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Rechenschaftsbericht 2017 s Pro 96 Miteigentumsfonds gemäß InvFG iVm AIFMG 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 ISIN: (T) AT0000A09UY4

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Rechenschaftsbericht 2017

s Pro 96 Miteigentumsfonds gemäß InvFG iVm AIFMG 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 ISIN: (T) AT0000A09UY4

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Fonds der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Publikumsfonds

Anleihefonds

BarReserve der Anleihefonds mit kurzer Laufzeit

AustroRent der Anleihefonds ,,made in Austria’’

AustroMündelRent der mündelsichere Anleihefonds

ClassicBond der Euro-Staatsanleihefonds

InterBond der Internationale Anleihefonds

s EthikBond der internationale Ethik-Anleihefonds

GermanRent der Anleihefonds deutscher Emittenten

DollarReserve der Dollar-Anleihefonds

BusinessBond der internationale Unternehmensanleihefonds

s Reserve der Anleihefonds mit kurzer Laufzeitenstruktur

Mischfonds

s RegionenFonds der gemischte Fonds in stabilen Wirtschaftsräumen

s EthikMix der internationale Ethik-Mischfonds

Aktienfonds

EuroPlus 50 der europäische BlueChip-Aktienfonds

InterStock der internationale BlueChip-Aktienfonds

s EthikAktien der internationale Ethik-Aktienfonds

ViennaStock der österreichische Aktienfonds

s Generation der internationale Aktienfonds, erneuerbare Energien und Wasser

Money&Co Equity der internationale Aktienfonds

s Top AktienWelt der internationale Aktienfonds mit Dividendenstärke

Strategiefonds

Bond s Best-Invest der Strategiefonds in internationale Anleihen

Master s Best-Invest A der Strategiefonds mit stabilem Ertragsprofil

Master s Best-Invest B der Strategiefonds mit ausgewogenem Ertragsprofil

Master s Best-Invest C der Strategiefonds mit dynamischem Ertragsprofil

Aktiva s Best-Invest der Strategiefonds für betriebliche Vorsorge

Equity s Best-Invest der Strategiefonds in internationale Aktien

Trend s Best-Invest der Strategiefonds in internationale Themen und Branchen

s Emerging der Strategiefonds in Emerging Markets

Money&Co Best Of der Strategiefonds in internationale Aktien

s Economic der Anleihe-Strategiefonds mit Konjunkturzyklus-Modell

Wertsicherungsfonds

s Protect Strategie der Strategiefonds mit innovativem Wertsicherungskonzept

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

3

Inhaltsverzeichnis Fonds der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. ........................................... 2

Allgemeine Fondsdaten ................................................................................................................ 5

Fondscharakteristik ...................................................................................................................... 5

Anlagegrundsatz .......................................................................................................................... 6

Anlagepolitik ................................................................................................................................ 6

Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte ............................................................................ 7

Entwicklung des Fonds ................................................................................................................. 8

Übersicht über die letzten 5 Rechnungsjahre in EUR ...................................................................... 9

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ............................................................... 10

Zusammensetzung des Fondsvermögens ...................................................................................... 12

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2017 ........................................................................... 13

Wesentliche Änderungen (gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 AIFMG) im abgelaufenen Geschäftsjahr ............. 15

Angaben zur Vergütungspolitik (gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG) ........................................... 15

Informationsangaben gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2015/2365 (SFT-R) .......................... 16

Bestätigungsvermerk ................................................................................................................... 17

Informationsangaben für Anleger gemäß § 21 AIFMG .................................................................. 21

Grundlagen der Besteuerung für den Fonds ................................................................................. 22

Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 iVm AIFMG (gültig bis 03.12.2017) ................................. 23

Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 iVm AIFMG (gültig ab 04.12.2017) .................................. 30

Gesellschafter und Organe der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. .......... 37

Quellen: Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. – eigene Berechnungen OeKB – Profitline der Österreichischen Kontrollbank AG Kapitalmärkte – Bloomberg Performance: Bitte beachten Sie, dass die Performanceergebnisse aus der Vergangenheit keine Rückschlüsse auf die Zukunft zulassen. Prospekthinweis: Mitteilung über Fonds der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft: Wir weisen darauf hin, dass Prospekte und die Wesentlichen Anlegerinformationen (KID) gemäß InvFG, die Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG (§ 21 Dokumente) für die von uns verwalteten Investmentfonds entsprechend den Bestimmungen des InvFG und AIFMG erstellt, auf unserer Homepage (www.s-fonds.at) veröffentlicht worden sind, wichtige Risikohinweise enthalten und alleinige Verkaufsunterlage darstellen. Prospekte, Wesentlichen Anlegerinformationen (KID) und Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG (§ 21 Dokumente) stehen - jeweils in der geltenden Fassung in deutscher Sprache - dem interessierten Anleger kostenlos bei der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. sowie bei der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich Bank AG zur Verfügung und sind auch auf www.s-fonds.at abrufbar. s Pro 96 investiert überwiegend in andere Investmentfonds. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Investmentfonds können je nach Marktlage sowohl steigen als auch fallen. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

4

Liebe Anlegerin, lieber Anleger, wir, die Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Rechenschaftsbericht des s Pro 96 – Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG) in Verbindung mit Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG) – für das Rechnungsjahr 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 vorzulegen. Wir bieten Fonds für private und institutionelle Anleger. Dadurch können wir Ihnen die Möglichkeit anbieten, an den Entwicklungen der Märkte teilzunehmen. Detailinformationen erhalten Sie von Ihrem Betreuer bei der Sparkasse Oberösterreich. In diesem Rechenschaftsbericht können Sie sich ein Bild von unserer Anlagepolitik und der Situation Ihres Fonds verschaffen. Zudem erhalten Sie Informationen über die Entwicklung der Kapitalmärkte in Bezug auf Ihre Anlage. Sollten Sie weitergehende Auskünfte zu Ihrem Fonds benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer bei der Sparkasse Oberösterreich. Tagesaktuelle Informationen zu Fondspreisen finden Sie im Internet unter www.s-fonds.at.

Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Walter Lenczuk Mag. Martin Punzenberger

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Allgemeine Fondsdaten Tranche Auflagedatum ISIN

ISIN thesaurierend 01.07.2008 AT0000A09UY4

Fondscharakteristik

Fondswährung: EUR

Rechnungsjahr: 01.01. – 31.12.

Ausschüttungs-/ Auszahlungs-/ Wiederveranlagungstag: 01.04.

Verwaltungsgebühr: bis zu 0,60 % p.a.*

Berechnungsmethode des Commitment-Ansatz Gesamtrisikos: (laut 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung; 3. Hauptstück)

Fondstyp: Großanlegerfonds

Depotbank/Verwahrstelle: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG Promenade 11-13 4020 Linz

Verwaltungsgesellschaft: Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Promenade 11 – 13, 4020 Linz www.s-fonds.at Firmenbuchnummer: FN87231g

Fondsmanagement: Sparkasse OÖ KAG

Abschlussprüfer: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Kudlichstraße 41, 4020 Linz

Steuerliche Behandlung im endbesteuert Privatvermögen:

*Die im Fonds tatsächlich verrechnete Verwaltungsgebühr (siehe Angabe im Rechenschaftsbericht unter Ertragsrechnung/Entwicklung des Fondsvermögens) kann sich durch allfällige Vergütungen reduzieren. Für Anteile an anderen Investmentfonds, in die der Fonds im Rahmen seiner Anlagepolitik investieren kann, kann eine Verwaltungsvergütung von bis zu 2,20 % des anderen Fondsvermögens verrechnet werden. Gegebenenfalls kann bei Anteilen anderer Investmentfonds zusätzlich eine Performance Fee anfallen.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

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Anlagegrundsatz Der s Pro 96 ist ein auf Euro lautender gemischter Investmentfonds.

s Pro 96 investiert überwiegend in andere Investmentfonds.

s Pro 96 kann aufgrund seiner Anlagepolitik hauptsächlich in Sichteinlagen investieren.

Anlagepolitik

Die internationalen Aktienmärkte haben sich im Berichtszeitraum trotz Themen wie Nordkorea, Deutschlandwahl und das immer wieder nach hinten geschobene Vorhaben einer Steuerreform in den USA sehr gut entwickelt. Dabei lagen die US-Börsen ganz klar vor den europäischen. Allerdings schmälerte der schwache US-Dollar die Performance eines Euro-Anlegers enorm. Positiv kam bei den Anlegern die weltweit gute konjunkturelle Entwicklung mit positiven Auswirkungen auf die Profitabilität der Unternehmen an. Die US-Aktienmärkte standen dagegen ganz im Zeichen des neuen Präsidenten Donald Trump, der mit höheren Infrastrukturausgaben und Steuersenkungen die Konjunktur ankurbeln will. Die Anleihemärkte zeigten sich sehr schwankungsanfällig. In Summe kam es zu ersten Zinsanstiegen. Sowohl die bessere wirtschaftliche Stimmung als auch das leicht gestiegene Inflationsniveau waren dafür ausschlaggebend.

Der s Pro 96 erzielte im Berichtszeitraum ein leicht positives Ergebnis. Dazu trugen die Fokussierung auf internationale Aktien mit der Beimischung von Wandelanleihen und Kursgewinne im Rentenportfolio, insbesondere im Segment Anleihen aus den Emerging Markets, bei. Einen positiven Effekt erzielten auch Einzeltitel im Cashportfolio. Wir sind zu Beginn des Jahres mit einem Investitionsgrad von 40 % gestartet. Mitte November haben wir Gewinne mitgenommen, den Investitionsgrad auf 20 % reduziert und diese Quote dann bis zum Ende des Berichtszeitraumes unverändert belassen.

Fondsmanagement Sparkasse OÖ KAG

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Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte Veränderung: 01.01.2017 bis 31.12.2017

Entwicklung der internationalen Anleihemärkte in EUR

-10,86 % 0,64 %

Japan -9,10 % 13,34 %

UK -2,31 % -2,63 %

Euroland 0,08 % -6,13 %

Deutschland -1,51 % 11,61 %

Frankreich 0,33 % 5,96 %

Italien 0,24 % -5,75 %

Niederlande -1,13 % -1,91 %

Österreich -0,65 % -6,55 %

Bloomberg Barclays Series-E Government All > 1 Year Bloomberg Barclays Series-E Government All > 1 Year

-5,70 % -4,09 %

0,68 % -6,64 %

Entwicklung der Indices an den internationalen Aktienmärkten in EUR

8,93 % 11,69 %

4,00 % 6,64 %

11,68 % 8,81 %

8,19 % 11,97 %

3,16 % 28,10 %

11,37 % -1,26 %

5,90 % 4,42 %

5,38 % 17,87 %

Devisenveränderung im Vergleich zum Euro

-12,91 % -0,49 %

-9,16 % 5,50 %

-4,15 % 5,69 %

-8,51 % -6,87 %

-8,08 % -5,33 %

-0,23 % -10,72 %

-2,75 % -3,40 %

13,09 % 17,69 %

Polen

Südafrika

Neuseeland

USA Spanien

Portugal

Schweden

Norwegen

Japanischer Yen

Pfund Sterling

Australien

US Dollar

Bloomberg Barclays EuroAgg

Total Return Index

Bloomberg Barclays US Corporate

Total Return Value

Nasdaq Composite

Japan / NIKKEI 225

UK / FTSE 100

JP Morgan Global Bond

Kanada

JP Morgan Emerging Markets

DAX Index

EURO Stoxx 50 € PR

Weltaktienindex Morgan St.

Italien / MIB Index

Frankreich / CAC 40

Österreich / ATX

Schweiz / SMI

Emerging Markets Index M. S.

