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Richtlinien für die Distribution von Ethylenoxid Vierte Ausgabe - 2013 Cefic Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate

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Richtlinien für die Distribution von

Ethylenoxid

Vierte Ausgabe - 2013Cefic Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate

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Übersicht

INHALT 2

1 Einführung 3

2 Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid 4

3 Auslegung und Konstruktion der Transportmittel 9

4 Spezielle Ausbildung für Fahrer von Straßentankfahrzeugenund für die Beförderung von Tankbehältern 10

5 Persönliche Schutzausrüstung 11

6 Betanken 12

7 Straßentransport von Ethylenoxid 13

8 Schienentransport von Ethylenoxid 14

9 Seetransport von Ethylenoxid 15

10 Entladen 16

11 Gegenseitige Unterstützung in Notfallsituationen beim Transport von Ethylenoxid 17

AnhangAnhang 1 Cefic und verantwortungsvoller Umgang mit dem Produkt 18

Anhang 2 Cefic-Empfehlungen für ein sicheres Distributions management (SQAS) 20

Anhang 3 Auslegung und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen 21

Anhang 4 Auslegung und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Containern 26

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer 30

Anhang 6 Inspektion der Transportmittel 43

Anhang 7 Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen 46

Anhang 8 Sicherheitsaudit für die Entlade- und Lagereinrichtungen bei den Ethylenoxidabnehmern 49

Anhang 9 Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen 56

Anhang 10 Mitgliedsfirmen der Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate 58

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1.1Obwohl Ethylenoxid aufgrund seiner Entflammbarkeit, Reaktionsbereitschaft und Toxizität ein gefährliches Gut ist, kann es bei Einhaltung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gefahrlos vertrieben und transportiert werden.

1.2In den meisten europäischen Ländern unterliegt der Transport von Ethylenoxid als Massengut strengen Vorschriften. Ferner ist der grenzübergreifende Transport von Ethylenoxid auf der Straße, auf der Schiene oder auf See durch internationale Vereinbarungen geregelt, in denen die speziellen, von allen beteiligten Parteien einzuhaltenden Transportbedingungen festgelegt sind.

1.3Diese Richtlinien wurden von der Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate im Cefic (Rat der europäischen chemischen Industrie) zur Schaffung geeigneter Sicherheitsvorschriften für den Transport von Ethylenoxid zusammengestellt.

1.4Die Richtlinien umfassen den Transport von Ethylenoxid als Massengut in Straßentankfahrzeugen, Eisenbahnkesselwagen und Tankbehältern. Sie beziehen sich auf den gesamten Ablauf des Transports, vom Betanken bis zur Auslieferung. Bereits vorhandene Vorschriften werden nur erwähnt, wo dies zur Klarstellung erforderlich ist.

1.5Die Arbeitsgruppe Ethylenoxid und Derivate im Cefic empfiehlt die Übernahme dieser Richtlinien durch alle am Vertrieb von Ethylenoxid beteiligten Parteien. Die Richtlinien werden von der Arbeitsgruppe regelmäßig überarbeitet.

1.6Um ein Höchstmaß an Sicherheit beim Transport von Ethylenoxid zu gewährleisten, sollte der Transport von den Herstellerfirmen selbst abgewickelt werden.

1.7Der Massentransport von Ethylenoxid in Gastankschiffen wird von diesen Vorschriften nicht erfasst.

1.8Das Responsible Care-Programm des CEFIC (Rat der europäischen chemischen Industrie) erfordert, dass sich die Chemieunternehmen zur kontinuierlichen Verbesserung aller Leistungsaspekte im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt verpflichten. Ein Überblick über die Kernelemente des Responsible Care-Programms des CEFIC für die Distribution ist in Anhang 1 enthalten.

1 Einführung

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2 Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid

2.1 Allgemeine DatenCAS-NR.: 75-21-8

UN-NUMMER: 1040

SYNONYME:• 1,2-Epoxyethan• Ethenoxid• Oxiran

FORM: Gas

GEFAHRENHINWEISEBei einer geruchlichen Wahrnehmung des Stoffes ist bereits der erlaubte Grenzwert (OEL) um ein Vielfaches überschritten.

2.2 Eigenschaften

Siedepunkt bei Atmosphärendruck 10,5 °C (bei 10,4 bis 10,7 °C)

Schmelzpunkt - 111.3°C

Flammpunkt (im geschl. Tiegel) < -18°C

Dichte (Flüssigkeit) bei 0 °C 890 kg/m3

Dampfdichte (Luft = 1) 1.52

Verdampfungswärme 578 kJ/kg bei atmosphärischem Druck und 10.5 °C

Spezifische Wärme (Flüssigkeit) 1.97 kJ/kg °C bei 11°C

2.00 kJ/kg °C bei 20°C

Spezifische Wärme (Gas) 1.06 kJ/kg.°C bei 25°C

Polymerisationswärme 2093 kJ/kg

Zersetzungswärme (Gas) 83,700 kJ/kg mole

Verbrennungswärme 27649 kJ/kg

Spezifische elektrische Leitfähigkeit der reinen Flüssigkeit 4 10-6 S/m

Mindestzündenergie bei 1 bar und 25 °C an der Luft 0.06 mJ

Schmelzpunkt des Hydrats 11°C (bei maximal 30 % Ethylenoxid)

Selbstentzündungstemperatur 429 °C (unter Entflammbarkeit näher beschrieben)

Selbstzersetzungstemperatur 560 °C

Geruch von reinem EO wahrnehmbar ab ca. 500–700 ppm. Eine Reizgewöhnung ist möglich. (siehe auch 2.6.1)

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Eigenschaften und Gefahren von Ethylenoxid Kap 2

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2.3 EntflammbarkeitEthylenoxid ist sehr leicht entflammbar und hat einen Flammpunkt unter -18 °C. In Luft ist Ethylenoxid bei allen Konzen-trationen über 2,6 Vol. % zündfähig. Eine obere Explosionsgrenze für Ethylenoxid liegt nicht vor. Bei hohen Konzentra-tionen von Ethylenoxid geht die Zündfähigkeit in den Selbstzerfall über. Daher sind Ethylneoxid- Luftgemische von 2,6 Vol % bis hin zu 100 % Ethylenoxid zündfähig.

Wegen seines niedrigen Siedepunkts und seiner Entflammbarkeit verhält sich Ethylenoxid in mancher Hinsicht ähnlich wie ein Kohlenwasserstoffflüssiggas. Im Gegensatz zu Flüssiggas ist Ethylenoxid jedoch vollständig mit Wasser misch-bar. Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt darin, dass Gemische von Ethylenoxid und Luft eine ungewöhnlich nied-rige Mindestzündenergie besitzen. Bei ca. 10,4 Vol. % Ethylenoxid ist die Mindestzündenergie mit 0,06 mJ am niedrigs-ten und bereits mit dem entsprechenden Wert von Wasserstoff-Luft-Gemischen (ca. 0,02 mJ) vergleichbar. Wegen der hohen Entzündungsgefahr sind Undichtheiten, zum Beispiel an Flanschen, unbedingt zu vermeiden. Au-tretendes Ethylenoxid erzeugt an der Leckagestelle schnell eine Pfütze mit Vereisung und „Schneematsch“ ähnlichem aussehen.

An der Luft beträgt die Selbstentzündungstemperatur von Ethylenoxid bei Atmosphärendruck 429 °C. In Anwesenheit von Verunreinigungen wie Rost kann sie jedoch erheblich tiefer liegen. Auch wässrige Lösungen von Ethylenoxid geben brennbare Dämpfe ab. Bei einer 1%-igen wässrigen Lösung von Ethy-lenoxid liegt der Flammpunkt im geschlossenen Tiegel immer noch bei 22 °C. Daher sind Ethylenoxidleckagemengen stets mit einer möglichst großen Wassermenge zu verdünnen. Wenn unzureichend verdünnte Ethylenoxidwasser-Lösun-gen in die Kanalisation gelangen besteht auch hier noch eine Entzündungsgefahr. Wenn Ethylenoxid mit bestimmten Isoliermaterialien in Berührung kommt, besteht die Gefahr einer Selbsterhitzung. Dabei wurden schon Temperaturen bis zu 700 °C gemessen. Bei Bränden von Isoliermaterial kann die Temperatur der Behälterwand über den Selbstzersetzungspunkt hinaus erhöht werden, so dass es zum explosionsartigen Zerfall kommt (siehe Abschnitt 2.4).

2.4 Chemisches ReaktionsvermögenEthylenoxid ist eine reaktionsfreudige Chemikalie mit exothermer, selbstbeschleunigender Reaktion, die insbesondere in Gegenwart eines Katalysators oder katalysierenden Verunreinigungen, wie z.B.: Wasser, Alkoholen, Ammoniak, Aminen, Säuren, Basen oder Rost, ausgelöst wird. Diese Stoffe können auch dann eine Reaktion auslösen, wenn sie nur in Spuren vorliegen.

2.5 ZerfallEthylenoxid Dämpfe zerfallen selbst in Abwesenheit von Luft explosionsartig, wenn sie entzündet werden. Bei einer Temperatur von 560 °C beginnt spontan der Selbstzerfall (Selbstzersetzungstemperatur).

Die Zersetzung wird durch Metallacetylide sowie durch die Metalle Kupfer, Silber, Quecksilber und deren Legierungen katalysiert. Die Selbstzersetzungstemperatur sinkt mit steigendem Druck. In Anwesenheit von Rost kann der Zerfall schon bei niedrigeren Temperaturen einsetzen, weil sich infolge einer exothermen Polymerisation lokale Überhitzungen ausbilden können.

2.6 PolymerisationDie Polymerisation von Ethylenoxid ist ein sehr exothermer Prozess. Die Temperatur kann kaum durch eine entsprechen-de Kühlung kontrolliert werden, wenn es zu einer selbstbeschleunigenden Polymerisation kommt. Daher kommt es zur Verdampfung von Ethylenoxid in die Gasphase und kann dort in einen explosionsartigen Zerfall übergehen.

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Die Polymerisation kann durch katalytisch wirkende Verunreinigungen wie Säuren, Basen, Metalloxide und wasserfreie Chloride von Eisen, Aluminium und Zinn gefördert werden.

Daher ist im Umgang mit Ethylenoxid unbedingt auf saubere Apparate, Rohrleitungen und Behälter zu achten. Unbeab-sichtigtes Vermischen mit anderen Chemikalien ist unbedingt zu vermeiden.

Bei Umgebungstemperaturen ist Rost ein moderater Initiator für die Polymerisation von Ethylenoxid, führt aber zu Qua-litätsbeeinträchtigungen. Das Polymer ist eine wärmebeständige, viskose Flüssigkeit, die sich im Monomer lösen lässt. Bei Temperaturen über 50 °C kommt es unter der Einwirkung von Wasser zur Entstehung von Polyethylenglycol, einer klebrigen Masse, die nur schwer von den Geräten entfernt werden kann.

2.7 GesundheitsgefährdungDa Ethylenoxid bei 10,5 °C siedet, verdampft es bei Umgebungstemperatur und atmosphärischem Druck schnell.

2.7.1 Akute Toxizität Daten zur akuten Toxizität zeigen, dass Ethylenoxid gesundheitsgefährdende Eigenschaften besitzt. Eine Untersuchung zur Aufnahme von Ethylenoxid über die Atemwege an Ratten ergab einen LC50 von 3,8 mg/l für männliche Tiere und 3,0 mg/l für weibliche (Snellings et al., 2011). Damit ist EO über die Atemwege aufgenom-men als akut toxisch klassifiziert (Cat 3). Daten zur akuten Toxizität beim Verschlucken oder über die Haut sind nicht anwendbar, da Ethylenoxid unter normalen Bedingungen ein Gas ist (Klassifizierung als toxisch bei der Aufnahme über die Atemwege) und daher keine entsprechenden Daten zur akuten Toxizität bei der Aufnahme über die Haut verfügbar sind. Allerdings haben In-Vitro-Tests (Wester et al., 1997 und Von Baumbach et al., 1987) darauf hingewiesen, dass Ethylenoxid über die Haut aufgenommen werden kann. Unter normalen Betriebsbedin-gungen ist diese Aufnahme über die Haut aufgrund der strikten Grenzwertkontrollen zu vernachlässigen. Im Fall eines unfallbedingten Austritts kann es zu hohen Konzentrationen von Ethylenoxid und einer damit verbundenen Exposition kommen. Bei Reinigungsarbeiten sind Mitarbeiter durch Umluft unabhängigen Atemschutz gut gegen einen Kontakt mit Ethylenoxid über die Atemwege geschützt. Ebenso ist hierbei auch der Hautkontakt durch tragen eines Chemikalienschutzanzuges zu vermeiden.

2.7.2 Gefahr beim Einatmen Basierend auf Expertenmeinungen zu mehreren physikochemischen Eigenschaften von Ethylenoxid wird EO nicht mit einer Aspirationsgefahr in Verbindung gebracht. Die Viskosität von EO ist niedrig (0,254 mPa.s bei 10 °C); allerdings unterstützen die hohe Wasserlöslichkeit und die Tatsache, dass keine positiven Befunde zum Menschen vorliegen, die Annahme, dass EO keine Aspirationsgefahr darstellt.

2.7.3 Ätz-/Reizwirkung In In-Vivo-Tests an Kaninchenhaut wurde sowohl eine Reiz- als auch eine Ätzwirkung von Ethylenoxid auf die Haut festgestellt. Bei einem mehr als 6 Minuten andauernden Hautkontakt kam es zu Hyperämie und Ödemen. Zudem kann der Kontakt mit EO zu Narbenbildung und schweren Verätzungen führen. Auch an Kaninchenaugen wurde die Wirkung von Ethylenoxid in vivo getestet. Beim Überschreiten einer Konzentration von 0,1% Gew wäs-seriger EEthylenoxidlösung wurde eine Augenreizung festgestellt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird Ethylenoxid als Reizfaktor für Augen und Haut klassifiziert.

2.7.4 Sensibilisierung der Atemwege/HautEs gibt keine aussagekräftigen Befunde aus Tierversuchen oder verlässlichen Untersuchungen am Menschen im Hinblick auf Haut- und Atemwegsreizungen. Da es auf der Haut schnell verfliegt, wird nicht davon ausgegangen, dass Ethylenoxid eine Sensibilisierung der Haut verursacht.

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2.7.5 Toxizität bei wiederholter AufnahmeEs wurden mehrere langfristige Inhalationsversuche mit EO an Mäusen, Ratten und Affen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass eine wiederholte EO-Inhalation zu Atemschwierigkeiten führt und das zentrale und periphere Nervensystem schädigen kann. Für männliche und weibliche Mäuse und Ratten wurde ein NOAEL von 10 ppm identifiziert. Bei wiederholter Aufnahme über den Verdauungstrakt kann Ethylenoxid blutbildende Organe schädigen. Ethylenoxid führte zum dosisabhängigen Auftreten lokaler Tumore, vor allem Plattenepithel-karzinome des Vormagens bei weiblichen Ratten (Dunkelberg, 1982). Zum wiederholten Hautkontakt sind keine Daten aus Tierversuchen verfügbar. Allerdings haben wässrige Lösungen von Ethylenoxid in mehreren Fällen des Hautkontakts beim Menschen zu erheblichen Hautverätzungen mit Blasenbildung geführt.

2.7.6 Mutagenität – GentoxizitätDie Gentoxizität von Ethylenoxid ist sowohl in vitro als auch in vivo getestet worden. Ethylenoxid ist ein geno-toxischer Stoff. Die In-Vitro-Genmutation-Tests an Bakterien (Ames-Test), Nagetier-Fibroblasten und humanen Lymphozyten haben positive Befunde für die Mutagenität ergeben. Ein In-Vivo-Test an Ratten mit einer EO-Ex-position von 1000 ppm ergab ebenfalls Hinweise auf eine Mutagenität. Bei einer geringeren EO-Exposition der Ratten waren die Ergebnisse jedoch nicht aussagekräftig. Kein eindeutiges Ergebnis ergab sich bei der EO-Inhala-tion durch Affen (50-100 ppm). Vor diesem Hintergrund wird Ethylenoxid als Kategorie 1B Mutagen klassifiziert und kann als solches zu einer Schädigung des Erbguts führen.

2.7.7 Karzinogenität Ethylenoxid wirkt bei Nagetieren karzinogen. Mehrere In-Vivo-Tests an Ratten und Mäusen haben die kanzero-gene Wirkung von EO bestätigt. Eine Exposition zu gasförmigem Ethylenoxid von ≥33 ppm über 2 Jahre führte bei Ratten zum Auftreten von Hirntumoren. Ein NOAEC für die kanzerogene Wirkung von 10 ppm wurde für männliche und weibliche Ratten identifiziert. Ferner zeigte sich eine Zunahme von Peritonealmesotheliomen mit rattenspezifischer Lokalisation und von Fischer-Ratten typischen Leukämien (spleen mononuclear cell leukemia), die beide von geringer Relevanz für den Menschen sind. Bei männlichen und weiblichen Mäusen kam es bei einer Exposition zu einer gasförmigen EO-Konzentration von ≥50 ppm über 2 Jahre zu vermehrtem Auftreten von Lungentumoren. Die Relevanz dieser Tumore für den Menschen ist unklar, da epidemiologische Studien bislang keine Verbindung zwischen einer Exposition zu Ethylenoxid und Lungentumoren beim Menschen haben feststellen können. Darüber hinaus gab es bei Beschäftigten mit einer sehr hohen EO-Exposition [Kombination von Expositionsgrad und -dauer] Hinweise auf ein erhöhtes Blutkrebsrisiko bei Männern und ein erhöhtes Brust-krebsrisiko bei Frauen. Vor diesem Hintergrund wurde Ethylenoxid als Kategorie 1B Karzinogen klassifiziert.

