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Stand: Oktober 2013 Prüfungswesen und Notenerfassung

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Page 1: Prüfungswesen und Notenerfassung - intra.univie.ac.at · Ausschluss vom Studium: Nach Ausschöpfung aller zulässigen Antrittsmöglichkeiten (idR 4; STEOP: 3), ist der/die Studierende

Stand: Oktober 2013

Prüfungswesen und

Notenerfassung

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Referat Koordination Lehr- und Prüfungsadministration & Büro Studienpräses

Inhalt Inhalt ....................................................................................................................................................... 2

1 Einleitung ......................................................................................................................................... 4

1.1 Voraussetzungen ..................................................................................................................... 4

1.2 Prüfungsarten .......................................................................................................................... 4

1.3 Bekanntgabe von Prüfungsmodalitäten .................................................................................. 5

2 Prüfungstermine anlegen ................................................................................................................ 6

2.1 An- und Abmeldung zu bzw. von Prüfungen ........................................................................... 6

2.2 Lehrveranstaltungsprüfungen ................................................................................................. 7

2.2.1 Nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen ............................................................ 7

2.2.2 Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen ..................................................................... 9

2.3 Fach- und Modulprüfungen .................................................................................................. 11

2.3.1 Anlegen eines Modul- bzw. Fachprüfungstermins ........................................................ 11

2.4 (Nachträglich) PrüferInnen zum Prüfungstermin hinzufügen ............................................... 12

2.4.1 Prüfungstermin im Status „bestätigt“ ........................................................................... 12

2.4.2 Prüfungstermin im Status „Freigegeben“ ..................................................................... 15

3 Prüfungsanmeldung für UNIVSonline zur Verfügung stellen ........................................................ 15

3.1 Anlegen einer Belegungsinformation .................................................................................... 15

3.2 Anmeldung/Nachmeldung von Studierenden über i3v ........................................................ 19

3.3 Übernahme der Belegungen ................................................................................................. 21

4 Erfassen von Prüfungsleistungen .................................................................................................. 22

4.1 Hinzufügen von PrüfungsteilnehmerInnen zu einem Prüfungstermin ................................. 22

4.2 Notenvergabe und Notenerfassung ...................................................................................... 24

4.3 Zeugnis .................................................................................................................................. 25

4.4 Freigeben von Prüfungsleistungen ........................................................................................ 26

4.4.1 Einzelne Prüfungsleistung freigeben ............................................................................. 26

4.4.2 Bewertung abschließen und alle Prüfungsleistungen freigeben ................................... 28

4.4.3 Mehrere bewertete einzelne Prüfungsleistungen freigeben ........................................ 28

4.5 Zusätzliche Studierende nach Abschluss der Bewertung hinzufügen ................................... 29

4.6 TeilnehmerInnenliste, Ergebnisliste und Prüfungsprotokoll drucken ................................... 29

4.7 Korrigieren von Prüfungsleistungen ...................................................................................... 30

4.7.1 Löschen eines Prüfungstermines beantragen ............................................................... 33

4.7.2 Löschen von Prüfungsleistungen beantragen ............................................................... 33

4.7.3 Löschen von Prüfungsterminen oder Prüfungsleistungen durchführen ....................... 35

4.8 Wiederholung / Ersetzen von Leistungen ............................................................................. 36

4.8.1 Wiederholung von negativen Prüfungen ...................................................................... 36

4.8.2 Exkurs Neue Regelung bei Ausschluss auf Grund STEOP .............................................. 37

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4.8.3 Wiederholung von positiven Prüfungen ....................................................................... 38

4.8.4 Ersetzen von Lehrveranstaltungen ................................................................................ 38

4.9 Erschleichen von Leistungen (Schummeln) ........................................................................... 38

4.9.1 Erschleichen von Leistungen bei npi-Lehrveranstaltungen: ......................................... 38

4.9.2 Erschleichen von Leistungen bei pi-Lehrveranstaltungen: ............................................ 39

4.9.3 Feststellung der Erschleichung nach der Notenvergabe: .............................................. 39

4.9.4 Kein Erscheinen zur Prüfung.......................................................................................... 39

4.10 Rechtsschutz bei Prüfungen .................................................................................................. 40

4.10.1 Aufhebung von Prüfungen ............................................................................................ 40

4.10.2 Einsicht in Prüfungsunterlagen ..................................................................................... 40

4.10.3 Aufbewahren von Unterlagen ....................................................................................... 40

5 ECTS-Zusatzleistungen und ECTS-Ergänzungen............................................................................. 40

5.1 ECTS-Zusatzleistungen (tatsächliche Mehrleistung durch Studierende) .............................. 40

5.2 ECTS-Ergänzungen (keine Mehrleistung durch Studierende) ............................................... 41

6 Statusschritte und Statuswerte ..................................................................................................... 42

6.1 Prüfungstermine .................................................................................................................... 42

6.2 Prüfungsleistungen ................................................................................................................ 42

7 UNIVISonline: Lehrendeninterface ................................................................................................ 43

7.1 Studierende abmelden und von der Warteliste anmelden................................................... 44

7.2 Teilnehmerliste erstellen ....................................................................................................... 44

7.2.1 Auswählen der entsprechenden LV ............................................................................... 44

7.2.2 Liste konfigurieren ......................................................................................................... 44

7.3 Noteneingabe ........................................................................................................................ 46

7.3.1 Prüfungstermine – Übersicht ........................................................................................ 46

7.3.2 Bearbeiten ( = Noten eingeben) .................................................................................... 47

7.3.3 Anzeigen (Statuswechsel wie zB Abmeldung) ............................................................... 52

8 UNIVISonline: Studierendeninterface ........................................................................................... 54

8.1 Prüfungsergebnisse einsehen ............................................................................................... 54

8.1.1 Prüfungsleistungsübersicht ........................................................................................... 54

8.1.2 Prüfungspass ................................................................................................................. 54

8.1.3 Sammelzeugnis / Bestätigung über positiv absolvierte Leistungen .............................. 54

8.2 Modulzuordnung einer Prüfungsleistung ändern ................................................................. 54

9 Häufig auftretende Probleme ....................................................................................................... 55

10 AnsprechpartnerInnen .................................................................................................................. 56

10.1 Studienrecht .......................................................................................................................... 56

10.2 i3v und UNIVSonline .............................................................................................................. 56

10.3 Website der Personalentwicklung mit dem Schulungsangebot ........................................... 56

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1 Einleitung

1.1 Voraussetzungen Prüfungen sind das zentrale Kriterium zur Feststellung des Prüfungserfolgs. Für die Beurteilung gibt

es entweder die fünfteilige Notenskala oder die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ (+) / „ohne

Erfolg teilgenommen“ (-). Andere Beurteilungen sind nicht zulässig.

1.2 Prüfungsarten 1. Nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, z.B. Vorlesungen

Es gibt nur eine mündliche oder schriftliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung,

grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht. Es sind verpflichtend mindestens vier

Prüfungstermine anzubieten (Ende der Lehrveranstaltung sowie Anfang, Mitte und Ende des

Nachfolgesemesters) (§ 4 und § 7 Satzung Studienrecht)

2. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, z.B. Übungen

Die Beurteilung erfolgt aufgrund mehrerer schriftlicher oder mündlicher Leistungen, die im

Rahmen der Lehrveranstaltung zu erbringen sind. Keine der einzelnen Teilleistungen darf

allein ausschlaggebend für die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltung sein. Das

bedeutet, dass keine Teilleistung mehr als 50% betragen darf (§ 8 Satzung Studienrecht).

3. Fach-, Gesamt- und kommissionelle Prüfungen

Fachprüfungen sind in der Regel Einzelprüfungen über den Stoff eines im Curriculum

definierten Faches. Ihre Ablegung setzt nicht den Besuch von Lehrveranstaltungen voraus, in

denen dieser Stoff vermittelt wird.

Kommissionelle Prüfungen (z.B. 4. Antritte, Master- und Diplomprüfungen, etc.) werden von

einem Prüfungssenat abgenommen. Wie viele PrüferInnen einem Senat angehören, hängt

von der jeweiligen Prüfung ab. Es ist von jedem Prüfungsfach zumindest ein/e PrüferIn

vorzusehen. Generell haben einem Prüfungssenat zumindest drei Personen anzugehören (§ 9

Abs 5 Satzung Studienrecht). Es ist von der SPL ein Vorsitz zu bestellen (§ 9 Abs 6 Satzung

Studienrecht), idealerweise übernimmt der/die SPL selbst diese Funktion.

Hinweis: Eine kommissionelle Prüfung ist bereits beim 3. Antritt auf Wunsch der/des

Studierenden möglich, es besteht das Recht auf freie Prüferwahl.

Anmeldungen: Erfolgen mittels Formular am zuständigen SSC. Der konkrete Termin

sollte den Studierenden mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bekanntgegeben

werden, eine Abmeldung durch die Studierenden selbst ist bis eine Woche vor dem

Termin möglich (§ 11 Satzung Studienrecht).

Ausschluss vom Studium: Nach Ausschöpfung aller zulässigen Antrittsmöglichkeiten (idR

4; STEOP: 3), ist der/die Studierende ex lege vom Studium und allen Studien, wo diese LV

eine Pflichtlehrveranstaltung ist auszuschließen. Das SSC im Auftrag der SPL

kommuniziert den Ausschluss dem Referat Studienzulassung (Frau Martina Römer).

