stand januar 2014. § 1 zweck des vorbereitungsdienstes (2) der vorbereitungsdienst soll die...
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Stand Januar 2014
§ 1 Zweck des Vorbereitungsdienstes(2) Der Vorbereitungsdienst soll die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut machen, dass sie zu selbstständiger Arbeit in dem jeweiligen Lehramt fähig sind. Reflexions-, Diagnose-, Beratungs- und Kooperationskompetenz sowie Innovationsbereitschaft sind im Hinblick auf dieses Ziel in besonderer Weise zu fördern.
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 / 24 Monate
Er umfasst eine Einführungszeit von 6 Monaten mit 12 Stunden Ausbildungsunterricht, davon sind 4 Stunden eigenverantwortlich zu erteilen.
In den restlichen 12 Monaten sind 12 Stunden Ausbildungsunterricht, davon 10 / 7 Stunden eigenverantwortlich.
(2) Die Ausbildung erfolgt in den zwei studierten Förderschwerpunkten sonderpädagogischer Förderung einschließlich deren Fachdidaktiken und in der Berufspraxis.
„Die Ausbildung umfasst insgesamt 86 / 100 Ausbildungseinheiten“
• Förderschwerpunktseminar je 25 Seminareinheiten 50 SE• Fachdidaktische Ergänzung 10 Seminareinheiten 10 SE• Berufspraktisches Seminar 20 Seminareinheiten 20 SE• Berufspraktisches Seminar 6 Seminareinheiten 6 SE
86 SE
QU: + Förderschwerpunkt je 3 Seminareinheiten 6 SE+ Berufspraktisches Seminar 8 Seminareinheiten 8 SE
100 SE
• Alle Förderschwerpunktseminare beinhalten:
- Förderschwerpunktspezifische Themen
- die „Basisdidaktiken“ der Fächer Mathematik und Deutsch,
- Wirtschaft & Arbeit ist Unterrichtsprinzip
• Als lehramtsspezifische Besonderheit gilt die Kombination aus Förderschwerpunkt und Fach, die in der Fachdidaktischer Ergänzung thematisiert wird. Sie beinhalten die studierten Fächer und werden subsummiert unter NAWI, GEWI, SU, W&A, musischer Bereich, Sport, Englisch,…
• die Erprobung eines Faches steht in diesem Seminar im Mittelpunkt
• In dem Berufspraktischen Seminar werden
- förderschwerpunktübergreifende und unterrichtsübergeifende Themen auf bildungswissenschaftlicher Grundlage mit didaktischen und pädagogischen Inhalten bearbeitet.
- Rechtsgrundlagen thematisiert
Unterrichtsmitschau und anschließende Besprechung
Eine Ausbildungseinheit von 90 Minuten FSP Pause Eine Ausbildungseinheit von 90 Minuten FSP
(3) Der Vorbereitungsdienst wird an einem Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen und an Ausbildungsschulen, an denen der Bildungsgang vertreten ist, der dem jeweiligen Lehramt entspricht, abgeleistet. An Ausbildungsschulen für das Lehramt an Förderschulen soll der jeweilige Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung vertreten sein.
Ausbildungsschule
Berufspraktisches Seminar
Förderschwerpunkt-seminar
Förderschwerpunkt-seminar
Seminar in der Fachdidaktischen Ergänzung
1.Ausbildungshalbjahr
2.Ausbildungshalbjahr
3.Ausbildungshalbjahr
2 Seminartage – 3 Schultage
1 bis 2 Seminartage – 3 bis 4 Schultage
1 bis 2 Seminartage – 3 bis 4 Schultage
4 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht
10 / 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht
10 / 7 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht
8 Stunden Hospitation und angeleiteter Unterricht
2 /5 Stunden Hospitation und angeleiteter Unterricht
2 / 5 Stunden Hospitation und angeleiteter Unterricht
Zunehmende Bedeutung des eigenverantwortlichen Unterrichts
(5) Die an der Ausbildung am Studienseminar und an der Ausbildungsschule Beteiligten informieren sich insbesondere durch Unterrichtsmitschau über den Ausbildungsstand und beraten die Anwärterinnen und Anwärter.
4 Unterrichtsbesuche pro FöLAA - davon je 1 Unterrichtsbesuch von den Fachleiterinnen oder Fachleitern des Förderschwerpunktes und des Berufspraktischen Seminars –
Am Ende des 1. Halbjahres ein Gespräch je Förderschwerpunkt mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt
2 Unterrichtsbesuche zur Begutachtung je Förderschwerpunkt, davon mindestens je 1 mit der Fachleiterin oder dem Fachleiterdes Berufspraktischen Seminars
Gespräch je Förderschwerpunkt und im Berufspraktischen Seminar mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt
Leiter der Ausbildungsschule und/oder Mentorin oder Mentor führen ebenfalls das Gespräch zum Ausbildungsstand
Prüfungs- und Professionalisierungsphase
Beurteilung des FöLAA und begründete Festsetzung des Notenvorschlags der Schule und der FachleiterInnen
Praktische Prüfungen 2 Lehrproben - 1 pro Förderschwerpunkt Mündliche Prüfungen 3 mündliche Prüfungen:
pro FöSP 1 und 1 im BS eine Prüfung im FöSP der Wahl wird als
„Präsentationsprüfung“ über ein unterrichtliches Projekt oder die unterrichtliche Umsetzung eines Förderplanes durchgeführt.
Wenn Sie mehr Details erfahren möchten odereinen Einblick in die aktuellen Angebote, danninformieren Sie sich auf der Homepage desStudienseminars.Dort finden Sie Angaben zur Ausbildung und die
Anforderungsprofile:
http://studienseminar.rlp.de/foesch/kaiserslautern.html