2.7.8 Reproduktionstoxizität – Fertilität Auf Basis der Ergebnisse einer Ein-Generationen-Studie zur reproduktiven Toxizität einer gasförmigen EO-Expo-sition, bei der männliche und weibliche Ratten 12 Wochen lang für jeweils 6 Stunden pro Tag und fünf Tage die Woche mit Dosen von 10, 33 bzw. 100 ppm (= ca. 0,018, 0,054 bzw. 0,18 ml/l) exponiert wurden, wurde sowohl für die Elterngeneration als auch für die F1-Generation ein NOAEL von 0,054 ml/l identifiziert. Es wurden keine behandlungsbezogenen Effekte beobachtet. Auf Basis dieser Ergebnisse wird Ethylenoxid nicht als reprodukti-onstoxisch klassifiziert (Fertilität).

2.7.9 Reproduktionstoxizität – Entwicklung Auf Basis der Ergebnisse einer Entwicklungsstudie, bei der Ratten während des 6. bis 15. Tages der Trächtigkeit für 6 Stunden täglich mit Dosen von 10, 33 bzw. 100 ppm (= ca. 0,018, 0,054 bzw. 0,18 ml/l) exponiert wurden, wurden für die mütterliche Toxizität und die Teratogenizität ein NOAEC von 0,18 ml/l identifiziert (höchste getestete Konzentration). In einer weiteren Entwicklungsstudie wurden für Kaninchen NOAECs für die mütterli-che Toxizität und die Teratogenizität von 0,27 mg/l identifiziert. Es gab keine Hinweise auf mütterliche Toxizität, negative Entwicklungswirkungen oder strukturelle Fehlbildungen. Daher wird Ethylenoxid nicht als reprodukti-onstoxisch (Entwicklung) klassifiziert.

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2.8 Umweltgefahren2.8.1 Akute (kurzfristige) aquatische Toxizität Die akute aquatische Toxizität von Ethylenoxid ist für zwei verschiedenen Trophien untersucht worden: Fische und wirbellose Tiere. Fische waren die empfindlichste der getesteten Trophien mit einem 96h LC50 von 84 mg/L; Daphnien waren etwas weniger empfindlich mit einem 48h LC50 von 137-300 mg/L. An aquatischen Algen wurden keine Versuche zur akuten Toxizität durchgeführt. Allerdings ist die Toxizität von Propylenoxid und Ethylenoxid für Fische und Daphnien ähnlich. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Algentoxizität ebenfalls vergleichbar ist. Der EC50 (96h) für Propylenoxid zur Wachstumsrate der grünen Alge Selenastrum capricornutum wurde mit 240 mg/L gemessen. Auf Basis dieser Befunde kann Ethylenoxid eine potenziell akute Gefährdung für aquatische Organismen darstellen.

2.8.2 Chronische (langfristige) aquatische Toxizität Es gibt keine Studien zur chronischen aquatischen Toxizität von Ethylenoxid.

2.8.3 Umweltverhalten In einem OECD 301C Test waren nach 28 Tagen 96% des Ethylenoxid abgebaut (TOC-Entfernung) und in einem OECD 301 D entsprechenden Test nach 20 Tagen 69%. Daher gilt Ethylenoxid als biologisch leicht abbaubar. Der berechnete Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient (log Kow) von Ethylenoxid ist niedrig (-0.3), was auf ein geringes Bioakkumulationspotenzial in aquatischen Organismen hindeutet.

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3 Auslegung und Konstruktion der Transportmittel

3.1 Auslegung und Konstruktion von EisenbahnkesselwagenEisenbahnkesselwagen für den Transport von Ethylenoxid müssen hinsichtlich ihrer Ausführung und Konstruktion folgenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen:

a) bei Transporten im Inland den Bestimmungen des jeweiligen Landes bzw. den Vorschriften der örtlichen Eisenbahnverwaltung

b) bei Transporten über die Landesgrenzen hinaus internationalen Vorschriften, zum Beispiel der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID).

Zusätzlich müssen Eisenbahnkesselwagen gemäß den Vorgaben in Anhang 3 dieser Richtlinie, oder einem äquivalenten Standard entsprechen.

3.2 Auslegung und Konstruktion von StraßentankfahrzeugenStraßentankfahrzeuge für den Transport von Ethylenoxid auf der Straße müssen hinsichtlich ihrer Ausführung und Konstruktion folgenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen:

a) bei Transporten im Inland den Bestimmungen des jeweiligen Landes und b) bei Transporten über die Landesgrenzen hinaus internationalen Vorschriften, zum Beispiel dem Europäischen

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Neben den oben erwähnten Forderungen müssen Straßentankfahrzeuge entsprechend den Angaben in Anhang 4 dieser Richtlinie bzw. entsprechend einem äquivalenten Standard konstruiert sein.

3.3 Auslegung und Konstruktion von TankbehälternTankcontainer können für den Straßen- und Schienentransport von Ethylenoxid wie auch für den Transport auf See eingesetzt werden. Je nach den in Betracht kommenden Transportwegen müssen sie hinsichtlich ihrer Ausführung und Konstruktion die nationalen oder internationalen Vorschriften erfüllen.

Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen müssen Tankbehälter entsprechend den Richtlinien in Anhang 4 dieser Richtlinie bzw. einer äquivalenten Norm konstruiert sein.

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4 Spezielle Ausbildung für Fahrer von Straßentankfahr-zeugenund für die Beförderung von Tankbehältern

4.1

Nach den ADR-Bestimmungen müssen alle Fahrzeugführer von Straßentankfahrzeugen und von Fahrzeugen, die zur Beförderung von Tankbehältern mit einem Gesamtfassungsvermögen von über 3.000 l verwendet werden, einen Lehrgang über die speziellen Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern erfolgreich absolviert haben. Eine solche Ausbildung ist in den einschlägigen Bestimmungen der meisten Länder vorgesehen.

4.2

Angesichts der mit Ethylenoxid verbundenen Risiken sollten die LKW Fahrer in einem Spezialkurs mit den besonderen Gefahren von Ethylenoxid vertraut gemacht werden und sollten Anleitungen über die in Notsituationen zu ergreifenden Maßnahmen erhalten in Verbindung mit Kapitel 1.10 gemäß ADR. Nähere Informationen zu dieser speziellen Ausbildung finden Sie in Anhang 5.

4.3

Bevor ein Fahrzeugführer eine Berechtigung für den Transport von Ethylenoxid erhält, muss er/sie:a) einen Lehrgang über dieses Produkt absolviert haben, der den ADR-Anforderungen entspricht und b) an einem Spezialkurs über Ethylenoxid erfolgreich teilgenommen haben.

4.4

Alle Verlader von Ethylenoxid sollten sich verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass den Fahrzeugführern Gelegenheit gegeben wird, an speziellen Lehrgängen für EO teilzunehmen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung sollte den Fahrzeugführern eine für zwei Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt werden. Darüber hinaus sollte den Fahrzeugführern das verwendete Lehrmaterial in ihrer Muttersprache als Unterlage zur Verfügung gestellt werden.

Die Empfänger von Ethylenoxid-Lieferungen sollen angehalten werden, sich von den Fahrzeugführern eine solche Ausbildungsbescheinigung vorlegen zu lassen.

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5 Persönliche Schutzausrüstung

5.1

In allen Situationen, in denen die Möglichkeit einer Einwirkung von flüssigem und/oder gasförmigem Ethylenoxid be-steht, ist eine geeignete persönlicheSchutzausrüstung zu tragen. Folgende Ausrüstungsgegenstände gehören zurMin-destausstattung:

a) Schutzbrillen,b) für Ethylenoxid geeignete Handschuhe, c) geeignetes Atemschutzgerät.

Gegebenenfalls müssen auch Schutzanzüge und Arbeitsschutzschuhe getragen werden. Weitere Informationen finden Sie im eSDS Ihres Lieferanten.

5.2

Man beachte, dass viele der üblicherweise verwendeten Arbeitsschutzmaterialien für Ethylenoxid durchlässig sind oder von diesem Stoff angegriffen werden. Als Schutzkleidung eignet sich am besten Butylkautschuk. Neopren oder Naturgummi kommen für Schutzkleidung ebenfalls in Frage. Nach längerer Nutzung kann das Material aber möglicherweise für Ethylenoxid-Dämpfe durchlässig werden. Leder wird durch flüssiges Ethylenoxid durchdrungen und PVC und NBR bieten nur wenig Schutz. Diese Materi-alien sollten also nicht zum Schutz gegen flüssiges Ethylenoxid und gegen Ethylenoxid-Dämpfe verwendet werden. Auch Schuhwerk aus Leder, PVC oder NBR sollte nicht verwendet werden. Wenn Ethylenoxid in diese Materialien eindringt, kann es zu verzögert auftretenden Hautverätzungen kommen. Vor der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PPE) muss eine offizielle Bestätigung vom PPE-Hersteller eingeholt werden, dass die persönliche Schutzausrüstung für Ethylenoxid geeignet ist (mit Angabe der Durchbruchzeit und Degradationszeit). Nach Kontakt mit flüssigem oder dampfförmigem Ethylenoxid müssen alle verwendeten Handschuhe entsorgt werden.

5.3

Mit Ethylenoxid in Berührung gekommene Schutzanzüge und Arbeitsschutzschuhe aus Leder müssen entsorgt werden, da das Leder nicht vollständig gereinigt werden kann.

5.4

Augenspülanlagen und (gegebenenfalls gegen Frost geschützte) Notduschen müssen überall zur Verfügung stehen, wo mit Ethylenoxid gearbeitet wird.

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6 Betanken

6.1Die Beladung von Straßentankfahrzeugen, Containern und Eisenbahnkesselwagen mit einem Gefahrgut ist grundsätz-lich mit Risiken verbunden. Die ordnungsgemäße Ausführung und Konstruktion der Beladeeinrichtung und Transpor-tausrüstung, sowie die sachgemäße Verwendung und Wartung sind daher besonders wichtig.

6.2Die Auslegung und Konstruktion der Transportausrüstung werden in Anhang 3 der vorliegenden Richtlinien beschrie-ben. Voraussetzung für die Erfüllung der Anforderungen von ADR und RID sowie der IMO-Vorschriften ist eine regelmä-ßige Durchführung der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Inspektionen und Prüfungen. Die zuständigen Behörden führen eine amtliche Prüfung und Inspektion durch.

6.3Es müssen schriftliche Anweisungen verfügbar sein, die alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betankung von Ethylenoxid in Straßentankfahrzeuge, Tankcontainer und Eisenbahnkesselwagen beschreiben. Die beteiligten Personen müssen umfassend in der Durchführung geschult sein (die Einbeziehung der Feuerwehr in Notfallschulungen wird emp-fohlen). In der Betriebsanweisung ist auf die speziellen mit Ethylenoxid verbundenen Gefahren hinzuweisen. Es muss sichergestellt sein, dass die Be- und Entladeeinrichtung sowohl unter normalen Verhältnissen als auch in Notfallsituatio-nen ordnungsgemäß betrieben werden kann.

6.4Erforderliche Schutzkleidung und Notfallausrüstung muss für die Betankungsvorgänge zur Verfügung stehen (siehe Kapitel 5). Das Personal muss für die sachgemäße Verwendung der Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände entsprechend geschult sein.

6.5In diesem Abschnitt der Richtlinien soll bewusst nicht auf, ins einzelne gehende Vorschriften über das Betanken von Fahrzeugen mit Ethylenoxid, eingegagen werden oder diese erstellt werden. Diese Arbeitsanweisungen hängen zwangs-läufig immer von den örtlichen Gegebenheiten ab und sind somit Teil der betrieblichen Anweisungen. Ein Bestandteil der Arbeitsanweisungen sollte jedoch ein durch das Verladepersonal vorgenommener Sicherheitscheck der Tankwagen, Kesselwagen und Container vor, während und nach der Betankung, sein. Trotz dieser Inspektionen ist der Eigentümer des Straßentankfahrzeugs, Tankbehälters oder Eisenbahnkesselwagens voll verantwortlich für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und für die Tauglichkeit der betreffenden Ausrüstung. Die Inspektionen sollen vielmehr gewährleis-ten, dass der Transport von Ethylenoxid mit einem Höchstmaß an Sicherheit erfolgt. Die Hinweise für die Inspektion in Anhang 4 sollten vom Versender bei der Prüfung der Ausrüstung für den Transport von Ethylenoxid beachtet werden. Die Sicherheitschecks sollten grundsätzlich für alle Ethylenoxidtransporte ausnahmslos stattfinden.

6.6Vor der erstmaligen Inbetriebnahme oder vor der Wiederinbetriebnahme nach Revisionen oder Reparaturen, sind zu-sätzlich vor dem Beladevorgang von einem zuständigen Mitarbeiter des Ethylenoxidverladers die Behälter auf Reinheit, Dichtheit und vorgeschriebene Dichtungen zu prüfen. Ein Beispiel für solche Prüfungen finden Sie in Anhang 6.

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7 Straßentransport von Ethylenoxid

7.1

Das Speditionsunternehmen ist für die Sicherheit des Straßentransports von Ethylenoxid von der Betankungs- bis zur Entladestation verantwortlich. Transportunternehmen müssen alle relevanten nationalen und internationalen Richtlinien zum Transport von Ethylenoxid beachten. Transportunternehmen sollten an einem SQAS-Programm teilnehmen (An-hang 2). Cefic-Richtlinien bieten ein Rahmenwerk für die Umsetzung der Prinzipien der verhaltensbasierten Sicherheit (Behaviour Based Safety, BBS) (http://www.cefic.org/en/transport-and-logistics-best-practices-guidelines.html) für den sicheren Straßentransport. BBS ist ein Programm, das auf eine Verbesserung der Sicherheit im Straßentransport zielt, indem es das Verhalten der Fahrzeugführer durch Beobachtung, Schulung und Kommunikation positiv beeinflusst.Besonders aufmerksam ist auf folgende Details zu achten:

7.1.1 Wahl der Fahrstrecke Der Transport von Ethylenoxid muss den ADR-Vorschriften entsprechen. Aus diesem Grund muss die Fahrtstre-cke sorgfältig ausgewählt werden. Nach Möglichkeit sind bei der Fahrtstrecke zu berücksichtigen:

a) Benutzung von Autobahnen, b) Vermeidung von Wohngebieten.

7.1.2 Sicheres Parken Der Fahrzeugführer muss dafür Sorge tragen, dass das stehende Fahrzeug entweder dauernd überwacht oder an einer sicheren Stelle geparkt wird. In der Umgebung des Fahrzeugs dürfen keine Wärmequelle und kein offenes Feuer sein. Im Notfall muss die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug problemlos aus einem Gefahrenbereich zu entfernen. Der Fahrzeugführer hat den Speditionsbetrieb davon in Kenntnis zu setzen, wo das Fahrzeug über Nacht abge-stellt wird. Die Standorte für Übernachtparken müssen entsprechend den Vorschriften ausgewählt werden (z. B. entsprechend den ADR-Vorschriften).

7.1.3 Ungünstige Witterungsbedingungen Treten während des Transports ungünstige Witterungsbedingungen ein (zum Beispiel vereiste Fahrbahnen, Schnee oder schlechte Sichtverhältnisse), ist die Fahrt am nächsten geeigneten Parkplatz zu unterbrechen.

7.1.4 Verspätungen oder Unfälle Verspätungen durch ungünstige Witterungsbedingungen, Pannen oder andere Ursachen sind dem Versender unverzüglich zu melden. Verkehrsunfälle sind dem Versender ebenfalls unverzüglich zu melden.

7.1.5 Kontrolle von Druck und Temperatur Während des Straßentransports von Ethylenoxid sind Druck und/oder Temperatur des Tankinhalts regelmäßig zu prüfen und in eine Checkliste oder in ein Fahrtenbuch einzutragen.

7.1.6 Maßnahmen in NotsituationenFalls Fahrzeugführer aufgrund von Leckagen, dem Austritt von Flüssigkeit oder eines Brands während des Transports Notfallmaßnahmen ergreifen müssen, sind die Anweisungen in den „Schriftlichen Anweisungen“ zu befolgen. Diese sind in mehreren Sprachen auf folgender Website einsehbar: http://www.unece.org/trans/dan-ger/publi/adr/adr_linguistic_e.html

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8 Schienentransport von Ethylenoxid

8.1

Die zuständigen Eisenbahnbehörden sind für den sicheren Schienentransport von Ethylenoxid von der Betankungsstelle bis zum Zielort verantwortlich. Die zuständigen Eisenbahnbehörden treffen die Entscheidung über die zu wählende Fahrstrecke, über Zwischenaufenthalte und über eine Unterbrechung der Fahrt bei ungünstigen Witterungsbedingungen.

8.2

Die zuständigen Eisenbahnbehörden oder Eisenbahnbetriebsgesellschaften schalten sich normalerweise ein, wenn es zu Notfallsituationen kommt, an denen mit Ethylenoxid beladene Eisenbahnkesselwagen beteiligt sind. Die Spezialistenteams, die mit der Behebung von Notfallsituationen beim Transport von gefährlichen Gütern betraut werden sollten im Besitz der in den vorliegenden Richtlinien gemachten Informationen sein. Daher sollte diese Guideline den Behörden im Ereignisfall zur Verfügung gestellt werden.

8.3

Eisenbahnkesselwagen dürfen nicht im Huckepackverkehr auf öffentlichen Straßen vom Zielbahnhof zum Betriebsgelände des Kunden befördert werden. Der bimodale Transport in Tankcontainern ist daher bei wechselnden Transportmitteln (Straße/Schiene) die bevorzugte Empfehlung.

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9 Seetransport von Ethylenoxid

9.1

Für den Seetransport von Ethylenoxid bieten sich zwei Möglichkeiten an:a) Transport in einer Ro-Ro-Fähre oder b) Lift on/Lift off (Lo/Lo)-Transport mit Tankcontainern.

