HWRM_Massnahmenbericht_Allgemeine_Beschreibung_20151202.pdf
Maßnahmenbericht – Anhang I: Maßnahmen auf Ebene des Landes BadenWürttemberg
Anhang_I_20151020.pdf
Maßnahmenbericht – Anhang II: Maßnahmen nicht kommunaler Akteure
Bericht_15_Anhang2.pdf
Maßnahmenbericht – Anhang III: Verbale Risikobeschreibung und bewertungDer Anhang III setzt sich aus der verbalen Risikobeschreibung und bewertung, den Maßnahmen der Kommune und dem zugehörigen Stand desHochwasserrisikosteckbriefs für ein Gemeindegebiet zusammen.
8118011_Ditzingen_A_verbale_Risikobewertung.pdf
Maßnahmenbericht – Anhang III: Maßnahmen der Kommunen
8118011_Ditzingen_B_Tabellen.pdf
Maßnahmenbericht – Anhang III: HochwasserrisikosteckbriefeHinweis: Der hier aufgeführte Hochwasserrisikosteckbrief entspricht dem Stand der verbalen Risikobeschreibung und Bewertung für das jeweilige Gemeindegebiet.Zum Teil wurde bereits eine aktuellere Version erarbeitet, die oben unter Hochwasserrisikosteckbrief (HWRSt) bereits bereitgestellt ist.
8118011_Ditzingen_C_Steckbrief.pdf
Blattschnittübersichten
HWGK_450_Enz_Blattschnitt_KartenTyp_1b.pdfHWGK_450_Enz_Blattschnitt_KartenTyp_1a_T2.pdf
sonstige Dokumente
Weiterführende Informationen:Hochwassergefahrenkarten: Beschreibung der Vorgehensweise zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten in BadenWürttembergHochwassergefahrenkarten: Beschreibung der Vorgehensweise zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten in BadenWürttemberg AnlageHWRMP VorgehenskonzeptHWRMP Vorgehenskonzept AnhangLesehehilfe HWGKHochwasserrisikomanagementpläne
Quelle: LUBW. Die Nutzungsbedingungen des Umweltinformationssystem BadenWürttemberg entnehmen Sie bitte der Nutzungsvereinbarung.
Geobasisdaten: © LGL, www.lglbw.de.
Geländeübersicht