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RICHTIGES VERHALTEN IN DEN WÄLDERN DES BIOSPHÄRENPARK WIENERWALD SPIELREGELN IM WIENERWALD

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RICHTIGES VERHALTEN IN DEN WÄLDERN DES BIOSPHÄRENPARK WIENERWALD

SPIELREGELN IM WIENERWALD

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VORWORT

SEHR GEEHRTE LESERINNEN UND LESER!

Der Wienerwald ist liebgewonnener Lebens- und Er-holungsraum für BewohnerInnen und Erholungssu-chende zugleich. Egal ob Mountainbiken, Wandern

oder Reiten, die Möglichkeiten, seine Freizeit im Wienerwaldzu verbringen, sind beinahe unbegrenzt. Der Wald ist auchwichtige Wirtschaftsgrundlage, schafft Arbeitsplätze undbeherbergt sensible ökologische Gebiete, wie die Kernzonenim Biosphärenpark Wienerwald. Für ein konfliktfreies Mit-einander braucht es gegenseitige Rücksichtnahme und Ge-bote bzw. Verbote, die ein solches möglich machen. Geradedie internationale UNESCO-Anerkennung des Wienerwaldesals Biosphärenpark ist eine Auszeichnung, die eine großeVerantwortung gegenüber der Natur- und Kulturlandschaft,aber auch der im Wienerwald lebenden Menschen mit sichbringt. Daher rufen wir alle BewohnerInnen und Besucher -Innen des Wienerwaldes mit diesem Folder dazu auf, derNatur und den Menschen respektvoll zu begegnen, dennim Biosphärenpark Wienerwald zeigen wir, dass Natur- undArtenschutz durchaus im Einklang mit nachhaltiger Nutzungund intensiver Freizeitgestaltung stehen können.

Mag.a Ulli Sima Dr. Stephan Pernkopf

Wiener Umwelt- und Niederösterreichischer Tierschutzstadträtin Landesrat für Umwelt,

Landwirtschaft und Energie

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EDITORIAL

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GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!

Ich freue mich sehr, Ihnen aufgrund des großen Erfolgsdie zweite Auflage des Folders „Spielregeln im Wienerwald– Richtiges Verhalten in den Wäldern des Biosphärenpark

Wienerwald“ zu präsentieren.Der Wienerwald ist Heimat für mehr als 750.000 Menschen,die im UNESCO Biosphärenpark Wienerwald leben. AktuellenStudien zufolge verzeichnet der Erholungsraum Wienerwaldbis zu bis 50 Millionen Besuche.Die dabei ausgeübten Tätigkeiten reichen von Wandernüber Radfahren und Mountainbiken, Reiten, Laufen bis hinzu Geocaching. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Wie-nerwald für sich zu entdecken. Für ein harmonisches Mitei-nander ist jedoch gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranzder einzelnen Nutzergruppen unerlässlich. Nur mit Respektgegenüber Natur und Mensch kann der Wienerwald als Er-holungsort seinen zahlreichen Bewohnern und Besuchernausreichend Platz und Erholungswert bieten.Dieser Folder zeigt daher gewisse Verhaltensregeln auf,die ein einvernehmliches Miteinander im Wienerwald ge-währleisten. Verstehen Sie Gebote und Verbote nicht alsEinschränkung, sondern als Chance für ein Auskommender unterschiedlichsten Nutzungsgruppen, aber vor allemmit den im Wald vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.Im Sinne eines erfolgreichen Miteinanders wünsche ichIhnen viel Freude bei der Entdeckung des Wienerwaldes.

