sozialstationen in kirchlicher trägerschaft - gbv.de · und dw 144 iii. organisation der...
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Münsterischer Kommentar zumCODEX IURIS CANONICI
Beiheft 8
Susanne Eberle
Sozialstationenin kirchlicher Trägerschaft
Eine Untersuchung aus der Sicht desKirchenrechts, des Staatskirchenrechts und des
Sozialrechts
Ludgerus Verlag
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Seite
Vorwort IIIVorwort der 1. Auflage IVAbkürzungen VI
Erster Teil: Bestandsaufnahme 1
A. Gegenstand der Untersuchung 1I. Definitionsversuch 1
1. Sozialstationen 12. Kirchliche Trägerschaft - vorläufige Begriffsbestimmung 2
II. Versuch einer Phänomenbeschreibung 21. Soziologische Veränderungen 32. Doppelcharakter der Sozialstationen in kirchlicher Trägerschaft . . . . 43. Statistische Angaben 5
III. Tätigkeitsfelder im einzelnen 51. Die ambulante Krankenpflege 62. Die ambulante Altenpflege 63. Die Haus- und Familienpflege sowie die Dorfhilfe 64. Akzessorische Aufgaben 7
IV. Nicht integrierte Aufgabenfelder 7V. Kritische Anfrage an die Konzeption Sozialstation 8
B. Berufsausbildung des Pflegepersonals 9I. Krankenpflege 9II. Altenpflege 11III. Haus- bzw. Familienpflege 11IV. Dorfhilfe 11
C. Die Sozialstationen im Vergleich der Bundesländer - Überblick überKonzeption und Förderrichtlinien 12I. Die Konzeption der Sozialstation in der Sozialpolitik der
Bundesländer 12
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II. Förderrichtlinien 141. Baden-Württemberg 152. Bayern 153. Bremen 154. Niedersachsen 155. Nordrhein-Westfalen 166. Rheinland-Pfalz 167. Saarland 16
III. Zuwendungsrechtliche Förderung ohne Verwaltungsrichtlinien 161. Berlin 162. Hamburg 163. Hessen 174. Schleswig-Holstein 17
D. Merkmale der Organisationsform Sozialstation aufgrund der Förder-richtlinien und statistischer Angaben 17I. Trägerschaft 18
1. Empirische Angaben über Träger und Zugehörigkeit zu einemSpitzenverband 18
2. Einzelträgerschaft und Trägergemeinschaft 203. Erfordernis der Rechtsfähigkeit des Trägers? 21
a) Juristische Person 21b) Regiebetrieb 21c) Nichtrechtsfähiger Trägerverbund (Arbeitsgemeinschaft und
Kooperationsvereinbarung) 21II. Rechtsformen der Führung einer Sozialstation in kirchlicher
Trägerschaft 221. Formen des Privatrechts 22
a) Eingetragener Verein 22b) Nichtrechtsfähiger Verein 23c) Gemeinnützige GmbH 23d) Stiftung 24e) Gesellschaft bürgerlichen Rechts 24f) Dauerschuldverhältnis sui generis 24
2. Formen des öffentlichen Rechts 24a) Kirchliche Körperschaften (Kirchengemeinde/-bezirk) 24b) Gemeindeverband kath. (evang.) Kirchengemeinden 24c) Zweckverband mehrerer Kirchengemeinden 25d) Kommunalrechtlicher Zweckverband unter Einschluß von
Kirchengemeinden 25
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III. Anstellungsträgerschaft, Personaleinsatz und Aufsicht 251. Zentrale oder dezentrale Anstellungsträgerschaft 252. Personaleinsatz 263. Aufsichtsfragen 26
IV. Zuschnitt der Einzugsbereiche 27V. Wahlrecht der Hilfeempfänger 27
E. Finanzierungsfragen 28I. Die Finanzquellen einer Sozialstation in kirchlicher Trägerschaft 28II. Zur Finanzierungsstruktur 30
1. Aufgliederung der Finanzierungsanteile am Beispiel der Sozial-stationen im Land Baden-Württemberg 30
2. Exkurs: Vorstellung der Auswertung und Analyse einer Umfrageüber die Mobile Krankenpflege in Hessen vom 1.7.1981 31
III. Kritische Anfragen an die gegenwärtige Finanzierung 32
Zweiter Teil: Aspekte theologischer Grundlegung undhistorischer Einordnung 34
A. Der caritativ-diakonische Auftrag der Kirche und die ekklesiologischeRelevanz caritativ-diakonischer Praxis 34I. Begriffsbestimmungen 34
1. Caritas 342. Diakonie 353. Caritative Diakonie 35
II. Die caritative Diakonie der Urkirche - Zur frühkirchlichenGemeindecaritas 36
III. Caritative Diakonie als Grundfunktion der Kirche - Aspekteekklesiologischer Einordnung 371. Die Grundfunktionen der Kirche 372. Caritative Diakonie in den Kirchekonzeptionen der kath. Theologie . 383. Caritative Diakonie in den Kirchekonzeptionen der evang.
