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Schweden - Nordische Konsensdemokratie I1
SchwedenSchweden
Nordische Konsensdemokratie Nordische Konsensdemokratie II
Kernkurs/ProseminarKernkurs/Proseminar
„„Die politischen Systeme Westeuropas“Die politischen Systeme Westeuropas“
Dozent: Frank MoshövelDozent: Frank Moshövel
26.11.200126.11.2001
Thema Thema der heutigen Sitzung...der heutigen Sitzung...
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I2
Teil 1: Demographische Daten und neuere GeschichteReferentin: Jenny Tobien
Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie
Referentin: Anne Hörig
Teil 3: Parteien und RegierungReferentin: Judith Hoffmann
Teil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen Referentin: Yvonne Posdziech
Teil 5: Die Verfassung Referentin: Heike Thienhaus
Teil 6: Gesetzgebung und Konsensdemokratie Referent: David Rahn
Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienReferentin: Bettina Kaftan
Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen UnionReferentin: Alice
GliederungGliederung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I3
Demographische Daten
Teil 1: Teil 1: Demographische Daten und neuere GeschichteDemographische Daten und neuere Geschichte
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I4
Demographische Daten
Hauptstadt: Stockholm
Fläche: 449 964 km²
Regionale Gliederung: 23 Provinzen
Einwohnerzahl: 8.9 Mio
Bevölkerungsdichte: 20/km²
Städtische Bevölkerung: 83%
Natürliches Bevölkerungswachstum:0,1%
Teil 1: Teil 1: Demographische Daten und neuere GeschichteDemographische Daten und neuere Geschichte
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I5
Arbeitslosenquote:6,5%
Bruttoinlandsprodukt: 198,9 Mrd.
EU-Beitritt: 1.1.1995
Wahlbeteiligung Europawahl 99: 38,7%
Anzahl Europaabgeordneter: 22
Teil 1: Teil 1: Demographische Daten und neuere GeschichteDemographische Daten und neuere Geschichte
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I6
Neuere Geschichte
Schwedens
Teil 1: Teil 1: Demographische Daten und neuere GeschichteDemographische Daten und neuere Geschichte
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Neuere Geschichte Schwedens
Ende des 19. Jahrhunderts: • Beginn der Industrialisierung des Landes• Volksbewegungen setzen sich für eine zunehmende
Demokratisierung des Landes ein
Schweden zeichnet sich durch Neutralität aus. Diese Politik hält das Land auch während der beiden Weltkriege aufrecht
Seit den 30er Jahren bilden die Sozialdemokraten die Mehrheit. Sie machen Schweden zu einem modernen Wohlfahrtsstaat, der schnell Modellcharakter gewinnt
Teil 1: Teil 1: Demographische Daten und neuere GeschichteDemographische Daten und neuere Geschichte
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I8
Mit der Ölkrise von 1973 findet jedoch der Wohlstand Schwedens ein Ende.
Nun ist auch das Musterland mit Problemen wie hoher Arbeitslosigkeit, hohe Staatsverschuldung und einem dickem Defizit im Haushalt konfrontiert.
Annäherung Schwedens an den Westen:1994 schließt sich Schweden dem Nato-Programm "Partnerschaft für den Frieden" an, am 1. Januar 1995 folgt der Beitritt zur EU.
