res judicata
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Problem: Gläubiger einer Geldforderung, die erst mit großer zeitlicher Verzögerung realisiert werden kann, erleidet häufig inflationsbedingte Vermögensverluste.
Problem: Gläubiger einer Geldforderung, die erst mit großer zeitlicher Verzögerung realisiert werden kann, erleidet häufig inflationsbedingte Vermögensverluste. Diese werden durch die zu zahlenden Verzugszinsen oft nicht zureichend ausgeglichen, wenn sich der Zins nach einem festen gesetzlichen Satz richtet.
Problem:Dem Gläubiger stellt sich deshalb die Frage, ob er den Inflationsausgleich in einem zweiten Verfahren als gesonderten Schaden geltend machen kann.
Diese Frage war Gegenstand eines ICC-Schiedsspruchs vom Oktober 2004.
Die Schiedsrichter urteilten, dass der Geltendmachung des Inflationsschadens im konkreten Fall nicht der Einwand der res judicata entgegensteht, da es sich nach dem anwendbaren (schweizerischen) Recht um einen neuen Streitgegenstand handelte.
Ist das so?Ist das so?
Gem. Nominalprinzip gibt es im Common law und civil law
grundsätzlich keinen Inflationsausgleich
Ausnahmen gibt es bei Schadensersatzforderungen.
Dies führt aber nicht ohne weiteres zu einem vollen Inflationsausgleich. Zu berücksichtigen sind nämlich auch ein etwaiges Mitverschulden des Gläubigers an der Verzögerung sowie dessen eigenes Investitionsrisiko hinsichtlich der Ausgleichssumme.
Gesonderter Verzugsschadensersatz zum
Inflationsausgleich?
Das Problem tritt auf, wenn:
Nennwährung der Schuld=
Weichwährung
Denn: Bei einer streitigen Geldforderung lässt sich dieser Inflationsverlust typischerweise erst beziffern, wenn die betreffende Forderung (in einem Urteil oder Schiedsurteil) festgestellt und (möglichst) bezahlt ist.
Wenn der Inflationsausgleich als gesonderten Schaden geltend gemacht wird: Gericht/Schiedsgericht muß zwei Fragen entscheiden: (1) Einwand der res judicata? (2) Sieht das auf das Schuldverhältnis anwendbare Recht einen Anspruch auf gesonderten Inflationsschadens-ausgleich vor?
Diskussion: Inflationsschadens-ausgleich
Einwand der res judicata?
Gläubiger
Schulder
Geldforderungzuzügl. Zinsen
Gläubiger
Schulder
Geldforderungzuzügl. Zinsen
+ Verzögerungsschaden
Gläubiger
Schulder
Geldforderungzuzügl. Zinsen
+ Verzögerungsschaden= Inflationsschaden
100.000 „Weichwährung“ („Weich“)
Inflationsverlust führt dazu, dass nur noch 75t „Weich“= Verlust von 25t „Weich“
Gläubiger
Schulder
Geldforderungzuzügl. Zinsen
100.000 „Weichwährung“ („Weich“)
Inflationsverlust führt dazu, dass nur noch 75t „Weich“
Gläubiger
Schulder
Inflationsausgleich25.000 „Weichwährung“ („Weich“)
Gläubiger
Schulder
Geldwertschuld
Gläubiger
Schulder
Geldwertschuld Schadensersatz-forderung