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Schalltechnische Untersuchung
der Verkehrsgeräuschimmissionen
im bauleitplanerischen Verfahren
für ein geplantes Wohngebiet in Neuwied-Block
Schalltechnische Untersuchung der
Verkehrsgeräuschimmissionen im bauleitplanerischen Verfahren
für ein geplantes Wohngebiet in Neuwied Block
AUFTRAGGEBER: Stadt-Land-plus Am Heidepark 1a 56154 Boppard Buchholz
AUFTRAG VOM: 18.05.2018
AUFTRAG – NR.: 1 / 18631 / 0818 / 2
FERTIGSTELLUNG: 21.01.2019
BEARBEITER: P. Krüger / pr
SEITENZAHL: 34
ANHÄNGE: 4
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
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1. Aufgabenstellung ................................................................................... 4
2. Grundlagen ............................................................................................ 4
2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ............................................... 4
2.2 Beschreibung des Planungsvorhabens ................................................. 5
2.3 Verkehrsdaten ....................................................................................... 5
2.3.1 Straßenverkehr ...................................................................................... 5
2.3.2 Verkehrsdaten Bundesbahnstrecke ....................................................... 7
2.4 Verwendete Unterlagen ......................................................................... 9
2.4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen ......................... 9
2.4.2 Richtlinien, Normen und Erlasse ........................................................... 9
2.4.3 Sonstige Unterlagen ............................................................................ 10
2.5 Anforderungen ..................................................................................... 10
2.5.1 Anforderungen nach der DIN 18005 .................................................... 10
2.5.2 Anforderungen nach der DIN 4109 ...................................................... 11
2.6 Berechnungsgrundlagen ..................................................................... 12
2.6.1 Berechnung der Geräuschimmissionen ............................................... 12
2.6.2 Berechnung der Schienenverkehrsgeräuschemissionen ..................... 13
2.6.3 Berechnung der Straßenverkehrsgeräuschemissionen ....................... 17
2.6.4 Verwendetes Berechnungsprogramm ................................................. 19
2.7 Beurteilungsgrundlagen ....................................................................... 19
2.7.1 Beurteilung nach DIN 18005 ............................................................... 19
2.7.2 Beurteilung gemäß DIN 4109 .............................................................. 21
2.8 Ausgangsdaten für die Berechnung .................................................... 23
2.8.1 Schienenverkehrsgeräuschemissionen ............................................... 23
2.8.2 Straßenverkehrsgeräuschemissionen ................................................. 24
3. Ermittlung der Geräuschimmissionen .................................................. 25
4. Maßnahmen und Empfehlungen ......................................................... 26
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
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4.1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsgeräuschsituation .......... 27
4.2 Geräuschimmissionen an Außenwohnbereichen ................................ 31
5. Zusammenfassung .............................................................................. 33
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1. Aufgabenstellung
Die Dahm Grundbesitz GmbH & Co. KG beabsichtigt, im Neuwieder
Ortsteil Block ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Das Gelände be-
findet sich auf einem unbebauten, östlich des Mittelweges und südlich
der Wohnbebauung im Bereich der Rastenburger Straße, gelegenen
Areal. Im Rahmen des bauleitplanerischen Verfahrens sollen, anhand
eines städtebaulichen Vorentwurfes, die von außen auf das Plangebiet
einwirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen der umliegenden Ver-
kehrswege ermittelt und gemäß der DIN 18005 beurteilt werden.
Das als WA geplante Wohngebiet befindet sich im Einwirkungsbereich
der nordöstlich gelegenen B 42, der rechtsrheinischen Bundesbahn-
strecke Köln/Koblenz sowie der L 259 (Mittelweg).
2. Grundlagen
2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Block, der östlich der
Neuwieder Innenstadt auf dem sogenannten Dahm-Gelände gelegen
ist. In einem Abstand von ca. 320 m zu der südlichen Plangebiets-
grenze verlaufen die Bundesbahnstrecken 2324 und 3011. Nordöstlich
in einem Abstand von ca. 120 m zur Plangebietsgrenze ist die B 42
gelegen. Entlang eines Teilabschnittes dieser Bundesstraße ist bereits
eine Schallschutzwand vorhanden. Die verkehrstechnische Er-
schließung des Planvorhabens erfolgt hauptsächlich über den Mittel-
weg, der entlang der westliche Plangebietsgrenze verläuft.
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Von der Topographie her kann das Gelände als eben angesehen
werden. Die Landesstraße L 259 verläuft im Bereich des Plangebietes
in Dammlage.
Einen detaillierten Überblick über die örtlichen Gegebenheiten, die Ver-
kehrsführung und die Geländestruktur vermittelt der Lageplan im An-
hang 1.1 sowie der Übersichtsplan in Anhang 1.2 zu diesem Gutachten.
2.2 Beschreibung des Planungsvorhabens
Die Planung sieht mehrere Einzelhäuser, Doppelhäuser an der öst-
lichen Grenze sowie Hausgruppen an der nordöstlichen Grenze des
Planvorhabens vor.
Die Lage der einzelnen Baufelder kann dem im Lageplan 1.1 dar-
gestellten Bebauungsplanentwurf entnommen werden.
2.3 Verkehrsdaten
Grundlage der Untersuchung sind sowohl die Verkehrsdaten der
Straßen als auch der Bahnstrecke. Diese sind nachfolgend aufgeführt:
2.3.1 Straßenverkehr
Der Verkehrsstärkenkarte des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-
Pfalz (LBM) aus dem Jahr 2015 wurden folgende Verkehrszahlen
entnommen.
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B 42
Durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke DTV = 29474 Kfz/24h
Verkehrsstärke/h Tag MT = 1680 Kfz/h
Verkehrsstärke/h Nacht MN = 309 Kfz/h
Maßgebender LKW-Anteil Tag pT = 5,8 %
Maßgebender LKW-Anteil Nacht pN = 8,0 %
L 259 (Mittelweg)
Durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke DTV = 4284 Kfz/24h
Verkehrsstärke/h Tag MT = 246 Kfz/h
Verkehrsstärke/h Nacht MN = 39 Kfz/h
Maßgebender LKW-Anteil Tag pT = 5,9 %
Maßgebender LKW-Anteil Nacht pN = 8,0 %
Zur Berechnung der Prognoseverkehrszahlen für das Jahr 2030 wurde
auf den Hochrechnungsfaktor entsprechend der Klassifizierung der
Straßen zurückgegriffen. Nach der aktuellen Trendprognose des
Straßen- und Verkehrsamtes Koblenz ist in diesem Fall ein Faktor von
1,042 für die B 42 und ein Faktor von 1,039 für die L 259 zu berück-
sichtigen.