Teil 1: Teil 1: Demographische Daten und neuere GeschichteDemographische Daten und neuere Geschichte
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Geschichtliche Entwicklung
der konstitutionellen
Monarchie
Teil 2: Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle MonarchieStaatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I10
Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie 1
• Schwedens Monarchie ist über 1000 Jahre alt und blickt
auf über 50 Könige zurück
• Konstitutionelle Monarchie
• Seit 1544 Erbmonarchie
• Ab 1979 kognatische Thronfolge
• Seit 1818 regiert das Hause Bernadotte
Teil 2:Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Staatsoberhaupt und konstitutionelle MonarchieMonarchie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I11
Geschichtliche Entwicklung der konstitutionellen Monarchie
2
• Sieg des Parlamentarismus bei den Wahlen 1917:
Reichstag bestimmt Regierung
• Gustav V. ( 1907 – 1950 )
• Gustav VI. Adolf ( 1950 – 1973 )
Der neue demokratische Typ des Königsreichs wurde
geschaffen
Teil 2:Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Staatsoberhaupt und konstitutionelle MonarchieMonarchie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I12
Das Staatsoberhaupt
Teil 2: Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle MonarchieStaatsoberhaupt und konstitutionelle Monarchie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I13
Aufgaben des Königs
• Neues Grundgesetz von 1975 löst Regierungsform von 1809 ab: „ Alle Macht geht vom Volke aus“
• König hauptsächlich repräsentative und zeremonielle Aufgaben
• genießt Immunität
• Muss Steuererklärung abgeben und wird durch Reichstag entlohnt
Teil 2:Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Staatsoberhaupt und konstitutionelle MonarchieMonarchie
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Carl XVI. Gustav
• Geboren am 30.4.1946 als jüngstes
Kind von Erbprinz Gustav Adolf
• 1973 bestieg er mit 27 Jahren den Thron
• „Für Schweden – in der Zeit“
• Verheiratet mit der Deutschen Silvia Sommerlath
• 3 Kinder, wovon Kronprinzessin Victoria Thronfolgerin ist
Teil 2:Teil 2: Staatsoberhaupt und konstitutionelle Staatsoberhaupt und konstitutionelle MonarchieMonarchie
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Die Parteien
Teil 3:Teil 3: Parteien und RegierungParteien und Regierung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I16
Die Parteienlandschaft in Schweden
derzeit sind im Reichstag 7 Parteien vertreten:
• Sozialdemokraten (Socialdemokratiska Arbetarepartiet)
• Moderate Sammlungspartei (Moderata Samlingspartiet)
• Linkspartei (Vänsterpartiet)
• Christlich-Demokratische Partei (Kirstdemokraterna)
• Zentrumspartei (Centerpartiet)
• Liberale Volkspartei (Folkpartiet Liberalerna)
• Die Grünen (Miljöpartiet de Gröna)
Teil 3:Teil 3: Parteien und RegierungParteien und Regierung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I17
Wahlergebnisse u. Verteilung der Mandate 1998
• Sozialdemokraten 36,4% (- 8,9%) 131 Sitze
• Moderate Sammlungspartei 22,9% (+0,5%) 82 Sitze
• Linkspartei 12,0% (+5,8%) 43 Sitze
• Christdemokraten 11,8% (+7,7%) 42 Sitze
• Zentrumspartei 5,1% (- 2,6%) 18 Sitze
• Liberale Partei 4,7% (- 1,5%) 17 Sitze
• Die Grünen 4,5% (- 0,5%) 16 Sitze
• Neue Demokraten 0,1% (- 1,1%) -- Sitze
insgesamt 349 Sitze
Teil 3:Teil 3: Parteien und RegierungParteien und Regierung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I18
Die schwedischen Parteien werden traditionell in
zwei Blöcke eingeteilt:
• sozialistischer Block (staatl. Einfluß auf die Wirtschaft)
Linkspartei der Kommunisten
Sozialdemokratische Arbeiterpartei
• bürgerlicher Block (freie Marktwirtschaft)
Moderate Sammlungspartei
Zentrumspartei (hervorgegangen aus dem Bauernbund)
Liberale Volkspartei
Teil 3:Teil 3: Parteien und RegierungParteien und Regierung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I19
„Europäisierung“ des schwedischen Reichstages?
1917-1988 waren im Reichstag nur 5 Parteien vertreten,
aufgeteilt in sozialistischen u. bürgerlichen Block
1988 Einzug der Grünen in den Reichstag
1991 Einzug der Christlich-Demokratischen Partei und der rechtsextremen Partei Neue Demokratie
(Neue Demokratie bei den Wahlen 1994 und 1998 nicht mehr im Reichstag vertreten)
Teil 3:Teil 3: Parteien und RegierungParteien und Regierung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I20
Die Regierung
Teil 3:Teil 3: Parteien und RegierungParteien und Regierung
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Die Regierung• An der Spitze der Regierung steht der Ministerpräsident.• Sein Kabinett besteht aus 22 Ministern (11 Frauen und 11
Männer), davon 13 Fachminister und 7 ohne Geschäftsbereich.
• Aktueller Ministerpräsident ist seit 1996 Göran Persson, stellvertretende Ministerpräsidentin ist Lena Hjelm-Wallén
• Die Sozialdemokraten regieren zwar allein (Minderheitsregierung), sind aber auf Hilfe von anderen Parteien, vor allem der Linkspartei angewiesen, wenn sie
Gesetze durchbringen wollen.
