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Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Sicherheit im Labor –Die neue GUV-R 120
Dr. Birgit WimmerBayer. GUVV /Bayer. LUKMärz 2008
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband - Bayerische Landesunfallkasse Geschäftsbereich I – Prävention Bildungswesen
Edgars Bemerkungen
Trotz fortschreitender Erkenntnisse der Wissenschaft ist es bisher im Vorschriftenwerk nicht gelungen zu definieren, was ein Labor ist. Entsprechend geht es in solchen Räumen zu.
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Labor: Biologie oder Chemie???
� Laborrichtlinie GUV-R 120: „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien“ (2008?) =>ohne Erläuterungen: TRGS 526 (2008)
� Merkblatt B 002 BG Chemie: „Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: Laboratorien“ (1992)
� TRBA 100 „Schutzmaßnahmen.. in Laboratorien“ (2007)
� TRBA 500 „Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“ (1999)
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Inhalt GUV- R 120 neu!!!
� Anwendungsbereich - Allgemeine Anforderungen� Gefährdungsbeurteilung und
Substitutionsprüfung� Übergreifende Betriebsbestimmungen� Spezielle Betriebsbestimmungen� Gefährliche Arbeiten� Technische Schutzmaßnahmen� Prüfungen
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Anwendungsbereich GUV-R 120� Diese Regel findet Anwendung auf Laboratorien, in
denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden ... mit Gefahrstoffen gearbeitet wird.
� Für Gefährdungen aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor gilt zusätzlich die TRBA 100„Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“.
� In Laboratorien arbeiten Fachleute oder unterwiesene Personen
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Anwendungsbereich TRBA 100
� Laboratorien im Sinne der TRBA sind Räume, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu Forschungs-, Entwicklungs-, Lehr- oder Untersuchungszwecken z. B. in der ...Medizin, Biologie, ... durchgeführt werden..
� Zu den Laboratorien gehören auch Multifunktionsräume und technische Nebenräume, wie Bruträume, Zentrifugenräume, Kühl- oder Tiefkühlräume sowie Räume zur Inaktivierung biologischer Arbeitsstoffe, wenn hier Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 4 und 5 der BioStoffV durchgeführt werden.
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Technische Schutzmaßnahmen
� Bedien- und Verkehrsflächen� Rettungswege� Türen, Böden� Lüftung� Absaugeinrichtungen (Abzüge)� Arbeitstische (DIN EN 13150) und
Abfallstauräume� Armaturen und Leitungen� Notduschen: Körperduschen, Augenduschen � Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
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Basis-Einrichtung
� Arbeitsflächen, Böden, Tische, Fluchtwege� Waschbecken, Hautschutz-, Reinigungs- und
und Pflegemittel, Einmalhandtücher� Lüftung (z.B. Abzug): 25 m³/h*m² (8-fach)� Sicherheitseinrichtungen: (Augen-)Notdusche� Erste-Hilfe-Einrichtungen� Einrichtungen für den Brandschutz� Türen, nach außen aufschlagend
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Erweiterte Einrichtung
� Sicherheitsschrank zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
� Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen� Körperdusche� Sicherheitswerkbank� Autoklaven
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Stand der Laborrichtlinien
Der Arbeitgeber kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass keine unzulässig hohe Exposition gegenüber Gefahrstoffen vorliegt, wenn
• fachkundiges und zuverlässiges Personal
• nach den einschlägigen Vorschriften und dem Standder Technik
• und insbesondere nach dieser Regel und laborüblichenBedingungen
arbeitet.
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Laborübliche Bedingungen
�Arbeitsverfahren:Arbeiten in Abzügen nach DIN 12924 oder DIN EN 14175 (unter Einhaltung der Spürgas-Höchstwerte)
�Mengenbeschränkungen für Druckgase:Kleine Gebinde (max. 50 l –Flaschen), bei sehr giftigen, CMR-Stoffen: lecture bottles, max. 10 l –Flaschen)
� Einhaltung von Gefahrstoffmengen:Maximale Einsatzmengen flüssig 2,5 l, fest 1 kg. Bei giftigen und CMR-Stoffen 0,5 l oder 0,5 kg.
Sehr giftige Stoffe 0,1 l oder 0,1 kg
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Lüftung
� Laborlüftung nach DIN 1946 Teil 7: 25 m³ / m² x h� Vorsicht bei Umluftabsaugungen mit Filter!!!!!!� Örtliche Absaugungen: 5 - 10 m³/h � Abzüge: alt: DIN 12924-1; neu: DIN EN 14175-1� Luftwechsel kann aufgrund der
Gefährdungsbeurteilung reduziert werden, aber.....!!!!!
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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Geschlossener Frontschieber
-Normalbetrieb-
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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Geöffneter Frontschieber:
Gefahr durch Schadstoffausbruch im Einatembereich
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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Störung der Luftwalze durch „ Sperrige Aufbauten“
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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Vermeidung der Störung der Luftwalze durch „ Sperrige Aufbauten“
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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Störung der Luftwalze durch thermische Ablasten im vorderen Bereich des Abzugs
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Lufttechnisches Verhalten eines Abzugs
Aufhebung der Störung der Luftwalze durch thermische Ablasten im vorderen Bereich des Abzugs
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Abzüge: Zusammenfassung
� Schutz vor Gasen und Dämpfen, aber auch Splittern und Spritzern
� Betriebsanweisung beachten� Auf einwandfreie lufttechnische Funktion achten� Frontschieber möglichst geschlossen halten� Auf Ordnung und Sauberkeit achten� Regelmäßig prüfen
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Sicherheitsschränke - Lagerung
� Brennbare Flüssigkeiten: In Lagerschränken nach DIN 12 925-1 bzw. neu: DIN EN 14 470-1
� Lagerung geregelt durch TRbF 20� Druckgasflaschen: DIN EN 14 470-2
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Sicherheitsschrank
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Edgars Bemerkungen
Druckgasflaschen nicht anketten oder sonstwie sichern. Eine umfallende Flasche kann praktische Durchreichen über mehrere Räume schaffen.
