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Sicherheitsbelehrung
WS 2012/13
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Ablauf
• Belehrung (Präsentation)
• Laborbegehung
• Unterschrift
• Ohne Sicherheitsbelehrung wird die Begehung der Labore nicht gestattet!
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Allgemeine Verhaltenshinweise
• Essen, Trinken, Rauchen
Striktes Verbot!
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Allgemeine Verhaltenshinweise
• Gesundheit
Krankheiten oder andere Indispositionen können im Labor unter gewissen Umständen eine Gefahr darstellen:(z.B. Krämpfe, Schwindel, Ohnmacht)
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Allgemeine Verhaltenshinweise
• Gesundheit
Schwangere dürfen nicht mit Gefahrstoffen umgehen
Schwangerschaft: Meldepflicht!
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Allgemeine Verhaltenshinweise
• Kleidung
Straßenkleidung nicht ins Labor !
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Persönliche Schutzausrüstung
• Laborkittel, schwer entflammbare Kleidung
• geschlossene Schuhe
• Schutzbrille (wird gestellt)
• Schutzhandschuhe (werden gestellt)
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Umgang mit Gefahrstoffen
Was sind Gefahrstoffe?Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die • sehr giftig, • giftig, • mindergiftig (gesundheitsschädlich), • ätzend, • explosionsgefährlich, • leichtentzündlich, • entzündlich, • krebserzeugend, • fruchtschädigend oder • erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch
schädigende Eigenschaften besitzen
oder ...
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Umgang mit Gefahrstoffen
Was sind Gefahrstoffe?
oder ...
die geeignet sind, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft, von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen sowie des Naturhaushaltes derart zu verändern, dass dadurch erhebliche Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit herbeigeführt werden
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Einstufung der Brandgefährlichkeit
Brandfördernder Stoff
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Einstufung der Brandgefährlichkeit
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Einstufung der Brandgefährlichkeit
Leicht entzündlicher Stoff
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Einstufung der Brandgefährlichkeit
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Einstufung der Brandgefährlichkeit
Explosionsgefährlicher Stoff
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Einstufung der Brandgefährlichkeit
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Einstufung der Giftigkeit
Sehr giftiger Stoff
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Einstufung der Giftigkeit
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Einstufung der Giftigkeit
Minder giftiger Stoff reizend
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Einstufung der Giftigkeit
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Einstufung der Giftigkeit
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Kennzeichnung von Chemikalien
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Umgang mit Apparaturen
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Umgang mit Apparaturen
• Die meisten Apparaturen bestehen aus Glas
Bruch- und damit Verletzungsgefahr !
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Umgang mit Apparaturen
• Einführen von Glasrohren in Stopfen
Bruchgefahr !
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Umgang mit Apparaturen
• Abnehmen des Exsikkator-Deckels
• Abziehen ohne Gewalt !!!• Muss auf Schlifffett gleiten• Sicher ablegen
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Umgang mit Apparaturen
• Drucktopf
• Erst nach Konsultation der Techniker unter Druck setzen !
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Umgang mit Säuren und Laugen
• Beim Verdünnen:stets unter Rühren langsam die Säure/Lauge zum Wasser gießen, niemals umgekehrt!
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Umgang mit Chemikalien
• Alle unbekannten Chemikalien sind als Gefahrstoffe einzuordnen
• Hautkontakt vermeiden
• Chemikalien nach Möglichkeit in ihrer Originalverpackung belassen
• Beim Transport gläserner Chemikalienbehälter ist die Bruchgefahr zu beachten!
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Umgang mit Chemikalien
• Umfüllen von Chemikalien nach Möglichkeit mit Trichter
• Umgang mit kleineren Substanzmengen via Pipette oder Spatel
• Es ist verboten, Flüssigkeiten mit dem Mund zu pipettieren
• Kein direktes Umfüllen von Chemikalien aus dem Vorratsgefäß in den Versuchsansatz
• Chemikalien niemals zurück in Vorratsgefäße füllen
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Entsorgung von Chemikalien
• Abfälle an der TU Braunschweig werden nach folgenden Gruppen getrennt entsorgt:
– Säuren
– Basen
– Schwermetalle
– HCN
– Cyanide
– Akalimetalle
– organische Lösungsmittel (halogeniert/halogenfrei)
– Altöl
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Entsorgung von Flüssigkeiten
• Abwässer sind alle Flüssigkeiten, die in die Waschbecken gelangen. Sie sollten im Idealfall nur Wasser enthalten.