Die wichtigsten Bestimmungen für den Frachtverkehr sind den IMDG-Vorschriften zu entnehmen. In gewissen Mee-resbereichen gültige, örtliche Vereinbarungen können davon in manchen Punkten abweichen (z. B. Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter in der Ostsee). Bei jedem Transport von Ethylenoxid sind die einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Außerdem sind möglichst immer nur reine Frachtfähren (ohne Passagiere) zu verwenden. Hier kann der Lkw-Fahrer frachtbegleitend an Bord mitfahren. Stehen keine ausschließlich für den Frachtgutverkehr vorgesehenen Fährschiffe zur Verfügung, können auch andere Fähren zum Einsatz kommen, wenn sie vorher auditiert und für ebenso sicher befunden wurden.

9.2

Es ist normalerweise so, dass am Transport von Ethylenoxid vom Betanken bis zum Kunden verschiedene Unternehmen beteiligt sind. Dazu können die Reederei, die Hafenbehörden und das Speditionsunternehmen gehören.

9.3

Vor Beginn des Transports soll der Versender eine Sicherheitsprüfung durchführen, die alle Einzelheiten im Ablauf des Transportvorgangs umfasst. Je nach Lage des Falles sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

a) der Notfallplan der betreffenden Reederei, b) die Lade- und Entladeeinrichtungen am Containerterminal, c) der Notfallplan von Containerterminals oder Tankwagenparkplätzen, d) der Notfallplan an Bord der Fähren,e) Die Verantwortung für die Hilfeleistung in Notfällen ist zwischen dem Kunden und dem Versender abzuspre-

chen.

Eine für die Beurteilung von Fährschifflinien und der dazugehörigen Einrichtungen empfohlene Checkliste ist als Anhang 9 beigefügt.

9.4

Der Versender kann allen beteiligten Parteien spezielle Anweisungen für die Überwachung des Transportablaufs und für die in Notfallsituationen zu ergreifenden Maßnahmen erteilen.

9.5

Straßentankfahrzeuge oder Containertransporte, die mit einem kurzen Seetransport verbunden sind, sollten in Beglei-tung des speziell geschulten LKW-Fahrers stattfinden.

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10 Entladen

10.1

Die Entladung von Ethylenoxid aus Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern oder Kesselwagen ist ein potentielles Risiko. Die ordnungsgemäße Ausführung und Konstruktion der Entladeeinrichtung wie auch ihre sachgemäße Verwendung und Wartung sind daher für die Vermeidung potentieller Gefahrensituationen besonders wichtig.

Die Trockenkupplung (EO kodiert) ist der europäische Standard (NATO Standard 3756) für die Be- und Entladung (Flüs-sigkeitsphase: 3 Zoll, Selektivitätskodierung 3-4; Gasphase: 2 Zoll, Selektivitätskodierung V; Dichtung: Chemraz 505).

10.2

Die Ausrüstung muss regelmäßig entsprechend den geltenden Wartungsvorschriften geprüft werden.

10.3

Zum Entladen von Ethylenoxid aus Straßentankfahrzeugen, Containern und Eisenbahnkesselwagen müssen schriftliche Anweisungen vorliegen. Die beteiligten Personen müssen umfassend in der Umsetzung geschult sein (die Einbeziehung der Feuerwehr in die Schulung wird empfohlen). In der Betriebsanweisung ist auf die mit Ethylenoxid verbundenen Ge-fahren zu verweisen. Es muss sichergestellt sein, dass die Entladeeinrichtung sowohl unter normalen Verhältnissen als auch in Notfallsituationen sachgemäß betrieben wird.

10.4

Für den Entladevorgang müssen alle erforderlichen Schutzanzüge und Notausrüstungen verfügbar sein (siehe Kapi-tel 6). Das Personal muss für die sachgemäße Verwendung der Schutzkleidung und -ausrüstung entsprechend geschult sein.

10.5

Für die Entladebedingungen von Ethylenoxid auf dem Betriebsgelände des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Auf Anforderung des Kunden kann der Verlader technische Beratung und Sicherheitsdienste bieten, die im Prinzip auch Sicherheitsaudits einschließen können. Zu diesem Zweck kann das Schema in Anhang 8 verwendet werden. In der Regel liegt es aber in der Verantwortung des Kunden, ob sein Werksgelände und insbesondere seine Betankungs- und Entlade-einrichtungen, dem Stand der Technik und den Empfehlungen dieser Richtlinie entsprechen. Hierzu kann er auch für ein Selbstaudit das Schema in Anhang 8 nutzen.

10.6

Zur Identifizierung des gelieferten Produkts sind geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu treffen.

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11 Gegenseitige Unterstützung in Notfallsituatio-nen beim Transport von Ethylenoxid

11.1Alle am Transport von Ethylenoxid in Europa beteiligten Chemieunternehmen sollen über ein Notfallhilfe und Informati-onssystem für Transportunfälle und Zwischenfälle verfügen, um unverzüglich fachmännische Empfehlungen erteilen zu können und sich auch aktiv vor Ort in die Gefahrenabwehr einzubringen, um die Gefahren, die mit einem Transportzwi-schenfall oder Unfall einhergehen können, zu minimieren.

11.2Aufgrund der großen Transportentfernungen in Europa, kann ein einzelnes Unternehmen schnelle Expertenhilfe am Unfallort nicht sicherstellen, wenn dieser weit von ihm entfernt liegt.

11.3Um rasche Unfallhilfe und sachgemäße Informationen bei einem Ethylenoxid Transportunfall zu gewährleisten, beteili-gen sich alle Versender an einem gemeinsamen Informations - und Unfallnothilfe -Einsatzprogramm.

11.4Dieses Programm beruht auf folgenden Grundsätzen:

a) Wenn die zuständigen Behörden in einem Land ein Unternehmen entsprechend den Regelungen eines natio-nalen Notfallplans um Unterstützung bitten, dann haben die Regelungen dieses Notfallplans Vorrang.

b) Das Unternehmen, das Ethylenoxid liefert (der Lieferant), muss die allgemeinen Verpflichtungen zur Hilfeleis-tung bei Notfällen akzeptieren.

c) Ein zweites Unternehmen (das Hilfe leistende Unternehmen) kann durch den Versender angefordert und um Unterstützung in folgendem Umfang gebeten werden:

- eine raschere Hilfeleistung vor Ort, wenn sich das Hilfe leistende Unternehmen näher am Unfallort befindet, - die Bereitstellung von Ausrüstung, - die Verstärkung des Hilfe leistenden Personals. d) Die Verantwortung liegt immer bei dem Lieferunternehmen, auch wenn ein anderes Unternehmen um Unter-

stützung gebeten wird.e) Das Hilfe leistende Unternehmen ist im Auftrag des Lieferunternehmens tätig, bis die Vertreter des Lieferunterneh-

mens am Unfallort eintreffen.f) Alle an dieser Übereinkunft beteiligten Unternehmen bieten dieselben Dienstleistungen und die gleiche Hilfe,

die sie auch bieten würden, wenn es sich um Ethylenoxid aus ihrer eigenen Produktion handelte.

11.5Alle an dem Notfallhilfe Programm beteiligten Firmen nehmen regelmäßig an einem technischen Erfahrungsaustausch teil, um :

a) die Weiterentwicklung und Fortführung des Notfall- Hilfe und Informationssystem auf Basis des Punktes 11.4 zu gewährleisten;

b) sicherzustellen, dass eine Schulung der Einsatzteams auf Basis der neusten Erkenntnise stattfindet und die eingesetzten Geräte der beteiligten Einsatzteams geeignet sind;

c) um ein gemeinsames Verständnis über die richtigen Lösungsansätze bei Transportnotfallsituationen zu entwicklen.

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1. Responsible Care / Verantwortliches Handeln - eine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit

Die im „responsible Care“ Programm tätigen Chemieunternehmen zeigen durch ihre Aktivitäten, dass sie sich der stän-digen Verbesserung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit und des Umweltschutzes verpflichtet fühlen.

2. Unfallvermeidung

Innerhalb von Responsible Care ist die Vorbeugung und Vermeidung von Unfällen eine unverzichtbare Notwendig-keit und bildet somit die Basis der Notfallhilfe. Mit seinem ICE-Programm (International Chemical Environment) für Verantwortliches Handeln im Umgang mit Gefahrgütern, schafft der europäische Chemieverband CEFIC ein wertvolles Werkzeug zur Reduzierung von Zwischenfällen während des Transportes von Chemikalien vom Zeitpunkt des Verlassens des Herstellerwerks bis zur Ankunft im Werk des Kunden.

3.

Dabei wird das Ziel verfolgt, die Transportzwischenfälle zu minimieren. Da für die meisten Transportabschnitte im Rah-men des Vertriebs Unteraufträge erteilt werden und die Einhaltung der erforderlichen Bestimmungen zwar unerlässlich ist, gibt es jedoch darüber hinaus für einige Chemikalien noch zusätzliche selbstverpflichtende einheitliche Sicherheits- und Qualitätsrichtlinien, auf deren Grundlage die Inverkehrbringer und Spediteure regelmäßig auditiert werden. Im Gegensatz zur Norm ISO 9002, die sich auf die Qualität konzentriert, liefern die Sicherheits- und Qualitätsbeurteilungs-systeme von z.B: SQAS (Safty Quality Assessment System) eine objektive Beurteilung, zur Überwachung der ständigen Verbesserungen der am Vertrieb beteiligten Unternehmen.

4.

Auf der Grundlage detaillierter Checklisten können die Spediteure und deren Unterauftragnehmer von einer qualifizier-ten Prüfstelle auditiert werden. Die Fragen beziehen sich auf das Management, die Ausrüstung und die Tätigkeiten der Unternehmen und sind wie folgt unterteilt: Gesetzliche Anforderungen, zusätzliche selbstverpflichtende Auflagen der chemischen Industrie und Empfehlungen. Die Ergebnisdarstellung der Audits kann auf verschiedene Art erfolgen wobei es jedem einzelnen Chemieunternehmen überlassen ist, die Abweichungen oder Empfehlungen mit dem jeweiligen internen Standarts abzugleichen beziehungsweise die Überprüften Firmen weiterhin zu beauftragen, oder auf entspre-chende Verbesserungen zu drängen.

Zu den Distributionsfirmen gehören:• Schiffstransport: See- und Binnenschiffs-Operatoren (Fähren) • Straßentransport: Straßentransporteure• Lageroperationen: Betreiber von Ver- und Entladestationen bzw. Lagerhalter• Fährunternehmen

Anhang 1 Cefic und verantwortungsvoller Umgang mit dem Produkt

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Anhang 1 Cefic und verantwortungsvoller Umgang mit dem Produkt

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5. Not- und UnfallhilfeDie chemische Industrie hat sich bei der Vermeidung von Transportunfällen und Ereignissen zur ständigen Verbesse-rung auch über das Maß der gesetzlichen Anforderungen hinaus verpflichtet. Das von der CEFIC koordinierte ICE-Not-fallhilfeleistungssystem kann eine grenzübergreifende Unterstützung bei Gefahrguttransportunfällen sicherstellen. Mit diesem Programm wird basierend auf den besten derzeitig vorhandenen Unfallverhütungs- und Hilfesystemen ein Notfallhilfeleistungssystem für den gesamten Transportweg vom Hersteller bis zum Kunden sichergestellt, wobei die Notfallhilfeleistungssysteme auch grenzüberschreitend auf die Länder übertragen werden, in denen noch kein nationa-les Hilfeleistungssystem vorhanden ist.

Die chemische Industrie bietet hierbei den Behörden, die üblicherweise die Gesamtverantwortung für die Abarbeitung und die erforderlichen Maßnahmen bei transport notfällen und Unfälle tragen, Hilfe in drei verschiedenen Einsatzstufen an:

Level 1: Fachauskunft und kompetente Beratung per Telefon oder Fax (e-Mail)Level 2: Entsendung von Fachpersonal zur Beratung der Einsatzkäfte am UnfallortLevel 3: Einsatzhilfe mit Fach- und Feuerwehrpersonal sowie technischem Spezialgerät am Unfallort

Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie vom CEFIC ICE - European Emergency Response Network: Nationale ICE-Programme (HYPERLINK „http://www.cefic.org“ www.cefic.org)

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Diese Empfehlungen entsprechen den Grundsätzen von „Responsible Care“ und umfassen folgende Themen.

1. Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz 2. Inspektionen (Audits)3. Risikominimierung 4. Ausrüstungs- und Design Empfehlungen von Verpackungen, Behältern und sonstigem technischen Gerät 5. Unfallanalyse und Ableitung von Lehren und Standards zur Vermeidung von Wiederholungen 6. Vorschriften und Durchführungsbestimmungen7. Prozess- und Ablaufkontrollen8. Schulung9. Auswahl und Überwachung von Unterauftragnehmern10. Produktdaten und Informationen11. Notfallhilfeleistungssystem12. Information der Öffentlichkeit

Obwohl die vorliegenden Richtlinien für die Distribution von Ethylenoxid produktspezifisch sind, ist es wichtig, dass auch die prinzipielle Sicherheitsphilosophie, die entsprechenden Systeme und Verfahren gemäß den Cefic-Empfehlungen für ein sicheres Distributionsmanagement vorliegen und umfassend eingehalten werden.

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Anhang 2 Cefic-Empfehlungen für ein sicheres Distributions-management (SQAS)

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Anhang 3 Auslegung und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen

1. Geltungsbereich1.1Kesselwagen für den Transport von Ethylenoxid müssen der Verordnung für die internationale Eisenbahnbeförde-rung gefährlicher Güter (RID) für dieses spezifische Produkt entsprechen.Die folgenden Anforderungen sind er-gänzende Informationen und ersetzen nicht die RID-Anforderungen. Sie gelten für alle neu gebauten Eisenbahn-kesselwagen und dienen als Richtlinie zur Bewertung gemieteter oder eigener Eisenbahnkesselwagen. Bereits im Einsatz befindliche Eisenbahnkesselwagen erfüllen daher möglicherweise nicht vollständig die nachfolgenden Empfehlungen.

2. Zu verwendende Materialien 2.1Bei neuen Eisenbahnkesselwagen muss der Tank aus Edelstahl gefertigt sein, der mindestens folgende Spezifi-kation erfüllt: AISI/SAE 304LN oder äquivalentes Material gemäß den genehmigten Vorschriften zu Druckbehäl-tern. Alle Werkstoffe müssen mindestens ein Zertifikat 3.1 B nach EN 10204 besitzen.

2.2Ethylenoxid führende Armaturen, Anschlüsse, Leitungen müssen ebenfalls aus dem entsprechenden Edelstahl bestehen und dürfen weder Kupfer noch Kupfer-, Nickel-, oder andere „Buntmetall- sowie Magnesiumlegierun-gen enthalten.

3. Kesselausführung3.1Die Behälter sind entsprechend den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern (beispielsweise ASME BPVC, AD-Merkblätter) auszuführen.

3.2Die Innenseite des Behälters muss gebeizt und passiviert sein.Ein Schleifen der Schweißnaht ist partiell nur an der Unterseite des Tanks zulässig, damit der Eisenbahnkesselwagen vollständig entleert werden kann.

3.3Anforderungen an Schweißungen für Druckbehälter:

• 100%-ige Kontrolle der Schweißnähte durch Röntgenaufnahme • Schweißverfahrensspezifikationen (WPS) und Verfahrensprüfungen (PQR) müssen zur Genehmigung

vorgelegt werden. • Alle WPS- und PQR-Unterlagen müssen die Forderungen der Vorschriften zu Druckbehältern erfüllen.

3.4Es dürfen keine Prallbleche montiert werden.

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Anhang 3 Auslegung und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen

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3.5Verstärkungsbleche (Edelstahl) sind an den Stellen erforderlich, wo die tragenden Teile (T-Profil, Ankerplatten ...) nicht aus Edelstahl bestehen (siehe auch „Konstruktionsmaterial“).

3.6Die Ausführung des Eisenbahnkesselwagens muss eine vollständige Entleerung des Eisenbahnkesselwagens sicherstellen (z. B. durch ein Gefälle zur Bodenmitte). Kriterium: Menge des Restprodukts unter 5 l.

3.7Öffnungen in der Wand sollten, sofern möglich, nicht in der Nähe von Hauptschweißnähten liegen.

3.8 Für Prüfzwecke müssen die Behälter mit einem Mannloch von mindestens 500 mm Durchmesser versehen sein. Das Mannloch muss fest durch Schrauben verschlossen sein und kann (an der rechten Seite) ein Scharnier besitzen.

3.9Alle Dichtungen (zwischen Flanschen sowie dem Mannloch) müssen Spiralringdichtungen aus Edelstahl, Typ 304, sein, die mit reinem Graphit (99,9 %) gefüllt sind oder Graphit Spießblech sowie kammprofilierte Graphit-dichtungen. Je nach Aufbau des Flanschs müssen Innen- und/oder Außenführungsringe (Vor- und Rücksprung) eingesetzt werden (beispielsweise haben Feder- und Nut-Flansche keine Führungsringe).

3.10Ventildichtungen müssen gegen Ethylenoxid beständig und alle Ventile müssen brandsicher (entsprechend der Rohrleitungsklasse) sein.

3.11Die Tanks müssen so gestaltet sein, dass keine Vertiefungen vorhanden sind, in denen sich Flüssigkeit beim Entladen sammeln kann.

3.12Die beiden mit einem Gewinde versehenen Einlauföffnungen an beiden Tankenden oben in der Mitte (zur Durch-führung der Druckprüfung vor Inbetriebnahme des Tanks) müssen mit einer Schraube und Schweißlippendich-tung versehen sein.

3.13Die einzigen zulässigen Öffnungen im Tank sind:

• ein Mannloch, • zwei Bodenventile, • zwei Einlassanschlüsse mit Gewinde.

3.14Die Schweißnähte an der Außenseite des Behältermantels sollten gebeizt und passiviert sein.

