seminare gefahrgutfahrer 2 2015 - tÜv rheinlandeco-training (7 std.) (sozial-)vorschriften für den...
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SEMINARE
2. Halbjahr 2015
Gefahrgutfahrer.Gut gefahren mit Gefahrgut.
www.tuv.com/akademie
BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONSGESETZ
Die TÜV Rheinland Akademie bietet Ihnen bundesweit aner-kannte Weiterbildungs module Güterverkehr lt. BKrFQG an:
Eco-Training (7 Std.) (Sozial-)Vorschriften für den
Güterverkehr (7 Std.) Sicherheitstechnik und
Fahrsicherheit (7 Std.) Schaltstelle Fahrer: Dienstleis-
ter Imagetr ger ro (7 Std.) Ladungssicherung (7 Std.)
Anerkannte Weiterbildungs-module Personenverkehr auf Anfrage.
Informationen zu den gesetz - lichen Regelungen oder unseren anerkannten Schulungen erhal-ten Sie unterwww.tuv.com/berufskraftfahrer
per Telefon unter 0800 84 84 006 (in Deutschland kostenfrei)
Für Smartphones und Tablet-PCs http://tuv.li/bkf-mobil
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG).
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INHALT
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Seminare Gefahrgutfahrer
Basiskurs Stück- und Schüttgut 4
Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Tank 5
Kombikurs für Tankwagenfahrer 6
Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 1 7
Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 7 8
Gefahrgutfahrer-Fortbildung 9
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen 12
Was wir sonst noch bietenDas Berufskraftfahrer-Quali kationsgesetz 2
Fahrausweis für Flurförderzeuge – Staplerschein 11
Fahrsicherheitstraining und Fahrerfortbildung 14
Lehrgänge und Seminare zum Thema Gefahrgut 16
OrganisatorischesAllgemeine Geschäftsbedingungen 17
Der schnelle Weg zum Seminar 18
Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer
weibliche und männliche Personen gemeint.
Basiskurs Stück- und Schüttgut.
Nachweis zum Transport von Gefahrgütern.Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gem. Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Ihr NutzenFür Fahrer kennzeichnungsp ich-tiger Transporte ist der Besuch eines Basiskurses verp ichtend. Dauer: 20 UE (2,5 Tage) Gültigkeit: 5 Jahre.
Mit dem Abschluss des Basis-kurses (IHK-Prüfung) erwirbt der Teilnehmer die Berechtigung, Gefahrgut im Stück- und Schütt-gutverkehr (außer Klassen 1 und 7) nach ADR mit Fahrzeugen zu befördern.
InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.
ZielgruppeFahrer von Gefahrgu t-transporten.
AbschlussIHK-Prüfung.
TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
Seminar-Nr. 39610
Berlin-Spandau 24.–26.08.2015
12.–14.10.2015
07.–09.12.2015
Bornheim 14.–16.09.2015
07.–09.12.2015
Chemnitz 09.–11.09.2015
Frankfurt/O. 02.–04.11.2015
Görlitz 06.–08.07.2015
28.–30.09.2015
Krefeld 07./14./21.11.2015
Lauchhammer 17.–19.08.2015
21.–23.09.2015
02.–04.11.2015
07.–09.12.2015
Magdeburg 05./12./19.09.2015
Neubrandenburg
04./10.–11.07.2015
05./11.–12.09.2015
10./16.–17.10.2015
21./27.–28.11.2015
Rostock 13.–15.07.2015
Preis 260,– € MwSt.-frei
Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.
www.tuv.com/seminar-39610
SEMINARE
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Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Tank.
Berechtigung für den Transport von Gefahrgütern in Tankfahrzeugen.Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Ihr NutzenAufbauend auf dem Basiskurs kann der Aufbaukurs Tank absol-viert werden. Dauer: 12 UE (1,5 Tage) Gültigkeit: unabhängig vom
Zeitpunkt der Prüfung läuft der Aufbaukurs Tank gleichzeitig mit dem Basiskurs aus.
InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.
ZielgruppeFahrer von Gefahrgut-transporten.
VoraussetzungenErfolgreiche Teilnahme am Basis-kurs Stück- und Schüttgut.
AbschlussIHK-Prüfung.
TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
Seminar-Nr. 39625
Berlin-Spandau 26.–27.08.2015
14.–15.10.2015
09.–10.12.2015
Bornheim 16.–17.09.2015
09.–10.12.2015
Görlitz 09.–10.07.2015
08.–09.10.2015
Lauchhammer 23.–25.09.2015
Neubrandenburg 14.–15.09.2015
Rostock 15.–16.07.2015
Preis 245,– € MwSt.-frei
Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.
www.tuv.com/seminar-39625
SEMINARE
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Kombikurs für Tankwagenfahrer.
Kombination von Basiskurs Stück- und Schüttgut sowie Aufbaukurs Tank.Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Ihr NutzenFür Fahrer von kennzeichnungs-p ichtigen Tanktransporten ist der Besuch eines Basiskurses und des Aufbaukurses Tank verp ich-tend. Dauer: 32 UE Gültigkeit: 5 Jahre.
Die Kombination aus Basiskurs Stückgut (Sem. 39610) und Auf-baukurs Tank (Sem. 39625). Damit Sie direkt als Tankwagen-fahrer starten können.
InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.
ZielgruppeTankwagenfahrer.
AbschlussIHK-Prüfung.
TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
Seminar-Nr. 39620
Berlin-Spandau 24.–27.08.2015
12.–15.10.2015
07.–10.12.2015
Bornheim 14.–17.09.2015
07.–10.12.2015
Frankfurt/O. 02.–06.11.2015
Lauchhammer 17.–21.08.2015
21.–25.09.2015
02.–06.11.2015
07.–11.12.2015
Neubrandenburg
04./09./10./11.07.2015
10./15./16./17.10.2015
Rostock 13.–16.07.2015
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Preis 460,– € MwSt.-frei
Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.
www.tuv.com/seminar-39620
SEMINARE
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Gefahrgutfahrer –Aufbaukurs Klasse 1.
Transport von Sprengstoffen (Klasse 1).Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Ihr NutzenFür Fahrer, die explosive Stoffe transportieren wollen, ist aufbau-end auf dem Basisseminar ein Aufbaukurs Klasse 1 erforderlich. Dauer: 8 UE (1 Tag) Gültigkeit: unabhängig vom
Zeitpunkt der Prüfung läuft der Aufbaukurs Klasse 1 gleichzei-tig mit dem Basiskurs aus.
Mit dem Abschluss erwerben Sie die Berechtigung, explosive Stoffe unabhängig vom zuläs-sigen Gesamtgewicht des Fahr-zeugs zu transportieren.
InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.
ZielgruppeFahrer von Gefahrgut-transporten.
VoraussetzungenErfolgreiche Teilnahme am Basis-kurs Stück- und Schüttgut.
AbschlussIHK-Prüfung.
TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
HinweisFür den Transport von bestimm-ten explosionsgefährdeten Stof-fen ist auch ein „Befähigungs-schein nach Sprengstoffgesetz“ erforderlich.
Seminar-Nr. 39630
Chemnitz 08.07.2015
Neubrandenburg 13.07.2015
Berlin-Spandau 16.10.2015
Neubrandenburg 19.10.2015
Chemnitz 16.11.2015
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Preis 195,– € MwSt.-frei
Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.
www.tuv.com/seminar-39630
SEMINARE
7
Gefahrgutfahrer –Aufbaukurs Klasse 7.
Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7).Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Ihr NutzenFür Fahrer, die Güter der Klasse 7 (radioaktive Güter) transpor-tieren wollen, ist aufbauend auf dem Basiskurs ein Aufbaukurs Klasse 7 erforderlich. Dauer: 8 UE (1 Tag) Gültigkeit: unabhängig vom
Zeitpunkt der Prüfung läuft der Aufbaukurs Klasse 7 gleich-zeitig mit dem Basiskurs aus.
Mit dem Abschluss des Aufbau-kurses Klasse 7 erwerben Sie die Berechtigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen unab-hängig vom zulässigen Gesamt-gewicht des Fahrzeugs.
InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.
ZielgruppeFahrer von Gefahrgut-transporten.
VoraussetzungenErfolgreiche Teilnahme am Basis-kurs Stück- und Schüttgut.
AbschlussIHK-Prüfung.
TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
Seminar-Nr. 39635
Chemnitz 09.07.2015
Neubrandenburg 14.07.2015
Chemnitz 17.11.2015
Neubrandenburg 30.11.2015
Berlin-Spandau 11.12.2015
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Preis 195,– € MwSt.-frei
Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.
www.tuv.com/seminar-39635
SEMINARE
8
Gefahrgutfahrer-Fortbildung.
Verlängern Sie Ihren ADR-Schein.Nur mit einer gültigen ADR-Bescheinigung dürfen Gefahrgüter trans-portiert werden. Eine Verlängerung der Gültigkeit der vorhandenen ADR-Bescheinigung für alle Klassen ist nur durch eine anerkannte Fortbildungsschulung mit IHK-Prüfung möglich.
Ihr NutzenSie verlängern Ihre ADR-Beschei-nigung nach erfolgreicher IHK-Prüfung um weitere 5 Jahre. Dauer: 12 UE (1,5 Tage) Gültigkeit: 5 Jahre ab letztem
Gültigkeitsdatum.
InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.
ZielgruppeGefahrgutfahrer, die ihre ADR-Bescheinigung verlängern müssen.
ZulassungsvoraussetzungenGültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildung muss vor Ablauf des Gültigkeitsdatums der ADR-Bescheinigung besucht werden. Bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ist die Teilnahme an einer Fortbildung möglich.
AbschlussIHK-Prüfung.
TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
HinweisIst die ADR-Bescheinigung abge-laufen, muss der Grundkurs ein-schließlich Prüfung wiederholt werden.
Melden Sie sich daher unbedingt vor Ablauf des letzten Jahres Ihrer Bescheinigung zur Fort-bildungsschulung an!
SEMINARE
9
SEMINARE
Seminar-Nr. 39615
Berlin-Spandau 13.–14.07.2015
31.08.–01.09.2015
09.–10.10.2015
02.–03.11.2015
14.–15.12.2015
Bornheim 24.–25.09.2015
11.–12.12.2015
Chemnitz 15.–16.09.2015
Frankfurt/O. 21.–22.08.2015
16.–17.10.2015
11.–12.12.2015
Görlitz 06.–07.07.2015
06.–07.10.2015
Krefeld 12./19.09.2015
28.11./05.12.2015
Lauchhammer 21.–22.08.2015
25.–26.09.2015
06.–07.11.2015
11.–12.12.2015
Magdeburg 22.–23.08.2015
20.–21.11.2015
Neubrandenburg 10.–11.07.2015
11.–12.09.2015
16.–17.10.2015
27.–28.11.2015
Rostock 25.–26.09.2015
Preis 170,– € MwSt.-frei
Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.
www.tuv.com/seminar-39615
10
Fahrausweis für Flurförderzeuge –Staplerschein.
Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27) / DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925) für Bedienberechtigung.Die „DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925) – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ beschreibt Inhalt und Form der Ausbildung mit anschließender Prüfung für alle Personen (auch Aushilfen), die Flur-förderzeuge / Stapler bedienen sollen. Fahrpersonal ohne entspre-chende Ausbildung gefährdet nicht nur die Sicherheit im Betrieb, sondern kommt Arbeitgebern bei Unfällen auch teuer zu stehen. Bei fehlender oder mangelhafter Ausbildung oder Einweisung haf-ten nicht nur Fahrer, sondern auch Unternehmen und dessen Füh-rungskräfte. Mit einer Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27) / DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925) erlangt das Fahrpersonal sowohl theoretisch als auch praktisch die notwen-dige Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Fahrausweis.
Ihr Nutzen Sie erfüllen die Schulungsan-
forderungen der Berufsgenos-senschaft.
Sie minimieren das Risiko der persönlichen Haftung für sich und Ihre Führungskräfte.
Sie vermeiden teure Sachschä-den oder Personenschäden mit Regressforderungen der Berufs-genossenschaften.
ZielgruppeAlle Personen, die Flurförder-zeuge bedienen sollen.
Abschluss Nach bestandener Prüfung
erhalten die Teilnehmenden
einen Fahrausweis als Nach-weis der fachlichen Eignung zur Führung von Flurförder-zeugen.
Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrechtzuerhalten, ist das nachgewiesene theore-tische und praktische Wissen durch regelmäßige Schulungen (alle 2–3 Jahre) auf aktuellem Stand zu halten.
HinweisBitte bringen Sie zur Schulung unbedingt ein aktuelles Passbild zur Ausstellung des Fahreraus-weises mit.