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Bildung der Beurteilung bei kommissionellen Wiederholungsprüfungen: Jedes Mitglied

des Prüfungssenates inkl. Vorsitz vergibt eine numerische Note. Die Endnote ergibt sich

entweder durch Mehrheitsbeschluss oder es wird das arithmetische Mittel errechnet.

Bildung der Beurteilung bei kommissionellen Abschlussprüfungen (mit mehreren

Fächern oder als Defensio): wird ausführlich im Modul M15 Studienabschlüsse

besprochen.

4. Modulprüfungen

Modulprüfungen setzen nicht den Besuch von Lehrveranstaltungen voraus. Prüfungsstoff

sind im Curriculum festgelegte Studienziele (Inhalte von Modulen) (§ 5 Satzung

Studienrecht).

Modulprüfungen im Rahmen der STEOP unterscheiden sich von Modulprüfungen lediglich

durch die limitierte Anzahl der möglichen Antritte (§ 14 Abs 1a Satzung Studienrecht)

Hinweis: Falls in Curricula die Wahlmöglichkeit zwischen der Absolvierung der einzelnen

Lehrveranstaltungen oder einer Modulprüfung besteht, dann muss eine Entscheidung

der Studierenden für ein System erfolgen. Eine Mischung von Lehrveranstaltung und

Modulprüfung für die Wiederholungen ist nicht möglich.

5. Kombinierte Modulprüfungen

Sie bestehen aus einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung und einem oder mehreren

prüfungsimmanenten Bestandteilen. Eine kombinierte Modulprüfung ist absolviert, wenn

alle Teile positiv beurteilt wurden (§ 6 Satzung Studienrecht)

Satzungsungsteil Studienrecht http://satzung.univie.ac.at/

1.3 Bekanntgabe von Prüfungsmodalitäten PrüferInnen sind im Sinne von Transparenz und Fairness verpflichtet, Ziele, die Inhalte, die

Methoden, die Art der Leistungskontrolle und die Sprache, in der die

Lehrveranstaltung/Prüfung abgehalten wird, in Form einer Ankündigung, insbesondere durch

Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien, rechtzeitig vor

dem Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben.

Die Ankündigung erfolgt im Online-Vorlesungsverzeichnung (LV-Inhalt, LV-Methoden, LV-Ziele,

LV-Literatur, Art der Leistungskontrolle, Prüfungstermine) und ist für Lehrende über

http://univis.univie.ac.at editierbar. Darüber hinaus sollen diese Formalitäten auch

Gegenstand der ersten Einheit der jeweiligen Lehrveranstaltung sein.

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2 Prüfungstermine anlegen

2.1 An- und Abmeldung zu bzw. von Prüfungen • Studierende haben bei ordnungsgemäßer Anmeldung Anspruch auf Ablegung einer Prüfung

im Rahmen eines Prüfungstermins (§ 11 Abs 1 Satzung Studienrecht).

• Für die Ablegung einer npi-Lehrveranstaltung ist die Zulassung im Stoffsemester (zu

irgendeinem Studium) und im Prüfungssemester (zum konkreten Studium) erforderlich.

• Eine Missachtung von Voraussetzungsketten (z.B. durch Umgehen des Anmeldesystems) ist

nicht zulässig. Durch die Verwendung des Anmeldesystems bei modellierten Curricula wird

dies vom datenführenden System i3v überprüft.

• Folgende Fristen sind je nach LV-Typ bei einer Abmeldung zu beachten:

- Bei pi-Lehrveranstaltungen ist – sofern die LV-leitung keine andere Frist bestimmt -

eine Abmeldung im Wintersemester bis längstens 31.10., im Sommersemester bis

längstens 31.03. möglich (§ 8 Abs 2 Satzung Studienrecht).

- Bei npi-Lehrveranstaltungsprüfungen muss die Abmeldung unverzüglich, spätestens

jedoch zwei Werktage vor Beginn der Prüfung schriftlich bei den LV-LeiterInnen der

Lehrveranstaltung erfolgen (§ 11 Abs 2 Satzung Studienrecht).

- Bei einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung im Rahmen einer kombinierten

Modulprüfung, einer Modul-, Fach- oder Gesamt- oder sonstigen kommissionellen

Prüfung muss die Abmeldung unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor

Beginn dieser Prüfung, schriftlich bei der SPL erfolgen (§ 11 Abs 2 Satzung

Studienrecht).

Auch hier kann bei Verwendung des Anmeldesystems und entsprechend definierter

Fristen die Abmeldung online von den Studierenden vorgenommen werden.

• Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich ordnungsgemäß abgemeldet zu

haben und ohne durch einen triftigen Grund gehindert gewesen zu sein, so ist die SPL

berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen für die Ablegung

dieser Prüfung zu sperren. Der Lauf dieser Frist wird durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit

gehemmt (§ 11 Abs 3 Satzung Studienrecht). Sofern diese Option im datenführenden System

i3v aktiviert wird, kann dies vom System überprüft werden.

Das Anmeldesystem ist für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (pi) und zu Prüfungen (npi)

verpflichtend zu verwenden.

Die Anmeldung zum Besuch von npi-Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) ist nicht verpflichtend,

sondern lediglich aus organisatorischen Gründen (Raumvergabe) erwünscht, diese Anmeldung

ersetzt NICHT die Anmeldung zur Prüfung.

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2.2 Lehrveranstaltungsprüfungen

2.2.1 Nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

Prüfungstermine für nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden in der Anwendung

Veranstaltungen über das Spezial-Menü angelegt:

1. Öffnen Sie die Lehrveranstaltung für die ein Prüfungstermin angelegt werden soll.

2. Wählen Sie im Spezial-Menü ( ) den Eintrag Prüfungstermin anlegen….

3. Existieren bereits Prüfungstermine für die gewählte Lehrveranstaltung und Sie wollen einen

weiteren Termin anlegen, beantworten Sie den folgenden Dialog mit "Ja":

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Hinweis: Ob und welche Prüfungstermine es für eine Lehrveranstaltung bereits gibt, sehen

Sie auf der Karteikarte Prüfungstermine in der Anwendung Veranstaltungen. Über das

Verweis-Menü ( ) können Sie ausgehend von der Anwendung Veranstaltungen in die

Anwendung Prüfungstermine wechseln um bereits vorhandene Prüfungstermine anzuzeigen

und zu bearbeiten.

4. Geben Sie im folgenden Dialogfenster das Datum für den Prüfungstermin ein und bestätigen Sie

mit OK:

5. Es erscheint ein Dialogfenster, das über die erfolgreiche Anlage des Prüfungstermins informiert

und eine i3v-Liste mit dem neu angelegten Prüfungstermin:

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6. Durck Klick auf Anzeigen in der i3v-Liste kann der soeben angelegte Prüfungstermin zur weiteren

Bearbeitung in der Anwendung Prüfungstermine geöffnet werden:

2.2.2 Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

Studierende erbringen im Laufe einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung mehrere

Teilleistungen, aus denen sich eine Gesamtbeurteilung ergibt. Eingetragen wird die

Gesamtbeurteilung mit dem Datum der Erbringung der letzten Teileistung.

In i3v wird diese Gesamtbeurteilung im „Prüfungstermin“ der prüfungsimmanenten Veranstaltung

erfasst. Wird das UNIVISonline-Anmeldesystem für die Anmeldung zur Lehrveranstaltung verwendet,

so wird für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung automatisch bei der Vergabe der Kursplätze

ein „Prüfungstermin“ angelegt und alle angemeldeten Studierenden werden in den „Prüfungstermin“

übernommen. Um den automatisch angelegten Prüfungstermin aufzurufen, wechseln Sie ausgehend

von der Anwendung Veranstaltungen über das Verweis-Menü ( )in die Anwendung

Prüfungstermine:

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Gibt es keine Anmeldung über UNIVISonline, muss auch bei prüfungsimmanenten

Lehrveranstaltungen über das Spezial-Menü ein Prüfungstermin angelegt werden:

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Organisatorischer Hinweis: Studierende, die die pi-LV negativ absolviert haben. Bei erneutem

Antritt zu einer LV dieses LIs sollten diese Studierenden bevorzugt angemeldet werden.

Spätestens im übernächsten Semester sollte ihnen die erneute Teilnahme ermöglicht werden.

2.3 Fach- und Modulprüfungen Modulprüfungen sind schriftliche oder mündliche Prüfungen über Studienziele eines im Curriculum

festgelegten Moduls (§ 5 Satzung Studienrecht). Fachprüfungen sind Einzelprüfungen über den Stoff

eines im Studienplan / Curriculum definierten Faches (§ 9 Satzung Studienrecht). Die Ablegung von

Fach- und Modulprüfungen setzt nicht den Besuch von Lehrveranstaltungen voraus, in denen der

Prüfungsstoff vermittelt wird.

In i3v werden Fach- und Modulprüfungen daher als eigenständige „Prüfungstermine“ ohne

Beziehung zu einer Lehrveranstaltung angelegt.

Kommissionell abzuhalten sind Prüfungen bei der letztmöglichen Wiederholung bzw. auf Antrag des

Studierenden bei der zweiten Wiederholung, wenn die Prüfung in Form eines einzigen

Prüfungsvorganges durchgeführt wird (§ 14 Abs 2 Satzung Studienrecht) oder bei

studienabschließenden Fachprüfungen z.B. Defensio.

Für Kommissionelle Prüfungen wird von der SPL ein Prüfungssenat gebildet, der aus mindestens drei

Personen besteht, wobei die SPL entweder selbst den Vorsitz übernimmt oder eine Prüferin/ einen

Prüfer zur/zum Vorsitzenden bestellt (§ 9 Abs 5 und 6 Satzung Studienrecht).

