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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V. Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“ Das bundesweite Projekt Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen“ (TAB) Aktion Psychisch Kranke e.V. Laufzeit 2004 -2007 Gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Das bundesweite Projekt “Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung

für psychisch kranke Menschen“ (TAB)

Aktion Psychisch Kranke e.V.

Laufzeit 2004 -2007

Gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Ausgangspunkt

• Das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat in den Jahren 2000-2003 das Projekt „Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker“ gefördert. .

• Im Abschlussbericht wurde erheblicher Handlungsbedarf festgestellt.

• Es wurde gefordert, dem Hilfebereich ‚Arbeit und Beschäftigung’ wesentlich stärkere Beachtung zu schenken und auch in diesem Bereich Hilfen personenzentriert ( orientiert am individuellen Bedarf, integriert, wohnortnah) zu organisieren

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

„Weit über den Einkommenserwerb hinaus stellt

jedes Beschäftigungsverhältnis einen höchst wirksamen Integrationsfaktor dar, weil

• Kontakt,

• Zugehörigkeit,

• Tages- und Wochenstruktur und

• Aktivierung erreicht wird. „

Zitat Projektskizze

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

• chronisch psychisch kranke Menschen sind oft von einer ihren Wünschen bzw. Bedarfen entsprechenden Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung ausgeschlossen

• Der diskontinuierliche Krankheits- bzw. Behandlungsverlauf führt zu besonderem Hilfebedarf

• Trotz Kenntnis der Bedeutung von ‚Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung’ stehen im psychiatrischen Hilfesystem oft Hilfen zu Wohnen und Tagesgestaltung im Vordergrund.

Das bundesweite Projekt “Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen“ (TAB)

Problemlage

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

0,0%10,0%20,0%30,0%40,0%50,0%60,0%70,0%80,0%90,0%

100,0%

Bielefeld Oberberg Kassel Halle

Erhebungen ambulant betr. Wohnen 2001 und 2002

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

Ja Vielleicht nein

psych.Betr. andere

Projekt Alster-Intec Hamburg 2002 (ca. 1600 Befragte in WfbM)

Interesse an einem ausgelagerten Platz in anderem Betrieb:

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Projekt Alster-Intec Hamburg 2002

(ca. 1600 Befragte in WfbM)

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

Ja Weiß nicht nein

psych.Betr.

andere

Wunsch: Ausscheiden aus WfbM und regulärer Arbeitsplatz

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Gründe Betroffener m. psych. Beeinträchtig.

Für Wunsch nach regulärem Arbeitsplatz

• Besseres Einkommen 84%

• Integration/„normaler“ Arbeitsplatz 67%

• Anspruchsvollere Arbeit 44%

Projekt Alster-Intec Hamburg 2002 (ca. 1600 Befragte in WfbM)

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

%

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Von Angehörigen gewünschte Angebote für psychisch Kranke

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Schwerbehinderteneigenschaft:

förmliche Anerkennung für psychisch Kranke oft problematisch

wird häufig als Festschreibung empfunden und fördert die ohnehin schon oft resignative Haltung

wird von den Betroffenen gerade in Bezug auf den Arbeitsplatz stigmatisierend erlebt

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

  

Zuständige Leistungsträger

SGB IIGrundsicherung für

Arbeitssuchende

ARGE (BA/Kommune)

Optionskommune

SGB III

Arbeitsförderung

Bundesagenturfür Arbeit (BA)

SGB VGesetzliche

Krankenversicherung

Ca. 250 Kranken-kassen

SGB VIGesetzliche

RentenversicherungDRV

(Deutsche Rentenversicherung)

SGB XIISozialhilfe

Örtl./Überörtl.Sozialhilfeträger

SGB IX (Teil 2)Rehabilit./Teilhabe

behinderter MenschenIntegrationsamt

SGB VIIIKinder- und Jugendhilfe

Örtl./Überörtl.Jugendhilfeträger

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Projektziel ist die Chancen von psychisch kranken und behinderten Menschen zur Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung zu erhöhen durch

konsequente Orientierung am individuellen Bedarf,

Zusammenarbeit der Leistungserbringer ( gemeinsame Verantwortung und regionaler Versorgungsverpflichtung)

