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Sozialmodell Europa Was dürfen die Menschen davon in Zukunft erwarten? Alfons Grundheber-Pilgram, DGB Bezirk Nord

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Page 1: Sozialmodell Europa Was dürfen die Menschen davon in Zukunft erwarten? Alfons Grundheber-Pilgram, DGB Bezirk Nord

Sozialmodell Europa

Was dürfen die Menschen davon in Zukunft erwarten?

Alfons Grundheber-Pilgram, DGB Bezirk Nord

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Sozialmodell Europa

Dominique de Villepin nach dem Brüsseler EU-Gipfel

qu’un " choix nous est posé et c’est le choix que nous devons aujourd’hui trancher [...],

est-ce que nous voulons une Europe du libre-échange, c’est l’Europe que défendent

aujourd’hui les Britanniques, une Europe qui se réduise au seul libre-échange [ou]

est-ce que nous voulons une Europe politique ?"

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Gerhard Schröder, 22.3.2005, Quelle: Tagesschau

"Die einen wollen die Europäische Union entkernen und sie auf eine Art

Freihandelszone reduzieren. Die anderen wollen eine politisch aktive und gestaltende

Europäische Union erhalten. Für diese Politik stehe ich."

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Tony Blair vor dem Europäischen Parlament, 23.6.2005, Quelle: Internetseite von Downing Street No 10

“The issue is not between a "free market" Europe and a social Europe, between those who want to retreat to a common market and those who believe in Europe as a political project…

First, it would modernise our social model. Again some have suggested I want to abandon Europe's social model. But tell me: what type of social model is it that has 20m unemployed in Europe, productivity rates falling behind those of the USA; that is allowing more science graduates to be produced by India than by Europe; and that, on any relative index of a modern economy - skills, R&D, patents, IT, is going down not up….

The issue is not about the idea of the European Union. It is about modernisation. It is about policy. It is not a debate about how to abandon Europe but how to make it do what it was set up to do: improve the lives of people. And right now, they aren't convinced. Consider this.”

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EGB-Generalsekretär John Monks in einem Interview mit der „Zeit“

„Europa riskiert tatsächlich, die Zustimmung der Arbeitnehmer zu verlieren. Bisher

war die EU sozialdemokratisch gefärbt, mit ein paar Sprenkeln christlicher

Soziallehre. Der Binnenmarkt und damit der wachsende Wettbewerbsdruck

wurden sozial abgefedert. Seit Mitte der neunziger Jahre wird das Vertrauen

darauf aber erschüttert – und daran tragen gerade sozialdemokratische

Regierungen wie die Tony Blairs oder Gerhard Schröders ein gehöriges Maß

an Verantwortung.“

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Definition

Ein von Jaques Delors in der Mitte der 90er Jahre populär gemachter Begriff, der die Unterscheidung zum Wirtschafts- und Sozialsystem der Vereinten Staaten meint.

Das „Europäische Sozialmodell“ versucht wirtschaftliche Dynamik mit sozialem Ausgleich zu verbinden.

Charakteristisch sind ein hoher sozialer Schutz, ein hohes Niveau von Arbeitnehmerrechten und stark entwickelte institutionalisierte Arbeitsbeziehungen

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Skepsis angebracht? „Auch die Geschichte der Europäischen Gemeinschaft spricht nicht für ein Soziales Europa. In Europa ging es bis 1993 vor allem um die Liberalisierung und Deregulierung der Wirtschaft.

Bis 1993 war Europa in erster Linie eine Wirtschaftsgemeinschaft; Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sollten sich in Europa genauso frei bewegen können wie in einem Land. Es wurde ein großer Binnenmarkt geschaffen. Eine „positive“ Sozialpolitik erschien in diesem Projekt nicht unbedingt erforderlich.

Die Schaffung von Märkten erschien hinreichend durch ihre positiven wirtschaftlichen Effekte und durch die Zustimmung der Nationalstaaten legitimiert. ... All das, was den nationalen Wohlfahrtsstaat auszeichnet – individuelle Leistungsansprüche, direkte Steuern und Sozialabgaben und eine Wohlfahrtsbürokratie – fehlen in Europa.“

Martin Heidenreich

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Vertragsrechtliche Grundlagen der EU-Sozialpolitik

Art. 2 EGV (Aufgaben der Gemeinschaft): „hohes Beschäftigungsniveau“, „hohes Maß an sozialem Schutz“, „Gleichstellung von Männern und Frauen“Art. 3, Abs. 1 EGV: Ziele und Tätigkeitsbereiche der Union