Für die Eingabe in i3v ist zu beachten: Das Prüfungssemester ist gleichzeitig auch das Stoffsemester.

2.3.1 Anlegen eines Modul- bzw. Fachprüfungstermins

Öffnen Sie die Anwendung „ Prüfungstermine“, klicken Sie auf „Neueingabe“ und befüllen die

folgenden Felder

• Prüfungsdatum: Dieses Datum definiert bei Fachprüfungen auch das Stoffsemester.

• planende Einrichtung: Die zuständige SPL wählen.

• Typ: Klicken Sie in das Feld und wählen Sie den Eintrag „Fachprüfung“

• Kommissionell: Klicken Sie in das Feld, dadurch ändert sich der Inhalt (Auswahl: Ja/ Nein).

• Lehrinhalte: Den Lehrinhalt der Fachprüfung aus der Liste auswählen.

• Modus: Klicken Sie in das Feld und wählen Sie den passenden Modus (Auswahl: Mündlich,

Schriftlich, Kombiniert).

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Auf der Karteikarte „Beurteilende“wird mittels Doppelklick in das Feld „Funktion“ die Funktion der

Mitarbeiterin/des Mitarbeiters ausgewählt und anschließend im Feld „Mitarbeiter“ die Person selbst.

2.4 (Nachträglich) PrüferInnen zum Prüfungstermin hinzufügen Da das nachträgliche Hinzufügen einer/eines weiteren Prüferin/Prüfers mit großem Arbeitsaufwand

verbunden ist (vor allem bei Prüfungsterminen mit vielen TeilnehmerInnen), sollte grundsätzlich

darauf geachtet werden, bereits beim Anlegen des Prüfungstermins alle PrüferInnen einzutragen.

2.4.1 Prüfungstermin im Status „bestätigt“

Ist der Prüfungstermin noch im Status „bestätigt“, muss dieser zuerst in Bearbeitung gesetzt werden.

Unter der Registerkarte „Beurteilende“ muss zuerst der/die weitere Beurteilende eingetragen

werden. Mit einem Klick in das nächste leere Feld in der Spalte „Funktion“ kann die die Funktion

der/des neuen Beurteilenden gewählt werden.

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Der/die zusätzliche Beurteilte muss über die „Suchen….“-Funktion ausfindig gemacht werden, da bei

einem einfachen Klick auf das Feld ansonsten alle MitarbeiterInnen der Universität Wien zur Auswahl

gegeben werden.

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Die Eigenschaft für den Andruck des Namens der/des neu eingetragenen Prüferin/Prüfers auf dem

Sammelzeugnis wird standardmäßig auf „Ja“ eingetragen und muss auch bei allen PrüferInnen

auf„Ja“ lauten. Am Sammelzeugnis steht jeweils nur ein/e PrüferIn.

Um jeweils alle PrüferInnen bei einer Prüfungsleistung eintragen zu können, muss auf der Karteikarte

„Eigenschaften“ die Eigenschaft „Aufteilung Prüfungsentgelte wie bei kommissioneller Prüfung“

gesetzt werden.

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Mit einem Doppelklick auf die Eigenschaft oder mit einem Klick auf den Pfeil nach Markieren der

Eigenschaft kann diese ausgewählt und danach mit OK bestätigt werden.

Der Eintrag mehrerer PrüferInnen in den Prüfungsleistungen muss nur einmal erfolgen und wird bis

zu einer allfälligen Änderung für jede weitere Prüfungsleistung übernommen.

2.4.2 Prüfungstermin im Status „Freigegeben“

Wird in einen Prüfungstermin, der bereits freigegeben wurde, ein/e weitere/r Prüfer/in eingetragen,

muss dieser zuerst zurück „In Bewertung“ gesetzt werden.

• Prüfungstermin zurück „In Bewertung“

• Prüfungsleistungen in „Korrektur“ setzen

• Prüfungstermin Eigenschaften setzen und PrüferIn ergänzen

• Neue/n Beurteilende/n in Prüfungsleistungen nachtragen

3 Prüfungsanmeldung für UNIVSonline zur Verfügung stellen

3.1 Anlegen einer Belegungsinformation Das Anlegen einer Belegungsinformation für einen Prüfungstermin ist notwendig, damit Studierende

sich online zur Lehrveranstaltung anmelden können. Die Belegungsinformation wird in der Regel

genau so angelegt wie die Belegungsinformation einer Lehrveranstaltung.

Ist der Prüfungstermin angelegt und im Status „Bestätigt“, kann die Belegungsinformation über das

Verweismenü angelegt werden.

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Jetzt muss der Anmeldecluster ausgewählt werden, in welchem die Studierenden im UNIVISonline

die Prüfungsanmeldung finden sollen. Diesen bestätigen Sie mit einem Klick auf OK.

Als nächstes muss ein Kontingent eingetragen werden. Wird das Feld leer gelassen, gibt es für die

Anmeldung keine Teilnahmebeschränkung.

Hinweis: Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungs- bzw. Modul- oder Fachprüfungen

dürfen nie Kontingente gesetzt werden.

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Wird eine Teilnehmerbeschränkung eingegeben, können sich die Studierenden nicht direkt

anmelden, sondern merken sich zuerst nur vor. Hier muss nach Ablauf der Frist ein Zuteilungslauf

gestartet werden, um die Studierenden anzumelden.

Hinweis: Dies gilt nur für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.

Nun erhalten Sie die Bestätigung, dass der Prüfungstermin erfolgreich angelegt wurde.

Wurde kein allgemeiner Zeitraum direkt im Anmeldecluster vergeben (nur sinnvoll, wenn viele

Anmeldungen zu Prüfungsterminen zur selben Zeit ablaufen sollen), muss als nächster Schritt der

Anmeldezeitraum im Prüfungstermin vergeben werden. Dafür wird in den Bearbeiten-Modus

gewechselt.

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Folgende Einträge sind notwendig:

• Anmelden von: Das Datum liegt in der Zukunft; der Prüfungstermin sollte bereits bei

Ankündigung der Lehrveranstaltung im VVZ feststehen.

• Anmelden bis : organisatorische Frist, Raumreservierungszeit einkalkulieren

• Abmelden bis: idR 2 Werktage vor Beginn der LV-Prüfung bzw. 1 Woche vor Beginn der

Modulprüfung

• Semester: Hier muss das Semester gewählt werden, in welchem der Prüfungstermin

abhalten wird.

Nachdem alle notwendigen Einstellungen vorgenommen worden sind, muss der Status von

„angelegt“ auf „aktiv“ geändert werden. Erst dann ist die Anmeldung während des angegebenen

Zeitraums für Studierende im UNIVISonline sichtbar.

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3.2 Anmeldung/Nachmeldung von Studierenden über i3v Muss ein/e Studierende/r nach Ablauf der Frist per Hand angemeldet werden, so wird in der

Anwendung „AS Belegung“ mit „Neueingabe“ eine Belegung dafür erstellt.

Hinweis: Der/die Studierende soll nicht über den Prüfungstermin in der Karteikarte „Teilnehmer“

eingetragen werden, da er/sie sich ansonsten ohne Belegung in UNIVISonline nicht als angemeldet

sieht und vermehrte Rückfragen bei Ihnen die Folge wären.

Folgende Felder müssen ausgefüllt werden:

• Studierende/r

• Belegungsinformation: Sollte vor dem Anmeldezeitraum befüllt werden - danach werden für

den Anmeldezeitraum jene Fristen vorgeschlagen, welche in der Belegungsinformation

eingetragen sind

• Anmeldezeitraum

Registerkarte „Sonstiges“:

• Studienelementverlauf

• Studienplanpunkt

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Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen mit Platzbeschränkung ist auch folgendes Feld

verpflichtend:

Registerkarte „Punkte“:

• Punkte/Präferenz

Nach der Speicherung des Datensatzes muss der/die Studierende durch einen Statuswechsel

vorgemerkt (bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen mit Platzbeschränkung, wenn eine

Teilnahme am Zuteilungslauf gewünscht wird) oder angemeldet werden.

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3.3 Übernahme der Belegungen Generell werden Belegungen automatisch in den Prüfungstermin übernommen. Erreicht ein/e

Studierende/r in UNIVISonline den Status „angemeldet“, so wird er/sie automatisch in den

Prüfungstermin übernommen. In der Anwendung „Prüfungsleistungen“ wird für den/die

Studierende/n automatisch ein Datensatz generiert.

Sollte jedoch einmal der Fall auftreten, dass nicht alle Studierenden von der Belegungsinformation in

den Prüfungstermin übernommen werden, kann dies per Hand nachgeholt werden. Im

Prüfungstermin gibt es im Spezialmenü die Funktion „Übernahme der Belegungen“, mit welcher nach

Ablauf der Anmeldefrist Studierende von der Belegungsinformation in den Prüfungstermin

übernommen werden können.

