referat für stadtplanung telefon: 0 233-22857 und ... · münchner osten und das umland...

125
a) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971 Baumkirchner Straße (westlich), Bahnlinie München-Rosenheim (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1435) b) Aufhebung übergeleiteter einfacher Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) c) Aufhebung des nicht überplanten Restbereiches des Aufstellungsbeschlusses vom 18.07.2007 für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971 - Billigungsbeschluss - Stadtbezirk 14 Berg-am-Laim Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 12258 Anlagen: 1. Übersichtsplan M = 1 : 5000 2. Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab) 3. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 03.07.2013 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Wie nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 37 ff.) A) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Für diesen Bebauungsplan wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ge- mäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 16.03.2011 bis 18.04.2011 sowie eine Erörterungsveranstaltung am 05.04.2011 durchgeführt. Die vorgebrachten Äußerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/32 P PLAN-HA II/53 PLAN-HA II/32 V Telefon: 0 233-22857 0 233-22936 0 233-24881 Telefax: 0 233-24215

Upload: others

Post on 15-Nov-2019

1 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

a) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971Baumkirchner Straße (westlich),Bahnlinie München-Rosenheim (südlich)(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1435)

b) Aufhebung übergeleiteter einfacher Bebauungsplänegemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG)

c) Aufhebung des nicht überplanten Restbereiches desAufstellungsbeschlusses vom 18.07.2007 für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971

- Billigungsbeschluss -

Stadtbezirk 14 Berg-am-Laim

Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 12258

Anlagen:1. Übersichtsplan M = 1 : 50002. Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab)3. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnungvom 03.07.2013 (SB)

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Wie nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 37 ff.)

A) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Für diesen Bebauungsplan wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ge-mäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 16.03.2011 bis18.04.2011 sowie eine Erörterungsveranstaltung am 05.04.2011 durchgeführt.Die vorgebrachten Äußerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Referat für Stadtplanungund Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/32 PPLAN-HA II/53PLAN-HA II/32 V

Telefon: 0 233-228570 233-229360 233-24881

Telefax: 0 233-24215

Page 2: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 2

1. Maß der baulichen Nutzung

1.1. Höhenentwicklung

Ein weiteres dominantes Hochhaus mit einer Höhe von 60m in Berg am Laim als„Eingang“ zum neuen Quartier werde abgelehnt. Bereits das Hochhaus des Süd-deutschen Verlages wirke sehr dominant und störend. Es gäbe in Berg am Laimkaum einen Ort, von dem aus dieses Hochhaus nicht zu sehen wäre und den Ho-rizont versperren würde. Nachdem dieses vorhandene Hochhaus sogar vom Park der Maikäfersiedlung inRichtung St. Michaelskirche klotzig und nach Ansicht des Einwenders störend ne-ben der Kirche hervorrage, solle geprüft werden, ob das geplante neue Hoch-haus nicht ebenfalls vom „Maikäferpark“ hinter der St. Michaelskirche hervor-schaue.

Des weiteren werde vermutet, dass die Errichtung des Hochhauses auf die Inves-torin zurückgehe, die im vorderen Bereich in die Höhe bauen wolle, nachdem dieBiotopfläche nicht verwertet werden dürfe.

Es wird vorgeschlagen, die Gebäude unterhalb des Bahndammes insgesamt umein paar Stockwerke aufzustocken und dafür das Hochhaus um einige Stockwer-ke zu reduzieren, so dass sich kein so großer Kontrast zur Kirche St. Stephan de-ren Höhe bis zur Turmspitze 35 m betrage, ergeben würde.

Stellungnahme:Der Bebauungsplanentwurf basiert auf dem Ergebnis des hierfür durchgeführtenstädtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs. Eine Akzentuie-rung durch das geplante Hochhaus im Nordosten des Planungsgebietes ist städ-tebaulich gewünscht und soll den Zugang zum neuen Quartier betonen. Die Höhe des Gebäudes wurde in einem Fachgutachten zur Stadtbildverträglich-keit (Sichtfeldanalyse) untersucht. Dabei wurde neben zahlreichen Blickrichtun-gen auch die Blickrichtung aus dem Park der nördlichen Maikäfersiedlung unter-sucht und dargestellt. Das Hochhaus hält aus dieser Blickachse heraus einenausreichenden Abstand zur Kirche St. Michael ein, so dass es hier zu keinerÜberschneidung kommt. Auch die Höhenentwicklung ordnet sich aus dieser Ach-se unter.

1.2. Fassadengestaltung

Bei dem Bau eines Hochhauses mit verspiegelten Glasflächen sei darauf zu ach-ten, dass an die Fenster Folien mit Streifen- oder Karomuster angebracht wür-den, da Vögel transparente Scheiben nicht als Hindernis erkennen könnten undauch Greifvogelattrappen meist wirkungslos gegen massenhaften Vogelschlagseien.

Stellungnahme:Die Fassadengestaltung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes mit Grün-ordnung. Dies ist Thema des Bauvollzuges. Hierzu wird eine Beratergruppe ein-gerichtet die auf Grundlage eines Gestaltungsleitfadens die Realisierung unter

Page 3: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 3

anderem des Hochhauses beraten wird. Zudem wird für das gesamte KerngebietMK ein Realisierungswettbewerb durchgeführt.

2. Verkehr

2.1. Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Neubaugebiet Baumkirchner Straße

Es wurde vorgebracht, dass sich der Verkehr auf der Baumkirchner-, TruderingerStraße bereits jetzt schon staue. Es sei nicht vorstellbar, wie zusätzlicher Verkehr,verursacht durch das geplante Neubaugebiet (mit ca. 470 geplanten Wohneinhei-ten), bewältigt werden solle. Eine Anwohnerin aus dem Joseph-Fritz-Weg fügte hinzu, dass man jetzt schonwährend der Stoßzeiten kaum auf die Baumkirchner Straße abbiegen könne.Es solle geprüft werden, ob bei der Umgestaltung der Kreuzung BaumkirchnerStr. / Truderinger Str. nicht statt einer 4-armigen Kreuzung mit Ampel ein Kreis-verkehr (nach französischem Vorbild) möglich wäre.

Stellungnahme: Es ist eine neue Erschließungsstraße zwischen Baumkirchner Straße und Neu-markter Straße geplant, die den im Planungsgebiet entstehenden Verkehr auf-nehmen soll.Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Straße im Osten an die Baumkirchner Straßeanzuschließen, an der vor der Unterführung ein vierarmiger Ausbau des Ver-kehrsknotens Baumkirchner Straße / Truderinger Straße den Verkehr besser ver-teilen wird.

Für das geplante Neubaugebiet wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Es ist mit ca. 2000 neuen Kraftfahrzeugen pro Tag zu rechnen. Dies bedeutet einhöheres Verkehrsaufkommen um ca. 9 – 10 % jeweils in den Verkehrsspitzenzei-ten zwischen 7.00 bis 9.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 Uhr.Der durch das Neubaugebiet verursachte zusätzliche Verkehr wird laut Verkehrs-gutachten als bewältigbar eingestuft.

Der Umbau des Verkehrsknotens selbst (ob in Form einer 4-armigen Kreuzungoder eines Kreisverkehrs), ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

2.2. Weitere Verkehrszunahme durch Aldi-Besucher an der BaumkirchnerStraße

Es werde eine weitere Verkehrszunahme durch den Neubau des Aldi-Marktes ander Baumkirchner Straße befürchtet.

Stellungnahme:Da der jetzt schon bestehende Aldi Markt nur von der Neumarkter Straße zurBaumkirchner Straße umsiedelt, ist voraussichtlich mit keinem neuen Verkehrs-aufkommen zu rechnen. Außerdem kann der Verkehr des verlagerten Aldi Mark-tes dann auch alternativ über die neue Erschließungsstraße U-1695 zur Neu-markter Straße und über die Baumkirchner / Truderinger Str. nach Norden, Südenund Osten abgewickelt werden.

Page 4: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 4

2.3. Verkehrsauswirkungen auf die Hansjakobstraße

Ein Anwohner aus der Hansjakobstraße befürchtet, dass sich der Verkehr desPlanungsgebietes an der Baumkirchner Straße bis hin zur Hansjakobstraße aus-wirken werde. Außerdem ist er der Meinung, dass das Planungsreferat, das Neubaugebiet ander Hansjakobstraße vorausschauend als Allgemeines Wohngebiet (WA) festge-setzt habe, um insgesamt einen größeren Spielraum hinsichtlich des Lärmschut-zes zu erreichen.

Außerdem müsse das Verkehrsaufkommen des Planungsgebietes Hansjakob-straße auch in das Verkehrsgutachten für das Planungsgebiet an der Baumkirch-ner Straße einfließen.

Stellungnahme:Für das Planungsgebiet Hansjakobstraße (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1980) wurde als Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) festge-setzt, um eine dem Quartier dienende vielfältigere Nutzungsstruktur zu ermögli-chen. Außerdem wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebau-ungsplanverfahren Hansjakobstraße – unabhängig von der Planung an derBaumkirchner Straße – bereits im Jahr 2008 begonnen.

Das voraussichtliche Verkehrsaufkommen des Planungsgebietes Hansjakobstra-ße ist u. a. in dem Verkehrsgutachten für das Planungsgebiet Baumkirchner Stra-ße (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971) bereits beinhaltet.

2.4. Engpass Unterführung Berg am Laim

Es wurde einerseits angeregt, den Tunnel zu verbreitern, um einen besseren Ver-kehrsfluss zu ermöglichen. Es wurde angeregt, die beidseitigen Gehwege /Schutzstreifen zugunsten des verbesserten Kraftfahrzeug-Verkehrsflusses aufzu-lösen.Anderseits wurde vorgetragen, dass der Tunnel unverändert so bleiben solle, da-mit die Benutzung des Tunnels von evtl. neuen Verkehrsteilnehmern eher vermie-den werde, vor allem von Lkws.

Stellungnahme: Der verkehrliche Nachweis zum Bebauungsplan hat bereits gezeigt, dass derVerkehr an dem Knotenpunkt Baumkirchner Straße/Truderinger Straße/Neue Er-schließungsstraße U-1695 leistungsfähig betrieben werden kann. Übertragen aufdie Unterführung der Truderinger Straße unter der S-Bahn hindurch bedeutetdies jedoch, dass eine Ertüchtigung der Unterführung nicht erforderlich wird, ob-wohl es durch die baulich bedingte sehr kurze Linksabbiegespur (ZwangspunktBahnunterführung) zu Behinderungen des starken Nord-Süd gerichteten Ver-kehrs während der Abendstunden kommen kann. Im Zusammenhang mit der Verkehrsuntersuchung zu dem Stadtteilentwicklungs-konzept "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Ortskern von Straßtruderingwurden sehr aufwändige Durchgangsverkehrszählungen unter anderem auch an

Page 5: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 5

der Unterführung der Baumkirchner Straße/ Truderinger Straße durchgeführt. Diedabei ermittelten Durchgangsverkehre wurden großräumig betrachtet, um alleeventuellen Anliegerverkehre ausschließen zu können. Es kristallisierten sich folgende drei gerichteten Durchgangsverkehre heraus:

1. Ost-West/West-Ost gerichtete Durchgangsverkehre beginnend an der Bahnunterführung Höhe Baumkirchner Straße über die Truderinger Straße bis zur Wasserburger Landstraße 2. Nord-Süd/Süd-Nord gerichtete Durchgangsverkehre durch das Zentrum von Straßtrudering 3. Nord-Ost/Ost-Nord gerichteter Durchgangsverkehr über die Schwablhofstraße und den Rappenweg zur Straße Am Mitterfeld und umgekehrt.

Die Durchgangsverkehrsströme unter 2. und 3. tangieren Berg-am-Laim nicht.Jedoch der großräumig gezählte Durchgangsverkehr an der Bahnunterführungbeläuft sich derzeit auf ca. 40 bis 45%. Der sehr hohe Anteil an Durchgangsver-kehr ist im Wesentlichen mit der für den Kfz-Verkehr attraktiven Truderinger Stra-ße zu begründen. Die Truderinger Straße hat sehr wenige Lichtzeichenanlagenim Gegensatz zur Wasserburger Landstraße und stellt daher eine günstige Aus-weichroute dar.

Oberstes Ziel des Verkehrskonzepts der "Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren" ist,die eben genannten großräumigen Durchgangsverkehre auf das gemäß Ver-kehrsentwicklungsplan definierte Hauptstraßennetz (Primär- und Sekundärnetz)zu verlagern. Dies lässt sich jedoch nicht mit einer Leistungssteigerung der Straßen, die eigentlich entlastet werden sollen, erreichen.

Zusammengefasst ist festzustellen, dass nur der Status Quo der Bahnunterfüh-rung zusammen mit den geplanten Maßnahmen im Ortskern von Straßtruderingden großräumigen Durchgangsverkehr dazu bewegen können, ihre Wege in denMünchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94zu verlagern.

2.5. Errichtung von Fahrradwegen im Neubaugebiet

Es wurde gefragt, ob Fahrradwege im Planungsgebiet vorgesehen seien.

Stellungnahme:Die Radwege werden im Straßenraum angeordnet. Das Planungsgebiet soll überden ehemaligen Rosenheimer Bahndamm an die entlang der Baumkirchner Stra-ße / Truderinger Straße verlaufende Verkehrshauptroute, (allerdings nicht durch-gängig bis zum Ostbahnhof – da diese Flächen noch gewidmete Bahnflächensind), angebunden werden.

3. Schutz der Biotopflächen

Die wertvolle ökologische Vorrangfläche werde begrüßt, aber in Konflikt mit derErholungsnutzung u.a. für Spielzwecke in den Biotopen gesehen. Die Fläche dür-fe nicht direkt zugänglich sein.

Page 6: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 6

Es werde gebeten, in der ökologischen Vorrangfläche möglichst viele Bahnrelikte(Gleisanlagen, Stellwerksgebäude und insbesondere die Lokdrehscheibe) zu be-lassen. An den „geführten“ Stegen könnte (z. B. Auf Schautafeln) neben den Hin-weisen auf die Ökologie von Trockenstandorten auch die Berg am LaimerEisenbahngeschichte dargestellt werden.Eine Verlagerung der Drehscheibe ins angrenzende ehemalige Rangierbahnhof-gelände werde aufgrund der dadurch erfolgenden unwiederbringlichen Schädi-gung der Biotopfläche abgelehnt.

Stellungnahme:Wesentliche Voraussetzung für die Bewältigung des Konflikts, den Erholungs-druck auf sensible Biotope auslöst, ist die Ausweisung ausreichender öffentlicherGrünflächen. Dies sieht die Planung vor. Im östlichen Planungsgebiet wird ein gu-tes, wohnungsnahes Angebot an Grünflächen mit Spielplätzen sowie einem Bolz-platz gesichert. Durch Anhebung der Baugebiete um ca. 2 m entsteht eine klareGrenze zwischen den Wohngebieten und den westlichen Biotopflächen.Im westlichen Planungsgebiet wird für die ökologische Vorrangfläche ein eindeuti-ges Entwicklungsziel, das Artenschutz und Biodiversität in den Vordergrund stellt,festgesetzt und damit Grundlage für die Gestaltung des Bereichs (z.B. mit Verste-cken und Rückzugsmöglichkeiten für die Zauneidechse). Mittels einer gelenktenWegeführung auf Stegen wird der unmittelbare Kontakt zwischen Nutzern undBiotop vermieden. Darüber hinaus sind die Erhaltung der Biotopqualität und spo-radische Nutzungen, beispielsweise durch spielende Kinder, allein durch die Grö-ße der naturnahen Fläche vereinbar. Einfriedungen sind deshalb nicht vorgese-hen.

Die Erhaltung von Bahnrelikten und die Wegeführung auf Stegen mit Hinweisenzur Ökologie entspricht dem Planungskonzept. In diesem Zusammenhang kannauch die Verbindung von Eisenbahngeschichte und Trockenstandorten auf Bahn-brachen vermittelt werden. Eine Verlagerung der Drehscheibe ist nicht vorgese-hen, wobei diesbezügliche Vorgaben kein Bebauungsplan-Belang sind.

4. Erhaltung von Gehölzaufwuchs

Es werde gebeten nicht alle aufwachsenden Birken, Sommerflieder, Heckenrosenund andere Gehölze intervallweise abzuholzen, sondern den Gehölzaufwuchsnur in gewissen Bereichen zu reduzieren und die Restflächen dem natürlichenAufwuchs zu überlassen.Dieser Bewuchs biete einerseits zahlreichen Vögeln und Schmetterlingen Le-bensraum, sei wichtig für das Kleinklima und mache andererseits einen Großteildes Flairs des Geländes aus.

Stellungnahme:Die Anregung entspricht den Zielen des Pflege- und Entwicklungskonzepts. Peri-odische Gehölzrodungen finden in definierten Bereichen (Offenlandstandorte fürdie gefährdeten Tierarten) statt, es werden aber auch Flächen für Gehölzsukzes-sion / natürlichen Aufwuchs definiert.

Page 7: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 7

5. Parkplätze

Es wurde gefragt, wo die Pkw der Anwohnerinnen und Anwohner untergebrachtwürden bzw. wo die Parkplätze für den neuen Aldi Markt vorgesehen seien.

Stellungnahme:Stellplätze für Kraftfahrzeuge werden in Tiefgaragen auf den Privatgrundstückenuntergebracht. Für den Einzelhandel (Aldi) sind oberirdische Stellplätze und Stellplätze in zweiParkebenen über dem Aldi-Markt vorgesehen.

6. Grundschulversorgung

Es wurde gefragt, ob die Schule in Berg am Laim den Zuwachs verkraften würde.

Stellungnahme:Gemäß der Aussage des Referates für Bildung und Sport der LandeshauptstadtMünchen wird die Grundschul-/Hauptschul-/Förderschulversorgungsprognose alsgünstig und gesichert eingestuft.Wenn es bei der Realisierung der ersten Wohneinheiten frühestens ab Ende2014 doch zu vorläufigen Engpässen kommen sollte, kann vorübergehend aufdie Schule an der Grafinger Straße ausgewichen werden.Laut Aussage des zum Zeitpunkt des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB amtie-renden Bezirksausschuss-Vorsitzenden ist nach Rücksprache mit dem Referatfür Bildung und Sport auch eine Erweiterung der Berg am Laim Schule eine mög-liche Option.Nach Aktueller Aussage des Referates für Bildung und Sport soll der ausgelösteGrundschulbedarf durch die geplante Erweiterung der zuständigen Sprengel-Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße inklusive Ganztagsbetreuung gedecktwerden.Die konkreten Planungen werden eingeleitet. Mit einer Fertigstellung der Schuler-weiterung kann bei einem üblichen Planungs- und Bauablauf im Herbst 2017 ge-rechnet werden.

7. Erhalt des Antikhauses

Das Antikhaus solle in die weiteren Planungen miteinbezogen werden.

Stellungnahme:Das Antikhaus wurde von der Denkmalschutzbehörde als nicht erhaltungswürdigeingestuft. Der Erhalt des Gebäudes war damit nicht Gegenstand des Wettbe-werbsverfahrens.

8. Untersuchung Altlasten

Es wird gefragt, wie mit den Altlasten verfahren werde.

Stellungnahme:Die Altlasten wurden gutachterlich untersucht. Im Planungsgebiet sind aufgrund

Page 8: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 8

der jahrzehntelangen Bahnnutzung Altlasten zwar vorhanden, jedoch bewältig-bar. Für genauere Angaben siehe Punkt 7.6. und 7.7. (Boden) des Umweltbe-richts.

9. Umgang mit Lok-Drehscheibe und Stellwerk 1

Es wurde gefragt, ob die Lok-Drehscheibe erhalten bliebe.Ein Bürger regt an, die Fläche um die noch vorhandene Lokomotiv-Drehscheibeund das noch vorhandene Stellwerk 1 des Bw München Ost aus dem Umgriff zunehmen und diese Flächen als Eisenbahnverkehrsfläche (BAHN) zu belassenund somit eine künftige eisenbahnhistorische Nutzung nicht für immer zu verbau-en.

Die fragliche Lokdrehscheibe sei die einzige noch in München verbliebene derar-tige Einrichtung. Erst in Augsburg, Landshut und Freilassing gebe es weitere Lok-drehscheiben. Damit sei die Lokdrehscheibe ein herausragendes technischesDenkmal, das aus naheliegenden Gründen am besten und wirkungsvollsten insitu erhalten werden solle. Dies sei nach Einschätzung des Einwenders hier aufgrund der Randlage inner-halb des Umgriffs der Bauleitplanung und den kaum gegebenen Nutzungskonflik-ten ohne Probleme machbar.

Ein angeblich hoher Biotop-Standard könne nicht dagegen eingewandt werden,da die unmittelbare Umgebung der Drehscheibe weiterhin als Lagerplatz fürBahnbaumaterialien, insbesondere Betonschwellen, genutzt werde.

Im übrigen werde in §1 Abs. 6 BauGB 5. Spiegelstrich, wonach bei der Aufstel-lung der Bauleitpläne insbesondere die Belange der Baukultur, des Denkmal-schutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen undPlätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung unddie Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen seien, vomGesetzgeber die besondere Berücksichtigung dieser Belange der Baukultur, desDenkmalschutzes und der Denkmalpflege angemahnt.

Mit der vorgeschlagenen Änderung und weiteren Maßnahmen könnte ein bahn-historisch bedeutsames Münchner Areal dauerhaft gesichert und revitalisiert wer-den, zumal Münchner Museumsbahnvereine schon ihr nachhaltiges Interessebekundet hätten. Mit der Drehscheibe wären die Betreiber von historischenDampfzügen in der Lage, die Lokomotiven in der Nähe des Ostbahnhofes zu dre-hen, wenn es erforderlich wäre. Damit wäre nämlich die wesentliche Vorausset-zung gegeben, für historische Eisenbahnfahrzeuge einen Stützpunkt in Münchenzu schaffen.

Das hohe öffentliche Interesse an einem wenigstens partiellen Erhalt der Bahn-historie in situ werde dadurch dokumentiert, dass beim Tag des offenen Denk-mals 2010 das fragliche Areal von über 600 Menschen besucht worden sei, wasdie Erwartungen der Veranstalter mehrfach übertroffen habe.

Page 9: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 9

Stellungnahme:Die Drehscheibe ist nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanesmit Grünordnung. Sie soll jedoch möglichst wie die vorhandenen Gleise an Ortund Stelle als Bahnrelikt in Verbindung mit naturschutzfachlich wertvollen Tro-ckenstandorten, typischen Sekundärbiotopen der Münchner Bahnbrachen, erhal-ten bleiben. Über das geplante Stegesystem und eine Aussichtsplattform soll dieDrehscheibe als historische bauliche Anlage erlebbar gemacht werden (siehe Ab-bildung Punkt 10).

Dagegen sind herkömmliche Eisenbahnnutzungen wie das Drehen von Zügen -abgesehen vom baulichen Zustand der Anlage - nicht möglich, da die Fläche vonder Bundesbahn entwidmet wurde. Auch sonstige Nutzungen der Drehscheibe,die den naturschutzfachlichen Zielen widersprechen und die Biotopqualität beein-trächtigen, scheiden aufgrund der diesbezüglichen Festsetzungen aus. Hier führ-te die bauleitplanerische Abwägung zu dem eindeutigen Ergebnis, dass demNaturschutz wegen der besonderen Bedeutung der Fläche (u.a. Vorkommen ei-ner nach europäischem Recht und Bundesnaturschutzgesetz streng geschütztenTierart, landesweite Bedeutung gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm ABSP)Vorrang gegenüber anderweitigen Belangen nach §1 Abs. 6 BauGB einzuräumenist.

10. Stellungnahme des Bayerischen Eisenbahnmuseum e. V., Schreiben vom 15.02.2011

Das Bayerische Eisenbahnmuseum rege an, die Fläche um die noch vorhandeneDrehscheibe und das noch vorhandene Stellwerk 1 des BW München Ost ausdem Umgriff der o.g. Planung auszulassen und die Widmung als Eisenbahnver-kehrsfläche zu belassen.

Page 10: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 10

Damit wäre die Voraussetzung geschaffen, für historische Eisenbahnfahrzeugeeinen Stützpunkt zu schaffen. Ein Konzept für einen Stützpunkt solle man der An-lage 2 der Stellungnahme entnehmen (Anmerkung der Verwaltung, diese wirdnachfolgend wiedergegeben).Das Bayerische Eisenbahnmuseum habe im Jahr 2002 einen Stützpunkt in Mün-chen - Laim aufgeben müssen, da dieser Bereich entlang der Achse Hauptbahn-hof - Pasing bebaut worden sei.Das Bayerische Eisenbahnmuseum verfolge seit seiner Gründung in München imJahr 1969 das Ziel, die Geschichte der Eisenbahn in lebendiger Form zu erhal-ten. Das Engagement für die Stadt sei auch an der Beteiligung am Ferienpro-gramm des Jugendamtes in den Jahren 2000 bis 2002 sichtbar.

Konzept für einen Stützpunkt für historische Eisenbahnfahrzeuge im ehemaligenBahnbetriebswerk München Ost (Anlage 2 des Schreibens vom 15.02.2011):

„Im Bereich des Bahnbetriebswerkes (Bw) München Ost existieren noch dieDrehscheibe und das Stellwerk 1. Dieses Konzept zeigt auf, wie diese Anla-gen durch ehrenamtliches Engagement in lebendiger Form erhalten und indie vorgesehene Planung integriert werden können.

Durch die Bezirksausschüsse Berg am Laim und Trudering ist bereits die mögli-che Erhaltung der Drehscheibe und des Stellwerkes 1 des ehemaligen Bw Mün-chen Ost – beide Anlagen wurden 1992 außer Betrieb genommen – insGespräch gebracht worden. Das Bayerische Eisenbahnmuseum begrüßt dieseVorschläge und regt dazu an, die Fläche um die genannten Teile des Bw als Ei-senbahnverkehrsfläche gewidmet zu lassen. Die Drehscheibe und das Stellwerkkönnten die Basis für einen Stützpunkt für historische Fahrzeuge in Münchensein. Damit würde es interessierten Vereinen ermöglicht, derartige Fahrzeuge zupräsentieren und Sonderfahrten ab München anzubieten. Aktuell finden nur weni-ge derartige Fahrten statt, da die historischen Fahrzeuge mit großem finanziellenund organisatorischen Aufwand nach München überführt werden müssen. DieÜberführungen verursachen Kosten in vierstelliger Höhe, den Personalaufwandder ehrenamtlichen Kräfte nicht mitgerechnet.Aus der Sicht der südbayerischen Museumsbahnen ist die Erhaltung der Dreh-scheibe zusammen mit dem Stellwerk 1 eine mögliche Lösung, in München einenStützpunkt aufzubauen. Der Stützpunkt wäre durch eine kleine Lokhalle und wei-tere Infrastruktur zu ergänzen. Bei einer Anordnung der zu ergänzenden Anlagenentlang der vorhandenen Gleise (Verbindungsgleise München Ost Pbf – Mün-chen Ost Rbf) in Richtung Westen, würden keine weiteren Flächen des aktuellenBebauungsplanverfahrens benötigt.Das Bw München Ost wäre für historische Fahrzeuge, die für einzelne Sonder-fahrten eingesetzt werden, ein sehr gut erreichbarer Standort. Der Standort wärean den relativ zentral gelegenen Ostbahnhof direkt angeschlossen, alle attrakti-ven Ziele in Oberbayern und Schwaben ohne Umwege erreichbar.Die kleine Fläche, die für die funktionsfähige Erhaltung der Drehscheibe anstelleder dort geplanten ökologischen Ausgleichsfläche benötigt wird, lasse sich an an-derer Stelle sicherlich ergänzen. Da die Nutzung der Anlage durch Museumsbah-nen nur an einigen Tagen im Jahr erfolgt - ca. 20-25 Tage im Jahr - ist auch nicht

Page 11: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 11

von einer ökologischen Belastung wie bei einer normalen Verkehrsfläche auszu-gehen. Gemäß den Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes würde einderartiger Stützpunkt allen Museumsbahn-Vereinen offen stehen.Der Gewinn für die Stadt München kann klar heraus gestellt werden. Neben derlebendigen Erhaltung der Eisenbahngeschichte an diesem Ort entsteht auch eineAttraktion für die Bürger. Der Stützpunkt des Bayerischen Eisenbahnmuseums inMünchen-Laim wurde immer wieder von Spaziergängern aufgesucht, die faszi-niert die Vorbereitungen an den historischen Fahrzeugen beobachtet haben.Während die großen Verkehrsunternehmen langweilig geworden sind, kann dieVielfalt des früheren Eisenbahnbetriebes heute noch bei Museums- und Touristik-bahnen erlebt werden. Daneben beteiligen sich alle Museumsbahn-Vereine inBayern mit an der Jugendarbeit. Das Wissen um die Erhaltung der historischenFahrzeuge wird gerne an junge Leute weitergegeben, Das Bayerische Eisen-bahnmuseum hat sich in den Jahren 2000 bis 2002 auch an dem Programm desMünchner Ferienpasses beteiligt. Mit der erzwungenen Konzentration auf das ei-gene Museum in Nördlingen war dies leider nicht mehr möglich. Ein gut erreich-barer Stützpunkt in München würde die Jugendarbeit schnell wieder auflebenlassen. Selbst wenn historische Fahrzeuge in den vorhandenen Betriebswerkender Deutschen Bahn AG zeitweise unterkommen, ist dort die Jugendarbeit auf-grund des restriktiv gehandhabten Zugangs zu diesen Werken und aus Sicher-heitsgründen nicht möglich.Es ist richtig, wenn bei der Erhaltung einzelner Teile des Bw und des Rbf Mün-chen Ost eine Lösung gefordert wird, die keiner öffentlichen Mittel bedarf. Derebenfalls im Bezirksausschuss Berg am Laim vorgebrachte Vorschlag, die Dreh-scheibe des Bw München Ost an eine andere Stelle des Rbf (vorgeschlagen wur-de die Fläche zwischen dem Bahnstrecken München-Ost - Johanneskirchen undnach Riem bzw. Trudering) zu versetzen, ist darum nicht zielführend. Neben denreinen Kosten für eine Verlegung (oder besser gesagt, eines halben Neubaus)sind es vor allem die Kosten für die Planung und Um- bzw. Neubau der Gleisan-lagen, die ein derartiges Projekt unmöglich machen. Die Drehscheibe an ihremjetzigen Standpunkt ist wie die umgebenden Gleisanlagen planfestgestellt, undder Anschluss an den Bf München Ost existiert für die sog. Kohlenhochgleisenach wie vor. Bei einer Verlegung ist das alles nicht mehr vorhanden, schlimmernoch, es müsste nach den neuesten Richtlinien geplant und genehmigt werden.Diese Kosten kann kein Verein oder ähnlich gelagerte Museumsbahn stemmen.Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Museumsbahn-Vereine ist begrenzt, alle Tä-tigkeiten sind nur die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder möglich. Die DeutscheBahn AG oder das Deutsche Museum haben an neuen Standorten kein Interes-se, das haben die Verlagerung der Sammlung des Dt. Museums nach Freilassingund die Schließung des Depots vom DB Museum Nürnberg im Bw Garmischdeutlich gezeigt.Beim Bw München Ost besteht noch die Chance, auf einer kleinen Fläche dieGeschichte der Eisenbahn an diesem Ort lebendig zu erhalten und zu pflegen.Für die Stadt München wäre dies kostenneutral und mit keinem Aufwand verbun-den, so lange die Widmung als Eisenbahnverkehrsfläche besteht. Das neu ge-plante Viertel an der Baumkirchner Straße bekäme damit einen besonderenBezug zur Eisenbahn, die den gesamten Münchner Osten wesentlich mit geprägthat.“

Page 12: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 12

Stellungnahme:Zur Drehscheibe und dem Stellwerk 1 des Bahnbetriebswerks BW 4 wurden An-träge seitens des Bezirksausschusses und den Mitgliedern der CSU- Stadtrats-fraktion Frau Stadträtin Caim, Herrn Stadtrat Brannekämper und Herrn StadtratDr. Kronawitter gestellt.Der Antrag des Bezirksausschusses Nr. 08-14/B 02710 wurde mit dem Schreibenvom 08.08.2011 an den Bezirksausschuss behandelt. Entsprechend der Ausfüh-rungen konnte dem Antrag entsprochen werden.Die Stadtratsanträge Nr. 08-14/A 01878 und 08-14/A 02356 sowie der Antrag desBezirksausschusses Nr. 08-14/B 02711 wurden mit Beschluss des Ausschussesfür Stadtplanung und Bauordnung vom 28.09.2011 (Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V07603) behandelt. Allen drei Anträgen konnte entsprechend der Ausführun-gen nicht entsprochen werden.

11. Stellungnahme des Arbeitskreises Bauleitplanung im MünchnerDiskussionsforum für Entwicklungsfragen e. V. (Münchner Forum),Schreiben vom 12.04.2011

Der Arbeitskreis Bauleitplanung im Münchner Forum habe sich in seiner letztenSitzung mit dem o. a. Bebauungsplanentwurf auseinandergesetzt und sei zu fol-genden Ergebnissen gekommen:

Der Arbeitskreis begrüße ausdrücklich die Erhaltung der Biotopflächen im Westendes Planungsumgriffs.

Im Detail gebe der Arbeitskreis jedoch zu bedenken:

• Ganz allgemein sei durch die „nahtlosen Übergänge“ von öffentlichem zu pri-vatem Grün mit einer Kollision von öffentlichem mit privatem Raum zu rech-nen. Ein öffentliches Grün sei noch lange kein öffentlicher Raum.

• Dem Bodendenkmal an der Baumkirchner Straße sei ausreichend Rechnungzu tragen.

• Besonders wünschenswert wäre die Schaffung eines Ortes der sozialen Be-gegnung, z. B. auf dem geplanten Parkplatz oder auf der zentralen Flächezwischen den beiden südlichen Groß - Bauformen. Dieser Begegnungsortkönnte z. B. mit einem Brunnen gestaltet werden und sollte hohe Aufenthalts-qualität aufweisen; hier könnten sich Menschen z. B. zum Kartenspielen etc.oder einfach zum “Ratschen“ treffen.

• Ballspiel von Kindern (außer Fußball, für den es den Bolzplatz geben werde)solle auch in den Wohnbereichen ermöglicht werden.

• Im Erdgeschoß in den WA - Bereichen, insbesondere in den straßennahenLagen. Sollten explizit auch andere Nutzungen als Wohnen zulässig sein, wiekleine gewerbliche Nutzungen, etwa für Existenzgründer, die eine kleineSchneiderei, Fahrradwerkstätte etc. einrichten wollten. Des weiteren solltenhier auch kleine Imbissmöglichkeiten zulässig sein.

Page 13: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 13

Stellungnahme:Fließende Übergänge von öffentlich zu privat sind nur zwischen den öffentlichenVerkehrs- bzw Grünflächen und den Gehrechtsflächen bzw. den Vorgärten derBaugebiete vorgesehen. Diese räumlichen Verknüpfungen sind ein Grundele-ment des Freiraumkonzepts. Dagegen sollen die privaten Wohnhöfe, soweit sienicht von Gebäuden eingefasst sind, angehoben bzw. mittels einer Geländestufevon einem halben Meter eindeutig von diesen „öffentlichen“ Bereichen abge-grenzt werden, um geschützte private Freiraumnutzungen zu ermöglichen unddie angesprochenen Konflikte zu vermeiden.

Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an dasBayerische Landesamt für Denkmalpflege oder an die Untere Denkmalschutzbe-hörde gemäß Art. 8 Abs. 1 und 2 DSchG. Sie werden durch das Hinzuziehen ei-nes Vertreters der archäologischen Denkmalpflege bei Erdeingriffen bzw. beimOberbodenabtrag berücksichtigt.

Der geplante Parkplatz östlich der ökologischen Vorrangfläche dienst dem Par-ken und kann somit nicht als „Begegnungsfläche“ für die Anwohnerinnen und An-wohner dienen.Mit der zentralen Fläche ist wohl die Fläche zwischen den Allgemeinen Wohnge-bieten WA 2 und WA 3 gemeint. Diese Fläche wird mit einer Dienstbarkeit zuGunsten der Allgemeinheit festgesetzt, um die südlich gelegene öffentliche Grün-fläche auch von anderen Bereichen aus zugänglich zu machen. Sie soll somitauch als Begegnungsort dienen und eine hohe Aufenthaltsqualität erhalten. Einedetaillierte Gestaltung und Möblierung kann nicht festgesetzt werden.

Ein Bolzplatz wird nicht festgesetzt. Dafür sind eine Jugendspielfläche sowie Kin-derspielplätze in der öffentlichen Grünfläche vorgesehen.Spielplätze in den Baugebieten werden nach Art. 7 BayBO in Verbindung mit derFreiflächengestaltungssatzung der Landeshauptstadt München gefordert. Infor-melles Ballspiel in den Wohnbereichen ist nicht Gegenstand der Bebauungsplan-Festsetzungen. Es ist aber grundsätzlich möglich und primär innerhalb der ent-stehenden Nachbarschaften zu regeln.

Entsprechend der Festsetzung sind in den Allgemeinen Wohngebieten außerGartenbaubetrieben und Tankstellen gewerbliche Nutzungen nach § 4 BauNVOzulässig. Sie sind nicht in der Lage beschränkt und können somit auch in denErdgeschossen und straßennah untergebracht werden.

12. Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e.V., Schreiben vom 11.04.2011

Die Kreisgruppe München des Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) nehme alsanerkannter Naturschutzverband gem. § 63 ff. BNatSchG Stellung und gebe fol-gende Anregungen:

Der BN habe gegen den vorliegenden Bebauungsplan und die Änderung des Flä-chennutzungsplanes nur geringe Einwände. Er lehne aber die weitere Planunghinsichtlich möglicher Eingriffe in die ökologische Vorrangfläche bzw. andere von

Page 14: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 14

der Planung in der Folge betroffene ökologisch hochwertigste Flächen ab.

(Anmerkung der Verwaltung: Die nachfolgend zitierten Ziffern und Seitenzahlenbeziehen sich auf die Beteiligungsunterlagen im Verfahren gemäß § 4 Abs. 2BauGB - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

Zu Ziffer B.3 (landesplanerische Grundlagen) Seite 8 :

Zitat: „Im bebauten Bereich sind ältere erhaltenswerte Gehölze am südlichenRand prägend. In diesem Baumbestand befinden sich teilweise Bruthöhlen, po-tenzielle Habitate von Fledermäusen bzw. Höhlenbrütern. Konkrete Nachweiseliegen jedoch nicht vor.“

Man begrüße die geplante Erstellung vertiefender ökologischer Gutachten, forde-re aber unabhängig von den Ergebnissen einer weiteren Prüfung schon aufgrunddes aktuellen Kenntnisstandes bezüglich der Gegebenheiten vor Ort einen voll-ständigen Erhalt dieser Gehölze, wie es zum jetzigen Zeitpunkt auch geplant sei.

Stellungnahme:Weitere Planungen mit Eingriffen in die Ökologische Vorrangfläche sind nicht be-absichtigt.Die angeführten wertvollen Gehölze / Baumbestand mit Bruthöhlen bleiben erhal-ten. Sie befinden sich in dem als zu erhalten festgesetzten Baumbestand in deröffentlichen Grünfläche, auf der Böschung des alten Rosenheimer Bahndamms.

Zu Ziffer D.5.4 (Spielbereiche) Seite 16

Zitat: „Zudem werden Aneignungs- und Rückzugsmöglichkeiten in den westlichenTeilbereichen der Ökologischen Vorrangfläche entstehen.“

Es wäre möglich, dass mit Abschluss der Bebauung ein höherer Druck auf dieökologische Vorrangfläche im Westen des Planungsgebietes entstehen könnte.Der geplante Rundweg über erhöhte Stege und Bastionen in Zusammenhang mitdem auf dem alten Rosenheimer Bahndamm verlaufenden Geh- und Radweg seiein sinnvoller Ansatz, die ökologische Vorrangfläche von Störungen zu entlasten.Es seien dennoch unerwünschte Eingriffe in das Biotop voraussehbar. Da dieseFläche eines besonderen Schutzes bedürfe, seien diese Eingriffe bestmöglich zuverhindern. Deshalb sei eine intensive Überprüfung und Überwachung der Ent-wicklung nicht nur am Rande des Geh- und Radweges sondern auch im west-und nördlichen Bereich des Bolzplatzes und an anderen exponierten Stellen, wiez. B. Im Bereich der Bahndrehscheibe notwendig. Gegebenenfalls müssten ge-eignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Stellungnahme:Für die ökologische Vorrangfläche ist ein Monitoring vorgesehen, mit dem insbe-sondere Konflikte mit Erholungsnutzungen zu überprüfen sind. Gegebenenfallssind geeignete Steuerungs- und Optimierungsmaßnahmen zur Erreichung dernaturschutzfachlichen Ziele erforderlich.

Page 15: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 15

Zu Ziffer B.3 (Landschaftsplanerische Grundlagen (Bestandsanalyse, Arten- undBiotopschutz) Seite 7/8, C.3 (Landesplanerische Ziele) Seite 11, D.1 (Grundidee)Seite 13 und Ziffer D.5.1 (ökologische Vorrangfläche) Seite 15

Zitat (Auszug): „Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung und hoch-wertigen Weiterentwicklung der ökologischen Vorrangfläche im Westen“sowie„Die ökologische Vorrangfläche im Westen soll erhalten und aufgewertet werden“.

Auf die weiteren Ausführungen der behördlicherseits festgestellten Wertigkeit undder ökologischen Bedeutung (insbesondere hinsichtlich Fauna) der ökologischenVorrangfläche in den Planungsunterlagen werde Bezug genommen.

Aus dem Gesamttextzusammenhang ergebe sich, dass keinerlei Eingriffe in dieökologische Vorrangfläche im Rahmen der Baumaßnahmen vorgesehen seien.

Im nordwestlichen Bereich dieser Vorrangfläche liege eine aufgelassene Bahn-drehscheibe, die in den Planungsunterlagen nicht explizit erwähnt werde. Ausden bisherigen Unterlagen lasse sich daher schließen, dass auch die Bahndreh-scheibe weiter im Biotop unberührt verbleibe. Einzig sei in den Planunterlageneine Besichtigungsplattform im Rahmen des Rundweges eingezeichnet, die aberkeinen wesentlichen Einfluss auf die Vorrangfläche haben dürfte.

Eine schwerwiegende Änderung der bisherigen Ausgangslage entstehe durch diefolgenden Anträge, die nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom18.07.2009 gestellt worden seien:

Stadtratsantrag 08-14 / A 01878 vom 11.10.2010BA-Antrag 08-14 / B 02710 vom 01.02.2011BA-Antrag 08-14 / B 02711 vom 01.02.2011Stadtratsantrag der CSU-Fraktion vom 06.04.2011 (noch ohne Nr.) (Anmerkungder Verwaltung: 08-14/A 02356) in Ergänzung des erstgenannten Antrags

Zitat aus dem Antrag des BA 14 08-14 / B 02710: „Die LH München wird gebeten,im Zuge der weiteren Planungen zu den Freiflächen am ehemaligen BW4 an derBaumkirchner Straße zu prüfen, ob es mit den Belangen des Naturschutzes ver-einbar ist, die im genannten Gebiet befindliche frühere Lokdrehscheibe zu sanie-ren und als Zeugnis der Eisenbahngeschichte im Stadtteil zu erhalten.Sollte ein Erhalt der Drehscheibe am jetzigen Standort nicht möglich sein, so isteine Verlagerung der Drehscheibe an einen anderen Standort zu prüfen.“

Alle weiteren Anträge würden sich ebenso mit einer Sanierung bzw. einer Verla-gerung der Drehscheibe befassen. Diese Verlagerung werde in das Gelände desehemaligen Rangierbahnhofs München Ost nördlich der Bahnlinie München-Ro-senheim vorgeschlagen. Noch weitergehend sei der Vorschlag des Aufbaus ei-nes „Eisenbahnmuseums“ mit Publikumsverkehr unter Einbeziehung derBahndrehscheibe als Betriebsmittel in die Dampflokfahrten um München.

Page 16: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 16

Diese Anträge sollen nach Erkenntnis des BN im laufenden Bebauungsplanver-fahren geprüft werden.

Neben den bereits von den Planungsbehörden und der Unteren Naturschutzbe-hörde sowie Höheren Naturschutzbehörde getroffenen Aussagen zur Bedeutungder gesamten Vorrangfläche sei festzuhalten, dass gerade die Bahndreischeibeund das Umfeld von ziemlich nährstoffarmen Pionierrasen eingenommen werde,der Hauptlebensraum seltenster und geschützter Arten, z. B. der BlauflügeligenÖdlandschrecke sei. Das Umfeld der Drehscheibe müsse gerade auch deswegenvon jeglichen Einriffen unberührt bleiben.

Wegen der hohen ökologischen Wertigkeit der Vorrangfläche inklusive Bahndreh-scheibe lehne der BN jegliche bauliche Veränderung der Drehscheibe insbeson-dere hinsichtlich einer Sanierung oder einer neuerlichen Nutzung wegen derdamit verbundenen Eingriffe in die ökologische Struktur der Fläche ab.

Ganz entschieden lehne der BN eine Verlagerung der Drehscheibe an einen an-deren Standort wegen der damit verbundenen unwiderbringlichen Zerstörung ei-nes Teilbereichs der ökologischen Vorrangfläche ab.

Jeder Form der baulichen Veränderung des Planungsgebietes (ökologische Vor-rangfläche) oder des Geländes des ehemaligen Rangierbahnhofs München Ostzur Schaffung eines Bahnmuseums werde mit Nachdruck widersprochen.Ebenso entschieden wehre sich der BN gegen alle Spekulationen, die Bahndreh-scheibe in die brachliegende, ausgedehnte Gleisanlage des ehemaligen Rangier-bahnhofs München Ost zu verlagern. Diese Flächen hätten den gleichen hohenökologischen Wert, wie die Vorrangfläche im momentanen Bebauungsplanverfah-ren. Eingriffe in dieses ökologische Umfeld seien aus naturschutzrechtlichenGründen nicht akzeptabel.

Stellungnahme:Der Antrag des Bezirksausschusses Nr. 08-14/B 02710 wurde mit einem Schrei-ben vom 08.08.2011 an den Bezirksausschuss behandelt. Entsprechend der Aus-führungen konnte dem Antrag entsprochen werden.Die Stadtratsanträge Nr. 08-14/A 01878 und 08-14/A 02356 sowie der Antrag desBezirksausschusses Nr. 08-14/B 02711 wurden mit Beschluss des Ausschussesfür Stadtplanung und Bauordnung vom 28.09.2011 (Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V07603) behandelt. Allen drei Anträgen konnte entsprechend der Ausführun-gen nicht entsprochen werden.

13. Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe MünchenStadt und Land, Schreiben vom 15.04.2011

„Fehlende Übersichtsdaten zum Wohnungsbedarf in der Landeshauptstadt München:Im Plangebiet sollen 470 neue Wohnungen entstehen. Das Plangebiet ist auf-grund der Lärm - und Immissionsbelastung durch die angrenzenden Nutzungen(Bahnstrecke, Gewerbegebiete, die viel befahrene Baumkirchner Str.) nicht gut

Page 17: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 17

als Wohngebiet geeignet. Die Anforderungen an ein reines Wohngebiet könnenwahrscheinlich gar nicht erfüllt werden.Die vorliegende Planung beleuchtet nur die Situation im Planungsgebiet, ob dieFläche in einem gesamtstädtischen Konzept zur Entwicklung von Wohnflächensinnvoll ist, wird nicht dargestellt.Im Stadtgebiet München sind derzeit mehrere zigtausend Wohnungen in der Pla-nungsphase oder im Bau. U.a.: Bayernkaserne, Funkkaserne, Ackermannbogen,Hauptbahnhof-Laim-Pasing, Messestadt, Freiham Nord, Agfa Gelände u. a.. Esist anzunehmen, dass eine Priorisierung und Lenkung der Wohnentwicklung baldnotwendig wird, weil sich die Bevölkerungszunahme in naher Zukunft abschwä-chen und in eine Phase der Stagnation eintreten wird. Die derzeit übliche Praxis,einfach bei jeder sich bietenden Möglichkeit weitere Wohnflächen auszuweisen,um auf eine Normzahl von 7.000 Wohnungen pro Jahr zu kommen, muss des-halb geändert werden. Auf jeden Fall sollten vor der Entscheidung über weiteresuboptimale Wohnstandorte, wie die Baumkirchner Straße einer ist, die Ergebnis-se des Zensus 2011 abgewartet werden. Bei dieser Volkszählung wird davonausgegangen, dass Münchens Einwohnerzahl um ca. 50.000 überschätzt ist.Ebenso ist zu erwarten, dass der Wohnungsleerstand in München bisher unter-schätzt ist.“

Stellungnahme:Im Planungsgebiet werden neben drei Allgemeinen Wohngebieten ein Mischge-biet, ein Kerngebiet sowie zwei Sonstige Sondergebiete (Einzelhandel und Sport-anlage) festgesetzt. Für das gesamte Planungsgebiet wurde eineschalltechnische Untersuchung durchgeführt. Diese kommt zum Ergebnis, dassunter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen, eine Wohnnutzung im Pla-nungsgebiet möglich ist. Diese Maßnahmen sind verbindlich festgesetzt.(Siehe auch Festsetzungen unter § 18 und §19 der Satzung und die Begründungunter Punkt 4.14. sowie Umweltbericht unter Punkt 7.7.).

Der in Wohnen in München V (Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 08187 in der Voll-versammlung vom 01.02.2012) ermittelte jährliche Wohnungsbedarf von 7.000Wohneinheiten setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. DieKomponenten sind Ersatz für Wohnungen, die durch Abriss vom Wohnungsmarktgenommen werden, dem Mehrbedarf durch den auch noch zukünftig anhalten-den Trend zu kleineren Haushaltsgrößen und einem starken Einwohnerwachs-tum. Der Wohnflächenbedarf aus dem Wohnflächenwachstum pro Kopf istdeutlich zurückgegangen und wird insbesondere durch das starke Einwohner-wachstum übertroffen. Angesichts der eher geringen Fertigstellungen der letztenJahre besteht zudem eine Nachholbedarf.

Die Höhe der Korrektur der Hauptwohnsitzbevölkerung nach dem Zensus 2011steht noch nicht fest. Dabei ist außerdem auf zwei wichtige Ereignisse hinzuwei-sen, die bereits im Vorfeld des Zensus 2011 zu einer Korrektur des Einwohnerre-gisters geführt haben. So wurde im Jahr 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer einge-führt, die zu erheblichen Verschiebungen zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz-bevölkerung geführt hat und zur Abmeldung nicht mehr in München ansässigerBevölkerung. Im Jahr 2009 wurde mit Einführung der Steueridentifikationsnum-

Page 18: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 18

mer eine weitere, kleinere Bereinigung des Registers vorgenommen. Das Statisti-sche Amt der Landeshauptstadt München führt die Einwohnerzahlen auf Basisdieses Registers, so dass es durchaus angemessen ist, von geringen Korrektu-ren durch den Zensus 2011 auszugehen.

Darüber hinaus ist von einer Einwohnermehrung um 138.000 Einwohner bis 2020bzw. 213.000 Einwohner bis 2030 auszugehen (siehe Bekanntgabe „Demografie-bericht München - Teil 1, Analyse und Bevölkerungsprognose 2011 bis 2030“ Nr. 08-14 / V 10686 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauord-nung vom 05.12.2012). Allein diese Entwicklung zeigt, dass selbst im Falle einerKorrektur des Einwohnerregisters durch den Zensus 2011 eine aktive Entwick-lung weiterer Wohnungsbaustandorte notwendig ist. Da die Zielzahlermittlung -wie oben dargestellt - relativ zum Status Quo erfolgt, ist die tatsächliche Ein-wohnerzahl dafür allerdings auch gar nicht relevant.

„Bürobauten:Eine weitere Entwicklung von Bürobauten in München ist aufgrund des bereitsvorhandenen Leerstands von über 10 % abzulehnen. Es würde sich um unnöti-gen Flächenverbrauch handeln.“

Stellungnahme:Der Leerstand liegt nach aktuellen Zahlen gesamtstädtisch bei ca. 6 % und eswird mit einem weiteren Rückgang insbesondere in den zentrumsnahen Lagengerechnet. Dort ist der Leerstand bei ca. 4 % des Bestandes. Insgesamt sindneue, hochwertige Neubauten nach den vorliegenden Marktberichten noch im-mer sehr nachgefragt. Die Mieten haben sich zuletzt (im Jahr 2012) zwischen 6 % und 18 % je nach Lage erhöht.Die Stadt ist bestrebt, mittels Umwandlungen von Bürogebäuden in Wohngebäu-de, nicht mehr marktfähige Gebäude einer anderen Nutzung zuzuführen, soferndie Eigentümer mitwirken. Hier darf auf den aktuellen Beschluss Wohnen in Mün-chen V, Kapitel 7.4 (Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 08187 in der Vollversamm-lung vom 01.02.2012) verwiesen werden.

„Überbauung landesweit bedeutsamer Biotopstrukturen:Ein größerer Teil der im Plan zur Überbauung vorgesehenen Flächen ist im aktu-ellen Arten- und Biotopschutzprogramm mit der höchsten naturschutzfachlichenWertkategorie - landesweit bedeutsam - eingestuft worden. Flächen dieser Wert-kategorie, die in München nur ca. 1 % der Stadtfläche ausmachen, sollten gene-rell für Bebauung tabu sein und keinesfalls mehr überbaut werden.“

Stellungnahme:Mit der Planung werden die landesweit bedeutsamen Biotopflächen nach ABSPin erster Linie gesichert und einer dauerhaft hochwertigen Entwicklung zugeführt.Eingriffe in diese Bereiche entstehen nur untergeordnet. Nach den vorliegendenFachgutachten verursacht die Planung ca. 5.800 m² Habitatverluste für die Zau-neidechse. Diese werden mit ca. 62.600 m² umfassenden Aufwertungsmaßnah-

Page 19: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 19

men für die wertgebenden Tierarten in der ökologischen Vorrangfläche mehr alskompensiert. Mit diesen Maßnahmen wird die Eignung der Flächen, die durch diefortschreitende Birkensukzession z.T bereits stark verbuscht sind, für die sonnen-liebenden Arten erst wieder hergestellt. Auf einer Fläche von ca. 16.600 m² wur-den bereits im Jahr 2012 zeitlich vorgezogene (CEF-) Maßnahmen zum Erhaltder Standortqualität im bevorzugten Lebensraum der Zauneidechse durchge-führt. Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen wer-den deutlich positiv eingestuft, auch vor dem Hintergrund, dass erst durch denBebauungsplan Zugriffsmöglichkeiten für qualifizierte Pflege- und Entwicklungs-maßnahmen auf den Biotopflächen, die bisher im Eigentum der Deutschen Bahnwaren, entstehen.

„Erschließung der Bahnbiotope zur landschaftsgebundenen Erholung:Bahnbrachen als Naturerlebnisräume zu erschließen, ist ein sehr erfolgverspre-chendes Modell dafür, wie man Offenflächen mit einer hohen Zahl gefährdeter Ar-ten erhalten und gleichzeitig der städtischen Bevölkerung zusätzliche Grünflä-chen zur Verfügung stellen kann. Das Schöneberger Südgelände in Berlin kanndafür als Vorbild dienen.“

Stellungnahme:Diese Anregung wurde zur Kenntnis genommen.

„Abschließende Bewertung:Der Landesbund für Vogelschutz lehnt den Bebauungsplan in der vorliegendenForm ab.Es wird stattdessen vorgeschlagen, den Plan für die Bebauung zurückzustellen,bis die Ergebnisse des Zensus 2011 und ein übergeordnetes Konzept für denWohnungsbau in München vorliegen. Die Entwicklung der Bahnflächen als Natur-erlebnisraum sollte möglichst bald umgesetzt werden. Der Fa. Vivico könnte da-für angeboten werden, diese Flächenentwicklung als Ausgleichsmaßnahme fürandere Bauvorhaben angerechnet zu bekommen.“

Stellungnahme:Siehe Stellungnahmen oben zu Punkt 13.

B) Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB

1. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom05.07.2010 bis 07.08.2010 statt.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen Anregungen ein.Soweit sich diese Anregungen auf die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünord-nung beziehen, wird nachfolgend dazu Stellung genommen.Die darüber hinausgehenden Anregungen zu Regelungs- und Darstellungsmöglich-keiten des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Be-reich VI/22 werden im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung behandelt.

Page 20: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 20

DB Services Immobilien GmbH, Schreiben vom 16.08.2010Zu oben genannter Bauleitplanung ergehe aus Sicht der DB AG folgendeStellungnahme:

1. TÖB-AngelegenheitenAnsprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem gewöhnlichen Betrieb der Ei-senbahn in seiner jeweiligen Form seien seitens des Antragstellers, Bauherrn,Grundstückseigentümers oder sonstiger Nutzungsberechtigter ausgeschlossen.Insbesondere seien Immissionen wie Erschütterung, Lärm, elektromagnetischeBeeinflussungen, Funkenflug und dergleichen, die von Bahnanlagen und demgewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehen, Entschädigungslos hinzunehmen. Ebensoseien Abwehrmaßnahmen nach §1004 in Verbindung mit § 906 BGB sowie demBundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die durch den gewöhnlichen Bahn-betrieb in seiner jeweiligen Form veranlasst werden könnten, ausgeschlossen. Für den verbleibenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes und beiUmsetzung des Bebauungsplanes gelte folgendes:

Abstand und Art der Bepflanzung müssten so gewählt werden, dass beiWindbruch keine Bäume auf das Bahngelände bzw. in das Lichtraumprofil desGleises fallen können.

Der Mindestabstand ergebe sich aus der Endwuchshöhe und einem Sicherheits-zuschlag von 2,50 m. Diese Abstände seien durch geeignete Maßnahmen (Rück-schnitt u. a.) ständig zu gewährleisten. Soweit von bestehenden AnpflanzungenBeeinträchtigungen des Eisenbahnbetriebes und der Verkehrssicherheit ausge-hen könnten, müssten diese entsprechend angepasst oder beseitigt werden. BeiGefahr in Verzug behalte sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Bepflanzungauf Kosten des Eigentümers zurück zuschneiden bzw. zu entfernen.

Beleuchtungen und Werbeflächen sowie die baulichen Anlagen selbst seien sozu gestalten, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Ei-senbahnverkehrs (insbesondere Blendung des Eisenbahnpersonals und eineVerwechslung mit Signalbegriffen der Eisenbahn) jederzeit sicher ausgeschlos-sen sei.

Ein gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen in den Gefahrenbereich und denSicherheitsraum der Deutschen Bahn (3,30 m lichter Raum von Gleisachse) seiauf Dauer sicher auszuschließen. Sollte das Freihalten des geforderten Raumesnicht gewährleistet werden können, so sei für den Zeitraum der Bauarbeiten, In-spektion und/oder Instandhaltungsmaßnahmen das Gleis für den Zugverkehr zusperren. Die Sperrung der Gleise mittels einer baubetrieblichen Anmeldung undeiner Betriebs- und Bauanweisung (Betra) sei rechtzeitig vor Baubeginn gemäßRil 406 bei dem zuständigen Baubetriebskoordinator der DB Netz AG zu beantra-gen. Fristen seien bei dem zuständigen Baubetriebskoordinator der DB Netz AGzu erfragen.

Es wird darauf verwiesen, dass gegenüber allen stromführenden Teilen Sicher-heitsabstände bzw. Sicherheitsvorkehrungen nach VDE 0115 Teil 3, DB-Richtlinie

Page 21: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 21

997.02 und der GUV-R B 11 vorzusehen und einzuhalten seien.

Es dürften keine schädlichen Wasseranreicherungen im oder unter dem Bahnkör-per auftreten.Anfallendes Oberflächenwasser oder sonstige Abwässer dürften nicht auf Bahn-grund geleitet und zum Versickern gebracht werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich von Anlagen der Eisenbah-nen des Bundes (EdB) bei allen Arbeiten das bautechnische Regelwerk der DBNetz AG in Verbindung mit der „Eisenbahnspezifischen Liste Technischer Baube-stimmungen“ (ELTB) der Deutschen Bahn AG anzuwenden sei.Der Einflussbereich von Eisenbahnverkehrslasten (Stützbereich) dürfe nicht ohneVorlage eines geprüften statischen Nachweises abge- oder untergraben werden,auch nicht in geradliniger Fortsetzung der gedachten Linie unterhalb der jeweili-gen Geländeoberfläche. Der Stützbereich verlaufe im allgemeinen 1 : 1,5 ge-neigt; er beginne am Schotterfußpunkt (im ungünstigsten Fall 3,40 m von derGleisachse). Das Hinein gelangen in den Gefahrenbereich und den Sicherheits-raum der Deutschen Bahn abirrender Fahrzeuge bzw. deren Lasten sei ebenfallsdauerhaft mittels Schutzvorkehrungen (vgl. hierzu RPS 2009 = Aufhaltestufe H1)sicher zu verhindern.

Sollte sich ein Kraneinsatz in der Nähe von Bahnanlagen ergeben, wobei plan-festgestellte Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes überschwenkt werdenwürden oder könnten, so sei mit der DB Netz AG [I.NF-S (R)] eine kostenpflichti-ge Kranvereinbarung abzuschließen, welche – wenn die Bahnanlagen nicht mitLast überschwenkt werden – mind. 2 Wochen vor Kranaufstellung zu beantragensei. Wenn das Überschwenken der Bahnanlagen mit Last nicht vermeidbar sei,müsse der Antrag zur Kranaufstellung rechtzeitig gemäß Ril 406 vor demKranaufstellungstermin bei der DB Netz AG eingehen. Generell sei ein maßstäbli-cher Lageplan (M 1:1000) mit dem vorgesehenen Schwenkradius vorzulegen.

Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur In-standhaltung und dem Unterhalt, im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb,seien der Deutschen Bahn weiterhin im öffentlichen Interesse zweifelsfrei undohne Einschränkungen zu gewähren.

Alle angeführten gesetzlichen und technischen Regelungen sowie Richtlinienwürden nebst den dazu ergangenen oder noch ergehenden ergänzenden undabändernden Bestimmungen gelten.

Hierzu wird festgestellt:Die Stellungnahme betrifft den Bauvollzug und wurde deshalb einschließlich derPläne an den Grundstückseigentümer mit der Bitte um Kenntnisnahme und Be-achtung weitergeleitet.

Page 22: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 22

2. Immobilienrelevante AngelegenheitenIn der Bauleitplanung seien Flächen der DB AG enthalten. Sie seien im Lageplan(Anlage 1) rot gekennzeichnet.

Planfestgestellte Betriebsanlagen der Eisenbahn könnten in der Bauleitplanungnur nachrichtlich aufgenommen werden. Eine Überplanung der planfestgestelltenBetriebsanlagen der Eisenbahn sei grundsätzlich rechtswidrig. Die Planungsho-heit für diese Betriebsanlagen der Eisenbahn liege ausschließlich beim Eisen-bahn-Bundesamt; in jedem Fall sei damit die betreffende Fläche sowohl formellals auch materiell von den Festsetzungen eines gemeindlichen Bauleitplanes frei-gestellt (vgl. Grundsatzentscheidung des BVerwG, Urteil vom 16.12.1988, Az.: 4C 48.86 = BVerwG 81.111 = DVBI 89, 458, bestätigt durch den Beschluss vom05.10.90, Az 4 B 1.90; vgl. auch das Urteil des BayVGH vom 26.06.90, Az.: 14 B88.2428). Ein Wechsel der Planungshoheit könne nur durch eine förmliche Frei-stellungserklärung seitens des Eisenbahn-Bundesamtes, auf Antrag der Deut-schen Bahn, nach vorheriger abgeschlossener Machbarkeitsprüfung, erfolgen.

Man habe den vorgelegten Flächenumgriff (Bebauungsplan) noch einmal prüfenlassen. Da die in Anlage 2 grün dargestellten Flächen nicht mehr betriebsnotwen-dig seien und für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung stünden, sollte derBPL-Umgriff diese beinhalten. Die lila gekennzeichneten Flächen seien betriebs-notwendig und derzeit nicht verfügbar. Sie müssten aus dem BPL-Umgriff her-ausgenommen oder als Bahnanlage dargestellt werden.

Hierzu wird festgestellt:Der Planungsumgriff wird entsprechend der Forderung der DB AG geändert undden neuen Bedingungen angepasst.

Die DB Service Immobilien GmbH hat der Investorin im nordwestlichen Bereich,zum Planungsstand nach § 4 Abs. 1 BauGB außerhalb des Planungsumgriffseine Fläche zum Erwerb angeboten. Diese ca. 2.300 m² große Fläche war seinerzeit noch als Bahnfläche gewidmetund wurde mittlerweile von der Investorin erworben. Insofern können u.a. die Drehscheibe mit in die Planungsüberlegungen integriertund weitere schützenswerte Bereiche in die ökologische Vorrangfläche aufge-nommen werden. Der Planungsumgriff wurde im Verfahren um diese Fläche auf-geweitet.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,Schreiben vom 09.08.2010Man mache darauf aufmerksam, dass die nun vorgesehenen Nutzungen des Are-als zu keinerlei Beeinträchtigungen des südlich davon gelegenen Gewerbege-biets führen dürfe. Dementsprechend seien im Bebauungsplan entsprechendeimmissionsschutzrechtliche Maßnahmen verbindlich festzusetzen, welche insbe-sondere die Verträglichkeit der geplanten Wohnnutzung im Planbereich gewähr-leisten.

Page 23: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 23

Hierzu wird festgestellt:Im Rahmen der Wettbewerbsauslobung wurden die Teilnehmer bereits auf dasbeidseits der Neumarkter Str. vorhandene Gewerbegebiet hingewiesen. Die Teil-nehmer wurden beim Kolloquium gebeten dies zu beachten, u.a. planerischdurch einen angemessenen Abstand der Neubebauung zum Gewerbegebiet.Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wurde be-reits eine schalltechnische Untersuchung, u.a. auch bzgl. des Gewerbelärmsdurchgeführt. Im Bebauungsplanentwurf zum Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGBwurden entsprechende Maßnahmen berücksichtigt und festgesetzt, um ein ver-trägliches nebeneinander von Wohnen und Gewerbe gewährleisten zu können.

Handwerkskammer für München und Oberbayern,Schreiben vom 26.07.2010Die Umnutzung der ehemaligen Bahnflächen in ein Quartierszentrum mit ange-messenen Nahversorgungs- sowie Infrastruktureinrichtungen und damit die Rea-lisierung einer sich ergänzenden Verknüpfung der Funktionen Wohnen, Arbeiten,Versorgung und Freizeit bringe zwar den Verlust weiterer Gewerbeflächen imStadtgebiet Münchens mit sich, erscheine jedoch am Vorhabenstandort alsschlüssiges Konzept. Dennoch wäre es wünschenswert, im Rahmen des Gewer-beflächenmanagements der Stadt München den vorhandenen Bedarf an attrakti-ven Gewerbeflächen an anderer Stelle auszugleichen.

Hierzu wird festgestellt:Die ehemaligen, gewidmeten Bahnflächen standen für die Ansiedlung von Ge-werbebetrieben, die keinen Bezug zur Eisenbahn / Bahnnutzung hatten, nicht zurVerfügung. Es wird deshalb keine Veranlassung gesehen, den unbestreitbar vor-handenen Bedarf an attraktiven Gewerbeflächen an anderer Stelle auszuglei-chen.

Kreisjugendring München-Stadt, Schreiben vom 23.07.2010Es wird vorgeschlagen, dass neben dem Bolzplatz nicht ein Streetball-Platz, son-dern ein Platz für Dirt Bikes und eine Half-Pipe für die Skater geschaffen werde.

Hierzu wird festgestellt:Der Bereich nördlich der geplanten Bebauung (Optionsfläche), auf der bisherweitere Freizeitaktivitäten für Jugendliche (u.a. Bolzplatz, Streetball) vorgesehe-nen waren, steht nach Aussage der DB AG nicht mehr zur Verfügung, da sie wei-terhin als Bahnfläche benötigt wird. Entsprechend musste der Planungsumgriffgeändert werden.Das Planungsteam (Ebner and friends mit mahl-gebhard konzepte) hat innerhalbdes Planungsumgriffs einen neuen, geeigneten Standort für die o. a. Freizeitein-richtungen vorgeschlagen - nördlich des künftigen Standorts des ESV und west-lich der geplanten Erschließungsstrasse -, der zwar in die ökologische Vorrang-fläche eingreift, aus ihrer Sicht jedoch verträglich wäre, zumal an einer anderenStelle dafür ein Ausgleich geschaffen werden soll. Im weiteren Verfahren wird derWunsch des Kreisjugendrings, innerhalb des Planungsumgriffs eine Half Pipe für

Page 24: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 24

Skater und einen Platz für Dirt Bikes statt eines Streetball Platzes zu errichtengeprüft.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 05.08.2010Zur vorgelegten Planung nehme das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:Wie bereits in der Begründung, Pos. 2.4 Denkmalschutz ausgeführt werde, be-rühre die o. g. Planung in ihrem östlichen Bereich ein bekanntes Bodendenkmal(D-1-7835-0551).

Diese Denkmäler seien gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ortzu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitze aus Sichtdes Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungs-schritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf dasunabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.

Hierzu wird festgestellt:Bei der nochmaligen Überprüfung der Lage möglicher Bodendenkmäler innerhalbdes Planungsumgriffs konnte anhand des Kartenmaterials des Bayerischen Lan-desamt für Denkmalpflege (Bayern Viewer) festgestellt werden, dass der Bereichdes Planungsgebiets frei von entsprechenden Eintragungen ist.

Daher empfehle das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im vorliegendenFall, eine Umplanung des o.g. Vorhabens zu prüfen, um Eingriffe in die Denkmal-substanz zu vermeiden oder zu verringern. Dies könne durch Verlagerung / Um-planung des Vorhabens an einen anderen Standort geschehen. Bei der Auswahlvon aus denkmalfachlicher Sicht geeigneten Standorten berate das BayerischeLandesamt für Denkmalpflege gerne. Eine Orientierungshilfe biete der Bayern-Viewer-Denkmal, in dem alle derzeit bekannten Bodendenkmäler eingetragenseien (http://www.blfd.bayern.de).Sollte dies nicht möglich sein, sei die Möglichkeit einer konservatorischen Über-deckung der Denkmalsubstanz (verbunden mit dem Verzicht auf besonders sub-stanzgefährdende Bodeneingriffe, z.B. Unterkellerung) zu prüfen.

Hierzu wird festgestellt:Ein Freihalten dieser Fläche um Eingriffe in eine mögliche Denkmalsubstanz zuvermeiden ist nicht möglich, da eine Verlagerung bzw. Verschiebung des Wettbe-werbsergebnis nach Westen eine Verkleinerung und einen Eingriff in die Ökologi-sche Vorrangfläche bedeuten würde.Die dem Wettbewerb zugrunde liegende Flächenaufteilung (Baufläche / Vorrang-fläche) wurde mit der Regierung von Oberbayern - höhere Naturschutzbehörde -abgesprochen, da im Bereich der künftigen ökologische Vorrangfläche Vorkom-men der Zauneidechse, der Blauflügeligen Ödlandschrecke und der Blauflügeli-gen Sandschrecke nachgewiesen wurden. Zudem ist diese Fläche im Arten- und

Page 25: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 25

Biotopschutzprogramm als landesweit und überregional bedeutsamer Lebens-raum einstuft.

Sollte nach Abwägung aller Belange im Fall der o.g. Planung keine Möglichkeitbestehen, Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen Teilen zuvermeiden, sei als Ersatzmaßnahme eine fachgerechte archäologische Ausgra-bung durchzuführen. Für die Durchführung einer solchen Ausgrabung - und für eventuelle Bodenein-griffe aller Art - sei eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG not-wendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigenUnteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen sei. Das Bayerische Landesamtfür Denkmalpflege würde in diesem Verfahren gegebenenfalls die fachlichen An-forderungen formulieren. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungensei der Beginn des Oberbodenabtrags vom Träger des Vorhabens beim Bayeri-schen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen und die mit der archäologi-schen Dokumentation beauftragte Fachkraft zu benennen.Man weist darauf hin, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art undUmfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmenkönnten und daher – um Verzögerungen des Bauablaufs zu vermeiden – unbe-dingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hierbei seien auch Vor- und Nachberei-tung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept,Fundverbleib, Restaurierung der Funde). Bei der Verwirklichung von Bebauungs-plänen solle grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche ar-chäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnenBauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684,EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff.[mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauf-fassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung undKunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von(Boden-) Denkmälern wolle man der Homepage: http://www.blfd.bayern.de/down-load_area/Texte/indexiere (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bo-dendenkmälern) entnehmen.

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof(Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: VfB. 11-VII-07, Jurist / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden Beschlüsse des Bundesverfassungsge-richts vom 4. November 2008, Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) werdedringend angeregt, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach§ 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal als„Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.

Hierzu wird festgestellt:Die Investorin wird umgehend mit dem Bayerische Landesamt für Denkmalpflegebezüglich der Durchführung der archäologischer Sondierungen / Ausgrabungen

Page 26: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 26

Kontakt aufnehmen.Im Rahmen des Bauvollzugs / der Baugenehmigung werden bei Verdacht vonBodendenkmäler entsprechende Auflagen gemacht.

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestünden gegen die vorgelegtePlanung keine Einwendungen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bitte darum, bei allen Planungs-,Anzeige,- Genehmigungs- oder Zustimmungsverfahren innerhalb des Geltungs-bereiches des Flächennutzungs- bzw. des Bebauungsplanes, von denen Bau-denkmäler/ Ensembles unmittelbar oder in ihrem Nähebereich betroffen seien,beteiligt und gehört zu werden.

Hierzu wird festgestellt:Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2BauGB wurde dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege der Bebauungs-planentwurf mit Begründung und Satzung erneut zur Stellungnahme zugeleitet.

Heimatpfleger der Landeshauptstadt München, Schreiben vom 13.08.2010Das dem Bebauungsplan beiliegende Projekt - das Ergebnis eines Plangutach-tens - lasse die nicht unerhebliche Höhenentwicklung von Teilen der Bebauungs-struktur erkennen.Insbesondere der zur gewerblichen Nutzung vorgesehene Hochhausbaukörpermit 17 Geschossen sei auch im größeren städtebaulichen Kontext zu beurteilen.Für dieses Projekt sei eine Sichtfeldananlyse erforderlich. Dabei sei nicht nur dasZusammenwirken der neuen Hochhaussilhouette mit dem Hochhaus des Süd-deutschen Verlages zu gewichten, sondern insbesondere die Einwirkungen aufden Ortskern von Berg am Laim und hier vorrangig auf die Kirche St. Stephan,die sich in unmittelbarer Nähe befinde.

Hierzu wird festgestellt:Im Zusammenhang mit der Auslobung des Wettbewerbs wurde bereits eineStadtbildverträglichkeitsuntersuchung (SVU) durchgeführt. Im Rahmen der Ausar-beitung des Bebauungsplanentwurfs ist eine weitere, vertiefenden SVU vorgese-hen, die u.a. auch auf die Forderungen eingehen wird. Das Ergebnis wird in dieBebauungsplanbegründung aufgenommen.

2. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom10.09.2012 bis 12.10.2012 statt.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen Anregungen ein.Soweit sich diese Anregungen auf die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünord-nung beziehen, wird nachfolgend dazu Stellung genommen.Die darüber hinausgehenden Anregungen zu Regelungs- und Darstellungsmöglich-keiten des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Be-

Page 27: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 27

reich VI/22 werden im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung behandelt.

Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Schreiben vom 12.10.2012Das Planungsgebiet liege unmittelbar südlich der Betriebsanlagen der Eisen-bahnstrecken München - Rosenheim und München - Mühldorf sowie der Umfah-rung Berg am Laim, von verschiedenen S-Bahn-Linien, der Zugangsgleise zumS-Bahn-Werk Steinhausen und von zahlreichen Rangier- und Abstellgleisenwestlich des Bahnhofs Berg am Laim. Von den anhaltenden, den an- und durch-fahrenden Zügen sowie von den bahntypischen Rangier- und Abstellvorgängenwürden dabei erhebliche Immissionen insbesondere in Form von Schienenlärmauf die unmittelbare Nachbarschaft ausgehen. Daraus ergäben sich für die ge-plante Bebauung besondere Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsver-hältnisse (vgl. hierzu auch Urteil des Hess. VGH vom 29. März 2012, Az.: 4 C694/10.N), die bei Festlegung von Schutzvorkehrungen im Rahmen der Bauleit-planung zu berücksichtigen seien.

Um mögliche Nutzungskonflikte zwischen der geplanten Bebauung und den be-nachbarten Eisenbahnbetriebsanlagen erkennen und bewerten zu können, wer-de empfohlen, bei der schalltechnischen Untersuchung insbesondere auch diedurch Rangier- und Abstellvorgänge der Eisenbahnfahrzeuge entstehenden undauch künftig zu erwartenden Geräuschquellen zu erfassen. Vorsorglich werde zu-dem auf die aktuelle gesetzgeberische Initiative hingewiesen, demnach beim Be-rechnungsverfahren für den Schienenverkehrslärm künftig der Abzug von 5 dB(A) (sog. „Schienenbonus“) angesichts der hohen Zuwächse beim Schienen-güterverkehr nicht mehr Anwendung finden solle.

Stellungnahme:Das Planungsgebiet unterliegt den Auswirkungen einer erheblichen Anzahl vonBahnstrecken. Die zugrunde gelegten Zugmengenangaben auf den verschiede-nen Strecken sind in der schalltechnischen Untersuchung dokumentiert. Entspre-chend der regelmäßigen Praxis bei vergleichbaren Bebauungsplanverfahren(zum Beispiel die Bebauungspläne im Bereich der Hauptachse Hauptbahn-hof-Laim-Pasing), kann erwartet werden, dass die Ansätze und Immissionspro-gnosen zu Gunsten der zukünftigen Anwohner auf der sicheren Seite liegen. Zu-dem sind im Planungsgebiet bereits erhebliche Schallschutzmaßnahmen gegen-über dem Bahnlärm geplant.Eine Ausnahme stellen erfahrungsgemäß spezielle Geräusche aus dem Eisen-bahnbetrieb dar: Aggregatgeräusche von abgestellten S-Bahn/ICE-Zügen sowiedie Geräusche von Bahnnebeneinrichtungen (Werkstätten, Außen-/Innenreini-gungsanlagen und ähnliches) führen häufig zu zusätzlichen Lärmbeeinträchtigun-gen. Derartige Quellen waren bei diesen Untersuchungen nicht absehbar vorhan-den.

Im Rahmen der Bauleitplanung werden Schienenverkehrsgeräusche nach DIN18005-1 i.d.F. vom Juli 2002 bzw. im Fall vom Neubau oder der wesentlichen Än-derung von öffentlichen Verkehrswegen nach 16.BImSchV i.d.F. vom Juni 1990ermittelt und beurteilt. Nach Nr. 7.2 der DIN 18005 erfolgt die Berechnung nach

Page 28: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 28

den Richtlinien Schall03 für Schienenverkehrswege sowie Akustik04 für Rangier-und Umschlagbahnhöfe. Sämtliche derzeit rechtsverbindlichen Verordnungenund Richtlinien enthalten den Korrektursummand S = -5 dB, zur Berücksichtigungder geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms, sog. Schienenbonus.Aus diesem Grund wird der Schienenbonus grundsätzlich angewendet.

Derzeit wird der Entfall des Schienenbonus diskutiert. Der Anwendungsbereichdes Entfalls des Schienenbonus ist in einer Gesetzesvorlage enthalten und giltnur für die Neu- oder Ausbaustrecken der DB, die im Schienenwegeausbauge-setzes 2016 aufgeführt sind. Eine allgemeine Regelung zum Entfall des Schie-nenbonus ist dadurch noch nicht absehbar.Eine Auswirkung auf die durchgeführte schalltechnische Beurteilung des Schie-nenverkehrs im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ergibt sich somit nicht.

DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München,Schreiben vom 09.10.2012

TÖB-AngelegenheitenHandlungsbedarf bestehe bei der Zuwegung zum Kohlehochgleis (die Lage derZuwegung wurde in einer Anlage 1 der Stellungnahme beigegeben). Der im Plandargestellten Bepflanzung dieser Zuwegung mit Bäumen könne nicht entspro-chen werden. Das Kohlehochgleis diene der DB Netz AG als Lagerplatz und zumAbstellen und zur Bewässerung für Schienenfahrzeuge. Es sei betriebsnotwen-dig und müsse ungehindert erreichbar sein.

Seitens der DB Netz AG sei zudem ein neues Modulgebäude auf dem Flurstück430 geplant:2011 habe die DB Netz AG den Auftrag zur Planung eines Modulgebäudes an dieDB International gegeben. Als bester Standort für das Gebäude habe sich dasFlurstück 430 in Berg am Laim herausgestellt, da die darin unterzubringende GS-M-R-Vermittlungstechnik über vorhandene Kabel und Kabelführungssysteme andas bahneigene Netz angebunden werden könne. Die Realisierung des Modul-gebäudes solle im zweiten Quartal 2013 erfolgen. Für die Ausstattung des Mo-dulgebäudes würden Klimaanlagen mit Außenkondensatoren benötigt. Diese er-füllten die Vorgaben der TA-Lärm für das beabsichtigte Mischgebiet im BereichMK.Jedoch werde die derzeit vorhandene Zufahrt zum Flurstück 430 weiterhin für In-standhaltungs- und Wartungszwecke der geplanten GSM-R-Anlagen benötigt.Die Zufahrt erfolge über die Truderinger Straße aus Richtung Zamilla / Hultschi-ner-Straße auf die Baumkirchner Straße und über Flurstück 430/80 zum geplan-ten Modulgebäude.Einer wie im Bebauungsplan Nr. 1971 der LH München dargestellten Bepflan-zung der Zufahrt könne man nicht zustimmen.Andernfalls sei der DB Netz AG die Errichtung einer Alternativ-Zufahrt vom Flur-stück 430 direkt zur Truderingerstraße zu genehmigen.

Page 29: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 29

Stellungnahme:Nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen der GrundstückseigentümerinCA Immo, der DB Services Immobilien GmbH und der DB Netz AG wurde seitensder DB Netz AG der Verlagerung der Zufahrt auf das Bahngelände wie im Bebau-ungsplan festgesetzt (Dienstbarkeitsfläche im Bereich des Kerngebietes MK) zu-gestimmt.

Funkversorgung GSM-R:Die Strecken 5510 München Hbf - Rosenheim und 5600 München Ost Pbf - Sim-bach (Inn) würden jeweils auf ihrer gesamten Länge vollständig und lückenlos mitdem digitalen Zugfunksystem GSM-R versorgt. Der Streckenabschnitt im Bereichdes Bebauungsplanes Nr. 1971 der LH München werde von folgenden GSM-R-Anlagen versorgt:

▪ BTS München-Leuchtenbergring Site 18029 km 10,902 Strecke 5510Antennenhöhe 30m

▪ BTS München-Trudering Site 25373 km 14,808 Strecke 5510Antennenhöhe 10m

• BTS München-Riem Site 25486 km 5,211 Strecke 5600Antennenhöhe 25m

Durch die Inhalte, Festlegungen und Zielsetzungen des Bebauungsplanes mitGrünordnung Nr. 1971 und FNP-Änderung der LH München dürften der gewöhn-liche Betrieb der bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der Maßnah-men zur Wartung und Instandhaltung sowie Maßnahmen zu Umbau, Erneuerungoder ggf. notwendiger Erweiterungen keinesfalls verzögert, behindert oder beein-trächtigt werden.

Im BPL 1971 werde eine massive Riegelbebauung in Richtung Norden / Bahn-trasse mit Wandhöhen bis zu 60m geplant. Die Auswirkungen auf die GSM-R-Funkversorgung könnten derzeit nicht eingeschätzt werden. Eine Prüfung derFunkversorgung werde durch das Projekt GSM-R nach Fertigstellung der Gebäu-dekomplexe vorgenommen.Für den Fall einer Beeinträchtigung der GSM-R-Funkversorgung entlang des anden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1971 der LH München angren-zenden Gleisanlagen durch die geplante neue Bebauung mit einer Höhenent-wicklung von bis zu 60 Metern Wandhöhe sei der DB Netz AG das Einvernehmender Landeshauptstadt München sowie aller beteiligter Gremien (Untere Natur-schutzbehörde, etc.) als Träger öffentlicher Belange in einem evtl. notwendigemVerfahren zum Neubau eines GSM-R-Füllsenders auf Bahngrund zuzusichern.

Als möglicher Füllsenderstandort würde sich das Flurstück 430 anbieten.

Stellungnahme:Eine Beeinflussung der GSM-R-Funkversorgung durch die geplanten Baumaß-nahmen könnte erst nach Fertigstellung der Gebäude erfolgen. Daher können imRahmen des Bebauungsplanverfahrens keine Maßnahmen festgesetzt werden,

Page 30: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 30

die eine mögliche Störung vermeiden würden. Die Landeshauptstadt München kann im Rahmen des Bebauungsplanes auchkein Einvernehmen in einem eventuell notwendigem Verfahren zum Neubau ei-nes GSM-R-Füllsenders zusichern.Das Thema der GSM-R-Funkversorgung ist nicht Gegenstand des Bebauungs-planes mit Grünordnung.

Die in der Anlage 4 enthaltenen Hinweise und Kabellagepläne seien unbedingtzu beachten und einzuhalten.

Bei der weiteren Umsetzung der Bauleitplanung seien zudem folgende Hinweisezu beachten:

Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem gewöhnlichen Betrieb der Ei-senbahn in seiner jeweiligen Form seien ausgeschlossen. Alle Immissionen dievon Bahnanlagen und dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgingen (einschließlichdem digitalem Zugfunk - GSM-R), seien entschädigungslos hinzunehmen. Ab-wehrmaßnahmen nach § 1004 in Verbindung mit § 906 BGB sowie dem Bunde-simmissionsschutzgesetz (BImSchG), seien vom Bauherrn zu tragen.Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen seien erforder-lichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauwerbern auf eigene Kostengeeignete Schutzmaßnahmen (Schallschutz) vorzusehen bzw. vorzunehmen.Dabei sei ausschließlich Fremdgrund zu benutzen.Anfallendes Oberflächenwasser oder sonstige Abwässer dürften nicht auf Bahn-grund geleitet und zum versickern gebracht werden. Es dürften keine schädli-chen Wasseranreicherungen im Bahnkörper auftreten.

Ein gewolltes oder ungewolltes Hineingelangen, insbesondere während der Bau-arbeiten, in den Gefahrenbereich und den Sicherheitsraum der Deutschen Bahn(3,30 m lichter Raum von Gleisachse) sei auf Dauer sicher auszuschließen. Soll-te das Freihalten des geforderten Raumes nicht gewährleistet werden können, sosei für den Zeitraum der Bauarbeiten, Inspektion und/oder Instandhaltungsmaß-nahmen das Gleis für den Zugverkehr zu sperren.Die Sperrung der Gleise mittels einer baubetrieblichen Anmeldung und einer Be-triebs- und Bauanweisung (Betra) sei rechtzeitig vor Baubeginn gemäß Ril 406bei dem zuständigen Baubetriebskoordinator der DB Netz AG zu beantragen.Fristen wären bei dem zuständigen Baubetriebskoordinator der DB Netz AG zuerfragen.

Beleuchtungen und Werbeflächen sowie die baulichen Anlagen selbst seien sozu gestalten, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Ei-senbahnverkehrs (insbesondere Blendung des Eisenbahnpersonals und eineVerwechslung mit Signalbegriffen der Eisenbahn) jederzeit sicher ausgeschlos-sen sei.

Page 31: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 31

Gegenüber allen stromführenden Teilen seien Sicherheitsabstände bzw. Sicher-heitsvorkehrungen nach VDE 0115 Teil 3, DB-Richtlinie 997.02 und der GUV-R B11 vorzusehen und einzuhalten.

Grenzmarkierungen und Kabelmerksteine der Deutschen Bahn dürften nicht ent-fernt, verändert oder verschüttet werden. Anfallende Kosten einer Neuvermar-kung würden zu Lasten des Verursachers gehen.

Sollte sich ein Kraneinsatz in der Nähe von Bahnanlagen ergeben, wobei plan-festgestellte Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes überschwenkt werdenoder könnten, so sei mit der DB Netz AG [I.NF-S (R)] eine kostenpflichtige Kran-vereinbarung abzuschließen, welche - wenn die Bahnanlagen nicht mit Lastüberschwenkt werden - mind. 2 Wochen vor Kranaufstellung zu beantragen sei.Wenn das Überschwenken der Bahnanlagen mit Last nicht vermeidbar sei, müs-se der Antrag zur Kranaufstellung rechtzeitig gemäß Ril 406 vor dem Kranaufstel-lungstermin bei der DB Netz AG eingehen. Generell sei ein maßstäblicher Lage-plan (M 1:1000) mit dem vorgesehenen Schwenkradius vorzulegen.

Stellungnahme:Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden immissionstechnische Gut-achten erstellt, die insbesondere die Auswirkungen der Bahnanlagen auf dasneue Planungsgebiet aufzeigen. Die daraus hervorgegangenen Schutzmaßnah-men für die neue Bebauung wurden entsprechend festgesetzt und sind innerhalbdes Planungsgebietes umzusetzen.

Um den Eisenbahnverkehr durch Werbung und Belichtung nicht zu beeinträchti-gen, wird eine Satzungsbestimmung hierzu aufgenommen. (Siehe § 13 Abs. 1Buchstabe h) der Satzungsbestimmungen).

Die weiteren Sachverhalte dieser Stellungnahme betreffen den Bauvollzug undwurden an den Investor weitergeleitet.

Immobilienrelevante AngelegenheitenDie Zufahrt zum Gelände der DB Netz AG sei zwingend dinglich zu sichern undzu erhalten.

Stellungnahme:Nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen der GrundstückseigentümerinCA Immo, der DB Services Immobilien GmbH und der DB Netz AG wurde seitensder DB Netz AG der Verlagerung der Zufahrt auf das Bahngelände wie im Bebau-ungsplan festgesetzt (Dienstbarkeitsfläche im Bereich des Kerngebietes MK) zu-gestimmt.

Page 32: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 32

Handwerkskammer für München und Oberbayern,Schreiben vom 25.09.2012Man halte an der Stellungnahme vom 26.07.2010 fest, in der man darum gebe-ten habe, den durch die Umwidmung entstehenden Verlust an Gewerbeflächenan anderer Stelle auszugleichen (vgl. Buchst. B) Ziffer 1).

Stellungnahme:Die ehemaligen, gewidmeten Bahnflächen standen für die Ansiedlung von Ge-werbebetrieben, die keinen Bezug zur Eisenbahn / Bahnnutzung hatten, nicht zurVerfügung. Es wird deshalb keine Veranlassung gesehen, den unbestreitbar vor-handenen Bedarf an attraktiven Gewerbeflächen an anderer Stelle auszuglei-chen.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,Schreiben vom 04.10.2012Man mache vorsorglich darauf aufmerksam, dass die nun vorgesehenenNutzungen des Areals zu keinerlei Beeinträchtigungen des südlich davongelegenen Gewerbegebietes führen dürften. Dementsprechend seien imBebauungsplan entsprechende immissionsschutzrechtliche Maßnahmenverbindlich festzusetzen, welche insbesondere die Verträglichkeit der geplantenWohnnutzung im Planbereich gewährleisten würden.Es sei sicherzustellen, dass die bestehenden Betriebe in der Ausübung ihrergewerblichen Tätigkeit nicht eingeschränkt würden und ihnen auch weiterhinbedarfsgerechte Entwicklungsmöglichkeiten am Standort zur Verfügung stünden.

Stellungnahme:Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wurdeeine schalltechnische Untersuchung, u.a. auch bzgl. des Gewerbelärms durchge-führt. Im Bebauungsplan werden entsprechende Maßnahmen festgesetzt, um einverträgliches nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu gewährleisten.

Kreisjugendring München-Stadt, Schreiben vom 24.09.2012Man rege an, im Bereich der für Jugendliche vorgesehenen Freispielgelegenhei-ten am westlichen Spielplatz, einen Unterstand mit Sitzgelegenheiten und einemTisch als Treffpunkt für Jugendliche vorzusehen.Darüber hinaus empfehle man, eine Sportmöglichkeit einzurichten, da die beste-hende Sportanlage des ESV „nur“ Vereinsmitgliedern zur Verfügung stehe undüber keine Outdoor-Sportmöglichkeiten verfüge.Vorgeschlagen werde z. B. eine fest installierte robuste Torwand und/oder eineTischtennisplatte, ein Fußballkleinfeld oder eine kleine Basketballspielfläche.Als optimale Lösung würde ein sogenannter Sportkäfig - eine mit hohem Zaunumrahmte Sportfläche mit Toren (für z. B. Fußball, Handball, Hockey, etc.) - undBasketballkorbanlagen angesehen.

Page 33: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 33

Stellungnahme:Die konkrete (Spielgeräte-)Ausstattung kann im Bebauungsplan nicht geregeltwerden. Die Stellungnahme wird an das Baureferat Gartenbau weitergeleitet.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 28.11.2012Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege,als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestünden gegen die Planung so-weit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, keine grundsätzlichen Einwen-dungen.Im Planungsgebiet und/oder in dessen Nähe befänden sich nach derzeitigemKenntnisstand folgende Baudenkmäler/Ensembles:D-1-62-000-611, Baumkirchner Straße 45: Kath. Filialkirche St. Stephan,Wandpfeilerbau mit dreiseitigem Chorschluss und Fassadenturm mit oktogona-lem Obergeschoss und Spitzhelm, spätgotisch, um 1511, um 1713/27 barocki-siert; mit Ausstattung; alter Friedhof mit Grabmälern des 19./20. Jh.;Friedhofsummauerung, verputzte Steinmauer, wohl 18./19. Jh..

Für jede Art von Veränderungen an diesen Denkmälern und in deren Nähebe-reich würden die Bestimmungen der Art. 4-6 DschG gelten. Das bayerische Lan-desamt sei bei allen Planungs-, Anzeige-, Zustimmungs- sowieErlaubnisverfahren nach Art. 6 DschG und bei allen baurechtlichen Genehmi-gungsverfahren, von denen Baudenkmäler/Ensembles unmittelbar oder in derenNähebereich betroffen seien, zu beteiligen.

Bodendenkmalpflegerische Belange:Die Belange der Bodendenkmalpflege seien vollständig berücksichtigt.

Stellungnahme:Die Angabe des Baudenkmals/Ensembles wird in die Begründung unter Punkt7.6. und 7.7. aufgenommen.

