soziale absicherung und was diese kostet von mag. karl wechselberger e-mail:...
TRANSCRIPT
Soziale Absicherung und was diese Soziale Absicherung und was diese
kostetkostet
Von Mag. Karl Wechselberger
www.sva.or.at
E-mail: [email protected]
16.05.2014
Wer ist versichert und welche Ausnahmen Wer ist versichert und welche Ausnahmen gibt es?gibt es?
VersicherungspfliVersicherungspflichtcht
In der Kranken- und Pensionsversicherung In der Kranken- und Pensionsversicherung besteht Pflichtversicherung fürbesteht Pflichtversicherung für
Mitglieder der Wirtschaftskammer
Gesellschafter einer offenen Gesellschaft (OG) und persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn die Gesellschaft Mitglied einer Wirtschaftskammer ist
„Neue Selbständige“
Neue Selbständige:Neue Selbständige:
Tätigkeit Selbständige, die betrieblich erwerbstätig sind
Einkunftsart selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb
Einkommensgrenze € 6.453,36 (für ausschließlich Selbständige) € 4.743,72 (für nebenberuflich Selbständige)
Ausnahmen von der Pflichtversicherung:Ausnahmen von der Pflichtversicherung:
Ruhen der Gewerbeberechtigung
„geringfügig“ tätige Gewerbetreibende bzw. „Kleingewerbetreibende“
Geringfügige Gewerbetätigkeit = Geringfügige Gewerbetätigkeit = „Kleingewerbetreibender“„Kleingewerbetreibender“
Ausnahme in der PV & KV über Antrag
Umsatz € 30.000.00,-
innerhalb der letzten 60 Monate max. 12 Monate Pflichtvers. GSVGoder60. Lebensjahr vollendetoder57. Lebensjahr vollendet und obige Grenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten
Nur für Versicherte mit
Gewerbeschein (gilt nicht für
Gesellschafter)!
Einkommen € 4.743,72
Beitragshöhe und deren BerechnungBeitragshöhe und deren Berechnung
Ein Plus für UnternehmerInnen
Die Beitragsermittlung
Beitragsgrundlage X Beitragssatz
= Beitrag
2014
Krankenversicherung 7,65%
Pensionsversicherung 18,50%
Zukunftsvorsorge 1,53%
SUMMESUMME 27,68%27,68%
Unfallversicherung € 8,67 mtl.
Beitragssatz
Die Beitragsgrundlage
Vorläufige Beitragsgrundlage
Nachbemessungwenn endgültiger Einkommensteuerbescheid
Endgültige Beitragsgrundlage
Ein Plus für UnternehmerInnen
Die BeitragsgrundlageDie Beitragsgrundlage
BGRL
Höchst-BGRLmtl. € 5.285,-
Mindest-BGRLPensionsversicherung € 687,98Krankenversicherung € 704,99Selbständigenvorsorge € 704,99
KV
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
PV
bis zum endgültigen EStBbis zum endgültigen EStB vorläufige BGRL
in den ersten 2 Jahrenin den ersten 2 Jahren fixe KV-BGRL
KV
KV
PV
KV PV PV
BEI GUTEN EINKÜNFTEN RÜCKLAGEN FÜR NACHZAHLUNGEN
SCHAFFEN!