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Beispiele Lagerschränke
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Edgars Bemerkungen
Werden brennbare Flüssigkeiten in der Nähe von Zündquellen gehandhabt, empfiehlt es sich, vorher die Heizung abzustellen, es wäre sonst Energieverschwendung.
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Kühlgeräte 2
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Übergreifende Betriebsbestimmungen
� Unterweisung� Betriebsanweisung� Allgemeine Organisation
– Übertragung von Arbeiten, Alleinarbeit, Mängelmeldung, Überwachung und Sicherung, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen....
� Kleidung und Schuhwerk� PSA� Hygiene� Erste Hilfe
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Notduschen
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Übergreifende Betriebsbestimmungen
� Brandschutz� Aufbewahren und Bereithalten von
Gefahrstoffen� .....� Sicherheitseinrichtungen� Ergonomie� Tätigkeiten fremder Personen im Labor� ...
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Bestimmungsgemäße Verwendung
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Edgars Bemerkungen
Unterweisungen werden nicht durchgeführt. Wie soll man seinen Mitarbeitern vermitteln, was man selbst nicht weiß.
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Spezielle Betriebsbestimmungen
� Gasbrenner� Kühlgeräte� Tiefkühlung
flüssiger Stickstoff, Dewar...� Druckgasflaschen� Druckgeräte (Autoklaven)� Zentrifugen� ....
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Edgars Bemerkungen
Handschuhe werden ständig getragen. Man weiß ja schließlich, wie die Kollegen arbeiten.
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Edgars Bemerkungen
Der Aberglaube, eine 0.1 mm dicke Latex-Haut könne genauso zuverlässig vor Chemikalien, wie vor Infektionen schützen, ist weit verbreitet.
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Auswahl von Schutzhandschuhen
Hilfsmittel und Informationsquellen: � Sicherheitsdatenblatt� Hersteller von Handschuhen (KCL...)� Gestis – Stoffdatenbank� Bundesverband Hautschutz
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Prüfungen
� Gasarmaturen und Leitungen� Notduschen� Druckbehälter� Abzüge� Elektrische Anlagen und Betriebsmittel� ...
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Vorschläge / Vorgaben für
Höchst-Fristen für
wiederkehrende Prüfungen
Grundlage PrüferMindestanforderung an
Prüfer
Arbeitsm ittel allgem ein x vor jeder Benutzung
Anhang 2 2.4 BetrSichV: Prüfung auf Mängel
Benutzer A - C: unterw iesene Benutzer
Abzügex
arbeits täglich Handlungsanleitung BG Chem ie
Benutzer A, B, C, D, E: Benutzer : unterw iesen in Um gang m it Abzug und seine Funk t ionen
Abzüge
x
jähr lich GUV-R 120 Abschnitt 11.5; Handlungs -anleitung BG Chem ie
befähigte Person B, C, D, E: Sachkundiger : s iehe Hinw eis der BG Chem ie; Teilnahm e an Lehrgang bei Abzugshers teller
Zentr ifugen
x
jähr lich BGR 500 Kap. 2.11, Teil 3, Abschnitt 3.5.2
befähigte Person D, E: Sachkundiger , Mitarbeiter Technik m it Er fahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschr if ten
Zentr ifugenx
alle 3 Jahre (Ultrazentr ifugen
jähr lich)
BGR 500 Kap. 2.11, Teil 3, Abschnitt 3.5.2
befähigte Person D, E: Sachkundiger , Mitarbeiter Technik m it Er fahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschr if ten
Flüss iggasanlagen m it or ts fes ten Verbrauchsanlagen
x xalle 4 Jahre GUV-V D34, § 33 Abs . 3 befähigte Person D, E: Sachkundiger , Mitarbeiter
Technik m it Er fahrung in Prüfungen und Kenntnissen über Vorschr if ten
selbs ttätige Feuer löschanlagen
x
alle 3 Jahre SPrüfV Bayern (Sicherheitsanlagen-prüfverordnung)
Sachvers tändiger bzw . Sachkundiger m it besonderer Qualif ikat ion
Sachvers tändiger bzw . Sachkundiger m it besonderer Qualif ikation
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Literatur
� BG/BGIA-Empfehlungen: Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert
– http://www.dguv.de/bgia/de/pra/bg_bgia_empfehlungen/index.html
� Edgars Bemerkungen (Stabsstelle Sicherheit des DKFZ Heidelberg)
– http://www.dkfz.de/abt2114/edgar.htm
� Gestis– http://www.dguv.de/bgia/de/gestis/stoffdb/index.html#
� BG Chemie Handlungsanleitung zur Prüfung von Abzügen– http://www.bgchemie.de/files/81/Handlungsanleitung_Abzugspruefung.pdf
� BG Chemie Medienshop– http://bgcshop.jedermann.de/bgcshop2/index.html