C) Beteiligung des Bezirksausschusses 14

Der betroffene Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes (BA) wurde gemäß § 9 Abs. 2und Abs. 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 6.1) derBezirksausschuss-Satzung im Rahmen des Spartenumlaufs amBebauungsplanverfahren beteiligt und hat mit Schreiben vom 10.09.2012Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Der BA 14 hat sich mit Schreiben vom 28.09.2012 wie folgt geäußert:

Page 34: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 34

„Der BA hat sich in seiner Sitzung vom 25.09.2012 mit dem Vorhaben befasst und sieht die Planungen grundsätzlich positiv. Der BA 14 stimmt der Änderung des FNPzu.

Folgende Anmerkungen bzw. Fragen bitten wir jedoch zu berücksichtigen:

• Die im Bereich neben dem geplanten Aldi-Markt zu erstellenden Stellplätzesollen in jedem Fall allgemein öffentlich nutzbar sein, (nicht auf Aldi begrenzt),auch um wegfallende Parkplätze in der Baumkirchner Straße (Straßen- undOrtskernumgestaltung) kompensieren zu können.

• Die Feststellung, wonach die zu erwartenden zusätzlichen Grundschülerdurch „schulorganisatorische Maßnahmen“ versorgt werden könnten, teilt derBA 14 nicht. Vielmehr erneuert der BA seine Forderung nach einer weiterenGrundschule in Berg am Laim.

• Aufgrund der Ausführungen zum FNP bitten wir um Auskunft, welcher Art undaus welchem Zeitraum die ggf. zu erwartenden Bodendenkmäler sein könn-ten, was für deren Schutz getan wird, und wie ein Erhalt bzw. auch eine Prä-sentation derselben aussehen könnte.

• Der Erhalt bzw. die Wiederherrichtung der Lokdrehscheibe am Rand der künf-tigen Biotopflächen hat auch für den BA 14 große Bedeutung, allerdings solldies durch lokale Akteure sichergestellt und definitiv ohne (Museums-)Eisen-bahnbetrieb o.ä. erfolgen.

Da zudem zu verschiedenen Detailfragen (Erschließung und Parkflächen Aldi, Er-reichbarkeit der Kitas, Nutzung der vorgesehenen Gemeinbedarfsflächen bzw. -räu-me, Straßenprofil etc.) noch Informationsbedarf im Gremium besteht, würde der BA14 gerne bei nächster Gelegenheit mit einem Vertreter der LHM den FNP sowie dasweitere Vorgehen erörtern. Wir bitten hierfür um die Nennung eines Ansprechpart-ners.“

Stellungnahme:

Die festgesetzte oberirdische Stellplatzanlage im Sonstigen Sondergebiet SO 2Einzelhandel westlich des Bauraumes dient entsprechend dem Raumprogramm demEinzelhandel und kann somit nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.Anderweitige privatrechtliche Regelungen sind nicht Gegenstand desBebauungsplanverfahrens.

Nach Aktueller Aussage des Referates für Bildung und Sport soll der ausgelösteGrundschulbedarf durch die geplante Erweiterung der zuständigen Sprengel-Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße inklusive Ganztagsbetreuung gedecktwerden.Die konkreten Planungen werden eingeleitet. Mit einer Fertigstellung der Schulerwei-terung kann bei einem üblichen Planungs- und Bauablauf im Herbst 2017 gerechnetwerden. Mit der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes ist voraussichtlich im Jahr

Page 35: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 35

2016 zu rechnen. Die weiteren Bauabschnitte folgen sukzessive. Somit erscheint derTermin für die Schulerweiterung vertretbar.

Seitens des Landesamtes für Denkmalschutz wurde das Bodendenkmal mit derBezeichnung D-1-17835-0551 nicht näher erläutert. Die sich daraus ergebendenAuflagen gemäß Denkmalschutzgesetz (DschG) sind in der Stellungnahme desBayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 05.08.2010 unter Buchstabe B)dieses Beschlusses genannt. Des weiteren ist der Umgang im konkreten Fall derdazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen.

Die Lokdrehscheibe befindet sich im Planungsumgriff im Bereich der ökologischenVorrangfläche. Die ökologische Vorrangfläche ist genau wie die Lokdrehscheibe überStege erlebbar. Eine museale Nutzung kann und wird im Bebauungsplan mit Grün-ordnung nicht festgesetzt werden.

D) Aufhebung des nicht überplanten Restbereiches des Aufstellungsbeschlussesvom 18.07.2007 für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971

Der Umgriff des Aufstellungsbeschlusses vom 18.07.2007 für den Bebauungsplan mitGrünordnung Nr. 1971 umfasste unter anderem auch eine Teilfläche des FlurstückesNr. 430. Diese Fläche wurde nicht entwidmet und steht somit für eine Überplanung nicht zurVerfügung. Daher wird dieser Bereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungs-plan mit Grünordnung Nr. 1971 aufgehoben (vgl. Anlage 1)

Der Bezirksausschuss des 14 Stadtbezirks hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, FrauStadträtin Tausend, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

Page 36: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 36

II. Antrag der Referentin

Ich beantrage Folgendes:

1. Die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1BauGB können nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe A) des Vor-trags berücksichtigt werden.

2. Die Äußerungen aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und§ 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan können nur nach Maßgabe der Ausführungenunter Buchstabe B) des Vortrags berücksichtigt werden.

3. Die Anregungen des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirks (Berg-am-Laim) kön-nen nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe C) des Vortrags berück-sichtigt werden.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1971 - Plan vom 23.05.2013und Text - und die dazugehörige Begründung werden gebilligt.Die übergeleiteten einfachen Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbauge-setz (BBauG) werden aufgehoben.

5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Be-bauungsplanes mit Grünordnung Nr.1971 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2BauGB öffentlich auszulegen, sobald der städtebauliche Vertrag wirksam abgeschlos-sen ist und die vertraglich vereinbarten Sicherheiten und Grundbucheinträge bzw. Be-stätigungen vorliegen.

Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind auch die im Vortrag der Referentin aufge-führten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2Satz 1 BauGB.

6. Der vom vorliegenden Bebauungsplan nicht erfasste Bereich des Aufstellungsbe-schlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971 vom 18.07.2007 wirdentsprechend der Darstellung im Übersichtplan (Anlage 1) des Referates für Stadtpla-nung und Bauordnung vom 01.02.2013 Maßstab = 1:5000, aufgehoben.

7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Page 37: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 37

Entwurf Satzungstext

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971der Landeshauptstadt München

Baumkirchner Straße (westlich),Bahnlinie München - Rosenheim (südlich)

(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1435)

vom................................

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches(BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 81 und 6 Abs. 5 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) und der §§ 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes(BNatSchG) in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege derLandschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung:

§ 1Bebauungsplan mit Grünordnung

(1) Für den Bereich zwischen Baumkirchner Straße (westlich) und Bahnlinie München-Rosenheim (südlich) in München wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzungerlassen.

(2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom23.05.2013, angefertigt vom städtischen Vermessungsamt am und diesemSatzungstext.

(3) Die für das Planungsgebiet geltenden gemäß § 173 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes(BBauG) übergeleiteten Bebauungspläne werden durch diesen Bebauungsplan 1971aufgehoben.

(4) Der vom vorliegenden Bebauungsplan erfasste Teil des rechtsverbindlichenBebauungsplans Nr. 1435 (MüABl. vom 29.02.1984; S. 50) wird durch diesenBebauungsplan Nr. 1971 verdrängt.

§ 2Art der baulichen Nutzung

(1) Allgemeine Wohngebiete WA 1 bis 3a) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3 sind die nach § 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5

BauNVO ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen nichtzulässig.

b) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 sind in den Höfen in denBauräumen für die höchstens zweigeschossigen Solitärbaukörper ausschließlichGemeinschaftsräume für die Anwohnerschaft dieser Baugebiete, die der Versorgungdes Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so wie nicht störendeHandwerksbetriebe gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sowie Anlagen für kirchliche,kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3BauNVO zulässig. Freischankflächen sind nur im untergeordnetem Maß innerhalb der

Page 38: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 38

Bauräume und zur Straße hin orientiert zulässig. Fahrradabstellanlagen und Anlagenzur Abfallsammlung/-lagerung der Wohnnutzung des jeweiligen Baugebietes sindnicht zulässig.

(2) Kerngebiet MKa) Im Kerngebiet MK sind großflächige Handelsbetriebe, Tankstellen gemäß § 7 Abs. 2

Nr. 5 und § 7 Abs. 3 Nr. 1 sowie Wohnungen gem. § 7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nichtzulässig. Einzelhandelsbetriebe gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind nur in Formvon Kiosken zulässig.

b) Im Kerngebiet MK sind Vergnügungsstätten nicht zulässig. c) Im Kerngebiet MK ist Wohnen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO im Umfang von bis zu

30% der festgesetzten Geschossfläche zulässig, sofern die Versorgung mit privatenFreiflächen durch lärmgeschützte Dachgärten nachgewiesen wird.

d) Im Kerngebiet MK ist im Erdgeschoss Wohnen nicht zulässig.(3) Mischgebiet MI

a) Im Mischgebiet MI sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten gem.§ 6 Abs. 2 Nrn. 6 bis 8 BauNVO nicht zulässig.

b) Im Geschoss höhengleich mit der Baumkirchner Straße ist Wohnnutzung nichtzulässig.

c) Im Mischgebiet MI ist im Erdgeschoss des östlichen Bauraums eine Kindertages-einrichtung mit Freifläche unterzubringen.

d) Im Mischgebiet MI sind im westlichen Bauraum ausschließlich Gemeinschaftsräumefür die Anwohnerschaft sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO zulässig.Fahrradabstellanlagen und Anlagen zur Abfallsammlung/-lagerung der Wohnnutzung,Gewerbenutzung und der Kindertageseinrichtung sind nicht zulässig.

(4) Gemeinbedarfsfläche KindertageseinrichtungDie Gemeinbedarfsfläche Kindertageseinrichtung dient der Unterbringung von Gebäuden,Anlagen und Einrichtungen für eine Kindertageseinrichtung.

(5) Sonstiges Sondergebiet SO 1 SportanlageIm Sonstigen Sondergebiet SO 1 Sportanlage sind Anlagen für sportliche Zwecke undeine Schank- und/oder Speisewirtschaft zulässig.

(6) Sonstiges Sondergebiet SO 2 EinzelhandelIm Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel sind ausschließlich folgende Nutzungenzulässig:

• in den zwei Geschossen höhengleich mit der Baumkirchner Straße und derwestlichen Parkplatzfläche: Einzelhandel, davon einer auch großflächig, Schank-und Speisewirtschaften

• in den zwei darüber liegenden Geschossen: Stellplätze für die Nutzungen imSonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel und technische Anlagen

§ 3Maß der baulichen Nutzung

(1) Bei der Ermittlung der Geschossfläche sind Flächen von Aufenthaltsräumen in anderenGeschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräumeund einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.

Page 39: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 39

(2) Die festgesetzte Geschossfläche darf je Baugebiet für im Erdgeschoss angeordnete Fahr-radabstellräume, Räume für Kinderwägen, Räume zur Aufbewahrung fester Abfallstoffe,Tiefgaragenzufahrten und offene Durchgänge im Erdgeschoss in Summe um bis zu 400m² überschritten werden.

(3) Dachausstiege für gemeinschaftlich genutzte Dachgärten in Verlängerung der Treppen-häuser gemäß § 6 Abs. 3 werden nicht auf die Geschossfläche angerechnet.

(4) Die festgesetzte Geschossfläche darf durch Schallschutzkonstruktionen für Wohnnutzun-gen um je 8 m² je Wohneinheit innerhalb des Bauraumes überschritten werden, soferndiese Schallschutzkonstruktion der Wohneinheit zugeordnet ist.

(5) Im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel darf die zulässige Geschossfläche fürTechnikräume über dem vierten Geschoss (von der Baumkirchner Straße aus gerechnet)um bis zu 1.400 m2 überschritten werden.

(6) Die festgesetzten Grundflächen dürfen durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO ge-nannten Anlagen nicht überschritten werden.

§ 4Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

(1) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3, dem Kerngebiet MK, dem Mischgebiet MIund dem Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel sind die Gebäude grenzständig,durchgehend und ohne Zwischenräume zu errichten.

(2) Das Vortreten von Terrassen über die Baugrenzen/-linien hinaus ist bis zu einer Tiefe vonmaximal 3 m zulässig. In Vorgärten sind Terrassen nicht zulässig.

§ 5Höhenentwicklung, Abstandsflächen

(1) Die festgesetzten Wandhöhen beziehen sich auf folgende Höhenkoten:• Allgemeine Wohngebiete WA 1 und WA 2: 525,50 m ü.NN.• Kerngebiet MK und allgemeines Wohngebiet WA 3: 526,20 m ü.NN.• Sonstiges Sondergebiet SO 1 Sportanlage: 528,25 m ü.NN.• Sonstiges Sondergebiet SO 2 Einzelhandel und Mischgebiet MI: 526,20 m ü.NN.

(2) Die Sockelhöhe (Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss) bezieht sich auf das angren-zende Straßenniveau. Es wird folgendes Mindest- und Höchstmaß festgesetzt:

• Allgemeines Wohngebiet WA 1: 0,5 bis 1,0 m• Allgemeines Wohngebiet WA 2 (Westteil des Bauraums

mit max. Wandhöhe 16,0 - 17,5 m): 0,0 bis 1,5 m• Allgemeines Wohngebiete WA 2 (sonstige Abschnitte

des Bauraums): 1,0 bis 1,5 m• Allgemeines Wohngebiet WA 3: 0,5 bis 1,0 m• Mischgebiet MI: 0,5 bis 1,5 mDies gilt nicht für die an angehobenen Höfen gelegenen Gebäudeteile.

(3) Absatz 2 gilt nicht bei Unterbringung von Nichtwohnnutzung in Erdgeschossen der in Ab-satz 2 genannten Bereiche.

(4) Im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel ist der Zugang zur Verkaufsfläche des Ge-schosses höhengleich mit der westlichen Parkplatzfläche auf der Höhe von 526,75 mü.NN. zu errichten.

Page 40: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 40

(5) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3, dem Mischgebiet MI und im Kerngebiet MKist für Wohnungen in Gebäuden, welche die Abstandsflächen mit einer Tiefe von 1 H nichteinhalten, eine ausreichende Besonnung auch in den Wintermonaten gem. DIN 5034-1nachzuweisen.

(6) Von der Abgrenzung unterschiedlicher Höhenentwicklung kann geringfügig abgewichenwerden, sofern die Bebauungsstruktur mit den zweigeschossigen Gebäudeeinschnittenerhalten bleibt und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

(7) Im Kerngebiet MK ist ausnahmsweise eine Überschreitung der zulässigen Anzahl der Voll-geschosse um ein Vollgeschoss zulässig, sofern die festgesetzte Gesamtgeschossflächeund die festgesetzten Wandhöhen für das MK nicht überschritten werden und stadtgestal-terische Gründe nicht entgegenstehen.

(8) Die realisierten Wandhöhen sind bei der Errichtung von Dachgärten aus Lärmschutzgrün-den entsprechend § 18 Abs. 5 zu erhöhen. Die Erhöhung ist in Verlängerung der Außen-wände in gleicher Materialität auszuführen. Öffnungen sind zulässig sofern der Lärm-schutz gewährleistet bleibt.

(9) Alternativ zu Absatz 8 kann eine andere Form des Lärmschutzes realisiert werden, soferndies durch ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen wird. Davon unberührt bleibendie Festsetzungen zu den Dachaufbauten nach § 6.

§ 6Dachform und Dachaufbauten, Baugestaltung

(1) Im Sonstigen Sondergebiet SO 1 Sportanlage sind Flachdächer und flach geneigte Dä-cher mit einer Dachneigung von maximal 10 Grad zulässig.

(2) Dachaufbauten und technische Anlagen auf den Dächern sind nur zulässig, sofern sie derNutzung in den Gebäuden dienen. Sie sind um das Maß ihrer Höhe von den Außenkantender Fassaden zurückzusetzen. Dachaufbauten und technische Anlagen sind hausauf-gangsweise zusammenzufassen und mit einem Sichtschutz zu umgeben. Auf den zweigeschossigen Gebäudeabschnitten der Allgemeinen Wohngebiete WA 1 bis3 sind technische Anlagen nicht zulässig.

(3) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3, dem Mischgebiet MI und dem KerngebietMK sind zur Nutzung von Dachflächen als Freiflächen für deren Wohnnutzung Dachauf-bauten bis zu einer Höhe von max. 3 m über ihrem Durchstoßpunkt durch die Dachflächezulässig. Dachausstiege sind nur in Verlängerung der Treppenhäuser bis zu einer Höhevon 3 m über ihrem Durchstoßpunkt durch die Dachfläche zulässig. Die Dachausstiegedürfen einschließlich Nebenanlagen (z.B. Nebenräume für die Nutzung der Dachflächen)jeweils max. 30 m2 Grundfläche umfassen. Für sie sind ausschließlich Flachdächer oderflach geneigte Dächer mit einer Neigung von maximal 10 Grad zulässig.

(4) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 und 3, dem Mischgebiet MI und dem KerngebietMK ist darüber hinaus zur Nutzung von Dachgärten von Wohnungen im obersten Ge-schoss ein Dachausstieg je Wohneinheit bis zu einer Höhe von 3 m über ihrem Durch-stoßpunkt durch die Dachfläche zulässig.

(5) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3, dem Mischgebiet MI und der Gemeinbe-darfsfläche dürfen technische Anlagen eine Höhe von 2 m über ihrem Durchstoßpunktdurch die Dachfläche und eine Grundfläche von maximal 5 % des darunter liegenden Ge-schosses nicht überschreiten.

Page 41: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 41

(6) Im Kerngebiet MK und den Sonstigen Sondergebieten SO 1 und SO 2 dürfen technischeAnlagen eine Höhe von 3,5 m über ihrem Durchstoßpunkt durch die Dachfläche und eineGrundfläche von maximal 20 % des darunter liegenden Geschosses nicht überschreiten.

(7) Technische Anlagen auf dem Dach für aktive Solarenergienutzung (z.B. Solarzellen, Son-nenkollektoren) sind ohne Flächenbegrenzung der Absätze 6 und 7 zulässig. Die Anlagensind mit Dachbegrünung oder nutzbaren Freiflächen zu kombinieren. Die Anlagen dürfendie Attika maximal um 0,5 m in der Höhe überschreiten.

(8) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3, dem Mischgebiet MI und dem KerngebietMK sind zum Sonnen- und Witterungsschutz Überdachungen in Form von Flachdächernzulässig. Die Flachdächer sind filigran auszuführen und frei auf Stützen bzw. Elementenwie einzelnen Wandscheiben zu konstruieren. Diese überdachten Bereiche sind aus-schließlich offen zu gestalten. Geschlossene Räume sind nicht zulässig. Die zulässigenDachaufbauten und Dachausstiege nach § 6 Abs. 2, 4 und 5 sind davon nicht berührt.Sie sind um mindestens 1,5 m von den Außenkanten der Fassaden zurückzusetzen. Diesgilt nicht für die zur Bahnanlage im Norden orientierten Gebäudeseiten des AllgemeinenWohngebietes WA 1 und des Kerngebietes MK. Sie sind nur der Gebäudeform folgendauf ganzer Länge der Gebäude zulässig. Bei einer Realisierung in einzelnen Bauabschnit-ten, sind sie konstruktiv, in der Materialität und in der gestalterischen Ausformung aufein-ander abzustimmen.

(9) An den Fassaden der Gebäude sind Antennen und Satellitenempfangsanlagen nicht zu-lässig.

(10) In allen Baugebieten sind Balkone nur durchgehend und der Gebäudeform folgend zuläs-sig.

§ 7Dienstbarkeitsflächen

(1) Im Kerngebiet MK sind die im Plan mit einem Gehrecht (G) gekennzeichneten Flächen fürdie Allgemeinheit dinglich zu sichern (Quartiersplatz).Im Kerngebiet MK sind zur Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 430 und des Allgemei-nen Wohngebietes WA1 sowie als Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zumGrundstück Fl. Nr. 430 und zum Allgemeinen Wohngebiet WA 1 die im Plan mit einemGeh- und Fahrrecht für einen beschränkten Personenkreis (G(B), F(B)) gekennzeichnetenFlächen dinglich zu sichern.Im Kerngebiet MK sind zur Versorgung des Grundstückes Fl.Nr. 430 die im Plan mit ei-nem Leitungsrecht für einen beschränkten Personenkreis (L(B)) gekennzeichneten Flä-chen dinglich zu sichern.

(2) Im Südwesten des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 ist zur Erschließung der Gemeinbe-darfsfläche sowie als Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zur Gemeinbe-darfsfläche die im Plan mit einem Geh- und Fahrrecht für einen beschränkten Personen-kreis (G(B), F(B)) gekennzeichnete Fläche dinglich zu sichern.

(3) Im Kerngebiet MK ist der mit einem Gehrecht (G) zugunsten der Allgemeinheit belegteQuartiersplatz als Platzfläche im Zusammenhang mit den angrenzenden Straßenver-kehrsflächen zu gestalten und mit großen Bäumen zu begrünen.

(4) Für die anderen im Plan gekennzeichneten Flächen ist entsprechend der Festsetzungenein Geh- bzw. Radfahrrecht (G, R) zu Gunsten der Allgemeinheit dinglich zu sichern.

Page 42: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 42

(5) Von der festgesetzten Lage und Größe der Dienstbarkeitsflächen kann ausnahmsweisegeringfügig abgewichen werden, wenn z.B. technische oder gestalterische Gründe dieserfordern und die Abweichungen unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit denöffentlichen Belangen vereinbar sind.

§ 8Aufschüttungen, Abgrabungen

(1) Das Gesamtniveau des Planungsgebietes östlich der ökologischen Vorrangfläche ist biszur Höhe des angrenzenden Straßenniveaus der neuen Erschließungsstraße (U-1695)aufzuschütten.

(2) Die Höfe der Allgemeinen Wohngebiete WA 1, WA 2 und WA 3 (südlicher Hof) sind um 0,5m gegenüber dem angrenzenden Geländeniveau anzuheben. Die Übergänge zum Gelän-de sind mit baulichen Anlagen wie Treppen, Rampen oder Sitzkanten zu gestalten.

(3) In den Außenspielflächen der Kindertageseinrichtung und auf Spielplätzen (gemäßArt. 7 BayBO sowie in öffentlichen Grünflächen) sind Geländemodellierungen zulässig.Abgrabungen für Sickermulden sind bis zu einer Tiefe von 0,5 m zulässig, sofern sie au-ßerhalb von Vorgärten liegen.

(4) Sonstige Aufschüttungen und Abgrabungen sowie Böschungen zu Straßenverkehrsflä-chen sind nicht zulässig.

§ 9Nebenanlagen, Trafostationen

(1) Oberirdische Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sowie Trafostationen sind in die Bau-körper zu integrieren.

(2) In allen Baugebieten sind Kinderspielplätze auch außerhalb der Bauräume zulässig.(3) Sichtschutzwände an Terrassen sind bis zu einer Höhe von max. 2 m und einer Tiefe von

max. 2 m zulässig, auch außerhalb von Bauräumen. Sie sind pro Baugebiet einheitlich inihrer Materialität und Gestaltung und in Abstimmung mit der Architektur des Gebäudes zuerrichten. Sie sind auch in Form von Geräteschränken bis zu einer Tiefe von 1 m zulässig.

§ 10Stellplätze für Kfz, Tiefgaragen, Gemeinschaftstiefgaragen

(1) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3, dem Kerngebiet MK und dem MischgebietMI sind die Kfz-Stellplätze auf Privatgrund in Tiefgaragen oder Gemeinschaftstiefgaragenunterzubringen. Diese sind nur in den festgesetzten Bauräumen und in den festgesetztenUmgrenzungen der Flächen für Tiefgaragen bzw. Gemeinschaftstiefgaragen zulässig. DieZufahrten sind in die Gebäude zu integrieren.

(2) Die Gemeinschaftstiefgarage im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 dient der Unterbringungder pflichtigen Stellplätze des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 und der Gemeinbedarfs-fläche Kindertageseinrichtung. Ein notwendiger Kfz-Stellplatz für Behinderte ist oberir-disch zulässig.

(3) Für die Nutzungen im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel sind bis zu 161 Stell-plätze zulässig, maximal 60 Stellplätze davon ebenerdig auf der festgesetzten Fläche fürStellplätze.

(4) Die Entlüftung der Tiefgaragen ist durch bauliche und technische Vorkehrungen über dasDach der Gebäude zu führen.

Page 43: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 43

(5) Bei Errichtung einer Gemeinschaftstiefgarage für das Allgemeine Wohngebiet WA 3 unddas Mischgebiet MI ist deren Erschließung über die Straße nördlich des AllgemeinenWohngebiets WA 3 zu führen.

(6) Geringfügige Abweichungen von den Umgrenzungen der Flächen für die Tiefgarage unddie Gemeinschaftstiefgaragen sind zulässig, wenn die zulässige Grundfläche eingehaltenwird und die Abweichungen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentli-chen Belangen vereinbar sind.

(7) Die Decken von Tiefgaragen sind außerhalb der Gebäude um mindestens 0,6 m, zurPflanzung von Großbäumen um mindestens 1,2 m abzusenken und mit einem fachge-rechten Bodenaufbau zu überdecken.

(8) Im Mischgebiet MI können zum Holen und Bringen der Kinder der Kindertageseinrichtungzwei Stellplätze im Bereich zwischen der Baumkirchner Straße und dem Gebäude unter-gebracht werden. Sie sind so zu errichten, dass nur eine Zufahrt von der BaumkirchnerStraße aus erfolgt und die Pkw durch Zurückstoßen im Baugebiet vorwärts auf die Baum-kirchner Straße ausfahren können. Die Stellplatzanlage ist mindestens 3 m von der südli-chen öffentlichen Grünfläche abzurücken.

§ 11Fahrradabstellplätze

(1) In allen Baugebieten sind Fahrradabstellplätze in die Gebäude innerhalb der Bauräumezu integrieren. Im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel sind sie auch auf der Flä-che für Stellplätze zulässig.

(2) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3 sind zusätzliche Fahrradabstellplätze (Be-sucherstellplätze) in untergeordnetem Umfang außerhalb von Gebäuden nur als offeneFahrradabstellanlagen im Bereich der Hauszugänge auch außerhalb der Bauräume zuläs-sig.

§ 12Einfriedungen

(1) Einfriedungen sind in dem Mischgebiet MI, dem Kerngebiet MK und dem Sonstigen Son-dergebiet SO 2 Einzelhandel unzulässig.

(2) Einfriedungen sind in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2 und WA 3 nur zumSchutz von Wohnungsgärten zulässig. Sie sind offen und ohne durchgehenden Sockel miteiner Bodenfreiheit von mindestens 10 cm zu gestalten und mit davor angeordneten, ge-schnittenen und maximal 1,8 m hohen Hecken aus Laubgehölzen zu begrünen. Ihre Höhewird auf max. 1 m beschränkt.

(3) Einfriedungen für die Freiflächen von Kindertageseinrichtungen sind in einer Höhe bis1,5 m zulässig.

(4) Ausgenommen von den Regelungen gemäß Absatz 1 und 2 sind Einfriedungen nördlichdes WA 1 und MK zur Bahnfläche hin in einer Höhe bis 1,5 m zulässig.

(5) Die Zu- und Ausfahrt der ebenerdigen Kfz-Stellplatzanlage im Sonstigen Sondergebiet SO 2 darf durch eine Schrankenanlage zur nördlich gelegenen Straße gesichert werden.

§ 13Werbeanlagen

(1) Allgemeine Festsetzungena) Werbeanlagen müssen sich in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild einfügen. Sie

Page 44: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 44

dürfen die Fassaden der Gebäude nicht dominieren und müssen sich der Architekturunterordnen.

b) Werbeanlagen in Form von laufenden Schriften, Blink- undWechselwerbebeleuchtung, Wechselwerbeanlagen und sich bewegendeWerbeanlagen sind nicht zulässig.

c) Werbeanlagen sind nur parallel zur Fassadenfläche zulässig.d) Fensterflächen sind grundsätzlich von Werbeanlagen freizuhalten. Ausgenommen

hiervon sind in Erdgeschosslagen Anlagen bis zu einem Drittel der Fensterfläche,wenn dabei eine ausreichende Belichtung und Belüftung der dahinter liegendenNutzungen gewährleistet ist.

e) Werbeanlagen sind nur innerhalb des Bauraums zulässig.f) Werbeanlagen über den realisierten Wandhöhen der Gebäude sind nicht zulässig.g) Werbefahnen sind nicht zulässig.h) Werbeanlagen und Beleuchtungen sind so zu gestalten, dass die Sicherheit und

Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs jederzeit gewährleistet ist.(2) Werbeanlagen in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 3 und der Gemeinbedarfs-

fläche Kindertageseinrichtunga) Freistehende Werbeanlagen sowie Fremdwerbung sind nicht zulässig.b) Werbeanlagen sind nur bis zum Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses zulässig.c) Werbeanlagen dürfen eine Fläche von 0,5 m2 pro Werbeanlage nicht überschreiten,

die Gesamtfläche der Werbeanlagen wird auf max. 25 % der Erdgeschossfassaden-fläche der jeweiligen Hausseite beschränkt.

d) Es ist eine Werbeanlage je Gewerbe-, Handelsbetrieb bzw. Betriebsstätte einesfreiberuflich Tätigen zulässig.

(3) Werbeanlagen im Kerngebiet MK, dem Mischgebiet MI sowie den Sonstigen Sonderge-bieten SO 1 Sportanlage und SO 2 Einzelhandel a) Freistehende Werbeanlagen dürfen eine Höhe von 3,5 m und eine Breite von 1,5 m

nicht überschreiten. Es ist jeweils eine freistehende Werbeanlage pro Baugebietzulässig. Im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel darf die freistehendeWerbeanlage auch außerhalb des Bauraums an der Zufahrt zum oberirdischenStellplatz untergebracht werden.

b) Werbeanlagen an Gebäuden sind nur in Einzelbuchstaben mit einer Schrifthöhe vonhöchstens 0,6 m und/oder in Form von Firmenlogos zulässig. Werbeanlagen dürfeneine Fläche von 5 m2 pro Werbeanlage nicht überschreiten, die Gesamtfläche derWerbeanlagen wird auf max. 10 % der Fassadenfläche der jeweiligen Hausseitebeschränkt.

c) Im Kerngebiet MK ist oberhalb einer Wandhöhe von 22 m an den Gebäudeseiten zurBaumkirchner Straße und zum Bahngelände jeweils eine Werbeanlage mit einerHöhe von max. 5 m und einer Fläche von max. 20 m² zulässig.

§ 14Grünordnung allgemein

(1) Die Bepflanzung und Begrünung des Planungsgebietes ist entsprechend den planlichenund textlichen Festsetzungen zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind nachzupflanzen.Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen zu entsprechen. Notwen-dige Zugänge und Zufahrten sind von den Begrünungsfestsetzungen ausgenommen.

Page 45: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 45

(2) Bei Pflanzung von großen Bäumen (Endwuchshöhe über 20 m) in Belagsflächen ist einespartenfreie, offene, durchwurzelbare Mindestfläche von 24 m² vorzusehen, bei Pflanzungvon mittelgroßen oder kleinen Bäumen von 12 m². Ausnahmsweise sind auch überdeckteBaumscheiben zulässig, wenn dies aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erfor-derlich ist.Die Mindestpflanzgrößen für als zu pflanzen festgesetzte Bäume betragen:

• für große Bäume (Endwuchshöhe größer als 20 m) 20 - 25 cm StU• für mittelgroße (Endwuchshöhe 10 - 20 m) und kleine Bäume

(Endwuchshöhe kleiner als 10 m) 18 - 20 cm StU(3) Von den Festsetzungen kann in Lage und Fläche abgewichen werden, soweit die Abwei-

chung grünordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden unddie Abweichung unter Würdigung von nachbarlichen Interessen jeweils mit den öffentli-chen Belangen vereinbar ist.

(4) Belags- und Erschließungsflächen sind auf das funktional notwendige Maß zu reduzieren.Davon ausgenommen sind Belagsflächen für Spiel und Aufenthalt.

§ 15Grünordnung auf Baugrundstücken

(1) Für nicht bebaute Flächen innerhalb der Bauräume gelten die jeweils angrenzenden Fest-setzungen der Grünordnung entsprechend.

(2) Pro angefangene 200 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens eingroßer oder mittelgroßer, standortgerechter Laubbaum zu pflanzen.

(3) Als Mindest-Pflanzqualität für geschnittene Hecken als Einfriedungen im Bereich derWohnungsgärten wird eine Höhe von 150-175 cm festgesetzt.

(4) Flachdächer und flach geneigte Dächer von Gebäuden bis 7 Geschossen sind ab einerFläche von 100 m² zu begrünen. Davon ausgenommen sind Flächen für notwendige tech-nische Anlagen sowie für Erholungszwecke nutzbare und befestigte Freibereiche auf denDächern. Dabei ist eine durchwurzelbare Gesamtschichtdicke von mindestens 10 cm (ein-schließlich Dränschicht) vorzusehen.

(5) Die Dachflächen des Allgemeinen Wohngebietes WA 1, mit Ausnahme der zweigeschossi-gen Gebäudeteile, und des Kerngebietes MK im Bereich von darunter liegenden Wohn-nutzungen sind als nutzbare Dachgärten mit mindestens 20% intensiver Begrünung (Min-destgesamtschichtdicke 30 cm) zu gestalten.

(6) Wohnungsgärten sind nur vor Erdgeschosswohnungen, bis zu einer Tiefe von 7 m abFassade, zulässig. In den Vorgärten sind Wohnungsgärten ausgeschlossen.

(7) Das Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen im Pla-nungsgebiet ist oberflächig oder in überdeckten Rigolen zu versickern.

(8) Feuerwehrzufahrten sind mit wasserdurchlässigem Aufbau und begrünt (z.B. Schotterra-sen, Pflaster mit Rasenfuge) herzustellen.

(9) Die nach Art. 7 Abs. 2 BayBO herzustellenden Kinderspielplätze sind in den privaten Frei-flächen der allgemeinen Wohngebiete nachzuweisen.

§ 16Ökologische Vorrangfläche

(1) Die als “Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Land-schaft“ und „Ausgleichsflächen“ festgesetzten Bereiche sind als Trockenstandorte mit ho-her Artenvielfalt unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der dort vorkommen-

Page 46: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 46

den und Wert bestimmenden Tierarten (Zauneidechse, Blauflügelige Sandschrecke,Blauf-lügelige Ödlandschrecke) naturnah zu gestalten und zu entwickeln. Hierfür ist ein Pflege-und Entwicklungskonzept zu erstellen.

(2) Vor Eingriffen in bestehende Lebensräume der Wert bestimmenden Tierarten sind zeitlichvorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.

(3) Als Wege und Aussichtspunkte sind, ausgenommen des Weges mit Geh- und Radfahr-recht im Südwesten auf dem Rosenheimer Bahndamm, erhöhte Stege mit punktuellenAuflagern vorzusehen.

§ 17Grünordnung im öffentlichen Raum

(1) Die öffentliche Grünfläche ist als parkartige Landschaft zu begrünen und zu erhalten.(2) Für die Straßenverkehrsfläche ist eine einheitliche standortgerechte Baumart zu verwen-

den. (3) In der öffentlichen Grünfläche nördlich des Sonstigen Sondergebietes SO1 „Sportanlage“

ist eine Freischankfläche in einer maximalen Tiefe bis 8 m vom südlichen Rand der Grün-fläche und einer maximalen Länge bis 30 m zulässig.

§ 18Verkehrslärmschutz

(1) An den Gebäudeseiten mit einem Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von mehr als65/60 dB(A) tags/nachts sind Fenster schutzbedürftiger Aufenthaltsräume von Wohnun-gen nicht zulässig. Abweichend davon sind Fenster schutzbedürftiger Aufenthaltsräume zulässig, wenn durchSchallschutzkonstruktionen (verglaste Vorbauten, vorgehängte Fassaden o. ä.) gewähr-leistet wird, dass vor diesen Fenstern ein nicht schutzbedürftiger Vorraum entsteht, inner-halb dessen ein Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von 59/49 dB(A) tags/nachts nichtüberschritten wird. Alternativ sind Schallschutzvorbauten mit geringerer Schalldämmung zulässig, wenn die-se Räume durch ein weiteres Fenster an einer vom Verkehrslärm abgewandten Gebäude-seite belüftet werden können.Im Fall öffenbarer Vorbauten darf die Schalldämmwirkung des Vorraumes nicht bei der Er-mittlung des erforderlichen Schalldämm-Maßes der Aufenthaltsräume gemäß DIN 4109berücksichtigt werden.Die entsprechenden Fassadenbereiche sind in der dieser Satzung als Anlage beigefügtenÜbersicht dargestellt, die Teil dieser Satzung ist.

(2) In allen Baugebieten sind an Gebäudeseiten mit einem Beurteilungspegel durch Verkehrs-lärm von mehr als 59/49 dB(A) tags/nachts lüftungstechnisch notwendige Fenster schutz-bedürftiger Aufenthaltsräume von Wohnungen nur dann zulässig, wenn diese Räume miteinem ausreichenden Schalldämm-Maß der Außenbauteile (Passiver Schallschutz) in Ver-bindung mit einer fensterunabhängigen Lüftungseinrichtung ausgestattet sind. Die entsprechenden Fassadenbereiche sind in der dieser Satzung als Anlage beigefügtenÜbersicht dargestellt, die Teil dieser Satzung ist.

(3) Im Kerngebiet MK, dem Mischgebiet MI sowie dem Sonstigen Sondergebiet SO 2 sindschutzbedürftige Räume wie Büroräume, Arztpraxen, Sozialräume usw. an den Gebäude-seiten mit Verkehrslärmpegeln von mehr als 65 dB(A) tags mit schallgedämmten Lüf-tungseinrichtungen oder anderen technisch geeigneten Maßnahmen (kontrollierte Raum-

Page 47: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 47

belüftung/zentrale Lüftungsanlagen, Kastenfensterlüftung, hinterlüftete Fassade o.ä.) zurBelüftung auszustatten.Alternativ können diese Räume durch ein weiteres Fenster an einer vom Lärm abgewand-ten Gebäudeseite belüftet werden.Die entsprechenden Fassadenbereiche sind in der dieser Satzung als Anlage beigefügtenÜbersicht dargestellt, die Teil dieser Satzung ist.

(4) Alternativ zu Absatz 1 kann in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3 sowie imSonstigen Sondergebiet SO 2 auf die Errichtung von Schallschutzkonstruktionen (verglas-te Vorbauten, vorgehängte Fassaden, o.ä.) vor Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräu-me verzichtet werden, sofern zum Genehmigungszeitpunkt die lärmabschirmende Wir-kung durch die Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet WA 1, im Kerngebiet MK, im Sons-tigen Sondergebiet SO2 und im Mischgebiet MI oder technisch gleichwertige Schall-schutzmaßnahmen (z. B. eine temporäre Schallschutzwand) gewährleistet wird.

(5) Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA 1 bis 3, dem Kerngebiet MK und MischgebietMI sind zum Schutz der Dachgärten geeignete Schallschutzmaßnahmen entsprechend §5 Abs. 8 zu errichten, so dass auf den Dachgärten ein Verkehrslärmpegel von 59 dB(A)tags nicht überschritten wird.Die entsprechenden Fassadenbereiche sind in der dieser Satzung als Anlage beigefügtenÜbersicht dargestellt, die Teil dieser Satzung ist.Alternativ kann in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 und 3 auf die Errichtung derSchallschutzmaßnahmen verzichtet werden, sofern zum Genehmigungszeitpunkt die lär-mabschirmende Wirkung durch die Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet WA 1, Kernge-biet MK, Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel und Mischgebiet MI oder technischgleichwertige Schallschutzmaßnahmen (z.B. eine temporäre Schallschutzwand) gewähr-leistet wird.

(6) Die Einhaltung der gestellten Anforderungen der Absätze 1 bis 5 ist durch ein schalltechni-sches Gutachten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.

§ 19Schutz gegen Gewerbe- und Anlagenlärm

(1) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 3 sind an den Gebäudeseiten an denendie Immissionsrichtwerte der TA-Lärm überschritten werden lüftungstechnisch notwendigeFenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen nur zulässig, wenn die Einhaltung derImmissionsrichtwerte der TA Lärm (einschließlich der Berücksichtigung des sog. Spitzen-pegelkriteriums) bereits 0,5 m vor diesen Fenstern durch bauliche Maßnahmen (Schall-schutzerker, vorgehängte Fassaden oder Prallscheiben mit entsprechender Mindesttiefeo.ä.) sichergestellt wird.Die entsprechenden Fassadenbereiche sind in der dieser Satzung als Anlage beigefügtenÜbersicht dargestellt, die Teil dieser Satzung ist.

(2) Ein- und Ausfahrtsbereiche von Tiefgaragen sind in allen Baugebieten eingehaust auszu-führen. Die Innenwände der Einhausungen sind schallabsorbierend zu verkleiden und ha-ben einen Absorptionskoeffizienten von α500 ≥ 0,6 bei 500 Hz aufzuweisen. Die Einhau-sung ist mit einer Schalldämmung von mindestens 25 dB auszuführen.

Page 48: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 48

Abdeckungen in der Tiefgaragenabfahrt, zum Beispiel für eine Regenrinne, sind demStand der Lärmminderungstechnik entsprechend lärmarm auszuführen (z. B. mit ver-schraubter Abdeckung oder technisch Gleichwertigem). Die Garagenzufahrt (Garagenroll-tor, Schranke o.ä.) ist dem Stand der Technik entsprechend zu errichten und zu betreiben.Der Lärmbeitrag der baulich-technischen Einrichtungen (Rolltor, Regenrinne usw.) darf dieGeräuschabstrahlung an der Tiefgaragenzufahrt durch die Kraftfahrzeuge nicht nennens-wert (< 1 dB(A)) erhöhen.

(3) Die einzelnen Baugebiete sind jeweils über separate Tiefgaragenein- und ausfahrten zuerschließen. Die Erschließung der Tiefgarage des Mischgebietes MI ist auch über dieEin-/Ausfahrt des Allgemeinen Wohngebietes WA 3 zulässig, sofern an der Fassade desAllgemeinen Wohngebietes WA 3 in einem Abstand zum geometrischen Mittelpunkt zurGarageneinfahrtspur von 10 m keine lüftungstechnisch notwendigen Fenster von Aufent-haltsräumen von Wohnungen errichtet werden oder diese durch baulich-technische Maß-nahmen (Schallschutzvorbauten und fensterunabhängige Lüftung) geschützt werden.

(4) Im Sonstigen Sondergebiet SO 2 sind Parkdecks zum Schutz der Nachbarschaft gegenAnlagenlärm entlang der Baumkirchner Straße (nach Osten) sowie entlang der südlichenGebietsgrenze (SO 2/ MI) geschlossen auszuführen.

(5) Die Einhaltung der gestellten Anforderungen der Absätze 1 bis 4 ist durch ein schalltechni-sches Gutachten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.

§ 20Erschütterungsschutz

(1) Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 und im Kerngebiet MK sind schutzbedürftige Aufent-haltsräume von Wohnungen im Bauraum entlang der Bahn sowie in baulich daran gekop-pelten Gebäuden (z. B. Tiefgaragen, zweigeschossiger Solitärbaukörper im kleinen Bau-raum des WA 1) durch technische bzw. konstruktive Maßnahmen so zu schützen, dasshinsichtlich der Erschütterungseinwirkungen des Bahnbetriebs die maßgeblichen Anhalts-werte der DIN 4150 Teil 2, Ausgabe Juni 1999 für Allgemeine Wohngebiete eingehaltenwerden.

(2) Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 und im Kerngebiet MK müssen schutzbedürftige Auf-enthaltsräume von Wohnungen hinsichtlich der sekundären Luftschallimmissionen auf-grund von Bahnerschütterungen so errichtet werden, dass die gemäß TA Lärm, Abschnitt6.2 i.d.F. vom August 1998 vorgegebenen Anforderungen für Geräuschübertragung inner-halb von Gebäuden eingehalten werden. Dabei muss der Sekundärluftschall einen Beurteilungspegel von nachts LAFm ≤ 25 dB undeinen mittleren Maximalpegel von nachts LAFmax ≤ 35 dB einhalten.

(3) Die Einhaltung der gestellten Anforderungen der Absätze 1 und 2 ist durch erschütte-rungstechnische Gutachten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.

§ 21In-Kraft-Treten

Der Bebauungsplan mit Grünordnung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGBin Kraft.