DI Andrea Moser

Direktorin BPWW

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INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung ..................................................................... 9

Zonendefinition ............................................................ 10

Holzproduktion ............................................................. 12

Wildtiermanagement ................................................... 15

Pilze, Beeren, Kräuter, Holz sammeln .......................... 17

Mountainbiken ............................................................. 19

Reiten .......................................................................... 21

Wandern (inkl. Picknick), Nordic Walken, Joggen ......................................................................... 23

Organisierte kommerzielle Veranstaltungen ................. 25

Freizeitgestaltung mit Hunden ..................................... 27

Geocaching .................................................................. 29

Klettern und Bouldern .................................................. 31

Wintersport .................................................................. 33

Forschung und Lehre ................................................... 35

Impressum .................................................................. 39

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Gender-Hinweis:Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wurden bei Personen nicht immerjeweils männliche und weibliche Formen angeführt. Gemeint sind selbst-verständlich immer beide Geschlechter.

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UNESCO BIOSPHÄRENPARK WIENERWALD – ZONIERUNG

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Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Information übernommen werden.

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EINLEITUNG

EINLEITUNG

Der Biosphärenpark Wienerwald wurde 2005 von derUNESCO in die weltweite Liste der Biosphärenparkeaufgenommen. Biosphärenparke sind Gebiete, die

im Rahmen des UNESCO Programms „Der Mensch unddie Biosphäre“ (MAB) international ausgezeichnet sind.Damit ist der Wienerwald eine Modellregion für nachhaltigesLeben, Wirtschaften, Bilden und Forschen geworden.

Der Biosphärenpark Wienerwald beruht auf einer Initiativeder Länder Niederösterreich und Wien und umfasst eineFläche von rund 105.000 ha in 51 niederösterreichischenGemeinden und sieben Wiener Gemeindebezirken. Zielvon Biosphärenparken ist es, den Schutz der biologischenVielfalt, das Streben nach wirtschaftlicher und sozialer Ent-wicklung und die Erhaltung kultureller Werte miteinandernachhaltig umzusetzen. Eine Zonierung der Landschaft indrei Kategorien (Kern-, Pflege- und Entwicklungszone) solldem Erreichen des Ziels Rechnung tragen. So steht in den37 Kernzonen, die über den Biosphärenpark verteilt sind,die Natur im Vordergrund. In Pflegezonen liegt das Augenmerkauf der Erhaltung der Kulturlandschaft. Die Entwicklungszonezielt auf eine umfassend nachhaltige Entwicklung der re-gionalen Wertschöpfungskette ab.

Ein erfolgreiches Miteinander verschiedenster Nutzergruppenkann nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme funktionieren.Diese verlangt unter anderem das Einhalten einiger Verhal-tensregeln.

Der vorliegende Folder beschäftigt sich mit dem LebensraumWald. Er vermittelt Inhalte und Ziele des Biosphärenparksund gibt als transparentes Nachschlagewerk Aufschlussüber die Verhaltensregeln in den verschiedenen Zonen(Kern-, Pflege- und Entwicklungszone) des BiosphärenparkWienerwald.

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ZONENDEFINITION

KERNZONENKernzonen sind gekennzeichnete und streng geschützteWaldgebiete. Hier soll eine Waldentwicklung ohne mensch-liche Eingriffe möglichst ursprüngliche Lebensräume fürseltene Pflanzen und Tierarten erhalten. AbgestorbeneBäume verbleiben als Totholz im Wald und bilden so einenwichtigen Lebensraum für Käfer, Pilze und andere Lebewe-sen. Auf diese Weise wachsen die „Urwälder von morgen“heran.

Die 37 Kernzonen nehmen etwa 5 % der Gesamtflächedes Biosphärenparks ein.

PFLEGEZONENPflegezonen sind zum größten Teil besonders erhaltens-und schützenswerte Offenlandbereiche in der Kulturland-

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ZONENDEFINITION

schaft, wie Wiesen, Weingärten oder Weiden, aber auchdie Gewässer im Biosphärenpark. Gezielte Maßnahmensollen zu einer weiteren Verbesserung dieser Lebensräumeführen. Zu einem geringen Anteil schirmen Pflegezonenals Puffer Kernzonen vor Beeinträchtigungen ab. Pflegezonensind auf rund 19 % der Biosphärenparkfläche zu finden.