Theologie 404. Abstufungen in der Verantwortung für die caritative Diakonie? . . . . 425. Zur Struktureigentümlichkeit des Nebeneinanders von gemeindlich-
amtlicher Struktur der Kirche und "diakonischer Zweitstruktur" derfreien Verbände 43
B. Entwicklungslinien der caritativen Diakonie seit der Zeit des Urchristen-tums - Zu den geschichtlichen Vorläufern der Gemeindekrankenpflege . . 43I. Zerfall der antiken Kirchenverfassung und Verselbständigung des
Diakonats 43II. Mittelalter (einschließlich beginnende Neuzeit) 44III. Neuzeitliche Entwicklungen 46IV. Der Rückgang in der Gemeindepflege und die Entscheidung für die
Konzeption der Sozialstation 47
C. Kirchliche Trägerschaft als Voraussetzung für eine am christlichen Men-schenbild ausgerichtete Kranken-, Alten-, Armen- und Familienpflege . . 48I. Der Anspruch 48II. Die Voraussetzungen 49III. Kritische Anfragen 51
Dritter Teil: Verfassungs- und vertragsrechtliche Grundlagen 53
A. Die caritativ-diakonische Tätigkeit der kirchlichen Träger als ver-fassungs- und vertragsrechtlich geschützte Religionsausübungsfreiheit . . . 53I. Caritative Diakonie als religiöses Handeln i.S.d. Grundrechts der
Religionsfreiheit 541. Zum Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 542. Zur Grundrechtsträgerschaft i.S.d. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 55
II. Gewährleistung der kirchlichen Caritas/Diakonie durchStaatskirchenverträge 56
B. Die caritativ-diakonische Tätigkeit als Gegenstand der Garantie deskirchlichen Selbstbestimmungsrechts 57I. Verfassungsrechtliche Grundlagen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137
Abs. 3 WRV) 571. Verhältnis Art. 4 GG zu Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV . . 572. Anforderungen an die "kirchliche Trägerschaft" i.S.d.
korporativen und der institutionellen Garantie der Religions-und Kirchenfreiheit 59a) Spezifisch religiöse Zwecksetzung 59b) Institutionelle Verbindung mit der Kirche 59c) Irrelevanz der Rechtsform 60d) Folgerungen 60e) Kritischer Ausblick 61
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3. Inhalt und Voraussetzungen der Garantie des kirchlichen Selbst-bestimmungsrechts 62a) Die Normbereichselemente 63
aa) Das selbständige "Ordnen und Verwalten" 63bb) Die "eigenen" Angelegenheiten der Kirchen 63cc) Die "Schranken des für alle geltenden Gesetzes" 65
b) Die Auslegung der Selbstbestimmungsgarantie nach der "Stufen-Abwägungstheorie", entwickelt am Beispiel des kirchlichenKrankenhauses - verglichen mit dem Modell der Sozialstationenin kirchlicher Trägerschaft 67aa) Der Stufenaufbau 67bb) Folgerungen 68
c) Kritische Würdigung 70aa) Das Sozialstaatsprinzip als Gegennorm zur Religions- und
Kirchenfreiheit? 70bb) Der schmale Grad zwischen "praktischer Konkordanz" und
abstrakter Güterabwägung 71cc) Die sachbereichsprägende Komponente der Finanzierungs-
bedürftigkeit - ungelöste Probleme 72II. Vertragsrechtliche Grundlagen 73III. Die Religions- und Kirchenfreiheit ergänzende Spezialgewähr-
leistungen im Verfassungs- und Vertragsrecht 741. Die Garantie der kirchlichen Eigentums- und Vermögensrechte 742. Das kirchliche Sammlungsrecht 763. Das kirchliche Besteuerungsrecht 76
IV. Exkurs: Die Gewährleistung der kirchlichen Wohlfahrtspflege in derbad.-württ. Landesverfassung 77
C. Der Rechtsstatus der kirchlichen Träger caritativ-diakonischer Ein-richtungen im Verhältnis zu den öffentlichen Trägern 78I. Bedeutung, Geltung und Funktion des Subsidiaritätsprinzips 78II. Zum Sozialstaatsprinzip 81
1. Staatszielbestimmung Sozialstaat - sozialer Rechtsstaat 822. Zur leistungsstaatlichen Konzeption und zur Interpretation der
Grundrechte als originärer Teilhaberechte 83III. Staatskirchenrechtlicher Neutralitätsgrundsatz und gesellschaftlicher
Pluralismus 86IV. Verfassungsrechtlicher Rechtsanspruch kirchlicher Träger auf staat-