USA / Dow Jones

S&P 500 Index Spanien / IBEX 35

Niederlande / AEX

Kanada / TSX Composite Index

Polnische Zloty

Kanadischer Dollar

Neuseeland Dollar

Gold/Unze in USD Ölpreis / Brent in USD

Ungarische Forint

Tschechische Krone

Australischer Dollar

Südafrikanischer Rand

Dänische Krone

Schwedische Krone

Schweizer Franken

Norwegische Krone

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Entwicklung des Fonds

Fondsdaten in EUR per 31.12.2016 per 31.12.2017

Fondsvermögen gesamt 3.765.703,40 3.675.211,23

Errechneter Wert je Thesaurierungsanteil 107,77 108,64

Auszahlung / Thesaurierung in EUR ab 01.04.2017 ab 03.04.2018

Auszahlung (KESt) je Thesaurierungsanteile 0,0000 0,0000

Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag je Thesaurierungsanteil

0,0000 0,0000

Umlaufende Anteile per 31.12.2016 per 31.12.2017

Thesaurierungsanteile 34.942,000 33.830,000

Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)

Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages

Thesaurierungs-anteile

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 107,77

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 108,64

Nettoertrag pro Anteil 0,87

Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % 1) 0,81

1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. (OeKB-Methode)

Graphische Darstellung der Wertentwicklung des abgeschlossenen Rechnungsjahres in %

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Übersicht über die letzten 5 Rechnungsjahre in EUR

Thesaurierungsanteile Rechnungsjahr Fondsvermögen

gesamt Errechneter

Wert je Anteil

Zur Thesaurierung verwendeter

Ertrag

Auszahlung gem.

§ 58 Abs 2 InvFG

Wertentwicklung in % *

2013 5.761.720,10 108,15 3,50 0,48 1,22

2014 5.146.018,98 108,94 2,03 0,32 1,18

2015 4.136.940,58 109,58 1,03 0,24 0,88

2016 3.765.703,40 107,77 0,0000 0,0000 -1,43

2017 3.675.211,23 108,64 0,0000 0,0000 0,81

* Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. (OeKB-Methode)

Verwendung des Thesaurierungsergebnisses: (ISIN: AT0000A09UY4) Für das Rechnungsjahr 2017 wird für 33.830,000 Thesaurierungsanteile eine Wiederveranlagung in der Höhe von EUR 0,0000 je Anteil vorgenommen. Im Hinblick auf § 58 Abs 2 des Investmentfondsgesetzes ist für die Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden KESt (EUR 0,0000 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei 33.830,000 Thesaurierungsanteilen insgesamt EUR 0,00. Die KESt ist in dieser Höhe von den depotführenden Kreditinstituten einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

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Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens

1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)

Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) Thesaurierungs-ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags anteile

Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 107,77Auszahlung am 03.04.2017 von EUR 0,0000 entspricht 0,0000 Anteilen 1) 0,0000Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 108,64Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile 108,64

Nettoertrag pro Anteil 0,87Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % 0,81%

2. Fondsergebnis

a. Realisiertes Fondsergebnis

Ordentliches FondsergebnisErträge (ohne Kursergebnis)

Zinsenerträge 37.662,34Dividendenerträge 343,76sonstige Erträge 2) 0,00 38.006,10

Sollzinsen 0,00Aufwendungen

Vergütung an die Verwaltungsgesellschaft -19.124,52Kosten für Wirtschaftsprüfer und Steuerberatungskosten -2.550,00Publizitätskosten 0,00Wertpapierdepotgebühren -2.037,53sonstige Kosten 0,00 -23.712,05Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 826,00

Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 15.120,05

Realisiertes Kursergebnis 3) 4)Realisierte Gewinne 5) 27.140,19Realisierte Verluste 6) -22.601,85

Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 4.538,34

Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 19.658,39

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 3) 4) 11)Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 9.956,50

Ergebnis des Rechnungsjahres 10) 29.614,89

c. ErtragsausgleichErtragsausgleich des Rechnungsjahres -52,76

Fondsergebnis gesamt 29.562,13

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3. Entwicklung des Fondsvermögens

Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 7) 3.765.703,40

AuszahlungAuszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 03.04.2017 0,00

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 8) -120.054,30

Fondsergebnis gesamt(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) 29.562,13

Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 9) 3.675.211,23

1) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am 03.04.2017 EUR 108,04.

2) davon Erträge aus WP-Leihe-Geschäften: EUR 0,00

3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des

nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds

im Rechnungsjahr.

4) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich,

zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 14.494,84

5) davon Gewinne aus Derivativgeschäften: EUR 0,00

6) davon Verluste aus Derivativgeschäften: EUR 0,00

7) Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres: EUR 3.765.703,40

34.942,000 Thesaurierungsanteile.

8) exkl. Ertragsausgleich

9) Fondsvermögen zu Ende des Rechnungsjahres: EUR 3.675.211,23

33.830,000 Thesaurierungsanteile.

10) Darin enthalten EUR 1.625,00 Transaktionskosten für im Rechnungsjahr getätigte Wertpapiergeschäfte.

11) unrealisierter Gewinn Beginn des Rechnungsjahres: EUR 100,80

unrealisierter Gewinn Ende des Rechnungsjahres: EUR 18.219,77

unrealisierter Gewinn Veränderung im Rechnungsjahr: EUR 18.118,97

unrealisierter Verlust Beginn des Rechnungsjahres: EUR -13.319,93

unrealisierter Verlust Ende des Rechnungsjahres: EUR -21.482,40

unrealisierter Verlust Veränderung im Rechnungsjahr: EUR -8.162,47

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Zusammensetzung des Fondsvermögens

31. Dezember 2016 31. Dezember 2017 Mio. EUR % Mio. EUR % Rentenfonds Cash und Geldmarktnahe Fonds 2,82 74,91 2,10 57,03 Convertible -- -- 0,07 2,00 Corporate/High Yield -- -- 0,15 3,98 Emerging Markets -- -- 0,07 2,01 Euro -- -- 0,08 1,98

Summe Rentenfonds 2,82 74,91 2,47 67,00

Aktienfonds Global -- -- 0,07 2,02

Summe Aktienfonds -- -- 0,07 2,02

Anleihen Unternehmensanleihen 0,72 19,10 0,68 18,62

Summe Anleihen 0,72 19,10 0,68 18,62

Wertpapiere 3,54 94,01 3,22 87,64 Bankguthaben/Ansprüche 0,23 5,99 0,46 12,36 Fondsvermögen 3,77 100,00 3,68 100,00 Geringfügige Abweichungen sind aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich.