3.15Um die Edelstahlflächen vor Rissbildung durch Stresskorrosion zu schützen, können alle Außenflächen aus Edel-stahl beschichtet werden.

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Anhang 3 Auslegung und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen

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4. Sicherheitsventile4.1Eisenbahnkesselwagen dürfen keine Sicherheitsventile besitzen.

4.2 Befüll- und Entleerungsarmaturen und Leitungsanschlüsse sowie Gaspendelung:

4.2.1

Der Kesselwagen muss mit einem DN 80-mm-Einfüllanschlußstutzen und Flansch und einem 80-mm- Handabsperrventil versehen sein. Für die Gasrückführung muss ein DN 50-mm-Rohrleitungsanschluss mit Flansch und ein 50-mm- Absperrventil verwendet werden. Die Ventile müssen eine Herstellerzulas-sung für das Produkt besitzen und die Ausführung sollte möglichst hochwertig gegen Leckage gesichert sein, beispielsweise Faltenbalgventile.

4.2.2

Darüber hinaus muss in der Kesselwandung für die angeschlossenen Einfüll-/Auslaufarmaturen und auch für die Gaspendelarmatur ein schnellschließendes Bodenauslassventil angebracht sein. Diese Ventile müssen auch fernbedienbar sein, per Reißleine und nach Möglichkeit auch über eine „Not Aus“ Funktion gesteuert werden können. Die Anschlüsse müssen auch dann automatisch schließen, wenn ein Schlauch platzt, oder der Kesselwagen plötzlich unvorhergesehen in Bewegung gerät. Die Öffnung der Ventile muss über einen hydraulischen Mechanismus sichergestellt werden, so dass im Ereignisfall, diese Ventile automatisch federbelastet schließen (Sicherheitsstellung zu), also zu fallen können.

4.2.3

Sowohl die Einfüll-/Auslaufarmatur als auch die Gasrückführung müssen mit einem Blindflansch ver-schließbar sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung.

4.2.4

Sowohl die Einfüll- als auch die Auslass- und Gaspendelanschlüsse sollten abschließend mit rückstands-frei zu öffnenden Schlauchkupplungen nach NATO-Standard sowie einer Staubschutzkappe oder einem druckfesten Deckel versehen sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung. Es wird zusätzlich zu der Kupplung mit Auslaufschutz (Abbildung 1) auch ein Hand-absperrventil empfohlen.

Abb. 1: Kupplung mit Auslaufschutz, 80 mm für die Flüssigkeitsleitung (linke Seite), 50 mm für dieGasleitung

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Anhang 3 Auslegung und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen

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4.2.5

Die Armaturen und Anschlüsse müssen gegen einen möglichen Aufprall während des Transports aus-reichend geschützt sein. Dazu kommt eine starke Schutzvorrichtung aus Stahl oder die Verwendung des Fahrgestells in Betracht. Sowohl die Flüssigkeits- als auch die Gasanschlüsse müssen eine deutlich erkennbare Markierung (Flüssigkeit/Gas) aufweisen.

Damit sich Bodenventile und innere Schutzvorrichtungen bei einem Unfall nicht öffnen, müssen die außenliegenden Anschlüsse so gebaut sein, dass sie bei Überbeanspruchung sich Verformen können ohne das innenliegende Ventil zu schädigen.Anschlussrohre, Flansche und Ventile müssen dem gleichen Prüfdruck standhalten wie die Tankwandung. Die Anschlüsse sind gegen den Zugriff unbefugter Perso-nen zu sichern.

4.3 Innere Gasrückführung 4.3.1

Im Innern des Tanks muss ein 50-mm-Gasrückführungsrohr vorhanden sein, das vom Bodenventil (von der inneren Schutzvorrichtung) bis zum Gasraum reichen muss (Steigleitung). Das Rohr muss so gestal-tet sein, dass möglichst wenig Flüssigkeit eindringen kann. Durch eine entsprechende Halterung muss es den während der Fahrt auftretenden Schwingungen standhalten.

5. Erdungsanschluss5.1. Um beim Füllen oder Entleeren des Kessels gefährliche elektrische Potentialunterschiede zwischen dem Tank, dem Fahrzeug, den Rohrleitungen und dem Boden zu vermeiden, müssen Erdungsanschlüsse vorhanden sein. Diese Erdungsanschlüsse müssen an jeder Seite des Kesselwagens in der Nähe der Absauganschlüsse vorhan-den sein (Abbildung 2).

Abb. 2: Erdungsanschluss für den Eisenbahnkesselwagen

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Anhang 3 Auslegung und Konstruktion von Eisenbahnkesselwagen

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6. Isolierung6.1 Eisenbahnkesselwagen müssen isoliert werden.

6.2 Das Isoliermaterial muss folgende Eigenschaften aufweisen:

a) Es darf keine oder nur eine sehr geringe Reaktivität beim Kontakt mit Ethylenoxid besitzen.b) Es muss für den Einsatz bei den niedrigsten Umgebungstemperaturen geeignet sein.

6.3 Der gesamte Tank (mit Ausnahme der Flansche und Ventile) muss isoliert werden.

6.4 Alle isolierten Flansche (z. B. für Mannloch und Bodenventil) sollten Lecksammeleinrichtungen besitzen, damit austretende Flüssigkeit nicht in die Hauptbehälterisolierung gelangt. Die Isolierung zwischen dem Flansch und der Lecksammelvorrichtung sollte aus „foam glass“ bestehen.

6.5 Die Dicke des Isoliermaterials muss mindestens 100 mm betragen.

6.6 Das Isoliermaterial muss mit einem Edelstahlblech von mindestens 0,8 mm Dicke (als Schutz gegen Witterungs-einflüsse) versehen sein.

7. GeräteausstattungIn den Eisenbahnverkehrsvorschriften sind Thermometer und Manometer normalerweise zugelassen. Diese Geräte dür-fen daher auch in Eisenbahnkesselwagen eingebaut werden. Allerdings muss in diesem Fall durch regelmäßige Inspekti-onen und Prüfungen gewährleistet sein, dass sie stets in einwandfreiem Betriebszustand sind.

Geräte in Eisenbahnkesselwagen können infolge der während der Fahrt auftretenden Schwingungen oder wegen der Ansammlung kleinerer Polymermengen falsche Messdaten zeigen. Thermometer und Manometer sind an Eisenbahn-kesselwagen so anzubringen, dass sie vor äußeren Beschädigungen geschützt sind.

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Anhang 4 Auslegung und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen und Containern

1. Geltungsbereich1.1 Behälter für den Transport von Ethylenoxid müssen dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ARD) für dieses spezifische Produkt entsprechen. Die folgenden Anforderungen sind ergänzende Informationen und ersetzen nicht die ADR-Vorschriften. Sie gelten für alle neu gebauten Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter.

2. Zu verwendende Materialien 2.1 Bei neuen Straßentankfahrzeugen und Containern muss der Tank aus Edelstahl bestehen, der mindestens folgende Spezifikationen erfüllt: AISI/SAE 304LN oder äquivalentes Material gemäß den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern. Alle Werkstoffe müssen mindestens ein Zertifikat 3.1 B gemäß EN 10204 besitzen.

2.2 Armaturen und Anschlüsse, die mit Ethylenoxid in Berührung kommen, müssen ebenfalls aus diesen Materialien bestehen und dürfen weder Kupfer noch Kupfer- oder Magnesiumlegierungen oder andere „Buntmetalle“ enthalten.

3. Tankbehälterausführung3.1 Die Behälter sind entsprechend den genehmigten Vorschriften zu Druckbehältern (beispielsweise ASME BPVC, AD-Merkblätter) auszuführen.

3.2 Die Innenseite des Behälters muss gebeizt und passiviert sein. Ein Schleifen ist nur an der Unterseite des Tanks zulässig, damit die Straßentankfahrzeuge und Tankbehälter vollständig entleert werden können.

3.3 Anforderungen an Schweißungen für Druckbehälter:

• 100 %-ige Kontrolle der Schweißnähte durch Röntgenaufnahme • Schweißverfahrensspezifikationen (WPS) und Verfahrensprüfungen (PQR) müssen zur Genehmigung

vorgelegt werden. • Alle WPS- und PQR-Unterlagen müssen die Forderungen der Vorschriften zu Druckbehältern erfüllen.

3.4 Der Tank oder Container soll Schwallwände enthalten.

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Anhang 4 Auslegung und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen

und Containern

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3.5 Verstärkungsbleche sind an den Stellen erforderlich, wo die tragenden Teile (T-Profil, Ankerplatten ...) nicht aus Edelstahl bestehen (siehe auch „Konstruktionsmaterial“).

3.6 Die Konstruktion der Straßentankfahrzeuge und Container muss ein vollständiges Entleeren ermöglichen. Die Restauslaufmenge soll kleiner 5 l betragen.

3.7 Öffnungen in der Behälterwand sollten, sofern möglich, nicht in der Nähe der Hauptschweißnähte liegen.

3.8 Für Prüfzwecke müssen die Behälter mit einem Mannloch von mindestens 500 mm Durchmesser versehen sein. Das Mannloch muss fest durch Schrauben verschlossen sein und (an der rechten Seite) ein Scharnier besitzen.

3.9 Alle Dichtungen (zwischen Flanschen sowie dem Mannloch) sollten Spiralringdichtungen aus Edelstahl, Typ 304, sein, die mit reinem Graphit (99,9 %) gefüllt sind. Je nach Aufbau des Flanschs müssen Innen- und/oder Außenführungsringe eingesetzt werden (beispielsweise haben Feder- und Nut-Flansche keine Führungsringe). Auch kammprofilierte Graphitdichtungen oder Graphit- Spießblech Dichtungen können eingesetzt werden.

3.10 Ventilspindeldichtungen müssen gegen Ethylenoxid beständig sein, und alle Ventile müssen brandsicher sein ausgelegt sein.

3.11 Die Behälter müssen so gestaltet sein, dass keine Vertiefungen vorhanden sind, in denen sich Flüssigkeit beim Entladen sammeln kann.

3.12 Die beiden mit einem Gewinde versehenen Einlauföffnungen an den beiden oberen Tankenden (mittig, zur Durchführung der Druckprüfung vor Inbetriebnahme des Tanks und bei Behälterrevisionen) sollten mit einer Verschraubung und Schweißlippendichtung versehen sein.

3.13 Die einzigen zulässigen Öffnungen im Tank sind:

• ein Mannloch, • zwei Bodenventile, • zwei Einlassanschlüsse mit Gewinde

3.14 Die Schweißungen an der Außenseite des Behältermantels müssen gebeizt und passiviert sein.

3.15 Um die Edelstahlflächen vor Rissbildung durch Stresskorrosion zu schützen, können alle Außenflächen aus Edelstahl beschichtet werden.

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4. Ausrüstung4.1 SicherheitsventileEine Einrichtung zum Druckausgleich muss den ADR-Anforderungen und IMO-Vorschriften entsprechen. Wenn Druckentlastungsventile (Sicherheitsventile) montiert sind, muss vor diesen eine entsprechend zugelassene Berstscheibe installiert sein. Zwischen dem Ventil und der Berstscheibe muss ein Manometer angebracht werden, um die Funktionsfähigkeit der Berstscheibe zu prüfen.Die Berstscheiben müssen einen direkten Zugang zum Dampfraum des Tanks haben und einen Ansprechdruck besitzen, der deutlich unter dem Ansprechdruck des Sicherheitsventils liegt. Für den Druckausgleich sind federbelastete Druckentlastungsventile zu verwenden. Die Austrittsöffnung der Sicherheitsventile muss so positioniert werden, dass der entweichende Dampf nicht unmittelbar auf die Tankwandung auftrifft. Berstscheiben und Druckentlastungsventile müssen aus Edelstahl bestehen.

4.2. Einfüll-/Absaugstutzen und Dampfrückführung4.2.1.

Der Tank muss mit einem 80-mm-Einfüll-/Absaugrohr und einem 80-mm-Absperrventil versehen sein. Zur Gasrückführung ist ein 50-mm-Rohr mit einem 50-mm-Absperrventil zu verwenden. Die Ventile müssen von einem zugelassenen Hersteller stammen und die Ausführung muss zugelassen sein.

4.2.2

Darüber hinaus muss in der Tankwandung für den Einfüll-/Absauganschluss eine rasch schließendes internes Bodenauslaßventil angebracht sein. Die Ventile müssen auch fernbedient werden können. Das Ventil muss auch automatisch schließen, wenn ein Schlauch platzt. Außerdem sollte es automatisch bei einer unvorhergesehenen Bewegung des Straßentankfahrzeugs/ Containers schließen. Das ventils muss über eine hydraulische Stelleinheit geöffnet sein und federbelastet bei einer Druckentlastung der Hydraulik automatisch zu fallen (Sicherheitsstellung „zu“).

4.2.3

Sowohl der Einfüll-/Absaugstutzen, als auch die Gasrückführung, müssen mit einem Blindflansch verschließbar sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung.

4.2.4

Sowohl die Einfüll- als auch die Auslass- und Gasrückführanschlüsse müssen mit Kupplungen mit Auslaufschutz nach NATO-Standard sowie einer Staubschutzkappe oder einem druckfesten Deckel versehen sein. Für die Anschlüsse sind ähnliche Materialien zu verwenden wie für die Tankwandung.

4.2.5.

Die Anschlüsse müssen gegen einen möglichen Aufprall während des Transports ausreichend geschützt sein. Zum Schutz kann eine starke Schutzvorrichtung aus Stahl oder das Fahrgestell verwendet werden. Alle Anschlüsse der Tankbehälter müssen den ISO-Vorschriften entsprechen. Sowohl die Flüssigkeits- als auch die Dampfanschlüsse müssen eine deutlich erkennbare Markierung (Flüssigkeit/Gas) aufweisen. Damit sich die Bodenventile und inneren Schutzvorrichtungen bei Beschädigung des Anschlussrohres nicht öffnen, muss das Fahrzeug so gebaut sein, dass die Tankwandung und das innenliegende Ventil keinen Schaden erleiden, wenn die Rohrleitungen einer Überbelastung ausgesetzt sind. Anschlussrohre, Flansche und Ventile müssen dem gleichen Prüfdruck standhalten wie die Tankwandung. Die Anschlüsse müssen so konstruiert sein, dass sie für unbefugte Personen unzugänglich sind.

Anhang 4 Auslegung und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen

und Containern

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4.3. Inneres Gasrückführungsrohr 4.3.1

Im Innern des Tanks muss ein 50-mm-Gasrückführungsrohr vorhanden sein, das vom Bodenventil (von der inneren Schutzvorrichtung) bis zum Gasraum reichen muss. Das Rohr muss so gestaltet sein, dass möglichst wenig Flüssigkeit eindringen kann. Durch eine entsprechende Halterung muss es den während der Fahrt auftretenden Schwingungen standhalten.

5. Erdungsanschluss5.1 Um beim Betanken oder Entladen der Tanks gefährliche elektrische Potentialunterschiede zwischen dem betankten Tank, dem Fahrzeug selbst, den Rohrleitungen und dem Boden zu vermeiden, müssen Erdanschlüsse vorhanden sein. Anschlüsse sind an jedem Ende des Tanks und in der Nähe der Absauganschlüsse vorzusehen.

6. Isolierung6.1 Straßentankfahrzeuge und Container müssen isoliert sein.

6.2 Das Isoliermaterial muss folgende Eigenschaften aufweisen:

a) Es darf keine Reaktivität beim Kontakt mit Ethylenoxid besitzen.b) Es muss für den Einsatz, mit niedrigsten Umgebungstemperaturen geeignet sein, die im Betrieb zu

erwarten sind.

6.3 Der gesamte Tank (mit Ausnahme der Flansche und Ventile) muss isoliert werden.

6.4 Alle isolierten Flansche (z. B. für Mannloch und Bodenventil) müssen Lecksammeleinrichtungen besitzen, damit austretende Flüssigkeit nicht in die Hauptbehälterisolierung gelangt. Die Isolierung zwischen dem Flansch und der Lecksammelvorrichtung muss aus Schaumglas bestehen.

6.5 Die Dicke des Isoliermaterials muss mindestens 100 mm betragen.

6.6 Das Isoliermaterial muss mit einem Edelstahlblech von mindestens 0,8 mm Dicke (als Schutz gegen Witterungseinflüsse) versehen sein.

7. GeräteausstattungEs müssen Temperatur- und Druckmessung montiert sein. Bei Oberflächentemperaturmessungen sollten die Sensoren am Tankboden angebracht sein. Die Druckmesseinrichtung muss für die Gasphase installiert sein. Für beide Geräte ist ein ausreichender Schutz erforderlich.

Anhang 4 Auslegung und Konstruktion von Straßentankfahrzeugen

und Containern

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Inhaltsverzeichniss1. Einleitung 312. Definitionen 313. Produktinformation 32

3.1 Gefahrgutklassen 323.2 Alternative Bezeichnungen des Produkts 323.3 Chemische Formel 323.4 Klassifizierung und Kennzeichnung 333.5 Entflammbarkeit 33 3.6 Chemisches Reaktionsvermögen 343.7 Zerfall 34 3.8 Polymerisation 34

4. Gesundheitsgefährdung 35 4.1 Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen 35 4.2 Hautkontakt mit flüssigem Ethylenoxid 35

4.3 Augen 35

5. Persönliche Schutzausrüstung 356. Betanken und Entladen des Fahrzeugs 367. Transport von Ethylenoxid 37

7.1 Kennzeichnung und Beschilderung 377.2 Bereitstellung schriftlicher Anweisungen 377.3 Wahl der Fahrstrecke 38 7.4 Sicheres Parken 387.5 Ungünstige Witterungsbedingungen 387.6 Verspätungen 387.7 Prüfung von Druck und Temperatur bei längeren Fahrten 387.8 Allgemeines 38

8. Verhalten in Notfallsituationen 388.1 Temperaturanstieg oder Druckanstieg/-abfall im Tank 388.2 Ausströmen von Ethylenoxid-Dampf oder -Flüssigkeit und/oder Brand 398.3 Unfallbedingter Personenschaden oder Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrzeugs (kein Leck oder Brand) 39

Anlage 1 40Gesamtdruck der Transportbehälter 40

Anlage 2 41ERIC Card (Version 2.12) 41

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

1. EinleitungEthylenoxid (EO) ist ein entzündliches, chemisch reaktives und giftiges Gas mit großer Gesundheits- und Umweltgefähr-dung. Trotzdem kann es bei Einhaltung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gefahrlos verwendet, transportiert und gelagert werden.