liche Förderung? 88
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V. Institutionelle Förderung und Vorbehalt des Gesetzes 911. Subventionsgestaltung und -kontrolle - Haushaltsrechtliche
Möglichkeiten und Auswirkungen für die Träger kirchlicherSozialstationen 91
2. Qualifizierung der Fördermittel und staatskirchenrechtlicheGarantien 93
3. Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage? 96a) Zulässigkeit gesetzesvertretender Förderrichtlinien? %b) Konzeptionelle Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Lösung . . 100c) Alternativmöglichkeit: Vereinbarung? 102
VI. Die Bedeutung der individuellen Wahlrechte für die Pluralität desAngebots 1031. Verfassungsrechtliche Begründung des Wahlrechts und Grenzen
seiner Effektuierbarkeit 1032. Sozialrechtliche Gewährleistungen des Wahlrechts und spezifische
Begrenzungen 105
D. Das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht zwischen Kirchenautonomieeinerseits, Privat- und Tarif autonomie andererseits 108I. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als Grundlage eines eigenen
kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts und die grundsätzliche Bindungan das staatliche Arbeitsrecht 108
II. Zum Begriff des Arbeitsverhältnisses und seiner Anwendbarkeit aufdie Mitarbeiter/-innen kirchlicher Sozialstationen HO
III. Konsequenzen für das kollektive Arbeitsrecht H l1. Kirchenautonomie und Tarif autonomie als Problem einer
Grundrechtskollision Hl2. Konkretisierungen durch den Gesetzgeber 1123. Ausfüllung des Regelungsfreiraums durch kirchliches Recht 113
a) Mitarbeitervertretungsrecht als eigenes Betriebsverfassungs-recht der Kirchen 113
b) Die Gremien des "Dritten Weges" zur Behandlung derGrundfragen eines besonderen kirchlichen Dienstrechts(zu den AVR bzw. DVO) 114
c) Kein Streikrecht und kein Betätigungsrecht betriebsfremderGewerkschaftsbeauftragter 115
IV. Konsequenzen für das Individualarbeitsrecht 1161. Grundlagen 1162. Fragen des Kündigungsrechts 1173. Stellung der Mitarbeitervertretungen bei Kündigungsverfahren . . . . 118
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V. Ökumenische Rechtsträgerschaft und Arbeitsrecht - staatskirchen-rechtliche Aspekte 118
VI. Rechtsschutzfragen 120
E. Zur Frage der Anwendbarkeit des Schwerbehindertengesetzes auf dieSozialstationen in kirchlicher Trägerschaft als Sonderproblem imSpannungsfeld von Staatskirchenrecht und Sozialrecht 121I. Das SchwbG als ein "für alle geltendes Gesetz" 121II. Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 SchwbG auf die Beschäftigten
einer Sozialstation in kirchlicher Trägerschaft? 122
Vierter Teil: Status im Kirchenrecht 124
A. Kirchenrechtliche Grundlagen der caritativen Diakonie im Bereich derkath. Kirche 124I. Allgemeine kirchenrechtliche Grundlegung 124II. Normierungen der caritativen Diakonie im Codex Juris Canonici von
1917 und von 1983 1251. CIC/1917 1252. CIC/1983 126
III. Caritative Diakonie und die Gestaltungsmöglichkeiten des Vereins-rechts des CIC/1983 127
IV. Überlegungen zu einer Caritas-Neuorganisation '. . . . 1311. Gegenwärtige Organisation der Diözesan-Caritas 1312. Reformvorschläge in der Kanonistik 134
a) Karl Neundörfer 134b) Wilhelm Wiesen 135c) II. Vatikanisches Konzil 135d) Alfred E. Hierold 135
3. Eigene Stellungnahme 136a) Ekklesiologisch-kirchenrechtliche Aspekte 137b) Verfassungsrechtlicher Hintergrund 138c) Aspekte praktischer Bewährung 139d) Notwendigkeit der Abstimmung einer kanonistischen Kategorie
mit den Anforderungen des bürgerlich-rechtlichen Vereinsrechts 140V. Zur Organisation der Caritas auf der Ebene der Pfarrei 141
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B. Kirchenrechtliche Grundlagen der caritativen Diakonie im Bereich derevang. Kirche 142I. Allgemeine kirchenrechtliche Grundlegung 142II. Die Organisation der caritativen Diakonie im Bereich von EKD