Qualitätsverbesserung der Hilfeleistungen zur Erlangung bzw. Erhalt eines Arbeitsplatzes im Betrieb

Umsetzung des Grundsatzes„erst platzieren dann rehabilitieren“

verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten und mehr Angebote für arbeitsähnliche Beschäftigung

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Zielgruppe 1

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in sozialversicherungspflichtiger oder selbstständiger Arbeit:

Teilhabeziel: Erhalt des Arbeitsplatzes 

Personenzentrierte Organisation der Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für....

Heterogenität der Zielgruppe

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Zielgruppe 2

Arbeitssuchende, die mindestens 3 Std./Tag unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig sind (mit Anspruch auf ALG I, ALG II, ohne Anspruch auf ALG II)

Teilhabeziel: Arbeitsplatz (Teilzeit/Vollzeit) allgemeiner Arbeitsmarkt einschließlich Integrationsbetrieb, (eventuell Rehabilitationsleistungen bei positiver Prognose)

Personenzentrierte Organisation der Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für.... Heterogenität der Zielgruppe: Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für....

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Zielgruppe 3

Arbeitssuchende, deren Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden liegt (oder unklar ist)

Teilhabeziel: über 3 Stunden erwerbsfähig oder Arbeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Zuverdienst)

Personenzentrierte Organisation der Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für.... Heterogenität der Zielgruppe: Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für....

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Zielgruppe 4

Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt auch mit Förderung nicht in Betracht kommt, die aber in der Lage sind, regelmäßig (täglich) 4 bis 6 Stunden ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen  (Rechtsanspruch auf Werkstattplatz)

Teilhabeziel: an die individuellen Möglichkeiten angepasster Arbeitsplatz (durch Angebote nach SGB IX §39) bzw. in Betrieben mit Unterstützung

Personenzentrierte Organisation der Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für....

Heteroginität der Zielgruppe: Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für.... 2

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Zielgruppe 5

Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt auch mit Förderung nicht in Betracht kommt, und die nur unregelmäßig oder stundenweise in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen

Teilhabeziel: stundenweise Arbeitsgelegenheiten, die auch unregelmäßige Anwesenheit ermöglichen und die vergütet werden (Zuverdienst)

Personenzentrierte Organisation der Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für....

Heteroginität der Zielgruppe: Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für.... 2

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Zielgruppe 6

Menschen, die (noch) nicht in der Lage sind, wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung zu erbringen, aber arbeitsähnliche Beschäftigung suchen

Teilhabeziel: Arbeitsähnliche Beschäftigung, die nicht vergütet wird

Personenzentrierte Organisation der Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für....

Heterogenität der Zielgruppe: Hilfen im Bereich Arbeit und Beschäftigung für.... 2

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Langzeithilfen weit außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes, wie z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Tagesstätten werden möglichst vermieden und sollten durch betriebsbezogene bzw. arbeitsmarktnahe Hilfen zur Teilhabe ersetzt werden(Keine Sondereinrichtungen, sondern Normalitätsprinzip und reale Teilhabe / Stichwort Inklusion)

Auch für im Sinne des SGB II erwerbsunfähige Personen sollen Arbeitsmöglichkeiten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes geschaffen werden, um die Durchlässigkeit zu sozialversicherungs-pflichtiger Beschäftigung und die Chancen zu einer den Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeit zu erhöhen und Stigmatisierung abzubauen (Werkstattähnliche Beschäftigung, virtuelle Werkstatt, neue Vertragsformen).