„Förderung der Koordinierung der Beschäftigungspolitik“ Sozialpolitik mit europäischem Sozialfonds

Art. 3, Abs. 2: Gleichstellungspolitik als QuerschnittsaufgabeArt. 13 EGV: AntidiskriminierungsartikelArt. 42 EGV: Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung, um Freizügigkeit von Arbeitnehmern zu sichernArt. 125-130 EGV: Beschäftigung (Titel VIII d. Vertrags)Art. 136-148 EGV: Sozialvorschriften und Europäischer Sozialfonds

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EU-Sozialpolitik: wichtige Aktionsfelder

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

soziale Aspekte der Freizügigkeit von Arbeitnehmern

Gleichstellung von Männern und Frauen Information, Konsultation und Mitbestimmung von Arbeitnehmern

Koordinierung nationaler Beschäftigungspolitik

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Instrumente der EU-Sozialpolitik

Rechtsetzung im Rahmen regulativer Politik

Koordinierung nationaler Sozialversicherungen

Harmonisierung: v.a. Mindeststandards

Finanzielle Fördermaßnahmen

Mittelvergabe über Europäischen Sozialfonds

Dialog der Sozialpartner

Offene Methode der Koordinierung

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EU-Sozialpolitik: Etappen und Aktionsfelder

Römische Verträge: Sozialpolitik bleibt Zuständigkeit von Mitgliedstaaten, keine Harmonisierung der Sozialstandards

aber: Ziele der Freizügigkeit von Arbeitnehmern, Vertragsklauseln zur Geschlechtergleichbehandlung am Arbeitsplatz und zur Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz

1958-1970: sozialpolitischer Stillstandkaum Rechtsetzung, 2 Verordnungen zum sozialen Schutz von Wanderarbeitern

1970er: aktive Phase der Sozialpolitik

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EU-Sozialpolitik: Etappen und Aktionsfelder 2

1972: Pariser Gipfeltreffen: Anstöße zur Sozialpolitik1974: Sozialpolitisches Aktionsprogramm verabschiedet

z.B. Richtlinien zur Geschlechtergleichbehandlung (z.B. Lohngleichheit), zu Massenentlassungen, Insolvenzrichtlinie

1980er: Blockaden in der Sozialpolitik bedingt durch institutionelle Regeln: Zwang zur EinstimmigkeitHaltung Großbritanniens unter M. Thatcher: Widerstand gegen „Euro-Sozialismus“

1987: Einheitliche Europäische Akte/Binnenmarktprogramm:Soziale Dimension des Binnenmarkts gewinnt politisch an Bedeutung

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EU-Sozialpolitik: Etappen und Aktionsfelder 3Die 80er und 90er Jahre: das „Goldene Zeitalter“

Dialog der Sozialpartner (Art. 138 EGV)Mehrheitsentscheidungen auf dem Gebiet der „Arbeitsumwelt“ – u.a. Arbeitsschutz (Art. 137 EGV)

Von „soft law“ zu „hartem Vertragsrecht“: EGV-Sozialkapitel 1989: Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer (=politische Deklaration)

1993: Vertrag von Maastricht: Protokoll zur Sozialpolitik Basis für Rechtsetzung ohne GB

Gestiegene Rolle der SozialpartnerSozialprotokoll erlaubt verbindliche Rechtssetzung auf zentralen Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts (ohne GB)Übergang zu Mehrheitsentscheidungen auf einigen FeldernBsp.: Richtlinie über europäische Betriebsräte

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EU-Sozialpolitik: Etappen und Aktionsfelder 4

1999: Vertrag von Amsterdam: Einfügung des Sozialprotokolls in

EGV (Titel XI, Art. 136-145) Beschäftigungskapitel im Vertrag von Amsterdam

Koordinierung nationaler Beschäftigungspolitiken

2000: Feierliche Proklamation der europäischen Grundrechtecharta

2004: Unterzeichnung des Vertrags über eine Verfassung

für Europa (VVE): Grundrechtecharta als rechtsverbindlicher Bestandteil des VVE

keine Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen im VVE in der Sozialpolitik

Offene Methode der Koordinierung in der Beschäftigungspolitik

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Beispiel Europäische Richtlinien

Bis Ende 2003: 56 beschlossene Richtlinien im Sozialen Bereich (davon 60 Prozent in den 90er Jahren), zum Beispiel:

Arbeitszeit,

Elternurlaub,

Teilzeitarbeit,

Information über arbeitsvertragliche Bedingungen

Schutz von jugendlichen und schwangeren Arbeitskräften

Europäische Betriebsratsrichtlinie

Richtlinien erzeugen Anpassungsdruck

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Beispiel 1: Arbeitszeitrichtlinie (1993)

Beinhaltet 12 verbindliche Standards und 14 AusnahmebedingungenAlle fünfzehn Mitgliedstaaten mussten Veränderungen vornehmen. 9 der 15 Länder erfüllten die Vorgabe von maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche inklusive Überstunden nicht. Großbritannien musste zum ersten Mal gesetzliche Limits einführenIrland musste die bestehenden Vorschriften deutlich verschärfen und auf beträchtlich mehr Gruppen ausdehnen.Österreich musste wichtige Bereiche des Gesundheitswesens einbeziehen. Fast die Hälfte der Mitgliedstaaten musste bei Urlaubsregelungen nachbessern, Deutschland musste gesetzlichen Mindesturlaub von 3 auf 4 Wochen erhöhen.Beendete Diskriminierung von Arbeitskräften mit befristeten Verträgen

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Beispiel 2: Elternurlaubsrichtlinie (1996)

Enthält 6 verbindliche Vorschriften und 5 Ausnahmebestimmungen.

Alle Länder waren mit Reformbedarf konfrontiert

Reformbedarf war in 7 Fällen gering, in 5 Fällen mittel und in 3 Ländern sogar hoch

Belgien, Großbritannien, Irland und Luxemburg hatten zuvor keine allgemein verbindlichen Elternurlaubsrechte

In vielen Fällen bestand davor kein individueller Rechtsanspruch für alle Arbeitskräfte unabhängig von Geschlecht und Berufsgruppe

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Beispiel 3: Richtlinie zum Schutz von Teilzeitarbeitskräften (1997)

Enthält breit angelegtes Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten.Definition erlaubt nicht nur Vergleiche mit Vollzeitarbeitskräften im selben Betrieb, sondern auch in anderen Betrieben derselben Branche Verweist auch auf Bestimmungen in Tarifverträgen Für 7 Länder bedeutet Richtlinie grundlegende Neuerung dar (Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Portugal, Schweden).Niederlande erfüllten alle Standards erfüllten 7 Länder hatten mittleren beziehungsweise geringen Anpassungsbedarf (Frankreich waren beispielsweise Arbeitsverhältnisse zwischen 32 und 39 Stunden ganz aus den Schutzregelungen gefallen)

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EU-Sozialrichtlinien nach Jahrzehnten

1970-1979: 7

1980-1989: 131990-1999

1970-1979: 7 1980-1989: 13 1990-1999

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Lissabonstrategie in der Sozialpolitik (2000)

Ziel: Bis 2010 soll Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum werden, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist zentrales Thema der Modernisierung des europäischen Sozialmodells Förderung der sozialen Integration im Mittelpunkt der globalen Strategie der Europäischen UnionZiele sollen durch eine sehr weit gefasste Koordination der Sozialpolitiken der Mitgliedstaaten erreicht werden. Schwerpunkt liegt auf Koordinierung und nicht mehr auf Harmonisierung der bestehenden Normen in den Mitgliedstaaten

Förderung der BeschäftigungVerbesserung der ArbeitsbedingungenAngemessener Sozialschutz, Sozialer DialogAus- und Fortbildung von Humanressourcen Bekämpfung der Ausgrenzung

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Februar 2005: Kommission legt neue sozialpolitische Agenda (2005-2010)

Zwei HauptprioritätenBeschäftigung Bekämpfung der Armut sowie Förderung der Chancengleichheit

Strategieziele der Kommission für die nächsten fünf Jahre: Wohlstand und Solidarität Partnerschaften angestrebt, an denen sich Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie NRO beteiligen

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Priorität Beschäftigung

Schaffung eines europäischen Arbeitsmarkts, z. B. durch Mitnahme von Renten- und Sozialversicherungsansprüchen Bereitstellung eines optionalen Rahmens für grenzübergreifende KollektivverhandlungenÜberprüfung der Übergangfristen für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten Europäische Jugendinitiative für mehr Arbeitsplätze und Förderung der (Wieder-)Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt; Aktualisierung des Arbeitsrechts (z. B. befristete Arbeitsverträge) Ausarbeitung einer neuen Arbeitsschutzstrategie

Bewältigung des Umstrukturierungsprozesses durch sozialen Dialog.