SEMINARE
Informationen und Termine unter www.tuv.com/stapler
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Ladungssicherungauf Straßenfahrzeugen.
Schulung nach Richtlinie Deutscher Verkehrssicherheitsrat und VDI 2700 Blatt 1.Wird Ladung auf öffentlichen Straßen transportiert, sind Versender, Verlader sowie Fahrer und Halter des Fahrzeuges für die einwand-freie Ladungssicherung verantwortlich. Zudem müssen Zurrgurte und Ladungssicherungsmittel regelmäßig von einem Sachkundigen auf funktionale Sicherheit überprüft werden.
Ihr Nutzen Sie können die modernen
Techniken der Ladungssiche-rung in der Praxis anwenden und vermeiden unnötige Buß-gelder.
Sie erhalten den Ladungssiche-rungsausweis VDI 2700a als Nachweis der Sachkunde.
Inhalt Rechtliche Grundlagen Physikalische Grundlagen Anforderungen an das Trans-
portfahrzeug Arten der Ladungssicherung Ermittlung der erforderlichen
Sicherungskräfte Zurrmittel zur Ladungs-
sicherung Weitere Hilfsmittel Praktische Übungen und
Fahrversuche
Eine Schulung für Verladeper-sonal (1-tägig) führen wir gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Fordern Sie ein individuelles Angebot an.
ZielgruppeAlle Personen, die mit Befördern, Verladen oder Packen auf Straßenfahrzeugen betraut sind, z.B. Fahrzeugführer / -halter, Füh-rungskräfte, Verantwort liche in Lager- und Versandabteilun-gen, Lademeister, Sicherheits-beauftragte sowie Mitarbeiter, die regelmäßige Prüfungen von Ladungssicherungsmitteln durch-führen.
Abschluss Teilnahmebescheinigung
TÜV / DVR Ladungssicherungsausweis
VDI 2700a
TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.
SEMINARE
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SEMINARE
Seminar-Nr. 38210
Berlin-Spandau 15.–16.10.2015
Bonn 29.–30.09.2015
15.–16.12.2015
Bornheim 25.–26.08.2015
29.–30.09.2015
27.–28.10.2015
24.–25.11.2015
15.–16.12.2015
Bremen 03.–04.09.2015
Chemnitz 27.–28.08.2015
Cottbus 08.–09.10.2015
Hamburg 03.–04.09.2015
Köln-Ossendorf 29.–30.09.2015
15.–16.12.2015
Lauchhammer 22.–23.09.2015
Oranienburg OT Lehnitz
04.–05.09.2015
13.–14.11.2015
Potsdam-Bornim 16.–17.11.2015
Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
Preis 575,– € zzgl. MwSt.Endpreis 684,25 € inkl. 19% MwSt.
www.tuv.com/seminar-38210
Unsere Empfehlung:
Wir überprüfen die Ladungssicherung speziell für Ihr Transportgut hinsichtlich gesetzlicher und fahrphysikalischer Anforderungen und erstellen für Sie eine Ladungssicherungsanweisung.Darüber hinaus analysieren wir auch Ihre Prozesse: Ist hier gleichbleibende Qualität gewährleistet? Wie ist der Kenntnisstand der Beschäftigten? Wo muss optimiert werden?
www.tuv.com/ladungssicherung
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FAHRSICHERHEITSTRAINING UND FAHRERFORTBILDUNG
Für Firmentrainings:
Wir stellen uns auf Ihre indivi-duellen Fahrkenntnisse ein. Bei Bedarf stellen wir für den Unter-nehmer das optimale Training aus unserer Modulpalette zusam-men. Alle Trainings führen wir bundes- und europaweit durch.
Wir sind zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001 und ent-
sprechen den Richtlinien
des Deutschen Verkehrs-
sicherheitsrates (DVR) Bonn.
Hier eine Übersicht unserer
erfolgreichen Trainings-
programme. Fordern Sie uns!
Fahrsicherheitstraining für PKW- / Transporter- und Motorradfahrer
Fahrsicherheitstraining für Cheffahrer (beru iche Vielfahrer)
Auftreten und Verhalten für Cheffahrer
Fahrsicherheitstraining für LKW- und Tanksattelzugfahrer
Verkehrs-Sicherheit in Köln, in Lehnitz und am Lausitzring.