Die BeitragsermittlungDie Beitragsermittlung
Mindest- und HöchstbeiträgeMindest- und Höchstbeiträge
Kammermitglieder(Inhaber eines Gewerbeschein)
Mindestbeitragsgrundlage undMindestbeitrag
Höchstbeitragsgrundlage und Höchstbeitrag
monatlich (1.-3. Jahr PV +
KV)
monatlich(ab 4. Jahr
KV)
monatlich(ab 4. Jahr
in PV)monatlich jährlich
Beitragsgrundlage€ 537,78 € 704,99 € 687,98 € 5.285,00 € 63.420,00
Beitrag Krankenversicherung€ 41,14 € 53,93 € 404,31 € 4.851,72
Beitrag Pensionsversicherung€ 99,49 € 127,28 € 977,73 € 11.732,70
Beitrag Unternehmensvorsorge€ 8,23 € 10,79 € 80,86 € 970,32
Beiträge Gesamt in Euro€ 148,86 € 192,-- € 1.462,90 € 17.554,80
Die Die BeitragseinhebungBeitragseinhebung
Vorschreibung
Anfang 2. Monats im Quartal
Fälligkeit
Ende 2. Monats im Quartal
Zahlungsfrist 18 Tage
Verzugszinsen
ab 19. Tag der Fälligkeit
Mahnung
Exekutio
n
KrankenversicherungKrankenversicherung
Wahlmöglichkeit zwischen drei Wahlmöglichkeit zwischen drei Leistungspaketen: Leistungspaketen:
1. Sachleistung1. Sachleistung
2. volle Geldleistung und 2. volle Geldleistung und
3. Geldleistung für Spital-3. Geldleistung für Spital-SonderklasseSonderklasse
Krankenversicherung
Sachleistungsberechtigung
Sachleistungsberechigte: durch e-card zunächst keine Barauslagen
ABER: Bei den meisten Leistungen ist ein Selbstbehalt von 20% (u.U.10%) vorgesehen, der nachträglich von der SVA vorgeschrieben wird.
Geldleistungsberechtigte: zunächst Arzthonorare selbst bezahlen anschließend zur Vergütung einreichenSie erhalten Kostenersatz nach einem eigenen Vergütungstarif (auch bei Spitalsonderklasse), der höher ist als bei Sachleistungsberechtigten.
Dies ist ein Vorteil bei Wahlärzten und bei Dies ist ein Vorteil bei Wahlärzten und bei Aufenthalten in der Sonderklasse.Aufenthalten in der Sonderklasse.
Volle Geldleistungs-berechtigung
Geldleistung für Spital-Sonderklasse
Diese Art der Leistungserbringung verbindet die Vorteile der Sach- und vollen Geldleistung:
Beim (Vertrags-)Arztbesuch werden die Leistungen mittels e-card direkt abgerechnet – keine Privathonorarnote!
Beim Aufenthalt in der Spital-Sonderklasse erhält man die höhere Vergütung – wie der volle Geldleister.
Ein Vergleich der Prämienunterschiede bei der Privatversicherung ist anzuraten.
Wann bin ich wie Wann bin ich wie eingestuft?eingestuft?
1. – 3. Jahr der selbständigen Erwerbstätigkeit: Sachleistungsberechtigt.Sachleistungsberechtigt.
Ab dem 4. Jahr : abhängig von den Einkünften des
drittvorangegangenen Kalenderjahrs.drittvorangegangenen Kalenderjahrs.
Überschreitet die Beitragsgrundlage 2014 den Betrag von € € 63.419,9963.419,99 – erreicht man also den Höchstbeitrag – wird man zum vollen Geldleistungsberechtigtenvollen Geldleistungsberechtigten.
WahlmöglichkeiWahlmöglichkeiten ten
Der Sachleistungsberechtigte kann
mit einem Beitrag von € 75,97€ 75,97 pro Monat die Geldleistungsberechtigung für die Spital-Sonderklasse wählen
mit einem Beitrag von € 94,94€ 94,94 pro Monat die volle Geldleistungsberechtigung wählen.
Voraussetzungen
Persönliche Arbeitsleistung für Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig (Angabe durch Versicherten auf Krankmeldung)
Betriebsgröße:Es dürfen entweder keine oder durchschnittlich weniger als 25 DienstnehmerInnen beschäftigt sein.
Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit
VoraussetzungenVoraussetzungen
Eintritt des VF der Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit
Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist ärztlicherseits festzustellen (Krankmeldung)
Bei Anstaltspflege (auch Kur, Rehab, Erholung) ersetzt die Aufenthaltsbestätigung die Krankmeldung
Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit
Höhe€ 28,40 (Wert 2014) pro Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU)
ZeitraumAnspruch ab 43. Tag der AU für die Dauer der Erkrankung, max. für 20 Wochen
Fortsetzungserkrankungwenn 20 Wochen nicht ausgeschöpft und innerhalb von 26 Wochen neuerlich AU entsteht
Neuer Anspruch26 Wochen nach Ende der 20. Leistungswoche (für ein und dieselbe Erkrankung)
Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit
Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung
Antrag vor dem 60.Lj.