Page 49: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 49

Anlage zu § 18 Abs. 1 der Satzung

Fassaden mit entsprechenden LärmschutzvorkehrungenMaßstab 1:2.500

Anlage zu § 18 Abs. 2 und 3 der Satzung

Fassaden mit entsprechenden LärmschutzvorkehrungenMaßstab 1:2.500

Page 50: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 50

Anlage zu § 18 Abs. 5 der Satzung

Fassaden mit entsprechenden LärmschutzvorkehrungenMaßstab 1:2.500

Anlage zu § 19 Abs. 1 der Satzung

Fassaden mit entsprechenden LärmschutzvorkehrungenMaßstab 1:2.500

Page 51: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 51

Begründung des Bebauungsplanentwurfs mit Grünordnung

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Planungsanlass und Verfahren 532. Ausgangssituation 532.1. Lage im Stadtgebiet und Eigentumsverhältnisse 532.2. Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse 532.2.1. Nutzung und baulicher Bestand 532.2.2. Orts- und Landschaftsbild 542.2.3. Naturhaushalt 552.2.4. Vegetation/Fauna 552.2.5. Erholung 562.2.6. Verkehrliche Erschließung 562.2.7. Vorbelastungen 572.2.7.1. Altlasten 572.2.7.2. Verkehrsbelastung 572.2.7.3. Luftschadstoffe 582.2.7.4. Verkehrs- und Gewerbelärm 582.2.7.5. Erschütterungen und Sekundärluftschall 582.2.7.6. Elektromagnetische Felder 582.2.8. Infrastruktur und Versorgung 582.3. Planerische Ausgangslage 582.3.1. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung 582.3.2. Zentrenkonzept 592.3.3. Hochhausstudie 592.4. Rechtliche Ausgangslage 592.4.1. Baurecht, Aufstellungsbeschluss und übergeleitetes Bauliniengefüge 592.4.2. Satzungen und Verordnungen der Landeshauptstadt München 603. Planungsziele 604. Planungskonzept 614.1. Städtebauliche und landschaftsplanerische Grundidee 614.2. Art der baulichen Nutzung 624.2.1. Allgemeine Wohngebiete WA 1 bis WA 3 624.2.2. Kerngebiet MK 624.2.3. Mischgebiet MI 634.2.4. Gemeinbedarfsfläche Kindertageseinrichtung 634.2.5. Sonstiges Sondergebiet SO 1 Sportanlage 644.2.6. Sonstiges Sondergebiet SO 2 Einzelhandel 644.3. Maß der baulichen Nutzung 644.4. Überbaubare Grundstücksflächen und Stellung baulicher Anlagen, Bauweise 674.5. Höhenentwicklung und Abstandsflächen 674.6. Dächer und Dachaufbauten, Baugestaltung 694.7. Dienstbarkeitsflächen 704.8. Aufschüttungen und Abgrabungen 704.9. Nebenanlagen 714.10. Verkehrserschließung 714.10.1. Motorisierter Individualverkehr, Grundstückserschließung 714.10.2. Fuß- und Radverkehr 72

Page 52: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 52

4.10.3. Stellplätze für Kfz, Tiefgaragen, Gemeinschaftstiefgaragen 724.10.4. Fahrradabstellplätze 734.10.5. Feuerwehrerschließung 734.11. Einfriedungen 734.12. Werbeanlagen 744.13. Grünordnung 744.13.1. Grünordnung allgemein 744.13.2. Öffentliche Räume und Grünflächen 744.13.3. Freiflächen in Baugebieten 754.13.4. Ökologische Vorrangfläche 764.14. Lärmschutz 774.14.1. Verkehrslärm 774.14.2. Anlagenlärm 824.15. Erschütterungsschutz 854.16. Elektromagnetische Felder 854.17. Soziale Infrastruktur 864.18. Gender Mainstreaming 864.19. Nachhaltigkeit und Klimaschutz 865. Wesentliche Auswirkungen 875.1. Städtebauliche Ordnung 875.2. Verkehr 875.3. Grünordnung 885.4. Naturschutzfachlicher Ausgleich 886. Sozialgerechte Bodennutzung / Kosten 887. Umweltbericht 897.1. Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans 897.2. Beschreibung der Festsetzungen 897.3. Umfang des Vorhabens 907.4. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten

Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind undder Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellungberücksichtigt wurden 90

7.5. Festlegung von Untersuchungsrahmen und Detaillierungsgrad derUmweltprüfung 90

7.6. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 917.7. Prognose über den Umweltzustand bei Durchführung der Planung 1007.8. Prognose über den Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung 1107.9. Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch

Festsetzungen im Bebauungsplan und durch sonstige Maßnahmen 1117.10. Gesamtdarstellung der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 1147.11. Gesamtdarstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) 1167.12. Anderweitige Planungsmöglichkeiten 1197.13. Verwendete technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten 1207.14. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt

(Monitoring) 1207.15. Allgemein verständliche Zusammenfassung 1218. Daten zum Bebauungsplan 123

Page 53: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 53

1. Planungsanlass und Verfahren

Das Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerks 4 liegt seit dem Ende der Bahnnut-zung im Jahr 1992 größtenteils brach. Lediglich in einigen Gebäuden an der Baum-kirchner Straße befinden sich gewerbliche Zwischennutzungen. Daneben gibt es dieGebäude und Anlagen des Eisenbahn-Sportvereins München-Ost (ESV). Die CA IMMO als Grundstückseigentümerin will das Areal einer neuen Nutzung fürWohnen (es wird die Errichtung von ca. 560 Wohneinheiten ermöglicht), Gewerbeund Sportanlagen für den ESV zuführen und dem heute in der Wahrnehmung der Öf-fentlichkeit kaum präsenten Ort eine eigene Identität geben. Entsprechend dem Leit-gedanken der "Perspektive München" „kompakt, urban, grün“ soll diese bauliche Ent-wicklung mit einer landschaftlichen Aufwertung verknüpft werden. Der Westteil desAreals mit den brachliegenden Gleisanlagen soll deshalb als ökologische Vorrangflä-che gesichert und weiterentwickelt werden. Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 18.07.2007 für das ehemalige Bahnarealwestlich der Baumkirchner Straße, südlich der Bahnlinie München-Rosenheim dieAufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1971 sowie die Änderung desgeltenden Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. In einem Grundsatzbeschluss hat die Vollversammlung des Stadtrats am 22.07.2009Eckdaten für die Entwicklung festgelegt. Auf dieser Basis führte die Grundstücks-eigentümerin in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München einen städtebauli-chen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb durch. Auf Empfehlung desPreisgerichts wurden die drei Preisträger dieses Wettbewerbs mit einer Überarbei-tung ihrer Entwürfe beauftragt. Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts vom26.03.2010 wurde der Entwurf des Büros Peter Ebner and friends, Wien mit Mahl-Gebhard-Konzepte, München der Bauleitplanung zugrunde gelegt.

2. Ausgangssituation

2.1. Lage im Stadtgebiet und Eigentumsverhältnisse

Das Planungsgebiet liegt in Baumkirchen, im Stadtbezirk Berg am Laim zwischendem Ortskern von Berg am Laim im Süden, der durch eine Mischung aus Wohnen,Einzelhandel und sonstigen gewerblichen Nutzungen geprägt ist, und der BahntrasseMünchen-Rosenheim im Norden. Es wird im Osten von der Baumkirchner Straße, imNorden und Westen von Bahnflächen und im Süden von der gewerblichen Bebauungentlang der Neumarkter Straße begrenzt. Zudem wurde das Flurstück Nr. 387/13 ander Neumarkter Straße in den Planungsumgriff mit einbezogen.Das Planungsgebiet umfasst ca. 13,1 ha und ist bis auf das Grundstück an der Neu-markter Straße im Eigentum der CA Immo Deutschland GmbH. Das Areal hat aufgrund seiner Nähe zum Zentrum Berg am Laim und der guten ÖPN-V-Anbindung an die Innenstadt ein hohes Lagepotenzial.

2.2. Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse

2.2.1. Nutzung und baulicher Bestand

Das Planungsgebiet ist mit Ausnahme des flächenmäßig untergeordneten Rosenhei-mer Bahndamms im Süden eine Abgrabungsfläche aus der Zeit des Lehmabbaus indieser Gegend, wodurch das Gelände gegenüber seiner Umgebung um mehrere Me-ter abgesenkt ist. Im Bereich einer sich über das Umfeld erhebenden Löß-Lehm-Zun-

Page 54: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 54

ge, deren Ostrand in etwa entlang der Baumkirchner Straße verläuft, wurde Lehm fürdie Herstellung von Ziegeln abgebaut. Im 19. Jahrhundert wurden die Eisenbahnlini-en von München in Richtung Mühldorf bzw. Rosenheim sowie ein Bahnbetriebswerk,das 1992 geschlossen wurde, errichtet. In einigen der Bauten befinden sich gewerbli-che Nutzungen. In weiten Bereichen gibt es noch Reste der Gleisanlagen. Die großeBahnhalle wurde vor Kurzem abgerissen. Im Südosten befinden sich die Vereinsge-bäude des Eisenbahn Sportvereins München-Ost (ESV) mit Turnhalle, Schießstandund Kegelbahn. Auf dem Südteil des Planungsgebiets verlief die Bahnlinie in Richtung Rosenheim.Nach Verlegung der Linie auf eine Trasse weiter nördlich wurde der RosenheimerBahndamm für Abstellgleise genutzt. Auch diese Nutzung ist heute aufgegeben. DerBahndamm hat im Westen des Planungsgebiets eine Breite von ca. 50 m, im Ostenvon ca. 20 m. Östlich der Baumkirchner Straße setzt er sich als Grünzug fort.Das Gelände teilt sich entsprechend der ehemaligen Nutzung in zwei weitgehendebene Flächen auf unterschiedlichem Niveau. Zwischen dem ehemaligen Bahnbe-triebswerk und dem ca. 4 bis 5 m höher liegenden Rosenheimer Bahndamm verläufteine Böschungskante in Ost-West-Richtung. Im Planungsumgriff befindet sich ein Lebensmittel-Discounter auf dem an der Neu-markter Straße gelegenen Grundstück Flur Nr. 387/13.Im Norden schließt sich an das Planungsgebiet ein um ca. 3 bis 5 m erhöht liegenderGrundstücksstreifen an. Zum Teil wird die Hangkante von einer Mauer abgefangen.Nördlich dieses Streifens verlaufen S- und Fernbahnlinien, nordöstlich liegt der S-Bahnhof Berg am Laim. Jenseits der Bahn an der Hultschiner Straße liegt u.a. das alsstädtebaulicher Solitär im Stadteinfahrtsbereich wirkende Hochhaus des Süddeut-schen Verlags. Zwischen Truderinger Straße und Bahntrasse befinden sich dreigeschossige Wohn-gebäude.Östlich der Baumkirchner Straße gibt es viergeschossige Wohnbauzeilen sowie Rei-hen- und Doppelhäuser. Südlich des Rosenheimer Bahndamms liegen am Baum-kirchner Platz ein Kindergarten, ein zu einem Wohn- und Geschäftshaus umgebauterBauernhof und die Kirche St. Stephan. Prägend für diesen Bereich ist der alte Baum-bestand, der den dörflichen Charakter des Platzes betont. Südlich des Planungsgebiets liegt an der Neumarkter Straße ein Gewerbegebiet. ImWesten wird das Planungsgebiet durch die in Richtung Ostbahnhof verlaufendenBahnanlagen begrenzt.

2.2.2. Orts- und Landschaftsbild

Das Planungsgebiet stellt sich zur Zeit, nach Abbruch der meisten Gebäude des ehe-maligen Bahnbetriebswerks, von der Baumkirchner Straße aus als freigemachte Kon-versionsfläche mit umfangreichen Material-Haufwerken dar. Südlich davon dominiertder Baumbestand auf dem Rosenheimer Bahndamm und dessen Böschungsausläu-fern. Landschaftlich hat sich Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerks 4 seit seinerAuflassung als ausgeprägte, naturnahe Bahnbrache entwickelt. Mit seinen altenGleisanlagen, den offenen Ruderalflächen, der aufkommenden Birkensukzession undden rahmenbildenden älteren Gehölzmassiven ist es ein Ort mit besonderer Identität.Dazu trägt auch die topographische Situation bei, die aufgrund der ehemaligen Nut-

Page 55: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 55

zung als Lehmgrube entstanden ist. Entlang den Hangkanten im Süden sowie imNorden (außerhalb) des Planungsgebietes befinden sich große Baum- und Gehölzbe-stände. Sie wirken als raumbildende Randstrukturen und verstärken die Wirkung derTroglage des Planungsgebietes.

2.2.3. Naturhaushalt

Das Planungsgebiet liegt im Naturraum der Münchner Schotterebene im Bereich ei-nes Löß-Lehm-Einschlusses innerhalb der Schotterablagerungen. Da das an diesemStandort ursprüngliche Bodengefüge, Braunerden aus Lößlehm, weitgehend abgetra-gen bzw. überbaut wurde, ist der natürliche Bodenaufbau nicht mehr vorhanden. Dasin sich weitgehend ebene Gelände liegt in der östlichen Hälfte auf einer Höhe von ca.524 m über Normalnull (ü.NN.) und steigt im Westen auf etwa 525 m ü.NN. an. EineBesonderheit ist das Geländeprofil, das mit dem ca. 4 bis 5 m höher liegenden Ro-senheimer Bahndamm im Süden und den ca. 4 m höher gelegenen Bahnflächen imNorden (außerhalb des Geltungsbereiches) eine Troglage des Planungsgebietes aus-bildet.Etwa ein Drittel des Areals (ca. 4,1 ha, 31 % der Gesamtfläche) waren zu Beginn desBebauungsplanverfahrens versiegelt. Die Osthälfte war mit den Hallen, Gebäudenund Verkehrsflächen deutlich stärker überbaut als die Westhälfte, die hauptsächlichaus den aufgelassenen Gleisanlagen besteht. Nach Abbruch der meisten Gebäudestellt sich der Ostteil als teilweise stark verdichtetes, kiesiges Gelände dar.Der höchste Grundwasserstand (Referenz: höchstes Hochwasser HHW 1940) liegtentlang der nördlichen Gebietsgrenze bei ca. 521,5 m ü.NN. und damit ca. 2,5 m un-ter Gelände, und an der südlichen Gebietsgrenze bei ca. 522,3 m ü.NN., also ca. 1,7m unter Gelände. Aufgrund seiner Größe und Situierung in Verbindung mit den Gleiskörpern ist dieLage des Planungsgebietes am südlichen Rand einer Luftaustauschbahn klimatischfür die Gesamtstadt relevant. Bei austauscharmen Wetterlagen gelangen unbelasteteLuftmassen vom Ebersberger Forst im Osten Münchens über den Riemer Park unddie Gleisanlagen in Richtung Innenstadt. Der Funktion einer barrierearmen Strö-mungsbahn steht die klimatische Erwärmung der Schotterkörper von Gleisanlagengegenüber.

2.2.4. Vegetation/Fauna

Entsprechend vergleichbaren bahnbegleitenden Trockenstandorten in München hatsich das Planungsgebiet als wichtiger Lebensraum für wärmeliebende Tier- undPflanzenarten entwickelt. Das Arten- und Biotopschutzprogramm stuft die Fläche alslandesweit bedeutsam ein. Zwei Teilflächen des Biotops M-0192 innerhalb des Pla-nungsgebietes wurden in die Biotopkartierung der Stadt München aufgenommen. Vordem Hintergrund der bekannten Wertigkeit und als vertiefende Planungsgrundlagewurde für das Gebiet im Jahr 2009 eine landschaftsplanerische Untersuchung ein-schließlich Kartierungen von Flora und Fauna erstellt.Mehrere geschützte Tierarten haben im Planungsgebiet aufgrund des für sie günsti-gen Kleinklimas mit trockenen und heißen Standortbedingungen und der spezifischenLebensraumausstattung mit lückiger, niedriger Vegetation und besonnten Säumenund Gebüschen einen Vorkommensschwerpunkt. Den angrenzenden aktiven Bahn-anlagen kommt darüber hinaus eine hohe Bedeutung als Ausbreitungsachse im Bio-

Page 56: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 56

topverbund zu. Von den in mehreren Kartierungsdurchgängen in den Jahren 2008und 2009 nachgewiesenen Arten sind die streng geschützte Zauneidechse sowie diebesonders geschützte Blauflügelige Ödlandschrecke und die Blauflügelige Sand-schrecke von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung und daher wertbestimmend.Die Zauneidechse hat ihren Lebensraumschwerpunkt hauptsächlich auf den Flächenim Nordwesten des Gebietes mit zusammenhängenden offenen, kiesigen oder sandi-gen Bereichen mit spärlicher Vegetation, sowie mit angrenzenden groben Bahnschot-tern und dichterer Vegetation. Die Blauflügelige Ödlandschrecke wurde im gesamtenGebiet nachgewiesen, während die Blauflügelige Sandschrecke deutlich seltener undnur punktuell auf vegetationsarmen Kies- und Sandflächen vorkommt.Mit der Aufgabe der Nutzung des Bahnbetriebswerks 4 gehen die vielfältigen Lebens-gemeinschaften der Offenlandarten allmählich in die Gehölzsukzession über. Ohnegeeignete Pflegeeingriffe würden sie mittelfristig durch waldartige Vegetation (Vorwäl-der) verdrängt werden und dadurch artenschutzfachlich deutlich an Wert verlieren.

Die Flora des Planungsgebietes ist im Vergleich mit anderen Bahnbiotopen relativ ar-tenarm und von geringerer Bedeutung als die Fauna. Dennoch wurden mehrere Ro-te-Liste-Arten, primär im Bereich der ökologischen Vorrangfläche im Westen, gefun-den. Die älteren, großen Baumstrukturen des Planungsgebietes begleiten den Rosenhei-mer Bahndamm. Sie wurden teilweise als schützenswerter Biotop ausgewiesen (M-0192, siehe oben). Im ehemals bebauten Bereich sind ältere, sehr erhaltenswerteGehölze am südlichen Rand prägend. In diesem Baumbestand befinden sich teilwei-se Bruthöhlen, potenzielle Habitate von Fledermäusen bzw. Höhlenbrütern. In denvorliegenden Begehungsergebnissen von 2008 und 2009 wurde die Belegung einerBuntspechthöhle festgestellt. Weitere konkrete Nachweise genutzter Bruthöhlen lie-gen nicht vor.

2.2.5. Erholung

Das Planungsgebiet ist zur Zeit, abgesehen von den Vereinssport-Angeboten desESV München-Ost, nicht für die Erholung nutzbar, da es sich in Privateigentum befin-det und weitgehend eingezäunt bzw. durch die Gleisanlagen der Bahn von Nordenund Westen nicht erreichbar ist. Die im Osten anschließende Wohnbebauung ist mit öffentlichen Grünflächen unter-versorgt, im Süden schließen an den Umgriff Gewerbe- und Mischgebiete mit gerin-geren Erholungsflächenbedarfen an. Östlich des Planungsgebietes liegt ca. 400 mentfernt an der Grünverbindung des Rosenheimer Bahndamms ein öffentlicher Spiel-platz. In diesem Bereich ist in dem von Süden nach Norden verlaufenden übergeord-neten Grünzug „T5 Ost“ die Freilegung des bisher verrohrten Hachinger Baches mitzusätzlichen öffentlichen Grünflächen für die Erholung geplant, was die Versorgungs-situation in Berg am Laim deutlich verbessern wird. Der Ostpark als Naherholungsge-biet ist in ca. 1 km Entfernung zu erreichen und befindet sich damit noch knapp imEinzugsbereich für übergeordnete öffentliche Grünflächen auf der Stadtebene.

2.2.6. Verkehrliche Erschließung

Das Planungsgebiet liegt an der Baumkirchner Straße, die gemäß Verkehrsentwick-lungsplan VEP der Landeshauptstadt München als örtliche Hauptverkehrsstraße mit

Page 57: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 57

maßgebender Verbindungsfunktion ausgewiesen und gut in das örtliche und überörtli-che Straßennetz eingebunden ist. Die Baumkirchner Straße führt im Norden über dieHultschiner Straße zur Autobahn A94 und im Süden über die Berg am Laim Straßezum Mittleren Ring. Im Zuge eines Umbaus wird der Knotenpunkt mit der TruderingerStraße neu gestaltet und erhält durch eine Neuprofilierung des StraßenraumsLängsparker und Randstreifen an der Fahrbahn. Das Planungsgebiet liegt am S-Bahnhof Berg am Laim. Hier halten die Züge der S2nach Erding, S4 nach Ebersberg und S6 nach Zorneding. Die überwiegenden Flä-chen des Planungsgebiets befinden sich im 600-m-Einzugsbereich des Haltepunkts.Haltestellen der Buslinie 146 (Ostbahnhof - Iltisstraße) und der Buslinie 185 (ArabellaPark - Josephsburg) befinden sich an der Truderinger bzw. Hultschiner Straße in ca.400 m Entfernung. Die nächstgelegene U-Bahnhaltestelle „Josephsburg“ der Linie U2befindet in ca. 1.000 m Entfernung.

Gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan - Radverkehr der Landeshauptstadt Münchenverläuft entlang der Baumkirchner Straße/Hultschiner Straße eine Fahrradhauptroute.Die Nebenroute entlang der Hansjakobstraße mündet in diese Hauptroute.

2.2.7. Vorbelastungen

2.2.7.1. Altlasten

Im Planungsgebiet sind aufgrund der jahrzehntelangen Bahnnutzung Altlasten vor-handen. Dabei wurden überwiegend oberflächennah Schadstoffgehalte mit Mineralöl-kohlenwasserstoffen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Schwer-metallen festgestellt.Die Altlasten sind im Planungsgebiet bewältigbar.Für genauere Angaben siehe Punkt 7.6. und 7.7. (Boden) des Umweltberichts.

2.2.7.2. Verkehrsbelastung

Die Baumkirchner Straße ist derzeit im Abschnitt zwischen Truderinger Straße undNeumarkter Straße/Hansjakobstraße mit 18.000 Kfz/Tag belastet. Südlich der Neu-markter Straße/Hansjakobstraße sinkt die Belastung auf ca. 12.000 Kfz/Tag.Auf der Truderinger Straße östlich der Baumkirchner Straße ist ein Verkehrsaufkom-men von 11.100 Kfz/Tag zu verzeichnen. Im Abschnitt in Höhe der Bahnunterführungnimmt die Verkehrsbelastung auf der Truderinger Straße kontinuierlich auf über27.300 Kfz/Tag zu. Die Verkehrskonzentration in der Unterführung resultiert aus denwenigen Querungsmöglichkeiten der Bahntrasse.Die bestehende signalisierte Kreuzung Baumkirchner Straße/Truderinger Straße mitfreilaufender direkter Nord-Süd-Verbindung ist in den Spitzenstunden ausgelastet undin der Abendspitze temporär überlastet.Auf der stadteinwärts gerichteten Hauptverkehrsachse Kreillerstraße/Berg-am-Laim-Straße liegt die Querschnittsbelastung in Höhe Baumkirchner Straßebei ca. 28.500 Kfz/Tag östlich bzw. 26.000 Kfz/Tag westlich.Das relativ hohe Aufkommen von 10.500 Kfz/Tag auf der Neumarkter Straße wirdhauptsächlich durch die beidseitig anliegenden Gewerbeflächen verursacht.

Page 58: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 58

2.2.7.3. Luftschadstoffe

Nach den Ergebnissen der Untersuchung "Immissionsbelastung im HauptstraßennetzMünchen 2005" liegt die Immissionsbelastung in den an das Planungsgebiet angren-zenden Straßen laut dem Referat für Gesundheit und Umwelt deutlich unter den rele-vanten Beurteilungswerten der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).

2.2.7.4. Verkehrs- und Gewerbelärm

Pegelbestimmend für den Standort sind die Schallemissionen aus dem schienen- undstraßengebundenen Verkehr.Die schalltechnisch relevanten Verkehrslärmquellen sind die das Planungsgebiet um-gebenden Straßen (Baumkirchner Straße, Truderinger Straße und Neumarkter Stra-ße) und die unmittelbar nördlich angrenzenden Schienenwege der Bahnstrecke Mün-chen-Rosenheim sowie der S-Bahnlinien S2, S4 und S6.Zudem wirken auf das Planungsgebiet die Schallemissionen aus dem südlich angren-zenden Gewerbegebiet ein.Für genauere Angaben siehe Punkt 7.6. (Mensch) des Umweltberichts.

2.2.7.5. Erschütterungen und Sekundärluftschall

Gemäß dem Leitfaden für Erschütterungen der Deutschen Bundesbahn ist davonauszugehen, dass bis zu einem Abstand von 60 m zum nächstgelegenen Fernbahn-gleis relevante Erschütterungseinwirkungen auftreten können. Damit kann eine künfti-ge Bebauung am nördlichen Rand des Planungsgebiets von den Erschütterungenund vom sekundären Luftschall betroffen sein.

2.2.7.6. Elektromagnetische Felder

Relevante elektrische und magnetische Felder innerhalb des Planungsgebiets gehenvon den elektrifizierten oberirdischen Gleisanlagen der Bahnstrecke München – Ro-senheim sowie einer zusätzliche Versorgungsleitung im Westen entlang der Durch-gangsgleise aus. Die beiden Rangiergleise westlich des S-Bahnhofs Berg am Laimund südlich der Durchgangsgleise sind nicht elektrifiziert.

2.2.8. Infrastruktur und Versorgung

In der näheren Umgebung des Planungsgebietes befinden sich mehrere Kindergär-ten, Kinderkrippen und Schulen.Einkaufsmöglichkeiten zur Versorgung des täglichen Bedarfs und Arztpraxen liegen inBerg am Laim überwiegend im Quartierszentrum an der Baumkirchner Straße sowiein der Neumarkter Straße.In der Baumkirchner Straße und in der Neumarkter Straße verlaufen Gas-, Strom-,Wasserleitungen und Leitungen für Fernwärme.

2.3. Planerische Ausgangslage

2.3.1. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung

Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt das Planungsge-biet überwiegend als Bahnanlage dar. Entlang der Bahntrasse verläuft in Ost-West-Richtung eine übergeordnete Grünbeziehung. Nördlich grenzen die Bahnanlagen mit

Page 59: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 59

den Streckenverbindungen München-Rosenheim und München-Flughafen an. Dassüdliche Flurstück des Planungsgebietes sowie die südlich an das Planungsgebietangrenzenden Bereiche sind im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt,die an der Baumkirchner Straße mit Flächen für Erziehung, Religion und Mischgebietabgeschlossen werden. Östlich der Baumkirchner Straße schließen Reine Wohnge-bietsflächen an. Die gesamte Umgebung außer den Bahnanlagen ist mit der landschaftsplanerischenSchraffur „Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung“ überlagert.Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 18.07.2007 soll der Flächennutzungsplan mitintegrierter Landschaftsplanung parallel zur Bebauungsplanaufstellung geändert wer-den.

2.3.2. Zentrenkonzept

Das Zentrenkonzept der Landeshauptstadt München weist ca. 300 m südlich des Pla-nungsgebiets das Quartierszentrum Baumkirchner Straße aus. Vorrangiges Entwick-lungsziel ist die Stärkung und Entwicklung dieses bestehenden, gewachsenen Zen-trums.

2.3.3. Hochhausstudie

In der "Hochhausstudie - Leitlinien zu Raumstruktur und Stadtbild" (Beschluss desAusschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09.04.1997) wird dem Arealwestlich der Baumkirchner Straße und nördlich der Berg-am-Laim-Straße “Potenzialfür Strukturverdichtung“ eingeräumt. In diesem Bereich wird eine Umstrukturierungvorgeschlagen, die in ihrer Dichte und Höhe das bauliche Umfeld leicht dominiert.In der Hochhausstudie wird vor allem die städtebauliche Fassung des auch für dieFrischlufteinführung bedeutenden Raumes entlang der Bahnlinie München-Rosen-heim empfohlen.

2.4. Rechtliche Ausgangslage

2.4.1. Baurecht, Aufstellungsbeschluss und übergeleitetes Bauliniengefüge

Das Planungsgebiet liegt im Bereich des Aufstellungsbeschlusses des Stadtrats vom18.07.2007 zum Bebauungsplan Nr. 1971. Zuvor hatte der Stadtrat am 23.04.1996beschlossen, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer städtebaulichenEntwicklungsmaßnahme gemäß den §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für den Be-reich Ostbahnhof - Leuchtenbergring und S-Bahnhof Berg am Laim vorliegen. Im Be-schluss wurde u.a. ausgeführt, dass das Gebiet zwischen dem Ostbahnhof und demS-Bahnhof Berg am Laim einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden muss,um städtebauliche Fehlentwicklungen auf den von der Bahn aufgegebenen bzw. zurAufgabe geplanten Flächen zu vermeiden. Der Umgriff des Einleitungsbeschlussesumfasst auch die Fläche des vorliegenden Planungsgebietes des Bebauungsplansmit Grünordnung Nr. 1971. Am 22.07.2009 folgte ein Grundsatzbeschluss für das Pla-nungsgebiet, der auch das Flurstück Nr. 387/13 erfasst. Das Flurstück Nr. 378/13 be-findet sich zudem im Bereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2030 vom 11.02.2009.Alle Bahnflächen im Planungsgebiet sind entwidmet.Planungsrechtlich ist das Planungsgebiet dem Außenbereich (§ 35 BauGB) mit Aus-nahme des Grundstückes an der Neumarkter Straße zuzuordnen.

Page 60: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 60

Im Südosten erfasst das Planungsgebiet den seit 13.02.1984 rechtsverbindlichen Be-bauungsplan Nr. 1435. Die in diesem Bereich festgesetzte Straßenbegrenzungsliniebleibt erhalten.Für die Baumkirchner Straße und Neumarkter Straße bestehen einfache Bebauungs-pläne im Sinne des § 30 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Form von Baulini-en, Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien.

2.4.2. Satzungen und Verordnungen der Landeshauptstadt München

Das Planungsgebiet liegt insbesondere im Geltungsbereich folgender Satzungen undVerordnungen der Landeshauptstadt München:

• Satzung über Einfriedungen und Vorgärten vom 18.04.1990, zuletzt geändertdurch Satzung vom 13.01.2009: nunmehr Satzung über Einfriedungen (Ein-friedungssatzung)

• Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der be-bauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen vom08.05.1996 (Freiflächengestaltungssatzung)

• Satzung über die Benützung der Entwässerungseinrichtung vom 14.02.1980,zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2005 (Entwässerungssatzung)

• Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzenfür Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung - StPlS) vom 19.12.2007

• Baumschutzverordnung vom 18.01.2013 (nur zwischen Neumarkter Straßeund ehemaligen Bahnflächen / Rosenheimer Bahndamm)

3. Planungsziele

Mit der baulichen Entwicklung des Planungsgebietes werden folgende Ziele verfolgt:• nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung hinsichtlich sozialer, ökologischer

und ökonomischer Verträglichkeit • Schaffung einer städtebaulich anspruchsvollen, verdichteten Wohnnutzung

sowie Unterbringung von gefördertem Wohnungsbau• Verbesserung der Nahversorgung und Stärkung des Quartierszentrums von

Berg am Laim • Schaffung von Einzelhandels- und Kerngebietsnutzung• Verlagerung des Lebensmittel-Discounters an die Baumkirchner Straße• angemessene Unterbringung des ESV München-Ost im Planungsgebiet• Unterbringung von zwei Kindertageseinrichtungen• Markierung des Quartierszugangs durch eine profilüberragende Bebauung• Planung unter Würdigung des Lärmschutzaspektes• dem Bedarf angemessene und flächensparende innere Erschließung und An-

schluss an das bestehende Straßennetz• Unterbringung der pflichtigen Stellplätze in Tiefgaragen• Integration des oberirdischen Parkplatzes für den Einzelhandel im Planungs-

gebiet• Sicherung und hochwertige Weiterentwicklung der naturschutzfachlich bedeut-

samen ökologischen Vorrangfläche im Westen• Aufbau eines aus dem besonderen Ort entwickelten Freiraumkonzepts• Verknüpfung der öffentlichen Grünflächen mit den weiterführenden Grünver-

bindungen im Umfeld

Page 61: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 61

• Erhaltung wertvollen Baumbestands • Stärkung des Naturhaushalts, insbesondere der klimatischen Funktionen• Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Anwohnerinnen und Anwohner und

Nutzergruppen

4. Planungskonzept

4.1. Städtebauliche und landschaftsplanerische Grundidee

Die Teilung des Planungsgebiets in Bauflächen im Osten und eine ökologische Vor-rangfläche im Westen ermöglicht eine Neunutzung der ehemaligen Bahnflächen inBaumkirchen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Naturschutzbelange. Währenddie Gleisflächen weitgehend erhalten und mit verträglichen Einriffen begehbar und er-lebbar gemacht werden, wird die Bebauung im Osten in verdichteten Quartieren kon-zentriert. Die für die Erholung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäf-tigten notwendigen Freiflächen werden den Baugebieten direkt zugeordnet - derWestteil bleibt dadurch frei von den Erholungsflächen der Wohnnutzung. Der Nut-zungsdruck auf die ökologische Vorrangfläche wird so gering wie möglich gehalten. Eine nach Norden weitgehend geschlossene Bebauung bildet den Schutz gegen denBahnlärm. Zur Baumkirchner Straße schließt ein Gebäuderiegel das Gebiet gegenden Straßenlärm ab. Eine homogene städtebauliche Figuration durch eine einheitli-che Formensprache der festgesetzten Bauräume schafft Identität. Niedrigere Gebäu-deabschnitte eröffnen Durch- und Ausblicke zu den Grünflächen.Das Kerngebiet im Nordosten nutzt die Nähe zum S-Bahnhof für autofrei erreichbareArbeitsplätze. Als Auftakt des neuen Quartiers wird ein Hochpunkt im Kreuzungsbe-reich geschaffen. Entlang der Baumkirchner Straße wird mit einem Einkaufsangebotein attraktiver Weg von der S-Bahn nach Süden zum Zentrum von Berg am Laim ent-wickelt. Die Wohngebiete werden durch privat und gemeinschaftlich nutzbare Wohnhöfe ge-prägt. Ihre Anordnung bietet Schutz vor Immissionen und bildet überschaubare Ein-heiten. Sie sind gegenüber der Straßenfläche angehoben, um Rückzugsmöglichkei-ten für die Bewohner und Bewohnerinnen zu schaffen. Kleinere Baukörper in den Hö-fen beherbergen dem Quartier und der Gemeinschaft dienende soziale, gewerblicheetc. Nutzungen und fördern Lebensqualität und Gemeinschaftsgefühl. Durchgängeermöglichen interne Wegequerungen durch das Quartier.Die Kindertageseinrichtungen im Osten und Westen des Quartiers sind an den öffent-lichen Grünflächen gut situiert.Das Sportvereinszentrum des ESV München-Ost wird auf dem Grundstück des heutenoch bestehendem Lebensmittel-Discounter situiert und ist durch die neue Straße so-wohl an das neuen Quartier als auch an die Neumarker Straße angebunden. Die Baugebiete werden durch eine neue Straße von der Baumkirchner Straße zurNeumarkter Straße erschlossen. Der Rosenheimer Bahndamm wird als Teil einerübergeordneten Fuß- und Radwegebeziehung zwischen Berg am Laim und dem Ost-bahnhof entwickelt.Das Freiraumkonzept schafft großzügige Flächen, die miteinander korrespondieren.An die vorhandenen Vegetationsstrukturen werden neue Freiräume hinzugefügt, sodass ein neuer Stadtteil mit einem eigenen Charakter entsteht.Ausgehend von der Baumkirchner Straße werden entlang des Rosenheimer Bahn-damms wesentliche Teile des wertvollen Baumbestands erhalten. Damit kann eine

Page 62: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 62

städtebauliche Gliederung zwischen den historischen Elementen des alten Ortskerns(Kirche, Hofstelle) und dem neuen Baugebiet erreicht werden.Die Bauflächen werden mit attraktiven Grünflächen gegliedert und so ein lebenswer-tes Wohn- und Arbeitsumfeld geschaffen. In den verdichteten Baugebieten haben er-gänzende Freiflächenangebote auf den Dächern besondere Bedeutung.Ein Schwerpunkt des Freiraumkonzepts liegt auf der Sicherung und hochwertigenWeiterentwicklung der ökologischen Vorrangfläche im Westen. Die dort vorkommen-den, geschützten Tierarten sind von offenen Standorten abhängig, was ein Eingreifenin die fortschreitende Gehölzsukzession erfordert. Die naturnahen Flächen werdenmit einem Wegesystem aus über dem Gelände schwebenden Stegen erlebbar ge-macht.

4.2. Art der baulichen Nutzung

4.2.1. Allgemeine Wohngebiete WA 1 bis WA 3

Entlang der neuen Erschließungsstraße werden drei Allgemeine Wohngebiete festge-setzt. Durch die weitgehend geschlossene Baukörperkonfiguration entlang der Bahngelingt es, das Areal trotz der Nähe zur Lärm emittierenden Bahntrasse für den Woh-nungsbau nutzbar zu machen und damit einen Beitrag zur Wohnungsversorgung inMünchen zu leisten. Die Hofbildung schafft geschützte, ruhige Freibereiche mit gutenWohnverhältnissen.Um Angebote für die Nahversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner zu ermögli-chen, sind zusätzlich zu den Wohnungen auch dem Gebietscharakter entsprechendeNutzungen wie z.B. kleinteilige Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht stö-rende Handwerksbetriebe erwünscht und zulässig. Die zwei in den Wohnhöfen der Allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 situiertenBauräume, die ausschließlich für die oben genannten Nutzungen und Gemeinschafts-nutzungen der Anwohnerinnen und Anwohner dieser Gebiete und Anlagen gem. § 4Abs. 2 Nr. 3 BauNVO genutzt werden dürfen, sollen zur wohnungsnahen Versorgung,einer Belebung und hohen Lebens- und Wohnqualität beitragen und Identifikations-punkte für das neue Quartier werden. Um ihren belebenden Charakter zu sichern,wird die Nutzung als Müllsammelanlage und Fahrradabstellfläche ausgeschlossen.Durch den Ausschluss der gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweisezulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen wird der Schutzbedürftigkeit des Woh-nens, insbesondere auch im Bezug auf ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und diedaraus resultierende Lärmbelastung, Rechnung getragen und werden Nutzungskon-flikte vermieden.

4.2.2. Kerngebiet MK

Das Kerngebiet im Nordosten nutzt die gute Erreichbarkeit mit der S-Bahn für Büro-und Dienstleistungsflächen. Zusammen mit der Einzelhandelsnutzung entlang derBaumkirchner Straße kann so ein lebendiges urbanes Quartier entstehen. Zur Sicherung der Ziele des Zentrenkonzeptes der Landeshauptstadt München undum die bestehenden Versorgungsbereiche im Umfeld (Quartierszentrum Baumkirch-ner Straße) nicht zu gefährden, ist ein Ausschluss von weiteren Einzelhandelsnutzun-gen notwendig. Darüber hinaus wäre die Bewältigung des damit verbundenen Kfz-Verkehrs nicht gesichert und im neuen Wohnquartier nicht vertretbar.

Page 63: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 63

Im Kerngebiet können im eindeutig untergeordneten Umfang (bis zu 30% der Ge-schossfläche) Wohnungen geschaffen werden, wenn die Freiflächenversorgung hier-für sichergestellt werden kann. Für private Freiräume fehlt zu ebener Erde die Fläche,in Ergänzung eventueller privater Balkone könnten lärmgeschützte Flächen auf demDach hergestellt werden. Wohnungen im Erdgeschoss werden aufgrund der dort ein-geschränkten Wohnqualität (keine Vorzone an der neuen Erschließungsstraße) undum die gewünschte Belebung des Straßenraums durch anliegende gewerbliche Nut-zungen nicht einzuschränken ausgeschlossen.

Tankstellen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 5. BauNVO werden ausgeschlossen, da sie demangestrebten urbanen Charakter der Quartiere zuwiderlaufen und ein erhöhtes Ver-kehrsaufkommen mit der entsprechenden Lärmbelastung aus der Umgebung nachsich ziehen würden. Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten würde der städtebaulichen Konzeption mitüberwiegend Büro- und Gewerbenutzung und dem insgesamt sehr hohen Wohnanteilim neuen Quartier nicht entsprechen. Sie werden deshalb ausgeschlossen.

4.2.3. Mischgebiet MI

Im Mischgebiet finden die gewerblichen Nutzungen aus dem Sonstigen SondergebietSO 2 Einzelhandel ihre Fortsetzung entlang der Baumkirchner Straße. In dem oberenGeschoss und den straßenabgewandten Bereichen können Wohnungen entstehen.Es wird von einem ca. 60-prozentigen Anteil Wohnen an der Gesamtgeschossflächeausgegangen. Im Erdgeschoss, bezogen auf das Niveau der Baumkirchner Straße,wird Wohnnutzung ausgeschlossen, weil Wohnen hier insbesondere aus Gründen derBelichtung aber auch aufgrund der fehlenden Vorzone zur Baumkirchner Straße nichtverträglich erscheint.Im Südwesten des Baugebiets wird angrenzend an das öffentliche Grün eine in dieBebauung integrierte Kindertageseinrichtung festgesetzt. Diese dient überwiegendder Versorgung des Gebietes. Die Freifläche kann westlich und südlich vor dem Ge-bäude angeordnet werden. Ein kleinerer Baukörper (Spielhaus o.ä. und ggf. Gemein-schaftsräume für die Nachbarschaft) ergänzt die Einrichtung. Einzelhandelsnutzungen im Geschoss auf der Höhe der Baumkirchner Straße sollenzur Attraktivität der Wegeverbindung vom S-Bahnhof zum Quartierszentrum beitra-gen. Wohnungen sind an dieser Stelle nicht möglich, weil sie stark belastet wären unddas Geschoss nach Westen hin unter dem Geländeniveau liegt und nicht zur ruhigenWestseite orientiert werden könnte.Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten gemäß § 6 Abs. 2 Nrn. 6 bis8 BauNVO werden ausgeschlossen, da sie dem angestrebten urbanen Charakter zu-widerlaufen und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit der entsprechenden Lärmbe-lastung für die Umgebung nach sich ziehen würden. Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten würde der städtebaulichen Konzeption mitüberwiegend Wohnnutzung und Infrastruktureinrichtungen nicht entsprechen. Siewerden deshalb ausgeschlossen.

4.2.4. Gemeinbedarfsfläche Kindertageseinrichtung

Im Westen des Planungsgebiets wird im Anschluss an das Allgemeine WohngebietWA 2 eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertageseinrichtung angeordnet. Die ge-

Page 64: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 64

schützte Lage in einem Hof und die Erreichbarkeit über das Fuß- und Radwegnetzdes Quartiers und in der öffentlichen Grünfläche sowie die Nähe zu den öffentlichenGrünflächen und dem Ortszentrum Berg am Laim bieten gute Voraussetzungen. Siedient überwiegend der Versorgung des Planungsgebietes.

4.2.5. Sonstiges Sondergebiet SO 1 Sportanlage

Im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes an der Neumarkterstraße wird dasSonstige Sondergebiet SO 1 Sportanlage festgesetzt. Dies sichert den neuen Stand-ort für den heute an der Baumkirchner Straße beheimateten Sportverein ESV Mün-chen Ost. Die Sportvereinsnutzungen sind mit den angrenzenden Gewerbenutzungenverträglich.Das Sportvereinszentrum des ESV München Ost besteht aus einer wettkampfgeeig-neten Dreifachsporthalle einschließlich Besuchertribüne und Geräteräumen sowieRäumen für Gymnastik, Fitness, Schießanlage, Kegelbahnen, Kinder-/ Hausaufga-benbetreuung, Verwaltung sowie Sanitär- und Nebenräumen. Ergänzt wird das Ver-einszentrum durch eine auch der Allgemeinheit zugängliche Vereinsgaststätte mit ei-ner Freischankfläche in der angrenzenden öffentlichen Grünfläche. Ein Nebenraumder Gaststätte dient bürgerschaftlichen und kulturellen Nutzungen. Die Lage und Er-schließungssituation mit Anbindung an die Neumarkter Straße und die Nähe zumOrtszentrum ist für Berg am Laim optimal.

4.2.6. Sonstiges Sondergebiet SO 2 Einzelhandel

An der Baumkirchner Straße wird das Sonstige Sondergebiet SO 2 Einzelhandel an-geordnet. Die Läden dienen der Versorgung des Neubaugebiets und des Umfelds.Durch dieses Angebot wird die Attraktivität der Wegeachse vom S-Bahnhof zum süd-lich gelegen Quartierszentrum erhöht. Durch die Gebietsfestsetzung wird die Umsied-lung des bisher auf dem Grundstück an der Neumarkter Straße gelegenen Lebens-mittel-Discounters ermöglicht, was Voraussetzung für die Realisierung des Straßen-neubaus zwischen der Baumkirchner Straße und Neumarkter Straße ist.Der Zugang zum Einzelhandel wird sowohl von der Höhenlage des neuen Quartierswie auch von der Baumkirchner Straße ermöglicht. Auf den beiden Ebenen sind Ein-zelhandelsbetriebe (davon einer großflächig), Versorgungseinrichtungen, Schank-und Speisewirtschaften etc. zulässig. Ein gebäudeinterner Erschließungsbereich amNordrand verbindet beide Ebenen. Westlich des Bauraums werden oberirdische Stellplätze angeordnet, weitere Stell-plätze befinden sich in zwei Parkebenen über dem Einzelhandel. Über den zwei Park-ebenen wird die Anordnung von Technikräumen zugelassen. Damit wird die stadt-räumlich gewünschte Höhenentwicklung ermöglicht.

4.3. Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3,der Gemeinbedarfsfläche Kindertageseinrichtung, dem Mischgebiet MI, dem Kernge-biet MK und dem Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel durch die maximal zu-lässige Grundfläche, die maximal zulässige Geschossfläche, Geschosszahl undWandhöhe begrenzt. Da zusätzliche Aufenthaltsräume in anderen Geschossen alsVollgeschossen Einfluss auf den Grünflächenbedarf, die Verkehrsmengen etc. haben,

Page 65: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 65

sind deren Flächen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ein-schließlich ihrer Umfassungswände bei der Ermittlung der zulässigen Geschoßflächeganz mitzurechnen. Die in die Gebäude integrierten Tiefgaragenzufahrten, ebenerdige Fahrradabstell-und Müllräume sowie Räume für Kinderwägen werden entsprechend der Festsetzungim begrenzten Umfang nicht auf die Geschossfläche angerechnet, da diese Anord-nung gestalterisch gewünscht und benutzerfreundlich ist und eine zusätzliche Versie-gelung der Freiräume so verhindert wird. Die Hausdurchgänge werden zur Förderungder Durchlässigkeit der Baugebiete ebenfalls entsprechend der Festsetzung im be-grenzten Umfang nicht auf die Geschossfläche angerechnet.Im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel ist im Bereich des Quartierszugangsaus stadträumlichen Gründen die festgesetzte Wandhöhe erforderlich. Die Läden mitihren Stellplätzen benötigen jedoch nur eine geringere Höhenentwicklung. Um denEinzelhandel an der hinsichtlich der Lage im Stadtgefüge wünschenswerten Stelle imPlanungsgebiet unterbringen und gleichzeitig die stadträumliche Fassung zur Baum-kirchner Straße realisieren zu können, wird eine Nutzung von Obergeschossen fürTechnik über das festgesetzte Höchstmaß der Geschossfläche hinaus zugelassen. Im Sonstigen Sondergebiet SO 1 Sportanlage wird das Maß der baulichen Nutzungdurch die maximal zulässige Grundfläche und die maximal zulässige Wandhöhe be-grenzt. Der Sondernutzung wird bei der Umsetzung des besonderen Raumpro-gramms damit größtmöglicher Freiraum gegeben.In den Grundflächen sind die gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO in Verbindung mitArt. 2 Absatz 1 BayBO genannten befestigten und versiegelten Bereiche eingerech-net. Um dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung zu tra-gen, darf die festgesetzte Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO ge-nannten Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten nicht überschritten werden.Im Mischgebiet MI werden die Flächen für eine Kindertageseinrichtung mit 860 m2

Geschossfläche und 740 m2 Freifläche im Rahmen des städtebaulichen Vertrages ge-sichert.Die folgende Tabelle zeigt die maximal zulässigen Geschoss- und Grundflächen mitden daraus resultierenden Dichtewerten je Baugebiet:

Baugebiet Netto-bauland(m²)

Geschoss-fläche (m²)

GFZ GFZ nach § 17 BauNVO

Grund-fläche(m²)

GRZ GRZ nach § 17 BauNVO

WA 1 7.145 15.500 2,17 1,2 6.500 0,91 0,4

WA 2 8.487 13.900 1,65 1,2 6.800 0,80 0,4

WA 3 9.425 16.100 1,71 1,2 8.300 0,88 0,4

Summe WA 25.003 45.500 1,82 1,2 21.600 0,86 0,4

SO 1 Sportanlage

2.817 -- -- 2,4 (GE) 2.500 0,89 0,8 (GE)

SO 2 Einzelhandel

6.132 10.900 1,78 3,0 (MK) 6.100 0,99 1,0 (MK)

Page 66: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 66

Baugebiet Netto-bauland(m²)

Geschoss-fläche (m²)

GFZ GFZ nach § 17 BauNVO

Grund-fläche(m²)

GRZ GRZ nach § 17 BauNVO

Gemein-bedarfsflächeKindertages-einrichtung

2.297 1.200 0,51 1,2 (WA) 1.200 0,52 0,4 (WA)

MK 4.013 18.500 4,61 3,0 4.000 1,00 1,0

MI 5.323 7.130 1,4 1,2 4.800 0,90 0,6

Die Obergrenzen hinsichtlich der Geschossflächenzahl (GFZ) gemäß § 17 BauNVOfür Wohngebiete, Mischgebiete und Kerngebiete werden damit zum Teil erheblichüberschritten.

Die Obergrenze hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ) gemäß § 17 BauNVO wer-den in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 3, im Mischgebiet MI und imSonstigen Sondergebiet SO 1 Sportanlage zum Teil erheblich überschritten.Dabei werden jedoch im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 und in der Gemeinbedarfsflä-che für eine Kindertageseinrichtung die Obergrenzen zwar um mehr als 50% über-schritten, jedoch wird die maximale Grundflächenzahl von 0,8 gemäß § 19 Abs. 4Satz 2 eingehalten.