Differenzierung Zielsetzung bzw. Ausrichtung

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Projektregionen

Altenburg/ Gera/ Saalfeld Bielefeld Bodenseekreis/ LK Ravensburg Bremen Hamburg, Schwerpunkt Bergedorf Neumarkt Oberpfalz / Ingolstadt (Rostock/ Mecklenburg-Vorpommern)

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Bildung regionaler Netzwerke:

Bildung etwa monatlich tagende Projektgruppen in allen Projektregionen, in die die wesentlichen regionalen Akteure einbezogen sind, insbesondere:

die Kommune als Koordinator (in der Regel Sozialdezernenten und Psychiatriekoordinatoren)

Leistungsträger: Agentur für Arbeit, Arge bzw. Optionskommune, Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeträger, Integrationsamt, Krankenkasse (sporadisch)

Leistungserbringer im Bereich Arbeit und Beschäftigung:BFW, BBW, RPK, BTZ, WfbM, Träger von spezifischen Arbeitsgelegenheiten nach § 16.3 SGB II, Integrationsprojekte, Zuverdienstfirmen, Ambulante Arbeits- bzw. Ergotherapie, Integrationsfachdienste und weitere Dienste und Einrichtungen

Leistungserbringer in anderen relevanten Bereichenz.B. psychiatrische Kliniken einschließlich deren Institutsambulanz, Tageskliniken, Sozialpsychiatrischer Dienst, Tagesstätten, Betreutes Wohnen, Wohnheime, psychiatrische Krankenpflege und Soziotherapie

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Transparentes und kooperatives Verfahren der Entscheidung über individuelle Hilfebedarfe

Um im Anschluss an ein integriertes Hilfeplanverfahren kurzfristig zu einer abgestimmten Entscheidung über erforderliche Hilfeleistungen zu kommen tagen in allen Projektregionen ‚Hilfeplankonferenzen - HPK’. Die jeweiligen Hilfesuchenden wurden vorab eingehend über das Verfahren informiert

Im Rahmen des Projekts wurden in den Projektregionen über 2000 Hilfepläne erstellt und in den regionalen HPK abgestimmt. Es ist in jedem Fall eine Einigung über erforderliche Hilfe zustande gekommen.

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c Jörg Holke 10-2007

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“Individuelle Wege ins Arbeitsleben

Person mit psychischer Beeinträchtigung Berufs-. Erwerbs-, Schulbiographie

Assessment und Orientierung (einschl. med. Begutachtung)

Rehabilitation/Teilhabe am ArbeitslebenErst Platzieren dann rehabilitieren/Qualifizierung

(Teilzeit)-Arbeitsplätze mit/ohneEingliederungszuschüsse,Minderleistungsausgleiche

ZuverdienstWerkstätten

(virtuell, betrieblich)

Mind. 3 St. erwerbsfähig tgl.

Rehabedarf/fähigkeit; pos. Prognose

Arbeitsplatzsuche bzw. -beschaffungeinschl. Vorbereitung/Begleitung

Mindestmaß wirtsch. verwertbarer Leistung

Beschäftigungs-suche bzw. -beschaffung

Beschäft. o. BezahlungEhrenamt

Erhalt des Arbeitsplatzes/Coaching

Integrierte Hilfeplanung

Integration allgemeinerArbeitsmarkt

Andere (besonderer)Arbeitsorte (-markt)

Mind. 3 St. erwerbsfähig tglmit langfrist. Minderleistung

< 3 St. erwerbsfähig tgl.

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Flexibilisierung der Hilfeleistungen

Um die besonderen Bedürfnisse psychisch kranker Menschen bei der Hilfe zur Teilhabe zu berücksichtigen, sind im Rahmen des Projekts (zum Teil) neuartige Vorgehensweisen genutzt worden:

spezifische Arbeitsgelegenheiten nach § 16.3 ( jetzt 16d) SGB II mit intensivierter psychosozialer Betreuung und Kontinuität

besondere Angebote des Assessment (Orientierung, Abklärung, Belastungserprobung, Entscheidung)

personenbezogenes Fallmanagement bezgl. Arbeit/Beschäftigung auch im SGB XII-Bereich

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Flexibilisierung der Hilfeleistungen

betriebsintegrierte Rehabilitation auf Erprobungsstellen mit Weiterbeschäftigungsoption

betriebsintegrierte Förderung im Rahmen des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs von WfbM

persönliche Budgets für Arbeit

integrative Arbeitnehmer-Überlassung

(unterstützte Beschäftigung)

