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Die 5. Prüfungskomponente im Abitur in der Form der Präsentationsprüfung mit schriftlichem Anteil und die besondere Lernleistung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Auftrag erstellt von Uwe Schramm (Oberstufenkoordinator) Freiherr-vom-Stein Gymnasium

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Page 1: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Die 5. Prüfungskomponente im Abitur in der Form der

Präsentationsprüfung mit schriftlichem Anteil und die

besondere Lernleistung

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

im Auftrag erstellt von Uwe Schramm (Oberstufenkoordinator) Freiherr-vom-Stein Gymnasium

Page 2: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Vorbereitung auf den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen für die Präsentationsprüfung im Abitur 2013

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Ziel dieser Veranstaltung

Page 3: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

InhalteRechtliche GrundlagenMöglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung

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hier werden die Gründe der Änderungsnotwendigkeiten kurz erläutert;der vorletzte Punkt bezieht die Zuhörer wieder ein
Page 4: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Rechtliche Grundlagen§44 Abs. 1 VO-GO: Die fünfte Prüfungskomponente besteht entweder aus einer Präsentationsprüfung oder aus einer besonderen Lernleistung. In beiden Formen muss das Thema mindestens einem in der gymnasialen Oberstufe unterrichteten Fach (Referenzfach) zuzuordnen sein und der fachübergreifende Aspekt berücksichtigt werden. Die Präsentationsprüfung umfasst eine schriftliche Ausarbeitung, eine Präsentation und ein sich anschließendes Prüfungsgespräch. Die besondere Lernleistung besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem Prüfungsgespräch. Beide Formen der fünften Prüfungskomponente können als Einzel- oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen durchgeführt werden. Bei Gruppenprüfungen ist durch die Art der Aufgabenstellung dafür Sorge zu tragen, dass die individuelle Leistung eindeutig erkennbar ist. §44 Abs. 4 VO-GO: Bei der Präsentationsprüfung besteht die schriftliche Ausarbeitung aus einer kurzen Darstellung der Planung, des Entwicklungsprozesses und der angestrebten Ergebnisse der vorgesehenen Präsentation.

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Page 5: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Rechtliche GrundlagenAV Prüfungen Nr. 22 Abs. 1 Die schriftliche Ausarbeitung soll ca. 5 maschinenschriftliche Seiten umfassen und die Motive für die Wahl des Themas der Präsentation sowie die planerischen Überlegungen zum Arbeitsprozess und den Entwicklungs- und Arbeitsprozess einschließlich der angestrebten Ergebnisse darstellen. Darüber hinaus sollen auch fachliche und/oder methodische Überlegungen und Zusammenhänge zum Ausdruck kommen, die in der Präsentation selbst nicht ausdrücklich oder nur am Rande thematisiert werden. AV Prüfungen Nr. 22 Abs. 4 Satz 1 Grundlagen der Gesamtbeurteilung von Präsentationsprüfungen sind die begründete Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung durch die betreuende Lehrkraft (eine Zweitbegutachtung findet nicht statt), die dem Fachausschuss rechtzeitig vor Beginn der Prüfung zur Verfügung gestellt wird, sowie die in der Präsentation und dem anschließenden Prüfungsgespräch erzielten Bewertungen.

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Page 6: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung

Deckblatt

Darstellung des Arbeitsprozesses (ggf. der Gruppe)

Quellenverzeichnis Tabelle zum Verlauf der Vorbereitung auf die Präsentation

Individuelle Reflexion (ggf. von jedem Mitglied der Gruppe)

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Page 7: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung

DeckblattThemen-/Problemstellung, formale Angaben (Namen, Bezugsfach etc.)Darstellung des Arbeitsprozesses (ggf. der Gruppe)kurze Darstellung zum Prozess der ThemenfindungAbgrenzung, Begründung der Themenwahl im Hinblick auf das Referenz- und Bezugsfachggf. kurze Darstellung zum Prozess der Gruppenfindungfachlicher Hintergrund (falls nicht selbst Thema der Präsentation), ggf. Einordnung des Themas in einen übergeordneten inhaltlich-fachwissenschaftlichen Zusammenhangggf. Begründung der Medienwahl ggf. Begründung der Methodenwahl

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Page 8: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung

Quellenverzeichnis verwendete Literatur und Materialien (Bücher, Aufsätze, Internetseiten, sonstige Materialien), bei Gruppenprüfungen ggf. aufgeteilt in Quellenverzeichnis für die von der ganzen Gruppe verwendeten Quellen, Quellenverzeichnisse der Gruppenmitglieder mit Kurzkommentaren zur Nutzung, Einordnung bzw. Bewertung der Quellen

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Page 9: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung

Tabelle zum Verlauf der Vorbereitung auf die Präsentation (einschließlich der nach der Abgabe bis zum Präsentationstermin ggf. noch ausstehenden Schritte)

Datum Arbeitsschritt (Inhalt, Meilenstein)

Beratung und Tipps durch die Lehrkraft

Wer hat diesen Schritt überwiegend bearbeitet?

N1 N2 ...

In welchem Präsentationsergebnis / -aspekt wird der Arbeitsschritt erkennbar?

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Page 10: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung

Individuelle Reflexion (ggf. von jedem Mitglied der Gruppe)Reflexion des individuellen Arbeitsprozesses: individueller Umgang mit der Themen- und Fragestellung; Tragfähigkeit der planerischen Schritte, hervorhebenswerte eigene Erfolge bei der Erkenntnisgewinnung, ggf. unter Berücksichtigung besonders ertragreicher Quellen, eigene Lernprozesse bezogen auf Arbeitsweisen und Arbeitsinhalte sowie die eigene Zukunftsplanung, evtl. Stolpersteine und deren Bewältigung.

Formale Anforderungen: Es sind ca. fünf Seiten maschinenschriftlich (Schriftgröße 12 pt, 1,5-zeilig) abzugeben, bei denen bei Gruppenarbeiten auch die individuellen Leistungen erkennbar sein müssen. Dazu sollte das Papier gemeinsame Anteile sowie von jedem Mitglied eine individuelle Reflexion enthalten.

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Page 11: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Überblick zur fünften PrüfungskomponentePräsentationsprüfung Besondere Lernleistung

schriftlich mündlich schriftlich mündlich

Bewertungschriftliche Aus-arbeitung x 1

Präsentation + Prüfungsge-spräch x 3

schriftliche Aus-arbeitung x 3

Prüfungsge-spräch x 1

konkret Darstellung der Planung, des Entwicklungs-prozesses und der angestreb-ten Ergebnisse

Präsenta-tion x 2 + Prüfungsge-spräch x 1

ca. 20 Seiten gegliedert in Einleitung, Hauptteil und Schluss

Kurzpräsentation der Ergebnisse; Gespräch über fach-liche Aspekte, die erbrachte inhaltliche und methodische Leistung, ihre wis-senschaftspropädeu-tische Einordnung und die Dokumen-tation

Dauer

weiteres Grup-penmitglied

30 min (20 min Prä+10 min PG)

+ 10 min

20 min

+ 5 min

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Page 12: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Einleitung Hier werden die Ausgangssituation (Relevanz/Bedeutsamkeit des Themas) und die zentrale Fragestellung benannt, es wird das Ziel formuliert und darauf bezogen das Vorgehen knapp dargelegt und begründet, sodass eine sinnvolle Überleitung zum Hauptteil entsteht.

Hauptteil In diesem Teil wird die Antwort auf die zentrale Fragestellung entfaltet (Diskussion und Interpretation von Texten, Bildern, empirischen Untersuchungen, Befragungen, Experimenten, der Datensammlung) und ggf. Zwischenergebnisse zusammengefasst.

Schluss Die Gesamtergebnisse werden zusammengefasst und bewertet. Auf die zen trale Fragestellung des ersten Abschnitts gibt der Schlussteil eine Antwort und weist aus, welchen Beitrag die Arbeit zur Vermehrung des gesellschaftlichen Wissens leistet. Ggf. wird ein Ausblick auf weiterführende Fragen bzw. Probleme gegeben.

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Anlage Erläuterungen zur Besonderen Lernleistung

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TERMINE

• Präsentationsprüfung

November 2014(Referenzfach/Bezugsfach,

Thema, betreuender FL, Genehmigung durch FBL)

Abgabe des schriftlichen Anteils:

März 2015

Besondere Lernleistung

Anmeldung:

05. Mai 2014(Referenzfach/Bezugsfach,

Thema, betreuender FL)

Genehmigung durch FBL bis 01.Juni 2014

Abgabe( Original/Kopie):

02.Dezember 2014