Die Überschreitungen der Obergrenzen gemäß § 17 BauNVO sind vertretbar, weil:• eine ausreichende Besonnung und Belichtung gewährleistet ist und somit ge-

sunde Wohnverhältnisse vorhanden sind;• die Über- und Unterbauung komprimiert und flächensparend ausgeführt wird;• die Verdichtung im östlichen Bereich den westlichen Bereich von Bebauung

freihält und so den ökologischen naturschutzrechtlichen Erfordernissen ge-recht wird (qualifizierte Verdichtung);

• die hohe Bebauung der Baugebiete WA 1, MK, SO 2 und MI einen Lärm-schutz für den Innenbereich des Planungsgebietes gewährleistet;

• das profilüberragende Gebäude im Zugangsbereich zum neuen Quartiereinen städtebaulich gewollten und vertretbaren Akzent darstellt;

• die notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen untergebracht werden, die durchdie festgesetzten Bodenüberdeckungen begrünt werden können;

• der neue Verkehr sowohl von den umgebenden Straßen als auch von derneuen Erschließungsstraße aufgenommen werden kann;

• die Freiflächenversorgung qualifiziert und den Anforderungen gerecht gesi-chert wird, wobei als Kompensation auch nutzbare Dachgärten zulässig sind.

Die Überschreitungen sind erforderlich, da die Einhaltung der Obergrenzen gemäß § 17 BauNVO die Umsetzung der Planungsziele, insbesondere der gewünschten Nut-zungen erschweren würde.

Page 67: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 67

4.4. Überbaubare Grundstücksflächen und Stellung baulicher Anlagen, Bauweise

Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (= Bauräume) erfolgt durchBaulinien und Baugrenzen sowie die textlichen Festsetzungen. Die überbaubarenGrundstücksflächen werden zu Gunsten von Freiflächen sowie für Erschließungsflä-chen beschränkt.

Relativ enge Bauräume sichern die Umsetzung der gewünschten städtebaulichen Fi-gur. Organische Gebäudeformen dienen der Identitätsbildung des Neubaugebiets.Geeignete Fassadenradien sind in der Planzeichnung hinweislich genannt, um der In-tention des Wettbewerbentwurfs gerecht zu werden. Die Baugrenzen und -linien derAllgemeinen Wohngebiete WA 1 bis 3, dem Mischgebiet MI und dem Sonstigen Son-dergebiet SO 2 Einzelhandel sind von den Straßenbegrenzungslinien abgerückt, umeine Vorgartenzone zu sichern. Die Bauräume der Baukörper in den Wohnhöfen derAllgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 und in der Gemeinbedarfsfläche Kinderta-geseinrichtung lassen jeweils Spielraum für den Gebäudeentwurf dieser Sonderbau-formen. Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Terrassen können zugelassenwerden, um einen ausreichenden architektonischen Spielraum für die Errichtung derGebäude zu ermöglichen und die gewünschte städtebauliche Figur der Baukörperumsetzen zu können. Davon ausgenommen sind Vorgartenbereiche, die im Sinn ei-nes durchgehenden, ruhig gestalteten Straßen- bzw. Stadtraumes von privaten Ele-menten wie Terrassen frei zu halten sind.Um die Privatheit der Terrassen zu ermöglichen, sind Sichtschutzwände oder Geräte-schränke auch außerhalb von Bauräumen zulässig. Durch die Festsetzung der Größeund der Abstimmung mit der Architektur der Gebäude, wird eine ruhige und harmoni-sche Gestaltung der Fassaden gewährleistet.Aufgrund der stadträumlichen Zielsetzung und der Anforderungen des Lärmschutzessind die Gebäude durchgehend und ohne Zwischenräume zu errichten. Um eineDurchlässigkeit der Baugebiete zu erreichen, sind in den Erdgeschossen Durchgängezulässig.Nördlich des Sonstigen Sondergebiets SO 1 Sportanlage wird eine Unterbauung deröffentlichen Grünfläche durch einen unterirdischen Anbau an das Vereinszentrum zu-gelassen, da das Baugrundstück dort überaus beengt ist.

4.5. Höhenentwicklung und Abstandsflächen

Die Höhenfestsetzungen ermöglichen entsprechend dem städtebaulichen Entwurfs-konzept die Schaffung eines Quartiers mit weitgehend gleicher Höhenentwicklung.Dabei ist sowohl eine Realisierung von größeren Geschosshöhen als auch eine wirt-schaftliche Bebauung möglich, ohne dabei das Gesamtkonzept nachhaltig zu schwä-chen.Zweigeschossige Gebäudeteile sichern stadträumlich wichtige Durchblicke ins Um-feld. In den Wohnhöfen werden niedrigere Baukörper für Sondernutzungen angeord-net. Die Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls entsprechend ihrer Nutzung von ge-ringerer Höhe. Im Kerngebiet MK kann ein profilüberragendes, ca. 60 m hohes Gebäude entstehen,das den Eingang ins neue Quartier stadträumlich markiert.

Page 68: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 68

Die Stadtbildverträglichkeit des geplanten Hochhauses wurde untersucht und für ver-träglich erachtet.

Die Festsetzung von Gebäudesockeln dient, insbesondere bei den hohen Dichten,der Sicherung der Privatheit des Wohnens gegenüber den Straßen und gemein-schaftlichen Flächen. Mit den festgesetzten Sockelhöhen können Geländesteigungenausgeglichen werden.Um bei der Errichtung von Dachgärten diese vor Lärm zu schützen, ist eine Erhöhungder Fassaden über die festgesetzte Wandhöhe hinaus zulässig.

Um im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel die Errichtung der Zugänge zuden zwei Verkaufsebenen (höhengleich mit der Baumkirchner Straße und höhen-gleich mit der westlichen Parkplatzfläche) sicherzustellen, wird die Lage des Zugangsvon der Parkplatzfläche aus auf die Höhe von 526,75 m ü.NN. festgesetzt.

Abstandsflächen innerhalb des PlanungsgebietesFür die Bereiche in denen die Abstandsflächen gem. BayBO unterschritten sind, wur-de für Wohnungen die Besonnung gemäß DIN 5034-1 untersucht. Für die Kinderta-geseinrichtung wurden Besonnungsanforderungen analog einer Wohnnutzung ange-setzt. In einzelnen Gebäudeabschnitten ist eine ausreichende Besonnung nur auf einer Sei-te des jeweiligen Gebäudes gegeben. In jedem Fall kann aber davon ausgegangenwerden, dass durch eine entsprechende Grundrissgestaltung und ggf. zweiseitigeOrientierung der Wohnungen eine ausreichende Besonnung sichergestellt werdenkann. Eine ausreichende Belüftung ist gewährleistet. Nebenanlagen sind in die Gebäude zuintegrieren, die Flächen für notwendige Nebenanlagen sind damit nicht einge-schränkt.Zur Sicherung einer ausreichenden Belichtung in den Allgemeinen Wohngebieten WA1 bis 3, dem Mischgebiet MI und dem Kerngebiet MK ist für Wohnungen in Gebäu-den, welche keine Abstandsflächentiefe von 1 H einhalten (unter Berücksichtigungder Regelungen gem. Art 6 Abs. 6 BayBO), im Bauantrag die ausreichende Beson-nung gem. DIN 5034-1 nachzuweisen (mindestens ein Aufenthaltsraum der Wohnungam 17. Januar mindestens 1 Stunde besonnt). Die nicht für Wohnnutzung vorgesehenen Gebäude(-teile) im Kerngebiet MK, Sonsti-gen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel sowie die Solitärbauten in den Wohnhöfen sindüberwiegend unter 45° oder besser belichtet und weisen damit eine ausreichende Be-lichtung für Arbeitsplätze auf. In den Bereichen, in denen die Belichtung unter 45°nicht gegeben ist, kann mit einer Grundrissgestaltung und ggf. künstlichen Belichtungder Büroräume für eine ausreichende Belichtung gesorgt werden. Das Gebäude imSonstigen Sondergebiet SO 1 Sportanlage hält die Abstandsflächentiefe eines alsVergleich heranzuziehenden Gewerbegebiets gem. BayBO ein.

Abstandsflächen nach außerhalb des PlanungsgebietsNach Norden fallen Abstandsflächen auf Bahnflächen. Die Bahnbetriebsflächen sindals öffentliche Verkehrsflächen einzuordnen. Somit können gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz2 BayBO die Abstandsflächen auf Bahnbetriebsflächen fallen.

Page 69: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 69

4.6. Dächer und Dachaufbauten, Baugestaltung

Um eine homogene Dachlandschaft zu schaffen und eine Begrünung der Dächer undeine Nutzung als Freiflächen zu sichern, werden durchgehend Flachdächer festge-setzt. Die Begrünung der Dachflächen bewirkt eine Verbesserung des Mikroklimasund hält anfallendes Niederschlagswasser zurück. Eine Nutzung der Dachbereicheals Freiflächen bildet in den verdichteten Baugebieten eine attraktive Ergänzung desFreiraumangebots. Deshalb werden Dachgärten generell zugelassen. Darüber hinauswird eine zu Erholungszwecken nutzbare Gestaltung der Dächer festgesetzt. ImKerngebiet MK, in dem der Orientierungswert für private Freiflächenversorgung deut-lich unterschritten wird, ist daher die Versorgung der zulässigen Wohnnutzung mitausreichenden Freibereichen auf dem Dach Voraussetzung für die Unterbringung vonWohnen im Kerngebiet MK.Zum Sonnen- und Witterungsschutz der Dachgärten können filigrane Flachdächerrealisiert werden. Die Flachdächer ermöglichen einen gestalterischen Abschluss derGebäude. Eine einheitliche und ruhige Dachlandschaft kann mit der getroffenen Fest-setzung sichergestellt werden.Im Sonstigen Sondergebiet SO 1 Sportanlage, in dem die Überdachung der Sporthal-le besondere statische Anforderungen besitzt und sich aus dem Umfeld keine beson-deren Vorgaben zur Dachform herleiten, werden auch flach geneigte Dächer zugelas-sen. Die Einfügung in die Höhenentwicklung des Umfelds bleibt damit gesichert.Dachaufbauten und Anlagen auf den Dächern werden hinsichtlich Art, Zweck, Höheund Fläche auf das der jeweiligen Gebietskategorie und ihren Nutzungen entspre-chende Maß beschränkt. Diese Regelungen sichern eine ruhige Dachlandschaft unddas Freihalten von Flächen für die Dachbegrünung und Freiraumnutzung, ohne dieFunktionsfähigkeit der Gebäude in Frage zu stellen. Um die Nutzung regenerativer Energien zu erleichtern und damit einen Beitrag zumKlimaschutz zu leisten, sind technische Anlagen hierfür sinnvollerweise auch ohneFlächenbegrenzung zulässig. Antennen und Satellitenanlagen an Fassaden werden aus gestalterischen Gründenausgeschlossen. Bei dem profilüberragenden Gebäude im Kerngebiet MK werden höhere Antennenan-lagen ausnahmsweise zugelassen, um hochhaustypische Gestaltungselemente zuermöglichen. Im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel sind in größerem Umfang Technikräu-me im Geschoss über den zwei Parkebenen zulässig um eine städtebauliche, demQuartierszugang angemessene Höhenentwicklung zu ermöglichen.

Um die Eigenart und städtebauliche Grundidee der geschwungenen, mäandrierendenBaukörper mit abgerundeten Ecken und der daraus folgenden fließenden Übergän-gen der Freiflächen sowie die Kubatur der Gebäude zu bewahren, werden die Balko-ne nur durchgehend und der Gebäudeform folgend zugelassen. Aus diesem Grundsind auch Antennen und Satellitenanlagen an den Fassaden nicht zulässig, da sieinsbesondere in Addition die optische Wirkung der geschwungenen Fassade konter-karieren.

Page 70: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 70

4.7. Dienstbarkeitsflächen

Die Geh- und Radfahrrechtsflächen für die Allgemeinheit ergänzen die Wege im Um-feld und in den öffentlichen Straßen- und Grünflächen zu einem durchgängigen, öf-fentlich benutzbaren Netz für die Allgemeinheit. Die Bahnfläche im Norden wird über das Planungsgebiet erschlossen. Leitungs-,Geh- und Fahrrecht sichern diese Funktion auf Dauer. Eine gleichzeitige Nutzung alsZufahrt zu den Tiefgaragen/Gebäuden im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 und Kern-gebiet MK sowie für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge zu den Gebäuden im Pla-nungsgebiet beeinträchtigt diese Funktion nicht und ist per Satzung zulässig. Zum langfristigen Aufbau einer durchgehenden Wegeverbindung auf dem Rosenhei-mer Bahndamm über das Planungsgebiet hinaus in Richtung Ostbahnhof wird dieQuerung durch die ökologische Vorrangfläche gesichert.Am Südrand der Baugebiete liegen im Übergangsbereich zur öffentlichen GrünflächeWege, die sowohl als Anfahrwege für die Feuerwehr als auch als Grünanlagenwegedienen. Da jeder Bauherr die Verantwortung für die Belange des Brandschutzes trägt,werden die für die Feuerwehr notwendigen Rettungswege auf den Baugrundstückenangeordnet. Ihre Nutzbarkeit als Geh- und Radwege im Zusammenhang mit den öf-fentlichen Grünflächen und öffentlich zugänglichen Freibereichen wird dinglich gesi-chert.

4.8. Aufschüttungen und Abgrabungen

Im Sinne eines nachhaltigen Massenmanagements wird unter anderem auch derAushub der Gebäude auf dem Gelände selbst für eine Anhebung der Bauflächen ge-nutzt. Die Anhebung des Geländes bis auf das geplante Niveau der neuen Erschlie-ßungsstraße ist erforderlich, um ein gut nutzbares Steigungsverhältnis innerhalb desöstlichen Planungsgebietes zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Über-gangsbereiche zwischen Straßenverkehrsflächen und den Baugebieten sowie diebarrierefreie Erschließung des gesamten Areals. Dies sichert einerseits die klareräumliche Trennung zwischen der ökologischen Vorrangfläche und Siedlungsflächenmit einem Höhensprung von ca. 2,0 bis 2,5 m. Gleichzeitig kann damit Eingriffen indas hoch anstehende Grundwasser entgegengewirkt werden. Andererseits vermin-dert die Aufschüttung den Höhenunterschied in der öffentlichen Grünfläche im Südenzwischen dem Rosenheimer Bahndamm und den nördlich angrenzenden Flächen,was eine zusammenhängende Benutzbarkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten ver-bessert. Darüber hinausgehende umfangreiche Aufschüttungen und Abgrabungenwürden dem Charakter des Geländes widersprechen und sind nicht zulässig. Anpas-sungen im Detail an das Niveau der Straßenverkehrsflächen werden zugelassen.Geländemodellierungen zur kindgerechten, erlebnisreichen Gestaltung der Spielplät-ze sind zulässig. Für die Ausbildung von Sickermulden zur oberflächigen Versickerung der Nieder-schlags- und Dachwässer auf Privatgrundstücken sind Abgrabungen bis zu 0,5 m Tie-fe möglich. Vorgärten werden zur Beruhigung des Erscheinungsbildes des Straßen-raums davon ausgenommen.

Page 71: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 71

4.9. Nebenanlagen

In den Baugebieten sind aus gestalterischen Gründen Nebenanlagen einschließlichTrafostationen in die Baukörper zu integrieren. Ausnahmen bilden nur die Kinderspiel-plätze sowie die Anlagen der Kindertageseinrichtungen. Im Planungsgebiet entstehtdamit entsprechend dem städtebaulichen Grundkonzept eine klare Ordnung. DieFreiflächen stehen für eine Begrünung und der Erholung der Bewohnerinnen und Be-wohner zur Verfügung. Ausformungen der Freiräume, die möglichst kontinuierlichdurch die Baugebiete fließen sollen, entstehen ausschließlich über die raumbildendenFassaden der Hauptgebäude. Die Unterstellplätze für Einkaufswagen im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhan-del werden ebenfalls in das Gebäude integriert.Für Werbeanlagen und Fahrradabstellplätze sind jeweils zusätzliche Regelungen ge-troffen (siehe entsprechende Punkte 4.12. und 4.10.4. der Begründung).

4.10. Verkehrserschließung

4.10.1. Motorisierter Individualverkehr, Grundstückserschließung

Zur internen Erschließung der Baugebiete wird eine neue Straße von der Baumkirch-ner Straße zur Neumarkter Straße geführt. Trassenführung und minimierte Breite sol-len einer ungewünschten Nutzung als Schleichweg zur Umgehung des KnotenpunktsBaumkirchner Straße / Neumarkter Straße entgegenwirken. Das Erschließungssys-tem im Planungsgebiet sichert eine einfache Orientierung. Die geringen Straßenbreiten bewirken auch eine Reduzierung der Versiegelung. Imöffentlichen Straßenraum können Besucherstellplätze in einer Größenordnung vonca. 8 % der für die Wohnnutzung pflichtigen Stellplätze angeordnet werden. Die em-pfohlene Anzahl an Besucherstellplätzen entsprechend der Empfehlung für die Anla-gen von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) wird in dieser Planung unterschritten, daes sich bei diesem Planungsgebiet um einen optimalen Standort bezüglich der ver-kehrlichen Erschließung handelt. Durch die Nähe zum S-Bahnhof (drei Linien), zuzwei Buslinien und zur Straßenbahn ist das Gebiet sehr gut an das Stadtzentrum an-gebunden. Dadurch können die Straßenverkehrsflächen im Planungsgebiet flächen-sparend ausgeführt werden. Die Qualität des Straßenraums, der die Baugebiete mit-einander verbindet, und einen fließenden Übergang der privaten und öffentlichenRäume ermöglicht, stärkt den Charakter des gesamten Planungsgebietes. Daher isteine durchgehende beidseitig straßenbegleitenden Anordnung von Besucherstellplät-zen mit dem Konzept nicht vereinbar.Stellplätze entlang der Baumkirchner Straße sind nicht geplant, um den Verkehrsflussnicht zu beeinträchtigen.

Das an der Baumkirchner Straße gelegenen Gebäude im Mischgebiet MI wird vondort aus erschlossen. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung dieser Straße ist an derGrundstückszufahrt nur Rechtsabbiegen möglich. Anlieferverkehr, der aufgrund sei-ner Höhe nicht in die Tiefgarage einfahren kann, kann von der östlich anschließendenDienstbarkeitsfläche das Mischgebiet MI anfahren. Das Anliefern im öffentlichen Ver-kehrsbereich würde den Verkehrsfluss der Baumkirchner Straße behindern und somitdie Leistungsfähigkeit erheblich mindern. Für die Tiefgarage ist alternativ dazu eineErschließung auch von Nordwesten von der neuen Straße (U-1695) möglich, wenndie Anlage mit einer Tiefgarage im Allgemeinen Wohngebiet WA 3 verbunden wird.

Page 72: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 72

Hierdurch können Probleme bei der Zu- und Ausfahrt auf die Baumkirchner Straßevermindert werden. Alle anderen Baugebiete werden über die neue Straße erschlossen.

Grundstückszufahrten werden dort ausgeschlossen, wo sie die Aufenthaltsqualität inden Höfen und auf dem Quartiersplatz unnötig einschränken würden.Im Westen der Baugebiete gibt es eine öffentliche Stellplatzanlage für die Besuchersowohl der Wohngebiete als auch der ökologischen Vorrangfläche im Westen.

4.10.2. Fuß- und Radverkehr

Das Planungsgebiet wird in das bestehende Rad- und Fußwegenetz eingebunden.Auf dem ehemaligen Rosenheimer Bahndamm entsteht eine Ost-West-Verbindung,die langfristig von Berg am Laim nach Westen in Richtung Ostbahnhof weitergeführtwerden soll. Daran schließt sich ein durch die Baugebiete und öffentlichen Grünflä-chen durchziehendes Wegesystem an, das auch die Anbindung in Richtung S-Bahn-hof schafft. Übergeordnete Querungen durch die Baugebiete sollen dinglich gesichertwerden.Eine zurückhaltende Erschließung zur ökologischen Vorrangfläche soll über denDammweg des ehemaligen Rosenheimer Bahndamms erfolgen. Von hier und von ei-nem geplanten Zugang aus den angrenzenden Wohngebieten heraus soll künftigüber erhöhte Stege und Bastionen das „gelenkte“ Erleben der Biotopflächen ermög-licht werden, ohne dass deren ökologischer Wert durch direkte Einwirkungen Erho-lungssuchender beeinträchtigt wird.

4.10.3. Stellplätze für Kfz, Tiefgaragen, Gemeinschaftstiefgaragen

Die erforderlichen Stellplätze sind zugunsten gut nutzbarer Freibereiche und einerhochwertige Gestaltung auf den Privatgrundstücken in Tiefgaragen oder Gemein-schaftstiefgaragen unterzubringen. Oberirdische Stellplätze werden bis auf die oberir-dischen Stellplätze des Sonstigen Sondergebietes SO 2 Einzelhandel ausgeschlos-sen. Da für die Kindertageseinrichtung auf der Gemeinbedarfsfläche nur eine geringeStellplatzzahl notwendig ist, ist der Bau einer gesonderten Tiefgarage nicht sinnvoll.Die Plätze sollen in der Gemeinschaftstiefgarage im Allgemeinen Wohngebiet WA 2untergebracht werden. Da eine kurze, rollstuhlgerechte Wegeverbindung von dortnicht gesichert ist, ist zusätzlich die oberirdische Anordnung eines Stellplatzes für Be-hinderte zulässig. Für das Bringen und Holen der Kinder zur Kindertageseinrichtung auf der Gemeinbe-darfsfläche stehen für ein kurzzeitiges Halten gut nutzbare Stellplätze direkt westlichim Straßenraum zur Verfügung. Auf das Vorhalten von Stellplätzen für diesen Zweckauf dem Grundstück kann damit verzichtet werden. Dies kommt dem Freiflächenan-gebot im verdichteten Quartier zu Gute. Für das Holen und Bringen der Kinder derKindertageseinrichtung im Mischgebiet können 2 Stellplätze oberirdisch im Mischge-biet MI direkt von der Baumkirchner Straße aus anfahrbar untergebracht werden. Desweiteren können Stellplätze im öffentlichen Straßenraum (neue ErschließungsstraßeU-1695) genutzt werden.Die Stellplätze für das Vereinssportzentrum sind in einer Tiefgarage untergebracht. Die Geschäfte im Sonstigen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel benötigen einen Anteil

Page 73: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 73

oberirdischer Stellplätze, um in dieser Lage konkurrenzfähig zu sein. Die weiterenStellplätze finden in einer Hochgarage in den Obergeschossen Platz. Die Anzahl derStellplätze im Sonstigen Sondergebiet SO 2 wird aus verkehrlichen Gründen auf 161Stellplätze beschränkt.Zur Sicherung der Aufenthaltsqualität in den Freibereichen und zum Schutz von Woh-nungen und sonstigen schutzbedürftigen Nutzungen werden Festsetzungen zur Ent-lüftung von Tiefgaragen getroffen.Die Decken der Tiefgaragen sind außerhalb der Gebäude mit 0,6 m, für die Pflanzungvon Großbäumen mit mindestens 1,2 m fachgerechten Bodenaufbau zu überdecken.Damit werden die festgesetzten Baumpflanzungen langfristig gesichert, ohne die Tief-garagen hinsichtlich ihrer Lage und Fläche einzuschränken.

4.10.4. Fahrradabstellplätze

In den Baugebieten sind aus gestalterischen Gründen Fahrradabstellplätze in dieBaukörper zu integrieren. Ausnahmen bilden nur die Fahrradabstellplätze im Sonsti-gen Sondergebiet SO 2 Einzelhandel, wo sie auch im Bereich der Stellplatzanlageuntergebracht werden können. Im Planungsgebiet entsteht damit entsprechend demstädtebaulichen Grundkonzept eine klare Ordnung. Die Freiflächen stehen für eineBegrünung und die Erholung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung. Aus-formungen der Freiräume, die möglichst kontinuierlich durch die Baugebiete fließensollen, entstehen ausschließlich über die raumbildenden Fassaden der Hauptgebäu-de.

4.10.5. Feuerwehrerschließung

Mit dem vorliegenden städtebaulichen Konzept und den Festsetzungen des Bebau-ungsplans werden die Voraussetzungen geschaffen, dass den Belangen der Feuer-wehr bei der Realisierung der Bauvorhaben ausreichend Rechnung getragen werdenkann. Die nötigen Feuerwehraufstellflächen sind in den Baugebieten nachzuweisen.

4.11. Einfriedungen

Um den insgesamt offenen und weitläufigen Charakter des Planungsgebietes und dieDurchlässigkeit durch die einzelnen Quartiere zu sichern, werden Einfriedungen nurfür die Bereiche zugelassen, wo es Sicherheitsbelange erfordern (Kindertageseinrich-tungen, Bahnanlagen/Gleise) oder es für den Schutz der Privatsphäre von Woh-nungsgärten bzw. Terrassen notwendig ist. Festsetzungen zu Art und Gestaltung von Einfriedungen sollen zu einem einheitlichenErscheinungsbild und einer positiven Prägung des Gebiets beitragen. Deshalb sindEinfriedungen in ihrer Höhe und Gestaltung beschränkt. Da die Freiflächen im Sinndes städtebaulichen Entwurfs weitgehend von Vegetation und nicht von baulichen An-lagen geprägt sein sollen, werden Einfriedungen privater Wohnungsgärten nur in Ver-bindung mit einer Begrünung aus geschnittenen Hecken aus Laubgehölzen zugelas-sen, die vor den Einfriedungen, also auf der Seite der öffentlich nutzbaren Bereiche,zu pflanzen sind und gegenüber diesen das Erscheinungsbild bestimmen. Die Einfrie-dungen selbst sollen untergeordnet wirken und sind deshalb transparent zu gestaltenund auf 1 m Höhe begrenzt. Zäune, die Sicherheitsbelangen dienen, dürfen bis zu 1,5m hoch ausgeführt werden.

Page 74: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 74

4.12. Werbeanlagen

Die Festsetzungen zu den Werbeanlagen werden differenziert nach den unterschied-lichen Gebietstypen getroffen. Grundsätzlich sollen Werbeanlagen den Standort einesUnternehmens kenntlich machen und möglichst wenig das städtebauliche Erschei-nungsbild stören. Sie werden daher in Umfang, Anordnung und Form beschränkt undmüssen sich in die Architektur einfügen.In den Allgemeinen Wohngebieten und der Gemeinbedarfsfläche spielen die Bedürf-nisse des Gewerbes nur eine untergeordnete Rolle. Werbeanlagen werden auf einMindestmaß beschränkt. Sie dürfen ausschließlich auf ansässige Unternehmen hin-weisen und nur einen deutlich untergeordneten Teil der Fassade in Anspruch neh-men. Für die Gewerbebetriebe im Kerngebiet, dem Mischgebiet und dem Sonstigen Son-dergebiet Einzelhandel ist Werbung von besonderer Bedeutung. Das Sonstige Son-dergebiet SO 1 Sportanlage ordnet sich in das Gewerbegebiet an der NeumarkterStraße ein und kann damit ähnlich beurteilt werden. Werbeanlagen werden in größe-rem Umfang zugelassen und Regelungen für eine dem Standort angemessene Ge-staltung getroffen. Freistehende Werbeanlagen werden soweit begrenzt, dass die pri-vate Werbung öffentliche Flächen nicht dominiert. Das profilüberragende Gebäude im Kerngebiet stellt einen von den übrigen Gebäu-den abweichenden Bautypus dar, für den besondere Regelungen getroffen werden.Die Gestaltung dieses Gebäudes soll über ein konkurrierendes Planungsverfahrenbestimmt werden. Bei der Anordnung von Werbeanlagen und Beleuchtungen ist darauf zu achten, dassder Straßen- und Bahnverkehr nicht beeinträchtigt wird.

4.13. Grünordnung

4.13.1. Grünordnung allgemein

Kerngedanke des Freiraumkonzeptes ist, sowohl dem im Planungsgebiet besondersbedeutsamen Arten- und Biotopschutz als auch dem Grün- und Freiflächennachweisfür das neue Quartier Rechnung zu tragen und beide Anforderungen für die Entwick-lung einer besonderen Ortsidentität zu nutzen. Die westliche Teilfläche wird wegen ih-res herausragenden naturschutzfachlichen Werts von einer baulichen Entwicklungfreigehalten, die Baugebiete werden im Ostteil des Planungsgebietes konzentriert.Zusätzlich werden im Osten wohnungsnahe öffentliche Grünflächen für die Erholunggesichert, da eine Überlagerung der sensiblen naturnahen Lebensräume mit intensi-ven Erholungsnutzungen nicht möglich ist.Diese Flächenverteilung stärkt durch die Freihaltung einer großen Grünfläche im Ein-führungsbereich der Frischluftschneise in die Innenstadt auch die klimatische Situati-on der weiteren Umgebung.

4.13.2. Öffentliche Räume und Grünflächen

Die der Erholung dienenden öffentlichen Grünflächen sind gut erreichbar im Süden andie Baugebiete angelagert. Sie entwickeln sich entlang des Rosenheimer Bahn-damms unter Erhaltung des Baumbestandes und der prägenden Hangkante und neh-men damit einerseits eine Grünbeziehung bis zum Grünzug Hachinger Bach im Os-ten auf, andererseits bilden sie eine grüne Zäsur zu den bestehenden Baugebieten

Page 75: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 75

von Berg am Laim. Südlich des Mischgebietes MI und westlich der Baugebiete, imÜbergang zur ökologischen Vorrangfläche, werden angelagert an den RosenheimerBahndamm zwei Kinderspielplätze festgesetzt. Am westlichen Spielplatz können un-ter Einhaltung des Lärmschutzes für die angrenzenden Wohnflächen auch Angebotefür Jugendspiel entstehen.

Grundlage für die Ausgestaltung der öffentlichen Freiräume ist die jetzt schon beste-hende, von der besonderen Topographie und Vegetation des Ortes geprägte Land-schaft. Der vorgefundene Baumbestand soll so weit wie möglich erhalten und, vor al-lem auf dem Rosenheimer Bahndamm, mit überwiegend heimischen Einzelbäumenbzw. Baumgruppen ergänzt und aufgewertet werden. Die Freiräume der Straßenverkehrsflächen stellen sich als fließende Abfolge von Plät-zen und Straßenabschnitten dar. Die Anordnung der Baukörper lässt im Herzen desneuen Quartiers einen baumbestandenen Platz entstehen, der als urbaner und identi-tätsstiftender Aufenthaltsort und sozialer Treffpunkt fungiert. Die im Baugebiet desKerngebietes MK liegende, aber mit einem öffentlichen Gehrecht belegte Platzflächeund die angrenzenden Straßenverkehrsflächen sind dabei in einem einheitlichen unddurchgängigen Gestaltungskonzept zu entwerfen. Die Begrünung der Erschließungsstraße mit Bäumen ist so geplant, dass sie dieRhythmik der Baukörper unterstreicht, mit den Hofräumen korrespondiert und derBlick aus den Wohnungen und Höfen immer wieder auf Vegetationselemente gelenktwird. Für den gesamten Straßenzug ist zur Betonung des Zusammenhangs die Pflan-zung einer Baumart festgesetzt, die möglichst eine lichte bzw. blühende Krone auf-weisen soll (zum Beispiel Gleditschie oder Vogelkirsche). Im Zusammenspiel zwi-schen Belagsflächen, Bäumen und grünen Vorgärten soll der Straßenraum als durch-gehend offener Stadtraum zwischen den Gebäudefassaden wirken.

4.13.3. Freiflächen in Baugebieten

Die Freiflächen der Wohngebiete werden überwiegend von Höfen gebildet, in deneneine geschützte Nutzung gemeinschaftlicher oder privater Flächen möglich ist. Umdie Hofbereiche eindeutig zu definieren, sind die Höfe, die sich optisch von den öf-fentlichen Räumen absetzen sollen (WA 1, WA 2, WA 3 Südteil), um einen halben Me-ter gegenüber dem angrenzenden Geländeniveau anzuheben. Der entstehende Hö-henunterschied soll klar erkennbar sein und ist daher mit baulichen Elementen wieTreppen und Sitzkanten sowie barrierefrei erschließenden Rampen zu gestalten. ZurFörderung eines nachbarschaftlichen Wohnumfeldes sind die Höfe zum Großteil ge-meinschaftlich nutzbar. Mit den nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) für dieneu entstehenden Wohnungen erforderlichen Spielplätzen wird die Spielraumversor-gung auf den Baugrundstücken primär für Kleinkinder sichergestellt. In der zentralenGehrechtsfläche zwischen den allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3 ist einGemeinschaftsspielplatz geplant (siehe hinweisliche Darstellung im Plan). Dieser sollwegen der Lage in einem offenen Freiraum mit Verbindungsfunktion nicht mit raum-wirksamen Spielgeräten ausgestattet, sondern als multifunktional gestaltete Freiflä-che mit Spielwert entwickelt werden.

Individuell zugeordnete, private Gärten für die Erdgeschosse sind in den Wohngebie-ten bis zu einer Tiefe von 7 m zulässig, womit sowohl gut nutzbare Gartengrößen er-

Page 76: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 76

möglicht als auch ausreichend große Gemeinschaftsflächen gesichert werden. In Vor-gartenzonen sind Wohnungsgärten und Terrassen nicht zulässig, da hier ein Zusam-menwirken der Gebäude-Vorfelder mit den Straßenverkehrsflächen zu einem durch-gehend offenen, ruhigen Straßenraum erreicht werden soll. Der Sichtschutz für dieprivaten Gärten, der vor allem gegenüber der öffentlichen Grünfläche im Süden erfor-derlich wird, soll einheitlich durch geschnittene Hecken hergestellt werden, um eineruhige Gestaltung der Übergänge zwischen den unterschiedlichen Zonen zu gewähr-leisten. Die Wirksamkeit des Sichtschutzes auch in der Anfangsphase wird durch fest-gesetzte Mindest-Pflanzqualitäten vorgegeben.

Da die Freiraumversorgung auf der Fläche des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 un-terschritten wird bzw. die Bereiche nördlich des Gebäudes verschattet und lärmbelas-tet sind, sollen hier die Dächer des Gebäudes als nutzbare Dachgärten gestaltet wer-den. Im Kerngebiet MK, das keine lärmgeschützten Freiflächen erhält, sind für dieFreiraumversorgung des zulässigen Wohnanteils Dachgärten Voraussetzung. DieDachflächen sollen gemeinschaftlich genutzt werden, um das reduzierte ebenerdigeFreiraumangebot für alle Bewohnerinnen und Bewohner zu kompensieren und dieHausgemeinschaft zu stärken. Aus ökologischen Gründen und zur Raumbildung wur-de bzw. wird über den städtebaulichen Vertrag eine Kombination der Freiraumnut-zung mit intensiver Dachbegrünung und Gehölzpflanzungen mit einem Flächenanteilvon 20% gesichert. Weiterhin ist in diesen Fällen die Aufenthaltsqualität auf den Dä-chern durch Lärmschutzmaßnahmen im Norden gegenüber den Bahngleisen sicher-zustellen. Diese Maßnahmen werden zum Teil im Bebauungsplan festgesetzt; überden städtebaulichen Vertrag zwischen der Landeshauptstadt München und derGrundstückseigentümerin wurde bzw. wird die gemeinschaftliche Nutzung geregelt. In den übrigen Wohngebieten, wo eine bessere Freiraumversorgung erreicht wird,sind Dachgärten als zusätzliches Angebot wünschenswert, sie müssen aber vertrag-lich nicht zwingend vorgegeben werden. Grundsätzlich dienen die Dachgärten nichtnur einer quantitativen Ergänzung der Grün- und Freiflächenversorgung, sondern siebieten u.a. wegen der guten Besonnung und Fernsicht zusätzliche, besondere Frei-raumqualitäten.

Zur Stärkung des Naturhaushalts werden für die Baugebiete Grünordnungsmaßnah-men wie Mindest-Anzahl und -Größe von Bäumen, Dachbegrünung und grundwas-serverträgliche Versickerung von Niederschlagswasser bzw. wasserdurchlässige Be-läge sowie Minimierung von Belagsflächen vorgegeben.

4.13.4. Ökologische Vorrangfläche

Die wertvollen naturnahen Bereiche im Westen des Planungsgebietes, im Bebau-ungsplan als „Ökologische Vorrangfläche“ bezeichnet, werden als „Flächen für Maß-nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-schaft“ sowie als „Ausgleichsflächen“ festgesetzt. Damit wird zum einen die Erhaltunggesichert, zum anderen wird im Zusammenwirken mit der Signatur „besondere Ent-wicklungsmaßnahmen“ eine Aufwertung und hochwertige zukünftige Entwicklung vor-gegeben. Das Entwicklungsziel sind naturnahe Trockenstandorte mit hoher Artenviel-falt, die insbesondere auch für die dort vorkommenden, seltenen Tierarten wie Zaun-

Page 77: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 77

eidechse, Blauflügelige Sandschrecke und Blauflügelige Ödlandschrecke gesondertausgestattet werden, um deren Lebensraumbedingungen nachhaltig zu verbessern.Dieses Ziel soll über die geplante Gestaltung hinaus ganz wesentlich über ein Pflege-und Entwicklungskonzept erreicht werden, das auf die Lebensraumansprüche der Ar-ten abgestellt ist. Eine der wichtigsten Maßnahmen hierbei ist die periodische Zurück-nahme des Gehölzaufwuchses und Freihaltung geeigneter, besonnter Standorte fürdie wärmeliebenden Arten. Zwischen diesen offen zu haltenden Bereichen soll ein Teildes in Gleisrichtung verlaufenden, linearen Gehölzaufwuchses der natürlichen Suk-zession überlassen werden. Innerhalb der ökologischen Vorrangfläche werden die ebenfalls schützenswerten,großen Gehölzstrukturen im Norden des Rosenheimer Bahndamms als zu erhaltenfestgesetzt. Die durchgehende Sicherung des massiven, bahndammbegleitendenBaumbestands vom westlichen bis zum östlichen Rand des Planungsgebietes erfolgtnicht nur aus ökologischen Gründen, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitragzum Landschafts- und Ortsbild und zur Identität des neuen Quartiers. Die besondere Flora und Fauna des Ortes soll in Verbindung mit den Relikten derehemaligen Bahnanlagen, wovon die Gleise und die historische Drehscheibe voraus-sichtlich erhalten werden können, als naturnaher Gleispark für Berg am Laim entwi-ckelt und erlebbar gemacht werden. Dabei ist die Nutzungsintensität auf der Flächemit den naturschutzfachlichen Anforderungen in Einklang zu bringen, d.h. da die ge-schützten Tierarten sensibel auf Störungen reagieren, sind nur extensive Erholungs-nutzungen (z.B. Spaziergänge, Naturerfahrung) möglich. Mit einem klar begrenztenWegesystem sollen Besucher so durch die ökologische Vorrangfläche gelenkt wer-den, dass möglichst wenig Einwirkungen auf die wertvollsten Lebensraumbereicheentstehen. Ein dafür geplanter Rundweg verläuft im Süden auf dem höher liegendenRosenheimer Bahndamm, einer relativ unempfindlichen Zone, und im Norden, im Be-reich der wesentlichen Fundorte, auf Stegen mit angelagerten Aussichtsplattformen,die auf Punktfundamenten über dem Gelände schweben (siehe hinweisliche Darstel-lungen im Plan und diesbezügliche Satzungsbestimmung § 16 Abs. 3). Da der Ro-senheimer Bahndamm auch als wichtige Grünverbindung zwischen dem GrünzugHachinger Bach im Osten und (langfristig) dem Ostbahnhof im Westen gesichert wer-den soll, wird der dort verlaufende Fuß- und Radweg mit einer Dienstbarkeit belegtund damit öffentlich benutzbar.Um eine klare Grenze zwischen intensiven und extensiven Nutzungen zu definieren,werden die Baugebiete gegenüber der ökologischen Vorrangfläche um ca. 1,5 m an-gehoben und an der Schnittstelle mit einer entsprechend hohen baulichen Kante ab-gesetzt.

4.14. Lärmschutz

4.14.1. Verkehrslärm

Im PlanungsgebietAuf das Planungsgebiet wirken insbesondere die Lärmbelastungen des nördlich an-grenzenden Bahnverkehrs und des östlich angrenzenden Straßenverkehrs ein. Daherwerden nach Errichtung des Planungsvorhabens die höchsten Verkehrslärmpegel anden der Bahnstrecken und an den der Baumkirchner Straße zugewandten Fassaden-seiten auftreten.Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 betragen die Verkehrslärmpegel auf der Nordseite

Page 78: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 78

bis zu 68 dB(A) tags/nachts. Die maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005 fürWA werden somit um bis zu 13/23 dB(A) tags/nachts überschritten.

Trotz der Lärm abschirmenden Wirkung des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 unddes Kerngebietes MK betragen die Beurteilungspegel des Verkehrslärms in den All-gemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3 noch bis zu 58/56 dB(A) tags/nachts. DieOrientierungswerte werden somit um bis zu 3/11 dB(A) tags/nachts überschritten.In den Innenhöfen der Allgemeinen Wohngebiete WA 1, WA 2 und WA 3 betragen dieVerkehrslärmpegel bis zu 54/49 dB(A) tags/nachts, so dass hier die Orientierungs-werte durch die lärmtechnisch optimierte Bebauung tagsüber eingehalten und nachtsum bis zu 4 dB(A) überschritten werden.In den durch die geplanten Gebäude abgeschirmten ebenerdigen Freiräumen der All-gemeinen Wohngebiete (Berechnungshöhe h = 2 m) werden die Orientierungswerteder DIN 18005 tagsüber weitestgehend eingehalten. Die Freiflächen nördlich des All-gemeinen Wohngebietes WA 1 sind mit 65 dB(A) tags nicht als Aufenthaltsflächennutzbar. Im Inneren des Planungsgebietes, werden entlang der neuen ErschließungsstraßeVerkehrslärmpegel von 59 dB(A) tags nicht überschritten. Auf den Spielflächen der Kindertageseinrichtung betragen die Verkehrslärmpegel we-niger als 55 dB(A) tags. Die Nutzungen der Freiflächen beschränken sich auf den Ta-geszeitraum, so dass hier nachts keine Betroffenheit entsteht.Das Kerngebiet MK unterliegt den höchsten Verkehrslärmbelastungen durch die an-grenzenden Straßen- und Schienenverkehrswege. An den der Bahnstrecke zuge-wandten Fassadenseiten betragen die Verkehrslärmpegel bis zu 67 dB(A)tags/nachts. Der Hochpunkt innerhalb des Kerngebietes MK ist zudem an der Ost-und Westseite Verkehrslärmpegeln von bis zu 66/64 dB(A) tags/nachts über die ge-samte Gebäudehöhe ausgesetzt. Damit werden im Kerngebiet MK die hilfsweise ver-wendeten Orientierungswerte (für Mischgebiete 60/50 dB(A) tags/nachts) dreiseitigum bis zu 7/17 dB(A) tags/nachts überschritten.An der Südfassade des Kerngebietes MK betragen die Beurteilungspegel bis zu61/57 dB(A) tags/nachts, so dass die Orientierungswerte der DIN 18005 um bis zu1/7 dB(A) tags/nachts überschritten werden.Dementsprechend ist auch der ebenerdige Freiraum nördlich, westlich und östlichdes Kerngebietes MK mit Verkehrslärmpegeln von 67 dB(A) tags relativ hoch belas-tet, so dass hier keine Freiräume mit Aufenthaltsqualität vorgesehen werden können.An der dem Verkehrslärm zugewandten Ostseite der Baukörper im Mischgebiet MIbetragen die Beurteilungspegel bis zu ca. 70/62 dB(A) tags/nachts. Damit werden diemaßgebenden Orientierungswerte (für Mischgebiete 60/50 dB(A) tags/nachts) ent-lang der Baumkirchner Straße um bis zu 10/12 dB(A) tags/nachts überschritten. Mitzunehmendem Abstand von der Baumkirchner Straße nimmt die Verkehrslärmbelas-tung ab. An den dem Verkehrslärm abgewandten Fassaden bzw. an der Südwesteckedes Baukörpers im Mischgebiet MI betragen die Beurteilungspegel bis zu 58/ 52dB(A) tags/nachts. Damit werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischge-biete an den lärmgeschützten Seiten tagsüber eingehalten und nachts lediglich umbis zu 2 dB(A) überschritten. Auf den Spielflächen der Kindertageseinrichtung im Mischgebiet MI betragen die Ver-kehrslärmpegel tags weniger als 55 dB(A).Das Sonstige Sondergebiet SO 1 dient der Unterbringung einer Vereinssportnutzung

Page 79: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 79

(ESV). Hier sind keine schutzbedürftigen Nutzungen vorgesehen, so dass im Rah-men des Bebauungsplans auf eine Darstellung und Beurteilung der Außenlärmpegelverzichtet werden kann.Das Sonstige Sondergebiet SO 2 dient vorrangig der Unterbringung von Einzelhandelmit Parkplätzen (oberirdische Stellplätze und Parkdecks) und Anlieferbereich. In denObergeschossen des Baukörpers ist die Errichtung von schutzbedürftigen Nutzungen(Büroräume und ähnliches) nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das Sonstige Son-dergebiet SO 2 wird aufgrund der tatsächlichen Nutzung mit der Schutzbedürftigkeiteines Gewerbegebietes (65/55 dB(A) tags/nachts) beurteilt. Entlang der Baumkirch-ner Straße betragen die Verkehrslärmpegel im SO 2 bis zu 70/62 dB(A) tags/nachts.Damit werden die maßgebenden Orientierungswerte um bis zu 5/7 dB(A) tags/nachtsüberschritten. Auf der Westseite des Baukörpers betragen die Verkehrslärmpegel biszu 58/56 dB(A) tags/nachts, so dass hier Überschreitungen der maßgebenden Orien-tierungswerte von 1 dB(A) nachts verbleiben.

Außerhalb des PlanungsgebietesDas Planungsvorhaben führt zum einen durch den zusätzlichen Ziel-/Quellverkehrund zum anderen durch Fassadenreflexionen und Gebäudeabschirmungen aufgrundder neuen Bebauung zu einer Änderung der Verkehrslärmsituation in der Nachbar-schaft.In der Nachbarschaft kommt es teilweise zu Pegelreduzierungen aber auch zu Pegel-erhöhungen. Zusammenfassend kommt es lediglich an der Westseite des Gebäudesin der Truderinger Straße 51 zu einer wesentlichen Erhöhung im Sinne der hilfsweiseverwendeten 16. BImSchV, da der Lärmpegel um 0,1 dB(A) auf bis zu 61,1 dB(A)nachts steigt. Für die Gebäude Truderinger Straße 47, 49, 51 und 53 u.a. erfolgte dieAbwicklung des passiven Schallschutzes im Rahmen des Planfeststellungsbeschlus-ses Az. 61101 Pap (5600-2, 427) vom 31.07.2007 für den Neubau der Eisenbahn-überführung am S-Bahnhaltepunkt Berg am Laim durch die DB ProjektBau GmbH.Demnach ist ein ausreichender Schallschutz im Sinne der 24. BImSchV vorhanden,so dass sich aus der Gesamtverkehrslärmbetrachtung kein weitergehender Anspruchauf Schallschutzmaßnahmen ableiten lässt. Da sich das Gebäude im Einwirkungsbe-reich des Umbaus der Baumkirchner Straße bzw. des Straßenneubaus der Erschlie-ßungsstraße befindet, erfolgt die Prüfung des Anspruchs auf Schallschutzmaßnah-men darüber hinaus eigens im Rahmen der Beurteilung nach 16. BImSchV, so dassdie Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Nachbarschaft keine weitergehen-den Lärmkonflikte erwarten lassen.