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Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Hilfen im Lebensfeld

Die Werkstatt (zukünftig Angebote nach § 39 SGB IX) geht in die Betriebe

• Hamburger Arbeitsassistenz

• Ausgelagerte Werkstattplätze

• Kopernikus (Ostvorpommern)

• Teilstationäre Arbeitstherapie im Betrieb

• Ergotherapie am Arbeitsplatz

• Virtuelle Werkstatt (in Thüringen von RV finanziert)

• Einzelfallbewilligungen für betriebsintegrierte Reha der BA

26 von 2

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Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Individuelle Wege ins

Arbeitsleben

Sozial-versicherungs-

pflichtige Beschäftigung

(ggf. mit Förderung)

Coaching

Sozial-versicherungs-

pflichtige Beschäftigung

Arbeitsplatz

berufl.Reha

Praktikum

erwerbsfähignicht

erwerbsfähigerwerbsfähig mit

Hilfe

WfbM VirtuelleWerkstatt

SGBII/IX SGB II SGB II/ III / VI

Arbeits-bereich20 Jahre

Eingang3 Monate

Berufs-bildung2 Jahre

RVundBA

Sozialhilfe

AGH

Sonstige Maß-

nahmen

Assess-ment

Berufs- / Praxis-training

Zuverdienst

SGB XII §11§54

Coaching

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Bei der Vorgehensweise im Projekt steht stets das eigentliche Teilhabeziel, die langfristige Beschäftigung im Vordergrund. Erprobungen und Förderung wird daher inhaltlich und örtlich so nah wie möglich an die potentiellen Arbeitsstellen herangeführt.

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Dabei standen im Vordergrund:

das Aufspüren von Marktnischen und die Öffentlichkeitsarbeit, um in Kontakt mit potentiellen Arbeitgebern zu kommen. die Information über Fördermöglichkeiten für psychisch beeinträchtigte Arbeitsuchende und Arbeitgeber sowie die Beteiligung an Verhandlungen über entsprechende Hilfeprogramme

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Dabei haben sich zwei Faktoren als zentral herausgestellt:1. Faktor

Arbeitgeber fordern die Sicherheit, dass bei psychosozialen Krisen (auch Konflikten am Arbeitsplatz) unverzüglich und verlässlich fachliche (psychosoziale) Hilfen für Betroffene und Unternehmen geleistet werden.

Dies ist durch Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdienst, spezifische Vereinbarungen mit einzelnen Argen und eine Initiative zum Ausbau der Psychosozialen Betreuung nach § 16.2 SGB II in kommunaler Zuständigkeit gewährleistet worden.

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

2. Faktor

Arbeitgeber sind (nur) zu leistungsgerechter Vergütung bereit. Sofern krankheits- oder behinderungsbedingt eine Leistungsminderung besteht, muss dies durch Förderung ausgeglichen werden.

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Probleme bei Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Aktuell werden Förderungen nur befristet gewährt. Der Minderleistungsausgleich gemäß SGB IX Teil II greift nur bei besonders betroffenen anerkannt schwerbehinderten Menschen und wird aufgrund finanzieller Probleme in der Regel nur befristet und eingeschränkt bewilligt.

Fehlen bedarfsgerechter Förderung ohne zeitliche Befristung bei erwiesener langfristiger Leistungsminderung Haupthindernis auf dem Weg psychisch beeinträchtigter Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Probleme bei Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Erste Schritte:

entsprechende Interpretation SGB II,

Änderungsvorschläge SGB II / SGB IX einschl. Alternativen zur Werkstatt/UB

Ankoppelung an Initiative Job 4000

Zweites Gesetz zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Beschäftigungschancen mit Vermittlungshemmnissen (§16a bzw. 16e SGB II)

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

(1) Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu sonstigen Kosten erhalten. Voraussetzung ist, dass 1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige das 18. Lebensjahr vollendet hat,

langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches ist und in seinen

Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt ist. 2. der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten betreut wurde und Eingliederungsleistungen unter Einbeziehung der übrigen Leistungen nach diesem Buch erhalten hat, 3. eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate ohne die Förderung nach Satz 1 nicht möglich ist und 4. zwischen dem Arbeitgeber und dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Arbeitsverhältnis mit in der Regel voller Arbeitszeit unter Vereinbarung des tariflichen Arbeitsentgelts oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, des für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts begründet wird. Die vereinbarte Arbeitszeit darf die Hälfte der vollen Arbeitszeit nicht unterschreiten.