• Praktikabel:
– pH zwischen 5 und 8
– keine Schwermetalle!
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Abzugsvorrichtung
• Abzug ist stets geschlossen!
• Beim Arbeiten unterm Abzug Scheibe nicht mehr als unbedingt nötig öffnen
• Der Kopf sollte stets im Schutz der Scheibe sein
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Gasflaschen: Kennfarben
Acetylen
sonstige brennbare Gase(z.B. H2, CO, Methan ...)
Sauerstoff
Pressluft
Stickstoff
andere Gase
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Gasflaschen: Umgang
• Gasflaschen müssen in Explosionssicheren Schränken gelagert werden.
• Außerhalb von Schränken: Sicherung an Wänden!
• Keine Gleit- oder Schmiermittel an die Armaturen
• Niemals eigenmächtig Druckminderventile
tätigen (Lieferdruck: 200 bar)
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Sicherheitseinrichtungen
• Im Gebäude– Fluchtwege, Notausgänge– Rauch-, Feuermelder, alarmanalgen
• Im Labor– Erste-Hilfe-Kasten– Augenspülflasche– Notdusche– Not-Aus-Schalter– Telefon
Begehung mit Chemieingenieur A. Küsters
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Labor-Ordnung (Stand 01.2002) Bodenkundliche Labore im EG und im 4. OG
1. Arbeitszeiten Für die Labore des Instituts gelten die folgenden Arbeitszeiten: Montags bis Donnerstags
730 – 1600, Freitags 730 – 1300. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten (bis 2200 und an Wochenenden) ist in Ausnahmefällen gestattet aber genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist mit dem Laborleiter abzusprechen.
Für Arbeiten nach 2200 ist gemäß der Nachtarbeitsregelung (Hausordnung der TU) beim Präsidenten der TU Braunschweig eine Genehmigung einzuholen.
Innerhalb wie außerhalb der geltenden Arbeitszeiten darf in den Laboren nur gearbeitet werden, wenn sich eine zweite Person in Rufnähe befindet, die in der Lage ist, Erste Hilfe zu leisten bzw. Hilfe herbeizurufen (Unfall-Verhütungsvorschrift).
2. Unfall-Verhütungsmaßnahmen Jede(r) neue Mitarbeiterin) ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitseinrichtungen der
Labore vertraut zu machen. Dies geschieht im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsbelehrungen vor Beginn der Praktika bzw. mit Hilfe des Technischen Personals.
In den Laboren darf nur mit Schutzausrüstung gearbeitet werden (Laborkittel, geschlossene Schuhe, Schutzbrille, Schutzhandschuhe). Schutzhandschuhe werden gestellt.
3. Einweisung und Einarbeitung Die Einweisung von Doktoranden, Diplomanden und Studentischen Hilfskräften
erfolgt durch das Technische Personal. Ohne Einarbeitung durch das Technische Personal darf an keinem Analysengerät
gearbeitet werden.
4. Allgemeines Die Geräte-Benutzung ist mit dem Technischen Personal abzusprechen. Mit den Einrichtungsgegenständen der Labore und den Verbrauchsmaterialien ist
sorgsam umzugehen. Schäden sind unmittelbar nach Schadenseintritt zu melden. Jeder Benutzer der Labore hat dafür zu sorgen, dass Abfalle und Chemikalien
ordnungsgemäß entsorgt werden. Chemikalien dürfen nicht über das Abwassersystem entsorgt werden.
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Schäden
• Verbrauchsmittel werden durch TU bzw. FAL gedeckt
• Bei Glasbruch und Schäden an Geräten haften die Verursacher– Laborversicherung– Haftpflichtversicherung– Umlage– Selbsthaftung
• Sie bestätigen die Teilnahme an der Sicherheitsbelehrung und die Haftung bei Schäden per Unterschrift
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Betreuer und Verantwortliche
• Leiter der Abteilung: Prof. Dr. W. Durner
• Leiter der Labore: Prof. Dr. R. Nieder
• Vertreter: Dr. Sascha Iden
• Sicherheitsbeauftragter: Dipl. Ing. A. Küsters
• Ersthelferin: Tech. Ass. B. Walter
• Weiterhin: Tech. Ass. I. Andrae