Der Ethylenoxid-Fahrzeugführer erfüllt neben der reinen verkehrstechnischen Abwicklung eine weitere wichtige Aufgabe. Er begleitet die Lieferung und ist während des gesamten Transports mit der technischen Betreuung des Fahrzeugs und seiner Ladung betraut. Daher muss er sehr gut über die möglichen Gefahren informiert sein, die beim Transport von Ethylenoxid auftreten können. Weiterhin muss er mit den in Notfallsituationen zu ergreifenden Maßnahmen vertraut sein.

Die vorliegenden allgemeinen Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer wurden von der Arbeitsgruppe EO-Distri-bution im Europäischen Verband der chemischen Industrie (Conseil Européen de l’Industrie Chimique, CEFIC) zusam-mengestellt. Sie wurden von allen dem CEFIC angeschlossenen europäischen EO-Herstellern als einheitliches Ausbil-dungsmaterial übernommen, und allen Ethylenoxid-Fahrzeugführern zur Verfügung gestellt. Diese Richtlinie stellt die Grundlage für die Schulung der speziellen Produktinformationen zum Transport von Ethylenoxid dar.

Durch die Erarbeitung eines einheitlichen Ausbildungsstandards für alle Fahrzeugführer, soll eine möglichst große Si-cherheit im Umgang mit und beim Transport von Ethylenoxid gewährleistet werden. Man beachte, dass die EO-Herstel-ler auch weitergehende Regelungen treffen können, wenn dies unter besonderen Bedingungen zur erhöhten Sicherheit beim Transport beiträgt.

Bevor ein Fahrzeugführer für den Transport von Ethylenoxid zugelassen wird, muss er:a) in Besitz eines gültigen ADR-Fahrerzertifikats für den grenzüberschreitenden Transport von Gütern der

Gefahrgutklasse 2 oder eines gleichwertigen Dokuments sein, b) einen von einem dem CEFIC angeschlossenen EO-Hersteller durchgeführten zusätzlichen Lehrgang für Ethy-

lenoxid absolviert haben.

Nach erfolgreichem Abschluss eines EO-Lehrgangs und der dazugehörigen Prüfung erhält der Fahrzeugführer ein ent-sprechendes, auf seinen Namen lautendes Ausbildungszertifikat.

Dieses Zertifikat wird von allen dem CEFIC angeschlossenen EO-Herstellern anerkannt. Fahrzeugführer ohne dieses Zertifikat sind für den Transport von Ethylenoxid nicht zugelassen.

2. Definitionen

Siedepunkt Temperatur, bei der eine Flüssigkeit in die Gas-/Dampfphase übergeht. Der Siedepunkt hängt vom Druck über der Flüssigkeit ab.

Dampfdruck Der vom Dampf über einer Flüssigkeit im Gleichgewichtszustand mit dieser Flüssigkeit erzeugte Druck.

Flammpunkt Die niedrigste Temperatur, bei der der Dampf über einer Flüssigkeit sich entzünden kann, wenn Sauerstoff oder Luft vorhanden ist.

Untere Explosionsgrenze

Niedrigste Konzentration eines Stoffs, bei dem es an der Luft zur Entzündung kommen kann. Bei noch geringeren Konzentrationen ist das Gemisch zu „mager“.

Obere Explosionsgrenze

Höchste Konzentration eines Stoffs, bei dem es an der Luft zur Entzündung kommen kann. Bei noch höheren Konzentrationen ist das Gemisch zu „fett“.

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Zerfall Reaktion, bei der ein Stoff spontan in einzelne Bestandteile (Komponenten) zerfällt. Sehr häufig kommt es dabei zu einer starken Wärme- und Druckentwicklung.

Polymerisation Chemische Reaktion, bei der sich die einzelnen Moleküle des gleichen Stoffs zu einem viel größeren Molekül (Polymer) zusammenschließen. Oft kommt es dabei gleichzeitig zu einer starken Wärmeentwicklung.

Exotherm Eine Reaktion unter Wärmeentwicklung, z. B. ist Polymerisation mit Wärmeentwicklung eine exotherme Reaktion.

ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße .

RID Verordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter .

IMO Internationale maritime Organisation (Organisation für den internationalen Transport auf See, einschließlich internationaler Fährschiffe).

3. Produktinformation3.1 GefahrgutklassenADR/RID: ADR/RID : Beschreibung : Ethylenoxid mit Stickstoff bis zu einem Gesamtdruck von 1 MPa (10 bar) bei 50 °CGefahrgutklasse: Gefahrgutklasse 2, TFGefahrenidentifikationsnummer: 263Stoffidentifikationsnummer: 1040

Gefahrgutverordnung für den Straßenverkehr in Großbritannien:Beschreibung: wie obenUN-Nummer: 1040Gefahrgutklasse: 2.3Zusätzliche Gefahren: 2.1Code für Notfallmaßnahmen: 2 PE

3.2 Alternative Bezeichnungen des ProduktsEEthylenoxidEthenoxid1,2-Epoxyethan(übliche Abkürzung: EO)

3.3 Chemische Formel

C2H

4O oder

Molekulargewicht: 44.05

3.4 Klassifizierung und Kennzeichnung

Klassifiziert als gefährlich gemäß den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

H2C

o

CH2

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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GEFAHRENKLASSEN – GEFAHRENSÄTZE (HAZARD STATEMENTS)

Entzündbares Gas Kategorie 1 - H220: Extrem entzündbares Gas.Druckgas - Flüssiggas - H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.Karzinogen Kategorie 1B - H350: Kann Krebs erzeugen.Mutagen Kategorie 1B - H340: Kann genetische Defekte verursachen.Akute Toxizität Kategorie 3 - H331: Giftig bei Einatmen.Akute Toxizität Kategorie 4 - H302: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.Augenreizung Kategorie 2 - H319: Kann die Atemwege reizen. STOT SE Kategorie 3 - H335: Kann die Atemwege reizen.Hautreizung Kategorie 2 - H315: Verursacht Hautreizungen.

EINSTUFUNG GEMÄSS VERORDNUNG EG NR. 1272/2008 (CLP))

Signalwort: Gefahr

H-SÄTZE

H220 Extrem entzündbares Gas.H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.H350 Kann Krebs erzeugen.H340 Kann genetische Defekte verursachen.H331 Giftig bei Einatmen.H302 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H335 Kann die Atemwege reizen.H315 Verursacht Hautreizungen.

P-SÄTZE

P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P304 + P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Benutzung nur von professionellen Personal und Unternehmen.

3.5 EntflammbarkeitEthylenoxid hat einen Flammpunkt von -18 °C. Das heißt, dass sich über der Ethylenoxid-Flüssigkeit bei -18°C und bei höheren Temperaturen ein entzündlicher Dampf befindet. An der Luft ist es in allen Konzentrationen über 2,6 Vol. % entflammbar. (Untere Explosionsgrenze = UEG). Normalerweise geht man davon aus, dass entzündliche Gase eine obere Entflammbarkeitsgrenze besitzen. Ethylenoxid hingegen besitzt keine obere Explosionsgrenze, da es bei höheren Konzentrationen bis hin zu 100 % Ethylenoxid-Dampf von der Verbrennung in den exothermen Zerfall übergeht.

Die meisten Gemische aus entzündlichen Gasen und Luft haben auch eine obere Explosionsgrenze (OEG). An dieser Grenze ist Konzentration des Gasgemisches so hoch (zu „fett“), Für dass es nicht mehr zur Zündung kommt, weil die Luft nicht mehr die dazu erforderliche Sauerstoffmenge enthält. Für Ethylenoxid-Dämpfe gilt das nicht, sie sind in Luft bei Konzentrationen oberhalb 2,6 % grundsätzlich entflammbar bzw. explosiv. Wegen des niedrigen Siedepunkts (10,5 °C) und der Entflammbarkeit verhält sich Ethylenoxid in mancher Hinsicht ähn-lich wie Flüssiggas. Im Gegensatz zu üblichem Kohlenwasserstoffflüssiggas ist es jedoch mit Wasser vollkom-men mischbar.

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Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt darin, dass Ethylenoxid eine sehr niedrige Zündenergie besitzt. Mit Wasser verdünntes Ethylenoxid kann immer noch entflammbare Dämpfe freisetzen. Selbst eine wässrige 1%-ige Lösung hat noch einen Flammpunkt von 22 °C. Alle ausgetretenen Mengen müssen daher mindestens 100-fach verdünnt werden.

Zum Verdünnen von ausgelaufenem Ethylenoxid ist stets eine möglichst große Wassermenge zu verwenden. Wenn unzureichend verdünnte Lösungen in das Abwassersystem gelangen, besteht noch eine Entzündungsge-fahr.

An der Luft beträgt die Selbstentzündungstemperatur von Ethylenoxid 429 °C.

3.6 Chemisches ReaktionsvermögenEthylenoxid besitzt eine sehr hohe Reaktionsfreudigkeit. In Gegenwart von Katalysatoren kann es ggf. auch zu spontanen Reaktionen mit Stoffen wie Wasser, Alkoholen, Ammoniak, Aminen und organischen Säuren (und vie-len Weiteren) kommen. Solche Reaktionen können selbstbeschleunigend sein und unter Freisetzung erheblicher Wärmemengen ablaufen. Daher ist im Umgang mit Ethylenoxid unbedingt auf saubere Behältnisse zu achten. Unbeabsichtigtes Vermischen mit anderen Chemikalien einschließlich Wasser vermeiden. Gerade wegen seiner ausgeprägten chemischen Reaktionsfreudigkeit ist Ethylenoxid ein wertvoller Ausgangs-stoff für die Herstellung anderer nützlicher Chemikalien. Das wichtigste Derivat ist Ethylenglykol, das als Frost-schutzmittel und bei der Produktion von Polyesterfasern Verwendung findet. Andere EO-Derivate werden als Tenside und Lösungsmittel eingesetzt. Ethylenoxid selbst wird unter kontrollierten Bedingungen auch als Desinfektions- und Sterilisationsmittel ver-wendet.

3.7 ZerfallBei Temperaturen über 560 °C zerfallen die über Ethylenoxid-Flüssigkeit befindlichen Dämpfe spontan und kön-nen zu schweren Explosionen führen. Die Anwesenheit von Sauerstoff ist hierfür nicht erforderlich. Der Zerfall und die Explosion von Ethylenoxid lassen sich jedoch durch Verdünnen mit einem inerten Gas, z.B. Stickstoff, verhindern. Anforderungen an die Stickstoffreinheit:

• Reinheit mindestens 99,99 % • Sauerstoff max. 20 ppm • Wasser max. 5 ppm

3.8 PolymerisationFlüssiges Ethylenoxid zeigt eine starke Neigung zur Polymerisation, die durch Säuren, Basen oder Katalysatoren wie zum Beispiel Metalloxide, wasserfreie Chloride von Eisen, Aluminium und Zinn ausgelöst werden kann. Da-her ist im Umgang mit Ethylenoxid unbedingt auf saubere Geräte zu achten. Unbeabsichtigtes Vermischen mit anderen Chemikalien ist zu vermeiden: z. B. bei Reinigungsarbeiten ... Die Polymerisationsreaktion läuft unter starker Wärmefreisetzung ab. Wenn der Temperaturanstieg nicht unter Kontrolle gebracht werden kann, beschleunigt sich die Reaktion derart, dass es zur Verdampfung von unver-brauchtem Ethylenoxid und möglicherweise auch zum explosionsartigen Zerfall der EO-Dämpfe kommen kann.Bei einer langsamen Polymerisation entsteht ein festes, thermisch stabiles Polymer. Manchmal findet man in Befüll- und Entleerungsleitungen sowie Filtern Polymerabscheidungen.

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4. GesundheitsgefährdungEthylenoxid ist als direkt wirkendes Mutagen bekannt und vermag in menschlichen Gewebezellen Mutationen auszu-lösen. Die Ergebnisse von Tierversuchen lassen darauf schließen, dass die Substanz auf den Menschen wahrscheinlich eine karzinogene Wirkung ausübt.

Die gesetzlichen Vorschriften für die höchstzulässigen Konzentrationen von Ethylenoxid in der Luft sind in Europa von Land zu Land verschieden. Zurzeit schwanken diese Werte meistens zwischen 1 und 10 ppm.

4.1 Inhalation von Ethylenoxid-DämpfenDie Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen führt zur Reizung der Atemorgane und verursacht eine Flüssigkeits-ansammlung in der Lunge. Vergiftungserscheinungen treten in der Regel erst nach einigen Stunden auf und verschlimmern sich bei körperlicher Anstrengung.Dem Verletzten ist Bettruhe zu verordnen. Er muss daher unbedingt in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Nach Inhalation von Ethylenoxid-Dämpfen in hohen Konzentrationen können Übelkeit und Erbrechen die ersten Symptome sein.Erste Hilfe: frische Luft, Ruhigstellung, umgehend ärztliche Hilfe herbeiholen!

4.2 Hautkontakt mit flüssigem Ethylenoxid Wenn Ethylenoxid-Flüssigkeit mit der Haut in Berührung kommt, entsteht zunächst einmal eine Hautrötung. Bei anhaltendem Kontakt kann es zu schweren Hautschäden führen.

Wässrige Ethylenoxid-Lösungen können je nach EO-Konzentration und Einwirkungsdauer schwere Hautschäden verursachen. Am gefährlichsten sind etwa 50%-ige Lösungen. Hautverätzungen können aber sogar schon bei Kontakt mit 1%-igen wässrigen Lösungen oder mit Ethylenoxid-Dämpfen entstehen (Abb. 3).

Intensiver Hautkontakt kann ein chronisch allergisches Ekzem auslösen.Erste Hilfe: Haut sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser waschen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Arzt verständigen.

4.3 AugenEthylenoxid-Dämpfe verursachen eine Reizung der Augenschleimhaut. Flüssiges Ethylenoxid und wässrige Ethy-lenoxid-Lösungen können schwere Verätzungen verursachen und bleibende Hornhautschäden herbeiführen. Erste Hilfe: Augen 10–15 Minuten lang spülen und umgehend Arzt herbeirufen.

NACH EINWIRKUNG VON ETHYLENOXID STETS SOFORT EINEN ARZT VERSTÄNDIGEN.

Abb. 3: Blasen und Hautverätzungen durch eine Ethylenoxid-Wasser-Mischung

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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5. Persönliche SchutzausrüstungBei allen Tätigkeiten, bei denen Kontakt mit Ethylenoxid nicht ausgeschlossen werden kann oder die Inhalation, ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Folgende Ausrüstungsgegenstände gehören zur Mindestausstat-tung:

• Schutzbrillen, • undurchlässige Handschuhe (z. B. aus Butylkautschuk, Naturkautschuk), PVC oder Nitrilkautschuk können

KEINEN ausreichenden Schutz bieten• geeignetes Atemschutzgerät (Druckluft-/Sauerstoffapparat oder AX-Filter)

Mehr Informationen enthält das eSDS (Sicherheitsdatenblatt) ihres LieferantenSchutzkleidung für Leckagen, Flüssigaustritte und Brände:

• Vollschutzanzüge und EO-resistente Arbeitsschutzhandschuhe unter den Handschuhen des Schutzanzuges• EO undurchlässige Schutzschuhe und Umluft unabhängigen Atemschutz (zugelassenes Überdruck-Atemgerät) • Verunreinigte Kleidung ist sofort auszuziehen, vorzugsweise unter der Dusche oder unter einem Löschschlauch • Verunreinigte Kleidung, Schuhe und Lederwaren sind zu entsorgen

6. Betanken und Entladen des FahrzeugsDie Betankungs- und Entladeeinrichtungen müssen sich in einer sicheren Entfernung von den Lagerbehältern befinden. Verunreinigungen sind zu vermeiden, damit es nicht zur Polymerisation kommt. Aus diesem Grunde kommen nur Stra-ßentankfahrzeuge, Container und Eisenbahnkesselwagen im „Einprodukt-Pendelverkehr“ in Betracht, die ausschließlich für die Beförderung von Ethylenoxid verwendet werden und grundsätzlich unter Stickstoffüberdruck gehalten werden.

Vor dem Beladen jedes Straßentankfahrzeuges ist es auf sichtbare Mängel zu überprüfen und ein technisch einwandfrei-er Zustand sicher zu stellen. Der Dampfraum ist vor jeder Beladung durch Probennahme auf seinen Sauerstoffgehalt zu prüfen (höchstens 0,3 %). Alle Anschlüsse und Leitungen sind vor der Beladung/Entleerung auf Dichtigkeit zu prüfen. Vor dem Anschließen ist der Tank, Container zu Erden und die Schlauchverbindungen und Leitungen mit Stickstoff zu spülen. Der Tank darf nur bis zu 0,78 kg/l Fassungsvermögen betankt werden.

Nach dem Füllen mit Ethylenoxid ist der Tank mit Stickstoff auf den vorgegebenen Druck aufzudrücken. Anlage 1 enthält die höchsten und niedrigsten Werte für den Gesamtdruck:

• Der Stickstoffgehalt in der Gasphase muß eine Inertisierung bis zu einer Erwärmung von 50 °C sicherstellen. • Der Gesamtdruck Druck darf bei einer Erwärmung auf 50 °C, 10 bar nicht übersteigen.