!!!! ab 01.10.2007 § 16e Leistungen zur Beschäftigungsförderung (1)

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

(2) Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und kann bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Berücksichtigungsfähig sind 1. das zu zahlende tarifliche Arbeitsentgelt oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche zu zahlende Arbeitsentgelt und 2. der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Wird dem Arbeitgeber auf Grund eines Ausgleichssystems Arbeitsentgelt erstattet, ist für den Zeitraum der Erstattung der Beschäftigungszuschuss entsprechend zu mindern.

Neu ab 01.10.2007 § 16e Leistungen zur Beschäftigungsförderung (1)

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

(3) Ein Zuschuss zu sonstigen Kosten kann erbracht werden 1. für Kosten für eine begleitende Qualifizierung in pauschalierter Form bis zu einer Höhe von 200 Euro monatlich sowie 2. in besonders begründeten Einzelfällen einmalig für weitere notwendige Kosten des Arbeitgebers für besonderen Aufwand beim Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Übernahme von Investitionskosten ist ausgeschlossen. (4) Die Förderdauer beträgt 1. für den Beschäftigungszuschuss bis zu 24 Monate. Der Beschäftigungszuschuss soll anschließend ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Förderung nach Absatz 1 Satz 1 voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist.“2. für die sonstigen Kosten nach Absatz 3 Nr. 1 bis zu zwölf Monate je Arbeitnehmer. (5) Bei einer Fortführung der Förderung nach Absatz 4 Nr. 1 Satz 2 kann der Beschäftigungszuschuss gegenüber der bisherigen Förderhöhe um bis zu 10 Prozentpunkte vermindert werden, soweit die Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zugenommen hat und sich die Vermittlungshemmnisse verringert haben.“

Neu ab 01.10.2007 § 16a Leistungen zur Beschäftigungsförderung (1)

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Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

 

(1) Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Unterstützte Beschäftigung umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung

  § 38a Unterstützte Beschäftigung

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Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

 (2) Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung erhalten behinderte Menschen insbesondere, um sie für geeignete betriebliche Tätigkeiten zu erproben, auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorzubereiten und bei der Einarbeitung und Qualifizierung auf einem betrieblichen Arbeitsplatz zu unterstützen. Die Leistungen umfassen auch die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit der behinderten Menschen. Die Leistungen werden vom zuständigen Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 für bis zu zwei Jahre erbracht, soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind. Sie können bis zu einer Dauer von weiteren zwölf Monaten verlängert werden, wenn auf Grund der Art und Schwere der Behinderung der gewünschte nachhaltige Qualifizierungserfolg im Einzelfall nicht anders erreicht werden kann und hinreichend gewährleistet ist, dass eine weitere Qualifizierung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt.

  § 38a Unterstützte Beschäftigung

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Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

 

(3) Leistungen der Berufsbegleitung erhalten behinderte Menschen insbesondere, um nach Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses die zu dessen Stabilisierung erforderliche Unterstützung und Krisenintervention zu gewährleisten. Die Leistungen werden bei Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers nach § 6 abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 5von diesem, im übrigen von dem Integrationsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit erbracht, solange und soweit sie wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.

(4)Stellt der Rehabilitationsträger während der individuellen betrieblichen Qualifizierung fest, dass voraussichtlich eine anschließende Berufsbegleitung erforderlich ist, für die ein anderer Leistungsträger zuständig ist, beteiligt er diesen frühzeitig.