und DW 144III. Organisation der caritativen Diakonie am Beispiel des Diakonie-
gesetzes der Evang. Landeskirche in Baden 145IV. Das Diakoniestationengesetz der Evang. Kirche in Berlin-Branden-
burg (Berlin West) 148
C. Kirchliche Integration - Vergleich der kath. Caritasorganisation mitder evang. Diakonieorganisation im Hinblick auf die Sozialstationen . . . 149
D. Versuch einer Typologie kirchlicher Trägerschaft 151I. Zum Begriff der kirchlichen Trägerschaft 151
1. Allgemeine Einführung 1512. Beschränkungen auf die konfessionell-kirchlichen Träger 1523. Keine Berücksichtigung der sogenannten gemischten Trägerschaft.. 153
II. Typologische Zusammenstellung 1541. Für den Bereich der katholischen Kirche 154
a) Körperschaftliche Untergliederung der verfaßten Kirche 154aa) Kirchengemeinde 154bb) Dekanat 155cc) Diözese 155
b) Verbandliche Zusammenschlüsse 155aa) Öffentlich-rechtlicher Verband mehrerer Kirchen-
gemeinden 155bb) Dekanatsverband 156
c) Caritasverbände auf Orts-, Kreis-, Bezirks- oder Diözesanebene . 156d) Caritative Orden, kath. Schwesterngemeinschaften, andere
klosterähnliche Verbände 157e) Verein kirchlichen Rechts 158f) Stiftung 159
aa) Stiftung kirchlichen Rechts 159bb) Staatlicher Rechtskreis 159cc) Folgerungen für die kirchliche Trägerschaft 160
g) Gründung einer Bistums-Caritas-Betriebsführungs- und Träger-gesellschaft mbH? 161
h) Bürgerlich-rechtlicher Verein e.V 161i) Gemeinnützige GmbH 162j) Nichtrechtsfähiger Verein und bürgerlich-rechtliche Gesellschaft 162
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2. Für den Bereich der evangelischen Kirche 163a) Körperschaftliche Untergliederungen der verfaßten Kirche 163b) Verbandliche Zusammenschlüsse 163c) Diakonische Werke 164d) Evang. Schwesterngemeinschaften und andere klosterähnliche
Verbände 164e) Verein kirchlichen Rechts 164f) Weitere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 164
E. Ökumenische Trägerschaft 165I. Begriffsklärung 165
1. Ökumenische Trägerschaft 1652. Ökumenische Rechtsträgerschaft 165
II. Kooperationsformen ökumenischer Zusammenarbeit 1661. Die Kooperationsvereinbarung 1662. Die Arbeitsgemeinschaft 166
III. Rechtsgeltungsprobleme - Fragen der Reichweite der kirchlichenGesetzgebungsbefugnis 1671. Kirchliche Regelungsbefugnis und Autonomie der rechtlich
verselbständigten kirchlich-caritativen Einrichtungen 1672. Kirchliche Regelungsbefugnis gegenüber nicht der jeweiligen
Kirche angehörigen Mitarbeitern (Mitarbeitervertretungsrecht) . . . . 1693. Kirchliche Regelungsbefugnis und Einzelarbeitsverhältnis 169
IV. Praktische Folgeprobleme einer ökumenischen (Rechts-)Trägerschaft . 1711. Entscheidungsdilemma: Geltung der kath. MAVO oder der
evang. MVO? 1712. Arbeitsvertragsrichtlinien und sog. Konfessionsklausel 1733. Trennung von Betriebs- und Anstellungsträgerschaft zwecks
Problemvermeidung? 1734. Weitere Lösung 174
V. Praktischer Trägervergleich unter dem Gesichtspunkt kirchlicherTrägerschaft bei ökumenischer Zusammenarbeit 1741. Erzdiözese Freiburg - Evang. Landeskirche in Baden 1742. Diözese Limburg 1753. Diözese Speyer - Evang. Kirche der Pfalz 176
VI. Abschließende Würdigung .• 177
Fünfter Teil: Einzelfragen der Ordnung nach staatlichem Recht . 178
A. Einordnung in das Sozialrechtssystem 178
XVI
I. Sozialstationen als Leistungserbringer im Sinne des Sozial-versicherungsrechts 179
II. Sozialstationen und soziales Versorgungsrecht 180III. Sozialstationen als Einrichtungen zur Gewährung von Sozialhilfe 181
B. Das rechtliche Beziehungsdreieck bei Inanspruchnahme einer Sozial-station durch einen Hilfesuchenden und die Problematik der recht-lichen Qualifizierung der Beziehungen im einzelnen 183I. Rechtliche Beziehungen zwischen Sozialstation und Hilfesuchendem . . 183II. Rechtliche Beziehungen zwischen Sozialstation und Kostenträger 184