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4 Erfassen von Prüfungsleistungen Der korrekte Ablauf von Prüfungen ist in § 13 Satzung Studienrecht geregelt (vgl.

http://satzung.univie.ac.at/):

1. Überprüfung der Identität der Studierenden (Lichtbildausweis)

2. Geeignete Arbeitsplätze und Räumlichkeiten, fachkundige Prüfungsaufsicht

3. Mündliche Prüfungen sind öffentlich

4. Führen eines Prüfungsprotokolls

5. Gelegenheit, den Stand der erworbenen Kenntnisse nachzuweisen

6. Inhalt, Umfang, Anzahl der Fragen sowie Dauer einer Prüfung richten sich nach Inhalt und

Umfang des Prüfungsstoffes bzw. dem Curriculum

7. Prüfungsabbruch aus wichtigem Grund

8. Verwendung unerlaubter Hilfsmittel

9. Prüfungsbestätigung

10. Festlegung zusätzlicher Regelungen für Prüfungen durch die SPL

4.1 Hinzufügen von PrüfungsteilnehmerInnen zu einem Prüfungstermin Sofern für die Prüfungsanmeldung nicht das Anmeldesystem verwendet wird oder falls es

Studierenden begründet nicht möglich war, sich zu einer Prüfung rechtzeitig anzumelden (SPL-

Entscheid), so müssen die Studierenden im Prüfungstermin eingetragen werden. Dies geschieht über

die Anwendung „Prüfungstermine“ auf der Karteikarte „Teilnehmer“. Der Prüfungstermin muss dazu

im Status „bestätigt“ oder „in Bewertung“ sein.

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Zuerst muss der Prüfungstermin in den Änderungsmodus gesetzt werden. Bei nicht

prüfungsimmanenten LV-Prüfungen wählen Sie danach einen Studierenden aus. Hierfür machen Sie

einen Doppelklick in der Spalte „Studierender“. Darauf hin öffnet sich ein Eingabefeld, wo Sie den

Namen/die Matrikelnummer des Studierenden eingeben müssen.

Sofern die/der Studierende mehrere aktive Studien an der Universität Wien betreibt erscheint

danach ein Auswahlfenster, bei dem Sie das Studium des/der Studierenden auswählen müssen, für

das die Leistung erbracht werden soll. Diese Information sollten Sie von den Studierenden oder

Lehrenden erhalten.

Bei Studierenden mit nur einem aktiven Studium wird dieses Auswahlfenster nicht angezeigt. Das

Studium wird stattdessen automatisch (in der Spalte Studienelementverlauf) eingetragen. Im

Anschluss müssen Sie noch den Studienplanpunkt neu auswählen. Klicken Sie dazu doppelt in das

Feld „Studienplanpunkt neu“. Im sich öffnenden Auswahlfenster bekommen Sie alle zum Lehrinhalt

passenden SPP angezeigt. Welcher SPP hier zu wählen ist müssen Lehrende oder Studierende Ihnen

mitteilen. Falls diese Information nicht vorliegt, so können Sie den obersten angezeigten

Studienplanpunkt auswählen. Eine spätere Änderung ist möglich.

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Nach der Auswahl des Studienplanpunktes ist das Anlegen des Studierenden im Prüfungstermin

abgeschlossen. Speichern Sie die Änderung, indem Sie auf den Grünen Haken in der oberen linken

Ecke klicken. Es kann dann (auch zu einem späteren Zeitpunkt) die Benotung durchgeführt werden

(s.u.).

Bei Prüfungsterminen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist das Prozedere analog.

Allerdings müssen Sie zuerst ein Prüfungsdatum eingeben, bevor Sie einen Studierenden auswählen

können.

4.2 Notenvergabe und Notenerfassung Mittels Prüfungen wird der Studienerfolg der Studierenden festgestellt. Für die Beurteilung gilt die

fünfteilige Notenskala: „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „genügend“, „nicht genügend“.

Ist diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig (z.B. Exkursionen, Praktika, etc.), hat

die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten (§ 73 UG).

Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht und die gleichzeitige Verwendung von beiden Notenskalen ist nicht zulässig. Bloße Teilnahmebestätigungen („hat … teilgenommen“) sind unzulässig.

Zeugnisse (= der Eintrag in das Sammelzeugnis) sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von

vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen (§75 Abs 4 UG).

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Konsequenz bei nicht fristgerechter Beurteilung: Für Studierende können sich schwerwiegende

Verzögerungen im Studienfortschritt ergeben, insbesondere bei Prüfungen, die Voraussetzung für die

Anmeldung zu weiteren Lehrveranstaltungen/Prüfungen sind („Voraussetzungsketten“). Solche

Verzögerungen muss die SPL/die Universität gegenüber den Studierenden vertreten. Die Abgeltung

der Prüfungstaxen für Lehrende verschiebt sich.

Mit dem Statusschritt der „Freigabe“ werden Leistungen am Sammelzeugnis angedruckt.

Noten, die für die Studierenden über UNIVISonline ersichtlich sind, gelten und können nachträglich

nur mehr bei nachweisbarem Irrtum geändert werden. Eine Verschlechterung der kommunizierten

Note ist nicht möglich.

Besonders bei der Organisation der STEOP-Modulprüfungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die

Beurteilungsfrist möglichst kurz gehalten wird, damit sich die Studierenden im Folgesemester zu

Lehrveranstaltungen anmelden können.

Die erfolgreiche Absolvierung der STEOP ist Voraussetzung für die Absolvierung weiterer

Lehrveranstaltungen.

Die Notenerfassung kann sowohl von Lehrenden als auch von Ihnen vorgenommen werden.

Lehrende verwenden dafür die Weboberfläche von UNIVISonline, in dem alle Schritte bis hin zum

Abschließen des Prüfungstermins vorgenommen werden können.

Ihnen als SachaberbeiterInnen steht zusätzlich die Eintragung über i3v zur Verfügung. Alle so

erfassten Leistungen werden automatisch im Sammelzeugnis und im Diploma Supplement

angedruckt, erscheinen im Prüfungspass der Studierenden und werden bei der zu berechnenden

Abschlussnote berücksichtigt.

4.3 Zeugnis Die Beurteilung einer Lehrveranstaltung ist durch ein Zeugnis zu beurkunden, das auch in

elektronischer Form ausgestellt werden darf. Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch binnen

vier Wochen ab dem Prüfungsdatum von Amts wegen auszustellen (§ 75 Abs 4 UG).

Welche Bestandteile ein Zeugnis zu beinhalten hat, ist in § 75 UG geregelt (z.B. Familienname,

Vorname, Matrikelnummer, Geburtsdatum, Bezeichnung des Studiums, Bezeichnung der Prüfung /

Faches, Prüfungsdatum, Beurteilung, ECTS Punkte, etc.).

Alle Prüfungsleistungen müssen in i3v erfasst werden (Einzelzeugnisse werden nicht mehr

ausgestellt).

• Einzelprüfungen: Noteneintrag durch Lehrende in UNIVISonline, Noteneintrag durch

SSC/SSSt-MitarbeiterInnen in i3v; scheint nach Freigabe im Sammelzeugnis auf)

• Kommissionelle Prüfungen: die / der Vorsitzende

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4.4 Freigeben von Prüfungsleistungen

4.4.1 Einzelne Prüfungsleistung freigeben

Einzelne Prüfungsleistungen können entweder im Prüfungstermin direkt oder in der Anwendung

„Prüfungsleistungen“ freigegeben werden.

Sobald der Prüfungstermin in den Status „Prüfungstermin bewerten“ gesetzt wird, können

Studierende benotet werden.

Werden die Prüfungsergebnisse direkt in den Prüfungstermin eingetragen, muss der Prüfungstermin

im „Ändern“-Modus sein. Unter der Karteikarte „Teilnehmer“ in der Spalte „Note“ werden die

Ergebnisse eingetragen. Speichert man die Änderung ab, werden automatisch Prüfungsdatum und

PrüferIn ergänzt sowie der Status von „angemeldet“ auf „beurteilt“ geändert.

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Als zweite Möglichkeit kann die Note direkt in der Prüfungsleistung eingegeben werden. Wechseln

Sie dazu über das Verweismenü zu den Prüfungsleistungen.

Im Änderungsmodus können Sie hier die Noten sofort eingeben, allerdings werden die

BeurteilerInnen nicht automatisch eingetragen. Dies muss per Hand geschehen, indem Sie in das Feld

klicken und eine/n oder falls notwendig mehrere Prüfer/innen auswählen.

Der Status der Prüfungsleistung ändert sich dann automatisch von „Angemeldet“ in „Bewertet“.

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4.4.2 Bewertung abschließen und alle Prüfungsleistungen freigeben

Wurden die Studierenden bewertet, muss der Prüfungstermin abgeschlossen werden (Statusschritt:

Bewertung abschließen). Dafür dürfen keine Studierenden mehr im Status „angelegt“ oder

„angemeldet“ sein. Sie müssen diese Studierenden entweder auf „abgemeldet“ oder „nicht

erschienen“ setzen.

Die bewerteten Prüfungsleistungen werden somit alle automatisch freigegeben und für die

Studierenden im UNIVISonline sichtbar.

4.4.3 Mehrere bewertete einzelne Prüfungsleistungen freigeben

Einzelne Leistungen können freigegeben werden, indem sie einfach im Prüfungstermin einzeln von

„Bewertet“ auf „Note freigeben“ geschaltet werden. Dies ist sinnvoll, wenn ein/e einzelne/r

Studierende/r ihre/seine Note schneller benötigt, oder die Beurteilung der anderen Studierenden

noch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

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4.5 Zusätzliche Studierende nach Abschluss der Bewertung hinzufügen Muss nach Abschluss des Prüfungstermins noch ein/e Studierende/r bewertet werden, können Sie

den Prüfungstermin von „Bewertung abgeschlossen“ wieder zurück auf „Prüfungstermin zurück zu:

In Bewertung“ setzen. Somit ist es wieder möglich, noch weitere Prüfungsleistungen einzutragen.