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Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2017 Wertpapier-Bezeichnung ISIN Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil

Zugänge Abgänge in Euro am

Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) FV

Amtlich gehandelte Wertpapiere

Anleihen auf Euro lautend

Emissionsland Österreich

OBERBK 13-18FLRMTN CASH20 AT000B112578 1,000 100 0 100 100,5945 100.594,50 2,74

Summe 100.594,50 2,74

Summe Anleihen auf Euro lautend 100.594,50 2,74

Summe amtlich gehandelte Wertpapiere 100.594,50 2,74

Investmentzertifikate

Investmentzertifikate auf Euro lautend

Emissionsland Luxemburg

GSF-EM.MKTS DEBT I EO AH LU0242506524 7.829 4.246 3.583 20,6000 73.809,80 2,01

MFS-M.GLOBAL CONV. CEOA LU1274833612 0 7.332 6.178 11,9031 73.537,35 2,00

UBAM-GLBL HIGH YIE.IHCEUR LU0569863755 975 515 460 161,1100 74.110,60 2,02

Summe 221.457,75 6,03

Emissionsland Österreich

CLASSICBOND T AT0000497680 1.181 645 536 135,9900 72.890,64 1,98

ESPA RESER.EO EOR01TEO AT0000724307 195 590 382 1.272,0800 485.934,56 13,22

INTERSTOCK T AT0000859848 728 394 334 221,8200 74.087,88 2,02

MACQUARIE SR PLUS T AT0000781679 240 3.608 4.587 124,4900 571.035,63 15,54

S RESERVE T AT0000A0E0Y0 4.909 2.953 10.239 101,4700 1.038.951,33 28,27

SPAENGLER IQAM BD CORP.IT AT0000A0R2P9 120 63 57 1.265,2200 72.117,54 1,96

Summe 2.315.017,58 62,99

Summe Investmentzertifikate auf Euro lautend 2.536.475,33 69,02

Summe Investmentzertifikate 2.536.475,33 69,02

In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere

Anleihen auf Euro lautend

Emissionsland Österreich

ALLG.SPARK.OBER. 08-18 AT000B099817 5,000 100 0 100 100,5520 100.552,00 2,74

ALLG.SPARK.OBER.17-25 FLR AT000B101266 0,875 150 0 150 100,0000 150.000,00 4,08

EGGER HOLZWERKSTOF. 11-18 AT0000A0NBF0 5,625 100 0 100 100,8300 100.830,00 2,74

PORR AG 13/18 DE000A1HSNV2 6,250 200 0 200 105,0650 210.130,00 5,72

RAIF.BK INT.08/18 FLR MTN AT000B011192 1,517 22 0 22 101,0400 22.228,80 0,60

Summe 583.740,80 15,88

Summe Anleihen auf Euro lautend 583.740,80 15,88

Summe in organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere 583.740,80 15,88

Gliederung des Fondsvermögens

Wertpapiere 3.220.810,63 87,64

Bankguthaben 445.208,51 12,11

Zinsenansprüche 9.247,30 0,25

Sonstige Abgrenzungen -55,21 0,00

Fondsvermögen 3.675.211,23 100,00

Umlaufende Thesaurierungsanteile Stück 33.830,000

Anteilswert Thesaurierungsanteile Euro 108,64

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

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Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren,

soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind:

Wertpapier-Bezeichnung ISIN Zinssatz Käufe/ Verkäufe/

Zugänge Abgänge

Amtlich gehandelte Wertpapiere

Anleihen auf Euro lautend

Emissionsland Italien

UNICREDIT 07/17 MTN XS0334815601 0,865 50 50

Emissionsland Luxemburg

GAZ CAPITAL 07/17MTN REGS XS0290581569 5,440 0 100

Emissionsland Niederlande

PETROBRAS GBL FIN. 14/18 XS0982711631 2,750 0 100

In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere

Anleihen auf Euro lautend

Emissionsland Deutschland

DT.BANK MTN 07/17 DE000DB5S5U8 5,125 0 100

Emissionsland Österreich

CASINOS AUSTRIA INT 10-17 AT0000A0JE42 5,000 0 100

CONWERT IMMO.INV. 12-17 AT0000A0VAL3 5,750 0 100

IMMOFINANZ 12-17 AT0000A0VDP8 5,250 0 100

KAPSCH TRAFFIC. 10-17 AT0000A0KQ52 4,250 0 3

SPAR OEST.WARENH. 12-17 AT0000A0W6B3 3,500 0 100

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

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Wesentliche Änderungen (gemäß § 20 Abs. 2 Z 4 AIFMG) im abgelaufenen Geschäftsjahr Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG (§ 21 Dokumente)

Keine wesentlichen Änderungen

Angaben zur Vergütungspolitik (gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG) (Die Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2017 der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H, welches im zu berichtenden Rechnungsjahr des gegenständlichen Fonds abgeschlossen wurde)

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter/Begünstigten: 24 davon Führungskräfte/Geschäftsleiter 2 davon Risikoträger 7 davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 0 davon Mitarbeiter die sich aufgrund der Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger 0

Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Vergütungen: 1.586.836,40 EUR davon fixe Vergütung: 1.586.836,40 EUR davon variable Vergütung: 0 EUR davon Vergütung an die Führungskräfte/Geschäftsleiter: 249.683,91 EUR davon Vergütung an die Risikoträger: 601.210,17 EUR davon Vergütung an die Mitarbeiter mit Kontrollfunktion: 0 EUR davon Vergütung an Mitarbeiter, die sich aufgrund der Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger: 0 EUR Gesamtsumme der Vergütungen an Geschäftsleitung, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen und Mitarbeiter, die sich aufgrund der Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleiter und Risikoträger 850.894,08 EUR