Beim Beladen von Transporttanks kann ein Differenzdruck nach dem Druckausgleich zwischen der gasförmigen und der flüssigen Phase und dem Schließen der Ventile auftreten, der von den jeweiligen Betankungsbedingungen abhängt und in der Größenordnung von 0,5–1,0 bar liegt. Auch nach dem Entladen sollte der Stickstoffdruck mindestens 3 bar Ü sein.

Stellt der Fahrzeugführer fest, dass die beim Entladen herrschenden Bedingungen nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, so hat er dies dem Auftraggeber (Versender) zu melden.

Die Ventile von längerer Zeit nicht bewegten Tanks können durch Polymerisat verstopft sein. In diesem Fall das Ventil schließen und einen Experten verständigen. Tanks müssen entweder regelmäßig genutzt oder nach längerer Lagerdauer vor erneuter Inbetriebnahme gereinigt werden.

An den Betankungs- und Entladeeinrichtungen sind zwischen den Lagerbehältern und den zu betankenden bzw. zu entladenden Fahrzeugen fernbetätigte Absperrventile vorzusehen.

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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Betanken und Entladen: Wichtige Hinweise für das Betanken und EntladenBeim Betanken und Entladen ist Folgendes zu beachten.

• Erdung: Während des Betankungs- und Entladevorgangs muss das Fahrzeug geerdet sein. Vor dem Anschlie-ßen des Behälters für das Betanken (Entladen) sind die Erdleiter anzubringen und eine brauchbare Ableitung sicher zu stellen. Nach Beendigung des Betankungs- bzw. Entladevorgangs darf der Erdleiter erst wieder nach dem Entfernen der Füllanschlüsse und Leitungen geöffnet werden.

• Tankfahrzeug: Vor Beginn des Betankens muss stets der Sauerstoffgehalt gemessen werden. Dieser MUSS unter 0,3 Vol. % liegen.

• Atemgerät: Beim Herstellen/Lösen der Anschlüsse sollte eine Atemschutzmaske getragen werden.• Anschlüsse: Nach Herstellung der Schlauchanschlüsse diese mit Stickstoff unter Druck setzen. Die Flanschver-

bindungen vor dem Laden/Entladen mit Seifenlösung oder ähnlichen Mitteln auf Dichtigkeit prüfen.

Vor dem Abbau der Schlauchanschlüsse/Leitungen sind diese mit Stickstoff zu spülen.

7. Transport von Ethylenoxid7.1 Kennzeichnung und BeschilderungDen einschlägigen Transportbestimmungen entsprechend sind betankte und auch leere, noch nicht gereinigte Ethylenoxid-Fahrzeuge mit Gefahrenschildern zu versehen. In den ADR-Bestimmungen ist zum Beispiel folgende Kennzeichnung vorgeschrieben:

• Gefahrensymbol 2.3. (Toxisches Gas) • Gefahrensymbol 2.1. (Entzündliches Gas)

Ferner ist die Gefahrenidentifikationsnummer (263) und die Stoffidentifikationsnummer (UN Nr.:1040) am Fahr-zeug anzubringen (siehe Abb. 4).

7.2 Bereitstellung schriftlicher Anweisungen Die Fahrzeugführer müssen bei vollen und leeren ungereinigten Ethylenoxidtransporten im Besitz von Unfallmerkblättern für den Straßentransport in den Sprachen sein, die für die Fahrstrecke und das Fahrziel relevant sind. Kopien des offiziellen Unfallmerkblatts mit Einsatzhinweisen für den Gefahrguteinsatz (Emergency Response Intervention Card, ERIC) liegen als Anlage 2 bei.

Abb. 4: Gefahrgutaufkleber und Gefahrgut Kennziffer

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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7.3 Wahl der Fahrstrecke Der Transport von Ethylenoxid muss den ADR-Vorschriften entsprechen. Aus diesem Grund muss die Fahrtstre-cke sorgfältig ausgewählt werden. Soweit möglich, sollte die Fahrtstrecke Autobahnen beinhalten und Wohnge-biete vermeiden. Die bevorzugte Fahrtstrecke muss allen beteiligten Seiten bekannt sein.

7.4 Sicheres Parken Der Fahrzeugführer muss dafür Sorge tragen, dass das stehende Fahrzeug entweder dauernd überwacht oder an einer sicheren Stelle geparkt wird. In der Umgebung des Fahrzeugs dürfen keine Wärmequelle und kein offenes Feuer vorhanden sein. Im Notfall muss die Möglichkeit bestehen, das Fahrzeug problemlos aus einem Gefahren-bereich zu entfernen.

Der Fahrzeugführer hat den Speditionsbetrieb davon in Kenntnis zu setzen, wo das Fahrzeug über Nacht abge-stellt wird. Die Standorte für Übernachtparken müssen entsprechend den Vorschriften ausgewählt werden (z. B. entsprechend den ADR-Vorschriften).

7.5 Ungünstige Witterungsbedingungen Treten während des Transports ungünstige Witterungsbedingungen ein (zum Beispiel vereiste Fahrbahnen, Schnee oder schlechte Sichtverhältnisse), ist die Fahrt am nächsten geeigneten Parkplatz zu unterbrechen.

7.6 VerspätungenVerspätungen durch ungünstige Witterungsbedingungen, Pannen oder andere Umstände sind dem Versender möglichst bald zu melden. Verkehrsunfälle sind dem Versender ebenfalls möglichst bald zu melden.

7.7 Prüfung von Druck und Temperatur bei längeren FahrtenWährend mehr als 24 Stunden dauernder Straßentransporte von Ethylenoxid sind Druck und Temperatur des Tanks/Containers regelmäßig prüfen und in eine Checkliste oder in ein Fahrtenbuch eintragen.

7.8 AllgemeinesSelbst wenn sich das Fahrzeug und der Tank in gutem Betriebszustand befinden, kann auch ein gut ausgebildeter und erfahrener Fahrzeugführer unterwegs mit unvorhersehbaren Situationen oder Problemen konfrontiert werden, die er alleine nicht bewältigen kann. Treten während der Fahrt oder auf dem Werksgelände des Kunden technische Schwierigkeiten oder das Produkt betreffende Sicherheitsprobleme auf, muss sich der Fahrzeugführer umgehend telefonisch mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen.

8. Verhalten in NotfallsituationenBei Einhaltung der einschlägigen Beförderungsvorschriften und Beachtung der in den vorliegenden Richtlinien gemach-ten Angaben ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Notfallsituation beim Transport von Ethylenoxid sehr gering. Dennoch müssen die Fahrzeugführer über die in solchen Fällen zu ergreifenden Maßnahmen informiert sein.

8.1 Temperaturanstieg oder Druckanstieg/-abfall im Tank Während der Fahrt darf die Temperatur von Ethylenoxid innerhalb von 24 Stunden höchstens um 3 °C ansteigen. Normalerweise soll der Druck im Tank nicht zunehmen. Unter normalen Bedingungen kommt es nur im Zusam-menhang mit einer Temperaturerhöhung zu einem Druckanstieg im Tank.

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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Wenn die Temperatur rascher ansteigt oder 25 °C erreicht (signifikant über Umgebungstemperatur) oder wenn ein erheblicher Druckanstieg oder -abfall zu beobachten ist, sind folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Es muss alles unternommen werden, um das Fahrzeug in ein offenes Gelände, weit ab von Gebäuden und bewohnten Gebieten zu bringen. Der Fahrzeugführer soll dort das Fahrzeug parken und unter Mit-nahme folgender Unterlagen verlassen:

2. alle Aufzeichnungen über Temperatur- und Druckverlauf und die Transportunterlagen. 3. Alle in der Umgebung des Fahrzeugs befindlichen Personen sind zu warnen und vom Fahrzeug fernzu-

halten. 4. Örtliche Polizeidienststelle und Feuerwehr umgehend verständigen. 5. Der Versender muss möglichst bald benachrichtigt werden und genaue Angaben erhalten – seit wann

steigt die Temperatur/der Druck, wie hoch sind Druck und Temperatur jetzt.6. Die örtlichen Behörden unterstützen. 7. Es muss festgestellt werden, ob die Temperatur immer noch ansteigt bzw. der Druck immer noch

ansteigt oder abfällt. Wenn die Temperatur 40 °C erreicht, sich der Druck dem maximalen Betriebsdruck des Tanks von 10 bar nähert oder die Temperatur immer rascher ansteigt (zum Beispiel 2–3 °C pro 5–10 Minuten), muss die Umgebung des Fahrzeugs sofort evakuiert werden.

Die Polizei vor Ort ist dringend darauf hinzuweisen, dass die Umgebung zu evakuieren ist und alle Personen sich unverzüglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen haben.

8.2 Ausströmen von Ethylenoxid-Dampf oder -Flüssigkeit und/oder Brand1. Fahrzeug stoppen und sofort verlassen / alle elektronischen Geräte ausschalten (LKW-Hauptschalter, Radio

etc.)2. Alle in der Umgebung des Fahrzeugs befindlichen Personen warnen und vom Fahrzeug möglichst weit fern-

halten.3. Örtliche Polizeidienststelle und Feuerwehr sofort verständigen.4. Verlader möglichst bald benachrichtigen.

8.3 Unfallbedingter Personenschaden oder Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrzeugs (kein Leck oder Brand)

1. Polizeidienststelle sofort verständigen2. Verlader möglichst bald benachrichtigen3. Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig ist, die orangefarbenen Warnblinkleuchten zum Schutz der

Vorder- und der Rückseite des Fahrzeugs aufstellen. Temperatur und Druck im Tank weiter messen und fest-halten.

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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Anlage 1 Gesamtdruck der Transportbehälter

Quelle: J.H. Burgoyne, K.E. Bett and R. Lee, I Chem E, Symposium Series No. 25, (1963) The ExplosiveDecomposition of Ethylene Oxide Vapour Under Pressure Part 2 [Zurück zum Inhaltsverzeichnis]

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Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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Anlage 2 ERIC Card (Version 2.12)Stoff: ETHYLENOXID, MIT STICKSTOFFUN-Nummer: 1040HIN: 263ADR-Kennzeichnung: 2.3+2.1ADR-Klasse: 2Klassifizierungscode: 2TFVerpackungsgruppe:ERIC: 2-12

Entflammbares toxisches verflüssigtes Gas

1. Merkmale• Gefährlich für Haut, Augen und Luftwege • Die Dämpfe bilden mit Luft explosive Mischungen. • Toxisch bei Inhalation oder Absorption über die Haut • Das Gas wird durch Wassernebel und Sprühwasser absorbiert oder leicht verteilt

2. Gefahrenquellen• Bei der Verbrennung entstehen toxische oder reizende Gase oder Dämpfe. • Durch Erwärmung der Behälter kommt es zu einem Druckanstieg, der zum Bersten der Behälter führen

kann und zur sofortigen Freisetzung und Ausdehnung einer giftigen Dampfwolke, die sich entzünden oder explodieren kann und dann eine Druckwelle erzeugt.

• Kontakt mit der Flüssigkeit kann zu Vereisungen und schweren Augenschäden führen. • Das Gas ist unsichtbar und kann in die Kanalisation, Keller oder beengte Räume eindringen.

3. Persönliche Schutzausrüstung• Gasdichte Schutzkleidung tragen. • Personal vor Strahlungshitze mit einem Wassernebelvorhang oder anderen Maßnahmen schützen. • Isolierende Unterwäsche und dicke Textil- oder Lederhandschuhe tragen.• Unter dem Schutzanzug evtl. Standardkleidung für die Brandbekämpfung tragen.

4. Sofortmaßnahmen4.1 ALLGEMEINES

• Nicht rauchen, Zündquellen beseitigen. • GEFÄHRDUNG DER ÖFFENTLICHKEIT – Einwohner in der Nähe warnen und anweisen, Fenster

und Türen geschlossen zu halten. Eventuelle Belüftung abschalten. Ggf. Personen evakuieren, die sich in unmittelbarer Gefahr befinden.

• Entgegengesetzt zur Windrichtung bewegen. Schutzkleidung anlegen, bevor der Gefahrenbereich betreten wird.

• Die Anzahl der Personen im Gefahrenbereich so gering wie möglich halten. • Andere Personen auffordern Keller, Kanalisation und sonstige enge Räume zu verlassen und nicht

wieder zu betreten.

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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4.2 VERSCHÜTTEN

• Leckstellen möglichst verschließen. • Explosionsgefahr prüfen. • Mit Handwerkzeugen, die keine Funken verursachen, und mit eigensicheren Geräten arbeiten. • Die Gaswolke durch Besprühen mit Wasser zerteilen oder die Ausdehnung verhindern. • Wenn der Stoff in einen Wasserlauf oder in die Kanalisation gelangt ist, die zuständige Behörde

verständigen. • Kanalisation und Keller belüften, wenn keine Gefahr für die Öffentlichkeit oder Personal besteht. • Sofern von Fachleuten nicht anders empfohlen, verschüttete Flüssigkeit mit Wassernebel verdün-

nen, um die Verdunstung zu unterstützen und das Gas zu absorbieren, aber einen Einlauf in die Kanalisation möglichst vermeiden, da dieser zu Umweltverschmutzung führt.

4.3 BRAND (UNTER BETEILIGUNG DES STOFFS)

• Den Behälter mit Wasser kühlen. • Die Gaszufuhr absperren, wenn dies sicher möglich ist. • Austretende Gasflammen NICHT löschen, es sei denn, dies ist UNBEDINGT erforderlich. • Von einer geschützten Position aus arbeiten, um das Risiko für Mitarbeiter zu reduzieren. Fernbe-

diente Löschmonitore und Wasserlanzen verwenden. • Mit Wassernebel (Spray) oder Pulver löschen. • Nicht mit Wasserstrahl löschen. • Mit Wassersprühnebel die Abgase eindämmen, die bei dem Brand entstehen, sofern dies mög-

lich ist. • Eine unnötige Ausbreitung des Löschwassers vermeiden, um eine Umweltverschmutzung zu

vermeiden.

5. Erste Hilfe • Ist der Stoff in die Augen gelangt, mindestens 15 Minuten lang mit Wasser spülen und sofort den Arzt

aufsuchen. • Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und die betroffene Haut mit sehr viel Wasser spülen. • Personen, die Kontakt mit dem Stoff hatten oder diesen inhaliert haben, müssen sofort den Arzt aufsu-

chen. Alle verfügbaren Produktinformationen weitergeben. • Bei Verätzungen die betroffene Haut sofort so lange wie möglich mit kaltem Wasser spülen. An der Haut

haftende Kleidung nicht entfernen. • Eine Mund-zu-Mund-Beatmung sollte vermieden werden. Alternative Methoden verwenden, beispiels-

weise mit Sauerstoff oder Druckluftapparat. • Eingefrorene Stellen vorsichtig mit kaltem Wasser auftauen.

6. Wichtige Vorsichtsmaßnahmen für die Produktaufnahme• Keine Standardausrüstung für die Aufnahme von Produkten verwenden. Sofort Spezialisten heranziehen.

7. Vorsichtsmaßnahmen nach der Havariebekämpfung 7.1 AUSZIEHEN DER KLEIDUNG

• Verunreinigte Schutzanzüge und Atemgeräte vor Abnahme von Gesichtsmaske und Schutzanzug abspülen.

• Chemieschutzanzug und autonomes Atemgerät beim Entkleiden kontaminierter Mitarbeiter oder beim Umgang mit kontaminierter Ausrüstung verwenden.

7.2 REINIGEN DER AUSRÜSTUNG

• Vor dem Verlassen der Unfallstelle Spezialisten konsultieren.

Anhang 5 Allgemeine Anweisungen für Ethylenoxid-Fahrzeugführer

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Anhang 6 Inspektion der Transportmittel

1. Routineinspektion von Straßentankfahrzeugen und Tankbehältern an Betankungseinrichtungen

Sofern relevant, werden die anwendbaren Vorschriften (ADR/RID/IMO) genannt.

Wenn eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt wird, muss das Beladen/Entleeren gestoppt und die Ursache behoben werden. Erst dann kann der Vorgang fortgesetzt werden.

a. Vor dem Beladen1. Gibt es sichtbare Hinweise, dass der Lkw in der Fahrsicherheit beeinträchtigt ist?

(z. B. Scheinwerfer und Reifen in gutem Zustand) 2. Existiert ein gültiges ADR-Zertifikat für Ethylenoxid? 3. Besitzt der Fahrzeugführer eine gültige ADR-Lizenz für den Transport von Gefahrenstoffen und ein gültiges

Schulungszertifikat speziell für Ethylenoxid? 4. Ist das Typenschild am Container gültig und lesbar? 5. Sind alle Gefahrgutaufkleber (Tafeln) angebracht, und ist die Identifikationsnummer 263/1040 vorhanden?

Beim Straßentransport: Befindet sich ein Unfallmerkblatt (Tremcard) für den Straßentransport in allen geforderten Sprachen im Fahrzeug?

6. Besitzt der Fahrzeugführer alle Teile der Sicherheits - und Schutzausrüstung? (entsprechend den Angaben auf dem Unfallmerkblatt für den Straßentransport)

7. Die maximale Nutzlast aus folgenden Daten ermitteln:• Taragewicht • Bestimmungsland • Transportart • max. Füllgrad

8. Sind alle Ventile bei Ankunft geschlossen? 9. Befindet sich der Tank in der richtigen Betankungsposition?10. Sind die Räder des Tankfahrzeugs oder des Eisenbahnkesselwagens durch Blöcke oder ähnliche

Vorrichtungen blockiert? 11. Funktionieren alle Ventile korrekt? 12. Liegt die Sauerstoffkonzentration unter 0,3 %? Der Behälter muss dann entsprechend Anlage 1 zu Anhang 5

mit einer Stickstoffethylenatmosphäre versehen werden.

b. Während des Beladens1. Ist der maximale Füllstand nicht überschritten?

c. Nach dem Beladen 1. Ist der Behälter unter Druck mit Stickstoff mit einem Druck gefüllt, der für den Transport geeignet ist? 2. Ist das maximale Bruttogewicht nicht überschritten? (auf der Fahrzeugwaage kontrollieren) 3. Wurde eine Dichtheitsprüfung durchgeführt (Bodenventil und Abschlussventil)? 4. Sind alle Ventile geschlossen und versiegelt, sind alle Schrauben angebracht bzw. alle Kupplungen mit

Auslaufschutz und Metalldeckel montiert? 5. Sind alle Sicherungen und die Plomben angebracht?