Maßnahmen gegen VerkehrslärmAuf die Verkehrslärmsituation wird durch die weitestgehend geschlossene Gebäude-anordnung reagiert. Allerdings sind schutzbedürftige Nutzungen innerhalb der lärmex-ponierten Baukörper selbst vor erheblichen Verkehrslärmpegeln zu schützen, so dassim gesamten Planungsgebiet gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse hergestellt wer-den können.Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen aufgrund der innerstädtischen Lage desPlanungsgebietes nicht in Betracht. Aufgrund der geplanten Wandhöhen von bis zu60 m (Teilbereich Kerngebiet MK) sowie der Gebietsgröße ist es im vorliegenden Fallnicht möglich, bei verhältnismäßigem Aufwand, den erforderlichen Schallschutz ge-genüber Verkehrslärm durch aktive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwand,

Page 80: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 80

-wall) herzustellen. Auch eine Schallschutzanlage im Bereich der Bahnstrecke kannaufgrund der örtlichen Verhältnisse (die Trassenbreite beträgt auf Höhe der Bebau-ung ca. 250 m) keinen effektiven Lärmschutz erzielen,da die maßgebenden Lärm-quellen (Fern- und Güterbahngleise) großflächig und zu weit weg vom Planungsge-biet sind. Der erforderliche Schallschutz wird daher durch Schallschutzmaßnahmenan den Gebäuden hergestellt.

An den Fassaden mit Überschreitungen der hilfsweise verwendeten Immissions-grenzwerte der 16. BImSchV (für Wohngebiete 59/49 dB(A) tags/nachts) ist für denerforderlichen Mindestschallschutz für schutzbedürftige Aufenthaltsräume (Wohn-,Schlaf-, Kinderzimmer) neben einem ausreichenden Schalldämm-Maß der Außen-bauteile zusätzlich eine schallgedämmte Lüftungseinrichtung bzw. andere geeigneteEinrichtungen (z.B. kontrollierte Wohnraumbelüftung, zentrale Lüftungsanlagen, Kas-tenfensterlüftung, hinterlüftete Fassaden) zur fensterunabhängigen Belüftung einzu-bauen. Schalldämmlüfter bzw. andere geeignete Belüftungseinrichtungen sind not-wendig, da die Schalldämmung der Außenbauteile nur wirksam ist, solange die Fens-ter geschlossen sind. Für schutzbedürftige Aufenthaltsräume, die durch eine geeigne-te Grundrissorientierung über ein Fenster an einer lärmgeschützten Fassadenseitebelüftet werden können, kann auf schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder ande-re geeignete Belüftungssysteme verzichtet werden.An den Gebäudeseiten mit gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegeln (> 65/60dB(A) tags/nachts) sind Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen grundsätz-lich auszuschließen. Sofern dennoch aus Gründen der Grundrissgestaltung an hochbelasteten Gebäudeseiten Fenster von Aufenthaltsräumen lüftungstechnisch notwen-dig sind, so sind diese mit speziellen baulich-technischen Maßnahmen (Laubengän-ge, Schallschutzloggien, vorgehängte Fassaden, Schallschutzerker o. ä.) so zu schüt-zen, dass vor diesen Fenstern zumindest die hilfsweise verwendeten Immissions-grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden.Die vorgenannten Schallschutzmaßnahmen werden unabhängig von der Gebietska-tegorie (WA, MI, MK, SO) für schutzbedürftige Wohnnutzungen (Aufenthaltsräumevon Wohnungen usw.) im gesamten Planungsgebiet festgesetzt.Für schutzbedürftige Gewerbenutzungen (Büronutzungen und Ähnliches im Sinne derDIN 4109) können durch technische Maßnahmen am Gebäude, zum Beispiel durchSchallschutz-Kastenfensterkonstruktionen ggf. in Verbindung mit schallgedämmtenLüftungseinrichtungen, ein ausreichender Schallschutz im Inneren der Gebäude unddamit gesunde Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden. Insbesondere in dem durchden Bahnlärm kritischen Nachtzeitraum entsteht bei den Gewerbenutzungen keineBetroffenheit. Die erforderliche Belüftung kann bei Büroräumen in gewissem Umfang durch einekontrollierte Zwangsbelüftung (KWL) oder durch Stoßlüftung sichergestellt werden.Es wird festgesetzt, dass an den Fassadenseiten mit Verkehrslärmpegeln von mehrals 65 dB(A) tags Fenster von Büroräumen mit einer schallgedämmte Lüftungsein-richtung bzw. andere geeignete Einrichtungen ausgestattet werden müssen.

Für schutzbedürftige Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien etc.) mit Lärmwertenvon 55-59 dB(A) tags werden keine Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Die Orien-tierungswerte der DIN 18005 für WA werden zwar überschritten, die vergleichsweiseherangezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV werden jedoch eingehalten.

Page 81: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 81

In Bereichen in denen der Lärmwert von 65 dB(A) nicht erreicht wird, werden keineLärmschutzmaßnahmen an Balkonen und Loggien festgesetzt. Im Hinblick darauf,dass auch bei Stadtwohnungen im vorbelasteten städtischen Innenbereich die Mög-lichkeit eines Aufenthaltes im Freien angeboten werden soll und die Außenwohnberei-che nicht die gleiche Schutzwürdigkeit wie – für den dauernden Aufenthalt bestimmte– Aufenthaltsräume genießen, ist die Überschreitung der Orientierungswerte der DIN18005 vertretbar, zumal der Wert von 64 dB(A) dem Grenzwert der 16. BImSchV fürMischgebiete entspricht, in denen auch Wohnnutzung allgemein zulässig ist. Im kon-kreten Planungsgebiet tritt dieser Fall bei Einzelfallbetrachtung in Bereichen auf, diebei einer Gesamtbetrachtung diese Regelung zulässt. Im gesamten Planungsgebietsind Dachgärten zulässig, in denen durch festgesetzte Lärmschutzmaßnahmen si-chergestellt wird, dass der Lärmwert von 59 dB(A) nicht überschritten wird. Somit ste-hen den Bewohnerinnen und Bewohnern neben den Balkone/Loggien mit diesen hö-heren Lärmbelastungen auch ruhigere Freibereiche zur Nutzung zur Verfügung.Lärmschutzmaßnahmen oder ein Ausschluss von Balkonen und Loggien würdendazu führen, dass sogar im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 Bereiche der Südfassadeund Westfassade, unmittelbar angrenzend an die ökologische Vorrangfläche mit un-verbaubarem Ausblick, davon betroffen wären. Ein Verzicht auf offene private Freibe-reiche einschließlich Wohnungsgärten bzw. bauliche Maßnahmen, die unweigerlichEinschränkungen für die offenen privaten Freibereiche darstellen würden, sind unterdiesen Gegebenheiten nicht gerechtfertigt.In Bereichen mit Lärmwerten von 65 dB (A) und darüber sind hingegen Balkone undLoggien nur mit verglasten Vorbauten im Sinne der DIN 4109 zulässig. In den Vor-bauten darf ein Beurteilungspegel von 59 dB(A) tags nicht überschritten werden.Für die Freiflächen von Kindertageseinrichtungen sind höhere Anforderungen einzu-halten. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (55 dB(A)tags) werden auf den Freiflächen der KITA-Nutzungen jedoch eingehalten. Schall-schutzmaßnahmen gegenüber Verkehrslärm auf den schutzbedürftigen Freiflächenwerden daher nicht erforderlich.

RealisierungsreihenfolgeFür den Schallschutz im Inneren des Planungsgebietes ist die abschirmende Wirkungder Randbebauung (WA 1, MK, SO 2 und MI) notwendig.Ohne diese Abschirmung unterliegen weite Bereiche der Allgemeinen WohngebieteWA 2 und WA 3 gesundheitsgefährdenden Beurteilungspegeln des Verkehrslärms(65/60 dB(A) Tag/Nacht), insbesondere im Nachtzeitraum aufgrund des Bahnlärms.Da die Festlegung einer Realisierungsreihenfolge nicht umsetzbar erscheint, sindohne abschirmende Wirkung der Gebäude des Allgemeinen Wohngebietes WA 1,Kerngebietes MK, Sonstigen Sondergebietes Einzelhandel SO 2 und MischgebietesMI an den betroffenen Bereichen der Allgemeinen Wohngebiete WA 2 und WA 3 auchlüftungstechnisch notwendige Fenster von Wohnungen mit speziellen baulich-techni-schen Maßnahmen (Laubengänge, Schallschutzloggien, vorgehängte Fassaden,Schallschutzerker o.ä.) notwendig, um vor diesen Fenstern die hilfsweise verwende-ten Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV einzuhalten.

Auf diese Vorbauten kann verzichtet werden, sofern zum Genehmigungszeitpunkt dieAbschirmung der nördlichen und östlichen Randbebauung vorhanden ist.Alternativ wird festgesetzt, dass bei der Errichtung von schutzbedürftigen Räumen

Page 82: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 82

nach DIN 4109 im Allgemeinen Wohngebiet WA 3 und im Mischgebiet MI ein erhöhterbaulicher Schallschutz (passiver Schallschutz) in Verbindung mit einer fensterunab-hängigen Belüftung oder eine aktive Schallschutzmaßnahme entlang der Baumkirch-ner Straße (z. B. temporäre Schallschutzwand) vorzusehen sind.

Neubau von öffentlichen StraßenZur Erschließung des Bebauungsplangebietes ist der Neubau einer Erschließungs-straße von der Neumarkter Straße im Süden zur Baumkirchner Straße im Osten not-wendig. Die dadurch verursachten Geräuschimmissionen sind nach der Verkehrs-lärmschutzverordnung - 16. BImSchV zu ermitteln und zu beurteilen. Durch den Straßenneubau treten Verkehrslärmpegel in den geplanten AllgemeinenWohngebieten von bis zu 57/48 dB(A) tags/nachts (WA 3 Nord) und im geplantenKerngebiet MK von bis zu 60/51 dB(A) tags/nachts auf. Die Grenzwerte der 16.BImSchV (für WA von 59/49 dB(A) tags/nachts und für MK von 64/54 dB(A)tags/nachts) werden damit zuverlässig eingehalten. Sowohl im Planungsgebiet alsauch an bestehenden Wohngebäuden in der Nachbarschaft sind keine negativenAuswirkungen durch den Straßenneubau im Sinne der 16. BImSchV zu erwarten.Maßgebend für die Verkehrslärmsituation ist die Bahnstrecke, die durch das Pla-nungsvorhaben nicht beeinflusst wird. Bei der Beurteilung nach 16. BImSchV erfolgteine isolierte Betrachtung des zu ändernden Verkehrswegs, d.h. es wird nur der Lärmdes Straßenneubaus bzw. des Knotens betrachtet. Eine Gesamtverkehrslärmermitt-lung sieht die 16. BImSchV nicht vor. Deshalb führt die Beurteilung des Neubaus oderder wesentlichen Änderung von Verkehrswegen nach 16. BImSchV zu einem gerin-geren Beurteilungspegel des Verkehrslärms, die Auswirkungen sind nicht wesentlich.Entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung kann zusätzlich zur 16. BImSchVeine Gesamtverkehrslärmermittlung erforderlich sein, sofern Gesundheitsgefahren zubefürchten oder mit einem Eingriff in die Substanz des Eigentums zu rechnen ist.Eine derartige Gesamtverkehrslärmbetrachtung wird im Rahmen der Bauleitplanungbzw. des Umweltberichtes grundsätzlich durchgeführt, um die Auswirkungen einerPlanung auf die Nachbarschaft zu betrachten. Entsprechend den Ausführungen ausdem Absatz „Außerhalb des Planungsgebietes“ entsteht daraus kein weiterer An-spruch auf Schallschutzmaßnahmen für die Nachbarschaft.

4.14.2. Anlagenlärm

Das Planungsgebiet unterliegt einer Vorbelastung durch Anlagenlärm, die sich ausden Geräuschen von tatsächlich vorhandenen Betrieben und Anlagen sowie pla-nungsrechtlich zulässigen Vorbelastungen (z.B. festgesetzte Emissionskontingente)zusammensetzt. Zudem kommt es durch gewerbliche Nutzungen innerhalb des Pla-nungsgebietes (Teilflächen SO 1, SO 2, MK und MI) zu einer Anlagenlärmzusatzbe-lastung.Als Vorbelastung durch Anlagenlärm wurden die Gewerbe- und Industriegebiete nörd-lich der Bahnlinie mit den Betriebsstätten der Stadtwerke München (Bus- und Stra-ßenbahnbetriebshof) und den geplanten Emissionskontingenten des BebauungsplansNr. 2038 „Vogelweideplatz“, die Gewerbenutzungen zwischen dem Planungsgebietund der Neumarkter Straße mit dem Betriebshof des Straßenunterhaltsbezirks Ostder Landeshauptstadt München sowie die Gewerbeflächen zwischen NeumarkterStraße und Berg-am-Laim-Straße ermittelt.

Page 83: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 83

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die benachbarten Gewerbe-flächen im Nahbereich des Planungsgebietes detailliert rechnerisch abgebildet, weiterentfernte Gewerbeflächen wurden mit einem flächenhaften Ansatz planerisch berück-sichtigt, so dass neben den Bestandsrechten auch eine zukünftige gewerbliche Ent-wicklung auf den Flächen möglich bleibt. Aus der Vorbelastung, insbesondere dem Betriebshof des StraßenunterhaltsbezirksOst, ergeben sich an der Südseite des Allgemeinen Wohngebietes WA 3 über dendritten Obergeschossen Bereiche mit Überschreitungen des maßgebenden Immissi-onsrichtwertes der TA Lärm (55/40 dB(A) Tag/Nacht für Allgemeine Wohngebiete) imNachtzeitraum. Durch die übrige Lärmvorbelastung werden die jeweils maßgebendenImmissionsrichtwerte an den exponierten Rändern der geplanten Gebäude eingehal-ten.Neben der Vorbelastung entsteht im Rahmen des Planungsvorhabens eine Zusatzbe-lastung durch gewerbliche Nutzungen in den Teilflächen Sonstiges SondergebietSO 1, Sonstiges Sondergebiet SO 2, Kerngebiet MK und Mischgebiet MI. Die Haupt-lärmquellen der Zusatzbelastung wurden im Inneren des Planungsgebietes positio-niert und wirken deshalb vorrangig auf die schutzbedürftigen Wohngebiete im Pla-nungsgebiet ein (Allgemeine Wohngebiete WA 1, WA 2 und WA 3). Die wesentlichenAnlagenlärmquellen sind der offene Parkplatz , die Anlieferung, das Parkdeck und dieHaustechnik für den Einzelhandel im Sonstigen Sondergebiet SO 2, die Verkehrsge-räusche bei der An-/Abfahrt zur Sporthalle im Sonstigen Sondergebiet SO 1 mit Anlie-ferung und Behindertenstellplätzen sowie die TG-Rampen für die Misch- und Kernge-bietsnutzungen.Die Zusatzbelastung der Betriebe und Anlagen innerhalb der gewerblich genutztenFlächen lässt je nach Art, Lage und Nutzungsintensität im Rahmen der Bauausfüh-rungsplanung schalltechnische Maßnahmen erwarten. Eine nächtliche Lkw-Beliefe-rung erscheint aus Gründen des Lärmschutzes generell unzulässig. Sonstige lärmre-levante Anlagen (RLT-/Kälteanlagen usw.) sind im Rahmen der Bauausführung schall-technisch optimiert zu planen. Der oberirdische Kundenparkplatz des Einzelhandels im Sonstigen Sondergebiet SO2 sowie die TG-Zufahrt im Kerngebiet MK führen an den unmittelbar angrenzendenschutzbedürftigen Nutzungen in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 3rechnerisch zu Richtwertüberschreitungen der TA Lärm. Abschirmmaßnahmen sindaufgrund der geometrischen Verhältnisse nicht geeignet um den Lärmkonflikt zu lö-sen.

Maßnahmen gegen den AnlagenlärmDeshalb wird festgesetzt, dass an Gebäudeseiten mit prognostizierten Richtwertüber-schreitungen der TA Lärm (durch Vor- oder Zusatzbelastung) aus Gründen des Lärm-schutzes keine lüftungstechnisch notwendige Fenster von schutzbedürftigen Aufent-haltsräumen nach DIN 4109 (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer usw.) errichtet wer-den dürfen. Neben einer strikten Grundrissorientierung (z. B. Laubengangerschlie-ßung an den lärmexponierten Seiten) kommen baulich-technische Maßnahmen anden markierten Bereichen in Frage, so dass vor den Fenstern schutzbedürftiger Räu-me die maßgeblichen Immissionsrichtwerte und das sog. Spitzenpegelkriterium derTA Lärm zuverlässig eingehalten werden. Als bauliche Maßnahmen kommen zumBeispiel in Betracht:

• Ausnutzung von Gebäudeeigenabschirmungen.

Page 84: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 84

• Belüftung der Räume durch (zusätzliche) Fenster an Lärm abgewandten Ge-bäudeseiten;

• Vorgesetzte Schallschutzfassaden mit entsprechender baulicher Tiefe;• Prallscheibenkonstruktionen oder verglaste Loggien, für die 0,5 m vor dem

dahinter liegenden Fenster die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nachge-wiesen werden kann.

Die heute u. a. aus Gründen der Energieeinsparung zunehmend eingesetzte kontrol-lierte Wohnraumlüftung kann die Belüftung dieser Räume unterstützen, ist aber in al-leiniger Verbindung mit üblichen Schallschutzfenstern keine ausreichende Maßnah-me.Weitergehende Schallschutzmaßnahmen richten sich nach der konkreten Situierungund Nutzungszeit der installierten Anlagen. Grundsätzlich kann der Schutz der Wohn-nutzungen innerhalb und außerhalb des Planungsgebietes im Zuge der Genehmi-gungsplanung durch eine schalloptimierte Anordnung lärmintensiver Bereiche (z.B.Lade- und Lieferzonen), technische Maßnahmen (z.B. Schalldämpfer, Einhausungen,Auswahl lärmarmer Anlagen) und organisatorische Maßnahmen (z.B. Nutzungszeit-beschränkungen) hergestellt werden.Die einzelnen Baugebiete sind aus Gründen des Lärmschutzes jeweils über separateTiefgaragen- Ein- und Ausfahrten zu erschließen. Zur Lärmvorsorge wird zudem fest-gesetzt, dass sämtliche Tiefgaragenrampen innerhalb des Planungsgebietes einge-haust ausgeführt werden müssen. Bei der baulichen Ausführung der Tiefgaragenab-fahrten muss zudem der Stand der Lärmminderungstechnik (z.B. lärmarmes Gara-genrolltor, Regenrinnenabdeckung usw.) beachtet werden. Die Berechnungsergebnis-se zeigen, dass die hilfsweise verwendeten Immissionsrichtwerte der TA Lärm für All-gemeine Wohngebiete in den unmittelbar über den Zufahrten liegenden Oberge-schossen um bis zu 4 dB(A) nachts überschritten werden. Im Tagzeitraum werden dieImmissionsrichtwerte eingehalten. Sinngemäß gilt dies auch für kurzzeitige Ge-räuschspitzen. Die Anforderungen der TA Lärm werden in den Allgemeinen Wohnge-bieten in einem Abstand zum geometrischen Mittelpunkt der Garageneinfahrten vonweniger als 10 m überschritten. Im Sinne einer Optimierung sollte in diesem Nahbe-reich auf die Errichtung von lüftungstechnisch notwendigen Fenstern nachts schutz-bedürftiger Räume (Schlaf- und Kinderzimmer) verzichtet werden. Alternativ sind bau-lich-technische Maßnahmen (Schallschutzvorbauten und fensterunabhängige Wohn-raumbelüftung) vorzusehen. Diese Optimierungsmöglichkeiten haben als Empfehlun-gen informativen Charakter; Festsetzungen sind, da durch die eigenen Bewohnerin-nen und Bewohner verursacht, nicht notwendig. Wird eine Gemeinschaftstiefgaragefür das Mischgebiete MI und das Allgemeine Wohngebiet WA 3 errichtet, sind in die-sem Fall die vorgenannten Empfehlungen für Schallschutzmaßnahmen an den ge-planten Gebäuden für einen erweiterten Einwirkungsbereich als verbindliche Auflagenfestgesetzt.

JugendspielNördlich des Sonstigen Sondergebiets SO 1 ist eine Spielwiese vorgesehen, um fürJugendliche ein Angebot zu schaffen. Die Schallimmissionen wurden isoliert nach 18.BImSchV gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Anforderungen an denLärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG) ermittelt und beurteilt.Demnach sind keine Schallschutzmaßnahmen in der Nachbarschaft erforderlich.

Page 85: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 85

4.15. Erschütterungsschutz

Aufgrund der räumlichen Nähe der geplanten Baugebiete zu der oberirdischen Bahn-anlage der Bahnlinie München - Rosenheim und den vorgelagerten Rangiergleisenim Bereich westlich des S-Bahnhofs Berg am Laim wurden mögliche schwingungsin-duzierte Auswirkungen im Rahmen eines erschütterungstechnischen Gutachtens un-tersucht. Hierbei wurden die zukünftigen Einwirkungen durch Erschütterungen undSekundärluftschall prognostiziert und nach den einschlägigen Richtlinien und Normenbeurteilt.Die Untersuchungen auf Basis von Erschütterungsmessungen im Planungsgebietkommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund des Abstands der geplanten Gebäude so-wohl die Anforderungen der DIN 4150-2 hinsichtlich der Erschütterungsimmissionenals auch die der TA Lärm hinsichtlich der Innenraumpegel der Sekundärscha-llimmissionen bzgl. der Emissionen von den Durchgangsgleisen der DB-Bahnstreckebei dem derzeit bestehenden Geländeverlauf (Dammlage der Bahnstrecke gegen-über dem Niveau des Planungsgebietes) auch ohne Maßnahmen zum Erschütte-rungsschutz eingehalten werden.Allerdings kann seitens der DB AG eine intensive Nutzung der vorgelagerten Rangier-gleise nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere bei nächtlichen Rangierfahrten istdie Einhaltung der Anhalts- und Richtwerte für die Beurteilung von Erschütterungenund Sekundärluftschall auch bei günstigem Zugmaterial nicht sichergestellt. Die aufBasis der bestehenden Geländeverhältnisse aus Messungen im Erdreich prognosti-zierten Schwingungsimmissionen könnten sich durch eine flachere Böschungskanteentlang des nördlichen Planungsgebietes oder eine entsprechend tiefe Gründung inden beiden nördlichen Baugebieten signifikant erhöhen.Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse kann an den nördlichen Baukörpern sowie inbaulich daran gekoppelten Gebäuden in den betroffenen Baugebieten AllgemeinesWohngebiet WA 1 und Kerngebiet MK eine erhebliche Belästigung zukünftiger Be-wohnerinnen und Bewohner durch Erschütterungen (insbesondere durch nächtlicheSpitzenpegel des Sekundärluftschalls) nicht ohne Schutz- bzw. Kompensationsmaß-nahmen zuverlässig ausgeschlossen werden.Deshalb wird festgesetzt, dass bei der Errichtung von schutzbedürftigen Aufenthalts-räumen von Wohnungen in den Baugebieten Allgemeines Wohngebiet WA 1 undKerngebiet MK sowie in baulich daran gekoppelten Gebäuden eine Prüfung der zumGenehmigungszeitpunkt vorherrschenden Erschütterungssituation (bauspezifischerNachweis) vorgenommen wird. Erforderlichenfalls sind technische bzw. konstruktiveMaßnahmen vorzusehen, die eine Einhaltung der Anhalts- und Richtwerte für Er-schütterungs- und Sekundärschallimmissionen sicherstellen. Für lediglich tagsschutzbedürftige Aufenthaltsräume (Büroräume und ähnliches) gilt diese Festsetzungnicht, da hier die Anhalts- und Richtwerte zuverlässig eingehalten werden.

4.16. Elektromagnetische Felder

Die messtechnische Untersuchung der elektrischen und magnetischen Felder zeigt,dass an allen nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt dienenden Gebäuden undGrundstücken innerhalb des Planungsgebietes sowohl die gesetzlichen Grenzwertender Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) i. d. F. 16.12.1996 alsauch der Vorsorgewert für eine Dauerexposition der magnetischen Flussdichte von0,4 µT zuverlässig eingehalten werden. Schädliche Umwelteinwirkungen durch elek-

Page 86: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 86

trische oder magnetische Felder der benachbarten Bahnanlagen sind somit nicht zuerwarten.Die negative Beeinflussung empfindlicher elektrischer Geräte und Anlagen kann abeinem maximalen Effektivwert der magnetischen Flussdichte von 0,4 µT nicht ausge-schlossen werden. Derartige Feldstärken können im Bereich der geplanten Gebäudevereinzelt noch in einem Abstand von bis zu etwa 30 m bzgl. der nördlichen Pla-nungsgebietsgrenze auftreten. Für die wohngebietstypischen Nutzungen entstehtauch in einem geringerem Abstand (im Allgemeinen Wohngebiet WA 1) keine Betrof-fenheit durch eine negative Beeinflussung von Geräten und Anlagen. Für die Nutzun-gen des Kerngebietes MK sind vereinzelte Spitzenwerte der magnetischen Flussdich-ten von 0,40 bis 0,65 µT zu erwarten, mit denen im Rahmen einer zukünftigen Nut-zung der Gebäude zu rechen ist.Festsetzungen im Bebauungsplan zum Schutz vor elektrischen und magnetischenFeldern sind nicht erforderlich.

4.17. Soziale Infrastruktur

Der ursächliche Bedarf an Kindertageseinrichtungen wird durch die Festsetzung vonzwei Kindertageseinrichtungen im Planungsgebiet, eine freistehende auf der Gemein-bedarfsfläche im Westen und eine in die Bebauung des Mischgebiets MI im Osten in-tegriert, abgedeckt.Der ausgelöste Grundschulbedarf soll durch die geplante Erweiterung der zuständi-gen Sprengel-Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße gedeckt werden.

4.18. Gender Mainstreaming

Das durch den Bebauungsplan festgesetzte städtebauliche und landschaftsplaneri-sche Konzept berücksichtigt die Anforderungen des Gender Mainstreaming. Durch-wegungen der Höfe schaffen kurze Wegeverbindungen, vermeiden gefangene Räu-me und schaffen durch Sichtverbindungen zu Orientierungspunkten eine angstfreieBenutzung. Die öffentlichen Wege und Grünflächen sind grundsätzlich barrierefrei ge-plant.Die soziale Infrastruktureinrichtungen sind dezentral angeordnet und aus den Bauge-bieten auf kurzen Wegen auch abseits der Straßen gefahrlos erreichbar.

4.19. Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Die künftige städtebauliche Entwicklung soll im Sinne der Nachhaltigkeit erfolgen.Wichtige Ziele sind dabei auch der Klimaschutz und die Anpassung an die voraus-sichtliche Klimaerwärmung. Der Bebauungsplan fördert das Erreichen dieser Ziele mitden folgenden Maßnahmen:

• Förderung des Umweltverbunds aus Fußgänger, Radfahrverkehr und ÖPNVdurch Aufbau eines kurzwegigen, attraktiven Wegenetzes und Festsetzungbenutzerfreundlicher Fahrradabstellanlagen

• Ermöglichung dezentraler Versorgungsangebote durch Festsetzung Allgemei-ner Wohngebiete

• Flächen auf den Dächern und auf den Fassaden zur Nutzung der Solarener-gie

• Verdunstung von Niederschlagswasser

Page 87: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 87

• Freihaltung der Freiflächen von Nebenanlagen und Stellplätzen• Begrenzung der Bodenversiegelung• Minimierung der Erschließungsflächen• Dachbegrünung• Baumpflanzungen• Freihaltung und Aufwertung einer großen ökologischen Vorrangfläche zur

Stärkung der Biodiversität

Die Notwendigkeit der Durchführung einer Untersuchung zur solarenergetischen Opti-mierung (SOLENOP) wurde zu Beginn des Verfahrens im Rahmen des Scopings dis-kutiert. Zu diesem Zeitpunkt waren im Planungsgebiet weniger als 500 Wohneinhei-ten vorgesehen. Im Laufe des weiteren Verfahrens wurde insbesondere vor dem Hin-tergrund der Wohnungsmarktsituation zusätzlich ein Wohnanteil von maximal 30% imKerngebiet MK ermöglicht. Damit steigt die mögliche realisierbare Wohnungszahl auf557 Wohneinheiten. Da das städtebauliche Konzept unverändert blieb, war dieDurchführung einer Untersuchung zur SOLENOP nachträglich nicht geboten.Die verdichtete Anordnung der Bebauung im Ostteil erfolgte insbesondere aus Grün-den des Naturschutzes, der aufgrund der hohen Bedeutung der im Gebiet vorkom-menden geschützten Tierarten besonderen Vorrang in der Abwägung hat. Aber auchdie Nähe des S-Bahnhofes (Haltestelle Berg-am-Laim) östlich des Planungsgebietesträgt zur Verdichtung bei. Wesentliche Änderungen der Gebäudesituierung zur Ver-besserung des Sonneneintrages sind nicht möglich.In der Wettbewerbsauslobung war Nachhaltigkeit als wichtiges Ziel benannt. Einsachverständiger Berater für Energiethemen war im Wettbewerb mit eingebunden.

5. Wesentliche Auswirkungen

5.1. Städtebauliche Ordnung

• Umnutzung brachliegender Bahnflächen• Schaffung von Baugebieten für ca. 1.130 Einwohner und ca. 980 Arbeitsplätze

in mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbarer Lage• Schaffung von Versorgungsangeboten für das neue Quartier und das Umfeld• Schaffung eines urbanen Stadtraums • Aufbau einer attraktiven Verbindung vom S-Bahnhalt zum Stadtteilzentrum

Berg am Laim• Markierung des Quartierzugangs

5.2. Verkehr

• Neubau einer Erschließungsstraße• Schaffung von Fuß- und Radwegebeziehungen und Einbindung des Areals in

das bestehende Wegenetz• Umbau der Kreuzung Baumkirchner Straße/Truderinger Straße zum vierarmi-

gen Knoten

Page 88: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 88

5.3. Grünordnung

Wesentliche negative Auswirkungen:• Zunahme der Versiegelung im Planungsgebiet von 31% auf 40%,• Eingriffe in Teillebensräume der geschützten Tierarten.

Wesentliche positive Auswirkungen:• Langfristige großräumige Erhaltung und Aufwertung der Ökologischen Vor-

rangfläche, Sicherung guter Lebensraumbedingungen für die geschützten Ar-ten,

• Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft einschließlich des arten-schutzfachlichen Ausgleichs,

• Erhöhung der Struktur- und Artenvielfalt und Stärkung des Naturhaushaltsdurch Grünordnungsmaßnahmen in den Baugebieten

• Schaffung einer qualitativ und quantitativ guten Freiraum- und Erholungsver-sorgung im Gebiet und eines Angebots an öffentlichen Erholungsnutzungenfür den Stadtteil,

• Entwicklung einer besonderen Identität des Landschafts- und Ortsbildes.

5.4. Naturschutzfachlicher Ausgleich

Zum Bebauungsplan mit Grünordnung wurde unter Anwendung des Bayerischen Leit-fadens zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ein Konzeptfür den naturschutzfachlichen Ausgleich des durch die geplanten Maßnahmen verur-sachten Eingriffes erstellt. Die Berechnung und der Nachweis der Ausgleichsflächenist im Umweltbericht Kapitel 7.10. erläutert. Insgesamt löst der durch die Planung ver-ursachte Eingriff in den Naturhaushalt einen Bedarf von ca. 1 ha Ausgleichsflächenaus. Die Flächen können in der Ökologischen Vorrangfläche nachgewiesen werden.Darüber hinaus wird die gesamte, ca. 6,2 ha große ökologische Vorrangfläche alsAusgleichsfläche festgesetzt, um den artenschutzfachlichen Anforderungen an die Er-haltung der Lebensraumfunktionen, vor allem für die streng geschützte Zauneidech-se, zu entsprechen.

6. Sozialgerechte Bodennutzung / Kosten

Da die Planung zu nicht unerheblichen Bodenwertsteigerungen führt und planungsbe-dingt Lasten bei der Landeshauptstadt München auslöst, sind die vom Stadtrat be-schlossenen „Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung“ in der Fas-sung vom 26.07.2006 anzuwenden.

Zwischen der Landeshauptstadt München und der planungsbegünstigten Grund-stückseigentümerin wurde bzw. wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in demsich die Grundstückseigentümerin zur Übernahme der aus dem Bebauungsplan mitGrünordnung Nr. 1971 resultierenden ursächlichen Kosten und Lasten verpflichtet.

Page 89: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 89

Insbesondere sind folgende Leistungen von der Grundstückseigentümerin zu über-nehmen:

• unentgeltliche Abtretung der Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Grünflä-chen

• Abtretung der Flächen für die Kindertageseinrichtungen, ursächlicher Grund-stücksanteil unentgeltlich

• Herstellung der neuen Erschließungsstraße (U-1695) und Anschluss an dieNeumarkter Straße

• Anschluss der neuen Erschließungsstraße (U-1695) an die BaumkirchnerStraße mit Umbau der Kreuzung Baumkirchner Straße/Truderinger Straße

• Herstellung der öffentlichen Grünflächen• Unentgeltliche Bestellung von Geh-, Rad- und Fahrrechten für die Allgemein-

heit und Herstellung dieser Flächen• Zahlung eines anteiligen Finanzierungsbeitrags zur Herstellung der ursächli-

chen sozialen Infrastruktur• Errichtung von gefördertem Wohnungsbau (Förderquote)• Übernahme der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen inklusive Be-

reitstellung der Flächen

Die referatsübergreifende Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung hat der demBilligungsbeschluss zu Grunde liegenden Planung sowie den Vertragsinhalten zuge-stimmt auch für den ausnahmsweisen Fall, dass der städtebauliche Vertrag zum Zeit-punkt des Billigungsbeschlusses noch zu beurkunden ist.

Für die Landeshauptstadt München entstehen insbesondere folgende Kosten:• Kanalisierung im Bereich der neuen Erschließungsstraße (U-1695)• Kosten für den nicht ursächlichen Anteil der sozialen infrastruktur

Der Untersuchungsauftrag (Einleitungsbeschluss des Stadtrates vom 23.04.1996 füreine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) wird im Bereich des vorliegendenPlanungsgebietes mit dem Satzungsbeschluss aufgehoben werden.

7. Umweltbericht

7.1. Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans

Im Osten der Landeshauptstadt München soll südlich der Bahnlinie München-Rosen-heim die Bahnanlage des ehemaligen Bahnbetriebswerkes 4 und das Gelände desESV München Ost zu einem neuen Stadtquartier entwickelt werden. Genauere Angaben zu Art und Umfang des Vorhabens sind der Begründung zu ent-nehmen.

7.2. Beschreibung der Festsetzungen

Im Satzungstext sowie in der Planzeichnung zum Bebauungsplan werden die Bauge-biete mit Art und Maß der baulichen Nutzung, Freiflächen innerhalb der Baugebiete,Baumpflanzungen, Straßenverkehrsflächen und öffentliche Grünflächen sowie Schall-schutz- und Erschütterungsschutzmaßnahmen für die geplanten Nutzungen festge-setzt. Im Detail wird auf die als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorgese-henen Satzungsbestimmungen verwiesen.

Page 90: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 90

7.3. Umfang des Vorhabens

Der Bebauungsplan umfasst ein Areal von ca. 13,1 ha. Davon sind ca. 4,6 ha Bauge-biete, ca. 0,8 ha Straßenverkehrsfläche, ca. 1,5 ha öffentliche Grünfläche und ca. 6,2ha ökologische Vorrangfläche.

7.4. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegtenZiele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind undder Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksich-tigt wurden

Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie dem Baugesetzbuch, den Na-tur- und Denkmalschutzgesetzen, der Immissionsschutz-, Abfall- und Wassergesetz-gebung wurde im konkreten Fall nachfolgend beachtet:

• Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan,• DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,• 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BlmSchV),• 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV),• Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm),• Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunrei-

nigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesim-missionsschutzgesetz – BlmSchV),

• DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“,• Regelungen des BayNatSchG bzw. BNatSchG zur Eingriffsregelung und zum

speziellen Artenschutz, • Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP),• Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung

von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG),• Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Zur Art, wie die Ziele und die Umweltbelange der oben genannten Vorschriften bei derAufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt werden, siehe die entsprechendeDarstellung bei den jeweiligen Schutzgütern.

7.5. Festlegung von Untersuchungsrahmen und Detaillierungsgrad der Umweltprü-fung

Der Untersuchungsrahmen und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wurde ineinem gesonderten Scoping-Termin am 18.04.2011 ermittelt sowie im Rahmen derfrühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Sommer 2010 mitden zuständigen Fachdienststellen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abge-stimmt.Im Rahmen des Scopings wurden die Aspekte

• Geruchsbelastung• Oberflächengewässer

als nicht relevant bewertet und werden daher im Rahmen der Umweltprüfung und desUmweltberichtes nicht behandelt.

Page 91: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 91

7.6. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

(Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands ein-schließlich der Gebiete, die erheblich beeinflusst werden)

MenschBestandDie Bestandssituation ist in der Begründung im Einzelnen dargestellt.Zusammenfassend besitzt das Planungsgebiet nur eine nachrangige Bedeutung hin-sichtlich einer Erholungsnutzung. Lediglich im Rahmen des ESV München Ost sindMöglichkeiten der Freizeitbetätigung gegeben. Hinsichtlich einer primär naturbezoge-nen Erholungsnutzung bieten sich im weiteren Umfeld die südlich gelegenen Grünflä-chen zwischen Josephsburgstraße und Hachinger-Bach-Straße oder weiter südlichder Ostpark an, die jedoch in über 1 km Entfernung liegen.Nach einer Untersuchung der Versorgung Münchens mit öffentlichen allgemein zu-gänglichen Grünflächen an der Ludwig-Maximilians-Universität München aus demJahr 2006 sind die Wohngebiete im östlichen und südlichen Anschluss des Bebau-ungsplangebietes mit öffentlichen allgemein zugänglichen Grünflächen deutlich unter-versorgt.

Vorbelastung: Lärm / Erschütterung / sekundärer Luftschall / magnetische FelderDas Planungsgebiet unterliegt tags einer hohen und nachts einer sehr hohen Ver-kehrslärmbelastung. Insbesondere der Schienenverkehr der angrenzenden Bahnan-lagen mit den Bahnstrecken München-Rosenheim und dem S-Bahnhof Berg am Laimsowie die umgebenden Straßenverkehrswege südlich der Bahn (Baumkirchner Stra-ße, Truderinger Straße, Berg-am-Laim-Straße usw.) und nördlich der Bahn (BAB A94, Truderinger Straße usw.) tragen wesentlich zur Verkehrslärmsituation im Pla-nungsgebiet bei. Von den Verkehrseinwirkungen sind der nördliche und östliche Randdes Planungsgebietes besonders betroffen.

Relevante Anlagenlärmvorbelastungen gehen von den Gewerbenutzungen an derNeumarkter Straße mit dem Betriebshof des Straßenunterhaltsbezirks Ost der Lan-deshauptstadt München, weiteren Gewerbeflächen zwischen Neumarkter Straße undBerg-am-Laim-Straße sowie den Anlagen nördlich der Bahn aus. Innerhalb des Pla-nungsgebietes bestehen derzeit keine Anlagennutzungen mit relevanter Lärmerzeu-gung.Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu mehreren Bahngleisen (Fernbahn-, Güterbahn-und S-Bahnstrecken) sowie Rangiergleisen ist das Planungsareal potenziell Erschüt-terungen und Sekundärluftschall ausgesetzt.Von den oberirdischen Leitungen entlang der Bahnstrecke gehen elektrische und ma-gnetische Felder aus. Für den Bestand sind lt. der hierzu erstellten Untersuchung diegleichen örtlichen Gegebenheiten wie für Erschütterungen und Sekundärluftschallmaßgeblich. Zudem wird ausgeführt, dass die nächstgelegenen Rangiergleise im Be-reich westlich des S-Bahnhofs Berg am Laim nicht elektrifiziert sind (siehe auch Be-gründung).

Page 92: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 92

Tiere und PflanzenAllgemeinZur naturschutzfachlichen Einschätzung der Pflanzen- und Tierwelt im Untersu-chungsgebiet wurden die Biotopkartierung Stadt, die Artenschutzkartierung Bayern(ASK) sowie das darauf aufbauende Arten- und Biotopschutzprogramm (Stadt-ABSP)der Landeshauptstadt München ausgewertet. Die Biotopkartierung verzeichnet dem-nach zwei Teilflächen des Biotopes M-0192 (TF 11 und 12) im Planungsgebiet. Wäh-rend TF 11 eine naturnahe Hecke darstellt, besteht TF 12 nur zu einem geringen An-teil aus einer naturnahen Hecke, der Großteil wird durch naturnahe Feldgehölze ge-bildet.Einem gesetzlichen Schutz unterliegen die Teilflächen des Biotopes M-0192nicht.Die ASK weist mit der Fläche 7835-0304 im Großteil des Planungsgebietes die Blauf-lügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens; RLB 2/ RLD 3) und die Blauflügeli-ge Sandschrecke (Sphingonotus caerulans; RLB 1/ RLD 2) nach, die beide in derbayerischen (RLB) und der deutschen (RLD) Roten Liste genannt werden. Sie wer-den auch in der etwas großzügiger abgegrenzten ABSP-Fläche 685 aufgeführt, dieals landesweit bedeutsam eingestuft wird. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder im Bayerischen Naturschutzgesetz(BayNatSchG) aufgeführte gesetzliche Schutzgebiete, wie Landschaftsschutzgebiete,Naturschutzgebiete oder Naturdenkmale sind für das Planungsgebiet nicht anzuzei-gen.Die potenzielle natürliche Vegetation wird im FIN-Web des Landesamtes für Umwelt(LfU) mit Hexenkraut- oder Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald im Komplexmit Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald, örtlich mit Waldziest-Eschen-Hainbu-chenwald angegeben.

TiereBestandDie im Untersuchungsgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten wurden in einerlandschaftsplanerischen Untersuchung mit ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit dar-gestellt. Untersucht wurden dabei primär die aufgrund ihrer besonderen naturschutzfachlichenBedeutung Wert bestimmenden Arten Blauflügelige Ödlandschrecke, BlauflügeligeSandschrecke und die Zauneidechse, die stellvertretend für weitere Arten mit ähnli-chen Habitatansprüchen stehen. Die Erfassungen fanden in den Jahren 2008 und2009 statt. Die folgenden Ausführungen entstammen dem genannten Gutachten.Die Blauflügelige Ödlandschrecke wurde 2008 überall im Untersuchungsgebiet nach-gewiesen. Sie konnte auf fast allen offenen Flächen in sehr großer Zahl gefundenwerden, was auf eine sehr große Population schließen lässt. Hingegen wurde dieBlauflügelige Sandschrecke 2008 im Untersuchungsgebiet deutlich seltener nachge-wiesen. Sie konnte nur auf offenen Flächen, die größer als 1 m² waren, gefundenwerden.Die Zauneidechse ist durch die Nennung im Anhang IV der FFH-Richtlinie streng ge-schützt. Sie hat ihren Lebensraumschwerpunkt im Untersuchungsgebiet hauptsäch-lich auf den Flächen im Norden und nördlich des Gebietes. Es wurden sowohl adulteals auch Jungtiere in größerer Zahl nachgewiesen. Im Jahr 2009 ergaben sich zu-sätzliche Funde im nördlichen Bereich der Gebäude. Es wurden Flächen mit höheremAnteil an Feinsubstrat vorgefunden, die auch für die Eiablage geeignet sind.

Page 93: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 93

Derzeit handelt es sich bei allen drei Wert bestimmenden Arten aufgrund der Popula-tionsgröße und aufgrund der Anbindung an das System aus Trockenstandorten ent-lang der Bahnlinien um stabile Populationen.Im August 2008 wurden die zum Abbruch vorgesehenen Gebäude hinsichtlich evtl.Vorkommen von Gebäudebrütern und Fledermäusen vom Landesbund für Vogel-schutz in Bayern e.V. (LBV) untersucht. An den Gebäuden konnten keine Spuren ei-ner Nutzung als Quartier für Gebäudebrüter oder Fledermäuse festgestellt werden.Lediglich ein Lagergebäude bietet Quartiersmöglichkeiten, weist jedoch keine Nut-zungsspuren auf.

Als weitere Vogelarten konnten u.a. der Gartenrotschwanz, die Dorngrasmücke undder Grünspecht nachgewiesen. Grundsätzlich sind alle europäischen Vogelarten be-sonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG). Im östlichen Teil des Planungsge-bietes wurden fünf Bäume mit Bruthöhlen gefunden. Bei den festgestellten Höhlenhandelt es sich um Spechthöhlen, von denen eine 2009 von Buntspechten bewohntwar. Grundsätzlich können die Baumhöhlen von Fledermäusen und Höhlenbrüterngenutzt werden.VorbelastungAls wesentliche Vorbelastung ist die bisherige anthropogene Nutzung in Verbindungmit einer starken Überformung des Geländes anzusehen. In der Folge entstandengroße, vegetationsarme, gestörte Offenlandflächen, die mikroklimatisch hoheSchwankungen aufweisen und damit zwar Sonderstandorte für Flora und Fauna an-bieten, jedoch kleinflächig mit Schadstoffen belastet sind. Im Umfeld wirken sich dieBaumkirchner Straße und die umgebende Bebauung im Osten und Süden des Pla-nungsgebietes negativ auf die Artenausbreitung in diese Richtungen aus. Von derStraße gehen deutliche Schall- und Schadstoffemissionen aus.BewertungDie Bahnanlagen im Norden bieten eine gute Verbindung zum Artenaustausch mitweiteren Lebensräumen entlang der Bahnlinien, denen dadurch eine hohe Bedeutungals Ausbreitungsachse zukommt. Zudem kann das Planungsgebiet durch den offenanstehenden Boden als Nahrungsbiotop für einige Vogelarten dienen.Insgesamt sind die unversiegelten Freiflächen aus faunistischer Sicht aufgrund desVorkommens der in Bayern vom Aussterben bedrohten Blauflügeligen Sandschreckeund der in Bayern stark gefährdeten Blauflügeligen Ödlandschrecke von überregiona-ler Bedeutung. Das Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse im Untersu-chungsgebiet ist von lokaler bis regionaler, hoher Bedeutung. Wert bestimmend sindv.a. die Populationsgrößen der nachgewiesenen Arten.

PflanzenBestandSeit der Nutzungsaufgabe und der folgenden Ungestörtheit der Gleisfläche erhöhtesich durch die natürliche Sukzession die Strukturvielfalt, da durch das Brachliegendes Großteils der Fläche die Ansiedlung von Pionierarten ermöglicht wurde. Im Be-reich der Gleise ist aufgrund der hohen Schotterauflage eine geringere Vegetations-besiedelung festzustellen als in den Zwischenbereichen der Gleiskörper. Vorgefunde-ne Biotoptypen in den Gleisbereichen sind z.B. Altgras, Ruderalflur und verschiedenausgebildete Gehölzsukzessionen (vor allem mit hohem Birkenanteil). Die Ruderal-und Altgrasfluren sind häufig dominiert vom Landreitgras (Calamagrostis epigejos)

Page 94: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 94

und dem Neophyt Kanadische Goldrute (Solidago canadensis).In Bereichen außerhalb der Gleise wurden vor allem Gehölzsukzessionen in unter-schiedlichen Entwicklungsstadien, Feldgehölze, Ruderalflur und Pioniervegetation ge-funden. Entlang der Baumkirchner Straße gibt es zudem einige Grünflächen mit Ra-sen und teilweise älterem Baumbestand.