Teil 3:Teil 3: Parteien und RegierungParteien und Regierung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I22
Die Regierung (Statsrat)
• wird geleitet vom Ministerpräsidenten, der wiederum die Minister ernennt
• steuert das Land als höchste Verwaltungsbehörde
• bringt Vorschläge als Propositionen in den Reichstag ein
• stellt Regeln zur Ausführung von Reichstagsbeschlüssen auf
• verfügt über die Mittel, die der Reichstag im Haushalt veranschlagt
• regelt die Arbeiten der Verwaltungsbehörden und prüft in gewissen Fällen Beschwerden gegen die Beschlüsse von Behörden
• repräsentiert Schweden im Rat der EU
• unterzeichnet Abkommen mit anderen Staaten
Teil 3:Teil 3: Parteien und RegierungParteien und Regierung
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Das Parlament
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I24
Parlamentarische Demokratie
Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischer Regierungsform.
Der König, Carl XVI. Gustav, hat heute nur zeremonielle Aufgaben als Staatsoberhaupt.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I25
Der Reichstag
• besteht seit 1971 aus einer Kammer• wird durch direkte Wahlen gewählt• 349 Mitglieder• vierjährige Legislaturperiode
Präsidium des Reichstages:ein Präsident, drei Vizepräsidentenelle Aufgaben als Staatsoberhaupt.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I26
Jeder neugewählte Reichstag bildet mindestens 15 ständige Reichstagsausschüsse
> Spezialisierung auf Fachgebiete
> Die Parteien sind in den Ausschüssen im Verhältnis zu ihrer Stärke im Reichstag vertreten.
> Alle behandelten Angelegenheiten werden dem Reichstag in einer Plenarsitzung vorgelegt. Es ist nicht möglich einen Vorschlag abzuwürgen, indem man in einem Ausschuss auf einer Regierungsvorlage sitzen bleibt.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
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Die Wahl
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
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Wahl
• allgemeines, gleiches, geheimes Wahlrecht
• 28 Wahlkreise
• alle Schweden über 18 sind wahlberechtigt
• alle Wahlen: Verhältniswahlrecht
• die Verteilung der Sitze unter den Parteien soll im Verhältnis zu den im ganzen Land abgegebenen Stimmen stehen.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
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• Von den 349 Mandaten, die zu verteilen sind, sind 310 feste Wahlkreismandate und 39 Ausgleichsmandate für das gesamte Land. D.h. Stimmen, die eine Partei in einem Wahlkreis erhalten hat, die aber zu keinem festen Mandat geführt haben, kommen der Partei bei der Verteilung der Ausgleichmandate zugute. Hier zählt das ganze Land als Wahlkreis. Letztlich bekommen die Parteien die Anzahl Mandate, die jeweils der Anzahl der Stimmen im ganzen Land für die Partei entspricht.
• Um an der Mandatverteilung bzw. Platzvergabe im Reichstag teilzunehmen, braucht eine Partei 4% der Stimmen im ganzen Land, oder 12% der Stimmen in einem Wahlkreis.Diese Regel soll verhindern, dass der Reichstag sich eine Menge kleiner Parteien zersplittert.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
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• Wahlbeteiligung traditionell sehr hoch. Siebziger/ Achtziger Jahre: über 90%; sinkt seit Anfang der Neunziger.
• Leute stimmen in erster Linie für eine Parteienliste und nicht für Individuen
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I31
Was macht eigentlich der
Reichstag?
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I32
Was macht der Reichstag?
• Legislaturperiode beginnt 15 Tage nach Wahltag; er tritt am ersten Dienstag im Oktober zusammen und arbeitet bis Anfang Juni des folgenden Jahres; also acht Monate.
• Zu Beginn stellt der Ministerpräsident den Vorschlag der Regierung zur Politik für das kommende Jahr in der sog.
Regierungserklärung vor.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I33
> Die wichtigste Aufgabe...
• Bildung einer Machtgrundlage für die Regierung. Er ernennt den Premierminister, der wiederum die anderen Minister beruft.