Im Änderungsmodus können Sie nun noch weitere Studierende eingeben und benoten. Danach muss

der Prüfungstermin wieder abgeschlossen werden.

4.6 TeilnehmerInnenliste, Ergebnisliste und Prüfungsprotokoll drucken Sie können über das Spezialmenü Schalterdruck 1 eine TeilnehmerInnenliste, eine Ergebnisliste

oder ein Prüfungsprotokoll drucken.

TeilnehmerInnenliste: Gemeldeten TeilnehmerInnen, ohne Noten und ohne Angaben zu Instituten

und SachbearbeiterInnen.

Ergebnisliste: Liste zum internen Gebrauch mit Angaben zur Veranstaltung, zum Termin sowie

Studierendeninformationen inklusive Noten, jedoch ohne Hinweise zu Instituten und

SachbearbeiterInnen.

Prüfungsprotokoll: beinhaltet Veranstaltungs-, Termin- und Studierendeninformationen inklusive

Noten sowie Angaben zu Instituten und SachbearbeiterInnen. Angedruckt werden nur

Prüfungsleistungen im Status „Freigegeben“.

Das „Prüfungsprotokoll“ enthält außerdem Angaben zum

• Stoffsemester (Semester in dem die Lehrveranstaltung stattgefunden hat)

• Prüfungsdatum (Datum an dem die Prüfung stattgefunden hat),

• Erstelldatum (Datum an dem die Eingaben fertig gestellt und das Protokoll gedruckt wurde)

Achtung: Zwischen Prüfungsdatum und Erstelldatum dürfen höchstens sechs Wochen liegen,

andernfalls erhält der/die Prüfer/in das Prüfungsentgelt erst im Folgesemester.

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Hinweis: Sowohl die TeilnehmerInnenliste als auch das „Prüfungsprotokoll“ (= Liste zur

Noteneintragung), welche aus i3v erstellt werden, ersetzen nicht das verpflichtend zu führende

Prüfungsprotokoll während einer mündlichen Prüfung.

4.7 Korrigieren von Prüfungsleistungen Korrekturen von Noten oder Studienzuordnungen sowie Änderungen von Lehrinhalten und

Studienplanpunkten werden direkt in der Anwendung „Prüfungsleistungen“ vorgenommen. Dazu

wechseln Sie entweder aus der Anwendung „Prüfungstermine“ über das Verweis-Menü in die

Prüfungsleistungen eines Prüfungstermines und wählen den/die entsprechende/n Studierende/n aus

oder suchen sofort in der Anwendung „Prüfungsleistungen“ die zu korrigierende Prüfungsleistung.

Anschließend setzen Sie den Status der zu korrigierenden Prüfungsleistung von „Freigegeben“ auf

„korrigieren“.

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Es erscheint ein Dialogfenster zur Eingabe einer Begründung für die Korrektur. Dieser Text scheint in

den Informationen zu den Statusschritten der Karteikarte „Allgemein“ auf undgewährleistet die

Nachvollziehbarkeit der gesetzten Aktionen.

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Klicken Sie auf Bearbeiten (Ändern), die bearbeitbaren Felder sind weiß hinterlegt. Sie können jetzt

Änderungen in den Feldern

• Studienelementverlauf

• Studienplanpunkt neu (bei modelliertem Studium)

• Lehrinhalt

• Note

• Studienplancode (bei Studium ohne Modellierung)

durchführen.

Nach erfolgter Korrektur und Speichern des Datensatzes erscheint die Abfrage, ob der Schritt

„Korrektur abschließen“ durchgeführt werden soll. Durch Ihre Bestätigung mit „Ja“ wechselt die

korrigierte Prüfungsleistung wieder in den Status „Freigegeben“.

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4.7.1 Löschen eines Prüfungstermines beantragen

Muss ein gesamte Termin mit allen Prüfungsleistungen gelöscht werden, beantragen Sie die

Löschung.

Gründe:

• Falsche Lehrveranstaltung

• Falsches Stoffsemester

• Falscher Prüfer oder Mitwirkender

• Falsches Prüfungsdatum

• Kandidat(en)/Matrikelnummer(n) falsch

Zum Beantragen der Löschung einfach den Status auf „... Löschung beantragen“ ändern.

Begründung, mit OK bestätigen

Die zur Löschung beantragten Prüfungstermine (auch alle darin enthaltenen Prüfungsleistungen)

können dann vom jeweiligen „Lösch- User“ des SSC’s endgültig gelöscht werden oder bei irrtümlicher

Beantragung wieder auf den ursprünglichen Status zurückgesetzt werden.

4.7.2 Löschen von Prüfungsleistungen beantragen

Die Löschung einer Prüfungsleistung ist in folgenden Fällen gerechtfertigt:

• Falsches Prüfungsdatum

• Falsches Stoffsemester

• Falsche Matrikelnummer

• Falsche Lehrveranstaltung

• Falscher Prüfer oder Mitwirkender

• Doppelte Eingabe der selben Prüfungsleistung mit der gleichen Note

Die zu löschende Prüfungsleistung aufrufen und im Statusfeld „Löschung beantragen“ auswählen.

Um alle Prüfungsleistungen eines Prüfungstermins zu löschen wählen Sie den Statusschritt „Löschung

beantragen (massenfähig)“.

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Dieser Schritt muss anschließend begründet werden.

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Die zur Löschung beantragte Prüfungsleistung kann dann vom jeweiligen „Lösch- User“ des SSC’s

endgültig gelöscht werden oder bei irrtümlicher Beantragung wieder auf den ursprünglichen Status

zurückgesetzt werden.

Sonderfall: Berechnete Beurteilung

Wird eine Leistung gelöscht, die Teil einer berechneten Beurteilung ist, so muss die davon abhängige

berechnete Beurteilung ebenfalls gelöscht werden. Ist dies der Fall, so erhalten Sie beim

Löschvorgang eine entsprechende Information. Wird die berechnete Beurteilung selbst gelöscht, so

hat das keine Auswirkung auf die einfließenden Leistungen.

4.7.3 Löschen von Prüfungsterminen oder Prüfungsleistungen durchführen

Löschung eines Prüfungstermins durch SSC-Lösch-UserInnen

• Klicken Sie im „Merken- Menü“ auf den Eintrag „Löschung beantragt“.

• Es erscheint eine Liste der zu löschenden Prüfungstermine .

• Rufen Sie jetzt die Prüfungstermine durch einen Klick auf „Anzeigen“ auf.

• Statuswechsel Prüfungstermin löschen.

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Löschung einer einzelnen freigegebenen Prüfungsleistung durch SSC-Lösch-UserInnen

• Klicken Sie im „Merken- Menü“ auf den Eintrag „Löschung beantragt“.

• Es erscheint eine Liste der zu löschenden Prüfungsleistungen.

• Rufen Sie jetzt die Prüfungsleistungen durch einen Klick auf „Anzeigen“ auf.

• Prüfen Sie die Angaben zur Löschung im Feld Bemerkungen.

• Die Prüfungsleistungen können jetzt durch einen Statuswechsel gelöscht werden.

4.8 Wiederholung / Ersetzen von Leistungen

4.8.1 Wiederholung von negativen Prüfungen

Studierende dürfen negativ beurteilte Prüfungen dreimal wiederholen (4 Antritte) (§77 Abs 2 UG).

Für Prüfungen der STEOP gelten gesonderte Regelungen, hier dürfen Prüfungen zweimal wiederholt

werden (3 Antritte) (§ 66 Abs 1a UG). Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die oder der

Studierende bei einer für sie oder ihn im Rahmen der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der

letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde (§ 66 Abs 1b UG). Das Datum des Ausschlusses

entspricht immer dem Datum der Prüfung.

Für nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gilt: die dritte Wiederholung einer Prüfung ist

kommissionell (mündlich oder schriftlich) abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen

Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Dies gilt auf Antrag der/des Studierenden auch schon für die

zweite Wiederholung (§ 77 Abs 3 UG).

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen müssen gemäß den zulässigen

Wiederholungsmöglichkeiten erneut absolviert werden (keine kommissionelle Prüfung).

Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dasselbe Prüfungsfach in allen

facheinschlägigen Studien an derselben Universität anzurechnen (§ 77 Abs 2 UG).

Bei in i3v erfassten Leistungen findet diese Antrittszählung automatisch durch einen entsprechenden

Eintrag für die maximalen Antritte im jeweiligen Lehrinhalt statt. Sie verhindert bei nicht

prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen die selbständige Anmeldung der Studirenden bei der 3.

Wiederholung und fordert zur persönlichen Anmeldung des kommissionellen Prüfungsantritts über

das SSC auf.

Besteht eine/ein Studierende/r die letzte zulässige Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfung nicht,

erfolgt der Ausschluss von diesem Studium und allen Studien, in denen diese Prüfung verpflichtend

zu absolvieren ist (ex lege).

Die Bekanntgabe der auszuschließenden Studierenden erfolgt durch die SPL an das Referat

Studienzulassung ([email protected]) unter Angabe folgender Daten: Matrikelnummer;

die zum Ausschluss führende Prüfung (LV-Nummer, Datum der Beurteilung) und Angabe von Studien,

in denen diese Prüfung verpflichtend zu absolvieren ist/wäre.