Die Vergütung wurde aufgrund folgender Grundlage berechnet:

- Wesentliche Angaben, wie die fixe Vergütung festgelegt wird: Das Vergütungssystem der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H ist im Wesentlichen im Sinne der nachfolgenden Grundprinzipien gestaltet: Marktkonforme und tätigkeits- bzw. funktionsgerechte Fixvergütung und Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Die angemessene Vergütung der Mitarbeiterkategorien orientiert sich an internen und externen Marktvergleichen sowie an der Geschäftsstrategie und den längerfristigen Interessen des Unternehmens und soll die nachhaltige Bindung der Mitarbeiter an das Haus unterstützen. Für die Ausgestaltung der Vergütung spielen neben den gesetzlichen Regelungen, die konkrete Tätigkeit/Funktion im Unternehmen, die Übernahme von Führungsaufgaben, die fachliche und persönliche Qualifikation sowie die Erfahrung des Mitarbeiters eine maßgebliche Rolle. Die Bemessung erfolgt anhand objektiver Kriterien, die durch eine jährliche Leistungsbeurteilung mit mehrjährigem Betrachtungszeitraum ergänzt werden. Eine über dem vereinbarten Grundgehalt hinausgehende Bezahlung ist - neben einem pauschalen Gehalt für Leistungsträger – unter anderem auch über Funktions- und Leistungszulagen sowie Überstundenpauschale möglich.

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Allfällige performanceabhängige Vereinbarungen mit Kunden haben keine Auswirkung auf die Gehälter der Mitarbeiter. Die Entgeltsbestandteile setzen sich für die einzelnen Mitarbeiterkategorien aus nachfolgenden Elementen zusammen: Basisgehalt, Zulagen, abhängig von der Funktion und eine allfällige Überstundenpauschale. Dazu gehören diverse freiwillige Sozial-/Leistungen. Die Geschäftsführung erstellt überdies laufend einen Vergleich der Gehälter aller Mitarbeiter, um eine ausgewogene Bezahlung von Mitarbeitern mit vergleichbarer Tätigkeit und Verantwortung sicher zu stellen. Es wird im Rahmen der Bewertung der Leistung der Mitarbeiter die Nachhaltigkeit der erreichten Erfolge miteinbezogen.

- Details dazu unter www.s-fonds.at

Ergänzende Angaben nach Artikel Art 107 EU-AIFM-VO Entsprechend der Organisationsstruktur der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H findet das Fondsmanagement im Wesentlichen auf Ebene von Assetallokationteams statt. Eine spezifische Darstellung einer Mitarbeiter- oder/und Vergütungszuordnung zu einzelnen Fonds ist aus diesem Grunde nicht möglich. Alle Angaben beziehen sich aus diesem Grunde auf die Ebene der KAG.

Bei den Überprüfungen gemäß § 17c Abs. 1 Z 3 im Jahr 2017 und Z 4 InvFG 2011 im Jahr 2017 kam

es zu keinen Beanstandungen.

Wesentliche Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik:

- Keine wesentlichen Änderungen

Informationsangaben gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2015/2365 (SFT-R) Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps wurden nicht eingesetzt.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

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Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den Rechenschaftsbericht der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten

s Pro 96, Miteigentumsfonds,

bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2017, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften sowie in Hinblick auf die Zahlenangaben den entsprechenden Vorschriften des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2017 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 sowie des AIFMG. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 und § 20 Abs 3 AIFMG in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 sowie des AIFMG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

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Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

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Darüber hinaus gilt:

— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

— Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

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Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Ver-mögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorge-sehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Rechenschaftsbericht oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Linz, am 16. März 2018

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Ernst Pichler Wirtschaftsprüfer

Linz, am 16. März 2018

Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Walter Lenczuk Geschäftsführer

Mag. Martin Punzenberger Geschäftsführer

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Informationsangaben für Anleger gemäß § 21 AIFMG Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Das aktuelle Risikoprofil des Fonds und die von der Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagement-Systeme befinden sich in den Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG (§ 21 Dokument). Die Berechnung des Gesamtrisikos erfolgt nach dem Commitment Approach. Der höchste Wert im abgelaufenen Rechnungsjahr: 0,00 % Hebelfinanzierung Commitmentmethode: Der höchste Wert im abgelaufenen Rechnungsjahr: 100 % Der maximale Wert: 150 % Bruttomethode: Der höchste Wert im abgelaufenen Rechnungsjahr: 97,74 % Der maximale Wert: 200 % Überschreitung Risikolimits Im abgelaufenen Rechnungsjahr gab es keine Überschreitung der Risikolimits Schwer zu liquidierende Wertpapiere keine Anwendungsfälle

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Grundlagen der Besteuerung für den Fonds

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Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 iVm AIFMG (gültig bis 03.12.2017) Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds „s Pro 96“, (im Folgenden „Investmentfonds“), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) in der Form eines Anderen Sondervermögens und ist ein Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG) in Verbindung mit Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG). Der Investmentfonds wird von der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Linz verwaltet.

Artikel 1 Miteigentumsanteile

Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.

Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle)

Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Allgemeine Spar-kasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige in den „Informationen für Anleger g emäß § 21 AIFMG“ genannte Zahlstellen.

Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und - grundsätze

Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden: „s Pro 96“ ist ein auf Euro lautender gemischter Investmentfonds. Die Veranlagung erfolgt in Anteile anderer Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in Aktien und aktiengleichwertigen Wertpapieren und/oder Anteile anderer Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel oder Geldmarktinstrumente investieren. Bis 50 % des Fondsvermögens werden Anteile anderer Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in Aktien und aktiengleichwertigen Wertpapieren investieren, erworben. Bis zu 100 % des Fondsvermögens werden Anteile anderer Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel oder Geldmarktinstrumente investieren, erworben. Weiters können Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel (darunter fallen auch nachrangige Anleihen oder Hybridanleihen), Aktien bzw. aktiengleichwertige Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben werden. Die Investition in Sichteinlagen oder kündbare Einlagen ist möglich. Derivative Instrumente dürfen erworben werden. Anteile an AIF gem. § 166 Abs.1 Z 3 InvFG und gem. § 166 Abs.1 Z 4 InvFG dürfen gemeinsam nicht mehr als 5 % des Fondsvermögens betragen. Es kann zu einer überwiegenden direkten oder indirekten Investition in Geldmarktinstrumente und/oder „Sichteinlagen oder kündbare Einlagen“ kommen, wenn das Fondsmanagement dies im Interesse der Anleger für erforderlich hält.