Aus den oben aufgeführten Zähldaten ergeben sich für das Jahr 2030
folgende durchschnittliche stündliche Prognoseverkehrszahlen:
B 42 Durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke DTV = 30712 Kfz/24h
Verkehrsstärke/h Tag MT = 1 751 Kfz/h
Verkehrsstärke/h Nacht MN = 322 Kfz/h
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Maßgebender LKW-Anteil Tag pT = 5,8 %
Maßgebender LKW-Anteil Nacht pN = 8,0 %
Für die Bundesstraße B 42 wurde eine zulässige Höchstgeschwindig-
keit von 130 km/h für PKW und 80 km/h für LKW in die Berechnung
eingestellt.
L 259 Mittelweg
Durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke DTV = 4451 Kfz/24h
Verkehrsstärke/h Tag MT = 256 Kfz/h
Verkehrsstärke/h Nacht MN = 41 Kfz/h
Maßgebender LKW-Anteil Tag pT = 5,9 %
Maßgebender LKW-Anteil Nacht pN = 8,0 %
Für die Landesstraße L 259 wurde eine zulässige Höchstgeschwin-
digkeit von 50 km/h für LKW und PKW berücksichtigt.
Detaillierte Angaben zu den Straßen können dem Anhang 3.1 zu
diesem Gutachten entnommen werden.
2.3.2 Verkehrsdaten Bundesbahnstrecke
Von der Deutschen Bahn AG wurde bezüglich der Streckenbelastung
der Bahnstrecken 3011 Abschnitt Neuwied-Engers sowie 2324
Neuwied-Engers die Prognose-Verkehrsbelastung für das Jahr 2025
mitgeteilt, die folgendermaßen in die Berechnung eingestellt wurden:
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Tabelle 1 – Verkehrsdaten; Strecke 3011 Zugart Anzahl der Züge
Tag Nacht GZ-E 61 49 RV-ET 34 0 RV-ET 32 11 Summe 127 60 mit: GZ-E - Güterzug, Bespannung mit E-Lok RV-ET Regionalzug mit Elektrotriebzug
Tabelle 2 – Verkehrsdaten; Strecke 2324
Zugart Anzahl der Züge Tag Nacht
GZ-E 71 43 GZ-E*- 18 11 RV-ET 32 1 Summe 121 55 mit: GZ-E - Güterzug, Bespannung mit E-Lok; 100 km/h GZ-E* - Güterzug, Bespannung mit E-Lok; 120 km/h RV-ET Regionalzug mit Elektrotriebzug
Die genauen Fahrzeugkategorien sowie die gefahrenen Geschwindig-
keiten können dem Anhang 3.2 zu diesem Gutachten entnommen
werden.
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2.4 Verwendete Unterlagen
2.4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
− Auszug aus dem digitalen Katasterplan ALKIS
− Entwurf des Planvorhabens, Maßstab 1 : 500
− Mündliche und schriftliche Angaben zur geplanten Nutzung
− Bebauungsplanentwurf „Nr.751 II, Bereich Dahm-Gelände“
2.4.2 Richtlinien, Normen und Erlasse
− DIN 18005
„Schallschutz im Städtebau“; Berechnungs- und Bewertungs-
grundlagen, 2003
− RLS-90
„Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Straßen“, 1990
− DIN ISO 9613-2
„Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, 1999
− Schall „03“
„Richtlinie zur Berechnung der Schallemissionen von Schienen-
verkehrswegen“, 2012
− DIN 4109 Teile 1 und 2
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2.4.3 Sonstige Unterlagen
− Bahnzahlen der DB AG 2025/Strecke
− Verkehrszahlen (Zählung 2015 und Analyse) vom Landesbetrieb
Mobilität Rheinland-Pfalz
2.5 Anforderungen
2.5.1 Anforderungen nach der DIN 18005
Für das Planungsvorhaben soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Hierfür wird nach Angaben der Auftraggeber die Gebietseinstufung
eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) angestrebt.
In Bezug auf die Verkehrsgeräusche gibt die DIN 18005 „Schallschutz
im Städtebau“ für Allgemeine Wohngebiete folgende Orientierungs-
werte an:
Allgemeines Wohngebiet (WA):
tags 55 dB(A)
nachts 45 dB(A)
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2.5.2 Anforderungen nach der DIN 4109
Die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" befasst sich in Abschnitt 7 mit
der Luftschalldämmung von Außenbauteilen an Gebäuden.
Sie differenziert entsprechend dem maßgeblichen Außenlärmpegel
zwischen 7 Lärmpegelbereichen. In Abhängigkeit dieser Lärmpegelbe-
reiche und der unterschiedlichen Raumarten oder -nutzungen stellt die
DIN 4109 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbau-
teilen (erforderliches resultierendes Schalldämmmaß R`w,res in dB):
Tabelle 3
Zuordnung zwischen Lärmpegelbereich und maßgeblichem Außenlärm
Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel
La in dB
I 55
II 60
III 65
IV 70
V 75
VI 80
VII > 80a a Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen
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2.6 Berechnungsgrundlagen
2.6.1 Berechnung der Geräuschimmissionen
Gemäß der DIN ISO 9613-2 berechnet sich der äquivalente A-be-
wertete Dauerschalldruckpegel bei Mitwind nach folgender Gleichung:
LAT (DW) = LW + Dc – Adiv – Aatm – Agr – Abar - Amisc
Dabei ist:
LW - Schallleistungspegel einer Punktschallquelle in Dezibel (A)
Dc - Richtwirkungskorrektur in Dezibel
Adiv - die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung
(siehe 7.1 der DIN ISO 9613-2)
Aatm - die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption (siehe 7.2
der DIN ISO 9613-2)
Agr - die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts (siehe 7.3
der DIN ISO 9613-2)
Abar - die Dämpfung aufgrund von Abschirmung (siehe 7.4
der DIN ISO 9613-2)
Amisc - die Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte
(siehe Anhang A der DIN ISO 9613-2)
Die Berechnungen nach obiger Gleichung können zum einen in den 8
Oktavbändern mit Bandmittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 kHz erfolgen.
Zum anderen, insbesondere, wenn die Geräusche keine bestimmenden
hoch- bzw. tieffrequenten Anteile aufweisen, kann die Berechnung auch
für eine Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt werden.
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Sind mehrere Punktschallquellen vorhanden, so wird der jeweilige
äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel nach obiger Gleichung
oktavmäßig bzw. mit einer Mittenfrequenz berechnet und dann die
einzelnen Werte energetisch addiert.
Aus dem äquivalenten A-bewerteten Dauerschalldruckpegel bei Mitwind
LAT (DW) errechnet sich unter Berücksichtigung der nachstehenden
Beziehung der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT(LT):
LAT(LT) = LAT(DW)-Cmet
Cmet entspricht dem meteorologischen Korrekturmaß gemäß dem
Abschnitt 8 der DIN ISO 9613-2.