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4.8.2 Exkurs Neue Regelung bei Ausschluss auf Grund STEOP

Seit 21.03.2013 gilt, dass bei einem Ausschluss auf Grund einer STEOP-Prüfung die neuerliche

Zulassung in Abweichung von § 63 Abs 7 UG (Zitat: „Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der

negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche

Zulassung für dieses Studium an der Universität, an der die letzte zulässige Wiederholung der Prüfung

nicht bestanden wurde, ausgeschlossen“) frühestens für das drittfolgende Semester nach dem

Erlöschen der Zulassung beantragt werden kann (§ 66 Abs 1b UG). Weiteres kann diese neuerliche

Zulassung zweimal beantragt werden und nach jeder neuerlichen Zulassung steht der/ dem

Studierenden dies gesamte Anzahl an Prüfungswiederholungen in der STEOP zur Verfügung. Positive

Prüfungen müssen nicht erneut abgelegt werden.

Geltungsbereich: Studierende können diese Regelung nur in Anspruch nehmen, wenn sie auf Grund

der STEOP ausgeschlossen wurden. Diese Ausschlüsse sind in i3v mit folgenden Codes vermerkt: X22,

X23 für UF1, X24 für UF 2, X25 für Pädagogik.

Die Regel gilt nicht für Ausschlüsse auf Grund von Prüfungen nach abgeschlossener STEOP, auch

nicht für Ausschlüsse auf Grund von Prüfungen der STEP (Curricula vor dem 30.09.2011).

Berechnung der Wiedereinstiegs:

Datum der Beurteilung, die zum Ausschluss führte:

Semester, für das ein Antrag auf Wiederzulassung gestellt werden kann (drittfolgendes Semester)

1.3.-30.9.2013 Wintersemester 2014/15 (Zulassungsfrist: X.6.2014 bis 5.9.2014)

1.10.2013-28.2.2014 Sommersemester 2015 (Zulassungsfrist: X.1.2015 bis 5.2.2015)

Studierende, die bereits in vor dem 21.03.2013 vom Studium wegen der STEOP ausgeschlossen

wurden, können ab 21.3.2013 die Neuregelung für den Wiedereinstieg in Anspruch nehmen. Sie

können die Zulassung aber frühestens für das drittfolgende Semester nach dem Erlöschen der

Zulassung (= Datum der negativen zweiten Wiederholung der STEOP-Prüfung) beantragen.

Operativer Umgang mit dem Wiedereinstieg:

Die Studienzulassung lässt StudienwerberInnen bei Antrag auf Neuzulassung nach Prüfung (Vorliegen

eines Ausschlusses, Einhaltung des Zeitraums „drittfolgendes Semester“) erneut zu.

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Das Referat Koordination versieht nach dem Wiedereinstieg die negativen STEOP-Prüfungen des/der

Studierenden, die negativ sind und noch abgelegt werden müssen, mit der Eigenschaft „negative

Leistungen (und deren Vorgänger) werden nicht gezählt“. Dadurch wird gewährleistet, dass sich

der/die Studierende im Falle einer Neuzulassung über das Anmeldesystem wieder zu STEOP-

Prüfungen anmelden kann. Die negativen Leistungen der STEOP-Prüfungen des früheren

Studienverlaufs werden weiterhin am Sammelzeugnis angedruckt.

Im Fall, dass sich Studierende bei Problemen mit der Anmeldung zur Prüfungen an ein SSC wenden,

soll dieses bei Verdacht auf Ursache „Verlust der Zulassung aufgrund negativer STEOP-Prüfung (2.

WH)“ die Anfrage der/der Studierenden an das Referat Koordination weiterleiten (E-Mail:

[email protected]). Das Referat prüft den Fall und setzt entsprechende Maßnahmen

(inkl. Information der/des Studierenden und des SSC).

4.8.3 Wiederholung von positiven Prüfungen

Positiv beurteilte Prüfungen können innerhalb von 6 Monaten einmal wiederholt werden (§ 77 Abs

1 UG). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite

Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste. Hierfür muss die Note der ersten Prüfungsleistung

in i3v von Ihnen auf „nichtig wiederholt“ gesetzt werden und scheint somit nicht mehr auf dem

Sammelzeugnis auf.

4.8.4 Ersetzen von Lehrveranstaltungen

Positive Prüfungen können durch besser beurteilte Prüfungen, die demselben Prüfungszweck dienen,

ersetzt werden (§ 14 Abs 4 Satzung Studienrecht).

Am Sammelzeugnis scheinen beide Noten auf. Entsprechend der Entscheidung der/des

Studierenden, welche Note für das Studium verwendet werden soll, wird die nicht verwendete

Leistung ins Interessensmodul verschoben.

4.9 Erschleichen von Leistungen (Schummeln)

4.9.1 Erschleichen von Leistungen bei npi-Lehrveranstaltungen:

Werden unerlaubte Hilfsmittel (Abschreiben, Handy, Schummelzettel etc.) verwendet, so wird diese

Prüfung als erschlichene Leistung gewertet. Der Antritt zählt!

Die Prüfungsaufsicht hat in diesen Fällen:

• mit einem Vermerk am Prüfungsbogen festzuhalten, dass geschummelt wurde

• nach Möglichkeit die unerlaubten Hilfsmittel sicherzustellen und dem Prüfungsbogen

beizulegen

• die LV-LeiterInnen und die SPL umgehend zu verständigen

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4.9.2 Erschleichen von Leistungen bei pi-Lehrveranstaltungen:

Wird eine Teilleistung innerhalb einer pi-LV erschlichen (z.B. Abschreiben, Verwendung unerlaubter

Hilfsmittel, „Plagiieren“ etc.) so ist die gesamte pi-LV als geschummelt zu werten und nicht zu

beurteilen.

Wird vor der Vergabe der Note festgestellt, dass geschummelt wurde, ist ein „nicht beurteilt“ zu

vergeben. Dazu wird der Status der/des betroffenen Studierenden in i3v von „Angemeldet“ auf

„nicht beurteilt“ gesetzt.

Lehrenden steht in UNIVSonline dafür der Statusschritt „unerlaubte Hilfsmittel“ zur Verfügung.

Der Endstatus lautet sowohl in i3v als auch in UNIVISonline „nicht beurteilt“. Im Sammelzeugnis

scheint statt einer Note ein „X“ auf, dessen Bedeutung in der Legende des Sammelzeugnisse erklärt

wird.

4.9.3 Feststellung der Erschleichung nach der Notenvergabe:

Ist eine Beurteilung durch die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln erschlichen worden (z.B. die

Prüfung wurde durch eine andere Person abgelegt), dann wird diese Beurteilung mittels Bescheid für

nichtig erklärt.

Wurde eine Prüfungsleistung also bereits freigegeben und nachträglich festgestellt, dass

geschummelt wurde, erfolgt eine Information an das Büro Studienpräses, wo nach der Prüfung des

Sachverhaltes ein negativer Bescheid ausstellt wird. Nach Rechtskraft dieses Bescheides wird das

zuständige SSC informiert, das den Status der freigegebenen Prüfungsleistung von „freigegeben“ auf

„nichtig erschlichen“ ändert.

Im Sammelzeugnis scheint statt der Note ein „N“ auf, dessen Bedeutung in der Legende des

Sammelzeugnisse erläutert wird.

Der Endstatus der Prüfungsleistung in i3v bei der Noteneingabe ist in diesem Fall „nichtig

erschlichen“ und kann nur in den SSC/SSSt geändert werden, sofern der Prüfungstermin schon

abgeschlossen wurde.

4.9.4 Kein Erscheinen zur Prüfung

Bei Studierenden, die zu einem Prüfungstermin angemeldet waren und nicht erschienen sind, wird

der Status von „Angemeldet“ auf „Nicht erschienen“ geändert.

Am Sammelzeugnis wird dies nicht angedruckt.

Wurde von der zuständigen Studienprogrammleitung die „Sperre bei Nichtantritt“ eingerichtet, wird

durch diesen Status eine neuerliche Anmeldung des Studierenden für acht Wochen verhindert.

Hinweis: Es folgt hier weder eine negative Beurteilung der Studierenden, noch eine

Antrittszählung. Auch eine Sperre für den nächsten Antritt erfolgt dann nicht, wenn die

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Studierenden glaubhaft versichern, dass sie aus triftigem Grund an der Abmeldung gehindert

waren (§ 11 Abs 3 Satzung Studienrecht).

4.10 Rechtsschutz bei Prüfungen Negativ beurteilte Prüfungen können aus bestimmten Gründen auf Antrag der/des Studiernden

angefochten werden bzw. haben Studiernde generell das Recht in die Prüfungsunterlagen Einsicht zu

nehmen.

4.10.1 Aufhebung von Prüfungen

Gemäß § 79 Abs 1 UG hat die Studienpräses („das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige

Organ“) Prüfungen, die mit einem schweren Mangel in der Durchführung behaftet sind, aufzuheben.

Schwere Mängel sind z.B. unzureichende Prüfungszeit, unleserliche Prüfungsfragen, zu wenig

gestellte Fragen, kein Prüfungsprotokoll, etc.

Eine Anfechtung ist binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung bei der Studienpräses

einzubringen und ist bescheidmäßig zu erledigen. Diese Aufgabe erfüllt die Studienpräses (nicht

delegiert). SSC und SPL werden vom Büro Studienpräses über das Ergebnis verständigt (Bescheid wird

nach Rechtskraft per Mail verschickt).

Positiv beurteilte Prüfungen sowie die Beurteilung an sich können nicht angefochten werden (§ 79 Abs 1 UG).

4.10.2 Einsicht in Prüfungsunterlagen

Den Studierenden Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu geben, wenn dies innerhalb von sechs

Monaten ab Bekanntgabe der beurteilung beantragt wird (länger ist immer möglich). Dies beinhaltet

auch die Einsicht in die Prüfungsfragen. Es dürfen Kopien angefertigt werden.