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Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig angeführten Beschreibung für das Fondsvermögen erworben. Für den Investmentfonds gelten sinngemäß die Veranlagungs- und Emittentengrenzen für OGAW mit den in §§ 166 f InvFG vorgesehenen Ausnahmen.

Wertpapiere

Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden.

Geldmarktinstrumente

Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden.

Anteile an Investmentfonds

Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 50 % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds in der Form von „Anderen Sondervermögen“ dürfen jeweils bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden. Sofern dieses „Andere Sondervermögen“ nach seinen Fondsbestimmungen insgesamt höchstens 10 % des Fondsvermögens in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen darf, dürfen Anteile an diesem „Anderen Sondervermögen“ jeweils bis zu 50 % des Fondsvermögens erworben werden.

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 166 Abs.1 Z 3 InvFG

Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen jeweils bis zu 5 % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 5 % des Fondsvermögens erworben werden.

Anteile an Immobilienfonds

Für den Investmentfonds können Anteile an Immobilienfonds (gemäß Immobilieninvestmentfondsgesetz) bzw. an Immobilienfonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz im EWR verwaltet werden, erworben werden. Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Immobilienfonds jeweils bis zu 5 % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 5 % des Fondsvermögens erworben werden.

Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.

Pensionsgeschäfte

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nicht anwendbar

Wertpapierleihe

nicht anwendbar

Derivative Instrumente

Derivative Instrumente dürfen ausschließlich zur Absicherung eingesetzt werden.

Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds

Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt.

Vorübergehend aufgenommene Kredite

Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 % des Fondsvermögens aufnehmen.

Hebelfinanzierung gemäß AIFMG

Hebelfinanzierung darf verwendet werden. Nähere Angaben finden sich in den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ (Punkt 14).

Artikel 4 Rechnungslegungs- und Bewertungsstandards, Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme

Transaktionen, die der Investmentfonds eingeht (z.B. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren), Erträge sowie der Ersatz von Aufwendungen werden möglichst zeitnahe, geordnet und vollständig verbucht. Insbesondere Verwaltungsgebühren und Zinserträge (u.a. aus Kuponanleihen, Zerobonds und Geldeinlagen) werden über die Rechnungsperiode zeitlich abgegrenzt verbucht. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentfonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt:

a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.

b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.

Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Wert der Anteile wird börsetäglich ermittelt.

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Berechnungsmethode Zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) werden grundsätzlich die jeweils letzten verfügbaren Kurse herangezogen.

Ausgabe und Ausgabeaufschlag

Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 6 % zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, aufgerundet auf die nächsten 5 Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.

Rücknahme und Rücknahmeabschlag

Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert, abgerundet auf die nächsten 5 Cent. Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen.

Artikel 5 Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember.

Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung

Für den Investmentfonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben.

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 1. April der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerab-fuhrpflicht zu verwenden ist.

Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,60 % des Fondsvermögens, die täglich abgegrenzt wird und aufgrund der von der Gebührenabgrenzung bereinigten Monatsendwerte errechnet wird. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstande-nen Aufwendungen. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens.

Artikel 8 Bereitstellung von Informationen an die Anleger

Die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ einschließlich der Fondsbestimmungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KID), die Rechenschafts- und Halbjahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie sonstige Informationen werden dem Anleger auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft www.s-fonds.at zur Verfügung gestellt.

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Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich in den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

Linz, im Juli 2016 Diese Fondsbestimmungen für den s Pro 96, Miteigentumsfonds wurden gemäß Investment-fondsgesetz 1993 durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 28.05.2008, GZ: FMA-IF25 5750/0001-INV/2008 genehmigt. Änderungen erfolgten gemäß Investmentfondsgesetz 1993 durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 19.09.2008, GZ: FMA-IF25 5700/0019-INV/2008, durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 06.08.2009, GZ: FMA-IF25 5700/0025-INV/2009, durch Bescheid der FMA vom 16.3.2010, GZ FMA-IF25 5700/0011-INV/2010, mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 07.05.2012, GZ FMA-IF25 5700/0022-INV/2012, mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 16.01.2014, GZ FMA-IF25 5700/0046-INV/2013, sowie mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 16.08.2016, GZ FMA-IF25 5750/0002-INV/2016.

SPARKASSE OBERÖSTERREICH KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H. Linz, Promenade 11-13

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Anhang

Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten

1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR

Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.

1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter

http://registers.esma.europa.eu/publication/searchRegister?core=esma registers mifid rma1_

1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:

1.2.1. Luxemburg Euro MTF Luxemburg

1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte in der EU:

1.3.1. Großbritannien London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR

2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Montenegro: Podgorica 2.3. Russland Moskau (RTS Stock Exchange); Moscow Interbank Currency

Exchange (MICEX) 2.4. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5. Serbien: Belgrad 2.6. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")

3. Börsen in außereuropäischen Ländern

3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Mumbay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.11. Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12. Kolumbien: Bolsa de Valores de Colombia 3.13. Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) 3.14. Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad 3.15. Mexiko: Mexiko City 3.16. Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.17. Peru: Bolsa de Valores de Lima 3.18. Philippinen: Manila 3.19. Singapur: Singapur Stock Exchange

1 Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „Show table columns“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert

werden. Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/allgemeine-rechtsaufsicht-ueber-boersen/ - hinunterscrollen - Link „Verzeichnis aller geregelten Märkte“ – „Show table columns“.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

29

3.20. Südafrika: Johannesburg 3.21. Taiwan: Taipei 3.22. Thailand: Bangkok 3.23. USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange

(NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati

3.24. Venezuela: Caracas 3.25. Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)

4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market

der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA Over the Counter Market (unter behördlicher Beaufsichtigung wie z.B. durch SEC, FINRA)

5. Börsen mit Futures und Options Märkten

5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de

Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5. Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures

Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10. Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11. Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) 5.12. Slowakei: RM-System Slovakia 5.13. Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange

(SAFEX) 5.14. Schweiz: EUREX 5.15. Türkei: TurkDEX 5.16. USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America

Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

30

Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 iVm AIFMG (gültig ab 04.12.2017)

Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds „s Pro 96“, (im Folgenden „Investmentfonds“), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) in der Form eines Anderen Sondervermögens und ist ein Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG) in Verbindung mit Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG). Der Investmentfonds wird von der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Linz verwaltet.