Die derzeit im Planungsgebiet noch offenen gehölzfreien Flächen stellen trocken-war-me Sukzessionsstandorte dar, denen als Lebensraum für seltene und gefährdete Ar-ten und als Teil einer linearen Vernetzungsachse große Bedeutung zukommt. Mit zu-nehmender Sukzession werden diese licht- und wärmeliebenden Arten von den auf-kommenden Gehölzen verdrängt werden.Im Zuge der Bestandsaufnahmen 2008 und 2009 konnten zwei in der Roten ListeBayern als gefährdet aufgeführte Arten, das Florentiner Habichtskraut und das Ge-fleckte Ferkelkraut nachgewiesen werden. Die Biotopkartierung nennt für die im Pla-nungsgebiet gelegenen Flächen zudem die Stein-Weichsel, die nach der Roten ListeBayern ebenfalls als gefährdet gilt. Gemäß der landschaftsplanerischen Untersu-chung wie auch der Biotopkartierung kommen im Planungsgebiet derzeit keine Pflan-zenarten vor, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnet sind und dadurch nachdem BNatSchG streng geschützt wären.Die Flora des Planungsgebietes ist verglichen mit anderen Bahnbiotopen insgesamtartenarm. Speziell kurzlebige ein- und zweijährige Arten, die durch Störungen geför-dert werden, fallen bei Aufgabe der Nutzung mit zunehmendem Alter gänzlich aus. Einen Überblick über den Anteil der unterschiedlichen Biotop- und Nutzungsstruktu-ren an der Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplans (ohne Teilbe-reich südlich des Rosenheimer Bahndammes) und deren Bedeutung für den Arten-und Biotopschutz in Anlehnung an den Leitfaden zur Eingriffsregelung in Bayern„Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (BayStMLU, 2003) bietet nachfolgendeTabelle.

Tabelle 2 Biotop- und Nutzungstypen im Planungsgebiet

Biotop- und Nutzungstyp Bedeutung für Arten-und Biotopschutz

Fläche in m² (ca.)

Gleis mit Altgras (Habitatwert hoch); Gleismit Altgras und junger lückiger Sukzession(Habitatwert hoch); Pioniervegetation aufKies (Habitatwert hoch);

hoch (Kategorie III) 11.460

ältere Gebüsche; Feldgehölz; Gleis mit Alt-gras und junger lückiger Sukzession (Habi-tatwert mittel); Gleis mit junger dichterSukzession (Habitatwert hoch); Gleis mitRuderalflur (Habitatwert hoch); Ruderalflur(Habitatwert hoch)

mittel (Kategorie II) 21.750

Page 95: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 95

Grünfläche mit Gehölzbestand; dichte Bir-kensukzession; Gestrüpp; Gleis mit Bir-kensukzession; Gleis mit geringem Auf-wuchs; Gleis mit junger lückiger Sukzessi-on; jüngere Gebüsche; Ruderalflur (Habi-tatwert mittel)

gering (Kategorie Io) 55.140

Intensivrasen; Pioniervegetation auf Bitu-men sehr gering (Kategorie Iu) 3.130

Gebäude; Kieslagerfläche; Wege, Plätzeunbefestigt; Wege, Plätze versiegelt

keine 39.490

Summe 130.970

VorbelastungDie Vorbelastung des Planungsgebietes besteht in der ehemaligen Bahnnutzung mitdem dadurch bedingten Herbizideinsatz, der veränderten Bodenstruktur und derSchadstoffbelastung. Das Planungsgebiet unterliegt damit einer anthropogenen Prä-gung, die sich negativ auf eine Vegetationsansiedlung auswirkt.Die bereichsweise dominanten Bestände der Kanadischen Goldrute lassen ohnemenschliches Einschreiten eine weitere schnelle Ausbreitung des konkurrenzstarkenNeophyten im Planungsgebiet erwarten. Dadurch wird die Ansiedlung einheimischerPflanzenarten erschwert.

Im Umfeld wirken sich die Baumkirchner Straße und die umgebende Bebauung imOsten und Süden des Planungsgebietes negativ auf die Artenausbreitung in dieseRichtungen aus.

BewertungDie weitgehend offenen, ungenutzten Schotterflächen des Gleisbereiches haben einehohe Bedeutung für die Ansiedlung trocken- und wärmeliebender Arten, unter denenauch seltene oder gefährdete Arten zu finden sind. Der derzeit noch geringe Humus-gehalt und die hohen mikroklimatischen Schwankungen beschränken die Artenan-siedlung auf entsprechend angepasste Arten. Dafür erhält das Planungsgebiet auf-grund seiner Größe und dem großflächigen Anschluss an Bahnanlagen eine beson-dere Bedeutung für den Artenaustausch entlang der Bahnflächen.Durch die verschieden alten und unterschiedlich ausgebildeten Sukzessionsstadienbesitzt das Planungsgebiet eine relativ hohe Strukturvielfalt von Pionierflächen bis zumehrere Jahre alten Gebüschen. Diese „jüngeren“ Biotoptypen werden durch ältereBaumbestände außerhalb des Gleisbereiches ergänzt, wobei insbesondere eine inOst-West-Richtung durchgehende, große Gehölzstruktur nördlich des RosenheimerBahndamms erhaltenswert ist.

Page 96: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 96

BodenBestandDer ursprünglich vorhandene Boden ist im Bereich der Gleise abgeschoben wordenund in der Osthälfte durch Überbauung und weitere anthropogene Einflüsse im Pla-nungsgebiet nicht mehr in seiner natürlichen Form anzutreffen.

Etwa ein Drittel des Planungsareals (ca. 4,1 ha, 31 % der Gesamtfläche) ist versie-gelt. Die Osthälfte ist mit ihren große Hallen, weiteren Gebäuden und Verkehrsflä-chen deutlich stärker versiegelt als der westliche Teil, in dem außer einigen Wegenund kleineren Flächen nur wenige Versiegelungen vorhanden sind. Der unversiegelteFlächenanteil besteht hauptsächlich aus den Gleisflächen, hinzu kommen kleinereGrünflächen im Osten des Planungsgebietes.Aufgrund bekannter Altlasten im Untergrund wurde zum Planungsgebiet eine Unter-suchung der Altlasten und der Untergrundsituation durchgeführt. Die folgenden Aus-sagen wurden diesem Gutachten (2010) entnommen:In dem Areal ist flächig eine schluffig-kiesige Auffüllung vorhanden, die stellenweiseSchlackefragmente, Ziegelbruch und Aschelagen enthält. Im äußersten Norden, Sü-den und insbesondere im Westteil befinden sich flächig noch Gleisschotter. Die flächi-ge Auffüllung ist im Mittel mit etwa 0,5 bis 1 m nur gering, lokal aber auch über 3 mmächtig. Unter der Auffüllung folgen bis in ca. 7 bis 8 m Tiefe schluffig-sandige Kiesedes Quartärs. Ab etwa 7 bis 8 m Tiefe folgen tonig-schluffige Feinsande des Tertiärs.

Altlasten und weitere VorbelastungenDurch die ehemalige Nutzung als Betriebswerk der Bahn sind teilweise Schadstoffe inden Boden gelangt, so dass der Großteil des Planungsgebietes im Flächennutzungs-plan als Fläche mit Bodenbelastungen gekennzeichnet ist.Bei den durchgeführten Untersuchungen wurden im Planungsgebiet lokal und über-wiegend oberflächennah erhöhte Schadstoffgehalte meist mit Mineralölkohlenwasser-stoffen (MKW) und untergeordnet mit Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser-stoffen (PAK) und Schwermetallen festgestellt.Bei detaillierten Untersuchungen wurden als Ergebnis die oberflächennahen Verun-reinigungen mit MKW und PAK hinreichend auch horizontal eingegrenzt. In lediglichin zwei Bereichen wurden oberflächennah noch erhöhte Schadstoffgehalte festge-stellt, massive Verunreinigungen waren aber nicht nachweisbar.

Die Prüfwerte der BBodSchV für Menschen in Park- und Freizeitanlagen werden alledeutlich unterschritten. Ebenso wird der vorläufige Prüfwert für Benz(a)pyren als Be-zugssubstanz für PAK-Gemische in 10 der 21 Mischproben meist nur geringfügigüberschritten.

BewertungDurch die langjährige Nutzung und die weiträumigen Auffüllungen sind die ursprüngli-chen Böden stark durch den Menschen (anthropogen) überprägt und weisen nur einenachrangige biotische Lebensraumfunktion auf. Das natürliche Bodengefüge ist nurnoch bedingt, am ehesten in den östlichen Grünflächen vorhanden. Hier sind Stadt-böden, sog. Syroseme entstanden. Die Böden besitzen eine relativ hohe Durchlässigkeit sowie in den Grünflächen einenmittleren und im Gleisbereich einen geringen Nährstoffgehalt. Die Filter-, Puffer- und

Page 97: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 97

Stoffumwandlungsfunktion der wenig belasteten Böden und der Grünflächen im Pla-nungsgebiet kann als mittel bezeichnet werden. Im Gleisbereich haben diese Boden-funktionen eine geringe Bedeutung. Die natürliche Ertragsfunktion ist als nachrangigeinzustufen.

WasserBestandDer mittlere Grundwasserstand kann nach Angabe des Bodengutachtens bei etwa 4m unter Geländeoberkante (uGOK) angenommen werden. Die Grundwasserfließrich-tung verläuft großräumig nach Nordnordwesten bis Norden. Der vermutete Höchst-grundwasserstand (HW 1940) liegt entlang der nördlichen Gebietsgrenze bei ca.521,5 m ü.NN. (ca. 2,5 m uGOK) und an der südlichen Gebietsgrenze bei ca. 522,3m ü.NN. (ca. 1,7 m uGOK). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftigeHöchststände bisherige übertreffen.Die Bodenoberfläche ist zu etwa zwei Drittel (ca. 9,0 ha, 69 % der Gesamtfläche) un-versiegelt. Es ist daher von einer hohen Niederschlagsversickerung im Planungsge-biet und damit von einer hohen Grundwasserneubildungsrate auszugehen.

VorbelastungIn der Folge der festgestellten Bodenbelastung wurde auch das Grundwasser unter-sucht. Die auf dem Areal existierenden Grundwassermessstellen wurden 1995 und2000 beprobt. Die in früheren Untersuchungen festgestellten erhöhten Gehalte anKupfer sowie leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) haben sichin der Folgebeprobung nicht mehr bestätigt. Die übrigen Parameter waren unauffällig.Für die lokal tiefer und bis in das Grundwasser reichenden Bodenverunreinigungenim bebauten Ostteil werden zur Gefährdungsabschätzung weitere eingrenzende Boh-rungen bis in das Grundwasser durchgeführt. Im Westteil wurden durch aktuelle Untersuchungen zwei Bereiche oberflächennaherVerunreinigungen mit erhöhten Schadstoffgehalten festgestellt bzw. bestätigt.BewertungWegen des geringen Versiegelungsgrades stellt das Planungsgebiet eine bedeutendeFläche für die Grundwasserneubildung dar. Aufgrund der hohen Durchlässigkeit be-steht in den westlichen Bereichen mit Altlasten für das Grundwasser grundsätzlich einhohes Kontaminationsrisiko. Der geringe Grundwasser-Flurabstand ist bei der Pla-nung unterirdischer Gebäudekörper wie Tiefgaragen oder Keller zu beachten.

Klima/LuftBestandNennenswerte Einflüsse lokaler Windsysteme, wie Kaltluftabflüsse oder der Einflussunterschiedlicher Bodenrauhigkeit sind aufgrund der ebenen Geländeform und dergeringen Geländeneigung im Großteil des Planungsgebietes nicht zu erwarten. Le-diglich vom Rosenheimer Bahndamm im Süden sind Kaltluftabflüsse in den Gleisbe-reich denkbar. In Bodennähe herrschen aufgrund der großflächig offenen und mitSchotter bedeckten Oberfläche hohe Temperaturschwankungen, die im Sommer eintrockenes und heißes Kleinklima entstehen lassen.Generell ist im Planungsgebiet von durchschnittlichen lufthygienischen Verhältnissenauszugehen, da das Planungsgebiet von den umgebenden großräumigen Siedlungs-flächen und stark frequentierten Verkehrswegen geprägt ist. Der hauptsächlich aus

Page 98: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 98

Westen kommende Wind findet in der direkten Umgebung aufgrund der relativ niedri-gen Bauhöhen kaum Strömungshindernisse, die für das Planungsgebiet von Bedeu-tung wären. Eine gute Durchlüftung des Planungsgebietes mit relativ unbelasteterLuft ist durch die gute Anbindung an die Frischluftschneise der Bahnflächen gewähr-leistet.

VorbelastungAls Vorbelastung können die Verkehrsimmissionen der stark frequentierten Baum-kirchner Straße angesehen werden, die sich aber durch die gute Durchlüftung und dieLage im Osten des Planungsgebietes nur in relativ geringem Maße auswirken.

BewertungDie vegetationsbestandenen Gleisflächen im Untersuchungsgebiet stellen ebensowie die nördlich anschließenden Bahnflächen kleinklimatische Ausgleichsflächen fürdie angrenzenden Siedlungsbereiche dar. Die (klein-)klimatische und die lufthygieni-sche Situation im Planungsgebiet ist insgesamt als gut zu bezeichnen.

Landschafts-/OrtsbildBestand und VorbelastungDas Planungsgebiet ist durch die Bebauung an der Baumkirchner Straße nur klein-räumig einsehbar und derzeit nicht öffentlich begehbar. Innerhalb des großflächigenPlanungsareals ist die Teilung des Geländes in die offene Gleisfläche im Westen unddie großflächig und ursprünglich dicht bebaute Fläche im Osten prägend. Die Be-standssituation stellt sich innerhalb des Planungsgebietes aufgrund der verschiede-nen Nutzungen als städtebaulich ungeordnet dar. Die Geländeüberformungen der 4bis 5 m hohen Aufschüttungen im Norden zu den Bahnanlagen und im Süden vomRosenheimer Bahndamm haben eine deutliche Wirkung auf das Landschaftsbild.Die Bebauung entlang der Baumkirchner Straße gliederte sich gut in das umgebende Ortsbild ein. Lediglich der voranschreitende Verfall der Gebäude wirkte sich negativaus. Zwischenzeitlich ist ein Großteil der Gebäude abgebrochen.

Nach Westen hin wird das Sichtfeld über die Gleisflächen durch den aufkommendenGehölzaufwuchs begrenzt. Im Norden und Süden schirmen die genannten Bahndäm-me und die südlich angrenzende Gewerbebebauung der Neumarkter Straße das Pla-nungsareal von der Umgebung ab, ist von diesen aber wiederum gut einsehbar. ImOsten verhindert die angrenzende Wohnbebauung weiträumige Sichtbeziehungen.Von der Baumkirchner Straße ist das Hochhaus der Süddeutschen Zeitung zu sehen,welches unweit der Bahnlinien auf der anderen Seite steht.Zur Stadtbildverträglichkeit wurde 2011 ein Gutachten erstellt, welches insbesonderedie Fernwirkungen untersucht. Im Westen grenzt an den Stadtteil des Untersuchungs-bereiches Berg am Laim die einheitliche Bebauungsstruktur von Haidhausen an. ImNorden schließt direkt die Bahnachse mit der Stadteinfahrt über den Ostbahnhof an.In direkter Nachbarschaft zum Planungsgebiet befindet sich die Kirche St. Stephanmit einer Höhe von ca. 50 m. Im Umkreis von 500 bis 1.000 m liegen das neueHochhaus des Süddeutschen Verlages (99,95 m), das Gebäude der ESG (ca. 59 m)sowie die Kirchen St. Johann v. Capistran, St. Michael mit den Klosteranlagen (ca. 43m ) und die Offenbarungskirche. In etwas mehr als 1.000 m Entfernung liegen die TenTowers der Telekom (ca. 50-55 m) und das Baureferat (ca. 63 m).

Page 99: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 99

BewertungGrundsätzlich sind im Planungsgebiet eine Reihe landschafts- oder ortsbildprägendeElemente vorhanden. Die naturnahe Vegetation zwischen bebauten Flächen und dasGeländeprofil stellen einen gewissen Bruch im Stadtgefüge dar, sind aber auch alsBesonderheit des Gebietes zu werten. Die Gehölz- und Pioniervegetation prägt vorallem mit den zusammenhängenden Strukturen aus Großbäumen, die die vorhande-nen Hangkanten begleiten, den Ort und gibt diesem einen Rahmen. Außerdemschirmten die Gehölze die ursprünglich noch vorhandenen, verfallenden Bahngebäu-de optisch ab. Das Planungsgebiet besitzt für das Landschafts- und Ortsbild insge-samt eine geringe bis mittlere Bedeutung, da ein Großteil nicht einsehbar ist. Beson-dere Sichtachsen bzw. Sichtbeziehungen bestehen weder innerhalb des Planungsge-bietes noch zu Objekten außerhalb des Planungsgebietes.

Kultur- und sonstige SachgüterEntsprechend dem BayernViewer Denkmal des Bayerischen Landesamtes für Denk-malpflege (LfD) liegen im Planungsgebiet keine Boden- oder Baudenkmäler. NachAngabe des LfD im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB berührt die Planung allerdingsim Osten ein Bodendenkmal (D-1-7835-0551), welches die nördliche Verlängerung ei-ner Denkmalfläche im Südosten darstellt.In unmittelbarer Nähe des Planungsgebeites befindet sich folgendes Baudenkmal/En-semble: D-1-62-000-611, Baumkirchner Straße 45: Katholische Filialkirche St. Ste-phan,Wandpfeilerbau mit dreiseitigem Chorschluss und Fassadenturm mit oktogonalemObergeschoss und Spitzhelm, spätgotisch, um 1511, um 1713/27 barockisiert; mitAusstattung; alter Friedhof mit Grabmälern des 19./20. Jh.; Friedhofsummauerung,verputzte Steinmauer, wohl 18./19. Jh..

In der Baumkirchner Straße und in der Neumarkter Straße verlaufen Gas-, Strom-,Wasser- und Fernwärmeleitungen. Sonstige wertgebende Sachgüter von überörtli-cher Bedeutung im Sinne des BauGB befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstandnicht innerhalb des Untersuchungsgebietes.

WechselwirkungenIm Rahmen des Umweltberichts werden neben der Beschreibung und Bewertung dereinzelnen Schutzgüter auch die Wechselwirkungen zwischen diesen betrachtet. DieUntersuchung der Wechselwirkungen wird jedoch auf entscheidungserheblicheAspekte begrenzt. Bei der Beschreibung von ökosystemaren Wechselwirkungen istgrundsätzlich davon auszugehen, dass die schutzgutbezogenen Erfassungen bereitsInformationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern undSchutzgutfunktionen beinhalten. Somit werden über die schutzgutbezogene Beschrei-bung der Umwelt indirekt ökosystemare Wechselwirkungen mit erfasst.Im Planungsgebiet bestehen keine entscheidungserheblichen Wechselwirkungen zu-sätzlich zu den in der Analyse der einzelnen Schutzgüter bearbeiteten Projektwirkun-gen.

Biologische VielfaltUnter dem Begriff „biologische Vielfalt“ oder „Biodiversität“ versteht man die Vielfaltder Arten, die Vielfalt der Lebensräume und die genetische Vielfalt innerhalb der Tier-

Page 100: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 100

und Pflanzenarten. Diese Vielfalt der Organismen ist eine der Voraussetzungen desLebens auf der Erde. Die Vielfalt der Arten ermöglicht ihnen eine Besiedlung der ver-schiedensten Lebensräume, die genetische Vielfalt der Populationen versetzt sie indie Lage, auf kleinere und größere Veränderungen ihrer Umwelt zu reagieren. Mitdem Schutz und der Erhaltung der Biodiversität wird gleichzeitig das Überlebensprin-zip der Natur gesichert.Der Bebauungsplanentwurf betrifft überwiegend Schotterflächen mit einem Mosaikaus verschiedenen Sukzessionsstadien und überwiegend linearen Vegetationsstruk-turen mit Gehölzen und Bäumen. Streng geschützte Pflanzenarten gemäß § 7 Abs. 2Nr. 14 BNatSchG sind im Planungsgebiet nicht bekannt. Dagegen wurde eine Popu-lation der streng geschützten Zauneidechse im Planungsgebiet nachgewiesen.

In Bezug auf die genetische Vielfalt ist für das Planungsgebiet aufgrund der nur fürwenige Arten geeigneten Habitatverhältnisse und damit anzunehmender geringer Ar-tenzahlen eine untergeordnete Bedeutung abzuleiten. Die Individuenzahlen könnenjedoch aufgrund der Großflächigkeit beträchtliche Höhen erreichen. Der Genaus-tausch wird im Westen und Norden durch eine barrierefreie Anbindung an Bahnflä-chen gefördert, im Osten und Süden jedoch durch die Baumkirchner und die Neu-markter Straße mit den angrenzenden bebauten Gebieten erschwert.

7.7. Prognose über den Umweltzustand bei Durchführung der Planung

Im Folgenden werden die zu erwartenden Auswirkungen des Planungsvorhabens aufdie Umwelt in Form einer vergleichenden Betrachtung der Bestandssituation und derPlanungssituation beschrieben.

MenschNutzungen / ErholungDie Umsetzung des Bebauungsplanes bedeutet eine wesentliche Änderung der Nut-zung. Das seit der Nutzungsaufgabe durch die Bahn überwiegend ungenutzte Gebietwird im Sinne einer Nachverdichtung, entsprechend dem Bedarf und seiner natur-schutzfachlichen Bedeutung umgenutzt.Die überwiegende Gebäudehöhe wird fünf Geschosse betragen, mehrere kleinräumi-ge Nutzungen und die Gebäudeeinschnitte sind wiederum mit zwei Geschossen ge-plant. Entlang den Bahnflächen entstehen u.a. aus Lärmschutzgründen höhere Ge-bäude mit fünf bis sieben Geschossen und in einem Teilbereich mit einer Wandhöhevon maximal 60 m. Das Vereinszentrum wird eine maximale Wandhöhe von 12 m ha-ben. Damit weist die Höhengestaltung im Planungsareal ein interessantes, identitäts-stiftendes Profil auf und gliedert sich dennoch gut in die umgebende Bebauung ein.Die Eingrünung bewirkt eine Einbindung der Bebauung in die Umgebung, die beson-ders im Süden und Norden durch Gehölzbestände und Baumgruppen gekennzeich-net ist. Die Abstufung von Privatgärten über öffentliches Grün zum angrenzenden Ro-senheimer Bahndamm im Süden in Verbindung mit einer abnehmenden Intensivie-rung der Pflege bedeuten einen allmählichen, gut angepassten Übergang zwischenden Nutzungen.Zur naturbezogenen Erholungsnutzung sind vor allem die öffentlichen Grünflächenum die Baugebiete vorgesehen. Die westliche Hälfte des Planungsgebietes wird alsökologische Vorrangfläche erhalten und wird für die Öffentlichkeit über einen Fuß-

Page 101: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 101

und Radweg zugänglich sein, wobei der Arten- und Biotopschutz hier den Vorranghat. Das Netz der Fuß- und Radwege wird durch die Umsetzung des Bebauungspla-nes ergänzt. In der öffentlichen Grünfläche sind zwei Spielplätze vorgesehen. Mit denvorgesehenen Begrünungsmaßnahmen im bebauten Bereich und der öffentlichenGrünfläche im südlichen Anschluss wird das Planungsgebiet insbesondere hinsicht-lich einer naturbezogenen Erholung aufgewertet. Insgesamt erhöht sich auch die At-traktivität des Planungsgebietes für die angrenzenden Wohngebiete.

Die in der Bestandsbeschreibung benannten Versorgungsdefizite an öffentlichen all-gemein zugänglichen Grünflächen in benachbarten Wohngebieten werden voraus-sichtlich einen Nutzungsdruck aus den angrenzenden Wohngebieten erzeugen. Die-sem Nutzungsdruck wird u.a. durch zwei Spielplätze sowie einer strikten Besucher-lenkung auf der ökologischen Vorrangfläche begegnet. Die Wirksamkeit der Besu-cherlenkung sollte kontrolliert und ggf. sollten Anpassungen getroffen werden. Inner-halb des Planungsgebietes werden die Orientierungswerte für die Versorgung mit öf-fentlichen und privaten Grünflächen erfüllt. Als eventueller Angstraum können die dichten Büsche unter den Bäumen auf demRosenheimer Bahndamm wirken. Da der Bahndamm ein öffentlicher Fuß- und Rad-weg wird, sollte er entsprechend ausgeleuchtet bzw. der Gehölzbestand ausgelichtetwerden.Die Auswirkungen stellen eine wesentliche Aufwertung des Planungsgebietes dar.

BesonnungDurch die geplante dichte, relativ hohe Bebauung ist der Nachweis einer ausreichen-den Besonnung innerhalb der Gebäude erforderlich. Die Analyse der Besonnungssi-tuation gemäß DIN 5034 kommt zum Ergebnis, dass für alle für Wohnen vorgesehe-nen Bereiche im Planungsgebiet, bei denen es zu Unterschreitungen der Abstandsflä-chen nach BayBO kommt und die Mindestanforderungen der DIN 5034 nicht erfülltwerden, eine Bewältigung der Problematik durch eine geeignete Grundrissgestaltungmöglich ist und im Rahmen der Gebäudeplanungen mit vertretbaren Aufwand grund-sätzlich lösbar sind.

ErschließungMit Integrierung der Erschließungsstraße in den signalisierten Knotenpunkt Baum-kirchner Straße/Truderinger Straße ist lt. Verkehrsgutachten eine leistungsfähige undsichere Erschließung gewährleistet. Der Knotenpunkt wird mit Umsetzung des Vorha-bens ausgebaut. Die derzeit bestehende bevorrechtigte Fahrbeziehung im Zuge derTruderinger Straße wird zugunsten einer Nord-Süd bzw. Süd-Nord Bevorrechtung ge-ändert.Für Radfahrer und Fußgänger wird die lückenhafte Verbindung an der BaumkirchnerStraße zur Bahnunterführung vervollständigt. Innerhalb des Planungsareals werdenweitere Geh- und Radwege festgesetzt. Der Rosenheimer Bahndamm wird durch dieGeländeanhebung leichter zugänglich sein und soll zukünftig eine Wegeverbindungzur Baumkirchner Straße und zum weiter führenden Grünzug darstellen.

VerkehrDie Verlegung des Aldi-Marktes führt zu Verkehrsverlagerungen von der NeumarkterStraße auf die Baumkirchner Straße. Die zusätzlichen Verkaufsflächen ziehen Kun-

Page 102: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 102

den an, die sich zum Teil schon auf dem Weg befinden und somit keinen zusätzlichenVerkehr auslösen. Der tatsächliche Neuverkehr wird bei 2.300 bis 2.400 Kfz-Fahrten/Tag liegen.Der prognostizierte Verkehr auf der Nord-Süd Achse Truderinger Straße – Baumkirch-ner Straße kann bewältigt werden. Zu den Hauptverkehrszeiten kann es vor denLichtsignalanlagen zu Rückstauungen kommen, die sich nach der Spitzenstunde wie-der zügig auflösen werden. Der Zu- und Ausfahrtsverkehr an der Haupterschließungdes Planungsgebietes kann leistungsfähig abgewickelt werden.Die zweite Erschließung über die Neumarkter Straße wird keine Probleme aufwerfen.Die Kapazitäten sind ausreichend groß.

SchallimmissionenDie Umsetzung des Bebauungsplans ist mit einer Erhöhung der Schallimmissionenverbunden, wesentliche Lärmquellen bleiben jedoch die Bahnlinie und die Baumkirch-ner Straße. Zu den Einwirkungen auf die zukünftige Bebauung wurde ein Schallgut-achten erstellt, welches die Verkehrs-, die Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen be-rücksichtigt.Die Hauptlärmquellen der Zusatzbelastung durch Anlagenlärm wurden im Innerendes Planungsgebietes positioniert und wirken deshalb vorrangig auf die schutzbedürf-tigen Allgemeinen Wohngebiete im Planungsgebiet ein (WA 1, WA 2 und WA 3). Aufunvermeidbare Zusatzbelastungen (z.B. Parkplatzfläche des Sonstigen Sondergebie-tes SO 2) reagieren die geplanten Wohngebäude selbst, verbleibende Konfliktpoten-tiale im Inneren des Planungsgebietes (z.B. Nachtanlieferung im Sonstigen Sonder-gebiet SO 2) können im Rahmen des Bauvollzugs gelöst werden. Von daher sind kei-ne schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Zusatzbelastung des Anlagenlärms zuerwarten.Das zusätzliche Verkehrsaufkommen des Planungsvorhabens (Ziel-/Quellverkehr)führt zu einer Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen auf den angrenzenden Ver-kehrswegen (Baumkirchner Straße, Neumarkter Straße sowie die Erschließungsstra-ßen).Die verkehrlichen Auswirkungen wurden im Hinblick auf die Verkehrslärmsituati-on für die betroffene Nachbarschaft hilfsweise nach den Maßgaben der 16. BImSchVbewertet. Demnach kommt es lediglich an der Westseite des Gebäudes TruderingerStraße 51 zu einer wesentlichen Erhöhung der Verkehrslärmpegel in der Nachbar-schaft. Die verkehrlichen Auswirkungen in der übrigen Nachbarschaft sind gemäß der16. BImSchV als nicht wesentlich einzustufen bzw. großteils sogar positiv zu bewer-ten.Im Zuge der Bauleitplanung wurden vorhabenbedingte Verschärfungen der Immissi-onssituation soweit möglich vermieden. Die rechnerische Auswirkung für die einzel-nen Gebäudeseiten außerhalb des Planungsgebietes resultiert ausschließlich ausdem zusätzlichen Ziel-/Quellverkehr des Planungsvorhabens, der mit der städtebauli-chen Entwicklung unvermeidbar einhergeht. Die geringfügige Pegelerhöhung führt zukeiner erhöhten Schallschutzanforderung, so dass der vorhandene Schallschutz derAußenbauteile des Gebäudes ausreicht.

Durch die Umwidmung von potentiell lärmrelevant genutzten Bahnflächen (Betriebs-werk) zum Wohn-, Misch-, Kern- und Sonstigen Sondergebiet ist grundsätzlich eineVerbesserung der Lärmsituation zu erwarten. Die geplanten Baukörper führen im Ge-gensatz zur Bestandssituation zu einer Lärmpegelminderung in der Nachbarschaft

Page 103: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 103

durch eine erhöhte Lärmabschirmung. Für schutzbedürftige Nutzungen innerhalb desPlanungsgebietes werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Schall-schutzmaßnahmen hergestellt.

Für detailliertere Angaben zu den Schallimmissionen der verschiedenen Lärmquellensiehe Punkt 4.14 der Begründung.

Erschütterungen und SekundärluftschallDie erschütterungstechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohldie Anforderungen der DIN 4150-2 hinsichtlich der Erschütterungsimmissionen alsauch die der TA Lärm hinsichtlich der Innenraumpegel der Sekundärschallimmissio-nen bzgl. der Emissionen von den Durchgangsgleisen der Bahnstrecke eingehaltenwerden.Jedoch kann insbesondere bei nächtlichen Rangierfahrten die Einhaltung der An-halts- und Richtwerte für die Beurteilung von Erschütterungen und Sekundärluftschallder geplanten Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 und im Kerngebiet MKnicht sichergestellt werden. Deshalb ist es notwendig, dass bei der Errichtung vonschutzbedürftigen Aufenthaltsräumen von Wohnungen in den Baugebieten WA 1 undMK sowie in baulich daran gekoppelten Gebäuden im Rahmen des Bauvollzuges ge-prüft wird, ob technische bzw. konstruktive Maßnahmen vorzusehen sind, die eineEinhaltung der Anhalts- und Richtwerte für Erschütterungs- und Sekundärluftschallim-missionen sicherstellen.

Elektrische und magnetische FelderDie messtechnische Untersuchung der elektrischen und magnetischen Felder zeigt,dass sowohl die gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV (für elektrische und ma-gnetische Felder) als auch der Vorsorgewert für eine Dauerexposition der magneti-schen Flussdichte von 0,4 µT zuverlässig eingehalten werden. Schädliche Umwelt-einwirkungen durch elektrische oder magnetische Felder durch die benachbartenBahnanlagen sind somit nicht zu erwarten.

Tiere/PflanzenDie Realisierung des Bebauungsplanes führt einerseits zu einer Zunahme der Versie-gelung, andererseits aber auch zu einer Erhöhung von Vegetationsstrukturen als Le-bensräume für Tiere und Pflanzen. Insgesamt sinkt der Anteil an unversiegelten Ve-getationsflächen im Planungsgebiet von ca. 9,0 ha (69 %) auf ca. 7,9 ha (60 %). Eindeutlich größerer Flächenanteil bleibt also immer noch unversiegelt. Der Verlust vonfaunistischen und floristischen Lebensräumen stellt einen Eingriff in Natur und Land-schaft dar, der nach § 15 BNatSchG auszugleichen ist.

Die zusätzliche Versiegelung wird im Wesentlichen durch das Allgemeine WohngebietWA 1, das Kerngebiet MK, das Sonstige Sondergebiet SO 2 und das Mischgebiet MIverursacht. Unter Anderem werden etwa 40 % der ca. 990 m² großen Biotopfläche M-0192 TF 12 überbaut. Zur Abmilderung der negativen Auswirkungen sind Flachdächervon Gebäuden ab einer Fläche von 100 m² in der Regel extensiv, teilweise auch – inVerbindung mit Dachgärten - intensiv zu begrünen. Ebenso müssen Tiefgaragen mitmindestens 60 cm Bodenaufbau überdeckt und, mit Ausnahme von Belagsflächen fürWege und Aufenthaltsbereiche, begrünt werden. Auf dem Quartiersplatz, in den Hö-

Page 104: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 104

fen und in den Straßenverkehrsflächen sind Baumpflanzungen festgesetzt.Auf etwa einem Viertel des ca. 6,9 ha großen Ostteils mit Baugebieten werden öffent-liche Grünflächen vorgesehen.Die Begrünung der öffentlichen Grünflächen wird unterEinbindung bestehender Gehölzstrukturen mit großen offenen Grünflächen land-schaftsgerecht, insbesondere mit Baumpflanzungen entlang der Fuß- und Radwege-beziehung auf dem Rosenheimer Bahndamm, ergänzt. Es findet eine Stärkung derFunktion der Grünflächen statt.Insgesamt erhöhen die vielfältigen Begrünungsfestsetzungen im Ostteil des Pla-nungsgebietes die Strukturvielfalt gegenüber der heutigen Nutzung deutlich und bie-ten reichhaltige Lebensraumsmöglichkeiten für zumindest häufige und weit verbreite-te Arten. Da die Flächen voraussichtlich Störungen ausgesetzt sind, sind seltene Tier-arten kaum zu erwarten.

Von bedeutend höherem Wert für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist jedoch dieÖkologische Vorrangfläche. Durch Festsetzung auch als Ausgleichsfläche wird dieFläche langfristig gesichert. Mit einem entsprechendem Pflege- und Entwicklungskon-zept soll der hohe naturschutzfachliche Wert erhalten werden. Der durch die voran-schreitende Sukzession drohende Wertverlust soll durch vorgezogene Maßnahmenzur Rückdrängung der aufkommenden Gehölze verhindert werden.Für den Bereich der Ökologischen Vorrangfläche werden in der landschaftsplaneri-schen Untersuchung (2009) die folgenden Aussagen zu den Planungsauswirkungengetroffen:Um den Erhaltungszustand der Population der Zauneidechse zu gewährleisten, müs-sen zum Einen Eingriffe in den Lebensraum flächenmäßig kompensiert werden, zumAnderen ist die bestehende Anbindung der Population über die vorhandenen Vernet-zungsachsen aufrechtzuerhalten.Wenn die Teilfläche der Population im Osten entlang des derzeitigen nördlichenHauptweges (auch auf Höhe der bestehenden Gebäude), die vermutlich auch zumÜberwintern genutzt wird, als Teillebensraum verloren geht, sollten entsprechendgroße Ersatzlebensräume in Anbindung an genutzte Lebensräume geschaffen wer-den.Durch geeignete Pflegemaßnahmen zur Zurückdrängung der Sukzession könnenauch Flächenverkleinerungen kompensiert werden, solange der zentrale Lebens-raumbereich im Nordosten der Ökologischen Vorrangfläche erhalten und nutzbarbleibt und der Gehölzaufwuchs zur Vergrößerung der Offenlandbereiche reduziertwird (qualitativer Flächenausgleich) sowie die Anbindung an die Vernetzungsachsenentlang der Bahndämme gewährleistet ist.Während der Bauphase sollten die Flächen im Norden und im Westen des Gebietes,die als Rückzugsraum für Zauneidechsen und Heuschrecken dienen können, nichtdurch Lkw-Verkehr oder andere laute bzw. erschütterungsintensive Arbeiten an denalten Gleisen oder Bahnschwellen gestört werden.Ein im Rahmen der Fledermauskartierung gekennzeichnetes Lagergebäude mitQuartiersmöglichkeiten (ohne Nutzungsspuren) für Fledermäuse und Gebäudebrüterwurde zwischenzeitlich im Winterhalbjahr, also außerhalb der Brutzeit, abgerissen.Als Ersatz für die möglichen Quartiere sollen Fledermauskästen und Niststeine in dieneuen Gebäude integriert werden.Die nördlich angrenzende Fläche zwischen vorhandener Bebauung und Gehölz be-standener Böschung (außerhalb des Geltungsbereiches) wird durch die geplante an-

Page 105: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 105

grenzende Bebauung an Wertigkeit (Beschattung) für die Wert bestimmenden Tierar-ten verlieren. Eine Ausweisung des Bereichs als Baufläche ist möglich, wenn durchzeitlich vorgezogene Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischenFunktionalität (CEF-Maßnahmen) sichergestellt wird, dass der günstige Erhaltungszu-stand der Population der Zauneidechse beibehalten wird.Die ehemaligen Gleisbereiche mit Birkensukzession müssen entwickelt und aufge-wertet werden, um ihre Bedeutung für die Wert bestimmenden Tierarten zu verbes-sern. In diesem Bereich ist die Durchführung der erforderlichen CEF-Maßnahmenmöglich. Unter anderem muss zur Reduzierung der Verschattung ein Großteil desvorhandenen Birkenaufwuchses entfernt werden. Die Zauneidechsen bevorzugenPionierstandorte in Kombination mit südexponierten Säumen von Gehölzbeständen.An geeigneten Stellen sind daher nährstoffarme Rohbodenstandorte herzustellen. Zurdauerhaften Sicherung ist ein Pflegekonzept erforderlich.Das von der Biotopkartierung Bayern erfasste Gehölz im Osten des Planungsgebie-tes kann nur zum Teil (ca. 60 %) erhalten werden. Die anschließende Grünfläche mitGehölzbestand geht ebenso anteilig verloren, während eine weitere Grünflächen mitGehölzbestand vollständig überplant wird.Vor Baubeginn notwendige Rodungsarbeiten müssen innerhalb der Zeitspanne vom1. Oktober bis 28. Februar (außerhalb der Brutzeit) erfolgen. Außerdem sind in die-sem Zeitraum die ziehenden Brutvogelarten nicht betroffen. Baumbestände mit Brut-höhlen sind besonders zu berücksichtigen, auch bzgl. einer möglichen Besiedelungdurch Fledermäuse.Der aktuelle Lebensraumschwerpunkt der Zauneidechse im Untersuchungsgebietund seine Anbindung an die lineare Vernetzungsachse (Bahnlinie) sollen inkl. einesPuffers von jeglicher Erholungsnutzung freigehalten werden. In den anderen Berei-chen der Planungsfläche ist unter Berücksichtigung der Biotopfunktion der Flächeneine gelenkte Erholungsnutzung denkbar. Wegen der hohen Wertigkeit des Lebens-raumes kann ein Wegegebot erforderlich sein. Die Besucher können z.B. anhand vonInfotafeln von der Notwendigkeit und der Bedeutung der Flächen informiert werden.

Unter Beachtung der oben genannten Maßnahmen sind die Auswirkungen nicht er-heblich.

BodenDie geplante Umnutzung sieht im Ostteil auf ca. 4,6 ha eine Bebauung mit überwie-gend eingeschossig unterkellerten Wohnkomplexen und auf ca. 1,5 ha öffentlicheGrünflächen vor. Dabei wird das Geländeniveau lokal um über 2 m und im Mittel etwaum 1,5 m angehoben. Der Westteil soll als ökologische Vorrangfläche überwiegendso belassen werden. Die geplanten Wege sind im nördlichen Bereich als Stege aufPunktfundamenten über dem Gelände schwebend herzustellen.Im Zuge des Vorhabens kommt es auf ca. 1,2 ha (9 %) zu einer neuen Versiegelungvon Böden und auf diesen Flächen zu einen innerhalb des Planungsgebietes. DieNeuversiegelung von Böden stellt einen ausgleichspflichtigen Eingriff in Natur undLandschaft dar. Der Anteil der versiegelten Flächen erhöht sich insgesamt von 30,6 %auf 39,7 %. Auf der Gesamtfläche von ca. 13,1 ha werden auf ca. 5,2 ha Gebäude,Verkehrs- und Stellplatzflächen hergestellt. Auf weiteren ca. 7,7 ha (ca. 59 %) ist dieEntwicklung von Bahnbiotopen und die Anlage von unversiegelten Grünflächen mitBäumen und Sträuchern geplant. Geeignete Wege und Stellplatzflächen werden mit

Page 106: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 106

einem wasserdurchlässigen Belag hergestellt.Durch die Sicherung der Gleisflächen als unverbaute Flächen kann die seit der Nut-zungsaufgabe eingesetzte natürliche Bodenentwicklung ungestört weiter verlaufen.Die Bodenfunktionen können sich großflächig verbessern. Besondere Bedeutung in-nerhalb des bebauten Bereiches erhält in diesem Zusammenhang die öffentlicheGrünfläche südlich der Baugebiete, auf der mit der Umgestaltung sogar Flächen ent-siegelt werden.

Es sind Altlastverdachtsflächen im Planungsgebiet bekannt.Im Ostteil erfolgt aufgrund der baulichen Umnutzung ein Aushub, eine Oberflächen-befestigung oder eine unbelastete Überdeckung der festgestellten Verunreinigungen,so dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nach der Umnutzung dortnicht gegeben ist. In den geplanten Wohnungsgärten und weiteren begrünten Flä-chen der Baugebiete erfolgt durch die Geländeanhebung ohnehin auch die Aufbrin-gung einer unbelasteten Überdeckung, so dass nach der Umnutzung keine Gefähr-dung der menschlichen Gesundheit zu erwarten ist.Im Westteil werden sich aufgrund der geplanten Nutzung als ökologische Vorrangflä-che Menschen nicht längerfristig auf der Fläche aufhalten und ein direkter Kontaktvon Menschen mit dem Boden wird nur untergeordnet stattfinden. Menschen sollensich auf den dort geplanten, teilweise stegartigen Wegen aufhalten. Eine Gefährdungder menschlichen Gesundheit ist daher lt. Gutachten nicht zu erwarten. Weitere Maß-nahmen werden aus diesem Grund für nicht erforderlich gehalten.Das Referat für Gesundheit und Umwelt sieht zusätzliche Sicherungsmaßnahmen alsnicht erforderlich an, wenn die lokalen Kontaminationen in den zwei belasteten Berei-chen entfernt werden und auf der ökologischen Vorrangfläche Kinder nicht regelmä-ßig direkt auf dem Boden spielen und daher nicht intensiv mit belastetem Bodenmate-rial in Kontakt kommen.Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

WasserMit der Umsetzung des geplanten Vorhabens werden teilweise bisher unversiegelteBöden versiegelt. Dies bewirkt eine Abflussverschärfung des Niederschlagswassersund eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate, die sich wiederum negativauf den Grundwasserhaushalt auswirkt. Große Bereiche im Westen des Planungsge-bietes bleiben unversiegelt. Hier kann das Niederschlagswasser versickern und stehtvollständig der Grundwasserneubildung zur Verfügung.Die Versickerung des Niederschlagswassers in den bebauten Bereichen wird durchdie Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München geregelt. In der Regelwird oberflächig über Pflanzflächen, Sickermulden und Sickergräben bzw. Rigolenversickert. Geeignete Wege und Stellplatzflächen werden wasserdurchlässig herge-stellt.Der höchste vermutete Grundwasserstand (HW 1940) liegt derzeit entlang der südli-chen Gebietsgrenze bei ca. 1,7 m unter GOK. Das Geländeniveau wird im bebautenBereich um durchschnittlich 1,5 m angehoben. Werden unterirdische Bauteile oderEinbauten wie beispielsweise die geplanten dreigeschossigen Tiefgaragen unter demHochhaus gebaut, ist ein Vordringen in den Grundwasserhöchststand trotzdem nichtauszuschließen. In diesem Fall ist voraussichtlich ein wasserrechtliches Genehmi-gungsverfahren erforderlich, bei dem unter anderem ein potenzieller Grundwasser-

Page 107: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 107

stau zu untersuchen wäre.

Von den oberflächennahen Verunreinigungen in der Osthälfte ist auch nach der Um-nutzung keine Grundwassergefährdung zu erwarten. Im Bereich der geplanten Ge-bäude werden diese entfernt und damit die Verunreinigung ausreichend abgedeckt .Bei Entfernung der Versiegelung werden die Verunreinigungen dort aber mit entfernt.Für die lokal tiefer und bis in das Grundwasser reichenden Bodenverunreinigungenwerden weitere eingrenzende Bohrungen bis in das Grundwasser durchgeführt. Nachder Eingrenzung wird jeweils eine Grundwasseruntersuchung im unmittelbaren Ab-strom der Verunreinigungen durchgeführt werden.In zwei Bereichen mit oberflächennahen Verunreinigungen im Westteil des Planungs-gebietes wären lt. Gutachten zur abschließenden Gefährdungsabschätzung weitereUntersuchungen zur Sickerwasserprognose (z.B. Grundwasseruntersuchungen/Grundwassermonitoring) erforderlich. Aus Vorsorgegründen wird empfohlen, die imobersten Meter festgestellten, erhöhten Belastungen an MKW und PAK in den ent-sprechenden Bereichen durch einen Aushub zu entfernen (insgesamt ca. 1.000 m³).Nur bei Entfernung der Verunreinigung kann ein zukünftiges Kontaminationsrisiko desGrundwassers ausgeschlossen werden.

Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Klima/LuftDie Versiegelung von Flächen bedeutet grundsätzlich eine Verschlechterung des Mi-kroklimas, da die Abwärme von versiegelten Flächen höher ist als von unversiegeltenFlächen.Insbesondere die dichte und hohe Bebauung sorgt für eine stärkere Aufheizung inner-halb der Baugebiete und folglich für ein verändertes Mikroklima. Als wirksamer Aus-gleich wird eine hohe Strukturvielfalt auf den Grün- und Freiflächen des Planungsge-bietes geschaffen und eine Dachbegrünung mit Dachgärten realisiert. Die in derWesthälfte des Planungsgebietes bestehenden Vegetationsflächen wirken sich wei-terhin thermisch ausgleichend aus. Die Durchlüftung des Planungsgebietes bleibt ins-gesamt gut. Nach Realisierung des Bebauungsplanes wird sich die Verkehrsmenge an der Baum-kirchner Straße um etwa 2.300 bis 2.400 Kfz/Tag erhöhen. Die Immissionssituation inder Baumkirchner Straße wird sich durch die neue Bebauung nicht verändern bzw.nur unwesentlich verschlechtern. Die zusätzlichen Immissionen durch den neu ent-stehenden Verkehr und die neue Straßenverkehrsfläche im Planungsgebiet werdensich nicht wesentlich auswirken. Insgesamt bleibt die heutige klimatische und lufthy-gienische Situation erhalten oder es tritt nur eine geringfügige Verschlechterung ein.Die lufthygienischen Grenzwerte der 39. BImSchV werden lt. RGU auch zukünftigdeutlich unterschritten.Bereiche mit sehr hoher Bebauung wie dem Kerngebiet (MK) können zeitweise ver-schärfte Windsituationen zur Folge haben. Gegebenenfalls können diese aber vor-aussichtlich durch eine geeignete Gestaltung der Gebäude bzw. der Fassade in derweiteren Planung vermieden werden.Im Bereich der Baumaßnahme kann es baubedingt und somit vorübergehend zur Be-einträchtigung der Luftqualität durch Staub- und Gasemissionen kommen.