  § 38a Unterstützte Beschäftigung

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Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

 (5) Die Unterstützte Beschäftigung kann von Integrationsfachdiensten oder anderen Trägern durchgeführt werden. Mit der Durchführung kann nur beauftragt werden, wer über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um seine Aufgaben entsprechend den individuellen Bedürfnissen der behinderten Menschen erfüllen zu können. Insbesondere müssen die Beauftragten:

1. über Fachkräfte verfügen, die eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung besitzen,

2. in der Lage sein, den Teilnehmern geeignete individuelle betriebliche Qualifizierungsplätze zur Verfügung zu stellen und ihre berufliche Eingliederung zu unterstützen,

3. über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen und

4. ein System des Qualitätsmanagements im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 anwenden.

  § 38a Unterstützte Beschäftigung

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Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

 (6) Zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der in Absatz 5 genannten Qualitätsanforderungen vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation eine gemeinsame Empfehlung. Die gemeinsame Empfehlung kann auch Ausführungen zu möglichen Leistungsinhalten und zur Zusammenarbeit enthalten. § 13 Abs.4, 6 und 7 und § 16 gelten entsprechend.“

  § 38a Unterstützte Beschäftigung

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AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V.

Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Teilziel: Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Erste Bilanz Für ca. 30 % der im Rahmen der Projektarbeit (TAB/Equal)

betreuten Klienten konnte bisher eine Perspektive in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt geschaffen werden.

Ca. 20 % befindet sich (noch) in überwiegend betrieblich orientierten Rehabilitations- bzw. Umschulung /Ausbildungsmaßnahmen.

Für ca. 5 % wurden Zuverdienstmöglichkeiten eröffnet Weniger als 10 % sind Werkstattteilnehmer

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Projekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“

Aktuelle Diskussion zu Weiterentwicklung der Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

• ASMK-Beschluss und Bund-Länder Arbeitsgruppe• Öffnung § 39 SGB IX ohne Institutionsbezug• Betriebliche Arbeitsplätze Pflicht• Abkoppelung Berufsbildungsbereich????• Eingliederungshilfemittel auch für Erwerbsfähige ????• Berufsvorbereitende Maßnahmen – neues Konzept BA• Überlegung Integrationsämter Mittel für

Nachteilsausgleiche bis zu 80 % ohne Vorraussetzung SB-Ausweis

• Ausweitung § 16e SGB II

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• Projektbeteiligte

Alle Anbieter

(SPDi, WfbM, Heime, Betr. Wohnen, IFD, Nervenarzt, Kliniken, Ergotherapie-Praxis, BfZ, BFW, CAH),

Landkreis, ARGE, Arbeitsagentur, Bezirk,

BfA, LVA, AOK-Servicestelle, Angehörige

• Projektvereinbarung und Projektgruppe (Vorsitz: Landrat)

• örtliche Koordinatorin

• Individuelle Hilfeplanung auf Basis Bayrischer Gesamtplan - inklusive Arbeit

• Hilfeplankonferenz- inklusive Arbeit

Beispiel: Region Neumarkt

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Weiterentwicklung Angebote Projekt – Integrierte Modelle

Hamburg: Bergedorfer Impuls

• Integrationsfirma • Arbeitsgelegenheiten • WfbM-Berufsbildungsbereich • Reha • 2/3 in eigenen Integrationsfirmenabteilungen• 1/3 in Betrieben des Arbeitsmarktes

• Kooperation mit Landkr. Hztm. Lauenburg (Ergotherapeutische Praxis)

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Weiterentwicklung Angebote Projekt – Integrierte Modelle

Saalfeld:

• WfbM – Berufsbildung + Arbeitsbereich

• Rehabilitationsmaßnahmen

• Arbeitsgelegenheiten SGB II

• nur in „normalen“ Betrieben

• Realisierung z. T. Persönliches Budget

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Weitentwicklung Angebote Projekt – Integrierte Modelle

Bodensee, Projekt TranSit (ESF Land):