• Politische Initiativen kommen von der Regierung; die Reichstagsabgeordneten stimmen in wichtigen Fragen für die Position, auf die sich ihre Partei geeinigt hat. Sie entwickeln selten ein eigenes politisches Profil.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I34
> Gesetzgebung
• eine der Hauptaufgaben des Reichstages.• die Regierung erlässt Gesetze und Verfassungen jedoch auch
selbständig• es gibt vier Grundgesetze und allgemeine Gesetze (können
durch den Beschluss eines Reichtages modifiziert werden)• Grundgesetze:
1. die Verfassung2. die Sukzessionsordnung (legt fest,wie Thron innerhalb d. Hauses Bernadotte vererbt wird)3.Pressegesetz4.Freie MeinungsäußerungSie dürfen nicht geändert werden, außer nach zwei gleichlautenden Beschlüssen von zwei Reichstagen mit einer dazwischenliegenden Wahl.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I35
• Neben den Grundgesetzen gibt es die
Reichstagsordnung.
Diese besitzt zwar keine formelle Stellung wie das
Grundgesetz, beinhaltet aber Bestimmungen über die
Organisation des Reichstages.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I36
> Geld
Eine andere Hauptaufgabe des Reichstages ist es, die
Einkünfte und Ausgaben des Staates zu bestimmen.
Er bestimmt z.B. Steuern an den Staat usw.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I37
> Kontrolle der Regierung
• Die Beschlüsse des Reichstages werden von der
Regierung vollstreckt.
• Der Reichstag kontrolliert die Regierung und die
Behörden, ob die Beschlüsse befolgt und ausgeführt
werden.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I38
... Kontrollinstrumente des Reichstages sind:
• Der VerfassungsausschussDas Ergebnis der Prüfung durch diesen Ausschuss wird jedes Jahr in einem Bericht vorgelegt. Dieser bildet den Ausgangspunkt für die sog. Entlastungsdebatte in der Kammer. Beanstandungen,die sich gegen Minister richten, werden hier behandelt.
• Das Misstrauensvotum...gegen einen Minister. Wenn eine Majorität der Abgeordneten meint, der Minister genieße nicht das Vertrauen des Reichstages, muss dieser abtreten...gegen den Ministerpräsidenten. Die gesamte Regierung muss abtreten.
• Große und kleine Anfragen an die MinisterReichstagsmitglied kann Minister in der Kammer einen Minister fragen, wie eine bestimmte Regierungssache gehandhabt worden ist. Große Anfrage: alle Mitglieder nehmen an Debatte teil; kleine Anfrage: nur Minister u. Fragesteller führen eine Debatte.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I39
> Kontrolle von Behörden
• Revisoren des Reichtags12 Reichstagsabgeordnete, die die staatl. Tätigkeit prüfen sollen.
• Justizombudsmänner (JO)Das Amt sorgt dafür, dass alle Richter, Beamten und militärischen Vorgesetzten, die Gesetze und Verordnungen befolgen.Es ist vom Reichstag ermächtigt worden, selbst zu entscheiden, welche Fälle untersucht werden sollen. Völlige Autonomie im Verhältnis zum Reichstag, der nicht das Recht hat, Direktiven zu erteilen.
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I40
... Es gibt vier Justizombudsmänner.Wenn ein Bürger meint, gegen ihn sei ein Unrecht begangen worden, kann er eine schriftliche Klage beim JO-Amt einlegen.Jedes Jahr werden etwa 4000 Klagen dieser Art behandelt. Ungefähr ein Drittel der Klagen sind unbegründet.Man konzentriert sich auf die Fälle, die für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ansprüchen der Gesellschaft und der Freiheit des Einzelnen von Bedeutung sind.
Von der Regierung ernannte Ombudsmänner> Verbraucherombudsmann> Gleichberechtigungsombudsmann> Ombudsmann gegen ethnische Diskriminierung> Presseombudsmann
Teil 4: Parlament, Reichstag und WahlenTeil 4: Parlament, Reichstag und Wahlen
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I41
Die Verfassung
Teil 5:Teil 5: Die VerfassungDie Verfassung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I42
Verfassung - 4 getrennte Grundgesetze:
• Gesetz der Regierungsform von 1974:Enthält die grundlegenden Regeln über die Staatsform, wichtigstes Gesetz der Verfass.-Gesetze
• Thronfolgegesetz von 1980:Regelt die Thronfolge
• Pressegesetz von 1949 (erstmals in der Verfassung):Schützt die Pressefreiheit und gibt der Allgemeinheit das Recht auf Einsichtnahme in öffentliche Schriftstücke
• Gesetz über Freiheit und Meinungsäußerung:Schützt die freie Meinungsäußerung in den Medien usw.