1. Gesetzliche Krankenkasse - Sozialstation 185a) Bestimmung des Rechtscharakters nach den Grundsätzen der
verwaltungsrechtlichen Dogmatik 185b) "Systemgerechtigkeit" des Ergebnisses im Hinblick auf die
Qualifizierung der Beziehungen der Krankenkassen zu denübrigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, insb.Ärzte und Krankenhäuser 188
c) Stellungnahme zu der aus wettbewerbsrechtlicher Perspektivebefürworteten privatrechtlichen Qualifizierung 190
2. Sozialhilfeträger - Sozialstation 191III. Rechtliche Beziehungen zwischen Hilfeempfänger und Kostenträger . . 192
1. Rechtsbeziehung Sozialversicherter - Sozialversicherungsträger . . . . 1922. Rechtsbeziehung Sozialhilfeberechtigter - Sozialhilfeträger 192
C. Rechtliche Ansprüche der sozialleistungsberechtigten Hilfeempfängerauf Leistung/Kostenerstattung 193I. Für den Bereich der ambulanten Krankenpflege 193
1. Sozialversicherungsrecht 193a) RVO (SGB-V) 193b) KVLG 195
2. Sozialhilferecht 195II. Für den Bereich der ambulanten Altenpflege 196
1. Fehlen primärer gesetzlicher Leistungsansprüche 1962. Ansprüche nach dem BSHG 197
III. Für den Bereich der Haus- bzw. Familienpflege 1971. Sozialversicherungsrecht 198
a) RVO (SGB-V) 198b) KVLG 199c) GAL 199
2. Sozialhilferecht 200IV. Spezielle Rechtsansprüche bei Einsatz einer Dorfhelferin 200
XVII
V. Änderungen aufgrund des Gesundheitsreformgesetzes und Schluß-betrachtung 200
D. Zur Frage einer allgemeinen Absicherung von Pflegekosten 202I. Das Problem 202
1. Die begriffliche Unterscheidung von Krankheit/Behandlungs-bedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit 202
2. "Systemwidrige" Kostenträgerschaft der Sozialhilfeträger 2033. Spezielle Angebote einer Pflegeversicherung durch private
Versicherungsunternehmen 2044. "Diagnose" 204
II. Vorstellung der wichtigsten Vorschläge für eine gesetzgeberischeRegelung der Pflegebedürftigkeitsproblematik 2051. Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung des Risikos der
Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherungsgesetz) (Hessen) 2072. Entwurf eines Pflegehilfen-Neuregelungsgesetzes (Rheinland-
Pfalz) 207III. Abschließende Stellungnahme 208
E. Steuerliche Behandlung der Sozialstationen in kirchlicher Trägerschaft . 213I. Steuerpflichtigkeit, Steuerarten, Steuerbefreiung 213II. Status der Gemeinnützigkeit 214
1. Materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung alsgemeinnützig 214a) Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 214b) Einrichtungen der Wohlfahrtspflege als Zweckbetriebe
i.S.v. § 66 i.V.m. § 53 AO 215c) Gemeinsame Voraussetzungen: Selbstlosigkeit, Ausschließ-
lichkeit und Unmittelbarkeit 2152. Formelle Voraussetzungen der Steuervergünstigungen wegen
Gemeinnützigkeit 2163. Steuerliche Entlastungen im einzelnen 2164. Bedeutung des Gemeinnützigkeitsrechts für die Regelung des
Spendenabzugs (§ 10b Abs. 1 EStG und § 9 Nr. 3a KStG) 217III. Grenzen steuerunschädlicher Eigenkapitalbildung 217IV. Steuerliche Behandlung der Krankenpflege- und Sozialstationen-
fördervereine 2171. Gemeinnützige Tätigkeit zugunsten einer anderen Körperschaft
LS.v. § 58 Nrn. 1-3 AO 2172. Problem der Gebührennachlässe für Mitglieder der Krankenpflege-
bzw. Fördervereine 218
XVIII
F. Datenschutz in kirchlichen Sozialstationen 218
I. Anwendbarkeit und Geltungsumfang des kirchlichen Datenschutzrechts 219II. Voraussetzungen des datenrechtlichen Schutzes 221
1. Personenbezogene Daten 2212. Begriff der Datei 2223. Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Rechte des Betroffenen . . 2234. Änderungen 223
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 224
Quellen- und Literaturverzeichnis 228