Von Multiple Choice-Fragen inklusive der jeweiligen Antwort-Items dürfen keine Kopien gemacht

werden. Einsicht muss allerdings gewährt werden (§ 79 Abs 5 und § 84 UG).

4.10.3 Aufbewahren von Unterlagen

Werden Beurteilungsunterlagen (Klausuren schriftlicher Prüfungen, Seminararbeiten, etc.) nicht

ausgehändigt, so sind sie mindestens sechs Monate aufzubewahren (§ 79 Abs 3 UG)

Prüfungsprotokolle sind mindestens ein Jahr aufzubewahren (§ 79 Abs 4 UG)

Empfehlung: Alle Beurteilungsunterlagen mindestens ein Jahr aufbewahren

5 ECTS-Zusatzleistungen und ECTS-Ergänzungen

5.1 ECTS-Zusatzleistungen (tatsächliche Mehrleistung durch Studierende) Dabei handelt es sich um tatsächliche Mehrleistungen durch die Studierenden und betrifft konkret

ausschließlich Bachelorarbeiten.Eine Zusatzleistung soll also nur für Bachelorarbeiten als

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Zusatzleistung zu Lehrveranstaltungen eingetragen werden. Dazu ist (falls nicht bereits vorhanden)

das Anlegen eines Lehrinhalts mit dem Titel

„Zusatzleistung Bachelorarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung“

oder

„Zusatzleistung Bachelorarbeit im Rahmen eines Seminars“

notwendig.

Hinweis: Werden Bachelorarbeiten im Rahmen spezieller Bachelorseminare absolviert, so ist kein

Anlegen einer Zusatzleistung erforderlich.

5.2 ECTS-Ergänzungen (keine Mehrleistung durch Studierende) Dabei handelt es sich um Anpassungen von ECTS-Punkten, etwa aufgrund vorgenommener

curricularer Änderungen. Diese ECTS-Anpassungen sollten nicht als Zusatzleistung gekennzeichnet

werden, da von Studierenden kein zusätzlicher Aufwand geleistet wird. Falls noch nicht vorhanden,

wird ein Lehrinhalt mit dem Titel

„ECTS-Ergänzung gemäß Curriculum“

benötigt.

Eine ECTS-Ergänzung ist in folgenden Fällen notwendig:

• Anpassung von ECTS-Punkten aufgrund von Studienplanänderungen. Einige LV haben nun

niedrigere ECTS-Punkte, diesen Studierenden würden ECTS-Punkte zur Erfüllung des

Curriculums fehlen.

• Anpassung von ECTS-Punkten aufgrund geänderter (niedriger) ECTS-Punkte bei Leistungen

anderer Studienrichtungen, die im eigenen Studium absolviert werden dürfen.

Beispiel: Modul benötigt zur Erfüllung 8 ECTS-Punkte und besteht aus einer LV des

Lehrangebots der eigenen Fakultät (mit 4 ECTS-Punkten gleich geblieben) und einer LV des

Lehrangebots einer anderen Studienrichtung (3 statt der benötigten 4 ECTS-Punkte).

ECTS-Ergänzung: 1 ECTS, damit ist das Modul erfüllt.

• Anpassung von ECTS-Punkten aufgrund unterschiedlicher ECTS-Bewertungen von

Lehrveranstaltungen, die von einer SPL sowohl im Bachelorstudium (z.B. mit 4 ECTS) als auch

im Erweiterungscurriculum (z.B. mit 5 ECTS) angeboten werden.

Achtung: ECTS-Ergänzungen dürfen nicht in Wahlmodule gehängt werden!

• Bei Eintragen einer Gesamtsumme von ECTS aufgrund einer Änderung des Curriculums lautet

die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen (+)“.

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• Bei Eintragung zu einer Lehrveranstaltung ist die Beurteilung gleichlautend der jeweiligen

Einzelleistung

• Die PrüferInnen werden als „PrüferIn ohne Abrechnung“ eingetragen.

6 Statusschritte und Statuswerte

6.1 Prüfungstermine In Planung verwerfen

bestätigen

Bestätigt absagen

bewerten (In Bewertung)

In Bewertung Löschung beantragen

Bewertung abschließen

Bewertung

Abgeschlossen Löschung beantragen

zurück zu: In Bewertung

6.2 Prüfungsleistungen Angemeldet abmelden

bewerten

nicht antreten

nicht beurteilen

Bewertet Note freigeben

Freigegeben Absolut nichtig erklären

Löschung beantragen

Korrigieren

nichtig erschlichen erklären

nichtig wiederholt erklären

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7 UNIVISonline: Lehrendeninterface Um sich im Lehrendeninterface der Universität Wien anmelden zu können, benutzen Sie bitte Ihre

gewohnte Mailbox - Kennung sowie Ihr Passwort und loggen Sie sich auf https://univis.univie.ac.at/

ein. Bei Problemen wenden sie sich bitte an [email protected]

Studierende können sich über das Web zu den von ihnen gewünschten Veranstaltungen an- oder

abmelden. Die generellen Anmeldezeiten zu Lehrveranstaltungen sind im September

(Wintersemester) und im Februar (Sommersemester). Die genauen Anmeldezeiten legt die

Studienprogrammleitung jedes Semester erneut fest.

Je nach Studienprogrammleitung erfolgt die Zuteilung der Plätze über ein Punkte- oder

Präferenzsystem. Weitere Kriterien, wie zum Beispiel ein Bonuspunktesystem je nach

Studienfortschritt, können ebenfalls von der Studienprogrammleitung festgelegt werden. Der

Zeitpunkt der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen oder Prüfungen ist irrelevant, solange die Frist der

Anmeldephase eingehalten wird (kein first come – first served).

Über das Lehrendeninterface des Anmeldesystems − welches ebenfalls in UNIVSonline zu finden ist

– können Sie sehen, welche Studierende für die Lehrveranstaltung angemeldet bzw. auf der

Warteliste sind. Während der Anmeldephase können Sie mitverfolgen, wie Studierende

Lehrveranstaltungen buchen. Sie erkennen diese KandidatInnen am Status „vorgemerkt“. Nach dem

Zuteilungslauf durch die Studienprogrammleitung wird die Vormerkung am Ende der Anmeldephase

entweder in „angemeldet“ (TeilnehmerInnen) oder „auf Warteliste“ umgewandelt.

Es ist auch möglich, diese Übersichtsliste aus UNIVISonline auszudrucken und als Anwesenheitsliste

zu verwenden. Sie können über das Lehrendeninterface von UNIVISonline E-Mails an die

TeilnehmerInnen von Lehrveranstaltungen verschicken und haben auch die Möglichkeit,

angemeldete Studierende abzumelden bzw. Studierende von der Warteliste anzumelden. Dies

funktioniert über den Menüpunkt „Anmeldesystem Lehrende“, den Sie im UNIVISonline

Lehrendeninterface finden.

Studierende können sich innerhalb der definierten Abmeldefristen selbst abmelden. Diese

Abmeldefristen dauern üblicherweise drei Wochen länger als die Anmeldefristen, können jedoch je

nach Studienprogrammleitung unterschiedlich ausgestaltet sein. Nach dem Ende der Abmeldefristen

wird davon ausgegangen, dass die Anmeldung zu den gewählten Lehrveranstaltungen verbindlich ist,

da die Studierenden damit den Platz besetzt und die entsprechende personelle und budgetäre

Ressource konsumiert haben. Eine eigenständige Abmeldung seitens der Studierenden ist also nicht

mehr zulässig. Sie haben die Möglichkeit, bei ausreichender und glaubwürdiger Erklärung der

Studierenden, die Abmeldung für diese auch noch außerhalb der Fristen durchzuführen.

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Eine Abmeldung von einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung ist für Studierende – sofern

von Ihnen nicht anders bestimmt – im Wintersemester bis längstens 31.10., im Sommersemester

bis längstens 31.03. möglich.

7.1 Studierende abmelden und von der Warteliste anmelden

7.2 Teilnehmerliste erstellen

7.2.1 Auswählen der entsprechenden LV

Bitte klicken Sie den Menüpunkt „Anmeldesystem Lehrende“. Suchen Sie sich die gewünschte LV

oder Prüfung heraus und gehen Sie mit „anzeigen“ in die Detailansicht.

7.2.2 Liste konfigurieren

Sie sehen nun die Liste der Studierenden, die sich für die LV interessieren. Ganz unten oder ganz

oben in der Detailansicht der LV finden Sie den Button „Liste konfigurieren“. Bitte klicken Sie dort,

um Teilnehmerlisten zu erstellen.

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Es öffnet sich die Seite „Liste konfigurieren“.

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In der Drop-Down-Liste „Listenart“ können Sie zwischen folgenden vier Listenarten wählen. Jede

Listenart steht sowohl alphabetisch oder nach Reihung (der gesetzten Punkte / Präferenzen) zur

Verfügung:

• E-mail Adressenliste nach Reihung: hier werden zusätzlich die E-Mail Adressen angedruckt

• Unterschriftenliste nach Reihung: hier wird ein zusätzliches Feld eingebaut, wo Studierende

unterschreiben können

• Notenliste nach Reihung: hier wird ein zusätzliches Feld eingebaut, wo Lehrende Noten

eingeben können

• Studienplanpunktliste nach Reihung: hier wird als Zusatzinfo die SKZ sowie der

Studienplanpunkt angezeigt

Als Listenformate stehen „Excel“ und „PDF“ zur Auswahl.