Artikel 1 Miteigentumsanteile

Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter

verkörpert, die auf Inhaber lauten.

Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher

nicht ausgefolgt werden.

Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle)

Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Allgemeine Spar-

kasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, Linz.

Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige in den

„Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ genannte Zahlstellen.

Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und - grundsätze

Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG

ausgewählt werden:

„s Pro 96“ ist ein auf Euro lautender gemischter Investmentfonds.

Die Veranlagung erfolgt in Anteile anderer Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in

Aktien und aktiengleichwertigen Wertpapieren und/oder Anteile anderer Investmentfonds,

die ihrerseits überwiegend in Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel

oder Geldmarktinstrumente investieren.

Bis 50 % des Fondsvermögens werden Anteile anderer Investmentfonds, die ihrerseits

überwiegend in Aktien und aktiengleichwertigen Wertpapieren investieren, erworben. Bis zu

100 % des Fondsvermögens werden Anteile anderer Investmentfonds, die ihrerseits

überwiegend in Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel oder

Geldmarktinstrumente investieren, erworben.

Weiters können Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel (darunter fallen

auch nachrangige Anleihen oder Hybridanleihen), Aktien bzw. aktiengleichwertige

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben werden.

Die Investition in Sichteinlagen oder kündbare Einlagen ist möglich. Derivative Instrumente

dürfen erworben werden.

Anteile an AIF gem. § 166 Abs.1 Z 3 InvFG und gem. § 166 Abs.1 Z 4 InvFG dürfen gemeinsam

nicht mehr als 5 % des Fondsvermögens betragen.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

31

Es kann zu einer überwiegenden direkten oder indirekten Investition in

Geldmarktinstrumente und/oder „Sichteinlagen oder kündbare Einlagen“ kommen, wenn

das Fondsmanagement dies im Interesse der Anleger für erforderlich hält.

Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung der obig angeführten

Beschreibung für das Fondsvermögen erworben.

Für den Investmentfonds gelten sinngemäß die Veranlagungs- und Emittentengrenzen für

OGAW mit den in §§ 166 f InvFG vorgesehenen Ausnahmen.

Wertpapiere

Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten)

dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden.

Geldmarktinstrumente

Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien

betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer

Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten

Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben

werden.

Anteile an Investmentfonds

Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 50 % des Fondsvermögens

und insgesamt bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden.

Anteile an Investmentfonds in der Form von „Anderen Sondervermögen“ dürfen jeweils bis

zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden. Sofern dieses „Andere Sondervermögen“

nach seinen Fondsbestimmungen insgesamt höchstens 10 % des Fondsvermögens in Anteile

an Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen darf, dürfen Anteile an diesem „Anderen

Sondervermögen“ jeweils bis zu 50 % des Fondsvermögens erworben werden.

Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 166 Abs.1 Z 3 InvFG

Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen jeweils bis

zu 5 % des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 5 % des Fondsvermögens erworben

werden.

Anteile an Immobilienfonds

Für den Investmentfonds können Anteile an Immobilienfonds (gemäß

Immobilieninvestmentfondsgesetz) bzw. an Immobilienfonds, die von einer

Verwaltungsgesellschaft mit Sitz im EWR verwaltet werden, erworben werden.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

32

Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Immobilienfonds jeweils bis zu 5 % des

Fondsvermögens und insgesamt bis zu 5 % des Fondsvermögens erworben werden.

Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen

bis zu 100 % des Fondsvermögens gehalten werden.

Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.

Pensionsgeschäfte

nicht anwendbar

Wertpapierleihe

nicht anwendbar

Derivative Instrumente

Derivative Instrumente dürfen ausschließlich zur Absicherung eingesetzt werden.

Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds

Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an:

Commitment Ansatz

Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs-

und MeldeV idgF ermittelt.

Vorübergehend aufgenommene Kredite

Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite

bis zur Höhe von 10 % des Fondsvermögens aufnehmen.

Hebelfinanzierung gemäß AIFMG

Hebelfinanzierung darf verwendet werden. Nähere Angaben finden sich in den

„Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ (Punkt 14).

Artikel 4 Rechnungslegungs- und Bewertungsstandards, Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme

Transaktionen, die der Investmentfonds eingeht (z.B. Käufe und Verkäufe von

Wertpapieren), Erträge sowie der Ersatz von Aufwendungen werden möglichst zeitnahe,

geordnet und vollständig verbucht.

Insbesondere Verwaltungsgebühren und Zinserträge (u.a. aus Kuponanleihen, Zerobonds

und Geldeinlagen) werden über die Rechnungsperiode zeitlich abgegrenzt verbucht.

Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm

gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentfonds und Bezugsrechte

zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge,

Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten zu ermitteln.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

33

Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt:

a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.

b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.

Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Wert der Anteile wird börsetäglich ermittelt. Berechnungsmethode Zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) werden grundsätzlich die jeweils letzten verfügbaren Kurse herangezogen.

Ausgabe und Ausgabeaufschlag

Es wird kein Ausgabeaufschlag verrechnet. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem

Anteilswert.

Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft

behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig

einzustellen.

Rücknahme und Rücknahmeabschlag

Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert.

Es fällt kein Rücknahmeabschlag an.

Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum

jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen.

Artikel 5 Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember.

Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung

Für den Investmentfonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben.