2.6.2 Berechnung der Schienenverkehrsgeräuschemissionen
Die Berechnung der Beurteilungspegel Lr der Schienenverkehrsge-
räusche erfolgte nach der Anlage 2 (zu § 4) der sechzehnten Ver-
ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 18.12.2014. Da-
bei werden die Beurteilungszeiträume zur Tageszeit (06.00 bis
22.00 Uhr) und zur Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr) getrennt berechnet.
Grundlagen für die Ermittlung der Beurteilungspegel sind die Anzahl der
prognostizierten Züge der jeweiligen Zugart sowie die, den betrieblichen
Planungen zugrunde liegenden Geschwindigkeiten auf dem zu be-
trachtenden Planungsabschnitt einer Bahnstrecke.
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Berechnung der Emissionen
Anhand von Prognosedaten erfolgt die Berechnung des Beurteilungs-
pegels unter folgenden Randbedingungen:
1. Schallpegelkennwerte von Fahrzeugen und Fahrwegen,
2. Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg,
3. Besonderheiten des Schienenverkehrs durch Auf- oder Abschläge.
a) für die Lästigkeit von Geräuschen infolge ihres zeitlichen Ver
laufs, ihrer Dauer, ihrer Häufigkeit und ihrer Frequenz sowie
b) für die Lästigkeit von ton- oder impulshaltigen Geräuschen.
Gemäß der Richtlinie "Schall 03-2012" wird der längenbezogene
Schallleistungspegel LW´A,f,h,m,Fz im Oktavband f, im Höhenbereich h,
infolge einer Teil-Schallquelle m (s. Tabelle 5 und Tabelle 13 der
Schall 03-2012 für eine Fahrzeugeinheit der Fahrzeug-Kategorie Fz je
Stunde berechnet:
+⋅+∆+= dBn
naaL
Q
QFzmhfFzmhAFzmhAW
0,
,,,,,,,,,` lg10
∑∑ +++
⋅+
k
k
c
cmhfcmhfFz
mhf KccdBv
vb )(lg ,,,,,,,, 21
0
Darin sind:
aA,h,m,Fz A-bewerteter Gesamtpegel der längenbezogenen
Schallleistung bei der Bezugsgeschwindigkeit
v0 = 100 km/h auf Schwellengleis mit durchschnitt-
lichem Fahrflächenzustand, nach Beiblatt 1 und 2,
in dB
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∆af,h,m,Fz Pegeldifferenz im Oktavband f, nach Beiblatt 1
und 2, in dB
nQ Anzahl der Schallquellen der Fahrzeugeinheit nach
Nummer 4.1 bzw. 5.1
nQ,0 Bezugsanzahl der Schallquellen der Fahrzeugein-
heit nach Nummer 4.1 bzw. 5.1
bf,h,m Geschwindigkeitsfaktor nach Tabelle 6 bzw. 14
vFz Geschwindigkeit nach Nummer 4.3 bzw. 5.3.2
in km/h
v0 Bezugsgeschwindigkeit, v0 = 100 km/h
∑(c1f,h,m,c+c2f,h,m,c) Summe der c Pegelkorrekturen für Fahrbahnart (c1)
nach Tabelle 7 bzw. 15 und Fahrfläche (c2) nach
Tabelle 8, in dB
∑Kk Summe der k Pegelkorrekturen für Brücken nach
Tabelle 9 bzw. 16 und die Auffälligkeit von Ge-
räuschen nach Tabelle 11, in dB
Anmerkung: In Beiblatt 1 und 2 sind die Indizes h, m und Fz nicht mit-
geführt. In den Berechnungen werden die acht Oktavbänder f mit den
Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 000 Hz berücksichtigt. Die zu ver-
wendenden Parameter sind in Nummer 4 für Eisenbahnen und in
Nummer 5 für Straßenbahnen zusammengestellt.
Bei Verkehr von nFz Fahrzeugeinheiten pro Stunde der Art Fz wird der
Pegel der längenbezogenen Schallleistung im Oktavband f und Höhen-
bereich h nach folgender Gleichung berechnet:
dBnL FzmhfALw
Fzm
FzhfAW
⋅= ∑ ,,,,´,
,,,` lg 101010
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Berechnung der Immissionen
Die Schallimmission an einem Immissionsort wird als äquivalenter
Dauerschalldruckpegel LpAeq für den Zeitraum einer vollen Stunde er-
rechnet. Er wird gebildet durch energetische Addition der Beiträge von
- allen Teilschallquellen in Oktavbändern mit Mittenfrequenzen
von 63 Hz bis 8 000 Hz
- allen Höhenbereichen h
- allen Teilstücken kS
- allen Teilflächen kF und
- allen Ausbreitungswegen w
An Strecken der Eisenbahn und Straßenbahn sind Summationen der
Schalldruckpegel nach folgender Gleichung durchzuführen:
dBL wkshfkswkslkshfWA
S
ADDL
wkhfpAeq
⋅=
−++ Ω
∑),,,,,,,,,(,
,,,
lg101010
Dabei bezeichnet:
f Zähler für Oktavband
h Zähler für Höhenbereich
kS Zähler für Teilstück oder einen Abschnitt davon
w Zähler für unterschiedliche Ausbreitungswege
LWA,f,h,ks A-bewerteter Schallleistungspegel der Punktschallquelle in
der Mitte des Teilstücks kS, der die Emission aus dem
Höhenbereich h angibt nach folgender Gleichung:
⋅+=
010
l
lLL
kshfAWkshfWA lg,,´,,, in dB, mit l0 = 1 m
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Dl,ks,w Richtwirkungsmaß für den Ausbreitungsweg w nach
folgender Gleichung:
)²sin,,lg(, kskl sD δ⋅+⋅= 27122010 in dB
δks Winkel zwischen Schallstrahl und Gleisachse
DΩks Raumwinkelmaß nach folgender Gleichung:
++
−++⋅=Ω
)²(²
)²(²lg
rgp
rgp
hhd
hhdD 110 in dB
hg Höhe der Schallquelle über dem Boden, in m
hr Höhe des Immissionsortes über dem Boden, in m
dp horizontaler Abstand zwischen Schallquelle und Immissions-
ort, in m
Af,h,ks,w Ausbreitungsdämpfungsmaß im Oktavband f im Höhen-
bereich h vom Teilstück kS längs des Weges w nach
folgender Gleichung bargratmdiv AAAAA +++=
A Ausbreitungsdämpfungsmaß
Adiv A durch geometrische Ausbreitung
Aatm A durch Luftabsorption
Agr A durch Bodeneinfluss
Abar A durch Abschirmung durch Hindernisse
2.6.3 Berechnung der Straßenverkehrsgeräuschemissionen
Nach der RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) kann
man den Emissionspegel Lm,E getrennt für den Tag (06.00 bis
22.00 Uhr) und für die Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) nach folgender
Gleichung berechnen:
Lm,E = Lm (25) + DV + DStro + DStg + DE
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mit: Lm (25) - Mittelungspegel an einer langen, geraden Straße im
Abstand von 25 m zur Mitte der nächstgelegenen Fahr-
bahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau
DV - Korrektur für unterschiedlich zulässige Höchstgeschwin-
digkeiten
DStro - Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
DStg - Zuschlag für Steigungen
DE - Korrektur nur bei Vorhandensein von Spiegelschall-
quellen
Für die gewählten Immissionsorte erfolgt die Berechnung des jeweiligen
Mittelungspegels (Lm) entsprechend dem Teilstück-Verfahren der
RLS-90 wie folgt:
Lm = 10 log imL
i
,1,010∑
Der Mittelungspegel Lm,i von einem Teilstück ergibt sich wie folgt:
Lm,i = Lm,E + DI + Ds + DBM + DB
mit
Lm,E - Emissionspegel nach Abschnitt 4.4.1.1 für das Teilstück
DI - Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstück-Länge:
DI = 10 log (1)
Ds - Pegeländerung nach Abschnitt 4.4.2.1.1 zur Berück-
sichtigung des Abstandes und der Luftabsorption
DBM - Pegeländerung nach Abschnitt 4.4.2.1.2 zur Berück-
sichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung
DB - Pegeländerung nach Abschnitt 4.4.2.1.3 durch topo-
graphische und bauliche Gegebenheiten
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Die Berechnung mit dem Programm SoundPLAN 7.4 steht mit diesen
Zusammenhängen im Einklang, wobei die Gliederung der digitalisierten
Verkehrswege in Teilstücke im Programm automatisiert ist.