7.3 Noteneingabe

7.3.1 Prüfungstermine – Übersicht

Bitte klicken Sie den Menüpunkt „Noteneingabe“ an. Diese Seite dient Ihnen zuerst zur Übersicht

über alle Ihre aktuellen und vergangenen Prüfungstermine. Bitte lassen Sie die Filterfunktionen

zuerst komplett frei und verwenden Sie diese nur dann, wenn Sie bereits zahlreiche Treffer

bekommen haben und noch weiter einschränken möchten.

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Hinweis: Diese Ansicht spiegelt die I3V-Anwendung „Prüfungstermine“ wider. Wenn Sie einen

Termin überhaupt nicht sehen, so muss dieser noch angelegt werden (siehe Punkt 3)

Bitte klicken Sie in der Übersicht Ihrer Prüfungstermine beim entsprechenden Termin auf

„bearbeiten“.

7.3.2 Bearbeiten ( = Noten eingeben)

Tragen Sie die Noten in der Spalte „Note“ ein und bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen das

Datum der Prüfungsleistung. Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen)

ist das Prüfungsdatum vorgegeben. Wenn alle Noten der Studierenden eingetragen sind, kann durch

Drücken des Button „speichern“ ganz unten oder ganz oben rechts die Auswahl bestätigt werden.

Tipp: Wenn Sie eine lange Notenliste einzugeben haben, dann speichern Sie bitte unbedingt immer

wieder zwischendurch ab! Zur Erklärung: nach 30 Minuten ohne Betätigung des „Speichern“-Buttons

schaltet das System wegen Timeouts ab. Die Noteneingabe wird nicht als Aktivität des Users erkannt,

sondern nur das Abspeichern!

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Wenn Prüfungsleistungen für Studierende eingegeben werden müssen, die formell nicht zur LV

angemeldet waren aber trotzdem teilgenommen haben und benotet werden sollen, so verwenden

Sie bitte den „Neu“-Button.

Hinweis: Vermeiden Sie Studierende, die sich nicht über univis oder das SSC angemeldet haben

in Ihre Lehrveranstaltung aufzunehmen, da ansonsten die Anmeldevoraussetzungen nicht

überprüft werden können.

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Nach dem Klick auf den „Neu“-Button öffnet sich eine Eingabemaske. Nachdem alle Felder befüllt

wurden wird die Prüfungsleistung mit „übernehmen“ abgespeichert.

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Wenn einzelne Noten erst später eingetragen oder nachbearbeitet werden sollen (zum Beispiel, weil

ein anderer Studienplanpunkt gewählt werden soll), so kann dies über den Button „bearbeiten“

erfolgen.

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Nach Drücken dieses Buttons öffnet sich die Detailansicht, bei der allerdings nur die Note zur

Einzelleistung des entsprechenden Studierenden eingegeben oder abgeändert werden kann.

Mit „Übernehmen“ (am Ende der Seite) wird die Auswahl bestätigt und abgespeichert.

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7.3.3 Anzeigen (Statuswechsel wie zB Abmeldung)

Wenn Sie Studierende, die nicht zum Prüfungstermin erschienen sind obwohl sie sich angemeldet

haben, abmelden möchten, können sie das über den Statusschritt einzeln oder für alle jene

Studierenden auf einmal durchführen.

Für eine einzelne Abmeldung klicken Sie bitte auf „abmelden“.

Für die Abmeldung mehrerer Studierender:

Mit dem Klick auf das Doppelpfeil-Symbol (>>) ist es möglich, alle Studierenden eines gleichen Status

in einem Massenschritt auch gleich zu behandeln.

Es öffnet sich eine weitere Seite, in der alle Prüfungsleistungen dargestellt werden, die denselben

Quellstatus wie jener des gewählten Studierenden aufweisen.

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Nun markieren sie alle Studierende bei denen sie die Abmeldung durchführen möchten und

bestätigen im unteren Bereich des Bildschirms bei „Workflowschritt durchführen“ den

entsprechenden Schritt.

ACHTUNG: Standardmäßig sind alle Studierende markiert, durch anklicken ist es jedoch möglich,

einzelne Studierende auszunehmen, die in diesem Fall nicht abgemeldet werden sollen.

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8 UNIVISonline: Studierendeninterface

8.1 Prüfungsergebnisse einsehen

8.1.1 Prüfungsleistungsübersicht

Studierende haben die Möglichkeit, sich ihre gesamten (in einem Endstatus befindlichen)

Prüfungsleistungen der Universität Wien anzeigen zu lassen. Diese Anzeige ist nicht nach Studium

sortiert und in chronologischer Reihenfolge absteigend sortiert.

8.1.2 Prüfungspass

Der Prüfungspass ist eine weitere Möglichkeit für Studierende, sich die bislang erbrachten

Prüfungsleistungen anzeigen zu lassen. Der Prüfungspass ist jedoch nach den verschiedenen Studien

sortiert, die ein Studierender an der Universität belegt (hat). Dabei werden alle erbrachten und

berechneten Leistungen nebst den zugeordneten Studienplanpunkten aufgelistet. Die Position auf

dem Prüfungspass ergibt sich dabei aus dem Feld „Reihung Prüfungspass“ im Studienplanpunkt.

Generell ähnelt der Prüfungspass im UNIVISonline dem Prüfungspass im i3v.

8.1.3 Sammelzeugnis / Bestätigung über positiv absolvierte Leistungen

Das Sammelzeugnis können die Studierenden ausdrucken, um damit eine gültige Bescheinigung über

absolvierte Leistungen zu haben (die sie für Behörden oder Stipendienanträge ggf. benötigen). Durch

die Amtssignatur am Ende des Sammelzeugnisses ist es auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Wie

auch in der Leistungsübersicht sind im Sammelzeugnis nur all jene Leistungen sichtbar, die einen

Endstatus erreicht haben.

8.2 Modulzuordnung einer Prüfungsleistung ändern Studierende haben die Möglichkeit, innerhalb eines Studiums Prüfungsleistungen selbstständig

einem neuen Studienplanpunkt zuzuordnen. Eine Anleitung hierzu gibt es auf der Homepage von

Student Point. Eine Neuzuordnung kann aber nur auf Studienplanpunkte vorgenommen werden, in

denen der Lehrinhalt der Prüfungsleistung eingetragen ist ODER in denen kein Lehrinhalt eingetragen

ist.

Das Umhängen einer Leistung auf ein anderes Studium hingegen ist für Studierende nicht möglich.

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9 Häufig auftretende Probleme Bei der Noteneingabe ist ein bestimmter Studienplanpunkt nicht wählbar (SPL hat Zuordnung

genehmigt): In diesem Fall ist der Lehrinhalt nicht im gewünschten Studienplanpunkt eingetragen.

Dies können Sie nachholen, indem sie den Studienplanpunkt in Bearbeitung setzen und dann den

Lehrinhalt eintragen.

Sollte diese Kombination aus Lehrinhalt und Studienplanpunkt nur als Ausnahme für eine(n)

Studierenden gelten, dann können Sie nach der Freigabe der Note den Lehrinhalt wieder aus dem

Studienplanpunkt entfernen. Die Leistung bleibt erhalten.

Meldung: Bereits positive Leistung zum Lehrinhalt: Der/die Studierende hat bereits eine positive

Leistung zum Lehrinhalt absolviert. Nach den Regeln aus 4.8.2 haben Studierende die Möglichkeit,

positive Leistungen zu wiederholen. In diesem Falle sollten Sie mit der/dem Studierenden Rücksprache

halten, ob der Antritt wirklich wiederholt werden soll.

Meldung: bereits laufender Antritt: Studierende sind bereits zu einer Lehrveranstaltung mit gleichem

Lehrinhalt UND gleichem Studienplanpunkt angemeldet.

Meldung: Voraussetzungen nicht erfüllt: Studierende erfüllen die Voraussetzung zur Teilnahme an

der Prüfung nicht. In diesem Falle ist Rücksprache mit der SPL, LV-LeiterInnen und ggf. dem Büro der

Studienpräses zu halten, ob eine Leistung trotzdem eingegeben werden darf.

Meldung: kein gültiges Studium: Studierende sind zum Zeitpunkt der Erbringung der

Prüfungsleistung (erbracht-am-Datum) zu keinem Studium an der Universität Wien zugelassen

gewesen. Eine Erbringung der Prüfungsleistung war unrechtmäßig. Studierende sind in diesem Falle

abzumelden.

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10 AnsprechpartnerInnen Themenbezogen stehen den Studienprogrammleitungen, StudienServiceCentern und

StudienServiceStellen folgende Personen als ErstansprechpartnerInnen zur Verfügung. Bitte

verwenden Sie die funktionsbezogenen E-Mail-Adressen, damit die Information auch im

Verhinderungsfall rasch bearbeitet werden kann.

10.1 Studienrecht Büro Studienpräses

Roswitha Esberger

Mag. Christina Zabini

[email protected]

http://studienpraeses.univie.ac.at/

10.2 i3v und UNIVSonline Studien- und Lehrwesen, Koordination Lehr- und Prüfungsadministration

Matthias Ehegötz, M.A.

Mag. Stephan Prechtl, BA

[email protected]

http://studien-lehrwesen.univie.ac.at/

10.3 Website der Personalentwicklung mit dem Schulungsangebot http://personalwesen.univie.ac.at/fuer-mitarbeiterinnen/personalentwicklung/

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