Page 108: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 108

Die verbleibenden Beeinträchtigungen können weitgehend durch Begrünungsmaß-nahmen reduziert werden, so dass die resultierenden nachteiligen Auswirkungennicht als erheblich einzustufen sind.

Landschafts-/OrtsbildBei geplanter Umsetzung wird eine städtebauliche Lücke entlang den Bahnanlagengeschlossen. Der städtebauliche Zusammenhang wird damit hergestellt, Orts- undLandschaftsbild werden verbessert.Die Höhenentwicklung orientiert sich im Wesentlichen an der umgebenden Bebau-ung. Das Kerngebiet MK entwickelt mit einer Wandhöhe von 60 m im östlichen Ge-bäudeteil die höchste Bebauung im Gebiet. Damit wird die städtebauliche Kante ander Bahnanlage ergänzt und die Bedeutung des neuen Stadtquartiers unterstrichen.Die überwiegende bauliche Höhe werden fünf Geschosse mit zweigeschossigen Ein-schnitten sein. Lediglich das Allgemeine Wohngebiet WA 1 erhält eine sechs- bis sie-bengeschossige Höhe. Das Vereinszentrum im Sonstigen Sondergebiet SO 1 erhälteine Höhenbeschränkung durch eine maximale Wandhöhe von 12 m.Die Höhenstaffelung der Bebauung bewirkt einen gleichmäßigen Anstieg der Gebäu-dehöhe mit den höchsten Gebäuden an den Bahnflächen und gliedert sich gut in dieumgebenden Gebäudehöhen ein.Durch die vorgesehene Gestaltung der Grün- und Freiflächen wird das Orts- undLandschaftsbild aufgewertet. Eine Mauer sowie die geplante Geländeerhöhung umlokal über 2 m und im Mittel um ca. 1,5 m verdeutlichen visuell die Trennung der ge-planten Baugebiete bzw. öffentlichen Grünflächen und ökologischer Vorrangfläche.Der Strukturreichtum und der zu erwartende Wandel auf der ökologischen Vorrangflä-che betonen deren Naturnähe und tragen durch die Inwertsetzung als naturnaherGleispark zu einer besonderen Identität bei. Gleichzeitig bilden sie durch die Weiteund Rauigkeit der Vegetationsstrukturen eine schlüssige Ergänzung bzw. einen opti-schen Kontrast zu den dicht bebauten Flächen im Ostteil.Zur Stadtbildverträglichkeit wurde 2011 ein Gutachten erstellt, welches insbesonderedie Verträglichkeit des Erscheinungsbildes der Planung in der Stadtlandschaft der un-mittelbaren Umgebung und die Fernwirkung im gesamten Stadtraum von verschiede-nen Sichtachsen aus untersucht.Mit einer geplanten Höhe von 60 m wächst die neue Baustruktur klar über das nähereUmfeld mit dem vorhandenen Höhenprofil hinaus. Die nahe gelegene OrtsmitteBaumkirchen mit der Kirche St. Stephan, als angrenzendes gewachsenes Profil, wirdin seiner Position und Wertigkeit als Profil an Bedeutung weiter verlieren. Damit wirdsich der Ortsteil im Stadtraum und Stadtbild weiter wandeln. Von den Aussichtspunk-ten im Münchner Stadtgebiet – insbesondere mit der Altstadt im Vordergrund – wirdsichtbar, dass das neue Profil als weiterer neuer Solitär hinzukommt.Die Bewertung der untersuchten Sichtachsen hinsichtlich des Stadtbildes hat lt. Gut-achten grundsätzlich keine nachteiligen Auswirkungen für das Stadtbild als auch fürdas direkte Umfeld aufgezeigt. Die neue bauliche Höhenentwicklung an diesemStandort kann künftig dazu beitragen, eine prägende Stadtkante in Baumkirchen ander Bahnachse zu schaffen. Besondere Sichtachsen oder Sichtbeziehungen sinddurch das Vorhaben nicht betroffen.

Es verbleiben keine erheblichen negativen Auswirkungen.

Page 109: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 109

Kultur- und sonstige SachgüterLaut Aussage der Unteren Denkmalschutzbehörde sind Bodendenkmäler im Südos-ten des Planungsgebietes nicht auszuschließen. Es wird daher darauf hingewiesen,dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das BayerischeLandesamt für Denkmalpflege oder an die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art.8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist darauf hin, dass für jede Art vonVeränderungen an Denkmälern (siehe Baudenkmal/Ensemble unter Punkt 7.6.) undin deren Nähebereich die Bestimmungen der Art. 4-6 DschG gelten. Das bayerischeLandesamt ist bei allen Planungs-, Anzeige-, Zustimmungs- sowie Erlaubnisverfahrennach Art. 6 DschG und bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren, von denenBaudenkmäler/Ensembles unmittelbar oder in deren Nähebereich betroffen sind, zubeteiligen.Im Norden wird zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet WA 1 und dem KerngebietMK eine Fläche mit einem Leitungsrecht zugunsten des Flurstückeigentümers derFl.Nr. 430/2 festgesetzt.

Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

EnergienutzungDurch die planungsrechtlichen Festsetzungen ist eine Ausbildung der Baukörpermöglich, die den aktuellen energetischen Standards genügt und eine sparsame, effizi-ente Nutzung von Energie ermöglicht. Eine passive Nutzung der Solarenergie istdurch die Ausrichtung der Gebäude und die Gebäudeeinschnitte gut möglich. Da in den umgebenden Straßen eine Fernwärmeleitung liegt, kann die Versorgungdes Planungsgebietes mit Wärmeenergie über diese erfolgen.

WechselwirkungenAufgrund der komplex verketteten ökologischen Wirkungs- bzw. Funktionszusam-menhänge in einem Landschaftsraum kommt es bei Beeinträchtigungen einesSchutzgutes über Wirkungsketten zu vielfältigen Auswirkungen unterschiedlicher Er-heblichkeit auch auf andere Schutzgüter. Die Auswirkungen des geplanten Vorhabensauf solche Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswir-kungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst.Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer landschaftsraumtypischer Wechselbezie-hungen sind im Planungsgebiet nicht zu erkennen.

Biologische VielfaltAuswirkungen auf die biologische Vielfalt im Sinne von Arten- und Ökosystemvielfaltsind durch die Realisierung des Bebauungsplanes trotz der Versiegelungen aufgrundder Erhöhung der Strukturvielfalt auf den Vegetationsflächen eher positiv einzustufen.Es ist davon auszugehen, dass die Tierartenanzahl, die auf vielfältige Gehölzstruktu-ren als Fortpflanzungs- bzw. Nahrungshabitat angewiesen sind, gefördert wird. Aufder ökologischen Vorrangfläche ist mit der Zunahme von an warme, trockene Stand-orte angepassten Arten zu rechnen.Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt zu erwarten.

Page 110: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 110

7.8. Prognose über den Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung

Das Planungsgebiet befindet sich bisher zum größten Teil nicht im Geltungsbereicheines Bebauungsplans. Im Südosten wird ein Teilbereich des rechtsverbindlichen Be-bauungsplans Nr. 1435 in den Planungsumgriff mit einbezogen. Bei der Prognose desUmweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung wird für das Planungsgebiet dieFortsetzung der derzeitigen Nutzung zugrunde gelegt.Das Planungsgebiet wird lediglich im Osten des Planungsgebietes sehr unterschied-lich genutzt. Neben verschiedenen gewerblichen Nutzungen bliebe die Nutzung durchden ESV München-Ost erhalten. Da die bestehenden Gebäude nur teilweise genutztwerden, wäre ein weiterer Verfall vorhersehbar. Auf dem Großteil der Fläche verfallendie ehemaligen Wartungshallen zusehends, während die Freiflächen weiter sukzes-sieren und ein Vorwald entsteht. Gegenüber der umgebenden bestehenden Bebau-ung würde sich die städtebauliche Situation zusehends ungünstig entwickeln.Erschlossen wird das Planungsgebiet für Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger ledig-lich über die Baumkirchner Straße. Weite Bereiche sind weiterhin für die Öffentlichkeitunzugänglich. Der Erholungswert der Fläche bleibt daher aufgrund der fehlenden Er-schließung für Fußgänger und Radfahrer weiterhin gering, auch wenn die sich entwi-ckelnden Vorwälder generell für eine naturnahe Erholung eignen. Dazu hätte aller-dings auch eine Beseitigung gefährdender Altlasten zu erfolgen.Lärmemissionen entstehen im Planungsgebiet nicht. Dafür wirken Verkehrslärmim-missionen von der Baumkirchner Straße sowie den Bahnflächen auf das Planungsge-biet ein. Aufgrund der Nutzungen besteht kein Bedarf an besonderen Maßnahmenbezüglich eines Erschütterungsschutzes oder vor elektromagnetischen Feldern. Zu-sätzliche Verkehrsbelastungen auf der Baumkirchner Straße entstehen durch die Nut-zung im Planungsgebiet nicht.Die voranschreitende Sukzession auf den Gleisbereichen ließe die heute bestehen-den Lebensräume und die naturschutzfachlich wertvollen Arten verschwinden, da die-se offene gut besonnte Standortverhältnisse benötigen. Die entstehenden Vorwälderaus überwiegend Pioniergehölzen, wie der Birke würden eine Ansiedlung von eher anGehölze gebundenen Tierarten nach sich ziehen. Die Bedeutung als Nahrungsbiotopbesonders für Vögel würde steigen. Insgesamt ist eine Zunahme der Artenvielfalt an-zunehmen, wobei aber eine naturschutzfachlich wertvolle Fauna oder Flora kaum zuerwarten ist.Die Bodenentwicklung bleibt in den Grünflächen im Ostteil des Planungsgebietesdeutlich anthropogen beeinflusst. Aufgrund der fehlenden Oberbodenschicht im Gleis-bereich ist nur eine langsame, wenn auch natürliche Bodenentwicklung mit einer all-mählichen Steigerung des Humusgehaltes zu erwarten. Die großflächigen Versiege-lungen in der Osthälfte bleiben erhalten, wobei das Planungsgebiet jedoch seinehohe Bedeutung für die Grundwasserneubildung beibehält. Das Verbleiben der Altlas-ten an Ort und Stelle ist aufgrund der hohen Durchlässigkeit des Bodens weiterhin miteinem hohen Kontaminationsrisiko des Grundwassers verbunden.Generell positiv wirkt sich die Fläche hinsichtlich der Schutzgüter Klima und Luft aus.Sie trägt zur Verringerung der Schadstoffbelastung der Luft durch die umgebendenStraßen bei und dient als klimatisch ausgleichende Fläche gegenüber den umgeben-den Bebauungen, die sich im Sommer stärker aufheizen und so das lokale Klima be-einflussen. Die Schadstoffbelastung im Planungsgebiet bleibt gering. Im Planungsge-biet entstehen nur geringe Emissionen.

Page 111: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 111

Die anzunehmenden historischen Fundstellen im Planungsgebiet bleiben unberührt.

7.9. Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch Festsetzun-gen im Bebauungsplan und durch sonstige Maßnahmen

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 15 BNatSchG) ist der Verursacher eines Ein-griffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Das nachfolgen-de Kapitel beinhaltet die für das geplante Vorhaben zu erbringenden Angaben gemäßNr. 2 c der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und §§ 2 a und 4 c BauGB, d.h. geplante umwelt-fachliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachtei-ligen Auswirkungen. Sie sind schutzgutbezogen aufgeführt und werden unterteilt in

• Festsetzungen im Bebauungsplan• Maßnahmen auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen in an-

deren Regelungsebenen, z.B. Bauvollzug• Empfehlungen für weitere Maßnahmen

MenschFestsetzungen

• Allgemein ist der Mindestschallschutz nach DIN 4109 „Schallschutz im Hoch-bau“ (Nov. 1989) vorgesehen.

• Für Aufenthaltsräume in Wohnungen wird in Bereichen mit gesundheitsgefähr-denden Verkehrslärmpegeln (mehr als 65/60 dB(A) tags/nachts) eine strikteGrundrissorientierung oder Schallschutzkonstruktionen in Verbindung mit ei-ner fensterunabhängigen Belüftung festgesetzt. Für Büroräume wird in diesenBereichen eine fensterunabhängige Belüftungsmöglichkeit festgeschrieben.

• Aufenthaltsräume von Wohnungen sind an Gebäudeseiten mit Verkehrslärm-pegeln von mehr als 60/50 dB(A) tags/nachts mit fensterunabhängiger Belüf-tungsmöglichkeit auszustatten.

• Für Dachterrassen in den Baufeldern WA 1, WA 2, WA 3, MK und MI werdenAbschirmmaßnahmen festgesetzt.

• An Gebäudeseiten mit Richtwertüberschreitungen durch Anlagenlärm dürfenkeine lüftungstechnisch notwendigen Fenster von schutzbedürftigen Aufent-haltsräumen von Wohnungen (vgl. DIN 4109) errichtet werden.

• Einhausung der Tiefgaragenzufahrten, schallabsorbierende Auskleidung,Stand der Lärmminderungstechnik für die Ausgestaltung

• Im Einzelfall zusätzliche Schallschutzmaßnahmen im Genehmigungsverfah-ren durch eine schalloptimierte Anordnung lärmintensiver Bereiche, techni-sche Maßnahmen und organisatorische Maßnahmen

• Ein geeigneter Erschütterungsschutz sowie Schutz vor sekundärem Luftschallwird durch Schutzmaßnahmen an den Gebäuden erreicht.

• Kfz-Stellplätze sind in allen Baugebieten in Tiefgaragen bzw. eingehaustenParkdecks innerhalb des Bauraumes des Sonstigen Sondergebietes SO 2 zu-lässig. Oberirdische Stellplätze werden lediglich für die GemeinbedarfsflächeKindertageseinrichtung und die Sonstigen Sondergebiete SO 1 und SO 2 zu-gelassen. Ihre Zahl wird auf das maximal erforderliche Maß beschränkt odervorgegeben.

• Errichtung einer öffentlich nutzbaren, parkartig und landschaftsgerecht gestal-teten öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz.

Page 112: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 112

• Gestaltung und Begrünung der Flachdächer in den Allgemeinen Wohngebie-ten als Dachgärten.

• Es werden Wohnungsgärten zugelassen.• Errichten von Wegen auf erhöhten Stegen bis zur westlichen Grenze der öko-

logischen Vorrangfläche.• In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3 ,dem Mischgebiet MI und im

MK, in denen die durch die BayBO vorgegebenen Abstandsflächen nicht ein-gehalten werden, ist eine ausreichende Besonnung der Wohnungen auch inden Wintermonaten nachzuweisen.

• Auf den zugänglichen Dächern sind zum Wind- und Sonnenschutz Wand-scheiben zulässig.

Empfehlungen für weitere Maßnahmen• Der Rosenheimer Bahndamm sollte ausreichend ausgeleuchtet werden.

Tiere und PflanzenFestsetzungen

• Die nicht überbauten sowie die unterbauten Freiflächen müssen begrünt undbepflanzt werden, ebenso Flachdächer ab einer Fläche von 100 m².

• Bei Pflanzung von Bäumen II. Wuchsordnung in Belagsflächen ist eine spar-tenfreie, offene, durchwurzelbare Mindestfläche von 24 m² freizuhalten.

• Die öffentliche Grünfläche wird parkartig mit standortgerechten Gehölzen ge-staltet.

• Pro 200 m² nicht überbauter Grundstückfläche ist mindestens 1 mittlerer,standortgerechter Laubbaum und pro Hof mindestens fünf Bäume zu pflan-zen.

• Die ökologische Vorrangfläche ist unter Berücksichtigung der Standortansprü-che der Wert bestimmenden Arten anzulegen und zu gestalten. Die Pflege-und Entwicklungsmaßnahmen sind in einem Pflege- und Entwicklungsplandarzustellen.

• Begrünung mit Bäumen und Gehölzen auf dem Quartiersplatz, Freiflächen anStraßenverkehrsflächen sowie auf mindestens 20 % der Dachgartenfläche.

• Es sind nur offene Einfriedungen ohne durchgehenden Sockel und mit einerBodenfreiheit von mindestens 10 cm zulässig.

Maßnahmen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen• Vor Baubeginn notwendige Rodungsarbeiten müssen zwischen 1. Oktober

und 1. März (außerhalb der Brutzeit) erfolgen.

Empfehlungen für weitere Maßnahmen• Der durch die voranschreitende Sukzession drohende Wertverlust der ökologi-

schen Vorrangfläche sollte durch vorgezogene Maßnahmen verhindert wer-den.

• Während der Bauphase sollten die als mögliche Rückzugsräume für Zaunei-dechsen und Heuschrecken dienenden Flächen im Norden und Westen nichtdurch Lkw-Verkehr oder andere laute bzw. erschütterungsintensive Arbeitenan den alten Gleisen oder Bahnschwellen gestört werden.

Page 113: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 113

• In die Gebäude sollten Fledermauskästen und Nistteine für Gebäudebrüter in-tegriert werden.

• Durch sog. CEF-Maßnahmen im Gleisbereich sollte sichergestellt werden,dass der günstige Erhaltungszustand der Zauneidechsenpopulation erhaltenwird.

• Bei Rodungen ist bei Bäumen mit Bruthöhlen auf eine mögliche Besiedlungmit Fledermäusen zu achten.

• Besucher der Ökologischen Vorrangfläche können durch ein Wegegebot ge-lenkt und durch Informationstafeln über die Notwendigkeit und Bedeutung derFläche informiert werden.

BodenFestsetzungen

• Die Neuversiegelung wird auf das Mindestmaß beschränkt. Die Bodenüberde-ckung der Tiefgaragen übernimmt zumindest teilweise natürliche Bodenfunk-tionen.

• Wege, Zufahrten, etc. sind wasserdurchlässig vorzusehen und auf das Min-destmaß zu beschränken.

• Die öffentlichen Grünflächen werden parkartig gestaltet.

Maßnahmen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen• In Abstimmung mit den Referat für Gesundheit und Umwelt sind die einschlä-

gigen Auflagen bzw. Maßnahmen zur Überwachung des Aushubes und ggf.zur ordnungsgemäßen Entsorgung durch entsprechende Regelungen sicher-zustellen.

• Oberboden ist gemäß DIN 18915 zu sichern und Abbruch- und Aushubmate-rialien sind soweit möglich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wieder-zuverwenden.

WasserFestsetzungen

• Das Niederschlagswasser wird versickert (städt. Entwässerungssatzung) unddem Grundwasser zugeführt, es werden zu begrünende Flächen gesichert.

• Die Neuversiegelung wird auf das Mindestmaß beschränkt. Wege etc. sindwasserdurchlässig vorzusehen.

• Die Begrünung von Flachdächern nimmt einen Teil des Niederschlagswassersauf bzw. verzögert den Abfluss.

Maßnahmen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen• Negative Auswirkungen der Tiefgarage auf das Grundwasser bzw. durch Auf-

stau des Grundwasser auf die angrenzenden Nutzungen werden ggf. durchein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren im weiteren Verfahren ausge-schlossen.

• Die Vorgaben der Stadtentwässerungssatzung sind umzusetzen.Empfehlungen für weitere Maßnahmen

• Es wird empfohlen die im obersten Meter festgestellten Bodenbelastungen inden entsprechenden Bereichen zu entfernen.

Page 114: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 114

Klima / LuftFestsetzungen

• Die unter Tiere und Pflanzen genannten Festsetzungen bzw. Hinweise zur Be-grünung im Planungsgebiet wirken sich ebenso auf das Klima und Luft positivaus.

• Die Begrünung der Flachdächer fördert die Verdunstung und verringert dieWärmeabstrahlung.

• Die Entlüftung der Tiefgaragen ist über dem Dach in die freie Windströmungzu führen.

Landschaftsbild / OrtsbildFestsetzungen

• Die Höfe, der Quartiersplatz sowie Freiflächen entlang der Straßenverkehrs-flächen werden mit Bäumen begrünt, die öffentliche Grünfläche wird parkartiggestaltet.

• Für die Gestaltung der Straßenverkehrsflächen wird die Verwendung einereinheitlichen standortgerechten Baumart vorgegeben.

• Die Höhengestaltung innerhalb der verschiedenen Baugebiete wird gestaffeltund geregelt, sowie die Gestaltung und Größe von Werbeanlagen angepasst.

• Die Höhe und Situierung von Dachaufbauten wird beschränkt sowie das An-bringen von technischen Anlagen an der Fassade untersagt.

Kultur und SachgüterMaßnahmen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen

• Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler werden durch das Hinzuzieheneines Vertreters der archäologischen Denkmalpflege bei Erdeingriffen bzw.beim Oberbodenabtrag berücksichtigt.

Biologische VielfaltFestsetzungen

• Die Biologische Vielfalt und die Vermeidung einer Verfälschung der Tier- undPflanzenwelt wird durch eine Verwendung standortgerechter Gehölze vermie-den.

Abfälle und Abwässer, EnergieFestsetzungen

• Grundsätzlich ist die Nutzung von Solarenergie zulässig.

Maßnahmen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen• Für die Anlagen für Müll sind geeignete Flächen vorgesehen

7.10. Gesamtdarstellung der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Durch die Planung erfolgt eine Erhöhung des Versiegelungsgrades von ca. 31 % aufca. 40 %. Die Neuversiegelung von Böden sowie der Verlust von faunistischen undfloristischen Lebensräumen stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar (§ 15BNatSchG). Die Abhandlung der Eingriffsregelung folgt dem Leitfaden „Bauen im Ein-

Page 115: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 115

klang mit Natur und Landschaft“ des BayStMLU (2003).Das Planungsgebiet besteht überwiegend aus Gleisflächen mit unterschiedlichenSukzessionsstadien und randlichen Vegetationsstrukturen wie Feldgehölzen oderBaumreihen.Nur im Ostteil gibt es einige ältere Gehölzbestände und gepflegte Grün-flächen.Die Einwertung der verschiedenen Vegetationsstrukturen wurde in Anlehnung an deno.g. Leitfaden vorgenommen. Die für die Wert bestimmenden Arten Zauneidechse,Blauflügelige Ödlandschrecke und Blauflügelige Sandschrecke wertvollen Habitatbe-reiche sind bei einer besonderen Habitatqualität für diese Arten durch eine Erhöhungdes Biotoptypenwertes in die Wertung eingeflossen. Aufgrund der hohen Diversitätder Biotope wurde die Kategorie I des Leitfadens in I unten (Iu) und I oben (Io) aufge-teilt.Da sämtliche Baugebiete eine GRZ von über 0,35 erhalten (0,4 bis 1,0), wird der Ein-griffstyp für die Baugebiete inkl. der Erschließungsflächen gemäß dem Leitfaden demTyp A, „hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad“, zugeordnet.Die folgende Tabelle zeigt die Einwertung der Biotope, die zugeordneten Kompensati-onsfaktoren sowie den entstehenden Ausgleichsbedarf.

Tabelle 3 Ermittlung des Ausgleichsbedarfes

Biotop- und Nutzungstyp* Kate-gorie

Fläche

Kompen-sationsfak-

tor

Ausgleichsbe-darf

Gleis mit Altgras und junger lückiger Suk-zession (Habitatwert hoch); Pioniervege-tation auf Kies

III 249 2 498

ältere Gebüsche; Feldgehölz; Gleis mitAltgras und junger lückiger Sukzession(Habitatwert mittel); Gleis mit junger dich-ter Sukzession (Habitatwert hoch)

II 3.154 0,9 2.839

Gleis mit Birkensukzession; Gleis mit ge-ringem Aufwuchs; Gleis mit junger lücki-ger Sukzession; Grünfläche mit Gehölz-bestand; jüngere Gebüsche; Ruderalflur(Habitatwert mittel)

Io 10.319 0,6 6.191

Intensivrasen; Pioniervegetation auf Bitu-men

Iu 1.851 0,3 555

Gebäude; Kieslagerfläche; Wege, Plätzeunbefestigt; Wege, Plätze versiegelt;

0 32.605 0 0

Summe 48.178 10.083

Page 116: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 116

*Die Biotop- und Nutzungstypen und der Habitatwert wurden der landschaftsplanerischen Un-tersuchung (Haase & Söhmisch, 2009) entnommen.

Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen, z.B. Ausweisung großflächigerGrünflächen sowie Durchgrünung der Baugebiete mit Bäumen und Gebäudebegrü-nung und aufgrund der unterschiedlichen Eingriffsschwere (Versiegelungsgrad), wer-den unterschiedliche Kompensationsfaktoren angesetzt.Bereits vorhandene versiegelte Flächen (ca. 32.605 m²) werden von der Eingriffsflä-che abgezogen, da der Eingriff bereits vorliegt. Für die Teilfläche südlich des Rosen-heimer Bahndammes (Sonstiges Sondergebiet SO 1 und Teil der Straßenverkehrsflä-chen) besteht bereits Baurecht nach § 34 BauGB, dieser Flächenanteil wird ebenfallsnicht als Eingriffsfläche berücksichtigt.Für den Eingriff durch den Bebauungsplan ergibt sich somit ein Ausgleichsflächenbe-darf von ca. 1 ha.Die 6,2 ha große Ökologische Vorrangfläche wird zur Sicherung der verschiedenenLebensraumfunktionen und zum Erhalt eines ausreichend großen Lebensraumes fürdie lokalen Populationen, insbesondere der Wert bestimmenden Arten, komplett als

Ausgleichsfläche ausgewiesen. Daher kann der Kompensationsbedarf vollumfänglichinnerhalb des Planungsgebietes nachgewiesen werden.

7.11. Gesamtdarstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Die folgenden Ausführungen sind dem naturschutzfachlichen Gutachten zur speziel-len artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) entnommen.Bezüglich der nach Anhang IV FFH-Richtlinie streng geschützten Arten und der euro-päischen Vogelarten nach VRL ergeben sich aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe-stätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktionder von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang gewahrt wird.Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Auf-zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegtein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszu-standes der lokalen Population führt.Tötungsverbot: Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen imRahmen der Durchführung des Bauvorhabens. Das Tötungsverbot ist auch bei derGefahr von Kollisionen im Straßenverkehr erfüllt, wenn sich durch das Vorhaben dasKollisionsrisiko für die jeweiligen Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenenSchadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht. Von den bei den Bestandsaufnahmen nachgewiesenen, geschützten Arten konnte le-diglich für die Zauneidechse die Erfüllung des Tötungsverbotes festgestellt werden.Das Schädigungs- und das Störungsverbot werden nicht erfüllt. Streng geschütztePflanzen kommen im Planungsgebiet nicht vor und für die europäischen Vogelartenkonnte nach Angabe des Gutachtens eine Erfüllung der genannten Verbote ausge-schlossen werden.

Page 117: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 117

Für die Zauneidechse wird das Tötungsverbot aufgrund der Inanspruchnahme vonLebensräumen im Zuge der Baumaßnahmen erfüllt. Konfliktvermeidende Maßnah-men können den hiermit verbundenen Verlust an Einzelindividuen deutlich mindern.Es kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Einzeltiere zu Schadenkommen. Im weiteren Verfahren ist daher eine Ausnahmegenehmigung bei der Höhe-ren Naturschutzbehörde zu beantragen.Gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 BNatSchG können von den Verboten des § 44BNatSchG Ausnahmen zugelassen werden. Dazu müssen für Arten nach Anhang IVder FFH-Richtlinie folgende naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen erfülltsein:

• keine zumutbare Alternative• Darlegung, dass die Gewährung einer Ausnahme für die Durchführung des

Vorhabens zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des günstigen Erhal-tungszustandes führt bzw. dass sich der jetzige ungünstige Erhaltungszustandim Endergebnis jedenfalls nicht weiter verschlechtern wird.

Das Gutachten legt dar, dass diese Ausnahmevoraussetzungen vorliegen und kommtinsgesamt zu folgendem Schluss:Durch die geplante Entwicklung des ehemaligen Bahnbetriebswerkes 4 an der Baum-kirchner Straße ergeben sich trotz der Berücksichtigung der gebotenen Vermeidungs-und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen artenschutzrechtliche Verbotstatbeständenach § 44 BNatSchG bzw. nach Artikel 12 FFH-RL für die lokalen Populationen derstreng geschützten Zauneidechse.Allerdings können gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2 BNatSchG Ausnahmenvon den Verboten des § 44 BNatSchG zugelassen werden, da die entsprechendennaturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind, d.h. keine zumutbareAlternative gegeben ist und sich der derzeitige Erhaltungszustand der Art durch diegeplanten Maßnahmen nicht verschlechtert (siehe auch unten).

Der im naturschutzfachlichen Gutachten zur saP fehlende Nachweis über den Aus-gleich von durch Verschattungen beanspruchten Zauneidechsenlebensräumen sollnachfolgend erbracht werden:Nördlich des östlichen Teils des Planungsgebietes werden durch die neue BebauungVerschattungen auf den Böschungen der Bahnanlagen entstehen. Dort wurden Zau-neidechsen nachgewiesen, deren Habitatbereiche durch eine tägliche Verschattungmit einer Dauer über drei Stunden zwischen dem 1. April und 1. August verloren ge-hen. Dieser Verlust an Zauneidechsenhabitaten von 4.920 m² kann jedoch im Westteilinnerhalb der ökologischen Vorrangfläche vollumfänglich ersetzt werden, wo durchAufwertung 29.432 m² neue Zauneidechsenhabitate geschaffen werden. Diese Flä-che gleicht u.a. den Verlust an Lebensräumen durch die geplante Bebauung (5.817m²) und die Verschattung (4.920 m²) aus. Über CEF-Maßnahmen ist vorgesehen, dieTiere von den verloren gehenden Flächen auf die aufgewertete Vorrangfläche zu lei-ten. Ein Eintreten des Schädigungs-, Störungs- oder Tötungsverbotes kann beiDurchführung der CEF-Maßnahmen ausgeschlossen werden.

Page 118: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 118

Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlichsolcher sozialer oder wirtschaftlicher Art sowie Prüfung auf zumutbare Alterna-tiven (§ 45 Abs. 7 BNatSchG)

Bezüglich des Geländes des ehemaligen Bahnbetriebswerks 4, das seit dem Endeder Bahnnutzung im Jahr 1992 größtenteils brach liegt, liegen überwiegende Gründedes Allgemeinwohls vor bzw. besteht ein öffentliches Interesse für eine baulicheNutzung durch folgende Nutzungskategorien:

- drei Wohngebiete, - ein Kerngebiet, - ein Mischgebiet, - ein Sonstiges Sondergebiet Sportanlage,- ein Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel sowie - eine Gemeinbedarfsfläche Kindertageseinrichtung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Planung liegt auf der Sicherung und hochwertigenWeiterentwicklung der ökologischen Vorrangfläche im Westen des Planungsgebietes.Die dort vorkommenden, geschützten Tierarten sind von offenen Standortenabhängig, was ein Eingreifen in die fortschreitende Gehölzsukzession durch weiterePflegemaßnahmen auf den Gleisanlagen erfordert, die durch den Bebauungsplanlangfristig sichergestellt wird.

Das Planungsgebiet hat aufgrund seiner Nähe zum Zentrum Berg am Laim und derguten ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt ein hohes Lagepotenzial.

Entlang der neuen Erschließungsstraße sollen drei Allgemeine Wohngebiete fürinsgesamt ca. 490 Wohneinheiten entstehen. Das Kerngebiet im Nordosten nutzt diegute Erreichbarkeit mit der S-Bahn für Büro- und Dienstleistungsflächen. Zusammenmit dem Einzelhandel an der Baumkirchner Straße kann so ein lebendiges urbanesQuartier entstehen. Im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes an derNeumarkter Straße wird ein Sonstiges Sondergebiet Sportanlage festgesetzt. Diessichert den neuen Standort für den heute an der Baumkirchner Straße beheimatetenSportverein ESV München-Ost.

Die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München hat am18.07.2007 für das Planungsgebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes mitGrünordnung Nr. 1971 sowie die Änderung des geltenden Flächennutzungsplans mitintegriertem Landschaftsplan beschlossen.

In einem Grundsatzbeschluss hat die Vollversammlung des Stadtrats am 22.07.2009Eckdaten für die Entwicklung festgelegt. Auf Grundlage dieser Eckdaten für dieEntwicklung des Planungsgebietes wurde ein städtebaulicher undlandschaftsplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Siegerentwurf demBebauungsplanentwurf zugrunde liegt.

Über die langjährige Planungsentwicklung in der die verschiedenen Entwürfewiederholt durch gutachterliche Prüfungen optimiert wurden, ist eine städtebaulichsinnvolle, dem Bedarf an Wohnen, Gewerbe und Sport entsprechende, charaktervolleGestaltung eines neuen Stadtquartiers entstanden. Die Planung führt zu derstädtebaulich gewünschten Aufwertung und Stärkung des Ortskerns vonBaumkirchen. Die zusätzlichen Ansprüche, die große Freifläche der Bahngleise zuerhalten und langfristig zu sichern werden durch die Planung umgesetzt. Die Belange

Page 119: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 119

von Natur und Landschaft werden durch das Vorhaben bestmöglich berücksichtigt.

Die Immissionslage, die Erhaltung des naturschutzfachlich wertvollen Gleisbereiches,die sinnvolle Umsiedlung des ESV, eine zweite Erschließung und die Altlastsituationführten zu nur geringem Spielraum beim Entwurf des Bebauungsplanes. WesentlicheÄnderungen oder Verbesserungen sind bei eventuellen Planungsalternativen nicht zuerwarten; vielmehr sind die Planungen u.a. aus naturschutzfachlicher Sicht bereitsweitestgehend optimiert. Andere Standortalternativen stehen für das Vorhaben nichtzur Verfügung.

Die Umsetzung der Planung liegt im Interesse des Gemeinwohls und ist städtebaulichwünschenswert, da in gut angebundener Lage dringend erforderlicher Wohnraum neugeschaffen und ein neuer Standort des Sportvereins ESV München-Ost langfristiggesichert wird.

Rechtliche Beurteilung durch die Regierung von Oberbayern

Die saP-Unterlagen wurden der für die Erteilung der naturschutzrechtlichen Ausnah-megenehmigung zuständigen Regierung von Oberbayern, Höhere Naturschutzbehör-de, vorgelegt und von dieser geprüft. Es wurde bestätigt, dass für die geplanten Maß-nahmen eine Ausnahme erforderlich ist, da die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1BNatSchG voraussichtlich verwirklicht werden. Die Regierung stellte fest, dass die füreine Ausnahmegenehmigung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, dass planeri-sche Alternativen nicht zur Verfügung stehen, und dass mit den vorgesehenen arten-schutzfachlichen Maßnahmen eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes derZauneidechse nicht zu befürchten ist. Da Verbotstatbestände erst mit Durchführungdes geplanten Vorhabens, nicht aber durch die Bauleitplanung verwirklicht werden,wurde zunächst für den vorliegenden Bebauungsplan die „Inaussichtstellung der ar-tenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung“ erteilt (Schreiben der Regierung vonOberbayern vom 08.04.2013).

7.12. Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Gemäß Einführungserlass zum EAG Bau handelt es sich bei den laut BauGB zu prü-fenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten nicht um grundsätzlich andere Planun-gen, sondern um anderweitige Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der beabsichtigtenPlanung und innerhalb des betreffenden Baugebietes.Auf Grundlage von mit der Landeshauptstadt München abgestimmten Eckdaten fürdie Entwicklung des Planungsgebietes wurde ein städtebaulicher und landschaftspla-nerischer Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Siegerentwurf dem Bebauungsplan-entwurf zugrunde liegt.Über die langjährige Planungsentwicklung in der die verschiedenen Entwürfe wieder-holt durch gutachterliche Prüfungen optimiert wurden, ist eine städtebaulich sinnvolle,dem Bedarf an Wohnen, Gewerbe und Sport entsprechende, charaktervolle Gestal-tung eines neuen Stadtquartiers entstanden. Die zusätzlichen Ansprüche, die großeFreifläche der Bahngleise zu erhalten, den Rosenheimer Bahndamm mit dem Grün-zug östlich der Baumkirchner Straße zu verbinden sowie das Vereinszentrum desESV München-Ost und den Aldi-Markt zu verlegen, werden durch die Planung umge-setzt.Die Immissionslage, die Erhaltung des naturschutzfachlich wertvollen Gleisbereiches,die sinnvolle Umsiedlung des ESV, eine zweite Erschließung und die Altlastsituationführten zu nur geringem Spielraum beim Entwurf des Bebauungsplanes. Wesentliche

Page 120: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 120

Änderungen oder Verbesserungen sind bei eventuellen Planungsalternativen nicht zuerwarten.

7.13. Verwendete technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten

Folgende Fachgutachten wurden im Zuge der Umweltprüfung erstellt bzw. ausgewer-tet:

• Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971, Teil Verkehr (Planungsbüro Dipl.-Ing. Michael Angelsberger, 2011),

• Schalltechnische Untersuchung (Möhler + Partner Ingenieure AG, 2012),• Erschütterungstechnische Untersuchung (Möhler + Partner Ingenieure AG,

2012),• Untersuchung der elektrischen und magnetischen Felder (Möhler + Partner In-

genieure AG, 2012),• Analyse der Besonnungssituation gemäß DIN 5034 (BGSM, 2012),• Landschaftsplanerische Untersuchung (Haase & Söhmisch, 2009),• Naturschutzfachliches Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prü-

fung – saP (Haase & Söhmisch, 2012), • Untergrundsituation und Massenschätzung auf dem ehemaligen Betriebswerk

München 4 (BW 4) (BoSS consult, 2010),• Kurzbericht über die durchgeführten Untersuchungen im Westteil des ehemali-

gen Betriebswerk 4 (BW 4) (BoSS consult, 2011),• Fachgutachten zur Stadtbildverträglichkeit (Sichtfeldanalyse) für eine höher-

profilierte Bebauung (Claudia Schreiber Architektur und Stadtplanung GmbH,2009)

Die vorgenannten Unterlagen waren ausreichend, um die Auswirkungen auf dieSchutzgüter hinreichend genau ermitteln, beschreiben und bewerten zu können.Sonstige Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetretensind, sind nicht anzuzeigen.

7.14. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt(Monitoring)

Nach § 4 c BauGB sollen insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungendes Vorhabens durch eine entsprechende Überwachung (sog. Monitoring) ermitteltwerden können.Die bei Realisierung des Bebauungsplanes zu erwartenden Umweltauswirkungenwurden eingehend untersucht und geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen.

Gemäß der schalltechnischen Untersuchung wird zudem vorgeschlagen, dass beiHinweisen auf eine Änderung der wesentlichen Randbedingungen für die Lärmsituati-on (Verkehrsmengenansätze, Bewegungshäufigkeiten, Nutzungsänderungen, o.ä.),die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses angenommenen Verkehrsmengen in ei-nem Fünfjahreszyklus zu überprüfen und ggf. geänderte Zahlen auf ihre schalltechni-sche Relevanz zu prüfen.

Page 121: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 121

Nach Angabe des Bodengutachtens wären für den Westteil zur abschließenden Ge-fährdungsabschätzung bezüglich einiger vorgefundener Bodenverunreinigungen wei-tere Untersuchungen zur Sickerwasserprognose (z.B. Grundwasseruntersuchungen/Grundwassermonitoring) im unmittelbaren Abstrom der Verunreinigungen erforderlich.Diese sind fünf Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes durchzuführen.Überwachungsdienststelle ist das Referat für Gesundheit und Umwelt.

Ferner ist ein Monitoring hinsichtlich der Wirksamkeit der artenschutzfachlichen Maß-nahmen für die wertgebenden Arten (Zauneidechse und Heuschrecken), der festge-setzten naturnahen Entwicklung der Ausgleichsflächen sowie der Vereinbarkeit vonArtenschutz und Erholungsnutzung durchzuführen. Dieses ist fünf Jahre nach Fertig-stellung (oder Erstherstellung) der Ausgleichsflächen entsprechend dem Pflege- undEntwicklungskonzept erforderlich. Als Indikatoren können die Ergebnisse der im Pfle-ge- und Entwicklungskonzept für die Ausgleichsflächen festgelegten Erfolgskontrollenverwendet werden. Überwachungsdienststelle ist die Untere Naturschutzbehörde inKooperation mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt – Umweltvorsorge und demReferat für Stadtplanung und Bauordnung – Grünplanung.

Die weiteren Auswirkungen sind absehbar gering oder eher positiv und sind vor allemgut abschätzbar. Darüber hinaus gehende, unvorhersehbare Umweltauswirkungen,die Maßnahmen zu deren Überwachung erforderlich machen würden, sind nach der-zeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.Auch im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurdenvon den jeweiligen Fachbehörden keine Hinweise auf Erkenntnisse über mögliche un-vorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen geäußert.

Die Überwachung wird unter Federführung des Referates für Stadtplanung und Bau-ordnung HA II/3 der Landeshauptstadt München unter Beteiligung des Referates fürStadtplanung und Bauordnung HA I/3 (Verkehrsplanung) sowie Unterer Naturschutz-behörde, des Baureferates HA Gartenbau, des Sozialreferates, des Referates für Ge-sundheit und Umwelt und ggf. weiterer städtischer und staatlicher Dienststellen mitanschließendem Protokoll vorgenommen.

7.15. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Im Rahmen des Umweltberichtes wird im Allgemeinen eine unterschiedliche Betrof-fenheit der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben festgestellt.So ist die vorhabenspezifische Zusatzbelastung für die Schutzgüter Wasser, Klimaund Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter als geringfügig anzunehmen. Einedauerhafte erhebliche Beeinträchtigung kann für die oben genannten Schutzgütergrundsätzlich ausgeschlossen werden.Eine erhebliche Zunahme der bestehenden Lärm- und Schadstoffbelastung ist imUmfeld des geplanten Vorhabens nicht zu erwarten. Innerhalb des Planungsgebieteskönnen durch umfangreiche Schallschutzmaßnahmen gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse gewährleistet werden.Der Verlust von faunistischen und floristischen Lebensräumen stellt einen Eingriff inNatur und Landschaft dar, der nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz auszugleichen ist.Andererseits hat die geplante Begrünung hinsichtlich der Schutzgüter Tiere und

Page 122: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 122

Pflanzen eine Erhöhung ökologisch wirksamer Strukturen in diesem Teilgebiet zurFolge. Die auf den anthropogen geprägten Gleisflächen entstandenen naturschutz-fachlich wertvollen Habitate für Zauneidechsen, Blauflügelige Ödlandschrecken undBlauflügelige Sandschrecken, werden durch die Planung in ihrem Wert erhalten undgesichert. Der erforderliche Ausgleich kann innerhalb des Geltungsbereiches des Be-bauungsplanes vollumfänglich sichergestellt werden.Beim Schutzgut Boden wird der Anteil an versiegelten Böden zunehmen, was zu ei-ner Verschlechterung der Bodenfunktionen führt. Die gegenwärtig vorhandenen Alt-lasten werden durch die Planung entfernt oder ausreichend abgedeckt, so dass keineerheblichen Beeinträchtigungen durch diese zu befürchten sind. Die Neuversiegelungvon Böden stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der nach § 15 Bundesna-turschutzgesetz auszugleichen ist. Der Ausgleich für das Schutzgut Boden kann in-nerhalb des Planungsgebietes auf der ökologischen Vorrangfläche nachgewiesenwerden.Das Ortsbild wird bei Umsetzung des Vorhabens neu gestaltet und erhält einen mo-dernen, urbanen Charakter. Der städtebauliche Zusammenhang wird hergestellt,Orts- und Landschaftsbild werden merklich aufgewertet. Nachteilige Auswirkungender Planung sind auszuschließen.Das Vorhaben stellt aus umweltfachlicher Sicht eine städtebauliche Maßnahme dar,die dem planerischen Prinzip der geordneten städtebaulichen Entwicklung bei gleich-zeitiger Beachtung der umweltschützenden Belange Rechnung trägt.Als Ergebnis des vorliegenden Umweltberichtes ist festzustellen, dass unter Zugrun-delegung der formulierten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung bei derRealisierung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1971 keine verbleibendenerheblichen oder nachhaltigen Umweltauswirkungen im Sinne der einzelnen Umwelt-fachgesetzgebungen zu erwarten sind.

Page 123: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 123

8. Daten zum Bebauungsplan

Nutzung Fläche(m²)

Anteil anGesamt-

fläche

Anteilan Teil-fläche

Geschoss-fläche GF

(m²)

Wohn-einhei-ten ca.

Ein-wohner

ca.

Arbeits-plätze

ca.

Ostteil (Sied-lungsflächen)

69.088 53 % 100 %

NettobaulandWA 1 7.145 15.500 153 353 47WA 2 8.487 13.900 137 316 42WA 3 9.425 16.100 159 366 49SO 1 2.817 ca. 2.750 0 0 --SO 2 6.132 10.900 0 0 38MI 5.323 7.130 47 108 86MK 4.013 18.500 61 140 392GemeinbedarfKindertages-einrichtung

2.297 1.200 0 0

Summe 45.639 35 % 66 % 85.980 557 1.283 654Straßenverkehrs-flächen

8.230 6 % 12 %

öffentlicheGrünflächen

15.219 12 % 22 %

Westteil (Vor-rangfläche fürdie Natur)

61.882davon

1.600 m2

Stege

47 % 100 %

Planungsgebietgesamt

130.970 100 %

Versiegelungsbilanz Gesamtfläche(m²)

VersiegelungBestand

(m²) und (%)

VersiegelungPlanung

(m²) und (%)Fläche 130.970 40.000 (30,5) 48.528 (37,0)

Page 124: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 124

III. Beschluss

nach Antrag

Der Stadtrat der Landeshaupt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Ober-/Bürgermeister Prof. Dr. (I) MerkStadtbaurätin

IV. Abdruck von I. - III.Über den Stenographischen Sitzungsdienstan das Direktorium Dokumentationsstellean das Revisionsamtan die Stadtkämmereimit der Bitte um Kenntnisnahme.

Page 125: Referat für Stadtplanung Telefon: 0 233-22857 und ... · Münchner Osten und das Umland rechtzeitig auf die Töginger Straße BAB A94 zu verlagern. 2.5. Errichtung von Fahrradwegen

Seite 125

V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/32 Vzur weiteren Veranlassung.

Zu V.:1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird

bestätigt.2. An den Bezirksausschuss 143. An das Baureferat4. An das Kommunalreferat5. An das Kreisverwaltungsreferat6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 7. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft8. An das Referat für Bildung und Sport9. An das Referat für Bildung und Sport/Sportamt10. An das Sozialreferat11. An die Stadtwerke München GmbH12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II14. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HAII/0115. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HAII/1216. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/32 P17. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/34 B18. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/5319. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III20. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV21. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV/32 T22. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

AmReferat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/32 V