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2. Routineinspektion von Eisenbahnkesselwagen (RTCs) an Betankungseinrichtungen

Wenn eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt wird, muss das Beladen gestoppt und die Ursache (der Fehler) behoben werden. Erst dann kann das Befüllen fortgesetzt werden.

a. Vor dem Betanken 1. Ist das Gleis gesichert, so dass eine Kollision nicht möglich ist? 2. Ist der Eisenbahnkesselwagen speziell für den Ethylenoxidtransport vorgesehen?3. Ist das Inspektionsdatum nicht überschritten? 4. Sind alle Schilder für „gefährliche Güter“ angebracht und ist die Identifikationsnummer 263/1040

angebracht? 5. Ist das Taragewicht bekannt? 6. Sind alle Ventile bei der Ankunft ordnungsgemäß geschlossen gewesen?7. Ist die Notfall- Entleerungsschraube, die die Bodenventile mechanisch öffnet, am Fahrgestell des

Eisenbahnkesselwagens in einer gesicherten Position? (Diese Notfallschraube darf nur bei Notfällen zum Öffnen der Bodenventile genutzt werden. Es ist strikt untersagt, das Betanken zu beginnen, wenn das Bodenablaßventil durch die Notentleerungsschraube blockiert ist.)

8. Befindet sich der Eisenbahnkesselwagen in der richtigen Betankungsposition?9. Sind die Räder des Eisenbahnkesselwagens durch Bremsschuhe oder ähnliche Einrichtungen blockiert?10. Funktionieren alle Ventile korrekt?11. Liegt die Sauerstoffkonzentration unter 0,3 %?

Der Behälter muss dann entsprechend Anlage 1 von Anhang 5 mit einer Stickstoffethylenoxidatmosphäre versehen werden.

b. Während der Beladung1. Wurde der maximale Füllstand nicht überschritten?

c. Nach dem Betanken 1. Ist der Eisenbahnkesselwagen mit Stickstoff mit einem Druck gefüllt, der für den Transport geeignet ist? 2. Wurde das maximale Bruttogewicht überschritten? 3. Wurde eine Dichtheitsprüfung durchgeführt (Bodenventil und Abschlussventil)? 4. Sind alle Ventile geschlossen und versiegelt, sind alle Schrauben angebracht bzw. alle Kupplungen mit

Auslaufschutz und Metalldeckel montiert? 5. Sind alle Dichtungen oder Verriegelungen angebracht?

3. Erste Inspektion von Straßentankfahrzeugen, Tankbehältern und Eisenbahnkesselwagen

Bevor Tankfahrzeuge, Tankbehälter oder Eisenbahnkesselwagen für den Transport von Ethylenoxid genutzt oder nach Reparatur oder Instandhaltungsarbeiten wieder genutzt werden, muss ein Verantwortlicher der Verladegesellschaft die Bestätigung über folgende Punkte einholen:

a. Stimmt die Transporteinrichtung in allen Punkten mit der allgemeinen Bauzeichnung überein? b. Wurden die richtigen Dichtungen montiert? (beispielsweise Spiraldichtungen aus Edelstahl Typ 304, Graphit

gefüllt oder Graphit- Spießblech oder kammprofilierte Graphitdichtungen). c. Wurde der Behälter ordnungsgemäß gereinigt? (Ausblasen mit Stahlsand und Vakuumreinigung bei

Behältern aus Kohlenstoffstahl ohne verbleibende Roststellen, Entfettung bei Edelstahlbehältern) d. Funktionieren alle Ventile einwandfrei? (Anzeige für das hydraulisch betätigte Bodenventil, Abbildung 5).

Anhang 6 Inspektion der Transportmittel

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Beim ersten Betanken eines neuen oder reparierten Fahrzeugs sollten die „besonderen Vorschriften für die Inbetriebnahme“ beachtet werden. Dazu gehört eine Druckdichtheitsprüfung, beispielsweise mit Stickstoff, vor dem Betanken und auch eine Ethylenoxid Dichtheitsprüfung nach Beginn der Betankung.

4. Wartung der TransportmittelBeim Einsatz kann eine außerplanmäßige Wartung der Transportmittel erforderlich sein, wenn die Schnellschlussventile oder die Bodenventile bei Tankfahrzeugen/Tankbehältern oder Eisenbahnkesselwagen nicht mehr einwandfrei funktionieren. Ähnliche Probleme können bei Durchflussbegrenzungsventilen an Tankbehältern oder Straßentankfahrzeugen auftreten. Die Ventile können durch geringe Mengen Polymer blockiert werden.

Die Kunden sind anzuweisen, dem Versender unverzüglich Probleme anzuzeigen, die bei Betätigung der Ventile auftreten. Es hat sich bewährt, bei Zurücksendung der Transportmittel durch ein Schild auf eventuelle Probleme hinzuweisen.

Die Nutzer von Eisenbahnkesselwagen sollten eng mit den lokalen Eisenbahnbehörden zusammenarbeiten, soweit es die Fahrgestelle der Eisenbahnkesselwagen betrifft.

Abb. 5: Vetilstellungsanzeiger des hydraulischen Bodenauslassventils

Anhang 6 Inspektion der Transportmittel

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Die folgenden Bedingungen müssen genau geprüft werden (siehe vorgeschlagene Checkliste), und wenn einer oder mehrere der Prüfpunkte nicht erfüllt sind, muss die Betankung gestoppt und die Situation bereinigt werden, bevor die Betankung fortgesetzt wird.

Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen Flüssigkeiten in Eisenbahnkesselwagen – Inspektion vor der Abfahrt

1. IDENTIFIZIERUNGEN

1.1 Kesselwagenummer

1.2 Kesselwagen leer/vol:

1.3 Welche Substanz wird geladen /entleert

1.4 Gefahrgutkennzeichen/UN- Nummer

1.5Darf die Substanz in dem Fahrzeug transportiert werden

JA NEIN

1.6 Nächste Behälterprüfung

1.7 Nächste Fahrzeugprüfung

1.8 Transport noch im Prüfintervall JA NEIN

2. ALLGEMEINER FAHRZEUGZUSTAND JA NEIN N/A

2.1Sichtbare Schäden (Isolierung, Armaturen,Rahmen,Kennzeichnungsschild)

2.2Hat der Kesselwagen ggf. einen „rot Zettel“Wenn ja, welcher Mangel

2.3 Sind die Anschlüsse frei von Verunreinigungen, Leckagen

2.4 Gesamtzustand des Wagon ok?

3. KENNZEICHNUNG, MARKIERUNGEN JA NEIN N/A

3.1 Alle Markierungen vorhanden und gut lesbar?

3.2 Gefahrgutkennzeichnung (RID), beidseitig

3.3 UN Nummer (RID) beidseitg

3.4 Produktname angebracht, beidseitig

3.5 Alte Label vollständig entfernet

3.6Spezielle Informationen (Notrufnummer), Bezettelung (unter Stickstoff, voll, leer, etc.)

3.7 Bedienungsanleitung vom Bodenablaßventil vorhanden

Anhang 7 Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen

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Anhang 7 Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen

4. BODENÖFFNUNGSVENTIL UND SYSTEM JA NEIN N/A

4.1 Sichtbare Schäden am Ventil oder Mechanismus?

4.2 Ist das Bodenventil (Flüssig- und Gasseite)geschlossen?

4.3 Sind die Handabsperrventile geschlossen?

4.4 Ist die Gaspendelung gekennzeichnet?

4.5Sind die richtigen Dichtungen in den Staubkappen oder Blindflanschen eingelegt?

4.6 Sind die Staubkappen oder Blindflansche vorhanden und dicht?

4.7 Nur für Blindflasche, sind alle Schrauben vorhanden und dicht?

4.8 Sind die Staubkappen mit einer Kette gegen herabfallen gesichert?

4.9 Sind die Blindflansche mit einer Kette gegen herabfallen gesichert?

4.10 Sind die Sicherungsstifte in den Handrädern vorhanden?

4.11Sind die Sicherungsstifte im Handrad des Bodenablassventiles vorhanden?

4.12 Sind die Sicherungsstifte mit einer Kette gesichert?

4.13 Ist das Hydrauliksystem dicht ohne Leckage?

4.14 Sind die Ventile verplombt?

4.15 Sind die Erdungspunkte vorhanden?

5. ENTLEERUNG BEFÜLLUNG VON OBEN JA NEIN N/A

5.1Sind sichtbare Schäden (Isolierung, oberen Armaturen, Rahmen, Kennzeichnungsschild) vorhanden?

5.2 Alle Ventile im Kesselwagendom geschlossen?

5.3 Alle Armaturen und Anschlüsse dicht, alle Schrauben vorhanden?

5.4 Sind die richtigen Dichtungen vorhanden?

5.5 Sind die Anschlüsse im Dom gekennzeichnet/ beschriftet

5.6 Ist ggf. die Schutzkappe verschlossen und gesichert?

5.7Ist das Mannloch mit der richtigen Dichtung versehen und in einwandfreiem Zustand?

5.8 Domdeckel geschlossen, Alle Schwenkriegel verschlossen

5.9 Ist das Mannloch (Domdeckel) verplombt?

6. AUSSENWÄNDE DES KESSELWAGEN JA NEIN N/A

6.1 Keine Substanzreste auf dem Kesselwagen anhaftend?

6.2 Gangway oben auf dem Kesselwage ist ok?

6.3 Die Isolation ist ok, nicht beschädigt?

6.4 Die Leiter ist in ordnungsgemäßen Zustand?

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7. UNTERGESTELL/RAHMEN JA NEIN N/A

7.1 Brems- und Rangierstand ohne sichtbare Mängel?

7.2 Tritt vom Rangierstand ohne Mängel?

7.3 Sind die Bremssohlen und Sättel in Ordnung

7.4 Sind die Bremsschläuche und Anschlüsse ok?

7.5 Ist die Handbremse in Ordnung und funktionsfähig

8. LEKAGE TESTS JA NEIN N/A

8.1

Lecktest durchgeführt

8.1.1 Bodenablassventil dicht?

8.1.2 Handabsperrventile dicht?

9. ALLGEMEINE STELLUNGNAHME/ NOTIZEN

Inspektion durchgeführt von: Datum:

: auch vor dem Laden überprüft werden

Anhang 7 Beispiel für eine Checkliste für Eisenbahnkesselwagen

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Anhang 8 Sicherheitsaudit für die Entlade- und Lagereinrichtungen bei den Ethylenoxidabnehmern

1. Einführung1.1 Ziel der gegenseitigen Besuche (Audits) von Ethylenoxid Abnehmern und Lieferanten ist, dass hinreichende Sicherheitsausrüstungen und organisatorische Betriebsabläufe beim Abnehmer und Lieferanten vorhanden sind, um einen sicheren Transport und eine sichere Entladung und Lagerung von Ethylenoxid zu gewährleisten.

2. Geltungsbereich2.1 Die Checkliste kann zur Überprüfung der Entladung von Ethylenoxid per Straße oder Schiene und der Lagerung bei allen Ethylenoxid Abnehmern benutzt werden.

2.2 Ziel der Überprüfung ist, dass die Übernahme von Ethylenoxid aus dem Tankwagen, Container oder Kesselwagen in das Tanklager des Empfängers, jederzeit sicher ausgeführt werden kann. Da sich auch die technischen Einrichtungen der Entladestelle und des Tanklagers so wie die entsprechende Bedienung beim Abnehmer auf die Sicherheit der Entladung auswirken können, müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden.

2.3 Mit der Prüfung wird außerdem folgender Zweck verfolgt: Überprüfung und Erfassung aller Änderungen von Richtlinien, Einstellungen und Ausrüstungen seit der letzten Prüfung Erfassung der Hinweise des Kunden zum Transport und zur verwendeten Ausrüstung.

3. Durchführung des Sicherheitserfahrungsaustausches 3.1 Es wird empfohlen, die Checkliste in Anlage 1 bei der Prüfung, als Hilfe zu verwenden, damit kein wichtiger Aspekt vergessen wird.

3.2 Die Anmerkungen zur Anwendung (Anlage 2) enthalten eine Erläuterung zur Checkliste und die in bestimmten Fällen empfohlenen Mindeststandards.

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Anhang 8 Sicherheitsaudit für die Entlade- und Lagereinrichtungen

bei den Ethylenoxidabnehmern

Anlage 1 Checkliste für Entlade- und Lagereinrichtungen von EthylenoxidKUNDE:DATUM:ANSCHRIFT:BEFRAGTE PERSONEN:DURCHFÜHRUNG DURCH:

1. Die Entladestelle 1.1 Einfacher Zugang; sind Leitplanken (Anfahrschutz) oder Prellböcke vorhanden? 1.2 Sauberkeit und Ordnung 1.3 Trennung von sonstigen technischen Anlagen und Prozessen 1.4 Möglichkeit zur Fortbewegung des Tanker/Containers / Eisenbahnkesselwagens in Notfällen 1.5 Einrichtungen zum Absperren des Bereichs und zur Verhinderung des Zugangs 1.6 Wassersprüh- und Brandbekämpfungsanlagen 1.7 Elektrische Schutzklasse, explosionsgeschützter Bereich vorhanden? 1.8 Mindestsicherheitsabstände sind 15 m zwischen dem Entladepunkt und dem Lagerbereich. .

• Zündquelle • Grundstückszäune und sonstige Absperreinrichtungen

1.9 Benachbarte weitere Entladestellen 1.10 Schläuche oder feste Entladearme 1.11 Erdungspunkt 1.12 Anfahrschutz gegen Beschädigung von Rohrleitungen 1.13 (Sonstiger Verkehr): Kann die Entladestelle während der Entladung vom Werkverkehr

abgesperrt werden? Kann das Bahngleis gesperrt werden? Gibt es Kupplungen mit Sollbruchstellen 1.14 Angemessene Beleuchtung 1.15 Ist eine Wegfahrsperre installiert, welche Ausführung? (Nur für den Straßentransport) 1.16 Ist der Entladebereich mit einem Notentleerungssystem und Auffangbecken versehen, um

ausgetretenes Ethylenoxid und das Wasser der Sprinkleranlage in Notfällen aufzufangen? 1.17 Ist die Entladestelle mit Messgeräten zur Überwachung von explosibler Atmosphäre ausgerüstet?

2. Das Entladen 2.1 Personal und Ausrüstung

2.1.1 Ist das Verladepersonal während der gesamten Entleerung anwesend 2.1.2 Ist das Verladepersonal eingewiesen, geschult und erfahren 2.1.3 Verfügbarkeit eines Stellvertreters 2.1.4 Arbeitsanweisungen für Schlauchprüfungen, Ersatz von Schläuchen mit abgelaufener

Nutzung2.1.5 Druck- und Funktionsprüfung der festen Ladearme und Wartung 2.1.6 Verfügbarkeit geeigneter Schutzausrüstung 2.1.7 Kommunikationssystem

2.2 Bedienung2.2.1 Schriftliche Arbeitsanweisungen (siehe Kapitel 6 im Folgenden) 2.2.2 Spülen der Schläuche und Dichtheitsprüfung 2.2.3 Probenentnahme 2.2.4 Überwachung der Luft und des Personals auf Ethylenoxid Exposition 2.2.5 Methode der Entleerung (pumpen oder mit Stickstoff drücken) 2.2.6 Verwendung von Schienenhaken 2.2.7 Sicherheitsabschaltungen der Pumpen 2.2.8 Notfallhilfe System (Alarmpläne und Hilfeleistung) 2.2.9 Notabschaltung

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3. Stickstoffversorgung3.1 Stickstoffquelle 3.2 Kontrolle der Stickstoffreinheit

4. Der Lagertank 4.1 Gelände Umgebung

Isoliert betrieben, (ausschließlich für EO)Gemeinsam betrieben mit welchen StoffenSicherheitsabständeEinrichtungen zur Entleerung bei Notfällen, NotauffangbeckenIst das Tankgelände mit Messungen und Alarmierung bei explosibler Atmosphäre ausgerüstet?

4.2 KonstruktionKonstruktionsmaterial der Tanke, isoliert mit..., nicht isoliert Kühlmöglichkeit versehen Wassersprüh- und BrandbekämpfungsanlagenGeerdet Auslegungsdruck Maximal zulässiger Betriebsdruck Datum und Art der letzten Prüfung/Durchsicht Unter Spiegel Befüllung

4.3 SicherheitsventileGetrennt voneinander zugänglichIn Kombination mit Verriegelung Größe, Ausblasemenge:Entlüftung zum

• Abgaskamin • Wäscher• Sonstige

Flammenhemmende EinrichtungenStickstoffgespülte Entlüftungen

4.4 InstrumentierungStickstofffülldruck Temperaturkontrolle Druckkontrolle Füllstandsanzeige Alarmeinstellungen:

• Temperatur • Druck• Füllstand

Sind die Bedienelemente, Anzeigen und Alarme voneinander unabhängig?

4.5 Überwachung des TanklagerTemperaturDruckFüllstand

5. Vorgesehener Lagertank

Anhang 8 Sicherheitsaudit für die Entlade- und Lagereinrichtungen

bei den Ethylenoxidabnehmern

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Rückströmsicherungen, damit Produkte aus der Anlage nicht in die Lagerbehälter gelangen.