Teil 5:Teil 5: Die VerfassungDie Verfassung
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I43
Die Gesetzgebung von Schweden
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I44
Der Reichstag erläßt die Gesetze
Gesetzentwürfe werden eingebracht von:
• Regierung
• Ministerien
• Enquete Kommissionen
• Abgeordneten
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I45
ENQUETE Kommissionen prüfen dann das Terrain für das jeweilige Gesetz.
Dieser Text wird von dem zuständigen Ministerium und der jeweils betroffenen Organisation geprüft.
Bei Billigung des Gesetzvorhabens erarbeitet das zuständige Ministerium eine Gesetzvorlage
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I46
Der zuständige Ausschuß im Parlament macht
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge.
Daraus entsteht ebenfalls ein Bericht.
Dieser Bericht und die Gesetzvorlage werden im
Reichstag diskutiert.
Wenn der Reichstag zustimmt, tritt das Gesetz in
Kraft.
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I47
Diskussionen in Enquete-Kommissionen und Ausschuß werden schriftlich festgehalten,und dienen später als Gesetzauslegung und Interpretationshilfe.
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I48
Der Begriff „Konsensdemokratie“
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I49
Konsensdemokratie allgemein:
• Zentraler Begriff in Gesellschaft und Politik
• Nicht eindeutig abgrenzbar
• Keine politisch- soziale Einheit kann ohne ein bestimmtes Maß an Integration und Solidarität bestehen
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I50
Voraussetzung:
• Soziale Homogenität
• Sozial-und Systemintegration
• Übereinstimmung in den Grundwerten und Hauptzielen der gemeinsamen gesellschaftlichen Existenz
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I51
Zehn Merkmale des Idealtypus der Konsensdemokratie:
1. Aufteilung der Exekutivmacht auf eine Vielparteienkoalition
2. Formelles und informelles Kräftegleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative
3. Vielparteiensystem
4. Verhältniswahlrecht
5. Koordinierte und korporatistische Interessengruppensysteme
6. Förderalistische und dezentralisierter Staatsaufbau
7. Zweikammersystem mit gleich starkem und unterschiedlich konstituierten Kammern
8. Eine nur schwer zu verändernde geschriebene Verfassung, deren Änderung die Zustimmung sehr großer Mehrheiten erfordert
9. Ausgebaute richterliche Nachprüfung der Gesetzgebung
10. Eine autonome Zentralbank
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I52
Ein wesentlicher Aspekt der Konsensbildung kommt in Schweden den Organisationen zu.
• Anzahl der Organisationen: Anfang der siebziger Jahre über 900
• Wirkungsfelder sind sehr groß
• Es herrscht “Einheitlichkeit”
• Auf gleichen Interessenfeldern gibt es nur eine Organisation, Konkurrenten schließen sich zusammen.
• Kompetenzen der lokalen Gliederungen nehmen ab zugunsten zentraler Reichsorganisationen
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I53
Bei 8,3 Mio. Einwohnern und 4,2 Mio. Beschäftigten sindetwa 3,3 Mio. in gewerkschaftlichen Organisationen.
Man unterscheidet drei Verbände:
1. Volksbewegung
2. Interessenorganisationen
3. Wirtschaftliche Vereine
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I54
Eigenheiten der Schwedischen Politik:
• Königliche Kommissionen • Remis-Verfahren
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I55
Die Königlichen Kommissionen bereiten alle wichtigen politischen Entscheidungen vor.
Beispiel: Gesetzes- oder Verordnungsvorlagen
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I56
Das Remis-Verfahren
Das Remis-Verfahren sieht vor, dass „öffentliche
Untersuchungen” der Kommissionen, sowie
konkrete Gesetzesvorlagen den davon betroffenen
Interessengruppen zur Begutachtung vorgelegt
werden.
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I57
... Dies bedeutet:
Im konkreten Fall können Gewerkschaften und Arbeitgeberverband ihre Meinung zu Protokoll geben, und können mit ernsthafter Beachtung rechnen.
Das Remis-Verfahren ist wesentlicher Bestandteil der Gesetzgebung, und wird von den Organisationen besonders ernst genommen.