Fahren und Gefahren sind untrennbar miteinander ver bunden. Auf dem Landweg genauso wie auf hoher See. Wer im Verkehr Risiken weitestgehend vermeiden will, dem empfehlen wir eines unserer zahlreichen Trainings programme. Damit kommen nicht nur Viel-fahrer bei ihren Unternehmen besser an, sondern auch private Fahrer erreichen mit Sicherheit ihr Ziel.
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Fahrsicherheitstraining für Omnibusfahrer (Reisebus, Linienbus, Schulbus)
Fahrsicherheitstraining für Fahrer von Einsatz- und Rettungs fahrzeugen
Tipps und Tricks für LKW- Rangiermanöver
Ladungssicherung – Alles fest an seinem Platz
RISK-Management für Fahr-zeug otten
ECOSAFE – Mehr Sicherheit – Weniger Kosten
ECO-Training zur Senkung des Flottenverbrauches
Ausrichten von Events und Erlebnisfahrprogrammen
Weitere Informationen:www.tuv.com/fahrsicherheit
Ihre Ansprechpartner vor Ort:
TÜV Rheinland Akademie GmbHVerkehrssicherheits-Zentrum Köln/BonnFraunhoferstr. 853121 BonnSabine TaglienteTel. +49 (0) 22 22 96 69 [email protected]
LausitzringLausitzallee 101998 KlettwitzSabine MudraschkTel. +49 (0) 3574 78 19 [email protected]
Mobility Training Center (MTC) Lehnitz (bei Berlin)Mühlenbecker Weg 916515 Oranienburg / OT LehnitzFrank LießmannTel. +49 (0) 3301 2 06 10 [email protected]
LEHRGÄNGE UND SEMINARE ZUM THEMA GEFAHRGUT
Unsere IHK-anerkannten Lehrgänge informieren über das aktuelle Recht, schulen behördlich gefordertes Wissen und bereiten auf die IHK-Prüfung vor. In Spezialseminaren greifen wir Neues auf und vermitteln Know-how zum Transport in ausgewählten Bereichen.
Unser Seminarangebot umfasst IHK-anerkannte Lehrgänge und Seminare zu Spezialthemen:
Aktuelle Rechtsentwicklung im Gefahrgutbereich
Grundschulung und Fortbil-dung für Gefahrgutbeauftragte / Sicherheitsberater - Verkehrsträger Straße - Verkehrsträger Schiene - Verkehrsträger Seeschiff - Verkehrsträger Binnenschiff
Beauftragte und beteiligte Person Gefahrgut
Gefahrguttransport im Luft-verkehr (ICAO/IATA)
Lager und Transport von Gefahrgut
Lehrgänge und Seminare für Gefahrgutbeauftragte
Informationen zum Weiterbildungsangebot finden Sie unterwww.tuv.com/gefahrgut
Lehrgänge und Seminare zum Thema Gefahrgut.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE.1. Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durch-führung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen – im Weiteren als „Bildungsmaßnahmen“ bezeichnet – der TÜV Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Inte-ressenten offen, der über die von den zuständigen Prü nstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Quali kationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verp ichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulas-sungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verp ichtet.4. Durchführung(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver öffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe renten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein An-spruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Re-ferenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Ab-schlüsse zuständig sind.
Der Teilnehmer verp ichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbil-dungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzver-anstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teil zunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. UrheberrechteDie dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und an-dere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrecht-lich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungs-maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Mo-naten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungs-beginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernblei-ben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatz-teilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veran-staltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahme-gebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatz teilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvorausset-
zungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und kön-nen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslauf-zeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von € 500,– fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudienge-bühr zu entrichten.(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veran-stalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhal-tende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungs-grundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisati-onsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teil-nehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verp ichtet.8. Zahlungsbedingungen/Vergütung(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnum-mer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs beträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhält-nis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,– erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.9. RatenzahlungFür Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Mona-ten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.10. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzah-len oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, ange-kündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Ver-anstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entste-henden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kau euten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Son-dervermögens ist Köln. 12. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden.(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Be-reich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwil-ligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusen-dung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
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WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFSFORMULAR (ENDVERBRAUCHER).Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorge-schrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unver-züglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unter-richten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: [email protected] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes streichen.Ende der Widerrufsbelehrung.
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