sicherheitsbelehrung am lehrstuhl cpm · die allgemeinen regeln im umgang mit verflüssigten gasen...
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Zusamengestellt
Ernst-Wilhelm Scheidt
Sicherheitsbelehrung am Lehrstuhl CPM
• Tiefkaltverflüssigte Gase
• Vakuumanlagen und Öfen
• Gasflaschen
• Gefahrstoffe
• Hohe Magnetfelder
• Feuerlöscher
• Defibrillator (AED)
Umgang mit tiefkaltverflüssigten Gasen
He 4.2K
N2 77K
Ar 87K
O2 90K
Erstickung bei der Verdampfung größerer
Mengen tiefkalter Gase in geschlossenen
Räumen
Wenn Sie in Sauerstoff angereicherter Atmosphäre
geraten sind, müssen die Kleider unbedingt gelüftet
werden.
Während ca. 15 Minuten weder rauchen noch sich
in der Nähe einer Zündquelle aufhalten.
Größere Mengen Gase
N2
O2
Tiefkaltverflüssigte Gase können
Kaltverbrennungen verursachen.
Verletzte sind an einen warmen
Ort zubringen.
Ersthelfer konsultieren
Hautstellen sind mit großen Mengen
lauwarmen (ideal sind 36°C) Wasser zu
übergießen.
Es kann ein Schockzustand eintreten.
Die allgemeinen Regeln im Umgang mit verflüssigten Gasen werden
Praktikanten, Bachelor, Mastern und Doktoranden
durch den für sie verantwortlichen Betreuer mitgeteilt.
Bei Umgang mit tiefkalten Gasen sind die Vorsichtsmaßregeln
(Schutz der Hände, Schutz der Augen, etc.) unbedingt zu beachten.
Beim Transport von flüssigem Stickstoff und flüssigem Helium im Aufzug
ist das Mitfahren untersagt.
Schutzmaßnahmen
An Berst-Ventilen von Vakuuman-
lagen (He–Kannen, SQUID,
PPMS) darf nicht manipuliert
werden.
In den Wärmeschränken dürfen
keine explosionsgefährlichen
Stoffe geheizt oder abgestellt
werden.
Im Ofenraum ist grundsätzlich
ein Gesichtsschutz zu tragen.
Zu finden in
Raum Nr. 380 und 391
Vakuumanlagen und Öfen
Vorsicht beim Abschrecken der Proben !
Nur zu Zweit!!!
Niemals eine mit flüssigem Stickstoff gekühlte
Glas-Ampulle mit Argon spülen.
Explosionsgefahr
Giftnotrufzentrale
Klinik Rechts der Isar 089/19240
Beim Abschmelzen und Kühlen von Ampullen ist eine
Schutzbrille bzw. Gesichtsmaske zu tragen.
Abschmelzanlage in Chemikalien Raum 389
Siedetemperatur
LH 20 K
LN 77 K
L Ar 87, K
L O 90, K
Angabe der Konzentration in mg/m3
Induktionsofen
Achtung keine metallischen Gegenstände in der Nähe der Induktionsspule
Gasflaschen müssen vor starker Erwärmung, Feuer, gefährlicher Korrosion,
mechanischer Beschädigung und unbefugtem Zugriff geschützt sein.
Beim Transport von Gasfaschen muss die Schutzkappe immer montiert sein.
Große Gasflaschen werden nur mit dem Transportwagen bewegt.
Die Entnahmeeinrichtung, z.B. Druckminderer, Adapter oder
Hochdruckschlauch, muss für den Betriebsdruck der Flasche
geeignet sein (z.B. 200 bar) und darf nur nach ordnungsgemäßer
Einweisung durch das technische Personal montiert werden.
Gasflaschen sind am Arbeitsplatz
gegen Umfallen zu sichern.
Gasflaschen müssen nach Gebrauch
unverzüglich in die dafür vorgesehenen
Gasflaschenräume zurückgebracht werden.
Umgang mit Gasflaschen
Vor Arbeitsbeginn mit Gasen sind die
entsprechenden
Sicherheitsdatenblätter
zur Kenntnis zunehmen, die beim
technischen Personal vorliegen.
Abschließende Bemerkungen
Die an den Gasschränken
angebrachten Sicherheitshinweise
sind
strengstens zu beachten .
Vor dem Umgang mit Chemikalien
sind die entsprechenden
Sicherheitsdatenblätter
zur Kenntnis zunehmen die im
Chemikalienraum 389 ausliegen.
Die supraleitenden Magnete bei diversen Versuchen
erzeugen hohe Streufelder, die besonders für
Personen mit Herzschrittmacher eine unmittelbare
Gesundheitsgefährdung darstellen.
(17 G; bei 9T in 0.9m)
Lose Metallgegenstände werden durch ein hohes
Magnetfeld angezogen und können eine hohe
Geschwindigkeit erreichen.
Auch schwere Gegenstände wie Bürosessel oder
ungesicherte Gasflaschen können angezogen werden.
(350 G; bei 9T in 0.3m)
Mechanische Uhren können durch Magnetisierung
dauerhaft beeinträchtigt und Kreditkarten gelöscht werden.
(10 G; bei 9T in 1m)
Hohe Magnetfelder
Brandschutzordnung
Brandklassen und Symbole nach DIN EN 2
Brandschutzordnung Teil A
Bestandteil der Flucht- und
Rettungswegpläne
Brandschutzordnung
http://www.uni-augsburg.de/projekte/gesundheitsmanagement/arbeitsschutz/brandschutz/
Grundsätzliches zum
Automatisierten Externen Defibrillator (AED)
• 1.: Sie können dem Patienten mit der Anwendung eines
AED nicht schaden!
• 2.: Der AED wird nur dann eine Defibrillation (nach
Warnung) auslösen, wenn der Patient diese auch
wirklich benötigt.
• 3.: Wenn der AED angewandt wird ist dessen
Anweisungen zu folgen.
Beim Öffnen des AED wird
er sofort gestartet und führt
einen Selbsttest durch.
Ein AED wird bei einem bewusstlosen Patienten
OHNE normale Atmung benötigt!
Kleben Sie die Elektroden,
wie abgebildet, auf dem
trockenen und enthaarten
Oberkörper auf.
Benutzen Sie bei Bedarf
die Rasierer oder die
Saugkompressen in
der Tasche des AED.
Folgen Sie den
Anweisungen.
Alle 2 Minuten
wird ein neuer
Elektroschock
durchgeführt.
Berühren Sie
den Patienten
NICHT wenn der
AED dies anweist!
Dipl.-Ing.Thomas Cyris
Sicherheitsmanagement
und Umweltschutz
Zentralverwaltung - Referat V/6
Gebäude A , Raum 2044
Tel. 598-4963
Dr. Ernst-Wilhelm Scheidt
Sicherheitsbeauftragter am Lehrstuhl CPM,
Gebäude S , Raum 386 Tel. 598-3359