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I58
Fazit zur Konsensdemokratie Schwedens: • Mehrheitsfähige Lösungen werden im Vorfeld
gefunden
• Alle politischen Gruppen sind involviert
• Debatten im Parlament und entsprechenden Ausschüssen fallen weg.
Teil 6:Teil 6: Gesetzgebung und KonsensdemokratieGesetzgebung und Konsensdemokratie
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I59
Geschichte der Pressefreiheit
Teil 7: Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienPressefreiheit und Massenmedien
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I60
Geschichte der Pressefreiheit
Schweden führt als erstes Land der Welt die Pressefreiheit ein
• 1766 Der schwedische Reichstag nimmt ein Pressegesetz in die Verfassung auf.
• Ende des 18. Jahrhunderts flackern Unterdrückung und Zensur noch mal auf.
• 1812 Verfassungsreform: Die unbeschnittene Pressefreiheit erhält Gesetzesform.
• 1950 Das Pressegesetz wird ein mit ausgiebigen konstitutionellen Garantien ausgestattetesGrundgesetz und gilt bis heute.
• 1992 Das Gesetz über die “Freiheit der Meinungsäußerung” bezieht auch Rundfunk, Fernsehen, Film und sonstige Medien mit ein und wird ebenfalls ein Grundgesetz
Teil 7: Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienPressefreiheit und Massenmedien
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I61
Das schwedische Pressegesetz
• Alle allgemeinen Schriftstücke, die bei staatlichen oder kommunalen Behörden aufbewahrt werden, sind öffentlich und der Allgemeinheit zugänglich. Ausnahme: Geheimhaltung bestimmter Akten, die von außenpolitischer Bedeutung sind oder die Privatsphäre berühren.
• Absolutes Zensurverbot
• Grundsätzliches Verbot aller Formen von Druck- und VerbreitungsbehinderungAusnahme: Private Unternehmen und Organisationen können die Herausgabe von Druckerzeugnissen erschweren oder gar verhindern
Teil 7: Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienPressefreiheit und Massenmedien
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I62
• Pflicht zur Ernennung eines “verantwortlichen Herausgebers” bei jeder Zeitung, der die Alleinverantwortung für den Inhalt aller Artikel und Beiträge trägt und ggfs. dafür angeklagt werden kann.
Anonymität und Schutz für Informanten und Reporter, die
den Massenmedien
• größtmöglichen Einblick in die gesellschaftlichen Geschehnisse ermöglichen sollen(umfasst auch Staats- und Gemeindebeamte).Ausnahme: Die Grenze der Anonymität liegt da, wo Staatsbeamte oder Militärangehörige die Staatssicherheit gefährden, ihre Schweigepflicht verletzen oder wo Informanten einem Strafverfahren dienen, sowie bei Hochverrat oder Spionage.
Teil 7: Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienPressefreiheit und Massenmedien
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I63
Überwachung der Pressefreiheit
• Die Einhaltung der Pressefreiheit überwacht der Justizminister mit einer Reihe von Bevollmächtigten.
• Ankläger in Pressefreiheitssachen ist der Justizkanzler.
• Der Presserat ist ein Presse-Ehregericht, das über eine “vernünftige journalistische Praxis” wacht (Gründung: 1916 von Verleger- und Journalistenorganisationen).
• Der Presse-Ombudsmann ist ein Beschwerdeinstanz für Verstöße gegen presseethische Grundsätze.
Teil 7: Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienPressefreiheit und Massenmedien
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I64
Massenmedien
Teil 7: Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienPressefreiheit und Massenmedien
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I65
Die schwedische Medienlandschaft
Zeitungen• Der Zeitungskonsum in Schweden nimmt eine
Weltspitzenposition ein.• Traditionell macht sich die Presse für bestimmte
ideologische Richtungen und Parteien stark• Nach dem 2. Weltkrieg: Subventionierung kleinerer
Zeitungen durch die Parteien• Seit 1969: Subventionierung schwacher Zeitungen durch
den Staat und Rückgang der Verbindungen zwischen Presse und Parteien
• Subventionierung erfolgt unabhängig von der politischen Richtung einer Partei, frei dem Motto:“Wenig Zeitungen, schlechte Demokratie”
Teil 7: Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienPressefreiheit und Massenmedien
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I66
Radio• Von staatlicher Seite landesweit drei Programme • Auslandsprogramm des Schwedischen Rundfunks sendet
auf 6 Sprachen• Rundfunk finanziert sich allein aus Gebühren und sendet
keine Werbung• Seit 1993: zusätzlich viele Privatsender
Fernsehen• Bis 1987: nur zwei Fernsehprogramme in Schweden und
staatliches Monopol• Seit 1992: Fernsehnetz vollkommen dereguliert. Es gibt
neben den durch Gebühren finanzierten Programmgesellschaften mit öffentlichem Auftrag auch kommerziell finanzierte.