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Priorität Armut und Chancengleichheit

Veröffentlichung eines Grünbuchs zur demografischen Entwicklung; Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer Renten- und Gesundheitssysteme sowie bei der Bekämpfung von Armut; Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit: Kommission untersucht die Mindesteinkommensregelungen in den Mitgliedstaaten legt ein Konzept für die Bekämpfung von Diskriminierungen – insbesondere von ethnischen Minderheiten, z. B. der Roma – vor Förderung der Chancengleichheit z. B. durch Einrichtung eines Gender-Instituts Klarstellung der Rolle und Merkmale von Sozialdienstleistungen im allgemeinen Interesse

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Aktuelle ThemenRevision der europäischen Arbeitszeitrichtlinie

Europäische Dienstleistungsrichtlinie

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DL-Richtlinienentwurf im KonfliktEU-Kommission legt am 13. Januar 2004 DLR-E vor, durch die Hemmnisse bei der DL-Freizügigkeit beseitigt werden sollen – „Bolkesteins Hammer“.

Neoliberale Bewertung von Regulierungen als HemmnisseBeglückung durch Deregulierung und Hoffnung auf ein Beschäftigungswunder

 Sozialpolitische Ziele des EU-Vertrages sind unberücksichtigt.

Art. 2 EU-Vertrag, 1. Abs.: Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Herbeiführung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung, insbesondere durch Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen, durch Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes (...).

Heftige und fundamentale Kritik stoppt schnelle Umsetzung.

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Kontext des DL-Richtlinienentwurfes

Dienstleistungsfreizügigkeit seit 1993EU-Osterweiterung vom 1. Mai 2004.

Großes Gefälle bei Lohn- und SozialstandardsSteuerwettbewerb

 Übergangsfristen bei Arbeitnehmerfreizügigkeit (2+3+2)Dienstleistungsfreizügigkeit mit Ausnahmen gilt i. d. R. Recht des Arbeitslandes, z.B. AZO; AÜG; Lohnwuchermit Übergangsfristen für Bau- und Reinigungsgewerbe sowie Innendekorateure. Begrenzungen werden unterlaufen u.a. durch Mißbrauch des Einsatzes von Scheinselbständigen und Werkvertrags-AN.

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Europa am Scheidweg? Grenzen der Sozialpolitik

Institutionelle FaktorenEinstimmigkeitszwänge in wichtigen Bereichen

Explizite Harmonisierungsverbote im Vertrag (z.B. Streikrecht)

Machtbalance zwischen Akteuren der SozialpolitikKapitalmobilität größer als Arbeitsmobilität

Sinkende Verhandlungsmacht für Gewerkschaften

Interessenkonflikte zwischen Hochlohn-und Niedriglohnländern

struktureller Nachteil für Arbeitnehmerseite bei länderübergreifender Suche nach gemeinsamen Positionen

Mitgliedstaatliche WiderständeWiderstände nationaler Regierungen in Niedriglohnländern

Sozialpolitik als elektoraler Trumpf nationaler Regierungen

Sozialpolitik als zentrale Legitimationsgrundlage von nationalen Wohlfahrtstaaten

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Mythen des europäischen Alltags

In Brüssel arbeitet ein aufgeblähter, hochbezahlter Beamtenapparat. Ein Großteil des EU-Haushalts wird für Personal- und Verwaltungskosten verschwendet. Der Haushalt der EU ist ein riesiges Fass ohne Boden, in dem Korruption und Vetternwirtschaft gedeihen. Brüssel reißt immer mehr Macht an sich und ist ein unkontrollierbarer Moloch. Brüssel macht alles gleich: die Größe von Äpfeln und Kondomen oder den Krümmungsgrad von Bananen

und Gurken. Das Europäische Parlament ist nur eine Quasselbude. Die Abgeordneten haben nichts zu sagen; die

Verfahren sind undurchsichtig. Den neuen Bundesländer geht es nach wie vor schlecht. Dagegen tut Brüssel nichts. Brüssel beschließt Zwangsbremse für alle Autos. Brüssel zwängt Einheitsgröße von Kondomen auf alle europäischen Männer. Brüssel mischt sich jetzt auch noch in die Blutspende ein - Blutspender dürfen nicht mehr bezahlt werden. Brüssel will die Biersteuer erhöhen. Europa verursacht einen großen Verlust von Arbeitsplätzen Europa führt zu sozialem Dumping.

Quelle: Europäische Kommission