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten

werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 1. April der gemäß

InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den

ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerab-

fuhrpflicht zu verwenden ist.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

34

Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen,

Abwicklungsgebühr

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis

zu einer Höhe von 0,60 % des Fondsvermögens, die täglich abgegrenzt wird und aufgrund

der von der Gebührenabgrenzung bereinigten Monatsendwerte errechnet wird.

Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstande-

nen Aufwendungen.

Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 % des

Fondsvermögens.

Artikel 8 Bereitstellung von Informationen an die Anleger

Die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ einschließlich der Fondsbestimmungen,

die Wesentlichen Anlegerinformationen (KID), die Rechenschafts- und Halbjahresberichte,

die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie sonstige Informationen werden dem Anleger auf

der Homepage der Verwaltungsgesellschaft www.s-fonds.at zur Verfügung gestellt.

Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich in den

„Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

Linz, im Juli 2017

Diese Fondsbestimmungen für den s Pro 96, Miteigentumsfonds wurden gemäß Investment-fondsgesetz 1993 durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 28.05.2008, GZ: FMA-IF25 5750/0001-INV/2008 genehmigt. Änderungen erfolgten gemäß Investmentfondsgesetz 1993 durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 19.09.2008, GZ: FMA-IF25 5700/0019-INV/2008, durch Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 06.08.2009, GZ: FMA-IF25 5700/0025-INV/2009, durch Bescheid der FMA vom 16.3.2010, GZ FMA-IF25 5700/0011-INV/2010, mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 07.05.2012, GZ FMA-IF25 5700/0022-INV/2012, mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 16.01.2014, GZ FMA-IF25 5700/0046-INV/2013, mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 16.08.2016, GZ FMA-IF25 5750/0002-INV/2016, sowie mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 24.07.2017, GZ FMA-IF25 5700/0021-INV/2017.

SPARKASSE OBERÖSTERREICH KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H.

Linz, Promenade 11-13

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

35

Anhang

Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten

1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR

Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses

Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.

Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten

geregelten Märkte zu veröffentlichen.

Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der

„geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen

Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte

Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.

1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter

http://registers.esma.europa.eu/publication/searchRegister?core=esma registers mifid rma2_

1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:

1.2.1. Luxemburg Euro MTF Luxemburg

1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte in der EU:

1.3.1. Großbritannien London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR

2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka

2.2. Montenegro: Podgorica

2.3. Russland Moskau (RTS Stock Exchange); Moscow Interbank Currency

Exchange (MICEX)

2.4. Schweiz: SWX Swiss-Exchange

2.5. Serbien: Belgrad

2.6. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")

3. Börsen in außereuropäischen Ländern

3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth

3.2. Argentinien: Buenos Aires

3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo

3.4. Chile: Santiago

3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange

3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange

3.7. Indien: Mumbay

3.8. Indonesien: Jakarta

3.9. Israel: Tel Aviv

3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima

3.11. Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal

3.12. Kolumbien: Bolsa de Valores de Colombia

3.13. Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan)

3.14. Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad

2 Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „Show table columns“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert

werden. Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: https://www.fma.gv.at/kapitalmaerkte/allgemeine-rechtsaufsicht-ueber-boersen/ - hinunterscrollen - Link „Verzeichnis aller geregelten Märkte“ – „Show table columns“.

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s Pro 96 Rechenschaftsbericht 2017

36

3.15. Mexiko: Mexiko City

3.16. Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland

3.17. Peru: Bolsa de Valores de Lima

3.18. Philippinen: Manila

3.19. Singapur: Singapur Stock Exchange

3.20. Südafrika: Johannesburg

3.21. Taiwan: Taipei

3.22. Thailand: Bangkok

3.23. USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange

(NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock

Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati

3.24. Venezuela: Caracas

3.25. Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)

4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

4.1. Japan: Over the Counter Market

4.2. Kanada: Over the Counter Market

4.3. Korea: Over the Counter Market

4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market

der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA Over the Counter Market (unter behördlicher Beaufsichtigung wie z.B. durch SEC,

FINRA)

5. Börsen mit Futures und Options Märkten

5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires

5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX)

5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de

Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange

5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd.

5.5. Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures

Exchange, Tokyo Stock Exchange

5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange

5.7. Korea: Korea Exchange (KRX)

5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados

5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange

5.10. Philippinen: Manila International Futures Exchange

5.11. Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX)

5.12. Slowakei: RM-System Slovakia

5.13. Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange

(SAFEX)

5.14. Schweiz: EUREX

5.15. Türkei: TurkDEX

5.16. USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago,

Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America

Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange,

Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange

(BOX)

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Gesellschafter und Organe der Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

Verwaltungsgesellschaft: Sparkasse Oberösterreich Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Promenade 11 – 13 4020 Linz www.s-fonds.at Firmenbuchnummer: FN87231g

Geschäftsführung: Walter Lenczuk Mag. Martin Punzenberger

Prokuristen: Mag. Klaus Auer Mag. Wolfgang Floimayr

Stammkapital: 727.000,- Euro

Gesellschafter: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG Promenade 11-13 4020 Linz

Oberösterreichische Versicherung ERSTE-SPARINVEST Aktiengesellschaft Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Gruberstraße 32 Am Belvedere 1 4020 Linz 1010 Wien

Aufsichtsrat: Mag. Christian Stöbich, Vorsitzender (Linz) Mag. Manfred Stadlinger (Linz), Vors. Stv. (ab 14.7.2017) Dr. Irene Schachinger (Linz), Vors. Stv. (bis 13.7.2017) Mag. Elisabeth Huber (Linz) Dr. Franz Gschiegl (Wien) Mag. Thomas Pointner (Linz) Mag. Dr. Kornelia Waitz-Ramsauer (Linz)

Staatskommissäre: Ministerialrätin Dr. Kathrin Eberl-Svoboda (bis 30.11.2017) Ministerialrat Dr. Franz Rabitsch

Depotbank/Verwahrstelle: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG Promenade 11-13 4020 Linz

Abschlussprüfer: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Kudlichstraße 41 4020 Linz