2.6.4 Verwendetes Berechnungsprogramm
Die Berechnungen wurden mit dem Programm SoundPLAN Version 8.0
(Updatestand 16.7.2018) durchgeführt.
Das Programm wurde durch die SoundPLAN GmbH entwickelt.
2.7 Beurteilungsgrundlagen
2.7.1 Beurteilung nach DIN 18005
Die Norm gibt allgemeine schalltechnische Grundlagen für die Planung
und Aufstellung von Bauleitplänen, Flächennutzungsplänen und Be-
bauungsplänen sowie andere raumbezogene Fachplanungen an. Sie
verweist für spezielle Schallquellen aber auch ausdrücklich auf anzu-
wendende Verordnungen und Richtlinien.
Nach dem Beiblatt zur DIN 18005 sind schalltechnische Orientierungs-
werte für die städtebauliche Planung aufgeführt, die je nach Nutzung
der Plangebiete wie folgt lauten:
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Tabelle 4 – Orientierungswerte der DIN 18005
Gebietsnutzung Schalltechnische Orien-tierungswerte in dB(A)
tags nachts Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete
50 40 bzw. 35
Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete
55 45 bzw. 40
Friedhöfe, Kleingarten- und Parkanlagen 55 55 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 bzw. 40 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50 bzw. 45 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55 bzw. 50 sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart
45 bis 65 35 bis 65
Die niedrigeren Nachtrichtwerte gelten für Industrie-, Gewerbe- und
Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Be-
trieben. Die Werte zur Tageszeit sowie die niedrigeren Werte zur
Nachtzeit entsprechen den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm. Die
höheren Nachtrichtwerte gelten für Verkehrsgeräusche.
Bei der Beurteilung ist in der Regel am Tag der Zeitraum von 06.00 bis
22.00 Uhr und in der Nacht der Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr
zugrunde zu legen.
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung,
bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die
Orientierungswerte oft nicht einhalten.
Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den
Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange
überwiegen, ist möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maß-
nahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung,
bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vor-
gesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.
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Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maß-
nahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen im Er-
läuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung
zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekenn-
zeichnet werden.
2.7.2 Beurteilung gemäß DIN 4109
Die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" (2018-01) befasst sich in Teil
1, Abschnitt 7 mit „Anforderungen an die Luftschalldämmung von
Außenbauteilen“ zum Schutz von Aufenthaltsräumen vor Außenlärm.
Relevant sind dabei folgende Lärmquellen:
• Straßenverkehr,
• Schienenverkehr,
• Luftverkehr,
• Wasserverkehr,
• Industrie/Gewerbe
Schutzbedürftige Räume sind z. B.:
• Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen;
• Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten
• Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien
• Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen
• Einrichtungen
• Büroräume
• Praxisräume, Sitzungsräume und ähnlich Arbeitsräume.
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Die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bauschalldämmmaße
R`w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergibt sich
unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach fol-
gender Gleichung:
R´w,ges = La - KRaumart
Dabei ist
La der maßgebliche Außenlärmpegel nach
DIN 4109-2 (2018)
KRaumart = 25 dB - für Bettenräume in Krankenanstalten und
Sanatorien
KRaumart = 30 dB - für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Über-
nachtungsräume in Beherbergungstätten,
Unterrichtsräume und Ähnliches;
KRaumart = 35 dB - für Büroräume und Ähnliches;
Mindestens einzuhalten sind:
R´w,ges = 35 dB - für Bettenräume in Krankenanstalten und
Sanatorien;
R´w,ges = 30 dB - für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Über-
nachtungsräumen in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches.
Sofern ausschließlich Lärmpegelbereiche vorliegen, ist der maßgeb-
liche Außenlärmpegel La für die Berechnung in Tabelle 3 festgelegt.
Zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels werden die
Lärmbelastungen in der Regel berechnet.
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
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Der maßgebliche Außenlärmpegel La ergibt sich:
− für den Tag aus dem zugehörigen um 3 dB erhöhten Beurteilungs-
pegel (06.00 bis 22.00 Uhr)
− für die Nacht aus dem zugehörigen um 3 dB erhöhten Beurteilungs-
pegel (22.00 bis 06.00 Uhr) plus Zuschlag zur Berücksichtigung der
erhöhten nächtlichen Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der
Nacht); dies gilt für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt
werden können.
Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere
Anforderung ergibt.
2.8 Ausgangsdaten für die Berechnung
2.8.1 Schienenverkehrsgeräuschemissionen
Die fahrzeugbedingten Immissionen (Lok und Zugwagen) werden durch
die Anzahl, Art und Streckengeschwindigkeit der Züge, sowie deren
Quellenhöhe (0 m, 4 m und 5 m) über Gleisniveau, der Zugzusammen-
setzung und spektraler Verteilung bestimmt.