6. MaßnahmenFür die folgenden Tätigkeiten sollten schriftliche Anweisungen vorliegen:

• Identifizierung des Produkts vor dem Entladen • Entladen des Ethylenoxids • Prüfplan, Inspektion und Wartung der gesamten Einrichtungen • Notfallmaßnahmen, einschließlich schneller Verwendung oder Verdünnung des Ethylenoxids,

sowie eine gezielte Entspannung

7. Anmerkungen des Kunden

Anhang 8 Sicherheitsaudit für die Entlade- und Lagereinrichtungen

bei den Ethylenoxidabnehmern

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Anlage 2Hinweise zu Ethylenoxid/Checklisten für Entlade- und Lagereinrichtungen

1. Der Entladebereich 1.1

Es sollte genügend Platz für leichten Hilfsfahrzeugzugang vorhanden sein.

1.2

Sofern das Fahrzeug (Tanker, Container, Kesselwagen) nicht mit den Entladeeinrichtungen verbunden ist, sollte das Fahrzeug in Notfällen aus dem Entladebereich entfernt werden können. Wenn das Fahrzeug dann mit den Entladeeinrichtungen verbunden ist, muss die Entladestation alle notwendigen Sofortmaßnahmen für den Notfall (möglichst automatisiert) übernehmen können.

1.3

Absperrungen und Warnschilder (beispielsweise „Zugang verboten“, „Rauchen verboten“) sind anzubringen. Insbesondere müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Rangierarbeiten während der Entladung in der Nähe des Entladebereichs zu verhindern.

1.4

Es muss ein manuell betätigtes Wassersprühsystem vorhanden sein. Idealerweise ist das Berieselungssystem oberhalb und rund um den Entladebereich fest installiert. Strategisch platzierte Wasserwerfer und Feuerlöschanschlüsse sind ebenfalls akzeptabel. Die Wasserberieselung sollte in der Lage sein, Ethylenoxid Gase einzudämmen und niederzuschlagen. Die Wassermenge muss ausreichen, austretende Flüssigkeit vor dem Eintritt in die Kanalisation im Verhältnis 1:100 zu verdünnen.

1.5

Es ist möglich, bestimmte Materialien (z. B. Propylenoxid) in der Nähe von Ethylenoxid zu entladen. Alle Entladepunkte müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Alle Trockenkupplungen für Ethylenoxid müssen den Ethylenoxid- Schlüsselanschlußbesitzen (Selectivity key).

1.6

Schläuche oder Entladearme sollten vorzugsweise aus Edelstahl bestehen. Sie müssen für Ethylenoxid zugelassen sein, mit passenden Dichtungen ausgestattet sein (Spiralgraphitdichtungen oder vergleichbar) und so gelagert werden, dass eine Verunreinigung verhindert wird.

1.7

Der Erdungspunkt muss regelmäßig überprüft werden.

2. Das Entladen 2.1.

Das Bedienungspersonal des Produktempfängers muss bei der Entladung anwesend sein.

2.2

Alle relevanten Teile der allgemeinen CEFIC-Ethylene Oxide Distribution Guideline sollten als Mindestanforderung für eine entsprechende Schulung der Ethylenoxidfahrer darstellen. Zum Abschluss der Schulung sollte eine Kenntnissprüfung darüber erfolgen.

Anhang 8 Sicherheitsaudit für die Entlade- und Lagereinrichtungen

bei den Ethylenoxidabnehmern

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2.3

Es müssen ausreichend geschulte Stellvertreter vorhanden sein, damit auch bei Krankheit und Urlaub die Anwesenheit eines Verantwortlichen gesichert ist.

2.4

Der Prüfdruck für den Abfüllarm sollte mindestens das 1,5-Fache des maximalen Betriebsdrucks betragen, (entsprechend den Vorschriften für Rohrleitungen ist der Prüfdruck das 1,3-Fache des zulässigen maximalen Betriebsdrucks). Die Prüfung sollte mindestens einmal alle 12 Monate durchgeführt werden.

2.5

Atemschutzmasken mit Augenschutz, Schutzanzüge, Arbeitsschutzschuhe und Arbeitsschutzhandschuhe aus geeignetem Material (Butylkautschuk eignet sich für Schutzkleidung am besten; für die Schutzkleidung kann auch Neopren oder Naturkautschuk zur Anwendung kommen, allerdings sind diese Stoffe nicht dampfdicht, besonders nicht bei längerem Einsatz. PVC ist nur in sehr geringem Umfang widerstandsfähig).Eine Chemiedusche und eine Augenspüleinrichtung müssen in der Nähe des Entladebereichs vorhanden sein.

2.6

Bei der Lagerung und Entladung muss eine Stickstoffschutzgasatmosphäre im nicht explosionsfähigen Bereich aufrechterhalten werden (siehe Grafik in Anhang 5, Anlage 1).

2.7

Schläuche müssen mit Stickstoff gespült und anschließend auf Dichtheit geprüft werden, bevor die Entladung beginnt.

2.8

Beim Entladen mit einer Pumpe kann ein Gasrückführungssystem verwendet werden, sofern die Gasphase den Spezifikationen entspricht.

2.9

Bei Verwendung einer Pumpe muss die Pumpenanlage so gestaltet sein, dass ein anormaler Temperaturanstieg in der Pumpe kontrolliert und die Pumpe ggf. automatisch abgeschaltet werden kann. Es sollten beispielsweise eine Temperatur hoch Abschaltung und Alarmierung vorhanden sein sowie eine Abschaltung bei zu niedrigem Förderdruck (Saugdruck tief) und ein Trockenlaufschutz, um eine Überhitzung der Pumpe zu verhindern (ein Umlaufzyklus ist für eine Entladepumpe nicht erforderlich). Eine Wassersprinkleranlage (manuell oder automatisch gekoppelt an einen Gasdetektor) sollte für die Pumpen vorhanden sein.Es muss eine Methode zur Erkennung von undichten Dichtungen eingesetzt werden. Die Dichtheit der Pumpen erfordert besondere Aufmerksamkeit.

3. StickstoffStickstoff ist eine mögliche Quelle für Verunreinigungen. Die Reinheit des Stickstoffs muss gewährleistet sein.

3.1

Der Stickstoff sollte vorzugsweise durch ein getrenntes und unabhängiges spezielles Versorgungssystem geliefert werden. Die Stickstoffzufuhr für Ethylenoxid darf nicht mit der Versorgung von Aminen, Säuren oder anderen Stoffen kombiniert werden, die als Katalysatoren für die Ethylenoxidpolymerisation wirken.

Anhang 8 Sicherheitsaudit für die Entlade- und Lagereinrichtungen

bei den Ethylenoxidabnehmern

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Anhang 8 Sicherheitsaudit für die Entlade- und Lagereinrichtungen

bei den Ethylenoxidabnehmern

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Idealerweise erfolgt die Versorgung des Lagers und des Chemiewerks durch zwei vollständig voneinander unabhängige Quellen. Wenn dies nicht möglich ist oder das System gemeinsam genutzt wird, muss die Integrität der Stickstoffversorgungsanlage geschützt werden.Alle Stickstoffleitungen müssen mit Schutzvorrichtungen gegen Rückströmung versehen sein. Stickstoff sollte nur aus einer Hochdruckversorgungsquelle entnommen werden, die wie folgt geschützt ist:

• Doppelte Absperr- und Entlüftungssysteme, die bei niedrigem Überdruck über den Ventilen aktiviert werden.

• Berstscheiben mit Füllstandsanzeigen und Alarmauslösung bei zu hohem Füllstand oder unabhängiger Alarmauslösung bei zu niedrigem Druck mit Absperrventil.

4. Der Lagertank Einige Ausführungen in diesem Abschnitt betreffen nicht direkt die Sicherheitsüberprüfungen beim Entladen. Diese Informationen sind aber sowohl aus Gründen der Sicherheit als auch der Qualitätssicherheit hilfreich. Der Abschnitt enthält außerdem Informationen zur Kompetenz und den Einstellungen des Kunden bei Sicherheitsfragen.

4.1

Eine isolierte, gekühlte Lagerung ist vorzuziehen, es können jedoch auch nicht isolierte Tanks mit einer Wasserkühlung verwendet werden, insbesondere bei kälterem Klima.

4.2

Sicherheitsventile sollten so groß dimensioniert sein, dass sie auch den Druckanstieg bei Bränden entspannen können. Eine Polymerisation in Flammensperren ist möglich. Bei Verwendung von Flammensperren sollte in den Wartungsplänen eine regelmäßige Prüfung vorgesehen werden.

4.3

Füllstandsalarme sind empfehlenswert. Sind diese nicht vorhanden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, die ein Überfüllen der Tanks verhindern.

4.4

Die Temperatur und der Druck des Lagertanks müssen regelmäßig überwacht und bei Nichteinhaltung Alarm ausgelöst werden.

5. Vorgesehener Lagertank Die Vermeidung von Rückströmungen und Verunreinigungen aller Art ist unbedingt sicherzustellen. Es sollten ähnliche Ausrüstungen wie zur Sicherstellung der Integrität des Stickstoffs verwendet werden (siehe Abschnitt 3 oben)..

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Anhang 9 Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen

Inhaltsverzeichnis1. Einführung2. Managementsysteme3. Abfertigungsanlagen4. Verhalten auf Fähren und Ausrüstung5. Notfallsysteme

1. EinführungDiese Checkliste wurde entwickelt, um eine Auditierung von Fähren zu unterstützen. Sie geht nicht auf konstruktive Besonderheiten der Schiffe ein. Sie sollte als einfache Hilfe verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen für die Handhabung und den sicheren Umgang mit Ethylenoxid vorhanden und geschult sind, um eine sichere Überfahrt zu gewährleisten, und dass alle beteiligten Personen die Eigenschaften und die mit dem Produkt verbundenen Gefahren kennen. In den meisten Fällen empfiehlt der Speditionsbetrieb bzw. die Bahngesellschaft eine bestimmte Fährenstrecke. Der beteiligte Versender sollte jedoch immer prüfen, ob die betreffende Fährgesellschaft, die Fähre, der Spediteur und die Route geeignet sind.Die Checkliste enthält jedoch kein Ratingsystem.

Die Checkliste geht davon aus, dass der Betreiber der Fähre eine Betriebszulassung, die erforderlichen Dokumente zum Betrieb einer Fähre nach nationalem und internationalem Recht und das Schiff das entsprechende Zertifikat der Seetüchtigkeit besitzen.

Die Checkliste ist für die üblicherweise benutzten RO/RO-Fähren ausgestaltet worden.

Es wird davon ausgegangen, dass von der CEFIC ein Bewertungsplan als Teil einer ICE-Initiative entwickelt wird, bei der auch konstruktive Besonderheiten von Fähren Berücksichtigung finden werden.

2. Managementsysteme• Hat das Fährenmanagement Richtlinien für Sicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz? • Sind diese am Schiff deutlich lesbar angebracht und verständlich? • Gibt es Richtlinien zum Umgang mit Drogen und Alkohol? • Wenn die Fähre von einem Unterauftragnehmer gechartert wurde, entsprechen die geltenden

Mindeststandards dann mindestens den Standards der eigenen Schiffe der Fährgesellschaft? • Gibt es Richtlinien und Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung und Ausbildung? • Erfüllt die Fährlinie die SOLAS-Forderungen? • Kennt das Management die mit dem Produkt verbundenen Gefahren (Sicherheitsdatenblätter) und sind die

entsprechenden Notfallmaßnahmen bei Havarien und Feuer bekannt? • Erfüllt die Fähre die Forderungen zur Begrenzung der Anzahl der transportierten Passagiere? • Ist die Fährgesellschaft nach ISO zertifiziert? • Ist das Schiffspersonal geeignet um den einwandfreien Zustand der Fähre zu beurteilen und sicherzustellen?

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Anhang 9 Beurteilung von Fährgesellschaften und deren Abfertigungsanlagen

3. Abfertigungsanlagen/Systeme• Wird das Terminal/Anlegestelle der Fähre effektiv verwaltet? • Befindet sich das Terminal in einem dicht besiedelten Bereich? • Gibt es eine gute Schienen- und Straßenanbindung? • Verlaufen die Schienen und Straßen der Transportroute durch lokale Stadtzentren? • Steht genügend überwachter Parkraum zum sicheren Abstellen von Tankfahrzeugen und Containern oder der

Eisenbahnkesselwagen mit Gefahrgut zur Verfügung? • Ist hinreichender Platz für das Eingreifen bei Notfällen, Ereignissen vorhanden?• (z. B. für Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie das Leckage bedingte Umfüllen in einen anderen Tankwagen)• Können Straßentankfahrzeuge, Container und Eisenbahnkesselwagen mit gefährlichen Gütern im Brandfall

einfach aus dem Parkbereich evakuiert werden? • Ist eine Genehmigung vom Terminalbetreiber für das Betreten der Gefahrgutabfertigung erforderlich? • Wird der Zugang zum Bereich der Gefahrgutabfertigung durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert? • Gibt es vor Ort oder in direkter Nähe ausreichende Feuerlöscheinrichtungen für die sofortige

Brandbekämpfung? • Sind die Parkflächen für Gefahrgüter von den Parkflächen für Pkw, Passagiere, Busse usw. getrennt? • Sind die Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen geschult und wissen was bei Notfällen zu tun ist?• Werden regelmäßige Notfallübungen durchgeführt?

4. Verhalten auf Fähren und Ausrüstung • Ist das allgemeine äußere Erscheinungsbild der Fähre gut und wird sie entsprechend gepflegt? • Sind die Außenverkleidungen stark korrodiert und/oder verbeult? • Sind die Gefahrgutfahrzeuge korrekt verzurrt und mit Ketten gesichert, um eine Bewegung zu verhindern? • Entspricht der Parkplatz auf der Fähre (Stauort) den Vorschriften? (Oberdeck, ausreichende Belüftung usw.) • Hat das betreffende Oberdeck ein ausreichend hohes Schanzkleid (mindestens 3 bis 4 m)? • Sind die Gefahrguttransportfahrzeuge, Container und Eisenbahnkesselwagen vor den Wettereinflüssen gut

geschützt (beispielsweise nicht im Bugbereich, so dass sie durch große Wellen beschädigt werden können)? • Wird nach dem Prinzip „Last-in/First-out“ bei speziellen Gefahrgutklassen gehandelt, so dass der Be- und

Entladeverkehr möglichst wenig Schäden verursachen kann, sowie eine rasche Evakuierung jederzeit möglich ist?

• Wird das Rauchverbot in den Bereichen mit gefährlichen Gütern strikt durchgesetzt? • Ist sichergestellt, dass Bug- und Heckklappen beim Ablegen geschlossen, verriegelt und dicht sind? • Wird der Zustand der Dichtungen in den Toren und Sicherheitsvorrichtungen regelmäßig geprüft? • Werden die Vorschriften strikt eingehalten oder haben die Schiffsoffiziere einen Ermessensspielraum?

5. Notfallsysteme der Fähre • Sind die Notfallmaßnahmen für Passagiere auf dem Schiff deutlich lesbar angebracht? • Sind die Notausgangsbeschilderungen auch bei einem Stromausfall klar und deutlich zu sehen? • Wurde die Brandlöschanlage (Pumpen, Notfallpumpen und Notfallgeneratoren) regelmäßig geprüft (Logbuch)? • Sind die Brandbekämpfungsteams an Bord vertraut mit den Gefahrguteigenschaften und

Vorsichtsmaßnahmen, die im Brandfall ergriffen werden müssen (Schulung bei Chemikalienbränden, Sicherheitsdatenblätter, Gefahrenidentifikationsnummer, UN-Nr. und Gefahrenkennzeichnung)?

• Führt die Schiffsmannschaft regelmäßig Feuerlösch- und Notfallübungen durch (Logbuch prüfen)? • Gehören zur Notfallausrüstung Gasmessgeräte, Chemieschutzanzüge und wird die Mannschaft im Umgang

damit regelmäßig geschult? (Zustand der Einrichtung und Erfahrung im Umgang damit überprüfen.) • Die Mannschaftsmitglieder bitten, einige Hydranten an Deck zu öffnen. Lassen diese sich problemlos öffnen? • Hat der Kapitän alle erforderlichen Informationen über das Produkt und die Sicherheitsmaßnahmen griffbereit • Gibt es ein (24h) Gefahrgut Notfallhilfeinformationssystem, das den Kapitän tel. beraten kann (Notfall Stufe 1) • Hat die Zentrale des Reeders einen Diensthabenden, der 24 h Zugriff auf die Datenbank mit Gefahrgütern hat? • Sind die Verantwortlichen im Umgang mit Gefahrstoffen vertraut und entsprechend geschult, und haben sie

sofortigen Zugriff zu entsprechenden Informationen? (Bitten Sie um eine Vorführung.) • Verfügt das Schiff über hinreichende Funksprechverbindungen oder Telefonmöglichkeiten wenn es auf See ist?

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FIRMA LAND

AKZO NOBEL Niederlande

BASF Deutschland

CLARIANT Schweiz

DOW EUROPE Schweiz

INEOS Schweiz

IQOXE Spanien

MEGLOBAL Schweiz

SABIC Niederlande

SASOL Deutschland

SHELL CHEMICALS Großbritannien

Anhang 10 Mitgliedsfirmen der Arbeitsgruppe Ethylenoxid

und Derivate

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„Die Informationen, Spezifikationen, Verfahren und Methoden sowie Empfehlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt und sind unserer Ansicht nach zuverlässig und exakt; es wird jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit oder Anwendbarkeit für alle Bedingungen oder Situationen übernommen, die auftreten können. Für die Exaktheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen oder zur Anwendung bzw. zum Einsatz dieser zur Vermeidung von Notfällen, Unfällen, Verlusten, Schäden oder Verletzungen von Personen oder Sachwerten sowie zur Nichtverletzung von Patenten Dritter oder zur erwünschten Wirkung werden keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen übernommen. Die Leser sind aufgefordert, sich selbst ein Bild von der Eignung der Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen für den beabsichtigten Zweck zu machen, bevor diese genutzt werden.“

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