Teil 7: Teil 7: Pressefreiheit und MassenmedienPressefreiheit und Massenmedien
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I67
Schwedens Rolle in der EU
Teil 8: Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen UnionSchwedens Rolle in der Europäischen Union
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I68
Schwedens Rolle in der EU
Weg zur Mitgliedschaft
• 1989 Diskussionen um Mitgliedschaft
• 1990 Bekanntgabe der Bemühungen um Mitgliedschaft
• 1991 Übergabe Beitrittsantrag in Den Haag
• 1994 Vereinbarung mit anderen Mitgliedstaaten (30. März 94)
Beitrittsunterzeichnung in Korfu
Volksabstimmung über Mitgliedschaft (13 November 94)
Formelle Beschlussfassung des Reichstag (15 Dezember 94)
• 1995 Eintritt in die EU (1. Januar 1995)
Teil 8: Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen UnionSchwedens Rolle in der Europäischen Union
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I69
Vertragspunkte mit der EU
• Institutionen der EU
• Haushalt der EU
• Umweltpolitik
• Strukturpolitik
• Militärische Bündnisfreiheit
• Landwirtschaft
• Monetäre Zusammenarbeit
Teil 8: Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen UnionSchwedens Rolle in der Europäischen Union
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I70
Tendenz der schwedischen Regierung im Bezug auf ihre Rolle in der EU
• Beibehaltung von Sitten, Traditionen und Gebräuchen
• Betreibung aktiver EU-Politik in Zusammenarbeit mit den
anderen Mitgliedern
• Förderung des Wirtschaftswachstums und des
Freihandels, sowie Bestrebungen einer gemeinsamen
Verbraucherpolitik
• Transparenz und Einsichtnahme in die Arbeit der EU
• Ausbau der regionalen Zusammenarbeit mit den
baltischen Staaten und Nordwestrussland
Teil 8: Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen UnionSchwedens Rolle in der Europäischen Union
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I71
Aktuelle Entwicklungen
• EU-Ratspräsidentschaft: 1. Halbjahr 2001
Teil 8: Teil 8: Schwedens Rolle in der Europäischen UnionSchwedens Rolle in der Europäischen Union
Schweden - Nordische Konsensdemokratie I72
Literatur:Literatur:
• Petersen, Herbert: Schweden – Gewährte Demokratie und neue Zeit, 1981, Berend von Petersen, Herbert: Schweden – Gewährte Demokratie und neue Zeit, 1981, Berend von
Nottbeck Verlag KölnNottbeck Verlag Köln
• Tatsachen über Schweden, Schwedisches Institut, Stockholm 1993Tatsachen über Schweden, Schwedisches Institut, Stockholm 1993
• Über Schweden, Hadeniu, Ann/ Lindgren, Ann, Schwedisches Institut, Helsingborg 1990Über Schweden, Hadeniu, Ann/ Lindgren, Ann, Schwedisches Institut, Helsingborg 1990
• Der schwedische Reichstag, Produktion: Verwaltungsbüro des Reichstages, Falköping 1992Der schwedische Reichstag, Produktion: Verwaltungsbüro des Reichstages, Falköping 1992
• Manfred G.Schmidt: Demokratietheorien, 3.AuflageManfred G.Schmidt: Demokratietheorien, 3.Auflage
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Verlagsgesellschaft, 1986Verlagsgesellschaft, 1986
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Politik, 5.Auflage Signal-Verlag Baden-BadenPolitik, 5.Auflage Signal-Verlag Baden-Baden
Internet:Internet:
• URL: http://www.si.se (Schwedisches Institut) (Schwedisches Institut)
• URL: http://www.swedengate.de
• URL: http://www.europa-digital.deURL: http://www.europa-digital.de
• URL: URL: http://www.statsradsberedningen.regeringen.se/http://www.statsradsberedningen.regeringen.se/
• URL; http://www.royalcourt.se
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