Folgende, auf 1 m Länge bezogene, Schallleistungspegel (L’w) wurden
nach den Vorgaben der neuen Schall 03 (2012) errechnet:
Tabelle 5 – längenbezogener Schallleistungspegel der jeweiligen Quellenhöhen für Tag und Nacht
Zugstrecke Längenbezogener Schallleistungspegel L´w in dB(A) bei jeweiliger Quellenhöhe
Tag Nacht 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m
Bahnstrecke 2324 92,5 75,6 56,4 93,3 76,4 52,8 Bahnstrecke 3011 90,2 73,6 51,4 92 75,6 50,1
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
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Die genauen Fahrzeugkategorien sowie die gefahrenen Geschwindig-
keiten können dem Anhang 3.2 zu diesem Gutachten entnommen
werden.
2.8.2 Straßenverkehrsgeräuschemissionen
Bei der Berechnung der Emissionspegel (25 m-Pegel; Lm,E) ent-
sprechend den Kriterien der RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen“ wurden folgende Parameter berücksichtigt:
- Verkehrsmengen- und Zusammensetzung entsprechend Abschnitt
2.3.1
- Fahrzeuggeschwindigkeiten gemäß Abschnitt 2.3.1
- ein Steigungszuschlag DStg wurde nicht vergeben. Dieser wird ab
Steigungen > 5 % vergeben
Ausgehend von den zuvor beschriebenen Randbedingungen errechnen
sich aus den, auf das Jahr 2025 prognostizierten, Daten der Verkehrs-
zählung aus dem Jahr 2015 folgende Emissionspegel (25 m-Pegel;
Lm,E):
B 42:
vPKW = 130 km/h, vLKW = 80 km/h
Lm,E tags = 72,9 dB(A)
Lm,E nachts = 65,9 dB(A)
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
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Mittelweg L 259:
vPKW = 50 km/h, vLKW = 50 km/h
Lm,E tags = 58,4 dB(A)
Lm,E nachts = 51,2 dB(A)
Details zu der Berechnung der Straßenverkehrsgeräusche können dem
Anhang 3.1 zu diesem Gutachten entnommen werden.
3. Ermittlung der Geräuschimmissionen
Für die detaillierte Immissionsberechnung wurden alle für die Schall-
ausbreitung wichtigen, baulichen und topografischen Gegebenheiten
(z. B. Haupt- und Nebengebäude, Höhenlinien, Höhenpunkte, Bruch-
kanten, bestehende Lärmschutzwände und -wälle etc.) lage- und
höhenmäßig in ein digitales Berechnungsmodell übertragen.
Für die Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen wurden die
Immissionen der Bahnstrecken 2324 und 3011 mit denen des Straßen-
verkehrs auf der B 42 und des Mittelweges (L 259) überlagert.
Die entlang der B42 vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen wurden bei
den Berechnungen berücksichtigt.
Die Ergebnisse für die Tages- und Nachtzeit können den Anhängen 2.1
und 2.2 in Form von Rasterlärmkarten für das Erdgeschoss, sowie den
Rasterlärmkarten in den Anhängen 2.3 und 2.4 für das 1.OG ent-
nommen werden.
Der in Anhang 2.2 dargestellte hohe Verkehrsgeräuschpegel zur
Nachtzeit ist auf den erhöhten Güterverkehrsanteil auf den Strecken der
Bundesbahn zurückzuführen.
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
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Demnach sind zur Tageszeit im Plangebiet auf Höhe des EG Ver-
kehrsgeräuschimmissionen mit Beurteilungspegeln zwischen 58 dB(A)
und 68 dB(A) zu erwarten. Zur Nachtzeit sind im Plangebiet auf Höhe
des EG Beurteilungspegel zwischen 56 dB(A) und 61 dB(A) zu er-
warten.
Im Ergebnis zeigt sich für die Tageszeit, dass der Orientierungswert
von 55 dB(A) eines Allgemeines Wohngebietes im gesamten Gebiet
überschritten wird. Auch zur Nachtzeit wird der Orientierungswert eines
Allgemeinen Wohngebietes von 45 dB(A) überall überschritten.
Wie bereits in Abschnitt 2.7.1 erläutert wird, besteht die Möglichkeit im
Rahmen der Abwägung von den Orientierungswerten der DIN 18005
abzuweichen, wobei jedoch durch geeignete Maßnahmen ein Ausgleich
geschaffen werden sollte. Hierauf wird im folgenden Kapitel näher ein-
gegangen. Würde man das Schutzniveau eines Mischgebietes zu-
grunde legen, so wären zur Tageszeit die Orientierungswerte ab einem
Schutzabstand von 30 m bis 60 m bzw. eingehalten.
Auf Lösungsmöglichkeiten bzw. den Umgang mit lärmvorbelasteten
Außenbereichen wird in Abschnitt 4.2. näher eingegangen.
4. Maßnahmen und Empfehlungen
Die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ ordnet den Bauflächen,
Baugebieten, Sondergebieten und sonstigen Flächen entsprechend
dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung Orientierungs-
werte zu, die eingehalten oder unterschritten werden sollten.
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
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Das heißt, dass die Orientierungswerte nicht nur an möglichen Ge-
bäuden auf diesen Flächen, sondern auch in den Flächen der Außen-
wohnbereiche eingehalten und unterschritten werden sollten, da diese
den Anwohnern als Erholungsraum dienen.
Zur Verbesserung der Geräuschsituation können aktive, planerische
und passive Maßnahmen herangezogen werden. Hierauf wird nach-
folgend detailliert eingegangen.
4.1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsgeräuschsituation
Beim Schutz vor Verkehrsgeräuschimmissionen wird zwischen aktiven,
planerischen und passiven Maßnahmen unterschieden:
Aktive Maßnahmen:
In den Berechnungen für die, in den Anhängen 2.5 – 2.8 dargestellten
Rasterlärmkarten wurde eine, im Bebauungsplanentwurf dargestellte,
Lärmschutzwand entlang der L 259 mit einer Höhe von 2,5 m bei einem
Abstand zur Fahrbahn von 3,5 m, berücksichtigt.
Die entlang der B42 vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen wurden
ebenfalls in den Berechnungen berücksichtigt.
Demnach sind zur Tageszeit im Plangebiet auf Höhe des EG Ver-
kehrsgeräuschimmissionen mit Beurteilungspegeln zwischen 57 dB(A)
und 62 dB(A) zu erwarten.
Zur Nachtzeit sind im Plangebiet auf der Höhe des EG Beurteilungs-
pegel zwischen 56 dB(A) und 58 dB(A) zu erwarten. Der Orientierungs-
wert eines Allgemeinen Wohngebietes ist immer noch im gesamten
Gebiet überschritten.
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
Seite 28 von 34
Legt man entsprechend Kapitel 2.7.1. und den Ausführungen aus
Kapitel 4.2. die Werte eines Mischgebietes zugrunde, so wäre der dort
gültige Orientierungswert von 60 dB(A) im gesamten Gebiet ein-
gehalten.