ENTWICKLUNGSZONEDie Entwicklungszone nimmt etwa 76 % des Biosphärenparksein und umfasst all jene Gebiete, die nicht als Kern- oder Pfle-gezonen ausgewiesen sind: Siedlungen, Industriegebiete,viele landwirtschaftliche Flächen und Wirtschaftswald. DieEntwicklungszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraumder Bevölkerung. Hier sollen Methoden entwickelt werden,die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßengerecht werden. Dazu zählen ein umwelt- und sozialverträglicherTourismus ebenso wie Freizeitaktivitäten und die Erzeugungund Vermarktung regionaler und nachhaltiger Produkte.

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HOLZPRODUKTION

KERNZONEN

In Kernzonen findet seit 2005 keine forstwirtschaftlicheNutzung mehr statt. Ausgenommen davon sind Maßnahmen,die der Sicherheit der Besucher oder dem Schutz des an-grenzenden Waldes dienen, wie

n die Entfernung von Bäumen am Rand von offiziell ange-botenen und markierten Wander-, Rad- oder Reitwegenbzw. notwendigen Forstwegen, die eine Gefahr für denBesucher darstellen und

n die Aufarbeitung von Holz, das von gefährlichen Schad-organismen (z.B. Borkenkäfer) befallen ist.

Die Begehung oder Befahrung im Zusammenhang mitdiesen Maßnahmen ist Berechtigten jederzeit gestattet.

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HOLZPRODUKTION

PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSZONEN

n Nachhaltige Waldbewirtschaftung und Bereitstellung vonnachwachsenden Rohstoffen (Sägerundholz, Industrieholz,Brennholz etc.)

n Maßnahmen zur Förderung des Artenschutzes (z.B. Belassen von Totholz)

n Bau und Instandhaltung von Wegen und Rückegassenfür die pflegliche und wirtschaftliche Holzernte

n Maßnahmen zum Schutz der Bäume vor Wild: Die Auf-stellung von Wildzäunen oder das Anbringen von Ver-bissschutzmitteln sind in jungen Beständen oftmals füreine erfolgreiche Verjüngung notwendig.

n In beiden Zonen bildet das Forstgesetz die Rechtsgrund-lage.

In allen Zonen des Biosphärenparks können Waldbewirt-schafter, um die Sicherheit der Waldbesucher und die un-gestörte Waldentwicklung zu gewährleisten, ein forstlichbefristetes Sperrgebiet einrichten. Dieses ist vor Ort durchHinweistafeln gekennzeichnet.

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WILDTIERMANAGEMENT

WILDTIERMANAGEMENT

KERNZONENn Kernzonen sind kein wildökologisches System mit funktio-

nierender natürlicher Selbstregulierung. Da Wild sehr mobilist, findet auch in Kernzonen Wildtiermanagement statt.

n Um die Schutzziele in Kernzonen zu erreichen, ist eineRegulierung des Schalenwildes (Rot-, Reh-, Gams- undSchwarzwild) unabdingbar. Das Wild würde sich sonstvermehrt in Kernzonen aufhalten und die natürliche Ent-wicklung der Vegetation stark beeinflussen. Die Schalen-wildkonzentration in Kernzonen hätte damit nicht nur fürdie Kernzonen selbst, sondern auch für den gesamtenWald, angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächenund geschützte Arten im Offenland negative Auswirkungen(z. B. Verbissschäden im Wald, Ernteverlust auf Feldern).

n Jäger üben die Jagd im Rahmen des Jagdgesetzes aus.n Der Bau von Reviereinrichtungen wie Hochsitzen, die Be-

gehung bzw. Befahrung vereinbarter Jagdwege oder dasleinenloses Mitführen von Jagdhunden sind möglich.

n Für eine kernzonengerechte Jagd wurde eine Reihe frei-williger Maßnahmen (z. B. Verzicht auf bleihältige Munition,Verzicht auf Fallenjagd) erarbeitet.

n Eingriffe in die Natur, die für die Jagdausübung notwendigsind (Freihalten von Sichtflächen, Wildäsungsflächenetc.), können nur mit naturschutzrechtlichen Ausnahme-bewilligungen durchgeführt werden.

PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSZONENIn den Pflege- und Entwicklungszonen findet ausschließlichdas Jagdgesetz Anwendung.

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PILZE, BEEREN, KRÄUTER, HOLZ SAMMELN

PILZE, BEEREN, KRÄUTER, HOLZ SAMMELN

KERNZONENn In Kernzonen, die als Naturschutzgebiete verordnet sind,

ist das Sammeln verboten.

Um in den „Urwäldern von morgen“ eine ungestörte Ent-wicklung zu ermöglichen, ist es nicht gestattet, Pilze,Beeren, Kräuter, Holz etc. zu sammeln. Jedes Lebewesenhat einen wichtigen Platz im natürlichen Kreislauf desSchutzgebietes.

PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSZONENn Das Sammeln von Waldpilzen und -beeren ist für den Ei-

genbedarf – abgesehen von geschützten Arten – bis zu ei-nem Ausmaß von 2 kg pro Person und Tag erlaubt, wennkeine anderslautenden Hinweise (Verbotstafeln) oder münd-liche Auskünfte des Waldeigentümers bestehen.

n Das Sammeln von Blumen und Kräutern ist für den Ei-genbedarf gestattet. In diesem Zusammenhang sind dienaturschutzrechtlichen Bestimmungen – geschützte Ar-ten – zu beachten.

n Die Erlaubnis, Holz zu sammeln, kann der Waldeigentümerdurch Klaubholzscheine erteilen.

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MOUNTAINBIKEN

MOUNTAINBIKEN

KERNZONEN, PFLEGEZONEN UNDENTWICKLUNGSZONE

n Das Radfahren im Wald ist ausschließlich auf offiziell angebotenen und markierten Radwegen und Mountain-bike-Routen und mit Einverständnis des Grundeigentümersgestattet.

n Freigegebene Mountainbike-Strecken sind beschildert.n Verantwortungsvolle Mountainbiker tragen einen Helm.n Das „Mountainbiker Fair Play“ lautet:

Durch die Einhaltung dieser Regeln vermeiden Mountainbikerein lautloses und schnelles Herannahen an freilebendeTiere. So werden Stresssituationen und Störungen reduziertund der Verbissdruck auf den Wald vermindert. Außerdemwerden gefährliche Situationen mit anderen Nutzergruppendes Waldes und das Verletzen und der Abtrag von Waldbodenvermieden.

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BIKER FAIRPLAY

n Wir befahren nur markierte Routen und nur im Märzbzw. Oktober von 9.00 bis 17.00 Uhr, im April bzw. September von 8.00 bis 18.00 Uhr, von Mai bis Augustvon 7.00 bis 19.00 Uhr.

n Wir halten die geltende Straßenverkehrsordnung(STVO) ein und überholen Wanderer und Reiter nur imSchritttempo.

n Wir sind Gäste im Wald und benehmen uns wie Gäste,auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal.

n Wir hinterlassen die Natur, wie wir sie gerne vorfindenwürden – ohne Abfälle.

n Radfahren abseits der Routen und außerhalb der frei -gegebenen Zeiten macht uns zu illegalen Bikern.

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REITEN

REITEN

KERNZONEN, PFLEGEZONEN UND ENTWICKLUNGSZONE

n Das Reiten im Wald ist ausschließlich auf offiziell ange-botenen und markierten Reitwegen mit gültigen Reitpla-ketten bzw. Reiter- oder Pferdepässen oder aufgrundvon Vereinbarungen der Reitställe mit dem Grundeigen-tümer gestattet.

n Das Führen von Pferden ist dem Reiten gleichgestellt.n Freigegebene Reitwege sind beschildert.n Auf Reitwegen gelten die mit dem Grundeigentümer

vereinbarten Regeln.n Verantwortungsvolle Reiter halten sich an das „Reiter

Fair Play“:

Durch die Einhaltung dieser Regeln vermeiden Reiter eineBeeinflussung des Bodens, der Vegetation und freilebenderTiere durch Tritt, Verbiss und Beunruhigung.