• Gemeindepsychiatrische Zentren• WfbM – Berufsbildung + Arbeitsbereich• Ambulante Ergotherapie nach SGB V § 32/40/42• Zuverdienst • Arbeitsgelegenheiten/Maßnahmen• Integrationsfirma • integrative Arbeitnehmerüberlassung • z.T. in normalen Betrieben

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Weiterentwicklung Angebote bundesweit – Integrierte Modelle

Beispiele aus anderen Regionen:

• Füngeling Router Projekt, Köln

• GPE (Ges.f.psysoz.Einr.), Mainz

• Virtuelle Werkstatt, Saarbrücken

• Landkreis Herzogtum Lauenburg

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• Bielefeld:

- Eingliederungshilfe „Leistungstyp 24“

- Kioskprojekt, Möbelrestauration

• Bodenseekreis: regionale Richtlinie

• Mainz: persönliches Budgetmöglichkeit

• Köln: Personal-Stelle durch Stadt/Aleb

• Rostock: Ausgangspunkt Tagesstätte

• Gera: 1-Stunde Arbeitsgelegenheit

• Kölner Freiwilligenagentur

Weiterentwicklung– Zuverdienst, arbeitsähnliche Beschäftigung

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• Ausgelagerte WfbM-Plätze, Teilzeit, Splitting

• Abklärung-Orientierung-Entscheidung SGB II und Heranführung SGB II

• Arbeitsgelegenheiten SGB II einschließlich Entgeltvariante mit besonderer Platzierung und Betreuung (z. B. Köln, Hamburg, Bremen)

• Jobcoaching SGB II finanziert (Gera, Rostock)

• Budget für Arbeit (Rheinland-PfalZ)

Weiterentwicklung Angebote bundesweit

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Weiterentwicklung Angebote bundesweit – Andere

• Entgeltvariante Arbeitsgelegenheiten (z.B. Bremen)

• Jobcoaching (IFD und SGB II!!! z.B. Gera, z.T. pers. Budget)

• Integrative Arbeitnehmer-Überlassung

• „Budget für Arbeit“ Rhld.-Pfalz

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Aktuelle Diskussion zu Weiterentwicklung der Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

• ASMK-Beschluß und Bund-Länder Arbeitsgruppe• Öffnung § 39 SGB IX ohne Institutionsbezug• Betriebliche Arbeitsplätze Pflicht• Abkoppelung Berufsbildungsbereich????• Eingliederungshilfemittel auch für Erwerbsfähige ????• Berufsvorbereitende Maßnahmen – neues Konzept BA• Überlegung Integrationsämter Mittel für

Nachteilsausgleiche bis zu 80 % ohne Vorraussetzung SB-Ausweis

• Ausweitung § 16e SGB II

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Individuelle Wege ins

Arbeitsleben

Sozial-versicherungs-

pflichtige Beschäftigung

(ggf. mit Förderung)

Coaching

Sozial-versicherungs-

pflichtige Beschäftigung

Arbeitsplatz

berufl.Reha

Praktikum

erwerbsfähignicht

erwerbsfähigerwerbsfähig mit

Hilfe

WfbM VirtuelleWerkstatt

SGBII/IX SGB II SGB II/ III / VI

Arbeits-bereich20 Jahre

Eingang3 Monate

Berufs-bildung2 Jahre

RVundBA

Sozialhilfe

AGH

Sonstige Maß-

nahmen

Assess-ment

Berufs- / Praxis-training

Zuverdienst

SGB XII §11§54

Coaching

UB

Jobperspektive

Persönl. Budget PB

DIAM

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TK-Gesundheitsreport 2008

Erwerbspersonen mit der ambulanten Diagnose einer psychischen Störung werden auch unter anderen Diagnosen merklich häufiger krankgeschrieben als Personen ohne psychische Diagnosen. Durchschnittlich fehlten Personen mit einer psychischen Diagnose 2006 im selben Jahr 22,7 Tage erkrankungsbedingt am Arbeitsplatz. Für Personen ohne entsprechende Diagnose aus übereinstimmenden Geschlechts- und Altersgruppen wurden demgegenüber durchschnittlich lediglich 7,6 Fehltage ermittelt“.

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