Planerische Maßnahmen:
Für die schutzbedürftigen Räume innerhalb der Erdgeschosse sowie für
die Außenwohnbereiche der geplanten Wohnbebauung ist es anzu-
streben, dass der Tagesorientierungswert der DIN 18005 eines Allge-
meinen Wohngebietes von 55 dB(A) eingehalten wird. Dies kann über
eine geschickte Anordnung der Gebäude z. B. mit Innenhöfen oder
lärmabgewandten Bereichen, in weiten Teilen des Planvorhabens er-
reicht werden.
Eine genaue Auslegung dieser Maßnahmen ist im Rahmen der
späteren Detailplanung rechnerisch zu prüfen.
Des Weiteren können durch Anordnung von Wintergärten oder Dachter-
rassen die dahinterliegenden Wohnräume geschützt werden.
Schlafräume vor deren Fenstern Überschreitungen des Vorsorgegrenz-
wertes der 16.BImSchV von 49 dB(A) zu erwarten sind, sind mit
schallgedämmten Belüftungsanlagen auszustatten. Hierdurch wird
sichergestellt, dass auch bei geschlossenen Fenstern (nur dann ist ein
ausreichender Schallschutz für die Innenwohnbereiche gegeben) der
erforderliche Luftaustausch gewährleistet ist. Die Fenster selbst können
dabei weiterhin öffenbar sein.
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
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Passive Maßnahmen:
Sind aktive und planerische Maßnahmen nicht umsetzbar, so kann der
Schutz der Innenwohnbereiche durch passive Maßnahmen ent-
sprechend der DIN 4109 (2018) erreicht werden. Hierzu ist der maß-
gebliche Außenlärmpegel nach den Vorgaben der DIN 4109 Teile 1 und
2 (2018) zu bestimmen. Er berechnet sich anhand der Überlagerung
der Verkehrsgeräusche mit den Gewerbegeräuschen nach DIN 4109
Teil 2, Ausgabe 2018.
Dabei wird für die Verkehrsgeräusche geprüft, ob die Differenz
zwischen Tagesbeurteilungspegel und Nachtbeurteilungspegel < 10 dB
beträgt. Ist dies der Fall, so wird der Nachtrichtwert zuzüglich 10 dB
herangezogen. Andernfalls wird der Tageswert zugrunde gelegt.
Bei der Überlagerung der einzelnen Beurteilungspegel wird jeder Lärm-
art ein Zuschlag von 3 dB hinzugerechnet.
Anhang dieses maßgeblichen Außenlärmpegels ergeben sich die An-
forderungen an die Bausubstanz der Außenbauteile nach Kapitel 2.7.2.
Anhand des maßgeblichen Außenlärmpegels bzw. der korrespon-
dierenden Pegelbereiche sind, in Abhängigkeit der Raumarten und
Nutzungen, die gesamten bewerteten Bau-Schalldämmmaße R’w,ges
und hieraus die bewerteten Bau-Schalldämmmaße (R`w) der jeweiligen
Einzelbauteile, wie Wände, Fenster und Dächer abzuleiten. Hierzu sind
die geplanten Raumgliederungen, Raumgrößen und die jeweiligen
Außenbegrenzungsflächen (Wand / Fenster-Verhältnis) der schutzbe-
dürftigen Räume relevant.
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
Seite 30 von 34
Im vorliegenden Fall kann aufgrund der unbekannten Gewerbege-
räuschsituation nur eine Abschätzung bezüglich des vorliegenden
maßgeblichen Außenlärms getroffen werden.
Die Karte A 4.1 zeigt die Lärmpegelbereiche unter der Annahme einer
„Worst-Case-Abschätzung“ bezüglich der Gewerbegeräuschsituation.
Hierzu wurde der plangegebene Wert eines Gewerbegebietes für das
Plangebiet angenommen, der zur Tageszeit mit 65 dB(A) berücksichtigt
wird.
Es sei angemerkt, dass der Anteil der gewerblichen Geräusche an der
Ermittlung des maßgeblichen Außenlärms aufgrund der hohen Ver-
kehrsgeräuschbelastung zur Nachtzeit vernachlässigbar ist.
Im Ergebnis liegen innerhalb des Plangebietes die Lärmpegelbereiche
IV und V vor.
Die entsprechenden Bereiche sind in Anhang 4.1 dargestellt.
Die einzelnen Außenbauteile sind in einem Schallschutznachweis nach
DIN 4109 Teil 2 entsprechend dem zugrunde liegenden maßgeblichen
Außenlärmpegel La nachzuweisen. Für den rechnerischen Nachweis
gilt:
R’w,ges – 2 dB ≥ erf. R’w,ges + KAL
Hierbei sind:
R′w,ges: das nach Gleichung (34) bzw. (35) der DIN 4109 Teil 2
(2018) ermittelte gesamte bewertete Bau-Schalldämm-
maß der Fassade, in dB
erf. R′w,ges: das nach DIN 4109-1:2018-01, 7.1 geforderte gesamte
bewertete Bau-Schalldämm-Maß, in dB
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
Seite 31 von 34
KAL: der nach Gleichung (33) der DIN 4109 Teil 2 (2018)
ermittelte Korrekturwert für das erforderliche Schalldämm-
maß für den Außenlärm nach DIN 4109-1:2018-01, 7.2, in
dB.
4.2 Geräuschimmissionen an Außenwohnbereichen
Entsprechend den Orientierungswerten der DIN 18005 sind Außen-
wohnbereiche in Allgemeinen Wohngebieten bei Orientierungswerten
bis 55 dB(A) und in Mischgebieten bis 60 dB(A) zulässig. Hierzu ist
anzumerken, dass eine Wohnnutzung auch in einem Mischgebiet all-
gemein zulässig ist.
Vom Planungsgrundsatz des Schallschutzes, der durch die Orien-
tierungswerte der DIN 18005 definiert wird, kann abgewichen werden,
wenn in bestimmten Fällen ein Überwiegen anderer Belange gegeben
ist. Dies ist im Rahmen der Abwägung im Detail zu begründen, wobei
der Aspekt der gesunden Wohnverhältnisse zu berücksichtigen ist.
Beispielhaft sei hier das Urteil des Bundesveraltungsgerichtes
4 A 1075.04 zur Planfeststellung einer Flughafenerweiterung aus 2006
zitiert. Hier sind Dauerschallpegel bei Außenwohnbereichen bis
62 dB(A) noch möglich, um eine ungestörte Kommunikation zweier
Personen im Freien zu gewährleisten.
In Großräumen wie Frankfurt und Berlin werden, angepasst an die
städtischen Verhältnisse, in Leitfäden und Arbeitshilfen der jeweiligen
Städte entsprechende obere Schwellenwerte definiert, die im Rahmen
der Bauleitplanung nicht überschritten werden dürfen.