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REITER FAIRPLAY

n Wir reiten nur auf markierten Wegen und akzeptierendie vereinbarten regionalen Bedingungen.

n Wir reiten nicht in den Dämmerungs- oder Nachtstun-den aus, sondern wir reiten nur von 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang.

n Wir sind Gäste im Wald und benehmen uns gegenüberanderen Waldnutzern, wildlebenden Tieren und Pflan-zen rücksichtsvoll. Wir nehmen unseren Hund an dieLeine.

n Wir verzichten auf Ausritte nach Regenfällen oder Frost-aufbrüchen.

n Wir hinterlassen die Natur, wie wir sie gerne vorfindenwürden – ohne Abfälle.

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WANDERN, NORDIC WALKEN, JOGGEN

WANDERN (INKL. PICKNICK), NORDIC WALKEN, JOGGENKERNZONEN

n In Kernzonen, die als Naturschutzgebiete verordnet sind,dürfen ausschließlich offiziell angebotene und markierteWege benützt werden (Wegegebot).

n Lagern bei Dunkelheit, das Aufstellen von Zelten unddas Anzünden von Feuer sind im Wald grundsätzlichnicht erlaubt.

PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSZONENn Das Gehen abseits markierter Wege ist laut Forstgesetz

erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.n Das Betreten von Wiederbewaldungs- und Neubewal-

dungsflächen, forstlichen oder jagdlichen Sperrgebietenund behördlich gesperrten Waldgebieten ist für Erho-lungszwecke verboten.

n Lagern bei Dunkelheit, das Aufstellen von Zelten unddas Anzünden von Feuer sind im Wald grundsätzlichnicht erlaubt.

In allen Zonen halten sich verantwortungsvolle Erholungs-suchende an das Angebot der offiziell markierten Wege.So können sich Wildtiere zurückziehen und stehen nichtständig unter Stress. Aus Rücksicht auf die Natur betretenErholungssuchende den Wald nicht bei Nacht.

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ORGANISIERTE KOMMERZIELLE VERANSTALTUNGEN

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ORGANISIERTE KOMMERZIELLE VERANSTALTUNGEN

KERN- UND PFLEGEZONEN, ENTWICKLUNGSZONEn Kommerzielle Veranstaltungen und Aktivitäten im Wald

(Naturpädagogische Führungen, geführte Wanderungen,Orientierungsläufe, Mountainbike-Touren, das entgeltlicheAusführen von Hunden im Wald, die Ausbildung vonHunden etc.) gehen über die im Forstgesetz geregeltefreie Erholungsnutzung hinaus und sind nur mit Zustim-mung des Grundeigentümers möglich.

n In Kernzonen, die als Naturschutzgebiete verordnet sind,gilt das Wegegebot.

n Schulwandertage, Vereinswanderungen oder ähnlich or-ganisierte, aber unentgeltliche Aktivitäten bedürfen keinerZustimmung des Grundeigentümers.

n Bei der Organisation unentgeltlicher Veranstaltungenempfiehlt sich zur Sicherheit der Gruppe die Abstimmungder Route mit dem Grundeigentümer.

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FREIZEITGESTALTUNG MIT HUNDEN

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FREIZEITGESTALTUNG MIT HUNDEN

KERN- UND PFLEGEZONEN, ENTWICKLUNGSZONE

n Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass Menschenund Tiere nicht gefährdet oder belästigt werden.

n Über Leinen- und Beißkorbpflicht informiert die Gemeinde(Verordnungen, Schilder, Anschlagtafeln etc.).

n Im Wald werden Hunde nicht nur aus Rücksicht aufWildtiere angeleint, sondern auch zur Sicherheit desHundes: Bei Kontakt mit Wild oder Aas kann es zurÜbertragung von Krankheiten kommen.

n Für Hundehalter mit Hunden „gefährlicher Rassen“gelten gesonderte gesetzliche Bestimmungen (Hunde-führschein, Leinen- und Beißkorbpflicht).

n Hundeauslaufzonen bieten eine Möglichkeit, Hunde freilaufen zu lassen. Sie werden durch Gemeinden festge-legt.