Krankengeld• ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen • 6 Monate Wartezeit (ausgenommen Arbeitsunfall)• Krankengeld 60 % der täglichen Beitragsgrundlage
Kosten2,5% der Beitragsgrundlage monatlich
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
Monatliche Beitragsgrundlage
Euro
Zusatzbeitragmonatlich in €
Krankengeld täglich in €
1.143,07* 28,58 28,40
2.500,-- 62,50 50,--
4.500,-- 112,50 90,--
5.285,-- 132,13 105,70
*monatliche Mindestbeitragsgrundlage
Arbeitsunfähigkeit wegenKrankheit
Ein Plus für UnternehmerInnen
UnternehmervorsorgeUnternehmervorsorge
seit 2008seit 2008
Keine zusätzlichen Kosten durch Beitragssatzsenkung in der Krankenversicherung
Zweite Pension
Steuerbegünstigung
Vorteile für Unternehmer
Verpflichtend: • Gewerbetreibende• Gewerbegesellschafter• „Neue Selbständigen“
Optionsmöglichkeit:• Bauern• Freiberufler (z.B. Wirtschaftstreuhänder,
Ärzte, Apotheker)
Unternehmervorsorge - Gültigkeit
hebt Beiträge ein – Weiterleitung an Unternehmervorsorgekasse
Hat sich ein Unternehmer bei seinen Angestellten für ein Institut entschieden, so ist dieses auch für ihn verpflichtend.
Erfolgt innerhalb von sechs Monaten keine Auswahl, wird der Unternehmer einer Kasse zugeteilt.
Unternehmervorsorge – Ablauf
Beitrag zur Selbständigenvorsorge = Betriebsausgabe
Veranlagung = steuerfrei (keine KESt)
Auszahlung als Einmalbetrag = steuerbegünstigt mit 6% bzw. als Rente steuerfrei
Unternehmervorsorge - Begünstigungen
Ein Plus für UnternehmerInnen
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Die Einhebung der Beiträge (€ 8,67 monatlich) erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die diese Beiträge an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) weiterleitet.
Für die Leistungserbringung ist die AUVA zuständig. Alle Anträge und Meldungen können selbstverständlich auch bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit ereignen (auch Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Betriebsstätte ereignen - nicht aber Freizeitunfälle!).
Renten aus der Renten aus der UnfallversicherungUnfallversicherung
• fixe Bemessungsgrundlage • durch eine freiwillige Höherversicherung kann die
Bemessungsgrundlage erhöht werden:
Pflichtversicherung
Höherversicherung Stufe I (freiwillig)
Höherversicherung Stufe II (freiwillig)
Beitragshöhe pro Jahr € 104,04mtl. € 8,67
Zusätzlich€ 103,95
Zusätzlich€ 156,15
Bemessungsgrundlage € 19.042,98 € 31.140,81 € 37.279,03
Erwerbsminderung Rente Rente Rente
100% € 1.360,21 € 2.224,34 € 2.662,79
50% € 544,09 € 889,74 € 1.065,12
20% € 181,36 € 296,58 € 355,04
Hinterbliebenenrente € 272,05 € 444,87 € 532,56
Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung für Selbständigefür Selbständige
Nicht verpflichtend, sondern freiwillig
Alte Anwartschaften werden berücksichtigt
ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung
P e n s i o n s r e c h t
Warum ist (laufend) eine Warum ist (laufend) eine Pensionsreform notwendig?Pensionsreform notwendig?
Veränderung des Verhältnisses Ausbildung – Arbeit – Pension
• Alterspension (60/65)
• Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (56,5+/61,5+)
Hacklerregelung (62M, ab 57F)
• Korridorpension (62)
• Schwerarbeitspension (60)
• Erwerbsunfähigkeitspension (kein Mindestalter!)
• Hinterbliebenenpensionen
Welche Pensionen gibt es?
Besuchen Sie uns auch im Besuchen Sie uns auch im Internet: www.sva.or.atInternet: www.sva.or.at