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
Seite 32 von 34
Letztlich sei auf die Gemengelageregelung der TA-Lärm verwiesen, die
eine Richtwerterhöhung für Reine und Allgemeine Wohngebiete vor-
sieht, die jedoch maximal bis zu den Werten eines Mischgebietes
reichen dürfen. Auch zeigt die aktuelle Entwicklung, dass durch die Ein-
führung des Urbanen Gebietes im Rahmen der BauNV, der
18. BImSchV und der TA-Lärm auf die Problematik des Wohnens in Be-
reichen mit erhöhten Tagesgeräuschimmissionen reagiert wurde.
Legt man für das Allgemeine Wohngebiet abweichend das Schutz-
niveau eines Mischgebietes zugrunde, so wären Überschreitungen erst
ab einem Beurteilungspegel von 60 dB(A) gegeben. Eine ent-
sprechende Abweichung ist im Detail zu begründen und abzuwägen.
Die hiervon betroffenen Bereiche befinden sich im Nordwesten des
Plangebietes und sind in der in Anhang 2.1 dargestellten Raster-
lärmkarte weinrot (Pegelbereich 65 – 70 dB(A)) und rot (Pegelbereich
60 – 65 dB(A)) gekennzeichnet.
Sind in diesen Bereichen Außenwohnbereiche vorgesehen, so sollten
diese im Schutz der eigenen Gebäude orientiert sein oder durch
entsprechende Maßnahmen so geschützt werden, dass die Orien-
tierungswerte eines Allgemeinen Wohngebietes (bzw. entsprechend
den vorigen Ausführungen auch den Werten bis hin zu denen eines
Mischgebietes) eingehalten werden.
Des Weiteren können zur Einhaltung der Orientierungswerte der
DIN 18005 Maßnahmen in Form von Wintergärten, verglasten Loggien
oder aktive Maßnahmen wie Wandscheiben oder erhöhte, transparente
Brüstungen bei Balkonen vorgesehen werden.
G-1-18631-2-Neuwied-Block, Verkehrsgeräuschuntersuchung.doc
Seite 33 von 34
5. Zusammenfassung
Die Dahm Grundbesitz GmbH & Co. KG beabsichtigt, im Neuwieder
Ortsteil Block ein neues Wohngebiet zu entwickeln.
Im Rahmen des bauleitplanerischen Verfahrens wurden, anhand eines
städtebaulichen Vorentwurfes, die von außen auf das Plangebiet ein-
wirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen der umliegenden Verkehrs-
wege ermittelt und gemäß der DIN 18005 beurteilt.
Das als WA geplante Wohngebiet befindet sich im Einwirkungsbereich
der nordöstlich gelegenen B42, der rechtsrheinischen Bundesbahn-
strecke Köln/Koblenz sowie der L 259 (Mittelweg).
Die Untersuchung zeigt, dass der Planbereich durch Verkehrslärm stark
vorbelastet ist. Lösungen zur Verbesserung der Geräuschsituation sind
detailliert in Kapitel 4 beschrieben und nachfolgend zusammengefasst:
In Bereichen, in denen der Vorsorgegrenzwert der 16.BImSchV über-
schritten ist, sollten in Schlafräumen schallgedämmte Be- und
Entlüftungsanlagen vorgesehen werden.
Entsprechend den Berechnungsergebnissen sind die Orientierungs-
werte eines Allgemeinen Wohngebietes der DIN 18005 im gesamten
Plangebiet überschritten. Kann im Rahmen einer Abwägung das
Schutzniveau für ein Mischgebiet (Tagesorientierungswert von
60 dB(A)) zugrunde gelegt werden, so wäre im Plangebiet ab einem
Schutzabstand von 30 m bis 60°m der Tageswert eingehalten.
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
LageplanBezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:07.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 16.07.2018
Anhang 1.1
L259
Strecke 3011
Strecke 2324
B42
©GeoBasis-DE / LVermGeoRP<2018>, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]
Lärmschutzwand
Lärmschutzwand
5587
800 5587800
5587
900 5587900
5588
000 5588000
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
5588
500 5588500
ÜbersichtsplanBezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:30000 30 60 120
m
Datum:07.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 16.07.2018
Anhang 1.2
60
60
60
65
65
65Pegelwertein dB(A)
<= 3535 < <= 4040 < <= 4545 < <= 5050 < <= 5555 < <= 6060 < <= 6565 < <= 7070 < <= 7575 < <= 8080 <
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
RLK Verkehrsgeräusche EG; Tag;
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:09.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 05.06.2018
Anhang 2.1
60
60
60Pegelwertein dB(A)
<= 3535 < <= 4040 < <= 4545 < <= 5050 < <= 5555 < <= 6060 < <= 6565 < <= 7070 < <= 7575 < <= 8080 <
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
RLK Verkehrsgeräusche EG; Nacht;
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:09.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 05.06.2018
Anhang 2.2
60
60
60
65
65
65
Pegelwertein dB(A)
<= 3535 < <= 4040 < <= 4545 < <= 5050 < <= 5555 < <= 6060 < <= 6565 < <= 7070 < <= 7575 < <= 8080 <
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
RLK Verkehrsgeräusche 1.OG; Tag;
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:09.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 05.06.2018
Anhang 2.3
60
60
60Pegelwertein dB(A)
<= 3535 < <= 4040 < <= 4545 < <= 5050 < <= 5555 < <= 6060 < <= 6565 < <= 7070 < <= 7575 < <= 8080 <
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
RLK Verkehrsgeräusche 1.OG; Nacht;
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:09.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 05.06.2018
Anhang 2.4
60
60
60
65
65
65Pegelwertein dB(A)
<= 3535 < <= 4040 < <= 4545 < <= 5050 < <= 5555 < <= 6060 < <= 6565 < <= 7070 < <= 7575 < <= 8080 <
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
RLK Verkehrsgeräusche EG; Tag; 2,5mSchallschutzwandentlang der L259
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:09.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 05.06.2018
Anhang 2.5
60
60
60Pegelwertein dB(A)