Das Führen von Hunden an der Leine verhindert eine fürWildtier und Hund gefährliche Begegnung. FreilaufendeHunde stellen – auf Grund ihrer Abstammung vom Wolf –für Wildtiere einen besonders großen Stressfaktor dar.

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GEOCACHING

KERNZONEN

n In Kernzonen, die als Naturschutzgebiete verordnet sind,sind Eingriffe in Pflanzenkleid und Tierleben sowie dieVeränderung bestehender Böden oder Felsbildungen unddas Verlassen der gekennzeichneten Wege verboten, dasheißt, hier dürfen keine Geocaches versteckt werden.

PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSZONENn Geocaches dürfen nur in Absprache und mit Einverständnis

des Grundeigentümers versteckt werden.n Für organisierte Veranstaltungen ist die Zustimmung des

Grundeigentümers erforderlich.n Ausschließlich in der Nacht auffindbare Caches, auf Bäu-

men versteckte Schätze oder Caches, die eine Störungder Natur (Einschlagen von Nägeln in Bäume etc.) mitsich bringen, widersprechen mehreren Gesetzen undden Zielen eines Biosphärenparks. Das Ausbringen der-artiger Schätze ist daher verboten.

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GEOCACHING

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ALLGEMEIN GELTEN FÜR FAIRE GEOCACHERIM WALD FOLGENDE REGELN:

n Wir verstecken Geocaches nur mit Erlaubnis des Grund-eigentümers.

n Wir kümmern uns um unsere eigenen Geocaches undsammeln sie nach Archivierung auch wieder ein.

n Wir suchen und verstecken klug: Wir achten darauf, dieNatur und die Umgebung nicht zu beschädigen.

n Wir verstecken den Cache wieder so, wie wir ihn vorge-funden haben.

n Wir loggen unsere Funde ehrlich mit Lob und Kritik. Wirgeben dem Eigentümer damit Feedback und loggenauch ein „nicht gefunden“.

n Wir verzichten auf die Suche in den Dämmerungs- undNachtstunden.

n Wir verstecken keine Caches in Schutzgebieten, ökologischsensiblen Gebieten, in Jungwäldern oder in der Nähevon Wildfütterungen oder Jagdeinrichtungen.

n Wir hinterlassen eine Kontaktadresse in unseren Geo-caches.

Durch Berücksichtigung dieser Regeln können Störungenin der Natur vermieden werden.

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KLETTERN UND BOULDERN

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KLETTERN UND BOULDERN

KERNZONENn In Kernzonen, die als Naturschutzgebiete verordnet sind,

sind Veränderungen am Fels und das Betreten abseitsoffiziell angebotener und markierter Wege verboten.

Aus Rücksicht auf den Naturraum wird auf Klettertourenund Bouldern verzichtet, da zahlreiche Arten wie beispiels-weise der in den Felsabbrüchen lebende Uhu, durch dieseSportart gefährdet werden.

PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSZONENn Kletterrouten, die durch Bohrhaken oder Seile dauerhaft

gesichert sind, dürfen nur mit Zustimmung des Grund-eigentümers angelegt werden.

n Das Klettern und Bouldern in Felsformationen ohne dau-erhaft angebrachte Sicherungselemente ist erlaubt.

n Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich das Nutzen offi-zieller Klettergärten (z.B. am Peilstein).

Verantwortungsvolle Kletterer belassen stets die Fels-vegetation, nehmen ihre Abfälle mit und verschmutzenKlettergärten und deren Umgebung nicht.

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WINTERSPORT

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WINTERSPORT

KERNZONEN

n Winteraktivitäten (Langlaufen, Schneeschuhwandern,Schitouren, Rodeln etc.) abseits offiziell angebotener,markierter Wege sind verboten.

PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSZONENn In den Pflege- und Entwicklungszonen ist Langlaufen

ohne Loipen unter Anwendung der nötigen Vorsicht er-laubt.

n Das Anlegen von maschinell gespurten Loipen ist nurmit Zustimmung des Grundeigentümers gestattet.

n Das Abfahren mit Skiern oder dem Snowboard im Bereichvon Aufstiegshilfen ist nur auf markierten Pisten oderSchirouten erlaubt. Als „Bereich von Aufstiegshilfen“ist jene Fläche definiert, die 500 Meter zu beiden Seitender Aufstiegshilfe, Piste oder markierten Abfahrt liegt.

n Rodeln abseits ausgewiesener Rodelpisten gilt als Be-fahren und ist daher nur mit Zustimmung des Grundei-gentümers möglich.

Das Einhalten dieser Regeln schützt den forstlichen Bewuchsund die Waldvegetation. Wild lebende Tiere werden in dernahrungsarmen Winterzeit auf diese Weise auch keinemzusätzlichen Stress ausgesetzt.

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FORSCHUNG UND LEHRE

FORSCHUNG UND LEHRE

Die Sevilla Strategie der UNESCO definiert Forschung alswesentliches Ziel für Biosphärenparke. Die Schwerpunkteder Grundlagen- und angewandten Forschung liegen auflokalen Themen. Durch Umsetzung der Forschungsergebnissein der Bewirtschaftung entsteht eine Modellregion.

KERNZONENForschung und Monitoring sind unter folgenden Bedingungengrundsätzlich erwünscht:n Das Biosphärenpark Wienerwald Management initiiert,

koordiniert und dokumentiert die Forschungstätigkeit. n Forschungsarbeiten, die auch außerhalb von Kernzonen

möglich sind, erfolgen nicht in Kernzonen. n Das Forschungsziel muss mit dem übergeordneten Ziel

des Prozessnaturschutzes vereinbar sein.n Für Forschungsaktivitäten in Kernzonen ist bei Bedarf

eine naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung Voraus-setzung.

n Für Forschungs- und Lehraktivitäten ist das Einvernehmenmit dem Grundeigentümer herzustellen.

PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSZONENn Forschungsprojekte werden zu wichtigen Fragestellungen

des Biosphärenpark Wienerwald abgewickelt. Auf dieBerücksichtigung aller Säulen der Nachhaltigkeit (Natur,Wirtschaft, Gesellschaft) wird großer Wert gelegt.

n Für Forschungs- und Lehraktivitäten ist das Einverständnisdes Grundeigentümers Voraussetzung.

Auch für Hobbyforscher (Vogelbeobachter, Botaniker etc.)gelten die oben angeführten Grundsätze, außer, die erho-benen Daten werden ausschließlich für private, nicht kom-merzielle Zwecke genutzt und nicht weitergegeben.

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INFORMATIONSTAFELN

Offizielle Kennzeichnung einer als Naturschutzgebietverordneten BiosphärenparkKernzone.

Offizielle Kennzeichnung einer Biosphärenpark Kernzone mit Zusatz-informationen.

Offizielle Kennzeichnung eines aufgrund forstlicherNutzung gesperrten Wald-gebietes.

Offizielle Kennzeichnung eines aufgrund von Wildtier-management gesperrtenWaldgebietes.

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Fur den Inhalt verantwortlich:BIOSPHÄRENPARK WIENERWALD MANAGEMENT GmbHNorbertinumstraße 9, 3013 TullnerbachT 02233/541 87, F 02233/541 87-50E [email protected], I www.bpww.atFirmensitz: Tullnerbach, FN 287108v LG St. Pölten

Redaktion: BIOSPHÄRENPARK WIENERWALD MANAGEMENT GmbHGrafische Gestaltung: Breiner & BreinerStand: Mai 2015, Änderungen und Irrtumer vorbehalten

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