<= 3535 < <= 4040 < <= 4545 < <= 5050 < <= 5555 < <= 6060 < <= 6565 < <= 7070 < <= 7575 < <= 8080 <
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
RLK Verkehrsgeräusche EG; Nacht; 2,5mSchallschutzwandentlang der L259
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:09.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 05.06.2018
Anhang 2.6
60
60
60
65
65
65Pegelwertein dB(A)
<= 3535 < <= 4040 < <= 4545 < <= 5050 < <= 5555 < <= 6060 < <= 6565 < <= 7070 < <= 7575 < <= 8080 <
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
RLK Verkehrsgeräusche 1.OG; Tag; 2,5mhohe Schallschutzwandentlang der L259
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:09.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 05.06.2018
Anhang 2.7
60
60
60Pegelwertein dB(A)
<= 3535 < <= 4040 < <= 4545 < <= 5050 < <= 5555 < <= 6060 < <= 6565 < <= 7070 < <= 7575 < <= 8080 <
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
RLK Verkehrsgeräusche 1.OG; Nacht; 2,5mhohe Schallschutzwandentlang der L259
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Datum:09.08.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 05.06.2018
Anhang 2.8
Proj.-Nr. 18631Erg-Nr. 10 Neuwied Block, Bauleitplanung
Emissionsberechnung Straße
Abschnitt Straße DTV
Kfz/24h
MT
Kfz/h
pT
%
MN
Kfz/h
pN
%
v PkwTagkm/h
v PkwNachtkm/h
v LkwTagkm/h
v LkwNachtkm/h
Lm25Tag
dB(A)
Lm25NachtdB(A)
Steigung
%
DStg
dB(A)
D vT
dB(A)
D vN
dB(A)
D Refl
dB(A)
D StroTag
dB(A)
D StroNachtdB(A)
LmETag
dB(A)
LmENachtdB(A)
Neuwied Block B 42 30712 1751 5,8 322 8,0 130 130 80 80 71,4 64,6 -1,6 0,0 2,2 2,0 0,0 0,0 0,0 73,6 66,5Neuwied Block L259 Mittelweg 4451 256 5,9 41 8,0 50 50 50 50 63,1 55,6 0,0 0,0 -4,7 -4,4 0,0 0,0 0,0 58,4 51,2
SoundPLAN 8.0
Ingenieurbüro Pies GbR Birkenstraße 34 56154 Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 3.1
Proj.-Nr. 18631Erg-Nr. 10 Neuwied Block, Bauleitplanung
Emissionsberechnung Straße
Legende
Abschnitt StraßeStraße StraßennameDTV Kfz/24h Durchschnittlicher täglicher VerkehrMT Kfz/h Kfz pro Stunde, tagspT % LKW-Anteil, tagsMN Kfz/h Kfz pro Stunde, nachtspN % LKW-Anteil, nachtsv Pkw Tag km/h Geschwindigkeit PKW, tagsv Pkw Nacht km/h Geschwindigkeit PKW, nachtsv Lkw Tag km/h Geschwindigkeit LKW, tagsv Lkw Nacht km/h Geschwindigkeit LKW, nachtsLm25 Tag dB(A) Pegel in 25m Abstand und 100 km/h PKW, 80 km/h LKW, tagsLm25 Nacht dB(A) Pegel in 25m Abstand und 100 km/h PKW, 80 km/h LKW, nachtsSteigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle)DStg dB(A) Zuschlag für SteigungD vT dB(A) Zuschlag für Geschwindigkeiten, tagsD vN dB(A) Zuschlag für Geschwindigkeiten, nachtsD Refl dB(A) Zuschlag für MehrfachreflexionenD Stro Tag dB(A) Zuschlag für Straßenoberfläche, tagsD Stro Nacht dB(A) Zuschlag für Straßenoberfläche, nachtsLmE Tag dB(A) Emissionspegel, tags LmE Nacht dB(A) Emissionspegel, nachts
SoundPLAN 8.0
Ingenieurbüro Pies GbR Birkenstraße 34 56154 Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 3.1
Strecke 2324 Gleis: Richtung: Abschnitt: 1 Km: 0+000Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [dB(A)]
Name Tag nachts digkeit je Zug Max Tag nachtskm/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m
1 2324-P : 43 | 7-Z5_A4*1 | 10-Z5*24 | 10-Z2*6 | 10-Z18*6 | 10-Z15*171,0 43,0 100 715 - 91,2 74,4 49,4 92,0 75,3 50,22 2324-P : 11 | 7-Z5_A4*1 | 10-Z5*24 | 10-Z2*6 | 10-Z18*6 | 10-Z15*118,0 11,0 120 715 - 86,4 69,2 47,4 87,2 70,1 48,35 RV-ET 32,0 1,0 130 102 - 77,1 57,5 54,6 65,1 45,5 42,6- Gesamt 121,0 55,0 - - - 92,5 75,6 56,4 93,3 76,4 52,8
Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brückekilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM
km c1 c2 dB dB dB dB dB dB0+000 Standardfahrbahn - - - - - - -1+251 Standardfahrbahn - - - - - - -
Strecke 3011 Gleis: Richtung: Abschnitt: 2 Km: 0+000Zugart Anzahl Züge Geschwin- Länge Emissionspegel L'w [dB(A)]
Name Tag nachts digkeit je Zug Max Tag nachtskm/h m 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m
3 3011-P : 49 | 7-Z5_A4*1 | 10-Z5*24 | 10-Z2*6 | 10-Z18*6 | 10-Z15*161,0 49,0 90 715 - 89,9 73,5 46,4 92,0 75,5 48,55 RV-ET 34,0 - 90 102 - 75,2 55,6 46,9 - - -5 RV-ET 32,0 11,0 90 102 - 74,9 55,3 46,6 73,3 53,7 45,0- Gesamt 127,0 60,0 - - - 90,2 73,6 51,4 92,0 75,6 50,1
Schienen- Fahrflächen- Kurvenfahr- Gleisbrems- Vorkehrungen g. Sonstige Brückekilometer Fahrbahnart zustand geräusch geräusch KL Quietschgeräusche Geräusche KBr KLM
km c1 c2 dB dB dB dB dB dB0+000 Standardfahrbahn - - - - - - -0+814 Standardfahrbahn - - - - - - -
Proj-Nr. 18631 SchienenverkehrsgeräuschemissionenL´w - Berechnung gemäß Schall 03-2012
Ingenieurbüro Pies GbR Birkenstraße 34 56154 Boppard Tel.:06742/2299 Anhang 3.2
SoundPLAN 8.0
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 (2018) Schallschutz im Hochbau
Maßgeblicher Außenlärm- pegel in dB(A)
<= 55 Lärmpegelbereich I55 < <= 60 Lärmpegelbereich II60 < <= 65 Lärmpegelbereich III65 < <= 70 Lärmpegelbereich IV70 < <= 75 Lärmpegelbereich V75 < <= 80 Lärmpegelbereich VI80 < Lärmpegelbereich VII
5588
100 5588100
5588
200 5588200
5588
300 5588300
5588
400 5588400
MaßgeblicherAußenlärmpegelEG;
Bezeichnung:
Neuwied Block, Bauleitplanung
Projekt: 18631
Birkenstaße 3456154 Boppard-Buchholz
Fon: 06131-9712635Fax: 06742 / 3742E-mail :[email protected]
Maßstab 1:15000 15 30 60
m
Datum:04.09.2018
Bearbeiter:Krueger
LegendeHauptgebäude
Nebengebäude
Straße
Straßenachse
Emission Straße
Wand
Wall- oder Wandfußlinie
SoundPlan-Version 8.0; Update: 06.08.2018
Anhang 4.1